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DE4306502A1 - Brillengestell mit an die Fassung der Brillengläser angelenkten Haltebügeln - Google Patents

Brillengestell mit an die Fassung der Brillengläser angelenkten Haltebügeln

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Publication number
DE4306502A1
DE4306502A1 DE19934306502 DE4306502A DE4306502A1 DE 4306502 A1 DE4306502 A1 DE 4306502A1 DE 19934306502 DE19934306502 DE 19934306502 DE 4306502 A DE4306502 A DE 4306502A DE 4306502 A1 DE4306502 A1 DE 4306502A1
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DE
Germany
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frame according
joint
parts
spectacle frame
glasses
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Bernhard Tesch
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Tesch AG
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Tesch AG
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Publication date
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    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
    • G02C5/00Constructions of non-optical parts
    • G02C5/22Hinges
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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
    • G02C5/00Constructions of non-optical parts
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    • GPHYSICS
    • G02OPTICS
    • G02CSPECTACLES; SUNGLASSES OR GOGGLES INSOFAR AS THEY HAVE THE SAME FEATURES AS SPECTACLES; CONTACT LENSES
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Description

Die Erfindung betrifft Brillengestelle, und zwar Bril­ lengestelle mit Haltebügeln, die mit der Fassung für die Brillengläser durch Gelenke verbunden sind, um sie aus einer an die Fassung angeklappten Ruhestellung in eine ausge­ schwenkte Stellung bringen zu können, in der der Brillenträ­ ger die Brille aufsetzen kann. Die Erfindung betrifft in erster Linie die Ausbildung der Gelenke, mittels der die Hal­ tebügel mit der Fassung für die Gläser verbunden sind.
Brillengestelle dieser Art sind in mannigfachen Aus­ führungsformen bekannt. Üblicherweise sind die Haltebügel mit der Brillenfassung durch eine Schraube oder dergleichen ver­ bunden, die als Schwenkachse dient. Eine derartige, leicht lösbare Verbindung dieser Teile ist schon aus dem Grunde er­ forderlich, um eine Brille durch Austausch der Haltebügel an den Brillenträger anpassen zu können. Sie ermöglicht aber auch einen leichten Ersatz beschädigter Haltebügel. Natürlich ist auch eine Beschädigung der Gelenke selbst leicht möglich, da diese - von Ausnahmefällen abgesehen - in der Regel klein und zierlich ausgebildet sind, um das Gesamterscheinungsbild der Brille nicht negativ zu beeinflussen. Die Gelenke sind daher schwach und, insbesondere was die Lagerstellen angeht, nur gering belastbar und daher reparaturanfällig. Das bedingt u. a. einen hohen Aufwand für die Lagerhaltung von Ersatzteilen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, nicht nur die vorstehend aufgezeigten Mängel und Nachteile zu beheben, sondern darüber hinaus ein Gelenk für die Haltebügel von Brillen zu schaffen, das, um beispielsweise die Lagerhaltung und Fertigung zu vereinfachen, mit nur wenigen unterschiedli­ chen Teilen bzw. Elementen auskommt, und das in einfacher Weise, möglichst ohne Verwendung von Werkzeug, montierbar ist.
Eine solche Aufgabe ist gemäß der Erfindung bei einem Brillengestell der eingangs genannten Art, das Haltebügel be­ sitzt, die mit der Fassung für die Brillengläser durch Gelen­ ke verbunden sind, in erster Linie dadurch zu lösen, daß die Gelenke aus zwei gleichen Gelenkteilen gebildet sind, die verdrehungssymmetrisch ausgebildet und in zueinander verdreh­ tem Zustand unter Bildung von Gelenkelementen miteinander kuppelbar und gegebenenfalls durch Sicherungselemente in der Kupplungsstellung sicherbar sind. Dadurch läßt sich die An­ zahl der zur Bildung eines Gelenkes erforderlichen Teile im Extremfall, - und zwar auch dann, wenn gegebenenfalls Siche­ rungselemente erforderlich sind dadurch, daß diese in die Gelenkteile integriert sind, - auf eine einzige Teileart re­ duzieren. Ein solches Gelenkteil sollte einen Lagerzapfen oder dergleichen und eine koaxial dazu angeordnete Lagerbuch­ se oder dergleichen besitzen, die mit dem Lagerzapfen und der Lagerbuchse eines weiteren Gelenkteiles zur Bildung von zwei Gelenkelementen kuppelbar sind. Lagerzapfen und Lagerbuchse eines Gelenkteiles sollten einen möglichst großen Abstand voneinander besitzen, d. h. sie sollten in der Nähe der Außen­ seiten des Gelenkteiles angeordnet sein. Sie können vorzugs­ weise von vorspringenden Rippen, Wänden oder dergleichen des zugehörigen Gelenkteiles getragen bzw. einstückig damit aus­ gebildet werden, die im zusammengefügten Zustand zweier Gelenkteile kammartig ineinander greifen. Hierbei sollte der Abstand der Rippen, Wände oder der gleichen voneinander zumin­ dest gleich, vorzugsweise aber größer als die um die zugehö­ rige Wandstärke erhöhte Zapfenlänge sein.
Wenn es erforderlich sein sollte, daß die Gelenkteile nach dem Kuppeln in der gekuppelten Betriebsstellung gehalten werden müssen, sollten Sicherungen, d. h. Sicherungseinrich­ tungen bzw. -elemente vorgesehen sein, die leicht lösbar bzw. ausrückbar ausgebildet sein sollten. Als Sicherungselemente können Scheiben oder scheibenartige Bauelemente aus mehr oder weniger harten oder elastischen Werkstoffen dienen, die die gekuppelten Gelenkteile an einem Auskuppeln hindern und gege­ benenfalls auf Grund entsprechender Bemessung einen erhöhten Anpreßdruck und damit eine erhöhte Reibung bei Bewegungen erzeugen. Geeignet sind beispielsweise Scheiben aus Hartgummi oder dergleichen oder Federringe bzw. Federscheiben, die in einen zwischen den Gelenkteilen verbleibenden Spalt einfügbar bzw. einpreßbar sind. Sie können durch eine besondere Formge­ bung gegen ein Herausgleiten aus ihrer Sicherungsstellung geschützt sein.
Die Gelenkteile, die vorzugsweise aus Metall gefertigt sind, können in mannigfacher Weise, beispielsweise durch mechanische Bearbeitungsverfahren, oder durch Gießen und der­ gleichen, geformt werden. Sie können gegebenenfalls aber auch als Stanz- oder Prägeteile ausgebildet sein.
Die Erfindung läßt mannigfache Ausführungsmöglichkei­ ten zu. In der Zeichnung sind zur Erläuterung der Erfindung zwei Ausführungsformen von Gelenkteilen als Beispiele mit den zum Verständnis wesentlichen Teilen, zum Teil schematisiert, dargestellt, und zwar zeigt
Fig. 1 mit den Teilfiguren a, b und c in perspektivi­ scher Darstellungsart ein die Fassung für die Gläser einer Brille mit einem Haltebügel ver­ bindendes Gelenk aus zwei identischen Gelenk­ teilen und
Fig. 2 ein Stanzteil aus plattenförmigem Material als Zwischenerzeugnis für die Bildung eines in seiner Funktion den Gelenkteilen der Fig. 1 entsprechenden Gelenkteils mit einer Einzelheit im Schnitt nach a-a in der Teilfigur 2a.
Beide Ausführungsbeispiele sind in stark vergrößertem Maßstab dargestellt.
Die Teilfigur a, b und c zeigen die Gelenkteile 11, 21 für die Bildung eines Gelenkes 10 in unterschiedlichen Stadien des Zusammenbaus. Teilfigur a läßt die Ausbildung der in ihrer Form völlig identischen Gelenkteile 11, 21 erkennen. Ein Basisteil 111, der beispielsweise mit einem schematisch angedeuteten Ende 12 eines Haltebügels verbunden, beispiels­ weise verlötet bzw. verschweißt ist, ist mit zwei abstehenden Trag- bzw. Stützwänden bzw. -rippen versehen, von denen die eine, 112, einen zur Außenseite des Gelenkteils hin, in der Zeichnung nach oben vorspringenden, zylindrischen Zapfen 113 trägt und die andere, 114, eine koaxial mit diesem Zapfen 113 angeordnete, zylindrische Bohrung 115 besitzt. Der Abstand der Wand 112 von der Wand 114 ist möglichst groß, zumindest so groß wie die Dicke der Wand 112 zuzüglich der Länge des Zapfens 113. Der Zapfendurchmesser entspricht dem Durchmesser der Bohrung 115.
Dieses Gelenkteil ist mit einem zweiten kuppelbar, welches dem soeben beschriebenen völlig entspricht. Ein Basisteil 211 trägt zwei Stützwände 212 und 214 mit einem Zapfen 213 einerseits und der koaxialen Bohrung 215 anderer­ seits. Der Basisteil 211 dieses Gelenkteiles 21 ist mit einem Teil 22 an der Fassung für die Gläser der Brille verbindbar. Teilfig. 1a zeigt den Zustand unmittelbar vor dem Ineinan­ derfügen der Teile 11 und 21. Die Wand 212 befindet sich mit ihrer in der Zeichnung oberen Seite auf der Höhe der unteren Seite der Wand 112. Beim weiteren Zusammenführen der Gelenk­ teile 11 und 21 schiebt sich die Wand 214 über die Oberseite des Zapfens 113, während gleichzeitig der Zapfen 213 mit sei­ ner Unterseite über die Oberseite der Wand 114 gleitet. So­ bald die Bohrung 215 eine zum Zapfen 113 und der Zapfen 213 eine zur Bohrung 115 koaxiale Lage erreicht haben, können die Teile in axialer Richtung von Zapfen und Bohrung zueinander verschoben werden, bis der in Teilfig. 1b dargestellte Zu­ stand erreicht ist, in dem zwei Gelenkelemente, Zapfen 113/Boh­ rung 215 einerseits und Zapfen 213/Bohrung 115 anderer­ seits, gebildet worden sind, die die Gelenkteile 11 und 21 gelenkig miteinander verbinden. Die Teile brauchen dann nur noch in der in Teilfig. 1b dargestellten Lage zueinander gesichert zu werden, was durch irgendein Sicherungselement, beispielsweise eine einfache Scheibe oder Federscheibe, ge­ schehen kann. In Fig. 1b ist als mögliches Sicherungselement eine Scheibe 13 dargestellt, die in den Spalt zwischen der Unterseite der Stützwand 112 und der Oberseite der Wand 212 eingefügt werden kann. Die Scheibe kann aus mehr oder weniger nachgiebigem Material bestehen und auf einer oder gegebenen­ falls beiden Flächen eine flache, konische Erhebung 131 be­ sitzen, die nach der Einfügung der Scheibe in den Spalt zwi­ schen den Wandungen 112 und 212 in eine Mulde 216 an der Oberseite der Wand 212 bzw. - nicht sichtbar - an der Unter­ seite der Wand 112 gleitet. Durch Austausch der Scheibe 131 gegen eine mit unterschiedlicher Elastizität läßt sich gege­ benenfalls die Bremswirkung beim Verschwenken der Gelenkteile zueinander beeinflussen und einstellen.
Das vorstehend beschriebene Gelenk benötigt für seinen Aufbau nur drei Teile, die ohne Werkzeug zusammenfügbar sind, und von diesen Teilen sind die beiden Hauptteile in Form und Größe identisch. Man kann aber auch mit nur zwei völlig iden­ tischen Gelenkteilen auskommen, wenn man diese beispielsweise als Stanz- bzw. Prägeteile ausbildet. Die Ausbildung einer solchen Ausführungsmöglichkeit soll an Hand der Fig. 2 näher erläutert werden.
Der dargestellte Rohling ist durch Ausstanzen und Prä­ gen aus einem plattenförmigen Ausgangsmaterial hergestellt worden. Er besteht im wesentlichen aus drei Teilen, einem mittleren Basis- oder Trägerteil 311 und den beiden spiegel­ symmetrischen Seitenteilen 312 und 314. Die beiden Seiten­ teile 312 und 314 sind längs den gestrichelten Linien 316 nach hinten, also in die Zeichnungsebene hinein, abwinkelbar. Der Seitenteil 312 ist vor, während oder nach dem Stanzvor­ gang einer Prägebearbeitung unterworfen worden, durch die ein ringförmiger Teil 317 dieses Seitenteils 312 aus der Platten­ ebene gedrückt, d. h. aus der Zeichnungsebene nach hinten bzw. unten gepreßt wird. Es entsteht auf diese Weise in der Mitte des Ringes 317 ein Zapfen 313 mit einem Zapfendurchmesser, der dem Durchmesser einer Bohrung 315 im Seitenteil 314 ent­ spricht. Wie der Teilschnitt der Fig. 2a erkennen läßt, ent­ spricht die Eindrücktiefe des Ringteiles 317 im wesentlichen der Materialstärke der Ausgangsplatte, so daß nach dem Abkan­ ten der Seitenteile 312 und 314 ein Körper entsteht, der weitgehend einem Gelenkteil nach Fig. 1 entspricht. Zwei Ge­ lenkteile nach Fig. 2 lassen sich, wie leicht erkennbar sein dürfte, ohne Schwierigkeit zu einem Gelenk der in Fig. 1 dar­ gestellten Art zusammensetzen, indem der Zapfen an dem einen Seitenteil in die Bohrung des anderen eingesetzt wird und so zwei Gelenkelemente gebildet werden. Damit ein besonderes Sicherungselement überflüssig wird, ist an den Basisteil 311 eine Zunge 319 oder dergleichen angeformt, die nach dem Zusammensetzen von zwei Gelenkteilen in den zwischen beiden bleibenden Spalt hineingebogen wird. Hierbei ist, wie durch die gestrichelten Linien 310 angedeutet ist, durch eine Vor­ prägung dafür Sorge getragen, daß sich die Zunge etwas schräg verbiegt, um eine Hemmung bzw. Bremsung zu erzielen.

Claims (12)

1. Brillengestell mit Haltebügeln, die mit der Fassung für die Brillengläser durch Gelenke verbunden sind, mittels der sie aus einer an die Fassung angeklappten Ruhestellung in eine ausgeschwenkte Benutzerstellung bringbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenke aus zwei gleichen Gelenktei­ len gebildet sind, die verdrehungssymmetrisch ausgebildet und in zueinander verdrehtem Zustand unter Bildung von Gelenkele­ menten miteinander kuppelbar und gegebenenfalls durch Siche­ rungselemente in der Kupplungsstellung sicherbar sind.
2. Brillengestell nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jeder Gelenkteil einen Lagerzapfen oder der­ gleichen und eine koaxial dazu angeordnete Lagerbuchse oder dergleichen besitzt, die mit dem Lagerzapfen und der Lager­ buchse eines weiteren Gelenkteiles zur Bildung von zwei Gelenkelementen kuppelbar sind.
3. Brillengestell nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der zur Bildung eines Gelenkes erforderlichen, unterschiedlichen Teile im Extremfall auf eine einzige Teileart reduziert ist.
4. Brillengestell nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungselemente in die Gelenkteile integriert sind.
5. Brillengestell nach einem oder mehreren der Ansprü­ che 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Lagerzapfen oder dergleichen und Lagerbuchse oder dergleichen eines Gelenkteiles in der Nähe der Außenseiten des Gelenkteiles angeordnet sind.
6. Brillengestell nach einem oder mehreren der Ansprü­ che 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Lagerzapfen oder dergleichen und Lagerbuchse oder dergleichen eines Gelenkteiles vorzugsweise von vorspringenden Rippen, Wänden oder dergleichen des zugehörigen Gelenkteiles getragen werden bzw. einstückig damit ausgebildet sind.
7. Brillengestell nach einem oder mehreren der Ansprü­ che 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Rippen, Wände oder dergleichen voneinander zumindest gleich der um die zugehörige Wandstärke erhöhten Zapfenlänge ist.
8. Brillengestell nach einem oder mehreren der Ansprü­ che 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Rippen, Wände oder dergleichen voneinander größer als die um die zugehörige Wandstärke erhöhte Zapfenlänge ist.
9. Brillengestell nach einem oder mehreren der Ansprü­ che 1 bis 8, gekennzeichnet durch Sicherungen, die als leicht lösbare bzw. ausrückbare Sicherungseinrichtungen bzw. -ele­ mente ausgebildet sind.
10. Brillengestell nach einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Sicherungs­ elemente Scheiben oder scheibenartige Bauelemente aus mehr oder weniger harten oder elastischen Werkstoffen dienen.
11. Brillengestell nach einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Sicherungs­ elemente Scheiben aus Hartgummi oder dergleichen Werkstoffen, Federringe bzw. Federscheiben dienen, die in einen zwischen den Gelenkteilen verbleibenden Spalt oder dergleichen einfügbar und/oder einpreßbar sind und durch besondere Formgebung gegen ein Herausgleiten aus ihrer Sicherungsstellung geschützt sind.
12. Brillengestell nach einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gelenkteile als Stanz- und/oder Prägeteile ausgebildet sind.
DE19934306502 1993-03-03 1993-03-03 Brillengestell mit an die Fassung der Brillengläser angelenkten Haltebügeln Withdrawn DE4306502A1 (de)

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