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DE4340999A1 - Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtungen für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtungen für Kraftfahrzeuge

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DE4340999A1
DE4340999A1 DE19934340999 DE4340999A DE4340999A1 DE 4340999 A1 DE4340999 A1 DE 4340999A1 DE 19934340999 DE19934340999 DE 19934340999 DE 4340999 A DE4340999 A DE 4340999A DE 4340999 A1 DE4340999 A1 DE 4340999A1
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/16Inflatable occupant restraints or confinements designed to inflate upon impact or impending impact, e.g. air bags
    • B60R21/20Arrangements for storing inflatable members in their non-use or deflated condition; Arrangement or mounting of air bag modules or components
    • B60R21/217Inflation fluid source retainers, e.g. reaction canisters; Connection of bags, covers, diffusers or inflation fluid sources therewith or together
    • B60R21/2171Inflation fluid source retainers, e.g. reaction canisters; Connection of bags, covers, diffusers or inflation fluid sources therewith or together specially adapted for elongated cylindrical or bottle-like inflators with a symmetry axis perpendicular to the main direction of bag deployment, e.g. extruded reaction canisters

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung geht aus von einer Gassack-Aufprallschutzeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Die Herstellung der Gehäuse von Gassack-Aufprallschutzeinrichtungen erfolgt bisher aus tiefgezogenen oder abgekanteten Blechen durch Schweißen oder Nieten, wobei die für die Aufnahme des Gasgenerators bestimmte Kammer gegen den der Aufnahme des Gassackes dienende Raum mit Hilfe eines sog. Diffusors erfolgt, der der Verteilung des Gases und dem Schutz des Gassackes dient und in der Regel von einem gelochten Blech gebildet ist, das mit dem Gehäuse durch ebenfalls durch Vernieten oder Verschrauben verbunden ist. Die obere Abdeckung wird von einer den Luftsack bedeckenden und seitlich umschließenden Kappe gebildet, die im allgemeinen als Spritzteil aus Kunststoff oder aus einem Folien- bzw. Vlieszuschnitt hergestellt wird und einerseits eine Verstärkung und andererseits eine Sollbruchnaht enthält. Die Befestigung am Gehäuse erfolgt ebenfalls durch Vernieten oder Verschrauben. Die bekannten Gassack-Aufprallschutzeinrichtungen haben sich funktionell im wesent­ lichen bewährt. Nachteilig ist jedoch insbesondere der erhebliche Her­ stellungsaufwand, der mit dem Zuschnitt sowohl der Bleche als auch der Kunststoff- bzw. Textilelemente und deren Zusammenfügung verbunden ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt als Aufgabe die Schaffung einer Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung zugrunde, die bei Gewährleistung des Schutzes des Luftsackes gegen thermische und mechanische Belastung eine einfache und preisgünstige Herstellung erlaubt.
Diese Aufgabe wird mit einer Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung mit den im Patentanspruch 1 wiedergegebenen Merkmalen gelöst.
Durch die Erfindung ist eine Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung geschaffen, deren Gehäuse in seinen wesentlichen Teilen und Konturen in einem Arbeitsgang durch Strangpressen bzw. Stranggießen praktisch im Endlosverfahren hergestellt und entsprechend den jeweiligen typbeding­ ten Anforderungen abgelängt ist. Die Herstellung ist daher wesentlich vereinfacht, wobei bei der Herstellung gleichzeitig durch entsprechende Ausbildung der Strangpreßform gleichzeitig Aufnahmen für alle notwen­ digen und wünschenswerten Elemente angeformt werden, in die die Ele­ mente durch Formschlußverbindung angebracht werden können. Es entfällt somit darüberhinaus die arbeitsaufwendige Anbringung dieser Elemente mittels Kraftschluß- bzw. Materialschluß-Verbindung.
Weitere Einzelheiten der in den Patentansprüchen gekennzeichneten Erfindung werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung erläu­ tert. Es zeigen
Fig. 1 die perspektivische Gesamtdarstellung einer Gassack-Auf­ prallschutzeinrichtung
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Teilansicht der Gassack- Aufprallschutzeinrichtung nach Einbringung des Generators
Fig. 3 einen Querschnitt durch das Gehäuse der in Fig. 1 wieder­ gegebene Gassack-Aufprallschutzeinrichtung
Fig. 4 eine der Fig 3 entsprechende Darstellung der Gassack- Aufprallschutzeinrichtung nach Einbringung des Luftsackes und der Abdeckung
Fig. 5 einen Teilquerschnitt durch den Kopfbereich einer weite­ ren Ausführungsform einer Gassack-Aufprallschutzeinrich­ tung
Fig. 6 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Gassack-Aufprallschutzeinrichtung
Fig. 7 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Gassack-Aufprallschutzeinrichtung
Fig. 8 eine Teilschnitt-Darstellung mit einer anderen Ausfüh­ rungsform einer Luftsackabdeckung
Fig. 9 eine perspektivische Teildarstellung einer weiteren Aus­ führungsform einer Gassack-Aufprallschutzeinrichtung.
Die in der Zeichnung wiedergegebene Gassack-Aufprall-Schutzeinrich­ tung für Kraftfahrzeuge besteht aus einem Gehäuse 1 mit jeweils einer Halterung für den Luftsack 2 und eine Abdeckung 3 für den im Gehäuse 1 gefalteten Luftsack 2 im oberen Randbereich des Gehäuses 1 sowie einer Generatorkammer 4, die an einer ihrer Stirnseiten eine Öffnung 5 zum Einbringen des Generators 6 aufweist und gegen den Luftsack 2 durch einen der gleichmäßigen Verteilung des Gasstromes und Sicherung des Luftsackes gegen Beschädigung durch Festpartikel dienenden Diffusor begrenzt ist.
Das Gehäuse 1 ist von einem an seinen Stirnseiten mittels Deckel­ kappen 7 verschlossenen Abschnitt eines im Strangpressverfahren in unbestimmter Länge hergestellten Rohrprofils gebildet, das zur Bildung der Generatorkammer 4 bzw. des Diffusordurchbruches 8 eine sich gegen die Luftsackkammer 9 zu einem offenen Schlitz verjüngende, im Bei­ spielsfalle runde bis ovale Innenkontur aufweist und mit Seitenstegen 10 versehen ist, die die der Aufnahme des Luftsackes dienende Kammer 9 bilden und zu diesem Zweck einerseits an ihrem inneren unteren Ende mit hinterschnittenen Haltenuten 12 zum Einclipsen des Luftsackes 2 und andererseits an ihrem oberen Ende mit ebenfalls von Haltenuten 13 ge­ bildeten Aufnahmen zum Einclipsen der Abdeckung 3 versehen sind. Hier­ bei kann das Strangpreßprofil aus jedem beliebigen geeigneten Material, beispielsweise auch aus Aluminium als ausgezeichnet wärmeleitendem Material hergestellt sein, wodurch im Einsatzfalle eine gute Abführung der Wärme und damit ein gegenüber den bekannten Modulen verbesserter Schutz des Luftsackes gegen Überhitzung erzielt wird.
Zum Zwecke der Befestigung des Luftsackes 2 in seiner Kammer ist der Luftsack an seinem Öffnungsrand mit einem in einer Schlaufe gehal­ tenen Haltering 14 versehen und mittels dieses Ringes in die Nuten 12 dadurch gehalten, daß sie gemeinsam vor dem Verschließen des Gehäuses in die Nuten eingeschoben werden. In einer entsprechenden Weise erfolgt die Befestigung der Abdeckung 3 im Gehäuse durch Einclipsen in die Hal­ tenuten 13, wobei die Abdeckung ebenfalls als Abschnitt eines endlosen Bandes ausgebildet und mit Clipswulsten 15, 16 versehen ist, die vor der Anbringung der Deckelkappen 7 in die Nuten 13 eingeschoben werden.
Bei der in Fig. 4 wiedergegebenen Ausführungsform einer Abdeckung ist das Band einseitig mit einer Haltewulst 15 und auf der anderen Seite mit einer entsprechend verkleinerten Ausreißwulst 16 versehen, die in der Unfallsituation unter der Wirkung des sich im Luftsack aufbauenden Gasdruckes aus ihrer Halterung ausclipst und auf diese Weise den Luft­ sack 2 freigibt, während im Falle der in Fig. 5 wiedergegebenen Ausführungsform das Band beidseitig mit Haltewülsten 15 sowie mit einer mittleren Sollreißnaht 16 versehen ist, die in der herkömmlichen Weise in der Unfallsituation zum Zwecke der Freigabe des Luftsackes aufreißt. Es ist mit diesen Ausführungsformen des Gehäuses und der Abdeckung gegenüber den bekannten Modulen eine wesentliche Vereinfachung verbun­ den insofern, als die bisher erforderliche Einzelanfertigung von kap­ penförmigen Abdeckungen zur Umschließung des gefalteten Luftsackes entfällt und der gefaltete Luftsack in dem stranggepreßten Gehäuse ge­ schützt gelagert ist. Eine weitere Vereinfachung ist bei Klemmbefesti­ gung in den zu diesem Zwecke verformten Haltenuten möglich, in welchen Fällen eine einfache Vliesabdeckung ohne seitliche Haltewulste jedoch mit gegebenenfalls einer mittleren Sollreißnaht Verwendung finden kann.
Das Gehäuse 1 bzw. das als seine Vorform dienende Rohrprofil ist weiterhin mit hinterschnittenen, im wesentlichen kreisrunden Längsnuten versehen ist, die nach dem Abteilen der Rohrabschnitte der Befestigung der Deckelkappen 7 mittels Klemmbolzen oder Schrauben 19 (Fig. 1) die­ nen, zu welchem sie nach dem Ablängen des Gehäuseabschnittes in ihren Endbereichen mit einem Innengewinde versehen werden können.
Das Rohrprofil kann in der in Fig. 6 wiedergegebenen Weise mit wei­ teren Aufnahmen (20, 21) zum Einclipsen bzw. Ein- oder Aufschieben wei­ terer Funktionsteile, beispielsweise von Leitprofilen 22 zur Führung des sich aufblasenden Luftsackes in der Unfallsituation oder zur An­ bringung eines Befestigungsprofiles 23 in den Fällen versehen sein, in denen dies aufgrund der gegebenen Einbauverhältnisse erforderlich ist oder gewünscht wird. Es ist auf diese Weise möglich, allen wesentlichen Einbauanforderungen unter Verwendung standardisierter Teile nachzukom­ men, wodurch die Lagerhaltung sowie der Herstellungsaufwand erheblich verringert werden. Ebenso können in der in Fig. 7 wiedergegebenen Weise derartige Funktionsteile, etwa die Luftsackleitprofile 24 in einem Stück bereits bei der Herstellung des Rohrprofils an das Gehäuse 1 angeformt werden. Entsprechend können auch in der in Fig. 9 darge­ stellten Weise zur Vereinfachung der Herstellung und der Montage die Deckelkappen mit Befestigungslaschen 25 zur Anbringung der Einrichtung im Fahrzeug versehen sein.
Eine weitere Standardisierung und demgemäß Vereinfachung der Mon­ tage wird mit der in der in Fig. 8 wiedergegebenen Ausführungsform ei­ ner Gassack-Aufprallschutzeinrichtung erreicht, in der der Luftsack als vorgefertigte Einheit mit einer schlauchartigen Umhüllung 26 versehen und in dieser Form in dem Gehäuse befestigt ist. Auf diese Weise wird außer der Vereinfachung der Lagerhaltung und Endmontage die Möglichkeit zur Mechanisierung des Faltvorganges eröffnet, die Umhüllung kann darü­ berhinaus in einigen Anwendungsfällen die Anbringung einer anderweiti­ gen Abdeckung entbehrlich machen.

Claims (14)

1. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtungen für Kraftfahrzeuge mit ei­ nem Gehäuse mit jeweils einer Halterung für den Luftsack und eine Ab­ deckung für den im Gehäuse gefalteten Luftsack im oberen Randbereich des Gehäuses sowie einer Generatorkammer, die gegen den Luftsack durch einen der gleichmäßigen Verteilung und Sicherung gegen Beschädigung durch Festpartikel dienenden Diffusor begrenzt ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Gehäuse (1) von einem an seinen Stirnseiten mittels Deckelkappen (7) verschlossenen Abschnitt eines Strangpreß-Rohrprofils gebildet ist, das eine sich gegen den Luftsack (2) zu einem offenen Schlitz (8) verjüngende Innenkontur aufweist und mit Seitenstegen (10) versehen ist, die eine der Aufnahme des Luftsackes (2) dienende Kammer (9) bilden und mit hinterschnittenen Haltenuten (12, 13, 14) zur Befe­ stigung des Luftsackes (2) und der Abdeckung (3) versehen sind.
2. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Luftsack (2) an seiner Öffnung mit einem Haltering (15) versehen und mittels des Ringes in der hinterschnittenen Nut gehalten (12) ist.
3. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) als Abschnitt eines Bandes ausgebildet ist, das an seinen beiden Längskanten mit Randwulsten (16, 17) als Halterungsmittel im Zusammenwirken mit den entsprechenden hinterschnittenen Längsnuten (13, 14) versehen ist.
4. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) einseitig mit einer Haltewulst (16) und auf der anderen Seite mit einer entsprechend verkleinerten, Ausreißwulst (17) versehen ist.
5. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Abdeckung (3) entlang der Kante der Ausreißwulst (17) mit einer Sollbruchnaht versehen ist.
6. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (3) beidseitig mit Haltewülsten (15) sowie mit einer mittleren Sollreißnaht (16) versehen ist.
7. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckung aus einem wulstfreien Band ge­ bildet und durch Verklemmung in den zu diesem Zweck verformten Nuten (13, 14) gehalten ist.
8. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Rohrprofil mit hinterschnit­ tenen, im wesentlichen kreisrunden Längsnuten versehen ist, die nach dem Abteilen der Rohrabschnitte der Befestigung der Deckelkappen dienen.
9. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsnuten in ihren Endbereichen mit einem Innengewinde versehen und die Deckelkappen mittels vorzugsweise selbstschneidenden Schrauben (19) an dem Gehäuse (1) befestigt sind.
10. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Deckelkappen (7) mittels in die Längsnuten einragenden Klemmbolzen an dem Gehäuse (1) befestigt sind.
11. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit weiteren Auf­ nahmen (20) zur bedarfsweisen Anbringung weiterer Funktionselemente, insbesondere Luftsack-Leitprofilen (22) versehen ist.
12. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mit Haterungs­ mitteln (21) zum Aufrasten eines der Befestigung im Fahrzeug dienenden Trägers (23) versehen ist.
13. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftsack-Leitprofile (24) und/oder die der Befestigung des Gehäuses im Fahrzeug dienenden Haltmittel (25) einstückig an dem der Ablängung des Gehäuses (1) dienenden Rohrprofil oder an den Abdeckkappen (7) angeformt sind.
14. Gassack-Aufprall-Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftsack (2) als vorgefertigte Einheit in einer schlauchartigen Umhüllung (26) angeordnet ist, die auf der Seite der Generatorkammer (4) sowie auf der Austrittsseite des Luftsackes (2) mit jeweils einer Sollbruchnaht versehen ist.
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