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DE4235413A1 - Positioniervorrichtung für Stückgut - Google Patents

Positioniervorrichtung für Stückgut

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Publication number
DE4235413A1
DE4235413A1 DE4235413A DE4235413A DE4235413A1 DE 4235413 A1 DE4235413 A1 DE 4235413A1 DE 4235413 A DE4235413 A DE 4235413A DE 4235413 A DE4235413 A DE 4235413A DE 4235413 A1 DE4235413 A1 DE 4235413A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
alignment
base
piece goods
movement
conveyor
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE4235413A
Other languages
English (en)
Inventor
Gianni Mantovani
Joachim Seefeldt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bielomatik Leuze GmbH and Co KG
Original Assignee
Bielomatik Leuze GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Priority to DE59304963T priority patent/DE59304963D1/de
Priority to EP93116757A priority patent/EP0594090B1/de
Priority to ES93116757T priority patent/ES2096177T3/es
Priority to JP5283854A priority patent/JPH06219547A/ja
Priority to US08/139,785 priority patent/US5379879A/en
Publication of DE4235413A1 publication Critical patent/DE4235413A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H31/00Pile receivers
    • B65H31/34Apparatus for squaring-up piled articles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Attitude Control For Articles On Conveyors (AREA)
  • Special Conveying (AREA)
  • Control Of Conveyors (AREA)
  • Container Filling Or Packaging Operations (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Positioniervorrichtung, mit welcher Stückgut in einer vorbestimmten Bewegungsbahn bzw. einer lagefesten Position so bereitgestellt werden kann, daß es nach einer, zwei oder drei rechtwinklig zueinander stehen­ den Raumachsen gegenüber einer Referenzebene oder einem Referenzpunkt bzw. einer Basis ausgerichtet ist.
Stückgut kann, in mindestens einer der Raumachsen gesehen, unregelmäßige bzw. regelmäßige abgerundete bzw. eckige Form, insbesondere Außenform, haben, z. B. dreieckförmig, rechtec­ kig, quadratisch und ähnlich sein. Ferner kann das Stückgut wenigstens bei Anlage an einer Grundfläche im wesentlichen biegesteif sowie quer zur Grundfläche im wesentlichen inkom­ pressibel, jedoch etwa parallel zur Grundfläche nicht schub­ steif, sondern verformbar sein, wie dies z. B. bei Stückgut aus einer Vielzahl von gleich großen und kantenbündig in einem Stapel aufeinanderliegenden Blattlagen der Fall ist, welche gegeneinander parallel zu ihren Ebenen verschoben bzw. quer zu ihren Ebenen voneinander abgehoben werden können.
Im durch die Gewichtskraft der Blattlagen zusammengepreßten Zustand bildet das Stückgut jedoch einen streng rechteckig begrenzten Quader, der in hohem Maße verformungssteif sein kann, obwohl seine Einzelschichten Dicken von weniger als zwei oder ein Zehntel Millimeter haben und im Falle von Papier bzw. papierähnlichen Werkstoffen eine wesentlich höhere Flexibilität als z. B. metallische Werkstoffe etwa gleicher Abmessungen aufweisen.
Stückgut wird insbesondere zum Zwecke einer folgenden Be- bzw. Verarbeitung ausgerichtet. Z.B. wird das Stückgut gegen­ über einer Verpackungsstation ausgerichtet, in welcher es in genau vorbestimmter Lage mit einer noch im wesentlichen ausgebreiteten flexiblen Verpackungs-Umhüllung zusammenge­ führt und diese dann um das Stückgut herumgeschlagen wird. Dies kann z. B. dadurch erfolgen, daß das Stückgut zwischen kastenförmig angeordneten Wänden ausgerichtet wird und dabei seine vier quer zu einer Basisfläche sowie im rechten Winkel und parallel zueinanderliegenden Außenseiten an den Wandin­ nenseiten gleiten können.
Der Erfindung liegt des weiteren die Aufgabe zugrunde, eine Positioniervorrichtung zu schaffen, bei welcher Nachteile bekannter Ausbildungen bzw. der beschriebenen Art vermieden sind und die insbesondere bei geringer Belastung des Stückgu­ tes eine erhöhte Arbeitsgeschwindigkeit gewährleistet.
Erfindungsgemäß kann die Ausrichtung dadurch erfolgen, daß Ausrichtflächen an eng begrenzten Zonen des Stückgutes an­ greifen und dadurch in das Stückgut Ausrichtkräfte einleiten, die etwa parallel zu einer, zwei oder drei der Raumachsen je nach Abweichung vom gewünschten Ausrichtzustand entgegenge­ setzt ausrichtend wirken können.
Vorteilhaft werden dabei zwei oder drei etwa rechtwinklig zueinander bzw. parallel zu den Raumachsen liegende Ausricht­ bewegungen einander so überlagert, daß sich zwischen minde­ stens zwei Ausrichtbewegungen hinsichtlich des Bewegungsweges ein Untersetzungsverhältnis zwischen 5 : 1 und 18 : 1, insbe­ sondere zwischen 10 : 1 und 14 : 1, ergibt, wobei je nach Höhe der Ausrichtwiderstände zwischen diesen Grenzwerten jedes ganzzahlige Vielfache vorteilhaft sein kann.
Die Ausrichtung entlang des relativ längeren Bewegungsweges kann gleichzeitig zum Transport des Stückgutes dienen, bei­ spielsweise zu einer durch Anschlag und/oder Unterbrechung des Antriebes bestimmten ausgerichteten Bereitstellungslage. Simultan mit dieser Förderbewegung wird dann das Stückgut in einer Richtung quer dazu um einen relativ wesentlich kleine­ ren Weg ausgerichtet und ggf. in einer weiteren Richtung quer zu beiden zuvor genannten Richtungen um einen relativ noch­ mals kleineren Weg ausgerichtet, nämlich quer zu seiner Basisfläche.
Diese letzte Ausrichtung kann in einfacher Weise dadurch erfolgen, daß das Stückgut mit seiner Basisfläche auf eine entsprechend ausgerichtete Grundfläche geschoben wird. Durch diese Ausbildung braucht die Ausricht-Basis nicht gegenüber dem Vorrichtungs-Sockel bewegt zu werden, sondern es kann das Stückgut bewegt und dadurch gleichzeitig von einer Station, z. B. einem Stapelbilder, zu einer weiteren Arbeitsstation überführt werden, in welcher es dann nach zwei zur Grundflä­ che etwa parallelen Raumachsen genau ausgerichtet ankommt und stillgesetzt wird.
Die Ausrichtbewegungen erfolgen vorteilhaft nicht in einer vertikalen, sondern in einer davon abweichenden, z. B. annä­ hernd horizontalen Richtung, wobei die Grundfläche vorteil­ haft von einer vertikalen Lage abweicht, nämlich als Tragflä­ che zur Aufnahme des Gewichtes an der Unterseite des Stückgu­ tes liegt. Im Falle eines in einer Richtung bzw. Ebene auf Schub nachgiebigen Stückgutes liegen zweckmäßig zwei Aus­ richtbewegungen etwa parallel zu dieser Richtung oder Ebene bzw. im Falle von Stapellagen parallel zu deren Ebenen. In diesem Fall greifen die Ausrichtflächen vorteilhaft gleichmä­ ßig über diejenige gesamte Erstreckung des Stückgutes an, die quer zu den genannten Ebenen liegt. Die Ausrichtflächen werden mit den zugehörigen Gegenflächen des Stückgutes über dessen gesamte zugehörige Erstreckung im wesentlichen gleich­ zeitig durch Querbewegungen in Eingriff gebracht.
Die jeweilige Ausrichtfläche kann um eine zu ihr etwa paral­ lele bzw. zur Grundfläche etwa rechtwinklige und höchstens mit geringem Abstand von ihr liegende Achse selbsteinstellend zumindest um wenige Winkelgrade kippbar sein, so daß sie sich unter den Anlagekräften von selbst in eine im wesentlichen ganzflächig anliegende Lage einstellen kann und nicht nur punkt- bzw. linienförmig am Stückgut anliegt. Ferner kann die Ausrichtfläche wenigstens auf einem Teil ihres Stellweges in einer Richtung weg vom Stückgut gegen eine Rückstellkraft auslenkbar sein, so daß sie auf das Stückgut verhältnismäßig weich ausrichtend wirkt. Erst am Ende ihres Stellweges wird die Ausrichtfläche dann zweckmäßig gegen solche Auslenkbewe­ gungen formschlüssig bzw. starr abgestützt, so daß das Stück­ gut in dieser letzten Phase auf jeden Fall in seine vorbe­ stimmte Ausrichtlage gezwungen wird. In dieser letzten Phase kann sich die Ausrichtfläche dabei nach außen gerichtet auf einer Bogenbahn bewegen, durch die das genannte Unter­ setzungsverhältnis in dieser letzten Phase reduziert wird.
Eine besonders schnelle Arbeitsweise ist zu erreichen, wenn die Ausrichtflächen das jeweilige Stückgut von einem mit gleichmäßiger Geschwindigkeit laufenden Förderer übernehmen, der zweckmäßig eine im wesentlichen kontinuierliche Fort­ setzung der Grundfläche bildet und auf dem das Stückgut dann quer zur Förderrichtung bereits grob vorausgerichtet werden kann, bevor es auf die eigentliche Grundfläche gleitet. Die Ausrichtflächen können dabei eine größere Fördergeschwindig­ keit als der Förderer haben, so daß sie das Stückgut nach Art von Schiebern an der Rückseite einholen und nach dem Auflau­ fen auf das Stückgut dieses mit entsprechend höherer Ge­ schwindigkeit gleitend gegenüber dem Transporteur und dem nachfolgenden Stückgut bewegen. Bei Erreichen der ausgerich­ teten Bereitstellungslage werden die Ausrichtflächen dann stillgesetzt, so daß sie das Stückgut weiterhin sichern und eine quer zur Grundfläche liegende Gleitführung bilden, entlang welcher das Stückgut in die Verarbeitungslage der zugehörigen Arbeitsstation überführt werden kann. Während dieses Verfahrensschrittes werden die nachfolgenden Stückgü­ ter mit gleicher Geschwindigkeit weitergefördert, wobei die Zwischenabstände zwischen aufeinanderfolgenden Stückgütern so gewählt sind, daß die Ausrichtflächen von dem in Arbeitsposi­ tion überführten Stückgut bereits freigegeben sind, bevor sie zur Übernahme eines nachfolgenden Stückgutes wieder bewegt werden müssen.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehre­ ren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen dar­ stellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Positioniervorrichtung in Draufsicht und vereinfachter Darstellung und
Fig. 2 einen Bewegungsablauf der Positioniervorrichtung in schematischer Darstellung.
Die Positioniervorrichtung 1 dient zur Zuförderung von Stück­ gut 2, z. B. Papier-Riese von jeweils mindestens oder mehreren 100 Blatt, zu einer Arbeitsstation, in welcher das Stückgut 2 in Ansicht auf seine Unterseite bzw. Basisfläche 3 genau ausgerichtet ankommt, so daß es durch Bewegen rechtwinklig zu seiner Basisfläche die der Arbeitsstation zugehörige Arbeits­ wegung ausführen kann. Das Stückgut 2 weist rechtwinklig zur ebenen Basisfläche 3 paarweise einander gegenüber- und im rechten Winkel zueinander liegende ebene Seitenflächen 4 bis 7 auf, die in rechtwinklig scharfen Eckzonen aneinander schließen. Der Basisfläche 3 liegt eine gleichgroße ebene Deckfläche 8 parallel gegenüber.
Die Vorrichtung 1 weist einen z. B. gestellartigen Vorrich­ tungs-Sockel 9 auf, welcher eine Ausricht-Basis 10 bestimmt, gegenüber welcher das jeweilige Stückgut 2 sowohl in Drauf­ sicht als auch in Ansicht auf jede Seitenfläche 4 bis 7 eine genauer bestimmte, feststehende Lage einnehmen soll. Die Höhenlage ist durch eine im wesentlichen ebene Grundfläche 11 bestimmt, auf welcher das Stückgut 2 mit der Basisfläche 3 aufliegt. Eine genaue Ausrichtung quer zu den Seitenflächen 6, 7 ist durch eine durchgehend ebene Ausrichtfläche 12 bestimmt, die zur ganzflächigen Anlage der Seitenfläche 6 dient und in Ansicht auf die Grundfläche 11 in einem Abstand von dieser liegt, der in der Größenordnung eines Drittels des Abstandes zwischen den Seitenflächen 6, 7 liegen kann.
In Bereitstellungslage gemäß Fig. 1 liegen der Ausrichtfläche 12 etwa parallele sowie ebene Ausrichtflächen 14 gegenüber, die für die Anlage der Seitenfläche 7 mit Flächenanteilen bestimmt sind, die nur der Hälfte bis einem Zwölftel, insbe­ sondere einem Fünftel bis einem Zehntel der Gesamtfläche der Seitenfläche 7 entsprechen. An jede Ausrichtfläche 14 schließt in starrer Zuordnung unmittelbar eine etwa recht­ winklig dazu liegende, ebenfalls ebene Ausrichtfläche 13 an, die zur Anlage der jeweils zugehörigen Seitenfläche 4 bzw. 5 mit einem Flächenanteil bestimmt ist, der ebenfalls etwa in der genannten Größenordnung liegen kann. Ausrichtflächen 13 sind nur im Abstand von der Ausrichtfläche 12, nämlich im Bereich der von der Seitenfläche 7 begrenzten Eckzone des Stückgutes 2 vorgesehen, so daß dieses auf dem größten Teil seiner Erstreckung zwischen den Seitenflächen 6, 7 an den Seitenflächen 4, 5 nicht unmittelbar an Ausrichtflächen anliegt. Alle Ausrichtflächen 12 bis 14 reichen mindestens über die Gesamthöhe des Stückgutes 2.
Mindestens eine, nämlich die Ausrichtfläche 12, ist größer als die zugehörige Seitenfläche 6, so daß sie über die Basis­ fläche 3, die Deckfläche 8 und/oder die Seitenfläche 4 bzw. 5 vorsteht und die Seitenfläche 6 im wesentlichen ganzflächig an ihr anliegt. Die Ausrichtfläche 12 ist durch eine Platten­ fläche eines plattenförmigen Ausrichtkörpers 15 gebildet, der zweckmäßig im wesentlichen vertikal steht. Jeweils ein Paar aus zwei eine einspringende Eckzone begrenzenden Ausrichtflä­ chen 13, 14 ist durch einen im Querschnitt winkelförmigen Ausrichtkörper 16 bzw. 17 gebildet, der als winkelförmig über seine Gesamtlänge konstant durchgehender Profilstab ausgebil­ det ist und sich etwa rechtwinklig zur Grundfläche 11 bzw. etwa parallel zur Ausrichtfläche 12 erstreckt. Der die brei­ tere Ausrichtfläche 13 bildende Winkelschenkel ist länger als der die schmalere Ausrichtfläche 14 bildende Winkelschenkel. Jede Ausrichtfläche 14 liegt in Draufsicht mit einem Seiten­ abstand von der Grundfläche 11, während jede Ausrichtfläche 13 in der Bereitstellungslage mit einem demgegenüber wesent­ lich größeren Abstand von der Ausrichtfläche 12 liegt. Der Winkel zwischen den Ausrichtflächen 13, 14 entspricht im wesentlichen genau dem Winkel zwischen den zugehörigen Sei­ tenflächen 4, 7 bzw. 5, 7 im Bereich der Eckzone des Stückgu­ tes 2.
Die Ausrichtfläche 12 ist nach Art eines Endanschlages nicht durch direkten Antrieb bewegt bzw. im wesentlichen festste­ hend angeordnet, während die Ausrichtflächen 13, 14 jeweils mit dem Stückgut 2 quer gegen die Ausrichtfläche 12 durch Antrieb bewegbar sind. Zu diesem Zweck ist der jeweilige Ausrichtkörper 16 bzw. 17 an zwei im wesentlichen gleichen Tragorganen 18 befestigt, die quer zur Grundfläche 11 bzw. parallel zur Ausrichtfläche 12 im Abstand voneinander liegen und in deren Längsrichtung der jeweilige Ausrichtkörper 16 bzw. 17 im wesentlichen starr bzw. formschlüssig befestigt ist.
Die Tragorgane 18 sind zweckmäßig durch Rollenketten, Zahn­ riemen oder dgl. gebildet, so daß sie schlupffrei angetrieben werden können. Das jeweils dem Stückgut 2 zugekehrte Trum 19 jedes Tragorganes 18 liegt in Ansicht auf die Grundfläche 11 gemäß Fig. 1 unter einem spitzen Winkel von weniger als 30, 20, 15 oder 10° gegenüber einer zu den Flächen 11, 12 etwa rechtwinkligen Ebene bzw. zur zugehörigen Seitenfläche 4 bzw. 5 und nähert sich zur Ausrichtfläche 12 deren Mitte an. Durch diese Lage des Trums 19 ist die jeweils ausrichtend wirksame Bewegungsbahn der zugehörigen Ausrichtfläche 13, 14 bestimmt.
Die Tragorgane 18 sind jeweils endlos um zwei quer zur Aus­ richtfläche 12 hintereinander liegende Umlenkungen 20, 21 in Form von Kettenrädern geführt, von denen die näher bei der Ausrichtfläche 12 liegende Umlenkung einen um etwa ein Drit­ tel kleineren Umlenkradius hat. Gegenüber der zu den Flächen 11, 12 rechtwinkligen Mittelebene der Ausrichtbasis 10 haben die Achsen 22 der vorderen, näher bei der Ausrichtfläche 12 liegenden Umlenkungen 20 einen kleineren Abstand als die Achse 23 der jeweils hinteren Umlenkung 21, wobei jedoch die gemeinsame Axialebene der Umlenkungen 22, 23 zum Trum 19 unter einem sich zur Ausrichtfläche 12 schließenden Winkel von wenigen Winkelgraden liegt. An jedem Tragorgan 18 können über dessen Länge zwei oder mehr Ausrichtkörper 16, 17 in gleichmäßigen Abständen verteilt sein, die aufeinanderfolgend zur Ausrichtung aufeinanderfolgender Stückgüter 2 wirksam werden, so daß eine schnelle Arbeitsfolge bei relativ gerin­ gen Umlaufgeschwindigkeiten und stets gleicher Umlaufrichtung möglich ist.
Die Tragorgane 18 bzw. die Umlenkungen 20, 21 sind auf einer Konsole 24 gelagert, die am Sockel 9 quer zur Ausrichtfläche 12 bzw. etwa parallel zur Grundfläche 11 stufenlos verstell­ bar und in der jeweils eingestellten Lage festsetzbar sein kann. Ferner sind die Tragorgane 18 bzw. Trume 19 einschließ­ lich der Umlenkungen 20, 21 quer zur genannten Mittelebene bzw. etwa parallel zu den Flächen 11, 12 in entsprechender Weise verstellbar und festsetzbar. Dadurch kann die Vorrich­ tung 1 auf Stückgut 2 unterschiedlicher Größe eingestellt werden. Die Querverstellbarkeit kann gegenläufig z. B. durch Gestänge oder dgl. so zwangssynchronisiert sein, daß beide Trume 19 stets den gleichen Abstand von der genannten Mittel­ ebene haben.
Die Wellen der Umlenkungen 20, 21 sind jeweils in Lagerungen 25, 26 gelagert, welche in der beschriebenen Weise verstell­ bar sind. Der jeweiligen hinteren Lagerung 26 ist eine Spann­ vorrichtung 27 zugeordnet, durch welche das zugehörige Trag­ organ 18 stufenlos auf Zug gespannt und im jeweils einge­ stellten Spannzustand gesichert werden kann. Zwischen den beiden End-Umlenkungen 20, 21 ist das jeweilige Trum 19 an der Innenseite nicht abgestützt, sondern gegen seine Zugspan­ nung in eine flache Bogenlage nach innen drückbar, wobei eine solche Bogenlage links in Fig. 1 strichpunktiert angedeutet ist. Die gegen die Auslenkung wirkende federnde Kraft ist dabei unmittelbar benachbart zur jeweiligen Umlenkung 20, 21 am größten und nimmt zur Mitte der Länge des Trums 19 stetig ab, wo sie am kleinsten ist. Diese Länge ist größer als die entsprechende Länge des Stückgutes 2 und kleiner als das Doppelte davon.
Der Ausrichtkörper 15 ist quer bzw. etwa rechtwinklig zur Ausrichtfläche 12 in einer Lagerung 28 des Sockels 9 z. B. dadurch gelagert, daß an der Rückseite des Ausrichtkörpers 15 mehrere im Abstand zueinander liegende Gleitstangen vorgese­ hen sind, die in Gleitbuchsen laufen. Der Ausrichtkörper 15 ist jedoch nur gegen einen verhältnismäßig großen Widerstand durch Druck gegen die Außenfläche 12 bewegbar, weil diesem Druck eine Gegenkraft 29 entgegenwirkt, z. B. eine den Aus­ richtkörper 15 bei Freigabe selbstrückstellende Federanord­ nung. Diese Anordnung kann z. B. durch eine oder mehrere pneumatische Kolbenfedern gebildet und ihre Widerstandskraft bzw. Federcharakteristik zur Anpassung an das Gewicht, die Reibungswiderstände oder dgl. des Stückgutes 2 stufenlos veränderbar sein.
An die von der Ausrichtfläche 12 entfernte Seite der Grund­ fläche 11 schließt ein etwa in der genannten Mittelebene liegender Transporteur 30 für das Stückgut 2 an, der z. B. durch das obere Trum eines Band-Transporteurs gebildet sein kann und dessen den Basisflächen 3 zugehörige Tragfläche wenigstens im Bereich benachbart zur Grundfläche 11 mit dieser etwa in einer Ebene bzw. demgegenüber geringfügig höher liegt. Die Grundfläche 11 ist durch einen quer bzw. rechtwinklig zu ihr bewegbaren Hubtisch 32 gebildet, der aus der gegenüber dem Transporteur 30 etwa ebenengleichen Bereit­ stellungslage um einen Betrag angehoben werden kann, der größer als der Abstand zwischen der Basisfläche 3 und der Deckfläche 8 des Stückgutes 2 ist. Die Gleitflächen 12 bis 14 stehen etwa gleich weit und weiter als das Stückgut 2 über die Grundfläche 11 vor, jedoch kann der Hubtisch 32 bzw. die Grundfläche 11 über die zugehörigen Enden der Gleitflächen hinausbewegt werden.
Das vordere Ende des Transportbandes läuft so über eine Umlenkung 31, daß es in Ansicht gemäß Fig. 1 nur einen klei­ nen Spaltabstand von der zugehörigen Kante der Grundfläche 11 hat und dadurch eine Übergabestation 33 gebildet ist, an welcher das Stückgut 2 vom bewegten Transporteur 30 so auf die feststehende Grundfläche 11 bewegt werden kann, daß es vom Transporteur 30 vollständig freikommt. In Bereitstel­ lungslage ist die Grundfläche 11 bzw. der Hubtisch 32 gegen­ über einer bis allen Seitenflächen 4 bis 7 des Stückgutes 2 mit Abstand nach innen versetzt, wobei der Abstand von den Seitenflächen 4, 5 kleiner als der Abstand von der Seitenflä­ che 6 sein und die zugehörige Außenkante mit der Seitenfläche 7 etwa so fluchten kann, daß sie über diese nicht vorsteht. Die Breite der Tragfläche des Förderers 30 ist ebenfalls schmaler als die des Stückgutes 2 und auch als die der Grund­ fläche 11, so daß das Stückgut 2 beiderseits seitlich über den Förderer 30 annähernd gleich weit frei bzw. ununterstützt vorsteht, was in Fig. 1 übertrieben dargestellt ist. Die Grundfläche 11 bzw. der Tisch 32 ist zweckmäßig aus ebenen­ gleichen bzw. aneinanderschließenden Formatteilen zusammenge­ setzt. Durch Herausnehmen oder Hinzufügen solcher Formatteile kann die Grundfläche 11 an unterschiedliche Grundrisse von Stückgut 2 angepaßt werden.
Der Förderer 30 fördert das Stückgut 2 in Förderrichtung 34 rechtwinklig zur Ausrichtfläche 12 mit konstanter Geschwin­ digkeit und gleichen Zwischenabständen, die etwa dem Ein- bis Zweifachen der zugehörigen Erstreckung des Stückgutes 2 bzw. der Länge der Trume 19 entsprechen, wobei die etwa rechtwink­ lig zur Förderrichtung 34 liegende Seitenfläche 6 die vordere und die davon abgekehrte parallele Seitenfläche 7 die hintere Seitenfläche bildet, während die Seitenflächen 4, 5 etwa parallel zur Förderrichtung 34 liegen. Sobald das Fördergut 2 in den Bereich zwischen den beiden einander gegenüberstehen­ den Umlenkungen 21 gelangt ist, werden die bis dahin still­ stehenden Tragorgane 18 durch Antrieb in dem Sinne in Bewe­ gung versetzt, daß sie im Bereich der Trume 19 etwa in glei­ cher Richtung wie der Transporteur 30 laufen. Die zur Aus­ richtung bestimmten Ausrichtkörper 16, 17 werden dabei über den größten Teil der Umlenkungen 21 so bewegt, daß die Aus­ richtflächen 14 zunächst im Abstand hinter der hinteren Seitenfläche 7 liegen. Während des Laufes um die Umlenkungen 29 nähern sich dabei die Ausrichtflächen 13, 14 zunächst mit einer Geschwindigkeit seitlich bzw. quer zur Förderrichtung 34 dem Stückgut 2 an, die größer als die Geschwindigkeitskom­ ponente parallel zur Förderrichtung 34 ist, wobei diese Geschwindigkeitskomponente zunächst kleiner als die Förderge­ schwindigkeit des Transporteurs 30 ist.
Im weiteren Verlauf nimmt die Annäherungsgeschwindigkeit ab und die Förderkomponente der Ausrichtflächen 13, 14 zu, bis sie beim Verlassen der Umlenkung 21 denjenigen Wert erreicht haben, der der Bewegungsrichtung und Bewegungsgeschwindigkeit des Trums 19 entspricht und über dessen Länge im wesentlichen konstant ist. Beim Verlassen der Umlenkung 21 liegen die Ausrichtflächen 13, 14 noch im Abstand hinter der Seitenflä­ che 7, jedoch ist ihre Geschwindigkeit in Förderrichtung 34 größer als die des Transporteurs 30.
In Fig. 2 sind die Bewegungen bzw. Bewegungskomponenten als Geschwindigkeitsvektoren angegeben, nämlich die schräge Stellbewegung der Ausrichtflächen 13, 14 im Bereich des Trums 19 mit dem Pfeil 35, die Förderbewegung des Transporteurs 30 mit dem Vektor 36, die parallel zur Förderrichtung 34 liegen­ de Bewegungskomponente der Ausrichtflächen 13, 14 mit dem Vektor 37 und die quer zur Förderrichtung 34 liegende Bewe­ gungskomponente mit dem Vektor 38. Aufgrund der gegenüber der Bewegung 36 schnelleren Bewegung 37 holen die Ausrichtflächen 14 die hintere Seitenfläche 7 nach Verlassen der Umlenkungen 21 im Bereich zwischen der ersten Hälfte und dem ersten Drittel der Trume 19 ein und legen sich an diese an, wobei sie zunächst noch nur über einen Teil ihrer Breite anliegen, während die Ausrichtflächen 13 noch im Abstand von den Sei­ tenflächen 4, 5 liegen.
Die Ausrichtflächen 14 schieben dann das Stückgut 2 auf dem als Gleitfläche wirkenden und mit der geringeren Geschwindig­ keit 36 weiterlaufenden Transporteur 30 mit der größeren Geschwindigkeit 37 vor, wobei sie entlang der Seitenfläche 7 nach innen gleiten. Das Stückgut 2 ist zwar auf dem Transpor­ teur 30 bereits vorausgerichtet, jedoch lediglich innerhalb größerer Toleranzen in Bezug auf die seitliche Ausrichtung quer zur Förderrichtung 34 sowie in Bezug auf seine Drehlage um eine zur Förderebene rechtwinklige Achse.
Liegt das Stückgut 2 geringfügig verdreht auf dem Transpor­ teur 30, so kommt zunächst nur eine der beiden Ausrichtflä­ chen 14 in Eingriff mit der Seitenflache 7 und verdreht das Stückgut 2 auf dem Transporteur 30 gleitend, bis auch die andere Ausrichtfläche 14 in Eingriff kommt, so daß vor der seitlichen Ausrichtung eine erste Drehausrichtung erfolgt. Liegt das Stückgut 2 quer zu den Seitenflächen 4, 5 versetzt auf dem Transporteur 30, so kommt noch im Bereich des unabge­ stützt freilaufenden Trums 19 nur eine der Ausrichtflächen 13 in Eingriff mit der zugehörigen Seitenfläche 4 bzw. 5 und verschiebt das Stückgut 2 auf dem Transporteur 30 gleitend in Richtung der anderen Seitenfläche 5 bzw. 4, wobei in diesem Fall keine ruhende Reibung überwunden werden muß, weil auf­ grund der schnelleren Förderbewegung 37 bzw. der Drehbewegung bereits eine Relativbewegung zwischen Stückgut 2 und Trans­ porteur 30 gegeben ist.
Während dieser Ausrichtphase kann der zwischen den Umlenkun­ gen 20, 21 freilaufende Ausrichtkörper 16 bzw. 17 unter dem vom Stückgut 2 ausgehenden Ausrichtwiderstand geringfügig ausweichen, weil das Trum 19 unter dem Druck gegen die Aus­ richtfläche 13 in die strichpunktiert angedeutete Bogenbahn überführt werden kann, aus welcher es bei Freigabe federnd in die geradlinig gestreckte Lage zurückkehrt.
Aufgrund der schrägen Laufbahn des Ausrichtkörpers 16, zu welcher die Ausrichtfläche 13 etwa parallel und die Ausricht­ fläche 14 etwa rechtwinklig liegt, kann die Ausrichtfläche 14 zunächst nur mit einem Teil ihrer Breite, nämlich im Anschluß an die Seitenfläche 4 bzw. 5 in Eingriff mit der Seitenfläche 7 gelangen, während danach die Ausrichtfläche 13 zunächst nur mit einem an ihr vorderes Ende anschließenden Teil ihrer Breite in Eingriff mit der zugehörigen Seitenfläche 4 bzw. 5 gelangt. Aufgrund der inneren Flexibilität des Tragorganes 18 bzw. aufgrund des Gelenkspieles zwischen den Kettengliedern kann der Ausrichtkörper 16, 17 aber auch so gelagert sein, daß er sich von selbst so auf die jeweilige Seitenfläche 4, 5, 7 einstellt, daß seine Ausrichtflächen 13, 14 bei der ersten Berührung parallel zur jeweils zugehörigen Seitenflä­ che ausrichtet werden. Hierzu kann der Ausrichtkörper 16 bzw. 17 z. B. um eine zu beiden Ausrichtflächen 13, 14 etwa paral­ lele bzw. zur Grundfläche 11 etwa rechtwinkligen Kippachse 40 gegenüber dem Tragorgan 18 selbsteinstellend schwenkbar gelagert sein, wobei diese Kippachse 40 zweckmäßig in einem Bereich zwischen der Mitte der Breite der Ausrichtfläche 13 und deren Übergang in die Ausrichtfläche 14 liegt.
In der Bereitstellungslage liegt der Ausrichtkörper 16 bzw. 17 jedoch nicht im Bereich des freien Trums 19, sondern annähernd am Umfang der zugehörigen Umlenkung 20, so daß er hier gegen Bewegungen weg vom Stückgut 2 formschlüssig abge­ stützt ist. In der letzten Bewegungsphase läuft der Ausricht­ körper 16, 17 nämlich unter der progressiv zunehmenden fe­ dernden Kraft auf die Umlenkung 20 auf, so daß er ggf. aus der strichpunktiert angedeuteten Bogenbahn mit einer erhöhten Ausrichtgeschwindigkeit 38 entlang dem Umfang der Umlenkung 20 zur genannten Mittelebene formschlüssig bewegt wird und dadurch in dieser letzten Bewegungsphase die genaue Ausrich­ tung zwangsläufig erfolgt. Wie die hinteren Umlenkungen 21 liegen auch die vorderen Umlenkungen 20 in einer gemeinsamen, zur Förderrichtung 34 etwa rechtwinkligen Axialebene 44, und in der Bereitstellungslage geht die Axialebene 44 durch die Ausrichtflächen 13, insbesondere etwa durch die Mitte von deren Breite, weshalb die Axialebene 44 gegenüber der in Bereitstellungslage stehenden Seitenfläche 7 geringfügig nach vorn versetzt ist.
Die Ausrichtkörper 16, 17 werden durch einen gemeinsamen Antrieb 39 synchron und gegeneinander in Förderrichtung 34 genau ausgerichtet angetrieben, wobei der Antrieb zweckmäßig auf die vorderen Umlenkungen 20 so wirkt, daß die Trume 19 gezogen werden. Der Antrieb 39 kann etwa in der Achse einer vorderen Umlenkung 20 liegen, und die Umlenkungen 20 können über ein nicht näher dargestelltes Getriebe schlupffrei miteinander antriebsverbunden sein.
Dem Antrieb 39 ist eine Steuervorrichtung 41 zugeordnet, welche die Bewegung der in Eingriff mit dem Stückgut 2 ste­ henden Ausrichtkörper 16, 17 dann stillsetzt, wenn die ausge­ richtete Bereitstellungslage erreicht ist. In dieser Lage ist das Stückgut mit seiner vorderen Seitenfläche 6 gegen die Ausrichtfläche 12 aufgelaufen. Ist das Stückgut 2 bei diesem Auflauf eventuell noch geringfügig verdreht, so läuft es zunächst nur einseitig auf die Ausrichtfläche 12 auf und gleitet entlang dieser unter einer gleitenden ggf. weitere Drehung auf der Grundfläche 11, bis die Seitenfläche 6 ganz­ flächig an der Ausrichtfläche 12 anliegt. Gleichzeitig nimmt die Seitenfläche 6 die Ausrichtfläche 12 entgegen der Gegen­ kraft 29 mit, durch welche das Stückgut 2 gegen die Ausricht­ flächen 14 gepreßt wird. Die Gegenkraft 29 kann auf die Ausrichtfläche 12 in Form beispielsweise einer vorgespannten Federkraft auch bereits in der Ausgangsstellung wirken, in welcher die Ausrichtfläche 12 durch das Stückgut 2 noch nicht belastet ist. Zur Antriebssteuerung ist auch eine Kurven­ steuerung bzw. ein Kurvengetriebe mit einer Stillstandsphase denkbar. Von der Lage der Ausrichtfläche 12 kann ein Steuer­ signal abgeleitet werden, aufgrund dessen die Steuervorrich­ tung 41 die Ausrichtkörper 16, 17 genau bei Erreichen der ausgerichteten Bereitstellungslage stillsetzt, so daß diese Stillsetzung nicht durch einen vom Stückgut 2 ausgehenden Widerstand erfolgt.
In der Bereitstellungslage bilden die Ausrichtflächen 12 bis 14 einen zur Grundfläche 11 rechtwinkligen und gegenüber der Dicke des Stückgutes 2 wesentlich längeren Förderschacht, der im Bereich zweier einander quer gegenüberliegender Eckzonen durch verhältnismäßig schmale Winkelführungen, nämlich die Ausrichtflächen 13, 14, und im Bereich der davon entfernten Querfläche 6 durch eine ebene Gleitfläche, nämlich die Aus­ richtfläche 12, begrenzt ist. Zwischen diesen Gleitflächen, die nur einen Bruchteil der Seitenflächen 4, 5, 7 einnehmen, liegt das Stückgut 2 völlig frei.
Im Abstand oberhalb des Stückgutes 2 kann eine Einrichtung vorgesehen sein, durch welche ein Verpackungspapier oder dgl. in einer etwa eben ausgebreiteten Lage so bereitgehalten werden kann, daß es im Abstand oberhalb des oberen Endes des Schachtes etwa parallel zur Basisfläche 3 bzw. zur Deckfläche 8 liegt. Beim Anheben des ausgerichteten Stückgutes 2 mit dem Hubtisch 32 stößt dieses mit seiner Decklage 8 gegen die Unterseite des Packpapieres und nimmt dieses nach oben mit, so daß es nach unten seitlich über die Seitenflächen 4 bis 7 und dann an die Basisfläche 3 geschlagen werden kann, die wegen der begrenzten Größe der Grundfläche 11 im Randbereich frei liegt. Das vollständig aus dem offenen Ende des Förder­ schachtes herausgehobene und so umhüllte Stückgut 2 wird dann im Randbereich abgestützt, so daß der Hubtisch 32 wieder in seine Ausgangslage abgesenkt werden kann und dann in der beschriebenen Weise das nächste nachfolgende Stückgut 2 ausgerichtet übernimmt. Die Ausrichtkörper 15 bis 17 bilden somit einen aus einem aufgeweiteten Zustand in einen vereng­ ten Bereitstellungszustand überführbaren Gleitschacht, wobei die Verengungsbewegung der Ausrichtkörper 16, 17 in der beschriebenen Weise schräggerichtet ist und die Schachtbe­ grenzungen 12 bis 14 mit Vorspannung an mindestens zwei voneinander abgekehrten Seitenflächen 6, 7 anliegen können.
Die Tragorgane 18 und die Umlenkungen 20, 21 können hinter bzw. unter der Ebene der Grundfläche 11 bzw. der Förderebene des Transporteurs 30 liegen, so daß nur die Ausrichtkörper 16, 17 über diese Ebene frei vorstehen. Zweckmäßig sind die genannten Bauteile im wesentlichen verkapselt in einem Gehäu­ se 42 angeordnet, wobei zweckmäßig beiderseits der Förderbahn gesonderte Gehäuse für die beiden Ausrichteinheiten vorgese­ hen sind.
Liegen die genannten Bauteile vollständig unterhalb der Förderebene, so können die Ausrichtkörper 16, 17 durch Öff­ nungen in Stirnwänden dieser Gehäuse vorstehen. Es ist aber auch denkbar, das jeweilige Gehäuse 42 so auszubilden, daß es in seiner Umfangswandung einen Durchtritt 43 in Form einer Öffnung aufweist, durch welche der jeweilige Ausrichtkörper 16 bzw. 17 dann aus dem Gehäuse 42 austritt, wenn er sich über die Umlenkung 21 in den Bereich des Trums 19 bewegt, so daß der Ausrichtkörper 16 bzw. nur über den für die Ausrich­ tung wirksamen Stellweg außerhalb des Gehäuses liegt. Nach einem Teil des Umlaufes über die Umlenkung 20 tritt der Ausrichtkörper 16 bzw. 17 dann wieder in das Gehäuse 42 ein, in welchem er während des gesamten Rücklaufes entlang des gegenüberliegenden Trums liegt.
Jeder der genannten Bauteile bzw. jede der Anordnungen kann nur ein einziges Mal oder zwei bzw. mehrfach vorgesehen sein, z. B. um in einer einzigen Positioniervorrichtung in einer oder mehreren Förderebenen bzw. in einer oder mehreren Aus­ richtstationen gleichzeitig und/oder aufeinanderfolgend mehrere Stückgüter 2 auszurichten.

Claims (15)

1. Positioniervorrichtung zum ausgerichteten Bereitstellen von Stückgut (2), insbesondere quaderförmigem Stückgut, nach einer bis drei Raumachsen gegenüber einer Ausricht- Basis (10), das Oberflächen, nämlich quer zu einer Basisfläche (3) sowie zueinander im Winkel liegende Seitenflächen (4 bis 7) aufweist, mit einem Vorrich­ tungs-Sockel (9) und mindestens einer Grundfläche (11) zur Aufnahme des Stückgutes (2) an der Basisfläche (3) und mit wenigstens einer jeweils eine quer zu ihr lie­ gende zugehörige Ausrichtrichtung einer Ausrichtbewegung (38, 37) bestimmenden Ausrichtfläche (13 bzw. 14, 12) mindestens eines Ausrichtkörpers (16, 17, 15) für die Anlage an mindestens einer zugehörigen Seitenfläche (4 bis 7) des Stückgutes (2) aufgrund einer Stellbewegung (35), dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Aus­ richtfläche (13, 14) in einer Richtung quer zu ihrer zugehörigen Ausrichtrichtung eine kleinere Erstreckung als mindestens eine Seitenfläche (4 bis 7) des Stückgu­ tes (2) hat.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Ausrichtfläche (13, 14) mit einer quer und/oder mit einer etwa parallel zur zugehörigen Seiten­ fläche (4, 5 bzw. 7) liegenden Bewegungskomponente (38 bzw. 37) gegenüber der Grundfläche (11) in der Stellbe­ wegung (35) bewegbar ist, daß insbesondere wenigstens eine Ausrichtfläche (12 bis 14) etwa parallel zur Grund­ fläche (11) bewegbar ist und daß vorzugsweise mindestens eine Ausrichtfläche (12 bis 14) annähernd geradlinig bzw. im wesentlichen unter einem spitzen Winkel zur zugehörigen Seitenfläche (4 bis 7) bewegbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens eine Ausrichtfläche (12 bis 14) wenigstens über einen Teil einer Stellbewegung (35) quer und/oder etwa parallel zu ihrer Ebene unter einer Gegen­ kraft (29) selbstrückstellend begrenzt auslenkbar ist, daß insbesondere eine Ausrichtfläche (12 bis 14) unter einem Ausrichtwiderstand des Stückgutes (2) auslenkbar ist und daß vorzugsweise mindestens eine Ausrichtfläche (12 bis 14) quer zur Stellbewegung (35) auslenkbar und/oder als Gleitfläche für das Stückgut (2) ausgebil­ det ist.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Ausrichtflä­ che (13, 14) an wenigstens einem Ende eines der Ausrich­ tung zugehörigen Stellweges (35) quer und/oder etwa parallel zu ihrer Ebene gegenüber der Ausricht-Basis (10) im wesentlichen starr festgelegt ist, daß insbeson­ dere eine etwa in Richtung des Stellweges (35) sich erstreckende Ausrichtfläche (13) wenigstens in ausge­ richteter Bereitstellungslage des Stückgutes (2) minde­ stens quer zum Stellweg (35) im wesentlichen starr abgestützt ist und daß vorzugsweise eine Ausrichtfläche (13, 14) in wenigstens einer Stellung um eine zu ihrer Ebene etwa parallele Kippachse (40) selbstausrichtend kippbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei im Winkel zueinander bzw. quer zur Grundfläche (11) liegende Ausrichtflächen (13, 14) für gesonderte Seitenflächen (4, 5, 7) gemeinsam bewegbar sind, daß insbesondere zwei Ausrichtflächen (13, 14) durch einen gemeinsamen Aus­ richtkörper (16, 17) gebildet sind und daß vorzugsweise zwei Ausrichtflächen (13, 14) durch einen einteiligen Ausrichtkörper (16, 17), wie ein Winkelprofil, gebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Ausrichtflä­ che (12 bis 14) gegenüber dem Sockel (9) bewegbar ange­ ordnet ist, daß insbesondere wenigstens eine Ausricht­ fläche (14) einen Förderschieber für das Stückgut (2) bildet und daß vorzugsweise jeweils wenigstens zwei Ausrichtflächen (13 bzw. 12, 14) einander gegenüber­ liegen und/oder einander durch die Stellbewegung (35) annähern.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Ausrichtflä­ che (12) als während wenigstens eines Teiles der Stell­ bewegung (35) gegenüber der Grundfläche (11) und/oder dem Sockel (9) feststehende Ausrichtfläche vorgesehen ist, daß insbesondere eine Ausrichtfläche (12) quer zu ihrer Ebene durch das Stückgut (12) bis zur Bereitstel­ lungslage ggf. entgegen einem auf das Stückgut (2) schwenkend wirkenden Gegenkraft (29) im wesentlichen anschlagfrei mitnehmbar ist und daß vorzugsweise eine quer zur Grundfläche (11) stehende Ausrichtfläche (12) in Lagern (28) des Sockels (9) selbstrückstellend linear verschiebbar gelagert ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Grundfläche (11) als im wesentlichen horizontale Bodenfläche zur tragenden Aufnahme wenigstens eines Hauptanteiles des Gewichtes des Stückgutes (2) ausgebildet ist, daß insbe­ sondere eine Grundfläche (11) wenigstens teilweise als gegenüber dem Sockel (9) festsetzbarer Gleittisch für das Stückgut (2) ausgebildet ist und daß vorzugsweise mindestens eine in einer zugehörigen Stellbewegung (35) gegenüber einer Grundfläche (11) bewegbare Ausrichtflä­ che (13, 14) auf einer endlos umlaufenden und/oder langgestreckten Bahn geführt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Ausrichtflä­ che (13, 14) zwischen zwei Umlenkungen (20, 21) bewegbar ist, daß insbesondere wenigstens eine Ausrichtfläche (13, 14) an mindestens einem gespannten Tragorgan (18) angeordnet ist und daß vorzugsweise wenigstens eine Ausrichtfläche (13, 14) durch einen Ausrichtkörper (16, 17) gebildet ist, der zwei im Abstand voneinander lie­ gende Trag- und/oder Zugorgane (18) verbindet.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Ausrichtflä­ che (13, 14) in einer letzten, bis zur Bereitstellungs­ lage führenden Phase ihrer Stellbewegung (35) auf wenig­ stens einer Bogenbahn mit zur Grundfläche (11) etwa rechtwinkliger Bogenachse bewegbar ist, daß insbesondere mindestens eine Ausrichtfläche (13, 14) gegen Ende ihrer Stellbewegung (35) über eine kleinere von zwei Umlenkun­ gen (20, 21) bewegbar ist und daß vorzugsweise wenig­ stens eine Ausrichtfläche (13, 14) im wesentlichen schlupffrei formschlüssig antreibbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens zwei beiderseits einer Förderbahn (30) für das Stückgut (2) liegende Ausrichtkörper (16, 17) gegenüber Lagerungen (25, 26) synchron antreibbar sind, daß insbesondere die Lagerun­ gen (25, 26) gemeinsam etwa parallel zur Grundfläche (11) bzw. quer zu einer Anschlagfläche (12) für das Stückgut (2) einstellbar sind und daß vorzugsweise einander gegenüberliegende Ausrichtkörper (16, 17) zur Anpassung an die jeweilige Breite des Stückgutes (2) gegenläufig im wesentlichen synchron einstellbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil einer Grundfläche durch mindestens einen Förderer (30) für das Stückgut (2) gebildet ist, daß insbesondere ein Förderer (30) über eine annähernd ebenengleiche Übergabestation (33) in Förderrichtung (34) an eine feststehende Grund­ fläche (11) anschließt und daß vorzugsweise ein Förderer (30) als Bandförderer mit einer vordersten Umlenkung (31) ausgebildet ist, die im Abstand hinter dem in Bereitstellungslage befindlichen Stückgut (2) liegt.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zuführungs- Förderer (30) zur aufeinanderfolgenden Übergabe von Stückgut (2) an wenigstens eine in annähernd gleicher Richtung bewegte Ausrichtfläche (13, 14) vorgesehen ist, daß insbesondere in der Übergabephase ein im wesentli­ chen stetiger Übergang der Ausrichtfläche (13, 14) von einer zur Förderrichtung (34) steileren Querbewegung in eine zur Förderrichtung (34) flachere Querbewegung vorgesehen ist und daß vorzugsweise die Stellbewegung (35) der Ausrichtfläche (13, 14) schneller als die Förderbewegung (36) des Förderers (30) ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Steuermittel (41) vorgesehen sind, welche mindestens eine Ausrichtfläche (13, 14) in der Bereitstellungslage stillsetzen, daß insbesondere der Grundfläche (11) ein das bereitgestellte Stückgut (2) aus der Bereitstellungslage bewegender Querförderer (32) zugeordnet ist und daß vorzugsweise wenigstens eine Ausrichtfläche (13, 14) in einem Arbeitszyklus angetrie­ ben ist, der mit im wesentlichen in gleichmäßigen Ab­ ständen hintereinander zugeführtem Stückgut (2) synchro­ nisiert ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein im Quer­ schnitt in eine Bereitstellungslage verengbarer Förder­ schacht für das Stückgut (2) vorgesehen ist, daß insbe­ sondere ein Förderschacht im Querschnitt nur über einen kleineren Teil seines Umfanges begrenzt ist und daß vorzugsweise ein etwa vertikaler Förderschacht an seiner Unterseite von einem Hubtisch (32) und/oder an einer Seite des Schachtmantels von einer elastisch nachgiebi­ gen Schachtwandung (15) begrenzt ist.
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