DE4203540A1 - Synchronisiereinrichtung fuer schaltkupplungen - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Synchronisiereinrichtung nach der im Oberbegriff von
Anspruch 1 näher definierten Art.
Eine derartige Synchronisiereinrichtung für
Schaltkupplungen ist in der DE-AS 26 59 448 beschrieben.
Diese vorbekannte Synchronisiereinrichtung hat den Zweck,
eine Verkürzung der Schaltwege am Betätigungsende des
Schalthebels zu erzielen oder ohne Veränderung des Weges am
Schalthebel die Schalthebelübersetzung zu vergrößern. Bei
gleicher Kraft am Schalthebel steht damit entsprechend mehr
Kraft an der Schaltmuffe für den Synchronisiervorgang zur
Verfügung bzw. bei gleichbleibender Kraft an der Schaltmuffe
muß eine entsprechend kleinere Kraft am Schalthebel
aufgebracht werden.
Hierzu wird bei der DE-AS 26 59 448 vorgeschlagen, an
zumindest zwei Stellen des Umfanges die Zähne der Schaltmuffe
axial in Richtung auf den Kupplungskörper zu verlängern. Der
Synchronisierring weist nur in den Bereichen der
unverlängerten Zähne der Schaltmuffe Sperrzähne auf. Durch
diese Ausgestaltung wird zusätzlich auch erreicht, daß der
Schaltweg um das Maß der Verlängerung der Zähne der
Schaltmuffe verkürzt wird.
Man hat nun festgestellt, daß sich während des
Synchronisiervorgangs nach dem Entsperrvorgang wieder eine
Differenzdrehzahl zwischen dem zu synchronisierenden Losrad
und der mit der Abtriebswelle drehfest verbundenen
Schiebemuffe aufbaut. Hierfür sind zwei Ursachen maßgebend,
nämlich zum einen eine Verdrehung des Synchronisierringes und
somit auch des Losrades gegenüber der Schaltmuffe während des
Entsperrvorganges und zum anderen das auf den
kupplungsseitigen Antriebsstrang, der ja nach dem Entsperren
frei wird, einwirkende Getriebeverlustmoment.
Die vorstehend genannten beiden Ursachen summieren sich
je nach Schaltrichtung positiv oder negativ. Die
Differenzdrehzahl aus dem Getriebeverlustmoment hängt in
erster Linie von der Höhe des Verlustmomentes und der Dauer
des Durchschaltvorganges ab.
Aus diesem Grunde weisen die bekannten Innenkonus-Synchronisierungen
im Schaltablauf sogenannte "zweite Punkte"
beim Einspuren der Schaltmuffe in die Außenverzahnung des
Kupplungskörpers auf. Die "zweiten Punkte" machen sich für
den Fahrer durch einen erkennbaren Widerstand kurz vor
Beendigung des Schaltvorganges bemerkbar.
Bei den bekannten Synchronisiereinrichtungen ist der
Einspurwinkel der Schaltmuffe gleichzeitig auch der
Sperrwinkel, wobei der Sperrwinkel durch die Vorgabe der
Sperrsicherheit bestimmt wird. Daraus resultiert im
allgemeinen ein Sperrwinkel von ca. 115 Grad. Dieser relativ
stumpfe Winkel hat nun beim Einspuren den Nachteil, aus der
Schaltkraft nur eine geringe Tangentialkomponente zu erzeugen.
Je nach den vorhandenen getriebespezifischen Verlustgrößen
kann dadurch das Einspuren leichter oder schwerer werden.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe
zugrunde, eine Synchronisiereinrichtung der eingangs
erwähnten Art zu schaffen, durch die bei einfachem Aufbau und
im wesentlichen gleicher Einbaugröße das Einspuren
erleichtert wird.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß
die an der Schaltmuffe angeordnete Einspurverzahnung und die
Sperrverzahnung voneinander getrennt und radial übereinander
angeordnet sind.
Durch die erfindungsgemäße Trennung der beiden
Verzahnungen voneinander können diese jeweils optimal und
unabhängig voneinander auf die jeweiligen Getriebebedingungen
abgestimmt werden. Dies bedeutet insbesondere, daß dadurch
der Schaltvorgang und damit insbesondere auch das Einspuren
erleichtert werden.
Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung
besteht darin, daß diese einbaugleich mit den bekannten
Baumaßen von Synchronisierungseinrichtungen ausgebildet
werden kann und sich damit im Austausch einsetzen läßt. Im
Vergleich zu Synchronisierungen anderer Bauart, wie z. B.
Außenkonus-Synchronisierungen, wird bei der vorliegenden
Erfindung, die sich auf Innenkonus-Synchronisierungen bezieht,
eine geringere Paketbreite erreicht.
In einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
ist zu ersehen, daß die Zähne der Einspurverzahnung und die
Zähne der Sperrverzahnung axial versetzt zueinander sind.
Diese Ausgestaltung ist im Hinblick auf die
Sperrgeometrie und die übliche Konstruktionsart besonders
vorteilhaft.
Dabei kann vorgesehen sein, daß die Einspurverzahnung
axial weiter außen als die Sperrverzahnung in der Schaltmuffe
angeordnet ist.
Ein weiterer Vorteil der axialen Versetzung der
Einspurverzahnung gegenüber der Sperrverzahnung ergibt sich
dann, wenn der axiale Versatz wenigstens annähernd der Dicke
des Kupplungskörpers entspricht. In diesem Falle stellt die
Sperrverzahnung gleichzeitig die axiale Wegbegrenzung der
Schaltmuffe dar. Die Sperrgeometrie der Schaltmuffe kann
nämlich bei der erfindungsgemäßen Lösung radial unter dem
Fußkreis der Verzahnung des Kupplungskörpers angeordnet sein,
womit diese damit eine Wegbegrenzung für eine weitere
Verschiebung der Schaltmuffe darstellt bzw. damit den
Schaltweg begrenzt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich
aus weiteren Unteransprüchen und aus dem nachfolgend anhand
der Zeichnung prinzipmäßig beschriebenen Ausführungsbeispiel.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch eine
Synchronisiereinrichtung bekannter Bauart;
Fig. 2 einen Schnitt durch die erfindungsgemäße
Synchronisiereinrichtung;
Fig. 3 die erfindungsgemäße Schaltmuffe mit den
getrennt angeordneten Einspur- und
Sperrverzahnungen;
Fig. 4 eine Prinzipdarstellung des
Synchronisiervorganges im Zustand "Sperren";
Fig. 5 eine Prinzipdarstellung des
Synchronisiervorganges im Zustand "Einspuren";
Fig. 6 eine Prinzipdarstellung des
Synchronisiervorganges im Zustand "Geschaltet";
Fig. 7 ausschnittweise eine Ansicht der
Synchronisiereinrichtung aus Pfeilrichtung A
der Fig. 2.
Grundsätzlich ist die Synchronisiereinrichtung von
bekannter Bauart und sie funktioniert auch in bekannter Weise,
weshalb nachfolgend nur auf die für die Erfindung
wesentlichen Teile näher eingegangen wird. Zur besseren
Erläuterung sind dabei auch die wesentlichen Teile einer
bekannten Synchronisiereinrichtung in der Fig. 1 dargestellt,
wobei im Vergleich mit der nachfolgenden Beschreibung und den
Zeichnungen, insbesondere der Fig. 2, die Unterschiede zu dem
Ausführungsbeispiel sehr deutlich werden.
Eine Führungsmuffe 1, auch Synchronkörper genannt, ist
auf einer nicht dargestellten Antriebswelle drehfest
angeordnet. Über eine Verzahnung am Außenumfang der
Führungsmuffe ist auf dieser eine Schaltmuffe 2 axial
verschiebbar, wozu diese auf ihrer inneren Umfangswand
ebenfalls mit einer entsprechenden Verzahnung versehen ist.
An beiden stirnseitigen Außenbereichen ist bei der in Fig. 1
dargestellten Synchronisiereinrichtung nach dem Stand der
Technik eine kombinierte Einspur- und Sperrverzahnung 3
angeordnet, die in bekannter Weise mit jeweils einem
dazugehörigen Synchronisierring 4 und einem Kupplungskörper 5
in Eingriff gebracht werden kann. Jeder Kupplungskörper 5 ist
wiederum mit einem nicht dargestellten Losrad drehfest
verbunden.
Im Leerlauf befindet sich die Schaltmuffe 2 in axialer
Mittelstellung. Die nicht dargestellten Losräder können sich
frei auf ihrer Welle drehen. Der Drehzahlunterschied zwischen
dem Synchronisierring 4 und dem Kupplungskörper 5 und das
Schleppmoment zwischen ihren Reibflächen bewirken, daß der
Synchronisierring 4 in üblicher Weise an einem
Verdrehanschlag der Schaltmuffe anliegt. Die angeschrägten
Zahnflächen der Schaltmuffe 2 und der Synchronisierring 4
stehen sich gegenüber.
Beim Schaltvorgang wird zunächst die Schaltmuffe 2 in
Richtung auf den entsprechenden Kupplungskörper 5 geschoben.
Die Zahnstirnflächen haben damit die Weiterleitung der
Schaltkraft von der Schaltmuffe 2 direkt an den
entsprechenden Synchronisierring 4 übernommen. Solange ein
Drehzahlunterschied zwischen dem Synchronisierring 4 und dem
dazugehörigen Kupplungskörper 5 besteht, ist das Reibmoment
an den Kegelreibflächen 6 von Synchronisierring 4 und
Kupplungskörper 5 größer als das Rückstellmoment durch die
angeschrägten Zahnstirnflächen. Die Schaltmuffe 2 ist deshalb
noch gegen Durchschalten in den Kupplungskörper 5 gesperrt.
Erst wenn der Drehzahlunterschied zwischen dem
Synchronisierring 4 und dem Kupplungskörper 5 ausgeglichen
und somit das Reibmoment aufgehoben ist, dreht die
Schaltmuffe den Synchronisierring 4 in die Stellung "Zahn auf
Zahnlücke" zurück. Über die Sperrverzahnung 7 des
Synchronisierrings 4 hinweg wird dann die Schaltmuffe 2 in
die ebenfalls stirnseitig angeschrägte Verzahnung 8 des
Kupplungskörpers 5 eingeschoben.
Wie nun insbesondere aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich
ist, sind die bekannte Einspur- und Sperrverzahnung an der
Schaltmuffe 2 voneinander getrennt ausgebildet, wobei sich
die Einspurverzahnung 9 in den stirnseitigen Außenbereichen
radial und axial weiter außen befindet als die
Sperrverzahnung 10. Diese Aufteilung wird dadurch erreicht,
daß die Sperrverzahnung 10 durch entsprechend überhohe Zähne
an der Schaltmuffe 2 gebildet wird (siehe insbesondere
Fig. 3). Praktisch weist die Schaltmuffe 2 einen
entsprechend nach innen ragenden Zahnringabsatz auf, der
gegenüber der Einspurverzahnung 9 nach innen zurückversetzt
ist.
Die Rückversetzung bzw. der axiale Versatz der
Sperrverzahnung 10 entspricht wenigstens annähernd der Dicke
des Kupplungskörpers 5 im Bereich des Schaltweges, wodurch
dieser beim Schaltvorgang eine Wegbegrenzung für die
Schaltmuffe 2 darstellt.
Aufgrund der Trennung der Einspurverzahnung 9 von der
Sperrverzahnung 10 können nun die Zahnwinkel jeweils optimal
auf ihre jeweiligen Aufgaben angepaßt werden. So können z. B.
die Winkelbereiche für die Einspurverzahnung der Zähne
zwischen 90 und 95 Grad betragen, während die Sperrwinkel der
Zähne der Sperrverzahnung wenigstens 110 Grad betragen können.
Aus der Fig. 7, die eine Prinzipdarstellung der
Synchronisiereinrichtung von der Seite, gemäß Pfeil A der
Fig. 2, darstellt, sind die Lagen und Zuordnungen der
jeweiligen Verzahnungen ersichtlich. Ein in dieser Figur
ebenfalls dargestelltes Druckstück 11 dient in üblicher Weise
zum Ansynchronisieren der Schaltmuffe 2.
Anhand der Fig. 4 bis 6 wird nachfolgend die
Funktionsweise der Synchronisiereinrichtung beschrieben.
Die Fig. 4 zeigt in Prinzipdarstellung die Lage der
einzelnen Teile der Synchronisiereinrichtung in Sperrstellung.
Die Fig. 5 zeigt die Lage der einzelnen Teile während des
Einspurens und die Fig. 6 zeigt den geschalteten Zustand.
Im jeweils mittleren Bereich der Fig. 4 und 5 ist ein
Teil der Abwicklung mit der Verzahnung dargestellt.
Wie aus der Fig. 4 ersichtlich ist, wird die
Schaltmuffe 2 für einen Schaltvorgang im dargestellten
Ausführungsbeispiel nach rechts verschoben, wobei zuerst die
Sperrverzahnung 10 der Schaltmuffe mit der Sperrverzahnung 7
des Synchronisierrings 4 in Eingriff gerät (siehe auch
Fig. 2). Der Außendurchmesser des Synchronisierrings 4 ist
dabei so gewählt, daß die Einspurverzahnung 9 der Schaltmuffe
über den Synchronisierring 4 hinweggeschoben werden kann.
Anders ausgedrückt: Die Zähne der Einspurverzahnung 9 der
Schaltmuffe 2 liegen, bezogen auf die Zähne der
Sperrverzahnung 10 der Schaltmuffe 2, radial so weit außen,
daß sie den Synchronisierring 4 überfahren können.
Entsprechend besitzt der Kupplungskörper 5 mit seiner
Verzahnung 8 auch einen größeren Außendurchmesser als der
Synchronisierring 4, damit die Einspurverzahnung 9 in die
Verzahnung 8 des Kupplungskörpers 5 einspuren kann.
Solange ein Drehzahlunterschied zwischen dem
Synchronisierring 4 und dem Kupplungskörper 5 besteht, ist
ein Durchschalten der Schaltmuffe 2 in den Kupplungskörper 5
jedoch noch gesperrt. Erst wenn Gleichlauf zwischen den
genannten Teilen herrscht, kann die Schaltmuffe 2 geschaltet
werden, wobei deren Einspurverzahnung 9 mit der Verzahnung 8
des Kupplungskörpers 5 in Eingriff kommt, womit der
Schaltvorgang beendet ist. Dabei wird das Einspuren aufgrund
des kleineren Einspurwinkels der Zähne der
Einspurverzahnung 9 erleichtert, so daß der sogenannte
"zweite Punkt", d. h. ein Widerstand bzw. eine größere Kraft
beim Einspurvorgang, nicht oder wenigstens nicht deutlich
spürbar auftritt.
Aus den dargestellten Abwicklungen in den Fig. 4 und 5
ist auch ersichtlich, daß an der Schaltmuffe 2 drei
Sperrzähne der Sperrverzahnung 10 wegen des
Tangentialfreigangs der Synchronisierringnocken fehlen. Diese
drei Zähne fehlen jeweils dreimal am Umfang der Schaltmuffe 2.
Bezugszeichen
1 Führungsmuffe
2 Schaltmuffe
3 Einspur- und Sperrverzahnung
4 Synchronisierring
5 Kupplungskörper
6 Kegelreibflächen
7 Sperrverzahnung
8 Verzahnung
9 Einspurverzahnung
10 Sperrverzahnung
11 Druckstück
2 Schaltmuffe
3 Einspur- und Sperrverzahnung
4 Synchronisierring
5 Kupplungskörper
6 Kegelreibflächen
7 Sperrverzahnung
8 Verzahnung
9 Einspurverzahnung
10 Sperrverzahnung
11 Druckstück
Claims (9)
1. Synchronisiereinrichtung für Schaltkupplungen,
insbesondere von Schaltgetrieben für Kraftfahrzeuge, mit
einer durch axiales Verschieben mit einer Welle drehstarr
verbindbaren und mit einer Innenverzahnung versehenen
Schaltmuffe, mit einem mit einer Außenverzahnung versehenen
Kupplungskörper sowie mit einem Synchronisierring, der in
Umfangsrichtung mit der Schaltmuffe über eine Außenverzahnung
in formschlüssiger und mit dem Kupplungskörper in
reibschlüssiger Verbindung steht, wobei die Schaltmuffe eine
Einspur- und Sperrverzahnung aufweist, die ein
Ineingriffkommen der Einspurverzahnung der Schaltmuffe mit der
Außenverzahnung des Kupplungskörpers erst bei
Synchrondrehzahl zuläßt, dadurch
gekennzeichnet, daß die an der Schaltmuffe (2)
angeordnete Einspurverzahnung (9) und die Sperrverzahnung (10)
voneinander getrennt und radial übereinander angeordnet sind.
2. Synchronisiereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zähne der
Einspurverzahnung (9) und die Zähne der Sperrverzahnung (10)
axial versetzt zueinander sind.
3. Synchronisiereinrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die
Einspurverzahnung (9) axial weiter außen als die
Sperrverzahnung (10) in der Schaltmuffe (2) befindet.
4. Synchronisiereinrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der axiale
Versatz wenigstens annähernd der Dicke des
Kupplungskörpers (5) zur Wegbegrenzung entspricht.
5. Synchronisiereinrichtung nach Anspruch 1, 2, 3
oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einspurverzahnung (9) radial weiter außen als die
Sperrverzahnung (10) angeordnet ist.
6. Synchronisiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
radiale Aufteilung der Einspurverzahnung (9) und der
Sperrverzahnung (10) durch überhohe Zähne an der
Schaltmuffe (2) gebildet ist.
7. Synchronisiereinrichtung nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die radiale Aufteilung
der überhohen Zähne an den stirnseitigen Außenbereichen
liegt.
8. Synchronisiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Einspurwinkelbereich der Zähne der Einspurverzahnung (9)
zwischen 90 und 95 Grad beträgt.
9. Synchronisiereinrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Sperrwinkel der Zähne der Sperrverzahnung (10) wenigstens
110 Grad beträgt.
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