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DE4137169C2 - Fördereinrichtung für Stangenmaterial - Google Patents

Fördereinrichtung für Stangenmaterial

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DE4137169C2
DE4137169C2 DE4137169A DE4137169A DE4137169C2 DE 4137169 C2 DE4137169 C2 DE 4137169C2 DE 4137169 A DE4137169 A DE 4137169A DE 4137169 A DE4137169 A DE 4137169A DE 4137169 C2 DE4137169 C2 DE 4137169C2
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G1/00Storing articles, individually or in orderly arrangement, in warehouses or magazines
    • B65G1/02Storage devices
    • B65G1/04Storage devices mechanical
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Description

Die Erfindung betrifft eine Fördereinrichtung für Stangenmaterial, insbesondere zur Beschickung einer Bearbeitungsmaschine, wie z. B. einer Trennmaschine, zum Zu- und Abfördern des Stangenmateriales zu bzw. von zumindest einer Rollenbahn, mit beiderseits der Rollenbahn angeordneten, verlagerbaren Aufnehmervorrichtungen zur Förderung des Stangenmateriales zwischen einer Handhabungseinrichtung eines Stangenmateriallagers und der Rollenbahn. Eine derartige Fördereinrichtung ist insbesondere vorgesehen, um das aus einem Regallager entnommene und an die Fördereinrichtung übergebene Stangenmaterial auf die Rollenbahn, die vorzugsweise auf eine Trennmaschine oder eine Materialentnahmestation ausgerichtet ist, abzulegen sowie Reststücke von der Rollenbahn wieder aufzunehmen und wieder an die Handhabungseinrichtung des Stangenmateriallagers zu übergeben.
Aus der DE 31 33 108 C2 ist eine Einrichtung zur Lagerung von stangenförmigem Material und zur Versorgung einer Trennmaschine mit diesem Material bekannt, bei der das Profilstangenmaterial in einem aus mehreren Regalen bestehenden Kragarmregalsystem abgelegt ist, welches über einen Portalkran mit einer über den Regalen verfahrbaren Kranbrücke sowie einer zwischen den Regalen vertikal absenkbaren Lasttraverse gehandhabt wird. Hierbei ist an einer Regalstütze in einem von Regalen freibleibenden Bereich ein Vertikalschlitten mit vertikal übereinander angeordneten Rollenbahnen angeordnet, wobei eine Arbeitsposition des Vertikalschlittens und damit die Position einer Rollenbahn der Zuführungsposition für das Stangenmaterial zu der Trennmaschine entspricht. Während das auf der in Zuführungshöhe positionierten Rollenbahn befindliche Material zu der Trennmaschine zugefördert bzw. bearbeitet wird, legt die Krananlage das im nächsten Arbeitsgang zu bearbeitende Stangenmaterial auf die freie Rollenbahn ab oder entnimmt von dieser das Restmaterial zur Rückführung in das Regalsystem.
Eine derartige Lösung erfordert allerdings zwei antreibbare Rollenbahnen, wobei im allgemeinen ein weiterer, dem Maschinensystem zugeordneter Rollengang und entsprechende separate Antriebe vorgesehen sein müssen. Überdies wird die Einrichtung zu einer verhältnismäßig starren Kopplung der Position der Trennmaschine in bezug auf die Anordnung der Regale des Materiallagers.
Aus der DE 38 17 745 A1 ist eine Vorrichtung zur Versorgung einer Bearbeitungsmaschine mit stangenförmigem Material bekannt, bei der das Material durch einen vertikalen und horizontalen Endlosförderer mit synchron umlaufenden Förderorganen auf einen Rollengang aufgelegt und von diesem weggefördert bzw. aufgenommen und wieder an eine Krananlage, die mit einem Materiallager-Regalsystem zusammenwirkt, zurückgegeben wird.
Eine solche Vorrichtung erfordert allerdings, daß jeweils vertikal und horizontal in Längsrichtung des Rollenganges abfolgend angeordnete Förderorgane zwischen den Rollen des Rollenganges angeordnet und zusätzlich in ihrer Lage auf die Gabelzinken der Kranbrücke und die Tragarme des Regallagers abgestimmt sein müssen, wodurch sich ein Einfluß auf die Mindestlänge der problemlos zu transportierenden Materiallänge des Stangenmateriales ergeben kann.
Es ist überdies nachteilig, daß sowohl bei der Einrichtung gemäß DE 31 33 108 C2 als auch bei der Vorrichtung gemäß DE 38 17 745 A1 jeweils nur ein einseitiges Beschicken der jeweiligen Rollenbahn durch die eine Schnellwechselstation bildende Fördereinrichtung möglich ist, wobei eine solche Auslegung bei einem zweiseitigen Kragarmlager ein jeweiliges Umlagern des Stangenmateriales erfordert, damit dieses dann mit den Gabelzinken der Kranbrücke oder Lasttraverse des Portalkranes aufgenommen werden kann, die der Fördereinrichtung bzw. Schnellwechselstation zugewandt sind.
Aus der DE 29 25 469 C2 ist eine Einrichtung zur Lagerung von stangenförmigem Material und zur selbsttätigen, programmgesteuerten Versorgung einer Trennmaschine mit diesem Material bekannt, wobei ebenfalls eine Rollenbahn über einen Vertikalschlitten an einer Regalstütze des Kragarmregalsystemes verfahrbar ist. Eine Lasttraverse des Portalkranes, die der Bedienung des Kragarmregales dient, ist vorgesehen, um oberhalb des in seiner Arbeitsposition befindlichen Vertikalschlittens ein Folgematerial für den nächsten Arbeitsgang bereitzuhalten und in die Arbeitsposition der Rollenbahn abgesenkt zu werden, wenn nach Ende des laufenden Bearbeitungsganges der Vertikalschlitten mit der Rollenbahn abgesenkt wird, um das Restmaterial auf einem horizontal zwischen zwei Regalen verfahrbaren Arbeitswagen abzulegen. Nach Rückführung in seine Arbeitsposition durch den Vertikalschlitten entlang der Regalstütze übernimmt der Rollengang das von der in die die Arbeitsposition abgesenkten Lasttraverse der Krananlage bereitgehaltene Material zur Fortsetzung der Materialzuführung zu der Trennmaschine, während die Lasttraverse des Portalkranes seitlich weggeführt und abgesenkt wird, um das Restmaterial von dem Arbeitswagen aufzunehmen.
Bei einer derartigen Lösung, die zudem konstruktiv aufwendig ist, lassen sich allerdings die Verlustzeiten (Materialwechselzeiten) nicht so gering halten, wie dies wünschenswert ist, da die Benutzung der Lasttraverse der Krananlage als Zwischenlager zu einer wesentlichen Einschränkung der Flexibilität des gesamten Materialtransportprozesses führt.
Eine Fördereinrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 37 36 122 C2 bekannt. Diese Hubvorrichtung ist ebenfalls innerhalb eines Kragarmlagers zwischen zwei Regalen in einem von Kragarmen freien Bereich angeordnet und dient der Überführung von Stangenmaterial aus dem Regal auf eine Rollenbahn, und umgekehrt, um das Stangenmaterial beispielsweise einer Trennmaschine zuzuführen. Hierbei befinden sich beiderseits neben der Rollenbahn schräg nach oben von dieser weg erstreckende Führungen, an denen Schlitten verfahrbar sind, die horizontal übereinstimmende Ablagen für das Stangenmaterial tragen, so daß die Ablagen zwischen einer unteren Endstellung, in der die Oberkanten der Ablagen sich unterhalb der Auflageebene der Rollenbahn befinden, und einer oberen Endstellung, in der diese Oberkante sich oberhalb dieser Auflageebene und seitlich versetzt in bezug auf die Rollenbahn befindet, verlagert werden kann.
Eine derartige, in der Art eines Schrägaufzuges arbeitende Lösung erfordert allerdings eine verhältnismäßig aufwendige Stütz- und Antriebskonstruktion für die entlang der Schrägführungen verfahrbaren Schlitten. Überdies können hierbei die beiden Ablagen beiderseits der Rollenbahn jeweils nur alternierend zunächst von der Regal-Handhabungseinrichtung, wie z. B. der Lasttraverse einer Portalkrananlage, zunächst entladen und dann erst wieder beschickt werden, woraus Wartezeiten resultieren. Nach einer Aufwärtsbewegung einer Ablage mit dem Restmaterial in eine obere Übergabeposition an die Greiferzinken der Lasttraverse des Portalkranes muß dieses zunächst von der Lasttraverse aufgenommen und wegtransportiert werden, ehe das nächste Stangenmaterial auf dieser Ablage aufgelegt werden kann. Während dieser Zeit verbleibt die andere Ablage (mit der im vorhergehenden Zyklus Stangenmaterial auf die Rollenbahn aufgelegt wurde) unterhalb des Rollenganges dieser Rollenbahn. Aufgrund der nach oben divergierenden Position der Schrägführungen, mit der jeweiligen Übergabeposition der Ablage in bezug auf die Regal-Handhabungseinrichtung in einem beträchtlichen Seitenabstand zur Rollenbahn, ist ferner eine verhältnismäßig große Gangbreite zwischen den Regalen für die Aufnahme der Vorrichtung erforderlich.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Fördereinrichtung der eingangs genannten Art zu verbessern, derart, daß die operative Verknüpfung zu der Handhabungseinrichtung des Stangenmateriallagers verbessert und unter Vermeidung von Verlustzeiten die Aufnahme des Stangenmateriales durch die Fördereinrichtung von der Handhabungseinrichtung des Stangenmateriallagers sowie die Übergabe an diese Handhabungseinrichtung und das Zusammenwirken der Fördereinrichtung mit der Rollenbahn vereinfacht und flexibilisiert werden kann. Zugleich soll der Platzbedarf der Fördereinrichtung verhältnismäßig gering sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jede Aufnehmervorrichtung zumindest einen unabhängig in im wesentlichen vertikaler Richtung bewegbaren Aufnehmerarm aufweist und zumindest einer der Aufnehmerarme in horizontaler Richtung bewegbar ist, wenn Stangenmaterial sich auf der Rollenbahn in Arbeitsposition befindet.
Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die jeweils zur Rollenbahn hin einseitig auskragenden, ihrerseits aus in Längsrichtung der Rollenbahn beabstandeten Tragstreben bestehenden Aufnehmerarme beider Aufnehmervorrichtungen jeweils an einer Längstraverse befestigt, die an einer Vertikalführungseinrichtung, vorzugsweise einem Vertikalschlitten, der betreffenden Aufnehmervorrichtung gelagert ist.
Eine in bezug auf die Steuerung der Aufnehmervorrichtungen sowie der Handhabungseinrichtung für die Bedienung des Stangenmateriallagers besonders günstige Steuerung bei vermindertem Raumbedarf ergibt sich nach einer weiteren, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung dadurch, daß jeweils eine beiden Aufnehmervorrichtungen gemeinsame Übernahme-/Übergabeposition vertikal über der Rollenbahn vorgesehen ist und das Auflegen von Stangenmaterial auf die Rollenbahn durch vertikales Absenken des betreffenden Aufnehmerarmes durch den horizontalen Rollengang der Rollenbahn hindurch erfolgt.
Vorzugsweise sind die beiderseits der Rollenbahn angeordneten Aufnehmervorrichtungen auf einem gemeinsamen, sich unterhalb der Rollenbahn und quer zu dieser hindurch verfahrbaren, wagenartigen Grundrahmen montiert, so daß die Vertikalbewegung jedes Aufnehmerarmes durch die separaten Vertikalführungseinrichtungen jeder Aufnehmervorrichtung erfolgt, während die Horizontalbewegung jedes Aufnehmerarmes durch die gemeinsame horizontale Verlagerung beider Aufnehmervorrichtungen vorgenommen wird.
Die erfindungsgemäße Lösung hat neben den Vorteilen einer auch in bezug auf die erforderlichen Steuervorgänge vereinfachten Auslegung den Vorteil eines verhältnismäßig unkomplizierten, robusten Aufbaus sowie der drastischen Verminderung von Stillstands- oder Wartezeiten, da die Aufnehmerarme beider Aufnehmervorrichtungen alternierend unabhängig voneinander arbeiten, derart, daß eine Horizontalbewegung eines der Aufnehmerarme in die Übernahme-/Übergabeposition oberhalb der Rollenbahn oder eine lateral versetzt zu der Rollenbahn oberhalb derselben befindliche Warteposition auch dann möglich ist, wenn Stangenmaterial auf der Rollenbahn aufliegt.
Im allgemeinen steht der Aufnehmerarm der einen Aufnehmervorrichtung unterhalb des horizontalen Rollenganges zur Wegförderung des Restmateriales von dem Rollengang bereit, während der Aufnehmerarm der auf der anderen Seite der Rollenbahn befindlichen Aufnehmervorrichtung in der Übernahme-/Übergabeposition in bezug auf die Handhabungseinrichtung des Stangenmateriallagers (Regalbediengerät) angeordnet ist.
In einer bevorzugten Weiterbildung der Fördereinrichtung kann jede Aufnehmervorrichtung eine Mehrzahl von vertikal übereinander angeordneten, gemeinsam an einer vertikal beweglichen Traverse gelagerten Aufnehmerarme aufweisen und/oder zumindest einer der Auflagerarme diskrete Lagerungsabschnitte zur nebeneinanderliegenden Lagerung mehrerer Materialstangen des Stangenmateriales besitzen, so daß auf diese Weise der eine oder die mehreren Auflegerarme jeder Aufnehmervorrichtung zugleich als Zwischenlager für das Stangenmaterial dienen kann.
Weitere, bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den übrigen Unteransprüchen dargelegt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigt
Fig. 1 einen Ausschnitt eines Kragarmlagers für Stangenmaterial mit innerhalb desselben angeordneter Fördereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung in stirnseitiger, schematischer Darstellung,
Fig. 2 eine stirnseitige Prinzipdarstellung der Fördereinrichtung im Bereich zweier Regale des Kragarmlagers, ähnlich derjenigen in Fig. 1,
Fig. 3 eine schematische Stirnansicht der Fördereinrichtung in einer gegenüber den Darstellungen in Fig. 1 und 2 veränderten Position,
Fig. 4 eine Darstellung ähnlich derjenigen in Fig. 3 für ein weiteres Ausführungsbeispiel der Fördereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung,
Fig. 5A und 5B ein Ablaufdiagramm für einen Materialwechselzyklus zur Erläuterung der Arbeitsweise der Fördereinrichtung nach der vorliegenden Erfindung,
Fig. 6 einen Ablaufplan für einen Materialwechselvorgang für eine Fördereinrichtung gemäß Fig. 4,
Fig. 7 einen Aufnehmerarm nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Fördereinrichtung unter Verwendung des Aufnehmerarmes als Zwischenlager mit diskreter, nebeneinanderliegender Anordnung von zumindest zwei Materialstangen.
Fig. 1 zeigt schematisch eine stirnseitige Ansicht eines Kragarmlagers 1 im Bereich dreier Regale 2, die senkrecht zur Zeichenebene verlaufen und mit Regalständern 2a sowie beiderseits derselben an diesen befestigten Kragarmen 2b versehen sind, die Materialfächer 3 zur Aufnahme von Stangenmaterial 4 gleichen oder unterschiedlichen Profiles in entsprechender Sortierung nach Materialart, Profilquerschnitten etc. aufweist. Zwischen benachbarten Regalen 2 verbleibt jeweils ein Gang 5 zur Bereitstellung des Stangenmateriales 4, z. B. zum Ablängen von Rohteilen am Beginn eines Fertigungszyklus zur Herstellung eines Fertigteiles aus Halbzeugen, die durch das Stangenmaterial 4 gebildet werden. Die Bedienung des Kragarmlagers 1, d. h. die Entnahme von Stangenmaterial 4 und das Wiedereinlegen desselben in die Materialfächer 3 wird durch eine in Längsrichtung verfahrbare und in Fig. 1 nur schematisch angedeutete Portalkrananlage 6 erreicht, die entlang der Längsaußenseiten des Kragarmlagers 1 quer zur Längserstreckung der nebeneinanderliegenden Regale 2 in herkömmlicher Weise auf Schienen 8 verfahrbar ist. Mit einer Kranbrücke 9 der Portalkrananlage 7 ist eine vertikal von der Kranbrücke 9 absenkbare Lasttraverse 10 verbunden, so daß diese mit sich beiderseits erstreckenden Lastaufnahmemitteln in Form von Gabelzinken 11 zur Entnahme oder Übergabe von Stangenmaterial 4 in die Gänge 5 zwischen den Regalen 2 und in die Materialfächer 3 eingefahren werden kann. Zugleich dient die Lasttraverse 10 zur Übergabe einer jeweils aufgenommenen Materialstange 12 des Stangenmateriales 4 an die Fördereinrichtung 13, die in einem von Kragarmen 2b freibleibenden Tunnel zwischen den in Fig. 1 rechts dargestellten Regalen 2 angeordnet ist und sich parallel zur Orientierung der Regale 2 in Längsrichtung, d. h. senkrecht zur Zeichenebene in Fig. 1 und Fig. 2 erstreckt. Die Fördereinrichtung 13 ist vorgesehen, um das Stangenmaterial 4 auf eine Rollenbahn 14 aufzugeben, die sich ebenfalls parallel zur Längserstreckung der Regale 2 und senkrecht zur Zeichenebene in Fig. 1 erstreckt, um eine Materialstange 12 zu einer hier nicht gezeigten Bearbeitungsmaschine, insbesondere einer Säge, zum Ablängen von Rohteilen zuzuführen und um nach erfolgtem Trennvorgang das verbleibende Restmaterial wieder von der Rollenbahn 14 zu entnehmen und an die Lasttraverse 10 der Portalkrananlage zum Wiedereinsortieren in ein Materialfach 3 des zugehörigen Regales 2 zu übergeben.
In Fig. 1 (linke Hälfte) sind die Kragarme 2b zwischen dem mittleren und linken Regal fortgelassen zur Verdeutlichung der Portalkrananlage 7.
Die Erläuterung eines ersten Ausführungsbeispieles der Fördereinrichtung erfolgt nachstehend unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3, in denen die Fördereinrichtung 13 schematisch und in stirnseitiger Darstellung gezeigt ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Rollenbahn einen im wesentlichen horizontalen Rollengang 15 sowie einen vertikalen Rollengang 16 auf, wobei die Förderrollen 17 des horizontalen Rollenganges 15 geringfügig zu dem vertikalen Rollengang 16 hin geneigt sind. In entsprechender Weise sind die Förderrollen 18 des vertikalen Rollenganges 16 gegenüber der Vertikalen geringfügig nach auswärts geneigt, so daß eine auf der Rollenbahn abgelegte Materialstange 12 zuverlässig unter Anlage und Seitenführung an den vertikalen Rollengang 16 in Längsrichtung der Rollenbahn gefördert werden kann.
Die Rollenbahn 14 weist ein unterhalb der - hier nicht im einzelnen gezeigten - Lagerung der Förderrollen 15, 16 offenes Gestell 19 auf, das auch zumindest teilweise im unteren Bereich seitliche Durchtrittsöffnungen 20 besitzt.
Die Rollenbahn 14 wird durch einen hier nicht dargestellten, beiden Rollengängen 15, 16 gemeinsamen Antrieb angetrieben und ist somit in der Lage, das auf die Rollenbahn 15 aufgelegte Stangenmaterial 4, gegebenenfalls über eine in Verlängerung der Rollenbahn 14 befindliche, weitere Rollenbahn zu einer außerhalb des Kragarmlagers 1 befindlichen Einrichtung, wie z. B. einer Trennsäge oder auch einer Materialentnahmestation zu fördern sowie Restmaterialstücke wieder in das Kragarmlager 1 zurückzuführen. Der vertikale Rollengang 16 sorgt dabei für die entsprechende Seitenführung der transportierten Materialstange 12. Gegebenenfalls kann auch ein gemeinsamer Antrieb für abfolgende Rollenbahnen vorgesehen sein.
Die Fördereinrichtung 13, wie im einzelnen insbesondere aus den Fig. 1 bis 3 ersichtlich, weist beiderseits der Rollenbahn 14 Aufnehmervorrichtungen, nämlich eine erste Aufnehmervorrichtung 21 rechts der Rollenbahn 14 sowie eine zweite Aufnehmervorrichtung 22 links der Rollenbahn 14, auf. Jede Aufnehmervorrichtung 21, 22 besitzt eine Vertikalführungseinrichtung 23, 24 zur vertikal gleitverschieblichen Lagerung eines Aufnehmerarmes 25 bzw. 26, der der Zu- und Wegförderung des Stangenmateriales 4 zu der Rollenbahn 14 bzw. von dieser weg zu der Lasttraverse 10 dient.
Jeder Aufnehmerarm 25, 26 ist über eine Traverse 27, 28 an einem zugehörigen Vertikalschlitten 29, 30 befestigt, der seinerseits vertikal gleitverschieblich an einem entsprechenden, vertikalen Führungsständer 31, 32 der Vertikalführungseinrichtung 23, 24 gelagert ist. In Längsrichtung der Fördereinrichtung 13 parallel zu den Regalen 2 (senkrecht zur Zeichenebene) können jeweils eine Mehrzahl von Führungsständern 31, 32 mit zugehörigen Vertikalschlitten 29, 30 vorgesehen sein, die durch die Traverse 27 bzw. 28 jeweils verbunden sind. Jeder Aufnehmerarm 25, 26 besitzt eine Aufnehmermulde 33, die durch Vertikalvorsprünge 34 unterschiedlicher Höhe begrenzt ist und der Ablage des Stangenmateriales 4 dient, wie dies für die zweite Aufnehmervorrichtung 22 in Fig. 3 strichpunktiert gezeichnet bzw. in Fig. 1 in Vollinien für eine Materialstange 12 gezeigt ist. Die Vertikalvorsprünge 34, die jeweils in den Figuren auf der linken Seite des zugehörigen Aufnehmerarmes 25, 26 angeordnet sind, dienen der Anlage des Stangenmateriales, unterstützt durch eine entsprechende Neigung der Aufnehmermulde. Der in seiner Höhe jeweils geringe, rechtsseitige Vertikalvorsprung 34 dient lediglich der Lagesicherung des Stangenmateriales 4 und könnte gegebenenfalls auch ganz entfallen. Die Vertikalvorsprünge 34 an der linken Anlageseite besitzen vorzugsweise eine Höhe, die im wesentlichen der halben Profilhöhe bzw. dem Halbmesser des Stangenmateriales 4 entspricht, damit beim Absenken auf die Rollenbahn 14 eine korrekte Lage des Stangenmateriales 4 gewährleistet ist. Aus diesem Grunde wird auch die Höhe des vertikalen Rollenganges 16 auf einen Wert, der größer oder gleich der halben Profilhöhe (Materialhöhe) ist, festgelegt. Die rechtsseitigen Vertikalvorsprünge 34 begrenzen die Breite der Aufnehmermulde 33 entsprechend der maximal zugelassenen Materialbreite und haben nur Sicherheitsfunktion.
Die Aufnehmerarme 25, 26 sind an der zugehörigen Traverse 27, 28 jeweils in Richtung auf die Rollenbahn 14 hin lateral auskragend befestigt.
In Fig. 1 verdeutlichen die in strichpunktierten Linien dargestellten oberen Endstellungen der Aufnehmerarme 25, 26 der ersten und zweiten Aufnehmervorrichtung 21, 22 Übergabepositionen 36, in dem die Auflegerarme 25, 26 mit der Lasttraverse 10 der Portalkrananlage 6 zusammen­ wirken. In Verbindung mit der in Vollinien gezeigten Position des Aufnehmerarmes 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 werden die Dimensions- und Bewegungsverhältnisse einschließlich der Breite der Aufnehmerarme 25, 26 verdeutlicht. Diese sind derart bemessen, daß eine unabhängige, störungsfreie Vertikalbewegung der Aufnehmerarme 25, 26 gewährleistet ist, die auch ein seitliches Vorbeiführen der Aufnehmerarme 25, 26 aneinander in Verbindung mit den entsprechenden Vertikalbewegungen der Vertikalschlitten 29, 30 gestattet.
Jeder Aufnehmerarm 25, 26 besteht jeweils vorzugsweise aus einer Reihe in Längsrichtung (senkrecht zur Zeichenebene) beabstandeter Lagerstreben derart, daß jeder Aufnehmerarm 25, 26 eine gabelzinkenartige Struktur aufweist.
Um die neben der vertikalen Hub- und Absenkbewegung jedes Aufnehmerarmes 25, 26 für die Handhabung des Stangenmateriales 4 erforderliche Horizontalbewegung jedes Aufnehmerarmes 25, 26 zum Beschicken der Rollenbahn 14 bzw. zur Entnahme von Restmaterial von dieser zur Übergabe an die Lasttraverse 10 zu verwirklichen, sind die vertikalen Führungsständer 31, 32 in den dargestellten Ausführungsbeispielen fest auf einem wagenartigen Grundrahmen 35 angeordnet, der sich an der Unterseite des Gestells 19 der Rollenbahn 14 quer zur Längserstreckung derselben durch die Durchtrittsöffnung 20 hindurcherstreckt und mit Hilfe von Laufrollen 37 auf Schienen 38 quer zur Rollenbahn 14 verlagerbar ist, wobei in den Fig. 1 und 2 der Grundrahmen 35 mit der ersten und zweiten Aufnehmervorrichtung 21, 22 in Vollinien in einer rechten Endstellung gezeigt ist, in der der Aufnehmerarm 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 sich in der Übergabeposition 36 befindet, während in Fig. 3 der durch die erste und zweite Aufnehmervorrichtung 21, 22 sowie den Grundrahmen 35 gebildete "Wagen" sich in der linken Endstellung befindet, mit dem Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 in einer Aufnahmeposition unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 zur Entnahme der als Restmaterial auf der Rollenbahn 14 liegenden Materialstange 12.
Durch die gemeinsame, starre Befestigung der ersten und zweiten Aufnehmervorrichtung 21, 22 auf dem Grundrahmen 35 ist nicht nur die abgestimmte programmgesteuert motorisch ausgeführte Bewegung der ersten und zweiten Aufnehmervorrichtung 21, 22 bzw. ihrer zugehörigen Aufnehmerarme 25, 26 möglich, sondern überdies auch ihr horizontaler Festabstand vorgegeben. Durch eine derartige Gestaltung ist daher auch zuverlässig eine Kollision der Aufnehmerarme 25, 26 vermieden. Allerdings ist es für ein anderes Ausführungsbeispiel der Fördereinrichtung 13 auch möglich, die erste und zweite Aufnehmervorrichtung auch in ihren horizontalen Stellbewegungen völlig voneinander entkoppelt anzuordnen und durch entsprechende Programmsteuerung dafür Sorge zu tragen, daß die erste und zweite Aufnehmervorrichtung mit ihren auskragenden Aufnehmerarmen jeweils in ihrem horizontalen Abstand derart positioniert sind, daß eine kollisionsfreie Vertikalbewegung der Aufnehmerarme 25, 26 gegeben ist.
Zur einwandfreien Ablage des Stangenmateriales 4 auf der Rollenbahn 14 nach Übergabe von der Lasttraverse 10 sowie zur Aufnahme eines Restmaterialstückes von der Rollenbahn 14 zur Übergabe an die Lasttraverse 10 weisen die Förderrollen 17, 18 des horizontalen und vertikalen Rollenganges 15, 16 derartigen, auf den Abstand der Tragstreben der Aufnehmerarme 25, 26 abgestimmten Abstand voneinander in Längsrichtung auf, daß eine freie Vertikalbewegung der Aufnehmerarme 25, 26 von oben nach unten durch den horizontalen und vertikalen Rollengang 15, 16 hindurch möglich ist und eine entsprechende Bewegung von unten nach oben zur Rückförderung des Restmateriales in entsprechender Weise erfolgen kann.
Wie in den Fig. 1 bis 3 gezeigt ist, ist der Abstand der Führungsständer 31, 32 auf dem Grundrahmen 35 derart gewählt, daß in der jeweiligen linken (Fig. 2) oder rechten Endstellung (Fig. 1 und 3) der nahe bei dem benachbarten Regalständer 2a angeordnete, sich in maximalem Abstand von der Rollenbahn 14 befindende Führungsständer 31 bzw. 32 soweit von der Rollenbahn 14 beabstandet ist, daß die Traverse 27 bzw. 28 mit dem an dieser befestigten Aufnehmerarm 25 bzw. 26 vertikal an der Rollenbahn 14 vorbei frei verschiebbar ist, während hierbei der Aufnehmerarm 26 bzw. 25 des anderen, benachbart zu der Rollenbahn 14 angeordneten Führungsständers 32 bzw. 31 sich in z. B. einer Übergabeposition 36 vertikal über der Rollenbahn 14 oder innerhalb der Rollenbahn 14 in einer Öffnung unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 befinden kann, wie dies für den Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 in Fig. 3 gezeigt ist. Nach Horizontalbewegung der gesamten Fördereinrichtung 13 mit dem Grundrahmen 35 und der ersten und zweiten Aufnehmervorrichtung 21, 22 in die andere Endlage kann dann der Aufnehmerarm der jeweils anderen Aufnehmervorrichtung in entsprechender Weise bewegt werden bzw. positioniert sein.
Nachstehend wird anhand von Fig. 5A und Fig. 5B (Fortsetzung von Fig. 5A) die Arbeits- und Betriebsweise der Fördereinrichtung 13 erläutert, wobei in bezug auf ausgezeichnete Positionen der jeweiligen Aufnehmerarme 25, 26 auch auf die bereits erläuterten Fig. 1 bis 3 Bezug genommen wird. In Fig. 5A, B ist lediglich schematisch jeweils der horizontale und vertikale Rollengang 15, 16 der Rollenbahn 14 sowie die Aufnehmerarme 25 und 26 der ersten und zweiten Aufnehmervorrichtung 21, 22 dargestellt.
In Fig. 5a (Fig. 5A) beginnt der Arbeitszyklus in einer Position der Fördereinrichtung 13, wie sie die Fig. 1 und 2 verdeutlichen, mit der Fördereinrichtung 13 in der rechten Endstellung, wobei der Aufnehmerarm 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 sich in der Übernahme-/Übergabeposition 36 über der Rollenbahn 14 befindet, in der die Materialstange 12 von der Lasttraverse 10 der Portalkrananlage 6 in die Aufnehmermulden 33 des Aufnehmerarmes 26 eingelegt wurde. Der Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 befindet sich in einer Position seitlich neben dem horizontalen Rollengang 15. Zur Aufgabe der Materialstangen 12 auf die Rollenbahn 14 wird die Traverse 28 mit dem zugehörigen Aufnehmerarm 26 vertikal abgesenkt, wobei die Tragstreben des Aufnehmerarmes 26 durch die Zwischenräume zwischen den Förderrollen 17, 18 des horizontalen und vertikalen Rollenganges 15, 16 hindurchgreifen, so daß unter Ablage der Materialstange 12 auf der Rollenbahn 14 der in Fig. 5 linke Aufnehmerarm 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 in der Öffnung unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 in einer unteren Endlage angeordnet ist, wie dies Fig. 5b verdeutlicht. Zugleich ist während dieser vertikalen Absenkbewegung des Aufnehmerarmes 26 der Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 vertikal aufwärts in seine in Fig. 5b gezeigte Übernahme-/Übergabeposition 36 verfahren worden, in der eine weitere Materialstange 12′ durch die Lasttraverse 10 der Portalkrananlage 6 auf den Aufnehmerarm 25 aufgelegt wird.
Um die Zeit, in der auf der Rollenbahn 14 kein Stangenmaterial 4 aufliegt, möglichst gering zu halten, kann der Aufnehmerarm 25 nach Aufnahme der Materialstange 12′ bereits in eine Zwischenposition seitlich und oberhalb des horizontalen Rollenganges 15 abgesenkt werden, während die Materialstange 12 noch auf der Rollenbahn 14 aufliegt, bzw. während diese durch Anheben des Aufnehmerarmes 26 und Hindurchtreten der Tragstreben des Aufnehmerarmes 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 zwischen den Förderrollen 15 bzw. 16 als Restmaterial nach oben von der Rollenbahn 14 weggefördert wird, wie dies in den Fig. 5c und 5d dargestellt ist. Nach Erreichen der oberen Endlage des Aufnehmerarmes 26 und gleichzeitiger Einnahme der Zwischenposition seitlich oberhalb der horizontalen Rollenbahn 15 durch den Aufnehmerarm 25, wie in Fig. 5d gezeigt, wird die gesamte Fördereinrichtung 13 mit Hilfe des verfahrbaren Grundrahmens 35 nach links in die andere Endlage horizontal verfahren, so daß die Aufnehmerarme 25, 26 die in Fig. 5e dargestellte Position einnehmen, in der sich der Aufnehmerarm 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 in seiner Übernahme-/Übergabeposition 36 befindet, während der Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 oberhalb des horizontalen Rollenganges 15 zum Absenken durch die Rollenbahn 14 hindurch und Ablegen der Materialstange 12′ auf der Rollenbahn 14 angeordnet ist. Entsprechend erfolgt anschließend das Absenken des rechten Aufnehmerarmes 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 in die untere Endlage unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 zur Zuführung der Materialstange 12′ z. B. zu einer Trennsäge, während die Materialstange 12 durch die Lasttraverse 10 der Portalkrananlage 6 entnommen, in ein zugehöriges Materialfach 3 eines Regales 2 zurückgeführt und abgelegt sowie eine für den nächstfolgenden Zuführungsvorgang benötigte Materialstange 12′′ in die Aufnehmermulde 33 des Aufnehmerarmes 26 eingelegt wird. Im Anschluß hieran kann auch der Aufnehmerarm 26 in eine Zwischenposition oberhalb der Förderrollen 18 des vertikalen Rollenganges 16 abgesenkt werden, bis durch den Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 die Materialstange 12′ von der Rollenbahn 14 nach oben weggeführt und nach Erreichen der oberen Endlage die gesamte Fördereinrichtung 13 wieder horizontal entlang der Schienen 37 nach rechts verfahren wird, mit der Folge, daß sich nunmehr der rechte Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 wieder in seiner Übernahme-/Übergabeposition befindet, zur Abgabe der Materialstange 12′ an die Lasttraverse 10 zur Rückführung in eines der Regale 2 und zur Aufnahme einer neuen Materialstange 12′′′, während gleichzeitig der Aufnehmerarm 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 unter Ablage der Materialstange 12′′ auf der Rollenbahn 14 in seine untere Endlage unter dem horizontalen Rollengang 15 gebracht wurde. Nunmehr beginnt der Bewegungszyklus der ersten und zweiten Aufnehmervorrichtung 21 und 22 von vorn.
Wie aus den vorangehenden Erläuterungen ersichtlich ist, sind durch die Fördereinrichtung 13 die unproduktiven Zeiten in bezug auf die Versorgung der Rollenbahn 14 mit Stangenmaterial äußerst gering, wobei dies durch den parallelen, zeitlich überlagerten Betrieb der beiden Aufnehmerarme 25 und 26 erreicht wird, so daß die Stillstandszeit, in der sich kein Material auf der Rollenbahn 14 befindet, minimiert werden kann.
Fig. 5j zeigt in einer weiteren Ausführungsform die Möglichkeit, in besonders raumsparender Weise auf jeweils für beide Aufnehmerarme 25, 26 getrennte Übernahme-/Übergabepositionen 36 in der jeweils oberen Endlage der Aufnehmerarme 25, 26 zu verzichten, vielmehr eine einzige zentrale Übernahme-/Übergabeposition 36 direkt oberhalb der Rollenbahn 14 einzurichten dadurch, daß nach Ablage des jeweiligen Stangenmateriales 4 auf der Rollenbahn 14 die Fördereinrichtung 13 horizontal in die entgegengesetzte Endlage verfahren wird. Diese zusätzliche Horizontalbewegung der Fördereinrichtung 13 ermöglicht es, unabhängig von dem jeweils gerade für einen Übernahme-/Übergabevorgang positionierten Aufnehmerarm 25, 26, die Übergabeposition 36 stets in derselben, in Fig. 3 strichpunktiert über der Rollenbahn 14 angeordneten Position für die Übernahme von Stangenmaterial 4 von der Lasttraverse 10 bzw. zur Übergabe von Stangenmaterial an die Lasttraverse 10 vorzusehen.
Die Fig. 5k bis 5n entsprechen in dem Bewegungszyklus der Aufnehmerarme 25, 26 den Fig. 5b bis 5f und verdeutlichen den Eintritt in einen weiteren Förderzyklus.
Die Fig. 5o bis 5t (Fig. 5B) verdeutlichen einen Förderzyklus mit zentraler, mittiger und für beide Aufnehmerarme 25, 26 gleicher Übergabeposition 36, wie bereits unter Bezugnahme auf Fig. 5j erwähnt. In Fig. 5o ist auf den in der Übergabeposition 36 befindlichen Aufnehmerarm 26 durch die - nicht gezeigte - Lasttraverse 10 der Portalkrananlage 6 die Materialstange 12 aufgelegt worden, während sich die in einem vorangegangenen Förderzyklus zu der Rollenbahn 14 zugeführte Materialstange 12′ auf der Rollenbahn 14 aufliegt. Anschließend wird die gesamte Fördereinrichtung durch den fahrbaren Grundrahmen 35 in die linksseitige Endlage horizontal verfahren, so daß sich der andere Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung wieder unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 zur Wegförderung der Materialstange 12′ befindet, wie in Fig. 5p dargestellt. Anschließend erfolgt nach Anheben des Aufnehmerarmes 25 in die Übergabeposition 36 die Horizontalbewegung der Fördereinrichtung 13, so daß der vorher in die Zwischenposition abgesenkte Aufnehmerarm 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 in seine vertikal auf die Rollenbahn 14 ausgerichtete Position gelangt, wie dies in Fig. 5r dargestellt ist. Nach anschließendem Ablegen der Materialstange 12 auf die Rollenbahn 14 und Verbringen des Aufnehmerarmes 26 in die untere Endlage wird in diesem Fall die Fördereinrichtung erneut horizontal in die entgegengesetzte Endlage verfahren, so daß die Materialstange 12′ mit dem Aufnehmerarm 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 sich wieder in der zentralen Übernahme-/Übergabeposition 36 zur Abgabe der Materialstange 12 an die Lasttraverse 10 des Portalkranes 6 sowie zur Aufnahme einer neuen Materialstange befindet.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel der Fördereinrichtung 13 ist schematisch in Fig. 4 dargestellt, wobei der Aufbau der Fördereinrichtung 13 nach diesem Ausführungsbeispiel sich von dem anhand der Fig. 1 bis 3 erläuterten Ausführungsbeispiel dadurch unterscheidet, daß jede Aufnehmervorrichtung 21, 22 mit jeweils zwei vertikal übereinander angeordneten Aufnehmerarmen 25 bzw. 26 versehen ist, die gemeinsam bewegbar sind und deren vertikaler Abstand sich nach dem Maß des größten Durchmessers bzw. Profilquerschnittes des zu transportierenden Stangenmateriales 4 richtet. Bei dieser Ausführungsform wird jeder Aufnehmerarm nicht nur als Fördereinrichtung zwischen der Lasttraverse der die Regale bedienenden Portalkrananlage und der Rollenbahn 14 verwendet, sondern dient zugleich als Zwischenlager zwischen den Regalen und der Rollenbahn 14. Bei einer solchen Lösung ist es daher nicht erforderlich, bei jedem Materialwechsel eine Übergabe an die Regalhandhabungseinrichtung (Portalkrananlage 6) vorzusehen, so daß die Auslastung der Rollenbahn 14 und damit z. B. die Produktivität beim Ablängen von Rohteilen weiter erhöht werden können. In Abhängigkeit von den Dimensionen der Aufnehmerarme muß hierbei die Rollenbahn 14 eine entsprechend größere Höhe aufweisen, um ein entsprechendes Unterfahren des horizontalen Rollenganges 15 zu ermöglichen.
Ein Beispiel eines Ablaufdiagrammes für einen Materialwechselzyklus für die Fördereinrichtung nach dem in Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel zeigt Fig. 6, wobei in diesem Fall die beiden, zu einer Einheit verbundenen Aufnehmerarme 25 der ersten Aufnehmervorrichtung ausschließlich der Wegförderung von Restmaterial von der Rollenbahn 14 zu der in Fig. 6 nicht gezeigten Lasttraverse in der Portalkrananlage 6 dienen, während die miteinander verbundenen Aufnehmerarme 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 zur Aufnahme des Stangenmateriales 4 von der Lasttraverse 10 und zur Zuförderung und Ablage des Stangenmateriales 4 auf der Rollenbahn 14 vorgesehen sind.
In Fig. 6a befinden sich die Aufnehmerarme 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 in ihrer Übergabeposition 36, wobei durch den - hier nicht gezeigten - Lastträger 10 eine erste und eine zweite Materialstange 12, 12′ auf jeweils einen Aufnehmerarm 26 aufgelegt wird. Die Aufnehmerarme 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 befinden sich derweil in ihrer unteren Endlage und die gesamte Fördereinrichtung 13 befindet sich in ihrer rechtsseitigen, der Position in Fig. 2 entsprechenden Endlage.
Wie Fig. 6b zeigt, wird zunächst durch vertikales Absenken der Aufnehmerarme 26 die auf dem unteren Aufnehmerarm 26 aufliegende Materialstange 12 auf die Rollenbahn 14 abgelegt (Fig. 6b) und es wird anschließend die gesamte Fördereinrichtung in ihre andere horizontale Endstellung verfahren, so daß der obere der Aufnehmerarme 25 unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 zur Wegförderung der Materialstange 12 als Restmaterial von der Rollenbahn 14 angeordnet ist (Fig. 6c). Nach Ende des Arbeitsganges zur Verwendung der Materialstange 12 und nach Anheben und Aufnehmen der Materialstange 12 von der Rollenbahn 14 werden die Aufnehmerarme 25 nach oben entweder in eine obere Endlage oder eine Position, wie in Fig. 6d gezeigt, vertikal verfahren, in der der untere der Aufnehmerarme unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 verbleibt. Gleichzeitig werden die Aufnehmerarme 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 mit der verbliebenen Materialstange 12′ in die Zwischenposition vertikal abgesenkt. Anschließend wird die gesamte Fördereinrichtung 13 in ihre andere, rechte Endstellung horizontal verfahren, wie in Fig. 6e gezeigt. Aus dieser Position werden die Aufnehmerarme 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 vertikal weiter in ihre untere Endlage abgesenkt, so daß die auf dem oberen der Aufnehmerarme 26 liegende Materialstange 12′ auf die Rollenbahn 14 abgelegt wird. Die Aufnehmerarme 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 21 verbleiben in ihrer Lage derart, daß der untere der Aufnehmerarme 25 in einer Position seitlich unterhalb des horizontalen Rollenganges 15 angeordnet ist (Fig. 6f).
Danach wird wiederum die gesamte Fördereinrichtung 13 in ihre andere, linke Endlage horizontal verfahren, so daß der untere der Aufnehmerarme 25 unter die Horizontalrollen 15 gelangt, während die Aufnehmerarme 26 der zweiten Aufnehmervorrichtung 22 vertikal in ihre obere Endlage, die zugleich die Übernahmeposition 36 bildet, verfahren werden kann. Nach vertikaler Aufwärtsbewegung der Aufnehmerarme 25 zur Abförderung der Materialstange 12′ von der Rollenbahn 14 (s. Fig. 6g, h) wird wiederum die gesamte Fördereinrichtung 13 in ihre rechte Endlage horizontal verfahren, so daß nunmehr die inzwischen mit neuen Materialstangen 12′′, 12′′′ versehenen beiden Aufnehmerarme 26 in eine vertikal auf die Rollenbahn 14 ausgerichtete Position wie in Fig. 6a gelangen, während die Aufnehmerarme 25 der ersten Aufnehmervorrichtung 22 mit dem Restmaterial der Materialstangen 12 und 12′ in eine obere Übergabeposition zur Abgabe der Materialstangen 12, 12′ an die - nicht gezeigte - Lasttraverse 10 der Portalkrananlage 6 verfahren werden kann.
Durch die Ausbildung der Fördereinrichtung 13 nach dem zweiten Ausführungsbeispiel (Fig. 4) wird eine stärkere Entkopplung der Fördereinrichtung 13 von der die Regale bedienenden Portalkrananlage 6 und damit eine weitere Flexibilisierung der Bereitstellung des Stangenmateriales erreicht.
Fig. 7 zeigt lediglich schematisch einen Aufnehmerarm einer der Aufnehmervorrichtungen, der gegenüber den vorerläuterten Ausführungsbeispielen eine Aufnehmermulde größerer Breite und mit einer Profilgestaltung derart aufweist, daß in Richtung der Breite des Aufnehmerarmes 25 bzw. 26 diskrete Lagerungsabschnitte 29, gebildet z. B. durch geneigte Ebenen, zur nebeneinanderliegenden Aufnahme von zumindest zwei Materialstangen 12, 12′ vorgesehen sind. Auch auf diese Weise kann die Fördereinrichtung zugleich als Zwischenlager verwendet werden. Gegebenenfalls können auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 4 mit zumindest zwei übereinanderliegenden Aufnehmerarmen jeder Aufnehmervorrichtung die Aufnehmerarme zugleich zur nebeneinanderliegenden Aufnahme von Materialstangen mit Lagerungsabschnitten 39 versehen sein.
Durch die vorliegende Erfindung wird unter Vermeidung von Tot- und Verlustzeiten bei der Entnahme von Stangenmaterial aus einem Regallager zur Übergabe des Stangenmateriales an eine Rollenbahn eine verhältnismäßig robust und unkompliziert aufgebaute Fördereinrichtung geschaffen, die eine Zu- und Wegförderung von Stangenmaterial zu der Rollenbahn in Verbindung mit einer Regelbedienungseinrichtung gestattet, während zugleich noch Stangenmaterial auf der Rollenbahn verarbeitet wird. Sämtliche Funktionen der Entnahme des Stangenmateriales aus den Regalen, der Übergabe an die Fördereinrichtung und der Ablage auf der Rollenbahn sowie der Rückführung des Restmateriales in die Regale können in herkömmlicher Weise automatisch programmgesteuert in Abhängigkeit von einer bestimmten Fertigungsaufgabe erfolgen. Zur Gewährleistung einer unabhängigen Bewegung der Aufnehmerarme jeder Aufnehmervorrichtung in vertikaler und horizontaler Richtung ist es selbstverständlich auch möglich, die horizontale und vertikale Verstellbewegung der Aufnehmerarme jeder der Aufnehmervorrichtungen in einem entsprechenden Kreuzschlitten zu vereinigen, d. h. z. B. die Führungsständer können auch ortsfest ausgebildet sein und die Traverse kann eine entsprechende Horizontalschlittenführung aufweisen, in der die Aufnehmerarme gelagert sind.

Claims (15)

1. Fördereinrichtung für Stangenmaterial, insbesondere zur Beschickung einer Bearbeitungsmaschine, wie z. B. einer Trennmaschine, zum Zu- und Abfördern des Stangenmateriales zu bzw. von zumindest einer Rollenbahn, mit beiderseits der Rollenbahn angeordneten Aufnehmervorrichtungen zur Förderung des Stangenmateriales zwischen einer Handhabungseinrichtung eines Stangenmateriallagers und der Rollenbahn, dadurch gekennzeichnet, daß jede Aufnehmervorrichtung (21, 22) zumindest einen unabhängig in im wesentlichen vertikaler Richtung bewegbaren Aufnehmerarm (25, 26) aufweist und zumindest einer der Aufnehmerarme (25, 26) in horizontaler Richtung bewegbar ist, wenn Stangenmaterial sich auf der Rollenbahn (14) in Arbeitsposition befindet.
2. Fördereinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jede Aufnehmervorrichtung (21, 22) eine Vertikalführungseinrichtung (23, 24) für den Aufnehmerarm (25, 26) aufweist.
3. Fördereinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnehmerarm (25, 26) sich im wesentlichen parallel zur Laufrichtung der Rollenbahn (14) erstreckt, gebildet aus einer Mehrzahl beabstandeter Tragstreben, und der Aufnehmerarm (25, 26) an einer durch die Vertikalführungseinrichtung (23, 24) vertikal verschieblich gelagerten Traverse (27, 28) im wesentlichen lateral zur Rollenbahn (14) hin auskragend befestigt ist.
4. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Vertikalführungseinrichtung (23, 24) aufnehmender Grundrahmen (35) der Aufnehmervorrichtung (21, 22) horizontal verlagerbar, insbesondere in einer Bodenschienenanordnung (37, 38) verfahrbar ist.
5. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenbahn (14) zumindest einen, im wesentlichen horizontal sich erstreckenden Rollengang (15) mit beabstandeten Transportrollen (17) aufweist und der Aufnehmerarm (25, 26) jeder Aufnehmervorrichtung (21, 22) wahlweise in Positionen oberhalb oder unterhalb des Rollenganges (15) unter vertikaler Hindurchführung der Tragstreben des Aufnehmerarmes (25, 26) zwischen beabstandeten Förderrollen (17) durch den Rollengang (15) bewegbar ist.
6. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollenbahn (14) einen geneigten, im wesentlichen horizontalen sowie einen geneigten, im wesentlichen vertikalen Rollengang (15, 16) zur Längsförderung von auf der Rollenbahn (14) aufliegendem Stangenmaterial (4) aufweist.
7. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine über der Rollenbahn (14) befindliche Übernahme-/ Übergabe-Position (36) der Aufnehmerarme (25, 26) beider Aufnehmervorrichtungen (21, 22) zur Übernahme bzw. Übergabe des Stangenmateriales (4) von bzw. an die Handhabungseinrichtung (6, 10) des Stangenmateriallagers (1) übereinstimmend vorgesehen ist.
8. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die beiderseits der Rollenbahn (14) angeordneten Aufnehmervorrichtungen (21, 22) auf einem gemeinsamen, unterhalb der Rollenbahn (14) und quer zur Förderrichtung derselben horizontal verlagerbaren, insbesondere in einer Bodenschienenanordnung (37, 38) verfahrbaren, Grundrahmen (35) angeordnet sind.
9. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Traverse (27, 28) der Aufnehmervorrichtung (21, 22) eine Mehrzahl vertikal beabstandeter Aufnehmerarme (25, 26) aufweist.
10. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerstreben jedes Aufnehmerarmes (25, 26) eine Aufnehmermulde (33) zur Ablage des Stangenmateriales (4) aufweisen.
11. Fördereinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnehmermulden (34) eine geneigte Bodenfläche, begrenzt durch im wesentlichen vertikale Randvorsprünge (34) unterschiedlicher Höhe, aufweisen.
12. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest einer der Aufnehmerarme (25, 26) eine Zwischenlagervorrichtung für das Stangenmaterial (4) bildet.
13. Fördereinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnehmermulde (33) der Lagerstreben zumindest eines Aufnehmerarmes (25, 26) diskrete Lagerungsabschnitte (29) zur nebeneinanderliegenden Lagerung mehrerer Materialstangen (12, 12′) des Stangenmateriales (4) aufweist.
14. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 13, gekennzeichnet durch die Anordnung der Fördereinrichtung (13) innerhalb eines Kragarmlagers (1) mit Portalkrananlage (6), dessen Lasttraverse (10) zur Übergabe von Stangenmaterial (4) aus Regalen (2) des Kragarmlagers (1) an die Aufnehmervorrichtungen (21, 22) sowie zur Übergabe von Stangenmaterial (4) von den Aufnehmervorrichtungen (21, 22) an die Regale (2) in die Übernahme-/Übergabeposition (36) der Aufnehmerarme (25, 26) der Aufnehmervorrichtungen (21, 22) bewegbar ist.
15. Fördereinrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch eine Programmsteuerung zur automatisch abgestimmten Steuerung der Fördereinrichtung (13), der Rollenbahn (14), der Handhabungseinrichtung (6), des Stangenmateriallagers (1) und der Bearbeitungsmaschine entsprechend einem Arbeitsprogramm.
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