DE4105835A1 - Abstuetzvorrichtung fuer schachtelemente - Google Patents
Abstuetzvorrichtung fuer schachtelementeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 sowie eine Übertragungseinrichtung und einen Schacht
entsprechend den Ansprüchen 17 und 18.
In der Abwassertechnik und überall dort, wo ein Schacht zu einem
tieferliegenden Unterbau (z. B. dem Mannloch eines Fettabscheiders)
gebraucht wird, muß zumindest der Schachtdeckel und das oberste
Schachtelement in einem festen Abstand relativ zum Unterbau einge
baut werden. Der Schachtdeckel ist begehbar oder sogar überfahr
bar. Beim Begehen oder Überfahren solcher zumeist aus Betonform
teilen gebildeten Schächte (typischerweise Revisionsschächte) kommt
es zu einer einer gegebenenfalls für den Unterbau schädlichen
Kraftübertragung und damit zu Schäden. Andererseits muß das
Schachtelement mit dem Schachtdeckel relativ fest gehaltert werden,
damit der Einbau problemlos durchführbar ist. In der Praxis wird
deshalb zumeist das Schachtelement starr gegenüber dem Unterbau
abgestützt. Im Bereich des Schachtdeckels vorgesehene Justierele
mente werden benutzt, um den Schachtdeckel exakt auf das Boden
niveau einzujustieren bzw. beim Setzen des Erdreichs nachzujustie
ren. Beim Begehen oder Überfahren kann es dabei zu Schäden am
Unterbau kommen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der
eingangs genannten Art sowie eine Übertragungseinrichtung bzw.
einen Schacht zu einem Unterbau zu schaffen, mit denen trotz beim
Begehen oder Überfahren ausgeübter Druckkräfte nach unten Schä
den am Unterbau vermieden werden.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den im kennzeich
nenden Teil des Patentanspruchs 1 enthaltenen Merkmalen bzw. mit
der Übertragungseinrichtung gemäß Anspruch 17 und bei dem
Schacht gemäß Anspruch 18 gelöst.
Die Übertragungseinrichtung haltert das Schachtelement in der zum
Einbau notwendigen, stabilen Lage sowie auch später beim Begehen
und Überfahren. Tritt jedoch eine für den Unterbau schädliche
Kraft auf, entkoppelt die Übertragungseinrichtung das Schachtele
ment vom Unterbau, ohne die Halterung des Schachtelementes aufzu
geben. Der Unterbau wird so vor Schäden geschützt. Unter Kräf
ten, die für den Unterbau unschädlich sind, wird trotzdem eine sta
bile Halterung und Abstützung des Schachtelementes gewährleistet.
In der Übertragungseinrichtung gemäß Anspruch 17 bildet der
Spannring sozusagen eine unter Überlast nachgebende Kupplung
zwischen dem Schachtelement und dem Unterbau, wobei aber selbst
nach dem Nachgeben zum Schutz des Unterbaus noch eine ausrei
chende Haltekraft für das Schachtelement aufrechterhalten bleibt.
Der Schacht gemäß Anspruch 18 ist schließlich prädestiniert für sol
che Anwendungsfälle, bei denen ein Schutz für den Unterbau gebo
ten ist. Andererseits gleicht sich der Oberteil des Schachtelements
an ein absinkendes Bodenniveau gut an, in dem die darüber hinweg
rollenden Lasten das vorstehende Schachtelement auf die Ebene zu
rückdrücken, ohne daß der Unterbau beschädigt oder in der Lage
verändert wird.
Der Kraftschluß gemäß Anspruch 2 läßt sich mit baulich einfachen
Mitteln herstellen und bleibt zuverlässig auch über lange Ge
brauchsdauer aufrechterhalten. Er läßt sich gemäß Anspruch 3 ge
nau auf die für den Unterbau noch tragbare Kraft einstellen.
Ein weiterer, wichtiger Gesichtspunkt geht aus Anspruch 4 hervor.
Weil die Übertragungseinrichtung sozusagen eine bei Überlast lös
bare Kupplung darstellt, kann sie besonders zweckmäßig auch zum
Höheneinstellen bzw. Nivellieren des Schachtelementes bzw. des
Schachtdeckels benutzt werden. Das heißt, beim Einbauen des
Schachtes wird mittels der Übertragungseinrichtung die erforderliche
Höhenlage und Ausrichtung des Schachtelementes eingestellt, ehe
das Erdreich um den Schacht zugeschüttet und gegebenenfalls das
Bodenniveau hergestellt werden. Dabei kann zum Nivellieren der
Kraftschluß vorübergehend gelöst und nach dem Nivellieren wieder
hergestellt werden. Es ist aber auch denkbar, den Kraftschluß bei
zubehalten und die Übertragungseinrichtung mit anderen Mitteln zum
Nivellieren zu betätigen.
Für die Praxis hat sich die Ausführungsform gemäß Anspruch 5
besonders bewährt, weil ein Spannring einfach und kostengünstig
herstellbar und leicht an beliebiger Lage anbringbar ist.
Wichtig ist ferner das Merkmal von Anspruch 6, weil die Höhenju
stierelemente die Position des Spannringes relativ zur Auflage ver
ändern lassen und damit auch die Nivellierung oder Justierung des
Schachtelementes bzw. Schachtdeckels leicht möglich ist, ohne daß
der Spannring gelöst zu werden braucht. Für eine Grobeinstellung
ist es jedoch zweckmäßig, den Spannring am Schachtelement grob zu
justieren und festzuziehen.
Gemäß Anspruch 7 sind die Höhenjustierelemente an der Auflage an
gebracht. Der Spannring liegt dann auf den Höhenjustierelementen
auf und läßt sich in der vorerwähnten Weise verstellen.
Alternativ ist auch die Ausführungsform gemäß Anspruch 8 zweck
mäßig, bei der der Spannring das Schachtelement starr abstützt,
selbst hingegen an der Abstützung oder dem Unterbau mit dem
Kraftschluß, gegebenenfalls kombiniert mit einem Formschluß, so
festgelegt ist, daß er bei Erreichen der Kraftgrenze das Nachgeben
des Schachtelementes gestattet. Der Spannring kann bei dieser
Ausführungsform an der Abstützung oder am Unterbau schon vor
montiert sein. Das Schachtelement wird nur mehr darauf aufgesetzt,
gegebenenfalls über die eine Höhenjustierung zulassenden Justier
elemente.
Für eine universelle Einsetzbarkeit ein und desselben Spannringes
ist die Ausführungsform gemäß Anspruch 9 zweckmäßig. Der Redu
zierring stellt sicher, daß der Spannring keine für seine Funktion
unter Umständen abträglichen zu großen Durchmesserunterschiede
auszugleichen hat.
Baulich einfach und zuverlässig ist die Ausführungsform gemäß An
spruch 10. Die Ringsegmente können getrennt von der Seite her am
Schachtelement angebracht und zum Spannring zusammengefügt und
an das Schachtelement gespannt werden. Die Aufteilung des Spann
ringes in mehrere Segmente hat den Vorteil einer einfachen Herstell
barkeit und einer individuellen Anpassung des Spannringes an den
Umfang des Schachtelementes. Der Spannring muß nicht notwendi
gerweise rund sein; denkbar sind verschiedene geometrische Konfi
gurationen, und zwar in Abhängigkeit vom Umfang des Schachtele
mentes bzw. der Abstützung. Der mehrteilige Aufbau hat ferner den
Vorteil einer gleichmäßigen Anpreßkraft an das Schachtelement und
einer großflächigen Kraftübertragung ohne lokale und gegebenenfalls
für das Schachtelement schädliche Lastkonzentration.
Bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 11 ist der Spannring
schon von vorneherein für die Höhenfeinjustierung ausgelegt.
Das Merkmal von Anspruch 12 ist wichtig, weil die Aufnahmen damit
nahe an den Bereichen des Spannringes liegen, in denen dieser be
sonders fest an das Schachtelement angepreßt ist. Es ergibt sich so
eine stabile Abstützung auch unter hohen Kräften.
Baulich einfach ist ferner die Ausführungsform gemäß Anspruch 13.
Zwischen den Gegenmuttern und den Höhenjustierschrauben sind
große Kräfte zu übertragen. Die Gewindeverbindung ist auch nach
langer Einbauzeit noch funktionssicher. Der Spannring kann aus ei
nem anderen Material hergestellt sein als die Justierelemente mit ih
ren Gegenmuttern.
Um den gewünschten Kraftschluß herstellen zu können, der für die
Übertragung der Kraft erforderlich ist, ist die Ausführungsform
gemäß Anspruch 14 wichtig. Da über die Spannfläche die Haltekraft
für das Schachtelement übertragen wird, führt eine Strukturierung
zu verbesserter Haltewirkung. Gegebenenfalls wird durch die
Strukturierung mittels des Kraftschlusses auch ein Formschluß er
reicht, weil sich die Rippen in das Schachtelement eindrücken. Die
ser Formschluß unterstützt die Haltewirkung des Spannringes.
Die Ausführungsformen gemäß der Ansprüche 15 und 16 sind ko
stengünstig und leichtgewichtig. Die Ringsegmente können gleich
sein, sofern der Spannring aus einer Vielzahl solcher Ringsegmente
zusammengesetzt wird, kann mit einem Ringsegmenttyp jeder Durch
messer des Schachtelementes abgedeckt werden.
Anhand der Zeichnung werden Ausführungsformen des Erfindungs
gegenstandes erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen Schacht, wobei die linke
und die rechte Hälfte zwei unterschiedliche Ausführungs
formen verdeutlichen und
Fig. 2 eine Draufsicht auf einen in Fig. 1 benutzten Spannring.
Sowohl bei einem Fettabscheider als auch bei anderen, z B. in der
Abwassertechnik ins Erdreich versenkt eingebauten Behältnissen
muß, z B. für Revisionsarbeiten oder dgl., jederzeit ein Zugang
von oben möglich sein. Aus diesem Grund wird ein zum Unterbau
führender Revisionsschacht eingebaut, der oben durch einen
Schachtdeckel verschlossen ist. Der Schachtdeckel ist in der Regel
begehbar oder sogar überfahrbar und muß deshalb gegenüber dem
Unterbau abgestützt sein. Außerdem ist es erforderlich, beim Auf
bauen des Schachtes die Schachtelemente und den Schachtdeckel zu
mindest annähernd in der späteren Position zu fixieren, um dann
das Erdreich einzuschütten und das Bodenniveau zu bauen.
In Fig. 1 ist ein Schacht S zu einem Unterbau U erkennbar, wobei
der Unterbau ein ringförmiges Teil aufweist, das entweder im Erd
reich verankert oder auf einem darunterliegenden Objekt, z B. ei
nem Behälter 2, beispielsweise eines Fettabscheiders oder einer Ka
nalisationsanlage, abgestützt ist.
In der linken Hälfte von Fig. 1 ist das Konzept eines relativ tiefen
Schachtes dargestellt. Auf dem Teil 1 ist ein Aufsatzstück 3 aufge
setzt und mit einem Spannring 4 festgelegt. Das Aufsatzstück 3
verjüngt sich nach oben und besitzt am oberen Ende einen eine
Auflage 5 bildenden, umlaufenden Flansch mit Vertiefungen 6 oder
einer umlaufenden Nut. Im oberen Bereich des Schachtes S ist ein
annähernd rohrförmiges Schachtelement 7 vorgesehen, das einen Sitz
8 für einen Schachtdeckel 9 aufweist. Der Schachtdeckel 9 ist bün
dig mit dem Bodenniveau N einzujustieren und muß begehbar oder
gegebenenfalls überfahrbar sein und deshalb stabil gehaltert wer
den. Aus diesem Grund ist eine Abstützung A für das Schachtele
ment 7 vorgesehen, die in der linken Hälfte von Fig. 1 durch das
Aufsatzstück und eine Übertragungseinrichtung B gebildet wird. Die
Übertragungseinrichtung B besteht aus einem Spannring 11 (siehe
Fig. 2), der aus mehreren, im vorliegenden Fall drei Segmenten
zusammengesetzt ist und sich mit einer Spannfläche 12 an die
Außenumfangswand 10 des Schachtelementes 7 anlegt. Die Ringseg
mente R sind mit Spannelementen 14, z. B. Spannschrauben mit
einander verbunden und mit wählbarer Anpressung an das Schacht
element 7 angezogen, so daß sich ein Kraftschluß zwischen dem
Spannring 11 und dem Schachtelement ergibt, dank dessen das
Schachtelement 7 in der eingestellten Höhenlage relativ zum Unter
bau U gehalten wird. Zur Verbesserung des Kraftschlusses kann die
Spannfläche 12 des Spannringes mit einer Strukturierung (13), z B.
mit umlaufenden Rippen versehen sein, die sich unter der Spann
kraft in die Außenumfangswand 10 des Schachtelementes 7 ein
drücken.
Der Spannring ist - wie gesagt - aus mehreren Ringsegmenten R
zusammengesetzt, im vorliegenden Fall aus drei einander gleichen
Ringsegmenten R. Jedes Ringsegment R besitzt mindestens eine Auf
nahme 15 für ein Höhenjustierelement 17, im vorliegenden Fall eine
Höhenjustierschraube. In den Aufnahmen 15 sind Gegenmuttern 16
festgelegt, in denen die Höhenjustierelemente 17 zum Feineinstellen
der Position des Schachtdeckels 9 verschraubbar sind. Mit ihren
unteren Enden stützen sich die Höhenjustierelemente 17 in den
Vertiefungen 6 des Aufsatzstücks 3 ab.
Beim Aufbau des Schachtes S gemäß der linken Hälfte von Fig. 1
wird zunächst der Teil 4 mit dem Aufsatzstück 3 eingesetzt. Dann
wird der Spannring 11 am Schachtelement 7 grob festgelegt. Das
Schachtelement 7 wird dann mit dem Spannring 11 auf die Auflage 5
aufgesetzt. Dann wird die Höhenlage des Schachtelementes 7 grob
einjustiert, ehe der Spannring 11 mit einer vorbestimmten Spann
kraft festgezogen wird. Die Feineinjustierung erfolgt dann mittels
der Höhenjustierelemente 17. Dann wird das Erdreich zugeschüttet
und das Bodenniveau N gebaut. Beim Begehen oder Überfahren des
Schachtdeckels 9 wird eine Kraft in Richtung eines Pfeils 18 auf das
Schachtelement 7 ausgeübt. Durch den wählbaren Kraftschluß des
Spannringes 11 ist sichergestellt, daß nur ein begrenzter Wert der
Kraft auf den Unterbau U übertragen wird, der für den Unterbau
noch unschädlich ist. Übersteigt die einwirkende Kraft diesen
Grenzwert, dann rutscht das Schachtelement 7 relativ zum Spann
ring 11 entsprechend nach unten, wobei es nach wie vor sicher ge
haltert ist. Der Unterbau ist jedoch gegen einen Schaden gesichert.
Zur zusätzlichen Abdichtung kann eine strichliert angedeutete
Dichtung 20 am Aufsatzstück 3 angebracht sein.
Es wäre auch denkbar, die Justierelemente 17 von vorneherein im
Aufsatzstück 3 anzubringen, und den Spannring darauf aufzulegen.
Denkbar ist es ferner, den Spannring im Aufsatzstück 3 von vorne
herein zu verspannen und das Schachtelement darauf aufzusetzen.
Möglich ist es ferner, den Spannring 11 unmittelbar auf die Auflage
5 aufzulegen und die Höhenfeinjustierung über den Spannring vor
zunehmen.
In der rechten Hälfte von Fig. 11 unterer Teil, ist ein Konzept ei
nes niedrigeren Schachtes erkennbar, bei dem das Aufsatzstück 3
weggelassen und dafür das Schachtelement 7 unmittelbar auf dem
Teil 1 abgestützt wird. Zum Kompensieren des großen Durchmesser
unterschiedes zwischen dem Schachtelement 7 und dem Teil 1 ist ein
Reduzierring 19 mit dem Spannring 4 auf das Teil 1 aufgesetzt, der
die Auflage 5 für die Justierelemente 17 für die Spannringe 11
bildet. Der gleiche Spannring 11 wie bei der hohen Schachtkon
struktion wird dann auf den Reduzierring 19 aufgesetzt, so daß das
untere Ende des Schachtelementes 7 im Unterbau U liegt, jedoch
noch von dem darunterliegenden Behälter 2 entfernt ist, so daß eine
direkte Kraftübertragung ausgeschlossen ist. Ist die auf das
Schachtelement 7 einwirkende Kraft zu groß, dann rutscht das
Schachtelement 7 im Spannring 11 ein Stück nach, ohne den Unter
bau zu beschädigen. Trotzdem wird die Haltewirkung beibehalten.
Selbstverständlich kann der untere Teil des Schachtes aus mehreren
aufeinandergesetzten Aufsatzstücken 3 gebaut sein. Das oberste
Schachtelement 7 wird dann auf das oberste Aufsatzstück in der
vorerwähnten Weise mittels des Spannringes 11 aufgesetzt.
In Fig. 2 ist erkennbar, daß die drei Ringsegmente R identisch
sind. Jedes Ringsegment R besitzt zwei Enden 21, 22. Die Aufnahme
15 für das Justierelement 17 ist nicht in der Mitte, sondern näher
zu dem einen Ende 22 gesetzt, weil in den Fugenbereichen zwischen
den zueinander gewandten Enden 21, 22 unter Umständen die größte
Anpreßkraft an das Schachtelement vorliegt und es zweckmäßig ist,
den Druck nach unten möglichst nahe zur Trennfuge zu übertragen.
Die Ringsegmente R sind zweckmäßigerweise aus Kunststoff geformt,
wobei auch armierter Kunststoff verwendet werden kann. Die
Strukturierung 13 der Spannfläche 12 des Spannringes kann auch
auf andere Weise so ausgebildet sein, daß sich ein kombinierter
Kraft- und Formschluß am Schachtelement ergibt.
Claims (18)
1. Vorrichtung zum Halten wenigstens eines vorzugsweise vertikal
verschiebbbaren Schachtelementes im Abstand oberhalb eines Unter
baus, mit einer kraftübertragenden Abstützung zwischen dem Unter
bau und dem Schachtelement, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Abstützung (A) eine Übertragungseinrichtung (B) mit in Richtung
zum Unterbau (U) auf einen für den Unterbau (U) als unschädlichen
Wert vorbestimmter, begrenzter Übertragungskraft vorgesehen ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Übertragungseinrichtung (B) kraftschlüssig ausgebildet ist, und daß
die Übertragungskraft durch den Kraftschluß begrenzt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kraftschluß bzw. die Übertragungskraft der Übertragungs
einrichtung (B) einstellbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Übertragungseinrichtung (B) als Höheneinstell- bzw. Nivellier-Vor
richtung für das Schachtelement (7) ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß die Übertragungseinrichtung (B) einen
das Schachtelement (7) umfassenden Spannring (11) aufweist, der
auf einer Auflage (5, 19) des Unterbaus (U) oder der Abstützung
(A) aufliegt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Spannring (11) mit Höhenjustierelementen (17) (Justierschrauben)
auf der Auflage (5, 19) aufliegt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Spannring (11) auf Höhenjustierelementen der Auflage (5, 19) auf
liegt.
8. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, da
durch gekennzeichnet, daß die Übertragungseinrichtung (B) einen
Spannring aufweist, daß der Spannring - innen oder außen - gegen
ein unterhalb des zu haltenden Schachtelementes (7) liegendes
Schachtelement oder die Abstützung (1) angelegt ist, und daß das
zu halternde Schachtelement (7) mit einer Auflage direkt oder über
Höhenjustierelemente auf dem Spannring (11) aufliegt.
9. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß der Spannring (11) auf einem am Unter
bau (U) angebrachten, einen extremen Durchmesserunterschied zwi
schen dem Schachtelement (7) und dem Unterbau (U) reduzierenden,
die Auflage (19) bildenden Reduzierring direkt oder mittels Höhenju
stierelementen (17) aufliegt.
10. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 9, da
durch gekennzeichnet, daß der Spannring (11) in Umfangsrichtung
aus mindestens zwei, vorzugsweise drei, gleichen Ringsegmenten (R)
lösbar zusammengefügt ist, und daß die Ringsegmente (R) durch
Spannelemente (14) beispielsweise Spannschrauben oder Schnell
spannelemente miteinander verbunden sind.
11. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5, 6
und/oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß in den Spannring (11)
mindestens drei Höhenjustierelemente (17) in Aufnahmen (15) einge
setzt sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Aufnahme (15) zwischen den beiden Enden (21, 22) des Ring
segments (R) und näher bei einem (22) der Enden (21, 22) ange
ordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß in
der Aufnahme (15) eine Gegenmutter (16) für die in der Gegenmut
ter (16) verschraubbare Höhenjustierschraube (Justierelement 17)
angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 13, da
durch gekennzeichnet, daß der Spannring (11) eine Spannfläche
(12) aufweist, und daß die Spannfläche (12) eine Strukturierung
(13), vorzugsweise mehrere in Umfangsrichtung umlaufende Rippen,
trägt.
15. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 bis 14, da
durch gekennzeichnet, daß die Ringsegmente (R) des Spannrings
(11) aus Kunststoff bestehen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ringsegmente (R), vorzugsweise armierte, Kunststoff-Formteile
sind.
17. Übertragungseinrichtung für eine Abstützung eines im Abstand
oberhalb eines im Unterbaus festzulegenden Schachtelements, ge
kennzeichnet durch einen aus mehreren Ringsegmenten (R) zusam
mengesetzten Spannring (11) aus Kunststoff, der am festzulegenden
Schachtelement (7) über Spannelemente (14) mit wählbarem Kraft
schluß festlegbar und relativ zum Unterbau (U) starr abgestützt
ist.
18. Schacht zu einem Unterbau, insbesondere für ein Fettabschei
der-Mannloch, mit wenigstens einem in einer bestimmten Höhenlage
bezüglich des Unterbaus auf einer Abstützung festgelegten Schacht
element, dadurch gekennzeichnet, daß am Schachtelement (7) ein in
der Abstützung (A) gehaltener Spannring (11) angebracht ist, der
das Schachtelement (7) hält und es ab Oberschreiten einer vorbe
stimmten Übertragungskraft in Richtung zum Unterbau (4) von der
direkten Kraftübertragung auf den Unterbau (4) entkoppelt.
Priority Applications (4)
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