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DE4035639C2 - - Google Patents

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Publication number
DE4035639C2
DE4035639C2 DE4035639A DE4035639A DE4035639C2 DE 4035639 C2 DE4035639 C2 DE 4035639C2 DE 4035639 A DE4035639 A DE 4035639A DE 4035639 A DE4035639 A DE 4035639A DE 4035639 C2 DE4035639 C2 DE 4035639C2
Authority
DE
Germany
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retaining spring
brake light
double
housing
rail
Prior art date
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Application number
DE4035639A
Other languages
English (en)
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DE4035639A1 (de
Inventor
Dietmar 4787 Geseke De Adler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hella GmbH and Co KGaA
Original Assignee
Hella KGaA Huek and Co
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Publication date
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Priority to AU86861/91A priority patent/AU640280B2/en
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Granted legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60QARRANGEMENT OF SIGNALLING OR LIGHTING DEVICES, THE MOUNTING OR SUPPORTING THEREOF OR CIRCUITS THEREFOR, FOR VEHICLES IN GENERAL
    • B60Q1/00Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor
    • B60Q1/26Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic
    • B60Q1/30Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating rear of vehicle, e.g. by means of reflecting surfaces
    • B60Q1/302Arrangement of optical signalling or lighting devices, the mounting or supporting thereof or circuits therefor the devices being primarily intended to indicate the vehicle, or parts thereof, or to give signals, to other traffic for indicating rear of vehicle, e.g. by means of reflecting surfaces mounted in the vicinity, e.g. in the middle, of a rear window

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Lighting Device Outwards From Vehicle And Optical Signal (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Zusatzbremsleuchte für Kraftfahrzeuge, die einen Halter aufweist, der aus einer auf der Heckscheibe aufklebbaren, im Querschnitt doppel-T-förmigen Schiene besteht. Auf den Halter ist das Leuchtengehäuse verrastend aufgeschoben. Im Leuchtengehäuse ist eine Haltefeder angeordnet, die den ersten Flansch der Doppel-T-Schiene zwischen sich und dem Gehäuse einklemmt. Mit einer Flachsteckhülse ist die Verbindung der Leuchte zum Bordnetz des Kraftfahrzeugs herstellbar.
In Fig. 4 und Fig. 5 ist eine bereits aus der Praxis bekannte Innenleuchte dieser Art dargestellt. Hierbei zeigt ein Schnitt längs und quer zur Halterung, wie das Leuchtengehäuse (26) mit der Heckscheibe (27) über eine als Doppel-T-Schiene (28) ausgebildete Halterung verbunden ist. Dabei übt die Haltefeder (32) lediglich eine montagebedingte Funktion aus. Die Doppel-T-Schiene (28) ist mit ihrem ersten Flansch (29) an der Heckscheibe (27) aufgeklebt, während der zweite Flansch (30) von den Rändern (31) einer Nut im Leuchtengehäuse (26) hintergriffen wird. Die Haltefeder (32) drückt dabei gegen den zweiten Flansch (30) von unten, während die Ränder des zweiten Flansches (30) von oben mit Druck beaufschlagt werden. Zum Zwecke der Anbindung an das Bordnetz ist in der Rückseite des Leuchtengehäuses (26), hier nicht weiter dargestellt, eine zusätzliche Gehäuseöffnung erforderlich, um einen elektrischen Stecker einzubringen, der die elektrische Verbindung zu den Glühlampen aufweist.
Aus der DE 35 38 361 C1 ist eine Zusatzbremsleuchte bekannt, die aus einem auf einer Hutablage vormontierten Sockel und aus einem auf dem Sockel gegen die Heckscheibe schwenkbar montierten Leuchtengehäuse besteht. Nachteilig dabei ist, daß der für abzulegende Utensilien vorgesehene Platz eingeschränkt wird. Außerdem baut diese Leuchte auf Grund der Anpassung an die Gegebenheiten der Hutablage sehr hoch.
Es ist Aufgabe der Erfindung, daß die Stromzufuhr der Leuchte so erfolgt, daß die Kontaktierung bei der Montage des Leuchtengehäuses mit dem fest mit der Heckscheibe verklebten Teil der Leuchtenhalterung selbsttätig erfolgt und auch beim Glühlampenwechsel keine elektrische Verbindung mehr zum Leuchtengehäuse besteht und die Stromzuleitung sehr kurz und dicht an der Heckscheibe anliegend gehalten werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Kombination folgender Merkmale gelöst:
  • - die Doppel-T-Schiene ist elektrisch leitend mit der Stromquelle des Kraftfahrzeugs verbunden,
  • - die Haltefeder ist elektrisch leitend mit den Glühlampen der Leuchte verbunden,
  • - ein auf dem ersten Flansch der Doppel-T-Schiene aufgebrachtes, als Flachstecker ausgebildetes Kontaktblech stellt durch Aufgleiten auf die Haltefeder die elektrisch leitende Verbindung zwischen Halter und Leuchte her.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das als Flachstecker ausgeführte Kontaktblech auf dem ersten Flansch der Doppel-T-Schiene verrastet, verklebt oder verschweißt. Dies ermöglicht, eine zur Haltefeder optimale Werkstoffpaarung für das elektrische Kontaktverhalten auszuwählen, die außerdem gegenüber Aluminium einen minimalen Abrieb beim Aufeinandergleiten verursacht.
Mit der Ausgestaltung der Haltefeder nach Anspruch 3 und 4 wird gewährleistet, daß eine genügend große Fläche für einen klapperfreien Sitz der Leuchte nach der Montage gegeben ist. Außerdem spricht eine relativ große, flächige Auflage des Kontaktblechs an der Haltefeder für einen geringen Übergangswiderstand.
Mit Anspruch 5 und 6 erreicht man, daß bei einem Glühlampenwechsel nicht die gesamte Leuchte von ihrem Halter an der Heckscheibe abgenommen werden muß.
Weiterhin ist es vorteilhaft, daß die elektrische Verbindung zwischen Glühlampen und Haltefeder durch eine entriegelbare Flachsteckverbindung vorgenommen wird, die somit die elektrische Anbindung der Gehäusekappe an das Leuchtengehäuse gewährleistet.
Mit den Ansprüchen 8 und 9 werden in vorteilhafter Weise die Voraussetzungen für eine einwandfreie Flachsteckverbindung innerhalb der Leuchte beim Aufstecken der Gehäusekappe geschaffen. Hierbei sorgt das Einfädeln des Stiftes in die Haltefeder bei Haltepunkt (d) für eine Positionierung der letzteren und erzeugt gleichzeitig, bevor die Flachsteckverbindung zustande kommt, eine Vorspannung der Haltefeder bei Haltepunkt (e), so daß auch hier eine für das Einschnäbeln der Flachsteckverbindung richtige Lagepositionierung stattfindet.
Mit der Ausgestaltung der Bremsleuchte nach Anspruch 10 wird ein stabiler und schwingungsunanfälliger Sitz an der Heckscheibe des Kraftfahrzeugs gewährleistet, der gleichzeitig die getrennte Anbringung von Plus- und Masseleitung ermöglicht.
Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht der Zusatzbremsleuchte in Einbaulage, ohne Halterung,
Fig. 2 einen Schnitt gemäß der Linie A-A, mit Halterung,
Fig. 3 eine Doppel-T-Schiene mit aufgeklemmtem Flachstecker in vergrößerter, perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 eine zum Stand der Technik gehörende Innenleuchte im Schnitt längs der Halterung,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie B-B.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Zusatzbremsleuchte liegt mit dem Rand (1) ihres Leuchtengehäuses (2), welcher der Neigung der Heckscheibe (3) angepaßt ist, über beidseitig angeordneten Gummipuffern (4) an der Heckscheibe (3) an. Innerhalb des Leuchtengehäuses (2) ist zu beiden Seiten eine Haltefeder (5) angeordnet, die über Haltepunkte (a, b, c, d, e) am Gehäuse (2) fixiert ist. Im Bereich (6) des ersten Endes der Haltefeder (5), der geradlinig verläuft, fluchtet die Haltefeder (5) zu der als Halter ausgebildeten Doppel-T-Schiene (7), welche mit ihrem zweiten Flansch (8) zum Längsverlauf des Bereichs (6) der Haltefeder (5) fluchtend an die Heckscheibe (3) angeklebt ist. Auf dem ersten Flansch (9) der Doppel-T-Schiene (7) ist ein als Flachstecker ausgebildetes Kontaktblech (10) mit Steckerfahne (11) aufgeklemmt, welches mit dem Bereich (6) der Haltefeder (5) zur Anlage kommt. Auf die Steckerfahne (11) ist ein Stecker (12) aufgeschoben, der die elektrische Zuleitung vom Bordnetz des Kraftfahrzeugs darstellt. Der Stecker (12) sowie daran angeschlossene Kabel (13) sind teilweise durch das Leuchtengehäuse (2) und durch eine Verkleidung (14) des Innenraums unmittelbar abgedeckt. Eine im rückwärtigen Bereich des Leuchtengehäuses (2) befindliche Gehäusekappe (15) kann zum Zwecke des Lampenwechsels vom montierten Leuchtengehäuse (2) abgenommen werden. An die Gehäusekappe gebunden ist eine Platine (16) zur Verschaltung der einzelnen Lampen (17) und deren Fassungsteile (18). Zur Verbindung der Platine (16) mit dem als Flachstecker ausgebildeten zweiten Ende (19) der Haltefeder (5) ist eine Flachsteckeinrichtung (20) vorgesehen. Beim Aufstecken der Gehäusekappe (15) auf das Leuchtengehäuse (2), wird die fluchtende Ausrichtung des zweiten Endes (19) der Haltefeder (5) in die Flachsteckeinrichtung (20) unterstützt durch einen an der Gehäusekappe (15) angeformten Stift (21), welcher, bevor die Flachsteckverbindung (20) zustande kommt, beim Haltepunkt (d) in die Haltefeder (5) einfädelt, dadurch die Haltefeder (5) positioniert und der Haltepunkt (e) zum Leuchtengehäuse (2) eine Vorspannung erzeugt, die ebenfalls zur genauen Positionierung der Haltefeder (5) beim Einschnäbeln der Flachsteckverbindung führt.
Das Leuchtengehäuse (2) weist weiterhin auf der der Heckscheibe zugewandten Seite zwei im Abstand parallel und zum Steg (22) der Doppel-T-Schiene (7) fluchtend verlaufende, an einem Ende offene und zum geschlossenen Ende sich verengende Führungsnuten (23) auf, die mit ihren Rändern (24) den Flansch (9) hintergreifend auf dem Steg der Doppel-T-Schiene in Richtung X aufgeschoben sind. Die Führungsnuten (23) weisen an ihren offenen Enden auf beiden Seiten der den ersten Flansch (9) hintergreifenden Ränder (24) wulstartige Verdickungen (25) auf, die das stirnseitige Ende des ersten Flansches (9) verrastend hintergreifen. Für die Montage der Leuchte wird zunächst die Doppel-T-Schiene (7) mit dem daran befestigten Kontaktblech (10) an die Heckscheibe (3) angeklebt und der Stecker (12) auf die Steckerfahne (11) aufgesteckt. Danach kann das Leuchtengehäuse (2) so in X-Richtung auf den ersten Flansch (9) der Doppel-T-Schiene (7) aufgeschoben werden, daß die Ränder (24) der Nut (23) und der Bereich (6) des ersten Endes der Haltefeder (5) den ersten Flansch (9) der Doppel-T-Schiene (7) zwischen sich einklemmen, bis zu dem Punkt, wo die Verdickungen (25) der Ränder (24) das stirnseitige Ende des ersten Flansches (9) hintergreifen und somit zur Verrastung führen.

Claims (11)

1. Zusatzbremsleuchte für Kraftfahrzeuge mit den Merkmalen:
  • a) die Leuchte weist einen Halter auf, der aus einer auf die Heckscheibe (3) aufklebbaren, im Querschnitt doppel-T-förmigen Schiene (7) besteht,
  • b) das Leuchtengehäuse (2) ist auf die Halterung verrastend aufgeschoben,
  • c) im Leuchtengehäuse (2) ist eine Haltefeder (5) angeordnet, die den ersten Flansch (9) der Doppel-T-Schiene (7) zwischen sich und dem Gehäuse (2) einklemmt,
  • d) mit einer Flachsteckhülse (12) ist die Verbindung der Leuchte zum Bordnetz des Kraftfahrzeugs herstellbar,
gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale:
  • e) die Doppel-T-Schiene (7) ist elektrisch leitend mit der Stromquelle des Kraftfahrzeugs verbunden,
  • f) die Haltefeder (5) ist elektrisch leitend mit den Glühlampen (17) in der Leuchte verbunden,
  • g) ein auf dem ersten Flansch (9) der Doppel-T-Schiene aufgebrachtes, als Flachstecker ausgebildetes Kontaktblech (10) stellt durch Aufgleiten auf die Haltefeder (5) die elektrisch leitende Verbindung zwischen Leuchte und Halter her.
2. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das als Flachstecker ausgeführte Kontaktblech (10) auf dem ersten Flansch (9) der Doppel-T-Schiene (7) verrastet, verklebt oder verschweißt ist.
3. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltefeder (5) im Bereich (6) des ersten Endes mindestens über dreiviertel der Länge der Doppel-T-Schiene (7) mit dem Kontaktblech (10) zur Anlage kommt.
4. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Kontaktblechs (10) in etwa der Breite der an ihr aufliegenden Haltefeder (5) entspricht.
5. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Leuchtengehäuse (2) zweiteilig ausgeführt ist.
6. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Glühlampen (17) im lösbar befestigten zweiten Teil angeordnet sind, während die Haltefeder (5) fest mit dem ersten Gehäuseteil verbunden ist.
7. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der lösbar befestigte zweite Teil als Gehäusekappe (15) ausgebildet ist und die elektrische Verbindung zwischen Glühlampen (17) und zweitem Ende (19) der Haltefeder (5) durch eine entriegelbare Flachsteckverbindung (20) vorgenommen ist.
8. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltefeder (5) im Bereich ihres zweiten Endes (19) im Haltepunkt (e) eine Vorspannung und durch Haltepunkt (d) eine Positionierung erfährt.
9. Zusatzbremsleuchte nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltepunkt (d) für die Haltefeder (5) durch einen in eine Öffnung der Haltefeder (5) einfädelbaren und mit der Gehäusekappe (15) fest verbundenen Stift (21) gestaltet ist.
10. Zusatzbremsleuchte nach einem der vorherstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kombination Doppel-T-Schiene (7), Kontaktblech (10) und Haltefeder (5) mindestens je einmal zu beiden Seiten des Leuchtengehäuses (2) vorhanden ist.
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