DE4016480C2 - Spindeleinheit für eine Bohr-Fräsmaschine - Google Patents
Spindeleinheit für eine Bohr-FräsmaschineInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spindeleinheit für
eine Bohr-Fräsmaschine, insbesondere zur Bearbeitung von
plattenförmigen Werkstücken aus Holz, Kunststoff oder
Verbundwerkstoffen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei bekannten Spindeleinheiten dieser Art erfolgt die
Übertragung des Drehmomentes des Drehantriebes von einem
Antriebsmotor über herkömmliche Getriebeglieder, wie
Zahnräder, Zahnriemen oder dergleichen auf die
Übertragungszahnräder. Zur Übertragung des Drehmomentes
zwischen dem jeweiligen Übertragungszahnrad und der
zugeordneten Arbeitsspindel wiederum ist eine
formschlüssige Kopplung vorgesehen. Diese ist technisch in
der Weise ausgeführt, daß die Arbeitsspindel auf ihrer
Außenseite mit einem Keilwellen-, Polygon- oder
dergleichen Profil, und die zentrale Bohrung des
Übertragungszahnrades mit einer entsprechenden
Profilierung ausgestattet ist. Die Profilierung zur
formschlüssigen Kopplung von Arbeitsspindel und
zugeordnetem Übertragungszahnrad ist dabei derart gewählt,
daß die Arbeitsspindel zwischen einer zurückgezogenen
Ruhelage und einer Bereitschaftsstellung, d. h. über den
gesamten Verschiebebereich in der zentralen Bohrung des
Übertragungszahnrades frei axial hin- und herverfahren
werden kann und dabei in jeder Stellung eine
Drehmomentkopplung vorhanden ist.
Bei vertikaler Ausrichtung der Arbeitsspindel betrachtet,
ist im Gehäuse unterhalb des Übertragungszahnrades die
vordere Lageranordnung der Arbeitsspindel vorgesehen, die
aus einer im Gehäuse der Spindeleinheit verankerten
Schiebebüchse, einer in dieser über die Hublänge
verschiebbaren Schiebehülse, sowie innerhalb der
Schiebehülse festgelegten Lagern besteht, die mit ihrem
Innenring auf der Arbeitsspindel sitzen.
Über dem Übertragungszahnrad wiederum ist in einem der
Länge des Verschiebebereiches entsprechenden Abstand die
Kolben-Zylinderanordnung für das Ein- und Ausfahren der
Arbeitsspindel vorgesehen, die eine Schiebehülse aufweist,
welche entsprechend der unteren Schiebehülse ebenfalls in
einer Schiebebüchse hin- und herverschiebbar gelagert ist
und auf ihrer Innenseite die hintere Lageranordnung der
Arbeitsspindel trägt. Die obere Schiebehülse trägt ferner
im Bereich ihres oberen Endes den Kolben, der in einer
Kolbenbohrung des Gehäuses gelagert ist.
Aus der DE-GM 83 11 223 ist eine derartige Spindeleinheit
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 mit den
Merkmalen (a) bis (f) bekannt. Bei der bekannten
Spindeleinheit ist die drehmomentübertragende Kopplung
zwischen den Arbeitsspindeln und dem jeweiligen
Übertragungszahnrad über eine Keilwellenanordnung
realisiert. Insofern erfolgt eine Übertragung des
Drehmoments zwischen dem jeweiligen Übertragungszahnrad und
der zugeordneten Arbeitsspindel bei dieser bekannten
Konstruktion über eine formschlüssige Kopplung. Die
Arbeitsspindel der bekannten Spindeleinheit ist nur in
einem unteren Teilabschnitt des Verschiebebereichs
zylindrisch ausgebildet.
Die bei dieser bekannten Konstruktion erforderliche
Aneinanderreihung der für die Funktion notwendigen
Baugruppen, nämlich der vorderen Lageranordnung für die
Arbeitsspindel, des darüber angeordneten
Übertragungszahnrades des Antriebes und der in einem der
Länge des Verschiebebereiches entsprechenden Abstand daran
anschließenden hinteren Lageranordnung der Arbeitsspindel
ergibt in Kombination mit der aufgesetzten
Kolben-Zylinder-Anordnung zwangsläufig eine relativ große
Bauhöhe für die gesamte Spindeleinheit.
Zudem erfordert der beschriebene konstruktive Aufwand eine
Vielzahl von Einzelteilen und Bearbeitungsvorgängen,
woraus eine relativ komplizierte und teure Fertigung
resultiert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine
Spindeleinheit der eingangs beschriebenen Art derart
weiterzubilden, daß bei einfacher Fertigung eine geringere
Bauhöhe erzielt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
jede Arbeitsspindel im gesamten Verschiebebereich zylindrisch
ausgebildet und zur Drehmomentkopplung zwischen
Arbeitsspindel und Übertragungszahnrad in dessen zentraler
Bohrung ein Klemmrollenfreilauf angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Drehmomentkopplung
in Form eines Klemmrollenfreilaufes kann die Anordnung
eines Keilwellen-, Polygon- oder anderen Profiles auf der
Außenseite der Arbeitsspindel sowie eine entsprechende
Profilierung in der zentralen Bohrung des
Übertragungszahnrades vollständig entfallen und die
Arbeitsspindel auch in diesem Bereich vollkommen
zylindrisch ausgebildet werden. Dadurch wird eine
erhebliche fertigungstechnische Vereinfachung erreicht,
die den Aufwand für den Einsatz eines
Klemmrollenfreilaufes bei weitem aufwiegt.
Die zylindrische Ausbildung der Arbeitsspindel erbringt
jedoch darüber hinaus erhebliche konstruktive Vorteile. So
kann die Kolben-Zylinder-Anordnung kompakter gestaltet und
näher an das Übertragungszahnrad herangesetzt werden.
Darüber hinaus kann die Anordnung der Schiebehülse für die
hintere Lagerung entfallen, die untere Abdichtung für die
Kolben-Zylinder-Anordnung unmittelbar auf die
Arbeitsspindel gelegt und die hintere Lageranordnung für
die Arbeitsspindel kompakter in den Kolben integriert
werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung ist das Übertragungszahnrad im Gehäuse im
Bereich des werkzeugseitigen Endes der Arbeitsspindel
gelagert und in der zentralen Bohrung des
Übertragungszahnrades zu beiden Seiten der Klemmrollen des
Klemmrollenfreilaufes je ein Lager für die Arbeitsspindel
vorgesehen. Durch diese konstruktive Maßnahme werden die
vordere Lagerung für die Arbeitsspindel und das
Übertragungszahnrad nicht wie bei der eingangs
geschilderten bekannten Spindeleinheit in Achsrichtung der
Arbeitsspindel in Form von getrennten Baugruppen
hintereinander angeordnet, sondern zu einer einzigen
kompakten Baugruppe zusammengefaßt. Auf diese Weise kann
eine weitere Reduzierung der Bauhöhe der Spindeleinheit
ohne funktionelle Nachteile erreicht werden.
Klemmrollenfreiläufe mit zu beiden Seiten der Klemmrollen
angeordneten Lagern sind zudem kostengünstige
handelsübliche Einheiten, die in der Fachwelt allgemein
als sogenannte Hülsenfreiläufe bezeichnet werden.
Aufgrund der zylindrischen Ausbildung der Arbeitsspindel
auch im Verschiebebereich, kann - wie bereits erwähnt -
die notwendige Dichtanordnung für den Zylinderraum der
Kolben-Zylinder-Anordnung unmittelbar auf die
Arbeitsspindel aufgesetzt und im Falle des bevorzugten
Ausführungsbeispieles gemäß Anspruch 2 dicht an das
Übertragungszahnrad herangelegt werden. Dadurch ergibt
sich neben einer konstruktiven Vereinfachung eine weitere
Reduzierung der Bauhöhe.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel gemäß den
Ansprüchen 2 und 3 ist der Kolben der
Kolben-Zylinder-Anordnung an dem dem werkzeugseitigen Ende
entgegengesetzten Ende der Arbeitsspindel befestigt und in
dem Zylinderraum in an sich bekannter Weise hin- und
herverschiebbar gelagert. Vorteilhaft ist es bei einer
derartigen Anordnung, wenn der Kolben eine Bohrung
aufweist, in der die hintere Lageranordnung der
Arbeitsspindel angeordnet ist.
Bei Spindeleinheiten der bekannten Art werden die
Arbeitsspindeln in ihrer zurückgezogenen Stellung, d. h. in
der Ruhelage, durch eine Druckbeaufschlagung des Kolbens
der Kolben-Zylinder-Anordnung gehalten. Dies ist möglich,
weil der Kolben relativ lang in Form der nichtrotierenden
Schiebehülse ausgestaltet und die Dichtanordnung die
Schiebehülse umgreift. Bei der erfindungsgemäßen
Ausgestaltung dagegen liegt die Dichtanordnung unmittelbar
an der rotierenden Arbeitsspindel an. Um die Lebensdauer
der Dichtanordnung, die vorzugsweise in Form einer
handelsüblichen Lippendichtung ausgestaltet ist, zu
erhöhen, ist es vorteilhaft, die Dichtanordnung möglichst
wenig zu belasten. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung
der vorliegenden Erfindung ist daher der Kolben auf der
der Arbeitsspindel entgegengesetzten Seite mit einem
Permanentmagneten, und der Zylinderraum im Bereich seiner
dem werkzeugseitigen Ende entgegengesetzten Ende mit einem
Stahlelement ausgestattet. Auf diese Weise wird die
Dichtanordnung lediglich bei der Rückfahrbewegung der
Arbeitsspindel aus der Bereitschaftsstellung in die
Ruhelage belastet, in der Ruhelage selbst jedoch durch den
Permagnetmagneten gehalten. Der Druckraum zwischen dem
Kolben und der Dichtungsanordnung kann daher in der
Ruhelage drucklos gehalten werden, wodurch die
Dichtanordnung entlastet und damit deren Lebensdauer
verlängert wird.
Um den Aufbau des Gehäuses der Spindeleinheit zu
vereinfachen, ist es zweckmäßig, das Stahlelement für den
Permanentmagneten als Stahlplatte auszubilden, die dann
die Verteileröffnungen für die Verbindungskanäle zum
sogenannten A-Druckraum aufweisen kann.
Um eine einfache Anbringung des Permanentmagneten zur
ermöglichen, ist es vorteilhaft, den Permanentmagneten in
den Kopf einer Schraube zu integrieren und diese in eine
Gewindebohrung in der Stirnfläche des Kolbens
einzuschrauben.
Zusammengefaßt ergibt sich, daß durch das erfindungsgemäße
Konzept die Konstruktion derart vereinfacht werden kann,
daß weniger und in ihrem konstruktiven Aufbau einfachere
Teile verwendet werden können, wodurch sich eine
erhebliche Kostenreduzierung realisieren läßt. Bedingt
durch die zylindrische Ausbildung der Arbeitsspindel wird
zudem in Verbindung mit dem Einsatz eines Klemmrollen-
oder Hülsenfreilaufes eine kompaktere Konstruktion in
bezug auf die Bauhöhe ermöglicht.
Im folgenden ist zur weiteren Erläuterung und zum besseren
Verständnis ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher
beschrieben und erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Vorderansicht einer
Bohr-Fräsmaschine zur Bearbeitung von plattenförmigen
Werkstücken, welche mit einer erfindungsgemäßen
Spindeleinheit ausgestattet ist,
Fig. 2 zeigt schematisch die Bohr-Fräsmaschine gemäß Fig.
1 in einer Seitenansicht, und
Fig. 3 zeigt schematisch, teilweise aufgebrochen, einen
zwei Arbeitsspindeln umfassenden Teil einer
erfindungsgemäßen Spindeleinheit.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Bohr-Fräsmaschine besitzt
einen auf Füßen 1 angeordneten, langgestreckten
Maschinenständer 2, der im vorliegenden
Ausführungsbeispiel als geschweißte Stahlblechkonstruktion
ausgebildet ist. An der Vorderseite des Maschinenständers
2 sind im Abstand übereinander Rundführungen 3 befestigt,
die eine Anzahl von Werkstückauflagen 4 tragen. Die
Werkstückauflagen 4 sind zur Anpassung an die jeweils zu
bearbeitende Werkstückform entlang den Rundführungen 3
verschiebbar und an diesen pneumatisch festklemmbar.
Die Werkstückauflagen 4 bestehen im vorliegenden
Ausführungsbeispiel aus stranggepreßten Aluminiumprofilen
und besitzen im Bereich ihrer Oberseite Vakuumsaugplatten
5 zur Halterung der Werkstücke.
Die Werkstückauflagen 4 sind ferner mit einer Reihe von
pneumatisch absenkbaren und in Y-Richtung verschiebbaren
Werkstückanschlägen 6 ausgestattet. In Fig. 1 ist auf der
rechten Seite ein Werkstück W dargestellt, welches mit
seiner Hinterkante an den Werkstückanschlägen 6 und mit
seiner rechten Seitenkante an einem weiteren absenkbaren
Werkstückanschlag 7 anliegt.
Auf seiner Oberseite trägt der Maschinenständer 2 einen
sogenannten X-Support 8, der in Längsrichtung des
Maschinenständers 2 verfahrbar ist. Auf der Oberseite des
X-Supportes 8 ist ein Y-Support 9 angeordnet, der quer zum
X-Support 8 verfahrbar ist und einen Z-Support 10 trägt,
welcher mit einer Grundplatte ausgestattet ist, an der
eine oder mehrere der erfindungsgemäßen Spindeleinheiten
11 befestigt sind. Über den Z-Support 10 ist jede
Spindeleinheit hochfahrbar oder absenkbar.
Die Supporte 8, 9 und 10 werden über
Drehstrom-Servomotoren angetrieben und über eine
CNC-Bahnsteuerung geführt.
Die Grundplatte des Z-Supports 10 kann außer einer oder
mehreren Spindeleinheiten 11 noch weitere
Bearbeitungsaggregate wie beispielsweise Nutsägen,
Oberfräsen oder dergleichen tragen. In den Fig. 1 und 2
ist ein willkürliches Bestückungsbeispiel aus
verschiedenen Bearbeitungsaggregaten dargestellt.
Die erfindungsgemäße Spindeleinheit 11 umfaßt ein Gehäuse
12, das im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Platten 13
bis 17 zusammengesetzt ist. In dem Gehäuse 12 sind jeweils
senkrecht zur Ebene der Platten Arbeitsspindeln 18
gelagert, die an ihrem in Fig. 3 unteren Ende mit Bohr-
oder Fräswerkzeugen 19 ausgestattet sind. Zur besseren
Darstellung des Erfindungswesentlichen ist die in Fig. 3
linke Arbeitsspindel 18 in ihrer Ruhelage und die rechte
Arbeitsspindel 18 in der sogenannten Bereitschaftsstellung
dargestellt.
Spindeleinheiten mit einem aus verschiedenen Platten
zusammengesetzten Gehäuse sind generell bekannt, weshalb
ein Eingehen auf den grundsätzlichen Konstruktionsaufbau
eines derartigen Gehäuses entbehrlich erscheint. Im
vorliegenden Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Spindeleinheit 11 trägt jedoch die Platte 16 die Elemente
für einen Drehantrieb der Arbeitsspindeln 18 und die
vordere Lageranordnung. Die Platte 16 ist auf ihrer
Unterseite mit der Platte 17 abgeschlossen, die Dichtringe
20 für die Arbeitsspindeln 18 trägt. Auf der Oberseite der
Platte 16 ist die Platte 15 angeordnet, welche das Gehäuse
für eine Kolben-Zylinder-Anordnung 21 trägt, über die die
Arbeitsspindeln 18 aus- und einfahrbar, d. h. von ihrer
Ruhelage in die Bereitschaftsstellung und zurück bewegbar
sind. Die Platte 15 wird auf ihrer Oberseite von einer
Platte 14 aus Stahl sowie einer Platte 13 abgeschlossen,
welche Kanäle für die Luftverteilung (nicht dargestellt)
trägt.
Der Drehantrieb umfaßt zwei miteinander kämmende oder über
einen Zahnriemenantrieb miteinander verbundene
Übertragungszahnräder 22, die aus dem eigentlichen
Zahnkranz 23 mit Zähnen 24 sowie einem Schaft 25 bestehen.
Die Übertragungszahnräder 22 einschließlich des Schaftes
25 sind jeweils mit einer zentralen Bohrung 26
ausgestattet, durch die die Arbeitsspindeln 18
hindurchragen. Auf der Außenseite des Schaftes 25 sind im
Abstand voneinander zwei Lager 27 angeordnet, die mit
ihrem Außenring in der Platte 16 festgelegt sind. In der
zentralen Bohrung 26 ist ein sogenannter
Klemmrollenfreilauf 28 angeordnet, über den das über die
Übertragungszahnräder 22 eingeleitete Drehmoment auf die
Arbeitsspindeln 18 und damit auf die Bohr- oder
Fräswerkzeuge 19 übertragen wird.
Der Klemmrollenfreilauf 28 ist auf beiden Seiten jeweils
mit einem Lager 29 ausgestattet, mit dem die
erfindungsgemäß über die gesamte Länge zylindrische
Arbeitsspindel im Übertragungszahnrad 22 gelagert ist. Die
Lager 29 und die Klemmrollen des Klemmrollenfreilaufes 28
sind derart ausgebildet, daß die jeweilige Arbeitsspindel
18 aus ihrer Ruhelage in die Bereitschaftsstellung und
zurück, d. h. über einen bestimmten Verschiebebereich hin-
und herverfahrbar ist.
An den Schaft 25 des Übertragungszahnrades 22 schließt
sich nach oben jeweils eine Dichtungsanordnung 30 in Form
einer Lippendichtung an, die in der Platte 16 im Bereich
deren Oberseite angeordnet ist.
Die auf die Platte 16 aufgesetzte Platte 15 des Gehäuses
12 dient als Zylindergehäuse und weist zentral zur
jeweiligen Arbeitsspindel einen Zylinderraum 31 auf, in
dem ein Kolben 32 hin- und herverschiebbar gelagert ist.
Der Kolben 32 besitzt auf seiner den Bohr- und
Fräswerkzeugen 19 zugewandten Seite eine Bohrung 33, in
der eine Lageranordnung 34 mit ihrem Außenring fixiert
ist. Ein Innenring der Lageranordnung 34 wiederum trägt
das den Bohr- oder Fräswerkzeugen 19 abgewandte Ende der
Arbeitsspindel. Die Lageranordnung 34 bildet die hintere
Lageranordnung 35.
Der Kolben 32 ist auf der der Arbeitsspindel 18
entgegengesetzte Seite mit einer Gewindebohrung
ausgestattet, in die eine Schraube 36 eingeschraubt ist.
Die Schraube 36 trägt im Bereich ihres der Platte 14
zugewandten Kopfes einen Permanentmagneten 37.
Der Aufbau und die weitere Ausbildung des Kolbens 32 sind
bekannter Bauart, so daß sich ein Eingehen im Detail
erübrigt.
Derjenige Teil des Zylinderraumes 31, der sich in Fig. 3
zwischen der Dichtungsanordnung 30 und der Unterseite des
Kolben 32 befindet, wird als sogenannter B-Druckraum
bezeichnet. Der Raum zwischen der Platte 14 und der
Oberseite des Kolbens 32 wiederum wird A-Raum 39 genannt.
Der A-Raum 39 wird über die Platten 13 und 14, welche
Luftverteilerkanäle aufweisen, mit Druckluft versorgt. Zur
Versorgung des sogenannten B-Raumes 38 dient ein in der
Platte 15 vorgesehener Verbindungskanal 40.
Wird Druckluft über den Verbindungskanal 40 in den B-Raum
38 eingespeist, so bewegt sich der Kolben 32 und damit die
Arbeitsspindel 18 einschließlich des jeweiligen Bohr- oder
Fräswerkzeuges 19 nach oben, bis der Permanentmagnet 37 an
der Platte 14 zum Anschlag kommt. Die Arbeitsspindel 18
der Spindeleinheit befindet sich dann in ihrer sogenannten
Ruhelage. Aufgrund der Anordnung des Permanentmagneten
kann der B-Druckraum 38 in der Ruhelage drucklos gehalten
werden, da der Dauermagnet 37 zusammen mit der Platte 14
aus Stahl die Haltefunktion übernimmt und die
Arbeitsspindel 38 und das Bohr- oder Fräswerkzeug 19 in
dieser Stellung hält.
Die gegenüber der rotierenden zylindrischen Arbeitsspindel
18 abdichtende Dichtanordnung 30 ist somit in der Ruhelage
der Arbeitsspindel 18 entlastet.
Um die Arbeitsspindel 18 in die Bereitschaftsstellung zu
verfahren, wird Druckluft durch ein elektrisch
angesteuertes 3/2-Wegeventil über die Platten 13 und 14
des Gehäuses 12 in den A-Raum 39 eingespeist. Dadurch löst
sich der Permanentmagnet 37 von der Platte 14 und bewegt
sich in die in Fig. 3 rechts dargestellte
Bereitschaftsstellung. In dieser Stellung ist der
Verbindungskanal 40 und damit der B-Druckraum 38 ebenfalls
drucklos, so daß auch in dieser Stellung die
Dichtungsanordnung 30 keiner Belastung ausgesetzt ist.
Wie bereits dargestellt, erfolgt erfindungsgemäß die
Drehmomentkopplung zwischen dem Übertragungszahnrad 22 und
der Arbeitsspindel 18 nicht formschlüssig über eine
Keilwellen-, Polygon- oder andere Profilierung, sondern
kraftschlüssig über den Klemmrollenfreilauf 28. Aufgrund
dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die
Arbeitsspindel auch im Verschiebebereich zylindrisch
ausgebildet werden, wodurch die Dichtungsanordnung 30
dicht an die vordere Lagerung 27 der Arbeitsspindel
herangelegt werden kann.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Klemmrollen
des Klemmrollenfreilaufes 28 und die unmittelbar neben den
Klemmrollen angeordneten Lager 29 zu einer Einheit
zusammengefaßt, die eine Doppelfunktion hat. Zum einen
dienen die Lager 29 in Verbindung mit dem
Übertragungszahnrad 22 und den Lagern 27 als vordere
Lageranordnung zur Lagerung der Arbeitsspindel 18 im
Bereich des werkzeugseitigen Endes. Zum anderen dienen die
Lager 29 zur Axialführung der Arbeitsspindeln im
Verschiebebereich, d. h. als Längsführung zwischen der
Ruhelage und der Bereitschaftsstellung.
Claims (7)
1. Spindeleinheit (11) für eine Bohr-Fräsmaschine,
insbesondere zur Bearbeitung von plattenförmigen
Werkstücken aus Holz, Kunststoff oder
Verbundwerkstoffen,
- (a) mit einem Gehäuse (12),
- (b) mit mindestens zwei über je eine Kolben-Zylinder-Anordnung (21) aus- und einfahrbaren Arbeitsspindeln (18) für Bohr- und/oder Fräswerkzeuge (19),
- (c) mit einer Lagerung für jede Arbeitsspindel, die aus einer vorderen Lageranordnung (27, 29) am werkzeugseitigen Ende und einer hinteren Lageranordnung (35) am die Kolben-Zylinder-Anordnung tragenden Ende besteht,
- (d) mit einem Drehantrieb für die Arbeitsspindeln (18) mit miteinander in Verbindung stehenden Übertragungszahnrädern (22),
- (e) wobei jeder Arbeitsspindel (18) ein Übertragungszahnrad (22) zugeordnet ist, welches eine zentrale Bohrung (26) aufweist, durch die die Arbeitsspindel (18) hindurchragt,
- (f) und wobei jede Arbeitsspindel (18) in der
zentralen Bohrung (26) über einen bestimmten
Verschiebebereich axial hin- und herverfahrbar und
mit dem Übertragungszahnrad (22) in
drehmomentübertragender Weise gekoppelt ist und im
Verschiebebereich teilweise zylindrisch
ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß - (g) jede Arbeitsspindel (18) im gesamten Verschiebebereich zylindrisch ausgebildet und
- (h) zur Drehmomentkopplung zwischen Arbeitsspindel (18) und Übertragungszahnrad (22) in dessen zentraler Bohrung (26) ein Klemmrollenfreilauf (28) vorgesehen ist.
2. Spindeleinheit nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Übertragungszahnrad (22) im
Gehäuse (12) im Bereich des werkzeugseitigen Endes
der Arbeitsspindel gelagert und in der zentralen
Bohrung (26) des Übertragungszahnrades zu beiden
Seiten der Klemmrollen des Klemmrollenfreilaufes (28)
je ein Lager (29) für die Arbeitsspindel vorgesehen
ist.
3. Spindeleinheit nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß dicht an dem Übertragungszahnrad
(22) auf der dem werkzeugseitigen Ende der
Arbeitsspindel (18) abgewandten Seite eine die
Arbeitsspindel umfassende Dichtungsanordnung (30)
vorgesehen ist, die das werkzeugseitige Ende eines
unmittelbar anschließenden Zylinderraumes (31) der
Kolben-Zylinder-Anordnung (21) begrenzt.
4. Spindeleinheit nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem dem werkzeugseitigen Ende
entgegengesetzten Ende der Arbeitsspindel (18) ein
Kolben (32) befestigt ist, der in dem Zylinderraum
(31) hin- und herverschiebbar gelagert ist und eine
Bohrung (33) aufweist, in der die hintere
Lageranordnung (35) der Arbeitsspindel (18)
angeordnet ist.
5. Spindeleinheit nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kolben (32) auf der der
Arbeitsspindel (18) entgegengesetzten Seite mit einem
Permanentmagneten (37) und der Zylinderraum (31) im
Bereich seiner dem werkzeugseitigen Ende
entgegengesetzten Stirnfläche mit einem Stahlelement
ausgestattet ist.
6. Spindeleinheit nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stahlelement eine Stahlplatte
(14) ist.
7. Spindeleinheit nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (37) im Kopf
einer Schraube (36) befestigt ist, die in eine
Gewindebohrung in der der Arbeitsspindel (18) abgewandten
Stirnfläche des Kolbens (32) eingeschraubt ist.
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