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DE4016480C2 - Spindeleinheit für eine Bohr-Fräsmaschine - Google Patents

Spindeleinheit für eine Bohr-Fräsmaschine

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DE4016480C2 DE19904016480 DE4016480A DE4016480C2 DE 4016480 C2 DE4016480 C2 DE 4016480C2 DE 19904016480 DE19904016480 DE 19904016480 DE 4016480 A DE4016480 A DE 4016480A DE 4016480 C2 DE4016480 C2 DE 4016480C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spindeleinheit für eine Bohr-Fräsmaschine, insbesondere zur Bearbeitung von plattenförmigen Werkstücken aus Holz, Kunststoff oder Verbundwerkstoffen nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei bekannten Spindeleinheiten dieser Art erfolgt die Übertragung des Drehmomentes des Drehantriebes von einem Antriebsmotor über herkömmliche Getriebeglieder, wie Zahnräder, Zahnriemen oder dergleichen auf die Übertragungszahnräder. Zur Übertragung des Drehmomentes zwischen dem jeweiligen Übertragungszahnrad und der zugeordneten Arbeitsspindel wiederum ist eine formschlüssige Kopplung vorgesehen. Diese ist technisch in der Weise ausgeführt, daß die Arbeitsspindel auf ihrer Außenseite mit einem Keilwellen-, Polygon- oder dergleichen Profil, und die zentrale Bohrung des Übertragungszahnrades mit einer entsprechenden Profilierung ausgestattet ist. Die Profilierung zur formschlüssigen Kopplung von Arbeitsspindel und zugeordnetem Übertragungszahnrad ist dabei derart gewählt, daß die Arbeitsspindel zwischen einer zurückgezogenen Ruhelage und einer Bereitschaftsstellung, d. h. über den gesamten Verschiebebereich in der zentralen Bohrung des Übertragungszahnrades frei axial hin- und herverfahren werden kann und dabei in jeder Stellung eine Drehmomentkopplung vorhanden ist.
Bei vertikaler Ausrichtung der Arbeitsspindel betrachtet, ist im Gehäuse unterhalb des Übertragungszahnrades die vordere Lageranordnung der Arbeitsspindel vorgesehen, die aus einer im Gehäuse der Spindeleinheit verankerten Schiebebüchse, einer in dieser über die Hublänge verschiebbaren Schiebehülse, sowie innerhalb der Schiebehülse festgelegten Lagern besteht, die mit ihrem Innenring auf der Arbeitsspindel sitzen.
Über dem Übertragungszahnrad wiederum ist in einem der Länge des Verschiebebereiches entsprechenden Abstand die Kolben-Zylinderanordnung für das Ein- und Ausfahren der Arbeitsspindel vorgesehen, die eine Schiebehülse aufweist, welche entsprechend der unteren Schiebehülse ebenfalls in einer Schiebebüchse hin- und herverschiebbar gelagert ist und auf ihrer Innenseite die hintere Lageranordnung der Arbeitsspindel trägt. Die obere Schiebehülse trägt ferner im Bereich ihres oberen Endes den Kolben, der in einer Kolbenbohrung des Gehäuses gelagert ist.
Aus der DE-GM 83 11 223 ist eine derartige Spindeleinheit gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 mit den Merkmalen (a) bis (f) bekannt. Bei der bekannten Spindeleinheit ist die drehmomentübertragende Kopplung zwischen den Arbeitsspindeln und dem jeweiligen Übertragungszahnrad über eine Keilwellenanordnung realisiert. Insofern erfolgt eine Übertragung des Drehmoments zwischen dem jeweiligen Übertragungszahnrad und der zugeordneten Arbeitsspindel bei dieser bekannten Konstruktion über eine formschlüssige Kopplung. Die Arbeitsspindel der bekannten Spindeleinheit ist nur in einem unteren Teilabschnitt des Verschiebebereichs zylindrisch ausgebildet.
Die bei dieser bekannten Konstruktion erforderliche Aneinanderreihung der für die Funktion notwendigen Baugruppen, nämlich der vorderen Lageranordnung für die Arbeitsspindel, des darüber angeordneten Übertragungszahnrades des Antriebes und der in einem der Länge des Verschiebebereiches entsprechenden Abstand daran anschließenden hinteren Lageranordnung der Arbeitsspindel ergibt in Kombination mit der aufgesetzten Kolben-Zylinder-Anordnung zwangsläufig eine relativ große Bauhöhe für die gesamte Spindeleinheit.
Zudem erfordert der beschriebene konstruktive Aufwand eine Vielzahl von Einzelteilen und Bearbeitungsvorgängen, woraus eine relativ komplizierte und teure Fertigung resultiert.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Spindeleinheit der eingangs beschriebenen Art derart weiterzubilden, daß bei einfacher Fertigung eine geringere Bauhöhe erzielt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jede Arbeitsspindel im gesamten Verschiebebereich zylindrisch ausgebildet und zur Drehmomentkopplung zwischen Arbeitsspindel und Übertragungszahnrad in dessen zentraler Bohrung ein Klemmrollenfreilauf angeordnet ist.
Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Drehmomentkopplung in Form eines Klemmrollenfreilaufes kann die Anordnung eines Keilwellen-, Polygon- oder anderen Profiles auf der Außenseite der Arbeitsspindel sowie eine entsprechende Profilierung in der zentralen Bohrung des Übertragungszahnrades vollständig entfallen und die Arbeitsspindel auch in diesem Bereich vollkommen zylindrisch ausgebildet werden. Dadurch wird eine erhebliche fertigungstechnische Vereinfachung erreicht, die den Aufwand für den Einsatz eines Klemmrollenfreilaufes bei weitem aufwiegt.
Die zylindrische Ausbildung der Arbeitsspindel erbringt jedoch darüber hinaus erhebliche konstruktive Vorteile. So kann die Kolben-Zylinder-Anordnung kompakter gestaltet und näher an das Übertragungszahnrad herangesetzt werden. Darüber hinaus kann die Anordnung der Schiebehülse für die hintere Lagerung entfallen, die untere Abdichtung für die Kolben-Zylinder-Anordnung unmittelbar auf die Arbeitsspindel gelegt und die hintere Lageranordnung für die Arbeitsspindel kompakter in den Kolben integriert werden.
Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung ist das Übertragungszahnrad im Gehäuse im Bereich des werkzeugseitigen Endes der Arbeitsspindel gelagert und in der zentralen Bohrung des Übertragungszahnrades zu beiden Seiten der Klemmrollen des Klemmrollenfreilaufes je ein Lager für die Arbeitsspindel vorgesehen. Durch diese konstruktive Maßnahme werden die vordere Lagerung für die Arbeitsspindel und das Übertragungszahnrad nicht wie bei der eingangs geschilderten bekannten Spindeleinheit in Achsrichtung der Arbeitsspindel in Form von getrennten Baugruppen hintereinander angeordnet, sondern zu einer einzigen kompakten Baugruppe zusammengefaßt. Auf diese Weise kann eine weitere Reduzierung der Bauhöhe der Spindeleinheit ohne funktionelle Nachteile erreicht werden.
Klemmrollenfreiläufe mit zu beiden Seiten der Klemmrollen angeordneten Lagern sind zudem kostengünstige handelsübliche Einheiten, die in der Fachwelt allgemein als sogenannte Hülsenfreiläufe bezeichnet werden.
Aufgrund der zylindrischen Ausbildung der Arbeitsspindel auch im Verschiebebereich, kann - wie bereits erwähnt - die notwendige Dichtanordnung für den Zylinderraum der Kolben-Zylinder-Anordnung unmittelbar auf die Arbeitsspindel aufgesetzt und im Falle des bevorzugten Ausführungsbeispieles gemäß Anspruch 2 dicht an das Übertragungszahnrad herangelegt werden. Dadurch ergibt sich neben einer konstruktiven Vereinfachung eine weitere Reduzierung der Bauhöhe.
Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel gemäß den Ansprüchen 2 und 3 ist der Kolben der Kolben-Zylinder-Anordnung an dem dem werkzeugseitigen Ende entgegengesetzten Ende der Arbeitsspindel befestigt und in dem Zylinderraum in an sich bekannter Weise hin- und herverschiebbar gelagert. Vorteilhaft ist es bei einer derartigen Anordnung, wenn der Kolben eine Bohrung aufweist, in der die hintere Lageranordnung der Arbeitsspindel angeordnet ist.
Bei Spindeleinheiten der bekannten Art werden die Arbeitsspindeln in ihrer zurückgezogenen Stellung, d. h. in der Ruhelage, durch eine Druckbeaufschlagung des Kolbens der Kolben-Zylinder-Anordnung gehalten. Dies ist möglich, weil der Kolben relativ lang in Form der nichtrotierenden Schiebehülse ausgestaltet und die Dichtanordnung die Schiebehülse umgreift. Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung dagegen liegt die Dichtanordnung unmittelbar an der rotierenden Arbeitsspindel an. Um die Lebensdauer der Dichtanordnung, die vorzugsweise in Form einer handelsüblichen Lippendichtung ausgestaltet ist, zu erhöhen, ist es vorteilhaft, die Dichtanordnung möglichst wenig zu belasten. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung ist daher der Kolben auf der der Arbeitsspindel entgegengesetzten Seite mit einem Permanentmagneten, und der Zylinderraum im Bereich seiner dem werkzeugseitigen Ende entgegengesetzten Ende mit einem Stahlelement ausgestattet. Auf diese Weise wird die Dichtanordnung lediglich bei der Rückfahrbewegung der Arbeitsspindel aus der Bereitschaftsstellung in die Ruhelage belastet, in der Ruhelage selbst jedoch durch den Permagnetmagneten gehalten. Der Druckraum zwischen dem Kolben und der Dichtungsanordnung kann daher in der Ruhelage drucklos gehalten werden, wodurch die Dichtanordnung entlastet und damit deren Lebensdauer verlängert wird.
Um den Aufbau des Gehäuses der Spindeleinheit zu vereinfachen, ist es zweckmäßig, das Stahlelement für den Permanentmagneten als Stahlplatte auszubilden, die dann die Verteileröffnungen für die Verbindungskanäle zum sogenannten A-Druckraum aufweisen kann.
Um eine einfache Anbringung des Permanentmagneten zur ermöglichen, ist es vorteilhaft, den Permanentmagneten in den Kopf einer Schraube zu integrieren und diese in eine Gewindebohrung in der Stirnfläche des Kolbens einzuschrauben.
Zusammengefaßt ergibt sich, daß durch das erfindungsgemäße Konzept die Konstruktion derart vereinfacht werden kann, daß weniger und in ihrem konstruktiven Aufbau einfachere Teile verwendet werden können, wodurch sich eine erhebliche Kostenreduzierung realisieren läßt. Bedingt durch die zylindrische Ausbildung der Arbeitsspindel wird zudem in Verbindung mit dem Einsatz eines Klemmrollen- oder Hülsenfreilaufes eine kompaktere Konstruktion in bezug auf die Bauhöhe ermöglicht.
Im folgenden ist zur weiteren Erläuterung und zum besseren Verständnis ein Ausführungsbeispiel der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben und erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch eine Vorderansicht einer Bohr-Fräsmaschine zur Bearbeitung von plattenförmigen Werkstücken, welche mit einer erfindungsgemäßen Spindeleinheit ausgestattet ist,
Fig. 2 zeigt schematisch die Bohr-Fräsmaschine gemäß Fig. 1 in einer Seitenansicht, und
Fig. 3 zeigt schematisch, teilweise aufgebrochen, einen zwei Arbeitsspindeln umfassenden Teil einer erfindungsgemäßen Spindeleinheit.
Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Bohr-Fräsmaschine besitzt einen auf Füßen 1 angeordneten, langgestreckten Maschinenständer 2, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel als geschweißte Stahlblechkonstruktion ausgebildet ist. An der Vorderseite des Maschinenständers 2 sind im Abstand übereinander Rundführungen 3 befestigt, die eine Anzahl von Werkstückauflagen 4 tragen. Die Werkstückauflagen 4 sind zur Anpassung an die jeweils zu bearbeitende Werkstückform entlang den Rundführungen 3 verschiebbar und an diesen pneumatisch festklemmbar.
Die Werkstückauflagen 4 bestehen im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus stranggepreßten Aluminiumprofilen und besitzen im Bereich ihrer Oberseite Vakuumsaugplatten 5 zur Halterung der Werkstücke.
Die Werkstückauflagen 4 sind ferner mit einer Reihe von pneumatisch absenkbaren und in Y-Richtung verschiebbaren Werkstückanschlägen 6 ausgestattet. In Fig. 1 ist auf der rechten Seite ein Werkstück W dargestellt, welches mit seiner Hinterkante an den Werkstückanschlägen 6 und mit seiner rechten Seitenkante an einem weiteren absenkbaren Werkstückanschlag 7 anliegt.
Auf seiner Oberseite trägt der Maschinenständer 2 einen sogenannten X-Support 8, der in Längsrichtung des Maschinenständers 2 verfahrbar ist. Auf der Oberseite des X-Supportes 8 ist ein Y-Support 9 angeordnet, der quer zum X-Support 8 verfahrbar ist und einen Z-Support 10 trägt, welcher mit einer Grundplatte ausgestattet ist, an der eine oder mehrere der erfindungsgemäßen Spindeleinheiten 11 befestigt sind. Über den Z-Support 10 ist jede Spindeleinheit hochfahrbar oder absenkbar.
Die Supporte 8, 9 und 10 werden über Drehstrom-Servomotoren angetrieben und über eine CNC-Bahnsteuerung geführt.
Die Grundplatte des Z-Supports 10 kann außer einer oder mehreren Spindeleinheiten 11 noch weitere Bearbeitungsaggregate wie beispielsweise Nutsägen, Oberfräsen oder dergleichen tragen. In den Fig. 1 und 2 ist ein willkürliches Bestückungsbeispiel aus verschiedenen Bearbeitungsaggregaten dargestellt.
Die erfindungsgemäße Spindeleinheit 11 umfaßt ein Gehäuse 12, das im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus Platten 13 bis 17 zusammengesetzt ist. In dem Gehäuse 12 sind jeweils senkrecht zur Ebene der Platten Arbeitsspindeln 18 gelagert, die an ihrem in Fig. 3 unteren Ende mit Bohr- oder Fräswerkzeugen 19 ausgestattet sind. Zur besseren Darstellung des Erfindungswesentlichen ist die in Fig. 3 linke Arbeitsspindel 18 in ihrer Ruhelage und die rechte Arbeitsspindel 18 in der sogenannten Bereitschaftsstellung dargestellt.
Spindeleinheiten mit einem aus verschiedenen Platten zusammengesetzten Gehäuse sind generell bekannt, weshalb ein Eingehen auf den grundsätzlichen Konstruktionsaufbau eines derartigen Gehäuses entbehrlich erscheint. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Spindeleinheit 11 trägt jedoch die Platte 16 die Elemente für einen Drehantrieb der Arbeitsspindeln 18 und die vordere Lageranordnung. Die Platte 16 ist auf ihrer Unterseite mit der Platte 17 abgeschlossen, die Dichtringe 20 für die Arbeitsspindeln 18 trägt. Auf der Oberseite der Platte 16 ist die Platte 15 angeordnet, welche das Gehäuse für eine Kolben-Zylinder-Anordnung 21 trägt, über die die Arbeitsspindeln 18 aus- und einfahrbar, d. h. von ihrer Ruhelage in die Bereitschaftsstellung und zurück bewegbar sind. Die Platte 15 wird auf ihrer Oberseite von einer Platte 14 aus Stahl sowie einer Platte 13 abgeschlossen, welche Kanäle für die Luftverteilung (nicht dargestellt) trägt.
Der Drehantrieb umfaßt zwei miteinander kämmende oder über einen Zahnriemenantrieb miteinander verbundene Übertragungszahnräder 22, die aus dem eigentlichen Zahnkranz 23 mit Zähnen 24 sowie einem Schaft 25 bestehen. Die Übertragungszahnräder 22 einschließlich des Schaftes 25 sind jeweils mit einer zentralen Bohrung 26 ausgestattet, durch die die Arbeitsspindeln 18 hindurchragen. Auf der Außenseite des Schaftes 25 sind im Abstand voneinander zwei Lager 27 angeordnet, die mit ihrem Außenring in der Platte 16 festgelegt sind. In der zentralen Bohrung 26 ist ein sogenannter Klemmrollenfreilauf 28 angeordnet, über den das über die Übertragungszahnräder 22 eingeleitete Drehmoment auf die Arbeitsspindeln 18 und damit auf die Bohr- oder Fräswerkzeuge 19 übertragen wird.
Der Klemmrollenfreilauf 28 ist auf beiden Seiten jeweils mit einem Lager 29 ausgestattet, mit dem die erfindungsgemäß über die gesamte Länge zylindrische Arbeitsspindel im Übertragungszahnrad 22 gelagert ist. Die Lager 29 und die Klemmrollen des Klemmrollenfreilaufes 28 sind derart ausgebildet, daß die jeweilige Arbeitsspindel 18 aus ihrer Ruhelage in die Bereitschaftsstellung und zurück, d. h. über einen bestimmten Verschiebebereich hin- und herverfahrbar ist.
An den Schaft 25 des Übertragungszahnrades 22 schließt sich nach oben jeweils eine Dichtungsanordnung 30 in Form einer Lippendichtung an, die in der Platte 16 im Bereich deren Oberseite angeordnet ist.
Die auf die Platte 16 aufgesetzte Platte 15 des Gehäuses 12 dient als Zylindergehäuse und weist zentral zur jeweiligen Arbeitsspindel einen Zylinderraum 31 auf, in dem ein Kolben 32 hin- und herverschiebbar gelagert ist. Der Kolben 32 besitzt auf seiner den Bohr- und Fräswerkzeugen 19 zugewandten Seite eine Bohrung 33, in der eine Lageranordnung 34 mit ihrem Außenring fixiert ist. Ein Innenring der Lageranordnung 34 wiederum trägt das den Bohr- oder Fräswerkzeugen 19 abgewandte Ende der Arbeitsspindel. Die Lageranordnung 34 bildet die hintere Lageranordnung 35.
Der Kolben 32 ist auf der der Arbeitsspindel 18 entgegengesetzte Seite mit einer Gewindebohrung ausgestattet, in die eine Schraube 36 eingeschraubt ist. Die Schraube 36 trägt im Bereich ihres der Platte 14 zugewandten Kopfes einen Permanentmagneten 37.
Der Aufbau und die weitere Ausbildung des Kolbens 32 sind bekannter Bauart, so daß sich ein Eingehen im Detail erübrigt.
Derjenige Teil des Zylinderraumes 31, der sich in Fig. 3 zwischen der Dichtungsanordnung 30 und der Unterseite des Kolben 32 befindet, wird als sogenannter B-Druckraum bezeichnet. Der Raum zwischen der Platte 14 und der Oberseite des Kolbens 32 wiederum wird A-Raum 39 genannt. Der A-Raum 39 wird über die Platten 13 und 14, welche Luftverteilerkanäle aufweisen, mit Druckluft versorgt. Zur Versorgung des sogenannten B-Raumes 38 dient ein in der Platte 15 vorgesehener Verbindungskanal 40.
Wird Druckluft über den Verbindungskanal 40 in den B-Raum 38 eingespeist, so bewegt sich der Kolben 32 und damit die Arbeitsspindel 18 einschließlich des jeweiligen Bohr- oder Fräswerkzeuges 19 nach oben, bis der Permanentmagnet 37 an der Platte 14 zum Anschlag kommt. Die Arbeitsspindel 18 der Spindeleinheit befindet sich dann in ihrer sogenannten Ruhelage. Aufgrund der Anordnung des Permanentmagneten kann der B-Druckraum 38 in der Ruhelage drucklos gehalten werden, da der Dauermagnet 37 zusammen mit der Platte 14 aus Stahl die Haltefunktion übernimmt und die Arbeitsspindel 38 und das Bohr- oder Fräswerkzeug 19 in dieser Stellung hält.
Die gegenüber der rotierenden zylindrischen Arbeitsspindel 18 abdichtende Dichtanordnung 30 ist somit in der Ruhelage der Arbeitsspindel 18 entlastet.
Um die Arbeitsspindel 18 in die Bereitschaftsstellung zu verfahren, wird Druckluft durch ein elektrisch angesteuertes 3/2-Wegeventil über die Platten 13 und 14 des Gehäuses 12 in den A-Raum 39 eingespeist. Dadurch löst sich der Permanentmagnet 37 von der Platte 14 und bewegt sich in die in Fig. 3 rechts dargestellte Bereitschaftsstellung. In dieser Stellung ist der Verbindungskanal 40 und damit der B-Druckraum 38 ebenfalls drucklos, so daß auch in dieser Stellung die Dichtungsanordnung 30 keiner Belastung ausgesetzt ist.
Wie bereits dargestellt, erfolgt erfindungsgemäß die Drehmomentkopplung zwischen dem Übertragungszahnrad 22 und der Arbeitsspindel 18 nicht formschlüssig über eine Keilwellen-, Polygon- oder andere Profilierung, sondern kraftschlüssig über den Klemmrollenfreilauf 28. Aufgrund dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung kann die Arbeitsspindel auch im Verschiebebereich zylindrisch ausgebildet werden, wodurch die Dichtungsanordnung 30 dicht an die vordere Lagerung 27 der Arbeitsspindel herangelegt werden kann.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Klemmrollen des Klemmrollenfreilaufes 28 und die unmittelbar neben den Klemmrollen angeordneten Lager 29 zu einer Einheit zusammengefaßt, die eine Doppelfunktion hat. Zum einen dienen die Lager 29 in Verbindung mit dem Übertragungszahnrad 22 und den Lagern 27 als vordere Lageranordnung zur Lagerung der Arbeitsspindel 18 im Bereich des werkzeugseitigen Endes. Zum anderen dienen die Lager 29 zur Axialführung der Arbeitsspindeln im Verschiebebereich, d. h. als Längsführung zwischen der Ruhelage und der Bereitschaftsstellung.

Claims (7)

1. Spindeleinheit (11) für eine Bohr-Fräsmaschine, insbesondere zur Bearbeitung von plattenförmigen Werkstücken aus Holz, Kunststoff oder Verbundwerkstoffen,
  • (a) mit einem Gehäuse (12),
  • (b) mit mindestens zwei über je eine Kolben-Zylinder-Anordnung (21) aus- und einfahrbaren Arbeitsspindeln (18) für Bohr- und/oder Fräswerkzeuge (19),
  • (c) mit einer Lagerung für jede Arbeitsspindel, die aus einer vorderen Lageranordnung (27, 29) am werkzeugseitigen Ende und einer hinteren Lageranordnung (35) am die Kolben-Zylinder-Anordnung tragenden Ende besteht,
  • (d) mit einem Drehantrieb für die Arbeitsspindeln (18) mit miteinander in Verbindung stehenden Übertragungszahnrädern (22),
  • (e) wobei jeder Arbeitsspindel (18) ein Übertragungszahnrad (22) zugeordnet ist, welches eine zentrale Bohrung (26) aufweist, durch die die Arbeitsspindel (18) hindurchragt,
  • (f) und wobei jede Arbeitsspindel (18) in der zentralen Bohrung (26) über einen bestimmten Verschiebebereich axial hin- und herverfahrbar und mit dem Übertragungszahnrad (22) in drehmomentübertragender Weise gekoppelt ist und im Verschiebebereich teilweise zylindrisch ausgebildet ist,
    dadurch gekennzeichnet, daß
  • (g) jede Arbeitsspindel (18) im gesamten Verschiebebereich zylindrisch ausgebildet und
  • (h) zur Drehmomentkopplung zwischen Arbeitsspindel (18) und Übertragungszahnrad (22) in dessen zentraler Bohrung (26) ein Klemmrollenfreilauf (28) vorgesehen ist.
2. Spindeleinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Übertragungszahnrad (22) im Gehäuse (12) im Bereich des werkzeugseitigen Endes der Arbeitsspindel gelagert und in der zentralen Bohrung (26) des Übertragungszahnrades zu beiden Seiten der Klemmrollen des Klemmrollenfreilaufes (28) je ein Lager (29) für die Arbeitsspindel vorgesehen ist.
3. Spindeleinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß dicht an dem Übertragungszahnrad (22) auf der dem werkzeugseitigen Ende der Arbeitsspindel (18) abgewandten Seite eine die Arbeitsspindel umfassende Dichtungsanordnung (30) vorgesehen ist, die das werkzeugseitige Ende eines unmittelbar anschließenden Zylinderraumes (31) der Kolben-Zylinder-Anordnung (21) begrenzt.
4. Spindeleinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an dem dem werkzeugseitigen Ende entgegengesetzten Ende der Arbeitsspindel (18) ein Kolben (32) befestigt ist, der in dem Zylinderraum (31) hin- und herverschiebbar gelagert ist und eine Bohrung (33) aufweist, in der die hintere Lageranordnung (35) der Arbeitsspindel (18) angeordnet ist.
5. Spindeleinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (32) auf der der Arbeitsspindel (18) entgegengesetzten Seite mit einem Permanentmagneten (37) und der Zylinderraum (31) im Bereich seiner dem werkzeugseitigen Ende entgegengesetzten Stirnfläche mit einem Stahlelement ausgestattet ist.
6. Spindeleinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Stahlelement eine Stahlplatte (14) ist.
7. Spindeleinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Permanentmagnet (37) im Kopf einer Schraube (36) befestigt ist, die in eine Gewindebohrung in der der Arbeitsspindel (18) abgewandten Stirnfläche des Kolbens (32) eingeschraubt ist.
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