DE3938247C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Metall-Keramik-Füllung für Zähne
zum Einzementieren in eine Zahnkavität, bestehend aus einer
Keramikfüllung, die boden- und flankenseitig eine
Metallschicht trägt.
Derartige Metallkeramik-Füllungen sind aus DE 25 18 355 A1
vorbekannt. Dort ist ein Verfahren zur Herstellung von
Zahnkronen und Zahnfüllungen entnehmbar, bei dem man auf
einem Zahnmodell eine Metallschicht elektrolytisch
abscheiden und auf dieser Porzellanschichten aufbrennen
kann. Die genannten Metallschichten können aus Gold oder
einer Goldlegierung mit zahlreichen weiteren Bestandteilen
bestehen. Der Rand der Goldform kann vorragen und wird
anpoliert, um im Zahnfleischbereich einen engen Sitz zu
erhalten. Bei diesem Verfahren wird eine Verbesserung der
Paßgenauigkeit und des Randschlußes ebenso erzielt wie eine
Verbesserung der Befestigung der Zahnersatzteile mit dem
Zement. Die elektrolytisch abgeschiedene Metallschicht ist
glatt und dubtil, so daß sie eine begrenzte Haftfestigkeit
und eine geringe Biegesteifigkeit aufweist, weswegen nur
relativ kleine Füllungen derart herstellbar und dauerhaft
einsetzbar sind.
Weiterhin ist es aus DE 37 42 134 A1 bekannt, Zahnkronen
derart herzustellen, daß auf einem Elektrolytmetallunterbau
von 200 bis 300 Mikrometer Stärke eine Keramikschicht
aufgebrannt ist. Auch diese Metallschicht eignet sich wegen
deren zu geringen Festigkeit nicht für hochbeanspruchte
Füllungen und eine Sicherstellung des Zahnerhalts im
Langzeitgebrauch.
Weiterhin ist aus DE 36 05 437 A1 bekannt, Metallguß mit
Aufbrennkeramik für Zahnersatz zu verwenden, wobei der
Metallguß nur zur Herstellung der Ränder und für mechanisch
beanspruchte Brückenteile eingesetzt wurde.
Es sind aus dem Prospekt, Wieland Edelmetalle KG, AURO die
echte Goldverblend-Krone, 1989, Metall-Keramik-Füllungen,
auch Metall-Keramik-Inlays/Onlays genannt, bekannt die mit einer
Keramikaufbrenntechnik hergestellt werden. Dazu werden die
Zahnstümpfe im Labor dubliert, die Duplikatstümpfe mit
Kupferkontaktstäben versehen und mit Leitlack beschichtet.
Durch elektrolytische Fällung wird dieser Duplikatstumpf
mit einer ca. 0,2 mm dünnen Goldschicht überzogen. Deren
Goldgehalt beträgt 99,0 bis 99,1%. Nach Bearbeiten dieser
Schicht mit einem Goldbonder wird schichtweise Keramikmasse
aufgebrannt. Dieses Verfahren wird AGC-Technik oder Auro-
Galva-Crown-Technik genannt.
Weiterhin ist es bekannt, Keramikmassen im Labor auf einen
nichtmetallischen Zahnstumpf aufzubrennen, um Keramik
füllungen, auch Keramikinlays oder -onlays genannt, ohne
eine Metallbasis herzustellen.
Weiterhin sind Keramik-Inlays/Onlays bekannt, die nach
optischer Abtastung der präparierten Zahnkavität im
Munde des Patienten und nach einer EDV-Auswertung,
durch einem Roboter aus einem Porzellanblock gefräst
werden. Da die Okklusion hierbei recht ungenau ist, muß
sie im Mund korrigiert werden. Als weiterer spezieller
Nachteil dieser Herstelltechnik müssen die sehr hohen
Anschaffungskosten des Gerätes angesehen werden.
Weiterhin sind Kunststoff-Inlays/Onlays bekannt, die
entweder im direkten Verfahren durch Anfertigung und
Anpassen mit Vorhärtung am Patienten und eventuell
anschließend definitiver Aushärtung im Labor angefertigt
werden, hierbei aber durch die direkte Auspolymerisation
am Patienten sehr pulpaschädlich sind, oder aber im
indirekten Verfahren hergestellt werden.
Dabei wird der Kunststoff nicht am Patienten, sondern
nach Abformung des Kiefers im Labor, auf den Zahnstumpf
des Meistermodelles aufgebaut und im Labor auspolymerisiert.
Die reinen Keramik- und Kunststoff-Inlays/Onlays werden
meist mit Glas-Ionomerzement, das ist ein Al-Silikat-
Polyacrylsäure-Zement, befestigt. Die Glas-Ionomerzemente
werden hier gegenüber den Phosphatzementen vorgezogen,
da sie eine geringere Löslichkeit und größere Haftung
besitzen. Da die Füllungsränder von diesen Inlays/Onlays
nicht anfiniert und abgedichtet werden können, muß der
Zement die Abdichtung zwischen dem Zahn und der Füllung
zum Mundmilieu hin übernehmen und zusätzlich ein höchstes
Maß an Haftung gewährleisten, da durch Kontraktionen beim
Aufbrennen der Keramik und beim Auspolymerisieren des
Kunststoffes und wegen der relativ glatten Innenflächen,
die Retentionskräfte ohne diesen speziellen Glas-
Ionomer-Zement relativ schwach sind. Bei den Kunststoff-
Inlays/Onlays gibt es auch die Möglichkeit der Aushärtung
des Zementes durch Lichtpolymerisation. Eine dauerhafte
Abdichtung der Füllung ist mit allen Glas-Ionomerzementen
jedoch nicht zu erreichen, da sie sich trotz der relativ
geringen Löslichkeit die Füllkörper mit den Jahren
herauslösen, was zu einer Undichtigkeit zwischen dem
Zahn und der Füllung führt. Auch schon beim Festsetzen
der Füllungen, bedingt durch die relativ große Retraktion
beim Auspolymerisieren dieser Zemente, bildet sich in
einigen Fällen ein Mikrospalt. Die Folge ist Rezidivkaries.
Weiterhin ist nachteilig, daß es bei der Auspolymerisation
in situ zur Pulpaschädigung kommen kann.
Bei allen bisher genannten Inlays/Onlays wird eine
Parallelpräparation der Zahnkavitätenwände angestrebt,
um eine günstige Kaudruckverteilung auf die Keramik- oder
Kunststoffüllung und die höchstmögliche Reibungskraft zu
erreichen. Dies ist aber oft ohne größere Schwächung des
Zahnes nicht möglich. Da besonders im Seitenzahnbereich,
wo der Kaudruck am größten ist, eine Füllung mit
Kauhöckerschutz, d. h. ein Onlay, aus reiner Keramik oder
Kunststoff wegen des großen Frakturrisikos dieses Materials
kontraindiziert ist, muß oft auf eine kosmetisch ungünstige
metallische Gußfüllung mit Kauhöckerschutz (Onlay) oder
aber auf eine Metall-Keramik-Krone, mit dem Nachteil des
größeren Zahnsubstanzverlustes und eventueller langfristiger
Parodontalschädigung, ausgewichen werden.
Generell besteht bei allen vorbekannten Inlays/Onlays ein
hohes Frakturrisiko, da ein stabilisierender Metallunterbau
fehlt. Auch bei der genannten AGC-Technik ist ebenfalls
kein stabiler Metallunterbau gegeben, da die Goldschicht,
mit einer Stärke von 0,2 mm, sehr dünn ist und wegen des
Goldgehalts von 99,0-99,1% sehr weich ist.
Alle Keramikfüllungen haben den Vorteil, daß sie aus einem
zahnfarbenen Material bestehen, farbbeständig sind,
bioverträglich sind, okklusionsstabil sind, d. h., eine
hohe Abrasionsfestigkeit haben, und relativ plaqueresistent
sind. Zusätzlich entspricht die Temperaturspeicherung und
die Temperaturleitfähigkeit der Keramik annähernd der des
natürlichen Zahnes.
Die Kunststoff-Inlays/Onlays bestehen zwar aus zahnfarbenem
Material; sie sind aber über Jahre hinweg nicht
farbbeständig. Weiterhin haben sie eine geringere
Gewebefreundlichkeit und eine geringere Abrasionsfestigkeit
(cave besonders im Seitenzahnbereich) als Keramik- oder
Goldgußfüllungen sowie eine geringere Plaqueresistenz und
ungünstigere Temperaturspeicherung und Temperaturleitfähigkeit
als die Keramikfüllungen.
Sowohl Keramik- als auch Kunststoffüllungen können in
direkten Kontakt mit einer Metallegierung oder mit Amalgam
gebracht werden, da keine galvanische Spannungsdifferenz
entsteht.
Ein Vorteil der vorbekannten Metall-Keramikfüllungen,
hergestellt mit der Auro-Galva-Crown-Technik, ist folgender:
Nachdem die Keramikmasse auf die ca. 0,2 mm dünne Goldschicht aufgebrannt wurde, bleibt ein schmaler, 0,2 mm dünner und wegen des Goldgehaltes von 99,0-99,1% weicher Goldrand zum Zahn außenseitig umlaufend, der angedrückt werden kann. Da dieser Goldrand sehr dünn und weich ist, muß er außer Okklusionskontakt bleiben. Eine zusätzliche Stabilität und Kaudruckverteilung ist durch die dünne, weiche Goldbeschichtung jedoch nicht gegeben, aber der Goldrand ermöglicht, da eine ergänzende Abdichtung durch Andrücken der Ränder gewährleistet ist, auf den Glas- Ionomer-Zement zu verzichten und statt dessen den bekannt feinkörnigen Phosphatzement, z. B. sogenannten Harvard- Cement, zum Festsetzen zu verwenden. Ein völlig abdichtendes Anfinieren oder Anrotieren des Goldrandes ist jedoch nicht möglich, da er zu weich ist.
Nachdem die Keramikmasse auf die ca. 0,2 mm dünne Goldschicht aufgebrannt wurde, bleibt ein schmaler, 0,2 mm dünner und wegen des Goldgehaltes von 99,0-99,1% weicher Goldrand zum Zahn außenseitig umlaufend, der angedrückt werden kann. Da dieser Goldrand sehr dünn und weich ist, muß er außer Okklusionskontakt bleiben. Eine zusätzliche Stabilität und Kaudruckverteilung ist durch die dünne, weiche Goldbeschichtung jedoch nicht gegeben, aber der Goldrand ermöglicht, da eine ergänzende Abdichtung durch Andrücken der Ränder gewährleistet ist, auf den Glas- Ionomer-Zement zu verzichten und statt dessen den bekannt feinkörnigen Phosphatzement, z. B. sogenannten Harvard- Cement, zum Festsetzen zu verwenden. Ein völlig abdichtendes Anfinieren oder Anrotieren des Goldrandes ist jedoch nicht möglich, da er zu weich ist.
Weiterhin sind als Füllungen auch Gold-Inlays/Onlays bekannt,
die im Gußverfahren aus einer relativ weichen Goldlegierung
ca. 85-90% Au, hergestellt werden. Diese Goldfüllungen
besitzen eine hohe Stabilität, Kanten- und Druckfestigkeit,
sie sind chemisch widerstandsfähig und korrosionsbeständig,
und sie lassen sich durch ein Andrücken, Anrotieren und
ein Anfinieren der Ränder während der Abbindephase des
Zementes gut abdichten. Durch das Anfinieren wird im
Idealfall der noch weiche Zement vollständig unter den
Füllungsrändern herausgedrückt, und der Goldrand liegt
direkt, ohne Zementzwischenschicht, an dem Zahn an.
Insbesondere wird bei der Präparation der Zahnkavität
deren Rand gebrochen, so daß ein sogenannter Federrand
an der Füllung entsteht, um die Metallkontraktion
auszugleichen und um ein Anfinieren und Anrotieren des
Goldinlay-Randes zu ermöglichen. Bedingt durch die
Verwendung von relativ weichen Goldlegierungen und oft
auch nur durch das Brechen des Kavitätenrandes, kann
bei einem schmalen und dünnen Füllungsrand, der in
Okklusionskontakt kommt, nach einigen Jahren durch Abrasion
eine Undichtigkeit der Füllung entstehen, die zu Spaltkaries
führen kann. Zum Festsetzen der Goldfüllung genügt ein
feinkörniger Phosphatzement, sogenannter Harvard-Cement,
und man braucht nicht auf den erheblich teureren Glas-
Ionomer-Zement mit seinen Nachteilen der geringen
Druckfestigkeit, der größeren Porosität, der größeren
Filmdicke und größeren Dimensionsänderung, die zu Spaltbildung
führen kann, zurückzugreifen. Die Abrasion der Kaufläche
dieser Füllung ist geringer als die von Kunststoff, aber
höher als die von Keramik. Auch ist eine Goldfüllung im
hochpolierten Zustand gewebefreundlicher als Kunststoff,
aber geringer gewebefreundlich als Keramik. Darüber hinaus
ist es wegen der Galvanospannungsdifferenz nicht zulässig,
eine Goldfüllung in unmittelbaren Kontakt zu einer anderen
Metallegierung oder zu Amalgam zu legen. Es könnten nämlich
Pulpaschmerzen und ein metallischer Geschmack auftreten.
Vorteilhaft ist noch, daß auf eine strenge Parallelität der
Zahnkavitätenwände, bedingt durch die hohe Stabilität,
Kanten- und Druckfestigkeit der Füllung, verzichtet werden
kann. Besondere Nachteile sind, daß das Metall kosmetisch
unbefriedigend ist und einen großen Temperaturspeicher
bildet und hohe Temperaturleitfähigkeit aufweist, was zu
Schmerzempfindungen führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Metall-Keramik-Füllung
zu offenbaren, die eine höhere Stabilität, Kanten- und
Druckfestigkeit als die vorbekannten Füllungen aufweist,
ein Anrotieren und ein Anfinieren erlaubt sowie eine
rauhe, bindungsfähige Zementierungsoberfläche aufweist.
Die Lösung besteht darin, daß die Metallschicht aus
tragfähigem Metallguß besteht und die Keramikfüllung in
einer Aufbrenntechnik auf dem Metallguß aufgebracht ist
und der Metallguß eine ca. 1 mm breite und ca. 0,3 mm
dünne rotierbare und finierbare Randzone aufweist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
2 bis 11 angegeben.
Vorteile der erfindungsgemäßen Metall-Keramik-Füllung sind
im folgenden aufgeführt.
In der erfindungsgemäß angewandten Gießtechnik sind solche
Gold- und Metallegierungen anwendbar, die härter sind als
die bei Goldgußfüllungen verwendeten Metallegierungen und
ausschließlich für die Keramikaufbautechnik verwendet werden.
Dadurch ist eine viel höhere Stabilität als bei den Keramik-,
den Kunststoff- und den vorbekannten Metall-Keramik-Füllungen
erreicht und auch eine viel höhere Kanten- und Druckfestigkeit
als bei diesen vorbekannten Füllungsarten sowie auch bei
Goldgußfüllungen gegeben, da deren Goldlegierungen weicher
sind. Demzufolge ist eine geringere Dimensionierung und ein
geringerer Materialverbrauch als bei den vorbekannten,
kosmetisch akzeptablen Füllungen vorzusehen, was insbesondere
wegen der höheren Verwindungssteifigkeit bei zwei- und
mehrflächigen Füllungen, z. B. bei Mesial-Occlusal-Distal-
Inlays, nützlich ist. Diese hohe Festigkeit und insbesondere
die Verwindungssteifigkeit sind, sich vorteilhaft ergänzend,
durch die günstigen Materialeigenschaften des Metallgusses
als auch durch die konstruktive Ausgestaltung des Gußobjektes
erbracht, da dessen U-Form in Verbindung mit den abgewinkelten
Rändern ein hutförmiges Profil ergibt, das in jeder Richtung
ein hohes Widerstandsmoment bei relativ geringer
Materialstärke aufweist.
Wegen der hohen Stabilität wird auf eine strenge Parallel
präparation des Zahnes verzichtet, und wertvolle Zahnsubstanz
bleibt erhalten.
Weiterhin entsteht wegen der natürlichen Rauhigkeit des
Gusses eine sehr feste Verbindung zum Zahn; dabei ist der
leicht zu verarbeitende, relativ billige, feinkörnige
Phosphatzement zu verwenden, der eine relativ hohe
Druckfestigkeit, eine geringe Porosität, eine geringe
Filmdicke und eine geringe Retraktion aufweist.
Weiterhin ist vorteilhaft, den Rand-Zementspaltbereich durch
ein Anrotieren und Anfinieren mit einer Abdichtung zu
versehen, die haltbarer als bei einer Goldgußfüllung ist, da
durch die Keramikauflage die thermischen Spannungen zum Zahn
geringer als bei einer reinen Metallfüllung sind.
Darüber hinaus sind die Vorteile der Keramikfüllungen
gegeben, nämlich die Zahnfarbe des Materials, seine
Farbbeständigkeit, seine höchste Gewebefreundlichkeit,
d. h. Bioverträglichkeit, seine Thermoschockresistenz,
seine höchste Abrasionsfestigkeit, d. h. seine
Okklusionsstabilität, seine Plaqueresistenz, seine
Temperaturspeicherung und Temperaturleitfähigkeit, sie entsprechen
annähernd der des natürlichen Zahnes. Die Füllung kann, ohne daß
eine Spannungsdifferenz entsteht, in direkten Kontakt mit
einer Metallegierungsfüllung oder einer Amalgamfüllung
gebracht werden.
Vorteilhaft lassen sich handelsübliche Aufbrennkeramikmassen
verwenden. Als Metallbasis eignen sich Gußlegierungen für
Aufbrennkeramik verschiedenen Edelmetallgehalts oder aus
Nichtedelmetall, wobei Legierungen hoher Vickershärte und
hoher Zugfestigkeit vorteilhaft anzuwenden sind.
Materialbeispiele sind:
- - Edelmetallegierungen mit weißer bis blaßgelber Farbe ca. 70-80% Au / 15-20% Pt u. Pd / 0,5% Ag Vickershärte: 200-270 / Zugfestigkeit: 530-740 N/mm2
- - Edelmetallegierungen mit goldener Farbe mehr als 80% Au, Rest Pt und weniger Pd, Vickershärte: 175-220 / Zugfestigkeit: 520-620 N/mm2
- - Edelmetallreduzierte Aufbrennlegierungen mit 40-55% Au / 15-20% Ag / 25-35% Pd Vickershärte: 225-280 / Zugfestigkeit: 710-750 N/mm2
- - fast silberfreie Pd-Au-Legierungen mit Au über 50% / Pd ca. 40%
- - Aufbrennlegierungen auf Pd-Ag-Basis
- - Aufbrennlegierungen auf Palladium-Basis und
- - Aufbrennlegierung auf Nichtedelmetallbasis.
In vorteilhafter Weise ist die Keramikauflage derart
ausgestaltet, daß sie dort, wo die Zahnfüllung in Kontakt
mit dem Zahnfleisch kommt, über das Metall herübergezogen
ist, was eine optimale Verträglichkeit ergibt. Der
Metallrand ist zum ca. 2 mm breiten Kavitätenrand hin
relativ dünn, z. B. 0,3 mm, und zum Kavitätenrand hin
mit abnehmender Stärke abgeschrägt und auf ca. 1 mm Breite
ohne Keramikauflage ausgestaltet, wodurch vorteilhaft eine
sehr gute Kaukraftverteilung zwischen der Füllung und dem
Zahn erbracht wird und eine, ein Abbröckeln des
Zahnmaterials oder eine Zahnwandfraktur verursachende,
Spitzenbelastung der Zahnkavitätenkante vermieden wird.
Durch die hohe Stabilität des metallischen Unterbaues läßt
sich dieser von einer Füllung aus auf hochbelastete
Seitenbereiche erstrecken. Weiterhin läßt sich zwischen
zwei derartigen Füllungen ein Brückenkörper zu einer Krone
oder einem anderen vorbekannten Brückenanker legen, der
auf der anderen Seite einer Zahnlücke gesetzt wird.
Hierdurch bieten sich völlig neuartige Möglichkeiten des
Zahnersatzes.
Der Metallguß der neuartigen Zahnfüllung läßt sich
einstückig mit einem Brückenkörper herstellen, oder er
läßt sich vor dem Aufbrennen der Keramik mit einem
Brückenkörper verlöten oder auch nach Aufbrennen der
Keramik verlöten, wenn der anschließende Brückenkörper
aus Vollguß besteht.
Anhand der Fig. 1 bis 7 sind verschiedene bevorzugte
Ausführungsformen beschrieben:
Fig. 1 zeigt eine Metall-Keramik-Füllung als Inlay
in einem Zahn als bucco-lingualer Schnitt,
Fig. 2 zeigt eine Aufsicht zum Inlay nach Fig. 1,
Fig. 3 zeigt eine Metall-Keramik-Füllung mit einem
Onlay auf einem Zahn als bucco-lingualer Schnitt,
Fig. 4 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt
zweier Metall-Keramik-Füllungen einer Brücke,
Fig. 5 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt
zweier Metall-Keramik-Füllungen einer Brücke
mit einem Onlay,
Fig. 6 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt
einer Metall-Keramik-Füllung und einer
Metall-Keramik-Krone mit zwischengelegtem
Brückenkörper,
Fig. 7 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt
einer Metall-Keramik-Füllung und einer
Vollgußkrone mit zwischengelegtem Vollguß-
Brückenkörper.
Die verschiedenen Füllungen sind im eingebauten Zustand
dargestellt, da so ihre Vorteilhaftigkeit gut ersichtlich
ist. Die Füllungen und die Füllungen mit dem Brückenkörper
sind in zahntechnischen Laboratorien herzustellen und somit
selbständige Handelsgüter. Zur maßgerechten Herstellung
einer Metall-Keramik-Füllung wird am Patienten eine
Zahnkavität mit einem ca. 2 mm breit abgeschrägten Rand
ohne strenge Parallelität der Kavitätenwände präpariert.
Diese Abschrägung des Randes der Zahnkavität von 2 mm
Breite ist für eine höchstmögliche Abdichtung der Füllung,
für einen Ausgleich der Metallkontraktion der gegossenen
Metallbasis und für eine gute Kaukraftverteilung von der
Zahnfüllung auf den Zahn vorgesehen. Danach wird der
Kiefer abgeformt. Aus der Abformung wird im Labor das
Meistermodell erstellt und darin auf den Zahnstümpfen eine
Wachsmodellation für die Metallbasis vorgenommen. Das
Wachs bedeckt die Wände des Kavitätenmodells in einer
Dicke von ca. 0,5 mm, z. B. 0,2-0,7 mm. Das Wachsmodell
dient dann dem Guß der Metallbasis als ein verlorener
Gießkern.
Die Metallbasis (1) ist in Fig. 1 geschnitten zu sehen.
Sie ist in die Kavität des Zahnes (10) an deren Wandung
und am Boden mit einer relativ dünnen Zementschicht (11)
eingesetzt, die sich etwa 1 mm weit unter die etwa 2 mm
breite randseitige Abschrägung (12) der Metallbasis (1)
erstreckt. Der Innenraum der Metallbasis (1) ist mit einer
Keramikmasse (2) gefüllt, die in einer Keramik-
Aufbrenntechnik schichtweise gleichmäßig aufgetragen und
gebrannt ist. Die Keramik (2) bindet sich an die Oxidhaut
des Metallgusses (1) fest an. Auf einer Randzone (13) von
ca. 1 mm Breite (B) der Abschrägung (12) ist keine
Keramik aufgetragen. Nur wo eine subgingivale Präparation
im Approximalbereich vorliegt, ist das Metall bis zum Rand
völlig mit der Keramikmasse abgedeckt, damit der Metallrand
nicht mit der Gingiva in Berührung kommt. Nach dem letzten
Brand werden die freiliegenden metallischen Randbereiche
auf eine Dicke von ca. 0,3 mm reduziert.
Wie die Figur zeigt, variiert die Breite (B) der Randzone
(13) zwischen etwa 0,5 und 1,5 mm, je nach den Gegebenheiten
des Kavitätenrandes. Ebenso ist die Dicke der Randzone (13)
den Gegebenheiten jeweils angepaßt.
Die freiliegenden dünnen Metallränder (13) sind, wie die
Figur zeigt, an den Zahn (10) anrotiert und anfiniert,
was vorteilhaft dann vorzunehmen ist, wenn der Zement (11)
noch nicht abgebunden hat, so daß eine Überschußmenge
desselben aus dem Randbereich herausgepreßt wird und das
Metall randseitig dicht am Zahn (10) anliegt. Der
metallische Rand (13) erstreckt sich nach außen hin
durch diese Einarbeitung verjüngt und hauchdünn auslaufend.
Fig. 2 zeigt eine Aufsicht auf einen Zahn (10) mit einer
Metall-Keramik-Füllung als Inlay. Von dem Metallguß sind
nur die Randzonen (13) der Abschrägung (12), deren
Reichweite durch eine gestrichelte Linie dargestellt ist,
zu sehen. Der Mittelbereich ist mit der Keramikmasse (2)
ausgefüllt. Dies ist an den distalen und mesialen Seiten
(D, M) über die Abschrägung (12′) hinausgezogen. Auf
ihrer Oberseite ist sie zahnartig profiliert, was durch
die Höhenlinien dargestellt ist.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch einen Zahn (10′) mit einer
eingesetzten Metall-Keramik-Füllung, die sich seitlich zum
Kauhöcker (3) erstreckt. Der Metallguß (1′) erstreckt sich
in einer Stärke von 0,2 bis 0,7 mm aus der inneren Kavität
über die seitliche Schulter (30) bis zu einem abgeschrägten
Kavitätenrand (32). Darüber ist die Keramik (2′) durchgehend
aufgebrannt, und sie bildet einen Kauhöcker (34) über der
Schulter (30). Die Tragfähigkeit und Kaukraftverteilung
erbringt der Metallguß (1′) hoher Festigkeit. Dieser hat
umlaufend einen freiliegenden Randbereich (33, 13′), der
über dem Kavitätenrand (32, 12′) verläuft und ist dort
anrotiert und anfiniert. Die Füllung erstreckt sich somit
zum Kauhöcker und bildet ein Bauteil mit diesem, das mit
der dünnen Zementschicht (11) am und im Zahn (10′) befestigt
ist.
Fig. 4 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt durch
zwei Zähne (10A, 10B) mit Metall-Keramik-Füllungen und
einem zwischenliegenden Brückenkörper (4). Die
Metallschichten (1A, 1B) der Inlays sind brückenkörperseitig
als Stützpfeiler abgestuft und von dort zum Metallkern (41)
des Brückenkörpers (4) verdickt weitergeführt. Der Metallguß
(1A, 1B, 41) ist mit der Keramik (2A, 2B, 42, 42′) überdeckt,
wobei der Brückenkörper (4) seitlich und unten vollständig
beschichtet ist und nur die metallischen Finierränder
(13A, 13B) freigelassen sind, die auf den Abschrägungen der
Zähne (10A, 10B) verlaufen. Im Bereich des Zahnfleisches
(45) deckt die Keramik das Metall ab.
Fig. 5 zeigt eine Brückenkonstruktion im sagittalen Schnitt,
wobei zwei Metall-Keramik-Füllungen als Brückenanker dienen
und die Keramik sich von einer Inlaykeramik (2A) weiter als
Brückenkörper-Keramikauflage (41) zu einer weiteren
Füllungskeramik (2C) erstreckt, die einen Kauhöcker (34A)
bildet. Die metallischen Finierränder (13A, 13C) dichten
zum freistehenden Zahnmaterial ab.
Fig. 6 zeigt eine weitere Kombination einer Metall-Keramik-
Füllung, die als Inlay ausgebildet ist, mit einem
Brückenkörper (4E), bei dem dieser andererseits als
Brückenanker eine Metall-Keramik-Krone (6) trägt. Die
Metallbasis (61) der Krone (6), der Metallkern (41) des
Brückenkörpers (4E) und die Metallbasis (1E) des Inlays
sind einstückig hergestellt oder zusammengelötet. Darüber
und im Brückenkörperbereich darum herum ist die Keramikmasse
(62, 42, 2E) der Krone (6), des Brückenkörpers (4E) und des
Inlays (2E) zusammenhängend erstellt. Nur der Finierrand
(13E) liegt zum Zahn (10E) frei.
Fig. 7 zeigt eine weitere Brücke, deren einer Brückenanker
eine Metall-Keramik-Füllung (1′′, 2′′) ist. Der zweite
Brückenanker ist eine Vollgußkrone (6′′) und der
Brückenkörper (4′′) besteht ebenfalls aus Vollguß. Die
beiden Vollgußteile (4′′, 6′′) lassen sich in bekannter
Weise preiswert herstellen und an die Füllung (1′′) nach
dem Aufbrennen der Keramik (2′′) anlöten. Die Keramikauflage
(2′′) ist somit nicht auf den Brückenkörper (4′′) und die
Krone (6′′) erstreckt. Die Keramik (2′′) ist vorzugsweise
nur im stark sichtbaren Bereich eines vorderen Zahnes (10′′)
vorgesehen, wo der nur schmale sichtbare Metallrand (13′′)
akzeptabler ist als es Vollmetall wäre.
Der Brückenkörper ist mit einem massiven Kern dargestellt;
es lassen sich auch Gitter- oder Hohlkerne verwenden.
Es ist in entsprechender Weise fachmännisch möglich,
weitere Kombinationen der Metall-Keramik-Füllung mit
anderen Bauelementen der Zahntechnik zu bilden, wobei die
Verbindung jeweils mit dem tragenden Metallkörper
hergestellt wird und als Aufbau die Keramik durchgehend
aufgebracht werden kann.
Claims (11)
1. Metall-Keramik-Füllung zum Einzementieren in eine
Zahnkavität, bestehend aus einer Keramikfüllung (2, 2′,
2A, 2B, 2C, 2E), die boden- und flankenseitig eine
Metallschicht (1, 1′ 1A, 1B, 1E) trägt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Metallschicht (1, 1′, 1A, 1B,
1E) aus tragfähigem Metallguß besteht und die
Keramikfüllung (2, 2′, 2A, 2B, 2C, 2E) in einer
Aufbrenntechnik auf dem Metallguß aufgebracht ist und der
Metallguß eine ca. 1 mm breite und ca. 0,3 mm dünne
rotierbare und finierbare Randzone (13, 13′, 13A, 13B,
13C, 13E) aufweist.
2. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Randzone (13, 13′, 13A, 13B,
13C, 13E) sich in einem Abschrägungsbereich (12, 12′),
der ca. 2 mm breit ist, befindet.
3. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikfüllung (2, 2′,
2A, 2B, 2C, 2E) in einem zum Zahnfleisch gerichteten
Bereich den Metallguß (1, 1′, 1A, 1B, 1E) randseitig
vollständig abdeckt.
4. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Metallguß (1, 1′, 1A, 1B, 1E)
boden- und flankenseitig eine Stärke von ca. 0,4 mm
aufweist.
5. Metall-Keramik-Füllung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich in einem
Onlay der Metallguß (1′) unterhalb eines Kauhöckers (34)
seitlich von einer Füllung aus erstreckt und die
Keramikfüllung (2′) sich über dem Metallguß (1′), den
Kauhöcker (34) bildend, erstreckt.
6. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Metallguß (1′) randseitig des
Onlays (3) in einer rotierbaren und finierbaren dünnen
Randzone (33) ausläuft.
7. Metall-Keramik-Füllung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen
Brückenanker einer Brücke bildet und ein Metallkern
(41) eines Brückenkörpers (4) mit dem Metallguß (1A, 1B,
1E) einstückig gegossen oder an diesen angelötet ist und
der Brückenkörper (4) gegebenenfalls von einer Keramik
umgeben ist, die mit der Keramik (2A, 2B) der Füllung
gemeinsam aufgebrannt ist.
8. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß andererseits des Brückenkörpers (4)
eine weitere Metall-Keramik-Füllung (2B) als ein
Brückenanker angeformt ist.
9. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß andererseits des Brückenkörpers (4E)
eine Metall-Keramik-Krone (6) oder eine Vollgußkrone
(6′′) als ein Brückenanker angeformt ist.
10. Metall-Keramik-Füllung nach einem der Ansprüche
7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Brückenkörper
(41) sich in die Metall-Keramik-Füllung mit einem
Kauhöcker (3A), ein Onlay bildend, erstreckt.
11. Metall-Keramik-Füllung nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallguß
aus einer Aufbrennlegierung auf einer Edelmetallbasis
oder einer Nichtedelmetallbasis besteht und eine
Vickershärte zwischen 150 und 300 und eine Zugfestigkeit
zwischen 400 und 800 N/mm2 aufweist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE3938247A DE3938247A1 (de) | 1989-11-17 | 1989-11-17 | Metall-keramik-fuellung fuer zaehne |
US07/700,828 US5104323A (en) | 1989-11-17 | 1991-05-16 | Metal-ceramic filling for teeth |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE3938247A DE3938247A1 (de) | 1989-11-17 | 1989-11-17 | Metall-keramik-fuellung fuer zaehne |
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DE3938247A1 DE3938247A1 (de) | 1991-05-23 |
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ID=6393734
Family Applications (1)
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DE (1) | DE3938247A1 (de) |
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- 1989-11-17 DE DE3938247A patent/DE3938247A1/de active Granted
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1991
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8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: MERTENS, CLAUS-JUERGEN, 76139 KARLSRUHE, DE |
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8380 | Miscellaneous part iii |
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8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |