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DE3938247C2 - - Google Patents

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DE3938247C2
DE3938247C2 DE3938247A DE3938247A DE3938247C2 DE 3938247 C2 DE3938247 C2 DE 3938247C2 DE 3938247 A DE3938247 A DE 3938247A DE 3938247 A DE3938247 A DE 3938247A DE 3938247 C2 DE3938247 C2 DE 3938247C2
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ceramic
ceramic filling
filling
bridge
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Claus-Juergen 4790 Paderborn De Mertens
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Mertens Claus-Juergen 76139 Karlsruhe De
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Description

Die Erfindung betrifft eine Metall-Keramik-Füllung für Zähne zum Einzementieren in eine Zahnkavität, bestehend aus einer Keramikfüllung, die boden- und flankenseitig eine Metallschicht trägt.
Derartige Metallkeramik-Füllungen sind aus DE 25 18 355 A1 vorbekannt. Dort ist ein Verfahren zur Herstellung von Zahnkronen und Zahnfüllungen entnehmbar, bei dem man auf einem Zahnmodell eine Metallschicht elektrolytisch abscheiden und auf dieser Porzellanschichten aufbrennen kann. Die genannten Metallschichten können aus Gold oder einer Goldlegierung mit zahlreichen weiteren Bestandteilen bestehen. Der Rand der Goldform kann vorragen und wird anpoliert, um im Zahnfleischbereich einen engen Sitz zu erhalten. Bei diesem Verfahren wird eine Verbesserung der Paßgenauigkeit und des Randschlußes ebenso erzielt wie eine Verbesserung der Befestigung der Zahnersatzteile mit dem Zement. Die elektrolytisch abgeschiedene Metallschicht ist glatt und dubtil, so daß sie eine begrenzte Haftfestigkeit und eine geringe Biegesteifigkeit aufweist, weswegen nur relativ kleine Füllungen derart herstellbar und dauerhaft einsetzbar sind.
Weiterhin ist es aus DE 37 42 134 A1 bekannt, Zahnkronen derart herzustellen, daß auf einem Elektrolytmetallunterbau von 200 bis 300 Mikrometer Stärke eine Keramikschicht aufgebrannt ist. Auch diese Metallschicht eignet sich wegen deren zu geringen Festigkeit nicht für hochbeanspruchte Füllungen und eine Sicherstellung des Zahnerhalts im Langzeitgebrauch.
Weiterhin ist aus DE 36 05 437 A1 bekannt, Metallguß mit Aufbrennkeramik für Zahnersatz zu verwenden, wobei der Metallguß nur zur Herstellung der Ränder und für mechanisch beanspruchte Brückenteile eingesetzt wurde.
Es sind aus dem Prospekt, Wieland Edelmetalle KG, AURO die echte Goldverblend-Krone, 1989, Metall-Keramik-Füllungen, auch Metall-Keramik-Inlays/Onlays genannt, bekannt die mit einer Keramikaufbrenntechnik hergestellt werden. Dazu werden die Zahnstümpfe im Labor dubliert, die Duplikatstümpfe mit Kupferkontaktstäben versehen und mit Leitlack beschichtet. Durch elektrolytische Fällung wird dieser Duplikatstumpf mit einer ca. 0,2 mm dünnen Goldschicht überzogen. Deren Goldgehalt beträgt 99,0 bis 99,1%. Nach Bearbeiten dieser Schicht mit einem Goldbonder wird schichtweise Keramikmasse aufgebrannt. Dieses Verfahren wird AGC-Technik oder Auro- Galva-Crown-Technik genannt.
Weiterhin ist es bekannt, Keramikmassen im Labor auf einen nichtmetallischen Zahnstumpf aufzubrennen, um Keramik­ füllungen, auch Keramikinlays oder -onlays genannt, ohne eine Metallbasis herzustellen.
Weiterhin sind Keramik-Inlays/Onlays bekannt, die nach optischer Abtastung der präparierten Zahnkavität im Munde des Patienten und nach einer EDV-Auswertung, durch einem Roboter aus einem Porzellanblock gefräst werden. Da die Okklusion hierbei recht ungenau ist, muß sie im Mund korrigiert werden. Als weiterer spezieller Nachteil dieser Herstelltechnik müssen die sehr hohen Anschaffungskosten des Gerätes angesehen werden.
Weiterhin sind Kunststoff-Inlays/Onlays bekannt, die entweder im direkten Verfahren durch Anfertigung und Anpassen mit Vorhärtung am Patienten und eventuell anschließend definitiver Aushärtung im Labor angefertigt werden, hierbei aber durch die direkte Auspolymerisation am Patienten sehr pulpaschädlich sind, oder aber im indirekten Verfahren hergestellt werden.
Dabei wird der Kunststoff nicht am Patienten, sondern nach Abformung des Kiefers im Labor, auf den Zahnstumpf des Meistermodelles aufgebaut und im Labor auspolymerisiert.
Die reinen Keramik- und Kunststoff-Inlays/Onlays werden meist mit Glas-Ionomerzement, das ist ein Al-Silikat- Polyacrylsäure-Zement, befestigt. Die Glas-Ionomerzemente werden hier gegenüber den Phosphatzementen vorgezogen, da sie eine geringere Löslichkeit und größere Haftung besitzen. Da die Füllungsränder von diesen Inlays/Onlays nicht anfiniert und abgedichtet werden können, muß der Zement die Abdichtung zwischen dem Zahn und der Füllung zum Mundmilieu hin übernehmen und zusätzlich ein höchstes Maß an Haftung gewährleisten, da durch Kontraktionen beim Aufbrennen der Keramik und beim Auspolymerisieren des Kunststoffes und wegen der relativ glatten Innenflächen, die Retentionskräfte ohne diesen speziellen Glas- Ionomer-Zement relativ schwach sind. Bei den Kunststoff- Inlays/Onlays gibt es auch die Möglichkeit der Aushärtung des Zementes durch Lichtpolymerisation. Eine dauerhafte Abdichtung der Füllung ist mit allen Glas-Ionomerzementen jedoch nicht zu erreichen, da sie sich trotz der relativ geringen Löslichkeit die Füllkörper mit den Jahren herauslösen, was zu einer Undichtigkeit zwischen dem Zahn und der Füllung führt. Auch schon beim Festsetzen der Füllungen, bedingt durch die relativ große Retraktion beim Auspolymerisieren dieser Zemente, bildet sich in einigen Fällen ein Mikrospalt. Die Folge ist Rezidivkaries. Weiterhin ist nachteilig, daß es bei der Auspolymerisation in situ zur Pulpaschädigung kommen kann.
Bei allen bisher genannten Inlays/Onlays wird eine Parallelpräparation der Zahnkavitätenwände angestrebt, um eine günstige Kaudruckverteilung auf die Keramik- oder Kunststoffüllung und die höchstmögliche Reibungskraft zu erreichen. Dies ist aber oft ohne größere Schwächung des Zahnes nicht möglich. Da besonders im Seitenzahnbereich, wo der Kaudruck am größten ist, eine Füllung mit Kauhöckerschutz, d. h. ein Onlay, aus reiner Keramik oder Kunststoff wegen des großen Frakturrisikos dieses Materials kontraindiziert ist, muß oft auf eine kosmetisch ungünstige metallische Gußfüllung mit Kauhöckerschutz (Onlay) oder aber auf eine Metall-Keramik-Krone, mit dem Nachteil des größeren Zahnsubstanzverlustes und eventueller langfristiger Parodontalschädigung, ausgewichen werden.
Generell besteht bei allen vorbekannten Inlays/Onlays ein hohes Frakturrisiko, da ein stabilisierender Metallunterbau fehlt. Auch bei der genannten AGC-Technik ist ebenfalls kein stabiler Metallunterbau gegeben, da die Goldschicht, mit einer Stärke von 0,2 mm, sehr dünn ist und wegen des Goldgehalts von 99,0-99,1% sehr weich ist.
Alle Keramikfüllungen haben den Vorteil, daß sie aus einem zahnfarbenen Material bestehen, farbbeständig sind, bioverträglich sind, okklusionsstabil sind, d. h., eine hohe Abrasionsfestigkeit haben, und relativ plaqueresistent sind. Zusätzlich entspricht die Temperaturspeicherung und die Temperaturleitfähigkeit der Keramik annähernd der des natürlichen Zahnes.
Die Kunststoff-Inlays/Onlays bestehen zwar aus zahnfarbenem Material; sie sind aber über Jahre hinweg nicht farbbeständig. Weiterhin haben sie eine geringere Gewebefreundlichkeit und eine geringere Abrasionsfestigkeit (cave besonders im Seitenzahnbereich) als Keramik- oder Goldgußfüllungen sowie eine geringere Plaqueresistenz und ungünstigere Temperaturspeicherung und Temperaturleitfähigkeit als die Keramikfüllungen.
Sowohl Keramik- als auch Kunststoffüllungen können in direkten Kontakt mit einer Metallegierung oder mit Amalgam gebracht werden, da keine galvanische Spannungsdifferenz entsteht.
Ein Vorteil der vorbekannten Metall-Keramikfüllungen, hergestellt mit der Auro-Galva-Crown-Technik, ist folgender:
Nachdem die Keramikmasse auf die ca. 0,2 mm dünne Goldschicht aufgebrannt wurde, bleibt ein schmaler, 0,2 mm dünner und wegen des Goldgehaltes von 99,0-99,1% weicher Goldrand zum Zahn außenseitig umlaufend, der angedrückt werden kann. Da dieser Goldrand sehr dünn und weich ist, muß er außer Okklusionskontakt bleiben. Eine zusätzliche Stabilität und Kaudruckverteilung ist durch die dünne, weiche Goldbeschichtung jedoch nicht gegeben, aber der Goldrand ermöglicht, da eine ergänzende Abdichtung durch Andrücken der Ränder gewährleistet ist, auf den Glas- Ionomer-Zement zu verzichten und statt dessen den bekannt feinkörnigen Phosphatzement, z. B. sogenannten Harvard- Cement, zum Festsetzen zu verwenden. Ein völlig abdichtendes Anfinieren oder Anrotieren des Goldrandes ist jedoch nicht möglich, da er zu weich ist.
Weiterhin sind als Füllungen auch Gold-Inlays/Onlays bekannt, die im Gußverfahren aus einer relativ weichen Goldlegierung ca. 85-90% Au, hergestellt werden. Diese Goldfüllungen besitzen eine hohe Stabilität, Kanten- und Druckfestigkeit, sie sind chemisch widerstandsfähig und korrosionsbeständig, und sie lassen sich durch ein Andrücken, Anrotieren und ein Anfinieren der Ränder während der Abbindephase des Zementes gut abdichten. Durch das Anfinieren wird im Idealfall der noch weiche Zement vollständig unter den Füllungsrändern herausgedrückt, und der Goldrand liegt direkt, ohne Zementzwischenschicht, an dem Zahn an. Insbesondere wird bei der Präparation der Zahnkavität deren Rand gebrochen, so daß ein sogenannter Federrand an der Füllung entsteht, um die Metallkontraktion auszugleichen und um ein Anfinieren und Anrotieren des Goldinlay-Randes zu ermöglichen. Bedingt durch die Verwendung von relativ weichen Goldlegierungen und oft auch nur durch das Brechen des Kavitätenrandes, kann bei einem schmalen und dünnen Füllungsrand, der in Okklusionskontakt kommt, nach einigen Jahren durch Abrasion eine Undichtigkeit der Füllung entstehen, die zu Spaltkaries führen kann. Zum Festsetzen der Goldfüllung genügt ein feinkörniger Phosphatzement, sogenannter Harvard-Cement, und man braucht nicht auf den erheblich teureren Glas- Ionomer-Zement mit seinen Nachteilen der geringen Druckfestigkeit, der größeren Porosität, der größeren Filmdicke und größeren Dimensionsänderung, die zu Spaltbildung führen kann, zurückzugreifen. Die Abrasion der Kaufläche dieser Füllung ist geringer als die von Kunststoff, aber höher als die von Keramik. Auch ist eine Goldfüllung im hochpolierten Zustand gewebefreundlicher als Kunststoff, aber geringer gewebefreundlich als Keramik. Darüber hinaus ist es wegen der Galvanospannungsdifferenz nicht zulässig, eine Goldfüllung in unmittelbaren Kontakt zu einer anderen Metallegierung oder zu Amalgam zu legen. Es könnten nämlich Pulpaschmerzen und ein metallischer Geschmack auftreten.
Vorteilhaft ist noch, daß auf eine strenge Parallelität der Zahnkavitätenwände, bedingt durch die hohe Stabilität, Kanten- und Druckfestigkeit der Füllung, verzichtet werden kann. Besondere Nachteile sind, daß das Metall kosmetisch unbefriedigend ist und einen großen Temperaturspeicher bildet und hohe Temperaturleitfähigkeit aufweist, was zu Schmerzempfindungen führen kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Metall-Keramik-Füllung zu offenbaren, die eine höhere Stabilität, Kanten- und Druckfestigkeit als die vorbekannten Füllungen aufweist, ein Anrotieren und ein Anfinieren erlaubt sowie eine rauhe, bindungsfähige Zementierungsoberfläche aufweist.
Die Lösung besteht darin, daß die Metallschicht aus tragfähigem Metallguß besteht und die Keramikfüllung in einer Aufbrenntechnik auf dem Metallguß aufgebracht ist und der Metallguß eine ca. 1 mm breite und ca. 0,3 mm dünne rotierbare und finierbare Randzone aufweist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen 2 bis 11 angegeben.
Vorteile der erfindungsgemäßen Metall-Keramik-Füllung sind im folgenden aufgeführt.
In der erfindungsgemäß angewandten Gießtechnik sind solche Gold- und Metallegierungen anwendbar, die härter sind als die bei Goldgußfüllungen verwendeten Metallegierungen und ausschließlich für die Keramikaufbautechnik verwendet werden. Dadurch ist eine viel höhere Stabilität als bei den Keramik-, den Kunststoff- und den vorbekannten Metall-Keramik-Füllungen erreicht und auch eine viel höhere Kanten- und Druckfestigkeit als bei diesen vorbekannten Füllungsarten sowie auch bei Goldgußfüllungen gegeben, da deren Goldlegierungen weicher sind. Demzufolge ist eine geringere Dimensionierung und ein geringerer Materialverbrauch als bei den vorbekannten, kosmetisch akzeptablen Füllungen vorzusehen, was insbesondere wegen der höheren Verwindungssteifigkeit bei zwei- und mehrflächigen Füllungen, z. B. bei Mesial-Occlusal-Distal- Inlays, nützlich ist. Diese hohe Festigkeit und insbesondere die Verwindungssteifigkeit sind, sich vorteilhaft ergänzend, durch die günstigen Materialeigenschaften des Metallgusses als auch durch die konstruktive Ausgestaltung des Gußobjektes erbracht, da dessen U-Form in Verbindung mit den abgewinkelten Rändern ein hutförmiges Profil ergibt, das in jeder Richtung ein hohes Widerstandsmoment bei relativ geringer Materialstärke aufweist.
Wegen der hohen Stabilität wird auf eine strenge Parallel­ präparation des Zahnes verzichtet, und wertvolle Zahnsubstanz bleibt erhalten.
Weiterhin entsteht wegen der natürlichen Rauhigkeit des Gusses eine sehr feste Verbindung zum Zahn; dabei ist der leicht zu verarbeitende, relativ billige, feinkörnige Phosphatzement zu verwenden, der eine relativ hohe Druckfestigkeit, eine geringe Porosität, eine geringe Filmdicke und eine geringe Retraktion aufweist.
Weiterhin ist vorteilhaft, den Rand-Zementspaltbereich durch ein Anrotieren und Anfinieren mit einer Abdichtung zu versehen, die haltbarer als bei einer Goldgußfüllung ist, da durch die Keramikauflage die thermischen Spannungen zum Zahn geringer als bei einer reinen Metallfüllung sind.
Darüber hinaus sind die Vorteile der Keramikfüllungen gegeben, nämlich die Zahnfarbe des Materials, seine Farbbeständigkeit, seine höchste Gewebefreundlichkeit, d. h. Bioverträglichkeit, seine Thermoschockresistenz, seine höchste Abrasionsfestigkeit, d. h. seine Okklusionsstabilität, seine Plaqueresistenz, seine Temperaturspeicherung und Temperaturleitfähigkeit, sie entsprechen annähernd der des natürlichen Zahnes. Die Füllung kann, ohne daß eine Spannungsdifferenz entsteht, in direkten Kontakt mit einer Metallegierungsfüllung oder einer Amalgamfüllung gebracht werden.
Vorteilhaft lassen sich handelsübliche Aufbrennkeramikmassen verwenden. Als Metallbasis eignen sich Gußlegierungen für Aufbrennkeramik verschiedenen Edelmetallgehalts oder aus Nichtedelmetall, wobei Legierungen hoher Vickershärte und hoher Zugfestigkeit vorteilhaft anzuwenden sind. Materialbeispiele sind:
  • - Edelmetallegierungen mit weißer bis blaßgelber Farbe ca. 70-80% Au / 15-20% Pt u. Pd / 0,5% Ag Vickershärte: 200-270 / Zugfestigkeit: 530-740 N/mm2
  • - Edelmetallegierungen mit goldener Farbe mehr als 80% Au, Rest Pt und weniger Pd, Vickershärte: 175-220 / Zugfestigkeit: 520-620 N/mm2
  • - Edelmetallreduzierte Aufbrennlegierungen mit 40-55% Au / 15-20% Ag / 25-35% Pd Vickershärte: 225-280 / Zugfestigkeit: 710-750 N/mm2
  • - fast silberfreie Pd-Au-Legierungen mit Au über 50% / Pd ca. 40%
  • - Aufbrennlegierungen auf Pd-Ag-Basis
  • - Aufbrennlegierungen auf Palladium-Basis und
  • - Aufbrennlegierung auf Nichtedelmetallbasis.
In vorteilhafter Weise ist die Keramikauflage derart ausgestaltet, daß sie dort, wo die Zahnfüllung in Kontakt mit dem Zahnfleisch kommt, über das Metall herübergezogen ist, was eine optimale Verträglichkeit ergibt. Der Metallrand ist zum ca. 2 mm breiten Kavitätenrand hin relativ dünn, z. B. 0,3 mm, und zum Kavitätenrand hin mit abnehmender Stärke abgeschrägt und auf ca. 1 mm Breite ohne Keramikauflage ausgestaltet, wodurch vorteilhaft eine sehr gute Kaukraftverteilung zwischen der Füllung und dem Zahn erbracht wird und eine, ein Abbröckeln des Zahnmaterials oder eine Zahnwandfraktur verursachende, Spitzenbelastung der Zahnkavitätenkante vermieden wird.
Durch die hohe Stabilität des metallischen Unterbaues läßt sich dieser von einer Füllung aus auf hochbelastete Seitenbereiche erstrecken. Weiterhin läßt sich zwischen zwei derartigen Füllungen ein Brückenkörper zu einer Krone oder einem anderen vorbekannten Brückenanker legen, der auf der anderen Seite einer Zahnlücke gesetzt wird. Hierdurch bieten sich völlig neuartige Möglichkeiten des Zahnersatzes.
Der Metallguß der neuartigen Zahnfüllung läßt sich einstückig mit einem Brückenkörper herstellen, oder er läßt sich vor dem Aufbrennen der Keramik mit einem Brückenkörper verlöten oder auch nach Aufbrennen der Keramik verlöten, wenn der anschließende Brückenkörper aus Vollguß besteht.
Anhand der Fig. 1 bis 7 sind verschiedene bevorzugte Ausführungsformen beschrieben:
Fig. 1 zeigt eine Metall-Keramik-Füllung als Inlay in einem Zahn als bucco-lingualer Schnitt,
Fig. 2 zeigt eine Aufsicht zum Inlay nach Fig. 1,
Fig. 3 zeigt eine Metall-Keramik-Füllung mit einem Onlay auf einem Zahn als bucco-lingualer Schnitt,
Fig. 4 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt zweier Metall-Keramik-Füllungen einer Brücke,
Fig. 5 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt zweier Metall-Keramik-Füllungen einer Brücke mit einem Onlay,
Fig. 6 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt einer Metall-Keramik-Füllung und einer Metall-Keramik-Krone mit zwischengelegtem Brückenkörper,
Fig. 7 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt einer Metall-Keramik-Füllung und einer Vollgußkrone mit zwischengelegtem Vollguß- Brückenkörper.
Die verschiedenen Füllungen sind im eingebauten Zustand dargestellt, da so ihre Vorteilhaftigkeit gut ersichtlich ist. Die Füllungen und die Füllungen mit dem Brückenkörper sind in zahntechnischen Laboratorien herzustellen und somit selbständige Handelsgüter. Zur maßgerechten Herstellung einer Metall-Keramik-Füllung wird am Patienten eine Zahnkavität mit einem ca. 2 mm breit abgeschrägten Rand ohne strenge Parallelität der Kavitätenwände präpariert. Diese Abschrägung des Randes der Zahnkavität von 2 mm Breite ist für eine höchstmögliche Abdichtung der Füllung, für einen Ausgleich der Metallkontraktion der gegossenen Metallbasis und für eine gute Kaukraftverteilung von der Zahnfüllung auf den Zahn vorgesehen. Danach wird der Kiefer abgeformt. Aus der Abformung wird im Labor das Meistermodell erstellt und darin auf den Zahnstümpfen eine Wachsmodellation für die Metallbasis vorgenommen. Das Wachs bedeckt die Wände des Kavitätenmodells in einer Dicke von ca. 0,5 mm, z. B. 0,2-0,7 mm. Das Wachsmodell dient dann dem Guß der Metallbasis als ein verlorener Gießkern.
Die Metallbasis (1) ist in Fig. 1 geschnitten zu sehen. Sie ist in die Kavität des Zahnes (10) an deren Wandung und am Boden mit einer relativ dünnen Zementschicht (11) eingesetzt, die sich etwa 1 mm weit unter die etwa 2 mm breite randseitige Abschrägung (12) der Metallbasis (1) erstreckt. Der Innenraum der Metallbasis (1) ist mit einer Keramikmasse (2) gefüllt, die in einer Keramik- Aufbrenntechnik schichtweise gleichmäßig aufgetragen und gebrannt ist. Die Keramik (2) bindet sich an die Oxidhaut des Metallgusses (1) fest an. Auf einer Randzone (13) von ca. 1 mm Breite (B) der Abschrägung (12) ist keine Keramik aufgetragen. Nur wo eine subgingivale Präparation im Approximalbereich vorliegt, ist das Metall bis zum Rand völlig mit der Keramikmasse abgedeckt, damit der Metallrand nicht mit der Gingiva in Berührung kommt. Nach dem letzten Brand werden die freiliegenden metallischen Randbereiche auf eine Dicke von ca. 0,3 mm reduziert.
Wie die Figur zeigt, variiert die Breite (B) der Randzone (13) zwischen etwa 0,5 und 1,5 mm, je nach den Gegebenheiten des Kavitätenrandes. Ebenso ist die Dicke der Randzone (13) den Gegebenheiten jeweils angepaßt.
Die freiliegenden dünnen Metallränder (13) sind, wie die Figur zeigt, an den Zahn (10) anrotiert und anfiniert, was vorteilhaft dann vorzunehmen ist, wenn der Zement (11) noch nicht abgebunden hat, so daß eine Überschußmenge desselben aus dem Randbereich herausgepreßt wird und das Metall randseitig dicht am Zahn (10) anliegt. Der metallische Rand (13) erstreckt sich nach außen hin durch diese Einarbeitung verjüngt und hauchdünn auslaufend.
Fig. 2 zeigt eine Aufsicht auf einen Zahn (10) mit einer Metall-Keramik-Füllung als Inlay. Von dem Metallguß sind nur die Randzonen (13) der Abschrägung (12), deren Reichweite durch eine gestrichelte Linie dargestellt ist, zu sehen. Der Mittelbereich ist mit der Keramikmasse (2) ausgefüllt. Dies ist an den distalen und mesialen Seiten (D, M) über die Abschrägung (12′) hinausgezogen. Auf ihrer Oberseite ist sie zahnartig profiliert, was durch die Höhenlinien dargestellt ist.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch einen Zahn (10′) mit einer eingesetzten Metall-Keramik-Füllung, die sich seitlich zum Kauhöcker (3) erstreckt. Der Metallguß (1′) erstreckt sich in einer Stärke von 0,2 bis 0,7 mm aus der inneren Kavität über die seitliche Schulter (30) bis zu einem abgeschrägten Kavitätenrand (32). Darüber ist die Keramik (2′) durchgehend aufgebrannt, und sie bildet einen Kauhöcker (34) über der Schulter (30). Die Tragfähigkeit und Kaukraftverteilung erbringt der Metallguß (1′) hoher Festigkeit. Dieser hat umlaufend einen freiliegenden Randbereich (33, 13′), der über dem Kavitätenrand (32, 12′) verläuft und ist dort anrotiert und anfiniert. Die Füllung erstreckt sich somit zum Kauhöcker und bildet ein Bauteil mit diesem, das mit der dünnen Zementschicht (11) am und im Zahn (10′) befestigt ist.
Fig. 4 zeigt einen mesio-distalen, sagittalen Schnitt durch zwei Zähne (10A, 10B) mit Metall-Keramik-Füllungen und einem zwischenliegenden Brückenkörper (4). Die Metallschichten (1A, 1B) der Inlays sind brückenkörperseitig als Stützpfeiler abgestuft und von dort zum Metallkern (41) des Brückenkörpers (4) verdickt weitergeführt. Der Metallguß (1A, 1B, 41) ist mit der Keramik (2A, 2B, 42, 42′) überdeckt, wobei der Brückenkörper (4) seitlich und unten vollständig beschichtet ist und nur die metallischen Finierränder (13A, 13B) freigelassen sind, die auf den Abschrägungen der Zähne (10A, 10B) verlaufen. Im Bereich des Zahnfleisches (45) deckt die Keramik das Metall ab.
Fig. 5 zeigt eine Brückenkonstruktion im sagittalen Schnitt, wobei zwei Metall-Keramik-Füllungen als Brückenanker dienen und die Keramik sich von einer Inlaykeramik (2A) weiter als Brückenkörper-Keramikauflage (41) zu einer weiteren Füllungskeramik (2C) erstreckt, die einen Kauhöcker (34A) bildet. Die metallischen Finierränder (13A, 13C) dichten zum freistehenden Zahnmaterial ab.
Fig. 6 zeigt eine weitere Kombination einer Metall-Keramik- Füllung, die als Inlay ausgebildet ist, mit einem Brückenkörper (4E), bei dem dieser andererseits als Brückenanker eine Metall-Keramik-Krone (6) trägt. Die Metallbasis (61) der Krone (6), der Metallkern (41) des Brückenkörpers (4E) und die Metallbasis (1E) des Inlays sind einstückig hergestellt oder zusammengelötet. Darüber und im Brückenkörperbereich darum herum ist die Keramikmasse (62, 42, 2E) der Krone (6), des Brückenkörpers (4E) und des Inlays (2E) zusammenhängend erstellt. Nur der Finierrand (13E) liegt zum Zahn (10E) frei.
Fig. 7 zeigt eine weitere Brücke, deren einer Brückenanker eine Metall-Keramik-Füllung (1′′, 2′′) ist. Der zweite Brückenanker ist eine Vollgußkrone (6′′) und der Brückenkörper (4′′) besteht ebenfalls aus Vollguß. Die beiden Vollgußteile (4′′, 6′′) lassen sich in bekannter Weise preiswert herstellen und an die Füllung (1′′) nach dem Aufbrennen der Keramik (2′′) anlöten. Die Keramikauflage (2′′) ist somit nicht auf den Brückenkörper (4′′) und die Krone (6′′) erstreckt. Die Keramik (2′′) ist vorzugsweise nur im stark sichtbaren Bereich eines vorderen Zahnes (10′′) vorgesehen, wo der nur schmale sichtbare Metallrand (13′′) akzeptabler ist als es Vollmetall wäre.
Der Brückenkörper ist mit einem massiven Kern dargestellt; es lassen sich auch Gitter- oder Hohlkerne verwenden.
Es ist in entsprechender Weise fachmännisch möglich, weitere Kombinationen der Metall-Keramik-Füllung mit anderen Bauelementen der Zahntechnik zu bilden, wobei die Verbindung jeweils mit dem tragenden Metallkörper hergestellt wird und als Aufbau die Keramik durchgehend aufgebracht werden kann.

Claims (11)

1. Metall-Keramik-Füllung zum Einzementieren in eine Zahnkavität, bestehend aus einer Keramikfüllung (2, 2′, 2A, 2B, 2C, 2E), die boden- und flankenseitig eine Metallschicht (1, 11A, 1B, 1E) trägt, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallschicht (1, 1′, 1A, 1B, 1E) aus tragfähigem Metallguß besteht und die Keramikfüllung (2, 2′, 2A, 2B, 2C, 2E) in einer Aufbrenntechnik auf dem Metallguß aufgebracht ist und der Metallguß eine ca. 1 mm breite und ca. 0,3 mm dünne rotierbare und finierbare Randzone (13, 13′, 13A, 13B, 13C, 13E) aufweist.
2. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Randzone (13, 13′, 13A, 13B, 13C, 13E) sich in einem Abschrägungsbereich (12, 12′), der ca. 2 mm breit ist, befindet.
3. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Keramikfüllung (2, 2′, 2A, 2B, 2C, 2E) in einem zum Zahnfleisch gerichteten Bereich den Metallguß (1, 1′, 1A, 1B, 1E) randseitig vollständig abdeckt.
4. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallguß (1, 1′, 1A, 1B, 1E) boden- und flankenseitig eine Stärke von ca. 0,4 mm aufweist.
5. Metall-Keramik-Füllung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich in einem Onlay der Metallguß (1′) unterhalb eines Kauhöckers (34) seitlich von einer Füllung aus erstreckt und die Keramikfüllung (2′) sich über dem Metallguß (1′), den Kauhöcker (34) bildend, erstreckt.
6. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallguß (1′) randseitig des Onlays (3) in einer rotierbaren und finierbaren dünnen Randzone (33) ausläuft.
7. Metall-Keramik-Füllung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Brückenanker einer Brücke bildet und ein Metallkern (41) eines Brückenkörpers (4) mit dem Metallguß (1A, 1B, 1E) einstückig gegossen oder an diesen angelötet ist und der Brückenkörper (4) gegebenenfalls von einer Keramik umgeben ist, die mit der Keramik (2A, 2B) der Füllung gemeinsam aufgebrannt ist.
8. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß andererseits des Brückenkörpers (4) eine weitere Metall-Keramik-Füllung (2B) als ein Brückenanker angeformt ist.
9. Metall-Keramik-Füllung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß andererseits des Brückenkörpers (4E) eine Metall-Keramik-Krone (6) oder eine Vollgußkrone (6′′) als ein Brückenanker angeformt ist.
10. Metall-Keramik-Füllung nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Brückenkörper (41) sich in die Metall-Keramik-Füllung mit einem Kauhöcker (3A), ein Onlay bildend, erstreckt.
11. Metall-Keramik-Füllung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Metallguß aus einer Aufbrennlegierung auf einer Edelmetallbasis oder einer Nichtedelmetallbasis besteht und eine Vickershärte zwischen 150 und 300 und eine Zugfestigkeit zwischen 400 und 800 N/mm2 aufweist.
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