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DE3935108C2 - - Google Patents

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DE3935108C2
DE3935108C2 DE19893935108 DE3935108A DE3935108C2 DE 3935108 C2 DE3935108 C2 DE 3935108C2 DE 19893935108 DE19893935108 DE 19893935108 DE 3935108 A DE3935108 A DE 3935108A DE 3935108 C2 DE3935108 C2 DE 3935108C2
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DE
Germany
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strut
locking
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stroller frame
slide
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JOSEF HOFMANN METALLWARENFABRIK THEISAU 8622 BURGKUNSTADT DE
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JOSEF HOFMANN METALLWARENFABRIK THEISAU 8622 BURGKUNSTADT DE
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B7/00Carriages for children; Perambulators, e.g. dolls' perambulators
    • B62B7/04Carriages for children; Perambulators, e.g. dolls' perambulators having more than one wheel axis; Steering devices therefor
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    • B62B7/08Carriages for children; Perambulators, e.g. dolls' perambulators having more than one wheel axis; Steering devices therefor collapsible or foldable in the direction of, or at right angles to, the wheel axis
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft ein Kinderwagengestell gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein derartiges Kinderwagengestell ist aus der DE 37 09 712 A1 bekannt. Dort ist das Arretierorgan als Haken ausgebildet. Der Haken ist mit einem Längsschlitz versehen, durch den sich die Verbindungsachse hindurchstreckt, um die der Haken zwischen einer Verrast- und einer Entraststellung verschwenkbar ist. Das als Haken ausgebildete Arretierorgan ist in der Nachbarschaft des entsprechenden Vorderrades des Kinderwagengestells vorgesehen, so daß es zur Betätigung des Hakens notwendig ist, sich weit nach unten zu bücken, was sich auf den Bedienungskomfort dieses bekannten Kinderwagengestells auswirkt.
Aus der DE 30 49 060 A1 ist ein Kindersportwagen mit einem zusammenklappbaren Fahrgestell bekannt, dessen Seitenteile jeweils einen vorderen Stützholm mit Vorderrad und einen hinteren Stützholm mit Hinterrad aufweisen, wobei an dem vorderen Stützholm ein Schiebebügel schwenkbar ist, an dem der hintere Stützholm angelenkt ist. Der Schiebebügel ist bei diesem Kindersportwagen einseitig unterhalb des vorderen Stützholmes an diesem angelenkt und liegt im zusammengeklappten Zustand des Fahrgestelles in dessen Längsrichtung an diesem an. Im zusammengefalteten Zustand des Kindersportwagens können der Schiebebügel und die hinteren Räder eine Stellfläche bilden.
Die DE 35 22 265 C2 beschreibt ein Kinderwagengestell mit einer Arretiereinrichtung, die zur Arretierung des Kinderwagengestells in der Gebrauchsstellung vorgesehen ist, um ein ungewolltes Zusammenklappen des Kinderwagengestells von der aufgeklappten Gebrauchsstellung in die zusammengeklappte Ruhestellung sicher zu verhindern. Eine solche Ausbildung des Kinderwagengestells ist dann ausreichend, wenn das Kinderwagengestell in der zusammengeklappten Ruhestellung nicht platzsparend aufrechtstehend gelagert werden soll, sondern wenn das Kinderwagengestell in der Ruhestellung eine einen relativ großen Platz benötigende liegende Position einnehmen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kinderwagengestell der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welchem die Betätigung der Arretiereinrichtung sehr einfach möglich ist, um die Sicherung der zusammengeklappten Ruhestellung oder der aufgeklappten Gebrauchsstellung wunschgemäß problemlos aufzuheben, so daß sich ein einfach und problemlos handhabbares Kinderwagengestell ergibt.
Diese Aufgabe wird mit einem Kinderwagengestell der eingangs genannten Gattung erfindungsgemäß durch die Merkmale nach dem kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Kinderwagengestells sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Das erfindungsgemäße Kinderwagengestell weist in vorteilhafter Weise einen hohen Bedienungskomfort auf.
Beim erfindungsgemäßen Kinderwagengestell kann es ausreichend sein, nur eine Arretierstrebe in der Nachbarschaft einer der beiden seitlichen Schieberstreben linear beweglich geführt vorzusehen. Um die Leichtgängigkeit und somit den Bedienungskomfort der Arretiereinrichtung zu verbessern, ist es jedoch vorteilhaft, wenn jede der beiden seitlichen Schieberstreben eine zugehörige an der Schieberstrebe in ihrer Längsrichtung linear beweglich geführte Arretierstrebe aufweist, und wenn das Betätigungsorgan als Betätigungsgriff ausgebildet ist, der die beiden ersten Endabschnitte der beiden Arretierstreben miteinander verbindet. Wenn das Kinderwagengestell mit zwei Arretierstreben ausgebildet ist, dann sind normalerweise auch zwei Arretierorgane und an jeder der beiden Vorderstreben zwei Gegenrastelemente vorhanden. Bei den Gegenrastelementen kann es sich z. B. um Bolzen oder Stifte handeln, die von der entsprechenden Vorderstrebe wegstehen. Um durch diese Gegenrastelemente eine Verletzungsgefahr auszuschließen, ist es zweckmäßig, die Gegenrastelemente nicht nach außen, sondern in das Innere des Kinderwagengestells gerichtet vorzusehen. Wenn die Gegenrastelemente als Bolzen, Stifte o. dgl. ausgebildet sind, dann ist das am entsprechenden Arretierorgan ausgebildete Einrastelement z. B. als Einschnitt ausgebildet, so daß das Arretierorgan nach Art eines Befestigungshakens wirksam werden kann.
Durch die Ausbildung des Kinderwagengestells mit den sich durch die Führungseinrichtung(en) hindurcherstreckende(n) Arretierstrebe(n) wird in vorteilhafter Weise ein Verkanten oder Verhaken der Arretiereinrichtung verhindert, es ergibt sich eine gute lineare Beweglichkeit der entsprechenden Arretierstrebe relativ zur zugehörigen Schieberstrebe und somit ein guter Bedienungskomfort der Arretiereinrichtung.
Die lineare Beweglichkeit der entsprechenden Arretierstrebe ist durch die Differenz zwischen der Abmessung des Innenraums des Gehäuses und der entsprechenden Abmessung des Arretierorgans in Richtung der Schieber- bzw. der Arretierstrebe festgelegt. Das erste Federelement der Freigabeeinrichtung dient dazu, das zugehörige Arretierorgan sicher in die Einraststellung zu verbringen bzw. das Arretierorgan in der Einraststellung sicher festzuhalten, bis die Arretierstrebe durch Betätigung ihres Betätigungsorgans wunschgemäß von der Einrast- in die Entraststellung verstellt wird.
Um auch die ungewollte Betätigung des Betätigungsgliedes der Freigabeeinrichtung auf einfache Weise zu verhindern, ist das zwischen der Arretier- und der Freigabestellung verstellbare Betätigungsglied der Freigabeeinrichtung mit einem in der Freigabestellung mechanisch gespannten zweiten Federelement versehen. Dadurch ist es erforderlich, gezielt die mechanische Spannung des zweiten Federelementes zu überwinden, um das Betätigungsglied wunschgemäß von der Arretierstellung in die Freigabestellung zu verstellen, wonach es erst möglich ist, die zugehörige Arretierstrebe mit Hilfe des zugehörigen Betätigungsorganes derartig zu betätigen, daß das mit der Arretierstrebe verbundene Arretierorgan von der Einraststellung in die Entraststellung verstellbar ist. Erst danach ist es möglich, die Schieberstrebe in Bezug zur zugehörigen Vorderstrebe linear zu verschieben, um das Kinderwagengestell von der zusammengeklappten Ruhestellung in die aufgeklappte Gebrauchsstellung oder umgekehrt zu verstellen und das Kinderwagengestell in der gewünschten Gebrauchs- oder Ruhestellung wieder zu arretieren.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Kinderwagengestells, dessen einzelne Teile zueinander nicht in den richtigen Größenverhältnissen gezeichnet sind, ist in der Zeichnung schematisch dargestellt und wird nachfolgend beschrieben. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht des Kinderwagengestells,
Fig. 2 eine Teilansicht in Blickrichtung des Pfeiles II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Teilansicht durch eine Führungseinrichtung entlang der Schnittlinie III-III in Fig. 1,
Fig. 4 eine der Fig. 3 entsprechende Ansicht einer eine Freigabeeinrichtung bildenden Führungseinrichtung, und
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in Fig. 4.
Fig. 1 zeigt ein Kinderwagengestell 10, das zwischen einer zusammengeklappten Ruhestellung und einer aufgeklappten Gebrauchsstellung umklappbar ist. In Fig. 1 ist eine Zwischenstellung zwischen der Ruhe- und der Gebrauchsstellung gezeichnet. Das Kinderwagengestell 10 weist zwei seitliche Vorderstreben 12, zwei seitliche Hinterstreben 14, zwei seitliche Schieberstreben 16, zwei seitliche Verbindungsstreben 18 und zwei seitliche Arretierstreben 20 auf, wobei durch die Darstellung des Kinderwagengestells 10 in einer Seitenansicht jeweils nur eine dieser Streben sichtbar ist, während die entsprechende zweite seitliche Strebe durch die jeweilige erste Strebe verdeckt ist.
Jede Vorderstrebe 12 weist einen ersten, unteren Endabschnitt 22 und einen zweiten, oberen Endabschnitt 24 auf, wobei am ersten Endabschnitt 22 jeder Vorderstrebe 12 ein Vorderrad 26 an einer Radachse 28 drehbar gelagert ist. Bei dem Vorderrad 26 kann es sich um ein einfaches Rad oder um ein Doppelrad handeln. Jedes Vorderrad 26 kann in bekannter Weise um eine durch eine strichpunktierte Linie angedeutete Lenkachse 30 drehbar sein. Ferner kann jedes Vorderrad 26 mit einer (nicht gezeichneten) Lenkbremse versehen sein. Eine Querstrebe 32 verbindet die beiden Vorderstreben 12 miteinander, wobei die Querstrebe 32 an den ersten Endabschnitten 22 der Vorderstreben 12 befestigt ist.
An jeder Vorderstrebe 12 ist ein erstes Gegenrastelement 34 und ein zweites Gegenrastelement 36 vorgesehen, bei denen es sich z. B. um kurze Bolzen, Stifte o. dgl. handelt. Die Gegenrastelemente 34 und 36 werden weiter unten in Verbindung mit einer Arretiereinrichtung 38, welche die bereits erwähnten Arretierstreben 20 aufweist, beschrieben.
Jede Hinterstrebe 14 weist an ihrem ersten, unteren Endabschnitt 40 ein Hinterrad 42 auf, das an einer Radachse 44 drehbar gelagert ist. Die Hinterräder 42 können ähnlich ausgebildet sein wie die Vorderräder 26 des Kinderwagengestells 10. Jede Hinterstrebe 14 ist mit ihrem zweiten, oberen Endabschnitt 46 mittels eines Verbindungsorgans 48 mit dem zweiten Endabschnitt 24 der entsprechenden Vorderstrebe 12 verschwenkbar verbunden. Das Verbindungsorgan 48 ist gleichzeitig zur linear geführten Lagerung der entsprechenden seitlichen Schieberstrebe 16 relativ zur zugehörigen Vorderstrebe 12 vorgesehen. Demselben Zweck der linear geführten beweglichen Lagerung der entsprechenden Schieberstrebe 16 in Bezug auf die dazu benachbarte Vorderstrebe 12 dienen Führungseinrichtungen 50 und 52, die an der entsprechenden Vorderstrebe 12 befestigt sind. Die Führungseinrichtungen 50 und 52 sind z. B. als doppelläufige Hülsen o. dgl. ausgebildet.
Die beiden seitlichen Hinterstreben 14 sind an ihrem ersten Endabschnitt 40 mittels einer Vorderstrebe 54 miteinander verbunden, so daß sich ein stabiler Aufbau des Kinderwagengestells 10 ergibt. Demselben Zweck dient jede seitliche Verbindungsstrebe 18, die mit ihrem ersten Endabschnitt 56 mit der zugehörigen Hinterstrebe 14 und mit ihrem zweiten Endabschnitt 58 mit der zugehörigen Schieberstrebe 16 schwenkbeweglich verbunden ist. Diese Verbindungen werden jeweils durch Verbindungsachsen 60 zwischen dem ersten Endabschnitt 56 der Verbindungsstrebe 18 und einer Verbindungsachse 62 zwischen dem zweiten Endabschnitt 58 der Verbindungsstrebe 18 und der Schieberstrebe 16 gewährleistet.
Zwischen jeder seitlichen Hinterstrebe 14 und jeder seitlichen Schieberstrebe 16 ist außerdem in bekannter Weise gelenkig eine Auflagestrebe 64 schwenkbeweglich vorgesehen, die mit einer bekannten Festhalteeinrichtung 66 für einen (nicht gezeichneten) Kinderwagenaufsatz versehen ist. Die Auflagestreben 64 sind in der aufgeklappten Gebrauchsstellung des Kinderwagengestells 10 horizontal ausgerichtet.
Die seitlich neben den seitlichen Schieberstreben 16 und zu diesen mindestens annähernd parallel verlaufenden Arretierstreben 20 der Arretiereinrichtung 38 weisen an ihrem ersten Endabschnitt 68 ein Betätigungsorgan auf, bei dem es sich - wie aus Fig. 2 ersichtlich ist - um einen Betätigungsgriff 70 handeln kann, der zum die beiden seitlichen Schieberstreben 16 miteinander verbindenden Schiebergriff 72 parallel ausgerichtet ist. Der zweite Endabschnitt 74 jeder seitlichen Arretierstrebe 20 ist mit einem Arretierorgan 76 verbunden, wobei die Verbindungsstelle der Arretierstrebe 20 bzw. des zweiten Endabschnittes 74 der Arretierstrebe 20 von der Verbindungsachse 62, mittels welcher die entsprechende Verbindungsstrebe 18 mit der zugehörigen Schieberstrebe 16 schwenkbeweglich verbunden ist, einen Abstand aufweist. Daraus folgt, daß eine Verstellbewegung der Arretierstreben 20 in ihrer Längsrichtung eine Drehung der Arretierorgane 76 um ihre Verbindungsachse 62 herum ergibt. Jedes Arretierorgan 76 ist mit einem Einrastelement 78 ausgebildet, bei dem es sich z. B. um eine Ausnehmung handelt. Das Einrastelement 78 wirkt in der zusammengeklappten Ruhestellung des Kinderwagengestells 10 mit dem zugehörigen zweiten Gegenrastelement 36 und in der aufgeklappten Gebrauchsstellung des Kinderwagengestells mit dem ersten Gegenrastelement 34 zusammen.
Um die mindestens eine Arretierstrebe 20 in der gewünschten Weise relativ zur zugehörigen Schieberstrebe 16 linear verstellen zu können, ist es erforderlich, ein Betätigungsglied 82 einer zur Arretiereinrichtung 38 zugehörigen Freigabeeinrichtung 80 zu betätigen.
In Fig. 2 ist auf der linken Seite eine Führungseinrichtung 84 und auf der rechten Seite eine Freigabeeinrichtung 80 mit dem Betätigungsglied 82 angedeutet. Die Führungseinrichtung 84 und die Freigabeeinrichtung 80 sind jeweils an den Schieberstreben 16 befestigt und dienen zur linearen Führung der entsprechenden Arretierstreben 20 während ihrer linearen Bewegung neben der zugehörigen Schieberstrebe 16.
Fig. 3 zeigt die geöffnete Führungseinrichtung 84, die ein Gehäuse 86 aus zwei Gehäusehälften aufweist. Das Gehäuse 86 weist einen Innenraum 88 auf, der durch Querwände 90, durch Längswände 92 und durch einen Boden jeder Gehäusehälfte begrenzt ist. Durch die Querwände 90 des Gehäuses 86 erstreckt sich sowohl die entsprechende Schieberstrebe 16 als auch die zugehörige und dazu mindestens annähernd parallel verlaufende, von der Schieberstrebe 16 beabstandete Arretierstrebe 20 hindurch. Die in Fig. 3 abschnittweise gezeichnete Schieberstrebe 16 ist mittels Befestigungselementen 94 mit dem Gehäuse 86 der Führungseinrichtung 84 fest verbunden. Die in Fig. 3 ebenfalls nur abschnittweise gezeichnete Arretierstrebe 20 ist im Gehäuse 86 in ihrer Längsrichtung verschiebbar geführt, d. h. gelagert, wobei im Innenraum 88 ein Arretierorgan 96 vorgesehen ist, das mittels eines Befestigungselementes 98 mit der Arretierstrebe 20 fest verbunden ist. Das Arretierorgan 96 weist ein Durchgangsloch 100 auf, durch das sich die zugehörige Schieberstrebe 16 beweglich hindurcherstreckt. Zwischen der einen, oberen Querwand 90 des Gehäuses 86 der Führungseinrichtung 84 und der dieser Querwand 90 zugewandten Seitenfläche 102 des Arretierorgans 96 ist ein erstes Federelement 104 vorgesehen, bei dem es sich um eine die Schieberstrebe 16 im Innenraum 88 des Gehäuses 86 umgebende Schraubendruckfeder handelt. Durch die andere, untere Querwand 90 des Gehäuses 86 und das Arretierorgan 96 wird die lineare Beweglichkeit der zugehörigen Arretierstrebe 20 und somit die Schwenkbeweglichkeit des zugehörigen Arretierorgans 76 (sh. Fig. 1) definiert begrenzt.
Die in Fig. 4 gezeichnete Freigabeeinrichtung 80 unterscheidet sich von der in Fig. 3 dargestellten Führungseinrichtung 84 nur dadurch, daß sie mit dem Betätigungsglied 82 versehen ist, das nachfolgend in Verbindung mit Fig. 5 ausführlich beschrieben wird. Gleiche Teile sind in den Fig. 3 und 4 mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, so daß es sich in Verbindung mit Fig. 4 erübrigt, alle diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
Aus Fig. 5 sind die beiden Gehäusehälften 108 und 110 des Gehäuses 86 der Freigabeeinrichtung 80 deutlich ersichtlich. Desgleichen ist aus Fig. 5 zu ersehen, daß das mit der Arretierstrebe 20 mittels des Befestigungselementes 98 fest verbundene Arretierorgan 96 ein Querschnittsprofil aufweist, das an das Querschnittsprofil des Innenraumes 88 des Gehäuses 86 angepaßt ist. Die Schieberstrebe 16 erstreckt sich durch das Durchgangsloch 100 mit einem bestimmten Bewegungsspiel hindurch. Die Schieberstrebe 16 ist durch die Befestigungselemente 94, von denen in Fig. 5 nur eines strichpunktiert zu erkennen ist, mit dem Gehäuse 86 fest verbunden.
Das Betätigungsglied 82 ist in einem Gehäuse 112 verschiebbar angeordnet, wobei im Inneren des Gehäuses 112 zwischen dem Gehäuse 112 und dem Betätigungsglied 82 ein zweites Federelement 114 angeordnet ist, bei dem es sich um eine das Betätigungsglied 82 umgebende Schraubendruckfeder handelt. Durch das zweite Federelement 114 wird das Betätigungsglied 82 in der normalen Betriebsstellung in den Innenraum 88 des Gehäuses 86 hineinbewegt, so daß durch das Betätigungsglied 82 für das Arretierorgan 96 eine Sperre gegeben ist. Eine lineare Bewegung der Arretierstrebe 20 mit dem an der Arretierstrebe 20 fixierten Arretierorgan 96 ist von der unteren Querwand 90 in Richtung zur gegenüberliegenden oberen Querwand 90 des Gehäuses 86 der Freigabeeinrichtung 80 nur dann möglich, wenn das Betätigungsglied 82 bei gleichzeitiger Überwindung der Federkraft des zweiten Federelementes 114 vom Arretierorgan 96 zur Freigabe desselben wegbewegt wird. Wird das Betätigungsorgan 82 bzw. dessen Kopfteil 116 losgelassen, so kann sich das zweite Federelement 114 mechanisch entspannen, wobei gleichzeitig das Betätigunsglied 82 wieder bei gleichzeitiger Sperrung des Arretierorgans 96 in den Innenraum 88 des Gehäuses 86 hineinbewegt wird.
Das den zweiten Endabschnitt 46 der Hinterstrebe 14 mit dem zweiten Endabschnitt 24 der Vorderstrebe 12 schwenkbeweglich verbindende Verbindungsorgan 48 ist mit einem Griffteil versehen. Zum Verschieben der Schieberstreben 16 in Bezug auf die Vorderstreben 12 des Kinderwagengestells 10 wird in der durch das Betätigungsglied 82 der Freigabeeinrichtung 80 bzw. der Arretiereinrichtung 38 bewirkten Freigabestellung das zuletzt erwähnte Griffteil mit der einen Hand und der Schiebergriff 72 mit der anderen Hand gegriffen, wonach es möglich ist, die Schieberstreben 16 relativ zu den zugehörigen Vorderstreben 12 wunschgemäß linear zu verschieben, um das Kinderwagengestell 10 auseinander- oder zusammenzuklappen.

Claims (7)

1. Kinderwagengestell, das zwischen einer zusammengeklappten Ruhestellung und einer aufgeklappten Gebrauchsstellung umklappbar ist, mit zwei seitlichen Vorderstreben (12), an deren ersten, unteren Endabschnitt (22) Vorderräder (26) drehbar gelagert sind und die miteinander mittels einer Querstrebe (32) verbunden sind, mit zwei seitlichen Schieberstreben (16), die zu den Vorderstreben (12) parallel angeordnet und an den Vorderstreben (12) linear verschiebbar gelagert sind, mit zwei seitlichen, miteinander mittels einer Querstrebe (54) verbundenen Hinterstreben (14), an deren ersten, unteren Endabschnitt (40) Hinterräder (42) drehbar gelagert sind, und deren vom ersten Endabschnitt (40) entfernter zweiter, oberer Endabschnitt (46) mit dem zweiten, oberen Endabschnitt (24) der zugehörigen Vorderstrebe (12) schwenkbeweglich verbunden ist, mit je einer seitlichen Verbindungsstrebe (18), die mit ihrem ersten Endabschnitt (56) mit der zugehörigen Hinterstrebe (14) und mit ihrem zweiten Endabschnitt (58) mit der zugehörigen Schieberstrebe (16) schwenkbeweglich verbunden ist, und mit einer Arretiereinrichtung (38) zur Arretierung des Kinderwagengestells (10) in der Gebrauchsstellung oder in der Ruhestellung, wobei die Arretiereinrichtung (38) mindestens ein Arretierorgan (76) aufweist, das an einer Verbindungsachse (62) zwischen einer Verrast- und einer Entraststellung schwenkbar gelagert und mit einem Einrastelement (78) ausgebildet ist, das in der Gebrauchsstellung mit einem an der entsprechenden Vorderstrebe (12) vorgesehenen ersten Gegenrastelement (34) und in der Ruhestellung mit einem an der entsprechenden Vorderstrebe (12) vorgesehenen zweiten Gegenrastelement (36) verrastbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiereinrichtung (38) mindestens eine neben der zugehörigen Schieberstrebe (16) verlaufende, an der Schieberstrebe (16) in ihrer Längsrichtung linear beweglich geführte Arretierstrebe (20) aufweist, die mit ihrem ersten Endabschnitt (68) mit einem Betätigungsorgan (70) und die mit ihrem zweiten Endabschnitt (74) mit dem zugehörigen Arretierorgan (76) verbunden ist, wobei die Verbindungsachse (62) für das Arretierorgan (76) den zweiten Endabschnitt (58) der zugehörigen Verbindungsstrebe (18) mit der zugehörigen Schieberstrebe (16) schwenkbeweglich verbindet, und daß die/jede Arretierstrebe (20) sich durch eine an der zugehörigen Schieberstrebe (16) befestigte Führungseinrichtung (84) hindurcherstreckt.
2. Kinderwagengestell nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Führungseinrichtungen (84) als Freigabeeinrichtung (80) ausgebildet ist, die ein Betätigungsglied (82) aufweist, das zwischen einer Arretierstellung und einer Freigabestellung verstellbar ist, wobei die zugehörige Arretierstrebe (20) in der Arretierstellung an einer Bewegung in ihrer Längsrichtung gehindert und in der Freigabestellung in Bezug auf die zugehörige Schieberstrebe (16) zum Verschwenken des zugehörigen Arretierorgans (76) zwischen der Verraststellung und der Entraststellung begrenzt linear beweglich ist.
3. Kinderwagengestell nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Freigabeeinrichtung (80) ein Gehäuse (86) mit einem Innenraum (88) aufweist, das an der entsprechenden Schieberstrebe (16) befestigt ist, daß sich die Arretierstrebe (20) durch den Innenraum (88) des Gehäuses (86) hindurcherstreckt, daß im Innenraum (88) des Gehäuses (86) ein Arretierorgan (96) angeordnet ist, das an der Arretierstrebe (20) fixiert ist, und daß das Betätigungsglied (82) der Freigabeeinrichtung (80) zwischen der das Arretierorgan (96) fixierenden Arretierstellung und der das Arretierorgan (96) zur begrenzten linearen Bewegung der zugehörigen Arretierstrebe (20) relativ zur benachbarten Schieberstrebe (16) freigebenden Freigabestellung verstellbar ist.
4. Kinderwagengestell nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Arretierorgan (96) und der Innenraum (88) des Gehäuses (86) der Freigabeeinrichtung (80) aneinander angepaßte Querschnittsprofile aufweisen, daß die Arretierstrebe (20) und die zugehörige Schieberstrebe (16) sich durch das Gehäuse (86) hindurcherstrecken, daß das Arretierorgan (96) in Richtung der Arretier- und der Schieberstrebe (20 und 16) kleinere Abmessungen aufweist als die entsprechende Längserstreckung des Innenraumes (88) des Gehäuses (86) zwischen einander gegenüberliegenden Gehäusequerwänden (90) und daß zwischen dem Arretierorgan (96) und der einen dieser Querwände (90) ein in der Entraststellung des entsprechenden Arretierorgans (96) mechanisch gespanntes erstes Federelement (104) vorgesehen ist.
5. Kinderwagengestell nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das zwischen der Arretier- und der Freigabestellung verstellbare Betätigungsglied (82) der Freigabeeinrichtung (80) mit einem in der Freigabestellung mechanisch gespannten zweiten Federelement (114) versehen ist.
6. Kinderwagengestell nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und/oder das zweite Federelement (104 und/oder 114) als Schraubendruckfedern ausgebildet sind.
7. Kinderwagengestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem den zweiten Endabschnitt (46) der Hinterstrebe (14) mit dem zweiten Endabschnitt (24) der Vorderstrebe (12) schwenkbeweglich verbindenden Verbindungsorgan (48) ein Griffteil vorgesehen ist.
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