DE3929287A1 - Verfahren und vorrichtung zum herstellen von loetstaeben mit einem kupferanteil - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum herstellen von loetstaeben mit einem kupferanteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von
Lötstäben mit einem Kupferanteil von mindestens 60 Ge
wichtsprozent, vorzugsweise von mindestens 80 Gewichtspro
zent, durch Verformen einer einer entsprechenden Kupferle
gierung aus einem Block zu einem Draht bei Temperaturen
unterhalb der Eutektikalen.
Kupferlegierungen der angegebenen Zusammensetzung spielen
als Hartlote in der Löttechnik eine ganz besondere Rolle.
Kupfer-Phosphor- und Kupfer-Silber-Phosphor-Legierungen
werden wegen ihrer niedrigen Schmelzpunkte und ihrer
Leichtflüssigkeit besonders bevorzugt. Gebräuchliche
Kupferlegierungen sind nach DIN 8513 beispielsweise LCU-P6
(6% Phosphor, Rest Kupfer) und LCU-P8 (8% Phosphor, Rest
Kupfer). Ebenfalls gebräuchlich sind Kupfer-Silber-Legierungen
mit einem Silberanteil zwischen 2 und 15 Gewichtsprozent
(Rest Kupfer, gegebenenfalls mit Spuren von Zinn, Zink und
Blei).
Sowohl die phosphorhaltigen als auch die silberhaltigen
Lötlegierungen verursachen bei der Herstellung der Löt
stäbe, die durch Ablängen von Drähten hergestellt werden,
erhebliche Probleme. Während das phosphorhaltige
Lötmaterial mit steigendem Phosphorgehalt zunehmend spröder
wird, ist das silberhaltige Lötmaterial zwar relativ
duktil, aber nur langsam fließfähig, so daß die
Verformungsgeschwindigkeit begrenzt ist. Sowohl die
Sprödigkeit als auch die langsame Verformungsgeschwindig
keit stellen Hindernisse bei einer wirtschaftlichen Her
stellung der Lötstäbe dar, denn diese müssen aus einem
Block entsprechend großen Querschnitts durch Strangpressen
zu Drähten geringeren Querschnitts verformt werden, deren
Durchmesser bzw. Querschnitt nachfolgend noch Walzen
und/oder Ziehen verringert werden muß.
Bei den derzeit angewandten Herstellungsverfahren werden
fertig legierte zylindrische Blöcke, die auch als "Preß
bolzen" bezeichnet werden, mit einer Länge von 300 mm,
einem Durchmesser von 83 mm und einem Gewicht von etwa
11,8 kg auf Temperaturen zwischen 550 und 600°C erwärmt
und mittels einer Strangpresse gleichzeitig zu mehreren
Einzeldrähten mit der gewünschten End-Abmessung verformt,
wobei je nach dem Drahtquerschnitt zwischen etwa 10 und
20 Einzeldrähte gleichzeitig erzeugt werden. Die von der
Strangpresse abzuziehenden Drahtbündel sind jedoch sehr
schwierig zu handhaben und machen einen großtechnischen
Einsatz nahezu unmöglich. Bereits beim Strangpressen müssen
Materialverluste von mehr als 5% in Kauf genommen werden.
Weitere Materialverluste entstehen bei der Weiterverar
beitung. So sind die abgezogenen Drahtstränge mehr oder
weniger stark durch Materialhaftung miteinander verbunden,
so daß sie sich nur als Drahtbündel weiterverarbeiten
lassen. Sie werden durch Scheren oder Stanzen auf handels
übliche Stablängen von beispielsweise 385 oder 500 mm
abgelängt. Die durch den Schnitt durch ein ganzes Draht
bündel erzeugten Einzelstäbe können hinsichtlich der
Schnittqualität keineswegs als zufriedenstellend angesehen
werden. Infolgedessen entstehen beim Schneiden weitere
Materialverluste, die etwa 10% des eingesetzten Materials
betragen.
Im Anschluß daran müssen die abgelängten und mit einer
dunklen Oxidhaut versehenen Stäbe in verdünnter
Schwefelsäure gebeizt, anschließend mit Wasser gespült und
nach dem Spülen mit Holzspänen getrommelt werden, damit sie
wieder ein metallisch blankes Aussehen erhalten. Auch
dieser Vorgang ist äußerst aufwendig, da insbesondere im
Hinblick auf die Umweltschutzbestimmungen komplizierte
Verfahren für die Entsorgung der Schwefelsäure- und
Sulfatlösung angewandt werden müssen.
Obwohl die weiter oben beschriebenen Materialverluste nur
vorübergehend entstehen, da die Legierung durch Einschmel
zen wiedergewonnen werden kann, stellt dieses "Recycling"
jedoch einen ganz enormen Kostenfaktor dar, der nicht ohne
weiteres an den Endverbraucher weitergegeben werden kann.
Letztendlich aber stellt auch das Wiedereinschmelzen wegen
des erforderlichen Energiebedarfs eine Umweltbelastung dar,
die es zu vermeiden gilt.
Nun hat man aber auch bereits den Weg beschritten, durch
Strangpressen Drähte größeren Durchmessers herzustellen und
diese nachfolgend durch Walzen und/oder Ziehen im Quer
schnitt zu verringern und hierbei beispielsweise auch
prismatische Querschnitte zu erzeugen wie beispielsweise
quadratische Querschnitte. Diese Maßnahmen sind aber
außerordentlich aufwendig, und zwar bei dem Phosphor-Kup
fer-Lot wegen der großen Sprödigkeit und beim Silber-Kup
fer-Lot wegen der langsamen Fließgeschwindigkeit.
So gibt beispielsweise das Buch von Dr. Ing. Kurt Dies
"Kupfer und Kupferlegierungen in der Technik", Springer-
Verlag, 1967, auf den Seiten 655ff. an, daß sich das
System Kupfer-Phosphor durch Warmwalzen, Warmpressen oder
Schmieden verformen läßt, allerdings nur, solange diese
Formgebungsarbeiten im reinen α-Gebiet stattfinden. Nach
dem Zustandsschaubild Kupfer-Phosphor auf Seite 656 endet
die α-Phase allerdings bereits bei einem Phosphoranteil
von etwa 2 Gewichtsprozent.
Die Eutektikale des Systems Kupfer-Phosphor liegt bei
714°C, und der Autor meint weiterhin, daß hoch
phosphorhaltige Legierungen ca 200°C unter der
Eutektikalen verarbeitet werden müssen. Bei einem Phos
phorgehalt von 8% liege mithin die günstigste Preßtempe
ratur zwischen 500 und 530°C. Hierbei leide das Verfahren
allerdings an einem erheblichen Formänderungswiderstand.
Nun ist aber mit dem Strangpreßvorgang gemäß den einlei
tenden Ausführungen die Herstellung von Lötstäben keines
wegs beendet. Auf Seite 659 des gleichen Buches findet sich
der Hinweis, daß sich Legierungen des Systems Kupfer-Phos
phor mit einem Phosphorgehalt über 31% nicht mehr auf dem
üblichen Wege durch Ziehen Kaltverformen lassen.
Der Autor Dr. Dies gibt auf Seite 660 weiterhin an, daß
eine gepreßte eutektische Kupfer-Phosphor-Legierung mit
beispielsweise 8,5% Phosphor bei Temperaturen oberhalb
200°C gut verformbar sind, so daß die Legierung bei 300
bis 400°C zu dünnen Bändern für Lötfolien warmgewalzt
werden können.
Mit diesen Angaben allein ist jedoch weder die wirtschaft
liche Herstellung von Lötfolien, noch von Lötdrähten
möglich. So ist es beispielsweise außerordentlich
schwierig, das Ausgangsmaterial für die Lötfolien in einem
Ofen auf entsprechende Temperaturen aufzuheizen und
nachfolgend innerhalb des angegebenen Temperaturbereichs
auszuwalzen, da ein inniger Wärmekontakt des sehr gut
wärmeleitfähigen Lötmaterials zur Umgebung und zu den
Walzen des Walzwerks besteht, die nicht auf entsprechende
Temperaturen aufgeheizt werden können.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Ver
fahren zum Herstellen von Lötstäben der eingangs beschrie
benen Zusammensetzung anzugeben, das wirtschaftlich durch
führbar ist und bei einem Minimum an Ausschuß zu Lötstäben
einwandfreier Beschaffenheit führt, und zwar sowohl hin
sichtlich der geometrischen Form (Schnittkanten) als auch
hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit (metallisch
blank). Insbesondere soll dabei die bisher übliche Säure
behandlung der Zwischenprodukte entfallen, die
umweltbelastend ist und/oder zu Entsorgungsproblemen der
Beizlösungen führt.
Die Lösung der gestellten Aufgabe erfolgt bei dem eingangs
beschriebenen Verfahren erfindungsgemäß durch folgende
Verfahrensschritte:
- a) Strangpressen des Blocks bei einer Blocktempera tur von 540 bis 680°C zu einem einzelnen Draht mit einem maximalen Durchmesser von 10 mm,
- b) Abschrecken des aus der Strangpresse austretenden Drahtes auf eine Temperatur unterhalb von 250°C,
- c) kontinuierliches Zuführen des Drahtes zu einer Heizzone und Aufheizen auf eine Temperatur zwischen 200 und 280°C als Einlauftemperatur für ein unmittelbar nachfolgendes Reduzierwalzwerk und
- d) kontinuierliches Herunterwalzen des Drahtes in mindestens drei Walzstufen mit einem Verformungsgrad je Walzstufe von maximal 25% auf den gewünschten Querschnitt.
Der Querschnitt wird aufgrund der Anforderungen des Löt
prozesses gewählt; Lötdrähte oder Lötstäbe gibt es mit
rundem und prismatischem (quadratischem) Querschnitt. Bei
rundem Stabquerschnitt sind Durchmesser von 1,5-2,0-2,5-
3,0 und 4,0 üblich. Bei einem quadratischen Querschnitt
sind Kantenlängen des Quadrats in der gleichen
Größenordnung üblich.
Durch das Merkmal a) wird erreicht, daß der einzelne Draht
problemlos weiterverarbeitet werden kann, d. h. es treten
nicht die bei der Verarbeitung von Drahtbündeln bekannten
Probleme auf wie Querverbindungen oder Quetschungen an den
Schnittstellen.
Durch das Merkmal b) wird erreicht, daß nicht nur das durch
das Strangpressen härter gewordene Material wieder erweicht
wird, vielmehr wird auch die Drahtoberfläche durch das
Abschreckmedium (üblicherweise Wasser) sehr weitgehend
gegen eine Oxidation geschützt, und zwar nicht nur deswe
gen, weil durch den Abschreckvorgang die für eine Oxidation
erforderliche Temperatur sehr rasch unterschritten wird,
sondern vor allem deswegen, weil durch den beim Abschrecken
gebildeten Wasserdampf die oxidierende Atmosphäre von dem
Draht ferngehalten wird.
Die Verfahrensschritte a) und b) sind daher unmittelbar
miteinander verknüpft.
Ob nun im Anschluß an den Verfahrensschritt b) das Zwi
schenprodukt aufgewickelt und zwischengelagert oder unmit
telbar mittels der Verfahrensschritte c) und d) weiterver
arbeitet wird, hängt von den Auslegungsdaten derjenigen
Vorrichtungen ab, in denen die Verfahrensschritte c) und d)
ausgeführt werden. Üblicherweise wird jedoch der abge
schreckte Draht aufgewickelt und zwischengelagert.
Die Merkmale c) und d) sind wiederum in ihrem unmittelbaren
Zusammenwirken zu sehen, d. h. der kontinuierlich auf die
Einlauftemperatur des Reduzierwalzwerks aufgeheizte Draht
wird unmittelbar anschließend und mit gleicher Geschwin
digkeit dem Reduzierwalzwerk zugeführt und darin ebenso
kontinuierlich in mehreren (mindestens drei) Walzstufen mit
einem Verformungsgrad je Walzstufe von maximal 25% auf den
gewünschten Querschnitt heruntergewalzt.
Ein solches "Reduzierwalzwerk" wird in besonders vorteil
hafter Weise aus sogenannten Kocks-Blöcken ausgeführt, bei
denen auf das Walzgut drei Einzelwalzen einwirken, die
unter Winkeln von 120 Grad um die Achse des Walzguts herum
verteilt sind. Die einzelnen Blöcke haben dabei solche
Walzenprofile, daß sie abwechselnd runde und polygonale
Walzquerschnitte erzeugen. Einzelheiten solcher Walzwerke
sind jedoch Stand der Technik, so daß sich ein näheres
Eingehen hierauf erübrigt.
Am Ende des Herstellprozesses wird der Draht alsdann
mittels einer Schere oder Stanze in Stäbe mit den ge
wünschten Längen unterteilt und ohne weitere
Nachbehandlung, insbesondere auch ohne das lästige und
umweltbelastende Beizen verpackt.
Das Herstellverfahren ist dabei im Himblick auf Endprodukte
unterschiedlicher Durchmesser und Querschnitte außeror
dentlich flexibel, da der stranggepreßte Draht stets den
gleichen Durchmesser haben kann. Es ist dann lediglich
durch das Zuschalten einzelner Walzwerksblöcke möglich, die
gewünschten Durchmesser und Querschnitte einzustellen. Die
Werkzeugkosten für die teuren Matrizen der Strangpresse
reduzieren sich dadurch erheblich. Auch der Ausschuß wird
drastisch reduziert, und zwar von beispielhaft 25% bei dem
Verfahren nach dem Stand der Technik auf unter 2% beim
erfindungsgemäßen Verfahren.
Dadurch werden Umweltbelastung und Recycling-Kosten ganz
drastisch vermindert.
Der Draht am Ende des Verfahrensschritts d) kann dabei
bereits das Endprodukt sein. Es ist jedoch gemäß einer
Weiterbildung der Erfindung möglich, ein solches Produkt in
mindestens einer weiteren Walzstufe auf einen kleineren
Endquerschnitt herunterzuwalzen. Zu diesem Zweck wird das
am Ende des Verfahrensschritts d) erhaltene Zwischenprodukt
zwischengelagert und vor der Weiterverarbeitung in einem
Ofen auf eine Temperatur zwischen 100 und 280°C erwärmt
und aus dem erwärmten Zustand heraus abgezogen und der
mindestens einen weiteren Walzstufe zugeführt.
Wie bereits gesagt, soll der durch den Verfahrensschritt d)
herunterzuwalzende Draht möglichst unmittelbar vor dem
Einlaufen in das Reduzierwalzwerk auf eine Temperatur
innerhalb des angegebenen Bereichs aufgeheizt werden. Dies
geschieht in ganz besonders vorteilhafter Weise dadurch,
daß man das Aufheizen auf konduktivem Wege durch kontinu
ierliches Hindurchleiten des Drahtes durch im Abstand
angeordnete elektrische Kontaktrollenpaare durchführt.
Dadurch ist nicht nur ein äußerst intensives Aufheizen des
Drahtes innerhalb einer sehr kurzen Wegstrecke möglich,
sondern das letzte Kontaktrollenpaar kann auch unmittelbar
vor dem Reduzierwalzwerk angeordnet werden, so daß Wärme
verluste und eine Oxidation auf minimale Werte gesenkt
werden können. Ein konduktiver Erwärmungsprozeß läßt sich
auch auf sehr elegante und präzise Weise regeln, nämlich
dadurch, daß bei konstantem Abstand der elektrischen
Kontaktrollen die Isttemperatur des Drahtes am Ende der
konduktiven Heizstrecke gemessen, mit einer Solltemperatur
verglichen und eine etwaige Differenz einer Regeleinrich
tung zur Regelung der elektrischen Leistungszufuhr zuge
führt wird.
Nun ist es natürlich zweckmäßig, die am Einlauf des Redu
zierwalzwerks vorhandene Drahttemperatur auch vor dem
Einlauf in jeden Walzwerksblock innerhalb des genannten
Bereichs zu halten. Dies ist bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren mit seiner kontinuierlichen Verfahrensführung
deswegen besonders einfach zu bewerkstelligen, weil sich
der Draht in jedem einzelnen Walzenblock durch die Verfor
mungsarbeit zusätzlich erwärmt, so daß es genügt, den Draht
in oder zwischen den Walzstufen auf eine Temperatur inner
halb des genannten Bereichs von 200 bis 280°C, insbeson
dere von 215 bis 250°C abzukühlen. Dies geschieht entweder
durch eine entsprechende Kühlung der Walzen, die bekannt
lich in einem innigen Wärmekontakt mit dem Draht stehen,
oder durch zwischen den Walzstufen angeordnete Kühlein
richtungen.
Die kontinuierliche Verfahrensführung erstreckt sich dabei
üblicherweise auf die Materialmenge eines Blocks mit einer
Länge von 300 mm, einem Durchmesser von 83 mm und einem
Gewicht von 11,7 kg. Daraus läßt sich ein endloser Einzel
draht mit einem Durchmesser von 4,8 ±0,1 mm und einer
Länge von etwa 85 m herstellen.
Die Kontinuität der Verfahrensführung läßt sich jedoch
gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung noch
dadurch weiter steigern, daß beim Strangpressen des Blocks
am Ende des Preßvorgangs eines Blocks in der Preßform vor
der Matrize ein Preßrest stehengelassen wird, und daß ein
der Matrize abgekehrter Volumensanteil des Preßrestes vor
dem Einführen eines nachfolgenden Blockes abgetrennt wird,
worauf der nachfolgende Block durch eine Heißverschweißung
mittels des Preßstempels mit dem in der Preßform verblie
benen Volumensanteil des Preßrestes vereinigt wird.
Erfahrungsgemäß sammeln sich nämlich im Preßrest während
des Preßvorgangs Verunreinigungen an, und zwar bevorzugt in
den äußeren Randzonen bzw. in dem dem Preßstempel zuge
kehrten Teil des Preßrests. Die Erfahrung hat gezeigt, daß
man beim praktisch vollständigen Auspressen des Preßrests
Drähte erhält, die auf der äußeren Oberfläche eine schup
penförmige Struktur haben, sprödbrüchig sind und sich
praktisch nicht mehr auswalzen lassen. Dadurch, daß man den
betreffenden Teil des Preßrestes abtrennt und verwirft,
bleibt die Reinheit des Lötmaterials sehr weitgehend auch
bei einer kontinuierlichen Verfahrensführung erhalten.
Die Abtrennung eines definierten Preßrestes läßt sich in
besonders vorteilhafter und einfacher Weise dadurch er
reichen, daß der vor der Matrize stehen gebliebene Preßrest
eine Durchmesserabstufung aufweist, wobei der größere
Durchmesser dem Preßstempel zugekehrt ist, und daß der im
größeren Durchmesser befindliche Volumensanteil des Preß
restes vor der Heißverschweißung abgetrennt wird. Die
Trennstelle liegt dabei an der Stelle des Durchmesser
sprungs. Dadurch liegen die Verunreinigungen im äußeren
Bereich des Volumensanteils mit dem größeren Durchmesser,
und der durchzutrennende Querschnitt entspricht nur dem
kleineren Durchmesser des in der Preßform verbleibenden
Volumensanteils. Hierdurch wird sicher zwischen reinem und
verunreinigtem Material unterschieden. Das Anschweißen des
neuen Blocks geschieht bei dem nachfolgenden Preßvorgang
automatisch und problemlos, wobei sich das Spiel wieder
holt, daß sich die Verunreinigungen in dem neuerdings
stehen bleibenden Preßrest ansammeln.
Die durch den vorstehenden Vorgang bedingte Diskontinuität
bei der Herstellung des Einzeldrahtes ist jedoch auf diesen
Teil des Verfahrens beschränkt, da der Einzeldraht auf eine
Haspel aufgewickelt wird. Durch das Aufspulen, Zwischenla
gern und Wiederabspulen läßt sich jedenfalls auf der Seite
des Reduzierwalzwerks über die gesamte Drahtlänge ein
kontinuierlicher Reduzierprozeß durchführen. Dadurch werden
auch die sogenannten "Anfahrverluste" relativ verringert,
die bei jedem Einführen eines neuen Drahtabschnitts dadurch
entstehen, daß die nicht zwischen den Kontaktrollen ge
führte vordere Drahtlänge kalt ist.
Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1.
Zur Lösung im wesentlichen der gleichen Aufgabe ist diese
Vorrichtung erfindungsgemäß gekennzeichnet durch folgende
Einrichtungen:
- a) eine unmittelbar hinter der Strangpresse aufgestellte Abschreckvorrichtung für den erzeugten Draht,
- b) eine Geschwindigkeitsmeßvorrichtung für die Messung der Drahtgeschwindigkeit,
- c) eine von der Geschwindigkeitsmeßvorrichtung geregelte Aufwickelvorrichtung für den Draht,
- d) eine Abwickelvorrichtung für den Draht,
- e) eine konduktive Heizeinrichtung mit Kontaktrollen für den Draht und
- f) ein der Heizeinrichtung unmittelbar nachgeschaltetes Reduzierwalzwerk mit mindestens drei Walzstufen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegen
standes ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes wird
nachfolgend anhand der Fig. 1 bis 5 näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Verfahrensschema über die Verfahrensführung
von der Vorwärmung des Blocks bis zum Aufwickeln
des stranggepreßten Einzeldrahtes,
Fig. 2 ein Verfahrensschema über die Verfahrensführung
mit der konduktivem Beheizung des Drahtes und der
Reduzierung des Drahtquerschnitts bis zum
Aufwickeln des gewalzten Drahtes,
Fig. 3 die wesentlichen Teile einer Strangpresse für die
Herstellung des Einzeldrahtes,
Fig. 4 einen Schnitt durch eine einzelne Stufe des
Reduzierwalzwerks (einen sogenannten
Kocks-Block), und
Fig. 5 ein Verfahrensschema für die Verfahrensführung
bei einer sich gegebenenfalls anschließenden
weiteren Reduzierung und Profilierung des
Drahtquerschnitts.
In Fig. 1 ist ein einzelner Block 1 dargestellt, der über
eine automatische Beschickungsvorrichtung 2 einem Ofen 3
zugeführt wird, der als sogenannter Stoßofen ausgeführt ist
und in dem eine Reihe von Blöcken 1 auf die erforderliche
Strangpreß-Temperatur aufgeheizt wird. Am Ausgang des
Ofens 3 befindet sich eine Zuführeinrichtung 4 für die
Zufuhr einzelner Blöcke zu einer Strangpresse 5. Diese
Strangpresse besitzt einen Matrizenhalter 6, der teilweise
von einem Gehäuse 7 verdeckt ist und eine Führungsbuchse 8,
die mit den einzelnen erwärmten Blöcken 1 beschickt wird.
Weiterhin besitzt die Strangpresse am entgegengesetzten
Ende einen Preßzylinder 9 mit einem Preßkolben 10, der mit
einem Preßstempel 11 verbunden ist. Weitere Einzelheiten
der Strangpresse 5 werden anhand der Fig. 3 noch näher
erläutert.
Die Strangpresse 5 erzeugt einen Draht 12, der unmittelbar
nach dem Austritt aus der Strangpresse einer Abschreckvor
richtung 13 zugeführt wird, durch die der Draht unter einer
Reihe von Abschreckbrausen 14 hindurchgeführt wird.
Nachfolgend wird der Draht 12 durch eine Geschwindigkeitsmeß
vorrichtung 15 hindurchgeführt, deren elektrisches Ausgangs
signal über eine Leitung 16 einer Regelanordnung 17 zuge
führt wird, die den nicht näher gezeigten Antriebsmotor
einer Aufwickelvorrichtung 18 regelt. Dort wird ein erster
Drahtwickel 19 erzeugt, der einem Zwischenlager zugeführt
wird. Hat der erzeugte Draht 12 bereits den endgültigen
Durchmesser, so tritt an die Stelle der Aufwickelvorrich
tung 18 eine Ablängvorrichtung, wie sie im Zusammenhang mit
Fig. 5 noch näher erläutert wird.
Fig. 2 zeigt den Drahtwickel 19 auf einer
Abwickelvorrichtung 19a nach einer Zwischenlagerung.
Der Draht 12 wird vom Drahtwickel 19 abgezogen und zunächst
zu Reinigungszwecken einer Bürstenstation 20 zugeführt, die
eine hier nicht gezeigte Absaugvorrichtung aufweist.
Während des Bürstens wird der Draht 12 durch mit konstanter
Geschwindigkeit angetriebene Rollen 21 geführt, die ein
Richtwalzwerk darstellen.
An die Bürstenstation 20 schließt sich eine Heizstation 22
an, die als konduktive Erwärmungsanlage ausgeführt ist. Die
Heizstation besitzt mehrere Kontaktrollenpaare 23, 24, 25
und 26, die an die Ausgangsklemmen eines Niederspannungstrans
formators angeschlossen sind. Durch eine entsprechende
Schaltung wird zwischen den Kontaktrollenpaaren 23 und 24
sowie zwischen den Kontaktrollenpaaren 25 und 26 jeweils
eine Strecke gebildet, in der der Draht 12 vom Heizstrom
durchflossen wird. Hierbei bildet der Draht selbst den
Heizwiderstand. Durch einen hier nicht gezeigten Temperatur
sensor kann in Verbindung mit einer gleichfalls nicht
gezeigten Regelanordnung die Heizleistung so geregelt
werden, daß der Draht 12 am Ausgang der Heizstation 22
stets die gleiche Temperatur aufweist.
Der Heizstation 22 ist eine Rotationsschere 27 unmittelbar
nachgeschaltet. Diese dient dazu, nach dem Einführen eines
neuen Drahtabschnitts das vordere Ende abzutrennen, das
nicht aufgeheizt werden kann und infolgedessen dem
nachgeschalteten Reduzierwalzwerk 28 nicht zugeführt werden
darf. Zu diesem Zweck wird auch die Rotationsschere
zweckmäßig temperaturgesteuert angetrieben, d. h. der Anfang
des neu zugeführten Drahtabschnitts wird solange in kurze
Teilabschnitte zerlegt, bis die vorgeschriebene
Einlauftemperatur des Reduzierwalzwerks erreicht ist.
Das Reduzierwalzwerk 28 besteht aus insgesamt 7
Walzwerksblöcken 29 bis 35, die jeweils so eingestellt
sind, daß der Drahtquerschnitt in jedem Walzwerksblock um
maximal 25% gegenüber dem Querschnitt in dem
vorausgegangenen Walzwerksblock reduziert wird. Um hierbei
eine optimale Querschnittsveränderung zu erzielen, werden
die Walzquerschnitte abwechselnd rund und dreikantig
gewählt, eine Maßnahme, die an sich bekannt ist und daher
nicht näher erläutert wird.
Die Zahl der jeweils zugeschalteten Walzwerksblöcke richtet
sich nach dem angestrebten Querschnitt des Drahtes am
Ausgang des Reduzierwalzwerks. Es ist also nicht in jedem
Falle erforderlich, auch die letzten Walzwerksblöcke
zuzuschalten. Dem Reduzierwalzwerk 28 ist eine Endstufe 38
nachgeschaltet, die für die Herstellung besonders kleiner
Drahtdurchmesser dient. Von dieser Endstufe 36 wird der
Draht 12 einer weiteren Aufwickelvorrichtung 37 zugeführt.
Falls der Draht in diesem Stadium bereits seinen
Endquerschnitt erreicht hat, kann die Aufwickelvor
richtung 37 auch durch eine Ablängvorrichtung ersetzt
werden, wie sie in Fig. 5 dargestellt ist.
In Fig. 3 sind die wesentlichen Teile der Strangpresse 5
dargestellt, nämlich der Matrizenhalter 6 mit einer
eingesetzten Matrize 38, die Führungsbuchse 8, in die ein
vorgewärmter Block 1 eingelegt ist (durch gestrichelte
Umrißlinien dargestellt) und der Preßstempel 11, der durch
ein auswechselbares Preßstück 39 verlängert ist.
Die Matrize 38 ist in eine koaxiale Matrizenbohrung 40 mit
dem Durchmesser DH eingesetzt. Der Durchmesser DM der hier
nicht näher bezeichneten Matrizenöffnung entspricht dem
Drahtdurchmesser.
Auf seinem Außenumfang ist der Matrizenhalter von einem
elektrischen Heizwiderstand 41 umgeben, der nach außen hin
von einer nicht näher bezeichneten Wärmedämmung umgeben
ist. Dadurch ist es möglich, Matrizenhalter und Matrize auf
eine isotherme Temperatur aufzuheizen. Auf der dem
Preßstempel 11 zugekehrten Seite besitzt der
Matrizenhalter 6 eine Kegelfläche 42, auf die eine
komplementäre Kegelfläche 43 in der Führungsbuchse 8
aufsetzbar ist, so daß diese Führungsbuchse gegenüber der
Matrizenbohrung 40 exakt zentriert wird.
Die Führungsbuchse 8 besitzt einen Innendurchmesser DB. Die
Durchmesserabstufung ist dabei so getroffen, daß zwischen
dem Innendurchmesser DB der Führungsbuchse und dem
Durchmesser DH der Matrizenbohrung 40 eine erste
Durchmesserdifferenz besteht. Zwischen dem Durchmesser DH
der Matrizenbohrung und dem Durchmesser DM der
Matrizenöffnung besteht eine zweite Durchmesserdifferenz.
Sobald mittels des Preßstempels 11 der größte Teil des
Blocks 1 in Form des Drahtes 12 durch die Matrizenöffnung
ausgetreten ist, verbleibt in der Preßform ein Preßrest 44
mit abgestuften Durchmessern. Der kleinere Durchmesser
entspricht dem Durchmesser DH der Matrizenbohrung 40,
während der größere Durchmesser dem Innendurchmesser DB der
Führungsbuchse entspricht. Dadurch werden zwei voneinander
abgrenzbare Volumensanteile gebildet. In dem der Matrize
abgekehrten Volumensanteil (mit dem größeren Durchmesser)
befinden sich die Verunreinigungen des Blocks 1.
Infolgedessen wird dieser Volumensanteil mittels eines
Stanzmessers 45 von dem anderen Volumensanteil abgetrennt,
der in der Matrizenbohrung verbleibt. Der abgescherte
Volumensanteil wird verworfen und einem Recycling-Verfahren
zugeführt.
Wird nunmehr die Führungsbuchse 8 wieder an den
Matrizenhalter 6 angesetzt, so kann ein neuer Block 1
mittels des Preßstempels 11 gegen den verbliebenen
Volumensanteil des Preßrestes 44 verschoben werden, mit dem
er während des Pressens eine Heißverschweißung eingeht. Das
Strangpreßverfahren wird auf diese Weise
quasi-kontinuierlich gestaltet, ohne daß sich
Verunreinigungen bis zum Ende der Mehrfach-Chargierung
ansammeln können.
Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch alle Achsen eines
Walzwerksblocks, im vorliegenden Falle des Walzwerks
blocks 29 des Reduzierwalzwerks 28. Die einzelnen Walzen
29a, 29b und 29c sind mit ihren Hauptebenen äquidistant auf
den Umfang des Drahtes 12 verteilt. In diesem
Walzwerksblock wird aus dem runden, vorgeheizten
Drahtquerschnitt zunächst - wie dargestellt - ein
Dreiecksprofil erzeugt. Infolgedessen haben die Walzen
zylindrische Arbeitsflächen. Der Antrieb sämtlicher Walzen
erfolgt über ein Vorgelege 46, wobei zwei der Walzen noch
über Kegelradpaare 47 und 48 angetrieben werden.
In Fig. 5 ist ein elektrisch beheizter Vorwärmofen 49
dargestellt, in dem mehrere Drahtwickel 50 vorgewärmt
werden, die in der Aufwickelvorrichtung 37 hergestellt
worden sind. Von diesem Vorwärmofen wird der aus dem Draht
12 hervorgegangene Draht 12a einem weiteren
Reduzierwalzwerk 51 zugeführt, zu dem im vorliegenden Falle
vier Walzwerksblöcke gehören, die jedoch im einzelnen nicht
näher bezeichnet sind. Durch eine Rotationsschneidvorrich
tung 52 wird der Draht in einzelne Stäbe 12c vorgegebener
Länge zerlegt, die über eine Abzugsvorrichtung 53 einer
hier nicht gezeigten Verpackungsstation zugeführt werden.
Wie bereits gesagt, sind der Vorwärmofen 49 und das weitere
Reduzierwalzwerk 51 eine Zusatzeinrichtung, die dann zum
Einsatz kommt, wenn besonders dünne Lötstäbe erzeugt werden
sollen. Sofern bereits das Endprodukt der Anordnung nach
Fig. 2 die gewünschten Querschnittsabmessungen besitzt,
treten dort an die Stelle der Aufwickelvorrichtung 37 die
Rotationsschneidvorrichtung 52 und die Abzugsvorrichtung 53
nach Fig. 5.
In einer Anlage mit den Einzelheiten nach den Fig. 1 bis
5 wurden aus Blöcken mit einem Durchmesser von 83 mm, einer
Länge von 300 mm und einem Gewicht von 11,8 kg Lötstäbe mit
einem quadratischen Querschnitt von 2,0 mm×2,0 mm und
einer Länge von 385 mm hergestellt. Am Ausgang des Ofens 3
hatten die Blöcke eine mittlere Temperatur von 600°C. Auch
der Matrizenhalter 6 war auf eine Temperatur von 600°C
aufgeheizt. Die Matrize 38 besaß eine solche (runde)
Matrizenöffnung, daß der stranggepreßte Draht einen
Durchmesser von 4,8 ±0,1 mm besaß. Die Preßgeschwindigkeit
wurde dabei derart gewählt, daß die Drahtgeschwindigkeit
35 m/min betrug.
In der Abschreckvorrichtung 13 wurde der Draht durch
Wasserbrausen in der Weise abgeschreckt, daß die
Drahttemperatur am Ausgang der Abschreckvorrichtung bei
etwa 200°C lag. Der Draht wurde in der Aufwickelvorrich
tung 18 mit der bereits genannten Geschwindigkeit
aufgewickelt. Es wurden nacheinander 20 Blöcke zum Einsatz
gebracht, so daß sich eine gesamte Drahtlänge von 1700 m
ergab. Bei jedem einzelnen Preßvorgang wurde ein
Volumensanteil des Preßrestes mit einem Gewicht von etwa
0,8 kg verworfen, so daß von jedem Block etwa 11,0 kg zu
Draht mit einer für die Weiterverarbeitung geeigneten
Qualität gepreßt wurden.
Der zwischengelagerte Drahtwickel 19 wurde alsdann einer
Vorrichtung nach Fig. 2 zugeführt und zunächst in der
Bürstenstation 20 gebürstet. Alsdann wurde der Draht mit
einer Geschwindigkeit von 35 m/min der Heizstation 22
zugeführt, an deren Ausgang er eine mittlere Temperatur von
etwa 200°C besaß. Dies war auch die Einlauftemperatur für
das Reduzierwalzwerk 28. In den ersten beiden Walzwerks
blöcken 29 und 30 wurde der ursprünglich runde Draht
zunächst auf prismatische Querschnitte heruntergewalzt. Im
dritten Walzwerksblock 31 erhielt der Draht einen runden
Querschnitt von 3,5 mm. In weiteren Versuchen wurden runde
Drahtquerschnitte mit Durchmessern von 3,0 mm und 2,5 mm
erzeugt, und zwar am Ausgang der Walzwerksblöcke 33 und 35.
In den Walzwerksblöcken 32 und 34 wurde der zuvor runde
Drahtquerschnitt wieder auf einen prismatischen (dreiec
kigen) Drahtquerschnitt heruntergewalzt.
Durch Kühlung der Walzen wurde die Drahttemperatur auf ca.
200°C gehalten.
Die einzelnen Drähte 12 unterschiedlichen Durchmessers
wurden alsdann in der Aufwickelvorrichtung 37 abgelegt.
Die einzelnen Drahtwickel 50 aus der Aufwickelvorrichtung
37 wurden alsdann einer Vorrichtung nach Fig. 5 zugeführt.
Zunächst wurden die Drehwickel 50 auf eine Temperatur von
etwa 200°C aufgeheizt, bei der der Draht mühelos abgezogen
werden konnte. Danach wurden aus Drähten runden
Querschnitts mit Durchmessern von 3,5-3,0-2,5 und
2,0 mm im Reduzierwalzwerk 51 Vierkantdrähte von jeweils
3 × 3 mm2, 2,5 × 2,5 mm2, 2 × 2 mm2 und 1,5 × 1,5 mm2
Querschnitt erzeugt. Diese wurden schließlich in der
Rotationsschneidvorrichtung 52 in Stablängen von 385 mm
zerlegt.
Es zeigte sich in allen Fällen, daß das Verfahren völlig
störungsfrei lief, und zu geraden, metallisch blanken
Lötstäben mit einwandfreien Schnittflächen führte.
Die Versuche wurden mit Lotlegierungen gemäß der nachste
henden Tabelle durchgeführt. In allen Fällen ergaben sich
einwandfreie Ergebnisse hinsichtlich der geforderten
Spezifikationen.
Claims (21)
1. Verfahren zum Herstellen von Lötstäben mit einem
Kupferanteil von mindestens 60 Gewichtsprozent,
vorzugsweise von mindestens 80 Gewichtsprozent, durch
Verformen einer entsprechenden Kupferlegierung aus
einem Block zu einem Draht bei Temperaturen unterhalb
der Eutektikalen, gekennzeichnet durch folgende
Verfahrensschritte:
- a) Strangpressen des Blocks bei einer Blocktempera tur von 540 bis 680°C zu einem einzelnen Draht mit einem maximalen Durchmesser von 10 mm,
- b) Abschrecken des aus der Strangpresse austretenden Drahtes auf eine Temperatur unterhalb von 250°C,
- c) kontinuierliches Zuführen des Drahtes zu einer Heizzone und Aufheizen auf eine Temperatur zwischen 200 und 280°C als Einlauftemperatur für ein unmittelbar nachfolgendes Reduzierwalzwerk, und
- d) kontinuierliches Herunterwalzen des Drahtes in mindestens drei Walzstufen mit einem Verformungs grad je Walzstufe von maximal 25% auf den gewünschten Querschnitt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Strangpressen des Blocks bei einer Blocktemperatur
von 580 bis 620°C durchgeführt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abschrecken des aus der Strangpresse austretenden
Drahtes auf eine Temperatur unterhalb von 200°C
durchgeführt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Draht in der Heizzone auf eine Temperatur zwischen
215 und 250°C aufgeheizt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
ein runder Querschnitt am Ende des Verfahrensschritts
d) in mindestens einer weiteren Walzstufe auf den
Endquerschnitt heruntergewalzt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zwischenprodukt am Ende des Verfahrensschritts d)
in einem Ofen auf eine Temperatur zwischen 100 und 280°C
erwärmt und aus dem erwärmten Zustand heraus
abgezogen und der mindestens einer weiteren Walzstufe
zugeführt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Preßgeschwindigkeit, bezogen auf die Austrittsge
schwindigkeit des Drahtes unterhalb 50 m/min, vorzugs
weise unterhalb 40 m/min gewählt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der maximale Draht-Durchmesser zu 6 mm gewählt wird.
9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Draht zwischen dem Abschrecken und dem Zuführen
zur Heizzone aufgewickelt, zwischengelagert und wieder
abgewickelt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Aufheizen auf konduktivem Wege durch
kontinuierliches Durchleiten des Drahtes durch im
Abstand angeordnete elektrische Kontaktrollen ausge
führt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Draht in oder zwischen den Walzstufen auf eine
Temperatur zwischen 200°C und 280°C abgekühlt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß der Draht in oder zwischen den Walzstufen auf eine
Temperatur zwischen 215°C und 250°C abgekühlt wird.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
beim Strangpressen des Blocks am Ende des Preßvorgangs
eines Blocks in der Preßform vor der Matrize ein
Preßrest stehen gelassen wird, und daß ein der Matrize
abgekehrter Volumensanteil des Preßrestes vor dem
Einführen eines nachfolgenden Blocks abgetrennt wird,
worauf der nachfolgende Block durch eine
Heißverschweißung mittels des Preßstempels mit dem in
der Preßform verbleibenden Volumensanteil des
Preßrestes vereinigt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Preßrest eine Durchmesserabstufung aufweist,
wobei der größere Durchmesser dem Preßstempel zuge
kehrt ist, und daß der im größeren Durchmesser be
findliche Volumensanteil des Preßrestes vor der
Heißverschweißung abgetrennt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Matrizenhalter mit der Matrize in der Preßform im
wesentlichen durch eine Heizeinrichtung isotherm auf
annähernd der Blocktemperatur gehalten wird.
16. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
bei konstantem Abstand der elektrischen Kontaktrollen
die Isttemperatur des Drahtes am Ende der konduktiven
Heizstrecke gemessen, mit einer Solltemperatur ver
glichen und eine etwaige Differenz einer Regelein
richtung zur Regelung der elektrischen Leistungszufuhr
zugeführt wird.
17. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1 mit einem Vorwärmofen für die Blöcke und
mit einer nachgeschalteten Strangpresse, gekennzeich
net durch folgende Einrichtungen
- a) eine unmittelbar hinter der Strangpresse (5) aufgestellten Abschreckvorrichtung (13) für den erzeugten Draht (12),
- b) eine Geschwindigkeitsmeßvorrichtung (15) für die Messung der Drahtgeschwindigkeit,
- c) eine von der Geschwindigkeitsmeßvorrichtung (15) geregelte Aufwickelvorrichtung (18) für den Draht,
- d) eine Abwickelvorrichtung (19a) für den Draht,
- e) eine konduktive Heizeinrichtung (22) mit Kontakt rollen (23, 24, 25, 26) für den Draht, und
- f) ein der Heizeinrichtung (22) unmittelbar nachge schaltetes Reduzierwalzwerk (28) mit mindestens drei Walzstufen.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch
eine dem Reduzierwalzwerk (28) nachgeschaltete weitere
Aufwickelvorrichtung (27) für den Draht.
19. Vorrichtung nach Anspruch 17, gekennzeichnet durch
einen Vorwärmofen (49) für den Draht (12) und ein
weiteres, dem Vorwärmofen (49) nachgeschaltetes
Reduzierwalzwerk (51) für die Erzeugung des
Endquerschnitts des Drahts (12, 12a).
20. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Preßform der Strangpresse (5) einen
Matrizenhalter (6) aufweist, der mit einer
Heizeinrichtung (41) versehen ist.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Innendurchmesser (DB) einer zur Preßform gehörenden Führungsbuchse (8) und dem Durchmesser (DH) einer die Matrize (38) aufnehmenden Matrizenbohrung (40) des Matrizenhalters (6) eine erste Durchmesserdifferenz (DB-DH) vorhanden ist und
daß zwischen dem Durchmesser (DH) der Matrizen bohrung (40) und dem Durchmesser (DM) der Matrizen öffnung eine zweite Durchmesserdifferenz (DH-DM) vorhanden ist.
daß zwischen dem Innendurchmesser (DB) einer zur Preßform gehörenden Führungsbuchse (8) und dem Durchmesser (DH) einer die Matrize (38) aufnehmenden Matrizenbohrung (40) des Matrizenhalters (6) eine erste Durchmesserdifferenz (DB-DH) vorhanden ist und
daß zwischen dem Durchmesser (DH) der Matrizen bohrung (40) und dem Durchmesser (DM) der Matrizen öffnung eine zweite Durchmesserdifferenz (DH-DM) vorhanden ist.
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