DE3920178C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Erzeugung von
Bildern mittels Elektrophotographie, und zwar mit mindestens
einer in dem Gehäuse der Vorrichtung untergebrachten Kartusche,
die Verarbeitungseinheiten zur Durchführung der Elektrophotogra
phie aufweist. Insbesondere betrifft die Erfindung eine
Vorrichtung gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bilderzeugungsgeräte der verschiedensten Art sind seit langem
bekannt, beispielsweise als Kopiergeräte, Laserdrucker o. ä. Sie
weisen im allgemeinen verschiedene Verarbeitungseinheiten in
einer Kartusche auf, nämlich eine photoempfindliche Trommel,
einen Auflader, eine Reinigungseinrichtung, eine Entwick
lungseinrichtung, einen Toner-Behälter, einen Tonersammel
behälter usw., die in dem Gehäuse abnehmbar montiert sind. Ein
Vorteil der bekannten Vorrichtung besteht darin, daß die Wartung
und Reparatur ohne weiteres und unabhängig von den anderen
Teilen durchgeführt werden kann, nämlich es kann ein Wiederauf
füllen mit Toner, ein Austausch der gefüllten Toner-Box, ein
Trommelaustausch o. ä. vorgenommen zu werden, ohne daß die
Kartusche insgesamt ausgetauscht werden muß. Letzteres erfolgt
nämlich normalerweise nur durch den Fachmann.
Ein Drucker mit einer klassischen Kartusche enthält alle obigen
Einheiten, obgleich deren Lebensdauer unterschiedlich groß ist.
Mithin muß die gesamte Kartusche ausgetauscht werden, wenn nur
ein Teil der Verarbeitungseinheiten defekt ist. Dies erhöht die
Wartungskosten beträchtlich.
In der JP-OS 62-32 483 ist eine Bilderzeugungsvorrichtung
beschrieben, welche die zuvor erwähnten Probleme löst. Die
bekannte Vorrichtung weist Kartuschen für zwei Funktionen auf,
die im Gehäuse der Vorrichtung demontierbar angeordnet sind. Die
eine Kartusche enthält eine photoempfindliche Trommel mit ihren
peripheren Geräten wie Reinigungseinrichtung usw. Die andere ist
die Entwicklungskartusche, welche die Vorteile für den Entwick
lungsvorgang, für die Tonerspeicherung usw. umfaßt. Die
Lebensdauer der photoempfindlichen Trommel liegt normalerweise
zwischen 5000 und 20 000 Blatt Papier. Hingegen liegt die
Lebensdauer der Entwicklungskartusche bei 500 bis 5000 Blatt,
und zwar in Abhängigkeit von der Menge an Toner, die in dem
Tonervorratsbehälter enthalten ist. Wenn also die Lebensdauer
einer Kartusche zu Ende ist, kann sie ohne weiteres ausgetauscht
werden, ohne gleichzeitig den Austausch der anderen Kartusche zu
verlangen.
Die bekannte Vorrichtung ist mit einer Tonertransporteinrichtung
ausgerüstet, der von der Reinigungseinrichtung für die photo
empfindliche Kartusche zu der Entwicklungskartusche transpor
tiert wird. Somit braucht ein Toneraufnahmebehälter nicht in der
photoempfindlichen Kartusche angeordnet zu werden, sondern kann
stattdessen in der Entwicklungskartusche vorgesehen sein. Die
Lebensdauer der photoempfindlichen Trommel und ihrer peripheren
Einrichtungen ist wesentlich größer als die für den Tonersammel
behälter. Wäre der Tonersammelbehälter in der photoempfindlichen
Kartusche untergebracht, so müßte er beträchtliche Abmessungen
haben, damit seine Lebensdauer mit der der photoempfindlichen
Trommel und ihrer peripheren Einrichtungen übereinstimmt. Dies
hat natürlich eine Vergrößerung der Abmessungen der Vorrichtung
zur Folge und wirkt deren Miniaturisierung entgegen. Wenn
andererseits der Tonersammelbehälter nicht in der photoempfind
lichen Kartusche, sondern in der Entwicklungskartusche unter
gebracht wird, dann braucht er nicht so groß gestaltet zu
werden, daß die Entwicklungskartusche früher ausgetauscht wird.
Somit läßt sich ein kleinerer Drucker herstellen.
Bei der bekannten Vorrichtung mit Doppelfunktionskartusche hat
die Entwicklungskartusche trotz der Tatsache, daß die Entwick
lungseinheiten in der photoempfindlichen Kartusche keine
wesentlich unterschiedlichen Lebensdauern haben, die nachfolgen
den Probleme.
Die Entwicklungskartusche weist eine Entwicklungseinrichtung,
einen Tonervorratsbehälter und einen Tonersammelbehälter auf.
Wenn also die Lebensdauer einer Einheit beendet ist, müssen alle
drei als neue Entwicklungskartusche ausgetauscht werden. Die
Maximalzahl der zu druckenden Blätter hängt also von der Art des
Entwicklers ab. Wenn ein Einkomponentenentwickler verwendet
wird, dann ist die Maximalzahl der Blätter, die mit ein und
derselben Entwicklungseinrichtung gedruckt werden kann, nahezu
unendlich. Wird hingegen ein Zweikomponentenentwickler verwen
det, so liegt die maximale Blattzahl bei etwa 10 000. Anderer
seits hat der Tonersammelbehälter jedoch nur ein Fassungsvermö
gen für den Resttoner von 500 bis 5000 Blätter. Damit ist seine
Lebensdauer im wesentlichen so lang wie die für den Tonervor
ratsbehälter. Daraus folgt aber auch, daß die Lebensdauer der
Entwicklungseinrichtung wesentlich größer als die für die beiden
Tonerbehälter ist; selbst wenn ein Zweikomponentenentwickler
verwendet wird, ist die Lebensdauer des ersteren doppelt so lang
wie die des letzteren. Wie bereits erwähnt, müssen die zwei
Behälter und die Entwicklungseinrichtung beim Austausch einer
Kartusche gleichzeitig mit ausgetauscht werden. Endet also die
Lebensdauer der Tonerbehälter zuerst, und könnte trotzdem noch
mit der Entwicklungseinrichtung gearbeitet werden, dann muß auch
diese ausgetauscht und mit den Toner-Behältern entsorgt werden.
Dies verteuert natürlich die Wartungskosten der Vorrichtung. Um
die Lebensdauer der Toner-Behälter an die der Entwicklungseinrichtung
anzupassen, müßten die Vorratsbehälter also vergrößert
werden, beispielsweise doppelt so groß sein. Dadurch wird jedoch
die Möglichkeit zur Herstellung einer kompakten und kleinen
Bauform eingeschränkt.
Aus der DE 35 22 296 C2 ist es bekannt, in einem Kopiergerät
einen Tonervorrats- und Tonersammelbehälter in einer Gehäuseeinheit
zusammenzufassen. Dies steht jedoch in keinem Zusammenhang
mit einer fotoempfindlichen Kartusche oder einer Entwicklungseinrichtung.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Bilderzeugungsvorrichtung zu
schaffen, welche einen kompakten Aufbau der Vorrichtung, eine
einfache und bequeme Wartung und eine bestmögliche Ausnutzung
von Betriebsmitteln gewährleistet.
Zur Lösung dieser Aufgabe dient eine Vorrichtung mit den Merkmalen
des Patentanspruchs 1.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Dadurch wird erreicht, daß (1.) eine kleine Bilderzeugungsvorrichtung
hergestellt werden kann, die eine in der Größe reduzierte
Entwicklungskartusche besitzt, bei der das Entwicklervolumen
nicht vergrößert werden muß, um eine längere Lebensdauer
entsprechend der für eine Entwicklungseinrichtung zu haben; (2.)
daß eine Vorrichtung für die Erzeugung von Bildern geschaffen
wird, bei der Kartuschen voneinander getrennt werden können, so
daß lediglich eine Kartusche zur Zeit ausgetauscht zu werden
braucht, wenn ihre Lebensdauer beendet ist und daß die andere
Kartusche bis zum Ende ihrer Lebensdauer weiterverwendet werden
kann, was zu geringen Wartungskosten führt; und (3.) daß eine
Vorrichtung zur Erzeugung von Bildern geschaffen wird, bei der
die Lebensdauer der photoempfindlichen Kartusche im wesentlichen
dreimal so lang wie die für die zweite Kartusche der Entwicklungskartusche
und die Lebensdauer der ersten Kartusche der
Entwicklungskartusche im wesentlichen zweimal so lang wie die
der zweiten Kartusche ist, so daß die ersten und zweiten Kartuschen
gegen neue ausgetauscht werden können, wenn die Lebensdauer
der ersten Kartusche abgelaufen ist; und daß
alle Kartuschen gegen neue ausgetauscht werden können, wenn die
Lebensdauer der photoempfindlichen Kartusche beendet ist.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Figuren näher
erläutert; es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer ersten Kartusche
des Ausführungsbeispiels;
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der zweiten Kartusche
des Ausführungsbeispiels;
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der miteinander
verbundenen ersten und zweiten Kartusche;
Fig. 4 einen Schnitt der miteinander verbundenen ersten und
zweiten Kartusche; und
Fig. 5 einen schematischen Schnitt durch eine Bilderzeugungs
vorrichtung.
Fig. 5 zeigt eine Bilderzeugungsvorrichtung (Drucker) mit einem
Gehäuse 1, in dessen Mitte etwa eine photoempfindliche Kar
tusche 9 mit einer photoempfindlichen Trommel 91, einem
Auflader 92, einer Reinigungseinrichtung 93 und einem
Entlader 94 angeordnet ist. Eine erste Kartusche 10 weist allein
die Entwicklungseinrichtung auf, während eine zweite Kar
tusche 20 einen Tonervorratsbehälter 21 und einen Tonersammel
behälter 22 aufweist; sie sind an einer Seite der photoempfind
lichen Kartusche 9 angeordnet. Eine Sammelleitung 4 für
verbrauchten Toner führt von der Reinigungseinrichtung 93 aus
der photoempfindlichen Kartusche 9 zu einem Tonereinlaß 25 im
Tonersammelbehälter 22 der zweiten Kartusche 20. Die erste und
zweite Kartusche 10 und 20 bilden eine Entwicklungskartusche.
Die zweite Kartusche 20 kann von der ersten Kartusche 10
getrennt werden, so daß lediglich die zweite Kartusche 20 von
dem Körper 1 entfernt zu werden braucht, während die erste
Kartusche 10 weiterhin am Gehäuse 1 angebracht bleibt. Die
gesamte Entwicklungskartusche kann auch entfernt werden, d. h.
sowohl die erste, als auch zweite Kartusche 10 und 20 können
zusammen aus dem Gehäuse 1 entfernt werden. Die zweite Kar
tusche 20 ist mit der ersten Kartusche 10 über ein bekanntes
Eingriffselement verbunden, beispielsweise über Schienen oder
Stangen in einer Weise, daß die zweite Kartusche 20 ohne
weiteres von der ersten Kartusche 10 abgezogen werden kann.
Fig. 1 stellt eine perspektivische Darstellung der ersten
Kartusche 10 dar, die nur die Entwicklungseinrichtung enthält.
Fig. 2 ist eine perspektivische Darstellung der zweiten
Kartusche 20, die den Tonervorratsbehälter 21 und den Tonersam
melbehälter 22 enthält. Die Reinigungseinrichtung 93 der
photoempfindlichen Kartusche 9 ist mit einem Ende der Tonersam
melleitung 4 verbunden, deren anderes Ende an den Tonersam
meleinlaß 25 des Tonersammelbehälters 22 angeschlossen ist, wie
dies zuvor anhand von Fig. 5 erläutert wurde. Der auf der
Oberfläche der photoempfindlichen Trommel 91 nach dem Druckvor
gang verbliebene Toner wird zuerst von der Reinigungseinrich
tung 93 in der photoempfindlichen Kartusche 9 gesammelt und dann
durch die Tonersammelleitung 4 zum Tonersammelbehälter 22
gefördert.
Fig. 3 stellt eine perspektivische Darstellung der Entwick
lungskartusche dar, die die erste Kartusche 10 und die zweite
Kartusche 20 enthält. Die beiden Kartuschen 10 und 20 sind so
miteinander verbunden, daß die Entwicklungseinrichtung der
ersten Kartusche 10 an dem Tonersammelbehälter 21 der zweiten
Kartusche 20 angebracht ist. Wie man aus Fig. 4 erkennt, sind
die Entwicklungseinrichtung und der Tonersammelbehälter 21 mit
einem Tonereinlaß 11 und einem Tonerzuführauslaß 23 verbunden,
durch die der im Tonervorratsbehälter 21 befindliche Toner in
die Entwicklungseinrichtung geleitet wird. Der Toner wird mit
Hilfe einer Walze 24 in dem gewünschten Ausmaß gefördert.
In Fig. 5 erkennt man ein optisches System 2 mit einer Lampe
und vier Spiegeln und Linsen, die über der photoempfindlichen
Kartusche 9 angeordnet sind. Eine Papierzuführung 3 befindet
sich unter der ersten und zweiten Kartusche 10 und 20, während
ein Übertragungs/Trennauflader 5 unter der photoempfindlichen
Trommel 91 der photoempfindlichen Kartusche 9 angeordnet ist.
Eine Fixiereinrichtung 7 ist in dem Gehäuse 1 in der Nähe von
einer Seite angebracht, und zwar in der Nähe derjenigen Seite,
die der Papierzuführung 3 gegenüberliegt. Ein Papierförderer 6
befindet sich zwischen dem Übertragungs/Trennauflader 5 und der
Fixiereinrichtung 7. Ein Papieraustrageteil 8 befindet sich in
der Nähe der Fixiereinrichtung und ragt aus dem Gehäuse 1 vor.
Das Verfahren zur Erzeugung eines Bildes wird nun anhand eines
Beispiels erläutert. Wenn eine Funktionstaste gedrückt wird,
wird beispielsweise das optische System 2 aktiviert, um die
photoempfindliche Trommel 91 derart zu belichten, daß darauf ein
latentes Bild entsteht, das der Originalvorlage entspricht.
Hierauf wird dem latenten Bild mit Hilfe der Entwicklungsein
richtung der ersten Kartusche Toner zugeführt, was zu einem
Tonerbild führt. Das Tonerbild wird von dem Übertragungs-/Trenn
auflader 5 auf ein Blatt Papier 4 übertragen, welches dem
Gehäuse 1 durch die Papierzuführung 3 zugeführt wird. Das
zugeführte Kopierpapier mit dem übertragenen Tonerbild wird dann
vom Papierförderer 6 zur Fixiereinrichtung 7 gefördert, in der
das Bild fixiert wird. Hierauf wird das Blatt aus dem Gehäuse 1
auf das Papieraustrageteil 8 ausgetragen.
Bei einer Vorrichtung dieser Art sind die Lebensdauerverhält
nisse für jede Verarbeitungs-Kartusche folgendermaßen, wobei die
Lebensdauer durch die maximale Anzahl der kopierten Blätter
angegeben wird, die mit jeder Kartusche gedruckt werden können:
Kartusche | |
Lebensdauer (maximale Kopienanzahl für jede Kartusche) | |
Erste Kartusche 10 (enthält die Entwicklungseinrichtung) | |
etwa 10 000 | |
Zweite Kartusche 20 (enthält den Tonervorratsbehälter 21 und den Tonersammelbehälter 22) | etwa 5000 |
Photoempfindliche Kartusche 9 | etwa 30 000 |
Wenn gemäß Tabelle etwa 5000 Blatt Papier mit einer derartigen
Vorrichtung gedruckt sind, dann ist die Lebensdauer der zweiten
Kartusche 20 beendet; d. h. der im Tonervorratsbehälter 21
vorhandene Toner ist aufgebraucht und der Tonersammelbehälter 22
ist mit verbrauchtem Toner gefüllt. Bei etwa 5000 Blatt wird
also lediglich die zweite Kartusche 20 gegen eine neue ausge
tauscht. Wenn etwa 10 000 Blätter mit der gleichen Vorrichtung
gedruckt sind, dann endet die Lebensdauer der ersten Kar
tusche 10, so daß diese auszutauschen wäre. Gleichzeitig endet
auch die Lebensdauer der zweiten Kartusche 20, die zuvor bereits
ausgewechselt wurde. Bei etwa 10 000 gedruckten Blättern müssen
also sowohl die erste, als auch die zweite Kartusche 10 und 20
ausgetauscht werden, wozu man beide zusammen als Einheit
wechselt. Wenn etwa 15 000 Blatt gedruckt sind, dann ist wieder
die Lebensdauer der zweiten Kartusche 20 abgelaufen, so daß nur
diese ausgetauscht wird. Bei etwa 20 000 Blatt werden wieder die
erste und zweite Kartusche 10 und 20 zusammen gewechselt. Bei
25 000 Blatt wird nur die zweite Kartusche 20 ausgetauscht und
wenn letztlich 30 000 Druckvorgänge erreicht werden, dann endet
auch die Lebensdauer der photoempfindlichen Kartusche 9, die nun
auszutauschen ist. Gleichzeitig werden die erste und zweite
Kartusche 10 und 20 gemeinsam gewechselt. Bei 30 000 Druck
vorgängen werden also alle drei Kartuschen ausgetauscht.
Claims (3)
1. Vorrichtung zur elektro-fotografischen Erzeugung von Bildern mit zwei Haupt-Kartuschen
(9; 10 und 20), von denen eine eine photoempfindliche
Kartusche (9) ist, die eine photoempfindliche Trommel (91),
einen Auflader (92), eine Reinigungseinrichtung (93) u. ä.
aufweist und die andere eine Entwicklungskartusche ist, die
eine Entwicklungseinrichtung, einen Tonervorratsbehälter
(21) und einen Tonersammelbehälter (22) aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Entwicklungskartusche (10) aus einer
ersten Kartusche (10), welche nur die Entwicklungseinrichtung
enthält, und einer zweiten Kartusche (20) gebildet ist,
die den Tonervorratsbehälter (21) und den Tonersammelbehälter
(22) aufweist; und daß die erste und zweite Kartusche (10
und 20) voneinander trennbar sind; und daß die Lebensdauer
der photoempfindlichen Kartusche (9) angenähert ein erstes
ganzzahliges Vielfaches der Lebensdauer der ersten Kartusche
(10) ist und die Lebensdauer der ersten Kartusche (10) angenähert
ein zweites ganzzahliges Vielfaches der Lebensdauer
der zweiten Kartusche (20) ist, wobei die Multiplikatoren
zur Bildung des ersten und zweiten ganzzahligen Vielfachen
größer als eins sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die maximale Anzahl der Blätter, die mit dem im Tonervorratsbehälter
(21) der zweiten Kartusche (20) gespeicherten
Toner gedruckt werden können, halb so groß wie die Anzahl
der mit einer Entwicklungseinrichtung der ersten Kartusche
(10) druckbaren Blätter ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der von der Reinigungseinrichtung (93) der photoempfindlichen
Kartusche (9) gesammelte Toner in den Tonersammelbehälter
(22) der Entwicklungskartusche zurückgeführt
wird.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: STOLBERG-WERNIGERODE, GRAF ZU, U., DIPL.-CHEM. DR. |
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8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: STOLBERG-WERNIGERODE, GRAF ZU, U., DIPL.-CHEM. DR. |
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8180 | Miscellaneous part 1 |
Free format text: IM HEFT 26/92, SEITE 7329, SP.2: DIE VEROEFFENTLICHUNG IST ZU STREICHEN |
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D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition |