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DE3943867C2 - Einwegkamera - Google Patents

Einwegkamera

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DE3943867C2
DE3943867C2 DE3943867A DE3943867A DE3943867C2 DE 3943867 C2 DE3943867 C2 DE 3943867C2 DE 3943867 A DE3943867 A DE 3943867A DE 3943867 A DE3943867 A DE 3943867A DE 3943867 C2 DE3943867 C2 DE 3943867C2
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DE
Germany
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film
camera
lens
disposable camera
housing
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE3943867A
Other languages
English (en)
Inventor
Hiroshi Ohmura
Takuya Arai
Akira Haishi
Katsuya Kozai
Hiroshi Hara
Akira Tobioka
Seiji Asano
Junichi Takagi
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Fujifilm Corp
Original Assignee
Fuji Photo Film Co Ltd
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Publication date
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Priority claimed from JP2193688U external-priority patent/JPH01128244U/ja
Priority claimed from JP2193588U external-priority patent/JPH0446272Y2/ja
Application filed by Fuji Photo Film Co Ltd filed Critical Fuji Photo Film Co Ltd
Priority claimed from DE3905310A external-priority patent/DE3905310C2/de
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einwegkamera mit einem zumindest zweiteiligen, einen Hauptgehäuseabschnitt und einen Frontdeckelabschnitt umfassenden Gehäuse zur lichtdichten Aufnahme einer Rolle fotografischen Films, einem Aufnahmeobjektiv, einer Verschlusseinheit und einer mechanischen Filmtransporteinrichtung. Zur Schaffung einer Einwegkamera mit einer elektrischen Blitzeinheit, deren Entladung während der Montage der Einwegkamera in jedem Fall verhindert wird, wird mit der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, dass der Hauptgehäuseabschnitt eine elektronische Blitzeinrichtung sowie ein Paar mit einem Kondensator der elektrischen Blitzeinrichtung verbundene elektrische Anschlüsse umfasst, die im kurzgeschlossenen Zustand eine Aufladung des Kondensators verhindern, wobei ferner in dem Frontdeckelabschnitt im zusammengebauten Zustand des Gehäuses mit den elektrischen Anschlüssen ausgerichtete Öffnungen zur Einbringung einer Kurzschlussverbindung ausgespart sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einwegkamera mit den oberbegrifflichen Merkmalen von Anspruch 1. Eine derartige Kamera ist aus der US 3,190,202 bekannt.
Eine mit einem Objektiveinsatz versehene Einwegkamera hat viele Aussichten, Anklang zu finden, indem sie das Aufnehmen von Fotos gestattet, selbst oder gerade dann, wenn die Person keine Kamera mitführt. Eine derartige, mit einem Objektiveinsatz versehene Einwegkamera umfasst ein lichtdichtes Filmgehäuse mit einem Aufnahmeobjektiv, eingesetzt in dieses, einen einfachen Belichtungsmechanismus, der eine Filmtransporteinrichtung und eine Verschlusseinrichtung mit ihren zugehörigen Elementen innerhalb des Filmgehäuses sowie eine Filmpatrone der Größe 110 oder einem 35-mm Vollformatfilm enthält, die vorher in dem lichtdichten Filmgehäuse eingesetzt wurden, wobei diese Einwegkamera überall dort verkauft wird, wo auch fotografische Filme verkauft werden. Nach der Belichtung sämtlicher Einzelbilder des Rollfilmes wird die Einwegkamera in ein Fotogeschäft oder Fotolabor abgegeben, ohne dass der Film entnommen wird. Dort wird der belichtete Film unter Aufbrechen der Einwegkamera entnommen und entwickelt, um von diesem Abzüge herzustellen, während die Einwegkamera ohne Film weggeworfen wird. Die Abzüge werden zusammen mit dem entwickelten Negativfilm an den Auftraggeber zurückgegeben. Diese Einwegkamera zum Einmalgebrauch oder Wegwerf-Filmpack mit Objektiv macht es leicht, Bilder zu machen, da alle Erfordernisse des Einsetzen eines Filmes oder der Entnahme eines Filmes für den Benutzer entfallen.
Aus wirtschaftlichen Gründen besteht das Gehäuse der Einwegkamera, auch als Filmgehäuse bezeichnet, das eine Filmrolle und die erforderlichen Elemente sämtlich in einem enthält, aus Kunststoffmaterial und ist so einfach wie möglich gestaltet. Die Einwegkamera wird im allgemeinen in drei Abteilungen unterteilt, einen Gehäuseabschnitt, die mit einer Filmpatronen-Aufnahmekammer und einer Film- Aufnahmekammer versehen ist und eine Aufnahmelinse bzw. ein Aufnahmeobjektiv hält und die mit einer Verschluss-Belichtungs- sowie Filmtransporteinrichtung versehen ist, einen Frontdeckelabschnitt, der an dem Hauptgehäuseabschnitt angebracht ist, um das Aufnahmeobjektiv zu lagern und die verschiedenen Elemente, die an dem Hauptgehäuseabschnitt angebracht oder befestigt sind, abzudecken, sowie einen Rückdeckelabschnitt, der an der Rückseite des Hauptgehäuseabschnittes angebracht ist, um die Patronenaufnahmekammer und die Filmaufnahmekammer lichtdicht abzudecken. Die Einwegkamera ist in einem Außengehäuse aus dünnem Karton oder dünner Pappe oder einem dünnen Kunststoff eingeschlossen, wobei dieses Außengehäuse mit einem Aufdruck, einer Bildgestaltung oder dergleichen zum Verkauf versehen ist.
Eine wirtschaftliche Forderung für solch eine Einwegkamera besteht darin, dass sie dünn und kompakt ist. Zum Beispiel wird ein Taschenformat bevorzugt, so dass der Filmpack in eine Brusttasche oder Westentasche gesteckt werden kann.
Eine neuere Tendenz für solche Einwegkameras besteht darin, elektronische Blitzlichteinheiten innerhalb derselben vorzusehen. Das Einbeziehen einer elektronischen Blitzlichteinheit kann den Verwendungsbereich für solche Einwegkameras beträchtlich vergrößern.
Bei der Herstellung derartiger Einwegkameras, die eine elektronische Blitzlichteinheit mit einschließen, ist es erforderlich, eine Testentladung der elektronischen Blitzlichteinheit vor dem Einsetzen einer Filmrolle in die Einwegkamera durchzuführen. Da die elektronische Blitzlichteinheit nach dieser Testauslösung wieder aufgeladen wird, kann der Kondensator versehentlich entladen werden und der Film während des Einsetzens eines Rollfilmes in die Einwegkamera belichtet werden, insbesondere bei der Art, bei der der Film vor den Belichtungen vollständig aufgewickelt wird. Daher ist es erforderlich, den Kondensator der elektronischen Blitzlichteinheit entladen, d. h. im entladenen Zustand zu halten.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Einwegkamera zu schaffen, in der ein Kondensator der elektrischen Blitzeinheit während der Montage der Einwegkamera im entladenen Zustand gehalten werden kann.
Zur Lösung des obigen Problems wird mit der vorliegenden Erfindung eine Einwegkamera mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgeschlagen.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen dargelegt.
Die vorerwähnten und weiteren Ziele sowie Merkmale der vorliegenden Erfindung werden noch deutlicher aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung in Verbindung mit und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen gleiche Teile jeweils durch gleiche Bezugszeichen in allen Ansichten bezeichnet sind. In diesen Zeichnungen sind:
Fig. 1 eine Vorderansicht, die einer herkömmlichen Einwegkamera zeigt,
Fig. 2 eine Draufsicht der Einwegkamera nach Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Einwegkamera nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
Fig. 4 eine Vorderansicht, ähnlich derjenigen nach Fig. 1, die einen Frontgehäuseabschnitt der Einwegkamera nach Fig. 3 zeigt,
Fig. 5 eine Vorderansicht, die die Einwegkamera nach Fig. 3 zeigt,
Fig. 6 eine Draufsicht, ähnlich derjenigen in Fig. 2, die die Einwegkamera nach Fig. 3 zeigt,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung, die den Aufbau einer elektronischen Blitzlichteinheit zeigt, welche in die Einwegkamera, gezeigt in Fig. 3, enthalten ist,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung, die ein Außengehäuse bzw. eine Verpackung zeigt, in das bzw. in die die Einwegkamera gemäß Fig. 3 mit Objektiv eingeschlossen werden soll,
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung, die den fotografischen Filmpack, eingeschlossen in das Außengehäuse zeigt, wobei die Bodenabdeckung geöffnet ist,
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung, die ein Außengehäuse bzw. eine Verpackung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung zeigt,
Fig. 11 eine perspektivische Darstellung, die eine Einwegkamera bei geöffnetem Bodendeckel zeigt, der in das Außenfilmgehäuse bzw. die Verpackung eingesetzt ist, die in Fig. 10 dargestellt ist.
Ehe die vorliegende Erfindung im einzelnen erläutert wird, wird zum Zwecke kurz den Hintergrund der Erfindung zu skizzieren, auf die Fig. 1 und 2 verwiesen, wobei dies das Verständnis für die baulichen Merkmale der nachfolgend erläuterten, erfindungsgemäßen Einwegkamera verbessern bzw. vergrößern will. Wie in Fig. 1 gezeigt ist, hat der herkömmliche Einwegkamera mit Objektiveinsatz bzw. Objektiv, nachfolgend zur Vereinfachung jeweils nur noch als Einwegkamera bezeichnet, einen Frontdeckel 1, dessen Frontwandung 2 mit verschiedenen Öffnungen, wie z. B. einer Objektivöffnung 2a zum Freilegen eines Aufnahmeobjektives, halbkreisförmige Schlitze 2b, die die Objektivöffnung 2a enthält, um den Teil, der die Objektivöffnung 2a umgibt, verhältnismäßig elastisch zu machen, kleine Öffnungen 2c, die mit Nasen eines Hauptgehäuseabschnittes im Eingriff sind, um den Frontdeckel 1 an dem Hauptgehäuseabschnitt zu halten und einige Ausnehmungen aufweist, die für die Gießherstellung bzw. Formgebung der Frontabdeckung (Frontdeckel 1) verwendet werden. Der Frontdeckel 1 besitzt außerdem eine Oberwandung 3, versehen mit Öffnungen, wie z. B. einer Öffnung 3a zur Aufnahme eines Verschlussauslösers 4 und eines Bildzählfensters 3b, durch das ein Bildzähler sichtbar ist.
Wie klar in Fig. 2 gezeigt ist, hält der Hauptgehäuseabschnitt an seiner Vorderwandung einen Objektivhalter 5 und eine Kammer 6, um eine Verschlussbelastungs- oder -vorspannfeder zu enthalten und hält an seiner Oberwandung einen Filmtransportknopf 7, der teilweise durch das Verpackungsgehäuse hindurch freiliegt. Durch ein Bezugszeichen 1a ist die Innenfläche der Vorderwandung 2 der Frontabdeckung 1 bezeichnet. Der Objektivhalter 5 und die Federkammer 6 springen von der Vorderwandung des Hauptgehäuseabschnittes hervor.
Wie offensichtlich ist, wird die Dicke der Einwegkamera zwischen der Außenfläche der Vorderwandung (Frontwandung 2) und der Außenfläche der Rückabdeckung bzw. des Rückdeckels gebildet. Hinsichtlich seiner Dicke ist durch die Ausbildung des Objektivhalters 5 und der Federkammer 6 der herkömmliche fotografische Filmpack verhältnismäßig dick.
Bezug nehmend nunmehr auf die Fig. 3 bis 6 ist in diesen eine Einwegkamera mit Objektiv bzw. mit Objektiveinsatz, nachfolgend zur Vereinfachung lediglich als Einwegkamera bezeichnet, nach einem ersten, bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Einwegkamera nach der vorliegenden Erfindung umfasst einen Hauptgehäuseabschnitt 11, einen Frontdeckelabschnitt 12 und einen Rückdeckelabschnitt 13, die aus Kunststoff bestehen und in bekannter Weise miteinander pressverbunden bzw. verschachtelt oder verschweißt, wie z. B. durch Ultraschallverschweißen, verbunden sind, um einen lichtdichten, kastenförmigen Filmbehälter zu bilden.
Der Hauptgehäuseabschnitt 11 ist mit einer zweiten Aufnahmekammer bzw. einer Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 an der linken Seite und einer ersten bzw. Film- Aufwickel- bzw. Aufnahmekammer 15 an der rechten Seite versehen, die Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 nimmt eine Filmpatrone 16 auf, die eine Rolle fotografischen Films enthält und die Film-Aufnahmekammer 15 nimmt den fotografischen Film, abgewickelt oder abgezogen aus der Filmpatrone 16 in Form einer Filmrolle bzw. eines Filmwickels auf. Der Filmpack nach diesem Ausführungsbeispiel beinhaltet ein Vorwickelsystem, in dem die Gesamtlänge des Filmes in die Film-Aufnahmekammer 15 abgewickelt wird, ehe eine erste Belichtung erfolgt und dieser gesamte Film aus der Film-Aufnahmekammer 15 jeweils ein Bild nach dem arideren nach jeder Belichtung in die Filmpatrone 16 in der Filmpatronen- Aufnahmekammer 14 zurückgewickelt wird.
Der Hauptgehäuseabschnitt 11 ist mit einem Film-Rückspulknopf (mechanische Filmtransporteinrichtung 18) versehen, der drehbar an diesem oberhalb der Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 gelagert ist. Der Filmrückspulknopf ist mit einer Film-Rückspulwelle 18a verbunden, die ein gabelförmiges Ende aufweist, das sich in die Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 hineinerstreckt und mit einem äußeren Ende eines Wickelkernes 16a der Filmpatrone 16 in Eingriff ist. Der Film-Rückspulknopf ist an seinem Umfang mit einer Verzahnung versehen, wobei diese Zähne in Eingriff mit einer Sperrklinke 19, gelagert an dem Hauptkörperabschnitt 11, sind, um eine Drehung des Rückspulknopfes in einer Richtung zu verhindern, in die der Film abgewickelt wurde.
Eine Belichtungskammer 20 ist zwischen der Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 und der Film-Aufwickel- bzw. Aufnahmekammer 15 vorgesehen und ist mit einer Belichtungsöffnung 21 in ihrer Vorderwandung versehen. Eine Linsen- bzw. Objektiv- Halteplatte 30 mit einer Objektivhalterung 31 ist an der Vorderwandung der Belichtungskammer 20 angebracht. Eine Aufnahmelinse oder ein Aufnahmeobjektiv bzw. Objektivanordnung 32, die eine feste Brennweite besitzt, wird durch die Objektivbefestigung 31 gehalten. Die Objektivhalteplatte 30 ist integral einstückig mit einer rechtwinklig vorspringenden Kappe 33 versehen, die dahinter einen Raum zur Aufnahme einer Feder 23 in diesem bildet. Die Objektivhalteplatte 30 ist durch Eingriffshaken 34, die mit Arretierungen 28, ausgebildet integral einstückig mit dem Hauptgehäuseabschnitt 11, befestigt.
Zwischen der Vorderwandung der Belichtungskammer 20 und der Objektivhalteplatte 30 befindet sich eine Verschlussblende bzw. Verschlussblatt 22, befestigt auf der Vorderwandung der Belichtungskammer 20, zur Drehung um eine Achse parallel zur optischen Achse des Aufnahmeobjektives 32. Die Verschlussblende 22 wird durch die Feder 23 vorgespannt, um in Fig. 1 im Gegenuhrzeigersinn gedreht zu werden, um so die Belichtungsöffnung 21 zu verschließen. Die Verschlussblende 22 ist mit einem Vorsprung 22a versehen. Der Verschluss-Belastungshebel 24 kann sich bewegen, um den Vorsprung 22a der Verschlussblende 22 druckzubelasten, um die Verschlussblende 22 zu drehen und die Belichtungsöffnung 21 zu verschließen und die Vorspannfeder 23 zu belasten.
Ein (nicht gezeigtes) Transportrad mit Transportzähnen, welches im Stand der Technik bekannt ist, ist hinter und nahe an der Filmaufnahmekammer 15 angeordnet, um sich in Übereinstimmung mit dem Vorschub eines Filmes 17 zu drehen, dessen Perforation in ein Eingriff mit den Zähnen ist. Ein Einzelbild- Vorschubnacken (nicht gezeigt) wirkt mit dem Perforationszahnrad zusammen, um sich zu drehen und den Verschluss-Belastungshebel 24 zu bewegen. Mit der Bewegung des Verschluss-Belastungshebels 24 wird ein Hakenhebel 25 gedreht und in Eingriff mit dem Film-Rückspulknopf (Filmtransporteinrichtung 18) und dem Verschluss-Belastungshebel 24 gebracht, so dass die Rotation des Film-Rückspulknopfes gestoppt wird. Da solch ein Mechanismus als Selbstsperrmechanismus im Stand der Technik auf dem Gebiet der fotografischen Kameras bekannt ist, ist eine detaillierte Beschreibung desselben hier daher nicht erforderlich. Das Perforations-Zahnrad besitzt eine Welle 26 mit einer sich axial erstreckenden V-förmigen Nut, die mit den Zähnen, ausgebildet am Umfang einer Bild- oder Belichtungszählscheibe 27 in Eingriff bringbar ist. Durch diesen Eingriff wird die Belichtungs-Zählscheibe 27 durch die Welle 26 um eine Teilung pro Umdrehung der Welle nach dem Zuwachs oder der Abnahme der belichteten Anzahl Filmbilder, schrittweise um eines bei jeder Belichtung, vorgeschoben.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist mit einem Sucherfenster 36 und mit einer Objektivöffnung 37 in seiner Vorderwandung 12a versehen. Die Objektivöffnung 37 wird durch eine kreisförmige Ausbauchung oder Wölbung 37a gebildet. Diese Ausbauchung oder Wölbung 37a deckt im Inneren die Objektivhalterung 31 und das Objektiv bzw. die Objektivlinse 32 ab. Der Außenumfang des Objektives 32 wird durch die Innenoberfläche der Wölbung 37a der Frontwand 12a des Frontdeckelabschnittes 12, befestigt an dem Hauptgehäuseabschnitt 11, nach unten gedrückt. Auf diese Weise ist die Aufnahmelinse bzw. das Aufnahmeobjektiv 32 zwischen dem Frontdeckelabschnitt 12 und dem Hauptgehäuseabschnitt 11 festgelegt. Infolge der Ausbildung der Ausbauchung bzw. Wölbung 37a, um in dieser das Aufnahmeobjektiv bzw. die Aufnahmelinse 32 aufzunehmen, ist es möglich, die erforderliche Bildtrennweite in der dünnen Einwegkamera auszubilden.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist in seiner Vorderwandung 12a mit einer sich vertikal erstreckenden rechteckigen Öffnung 38 versehen, in der die rechtwinklig vorspringende Kappe 33 aufgenommen ist und mit einer sich horizontal erstreckenden, rechteckigen Öffnung 39 versehen, in der der Film-Rückspulknopf aufgenommen ist. Der Frontdeckelabschnitt 12 ist außerdem in seiner Oberwand 12b mit einer Zähleröffnung 41 versehen, durch die die Belichtungs-Zählscheibe 27 sichtbar ist.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist außerdem mit einem Verschluss-Auslöseteil 40 versehen, das elastisch bei 40a brückenartig mit seiner Oberwandung 12b verbunden ist. Das so gebildete Verschluss-Auslöseteil 40 kann flexibel gebogen werden, wenn es mit einem Finger niedergedrückt wird und kehrt in seine Ausgangslage zurück, wenn der Fingerdruck aufhört. Das Verschluss-Auslöseteil 40 ist mit einem integral einstückig ausgebildeten Verschluss-Auslösehebel 40b versehen, der sich dahinter nach unten erstreckt. Das hintere Ende des Verschluss- Auslösehebels 40b ist mit dem Hakenhebel 25 im Eingriff.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist außerdem in seiner Vorderwandung 12a mit einer Öffnung 42 versehen, durch die eine Form zum Gießen bzw. Ausformen des Verschluss-Auslösehebels 40b abgezogen wird und mit Öffnungen 43 versehen, durch die Formen zum Gießen bzw. Formgeben der Haken an der Rückseite der Vorderwandung 12a abgezogen werden. Eingriffsöffnungen 44, ausgebildet in der Vorderwandung 12a des Frontdeckelabschnittes 12, sind mit Haken 13b in Eingriff, die integral einstückig mit einem Deckel des Rückdeckelabschnittes 13 in Eingriff sind, der im einzelnen nachfolgend erläutert wird.
In der Vorderwandung 12a des Frontdeckelabschnittes 12 ist ein Paar Öffnungen 48a, 48b ausgebildet, durch die ein Kurzschlussstab 58, der einstückig integral mit elektrischen Kontaktpunkten 58a, 58b versehen ist, eingesetzt wird, für eine Testentladung der elektronischen Blitzlichteinheit 50, die nachfolgend noch im einzelnen erläutert wird. Durch das Bezugszeichen 59 ist ein Blitzlicht- Auslösedruckknopf zum Auslösen eines Blitzlichtes bezeichnet.
Der Rückdeckelabschnitt 13 ist an dem Hauptkammerabschnitt 11 angebracht, um die Filmpatronen-Aufnahmekammer 14, die Filmaufwickel- bzw. -aufnahmekammer 15 und die Belichtungskammer 20 lichtdicht zu verschließen. Um den Film sicher von Licht abzuschirmen, ist der Rückdeckelabschnitt 13 mit dem Hauptgehäuseabschnitt 11 durch Ultraschallschweißen oder eine spezielle Befestigungsvorrichtung, die durch die Benutzer nicht entfernt bzw. gelöst werden kann, mit dem Hauptgehäuseabschnitt 11 verbunden bzw. verschweißt. Der Rückdeckelabschnitt 13 ist an seinem Boden mit einem integralen, einstückigen Bodendeckel 13a versehen, der flexibel gelenkig an der Bodenkante desselben ausgebildet ist. Der Bodendeckel 13a ist mit Haken 13b entlang seiner Vorderkante versehen, die in Eingriffsöffnungen 44 des Vorderdeckelabschnittes 12 im Eingriff sind bzw. durch diese aufgenommen sind, um die Bodenöffnung der Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 zu verschließen. Der Rückdeckelabschnitt 13 ist in seiner Rückwand mit einer sich horizontal erstreckenden, dünnen Öffnung 46 versehen, in der der Film- Rückspulknopf aufgenommen ist. Der Film-Rückspulknopf 18 erstreckt sich teilweise außerhalb der Einwegkamera, um durch die Finger des Benutzers bedient und gedreht zu werden. Der Rückdeckelabschnitt ist außerdem in seiner Rückwand mit einer Sucheröffnung 47, ausgerichtet mit der vorderen Sucheröffnung 36, die in dem Frontdeckelabschnitt 12 ausgebildet ist, versehen.
Die Einwegkamera wird durch Anbringen des Frontdeckelabschnittes 12 an dem Hauptkörperabschnitt 11 durch den Eingriff der Rasten 28 des Hauptgehäuseabschnittes 11 mit den Haken (nicht gezeigt) des Frontdeckelabschnittes 12 und anschließendem Ultraschallverschweißen des Rückdeckelabschnittes 13 mit dem Hauptgehäuseabschnitt 11 sowie anschließendem Ineingriffbringen der Haken 13b des Bodendeckels 13a des Rückdeckelabschnittes 13 mit den Eingriffsöffnungen 44 des Frontdeckelabschnittes 12 montiert. Der montierte bzw. zusammengefügte Filmpack ist in den Fig. 5 und 6 dargestellt.
Wie in Fig. 5 gezeigt ist, enthält die montierte Einwegkamera den Umfang des Filmrückspulknopfes 18 und der Sperrklinke 19 in Kämmeingriff, wobei die Umfangszähne des Film-Rückspulknopfes in der sich horizontal erstreckenden, rechteckigen Öffnung 39, ausgebildet in der Vorderwand 12a des Frontdeckelabschnittes 12, angeordnet sind, und wobei die sich vertikal erstreckende, vorspringende Kappe 33 der Objektivhalteplatte 30 in der sich vertikal erstreckenden, rechteckigen Öffnung 38 angeordnet ist. D. h., wie in Figur gezeigt ist, die Spitze des Umfanges des Film-Rückspulknopfes und die Vorderfläche der sich vertikal erstreckenden, vorspringenden Kappe 33 liegen geringfügig hinter der Vorderfläche der Vorderwand 12a des Frontabdeckabschnittes 12. Daher wird die wesentliche Dicke des Filmpacks gleich dem Gesamtmaß des Durchmessers des Film-Rückspulknopfes und der Dicke der Vorderwand 12a des Frontabdeckabschnittes 12 vermindert um die überlappende Dicke zwischen Vorderwand 12a und Film-Rückspulknopf.
Wie in Fig. 5 ersichtlich ist, ist die Spitze der Wölbung bzw. Ausbauchung 37a horizontal weggeschnitten. Der weggeschnittene Teil der Ausbauchung 37a schafft ausreichend Raum zwischen der Objektivöffnung 37 und dem Frontsucherfenster 36, der es gestattet, einen Teil des Außengehäuses aus Karton oder Pappe, der einen Steg zwischen den Öffnungen des Außengehäuses bildet, ausgebildet, um das Aufnahmeobjektiv und das vordere Sucherfenster aufzunehmen, breit auszuführen. Solch ein breiter Stegbereich zwischen den Öffnungen trägt dazu bei, ein Brechen oder Reißen des Außengehäuses bzw. der äußeren Verpackung zu vermeiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Frontabdeckabschnitt 12 noch mit weiteren Öffnungen versehen sein kann, zur Aufnahme von Teilen, die, wenn zulässig, in einer axialen Vorwärtsrichtung von dem Hauptgehäuseabschnitt 11 vorspringen und dass der Rückdeckelabschnitt mit Öffnungen zur Aufnahme von Teilen versehen sein kann, die in einer axialen Rückwärtsrichtung an dem Hauptgehäuseabschnitt 11 vorspringen.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, weist die elektronische Blitzlichteinheit 50, die an dem Hauptgehäuseabschnitt 11 angeordnet ist, einen Reflektor 51 auf, der eine parabolische, reflektierende Oberfläche, angeordnet hinter dem Diffusionsglas 50a, aufweist, eine Entladungsröhre 52, die entlang der horizontalen Achse der parabolischen reflektierenden Oberfläche des Reflektors 51 angeordnet ist, sowie eine Blitzlicht-Energiequelle (nicht gezeigt). Ein zylindrischer Kondensator 53 ist vertikal rechts hinter dem Reflektor 51 angeordnet.
Eine Leiterplatte 55, auf der ein Blitzlicht-Steuerschaltkreis aufgedruckt ist, ist gegenüber der Filmwickelaufnahmekammer 15 angeordnet. Der Kondensator 53 ist mit dem Blitzlicht-Steuerschaltkreis ebenso wie mit Kurzschluss-Anschlüssen 56a und 56b, angeordnet auf der Leiterplatte 55 entsprechend den Öffnungen 48a und 48 des Frontdeckelabschnittes 12a jeweils verbunden. Die Kurzschluss-Anschlüsse 56a und 56b auf der Leiterplatte 55 können durch den Kurzschlussstab 58 elektrisch verbunden werden, dessen Kontaktarme 58a und 58b durch die Zutrittsöffnungen 48a und 48b eingesetzt werden bzw. hindurchgreifen, um den Kondensator 53 kurzzuschließen.
Der Hauptgehäuseabschnitt 11, an dem die elektronische Blitzlichteinheit 50 installiert ist, ist mit dem Frontdeckelabschnitt 12 versehen und wird durch diesen abgedeckt. Anschließend wird, vor dem Einsetzen eines Films, die elektronische Blitzlichteinheit 50 einer Testentladung unterworfen. D. h. der Kurzschlussstab 58 wird verwendet. Wenn die Entladungsröhre 52 richtig blitzt, wenn der Kondensator 53 durch den Kurzschlussstab 58 kurzgeschlossen wird, bleibt der Kurzschlussstab 58 in den Zutrittsöffnungen 48a und 48b eingesetzt, um den Kondensator 53 vollständig entladen zu halten, bis eine Filmpatrone eingesetzt ist und der Rückdeckelabschnitt 13 angebracht ist, um die Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 und die Filmwickelaufnahmekammer 15 lichtdicht zu verschließen.
Nach der vollständigen Montage der Einwegkamera, jedoch vor dem Einsetzen in das äußere Gehäuse bzw. die äußere Umhüllung oder Verpackung, wird der Kurzschlussstab 58 entfernt.
Bezug nehmend nunmehr auf Fig. 8 ist in dieser ein äußeres Gehäuse 61 bzw. eine äußere Verpackung oder Umhüllung dargestellt, die aus einem bedruckbaren Karton oder Pappe oder bedruckbaren Kunststoffmaterial besteht, um darin die Einwegkamera aufzunehmen, der in den Fig. 3 bis 6 dargestellt ist. Wie gezeigt, ist das Außengehäuse bzw. die Außenschachtel 61 mit Öffnungen 63a, 63b und 63c in ihrer Vorderwand 62a versehen, um die Ausbauchung 37a, die das Objektiv 32 aufnimmt und enthält, dahinter freizulegen, sowie das vordere Sucherfenster 36 und das Streuglas 50a der elektronischen Blitzlichteinheit 50 jeweils freizulegen. Das Außengehäuse 61 ist außerdem mit einem Abschnitt 67 versehen, der geöffnet werden kann und der durch drei perforierte Linien bzw. Perforationen 69 in der Bodenwandung 62b begrenzt bzw. gebildet wird. Der zu öffnende Abschnitt 67 ist so angeordnet, dass er den Bodendeckel 13a des Rückdeckelabschnittes 13 überlappt, wenn die Einwegkamera in dem Außengehäuse eingesetzt ist, und ist entsprechend, jedoch geringfügig größer als der Außenumriss des Bodendeckels 13a des Rückdeckelabschnittes 13 ausgebildet. Eine Lasche 68 wird durch eine halbkreisförmig perforierte Linie bzw. Perforation an einer der drei perforierten Linien 69 gebildet. Die Lasche 68 ist teilweise von der Bodenwand 62b des Außengehäuses bzw. der Außenverpackung 61 getrennt, um leicht ergriffen und mit den Fingern abgeschält bzw. abgezogen zu werden.
Das Außengehäuse 61 hat eine Seitenklappe 62c, die geschlossen und haftend an diesem Außengehäuse 61 festgelegt bzw. klebbefestigt ist, nachdem der Filmpack in das Außengehäuse 61 eingesetzt wurde, um so die Seitenwand des Außengehäuses 61 zu bilden.
Nach dem Gebrauch des Filmpacks wird, wie dies in Fig. 9 gezeigt ist, der zu öffnende Abschnitt 67 aufgebrochen oder aufgerissen, entlang der perforierten Linien 69, indem die Lasche 68 mit den Fingern aufgezogen wird, um den Bodendeckel 13a des Rückdeckelabschnittes 13 freizulegen. Anschließend wird der Bodendeckel 13a durch Entriegeln der Haken 13b von den Eingriffsöffnungen 44 der Vorderwand 12a des Frontdeckelabschnittes 12 geöffnet. Anschließend kann die Filmpatrone 16 leicht axial entnommen werden. Die Filmpatrone 16, die herausgenommen wurde, wird anschließend in gleicher Weise behandelt wie herkömmliche Filmpatronen, während der Filmpack weggeworfen wird.
Bezug nehmend nunmehr auf Fig. 10 ist in dieser ein anderes Außengehäuse bzw. eine andere Außenverpackung oder Umhüllung 61, bestehend aus bedruckbarem Karton, Pappe oder bedruckbarem Kunststoffmaterial, dargestellt, um darin eine Einwegkamera aufzunehmen, wie er in Fig. 11 dargestellt ist. In Fig. 11 sind diejenigen Teile und Elemente, die in ihrem Aufbau und in ihrer Arbeitsweise mit denjenigen des Filmpacks, der in den Fig. 3 bis 6 dargestellt ist, übereinstimmen, mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet und daher wird deren Beschreibung hier nicht noch einmal im einzelnem wiederholt. Die Einwegkamera, die in Fig. 11 gezeigt ist, ist in seinem Aufbau im wesentlichen gleich derjenigen Einwegkamera, die in den Fig. 3 bis 6 dargestellt ist. Der einzige Unterschied der Einwegkamera, die in Fig. 11 gezeigt ist, besteht darin, dass eine Energiequelle für die elektronische Blitzlichteinheit 50, wie z. B. eine Batterie 80, in einer offenen Boden-Batteriekammer 81 aufgenommen ist, die benachbart zu der Bodenöffnung der Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 in der Einwegkamera angeordnet ist. Die Batterie 80 in der offenen Boden-Batteriekammer 81 wird durch einen Zungenabschnitt 13c, der einstückig integral mit dem Bodendeckel 13a ausgebildet ist, nach unten festgehalten, wenn der Bodendeckel 13a des Rückdeckelabschnittes 13 geschlossen wird, um die Filmpatronen- Aufnahmekammer lichtdicht zu verschließen, wodurch verhindert wird, dass sich die Batterie 80 von der Einwegkamera löst.
Wie in Fig. 10 dargestellt ist, ist das Außengehäuse 72 mit Öffnungen 73a, 73b und 73c in seiner Vorderwandung 72a versehen, um die Ausbauchung bzw. Wölbung 37a, hinter der die Aufnahmelinse bzw. das Aufnahmeobjektiv 32 aufgenommen und eingeschlossen ist, sowie das vordere Sucherfenster 36 und das Streuglas 50a der elektronischen Blitzlichteinheit 50 jeweils aufzunehmen. Die Verpackung bzw. das Außengehäuse 51 ist außerdem mit einem im wesentlichen L-förmigen, zu öffnenden Abschnitt 77, begrenzt und gebildet durch Perforationen bzw. perforierte Linien 79 in der Bodenwandung 72b des Außengehäuses 72, versehen. Der zu öffnende Abschnitt 77 ist so angeordnet, dass er den Bodendeckel 13a und die offene Bodenbatteriekammer 81 der Einwegkamera überlappt, wenn die Einwegkamera in dem Außengehäuse eingeschlossen ist und ist formähnlich, jedoch geringfügig größer als der Außenumriss des Bodendeckels 13a und der offenen Bodenbatteriekammer 81 der Einwegkamera ausgebildet. Im einzelnen weist der L-förmige Abschnitt 77, der geöffnet werden kann, einen Stegabschnitt 77a und einen Armabschnitt 77b auf, um die offene Bodenbatteriekammer 81 und den Bodendeckel 13a jeweils abzudecken.
Eine Lasche 78 wird durch eine halbkreisförmige perforierte Linie bzw. Perforation im Rahmen einer der drei perforierten Linien 79 gebildet. Die Lasche 78 ist teilweise von der Bodenwand 72b des Außengehäuses 72 entfernt, um leicht ergriffen und mit den Fingern abgeschält bzw. abgezogen werden zu werden.
Nach dem Gebrauch des Filmpacks wird der zu öffnende Abschnitt 77 des Außengehäuses 72 aufgebrochen oder entlang der Perforationen 79 durch Abziehen der Lasche 78 mit den Fingern aufgerissen, um den Bodendeckel 13a und die offene Batteriekammer 81 des Filmpacks freizulegen. Anschließend wird der Bodendeckel 13a durch Entriegeln der Haken 13b von den Eingriffsöffnungen 44 der Vorderwand des Frontdeckelabschnittes 12 geöffnet. Anschließend können die Filmpatrone 16 und die Batterie 80 leicht entfernt werden. Die Filmpatrone 16, die herausgenommen wurde, wird anschließend in gleicher Weise wie herkömmliche Filmpatronen behandelt, während der Filmpack und die Batterie 80 getrennt weggeworfen werden.
Für jedes der vorerwähnten Ausführungsbeispiele wird darauf hingewiesen, dass die äußere Umhüllung bzw. das Außengehäuse 61 oder 72 anstelle der Lasche 67 oder 77 mit einer Öffnung versehen sein kann, durch die ein Finger eingreifen kann, und dass, anstelle der Ausbildung des Deckelabschnittes in der Bodenwandung des Hauptgehäuseabschnittes und der Perforationen zur Bildung des öffnungsfähigen Abschnittes in der Bodenwand des Außengehäuses jeweils der Bodendeckel entweder in dem Rückdeckelabschnitt oder in einer Seitenwand des Frontdeckelabschnittes ausgebildet sein kann und somit die perforierten Linien bzw. die Perforationen entsprechend entweder in der Rückwandung oder in der Seitenwand des Außengehäuses bzw. der Umhüllung jeweils ausgebildet sein können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Rollfilm verwendet werden kann, ohne dass dieser in einer Patrone enthalten sein muss.
Außerdem, obwohl in den vorerwähnten Ausführungsbeispielen die Öffnungen 48a und 48b sich in der Vorderwand des Frontdeckelabschnittes 12 befinden, können diese Öffnungen 48a und 48b auch in einer anderen Wandung, z. B. in einer Seitenwandung ausgebildet sein. D. h. die Lage der Öffnungen 48a und 48b kann entsprechend der Anordnung der Leiterplatte 55 gewählt werden. Anstelle des Paares der Öffnungen 48a und 48b kann auch eine Öffnung ausgebildet werden, wenn der Kurzschlussstab 58 durch diese Öffnung eingesetzt werden kann. Der Kondensator 53 und die Blitzlicht-Energiequelle können auch in einer anderen Lage oder an einer anderen Stelle angeordnet sein, obwohl bzw. solange sie sich hinter dem Reflektor 51 befinden.

Claims (3)

1. Einwegkamera mit einem zumindest zweiteiligem, einen Hauptgehäuseabschnitt (11) und einen Frontdeckelabschnitt (12) umfassenden Gehäuse zur lichtdichten Aufnahme einer Rolle fotografischen Films, einem Aufnahmeobjektiv (32), einer Verschlusseinrichtung (22) und einer mechanischen Filmtransporteinrichtung (18), dadurch gekennzeichnet,
dass der Hauptgehäuseabschnitt (11) eine elektronische Blitzlichteinrichtung (50) sowie ein Paar mit einem Kondensator (33) der elektronischen Blitzlichteinrichtung (50) verbundene elektrische Anschlüsse (56a, 56b) umfasst, die im kurzgeschlossenen Zustand eine Aufladung des Kondensators verhindern, und
dass in dem Frontdeckelabschnitt (12) im zusammengebauten Zustand des Gehäuses mit den beiden elektrischen Anschlüssen (56a, 56b) ausgerichtete Öffnungen (48a, 48b) zum Einbringen einer Kurzschlussverbindung (58) ausgespart sind.
2. Einwegkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Paar Anschlüsse (56a, 56b) an einer Leiterplatte (55) vorgesehen ist, auf der sich der Steuerschaltkreis für das elektronische Blitzlicht (50) befindet.
3. Einwegkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kurzschlussverbindung eine elektrisch leitfähige U-förmige Klammer (58) ist.
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