DE3943867C2 - Einwegkamera - Google Patents
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- DE3943867C2 DE3943867C2 DE3943867A DE3943867A DE3943867C2 DE 3943867 C2 DE3943867 C2 DE 3943867C2 DE 3943867 A DE3943867 A DE 3943867A DE 3943867 A DE3943867 A DE 3943867A DE 3943867 C2 DE3943867 C2 DE 3943867C2
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einwegkamera mit einem zumindest zweiteiligen, einen Hauptgehäuseabschnitt und einen Frontdeckelabschnitt umfassenden Gehäuse zur lichtdichten Aufnahme einer Rolle fotografischen Films, einem Aufnahmeobjektiv, einer Verschlusseinheit und einer mechanischen Filmtransporteinrichtung. Zur Schaffung einer Einwegkamera mit einer elektrischen Blitzeinheit, deren Entladung während der Montage der Einwegkamera in jedem Fall verhindert wird, wird mit der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen, dass der Hauptgehäuseabschnitt eine elektronische Blitzeinrichtung sowie ein Paar mit einem Kondensator der elektrischen Blitzeinrichtung verbundene elektrische Anschlüsse umfasst, die im kurzgeschlossenen Zustand eine Aufladung des Kondensators verhindern, wobei ferner in dem Frontdeckelabschnitt im zusammengebauten Zustand des Gehäuses mit den elektrischen Anschlüssen ausgerichtete Öffnungen zur Einbringung einer Kurzschlussverbindung ausgespart sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einwegkamera mit den oberbegrifflichen
Merkmalen von Anspruch 1. Eine derartige Kamera ist aus der US 3,190,202
bekannt.
Eine mit einem Objektiveinsatz versehene Einwegkamera hat viele Aussichten,
Anklang zu finden, indem sie das Aufnehmen von Fotos gestattet, selbst oder
gerade dann, wenn die Person keine Kamera mitführt. Eine derartige, mit einem
Objektiveinsatz versehene Einwegkamera umfasst ein lichtdichtes Filmgehäuse mit
einem Aufnahmeobjektiv, eingesetzt in dieses, einen einfachen
Belichtungsmechanismus, der eine Filmtransporteinrichtung und eine
Verschlusseinrichtung mit ihren zugehörigen Elementen innerhalb des Filmgehäuses
sowie eine Filmpatrone der Größe 110 oder einem 35-mm Vollformatfilm enthält, die
vorher in dem lichtdichten Filmgehäuse eingesetzt wurden, wobei diese Einwegkamera
überall dort verkauft wird, wo auch fotografische Filme verkauft werden. Nach der
Belichtung sämtlicher Einzelbilder des Rollfilmes wird die Einwegkamera in ein
Fotogeschäft oder Fotolabor abgegeben, ohne dass der Film entnommen wird. Dort
wird der belichtete Film unter Aufbrechen der Einwegkamera
entnommen und entwickelt, um von
diesem Abzüge herzustellen, während die Einwegkamera ohne Film weggeworfen
wird. Die Abzüge werden zusammen mit dem entwickelten Negativfilm an den
Auftraggeber zurückgegeben. Diese Einwegkamera zum Einmalgebrauch oder
Wegwerf-Filmpack mit Objektiv macht es leicht, Bilder zu machen, da alle
Erfordernisse des Einsetzen eines Filmes oder der Entnahme eines Filmes für den
Benutzer entfallen.
Aus wirtschaftlichen Gründen besteht das Gehäuse der Einwegkamera, auch als
Filmgehäuse bezeichnet, das eine Filmrolle und die erforderlichen Elemente sämtlich
in einem enthält, aus Kunststoffmaterial und ist so einfach wie möglich gestaltet. Die
Einwegkamera wird im allgemeinen in drei Abteilungen unterteilt, einen
Gehäuseabschnitt, die mit einer Filmpatronen-Aufnahmekammer und einer Film-
Aufnahmekammer versehen ist und eine Aufnahmelinse bzw. ein Aufnahmeobjektiv
hält und die mit einer Verschluss-Belichtungs- sowie Filmtransporteinrichtung
versehen ist, einen Frontdeckelabschnitt, der an dem Hauptgehäuseabschnitt
angebracht ist, um das Aufnahmeobjektiv zu lagern und die verschiedenen
Elemente, die an dem Hauptgehäuseabschnitt angebracht oder befestigt sind,
abzudecken, sowie einen Rückdeckelabschnitt, der an der Rückseite des
Hauptgehäuseabschnittes angebracht ist, um die Patronenaufnahmekammer und die
Filmaufnahmekammer lichtdicht abzudecken. Die Einwegkamera ist in einem
Außengehäuse aus dünnem Karton oder dünner Pappe oder einem dünnen
Kunststoff eingeschlossen, wobei dieses Außengehäuse mit einem Aufdruck, einer
Bildgestaltung oder dergleichen zum Verkauf versehen ist.
Eine wirtschaftliche Forderung für solch eine Einwegkamera besteht darin, dass sie
dünn und kompakt ist. Zum Beispiel wird ein Taschenformat bevorzugt, so dass der
Filmpack in eine Brusttasche oder Westentasche gesteckt werden kann.
Eine neuere Tendenz für solche Einwegkameras besteht darin, elektronische
Blitzlichteinheiten innerhalb derselben vorzusehen. Das Einbeziehen einer
elektronischen Blitzlichteinheit kann den Verwendungsbereich für solche
Einwegkameras beträchtlich vergrößern.
Bei der Herstellung derartiger Einwegkameras, die eine elektronische Blitzlichteinheit
mit einschließen, ist es erforderlich, eine Testentladung der elektronischen
Blitzlichteinheit vor dem Einsetzen einer Filmrolle in die Einwegkamera
durchzuführen. Da die elektronische Blitzlichteinheit nach dieser Testauslösung
wieder aufgeladen wird, kann der Kondensator versehentlich entladen werden und
der Film während des Einsetzens eines Rollfilmes in die Einwegkamera belichtet
werden, insbesondere bei der Art, bei der der Film vor den Belichtungen vollständig
aufgewickelt wird. Daher ist es erforderlich, den Kondensator der elektronischen
Blitzlichteinheit entladen, d. h. im entladenen Zustand zu halten.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Einwegkamera zu
schaffen, in der ein Kondensator der elektrischen Blitzeinheit während der Montage
der Einwegkamera im entladenen Zustand gehalten werden kann.
Zur Lösung des obigen Problems wird mit der vorliegenden Erfindung eine
Einwegkamera mit den Merkmalen von Anspruch 1 vorgeschlagen.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den
Unteransprüchen dargelegt.
Die vorerwähnten und weiteren Ziele sowie Merkmale der vorliegenden Erfindung
werden noch deutlicher aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung
bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung in Verbindung mit und unter
Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen gleiche Teile jeweils durch
gleiche Bezugszeichen in allen Ansichten bezeichnet sind. In diesen Zeichnungen
sind:
Fig. 1 eine Vorderansicht, die einer herkömmlichen Einwegkamera zeigt,
Fig. 2 eine Draufsicht der Einwegkamera nach Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung einer Einwegkamera nach
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung,
Fig. 4 eine Vorderansicht, ähnlich derjenigen nach Fig. 1, die einen
Frontgehäuseabschnitt der Einwegkamera nach Fig. 3 zeigt,
Fig. 5 eine Vorderansicht, die die Einwegkamera nach Fig. 3 zeigt,
Fig. 6 eine Draufsicht, ähnlich derjenigen in Fig. 2, die die Einwegkamera
nach Fig. 3 zeigt,
Fig. 7 eine Schnittdarstellung, die den Aufbau einer elektronischen
Blitzlichteinheit zeigt, welche in die Einwegkamera, gezeigt in
Fig. 3, enthalten ist,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung, die ein Außengehäuse bzw. eine
Verpackung zeigt, in das bzw. in die die Einwegkamera gemäß Fig. 3 mit
Objektiv eingeschlossen werden soll,
Fig. 9 eine perspektivische Darstellung, die den fotografischen Filmpack,
eingeschlossen in das Außengehäuse zeigt, wobei die Bodenabdeckung
geöffnet ist,
Fig. 10 eine perspektivische Darstellung, die ein Außengehäuse bzw. eine
Verpackung nach einem weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung zeigt,
Fig. 11 eine perspektivische Darstellung, die eine Einwegkamera bei geöffnetem
Bodendeckel zeigt, der in das Außenfilmgehäuse bzw. die Verpackung
eingesetzt ist, die in Fig. 10 dargestellt ist.
Ehe die vorliegende Erfindung im einzelnen erläutert wird, wird zum Zwecke kurz
den Hintergrund der Erfindung zu skizzieren, auf die Fig. 1 und 2 verwiesen, wobei
dies das Verständnis für die baulichen Merkmale der nachfolgend erläuterten,
erfindungsgemäßen Einwegkamera verbessern bzw. vergrößern will. Wie in Fig. 1
gezeigt ist, hat der herkömmliche Einwegkamera mit Objektiveinsatz bzw. Objektiv,
nachfolgend zur Vereinfachung jeweils nur noch als Einwegkamera bezeichnet,
einen Frontdeckel 1, dessen Frontwandung 2 mit verschiedenen Öffnungen, wie z. B.
einer Objektivöffnung 2a zum Freilegen eines Aufnahmeobjektives, halbkreisförmige
Schlitze 2b, die die Objektivöffnung 2a enthält, um den Teil, der die Objektivöffnung
2a umgibt, verhältnismäßig elastisch zu machen, kleine Öffnungen 2c, die mit Nasen
eines Hauptgehäuseabschnittes im Eingriff sind, um den Frontdeckel 1 an dem
Hauptgehäuseabschnitt zu halten und einige Ausnehmungen aufweist, die für die
Gießherstellung bzw. Formgebung der Frontabdeckung (Frontdeckel 1) verwendet werden. Der
Frontdeckel 1 besitzt außerdem eine Oberwandung 3, versehen mit Öffnungen, wie
z. B. einer Öffnung 3a zur Aufnahme eines Verschlussauslösers 4 und eines
Bildzählfensters 3b, durch das ein Bildzähler sichtbar ist.
Wie klar in Fig. 2 gezeigt ist, hält der Hauptgehäuseabschnitt an seiner
Vorderwandung einen Objektivhalter 5 und eine Kammer 6, um eine
Verschlussbelastungs- oder -vorspannfeder zu enthalten und hält an seiner
Oberwandung einen Filmtransportknopf 7, der teilweise durch das
Verpackungsgehäuse hindurch freiliegt. Durch ein Bezugszeichen 1a ist die
Innenfläche der Vorderwandung 2 der Frontabdeckung 1 bezeichnet. Der
Objektivhalter 5 und die Federkammer 6 springen von der Vorderwandung des
Hauptgehäuseabschnittes hervor.
Wie offensichtlich ist, wird die Dicke der Einwegkamera zwischen der Außenfläche der
Vorderwandung (Frontwandung 2) und der Außenfläche der Rückabdeckung bzw. des Rückdeckels
gebildet. Hinsichtlich seiner Dicke ist durch die Ausbildung des Objektivhalters 5 und
der Federkammer 6 der herkömmliche fotografische Filmpack verhältnismäßig dick.
Bezug nehmend nunmehr auf die Fig. 3 bis 6 ist in diesen eine Einwegkamera mit
Objektiv bzw. mit Objektiveinsatz, nachfolgend zur Vereinfachung lediglich als
Einwegkamera bezeichnet, nach einem ersten, bevorzugten Ausführungsbeispiel der
vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Einwegkamera nach der vorliegenden
Erfindung umfasst einen Hauptgehäuseabschnitt 11, einen Frontdeckelabschnitt 12
und einen Rückdeckelabschnitt 13, die aus Kunststoff bestehen und in bekannter
Weise miteinander pressverbunden bzw. verschachtelt oder verschweißt, wie z. B.
durch Ultraschallverschweißen, verbunden sind, um einen lichtdichten,
kastenförmigen Filmbehälter zu bilden.
Der Hauptgehäuseabschnitt 11 ist mit einer zweiten Aufnahmekammer bzw. einer
Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 an der linken Seite und einer ersten bzw. Film-
Aufwickel- bzw. Aufnahmekammer 15 an der rechten Seite versehen, die
Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 nimmt eine Filmpatrone 16 auf, die eine Rolle
fotografischen Films enthält und die Film-Aufnahmekammer 15 nimmt den
fotografischen Film, abgewickelt oder abgezogen aus der Filmpatrone 16 in Form
einer Filmrolle bzw. eines Filmwickels auf. Der Filmpack nach diesem
Ausführungsbeispiel beinhaltet ein Vorwickelsystem, in dem die Gesamtlänge des
Filmes in die Film-Aufnahmekammer 15 abgewickelt wird, ehe eine erste Belichtung
erfolgt und dieser gesamte Film aus der Film-Aufnahmekammer 15 jeweils ein Bild
nach dem arideren nach jeder Belichtung in die Filmpatrone 16 in der Filmpatronen-
Aufnahmekammer 14 zurückgewickelt wird.
Der Hauptgehäuseabschnitt 11 ist mit einem Film-Rückspulknopf (mechanische Filmtransporteinrichtung 18) versehen, der
drehbar an diesem oberhalb der Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 gelagert ist. Der
Filmrückspulknopf ist mit einer Film-Rückspulwelle 18a verbunden, die ein
gabelförmiges Ende aufweist, das sich in die Filmpatronen-Aufnahmekammer 14
hineinerstreckt und mit einem äußeren Ende eines Wickelkernes 16a der
Filmpatrone 16 in Eingriff ist. Der Film-Rückspulknopf ist an seinem Umfang mit
einer Verzahnung versehen, wobei diese Zähne in Eingriff mit einer Sperrklinke 19,
gelagert an dem Hauptkörperabschnitt 11, sind, um eine Drehung des
Rückspulknopfes in einer Richtung zu verhindern, in die der Film abgewickelt wurde.
Eine Belichtungskammer 20 ist zwischen der Filmpatronen-Aufnahmekammer 14
und der Film-Aufwickel- bzw. Aufnahmekammer 15 vorgesehen und ist mit einer
Belichtungsöffnung 21 in ihrer Vorderwandung versehen. Eine Linsen- bzw. Objektiv-
Halteplatte 30 mit einer Objektivhalterung 31 ist an der Vorderwandung der
Belichtungskammer 20 angebracht. Eine Aufnahmelinse oder ein Aufnahmeobjektiv
bzw. Objektivanordnung 32, die eine feste Brennweite besitzt, wird durch die
Objektivbefestigung 31 gehalten. Die Objektivhalteplatte 30 ist integral einstückig mit
einer rechtwinklig vorspringenden Kappe 33 versehen, die dahinter einen Raum zur
Aufnahme einer Feder 23 in diesem bildet. Die Objektivhalteplatte 30 ist durch
Eingriffshaken 34, die mit Arretierungen 28, ausgebildet integral einstückig mit dem
Hauptgehäuseabschnitt 11, befestigt.
Zwischen der Vorderwandung der Belichtungskammer 20 und der Objektivhalteplatte
30 befindet sich eine Verschlussblende bzw. Verschlussblatt 22, befestigt auf der
Vorderwandung der Belichtungskammer 20, zur Drehung um eine Achse parallel zur
optischen Achse des Aufnahmeobjektives 32. Die Verschlussblende 22 wird durch
die Feder 23 vorgespannt, um in Fig. 1 im Gegenuhrzeigersinn gedreht zu werden,
um so die Belichtungsöffnung 21 zu verschließen. Die Verschlussblende 22 ist mit
einem Vorsprung 22a versehen. Der Verschluss-Belastungshebel 24 kann sich
bewegen, um den Vorsprung 22a der Verschlussblende 22 druckzubelasten, um die
Verschlussblende 22 zu drehen und die Belichtungsöffnung 21 zu verschließen und
die Vorspannfeder 23 zu belasten.
Ein (nicht gezeigtes) Transportrad mit Transportzähnen, welches im Stand der
Technik bekannt ist, ist hinter und nahe an der Filmaufnahmekammer 15
angeordnet, um sich in Übereinstimmung mit dem Vorschub eines Filmes 17 zu
drehen, dessen Perforation in ein Eingriff mit den Zähnen ist. Ein Einzelbild-
Vorschubnacken (nicht gezeigt) wirkt mit dem Perforationszahnrad zusammen, um
sich zu drehen und den Verschluss-Belastungshebel 24 zu bewegen. Mit der
Bewegung des Verschluss-Belastungshebels 24 wird ein Hakenhebel 25 gedreht
und in Eingriff mit dem Film-Rückspulknopf (Filmtransporteinrichtung 18) und dem Verschluss-Belastungshebel
24 gebracht, so dass die Rotation des Film-Rückspulknopfes gestoppt wird. Da
solch ein Mechanismus als Selbstsperrmechanismus im Stand der Technik auf dem
Gebiet der fotografischen Kameras bekannt ist, ist eine detaillierte Beschreibung
desselben hier daher nicht erforderlich. Das Perforations-Zahnrad besitzt eine Welle
26 mit einer sich axial erstreckenden V-förmigen Nut, die mit den Zähnen,
ausgebildet am Umfang einer Bild- oder Belichtungszählscheibe 27 in Eingriff
bringbar ist. Durch diesen Eingriff wird die Belichtungs-Zählscheibe 27 durch die
Welle 26 um eine Teilung pro Umdrehung der Welle nach dem Zuwachs oder der
Abnahme der belichteten Anzahl Filmbilder, schrittweise um eines bei jeder
Belichtung, vorgeschoben.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist mit einem Sucherfenster 36 und mit einer
Objektivöffnung 37 in seiner Vorderwandung 12a versehen. Die Objektivöffnung 37
wird durch eine kreisförmige Ausbauchung oder Wölbung 37a gebildet. Diese
Ausbauchung oder Wölbung 37a deckt im Inneren die Objektivhalterung 31 und das
Objektiv bzw. die Objektivlinse 32 ab. Der Außenumfang des Objektives 32 wird
durch die Innenoberfläche der Wölbung 37a der Frontwand 12a des
Frontdeckelabschnittes 12, befestigt an dem Hauptgehäuseabschnitt 11, nach
unten gedrückt. Auf diese Weise ist die Aufnahmelinse bzw. das Aufnahmeobjektiv
32 zwischen dem Frontdeckelabschnitt 12 und dem Hauptgehäuseabschnitt 11
festgelegt. Infolge der Ausbildung der Ausbauchung bzw. Wölbung 37a, um in dieser
das Aufnahmeobjektiv bzw. die Aufnahmelinse 32 aufzunehmen, ist es möglich, die
erforderliche Bildtrennweite in der dünnen Einwegkamera auszubilden.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist in seiner Vorderwandung 12a mit einer sich vertikal
erstreckenden rechteckigen Öffnung 38 versehen, in der die rechtwinklig
vorspringende Kappe 33 aufgenommen ist und mit einer sich horizontal
erstreckenden, rechteckigen Öffnung 39 versehen, in der der Film-Rückspulknopf
aufgenommen ist. Der Frontdeckelabschnitt 12 ist außerdem in seiner Oberwand
12b mit einer Zähleröffnung 41 versehen, durch die die Belichtungs-Zählscheibe 27
sichtbar ist.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist außerdem mit einem Verschluss-Auslöseteil 40
versehen, das elastisch bei 40a brückenartig mit seiner Oberwandung 12b
verbunden ist. Das so gebildete Verschluss-Auslöseteil 40 kann flexibel gebogen
werden, wenn es mit einem Finger niedergedrückt wird und kehrt in seine
Ausgangslage zurück, wenn der Fingerdruck aufhört. Das Verschluss-Auslöseteil 40
ist mit einem integral einstückig ausgebildeten Verschluss-Auslösehebel 40b
versehen, der sich dahinter nach unten erstreckt. Das hintere Ende des Verschluss-
Auslösehebels 40b ist mit dem Hakenhebel 25 im Eingriff.
Der Frontdeckelabschnitt 12 ist außerdem in seiner Vorderwandung 12a mit einer
Öffnung 42 versehen, durch die eine Form zum Gießen bzw. Ausformen des
Verschluss-Auslösehebels 40b abgezogen wird und mit Öffnungen 43 versehen,
durch die Formen zum Gießen bzw. Formgeben der Haken an der Rückseite der
Vorderwandung 12a abgezogen werden. Eingriffsöffnungen 44, ausgebildet in der
Vorderwandung 12a des Frontdeckelabschnittes 12, sind mit Haken 13b in Eingriff,
die integral einstückig mit einem Deckel des Rückdeckelabschnittes 13 in Eingriff
sind, der im einzelnen nachfolgend erläutert wird.
In der Vorderwandung 12a des Frontdeckelabschnittes 12 ist ein Paar Öffnungen
48a, 48b ausgebildet, durch die ein Kurzschlussstab 58, der einstückig integral mit
elektrischen Kontaktpunkten 58a, 58b versehen ist, eingesetzt wird, für eine
Testentladung der elektronischen Blitzlichteinheit 50, die nachfolgend noch im
einzelnen erläutert wird. Durch das Bezugszeichen 59 ist ein Blitzlicht-
Auslösedruckknopf zum Auslösen eines Blitzlichtes bezeichnet.
Der Rückdeckelabschnitt 13 ist an dem Hauptkammerabschnitt 11 angebracht, um
die Filmpatronen-Aufnahmekammer 14, die Filmaufwickel- bzw. -aufnahmekammer
15 und die Belichtungskammer 20 lichtdicht zu verschließen. Um den Film sicher von
Licht abzuschirmen, ist der Rückdeckelabschnitt 13 mit dem Hauptgehäuseabschnitt
11 durch Ultraschallschweißen oder eine spezielle Befestigungsvorrichtung, die
durch die Benutzer nicht entfernt bzw. gelöst werden kann, mit dem
Hauptgehäuseabschnitt 11 verbunden bzw. verschweißt. Der Rückdeckelabschnitt
13 ist an seinem Boden mit einem integralen, einstückigen Bodendeckel 13a
versehen, der flexibel gelenkig an der Bodenkante desselben ausgebildet ist. Der
Bodendeckel 13a ist mit Haken 13b entlang seiner Vorderkante versehen, die in
Eingriffsöffnungen 44 des Vorderdeckelabschnittes 12 im Eingriff sind bzw. durch
diese aufgenommen sind, um die Bodenöffnung der Filmpatronen-Aufnahmekammer
14 zu verschließen. Der Rückdeckelabschnitt 13 ist in seiner Rückwand mit einer
sich horizontal erstreckenden, dünnen Öffnung 46 versehen, in der der Film-
Rückspulknopf aufgenommen ist. Der Film-Rückspulknopf 18 erstreckt sich
teilweise außerhalb der Einwegkamera, um durch die Finger des Benutzers bedient und
gedreht zu werden. Der Rückdeckelabschnitt ist außerdem in seiner Rückwand mit
einer Sucheröffnung 47, ausgerichtet mit der vorderen Sucheröffnung 36, die in dem
Frontdeckelabschnitt 12 ausgebildet ist, versehen.
Die Einwegkamera wird durch Anbringen des Frontdeckelabschnittes 12 an dem
Hauptkörperabschnitt 11 durch den Eingriff der Rasten 28 des
Hauptgehäuseabschnittes 11 mit den Haken (nicht gezeigt) des
Frontdeckelabschnittes 12 und anschließendem Ultraschallverschweißen des
Rückdeckelabschnittes 13 mit dem Hauptgehäuseabschnitt 11 sowie
anschließendem Ineingriffbringen der Haken 13b des Bodendeckels 13a des
Rückdeckelabschnittes 13 mit den Eingriffsöffnungen 44 des Frontdeckelabschnittes
12 montiert. Der montierte bzw. zusammengefügte Filmpack ist in den Fig. 5 und 6
dargestellt.
Wie in Fig. 5 gezeigt ist, enthält die montierte Einwegkamera den Umfang des
Filmrückspulknopfes 18 und der Sperrklinke 19 in Kämmeingriff, wobei die
Umfangszähne des Film-Rückspulknopfes in der sich horizontal erstreckenden,
rechteckigen Öffnung 39, ausgebildet in der Vorderwand 12a des
Frontdeckelabschnittes 12, angeordnet sind, und wobei die sich vertikal
erstreckende, vorspringende Kappe 33 der Objektivhalteplatte 30 in der sich vertikal
erstreckenden, rechteckigen Öffnung 38 angeordnet ist. D. h., wie in Figur gezeigt ist,
die Spitze des Umfanges des Film-Rückspulknopfes und die Vorderfläche der
sich vertikal erstreckenden, vorspringenden Kappe 33 liegen geringfügig hinter der
Vorderfläche der Vorderwand 12a des Frontabdeckabschnittes 12. Daher wird die
wesentliche Dicke des Filmpacks gleich dem Gesamtmaß des Durchmessers des
Film-Rückspulknopfes und der Dicke der Vorderwand 12a des
Frontabdeckabschnittes 12 vermindert um die überlappende Dicke zwischen
Vorderwand 12a und Film-Rückspulknopf.
Wie in Fig. 5 ersichtlich ist, ist die Spitze der Wölbung bzw. Ausbauchung 37a
horizontal weggeschnitten. Der weggeschnittene Teil der Ausbauchung 37a schafft
ausreichend Raum zwischen der Objektivöffnung 37 und dem Frontsucherfenster 36,
der es gestattet, einen Teil des Außengehäuses aus Karton oder Pappe, der einen
Steg zwischen den Öffnungen des Außengehäuses bildet, ausgebildet, um das
Aufnahmeobjektiv und das vordere Sucherfenster aufzunehmen, breit auszuführen.
Solch ein breiter Stegbereich zwischen den Öffnungen trägt dazu bei, ein Brechen
oder Reißen des Außengehäuses bzw. der äußeren Verpackung zu vermeiden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Frontabdeckabschnitt 12 noch mit weiteren
Öffnungen versehen sein kann, zur Aufnahme von Teilen, die, wenn zulässig, in
einer axialen Vorwärtsrichtung von dem Hauptgehäuseabschnitt 11 vorspringen und
dass der Rückdeckelabschnitt mit Öffnungen zur Aufnahme von Teilen versehen
sein kann, die in einer axialen Rückwärtsrichtung an dem Hauptgehäuseabschnitt 11
vorspringen.
Wie in Fig. 7 gezeigt ist, weist die elektronische Blitzlichteinheit 50, die an dem
Hauptgehäuseabschnitt 11 angeordnet ist, einen Reflektor 51 auf, der eine
parabolische, reflektierende Oberfläche, angeordnet hinter dem Diffusionsglas 50a,
aufweist, eine Entladungsröhre 52, die entlang der horizontalen Achse der
parabolischen reflektierenden Oberfläche des Reflektors 51 angeordnet ist, sowie
eine Blitzlicht-Energiequelle (nicht gezeigt). Ein zylindrischer Kondensator 53 ist
vertikal rechts hinter dem Reflektor 51 angeordnet.
Eine Leiterplatte 55, auf der ein Blitzlicht-Steuerschaltkreis aufgedruckt ist, ist
gegenüber der Filmwickelaufnahmekammer 15 angeordnet. Der Kondensator 53 ist mit
dem Blitzlicht-Steuerschaltkreis ebenso wie mit Kurzschluss-Anschlüssen 56a und
56b, angeordnet auf der Leiterplatte 55 entsprechend den Öffnungen 48a und 48
des Frontdeckelabschnittes 12a jeweils verbunden. Die Kurzschluss-Anschlüsse 56a
und 56b auf der Leiterplatte 55 können durch den Kurzschlussstab 58 elektrisch
verbunden werden, dessen Kontaktarme 58a und 58b durch die Zutrittsöffnungen
48a und 48b eingesetzt werden bzw. hindurchgreifen, um den Kondensator 53
kurzzuschließen.
Der Hauptgehäuseabschnitt 11, an dem die elektronische Blitzlichteinheit 50
installiert ist, ist mit dem Frontdeckelabschnitt 12 versehen und wird durch diesen
abgedeckt. Anschließend wird, vor dem Einsetzen eines Films, die elektronische
Blitzlichteinheit 50 einer Testentladung unterworfen. D. h. der Kurzschlussstab 58
wird verwendet. Wenn die Entladungsröhre 52 richtig blitzt, wenn der Kondensator
53 durch den Kurzschlussstab 58 kurzgeschlossen wird, bleibt der Kurzschlussstab
58 in den Zutrittsöffnungen 48a und 48b eingesetzt, um den Kondensator 53
vollständig entladen zu halten, bis eine Filmpatrone eingesetzt ist und der
Rückdeckelabschnitt 13 angebracht ist, um die Filmpatronen-Aufnahmekammer 14
und die Filmwickelaufnahmekammer 15 lichtdicht zu verschließen.
Nach der vollständigen Montage der Einwegkamera, jedoch vor dem Einsetzen in das
äußere Gehäuse bzw. die äußere Umhüllung oder Verpackung, wird der
Kurzschlussstab 58 entfernt.
Bezug nehmend nunmehr auf Fig. 8 ist in dieser ein äußeres Gehäuse 61 bzw. eine
äußere Verpackung oder Umhüllung dargestellt, die aus einem bedruckbaren Karton
oder Pappe oder bedruckbaren Kunststoffmaterial besteht, um darin die Einwegkamera
aufzunehmen, der in den Fig. 3 bis 6 dargestellt ist. Wie gezeigt, ist das
Außengehäuse bzw. die Außenschachtel 61 mit Öffnungen 63a, 63b und 63c in ihrer
Vorderwand 62a versehen, um die Ausbauchung 37a, die das Objektiv 32 aufnimmt
und enthält, dahinter freizulegen, sowie das vordere Sucherfenster 36 und das
Streuglas 50a der elektronischen Blitzlichteinheit 50 jeweils freizulegen. Das
Außengehäuse 61 ist außerdem mit einem Abschnitt 67 versehen, der geöffnet
werden kann und der durch drei perforierte Linien bzw. Perforationen 69 in der
Bodenwandung 62b begrenzt bzw. gebildet wird. Der zu öffnende Abschnitt 67 ist so
angeordnet, dass er den Bodendeckel 13a des Rückdeckelabschnittes 13 überlappt,
wenn die Einwegkamera in dem Außengehäuse eingesetzt ist, und ist entsprechend,
jedoch geringfügig größer als der Außenumriss des Bodendeckels 13a des
Rückdeckelabschnittes 13 ausgebildet. Eine Lasche 68 wird durch eine
halbkreisförmig perforierte Linie bzw. Perforation an einer der drei perforierten Linien
69 gebildet. Die Lasche 68 ist teilweise von der Bodenwand 62b des
Außengehäuses bzw. der Außenverpackung 61 getrennt, um leicht ergriffen und mit
den Fingern abgeschält bzw. abgezogen zu werden.
Das Außengehäuse 61 hat eine Seitenklappe 62c, die geschlossen und haftend an
diesem Außengehäuse 61 festgelegt bzw. klebbefestigt ist, nachdem der Filmpack in
das Außengehäuse 61 eingesetzt wurde, um so die Seitenwand des
Außengehäuses 61 zu bilden.
Nach dem Gebrauch des Filmpacks wird, wie dies in Fig. 9 gezeigt ist, der zu
öffnende Abschnitt 67 aufgebrochen oder aufgerissen, entlang der perforierten
Linien 69, indem die Lasche 68 mit den Fingern aufgezogen wird, um den
Bodendeckel 13a des Rückdeckelabschnittes 13 freizulegen. Anschließend wird der
Bodendeckel 13a durch Entriegeln der Haken 13b von den Eingriffsöffnungen 44 der
Vorderwand 12a des Frontdeckelabschnittes 12 geöffnet. Anschließend kann die
Filmpatrone 16 leicht axial entnommen werden. Die Filmpatrone 16, die
herausgenommen wurde, wird anschließend in gleicher Weise behandelt wie
herkömmliche Filmpatronen, während der Filmpack weggeworfen wird.
Bezug nehmend nunmehr auf Fig. 10 ist in dieser ein anderes Außengehäuse bzw.
eine andere Außenverpackung oder Umhüllung 61, bestehend aus bedruckbarem
Karton, Pappe oder bedruckbarem Kunststoffmaterial, dargestellt, um darin eine
Einwegkamera aufzunehmen, wie er in Fig. 11 dargestellt ist. In Fig. 11 sind diejenigen
Teile und Elemente, die in ihrem Aufbau und in ihrer Arbeitsweise mit denjenigen
des Filmpacks, der in den Fig. 3 bis 6 dargestellt ist, übereinstimmen, mit den
gleichen Bezugszeichen bezeichnet und daher wird deren Beschreibung hier nicht
noch einmal im einzelnem wiederholt. Die Einwegkamera, die in Fig. 11 gezeigt ist, ist in
seinem Aufbau im wesentlichen gleich derjenigen Einwegkamera, die in den Fig. 3 bis 6
dargestellt ist. Der einzige Unterschied der Einwegkamera, die in Fig. 11 gezeigt ist,
besteht darin, dass eine Energiequelle für die elektronische Blitzlichteinheit 50, wie
z. B. eine Batterie 80, in einer offenen Boden-Batteriekammer 81 aufgenommen ist,
die benachbart zu der Bodenöffnung der Filmpatronen-Aufnahmekammer 14 in der
Einwegkamera angeordnet ist. Die Batterie 80 in der offenen Boden-Batteriekammer 81
wird durch einen Zungenabschnitt 13c, der einstückig integral mit dem Bodendeckel
13a ausgebildet ist, nach unten festgehalten, wenn der Bodendeckel 13a des
Rückdeckelabschnittes 13 geschlossen wird, um die Filmpatronen-
Aufnahmekammer lichtdicht zu verschließen, wodurch verhindert wird, dass sich die
Batterie 80 von der Einwegkamera löst.
Wie in Fig. 10 dargestellt ist, ist das Außengehäuse 72 mit Öffnungen 73a, 73b und
73c in seiner Vorderwandung 72a versehen, um die Ausbauchung bzw. Wölbung
37a, hinter der die Aufnahmelinse bzw. das Aufnahmeobjektiv 32 aufgenommen und
eingeschlossen ist, sowie das vordere Sucherfenster 36 und das Streuglas 50a der
elektronischen Blitzlichteinheit 50 jeweils aufzunehmen. Die Verpackung bzw. das
Außengehäuse 51 ist außerdem mit einem im wesentlichen L-förmigen, zu
öffnenden Abschnitt 77, begrenzt und gebildet durch Perforationen bzw. perforierte
Linien 79 in der Bodenwandung 72b des Außengehäuses 72, versehen. Der zu
öffnende Abschnitt 77 ist so angeordnet, dass er den Bodendeckel 13a und die
offene Bodenbatteriekammer 81 der Einwegkamera überlappt, wenn die Einwegkamera in dem
Außengehäuse eingeschlossen ist und ist formähnlich, jedoch geringfügig größer als
der Außenumriss des Bodendeckels 13a und der offenen Bodenbatteriekammer 81
der Einwegkamera ausgebildet. Im einzelnen weist der L-förmige Abschnitt 77, der
geöffnet werden kann, einen Stegabschnitt 77a und einen Armabschnitt 77b auf, um
die offene Bodenbatteriekammer 81 und den Bodendeckel 13a jeweils abzudecken.
Eine Lasche 78 wird durch eine halbkreisförmige perforierte Linie bzw. Perforation im
Rahmen einer der drei perforierten Linien 79 gebildet. Die Lasche 78 ist teilweise
von der Bodenwand 72b des Außengehäuses 72 entfernt, um leicht ergriffen und mit
den Fingern abgeschält bzw. abgezogen werden zu werden.
Nach dem Gebrauch des Filmpacks wird der zu öffnende Abschnitt 77 des
Außengehäuses 72 aufgebrochen oder entlang der Perforationen 79 durch Abziehen
der Lasche 78 mit den Fingern aufgerissen, um den Bodendeckel 13a und die offene
Batteriekammer 81 des Filmpacks freizulegen. Anschließend wird der Bodendeckel
13a durch Entriegeln der Haken 13b von den Eingriffsöffnungen 44 der Vorderwand
des Frontdeckelabschnittes 12 geöffnet. Anschließend können die Filmpatrone 16
und die Batterie 80 leicht entfernt werden. Die Filmpatrone 16, die herausgenommen
wurde, wird anschließend in gleicher Weise wie herkömmliche Filmpatronen
behandelt, während der Filmpack und die Batterie 80 getrennt weggeworfen werden.
Für jedes der vorerwähnten Ausführungsbeispiele wird darauf hingewiesen, dass die
äußere Umhüllung bzw. das Außengehäuse 61 oder 72 anstelle der Lasche 67 oder
77 mit einer Öffnung versehen sein kann, durch die ein Finger eingreifen kann, und
dass, anstelle der Ausbildung des Deckelabschnittes in der Bodenwandung des
Hauptgehäuseabschnittes und der Perforationen zur Bildung des öffnungsfähigen
Abschnittes in der Bodenwand des Außengehäuses jeweils der Bodendeckel
entweder in dem Rückdeckelabschnitt oder in einer Seitenwand des
Frontdeckelabschnittes ausgebildet sein kann und somit die perforierten Linien bzw.
die Perforationen entsprechend entweder in der Rückwandung oder in der
Seitenwand des Außengehäuses bzw. der Umhüllung jeweils ausgebildet sein
können. Es wird auch darauf hingewiesen, dass ein Rollfilm verwendet werden kann,
ohne dass dieser in einer Patrone enthalten sein muss.
Außerdem, obwohl in den vorerwähnten Ausführungsbeispielen die Öffnungen 48a
und 48b sich in der Vorderwand des Frontdeckelabschnittes 12 befinden, können
diese Öffnungen 48a und 48b auch in einer anderen Wandung, z. B. in einer
Seitenwandung ausgebildet sein. D. h. die Lage der Öffnungen 48a und 48b kann
entsprechend der Anordnung der Leiterplatte 55 gewählt werden. Anstelle des
Paares der Öffnungen 48a und 48b kann auch eine Öffnung ausgebildet werden,
wenn der Kurzschlussstab 58 durch diese Öffnung eingesetzt werden kann. Der
Kondensator 53 und die Blitzlicht-Energiequelle können auch in einer anderen Lage
oder an einer anderen Stelle angeordnet sein, obwohl bzw. solange sie sich hinter
dem Reflektor 51 befinden.
Claims (3)
1. Einwegkamera mit einem zumindest zweiteiligem, einen Hauptgehäuseabschnitt (11)
und einen Frontdeckelabschnitt (12) umfassenden Gehäuse zur lichtdichten
Aufnahme einer Rolle fotografischen Films, einem Aufnahmeobjektiv (32), einer
Verschlusseinrichtung (22) und einer mechanischen Filmtransporteinrichtung (18),
dadurch gekennzeichnet,
dass der Hauptgehäuseabschnitt (11) eine elektronische Blitzlichteinrichtung (50) sowie ein Paar mit einem Kondensator (33) der elektronischen Blitzlichteinrichtung (50) verbundene elektrische Anschlüsse (56a, 56b) umfasst, die im kurzgeschlossenen Zustand eine Aufladung des Kondensators verhindern, und
dass in dem Frontdeckelabschnitt (12) im zusammengebauten Zustand des Gehäuses mit den beiden elektrischen Anschlüssen (56a, 56b) ausgerichtete Öffnungen (48a, 48b) zum Einbringen einer Kurzschlussverbindung (58) ausgespart sind.
dass der Hauptgehäuseabschnitt (11) eine elektronische Blitzlichteinrichtung (50) sowie ein Paar mit einem Kondensator (33) der elektronischen Blitzlichteinrichtung (50) verbundene elektrische Anschlüsse (56a, 56b) umfasst, die im kurzgeschlossenen Zustand eine Aufladung des Kondensators verhindern, und
dass in dem Frontdeckelabschnitt (12) im zusammengebauten Zustand des Gehäuses mit den beiden elektrischen Anschlüssen (56a, 56b) ausgerichtete Öffnungen (48a, 48b) zum Einbringen einer Kurzschlussverbindung (58) ausgespart sind.
2. Einwegkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Paar
Anschlüsse (56a, 56b) an einer Leiterplatte (55) vorgesehen ist, auf der sich der
Steuerschaltkreis für das elektronische Blitzlicht (50) befindet.
3. Einwegkamera nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Kurzschlussverbindung eine elektrisch leitfähige U-förmige Klammer (58) ist.
Applications Claiming Priority (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
JP1988021932U JPH0531647Y2 (de) | 1988-02-22 | 1988-02-22 | |
JP2193688U JPH01128244U (de) | 1988-02-22 | 1988-02-22 | |
JP2193588U JPH0446272Y2 (de) | 1988-02-22 | 1988-02-22 | |
DE3905310A DE3905310C2 (de) | 1988-02-22 | 1989-02-21 | Einwegkamera |
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Publication Number | Publication Date |
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DE3943867C2 true DE3943867C2 (de) | 2003-04-24 |
Family
ID=27434523
Family Applications (2)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE3943868A Expired - Lifetime DE3943868C2 (de) | 1988-02-22 | 1989-02-21 | Einwegkammera |
DE3943867A Expired - Lifetime DE3943867C2 (de) | 1988-02-22 | 1989-02-21 | Einwegkamera |
Family Applications Before (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE3943868A Expired - Lifetime DE3943868C2 (de) | 1988-02-22 | 1989-02-21 | Einwegkammera |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (2) | DE3943868C2 (de) |
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- 1989-02-21 DE DE3943868A patent/DE3943868C2/de not_active Expired - Lifetime
- 1989-02-21 DE DE3943867A patent/DE3943867C2/de not_active Expired - Lifetime
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Prospekt Osram: "Film und Fotolicht mit neuer Re- flektortechnik, September 1978 * |
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DE3943868C2 (de) | 2003-06-18 |
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