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DE3829306A1 - Konstruktionselement - Google Patents

Konstruktionselement

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DE3829306A1
DE3829306A1 DE19883829306 DE3829306A DE3829306A1 DE 3829306 A1 DE3829306 A1 DE 3829306A1 DE 19883829306 DE19883829306 DE 19883829306 DE 3829306 A DE3829306 A DE 3829306A DE 3829306 A1 DE3829306 A1 DE 3829306A1
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DE
Germany
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groove
profile
shaped groove
sliding block
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DE19883829306
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Rolf Prettl
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Individual
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B2/00Walls, e.g. partitions, for buildings; Wall construction with regard to insulation; Connections specially adapted to walls
    • E04B2/74Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge
    • E04B2/76Removable non-load-bearing partitions; Partitions with a free upper edge with framework or posts of metal
    • E04B2/766T-connections
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
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    • F16B7/04Clamping or clipping connections
    • F16B7/044Clamping or clipping connections for rods or tubes being in angled relationship
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    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
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Description

Die Erfindung betrifft Konstruktionselemente, insbesondere zum Erstellen von gerüstartigen Gestellen, mit einem stangen­ förmigen Profilelement, das längs zumindest einer Außenseite mit einer längsverlaufenden, etwa T-förmigen Nut versehen ist, sowie mit zumindest einem Verbindungselement zum Verbinden von zumindest zwei Profilelementen, wobei das Verbindungselement zumindest teilweise in die T-förmige Nut einbringbar und dort unverrückbar feststellbar ist.
Derartige bekannte Konstruktionselemente werden zum Aufbau von Handarbeitsplätzen, einfachen Vorrichtungen, Transportge­ räten oder dgl., unter Aufbau von gerüstartigen Gestellen verwendet. Die stangenförmigen Profilelemente bestehen dabei meist aus Aluminium und sind zur zusätzlichen Gewichtsersparnis noch als sogenannte Hohlprofile ausgestaltet. Allen diesen Profilen ist gemein, daß sie zumindest längs einer Außenseite eine T-förmige Nut aufweisen, in die Verbindungselemente zum Verbinden der Profile untereinander und auch mit anderen Gerätschaften oder Teilen eingebracht werden können. Die Profile weisen meist einen etwa viereckigen Querschnitt auf, und es sind an allen vier Längsseiten jeweils eine längsverlaufende T-förmige Nut eingeschnitten.
Die Verbindungselemente können aus Laschen zum Verbinden der Profilelemente in Längsrichtung untereinander oder aus Winkel­ stücken zur Ausbildung von stirnseitigen oder T-Verbindungen bestehen.
Die Laschen oder Winkel können dabei außen auf die Profile angesetzt werden, sie überdecken dabei die T-förmige Nut, und können über Schraubverbindungen mit in der T-förmigen Nut angeordneten, sogenannten Nutensteinen, verbunden werden.
Diese Konstruktion führt dazu, daß an allen Verbindungsstellen die Laschen bzw. Winkel auf der Oberfläche der Profilelemente liegen, was zum einen ein unansehliches Bild einer solchen Konstruktion gibt, und außerdem eine Verletzungsgefahr durch abstehende Kanten der Verbindungselemente mit sich bringt. Ferner ist es z.B. auf Messen gebräuchlich, Stände aus solchen Profilelementen, sogenannte Baukastenprofile, aufzubauen und anschließend die käfigartigen Gerüste mit Seitenteilen aus Stoff oder ähnlichen Materialien zu versehen. Die abstehenden Laschen oder Winkel der Verbindungselemente stören oder hindern eine vollständige, mit der entsprechenden Oberfläche des Profilelements bündig abschließenden Ausfüllung einer beispiels­ weise durch verbundene Profilelemente entstandenden Umrahmung, und außerdem ist eine Beschädigungsgefahr bei Bewegungen solcher gebildeten Wände durch die Winkelverbindungen gegeben.
Es sind auch Ausführungen an Konstruktionselementen bekannt, wie sie beispielsweise von der Firma item vertrieben werden, bei denen die Verbindungselemente so ausgestaltet sind, daß sie bei Ausbildung von Längs-, T- oder Kreuzverbindungen an den Verbindungsstellen in den äußeren T-förmigen Nuten der zu verbindenden Profilelemente aufgenommen sind. Diese Verbin­ dungselemente sind allesamt mit einer Feststellvorrichtung, meist einer Schraubverbindung versehen, so daß die Verbin­ dungselemente in gelöstem Zustand der Feststellvorrichtung in die entsprechenden Nuten der zu verbindenden Profilelemente eingeschoben werden können und anschließend durch Anziehen der Feststellvorrichtung für die starre Verbindung zwischen den beiden Profilelementen sorgen.
Nachteilig an dieser Ausgestaltung ist, insbesondere bei Ausbildung von Stirn- oder Kreuzverbindungen, daß die Verbin­ dungselemente durch die gegenüberliegenden, zu verbindenden Profilelemente vollständig abgedeckt sind, so daß notwendiger­ weise am Profilelement eine spanabhebende Manipulation vorge­ nommen werden muß, um überhaupt Zugang zur Feststellvorrichtung zu erhalten. Besteht die Feststellvorrichtung beispielsweise aus einer Schraube, so muß das Profilelement der beiden aneinanderzufügenden Profilelementen, das die Schraube in der T-förmigen Nut aufgenommen enthält, von der gegenüberliegenden Seite aus angebohrt werden, um überhaupt einen Zugang zur Schraube zu erhalten.
Eine derartige Verbindung führt zwar nicht mehr zu abstehenden Laschen oder Winkeln, ist jedoch äußerst umständlich durchzu­ führen und verlangt eine exakte spanabhebende Bearbeitung der Profile. Wird beispielsweise die Bohrung nicht exakt an der zutreffenden Stelle in das Profil eingebracht, so kann das Verbindungselement überhaupt nicht festgestellt werden. Ist dann eine zweite benachbarte Bohrung notwendig, ist das Profil durch die materialabhebende Bearbeitung im Bereich der Verbindung möglicherweise derart geschwächt, daß ein Bruch der Verbindung möglich ist. Ferner können Verschmutzungen in das Innere der meist als Hohlprofil ausgebildete Profilelemente eintreten.
Es wäre zwar prinzipiell möglich, die notwendige Zugangsöffnung zu dem Verbindungselement bereits bei der Herstellung des Profilelements vorzusehen, dies ist aber nur dann sinnvoll, falls die Profilelemente in bestimmten vorbekannten Längen verwendet werden sollen. Dies ist auf dem Einsatzgebiet derarti­ ger Profilelemente jedoch meist nicht der Fall. Wie zuvor erwähnt, dienen solche Konstruktionselemente, um beispielsweise auf Kraftfahrzeugen mit Ladeflächen gitterartige Käfige zum Tragen einer Abdeckplane zu bilden. Ferner können solche Konstruktionselemente auch dazu verwendet werden, um an wech­ selnden Arbeitsplätzen, wie Baustellen oder Kanalarbeiten, als Stützen für Abdeckungen zu bilden. Ferner werden solche Konstruktionselemente, wie bereits erwähnt, zum Aufbau von Messeständen verwendet. Diese Einsatzgebiete haben allesamt gemein, daß die Profilelemente für den jeweiligen Einsatz vor Ort abgelängt werden, um das zu bildende Gestell an die ört­ lichen Gegebenheiten anpassen zu können. Bereits vorhandene Öffnungen zum Zugang zu den Verbindungselementen wären dann nutzlos, da beispielsweise gerade dieser Endbereich, in dem diese Öffnungen vorhanden sind, abgelängt werden muß. Es ist daher notwendig, den zuvor erwähnten spanbearbeitenden Vorgang zwingend beim Erstellen, beispielsweise von Gestellen aus solchen Konstruktionselementen, durchzuführen. Dies führt insgesamt gesehen zu einer äußerst umständlichen und zeitauf­ wendigen Montage dieser Konstruktionselemente.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher, Konstruktions­ elemente der eingangs genannten Art zu schaffen, bei denen weder die Verbindungselemente auf den äußeren Seiten der Profilelemente aufliegen, noch spanbearbeitende Manipulationen an den Profilelementen bei der Montage vorgenommen werden müssen, um ein Zugang zum Feststellen der Verbindungselemente zu erhalten.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß in Längs­ richtung zwei längsverlaufende, übereinandergeordnete, das Verbindungselement aufnehmende Nuten vorgesehen sind, wobei in Richtung der Längsmittelachse des Profilelements gesehen, die tiefergelegene Nut als T-förmige Nut ausgebildet ist, die über eine bodenseitige Öffnung der anderen Nut mit dieser in Verbindung steht.
Durch Vorsehen zweier übereinanderliegender Nuten, wobei die tieferliegende als T-förmige Nut ausgebildet ist, kann das Teil des Verbindungselements eingebracht werden, beispielsweise ein sogenannter Nutenstein, das dafür sorgt, daß das Verbin­ dungselement sich nicht in Querrichtung vom Profilelement lösen kann. Das entsprechende Gegenstück kann dann in der äußeren zweiten Nut aufgenommen werden, so daß die zuvor erwähnten Nachteile durch aufliegende Verbindungselemente nicht mehr vorhanden sind. Durch die bodenseitige Öffnung in der äußeren Nut, über die diese mit der tieferliegenden T- förmigen Nut in Verbindung steht, ist es möglich, die Feststell­ vorrichtung zwischen den in der inneren und äußeren Nut auf­ genommenen Teile des Verbindungselements zu führen. Die Fest­ stellvorrichtung kann beispielsweise eine Schraube sein, die durch beide in den Nuten aufgenommenen Teile des Verbindungs­ elements reicht, wobei die Schraube dann von der Außenseite der äußeren Nut her zugänglich ist und durch entsprechendes Drehen eine Relativbewegung der beiden Teile des Verbindungs­ elements zueinander, quer zur Längsrichtung des Profilelements verursacht wird. Durch Ausbildung der inneren Nut als T-Nut, wird einerseits das äußere Teil des Verbindungselements an den Boden der äußeren Nut gepreßt und gleichzeitig das in der T-Nut aufgenommene Element an die untere Querseite des T, die dem Boden der äußeren Nut gegenüberliegt. Eine entsprechende Verbindung zwischen dem Verbindungselement und dem weiteren Profilelement, das mit dem zuvor erwähnten ersten Profilelement verbunden werden soll, stellt dann die Verbindung zwischen diesen beiden Profilelementen fertig. Je nachdem, ob eine gerad­ linige oder stirnseitige Verbindung geschaffen werden soll, ist dann das Verbindungselement, das in der äußeren Nut zum Liegen kommt, als streifenförmige Lasche oder als Winkel ausgebildet.
Das gesamte Verbindungselement ist somit in den beiden Nuten aufgenommen und von einer Außenseite des Profils her zugänglich, ohne daß Manipulationen vorgenommen werden müssen. Ferner kann bei der Montage das Verbindungselement in gelockertem Zustand in Längsrichtung verschoben werden, so daß eine exakte Justierung, je nach den örtlichen Gegebenheiten, möglich ist.
Somit wird die Aufgabe vollkommen gelöst.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Profil­ element längs der Längsmittelachse mit einer Höhlung versehen, in die ein Feststellelement des Verbindungselements form- und kraftschlüssig eingreifbar ist.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß insbesondere bei Verbinden einer Stirnseite eines Profilelementes mit einer Längsseite eines weiteren Profilelements, zur Ausbildung eines Winkels, einer T- oder einer Kreuz-Stelle, eine Verbindung geschaffen werden kann, bei der große Bereiche des Verbindungselements abgedeckt, d.h. nicht sichtbar sind. Dabei wird das Verbin­ dungselement mittels des Feststellelements an die Stirnseite des einen Profilelements angebracht. Das Verbindungselement streckt sich dann rechtwinklig von der Längsachse dieses Profilelements weg. Die Längsachse des Verbindungselements verläuft dann parallel zur Stirnfläche. Das so mit einem Verbindungselement versehene Profilelement wird dann derart rechtwinklig abstehend an die Längsseite eines weiteren Profil­ elements angelegt, das das Verbindungselement in der äußeren Nut dieses weiteren Profilelements aufgenommen wird. Über die zuvor erwähnte Verbindung über ein in der zweiten tieferen T- förmigen Nut des weiteren Profilelements gelegenen Teiles des Verbindungselements, wird dann die T- oder stirnseitige Ver­ bindung zwischen den beiden Profilelementen hergestellt. Diese Maßnahme hat insbesondere den Vorteil, daß durch vorbereitende Maßnahmen Verbindungselemente bereits an die Stirnseite an­ gesetzt werden können, die dann vor Ort nur noch an geeigneter Stelle in die längsverlaufende, äußere Nut eingelegt werden müssen.
Bei besonders stark belasteten T-Verbindungen ist es selbstver­ ständlich auch möglich, das Verbindungselement so auszugestal­ ten, daß es wie zuvor erwähnt, über ein Feststellelement und der Höhlung an der Stirnseite eines Profilelements befestigt wird, dieses Verbindungselement jedoch dann beidseitig über die Stirnfläche geradlinig hinaussteht. Die beidseitig vor­ stehenden Bereiche werden dann in der entsprechenden äußeren Nut des querverlaufenden Profilelements eingelegt und beidseitig des senkrecht abstehenden Profilelements über die zuvor erwähnte Verbindung mit den entsprechenden Teilen in den T-förmigen Nuten hergestellt.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Profil­ element einen quadratischen Querschnitt auf und es sind an allen vier Außenseiten jeweils zwei Nuten eingeschnitten.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß ein besonders vielseitig einsetzbares Konstruktionselement geschaffen wird, das ins­ besondere für den Bau von quaderförmigen Gestellen geeignet ist. Es ist für besondere Einsatzzwecke auch möglich, Profil­ elemente mit dreieckförmigen oder mehreck-, insbesondere sechseckförmigem Profil herzustellen und dann entsprechend drei bzw. sechs Doppelpaare an Nuten einzuschneiden.
Der Begriff Einschneiden in Zusammenhang mit der vorliegenden Erfindung ist so zu verstehen, daß ausgehend von einer glatten Fläche Nuten bestimmter Form ausgespart sind. Die Herstel­ lung derartig konturierter Profile erfolgt meist über sogenann­ tes Stangenpressen durch entsprechend konturierte Öffnungen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist das Ver­ bindungselement einen laschenförmigen Streifen auf, der einen Querschnitt aufweist, der dem der äußeren Nut entspricht.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß ein bündiger, formschlüs­ siger Abschluß der Profiloberfläche geschaffen ist. Dieser bündige Abschluß sorgt für eine glatte Oberfläche des Profils, so daß keine Verschmutzungen im Verbindungsbereich eintreten können. Ferner ist durch die formschlüssige Aufnahme ein fester, unverrückbarer Sitz des Verbindungselements in Querrichtung gewährleistet. Ferner hat die Maßnahme den Vorteil, daß durch die formschlüssige Aufnahme insbesondere Querbelastungskräfte, die auf das Verbindungselement einwirken, gleichmäßig auf den umliegenden Bereich des Profils übertragen werden können, was zu einer insgesamt gleichmäßigen Lastverteilung im Verbin­ dungsbereich der Profilelemente untereinander sorgt, was in einer erhöhten Belastungsfähigkeit solcher Konstruktionen resultiert und deren Lebensdauer beträchtlich erhöht.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Verbin­ dungselement mit zumindest einem der Form der T-förmigen Nut angepaßten Nutenstein versehen, der in der tiefergelegenen T-förmigen Nut aufnehmbar ist, und der laschenförmige Streifen ist über eine Feststellvorrichtung mit dem Nutenstein verbunden.
Auch diese Maßnahme hat den Vorteil, daß eine form- und kraft­ übertragende Verbindung zwischen den Elementen des Verbin­ dungselements und dem Profilelement geschaffen wird. Die durch die Nuten vorgesehene Aussparungen im Profilelement werden somit durch das Verbindungselement nahezu vollständig aus­ gefüllt, so daß an dieser Stelle ein relativ massiver Block vorhanden ist, der beträchtlichen mechanischen Belastungen widerstehen kann.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist die äußere Kontur des Nutensteins in Draufsicht die Gestalt eines Paral­ lelogramms auf, dessen eine Seite einen Abstand aufweist, der einer Breite der bodenseitigen Öffnung der ersten äußeren Nut entspricht, und dessen andere Seiten einen Abstand auf­ weisen, der der Breite der T-förmigen darunterliegenden Nut entspricht.
Diese an sich bekannte Ausgestaltung eines Nutensteins hat den Vorteil, daß ein Verbindungselement samt Feststellvorrich­ tung und daran locker anhängendem Nutenstein in die tiefer­ gelegene T-förmige Nut eingebracht werden kann. Der Nutenstein befindet sich dabei in einer solchen Stellung, daß er mit seinen kürzer beabstandeten Parallelogrammseiten parallel zu den längsverlaufenden Kanten der bodenseitigen Öffnung der ersten Nut durch diese hindurch in die darunterliegende T- förmige Nut geschoben werden kann. Durch anschließendes Drehen der Feststellvorrichtung, dreht sich der Nutenstein so lange mit, bis seine weiter beabstandeten Parallelogrammseiten an den längsverlaufenden Seitenwänden der tiefergelegenen T- förmigen Nut zum Liegen kommen. In dieser Stellung ist der Nutenstein nicht mehr quer zur Längsachse des Profilelements abziehbar, kann aber noch zur Feinjustierung in Längsrichtung verschoben werden. Durch Feststellen der Feststellvorrichtung, meist eine Schraube, sitzt dann der Nutenstein zusammen mit dem Streifen ortsfest unverrückbar an Ort und Stelle.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Nutenstein an seiner nach außen gerichteten Seite mittig mit einem Anguß in Form eines Parallelogramms versehen, dessen Seiten jeweils einen Abstand entsprechend der Breite der bodenseitigen Öffnung in der ersten Nut aufweisen.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß bei einer Relativbewegung des Nutensteines von der T-förmigen Nut auf die erste Nut zu, der Anguß, in der Stellung des Nutensteines, in der er als ganzes nicht mehr aus der T-förmigen Nut in Querrichtung herausbewegt werden kann, in den durch die Öffnung zwischen den Nuten geschaffenen Hohlraum eintreten kann, wobei in seitlicher Richtung gesehen, durch Ausbildung des Angusses als Parallelogramm mit Abstand der Seiten entsprechend dem Abstand der Breite der Öffnung ein formschlüssiges Anliegen in diesem Hohlraum möglich ist. Auch diese Ausgestaltung trägt wiederum zur Versteifung der Verbindungsstelle zwischen den Profilelementen bei.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weist der Anguß eine Höhe auf, die maximal der Höhe des Bodens der ersten äußeren Nut entspricht. Durch diese Ausgestaltung ist es möglich, den zuvor erwähnten, durch die Öffnung gebildeten Hohlraum vollständig auszufüllen, wobei bei vollständiger Ausfüllung die Oberseite des Angusses an der Unterseite des in der ersten äußeren Nut aufgenommenen Streifens liegt. Auch dadurch ist eine weitere erhöhte Formstabilität der Verbindung erreicht.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist der Streifen mit zumindest einer Erhebung versehen, die in Längsrichtung gesehen, eine Breite aufweist, die der Breite der bodenseitigen Öffnung der ersten äußeren Nut entspricht.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß bei Ausbildung von Stirn­ verbindungen, d.h. mit der Stirnseite auf den Streifen gelegtem bzw. gestelltem Profilelement, die Erhebung von der Stirnseite her in die beiden Nuten sowie die zwischen diesen gelegene Öffnung eintreten kann. Durch Ausbildung der Erhebung exakt in der Breite der Öffnung, wird eine exakte Justierung des stirnseitig aufstehenden Profilelements bezüglich der Drehstel­ lung um dessen Längsachse gewährleistet. Als Ergebnis resul­ tieren exakt senkrecht zueinander verlaufende Außenebenen der Profilelemente. Diese Ausrichtung ist bei der Montage ohne größere Aufmerksamkeit lediglich durch Aufsetzen des Profils auf die Erhebung erreichbar.
In einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung verläuft die zweite Nut in Richtung Längsmittelachse gesehen im Bodenbereich seitlich verjüngend, und der Nutenstein weist eine daran angepaßte Form auf.
Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß insbesondere bei Vorsehen von Nutenpaaren an beispielsweise allen vier Seiten eines viereckigen Profils und Vorsehen einer mittigen Aushöhlung im Kernbereich genügend Material zwischen den bodenseitigen, äußeren Ecken der zweiten T-förmigen Nut vorhanden ist. Ins­ besondere bei Profilen mit relativen kleinen Querschnittsmaßen ist sichergestellt, daß beispielsweise bei der zuvor erwähnten Ausgestaltung mit vier eingeschnittenen Nutenpaaren im Quer­ schnitt von der Längsmittelachse aus zu einem Eckpunkt gesehen, Stege mit relativ großer Stärke stehen bleiben, die für eine ausreichende Steifigkeit in Umfangsrichtung sorgen.
Es versteht sich, daß die vorstehend genannten und die nach­ stehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen und in Alleinstellung einsetzbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger ausgewählter Ausführungsbeispiele in Zusammenhang mit den beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben und erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Konstruk­ tionselement mit einer Stirnverbindung zweier Profilelemente,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II von Fig. 1,
Fig. 3 eine dem Schnitt von Fig. 2 entsprechende Darstel­ lung eines weiteren Ausführungsbeispiels mit einer T-Verbindung,
Fig. 4 ein Teil eines Verbindungselements der in Fig. 1 gezeigten Konstruktion,
Fig. 5 einen Schnitt längs der Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 einen Teil eines Verbindungselements der Konstruk­ tion von Fig. 3,
Fig. 7 einen Schnitt längs der Linie VII-VII in Fig. 6,
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein weiteres Teil eines Ver­ bindungselements, eines sogenannten Nutensteines, der in den Konstruktionen von Fig. 2 und 3 ein­ gesetzt ist,
Fig. 9 eine Seitenansicht des Nutensteins längs des Pfeiles IX in Fig. 8,
Fig. 10 eine weitere Seitenansicht des Nutensteins längs des Pfeiles X in Fig. 8,
Fig. 11 eine weitere Seitenansicht des Nutensteins längs eines Pfeiles XI in Fig. 8,
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht des Nutensteins von Fig. 8,
Fig. 13 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Konstruk­ tionselements, mit einem eingelegten Nutenstein in einer ersten Stellung, und
Fig. 14 die Darstellung von Fig. 13 in einer zweiten blockierten Stellung des Nutensteins.
Ein in Fig. 1 und 2 gezeigtes Konstruktionselement 10 besteht aus einem ersten Profilelement 12, das über ein Verbindungs­ element 14 mit einem zweiten, senkrecht dazu verlaufenden Profilelement 12′ fest verbunden ist.
Das Profilelement 12, sowie das identisch ausgebildete Profil­ element 12′ bestehen jeweils aus einem stangenförmigen gepreßten Profil mit etwa quadratischem Querschnitt (siehe Fig. 1). Das Material besteht aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung, es können jedoch auch andere Metalle oder Kunststoffmaterialien mit hoher Steifigkeit verwendet werden.
In Längsrichtung der Außenseiten der Profilelemente 12, 12′ gesehen, ist mittig jeweils eine erste äußere Nut 16 ausgespart. Die vier Nuten 16 sind punktsymmetrisch um eine Längsmittelachse 30 des Profilelements 12, 12′ angeordnet.
Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich auf die Ausge­ staltung des Profiles längs einer der Außenseite. Diese Aus­ führungen gelten gleichermaßen für die identisch ausgestalteten bzw. punktsymmetrischen Ausgestaltungen auf den weiteren drei Seiten. Ferner sind die Profilelemente 12 bzw. 12′, wie zuvor erwähnt, identisch ausgebildet.
Die erste äußere Nut 16 weist einen Boden 20 auf, der mittig und in Längsrichtung gesehen, mit einer rechteckförmigen Öffnung 24 versehen ist. Die Öffnung 24 weist eine Breite BB, 22 auf, die in etwa halb so groß ist wie die Breite BN, 26 der ersten äußeren Nut 16.
Die Öffnung 24 geht in Richtung Längsmittelachse 30 gesehen in eine zweite, T-förmige Nut 18 über, somit bezüglich der Breite BB der Öffnung 24, diese hinterschneidet. Die zweite Nut 18 weist eine Breite BN auf, die der Größe der Breite BN, 26 der ersten äußeren Nut entspricht. Diese Maßnahme ist aus fertigungstechnischen Gründen erwünscht, die Breite kann jedoch auch geringfügig kleiner oder größer sein.
Die zweite T-förmige Nut 18 geht in Richtung Längsmittelachse 30 gesehen bodenseitig in eine Verjüngung 19 über. Durch die verjüngte Ausbildung der T-förmigen Nut 18, werden in Umfangs­ richtung zwischen den einzelnen Verjüngungen 19 benachbarter Nuten 18 gesehen, relativ dicke Stege gebildet, die eine Versteifung des Profilelements 12 in diesem Bereich verursachen. Durch diese Stege werden Kräften entgegengewirkt, die dazu tendieren, die Nuten in Querrichtung zusammenzudrücken. Durch die Ausgestaltung der zweiten T-förmigen Nut 18 mit verjüngtem Boden ist es möglich, auch Profilelemente 12 mit relativ geringer Querschnittsfläche mit relativ tief eingeschnittenen zweiten Nuten 18 auszubilden.
Das Profilelement 12 ist ferner mittig mit einer längsverlau­ fenden zylindrischen Höhlung 32 versehen, die aus Material- und Gewichtsersparnisgründen über Kanäle mit seitlichen, etwa dreieckförmigen, Aushöhlungen verbunden ist.
Das Profilelement 12 ist ferner in den Eckbereichen mit längs­ verlaufenden Aushöhlungen versehen, die im in Fig. 1 darge­ stellten Ausführungsbeispiel zylindrisch sind, in weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel, jedoch eine solche, etwa sternförmige geometrische Form aufweisen, daß bei möglichst hoher Materialersparnis eine trotzdem optimale Steifigkeit des Konstruktionselements gewährleistet ist.
Das in Fig. 1 und 2 dargestellte Verbindungselement 14 weist einen Metallstreifen 36 (siehe auch Fig. 4 und 5) auf, der mit einer konischen Bohrung 40 sowie mit einer zylindrischen Bohrung 41 versehen ist. Der Streifen 36 mit etwa rechteck­ förmiger Kontur ist ferner zwischen den beiden Bohrungen 40, 41 mit einer Erhebung 37 versehen, die als etwa halbkreis­ förmiger Buckel ausgestattet ist. Die Erhebung 37 weist eine Breite BB auf, die exakt der Breite BB, 22 der bodenseitigen Öffnung 24 der ersten Nut 16 entspricht.
Die Breite BN des Streifens 36 entspricht exakt der Breite BN, 26 der ersten äußeren Nut 16. Die Konizität der konischen Bohrung 40 ist derart, daß ein Feststellelement 34 in Form einer Schraube auf einer Seite bündig abschließend durch die Bohrung durchgeschoben werden kann. Die Schraube 34 dient dazu, den Streifen 36 mit der zentralen Höhlung 32′ des senk­ recht auf dem Streifen stehenden Profilelements 12′ zu verbin­ den. Die Schraube 34 greift dabei in ein hier nicht näher dargestelltes Gewinde an der Innenseite der Höhlung 32 ein.
Die Höhe des Streifens 36 ist gleich der Einschnittiefe der ersten Nut 18, so daß der Streifen 36 die Nut 16 im Querschnitt 38 bündig ausfüllt (siehe Fig. 1).
Das an seiner Stirnseite mit dem Streifen 36 versehene Profil­ element 12′ ist so auf das senkrecht dazu verlaufende Profil­ element 12 gestellt, daß der Streifen 36 von der äußeren Nut 16 des Profilelements 12 aufgenommen wird.
Zur Verbindung zwischen Streifen 36 und Profilelement 16 ist in der zweiten T-förmigen Nut 18 des Profilelements 12 ein Nutenstein 42 eingelegt, der über eine Feststellvorrichtung 46 in Form einer Schraube, die durch die zylindrische Bohrung 41 des Streifens 36 hindurchreicht, mit dem Streifen 36 ver­ bunden. Die Feststellvorrichtung 46 ist in Fig. 2 als Schraube mit Halbrundkopf dargestellt, in weiteren, hier nicht darge­ stellten Ausführungen, ist auch die Bohrung 41 als konische Bohrung ausgebildet, so daß bei entsprechender Ausbildung der Feststellvorrichtung 46 als Senkkopfschraube ein bündig ebener Abschluß mit der äußeren Oberfläche des Streifens 36 bzw. mit der Außenkontur des Profilelements 12 erreicht wird.
Der Nutenstein 42 weist, wie aus Fig. 8 bis 12 zu entnehmen, in Draufsicht gesehen, die Form eines Parallelogramms 44 auf. Der Abstand der weiter voneinander entfernten Parallelogramm­ seiten entspricht exakt der Breite BN der zweiten T-förmigen Nut 18. Der Abstand der beiden anderen parallelen Seiten entspricht exakt der Breite BB der Öffnung 24 im Boden 20 der ersten äußeren Nut 16. Der Nutenstein 42 ist mittig mit einer Gewindebohrung 51 versehen, in deren Gewinde die Feststellvor­ richtung 46 eingreifen kann.
An der äußeren oberen Seite ist der Nutenstein 42 mit einem Anguß 47 versehen, der ebenfalls in Draufsicht gesehen (siehe Fig. 8), die Form eines Parallelogramms 48 aufweist. Das Parallelogramm 48 ist als regelmäßiges Parallelogramm mit gleich langen Seiten, somit als Raute ausgebildet, d.h., der Abstand der parallelen, gegenüberliegenden Seiten entspricht jeweils exakt der Breite BB der Öffnung 24.
Bodenseitig, d.h. dem Anguß 47 gegenüberliegend, ist der Nutenstein 42 in Richtung seiner längeren Parallelogrammseite gesehen, mit einer beidseitigen Verjüngung 43 versehen, die in Verlauf der Verjüngung 19 der zweiten T-förmigen Nut 18 entspricht.
Die Gesamthöhe HS (siehe Fig. 11) des Nutensteins 42 ist etwa gleich oder geringfügig kleiner als die maximale Einschnitts­ tiefe TN (siehe Fig. 2) der zweiten Nut 18.
Die Höhe H des Angusses 47 (siehe Fig. 11) entspricht etwa der Hälfte der Höhe HB (siehe Fig. 1) des die beiden Nuten 16 bzw. 18 trennenden Bodens 20.
Bei der Montage, d.h. der Verbindung zwischen Verbindungselement 14, wie es in Fig. 2 dargestellt ist, d.h., das bereits an die Stirnseite des Profilelements 12′ angebracht ist, wird der Nutenstein 42 mittels der Feststellvorrichtung 46 in Form einer Schraube locker an den Streifen 36 angebracht. Der Zusammenbau bestehend aus Profilelement 12′, Streifen 36, Fest­ stellvorrichtung 46 und Nutenstein 42 wird so an das Profil­ element 12 angesetzt, daß der Nutenstein 42 die in Fig. 13 dargestellte Stellung einnimmt. Zur verständlicheren Darstellung ist in der Draufsicht von der Fig. 13 lediglich der Nuten­ stein 42 dargestellt.
In der in Fig. 13 dargestellten Stellung des Nutensteins 42 kann dieser durch die Nut 16 sowie durch die Öffnung 24 im Boden 20 der ersten Nut hindurchgeschoben werden, bis er auf dem Boden der zweiten T-förmigen Nut 18 zum Liegen kommt.
Da wie zuvor erwähnt, die Gesamthöhe des Nutensteins HF allen­ falls der Einschnittiefe TN der zweiten Nut entspricht, kann der Nutenstein 42 durch Drehen der Feststellvorrichtung 46, beispielsweise in der in Fig. 13 und 14 dargestellten Ansicht im Uhrzeigersinn gedreht werden. Diese Drehung kann so lange erfolgen, bis die kürzeren Parallelogrammseiten des Nuten­ steins 42 an die Seitenwände der zweiten T-förmigen Nut 18 stoßen, wie dies in Fig. 14 dargestellt ist. Der Stein hat dabei etwa eine Verschwenkbewegung um 60° durchgeführt. Eine Ecke 49 des Parallelogramms 44 liegt jetzt an der Längsseite der T-förmigen Nut 18 an. Ein weiteres Drehen der Feststell­ vorrichtung 46 verursacht, daß der Nutenstein 42 etwas aus der zweiten Nut 18 angehoben wird, d.h. in der Darstellung von Fig. 14 auf den Betrachter zubewegt wird. Der Nutenstein 42 bewegt sich dabei mit seinem Anguß 47 in den durch die Öffnung 24 im Boden 20 der ersten Nut 16 entstandenen Hohlraum hinein. Durch die zuvor erwähnte rautenförmige Ausgestaltung des Angusses 47 ist, falls dieser sich in den zuvor erwähnten Hohlraum hineinbewegt hat, nicht mehr möglich, daß der Nuten­ stein 42 gedreht wird. Vor endgültigem Anziehen der Feststell­ vorrichtung 46 ist jedoch möglich, den gesamten Zusammenbau aus Profilelement 12, Verbindungselement 14 und Profilelement 12′ relativ zueinander zu verschieben, bis die endgültig gewünschte Position erreicht wird. Durch Anziehen bzw. Fest­ stellen der Feststellvorrichtung 46 ist dann ein unverrückbarer Sitz der Profilelemente 12, 12′ zueinander gewährleistet.
In der endmontierten Stellung befinden sich Nutenstein 42 und Streifen 36, in den in Fig. 1 und 2 zu erkennenden Stellungen, d.h., sie liegen satt, bündig und formschlüssig in der ersten bzw. zweiten Nut 16 bzw. 18.
Aus Fig. 3, 6 und 7 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Konstruktionselements 10′ zu entnehmen, das soweit es dem in Fig. 1 und 2 beschriebenen Ausführungsbeispiel entspricht, mit entsprechenden Bezugszeichen versehen ist.
Die in Fig. 3 dargestellte Verbindung zweier Profilelemente 12, 12′ dient zur Ausbildung einer T-Verbindung.
Das zu dieser Verbindung gewählte Verbindungselement 54 weist einen Streifen 56 (siehe Fig. 6 und 7) auf, der beidseitig der mittigen konischen Bohrung 40, die wieder zur stirnseitigen Verbindung mit dem senkrecht abstehenden Profilelement 12′ dient, mit symmetrisch angeordneten Bohrungen 41 versehen ist.
Über die beidseitig des Profils 12′ angeordneten Bohrungen 41 ist der Streifen 56 über zwei identisch ausgebildete Nutensteine 42 in der zuvor beschriebenen Art und Weise mit dem Profilele­ ment 12 verbunden.
Zwei beidseitig der Bohrung 40 vorgesehene Erhebungen 37, 37′ sorgen für eine exakte Ausrichtung des senkrecht abstehenden Profilelements 12′.
Die in Fig. 4 und 6 dargestellten Streifen 36 bzw. 56 werden vorzugsweise als Metallstanzteile hergestellt, die kostengünstig in Großserien herzustellen sind.
Die in Fig. 3 dargestellte T-Verbindung kann auch so hergestellt werden, daß ein gewinkelter Streifen verwendet wird, der lediglich mit zwei Bohrungen 41 versehen ist. Über diesen, dann rechtwinklig abgewinkelten Streifen könnte dann das Profilelement 12 mit dem Profilelement 12′ verbunden werden, wobei ein Nutenstein dann in einer zweiten Nut des Profilele­ ments 12 zum Liegen käme, der zweite Nutenstein dann entspre­ chend in der um 90° versetzten gegenüberliegenden zweiten Nut des Profilelements 12′.
Es ist selbstverständlich auch möglich, die in Fig. 3 darge­ stellte Verbindung mit zwei der zuvor erwähnten Winkel gegen­ überliegend durchzuführen. Dies wird dann der Fall sein, falls diese T-Verbindung extremen seitlichen Scherkräften ausgesetzt ist.
Eine solche zuvor beschriebene Winkelverbindung wäre selbst­ verständlich auch bei der Verbindung, wie sie in Fig. 2 darge­ stellt ist, möglich, d.h., insbesondere dann, falls auch diese Winkelverbindung extremen Kräften quer zur Längsachse der Profilelemente 12 bzw. 12′ ausgesetzt ist.
Zur Herstellung komplizierter Gitterkäfige können selbstver­ ständlich auch Profile mit dreieckförmigem oder geradzahligem oder ungeradzahlig eckigem Profil wie fünf-, sechs- oder achteckigem Profil verwendet werden.

Claims (10)

1. Konstruktionselement, insbesondere zum Erstellen von gerüstartigen Gestellen, mit einem stangenförmigen Profilelement (12, 12′), das längs zumindest einer Außenseite mit einer längsverlaufenden, etwa T-förmigen Nut (18) versehen ist, sowie mit zumindest einem Ver­ bindungselement (14, 54) zum Verbinden von zumindest zwei Profilelementen (12, 12′), wobei das Verbindungs­ element (14, 54) zumindest teilweise in die T-förmige Nut (18) einbringbar und dort unverrückbar feststellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß in Längsrichtung zwei längsverlaufende, übereinandergeordnete, das Verbin­ dungselement aufnehmende Nuten (16 und 18) vorgesehen sind, wobei in Richtung der Längsmittelachse (30) des Profilelements (12, 12′) gesehen, die tiefergelegene Nut als T-förmige Nut (18) ausgebildet ist, die über eine bodenseitige Öffnung (24) der anderen Nut (16) mit dieser in Verbindung steht.
2. Konstruktionselement nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Profilelement (12, 12′) längs der Längsmittelachse (30) mit einer Höhlung (32) versehen ist, in die ein Feststellelement (34) des Verbindungs­ elements (14, 54) form- und kraftschlüssig eingreifbar ist.
3. Konstruktionselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilelement (12, 12′) einen mehreckigen, vorzugsweise etwa quadratischen Querschnitt aufweist, und daß an allen Außenseiten jeweils zwei Nuten (16, 18) eingeschnitten sind.
4. Konstruktionselement nach Anspruch 1 oder einem oder mehreren der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (14, 54) einen laschenförmigen Streifen (36, 56) aufweist, dessen Querschnitt (38) dem Querschnitt der äußeren Nut (16) entspricht.
5. Konstruktionselement nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Verbindungselement (14, 54) mit zumindest einem, der Form der T-förmigen Nut (18) angepaßten Nutenstein (42) versehen ist, der in der tiefergelegenen T-förmigen Nut (18) aufnehmbar ist, und daß der laschenförmige Streifen (36, 56) über eine Feststellvorrichtung (46) mit dem Nutenstein (42) verbunden ist.
6. Konstruktionselement nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die äußere Kontur des Nutensteins (42) in Draufsicht die Gestalt eines Parallelogramms (44) aufweist, dessen eine Seite einen Abstand (BB) aufweist, der einer Breite (BB 22) der bodenseitigen Öffnung (24) der ersten äußeren Nut (16) entspricht, und daß dessen andere Seiten einen Abstand (BN) aufweisen, der der Breite (BN 26) der T-förmigen Nut (18) entspricht.
7. Konstruktionselement nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Nutenstein (42) an seiner nach außen gerichteten Seite mittig mit einem Anguß (47) in Form eines Parallelogramms (48) versehen ist, dessen Seiten jeweils einen Abstand (BB) entsprechend der Breite (BB 22) der bodenseitigen Öffnung (24) aufweisen.
8. Konstruktionselement nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Anguß (47) eine Höhe (H) aufweist, die maximal der Höhe (HB) des Bodens (20) der ersten äußeren Nut (16) entspricht.
9. Konstruktionselement nach Anspruch 4 oder einem oder mehreren der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (36, 56) zumindest mit einer Erhebung (37, 37′) versehen ist, die in Längsrichtung gesehen eine Breite (BB) aufweist, die der Breite (BB 22) der bodenseitigen Öffnung (24) in der ersten äußeren Nut (16) entspricht.
10. Konstruktionselement nach Anspruch 5 oder einem oder mehreren der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Nut (18) in Richtung Längsmittelachse (30) gesehen im Bodenbereich seitlich verjüngend verläuft, und daß der Nutenstein (42) eine daran angepaßte Form aufweist.
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