DE3802709C2 - - Google Patents
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-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47F—SPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
- A47F5/00—Show stands, hangers, or shelves characterised by their constructional features
- A47F5/0043—Show shelves
Landscapes
- Packages (AREA)
- Display Racks (AREA)
Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Ausstellungs- und
Verkaufsanordnung der im Oberbegriff von Anspruch 1
erläuterten Art.
Eine derartige Ausstellungs- und Verkaufsanordnung ist
aus dem DE-GM 84 31 521 bekannt. Die bekannte
Ausstellungs- und Verkaufsanordnung ist in Form eines
üblichen Regals angeordnet, wobei lediglich die
Fachböden zur Unterbringung von Waren zur Verfügung
stehen. An der Unterseite des oberen Fachbodens ist ein
Halter befestigt, dieser dient jedoch dem
verschwenkbaren Anordnen einer Ankündigungstafel, die
zusätzlich zur am Fachboden selbst angeordneten
Ankündigungstafel verwendet werden soll. Durch die
Anbringung dieses Halters wird jedoch der kostbare
Stauraum für die Aufstellungspackungen verringert, ohne
daß eine Möglichkeit zur Unterbringung anderer Waren
geschaffen wird.
Die DE-OS 27 26 158 beschreibt einen Packungshalter, mit
dem Einzelpackungen leichter gehandhabt werden können.
Gemäß der Lehre dieser Druckschrift wird der Halter so
bemessen und konstruktiv ausgestaltet, daß er jeweils
eine bestimmte Anzahl Einzelpackungen aufnehmen kann.
Die Halter für die Packungen können nicht in Regalen
gelagert werden, sondern sind nur in Verbindung mit den
bekannten Lochwänden einzusetzen.
Bisher in Gebrauch befindliche Ausstellungs- und
Verkaufsanordnungen, wie beispielsweise Kühlregale, sind
nur zum Aufstellen der unterzubringenden Erzeugnisse
gedacht. Um den zur Verfügung stehenden Raum im
Regelfach voll auszunutzen, werden kleinere Erzeugnisse,
wie beispielsweise Joghurtbecher, zu zweit oder zu dritt
übereinander gestapelt. Dies ist jedoch weder für das
Verkaufspersonal, das exakt stapeln muß, damit die
Stapel genügend Standfestigkeit aufweisen, noch für den
Kunden angenehm, da dieselbe Vorsicht auch beim Abbauen
des Stapels angewandt werden muß. Darüber hinaus ist nur
schwer eine Übersicht zu halten, welche Erzeugnisse
vorhanden sind und welche nachgefüllt werden müssen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, die
Kapazität einer Ausstellungs- und Verkaufsanordnung voll
auszunutzen ohne daß die Übersichtlichkeit und die
Handhabung der untergebrachten Erzeugnisse leidet.
Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Anordnung des Hängeelementes können im "toten
Luftraum" über niedrigen Erzeugnissen weitere, zum
Hängen ausgebildete Erzeugnisse untergebracht werden.
Sowohl die Aufstellverpackungen als auch die
Hängeverpackungen
können vom Kunden entfernt bzw. vom Verkaufsper
sonal eingestellt werden, ohne daß das jeweils andere
Erzeugnis berührt werden muß. Durch die getrennte Auf
bewahrung ist auf einen Blick zu sehen, welche Erzeug
nisse nachgefüllt werden müssen.
Durch die Ausgestaltung nach den Ansprüchen 2 und 3 wird
eine lagesichere Aufhängung der Hängeverpackungen er
zielt, die beispielsweise auch nicht dadurch gestört
wird, daß der Kunde die Hängeverpackungen beim Entnehmen
der Aufstellverpackungen berührt. Trotzdem können die
Hängeverpackungen leicht und sicher entnommen bzw. auf
gehängt werden.
Anspruch 4 beschreibt eine Profilform, die sich als be
sonders zweckmäßig erwiesen hat.
Vorteilhafterweise wird das Hängeelement gemäß Anspruch
5 lösbar angeordnet, so daß es zum Aufstellen größerer
Aufstellverpackungen entfernt werden kann.
Eine besonders einfache lösbare Anordnung für das Hänge
element beschreiben die Ansprüche 6 und 7.
In den Ansprüchen 8 bis 10 wird das erfindungsgemäß ver
wendete Hängeelement beschrieben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend
anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Darstel
lung eines Ausschnittes aus
einem Kühlregal mit den Merk
malen der Erfindung,
Fig. 2 eine erste Anordnung des Hän
geelementes nach der Erfindung,
und
Fig. 3 eine zweite Anordnung des Hän
geelementes nach der Erfindung.
Aus Fig. 1 ist ein Teil eines Regalfaches 1 einer als
Kühlregal ausgebildeten Ausstellungs- und Verkaufsanord
nung ersichtlich. Das Regalfach 1 ist von einem oberen
Fachboden 2, einem unteren Fachboden 3 und einer Rück
wand 4 begrenzt. Auf der als Stellfläche ausgebildeten
Oberseite 3 a des unteren Fachbodens 3 sind in einer Ein
zellage niedrige Aufstellverpackungen 5 in Form von Jo
ghurtbechern untergebracht. Im Zwischenraum zwischen
der Oberseite der Aufstellverpackungen 5 und der Unter
seite des Fachbodens 2 ist ein Hängeelement 12 angeord
net, das sich im wesentlichen senkrecht zur Rückwand er
streckt, mit Abstand zum oberen Fachboden 2 angeordnet
ist und im wesentlichen parallel zur Oberseite 3 a ver
läuft. Das Hängeelement 12 enthält eine Profilschiene 6
mit einem Dachprofil aus zwei im stumpfen Winkel aufein
anderstoßenden Rechteckstegen 6 a bzw. 6 b.
Die Profilschiene 6 endet frei etwa in Höhe des vorderen
Randes der Oberseite 3 a. Die Profilschiene 6 dient zum
Aufhängen von Hängeverpackungen 7 oberhalb der Aufstell
verpackungen 5. Zu diesem Zweck weist jede Hängever
packung 7 eine Durchstanzung 8 in einer als Gegenhänge
organ ausgebildeten, nach oben vorstehenden Lasche 9
auf. Die Durchstanzung 8 hat eine mit dem Dachprofil der
Hängeschiene 6 identische Umrißform, so daß die Hänge
verpackung 7 auf der Profilschiene 6 lagegesichert ist.
Wie auch in Verbindung mit Fig. 2 ersichtlich, ist die
Profilschiene 6 an ihrem der Rückwand 4 zugewandten Ende
mit einem im wesentlichen senkrecht verlaufenden Bereich
10 a einer Federklammer 10 verbunden. Die Länge des senk
rechten Bereiches 10 a der Federklammer 10 bestimmt den
Abstand der Profilschiene 6 vom oberen Fachboden 2. An
den senkrechten Bereich 10 a der Federklammer 10
schließt sich ein erster waagerechter Abschnitt 10 b an,
der sich an die Unterseite des Fachbodens 2 anlegt. Nach
Umgreifen des vorderen freien Randes des Fachbodens 2
schließt sich ein zweiter waagerechter Abschnitt 10 c an,
der sich auf die Oberseite des Fachbodens 2 anlegt. Die
beiden waagerechten Abschnitte 10 b bzw. 10 c haben einen
Abstand zueinander, der geringer ist als die Dicke des
Fachbodens 2, so daß sich die Federklammer festklemmt.
In Fig. 3 ist die Profilschiene 6′ eines Hängeelementes
12′ an einer Federklammer 11 befestigt, die ein Anklem
men am unteren Fachboden 3 ermöglicht. Die Federklammer
11 weist ebenfalls einen senkrechten Abschnitt 11 a auf,
der kürzer ist als die Höhe des Regalfaches 1 und nach
unten weist. An diesen senkrechten Abschnitt 11 a schlie
ßen sich wiederum zwei waagerechte Abschnitte 11 b bzw.
11 c an, die in bereits beschriebener Weise den unteren
Fachboden 3 klemmend umschließen.
In Abwandlung der beschriebenen und gezeichneten Ausfüh
rungsbeispiele kann die Profilschiene auch mit einem
Vorsprung in Hinterschneidungen an der Rückwand bzw. in
bereits zum Aufbau des Regals verwendete Rasterschienen
eingehängt bzw. mittels lösbarer Flügel- oder Stell
schrauben angeschraubt werden. Auch andere Befestigungen
sind denkbar. Das Hängeelement muß weiterhin nicht unbe
dingt als Profilschiene zum Aufschieben von Durchstan
zungen ausgebildet sein, sondern kann beispielsweise ei
ne Stange sein, auf die hakenähnliche Gegenhängeorgane
aufgehängt werden. Für die Ausbildung als Profilschiene
sind andere Profile möglich.
Claims (10)
1. Ausstellungs- und Verkaufsanordnung für verpackte,
insbesondere kühlungsbedürftige, Waren, bestehend aus
einem Regal, insbesondere Kühlregal, mit wenigstens ei
nem durch einen oberen und einen unteren Fachboden be
grenzten Regalfach, auf dessen unterem Fachboden Erzeug
nisse in Aufstellpackungen angeordnet sind, dadurch ge
kennzeichnet, daß an oder in der Nähe der Unterseite des
oberen Fachbodens (2) wenigstens ein Hängeelement (6,
6′, 12, 12′) zum zusätzlichen
Unterbringen von Hängeverpackungen (7) angeordnet ist,
wobei die Hängeverpackungen
(7) mit zum Hängeelement (6, 6′, 12, 12′) passenden Ge
genhängeorganen (9) vorgesehen und so bemessen sind, daß
sie oberhalb der Aufstellpackungen (5) im Regalfach (1)
unterbringbar sind.
2. Ausstellungs- und Verkaufsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hängeelement (12, 12′)
eine Profilschiene (6, 6′) enthält.
3. Ausstellungs- und Verkaufsanordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gegenhängeorgan (9) eine
Durchstanzung (8) mit einer den Quersteg der Profil
schiene (6, 6′) entsprechenden Umrißform enthält.
4. Ausstellungs- und Verkaufsanordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Profilschiene (6, 6′)
und die Durchstanzung (8) als Dachprofil ausgebildet
sind.
5. Ausstellungs- und Verkaufsanordnung nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Hän
geelement (12, 12′) lösbar angeordnet ist.
6. Ausstellungs- und Verkaufsanordnung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Hängeelement (12, 12′)
eine Federklammer (10, 11) zum Anklemmen enthält.
7. Ausstellungs- und Verkaufsanordnung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Federklammer (10 bzw.
11) einen Fachboden (2 bzw. 3) klemmend umgreift.
8. Hängeelement zur Verwendung in einer Ausstellungs
und Verkaufsanordnung für verpackte, insbesondere küh
lungsbedürftige, Waren, bestehend aus einem Regal, ins
besondere Kühlregal, mit wenigstens einem durch einen
oberen und einen unteren Fachboden begrenzten Regalfach,
auf dessen unterem Fachboden Erzeugnisse in Aufstell
packungen angeordnet sind, mit einer mit einer lösbaren
Befestigungseinrichtung (10, 11) verbundenen Profil
schiene (6, 6′).
9. Hängeelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Profilschiene (6, 6′) ein Dachprofil aufweist.
10. Hängeelement nach einem der Ansprüche 8 oder 9, da
durch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung
eine Federklammer (10, 11) zum Festklemmen an einem
Fachboden (2, 3) enthält.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883802709 DE3802709A1 (de) | 1988-01-29 | 1988-01-29 | Ausstellungs- und verkaufsanordnung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883802709 DE3802709A1 (de) | 1988-01-29 | 1988-01-29 | Ausstellungs- und verkaufsanordnung |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3802709A1 DE3802709A1 (de) | 1989-08-10 |
DE3802709C2 true DE3802709C2 (de) | 1990-03-29 |
Family
ID=6346271
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883802709 Granted DE3802709A1 (de) | 1988-01-29 | 1988-01-29 | Ausstellungs- und verkaufsanordnung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3802709A1 (de) |
Family Cites Families (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE8431521U1 (de) * | 1985-04-04 | Tiedemann, Roman, Wien | Halter zur Fixierung von Ankündigungstafeln od. dgl. | |
DE2726158A1 (de) * | 1977-06-10 | 1978-12-14 | Wolfgang Freitag | Halter fuer packungen |
-
1988
- 1988-01-29 DE DE19883802709 patent/DE3802709A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
DE3802709A1 (de) | 1989-08-10 |
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Legal Events
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