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DE3885608T2 - Verschlussvorrichtung mit kindergesicherter Verschlusskappe. - Google Patents

Verschlussvorrichtung mit kindergesicherter Verschlusskappe.

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Publication number
DE3885608T2
DE3885608T2 DE88307792T DE3885608T DE3885608T2 DE 3885608 T2 DE3885608 T2 DE 3885608T2 DE 88307792 T DE88307792 T DE 88307792T DE 3885608 T DE3885608 T DE 3885608T DE 3885608 T2 DE3885608 T2 DE 3885608T2
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DE
Germany
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closure
wall
cap
cover cap
container
Prior art date
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DE88307792T
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DE3885608D1 (de
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Ned J Smalley
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BPrex Healthcare Brookville Inc
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Owens Illinois Closure Inc
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Publication date
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

    Anwendungsgebiet der Erfindung
  • Die Erfindung bezieht sich auf Behälterverschlüsse und insbesondere auf oberseitige spendende Verschlüsse mit Scharnier, bei welcher ein Hauptverschluß an einem Behälter angebracht ist und eine angelenkte Deckelkappe umfaßt, die um die Scharnierverbindung zum Hauptverschluß in die offene oder geschlossene Stellung gehandhabt wird, um das Gut aus dem Behälter durch den Verschluß abzugeben.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Bekannte Kunststoffabgabeverschlüsse umfassen einen Verschlußkörper, der am Hals eines Behälters befestigt ist, in dem der Körper auf die Halsverschraubung des Behälters aufgeschraubt wird. Eine Deckelkappe ist mit dem Körper gegossen worden und über ein Federscharnier so befestigt, daß die Kappe zwischen einer offene Stellung zur Abgabe des Gutes aus dem Behälter und einer geschlossenen Stellung zum Verschluß der Abgabeöffnung verschwenkt wird. Das Scharnier wird integral aus dem Kunststoffpolymer des Verschlusses und der Kappe gegossen und ermöglicht es, daß die Kappe relativ zum Verschluß durch einfache Handmanipulation des Benutzers geschwenkt werden kann. Typische Abgabeverschlüsse mit Federscharnier sind in den US- Patentschriften 4 638 916, 4 625 898 und 4 487 324 offenbart.
  • Bekannte Verschlüsse mit einer Deckelkappe umfassen verschiedene Verriegelungslappen-Merkmale auf, um sie kindersicher zu machen. Ein Beispiel ist in der US-Patentschrift 4 209 100 offenbart. Andere Abgabeverschlüsse, wie in der US-Patentschrift 4 595 123 offenbart, sehen Einrichtungen auf dem Hauptverschluß vor, um diesen an den Behälterverschraubungen zu befestigen, so daß er nicht entfernbar und so zu einem kindersicheren Verschluß wird.
  • Zur Zeit machen kindersichere Verpackungen mindestens zwei unterschiedliche Handmanipulationen durch den Benutzer erforderlich, um sie zu öffnen. Beispielsweise gleichzeitiges Drücken und Drehen, wobei eine Hand den Behälter und die andere Hand den Verschluß niederdrückt und ihn gleichzeitig in der Abschraubrichtung dreht. Andere Verschlüsse machen das Halten des Behälters in einer Hand erforderlich, während die andere Hand einen Teil des Verschlusses anhebt und gleichzeitig den Verschluß von dem Behälter abschraubt. Andere machen das Halten des Behälters in einer Hand und das Drücken der Ringwandung aus entgegengesetzten Seiten mit der anderen Hand erforderlich, wobei gleichzeitig die Ringwand von dem Behälter abgeschraubt wird. Im allgemeinen machen diese Manipulationen die Anwendung beider Hände erforderllich, um die Verpackung zu öffnen.
  • FR-A 2 380 195 offenbart einen Verschluß nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit der Ausnahme, daß die Fahne von der Ringwand der Deckelkappe herabreicht und nicht durch einen Schlitz in der oberen Wandung der Deckelkappe definiert ist. Das Niederdrücken des Fahnenteils dieses Verschlusses führt zur Lösung einer Verriegelungseinrichtung, wodurch der Verschluß geöffnet werden kann und nicht zur Freigabe einer Anhebekante, wie bei dieser Erfindung.
  • GB-A-2 101 981 offenbart einen Verschluß nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Jedoch wird das radial verformbare Fahnenteil nach außen verformt, um eine Griffhandhabung zu bilden, die zur Öffnung des Verschlusses ergriffen werden muß. Dieser Verschluß ist nicht für Öffnen mit einer Hand vorgesehen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Eine der hauptsächlichsten Zielrichtungen dieser Erfindung ist die Schaffung eines Verschlusses, der mit relativer Leichtigkeit von einem Erwachsenen geöffnet werden kann. Die Erfindung ermöglicht es, die Verpackung mit nur einer Hand zu öffnen. Diese Aufgabe wird durch die Schaffung eines Verschlusses gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Wandung der oberseitigen Kappe am Verschluß mit einem eingegossenen Schlitz am Rand der oberseitigen Wandung versehen und axiale Einkerbungen in der Seitenwandung, die eine Fahne definieren, können leicht nach innen bei oder nahe der Verbindung der Ringwand und oberseitigen Wandung unter Verwendung des Daumens einer Hand niedergedrückt werden, um den Bereich der Verschlußwandung auszulenken, während der Behälter in der Hand gehalten wird. Sobald der Wandbereich ausgelenkt ist, wird ein Anheberand gebildet, der mit dem Daumen nach oben gestoßen und die Kappe von der Rückhalte- oder Verriegelungseinrichtung angehoben werden kann, wodurch die Verpackung zum Gebrauch geöffnet wird.
  • In der bevorzugten Ausführungsform ist die Erfindung in einen Abgabeverschluß mit Scharnier einbezogen, indem ein enger Schlitz kurzer Länge am äußeren Umfang der Deckelkappe gegenüber der Scharnierverbindung der Kappe mit dem Hauptverschluß eingegossen ist, der an dem Behälter befestigt ist. An den entgegengesetzten Enden des Schlitzes sind axial sich erstreckende Schwächungslinien entlang der Seitenwandung der Deckelkappe vorgesehen, die zusammen einen Fahnenteil bestimmen. Das Niederdrücken der Wandung benachbart und unterhalb des Schlitzbereichs führt zur Auslenkung des Fahnenteils nach innen, wodurch ein Hebepunkt freikommt, um die Kappe durch den Daumen anzuheben und die Verriegelungseinrichtung zu lösen, welche normalerweise die Kappe geschlossen hält.
  • Es sind vorzugsweise auch Ratschen an der innenseitigen Ringwandung des Hauptverschlusses unterhalb der Verschraubungen vorgesehen. Entsprechende Ratschenvorsprünge sind am Behälter unterhalb der Verschraubung angeformt. Dies sorgt für eine zweite Verriegelungseinrichtung, welche den Hauptverschluß am Behälter gegen Abschrauben und Entfernen hält. Nach Aufschrauben des Hauptvereschlusses auf den Behälter verriegeln die Ratschen, sobald sie eingegriffen haben, den Verschluß gegen leichtes Entfernen vom Behälter und bilden das Kindersicherungsmerkmal der gesamten Verpackung.
  • Eine weitere Zielrichtung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Schaffung eines kindersicheren Verschlusses unter Einschluß der Einhandbedienung, die leichtgewichtig und leicht mittels vorhandener Technik und Gießausrüstung zu gießen ist und deshalb wirtschaftlich herzustellen ist.
  • In der Ausbildung gemäß Erfindung ist eine Einrichtung zur Verriegelung der Deckelkappe in der verschlossenen Stellung am Behälter eingeschlossen. In der Abgabekappe mit angelenktem Deckel umfaßt die Verriegelungseinrichtung vorzugsweise einen federnden Ringwulst an der Deckelkappe in Eingriff mit dem Ausguß des Hauptabgabeverschlusses, wenn die Deckelkappe geschlossen ist. Der Hauptverschluß umfaßt auch eine radiale Schulter oder einen vorstehenden Rand, der auf der freien Bodenkante der Deckelkappe-Ringwand in der geschlossenen Stellung aufsitzt, so daß keine Anhebeoberfläche oder Kante an der Ringwand zugänglich ist. Der einzige Zugang zum Anheben der Deckelkappe besteht deshalb im Niederdrücken der Deckelkappenwandung, um die Fahne niederzudrücken und eine Oberfläche zum Anheben der Deckelkappe zu schaffen und die Verriegelungseinrichtung zur Öffnung der Verpackung zu lösen. Nachdem die Fahne niedergedrückt ist, und entlang der Seitenwandung freigebrochen ist, weist die Verpackung ein Anzeichen dafür auf, daß sie geöffnet worden ist, wodurch ein Anzeigemerkmal für Anbrechen gegeben ist.
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung weist als weitere Aufgabenstellung die Schaffung eines kindersicheren Verschlusses mit Anzeichen für Angebrochensein auf. welches sicher gegen das Öffnen durch kleine Kinder ist, jedoch leicht von Erwachsenen geöffnet werden kann, einschließlich von älteren Personen, die sonst in der Geschicklichkeit ihrer Hände eingeschränkt sein können.
  • Für weiteres Verständnis der Erfindung und der Zielrichtungen wird Bezug auf die Zeichnungen und die Beschreibung sowie die angefügten Ansprüche genommen.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • FIg. 1 ist eine Draufsicht auf einen Abgabeverschluß gemäß Erfindung und zeigt die Deckelkappe in offener Stellung;
  • Fig. 2 ist ein Schnitt entlang der Linie 2-2 in Fig. 1 und zeigt den Hauptverschlußkörper und die Deckelkappe;
  • Fig. 3 ist eine vergrößerte Einzelheit des Abgabeverschlusses nach Fig. 2, befestigt am Hals eines Behälters und zeigt die Deckelkappe in geschlossener Stellung auf dem Hauptverschluß;
  • Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht des Abgabeverschlusses nach Fig. 2 in Dreiviertel-Vorderansicht zur Darstellung der Befestigung am Behälters, wie der Verschluß vor dem ersten Öffnen der Verpackung erscheint;
  • Fig. 5 ist eine perspektivische Ansicht wie in Fig. 4, in welcher die obere Kappe in die Öffnungsstellung geschwenkt ist.
  • Ausführliche Beschreibung der Erfindung
  • Wie in Fig. 1 bis 5 gezeigt, wird ein Abgabeverschluß gemäß vorliegender Erfindung. durch das allgemeine Bezugszeichen 11 bezeichnet, auf dem Hals 12 eines Behälters aufgeschraubt. Der Verschluß 11 ist aus einem Kunststoffmaterial gegossen, beispielsweise Polypropylen und umfaßt einen Hauptverschluß 13 mit einer oberseitigen Wandung 14 und einer nach unten reichenden Ringwandung 15. Innere Verschraubungen 16 sind an der Ringwandung 15 angegossen, die in entsprechende Verschraubungen 15 am Äußeren des ringförmigen Halses 12 des Behälters eingreifen. Die Ringwand 15 und die oberseitige Wandung 14 des Verschlußkörpers sind miteinander verbunden und bilden einen ringförmigen radialen Randsims 18, der hinsichtlich seiner Erstreckung nach innen durch eine ringförmige Erhebung 21 begrenzt wird. Ein rohrförmiger Ausguß 19 erstreckt sich vom Äußeren der oberseitigen Wandung 14 und endigt in einem ringförmigen Rand 20, der eine abgerundete Kante und einen inneren Wulst 22 umfaßt. Der Rand 20 bestimmt eine Abgabeöffnung 20a, die mit dem Inneren des Behälters über den Ausguß 19 verbunden ist.
  • Eine Deckelkappe 23 ist einstückig zu dem Körper 13 gegossen und umfaßt eine obere Wandung 24, die mit einer Umfangsringwandung 25 mit Eckradius 25a verbunden ist. Die Schulter 18 kann an der freien Kante 26 der Ringwandung 25 anliegen, wenn die Deckelkappe in der geschlossenen Stellung ist. Eine Ringwandung 27 reicht nach unten von der Innenoberfläche der oberen Wandung 24 herab und bestimmt einen hohlen Stopfen, der passend zur Innenseite des Ausgusses 19 ausgebildet ist. Die Kappe 23 kann in und aus der geschlossenen Stellung am Ausguß 19 geschwenkt werden. Der abgerundete Rand 20 führt die Wandung 27 infolge der abgeschrägten Oberfläche 27a in die Öffnung des Ausgusses 19. Die Rippe 22 sorgt für eine Reibpassung für die innere Wandung 27, um für eine gute Abdichtung des Inhalts des Behälters zu sorgen, beispielsweise eine Flüßigkeit, und die Wandung hält den Ausguß vom Material frei, das durch die Öffnung in den Randbereich gegossen wird. Die Reibpassung der Rippe 22 und der Wandung 27 sorgt auch für eine Verriegelungseinrichtung, welche die Deckelkappe auf dem Verschlußkörper in der geschlossenen Stellung hält.
  • Der radiale Randsims 18 am oberen Umfang des Hauptverschlusses 13 entspricht der freien Kante 26 der Ringwandung 25 der Deckelkappe und ist unter dieser angeordnet. Ein integrales Scharnier 30 liegt mit der Oberseite in der Ebene des radialen Randsims 18 des Verschlußkörpers und der freien Kante 26 der Ringwand der Deckelkappe. Die Scharnierwirkung erfolgt um den verdünnten mittleren Helmabschnitt entlang der Spanne des Scharniers (Fig. 2). Nicht gezeichnete Scharnierstreifen können zwischen der Umfangsoberfläche der Ringwand 15 des Hauptkörpers und der Ringwand der Deckelkappe vorgesehen sein. Wenn die Streifen so ausgelegt sind, daß sie sich im Betrieb sowohl während des Öffnens als auch des Schließens der Deckelkappe am Hauptkörper strecken, bewirken eine Federscharnierwirkung mit dem Verhalten eines "lebenden Scharniers" für die Verschlußkappe. Diese Federscharnierkonstruktion ist in US -A 4 638 916 beschrieben und gezeigt. Wenn die Verschlußkappe 23 geschlossen ist, wie in Fig. 3 dargestellt, paßt die Kante 26 der Ringwand der Deckelkappe an den radialen Randsims 18 des Hauptverschlusses und liegt dort ringförmig an. Das Ineinandergreifen der Wandung 27 und des Wulstes 22 am Ausguß bzw. am hohlen Stopfen hält die Deckelkappe am Hauptverschluß infolge Reibkräfte geschlossen.
  • Die Anzeigeeinrichtung für Angebrochensein gemäß Erfindung umfaßt einen gekrümmten Schlitz 28, der über eine kurze Wegstrecke im Bereich des Radius 25a der Verbindung zwischen der oberseitigen Wandung 24 und der Ringwandung 25 der Deckelkappe 23 eingegossen ist. Der Schlitz folgt dem kreisförmigen Umriß des Eckradius der Kappe direkt gegenüber dem Scharnier 30, aber nur für eine kurze Spanne, in der Größenordnung von 19,1 bis 25,4 mm (3/4 Zoll bis 1 Zoll). Der Schlitz 28 ist eng, d.h. ungefähr 0,79 mm (1/32 Zoll) breit. Von den Enden des Schlitzes 28 bis nahe der Kante 26 der Ringwand sind zwei Kerblinien 28a vorgesehen, die sich axial durch die Ringwandung erstrecken und ungefähr parallel zueinander sind. Die Kerblinien 28a sind auf der Innenseite der Kappe 23 gegossen, so daß sie tatsächlich unsichtbar sind. Die Linien 28a bilden eine Schwächungsstelle in der Ringwandung 25 und im Radius 25a, die zusammen mit dem Schlitz 28 ein aufrechtes Fahnenteil T der Kappenringwandung bestimmen, die leicht aufgebrochen und nach innen abgebogen werden können, und zwar druch Daumendruck P des Benutzers. Ein Zeichen (siehe Pfeil in Fig. 4) gibt dem Benutzer einen Hinweis auf den Druckpunkt, um die Fahne T abzubrechen und wegzubiegen. Wie dargestellt, ist es vorteilhaft, daß die axialen Einkerbungslinien 28a bis kurz vor die untere Kante 26 der Kappenringwand laufen, um eine Scharnierverbindung 28c für das untere Ende der Fahne T an der Ringwand 25 zu schaffen. Dieses Scharnier 28c ist in Fig. 5 dargestellt. Wie in Fig. 3 gezeigt, dient der Ring 21 auch als Drehpunkt beim Abbiegen der Fahne T der Ringwandung 25, was sicherstellt, daß die Randoberfläche beim Schlitz 28 freikommt, d.h. daß die maximale Abbiegung der Ringwand an dieser entferntesten Stelle von dem unteren Drehpunkt an der Kante der Ringwand zustande kommt.
  • Beim Brechen des Fahnenteils T entlang seinen Seiten führt der weitere Druck P dazu, daß das oberseitige gebogene Ende 28b der Fahne nach innen und bis jenseits der bogenförmigen kurzen Wand 29 abgebogen wird, die auf der Unterfläche der Wand 24 nahe des Eckradius 25a angeordnet ist. Die äußere radiale Oberfläche der kurzen Wand 29 ist als eine Nockenwand gekrümmt, um es dem gekrümmten Endteil 28b der Fahne T zu ermöglichen, unter und jenseits der Wand 29 zu gelangen. Die radiale Rückseite der Wand 29 weist eine etwas größere Steigung auf und hält die Fahne T davon ab, in die ursprüngliche Stellung entlang der peripheren gebogenen Ebene des Restes der Ringwand zurückzukehren. Diese Stellung mit rückgehaltener, nach innen abgebogener Fahne T stellt ein klares sichtbares Anzeichen für Angebrochensein der Packung dar.
  • Wie aus Fig. 2 und 3 hervorgeht, ist der Verschluß 13 durch die Ratschenzähne 31 im unteren Bereich der Ringwand 15 unterhalb der Verschraubungen 16 kindersicher gemacht. Die Ratschenzähne des Verschlusses kämmen mit ähnlichen und entsprechenden Ratschenzähnen 32 unterhalb der Verschraubung 17 des Behälters. In der Praxis wird der Hauptverschluß 13 auf die Verschraubungen des Behälters aufgeschraubt, bis der Dichtring 33 auf der Oberseite des Randes 12a sitzt. Die Ratschenzähne 31 sind in Anbringungsrichtung des Verschlusses geneigt und gleiten über die komplementären Ratschenzähne 32 des Behälters. Wenn der Hauptverschluß ganz angebracht ist, wird die Drehung in entgegengesetzter Richtung zur Entfernung vom Behälter durch die radialen Oberflächen der jeweiligen in Eingriff stehenden Ratschenzähne verhindert, wobei der Verschluß gegen Weiterdrehung in Abschraubrichtung des Behälters verriegelt wird. Der Ring 21 auf der oberen Wandung 14 des Hauptverschlusses 13 verhindert das Aufstemmen oder Erfassen der unteren freien Kante der Ringwand 25. Der Ring liegt an der Ringwand um den gesamten Umfang an und verhindert die Abbiegung nach innen auf der Höhe der unteren freien Kante. Bei dieser Ausbildung verhindert der Ring 21 die Ringwand daran, nach innen gedrückt zu werden, um sie von ihrer unteren Kante abzustemmen.
  • Nach innen des Schlitzes 28 verstärkt die bogenförmige kurze Wand 29, die entlang der Länge des Schlitzes 28 vorhanden ist, die obere Wandung 24, um sie benachbart und entlang des Schlitzes 28 zu versteifen und sie davor zu bewahren, zusammenzubrechen, wenn der Druck zur Öffnung der Verpackung angelegt wird.
  • Um die Deckelkappe 23 aus ihrer geschlossenen Stellung zu öffnen, kann der Benutzer den Behälter 12 in einer Hand halten und nach innen gerichteten Daumendruck anwenden, wie durch den Fall P angedeutet. Dieser Druck führt zur Abbiegung der Fahne der Ringwand nach innen in den Bereich unterhalb des Schlitzes 28, wodurch eine Kante der Deckelkappe an der Wandung 29 freikommt, um nachfolgend nach oben gerichteten Druck durch den Daumen anzuwenden, um den Reibverschluß zwischen dem Wulst 27a auf der inneren Ausgußwand 19 und dem äußeren der Stopfenwand 27 zu lösen. Wenn bei dem Verschluß eine Federscharnierkonstruktion benutzt wird, wie zuvor angedeutet, kann die Deckelkappe mit der in der Spannung der Scharnierstreifen gespeicherten Energie leicht geöffnet werden. Wenn bei dem Verschluß kein Federscharnier verwendet wird, führt fortgesetzter Druck mit dem Daumen zur Schwenkung der Kappe um das Scharnier in die Offenstellung (siehe Fig. 2), so daß der Inhalt der Verpackung gespendet und genutzt werden kann.
  • Die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung ist in Verbindung mit einer Art Schnappscharnier des Abgabeverschlusses dargestellt und offenbart worden, jedoch kann die Erfindung bei jeder Art von Verschluß zur Anpassung an den Hals des Behälters verwendet werden, bei welchem ein Abschnitt der Ringwand der Kappe abgebogen werden kann, um die Verriegelungseinrichtung des Verschlusses zu lösen, mit welcher dieser am Behälterhals befestigt ist.
  • Die grundlegende Betriebsweise des Verschlusses ist dafür ausgelegt, in einer von zwei Betriebsweisen zu arbeiten. In der ersten Betriebsweise wird der Fahnenteil der Ringwand der Deckelkappe abgebogen und gebrochen, während diese auf dem Verschluß sitzt, und der Bereich benachbart dem engen Schlitz in der oberen Wand gibt eine Kante zum Anheben der Kappe und zum Lösen der inneren Verriegelungseinrichtung frei. In der zweiten Betriebsweise umfaßt die Deckelkappe eine Verriegelungskante oder Haken an der Peripherie der Ringwand und liegt an einem radial nach innen vorstehenden Randsims des Hautpverschlusses auf und der Ringwandabschnitt an der Verriegelung wird nach innen abgebogen, um die Verriegelung zu lösen. Dies ermöglicht es außerdem dem Benutzer, die Kappe mit Daumendruck durch Aufstemmen zu öffnen.
  • Der in den Zeichnungen dargestellte Verschluß verwendet Gedanken oder Prinzipien der Erfindung wie in den angefügten Ansprüchen. Fachleute, die mit der Herstellung und der Anwendung von Verschlüssen vertraut sind, wissen, daß diese Gedanken in einer Vielzahl von Verschlüssen verwendet werden können, die von dem hier dargestellten Verschluß abweichen, wie es im Umfang der normalen Fähigkeiten der Fachleute vorkommt.

Claims (13)

1. Mit Scharnier versehener Abgabeverschluß (11) mit folgenden Merkmalen:
ein Hauptverschluß (13) weist eine obere Wand (14) und eine Ringwand (15) auf und ist zum Eingriff am offenen Hals (12) eines Behälters ausgebildet;
einer Deckelkappe (23);
die Deckelkappe (23) weist eine obere Wand (24) und eine integrale, am Umfang verformbare Ringwand (25) auf, deren Umfangsränder über eine Abrundung miteinander verbunden sind;
ein Scharnierteil (30) verbindet den Hautpverschluß (13) und die Deckelkappe (23) nahe ihres Umfangs. um die Deckelkappe (23) zwischen einer offenen Stellung und einer geschlossenen Stellung über den Hauptverschluß (13) zu verschwenken;
eine Öffnung (20a) an der Oberseite des Hautpverschlusses (13) dient zur Abgabe des Gutes;
die Deckelkappe (23) und der Hauptverschluß (13) weisen zusammenarbeitende Verriegelungseinrichtungen (19,27) auf, die sich gegenüberstehend an dem Scharnierteil (30) angeordnet sind, um die Deckelkappe (23) in der verschlossenen Stellung zu halten;
eine Einrichtung (28,28a) in der Ringwand der Deckelkappe ist dem Scharnierteil gegenüberliegend angeordnet und bestimmt einen radial verbiegbaren Fahnenteil (T), der zur Öffnung der Deckelkappe (23) von Hand eindrückbar ist;
der Fahnenteil (T) weist einen engen Schlitz (28) in der oberen Wand (24) der Deckelkappe, benachbart der Abrundung auf;
dadurch gekennzeichnet, daß
wenn der Fahnenteil (T) nach innen deformiert wird, eine Kante bei dem geschlitzten Bereich zum manuellen Öffnen der Deckelkappe (23) freigibt, wobei das manuelle Eindrücken und das Öffnen der Deckelkappe für eine einhändige Handhabung ausgebildet sind.
2. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fahnenteil (T) axial sich erstreckende Schwächungslinien (28a) in der Ringwandung (25) aufweist, die sich von dem Schlitz (28) zur unteren Kante der Ringwand (25) erstrecken und der Fahnenteil (T) zum Abbrechen oder Einreißen der Ringwand (25) durch manuellen Druck ausgebildet ist, um die Kante an dem Schlitz freizulegen.
3. Verschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine nach unten vorstehende Wandeinrichtung (29) auf der Innenseite der oberen Wand (24) der Deckelkappe (23) vorgesehen ist, die nach innen, benachbart zu dem Schlitz (28) angeordnet ist und daß das Endteil (28b) der Fahne (T), benachbart dem Schlitz (28), in der eingedrückten Stellung verbleibt, wenn das Eindrücken bis jenseits der Wandeinrichtung (29) erfolgt, wobei die Kante des Schlitzes in der oberen Wand (24) freigelegt wird.
4. Verschluß nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien (29a) sich parallel zueinander in der Ringwand (25) der Deckelkappe (23) und bis in die Nachbarschaft der unteren Kante der Ringwand (25) erstrecken, um dort ein Scharnier zur Schwenkung des abgebrochenen oder eingerissenen Fahnenteils (T) radial zu der Deckelkappe (23) zu schaffen.
5. Verschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien (28a) Kerblinien entlang der inneren Oberfläche der Ringwand (25) umfassen.
6. Verschluß nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinien (28a) zwei Kerblinien aufweisen, die sich jeweils von entgegengesetzten Seiten des Schlitzes (28) nach unten in der Ringwand (23) bis zu einer Stelle benachbart der freien Kante der Ringwand (25) erstrecken.
7. Verschluß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die nach unten sich erstreckende Wandeinrichtung (29) eine kurze Wand aufweist, die nach unten von der Unterseite der oberen Wand (24) der Deckelkappe (23) vorsteht und radial einwärts, benachbart zu dem Schlitz (28) angeordnet ist, wobei das obere Ende der Fahne (T) nach dem Eindrücken von der kurzen Wand (29) zurückgehalten wird.
8. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung einen axialen Ausguß (19), der die Öffnung (20) des Hauptverschlusses (13) umgibt, und eine ringförmige Wand (27)aufweist, die sich axial von der inneren oberen Wand (24) der Deckelkappe (23) erstreckt und dazu ausgebildet ist, in den Ausguß (19) teleskopartig einzugreifen, um die beiden in ineinandergefügten Reibeingriff zu halten.
9. Verschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß am Ausguß (19) eine Einrichtung (22) zum Reibeingriff an der Ringwand (27) der Deckelkappe (23) vorgesehen ist, um die Deckelkappe (23) am Hauptverschluß (13) geschlossen zu halten.
10. Verschluß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Verriegelungseinrichtung vorgesehen ist, die eine Ratscheneinrichtung (31) auf der Ringwand (15) des Hauptverschlusses (13) aufweist, die zum Eingriff am Hals (12) des Behälters ausgebildet ist und den Hauptverschluß (13) kindersicher gegen Entfernung vom Behälter macht.
11. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein Zeichen am Fahnenteil (T) vorgesehen ist, welche die Stelle zur Anlage von Druck von Hand angibt, an der der Fahnenteil (T) nach innen einzudrücken ist.
12. Verschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Verriegelungseinrichtung (31) vorgesehen ist, die zum Halten des Hauptverschlusses (13) gegen Entfernung vom Behälter ausgebildet ist, wobei der Verschluß (11) kindersicher gegen Entfernung vom Behälter gemacht wird.
13. Verschluß nach Anspruch 1, welcher kindersicher ist und einen Behälter mit Hals (12) und Verschraubung aufweist, wobei der Hals eine Mundöffnung definiert, ineinandergreifende Verschraubungen (16) auf dem Hauptverschluß vorgesehen sind, um diesen durch Verschrauben am Hals (12) zu befestigen, eine zweite Verriegelungseinrichtung in einandergreifende Ratschen (31) auf dem Hauptverschluß (13) und am Behälterhals (12) aufweist, welche die Drehung der inneren Kappe (13) am Hals (12) in eine Richtung ermöglicht und die innere Kappe (13) gegen leichtes Drehen in der entgegengesetzten Richtung sperrt, wobei der manuelle Zugang zu dem Behälter durch Öffnen der Deckelkappe (23) erfolgt.
DE88307792T 1988-06-10 1988-08-23 Verschlussvorrichtung mit kindergesicherter Verschlusskappe. Expired - Fee Related DE3885608T2 (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US07/206,163 US4821898A (en) 1988-06-10 1988-06-10 Child resistant hinge top closure

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE3885608D1 DE3885608D1 (de) 1993-12-16
DE3885608T2 true DE3885608T2 (de) 1994-03-03

Family

ID=22765245

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