DE3840783C1 - Parking and manoeuvring aid for motor vehicles - Google Patents
Parking and manoeuvring aid for motor vehiclesInfo
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- DE3840783C1 DE3840783C1 DE19883840783 DE3840783A DE3840783C1 DE 3840783 C1 DE3840783 C1 DE 3840783C1 DE 19883840783 DE19883840783 DE 19883840783 DE 3840783 A DE3840783 A DE 3840783A DE 3840783 C1 DE3840783 C1 DE 3840783C1
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- B62—LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
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- B62D7/00—Steering linkage; Stub axles or their mountings
- B62D7/06—Steering linkage; Stub axles or their mountings for individually-pivoted wheels, e.g. on king-pins
- B62D7/14—Steering linkage; Stub axles or their mountings for individually-pivoted wheels, e.g. on king-pins the pivotal axes being situated in more than one plane transverse to the longitudinal centre line of the vehicle, e.g. all-wheel steering
- B62D7/15—Steering linkage; Stub axles or their mountings for individually-pivoted wheels, e.g. on king-pins the pivotal axes being situated in more than one plane transverse to the longitudinal centre line of the vehicle, e.g. all-wheel steering characterised by means varying the ratio between the steering angles of the steered wheels
- B62D7/1509—Steering linkage; Stub axles or their mountings for individually-pivoted wheels, e.g. on king-pins the pivotal axes being situated in more than one plane transverse to the longitudinal centre line of the vehicle, e.g. all-wheel steering characterised by means varying the ratio between the steering angles of the steered wheels with different steering modes, e.g. crab-steering, or steering specially adapted for reversing of the vehicle
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Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Parkier- und Manövrierhilfe,
die für Kraftfahrzeuge einen speziellen Rangierbetrieb für besonders flexibles
und wendiges Manövrieren auf engstem Raum ermöglichen soll, und zwar
im wesentlichen durch Umschaltung(en) im mechanischen Triebwerks-
(Getriebe-)System des entsprechend ausgerüsteten Kfz. Dadurch sollen u. a.
seitliche Parallelverschiebungsbewegungen des Kfz (Ausführungsbeispiele:
Fig. 1, 2, 7 und 8), Drehbewegungen des Kfz auf der Stelle mit geringst
möglichem Wendekreisdurchmesser (Fig. 3, 5 und 6) oder zum mindesten
Schwenkbewegungen des Kfz-Bugs mit stark verkleinertem Wendekreis (Fig. 4
und 9) ermöglicht werden.
Derartige Fähigkeiten eines Kfz sind bekanntlich nicht nur für Hindernis-
oder Geländefahrten, sondern auch im normalen Straßenverkehr höchst
wünschenswert, z. B. für die zügige Nutzung knapper Parkflächen. Kfz-Lenker
geraten insbesondere beim Ein- und Ausparken immer wieder in Situationen,
die diffizile Rangiermanöver auf engstem Raum erfordern. Als besonders
gravierende Beispiele seien genannt
das seitliche Einparken in eine enge, gerade eben der Fahrzeuglänge
entsprechende Nische,
oder das Ausparken aus einer ebenso kurzen Parklücke längs zum Fahrbahnrand, wenn benachbarte Fahrzeuge unter Nichteinhaltung der erforderlichen Mindestabstände Stoßstange an Stoßstange eingeparkt wurden,
oder das Ausparken aus einer engen Parklücke beim Parken quer zum Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen ohne Parkflächenmarkierungen, wenn der von anderen Fahrzeugen freigelassene Raum hinter dem Fahrzeugheck kaum gerade eben einer Fahrzeuglänge entspricht.
oder das Ausparken aus einer ebenso kurzen Parklücke längs zum Fahrbahnrand, wenn benachbarte Fahrzeuge unter Nichteinhaltung der erforderlichen Mindestabstände Stoßstange an Stoßstange eingeparkt wurden,
oder das Ausparken aus einer engen Parklücke beim Parken quer zum Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen ohne Parkflächenmarkierungen, wenn der von anderen Fahrzeugen freigelassene Raum hinter dem Fahrzeugheck kaum gerade eben einer Fahrzeuglänge entspricht.
Obwohl so enge Parklücken wegen der entstehenden Behinderungen an sich
unzulässig sind, gehören sie gleichwohl zum Großstadt-Alltag und stellen
oft erhebliche Anforderungen an die Routine des Fahrzeuglenkers bzw. werden
zum Alptraum für den weniger geübten Fahrer. In solchen Fällen müßte
dann nämlich nach der herkömmlichen Methode das auszuparkende Kfz
zentimeterweise mit wechselnden Lenkeinschlägen vor- und zurückgesetzt
werden, noch dazu nicht selten bei einer nur unvollkommenen Übersicht
über das Fahrzeugheck und häufig obendrein noch unter Zeitdruck, wenn
nämlich durch den Rangiervorgang der fließende Verkehr behindert wird.
Es hat nicht an vielfältigen Bemühungen und Versuchen gefehlt, diesem
Übelstand abzuhelfen und Kfz mit Rangiervorrichtungen zu versehen, die
eine Verringerung des Wendekreisdurchmessers gestatten, im Idealfall sogar
ein Drehen des Kfz auf der Stelle oder eine Seitwärtsbewegung (Parallel
bewegung) quer zur Längsachse des Kfz. Nach dem Stand der Technik
erfordern solche Rangiermöglichkeiten entweder statt der üblichen Räder
Spezialräder bzw. andere spezielle Bodenberührungselemente (z. B. gemäß dem
Schweizer Patent Nr. 5 40 811, siehe weiter unten Seite 3, vorletzter Absatz)
oder - bei den hier allein interessierenden Straßenfahrzeugen mit normal
bereiften Rädern - zuschaltbare Zusatzräder oder Hub-Wende-Vorrichtungen.
Bei den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen dieser Art erfordert die
Realisierung aber einen zu großen technischen und kostenmäßigen Aufwand,
müssen diese Hilfsvorrichtungen doch in der Regel hydraulisch aktiviert
werden und mit speziellen Antriebsmechanismen versehen sein. Solche Vor
richtungen haben sich deshalb in der Praxis bisher nicht durchsetzen können.
Demgegenüber will die vorliegende Erfindung dieses Problem des Rangier
betriebes auf engstem Raum mit einfacheren Mitteln ohne derartige spezielle
Rangiervorrichtungen und nach Möglichkeit überhaupt ohne grundsätzliche
Änderungen am Fahrwerk lösen, nämlich allein mit den vier normal bereiften
Rädern. Dabei wird z. B. auch für Pkw möglichst auf eine weitere
Vergrößerung des maximalen Lenkeinschlagwinkels der Vorderräder
verzichtet, weil eine solche Vergrößerung konstruktiv mit unverhältnismäßig
großem Aufwand und beispielsweise bei Pkw mit unvermeidlichen Nachteilen
für die Platzverhältnisse im Fahrgast- und Motorraum verbunden wäre.
Ansonsten soll dabei der gewichtsmäßige Aufwand für die Anwendung der
Erfindung nach Möglichkeit höchstens nur einige Tausendstel des Kfz-
Leergewichtes betragen.
Die Erfindung beruht auf folgendem Grundgedanken, der allerdings
zunächst das freie Abrollen der angetriebenen Räder in Frage stellt und
deshalb gegen grundlegende kinematische Gesetze zu verstoßen scheint, und
der somit auf den ersten Blick abwegig zu sein scheint:
Wenn man ein einem vierrädrigen Kfz, das vorzugsweise über Allradantrieb
und auch Allradlenkung, mindestens aber über zwei lenkbare Antriebsräder
verfügt, durch eine Umschaltung im Getriebesystem die Vorder- und
die Hinterräder in unterschiedlicher Drehrichtung (!) antreibt, also mit
Drehzahlübersetzungen unterschiedlichen Vorzeichens versieht,
wirken die parallel zur Kfz-Längsachse gerichteten Traktionskraft
komponenten F x (Längskräfte) der Vorderräder und der Hinterräder
nunmehr gegeneinander und heben sich bei geeigneter Drehmoment
aufteilung sogar gegenseitig auf (Fig. 1); als Resultierende der auf das
Kfz einwirkenden Traktionskräfte bleiben dabei dann im wesentlichen
nur die seitlichen, quer zur Kfz-Längsachse wirkenden Komponenten
F y (Seitenkräfte) der eingeschlagenen Antriebsräder übrig, und mit deren
Hilfe können dann die Antriebsachsen entsprechend quer zur Kfz-Längsachse
traktiert werden. Auf diese Weise wird es möglich, ohne daß
irgendwelche sonstigen speziellen Rangiervorrichtungen erforderlich sind,
das Kfz mit Allradantrieb, Allradlenkung und üblichem Fahrwerk durch
Erzeugung bestimmter Lenkeinschläge entweder parallel zu seiner
Längsachse seitwärts zu versetzen (Fig. 1 und 2) oder aber auf der Stelle
um eine Hochachse zu drehen (Fig. 3). Zum mindesten aber kann das Kfz,
wenn es nur über Frontantrieb und/oder Vorderradlenkung verfügt, mit
dem Bug um die Hinterachse als Drehpunkt geschwenkt werden (Fig. 4).
Analoge Wirkungen können auch dadurch erzielt werden, daß statt der Vorder- und der Hinterräder die rechten und die linken Antriebsräder mit unterschiedlichen Drehrichtungen (!) angetrieben werden (Fig. 5-9), insbesondere wenn gleichzeitig auch noch gegensinnige Lenkeinschläge für linke und rechte Räder bzw. Antriebsräder realisiert werden können (Fig. 6-9), z. B. mittels einer servomotorischen Spurstangen-Längen verstellung, wie sie beim Anwendungsbeispiel 4 erläutert wird.
Analoge Wirkungen können auch dadurch erzielt werden, daß statt der Vorder- und der Hinterräder die rechten und die linken Antriebsräder mit unterschiedlichen Drehrichtungen (!) angetrieben werden (Fig. 5-9), insbesondere wenn gleichzeitig auch noch gegensinnige Lenkeinschläge für linke und rechte Räder bzw. Antriebsräder realisiert werden können (Fig. 6-9), z. B. mittels einer servomotorischen Spurstangen-Längen verstellung, wie sie beim Anwendungsbeispiel 4 erläutert wird.
Ein ähnliches Antriebssystem mit analogen Manövriermöglichkeiten ist bereits
in der Schweizer Patentschrift Nr. 5 40 811 (Priorität von 1970) vorgeschlagen
worden, jedoch nur für Spezialfahrzeuge mit vier eigens dafür konstruierten
Walzen mit schraubenförmigen Bodenberührungselementen oder mit vier
Antriebsrädern, die längs ihres Umfanges kleine schräggestellte drehbare
Scheiben oder Rollen tragen, wobei alle Fahr- und Drehmanöver ausschließlich
durch Variation der Drehzahl und der Drehrichtung der vier Antriebselemente
erzeugt werden. Die vorliegende Erfindung verwendet demgegenüber die
normal gummibereiften und vor allem lenkbaren Kfz-Antriebsräder und
gewährleistet damit für gewöhnliche Straßenfahrzeuge folgende Eigenschaften:
Durch die oben genannten Maßnahmen kann der Wendekreisdurchmesser bei
Kfz mit Vierradantrieb bis auf das absolut mögliche Minimum, nämlich unge
fähr die Fahrzeuglänge, verringert werden, zum mindesten aber bei Fahrzeugen
mit Frontantrieb so weit, daß der Wendekreisdurchmesser höchstens
nur noch etwa um den Radstand größer als die Fahrzeuglänge ist.
Für das Drehen des Kfz auf der Stelle ist es dabei unter bestimmten
Voraussetzungen durch geeignete gegensinnige Lenkeinschläge für rechte und
linke Räder sogar möglich, ein freies Abrollen der Räder ohne Radieren auf
dem Fahrbahnuntergrund zu gewährleisten (Fig. 6). Die Wendigkeit und
Manövrierfähigkeit des Kfz kann durch die Erfindung entscheidend verbessert
bzw. sogar optimiert werden, und zwar nicht nur durch das Wenden auf
engstem Raum, sondern insbesondere auch durch die Möglichkeit, das Kfz
parallel zu seiner Längsachse zu versetzen. Diese Möglichkeit dient nicht nur
der Bequemlichkeit der Fahrer der so ausgestatteten Kfz, sondern ist
volkswirtschaftlich auch für die Allgemeinheit vorteilhaft, weil sie die
zügigere und effektivere Nutzung von beschränkten Parkflächen ermöglicht
und dabei auch die Schadenshäufigkeit reduziert, u. a. weil beim Ein- und
Ausparken der fließende Verkehr ggf. nur noch ganz kurzzeitig behindert und
nicht mehr durch Rückwärts-Einparken irritiert wird.
Die Erfindung eignet sich vorzugsweise für vierrädrige Kfz mit mindestens
zwei lenkbaren Antriebsrädern, insbes. für Pkw, Nutzfahrzeuge, Omnibusse
oder Geländefahrzeuge mit Allradantrieb und Allradlenkung. Allradantrieb und
Allradlenkung sind keineswegs unbedingt Voraussetzung für die Anwendung der
Erfindung; es ergibt sich jedoch bei vierrädrigen Kfz, für deren Ausstattung
bereits Vierradantrieb und ggf. sogar Vierradlenkung vorgesehen ist, u. U. ein
besonders geringer Mehraufwand für die besonders vorteilhafte Anwendung der
Erfindung, z. B. mit lediglich einem zusätzlichen Wendegetriebe und einer
servomotorischen Spurstangen-Längenverstellung. Die Erfindung kann aber mit
gleich geringem Mehraufwand, jedoch mit nicht so vielseitiger Rangierfähigkeit,
auch bei Kfz nur mit Frontantrieb und/oder nur mit Vorderradlenkung
angewandt werden. (Im Prinzip ist es auch denkbar, die Erfindung auf
einspurige Fahrzeuge anzuwenden. Dies würde beispielsweise auf ein
zweirädriges "Kraftrad mit Zweiradantrieb und Ein- oder Zweiradlenkung"
ohne jede praktische Bedeutung hinauslaufen, kann aber bei der theoretischen
Untersuchung der auftretenden grundlegenden Traktionsprobleme dazu benutzt
werden, die notwendigen Berechnungen auf ein Minimum zu reduzieren).
Da sich am Beispiel eines vierrädrigen Kfz mit Allradantrieb und Allrad
lenkung sämtliche überhaupt nur möglichen Komponenten der Traktionskräfte
eines vierrädrigen Kfz am einfachsten darstellen und übersehen lassen, soll
zunächst im Anwendungsbeispiel 1 von einem solchen Kfz ausgegangen
werden, und zwar zunächst mit gegensinniger Lenkung der Vorder- und
Hinterräder, so daß seitliche Parallelverschiebungsbewegungen für das Kfz
(Fig. 1 und 2) ermöglicht werden.
Fig. 1 zeigt das Prinzip der Erfindung schematisch zunächst in der
einfachsten Form und veranschaulicht dabei das Zusammenwirken aller
Traktionskräfte (Antriebskräfte) am Fahrwerk. F a ₁, F a ₂, F a ₃ und F a ₄ sind
dann bei dem erfindungsgemäß durchgeführten Rangierbetrieb die statischen
Traktionskräfte der einzelnen Räder; sie wirken jeweils in Richtung der
Radebenen, gegeben durch die jeweiligen Lenkeinschläge, wobei die
Vorderräder bei eingelegtem erstem Gang des Schaltgetriebes in Vorwärts
richtung, die Hinterräder erfindungsgemäß entgegengesetzt, also bei
eingelegtem erstem Gang in Rückwärtsrichtung angetrieben werden sollen.
Die Vorderräder werden mit 1 (rechtes Vorderrad) und 2 (linkes Vorderrad),
die Hinterräder mit 3 (linkes Hinterrad) und 4 (rechtes Hinterrad) bezeichnet.
Erst später beim Anwendungsbeispiel 4 (Seite 35) wird näher erläutert,
wie die Lenkeinschläge auch für die Hinterräder 3 und 4 für den erfindungsgemäßen
Rangierbetrieb bewirkt werden können, z. B. mittels servomotorischer
Spurstangen-Längenverstellung, und zwar evtl. betragsmäßig auch größere
Lenkeinschlagswinkel als bei normaler Vierradlenkung für die Hinterräder
(Hinterrad-Zusatzlenkung) üblich.
Des weiteren sind in Fig. 1 die verschiedenen Teile des Getriebesystems
schematisch dargestellt: Durch das Verteilergetriebe (Mittendifferential)
5 erfolgt die Verteilung des Antriebsdrehmoments M A auf Hinter- und
Vorderachse (M Ah , M Av ) in einem bestimmten Verhältnis m hv (= M Ah /M Av );
zur Erzeugung einer Drehrichtungsumkehr für die Hinterräder 3, 4 beim
speziellen Rangierbetrieb ist dieses Verteilergetriebe 5 erfindungsgemäß
durch ein zusätzliches Wendegetriebe ergänzt, das auch von vornherein
vollständig in das Verteilergetriebe 5 integriert sein kann. Näheres dazu
wird weiter unten auf Seite 20 ff. ausgeführt. Ferner zeigt Fig. 1
schematisch das Vorderachsdifferential 6, mit dem das Vorderachs-Antriebs
drehmoment M Av auf das rechte Vorderrad 1 und das linke Vorderrad 2
nominell im Verhältnis 1 : 1 (F a ₁ = F a ₂ = F av ) aufgeteilt wird, und
schließlich das Hinterachsdifferential 7, mit dem das Hinterachs-Antriebs
drehmoment M Ah auf das linke Hinterrad 3 und das rechte Hinterrad 4
nominell im Verhältnis 1 : 1 (F a ₃ = F a ₄ = F ah ) aufgeteilt wird. Die
Differentiale 5, 6 und 7 gleichen dabei die unterschiedlichen Raddrehzahlen
aus, die durch Lenkeinschläge, durch Kurvenfahrten usw. zustande kommen.
Die vorstehenden Feststellungen und die daraus abgeleiteten folgenden
Formelbeziehungen gelten unter der Voraussetzung, daß Reibungsverluste
in den Differentialen 5, 6 und 7 vernachlässigt werden können, und daß
bei dem gegebenen Fahrbahnuntergrund keines der Räder durchzudrehen
beginnt und die ggf. vorhandenen Differentialsperren (z. B. im Hinterrad
differential 7) zunächst nicht aktiviert werden.
Für die Darstellung in Fig. 1 wurde angenommen, daß die Vorderräder 1,
2 nach links (im mathematisch positiven Drehsinn) eingeschlagen sind; die
zugehörigen Lenkeinschlagwinkel δ₁, δ₂ (<0) für beide Vorderräder
unterscheiden sich nur um den Lenkdifferenzwinkel (Spurdifferenzwinkel).
Der Lenkdifferenzwinkel wird in der Zeichnung und teilweise auch in den
folgenden Berechnungen vernachlässigt, indem δ₁ = δ₂ = δ v angenommen
wird, wobei δ v dann annähernd der mittlere Lenkwinkel der Vorderräder
ist. Auf die Berücksichtigung der Lenkdifferenzwinkel kann ohnehin ohne
Fehler verzichtet werden, wenn Lenkausschläge künstlich durch servo
motorische Spurstangen-Längenverstellung erzeugt werden, wie sie grund
sätzlich für alle Ausführungsbeispiele möglich ist (siehe Ausführungs
beispiel 4). Die Summe der beiden Vorderrad-Antriebskräfte F a ₁ und F a ₂,
d. h. die gesamte Vorderachs-Antriebskraft F Av , hat - ggf. unter Berück
sichtigung des Lenkdifferenzwinkels - den Winkel w v . Die Vorderräder 1,
2 werden bei normaler Vierradlenkung bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten
in der Regel gegensinnig zu den Hinterrädern 3, 4 gelenkt; auch für den
erfindungsgemäßen Rangierbetrieb auf engstem Raum, nämlich für den hier
zunächst in Fig. 1 dargestellten Parallelverschiebungsbetrieb in y-Richtung,
d. h. quer zur x-Richtung (Richtung der Kfz-Längsachse, normale Geradeaus-
Fahrtrichtung) sind die Hinterräder gegensinnig zu den Vorderrädern
1, 2, d. h. hier nach rechts (im mathematisch negativen Drehsinn), ein
geschlagen. Dabei unterscheiden sich die zugehörigen Lenkeinschlagwinkel
δ₃, δ₄ (<0) für beide Hinterräder ebenfalls ggf. nur um den zugehörigen
Lenkdifferenzwinkel, der aus den genannten Gründen in den folgenden
Berechnungen teilweise vernachlässigt wird. Die Summe der beiden Hinterrad-
Antriebskräfte F a ₃ und F a ₄, d. h. die gesamte Hinterachs-Antriebskraft
F Ah , hat dann den Winkel δ h ; dieser entspricht annähernd dem mittleren
Lenkeinschlagwinkel der Hinterräder.
Aus Fig. 1 ergeben sich dann im wesentlichen folgende in den Reifen
aufstandsflächen der Räder 1, 2, 3, 4 auf das Kfz einwirkende Rad-Antriebs
kräfte F a ₁, F a ₂, F a ₃, F a ₄ (mit DIN-gemäßen Bezeichnungen:
F a ₁ = F a ₂ = F av statische Traktionskräfte der Vorderräder 1, 2
(in Richtung der Radebenen (δ₁, δ₂) wirkend),
F Av resultierende statische Vorderachsantriebskraft (in Richtung des Winkels δ v wirkend), zerlegbar in
F xv = F x ₁ + F x ₂ Längskraft (in x-Richtung, Kfz-Längsachse),
R yv = F y ₁ + F y ₂ Seitenkraft (in y-Richtung, quer zur x-Achse),
F a ₃ = F a ₄ = F ah statische Traktionskräfte der Hinterräder 3, 4 (in Richtung der Radebenen (δ₃, δ₄) wirkend),
F Ah resultierende statische Hinterachsantriebskraft (in Richtung des Winkels δ h wirkend), zerlegbar in
F xh = F x ₃ + F x ₄ Längskraft (in x-Richtung, Kfz-Längsachse),
F yh = F y ₃ + F y ₄ Seitenkraft (in y-Richtung, quer zur x-Achse).
F Av resultierende statische Vorderachsantriebskraft (in Richtung des Winkels δ v wirkend), zerlegbar in
F xv = F x ₁ + F x ₂ Längskraft (in x-Richtung, Kfz-Längsachse),
R yv = F y ₁ + F y ₂ Seitenkraft (in y-Richtung, quer zur x-Achse),
F a ₃ = F a ₄ = F ah statische Traktionskräfte der Hinterräder 3, 4 (in Richtung der Radebenen (δ₃, δ₄) wirkend),
F Ah resultierende statische Hinterachsantriebskraft (in Richtung des Winkels δ h wirkend), zerlegbar in
F xh = F x ₃ + F x ₄ Längskraft (in x-Richtung, Kfz-Längsachse),
F yh = F y ₃ + F y ₄ Seitenkraft (in y-Richtung, quer zur x-Achse).
Hinzu kommen, insbesondere bei Gleiten oder Radieren der Räder, Reibungs
kräfte an den Radaufstandsflächen, die entgegen der Radierbewegung
gerichtet sind; diese Reibungskräfte sind in die Skizze Fig. 1 nicht
eingezeichnet. Sie wirken z. B. bei dem in y-Richtung stattfindenden Parallel
verschiebungsbetrieb, wie er hier zunächst betrachtet wird, mit ihrer
Resultierenden entgegen der y-Richtung (nach rechts, bezogen auf die in
x-Richtung weisende Sitzposition des Fahrers) und wirken sich dadurch auf
eine Parallelverschiebungsbewegung des Kfz in y-Richtung hemmend aus;
sie werden weiter unten (Seiten 13ff.) näher analysiert. Im folgenden werden
alle Traktionskraftkomponenten F x , F y in x-Richtung (vorwärts) und in
y-Richtung (nach links) als positiv, entgegengesetzte Kraftkomponenten (nach
rückwärts bzw. nach rechts) als negativ gezählt. Das für den Rangierbetrieb
notwendige Drehmomentverhältnis
m hv = M Ah /M Av = F ah /F av
zwischen Hinter- und Vorderachse soll erfindungsgemäß für die Ausführungs
beispiele 1-2 negativ sein (m hv <0), weil bei diesen das Hinter
achs-Antriebsdrehmoment M Ah und das Vorderachs-Antriebsdrehmoment
M Av wegen der unterschiedlichen Drehrichtungen für den erfindungsgemäßen
Rangierbetrieb auf engstem Raum unterschiedliche Vorzeichen haben sollen.
Der Radstand I ist der Abstand von der Vorderachsmitte 6 bis zur Hinter
achsmitte 7, die Spurweite b ist DIN-gemäß der Abstand von der rechten
Radebene zur linken Radebene (bei Geradeausfahrt), wobei Unterschiede
zwischen der Spurweite der Vorder- und der Hinterachse hier nicht
berücksichtigt werden sollen, da sie insbesondere beim Pkw meist nur wenige
Millimeter oder Zentimeter betragen. Vernachlässigt werden für die folgenden
idealisierten Prinzipdarstellungen der Einfachheit halber auch die Einflüsse
von Sturz, Spreizung, Nachlauf usw., ferner zum Teil auch der Lenk
differenzwinkel, wenn dies der Übersichtlichkeit der Formelbeziehungen
dient.
Für die Traktionskräfte ergibt sich beim erfindungsgemäßen Rangierbetrieb
eine resultierende Längskraftkomponente in x-Richtung
Σ F x = F x ₁ + F x ₂ + F x ₃ + F x ₄
= F av ((cosδ₁ + cosδ₂) + m hv (cosδ₃ + cosδ₄))
= F av ((cosδ₁ + cosδ₂) + m hv (cosδ₃ + cosδ₄))
und eine resultierende Querkraftkomponente in y-Richtung
Σ F y = F y ₁ + F y ₂ + F y ₃ + F y ₄
= F av ((sinδ₁ + sinw₂) + m hv (sinδ₃ + sinδ₄)),
= F av ((sinδ₁ + sinw₂) + m hv (sinδ₃ + sinδ₄)),
worin m hv <0 ist.
Addiert man nun sämtliche auf das Kfz wirkenden Traktionskräfte F a ₁ + F a ₂ =
F Av , F a ₃ + F a ₄ = F Ah vektoriell, so ergibt sich, bezogen zunächst im
Symmetriefall auf den Radstandmittelpunkt 8 als Bezugspunkt, eine
resultierende Antriebskraft F Ages , die im Winkel ε zur x-Achse bzw. zur Kfz-
Längsachse angreift:
tan ε = Σ F y / Σ F x
= (sinδ₁ + sinδ₂) + m hv (sinδ₃ + sinδ₄) / (cosδ₁ + cosδ₂) + m hv (cosδ₃ + cosδ₄)
= ca. (sinδ v + m hv sinw h ) / (cosδ v + m hv cosδ h ).
= (sinδ₁ + sinδ₂) + m hv (sinδ₃ + sinδ₄) / (cosδ₁ + cosδ₂) + m hv (cosδ₃ + cosδ₄)
= ca. (sinδ v + m hv sinw h ) / (cosδ v + m hv cosδ h ).
Außerdem ergibt sich durch die Traktionskräfte ein auf das Kfz-Fahrgestell
einwirkendes Drehmoment um eine Hochachse durch den Radstandmittelpunkt
8, der häufig auch annähernd im Bereich des Fahrzeugschwerpunkts liegt,
M(8) ges = F av (b/2 ((cosδ₁ - cosδ₂) - m hv (cosδ₃ - cosδ₄))
+ I/2 ((sinδ₁ + sinδ₂) - m hv (sinδ₃ + sinδ₄))).
+ I/2 ((sinδ₁ + sinδ₂) - m hv (sinδ₃ + sinδ₄))).
Die Kräfte (Skalarwerte) F a ₃, F a ₄, F ah sowie die zugehörige F xh -Komponente
für die Hinterräder haben im vorliegenden Beispiel (Fig. 1) wegen der
gegenläufigen Drehrichtung der Hinterräder negatives Vorzeichen; dagegen
haben F a ₁, F a ₂, F av , sowie die zugehörigen F xv - und F yv -Komponenten
für die Vorderräder sämtlich positive Vorzeichen, desgleichen auch die
F yh -Komponente für die Hinterräder (mit Drehrichtungsumkehr und gleich
zeitig negativen Winkeln δ₃, δ₄, δ h ). Alle Seitenkräfte F yv und F yh sind
somit im vorliegenden Fall positiv, wirken also sämtlich in y-Richtung,
d. h. nach links (bezogen auf die in x-Richtung weisende Sitzposition des
Fahrers).
Um möglichst große Seitenkräfte F y übertragen zu können, sind die Beträge
der Einschlagwinkel /δ v /,/w h / möglichst groß zu wählen. Durch Optimierung
von Lenkung und Drehmomentverteilung, d. h. durch geeignete Wahl der
für den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb zu wählenden Lenkeinschläge
und durch Anpassung an das bei diesem Rangierbetrieb gegebene
Drehmomentverhältnis m hv (oder umgekehrt durch Anpassung von m hv ),
nämlich durch Erfüllung der Bedingung
(cosδ₁ + cosδ₂) / (cosδ₃ + cosδ₄) = -m hv (<0),
kann man erreichen, daß die durch die Traktion auf das Kfz ausgeübten
Längskräfte F x sich gegenseitig annähernd aufheben:
Σ F x = F x ₁ + F x ₂ + F x ₃ + F x ₄ = F xv + F xh = 0.
Wenn diese Kompensationsbedingung erfüllt ist und damit die Längskräfte
F x sich bei dem erfindungsgemäß durchgeführten Rangierbetrieb annähernd
aufheben, beträgt der Winkel der resultierenden Gesamt-Traktionskraft gegen
die Kfz-Längsachse ε = ca. 90°, d. h. es bleiben im wesentlichen nur die
Seitenkräfte F y übrig, das Kfz wird dann also in seitlicher Richtung (90°
quer zur Längsachse) bewegt, vorausgesetzt, das Antriebsdrehmoment des
Motors bei dem gegebenen Getriebeübersetzungsverhältnis reicht aus, die
Räder beim Einkuppeln trotz ihrer Verspannung zur langsamen Rotation
zu bringen. Dabei müssen nicht nur die Reibungskräfte an den Radaufstands
flächen der Räder, sondern auch die durch die Fahrzeugmasse bedingten
Trägheitskräfte überwunden werden. Zusätzlich wird dabei durch die
Traktionskräfte (ohne Berücksichtigung der Reibungskräfte) auf das
Fahrgestell noch ein Drehmoment um die Hochachse im Radstand
mittelpunkt 8 ausgeübt:
Der Drehmomentanteil aus der zweiten Zeile ist bei Annahme gleicher
Lenkeinschläge der rechten und der linken Räder (δ₁ = δ₂ = δ v , δ₃ = δ₄ = δ h )
Null oder zum mindesten - bei Berücksichtigung von Lenkdifferenz
winkeln - in der Regel vernachlässigbar. Werden die Lenkausschläge für
den speziellen Rangierbetrieb durch servomotorische Spurstangen-Längen
verstellung erzeugt (siehe weiter unten, Ausführungsbeispiel 4), so spielen
die bei der normalen Lenkung auftretenden Lenkdifferenzwinkel ohnehin
keine Rolle mehr, da die Lenkeinschläge der rechten und linken Räder dann
unabhängig voneinander gewählt werden können. Der restliche Drehmoment
betrag aus der dritten Zeile und damit das gesamte Hochachsen-Drehmoment
M(8) ges = F av I (sinδ v + (cosδ v /cosδ h )sinδ h )
verschwindet bei Vierradlenkung mit betragsmäßig allseits gleich großen
("symmetrischen"), aber vorn und hinten gegensinnigen Lenkeinschlägen (δ h =
-δ v , d. h. δ₁ = δ₂ = -δ₃ = -δ₄ = δ).
Bei anderen Verhältnissen der Lenkeinschläge /w h /δ v / als 1 : 1 (/δ h /</δ v /)
wird das Hochachsen-Drehmoment M ges zu Null, wenn man es auf einen
anderen Bezugspunkt 9 auf der Verbindungslinie zwischen 6 und 7 statt
auf den Punkt 8 bezieht. Dieser Bezugspunkt 9 hat dabei vom Radstand
mittelpunkt 8 den Abstand
Δ x = I/2 (tan/δ v /-tan/δ h / /tan/δ v /+tan/δ h /) (<I/2)
und kann dann als Angriffspunkt der allein übrigbleibenden Querkraft Σ F y
aufgefaßt werden:
Σ F y (= F Ages ) = F av 2 sinδ v (1 + tan/δ h / /tan/w v /).
Diese Querkraft steht allerdings nur zum Teil als Antriebskraft für die
seitliche Parallelverschiebung des Kfz (Beschleunigung in y-Richtung) zur
Verfügung; sie wird gemindert durch die Reibungskräfte der Räder, die
an diesen je nach Lenkeinschlag teils als Umfangskräfte, teils als Querkräfte
wirken, insgesamt aber der Parallelverschiebungsrichtung (y-Richtung)
entgegen wirken, wie weiter unten noch näher ausgeführt wird.
Vorteilhaft ist es, wenn der Angriffspunkt 9 der Querkraftresultierenden
mit dem Fahrzeugschwerpunkt identisch ist oder in seine Nähe gelegt werden
kann. Dies ist möglich, wenn der Fahrzeugschwerpunkt zwischen Vorderachse
(Punkt 6) und Radstandmittelpunkt 8 liegt, wie das z. B. bei Pkw mit
Frontmotoranordnung zum mindesten bei nur geringer Beladung der Fall
ist, etwa bei Fahrten im Stadtverkehr mit nur wenig Gepäck im heckseitigen
Kofferraum.
Das Kfz kann dann durch die Querkraft Σ F y (= F Ages ) beim Anfahren
z. B. aus einer extrem engen Parklücke, die nur wenige Zentimeter länger
als die Fahrzeuglänge ist, ohne Vor- oder Zurücksetzen herausmanövriert
werden, nämlich durch eine bloße Versetzung (Parallelverschiebungs
bewegung) nach links etwa so, als seien alle vier Räder in einen Einschlag
winkel von ca. 90° gebracht worden. Mit dieser Variante des Rangierbetriebs
wird ein Wunschtraum vieler Autofahrer realisiert. Um diesen auf den ersten
Blick erstaunlichen Vorgang zu verstehen, kann man sich vorstellen, daß
die sonst in solchen Fällen erforderlichen zentimeterweise auszuführenden
Vor- und Zurücksetzmanöver gewissermaßen dadurch entfallen, daß diese
beiden Bewegungen (vor und zurück mit seitlicher Komponente) jeweils
gleichzeitig ausgeführt werden, wobei die Vorderachse den Antrieb für die
Vorsetzbewegung und die Hinterachse den Antrieb für die überlagerte
Zurücksetzbewegung übernimmt (bzw. umgekehrt, wenn z. B. statt des ersten
Ganges der Rückwärtsgang eingelegt ist, vgl. weiter unten bei den
Erläuterungen zu Fig. 2).
Besonders einfache und übersichtliche Verhältnisse für die seitliche Parallel
verschiebungsbewegung gemäß Fig. 1 erhält man, wenn man zunächst - nur
für den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb - "symmetrische" Vierradlenkung
(d. h. Vierradlenkung mit betragsmäßig gleichen Lenkeinschlagswinkeln für
Hinter- wie für Vorderräder) betrachtet, wobei wieder davon ausgegangen
wird, daß für diesen Rangierbetrieb die Lenkeinschläge für Vorder- und
Hinterräder gegensinnig sind:
sinδ₁ + sinδ₂ = -(sinw₃ + sinδ₄) (<0)
bzw.
δ v = -δ h = δ (<0).
In diesem Fall kann nach der obigen Kompensationsgleichung (Σ F x = 0)
das Drehmomentverhältnis Hinterachsantrieb/Vorderachsantrieb m hv = -1
gemacht werden (M Ah = -M Av , mit Drehmomentaufteilung 1 : 1 zwischen
Vorder- und Hinterachse), und es tritt bei jedem beliebigen - mehr oder
weniger großen - Lenkeinschlag die gewünschte Kompensation der Längskraft
komponenten F x ein, weil die Kompensationsgleichung für jedes Winkelpaar
/δ h / = /δ v / erfüllt ist. Um die größtmöglichen Seitenkräfte zu erhalten,
sollten natürlich möglichst große Lenkeinschläge δ gewählt werden.
Das beim erfindungsgemäßen Rangierbetrieb auf das Fahrgestell einwirkende
Drehmoment um die Hochachse im Radstandmittelpunkt 8 verschwindet
bei dieser "symmetrischen" Vierradlenkung mit gegensinnigen Lenkeinschlägen
der Vorder- und der Hinterräder in diesem Fall völlig. Es bleibt nur eine
im Punkt 8 angreifende Querkraftkomponente in y-Richtung
Σ F y (=F Ages ) = 4 F av sinδ
übrig, gemindert durch die Reibungskräfte, die an den Radaufstandsflächen
teils in Umfangs-, teils in Querrichtung angreifen, mit ihrer Resultierenden
aber entgegen der Parallelverschiebungsbewegung wirken. Der Faktor sinδ
kennzeichnet dabei die Verminderung, die die insgesamt wirksamen Traktions
kräfte - auch bereits ohne Berücksichtigung der hemmenden Reibungs
widerstände der radierenden Räder - im Falle eines nicht genügend großen
Lenkeinschlagwinkels δ erfahren.
Ist der Radstandmittelpunkt 8 nicht auch zugleich der Fahrzeugschwerpunkt,
dann überlagert sich der Parallelverschiebungsbewegung eine zusätzliche
Drehbewegung auf der Stelle, deren Ausmaß und Drehrichtung von der Lage
des Schwerpunktes abhängt. Falls Wert darauf gelegt wird, diese Dreh
bewegung zu vermeiden, muß das Verhältnis der Lenkeinschläge /δ h /δ v / und
dementsprechend auch das Drehmomentverhältnis /m hv / für den erfindungs
gemäßen Rangierbetrieb entsprechend anders gewählt werden, so daß der
Angriffspunkt von Σ F y in den Punkt 9 (im Abstand Δ x vom Radstand
mittelpunkt 8), der in etwa dem Fahrzeugschwerpunkt entspricht, verlegt
wird:
tan/δ h / /tan/δ v / = (1-(2Δ x/I)/1 + (2Δ x/I).
Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß die mehr oder weniger
"symmetrische" Vierradlenkung (/δ h = /δ v /), wenn sie überhaupt angewandt
wird, nur für den erfindungsgemäß durchgeführten Rangierbetrieb zweckmäßig
ist. Für den normalen Fahr- und Rangierbetrieb kommt dagegen nur eine
variable Hinterrad-Zusatzlenkung mit relativ kleinen Lenkeinschlägen der
Hinterräder in Frage. Eine Vergrößerung der Lenkeinschläge für die
Hinterräder wäre, auch wenn dem dazu deutlich erhöhten Platzbedarf für
die Radkästen der Hinterräder entsprochen werden könnte, im normalen
Fahrbetrieb bekanntlich aus verschiedenen Gründen problematisch: Zum Beispiel im
Falle δ h = -δ v (bei betragsmäßig gleich großen, aber gegensinnigen Vorder-
und Hinterrad-Lenkeinschlägen) würde ein dicht am Bordstein oder an einer
Wand geparktes Kfz beim Ausparken nach vorn links mit dem rechten
Hinterrad gegen den Bordstein bzw. mit dem ausscherenden Heck gegen
die Wand fahren.
Für das Verständnis der Erfindung ist es wegen des in ungewöhnlicher Weise
modifizierten Triebwerkssystems hilfreich, diesen speziellen Rangierbetrieb
gemäß Fig. 1 mit den herkömmlichen Methoden der Kfz-Technik zu
analysieren und mit dem "normalen" Fahrbetriebszustand zu vergleichen.
Für den übersichtlichen Fall der angenommenen "symmetrischen" Vierrad
lenkung (δ h = -w v ) kann eine Analyse des Parallelverschiebungsbetriebs
auf sehr einfache Weise durch einen gedanklichen Kunstgriff erreicht werden:
Es kann nämlich die Seitwärtsbewegung des Kfz gemäß Fig. 1 auch als
"Vorwärts"bewegung in y-Richtung eines Fahrgestells aufgefaßt werden,
bei dem die dargestellten Räder 2 und 3 die Vorderräder, die dargestellten
Räder 1 und 4 die Hinterräder sind; die Spurweiten wären dann bei dieser
Betrachtungsweise in etwa identisch mit dem ursprünglichen Radstand I.
Für die vier Räder dieses so betrachteten Fahrgestells, die dann übrigens
eine einheitliche Umdrehungsrichtung nach "vorn" (nämlich in y-Richtung)
haben, ergibt sich dann ein außergewöhnlich großer Schräglaufwinkel
α in Gestalt positiver Nachspurwinkel a = 90°-δ (bzw. der zugehörigen
negativen Vorspurwinkel -α = δ-90° mit "Minus"-Spur). Vor- oder
Nachspurwinkel ergeben bekanntlich Spurwiderstände F v , die bei kleinen
Schräglaufwinkeln meist vernachlässigbar sind, bei großen aber erheblich
sein können.
Die Nachspurwinkel (Schräglaufwinkel α) betragen bei der vorstehend beschriebenen Betrachtungsweise mehr als 45°, z. B. bei einem Pkw mit maximalem Lenkeinschlagwinkel von δ=37° ist α=53°, bei einem Omnibus mit maximalem Lenkeinschlagwinkel von w=79° dagegen nur noch α=11°. Die Räder können dabei nicht in Richtung der Antriebs kräfte F a abrollen, sondern werden durch die von der jeweils anderen Achse herrührenden, nach innen gerichteten Kompensationskräfte F x gezwungen, in y-Richtung "abzurollen", wobei zwangsläufig in den Aufstandsflächen der Reifen in seitlicher Richtung (jeweils senkrecht zur Radfelgenebene) ein zusätzliches Radieren auftreten muß.
Die Nachspurwinkel (Schräglaufwinkel α) betragen bei der vorstehend beschriebenen Betrachtungsweise mehr als 45°, z. B. bei einem Pkw mit maximalem Lenkeinschlagwinkel von δ=37° ist α=53°, bei einem Omnibus mit maximalem Lenkeinschlagwinkel von w=79° dagegen nur noch α=11°. Die Räder können dabei nicht in Richtung der Antriebs kräfte F a abrollen, sondern werden durch die von der jeweils anderen Achse herrührenden, nach innen gerichteten Kompensationskräfte F x gezwungen, in y-Richtung "abzurollen", wobei zwangsläufig in den Aufstandsflächen der Reifen in seitlicher Richtung (jeweils senkrecht zur Radfelgenebene) ein zusätzliches Radieren auftreten muß.
Im folgenden wird versucht, die Kräfte, die dabei durch Einwirkung auf
jeden Reifen in der Aufstandsfläche übertragen werden können, stark
vereinfacht abschätzungsweise berechnen; es sind dies im Hinblick auf
die Symmetrie jeweils eine Umfangskraft vom Betrage F a (aber entgegen
gesetzt zu der in Fig. 1 eingezeichneten Richtung) sowie eine entgegen
wirkende (durch das gegenüberliegende Rad der anderen Achse bedingte)
Kompensationskraft vom Betrage F x (= F av cosδ). Überlagert man
diese Kräfte vektoriell und zerlegt sie in Längskomponenten (in
Umfangsrichtung, d. h. in Richtung der Radfelgenebene) und in Quer
komponenten (quer zur Radfelgenebene), so erhält man - unter Vernach
lässigung der auftretenden Reifendeformationen (s. weiter unten) - die
gesuchte an jedem Reifen auftretende
Umfangskraft (Reifen-Längskraft) F u = F av - F x cosδ = F av sin²δ
und
Querkraft (Reifen-Seitenkraft) F s = F x sinδ = F av cosδ sinδ.
Die je Rad in Umfangsrichtung und per Haftreibung wirksamen Traktions
kräfte F u sind gegenüber dem "normalen" Fahrzustand (Schräglaufwinkel
α=0 bei Lenkeinschlagwinkel δ=90°, F u = F av ) um den Faktor
sin²δ (z. B. bei Pkw auf immerhin sin²δ = sin² 37° = 36%,
bei Omnibus nur auf sin²δ = sin² 79° = 96%)
bei Omnibus nur auf sin²δ = sin² 79° = 96%)
vermindert. In dieser - wenn auch unter starken Vereinfachungen
hergeleiteten - Gesetzmäßigkeit liegt der Schlüssel zum Verständnis
des ganzen Vorgangs. Durch die Verminderung der wirksamen Traktions
kräfte wächst nämlich der hemmende Einfluß der sonst normalerweise
vernachlässigbaren, bei größeren Schräglaufwinkeln α durch zunehmende
Reifendeformationen anwachsenden Spurwiderstände F V (s. unten). Könnte
man den Lenkeinschlagwinkel auf δ = ca. 90° (a = ca. 0°) vergrößern,
wäre für die Bewegung in y-Richtung wieder der normale Fahrzustand
mit normaler Haftreibung gegeben, dagegen würde ohne jeden Lenk
einschlag (δ→0°) das spezielle Rangierverfahren mangels seitlicher
Haftreibung überhaupt nicht durchführbar sein. Für ein einwandfreies
Funktionieren des speziellen Rangierverfahrens bei einem Pkw-Lenkein
schlagwinkel von z. B. δ=37° ist eine ausreichende Griffigkeit des
Fahrbahnuntergrundes erforderlich, damit die Räder auch bei den
verschlechterten Traktionsbedingungen noch nicht durchdrehen. Die
üblichen Fahrbahnbeläge erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel
auch bei Nässe und Glätte, zumal die Erfindung ja vorzugsweise nur
im Bereich von Kriechgeschwindigkeiten angewandt wird.
Durch die Verformung des Reifens infolge des Schräglaufs (Vorspur bzw.
Nachspur) überlagert sich der oben berechneten (Reifen-)Seitenkraft F s
noch eine weitere, von der Radantriebskraft F a unabhängige Seitenkraft
F sV . Diese ist bei Messungen an Einzelreifen bekanntlich wie folgt vom
Schräglaufwinkel α abhängig: Sie nimmt zunächst bei kleinen Schräglauf
winkeln α proportional mit α zu, wobei Proportionalitätsfaktor die sogen.
Schräglaufsteifigkeit des Reifens ist. Mit größeren Schräglaufwinkeln
α steigt sie dann nur noch degressiv an, d. h. der Proportionalbereich
wird verlassen, und die (Reifen-)Seitenkraft F sV erreicht ein Maximum;
dies ist dadurch bedingt, daß die Seitenkraft nicht mehr in der Mitte
der Reifenaufstandsfläche angreift, sondern in Umfangsrichtung
verschoben. Dieses Seitenkraft-Maximum wird - je nach Normalkraft
in der Reifenaufstandsfläche und je nach Reifen- und Fahrbahngriffigkeit -
im Durchschnitt etwa bei Schräglaufwinkeln α zwischen 10° (Eisdecke)
und 20° (trockene Fahrbahn) erreicht. In dem oben - unter Außeracht
lassung der Reifendeformation - berechneten Fall der sich z. T. gegenseitig
kompensierenden Traktionskräfte der Räder 1, 2 und 3, 4 würde das
Maximum der Traktions-Seitenkräfte F s = F av cosδ sinδ = 0,5 F av sin 2α
bei einem Schräglaufwinkel =45° erreicht werden. Überlagert man
dazu die durch die Reifendeformation bedingten Seitenkräfte F sV , so
ergibt sich dadurch eine Verschiebung Δα des Seitenkraft-Maximums.
Die y-Komponente (cosδ-Komponente) der Seitenkraft ist dann der
zugehörige Spurwiderstand F V , d. h. die entgegen der y-Richtung wirkende
Hemmkraft (bezogen auf ein Rad):
F V = (F av cosδ sinδ + F sV ) cosδ = F av sin²α cosα + F sV sina.
Bis zu größeren Schräglaufwinkeln α nimmt dieser Spurwiderstand F V
mit wachsendem Schräglaufwinkel α kontinuierlich zu; der Schräglauf
winkel α darf deshalb nicht zu groß, der Lenkeinschlagwinkel δ (=90°-α)
für den Parallelverschiebungsbetrieb also nicht zu klein gewählt werden.
Mit dem Verlassen des Proportionalbereiches von F sV tritt zunächst
im hinteren Bereich der Aufstandsfläche des Reifens ein Teilradieren
auf, das sich mit weiter wachsendem Schräglaufwinkel a (d. h. kleinerem
Lenkeinschlagwinkel δ) immer weiter nach vorne ausbreitet. Bei einem
Schräglaufwinkel α→90° (δ→0°) würde schließlich die ganze
Aufstandsfläche in den Gleitzustand übergehen, immer die Fahrzeug
bewegung in y-Richtung vorausgesetzt; dabei würde der Schlupf dann
gegen 100% gehen.
Bei dem in y-Richtung stattfindenden "Abroll"vorgang tritt zwangsläufig
an den Aufstandsflächen der Reifen eine seitliche Radiergeschwindigkeit
auf, die mit einem seitlichen Schlupf λ y = sinα = cosδ verbunden ist;
beispielsweise bei einem Pkw mit maximalem Lenkeinschlagwinkel δ=37°
beträgt dieser Schlupf immerhin noch 80%, bei kleineren Lenkeinschlägen
wäre er noch größer, bei einem Omnibus mit maximalem Lenkeinschlagwinkel
w=79° beträgt der Schlupf nur 19%. Die quer zu den Radfelgen
ebenen wirkenden nach außen gerichteten ungewöhnlich großen statischen
Seitenkräfte F s - u. a. als Folge der entsprechenden Komponente der
Kompensationskraft F x des jeweils gegenüberliegenden Rades der anderen
Achse - verformen dabei die Reifen elastisch; vorausgesetzt wird
natürlich, daß die Reifen so dimensioniert und mit den Felgen so
abgestimmt sind, daß sie den - im Vergleich zum Normalbetrieb
erhöhten - Reifenseitenkräften F s gewachsen sind, und daß die Reifen
dabei nicht von den Felgen springen können, auch nicht bei verringertem
Reifenluftdruck. Ein zu geringer Abwurfwiderstand muß erforderlichenfalls
durch Verwendung geeigneter Felgen bzw. eines geeigneteren
Reifen-Rad-Systems verhindert werden.
Mit den vorstehend beschriebenen ungewöhnlich großen Schräglaufwinkeln
von z. B. α=53° (bei einem Pkw mit maximalem δ=37°) und der
dadurch bedingten Radier- und Walkarbeit der Reifen ist selbstverständlich
eine stärkere Abnutzung im Vergleich zum normalen Fahrbetrieb
verbunden. Der zusätzliche Reifenverschleiß bei einer zurückzulegenden
Rangierstrecke von z. B. 2-3 Metern hält sich aber in Grenzen, da der
Rangiervorgang im Bereich von Kriechgeschwindigkeiten abgewickelt wird.
Vergleichsweise ist der Verschleiß sehr viel geringer als derjenige, der
z. B. normalerweise zu erwarten wäre, wenn das gleiche Kfz bei einer
gleich langen Bremswegstrecke von 2-3 Metern auf dem gleichen
Untergrund mit blockierten Rädern abgebremst wird (aus niedriger
Geschwindigkeit bis zum Stillstand); außerdem verteilt sich die Abnutzung
gleichmäßiger auf den gesamten Reifenumfang. Immerhin sollte die
erfindungsgemäße Art des Rangierens auf engstem Raum wegen des höheren
Reifenverschleißes und des erhöhten Kraftstoffverbrauchs nur im Bedarfsfall
und nicht unnötig oft angewendet werden, insbesondere nicht dann,
wenn genügend Zeit, Platz und Routine für normale Rangiermanöver zur
Verfügung stehen. Andernfalls müßten Reifen, Felgen und Getriebe von
vornherein entsprechend robuster dimensioniert sein, insbesondere bei
Anwendung dieses speziellen Rangierbetriebs nicht nur als reine Parkierhilfe,
sondern zur Erhöhung der Manövrierfähigkeit eines Geländefahrzeugs
oder dgl.
Im Gegensatz zu Fig. 1, bei der das Kfz z. B. beim Ausparken parallel nach
links versetzt wurde, zeigt Fig. 2 den analogen Vorgang bei Parallel
verschiebung nach rechts, z. B. beim Einparken. Hierbei werden die Vorzeichen
der Lenkeinschlagwinkel vertauscht (δ v = -δ h = δ<0), und entsprechend
erhalten alle Seitenkräfte F y und dementsprechend auch die Resultierende Σ F y
= 4 F av sinδ negatives statt positives Vorzeichen. Das Kfz wird demgemäß
parallel zu seiner Längsachse nach rechts versetzt, wie es z. B. erforderlich
wäre für das Einparken in eine Parknische, die nur gerade eben der
Fahrzeuglänge entspricht.
Eine Parallelverschiebungsbewegung des Kfz nach rechts könnte übrigens auch
mit Radstellungen gemäß Fig. 1 erreicht werden, nämlich wenn für den
erfindungsgemäßen Rangierbetrieb statt des ersten (Vorwärts-)Ganges der
Rückwärtsgang eingelegt wird und damit die Vorderachse in Rückwärts-, die
Hinterachse in Vorwärtsrichtung angetrieben wird. Beide Verfahren sind im
Prinzip an sich gleichwertig, soweit nicht die stärkere Übersetzung des
Rückwärtsganges sogar noch als vorteilhafter angesehen wird. Gegenüber
Fig. 1 würden sich dann die Richtungen aller Antriebskräfte und ihrer
Komponenten und dementsprechend auch die Parallelverschiebungsrichtung
umkehren. Die bei der Seitwärtsbewegung durch die großen Schräglaufwinkel
auftretenden Seitenkräfte F s der Reifen (quer zu den Radfelgenebenen) wären
jetzt allerdings nicht mehr nach außen, sondern nach innen gerichtet, anstelle
großer Nachspurwinkel (mit "Minus"-Spur) wären große Vorspurwinkel (mit
"Plus"-Spur) gegeben, die Reifen würden im Gegensatz zu Fig. 1 genau in der
entgegengesetzten Richtung deformiert, und auch die Verschiebung Δα des
Seitenkraft-Maximums hätte entgegengesetztes Vorzeichen. Umgekehrt kann
eine Parallelverschiebungsbewegung des Kfz nach links auch mit Radstellungen
gemäß Fig. 2 durch Einlegen des Rückwärtsganges erreicht werden (mit
Richtungsumkehrung aller Antriebskräfte und ihrer Komponenten und natürlich
auch der Bewegungsrichtung in Fig. 2).
Eine zweite mögliche Variante des Verfahrens - zunächst immer noch im
Rahmen des Ausführungsbeispiels 1 für ein Kfz mit Vierradantrieb und
Vierradlenkung - zeigt Fig. 3. Im Gegensatz zu Fig. 1 und Fig. 2 werden bei
dieser Variante für den erfindungsgemäß durchgeführten Rangierbetrieb die
Hinterräder gleichsinnig wie die Vorderräder gelenkt, d. h. die Lenkeinschlag
winkel δ v , δ h erhalten gleiches Vorzeichen, d. h. im wieder als Beispiel
herangezogenen Fall der für den speziellen Rangierbetrieb angewandten
"symmetrischen" Vierradlenkung gilt:
δ v = δ h = δ(<0).
Bei dieser Variante des Verfahrens sind, wenn die Längskräfte F x sich wieder
annähernd aufheben, die Seitenkräfte der Vorderräder F yv positiv, die der
Hinterräder F yh dagegen negativ, also entgegengesetzt gerichtet, so daß das
Kfz keine Parallelverschiebungsbewegung, sondern annähernd eine Drehung auf
der Stelle ausführt, und zwar bei dem dargestellten Beispiel in Fig. 3 im
mathematisch positiven Drehsinn (entgegengesetzt dem Uhrzeigersinn) um eine
Hochachse um den Radstandmittelpunkt 8. Damit ist der Wendekreis
durchmesser, der bei einem 4-5 m langen Kfz normalerweise 10-12 m
beträgt, auf das theoretisch mögliche Minimum, nämlich bei seitlich
abgerundeten Stoßstangen fast bis auf die Fahrzeuglänge, jedenfalls auf
weniger als 50% des normalen Wendekreisdurchmessers, verringert worden.
Die resultierende Gesamt-Traktionskraft F Ages ist hierbei 0, dafür entsteht ein
entsprechend großes Drehmoment um die Hochachse im Radstandmittelpunkt 8
M(8) ges = 2 F av I sinδ,
das auf das Kfz-Fahrgestell einwirkt und zur Drehbewegung führt. Dabei
radieren allerdings die Räder 2, 4 sehr viel stärker als die Räder 1, 3 auf
dem Fahrbahnuntergrund, wie in Fig. 3 ersichtlich ist, weil nämlich die
Schräglaufwinkel α der Räder gegenüber der jeweiligen Tangente an den
Spurkreis 10
α₂ = α₄ = arctan (I/b) + δ
α₁ = α₃ = arctan (I/b) - δ
betragsmäßig unterschiedlich groß sind: Bei Linkseinschlag der Vorderräder
δ<0, wenn die Spurweite b den Radstand erheblich übersteigt (I<b)
stehen die Räder 2, 4 mehr oder weniger senkrecht zur Spurkreistangente
so daß diese Räder zur Kfz-Drehbewegung praktisch nicht beitragen. Im
Falle /α₂/, /α₄/ ≧ 90° würden die Räder 2, 4 sogar entgegen der
Kfz-Drehbewegung radieren, soweit dies nicht durch die Vorderachs- und
Hinterachsdifferentiale 6 und 7 ausgeglichen wird. Bei Schräglaufwinkeln von
z. B. größenordnungsmäßig 90° ergibt sich durch die tangential zum
Spurkreis 10 gerichteten seitlichen Reibungskraftkomponenten der radierenden
Reifen 2, 4 eine erhebliche Hemmung der Drehbewegung. Diese hemmenden
Gleitreibungskräfte werden jedoch von den - überwiegend durch Haftreibung
aufgebrachten - Traktionskräften der antreibenden Räder 1, 3 überwunden,
so daß, wenn auch mit geringem Wirkungsgrad, eine Drehung auf der Stelle
zustande kommt. Dabei ergibt sich für die Räder mit den großen Schräglauf
winkeln evtl. eine längs des Umfangs ungleichmäßige Reifenabnutzung,
insbesondere bei nicht gesperrten Differentialen 6 und 7; unter Umständen
kann es von Vorteil sein, die Differentiale dabei zu sperren. Um diese
Unterschiede der Schräglaufwinkel und insbesondere die durch die Räder 2,
4 bedingten Hemmungen der Drehbewegung zu vermeiden und damit den
Drehbetrieb zu optimieren, müßten diese Räder 2, 4 entgegengesetzt
eingeschlagen und mit umgekehrter Drehrichtung angetrieben werden (vgl.
weiter unten Ausführungsbeispiel 4, Fig. 6).
Im vorliegenden Fall (Fig. 3) erfolgt, wenn alle Räder im Vergleich zu Fig. 3
entgegengesetzt eingeschlagen werden (Vorzeichenwechsel für δ, δ<0), oder
wenn der Rückwärtsgang eingelegt wird (Vorzeichenwechsel für alle Antriebs
kräfte und ihre Komponenten), die Hochachsen-Drehung in umgekehrter
Richtung, d. h. nunmehr in mathematisch negativem Drehsinn (Uhrzeigersinn).
Die Umkehrung dieser Hochachsen-Drehrichtung durch Umkehrung der
Lenkeinschläge - nicht aber durch Einlegen des Rückwärtsganges - hat zur
Folge, daß dann nicht mehr die Räder 2, 4, sondern die Räder 1, 3 annähernd
quer zur Spurkreistangente stehen und entsprechend stärker radieren.
Die Erfindung eignet sich, wie bereits dargelegt, besonders gut für die
Anwendung auf vierrädrige Kfz, bei denen bereits Allradantrieb und auch
Allradlenkung vorgesehen ist, z. B. auch für Geländefahrzeuge. Allradantrieb
und auch Allradlenkung sind auch für normale Pkw erstrebenswerte
Sicherheitsmerkmale, sie bringen für sich allein noch keine so eklatanten
Vorteile im Alltagsbetrieb mit sich, daß die große Masse der Pkw-Käufer
bereit wäre, für diese Vorteile eine erhebliche Verteuerung der Fahrzeuge in
Kauf zu nehmen. Die Erfindung ermöglicht es, für einen nur verhältnismäßig
geringfügigen Mehraufwand beim Kfz mit Vierradantrieb und Vierradlenkung
auch gleich noch die frappante Lösung eines Alltagsproblems mitzuliefern,
nämlich des Rangierens auf engstem Raum, bis hin zur seitlichen Parallel
verschiebungsbewegung und zur Drehbewegung des Kfz auf der Stelle. Da mit
derartigen Fähigkeiten eines Kfz praktisch ein Wunschtraum vieler Autofahrer
verwirklicht wird, eignet sich die Erfindung auch speziell als Ergänzung und
als zusätzliches Verkaufsargument für die Sicherheitsmerkmale Allradantrieb
und Allradlenkung. Sie ist aber auch für Pkw z. B. nur mit Vorderradlenkung,
ggf. auch nur mit Frontantrieb anwendbar (siehe weiter unten, Ausführungs
beispiele 2 und 4, Fig. 4 und 9).
Für die praktische Realisierung der Erfindung ist es in der Regel notwendig
oder zweckmäßig, für den vorgesehenen Rangierbetrieb ggf. bei Vierradantrieb
das Antriebsdrehmoment zwischen Vorder- und Hinterachse in definierter
Weise aufzuteilen und ggf. bei Vierradlenkung das Verhältnis der Lenk
einschläge der Vorder- und Hinterräder entsprechend anzupassen. Die hierzu
dann bei "symmetrischer" Vierradlenkung (/δ h / = /δ v /) erforderlichen Lenk
einschläge für die Hinterräder, die für den speziellen Rangierbetrieb
wesentlich größer als bei der normalen Vierradlenkung (sogen. Hinterrad-
Zusatzlenkung) wären, können z. B. mittels servomotorischer Spurstangen-
Längenverstellung relativ einfach realisiert werden (siehe Ausführungs
beispiel 4), erfordern aber in der Regel mehr Raum für Radkästen etc.
hinten. Der sonst notwendige Mehraufwand für die Erfindung bestünde bei
einem derartigen ausgestatteten Kfz dann lediglich noch darin, daß zusätzlich
zum Verteilergetriebe (Zwischen- bzw. Mittendifferential 5, oder in dieses
Verteilergetriebe integriert) ein Wendegetriebe vorgesehen wird, das für den
vorgesehenen speziellen Rangierbetrieb auf engstem Raum die Drehrichtungs
umkehr für die Hinterachse bewirkt.
Dieses Wendegetriebe (Drehzahlübersetzungsverhältnis in der Regel i = n h /h v
= -1) ergibt dann zusammen mit dem übrigen Verteilergetriebe das in
diesem Falle gewünschte negative Drehmomentverhältnis m hv = M Ah /M Av .
Dieses Wendegetriebe besteht z. B. im einfachsten Fall nach allgemein
bekanntem Vorbild im wesentlichen aus zwei auf der Abtriebsachse sitzenden
Kegelrädern, die von einem dazu querstehenden dritten Kegelrad gegensinnig
angetrieben werden, und aus einer schaltungsbetätigten Wendemuffe, die
wahlweise eines der beiden Kegelräder mit der Abtriebsachse koppelt. Hinzu
kommen weitere Elemente, wenn die koaxiale statt einer winkligen
Anordnung der Antriebs- und der Abtriebsachse des Wendegetriebes gewähr
leistet werden soll. Soll die Umschaltung des Wendegetriebes auch während
der Fahrt erfolgen können, z. B. zur zeitweiligen Verbesserung der Manövrier
fähigkeit bei Geländefahrzeugen, so ist eine Sperrsynchronisierung
zweckmäßig. Bei Anwendung der Erfindung als reine Parkierhilfe kann
dagegen die Betätigung des Wendegetriebes auf den Stillstand beschränkt
werden und die Schaltvorrichtung entsprechend einfach ausgeführt werden; in
diesem Fall ist jedoch eine zusätzliche Vorkehrung vorteilhaft, die das
Schalten des Wendegetriebes - und gekoppelt damit die servomotorische
Vergrößerung der Lenkeinschläge für die Hinterräder - nur bei Stillstand und
außerdem nur bei eingelegtem erstem (Vorwärts-)Gang oder Rückwärtsgang
ermöglicht.
Eleganter und raumsparender ist die Integration des Wendegetriebes in das
zugehörige Verteilergetriebe (Mittendifferential) 5. Für eine solche wahlweise
schaltbare Drehrichtungsumkehr gibt es zahlreiche Lösungsmöglichkeiten, z. B.
nach bekanntem Vorbild mit Zwischenrädern, so daß die Ausführung von
weiteren Details dazu sich erübrigt. Vorteilhaft ist für den erfindungsgemäßen
Rangierbetrieb u. U. eine noch stärkere Übersetzung; zu diesem Zweck kann
evtl. ein entsprechend dimensionierter zusätzlicher Vorwärts- und Rückwärts
gang (Kriechgeschwindigkeitsgang) für diesen Rangierbetrieb vorgesehen
werden oder ein wesentlich stärker übersetzter Rückwärtsgang in Verbindung
mit einem getrennt schaltbaren Wendegetriebe.
Ist bei den beschriebenen Varianten des Ausführungsbeispiels 1 (Fig. 1, 2 und
3) die Vierradlenkung bezüglich der Beträge der Lenkeinschläge beim
erfindungsgemäßen Rangierbetrieb nicht "symmetrisch" (/δ h / = /δ v /), sondern
nur wie beim Normalbetrieb als Hinterachs-Zusatzlenkung ausgeführt (/δ h / <
/δ v /), und sollen die Lenkeinschläge der Hinterräder für diesen Rangierbetrieb
nicht sehr viel größer als bei Vierradlenkung im normalen Fahr- bzw.
Rangierbetrieb sein, so daß auch keine besonders großen Radkästen für die
Hinterräder 3, 4 erforderlich werden, dann kann die gewünschte Kompensation
der Längskraftkomponenten F x im Normalfall nur bei einer ganz bestimmten
definierten Lenkradposition mit bestimmten zugeordneten Lenkeinschlagwinkeln
δ v , w h eintreten, je nachdem wie das konstante Drehmomentverhältnis m hv
für den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb gewählt wurde. Dabei empfiehlt
sich für den speziellen Rangierbetrieb eine Arretierung der Lenkung in der
betreffenden Position. Zweckmäßig wird natürlich auch der hintere Lenk
einschlag nicht zu klein gewählt, weil sonst die Seitenkräfte F yv und F yh
betragsmäßig zu unterschiedlich werden und dann echte seitliche Parallel
verschiebungsbewegungen (Fig. 1 und 2) bzw. echte Drehbewegungen auf der
Stelle (Fig. 3) u. U. nicht mehr ohne weiteres möglich sind, sondern eventuell
nur noch Mischformen, z. B. im Grenzfall, wenn die Hinterachse überhaupt
nicht mehr gelenkt wird, nur noch Schwenkbewegungen des Kfz-Bugs (siehe
weiter unten, Ausführungsbeispiel 2, Fig. 4).
Grundsätzlich sollte dann nach der Kompensationsgleichung (Σ F x = 0)
cosδ₁ + cosδ₂ / cosδ₃ + cosδ₄ = -m hv
das Drehmomentverhältnis m hv für den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb
betragsmäßig kleiner als 1 sein, weil in der Regel auch (cosδ₁ + cosδ₂)
immer kleiner als (cosδ₃ + cosδ₄) sein wird; dies bedeutet, daß bei diesem
Rangierbetrieb die Vorderachse das - betragsmäßig - größere Antriebs
drehmoment, die Hinterachse das kleinere erhalten muß, z. B. im Verhältnis
/m hv / = 0,80, 0,82, 0,87, 0,95 usw.
Bei vorderem mittlerem Lenkeinschlagwinkel für einen Pkw von z. B. /δ v / =
37° ließe sich dies mit hinteren Lenkeinschlagwinkeln von
/δ h / = 3°, 13°, 23°, 33° usw.
erreichen. Benötigt wird dazu ein Mittendifferential 5 mit einem speziellen,
bei /δ h / < /δ v / in der Regel betragsmäßig von 1 : 1 abweichenden
nominellen Drehmomentverhältnis /m hv /. Hierfür wird zweckmäßig ein
geeignetes Planetenrad-Differential 5 verwendet, ggf. auch mit wahlweise
umschaltbarem Drehmomentverhältnis m hv , wobei dieses unterschiedlich ist
für Normalbetrieb und für speziellen Rangierbetrieb, evtl. auch für Parallel
verschiebungsbetrieb und für Drehbetrieb. In dieses Mittendifferential 5 kann
dann auch gleich die Vorrichtung zur Drehrichtungsumkehr für die Hinterachse
(Wendegetriebe) integriert werden.
Ist im Falle δ₁ = δ₂ = δ v , δ₃ = δ₄ = δ h die Kompensationsbedingung Σ F x
= 0 durch m hv = -(cosδ v /cosδ h ) erfüllt, ergeben sich bei Anwendung
unsymmetrischer Vierradlenkung (/δ h / < /δ v /) erhebliche Unterschiede der
Querkräfte an den beiden Achsen:
F yv = F y ₁ + F y ₂ = 2 F av sinδ v
F yh = F y ₃ + F y ₄ = -2 F av (cosδ v /cosδ h ) sinδ h ;
sie unterscheiden sich um den Faktor:
F yh /F yv = -tanδ h /tanδ v .
Dies hat zur Folge, daß beim Parallelverschiebungsbetrieb (Fig. 1, δ v <0,
δ h <0) die Gesamt-Traktionskraft F Ages statt im Radstandmittelpunkt 8 in
einem um die Strecke Δ x mehr zur Vorderachse verschobenen Bezugspunkt 9
angreift:
Δ x = I/2 ((/tanδ v / - /tanδ h /) / (tanδ v / + /tanδ h /)).
Je näher dieser Bezugspunkt 9 am Fahrzeugschwerpunkt liegt, z. B. bei Kfz
mit Frontmotoranordnung, desto günstiger; andernfalls kann sich beim
Parallelverschiebungsbetrieb eine merkliche zusätzliche Drehbewegung
überlagern.
Ebenso wird nach diesem Verfahren kein reiner Drehbetrieb auf der Stelle
(Fig. 3, δ v <0, δ h <0) möglich sein, weil bei Erfüllung der Kompensations
bedingung Σ F x = 0 nicht auch gleichzeitig
Σ F y = 2 F av (sinδ v -(cosδ v /cosδ h ) sinw h )
Null sein kann; dies würde nämlich /δ v / = /δ h /, also "symmetrische" Vierrad
lenkung voraussetzen, wenn man zunächst einmal von gleichen Lenk
einschlägen für rechte und linke Räder ausgeht. (Mit ungleichen Lenk
einschlägen für rechte und linke Räder läßt sich gleichzeitig auch Σ F y = 0
gewährleisten. Entsprechende Ausführungsbeispiele werden weiter unten
erläutert).
Deshalb wird bei diesem Ausführungsbeispiel 1 das Kfz bei unsymmetrischer
Vierradlenkung statt einer reinen Drehbewegung auf der Stelle eine
Drehbewegung mit einer überlagerten Seitwärtsbewegung (in Fig. 3 zunächst
nach links) ausführen, wenn keine weiteren Abhilfemaßnahmen getroffen
werden. Diese Seitwärtsbewegung ist dadurch bedingt, daß die Hinterachse
wegen der dort wirkenden geringeren Traktionskraftkomponente F yh nicht
genauso stark nach rechts gezogen wird wie die Vorderachse von der dort
wirkenden Traktionskraftkomponente F yv nach links. Die Richtung der
"Seitwärts"bewegung wird allerdings infolge der kontinuierlich fortschreitenden
Drehung des Kfz fortlaufend geändert; sie ändert sich von der anfänglichen
y-Richtung nach einer Vierteldrehung (90°) in die Minus-x-Richtung und nach
Erreichen einer Halbdrehung (180°) in die Minus-y-Richtung. Vergleicht man
nach einer solchen Halbdrehung Anfangs- und Endstellung des Kfz, so ist
dieses, abgesehen von der Drehung (Kehrtwendung), in Richtung der
ursprünglichen Minus-x-Richtung, also in Richtung der ursprünglichen
Längsachse verschoben worden. Das Kfz hat also eine Schwenkbewegung um
einen Drehpunkt ausgeführt, der zwischen Punkt 7 und 8 liegt. (Im Falle /δ h /
= /δ v / ist dieser Drehpunkt identisch mit dem Randstandmittelpunkt 8
(Fig. 3), im Falle /δ h / = 0 mit Punkt 7, wie im nächsten Ausführungs
beispiel 2 erläutert wird.)
Der überlagerten Fahrzeugverschiebung in Richtung der ursprünglichen
x-Richtung kann man dadurch Rechnung tragen, daß man von vornherein für
den Drehbetrieb eine entgegengerichtete Längsbewegung in x-Richtung zuläßt,
also Σ F x nicht zu Null macht. Dies hat dann aber wiederum wegen der
kontinuierlichen Drehung des Kfz eine zusätzliche seitliche Versetzung des
Kfz in Richtung der ursprünglichen y-Richtung zur Folge. Anstatt die
Längskräfte zu kompensieren, wie es durch die Erfüllung der Bedingung
m hv = -(cosw v /cosδ h ) geschieht, kann es bei der Drehbewegung günstiger
sein, statt dessen die Querkräfte insgesamt zu verringern oder ganz zu
kompensieren (Σ F y =0). Um letzteres zu gewährleisten, müßte man gleich
große Beträge der Querkräfte an der Vorder- und an der Hinterachse
F yv = F av 2 sinδ v
F yh = F av 2 m hv sinδ h
herbeiführen; dies würde für den Drehbetrieb ein Drehmomentverhältnis
m hv = -(sinδ v /sinδ h ) <-1
erfordern, und es würde sich dann eine nicht verschwindende Längskraft
resultierende
Σ F x = F av 2 (cosδ v - (sinδ v /sinδ h ) cosδ h )
= F av 2 cosw v (1 + /tanδ v / tanδ h /)
= F av 2 cosw v (1 + /tanδ v / tanδ h /)
ergeben. Diese hätte jedoch zur Folge, daß sich der Drehbewegung eine
zusätzliche, zunächst in der ursprünglichen x-Richtung beginnende Längs
bewegung überlagert und das Kfz deshalb vor dem Bug auf der linken Seite
(bei δ<0) etwas mehr Platz benötigt. Das Kfz wird dann nach Ausführung
einer Halbdrehung zusätzlich zu der Kehrtwendung parallel verschoben worden
sein, und zwar in Richtung der ursprünglichen y-Richtung.
Zwischen den beiden Bedingungen Σ F x =0 und Σ F y =0, die sich nach den
obigen Beziehungen - mit links und rechts gleichen Lenkausschlägen - nur bei
symmetrischer Vierradlenkung (/δ v / = /δ h /) gemeinsam erfüllen lassen, kann
bei unsymmetrischer Vierradlenkung (/δ v / < /δ h /) ein den gewünschten
Anforderungen entsprechender Kompromiß geschlossen werden. Noch mehr
Möglichkeiten erhält man, wenn man für rechte und linke Räder unterschiedliche
und evtl. sogar gegensinnige Lenkeinschläge erzeugt, zum Beispiel
mittels servomotorischer Spurstangen-Längenverstellung, wie später beim
Anwendungsbeispiel 4 erläutert wird.
Beim erfindungsgemäßen Rangierbetrieb, insbesondere beim Parallel
verschiebungsbetrieb, muß übrigens, wenn die Längsbewegungen des Kfz
unterdrückt werden sollen, nicht unbedingt die Kompensationsbedingung Σ F x
= 0 nach der dafür angegebenen Gleichung mit einem entsprechenden
Drehmomentverhältnis m hv erfüllt werden. Die Längsbewegungen können statt
dessen auch automatisch dadurch unterdrückt werden, daß ein selbstsperrendes
Mittendifferential 5, z. B. ein Torsen-Differential, oder ein Differential mit
automatisch gesteuerter Sperre, z. B. mit elektronisch-hydraulich gesteuerter
Lamellensperre, verwendet wird. Bei geringfügigsten Drehzahlunterschieden
zwischen Vorderrädern und Hinterrädern, und zwar unabhängig von deren
erfindungsgemäß unterschiedlicher Drehrichtung, teilt beispielsweise das
Torsen-Differential automatisch der jeweils langsamer drehenden Antriebswelle
das größere Antriebsdrehmoment zu, so daß gleiche mittlere Umdrehungs
zahlen für Vorderräder- und Hinterräder gewährleistet sind und auf diese
Weise Längsbewegungen durch eine automatische Anpassung des Drehmoment
verhältnisses m hv unterdrückt werden können. Die Unterdrückung der Längs
bewegungen ist auf diese Weise auch dann möglich, wenn die Kompensations
bedingung Σ F x =0 sonst (bei nicht sperrendem Mittendifferential 5) auf
Grund des an sich vorgegebenen Drehmomentverhältnisses m hv und des Lenk
einschlagverhältnisses /w h /δ v / nicht oder nur annähernd erfüllt wäre.
Unabhängig vom Mitteldifferential 5 kann es zur Vermeidung von
Unsymmetrien, wie bereits erwähnt, aus verschiedenen Gründen zweckmäßig
sein, auch für die Achsdifferentiale 6 und 7 Sperren vorzusehen, z. B. damit
für den speziellen Rangierbetrieb gleiche Radumdrehungen der linken und
rechten Räder erzwungen werden.
Alternativ kann auch ein Verteilergetriebe 5 mit kontinuierlich veränderbarer
Aufteilung des Antriebsdrehmomentes verwendet werden, z. B. nach bekanntem
Vorbild mit elektronisch und/oder hydraulisch steuerbarem Drehmoment
verhältnis m hv . Hierzu dient z. B. ein Planetenrad-Mittendifferential,
kombiniert mit einer Visco-Sperre und einem parallel geschalteten stufenlos
regelbaren Getriebe (Keilriemen-, Schubgliederbandgetriebe oder dgl.); mit
dem stufenlos regelbaren Getriebe können Drehzahlunterschiede zwischen den
Achsen simuliert werden und auf diese Weise die Antriebsdrehmomente M Ah ,
M Av nach Bedarf beliebig umverteilt werden. Wenn eine solche Anordnung
bei einem Kfz mit Allradantrieb ohnehin vorhanden ist und eine stufenlose
Umverteilung ermöglicht, liegt es nahe, die Einrichtung elektronisch gleich
so zu steuern bzw. zu regeln, daß beim speziellen Rangierbetrieb die Längs
bewegungen bzw. die Längskräfte F x oder die Querkräfte F y automatisch
kompensiert werden, d. h. z. B. das Kfz beim Parallelverschiebungsbetrieb keine
Bewegungen in x-Richtung macht oder bestimmte andere gewünschte
Bewegungen im Sinne der vorliegenden Erfindung ausführt.
Anstatt das Mittendifferential 5 selbst 50302 00070 552 001000280000000200012000285915019100040 0002003840783 00004 50183sperrend auszuführen oder es aber, wie
oben dargelegt, mit variablem Drehmomentverhältnis m hv auszustatten und
dann beim Übergang vom normalen Fahrbetrieb auf den speziellen Rangier
betrieb entsprechend umzuschalten oder zu regeln, ist für manche
Anwendungen evtl. folgende wesentlich einfachere Alternative möglich: Man
kann das Wendegetriebe als Vorgelege auslegen und ihm für den speziellen
Rangierbetrieb ein bestimmtes, auch von 1 : 1 abweichendes Drehzahl
übersetzungsverhältnis /i/ geben und außerdem dazu eventuell das Mitten
differential 5 oder zusätzlich auch die Achsdifferentiale 6 und 7 teilweise
oder vollständig sperren. (Bei 100%igem Sperrgrad für das Mitten
differential 5 beispielsweise werden dann die mittleren Drehzahlen der
Vorder- und Hinterräder vollständig ausgeglichen und die Antriebskräfte
entsprechend den Haftreibungsbedingungen an die Vorder- und Hinterräder
verteilt). Man kann dazu nun das Drehzahlübersetzungsverhältnis zwischen
Hinter- und Vorderachse i = n h /n v mit den Lenkeinschlagwinkeln δ₁, δ₂, δ₃,
w₄ für den Parallelverschiebungsbetrieb so abstimmen, daß bei dem betr.
Sperrzustand keine Kfz-Bewegungen in x-Richtung ausgeführt werden. Die
dafür im folgenden verwendeten Konstanten k₁, k₂, k₃, k₄ für die vier Räder
(s. u.) können durch Versuche ermittelt werden; sie sind vom Sperrzustand, von
der Drehmomentverteilung und von den Reibungsverhältnissen abhängig. Man
kann davon ausgehen, daß diese Konstanten zwar nicht gleich sind, daß sie
sich aber in etwa um den gleichen Faktor ändern, wenn sich die Fahrbahn
beschaffenheit oder die Radbelastung - an allen vier Rädern annähernd
gleichmäßig - ändert. Damit ergibt sich für das notwendige Drehzahl
übersetzungsverhältnis i des Wendegetriebes folgende Berechnung:
Das Kfz wird bei diesem Rangiervorgang, z. B. mit gesperrtem Mitten
differential 5, in einem differentiellen Zeitraum Δ t in x-Richtung die
Wegstrecke
Δ x = n v Δ t (k₁ cosδ₁ + k₂ cosδ₂) + n h Δ t (k₃ cosδ₃ + k₄ cosδ₄)
zurücklegen. Um die Wegstrecke Δ x auf Null zu halten und damit die
Längskräfte F x zu kompensieren, ist dem Wendegetriebe ein bestimmtes,
evtl. von i = -1 abweichendes Drehzahlübersetzungsverhältnis i zu geben,
nämlich
i = n h / n v = -(k₁ cosδ₁ + k₂ cosδ₂) / (k₃ cosδ₃ + k₄ cosδ₄),
d. h. bei unsymmetrischer Vierradlenkung ist die Hinterachsdrehzahl für den
speziellen Rangierbetrieb in der Regel entsprechend zu verringern. Wegen Δ x
= 0 unterbleiben dann Längsbewegungen des Kfz, d. h. das Kfz führt dann
je nach den für den Rangier- und Parkierbetrieb gewählten Lenkausschlägen
im wesentlichen eine seitliche Verschiebung der Vorderachse und der
Hinterachse aus, ggf. überlagert von einer mehr oder weniger stark
ausgeprägten Drehung auf der Stelle, bewirkt durch das Hochachsen
drehmoment. Bei geeignet gewähltem Drehzahlübersetzungsverhältnis i gibt
es jedenfalls immer mindestens eine Lenkeinschlagkombination δ₁, δ₂, δ₃,
δ₄, bei der nur seitliche Komponenten der Traktionskraftresultierenden
auftreten.
Schon wegen der bei den Berechnungen vorgenommenen Vernachlässigungen
und Vereinfachungen bedarf es ohnehin grundsätzlich bei allen nach dieser
Beschreibung vorzunehmenden Dimensionierungen für /m hv /, /w h /, /i/ usw.,
insbesondere natürlich ggf. auch z. B. für die Gestaltung der Sperr
charakteristik des Mittendifferentials 5, entsprechender Versuche, um alle
Einflußgrößen, die in die gewünschten Fahrzeugbewegungen mit eingehen, zu
berücksichtigen.
Eine weitere alternative Möglichkeit der Umverteilung der Antriebs
drehmomente beim speziellen Rangierbetrieb besteht übrigens einfach darin,
daß entweder die Hinterräder oder direkt am Mittendifferential die Antriebs
welle zu den Hinterrädern abgebremst werden. Insbesondere wenn das
effektive Drehmomentverhältnis /m hv / für den Normalbetrieb mindestens
gleich oder größer als 1 konzipiert war, läßt sich die gewünschte
Optimierung in jedem Falle durch Abbremsen in geeignetem Maße
herbeiführen, ggf. auch unter Verwendung vorhandener ABS-Komponenten.
Durch dieses Abbremsen wird das Mittendifferential 5 veranlaßt, automatisch
der Vorderachse einen höheren Drehmomentanteil zuzuordnen, d. h. /m hv / wird
entsprechend vermindert und geht im Grenzfall bei vollständiger Blockierung
gegen Null (siehe Ausführungsbeispiel 6). Auch die vorstehend aufgeführten
verschiedenen Maßnahmen können automatisch so gesteuert werden, daß die
Längskräfte F x oder die Querkräfte F y kompensiert werden oder das Kfz nur
bestimmte gewünschte Bewegungen ausführt.
Ist für das Kfz nun überhaupt keine Hinterradlenkung vorgesehen, sondern nur
die übliche Vorderradlenkung, so ist in den obigen Formelbeziehungen w h = 0
zu setzen. Damit entfällt die Seitenkraft an der Hinterachse F yh (=0).
Bei geeigneter Wahl des Vorderachs-Lenkeinschlages
w v = ± arccos(-m hv ) = ± arccos(/m hv /),
bzw. des Drehmomentverhältnisses Hinterachse/Vorderachse
m hv = - cosδ v ,
oder, wenn z. B. mit vollständig gesperrtem Mittendifferential 5 rangiert
werden soll, mit entsprechend gewähltem Drehzahlübersetzungsverhältnis für
das Wendegetriebe
i = n h /n v = - (k ₁ + k₂ / k₃ + k₄) cosδ v
sind die Längskräfte F x wieder annähernd kompensiert. Im Falle gleicher
Konstanten für die Vorder- und die Hinterräder k v = k h tritt die
Kompensation der Längskräfte ein, wenn für die Anwendung von Lenk
einschlagwinkeln von z. B.
/δ v / = 37°, 32°, 27°, 22° usw.
das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse /m hv / (bzw. ersatzweise
das Drehzahlübersetzungsverhältnis für das Wendegetriebe /i/ =)
= 0,80, 0,85, 0,89, 0,93 usw.
gewählt wird. Abweichungen sind wieder möglich, wenn ein selbstsperrendes
Mittendifferential 5, z. B. ein Torsen-Differential, verwendet wird.
Bei richtig mit dem Drehmoment- bzw. Drehzahlverhältnis abgestimmten
Lenkeinschlag w v ergibt sich dann im ersten (Vorwärts-)Gang ein platz
sparendes Ausschwenken des Kfz mit der Vorderachse, z. B. bei positivem
Lenkeinschlag nach links, wie wenn nur die Seitenkraft F yv an der Vorder
achse wirkt, verbunden wiederum mit einem entsprechenden Drehmoment um
die Hochachse im Hinterachsmittelpunkt 7,
M(7) ges = 2 F av I sinδ v ,
siehe Fig. 4. Bei Einlegen des Rückwärtsganges ergibt sich der umgekehrte
Vorgang in die entgegengesetzte Richtung. Bei diesem Vorgang wird am Kfz
praktisch nur die gelenkte Vorderachse nach links oder rechts gezogen, und
es werden die Vorderräder auf dem Spurkreis 11 in etwa um die Hinterachse
(Punkt 7) als Drehpunkt geschwenkt. Die Aufstandspunkte der Vorderreifen
bewegen sich dabei ungefähr auf dem Spurkreis 11; die Schräglaufwinkel
(zwischen der Tangente an den Spurkreis und der Schnittlinie der Radebene
mit der Fahrbahnfläche) betragen dabei für die Räder 1 und 2
α₁ = arctan (2 I/b) -δ
α₂ = arctan (2 I/b) + δ,
sind also sehr unterschiedlich und führen zu verschieden starkem Radieren
der Vorderräder auf dem Fahrbahnuntergrund. Bei Linkseinschlag der Vorder
räder (δ<0) steht das linke Rad wieder wie bei Fig. 3 annähernd quer
zur Spurkreistangente und kann damit praktisch nichts zur Drehbewegung
beitragen; es würde sogar, wenn auch nur mit sehr geringem Effekt, entgegen
der Bewegung auf dem Spurkreis 11 radieren, soweit das nicht durch das
Verteilergetriebe, hier das Vorderachsdifferential 6, ausgeglichen wird. (Es
kann hierbei zweckmäßig sein, das Vorderachsdifferential 6 zu sperren, um
beiden Rädern gleiche Umdrehungen zuzuteilen und gleichmäßigere Abnutzung
der Reifen längs des Umfangs zu gewährleisten.) Wird der Lenkeinschlag
negativ (nach rechts) gewählt oder wird der Rückwärtsgang eingelegt, so daß
alle Antriebsdrehrichtungen sich umkehren, so laufen die Vorgänge seiten
verkehrt im Vergleich zu Fig. 4 ab. Um das starke Radieren des annähernd
quer zur Spurkreistangente stehenden Vorderrades 2 zu vermeiden, desgleichen
auch die dadurch bedingten hemmenden Reibungskräfte, den erhöhten und
ungleichmäßigen Reifenverschleiß und den schlechten Wirkungsgrad dieses
Schwenkbetriebes, müßte das linke Vorderrad 2 entgegengesetzt zum rechten
Vorderrad 1 eingeschlagen und angetrieben werden (vgl. weiter unten
Ausführungsbeispiel 5, Fig. 9); dadurch wird es sogar möglich, radierfreies
Abrollen der Vorderräder 1, 2 auf dem Spurkreis 11 (bzw. 12) zu gewährleisten.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel 2 ist platzsparendes Rangieren möglich,
insbesondere Aus- und Einparken bei engsten Parklücken oder Wenden auf
schmaler Fahrbahn. Der Spurkreis 11 hat dabei einen Radius r, der nur wenig
größer als der Radstand I ist (genauer r = I + b²/(8 I), wobei das Zusatz
glied meist nur wenige Prozent ausmacht und deshalb vernachlässigt werden
kann). Wenn man annimmt, daß bei einem Kfz normalerweise der vordere
Überhang annähernd gleich dem hinteren Überhang ist, ergibt sich für diese
Schwenkbewegung die ungefähre Gesetzmäßigkeit
Wendekreisdurchmesser ca. = Fahrzeuglänge + Radstand,
d. h. der Wendekreisdurchmesser, der bei einem 4-5 m langen Pkw für das
übliche Wenden 10-12 m beträgt, ist hierbei immerhin auf ca. 6,5-8 m,
also immerhin um ein Drittel, verringert.
Zwecks Übergangs vom normalen Fahrbetrieb auf den speziellen Rangier
betrieb (und/oder vom Parallelverschiebungsbetrieb auf den Drehbetrieb) kann
wieder erforderlichenfalls, wie bereits beim Ausführungsbeispiel 1 ausgeführt
wurde, das nominelle Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse /m hv /
im Verteilergetriebe umgeschaltet, durch Drehzahlübersetzung i zwischen
Hinter- und Vorderachse, Sperr- oder Abbremsmaßnahmen oder dgl. beeinflußt
und ggf. automatisch so geregelt werden, daß die Längskräfte F x bzw. die
Querkräfte F y kompensiert werden bzw. das Kfz nur die gewünschten
Parallelverschiebungs-, Dreh- oder Schwenkbewegungen ausführt. Im Grenzfall
ist es sogar möglich, ein Fahrzeug mit normalem Vierrad- bzw. Frontantrieb
und normaler Vorderradlenkung lediglich durch Abbremsmaßnahmen zu einer
Schwenkbewegung mit dem Bug zu veranlassen (siehe Ausführungsbeispiel 6
am Schluß der Beschreibung).
Eine andere Ausführungsform der Erfindung besteht darin, daß die Längs
komponenten F x der Traktionskräfte F a für den erfindungsgemäßen Rangier
betrieb dadurch kompensiert werden, daß nicht die Vorder- und die Hinter
räder, sondern die rechten und die linken Räder mit unterschiedlichen Dreh
richtungen angetrieben werden. Fig. 5 zeigt hierzu das Beispiel eines Kfz mit
Vierradantrieb, bei dem zu diesem Zweck die rechten Räder 1 und 4
vorwärts, die linken Räder 2 und 3 rückwärts angetrieben werden; dies wird
beispielsweise über je ein dem jeweiligen Ausgleichsgetriebe 6 bzw. 7
zugeordnetes bzw. in dieses integriertes Wendegetriebe erreicht. Falls das Kfz
über einen sogen. H-Antrieb verfügt, bei dem nicht Vorderräder 1, 2 und
Hinterräder 3, 4 jeweils zu Antriebseinheiten zusammengefaßt sind, sondern
statt dessen rechte Räder 1, 4 und linke Räder 2, 3, so genügt sogar ein
einziges Wendegetriebe für das Verteilerdifferential, z. B. integriert in den
Abtrieb für die linken Räder. Es ergeben sich für die Traktionskräfte
folgende resultierenden Kraft- und Drehmomentbeträge:
Σ F x = F a ₁ ((cosδ₁ - cosδ₂) -m hv (cosδ₃ - cosδ₄))
Σ F y = F a ₁ ((sinδ₁ - sinδ₂) -m hv (sinδ₃ - sinδ₄))
M(8) ges = F a ₁ (b/2 (cosδ₁ + cosδ₂ + m hv (cosδ₃ + cosδ₄))
+ I/2 (sinδ₁ - sinδ₂ + m hv (sinδ₃ - sinδ₄))).
+ I/2 (sinδ₁ - sinδ₂ + m hv (sinδ₃ - sinδ₄))).
Bei gleichen Lenkeinschlagwinkeln der Vorderräder δ₁ = δ₂ = w und der
Hinterräder (δ₃ = δ₄, wobei letztere bei reiner Vorderradlenkung ohnehin
Null bleiben, δ₃ = δ₄ = 0), sind aus Symmetriegründen sowohl die Summe
der Längskräfte als auch der Querkräfte stets Null (Σ F x = 0, Σ F y = 0), und
zwar ohne daß es dazu eines bestimmten Drehmomentverhältnisses m hv
bedarf. Dieses Drehmomentverhältnis
m hv = F a ₄/F a ₁ = F a ₂/F a ₃
ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel definitionsgemäß immer positiv, weil
die Drehrichtungen der rechten Räder 1, 4 beide gleich und auch die der
linken Räder 2, 3 beide gleich sind. Das Drehmomentverhältnis braucht dabei
nicht unbedingt 1 : 1 (m hv =1) zu sein, es kann aber für den speziellen
Rangierbetrieb evtl. ein selbstsperrendes Mittendifferential 5, z. B. ein
Torsen-Differential, verwendet werden. Mit diesem würde der Antriebsachse
(bzw. bei H-Antrieb der Antriebsseite) mit der geringeren Drehzahl
automatisch mehr Drehmoment zugeführt werden. Ohne Berücksichtigung
dieser Sperrwirkung ergibt sich ein Drehmoment um die Hochachse im
Radstandmittelpunkt 8 bei reiner Vorderradlenkung
M(8) ges = F a ₁ b(cosδ + m hv )
bzw. bei symmetrischer Vierradlenkung (mit gegensinnigen oder gleichsinnigen
Lenkeinschlägen der Vorder- und Hinterräder, δ₁ = δ₂ = -δ₃ = -δ₄ = δ
oder δ₁ = δ₂ = δ₃ = δ₄ = δ)
M(8) ges = F a ₁ b cosδ (1 + m hv ).
Dieses Drehmoment kann durch Einschlagen der Vorderräder nach links oder
rechts (bzw. ggf. auch der Hinterräder) verringert werden, bei m hv =1
geringfügig um 10% bzw. 20% bei einem Pkw mit einem maximalen
Lenkeinschlagwinkel der Vorderräder δ=37°, dagegen um rund 40% bzw.
80% bei einem Omnibus mit einem maximalen Lenkeinschlagwinkel der
Vorderräder δ=79°. Das Kfz führt dann wie in Fig. 3 eine Drehbewegung
auf der Stelle im mathematisch positiven Drehsinn um die Hochachse im
Radstandmittelpunkt 8 aus, zum mindesten wenn dieser im Bereich des
Fahrzeugschwerpunktes liegt. Dabei beschreiben die Mittelpunkte der Reifen
aufstandsflächen im Symmetriefall einen annähernd gemeinsamen Spurkreis 10
mit dem Spurkreisradius r. Die Drehbewegung kann durch die Lenkung
beeinflußt werden oder durch Abbremsen, vorzugsweise nur einzelner
Antriebsseiten, -achsen oder -räder, ggf. evtl. unter Verwendung vorhandener
ABS-Komponenten oder der Handbremse. Die Reifen radieren dabei wieder
auf der Fahrbahn, die Schräglaufwinkel berechnen sich wie im Ausführungs
beispiel 1 (Seite 18), sie sind im Falle δ₁ = δ₂ = δ₃ = δ₄ = 0 sämtlich
gleich α = arctan (I/b). Im Grenzfall, wenn man bei Vierradlenkung Lenk
einschläge bis /δ/→90° realisieren könnte, würden die Räder sogar völlig
nutzlos radieren, ohne daß das Kfz sich dreht. Bei Einlegen des Rückwärts
ganges (Umkehrung aller Drehrichtungen des Antriebs) ergibt sich ein Hoch
achsen-Drehmoment im mathematisch negativen Drehsinn (Uhrzeigersinn).
In einer Analyse der Drehbewegung kann man sich diese Drehung des Kfz
auf der Stelle gemäß Fig. 5, wenn einmal von den Lenkausschlägen δ₁,
δ₂, δ₃, δ₄ abgesehen wird (δ v = δ h = 0), so entstanden denken, als
handele es sich um ein Kfz, bei dem Rad 2 und 3 das rechte und das
linke "Vorder"rad, Rad 1 und 4 das rechte und das linke "Hinter"rad sind.
Bei diesem fiktiven, durch zyklische Vertauschung der Räder entstandenen
Kfz wäre dann an sich die y-Achse die normale Fahrtrichtung, wie bereits
in der Analyse des Parallelverschiebungsbetriebs Fig. 1 auf Seite 13ff.
angenommen, und alle Räder würden dann normalerweise "vorwärts" (in
y-Richtung) angetrieben; hier jedoch in Fig. 5 dreht sich das Kfz auf der
Stelle, weil die "Vorder"räder 2 und 3 aus der y-Richtung um ca. 90° nach
links, die "Hinter"räder 1 und 4 aus der y-Richtung um ca. 90° nach rechts
eingeschlagen sind.
Diese Drehbewegung beruht übrigens auf einem technischen Prinzip, wie es in
ähnlicher Weise bisher nur bei Fahrzeugen mit speziellen Bodenberührungs
elementen (siehe Seite 3, vorletzter Absatz) oder bei Kettenfahrzeugen
praktizierbar erschien, nämlich wenn man z. B. letztere durch Vorwärtslauf
der einen und gleichzeitigen Rückwärtslauf der anderen Gleiskette auf der
Stelle drehen lassen würde. (Tatsächlich wird bei Kettenfahrzeugen eine
solche Drehung üblicherweise durch Abbremsen einer Kette bewirkt.)
Gegenüber der vorliegenden Erfindung fehlen dabei jedoch die entscheidenden
Merkmale des ausschließlichen Radantriebes (Fahrbahnkontakt nur über
gummibereifte Räder) und der Beeinflussungs- und Unterstützungsmöglichkeit
durch Lenkeinschläge der Antriebsräder, wie z. B. beim nächsten Ausführungs
beispiel. Durch geeignete Lenkeinschläge läßt sich, wie das nächste
Ausführungsbeispiel zeigt, eine Vervielfachung der Hochachsen-Drehmomente
und außerdem unter bestimmten Voraussetzungen ein annähernd radierfreies
Abrollen der Reifen erzielen.
Die Drehbewegung gemäß Fig. 5 kann besonders wirksam unterstützt und
beeinflußt werden, wenn man gegensinnige Lenkeinschläge der linken zu den
rechten Rädern und gleichzeitig vorzugsweise symmetrische gegensinnige
Lenkung der Vorder- und der Hinterräder realisiert (δ₁ = -δ₂ = δ₃ = -δ₄
= δ, Fig. 6). Wie derartige Lenkeinschläge auf relativ einfache Weise z. B.
mittels servomotorischer Spurstangen-Längenverstellung realisiert werden
können, wird weiter unten erläutert. Man erhält bei Vierradantrieb
Σ F x = 0
Σ F y = F a ₁ (1 - m hv ) 2 sinδ
M(8) ges = F a ₁ (1 + m hv ) (b cosδ + I sinδ).
Die hierbei auftretende Querkraftresultierende Σ F y kann durch m hv = 1 zu
Null gemacht werden, sie kann zum mindesten vernachlässigbar klein gehalten
werden, damit sich keine nennenswerte überlagerte Parallelverschiebungs
bewegung in y-Richtung ergibt. Im Vergleich zum Ausführungsbeispiel 3
(Fig. 5) ist hier das mit maximalem Lenkeinschlag w max zu erzielende
Hochachsen-Drehmoment M(8) ges um den Faktor
cosδ max + (I/b) sinδ max
größer, z. B. bei normalen Pkws in der Regel ca. um den Faktor 2, bei
relativ langen Fahrzeugen wie Omnibussen um ein Vielfaches größer.
Außerdem kann M(8) ges auch durch entgegengesetzte (negative) Lenk
einschläge kontinuierlich verringert und mit Lenkeinschlägen δ = -arctan(I/b)
auch zu Null gemacht werden; M(8) ges kann darüber hinaus sogar noch durch
entgegengesetzte (negative) Lenkausschläge negativ gemacht werden, so daß
die Drehrichtung der Hochachsen-Drehbewegung sich umkehrt, ohne daß der
Rückwärtsgang eingelegt werden muß und damit alle Antriebs-Drehrichtungen
sich umkehren.
In Fig. 6 ist der Spurkreis 10 (mit dem Spurkreisradius r) für das auf der
Stelle drehende Kfz eingetragen. Man ersieht daraus, daß die Schräglauf
winkel der Reifen 1, 2, 3 und 4 im Symmetriefall alle gleich und relativ
klein sind; sie betragen
α = arctan(I/b) - /δ/ = arccos(b/2 r) - /δ/
und liegen damit bei normalen Pkw (mit maximalen Lenkeinschlagwinkeln von
z. B. 37°) unter 30°. Sie können aber bei Kfz mit relativ kleinem Radstand
oder mit sehr großem maximalem Lenkeinschlagwinkel wie in Fig. 6
/δ/ = arct(I/b) = arccos(b/2 r),
z. B. bei einem Omnibus mit /δ/=79°, I=5,14 b, sogar zu Null gemacht
werden. In diesem Fall verlaufen dann die Schnittlinien der Radebenen mit
der Fahrbahnfläche tangential zum eingezeichneten Spurkreis 10, so daß die
Räder bei dem Drehvorgang ohne größere Schräglaufwinkel wirklich "abrollen"
können und die Reifen so gut wie gar nicht auf dem Fahrbahnuntergrund
radieren. Auf diese Weise kann z. B. die Rangierfähigkeit von kleinen zwei
sitzigen Stadtfahrzeugen ebenso wie die von Sattelzugmaschinen oder
Omnibussen optimiert werden.
Das radierfreie Abrollen kann auch bei betragsmäßig unterschiedlichen Lenk
einschlagwinkeln für Vorder- und Hinterräder gewährleistet werden, nämlich mit
/δ v / = arctan(I-2 Δ x/b) = arccos(b/2 r v )
/δ h / = arctan (I+2 Δ x/b) = arccos(b/2 r h );
dabei verschiebt sich der Fahrzeughochachsen-Drehpunkt um die Strecke Δ x
(<0) vom Radstandmittelpunkt 8 in Richtung auf die Hinterachse (Punkt 7),
und die Vorderräder rollen dann auf einem etwas größeren Spurkreis 12
(Radius r v ), die Hinterräder auf einem kleineren Kreis (Radius r h ) um den
gleichen Drehpunkt ab (siehe Spurkreis 12, Drehpunkt 13 und kleinerer
Kreis 14 wie in Fig. 9, dort allerdings ohne Lenkeinschläge δ h der Hinter
räder 3, 4, die dann um einen anderen als den Drehpunkt 7 auch nicht
radierfrei abrollen können). Auf diese Weise kann z. B. eine Sattelzugmaschine
durch Anordnung des Drehgelenks im Drehpunkt 13 so ausgeführt werden, daß
sie auf der Stelle um das Drehgelenk drehen kann, ohne daß gleichzeitig auch
der aufliegende Anhänger bewegt wird; eine derartige optimale Wendigkeit
wäre andernfalls (bei rechts und links gleichsinnigen Lenkeinschlägen) nur mit
Lenkeinschlagwinkeln δ v von mehr als ±90° realisierbar.
Der Drehbetrieb mit den tangential und radierfrei auf je einem Kreis
abrollenden Vorder- und ggf. Hinterrädern kann übrigens in gleicher Weise
auch bei Kfz nur mit Frontantrieb (m hv =0) oder nur mit Heckantrieb (m hv
=∞, F a ₁=0) realisiert werden; in diesem Falle werden auch bei F yh =0
oder bei F yv =0 die Räder nicht anders abrollen als durch die Lenkung
vorgegeben, also wie in Fig. 6 (/δ h / = /w v /) bzw. Fig. 9 (0≦/δ h / < /δ v /).
Die wirtschaftliche Ausführbarkeit dieses Ausführungsbeispiels 4 (Fig. 6-9)
und des folgenden Ausführungsbeispiels 5 (Fig. 9) und der dazu möglichen
Varianten hängt jedoch davon ab, daß für den erfindungsgemäßen Rangier
betrieb mit nur wenig Aufwand gegensinnige Lenkeinschläge des rechten und
linken Rades jeder Antriebsachse realisiert werden können. Am einfachsten
wird dies durch eine servomotorische Spurstangen-Längenverstellung bewerk
stelligt. Handelt es sich zum Beispiel um eine Vorderradlenkung mit geteilten
Spurstangen, so werden in diese Spurstangen je zwei vorzugsweise koaxiale,
zwecks formschlüssiger Führung ineinanderpassende stabförmige Teile
integriert, nämlich z. B.
- 1. ein Hohlstab und
- 2. ein darin geführter, verschiebbarer Stab oder dgl.,
von denen jeweils der eine Teil eine Zahnstange und der andere ein durch
einen elektrischen oder hydraulischen Servomotor angetriebenes Ritzel
enthält. Durch Antrieb des Ritzels kann die wirksame Länge der betreffenden
zweiteiligen Spurstange verlängert, später durch Antrieb des Ritzels mit
umgekehrter Drehrichtung wieder verkürzt werden. Nach dem Umschalten auf
den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb läuft dieser Antrieb - vorzugsweise
unabhängig von der vorherigen Ausgangsposition der Lenkung - so lange, bis
ein Endkontakt z. B. am Achsschenkel meldet, daß das betreffende Rad den
vorbestimmten Lenkeinschlag erreicht hat; nach dem Ausschalten des
speziellen Rangierbetriebs läuft der Antrieb in umgekehrter Richtung so
lange, bis ein Anschlagkontakt z. B. an der Spurstange meldet, daß diese
wieder ihre Normallänge und die Lenkung wieder ihre vorherige Ausgangs
position erreicht hat.
Diese servomotorische Spurstangen-Längenverstellung findet nur bei Fahrzeug
stillstand oder allenfalls bei Kriechgeschwindigkeiten bzw. niedrigen
Manövriergeschwindigkeiten statt; sie bereitet deshalb auch keine nennens
werten Sicherheitsprobleme, sofern wirksame Maßnahmen gegen unbeab
sichtigte Betätigung im normalen Fahrbetrieb getroffen sind. Sie erlaubt es,
bei Bedarf ganz bestimmte Lenkwinkel zu erzeugen, z. B. - unabhängig von
den im normalen Fahrbetrieb unverzichtbaren Lenkdifferenzwinkeln - genau
gleich große oder auch entgegengesetzte Lenkeinschlagwinkel für rechte und
linke Räder einer Antriebsachse. Sie kann auch für die Hinterradlenkung (Fig.
1-3, 6-9) sowie im übrigen bei allen Ausführungsformen der Erfindung als
Lenkhilfe auch bei den Vorderrädern eingesetzt werden, um den Fahrer der
Notwendigkeit zu entheben, selbst die für den erfindungsgemäßen Rangier
betrieb erforderlichen Lenkeinschläge herzustellen.
Die Drehbewegung gemäß Fig. 6 kann in einer Variante dieses Ausführungs
beispiels auch unterdrückt und statt dessen eine Parallelverschiebungs
bewegung erzeugt werden, wenn die Lenkausschläge der Hinterräder nicht
gegensinnig zu den Vorderrädern, sondern gleichsinnig mit diesen gewählt
werden: δ₁ = -δ₂ = -w₃ = δ₄ = δ (Fig. 7). In diesem Fall von
symmetrischen (vorn und hinten gleich-, rechts und links aber gegensinnigen)
Lenkeinschlägen ergibt sich
Σ F x = 0
Σ F y = F a ₁ (1 + m hv ) 2 sinδ
M(8) ges = F a ₁ (b (1 + m hv ) cosδ + I (1 - m hv ) sinδ).
Bezieht man das Hochachsen-Drehmoment M ges nicht auf den Radstand
mittelpunkt 8, sondern auf den Angriffspunkt 9 der Querkraftresultierenden
Σ F y , der von Punkt 8 um die Strecke Δ x entfernt auf der Verbindungslinie
zwischen Punkt 6 und 7 liegt, so ändert sich das Drehmoment im Vergleich
zu M(8) ges um den Wert
Δ M ges = -F a ₁ Δ x 2 (1 + m hv ) sinδ.
Da im tatsächlichen Angriffspunkt der Querkraftresultierenden Σ F y = F Ages
das Hochachsen-Drehmoment Null sein muß, läßt sich daraus die Lage dieses
Angriffspunktes berechnen. Dieser Angriffspunkt liegt, wenn m hv =1 ist, bei
Δ x = b/(2 tanδ), ist also im Falle Δ x<0 (δ<0) um diese Strecke vom
Radstandmittelpunkt 8 entfernt in Richtung Vorderachse Punkt 6 verschoben,
dagegen im Falle Δ x<0, δ<0) in Richtung Hinterachse Punkt 7 ver
schoben. Wenn m hv von 1 abweicht, ergibt sich mit
Δ x = b/(2 tanδ) - (m hv - 1/m hv + 1)I/2
eine zusätzliche Verschiebung in Richtung Hinterachse. Das Drehmoment
verhältnis m hv , das ggf. durch Umschaltung für den erfindungsgemäßen
Drehbetrieb gewählt wird, kann mit dem zugehörigen Lenkeinschlagwinkel δ
je nach dessen Vorzeichen (und ggf. je nach eingelegtem Vorwärts- oder
Rückwärtsgang) so abgestimmt werden, daß der Angriffspunkt 9 der allein
verbleibenden Querkraftresultierenden Σ F y ungefähr in den zu erwartenden
Fahrzeugschwerpunkt verlegt wird und das Hochachsendrehmoment dort zu
Null wird.
Während in Fig. 7 δ<0 angenommen wurde und eine Parallel
verschiebungsbewegung des Kfz nach links zustande kam, ergibt sich bei
Einlegen des Rückwärtsganges und Umkehrung aller Antriebsdrehrichtungen
(Fig. 8) oder bei Umkehrung aller Lenkeinschläge eine Parallelverschiebungs
bewegung nach rechts.
Wegen der Schwerpunktlage kann es zweckmäßig sein, z. B. ein für den
Drehbetrieb gemäß Fig. 5 oder 6 ausgerüstetes Kfz nicht den vorstehend
beschriebenen Parallelverschiebungsbetrieb gemäß Fig. 7 bzw. 8 ausführen zu
lassen, sondern statt dessen den nach Fig. 1 und 2 (oder umgekehrt ein für
den Drehbetrieb gemäß Fig. 3 ausgerüstetes Kfz statt des Parallel
verschiebungsbetriebs gemäß Fig. 1 und 2 den gemäß Fig. 7 und 8). In
derartigen Fällen wäre es erforderlich, wahlweise die Drehrichtung der
Hinterräder (bzw. der Vorderräder) oder der linken Räder (bzw. der rechten
Räder) umkehren zu können. Dazu könnte man 3 wahlweise schaltbare
Wendegetriebe verwenden und diese z. B. entweder dem Hinterachsantrieb und
den Antriebswellen der beiden linken Räder zuordnen oder z. B. den Antriebs
wellen der beiden Hinterräder und des linken Vorderrades, bei Kfz mit
H-Antrieb z. B. entweder dem Antrieb für die linken Räder und den Antriebs
wellen der Hinterräder oder z. B. den Antriebswellen der beiden linken Räder
und des rechten Hinterrades. Ideal für diesen Zweck, aber sehr aufwendig,
wäre eine Umschaltmöglichkeit von normalem Vierradantrieb auf H-Antrieb;
in diesem Fall würden für die Anwendung der Erfindung 1 bzw. höchstens 2
Wendegetriebe genügen.
Bei Elektrofahrzeugen mit Radantriebsmotoren für die einzelnen Räder, etwa
mit 4 elektrischen Radnaben-Innenpolmotoren, könnte der Aufwand für die
Wendegetriebe u. U. auf einfache Umpolungsschalter reduziert werden. Durch
diese getrennt schaltbaren Umpolungsmöglichkeiten würde dann im Prinzip
- allerdings nur hinsichtlich der Triebwerksumschaltung - der erfindungs
gemäß spezielle Rangierbetrieb ermöglicht werden, z. B. um die linken Räder
mit entgegengesetzter Drehrichtung zu den rechten Rädern anzutreiben. Mit
der bloßen Möglichkeit oder auch mit der tatsächlichen Vornahme einer
entsprechend geeigneten Umpolungsschaltung, sofern es etwa derartiges
bereits irgendwann einmal gegeben haben sollte, wäre jedoch ggf. noch
keineswegs die vorliegende Erfindung mit ihren speziellen Zielsetzungen für
das Parkieren und Manövrieren von normalen Straßen-Kfz mit mechanischem
Triebwerk vorweggenommen. Zu dem erfindungsgemäß durchgeführten
Rangierbetrieb gehören nämlich weitere entscheidende Merkmale, u. a. auch
die Erzeugung von ganz bestimmten, z. T. gegensinnigen Lenkausschlägen
möglichst aller Antriebsräder und deren gezielte Abstimmung entweder mit
dem Drehmomentverhältnis (z. B. gezielte Kompensation aller Längskräfte Σ F x
= 0) oder mit dem Radstand-Spurweite-Verhältnis (Gewährleistung eines
tangentialen Abrollens der Räder auf dem Spurkreis beim Drehen auf der
Stelle).
Es sind auch andere vereinfachte Varianten des Ausführungsbeispiels 4
möglich. Zum Beispiel können die rechten und linken Antriebsräder mit
unterschiedlicher Drehrichtung angetrieben werden, aber nur die vorderen
Räder gelenkt werden. Dieses vereinfachte Verfahren ist u. a. auch bei Kfz
nur mit Frontantrieb anwendbar:
Werden bei einem Kfz mit Vierrad- oder Frontantrieb nur die Vorderräder
1, 2 gegensinnig gelenkt und mit unterschiedlicher Drehrichtung angetrieben,
so ergeben sich wieder Schwenkbewegungen des Kfz mit den Vorderrädern auf
einem Spurkreis 12 (mit dem Radius r v ) um einen Drehpunkt 13 (Fig. 9).
Wenn es sich um ein Kfz mit Vierradradantrieb handelt und beim speziellen
Rangierbetrieb auch die Hinterachse angetrieben wird, tritt dabei ein
zusätzliches Hochachsen-Drehmoment der Hinterräder auf und verändert je
nach Drehmomentverhältnis m hv die Lage des Drehpunktes 13, d. h. dieser
Drehpunkt 13 wird mit wachsendem Drehmomentverhältnis m hv vom Punkt 7
in Richtung auf den Punkt 8 verschoben, so daß er um die Strecke Δ x(<0)
vom Radstandmittelpunkt 8 entfernt liegt. Dadurch wird der Radius r v des
Spurkreises 12 der Vorderräder noch kleiner als beispielsweise der Radius des
Spurkreises 11 in Fig. 4. Während bei einem Kfz mit reinem Frontantrieb der
Drehpunkt 13 im Hinterachsmittelpunkt 7 liegen wird (Fig. 4, Δ x = -I/2),
wird er im Grenzfall bei einem Kfz mit Vierradantrieb und symmetrischer
Vierradlenkung (m hv =1) im Radstandmittelpunkt 8 (Fig. 6, Δ x=0) liegen.
(Die Berechnung entspricht der des Punktes 9 im Ausführungsbeispiel 4,
Fig. 7, nur daß hier die Lenkeinschlagwinkel der hinteren Räder ggf. δ h =0
zu setzen sind.)
Bei Kfz mit relativ kurzem Radstand I oder bei Anwendung eines relativ
großen maximalen Lenkeinschlagwinkels /δ v / = arccos(b/2 r v ) ist es wie
beim Ausführungsbeispiel 4 möglich, die Reifen der Vorderräder 1, 2 auch
mit Schräglaufwinkel α v =0, also ohne nennenswertes Radieren auf dem
Fahrbahnuntergrund, tangential zum Spurkreis 12 (Radius r v ) abrollen zu
lassen. Die Hinterräder würden dabei je nach Schräglaufwinkel α h = /α₃/ = /α₄/
= arccos(b/2 r h ) mehr oder weniger radierend auf einem konzentrischen
kleineren Kreis 14 (Radius r h ) um den gleichen Drehpunkt 13 bewegt werden.
(Um außer den Vorderrädern auch die Hinterräder völlig radierfrei abrollen
zu lassen, müßte man mindestens eine Hinterrad-Zusatzlenkung mit geeignet
gewählten kleineren Lenkeinschlagwinkeln w h vorsehen, wie beim Ausführungs
beispiel 4 beschrieben, siehe oben Seite 34.)
Dieses Ausführungsbeispiel der Erfindung kann z. B. bei Frontantrieb mittels
einer servomotorischen Spurstangen-Längenverstellung (siehe oben Seite 35)
und mittels eines in das Differential 6 integrierten Wendegetriebes z. B. für
das linke Vorderrad 2 realisiert werden. Sollen bei einem Kfz mit Vierrad
antrieb beim Drehbetrieb (mit oder ohne die erwähnte Hinterrad-Zusatz
lenkung) auch die Hinterräder angetrieben werden, so kann ein weiteres
Wendegetriebe in das Differential 7 für das linke Hinterrad 3 integriert
werden; dabei führt dann das Mittendifferential 5 den Ausgleich für die
unterschiedlichen Radwege der Hinter- und der Vorderräder herbei.
Zahlreiche weitere Ausführungsformen sind möglich. Für die Anwendung der
Erfindung ist, wie das vorstehende Ausführungsbeispiel 5 und auch das
folgende Ausführungsbeispiel 6 zeigen, keineswegs unbedingt Allradantrieb und
auch nicht Allradlenkung Voraussetzung. Bei Frontantrieb und Vorderrad
lenkung beschränkt sich schon allein der rein gewichtsmäßige Mehraufwand
für die Anwendung der Erfindung auf wenige Tausendstel des Kfz-Leer
gewichtes und ist im Vergleich zu anderen Rangier- und Parkierhilfen, die
mit Zusatzrädern oder dgl. ähnliches leisten, minimal.
Die folgende besonders stark vereinfachte Variante, abgeleitet aus dem
Ausführungsbeispiel 2, ist - bei normalen Reibungsverhältnissen zwischen
Reifen und Fahrbahn - zwar weniger wirksam in bezug auf Verringerung des
Wendekreisdurchmessers als alle anderen Ausführungsbeispiele, benötigt dafür
aber kein bestimmtes und noch dazu negatives Drehmomentverhältnis m hv ,
also auch keine Drehrichtungsumkehr der Hinterachse für den speziellen
Rangierbetrieb, außerdem auch keine Maßnahmen für das Lenkungssystem.
Bei einem allradangetriebenen Kfz kann der gegensinnige Antrieb der Hinter
räder 3, 4 für den speziellen Rangierbetrieb dadurch ersetzt werden, daß die
gesamte Hinterachse vollständig "abgebremst" wird, indem man z. B. die
Antriebswelle vom Mittendifferential 5 zum Hinterachsdifferential 7
blockiert. Voraussetzung ist hierbei natürlich, daß die beteiligten Triebwerks-
und Getriebeteile den Beanspruchungen einer solchen Getriebeabbremsung
gewachsen sind. Durch diese Blockierung des Hinterachsantriebs wird das
Antriebsdrehmoment nunmehr vom Verteilergetriebe 5 den Vorderrädern 1,
2 zugeteilt, die Längskräfte F x werden teilweise dadurch kompensiert, daß
der normale Hinterradantrieb (m hv <0) entfällt und dadurch nur vortriebs
hemmende Haft- bzw. Gleitreibungskräfte der Hinterräder 3, 4 in Erscheinung
treten.
Dabei bleibt der Ausgleich zwischen den beiden Hinterrädern 3, 4 über
das Hinterachsdifferential 7 gewährleistet; der Übergang von der Haftreibung
in die Gleitreibung erfolgt nur für eines der Räder. (Durch Sperrung des
Hinterachsdifferentials 7 kann die Blockierung jederzeit auf beide Räder
ausgedehnt werden.) Auf Grund der verbleibenden Seitenkräfte F yv des nur
noch wirksamen Frontantriebs führt das Kfz eine Schwenkbewegung mit dem
Bug nach links um die Hinterachse aus. Wegen der nur unvollständigen
Kompensation der Längskräfte F x , wobei mindestens eines der Hinterräder
in nennenswertem Umfang zu gleiten beginnt, bleibt dieser Schwenkbewegung
eine geringfügige Längsbewegung in der jeweiligen x-Richtung überlagert. Der
Radius des Spurkreis 11 ist infolgedessen etwas größer als der Radstand, und
ist vergleichsweise etwas größer als bei dem Verfahren nach Fig. 4;
gleichwohl bleibt der Wendekreisdurchmesser, insbesondere bei guten
Haftreibungsbedingungen zwischen Hinterreifen und Fahrbahnuntergrund,
immer noch deutlich kleiner als im normalen Fahr- und Rangierbetrieb.
Im Prinzip ungefähr die gleiche Wirkung, allerdings ohne Ausgleichmöglichkeit
zwischen den beiden Hinterrädern 3, 4, läßt sich bei einem Front
antriebs-Kfz erreichen, wenn man bei diesem eine auf die Hinterräder
wirkende Handbremse fest anzieht und auf diese oder andere Weise - evtl.
auch durch Verwendung ggf. vorhandener ABS-Komponenten - die Hinterräder
3, 4 blockiert: Bei Einschlagen des Lenkrades z. B. stark nach links würde das
Kfz mit blockierten Hinterrädern dann beim langsamen Anfahren einen etwas
engeren Bogen nach links beschreiben, als es dem normalen Wendekreis
entspricht. Dieser Effekt kommt dadurch zustande, daß den Längskräften
F xv der Vorderräder 1, 2 die Reibungskräfte der blockierenden Hinterräder
3, 4 entgegenwirken, so daß die von den eingeschlagenen Vorderrädern
erzeugten Seitenkräfte F yv dominieren. Die F x -Komponenten werden dabei
allerdings nur zu einem noch kleineren Teil kompensiert, die Haftreibung der
blockierenden Hinterräder geht dabei in Gleitreibung über (es sei denn, es
wird z. B. zusätzlich ein Unterlegkeil für mindestens eines der Hinterräder
verwendet, s. u.).
Das vorstehend aufgezeigte Verfahren einer gewissermaßen "statischen"
Kurvenkriechfahrt mit mindestens einem blockierten Hinterrad ist übrigens
nicht vorweggenommen durch gewisse aus dem Rallye-Sport bekannte
"dynamische" Verfahren der Handbremsenbetätigung in der Kurve. Bekannt ist
z. B., daß Rallye-Fahrer mit allrad-angetriebenen Fahrzeugen in einer spitzen
Haarnadelkurve gern ruckartig die Handbremse betätigen, um das Fahrzeug
schneller in die gewünschte Gegenrichtung zu zwingen. Oder in Sicherheits
trainings wird z. B. für Notbremsungen empfohlen, in bestimmten kritischen
Situationen erforderlichenfalls durch Betätigung der Handbremse und
Herumreißen der Lenkung eine energieverzehrende Drehbewegung des
Fahrzeugs einzuleiten. Derartige Handbremseffekte beruhen auf dem Wegfall
der Seitenführungskräfte bei blockierenden Hinterrädern, nicht aber auf einer
Kompensation der Längskomponenten der Antriebskräfte und haben deshalb
mit dem hier vorliegenden allgemeinen Erfindungsgedanken nichts zu tun.
Um für die Abbremsung bzw. Blockierung eines Hinterrades den höchst
möglichen Kraftschlußbeiwert zu gewährleisten und damit den Wendekreis
durchmesser auf ein Minimum zu verringern, nämlich ca. Fahrzeuglänge +
Radstand, kann man - vorzugsweise behelfsmäßig bei Fahrzeugen, die nicht
für den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb ausgerüstet sind - auch folgendes
Verfahren anwenden: Für eine Schwenkbewegung des Fahrzeugbugs nach links
arretiert man vorzugsweise das linke Hinterrad 3 annähernd ortsfest durch
eine an diesem Rad befestigte, den Reifen an einer Stelle u-förmig
umschließende Radkralle oder durch einen vorgelegten Unterlegkeil oder dgl.
Dadurch wird das Hinterrad 3 am Vorwärtsrollen gehindert und wird während
des weiteren Wendevorganges höchstens noch mit der Reifenaufstandsfläche
des arretierten Hinterrades einen kleinen Kreis auf der Fahrbahn um das
Hindernis (Radkralle, Unterlegkeil oder dgl.) beschreiben. Radkralle bzw.
Unterlegkeil können beispielsweise aus einem bei Belastung auf der
Fahrbahnfläche haftenden Unterteil und einem darauf drehbaren Oberteil zur
Aufnahme des Reifens bestehen; sie sind zu dem genannten Zweck so
geformt, daß auch beim Schwenken des Fahrzeugbugs im Verlauf des
Wendevorgangs (bis mindestens 90°, eventuell bis 180°) der Hinterreifen stets
arretiert bleibt, ohne beschädigt zu werden, bis - nach leichtem Zurücksetzen
des Kfz - die Radkralle bzw. der Unterlegkeil wieder entfernt werden kann.
Claims (23)
1. Parkier- und Manövrierhilfe für Kraftfahrzeuge mit mindestens zwei lenkbaren Antriebsrädern,
sowie zugehöriges mechanisches Getriebe- und Lenkungssystem, wie folgt gekennzeichnet:
Während Fahrwerk, Räder und Bereifung des Kfz konventionell ohne eine besondere Parkier- oder Manövrierhilfe ausgeführt sind, wird im Bedarfsfall ein spezieller Rangierbetrieb für besonders flexibles Parkieren und Manövrieren auf engstem Raum im wesentlichen durch Umschaltung(en) im mechanischen Antriebs-(Getriebe-)System ermöglicht, indem durch diese Umschaltungen
entweder die Antriebsachsen, z. B. die Vorder- und die Hinterachse,
oder die Antriebsräder auf der rechten und auf der linken Seite
erfindungsgemäß in unterschiedlicher Drehrichtung angetrieben werden, und zwar Vorderachse und ggf. Hinterachse mit vorzugsweise so gewähltem Drehmomentverhältnis,
daß erstens alle Traktionskraft-Komponenten in Richtung der Kfz-Längsachse sich aufheben (Summe aller Längskräfte = 0) und Längs bewegungen des Kfz unterdrückt werden,
und daß zweitens, vorzugsweise wenn gleichzeitig bestimmte gleichsinnige oder gegensinnige Lenkeinschläge erzeugt werden, die an den Antriebsrädern wirksam bleibenden, in der Gesamtwirkung auf das Kfz sich nicht aufhebenden Traktionskräfte
entweder als Querkräfte (quer zur Kfz-Längsachse) alle in eine Richtung weisen und dadurch eine seitliche Parallelverschiebungs bewegung des Kfz bewirken (Ausführungsbeispiele: Fig. 1, 2, 7 oder 8),
oder vorzugsweise als Querkräfte in entgegengesetzte Richtungen weisen und dadurch eine Drehung des Kfz auf der Stelle um eine Hochachse bewirken (Ausführungsbeispiele: Fig. 3, 6),
bei unterschiedlicher Drehrichtung der rechten und linken Räder auch ohne Lenkeinschläge als Längskräfte in entgegengesetzte Richtungen weisen und dadurch ebenfalls eine Drehung des Kfz auf der Stelle bewirken (Fig. 5),
oder als verschieden große Kräfte an Vorder- und Hinterachse gleichzeitig Parallelverschiebung und Drehung des Kfz bewirken, so daß eine Schwenkbewegung vorzugsweise mit dem Fahrzeugbug zustandekommt (Ausführungsbeispiele: Fig. 4 und 9).
Während Fahrwerk, Räder und Bereifung des Kfz konventionell ohne eine besondere Parkier- oder Manövrierhilfe ausgeführt sind, wird im Bedarfsfall ein spezieller Rangierbetrieb für besonders flexibles Parkieren und Manövrieren auf engstem Raum im wesentlichen durch Umschaltung(en) im mechanischen Antriebs-(Getriebe-)System ermöglicht, indem durch diese Umschaltungen
entweder die Antriebsachsen, z. B. die Vorder- und die Hinterachse,
oder die Antriebsräder auf der rechten und auf der linken Seite
erfindungsgemäß in unterschiedlicher Drehrichtung angetrieben werden, und zwar Vorderachse und ggf. Hinterachse mit vorzugsweise so gewähltem Drehmomentverhältnis,
daß erstens alle Traktionskraft-Komponenten in Richtung der Kfz-Längsachse sich aufheben (Summe aller Längskräfte = 0) und Längs bewegungen des Kfz unterdrückt werden,
und daß zweitens, vorzugsweise wenn gleichzeitig bestimmte gleichsinnige oder gegensinnige Lenkeinschläge erzeugt werden, die an den Antriebsrädern wirksam bleibenden, in der Gesamtwirkung auf das Kfz sich nicht aufhebenden Traktionskräfte
entweder als Querkräfte (quer zur Kfz-Längsachse) alle in eine Richtung weisen und dadurch eine seitliche Parallelverschiebungs bewegung des Kfz bewirken (Ausführungsbeispiele: Fig. 1, 2, 7 oder 8),
oder vorzugsweise als Querkräfte in entgegengesetzte Richtungen weisen und dadurch eine Drehung des Kfz auf der Stelle um eine Hochachse bewirken (Ausführungsbeispiele: Fig. 3, 6),
bei unterschiedlicher Drehrichtung der rechten und linken Räder auch ohne Lenkeinschläge als Längskräfte in entgegengesetzte Richtungen weisen und dadurch ebenfalls eine Drehung des Kfz auf der Stelle bewirken (Fig. 5),
oder als verschieden große Kräfte an Vorder- und Hinterachse gleichzeitig Parallelverschiebung und Drehung des Kfz bewirken, so daß eine Schwenkbewegung vorzugsweise mit dem Fahrzeugbug zustandekommt (Ausführungsbeispiele: Fig. 4 und 9).
2. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 1
vorzugsweise für Kfz mit Vierradantrieb und -lenkung,
sowie zugehöriges Getriebe- und Lenkungssystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Im Bedarfsfall werden - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - die Vorderräder (1), (2) gegenüber den Hinterrädern (3), (4) gegensinnig, d. h. mit entgegengesetzter Drehrichtung, angetrieben, und zur Erzeugung der notwendigen Seitenkräfte werden
entweder die Hinterräder gegensinnig zu den Vorderrädern eingeschlagen, so daß das Kfz mehr oder weniger nur seitliche Parallelverschiebungsbewegungen quer zu seiner Längsachse ausführt, und zwar nach links (Fig. 1) oder rechts (Fig. 2) je nachdem, ob die Vorderräder (1), (2) nach links oder nach rechts und die Hinterräder (3), (4) entsprechend gegensinnig eingeschlagen sind und ob ein Vorwärtsgang (Fig. 1 und 2) oder ein Rückwärtsgang eingelegt ist,
oder die Vorder- und Hinterräder gleichsinnig eingeschlagen, so daß das Kfz annähernd eine Drehbewegung auf der Stelle in mathematisch positivem (Fig. 3) oder negativem Drehsinn um eine Hochachse, mindestens aber eine Schwenkbewegung vorzugsweise mit dem Fahrzeugbug ausführt, je nachdem ob die Räder (1), (2), (3), (4) sämtlich nach links (Fig. 3) oder nach rechts eingeschlagen sind und ob ein Vorwärtsgang (Fig. 3) oder Rückwärtsgang eingelegt ist.
Im Bedarfsfall werden - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - die Vorderräder (1), (2) gegenüber den Hinterrädern (3), (4) gegensinnig, d. h. mit entgegengesetzter Drehrichtung, angetrieben, und zur Erzeugung der notwendigen Seitenkräfte werden
entweder die Hinterräder gegensinnig zu den Vorderrädern eingeschlagen, so daß das Kfz mehr oder weniger nur seitliche Parallelverschiebungsbewegungen quer zu seiner Längsachse ausführt, und zwar nach links (Fig. 1) oder rechts (Fig. 2) je nachdem, ob die Vorderräder (1), (2) nach links oder nach rechts und die Hinterräder (3), (4) entsprechend gegensinnig eingeschlagen sind und ob ein Vorwärtsgang (Fig. 1 und 2) oder ein Rückwärtsgang eingelegt ist,
oder die Vorder- und Hinterräder gleichsinnig eingeschlagen, so daß das Kfz annähernd eine Drehbewegung auf der Stelle in mathematisch positivem (Fig. 3) oder negativem Drehsinn um eine Hochachse, mindestens aber eine Schwenkbewegung vorzugsweise mit dem Fahrzeugbug ausführt, je nachdem ob die Räder (1), (2), (3), (4) sämtlich nach links (Fig. 3) oder nach rechts eingeschlagen sind und ob ein Vorwärtsgang (Fig. 3) oder Rückwärtsgang eingelegt ist.
3. Getriebesystem nach Anspruch 2 vorzugsweise für vierrädrig angetriebene Kfz,
wie folgt gekennzeichnet:
Für die vorgesehene Drehrichtungsumkehr einer Achse wird ein Wende getriebe vorgesehen, entweder integriert in das Verteilergetriebe bzw. Mittendifferential (5) oder zusätzlich zu diesem Getriebe (5), während statt dessen bei Kfz mit sogen. H-Antrieb, bei dem rechte und linke Räder jeweils zu Antriebseinheiten zusammengefaßt sind, getrennte Wendegetriebe für beide Hinterräder (3), (4) vorgesehen werden.
Für die vorgesehene Drehrichtungsumkehr einer Achse wird ein Wende getriebe vorgesehen, entweder integriert in das Verteilergetriebe bzw. Mittendifferential (5) oder zusätzlich zu diesem Getriebe (5), während statt dessen bei Kfz mit sogen. H-Antrieb, bei dem rechte und linke Räder jeweils zu Antriebseinheiten zusammengefaßt sind, getrennte Wendegetriebe für beide Hinterräder (3), (4) vorgesehen werden.
4. Getriebe- und Lenkungssystem nach Anspruch 2,
wie folgt gekennzeichnet:
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - Vierradlenkung mit einem Lenkeinschlagverhältnis Hinterräder/Vorderräder von betragsmäßig 1 : 1 und dementsprechend Vierradantrieb mit einer Drehmomentaufteilung Hinterachse/Vorderachse von betragsmäßig 1 : 1 verwendet.
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - Vierradlenkung mit einem Lenkeinschlagverhältnis Hinterräder/Vorderräder von betragsmäßig 1 : 1 und dementsprechend Vierradantrieb mit einer Drehmomentaufteilung Hinterachse/Vorderachse von betragsmäßig 1 : 1 verwendet.
5. Getriebe- und Lenkungssystem nach Anspruch 2,
wie folgt gekennzeichnet:
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - bei stärkerem Lenkeinschlag für die Vorderräder als für die Hinterräder das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse entsprechend kleiner gemacht, so daß das Kfz die nach Anspruch 2 vorgesehenen Bewegungen ausführen kann.
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - bei stärkerem Lenkeinschlag für die Vorderräder als für die Hinterräder das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse entsprechend kleiner gemacht, so daß das Kfz die nach Anspruch 2 vorgesehenen Bewegungen ausführen kann.
6. Getriebe- und Lenkungssystem nach Anspruch 2,
wie folgt gekennzeichnet:
Das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse wird umschaltbar ausgeführt, z. B. nach bekanntem Vorbild durch ein entsprechend ausgeführtes Verteilergetriebe (5), vorzugsweise durch ein Planetengetriebe, mit umschaltbarer Lastverteilung auf Hinter- und Vorderachse, wodurch das Kfz im Bedarfsfall - in dem speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - mit bestimmten Lenkeinschlägen die nach Anspruch 2 vorgesehenen Bewegungen ausführen kann.
Das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse wird umschaltbar ausgeführt, z. B. nach bekanntem Vorbild durch ein entsprechend ausgeführtes Verteilergetriebe (5), vorzugsweise durch ein Planetengetriebe, mit umschaltbarer Lastverteilung auf Hinter- und Vorderachse, wodurch das Kfz im Bedarfsfall - in dem speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - mit bestimmten Lenkeinschlägen die nach Anspruch 2 vorgesehenen Bewegungen ausführen kann.
7. Getriebesystem nach Anspruch 2,
wie folgt gekennzeichnet:
Das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse wird durch entsprechende Ausführung des Verteilergetriebes (5) nach bekanntem Vorbild kontinuierlich variabel gehalten und wird dabei im Bedarfsfall - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 oder bestimmte Varianten desselben - so gesteuert, daß das Kfz die nach Anspruch 2 vorgesehenen Bewegungen ausführen kann.
Das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse wird durch entsprechende Ausführung des Verteilergetriebes (5) nach bekanntem Vorbild kontinuierlich variabel gehalten und wird dabei im Bedarfsfall - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 oder bestimmte Varianten desselben - so gesteuert, daß das Kfz die nach Anspruch 2 vorgesehenen Bewegungen ausführen kann.
8. Getriebesystem nach Anspruch 1, 2, 3 oder 7,
wie folgt gekennzeichnet:
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - das Mittendifferential des Verteilergetriebes (5) ganz oder anteilig gesperrt und/oder für das Wendegetriebe ein betragsmäßig von 1 : 1 abweichendes Drehzahlübersetzungsverhältnis so eingestellt, daß die Längskräfte sich im wesentlichen aufheben und dadurch die Unterdrückung von Kfz-Bewegungen in Längsrichtung gewährleistet ist.
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - das Mittendifferential des Verteilergetriebes (5) ganz oder anteilig gesperrt und/oder für das Wendegetriebe ein betragsmäßig von 1 : 1 abweichendes Drehzahlübersetzungsverhältnis so eingestellt, daß die Längskräfte sich im wesentlichen aufheben und dadurch die Unterdrückung von Kfz-Bewegungen in Längsrichtung gewährleistet ist.
9. Getriebe- und Lenkungssystem nach Anspruch 2,
vorzugsweise für Kfz mit Vierradantrieb und Vorderradlenkung,
wie folgt gekennzeichnet:
Im Bedarfsfall werden - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - nur die Vorderräder (1), (2) eingeschlagen und dazu das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse so gewählt, daß die Längskräfte sich bei dem vorgesehenen Lenkeinschlag aufheben,
so daß die Vorderachse je nachdem, ob die Vorderräder nach links oder rechts eingeschlagen sind und je nachdem, ob ein Vorwärts- oder Rückwärtsgang eingelegt ist, nach links (Fig. 4) oder rechts gezogen wird und das Kfz dadurch eine entsprechende Schwenkbewegung mit dem Fahrzeugbug ausführt, bei der die Vorderräder (1), (2) auf einem Spurkreis (11) um den Hinterachsenmittelpunkt (7) bewegt werden.
Im Bedarfsfall werden - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - nur die Vorderräder (1), (2) eingeschlagen und dazu das Drehmomentverhältnis Hinterachse/Vorderachse so gewählt, daß die Längskräfte sich bei dem vorgesehenen Lenkeinschlag aufheben,
so daß die Vorderachse je nachdem, ob die Vorderräder nach links oder rechts eingeschlagen sind und je nachdem, ob ein Vorwärts- oder Rückwärtsgang eingelegt ist, nach links (Fig. 4) oder rechts gezogen wird und das Kfz dadurch eine entsprechende Schwenkbewegung mit dem Fahrzeugbug ausführt, bei der die Vorderräder (1), (2) auf einem Spurkreis (11) um den Hinterachsenmittelpunkt (7) bewegt werden.
10. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 1 vorzugsweise für Kfz mit Vierradantrieb,
sowie zugehöriges Getriebe- und Lenkungssystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Im Bedarfsfall werden - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - die linken und die rechten Antriebsräder mit entgegengesetzten Drehrichtungen angetrieben, z. B. bei vierrädrig angetriebenen Kfz die rechten Antriebsräder (1, 4) vorwärts, die linken Antriebsräder (2, 3) rückwärts (Fig. 5), so daß vorzugsweise die Summe aller Längskomponenten und die Summe aller Querkomponenten der Traktionskräfte kompensiert werden und das Kfz dann je nach Unterstützung, Abbremsung oder sonstiger Beeinflussung durch die eingeschlagenen Vorderräder (1, 2) und ggf. Hinterräder (3, 4) eine Dreh- oder Schwenkbewegung im mathematisch positiven Drehsinn (entgegen dem Uhrzeigersinn) ausführt.
Im Bedarfsfall werden - für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 - die linken und die rechten Antriebsräder mit entgegengesetzten Drehrichtungen angetrieben, z. B. bei vierrädrig angetriebenen Kfz die rechten Antriebsräder (1, 4) vorwärts, die linken Antriebsräder (2, 3) rückwärts (Fig. 5), so daß vorzugsweise die Summe aller Längskomponenten und die Summe aller Querkomponenten der Traktionskräfte kompensiert werden und das Kfz dann je nach Unterstützung, Abbremsung oder sonstiger Beeinflussung durch die eingeschlagenen Vorderräder (1, 2) und ggf. Hinterräder (3, 4) eine Dreh- oder Schwenkbewegung im mathematisch positiven Drehsinn (entgegen dem Uhrzeigersinn) ausführt.
11. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 10
sowie zugehöriges Lenkungssystem, wie folgt gekennzeichnet:
Die gelenkten Räder werden dabei nicht wie bei normaler Lenkung gleichsinnig eingeschlagen, sondern zur Unterstützung und Beeinflussung der Drehbewegung mit entgegengesetzten Lenkeinschlägen versehen, z. B. wird das rechte Vorderrad (1) nach links, das linke Vorderrad (2) nach rechts eingeschlagen,
außerdem werden dabei ggf. die Hinterräder, falls die ebenfalls gelenkt werden, gegensinnig zu den Vorderrädern gelenkt, z. B. wird das linke Hinterrad (3) nach links, das rechte Hinterrad (4) nach rechts eingeschlagen, so daß sich annähernd eine reine Drehbewegung auf der Stelle ergibt (Fig. 6),
oder statt dessen werden dabei die gelenkten Hinterräder nicht gegensinnig, sondern gleichsinnig mit den Vorderrädern gelenkt, nämlich z. B. wird das linke Hinterrad (3) wie das linke Vorderrad (2) nach rechts eingeschlagen, das rechte Hinterrad (4) wie das rechte Vorderrad (1) nach links eingeschlagen, so daß das Kfz z. B. statt einer Drehbewegung im mathematisch positiven Drehsinn annähernd eine Parallelverschiebungsbewegung nach links (Fig. 7) ausführt (bzw. nach rechts, wenn alle Antriebsdrehrichtungen (Fig. 8) oder alle Lenkeinschläge umgekehrt werden).
Die gelenkten Räder werden dabei nicht wie bei normaler Lenkung gleichsinnig eingeschlagen, sondern zur Unterstützung und Beeinflussung der Drehbewegung mit entgegengesetzten Lenkeinschlägen versehen, z. B. wird das rechte Vorderrad (1) nach links, das linke Vorderrad (2) nach rechts eingeschlagen,
außerdem werden dabei ggf. die Hinterräder, falls die ebenfalls gelenkt werden, gegensinnig zu den Vorderrädern gelenkt, z. B. wird das linke Hinterrad (3) nach links, das rechte Hinterrad (4) nach rechts eingeschlagen, so daß sich annähernd eine reine Drehbewegung auf der Stelle ergibt (Fig. 6),
oder statt dessen werden dabei die gelenkten Hinterräder nicht gegensinnig, sondern gleichsinnig mit den Vorderrädern gelenkt, nämlich z. B. wird das linke Hinterrad (3) wie das linke Vorderrad (2) nach rechts eingeschlagen, das rechte Hinterrad (4) wie das rechte Vorderrad (1) nach links eingeschlagen, so daß das Kfz z. B. statt einer Drehbewegung im mathematisch positiven Drehsinn annähernd eine Parallelverschiebungsbewegung nach links (Fig. 7) ausführt (bzw. nach rechts, wenn alle Antriebsdrehrichtungen (Fig. 8) oder alle Lenkeinschläge umgekehrt werden).
12. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 11
vorzugsweise für Kfz mit Vierradlenkung
mit relativ kurzem Radstand oder
großem maximalem Vorderrad-Lenkeinschlag,
sowie zugehöriges Lenkungssystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Für den speziellen Drehbetrieb auf der Stelle nach Anspruch 1, 2 bzw. 11 mit gegensinnigen Lenkeinschlägen des rechten und des linken Vorderrades und gegensinnigen Lenkeinschlägen der Vorderräder und der Hinterräder werden die Lenkeinschlagwinkel der Antriebsräder betragsmäßig entsprechend der Formel / δ / = arccos (Spurweite/2×Spurkreisradius)so gewählt, daß alle vier Antriebsräder auf dem gemeinsamen Spurkreis (10) (Fig. 6) oder die Vorder- und Hinterräder auf unterschiedlichen Spurkreisen (12) und (14) (Fig. 9) annähernd tangential, d. h. ohne Schräglaufwinkel und ohne nennenswertes Reifenradieren, abrollen können.
Für den speziellen Drehbetrieb auf der Stelle nach Anspruch 1, 2 bzw. 11 mit gegensinnigen Lenkeinschlägen des rechten und des linken Vorderrades und gegensinnigen Lenkeinschlägen der Vorderräder und der Hinterräder werden die Lenkeinschlagwinkel der Antriebsräder betragsmäßig entsprechend der Formel / δ / = arccos (Spurweite/2×Spurkreisradius)so gewählt, daß alle vier Antriebsräder auf dem gemeinsamen Spurkreis (10) (Fig. 6) oder die Vorder- und Hinterräder auf unterschiedlichen Spurkreisen (12) und (14) (Fig. 9) annähernd tangential, d. h. ohne Schräglaufwinkel und ohne nennenswertes Reifenradieren, abrollen können.
13. Getriebesystem nach Anspruch 10, 11 oder 12,
vorzugsweise für vierrädrig angetriebene Kfz,
wie folgt gekennzeichnet:
Zur Erzeugung der Drehrichtungsumkehr z. B. für die linken Antriebsräder wird je ein Wendegetriebe verwendet, das vorzugsweise in das zugehörige Achsdifferential integriert wird, während bei Kfz mit H-Antrieb statt dessen ein Wendegetriebe verwendet wird, das am Mittendifferential in den Abtrieb für die linken Räder integriert wird.
Zur Erzeugung der Drehrichtungsumkehr z. B. für die linken Antriebsräder wird je ein Wendegetriebe verwendet, das vorzugsweise in das zugehörige Achsdifferential integriert wird, während bei Kfz mit H-Antrieb statt dessen ein Wendegetriebe verwendet wird, das am Mittendifferential in den Abtrieb für die linken Räder integriert wird.
14. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 10-13
vorzugsweise für Kfz mit Frontantrieb
und Vorderradlenkung,
sowie zugehöriges Getriebe- und Lenkungssystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Durch ein Wendegetriebe z. B. für das linke Vorderrad (2) wird dieses - für den speziellen Schwenkbetrieb (Drehbetrieb) nach Anspruch 1, 10 bzw. 11 - rückwärts angetrieben, während das rechte Vorderrad (1) vorwärts angetrieben wird, außerdem wird ein gegensinniger Lenkeinschlag erzeugt (rechtes Vorderrad (1) nach links, linkes Vorderrad (2) nach rechts eingeschlagen), so daß das Kfz eine Schwenkbewegung mit dem Bug nach links um den Drehpunkt (13) (zwischen Hinterachsenmittelpunkt (7) und Radstandsmittelpunkt (8)) mit dem Spurkreis (12) (Fig. 9) ausführt (oder nach rechts, wenn die Antriebsdrehrichtungen oder die Lenkeinschläge der Vorderräder umgekehrt werden), wobei, wenn das Fahrzeug über Vierradantrieb verfügt, zusätzlich z. B. das linke Hinterrad vorwärts, das rechte Hinterrad rückwärts angetrieben werden kann, so daß durch das dabei entstehende zusätzliche Hochachsen-Drehmoment der Radius r v des Spurkreises (12) der Vorderräder evtl. kleiner als der Radstand wird.
Durch ein Wendegetriebe z. B. für das linke Vorderrad (2) wird dieses - für den speziellen Schwenkbetrieb (Drehbetrieb) nach Anspruch 1, 10 bzw. 11 - rückwärts angetrieben, während das rechte Vorderrad (1) vorwärts angetrieben wird, außerdem wird ein gegensinniger Lenkeinschlag erzeugt (rechtes Vorderrad (1) nach links, linkes Vorderrad (2) nach rechts eingeschlagen), so daß das Kfz eine Schwenkbewegung mit dem Bug nach links um den Drehpunkt (13) (zwischen Hinterachsenmittelpunkt (7) und Radstandsmittelpunkt (8)) mit dem Spurkreis (12) (Fig. 9) ausführt (oder nach rechts, wenn die Antriebsdrehrichtungen oder die Lenkeinschläge der Vorderräder umgekehrt werden), wobei, wenn das Fahrzeug über Vierradantrieb verfügt, zusätzlich z. B. das linke Hinterrad vorwärts, das rechte Hinterrad rückwärts angetrieben werden kann, so daß durch das dabei entstehende zusätzliche Hochachsen-Drehmoment der Radius r v des Spurkreises (12) der Vorderräder evtl. kleiner als der Radstand wird.
15. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 14
vorzugsweise für Kfz mit Frontantrieb und
Vorderradlenkung mit relativ kurzem Radstand
oder großem maximalem Lenkeinschlag,
sowie zugehöriges Lenkungssystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Für den speziellen Schwenkbetrieb (Drehbetrieb) nach Anspruch 1, 11 bzw. 14 mit gegensinnigen Lenkeinschlägen des rechten und des linken Vorderrades (1), (2) (Fig. 9) werden die Lenkeinschlagwinkel betragsmäßig entsprechend der Formel / α / = arccos (Spurweite/(2×Spurkreisradius))so gewählt, daß die Vorderräder annähernd tangential auf einem Spurkreis (12) um den Drehpunkt (13) ohne Schräglaufwinkel und ohne nennenswertes Reifenradieren abrollen können. Eine ggf. vorhandene Hinterrad-Zusatzlenkung wird dabei vorzugsweise so ausgelegt, daß auch die Hinterräder annähernd tangential auf einem entsprechend kleineren Kreis um den gleichen Drehpunkt (13) abrollen können.
Für den speziellen Schwenkbetrieb (Drehbetrieb) nach Anspruch 1, 11 bzw. 14 mit gegensinnigen Lenkeinschlägen des rechten und des linken Vorderrades (1), (2) (Fig. 9) werden die Lenkeinschlagwinkel betragsmäßig entsprechend der Formel / α / = arccos (Spurweite/(2×Spurkreisradius))so gewählt, daß die Vorderräder annähernd tangential auf einem Spurkreis (12) um den Drehpunkt (13) ohne Schräglaufwinkel und ohne nennenswertes Reifenradieren abrollen können. Eine ggf. vorhandene Hinterrad-Zusatzlenkung wird dabei vorzugsweise so ausgelegt, daß auch die Hinterräder annähernd tangential auf einem entsprechend kleineren Kreis um den gleichen Drehpunkt (13) abrollen können.
16. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 1, 2, 10-13
sowie zugehöriges Getriebesystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Das Getriebesystem wird mit beispielsweise insgesamt bis zu 3 Wendegetrieben zur Drehrichtungsumkehr wahlweise der Hinterräder (bzw. der Vorderräder) oder der linken Räder (bzw. rechten Räder) so ausgestattet, daß z. B. Parallelverschiebungsbewegungen des Kfz vorzugsweise nach Anspruch 2 oder z. B. Drehungen des Kfz vorzugsweise nach Anspruch 10-12 (oder umgekehrt Drehungen nach Anspruch 2 und Parallelverschiebungsbewegungen nach Anspruch 11) stattfinden können; die 3 wahlweise zu schaltenden Wendegetriebe werden dabei z. B. entweder dem Hinterachsantrieb und den Antriebswellen der beiden linken Räder oder z. B. den Antriebswellen der beiden Hinterräder und des linken Vorderrades zugeordnet, bei Kfz mit H-Antrieb z. B. entweder dem Antrieb für die linken Räder und den Antriebswellen der Hinterräder oder z. B. den Antriebswellen der beiden linken Räder und des rechten Hinterrades, während bei Umschaltungsmöglichkeit von normalem Vierradantrieb auf H-Antrieb 1 oder 2 Wendegetriebe genügen.
Das Getriebesystem wird mit beispielsweise insgesamt bis zu 3 Wendegetrieben zur Drehrichtungsumkehr wahlweise der Hinterräder (bzw. der Vorderräder) oder der linken Räder (bzw. rechten Räder) so ausgestattet, daß z. B. Parallelverschiebungsbewegungen des Kfz vorzugsweise nach Anspruch 2 oder z. B. Drehungen des Kfz vorzugsweise nach Anspruch 10-12 (oder umgekehrt Drehungen nach Anspruch 2 und Parallelverschiebungsbewegungen nach Anspruch 11) stattfinden können; die 3 wahlweise zu schaltenden Wendegetriebe werden dabei z. B. entweder dem Hinterachsantrieb und den Antriebswellen der beiden linken Räder oder z. B. den Antriebswellen der beiden Hinterräder und des linken Vorderrades zugeordnet, bei Kfz mit H-Antrieb z. B. entweder dem Antrieb für die linken Räder und den Antriebswellen der Hinterräder oder z. B. den Antriebswellen der beiden linken Räder und des rechten Hinterrades, während bei Umschaltungsmöglichkeit von normalem Vierradantrieb auf H-Antrieb 1 oder 2 Wendegetriebe genügen.
17. Getriebesystem nach Anspruch 1-15,
wie folgt gekennzeichnet:
Als Mittendifferential (5) wird ein selbstsperrendes Getriebe verwendet, z. B. ein Torsen-Differential, oder ein Getriebe mit automatisch vorzugsweise über Radsensoren gesteuerter Sperre, z. B. mit elektronisch-hydraulisch gesteuerter Lamellensperre, um für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 die Antriebskräfte auf Vorder- und Hinterachse so zu verteilen, daß Längsbewegungen des Kfz unterbleiben bzw. - bei Kfz mit H-Antrieb und selbstsperrendem Mittendifferential oder dgl. - Querbewegungen des Kfz unterbleiben.
Als Mittendifferential (5) wird ein selbstsperrendes Getriebe verwendet, z. B. ein Torsen-Differential, oder ein Getriebe mit automatisch vorzugsweise über Radsensoren gesteuerter Sperre, z. B. mit elektronisch-hydraulisch gesteuerter Lamellensperre, um für den speziellen Rangierbetrieb nach Anspruch 1 die Antriebskräfte auf Vorder- und Hinterachse so zu verteilen, daß Längsbewegungen des Kfz unterbleiben bzw. - bei Kfz mit H-Antrieb und selbstsperrendem Mittendifferential oder dgl. - Querbewegungen des Kfz unterbleiben.
18. Parkier- und Manövrierhilfe nach Anspruch 1-17
und zugehöriges Getriebesystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Der spezielle Rangierbetrieb nach Anspruch 1 wird im stärker übersetzten Rückwärtsgang abgewickelt, oder in je einem zusätzlichen, besonders stark übersetzten Vorwärts- und Rückwärtsgang.
Der spezielle Rangierbetrieb nach Anspruch 1 wird im stärker übersetzten Rückwärtsgang abgewickelt, oder in je einem zusätzlichen, besonders stark übersetzten Vorwärts- und Rückwärtsgang.
19. Lenkvorrichtung nach Anspruch 12-13
oder Lenkungssystem und Lenkhilfe nach Anspruch 1-18,
wie folgt gekennzeichnet:
Zur Erzielung eines bestimmten, ggf. auch gegensinnigen Lenkeinschlages der Räder einer Achse wird die lenkgeometrisch wirksame Länge der Spurstangen (bzw. mindestens einer Spurstange) durch elektrische oder hydraulische Servomotoren verlängert und wieder verkürzt, wozu in diese Spurstange(n je) z. B. zwei vorzugsweise koaxiale, zwecks formschlüssiger Führung ineinanderpassende stabförmige Teile integriert werden, nämlich ein Hohlstab und ein darin geführter, verschiebbarer Stab oder dgl., von denen jeweils der eine Teil eine Zahnstange und der andere ein durch einen elektrischen oder hydraulischen Servomotor angetriebenes Ritzel enthält.
Zur Erzielung eines bestimmten, ggf. auch gegensinnigen Lenkeinschlages der Räder einer Achse wird die lenkgeometrisch wirksame Länge der Spurstangen (bzw. mindestens einer Spurstange) durch elektrische oder hydraulische Servomotoren verlängert und wieder verkürzt, wozu in diese Spurstange(n je) z. B. zwei vorzugsweise koaxiale, zwecks formschlüssiger Führung ineinanderpassende stabförmige Teile integriert werden, nämlich ein Hohlstab und ein darin geführter, verschiebbarer Stab oder dgl., von denen jeweils der eine Teil eine Zahnstange und der andere ein durch einen elektrischen oder hydraulischen Servomotor angetriebenes Ritzel enthält.
20. Lenkvorrichtung oder Lenkhilfe
mit servomotorischer Spurstangen-Längenverstellung
nach Anspruch 19,
wie folgt gekennzeichnet:
Der servomotorische Antrieb des Ritzels läuft jeweils - vorzugsweise unabhängig von der vorherigen Ausgangsposition der Lenkung - so lange, bis ein Endkontakt z. B. am Achsschenkel meldet, daß das betreffende Rad den vorbestimmten Lenkeinschlag erreicht hat; später läuft der Antrieb in umgekehrter Richtung so lange, bis ein Anschlagkontakt z. B. an der Spurstange meldet, daß diese wieder ihre Normallänge und die Lenkung wieder ihre vorherige Ausgangsposition erreicht hat.
Der servomotorische Antrieb des Ritzels läuft jeweils - vorzugsweise unabhängig von der vorherigen Ausgangsposition der Lenkung - so lange, bis ein Endkontakt z. B. am Achsschenkel meldet, daß das betreffende Rad den vorbestimmten Lenkeinschlag erreicht hat; später läuft der Antrieb in umgekehrter Richtung so lange, bis ein Anschlagkontakt z. B. an der Spurstange meldet, daß diese wieder ihre Normallänge und die Lenkung wieder ihre vorherige Ausgangsposition erreicht hat.
21. Parkier- und Manövrierverfahren analog Anspruch 1 oder 2
vorzugsweise für Kfz mit Vorderradlenkung
und mit Front- oder Vierradantrieb,
sowie zugehöriges Getriebe-, Lenkungs- und Bremssystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb analog Anspruch 1 - anstelle eines in der Drehrichtung umgekehrten Antriebes der Hinterräder mindestens ein Hinterrad oder jedes der Hinterräder (3), (4) oder bei Kfz mit Vierradantrieb statt dessen auch die Antriebswelle für die Hinterräder (3), (4) abgebremst oder blockiert, um zum mindesten teilweise eine Kompensation der Längskräfte zu gewährleisten, so daß beim Anfahren mit maximal eingeschlagenen Vorderrädern eine Schwenkbewegung des Kfz mit dem Fahrzeugbug um die abgebremste bzw. blockierte Hinterachse möglich wird.
Im Bedarfsfall wird - für den speziellen Rangierbetrieb analog Anspruch 1 - anstelle eines in der Drehrichtung umgekehrten Antriebes der Hinterräder mindestens ein Hinterrad oder jedes der Hinterräder (3), (4) oder bei Kfz mit Vierradantrieb statt dessen auch die Antriebswelle für die Hinterräder (3), (4) abgebremst oder blockiert, um zum mindesten teilweise eine Kompensation der Längskräfte zu gewährleisten, so daß beim Anfahren mit maximal eingeschlagenen Vorderrädern eine Schwenkbewegung des Kfz mit dem Fahrzeugbug um die abgebremste bzw. blockierte Hinterachse möglich wird.
22. Parkier- und Manövrierverfahren nach Anspruch 21,
sowie zugehörige Radkralle oder Unterlegkeil
zum Blockieren eines Hinterrades,
wie folgt gekennzeichnet:
Zur Verringerung des Wendekreisdurchmessers wird - vorzugsweise behelfsmäßig bei Fahrzeugen, die nicht für den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb ausgerüstet sind - für die Dauer des Wendemanövers eines der Hinterräder annähernd ortsfest arretiert, d. h. am Vorwärtsrollen gehindert, und zwar vorzugsweise durch eine an diesem Rad befestigte, den Reifen an einer Stelle u-förmig umschließende Radkralle oder durch einen vorgelegten Unterlegkeil, so daß das Kfz im Verlauf des Wendemanövers vorzugsweise um den auf der Fahrbahnoberfläche haftenden Unterteil der Radkralle oder des Unterlegkeils als Drehpunkt geschwenkt wird.
Zur Verringerung des Wendekreisdurchmessers wird - vorzugsweise behelfsmäßig bei Fahrzeugen, die nicht für den erfindungsgemäßen Rangierbetrieb ausgerüstet sind - für die Dauer des Wendemanövers eines der Hinterräder annähernd ortsfest arretiert, d. h. am Vorwärtsrollen gehindert, und zwar vorzugsweise durch eine an diesem Rad befestigte, den Reifen an einer Stelle u-förmig umschließende Radkralle oder durch einen vorgelegten Unterlegkeil, so daß das Kfz im Verlauf des Wendemanövers vorzugsweise um den auf der Fahrbahnoberfläche haftenden Unterteil der Radkralle oder des Unterlegkeils als Drehpunkt geschwenkt wird.
23. Parkier- und Manövrierhilfe analog Anspruch 1 oder 2
sowie zugehöriges mechanisches Getriebe- und Lenkungssystem,
wie folgt gekennzeichnet:
Es wird nur ein lenkbares Antriebsrad verwendet, z. B. bei einem 3-rädrigen Fahrzeug nur ein lenkbares, in der Mitte angeordnetes Frontantriebsrad.
Es wird nur ein lenkbares Antriebsrad verwendet, z. B. bei einem 3-rädrigen Fahrzeug nur ein lenkbares, in der Mitte angeordnetes Frontantriebsrad.
Priority Applications (4)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883840783 DE3840783C1 (en) | 1988-12-03 | 1988-12-03 | Parking and manoeuvring aid for motor vehicles |
DE19893933585 DE3933585A1 (de) | 1988-12-03 | 1989-10-07 | Parkier- und manoevrierhilfe fuer kraftfahrzeuge |
PCT/DE1989/000753 WO1990006252A1 (de) | 1988-12-03 | 1989-12-01 | Parkier- und manövrierhilfe für kraftfahrzeuge |
DD33520789A DD297795B5 (de) | 1988-12-03 | 1989-12-04 | Parkier- und Manoevrierhilfe fuer Kraftfahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19883840783 DE3840783C1 (en) | 1988-12-03 | 1988-12-03 | Parking and manoeuvring aid for motor vehicles |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3840783C1 true DE3840783C1 (en) | 1990-03-29 |
Family
ID=6368402
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19883840783 Expired - Lifetime DE3840783C1 (en) | 1988-12-03 | 1988-12-03 | Parking and manoeuvring aid for motor vehicles |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3840783C1 (de) |
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- 1988-12-03 DE DE19883840783 patent/DE3840783C1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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8364 | No opposition during term of opposition | ||
8315 | Request for restriction filed | ||
8318 | Patent restricted | ||
AG | Has addition no. |
Ref country code: DE Ref document number: 3933585 Format of ref document f/p: P |
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8306 | Patent modified in the restriction proceedings (reprinted) | ||
AG | Has addition no. |
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D5 | Patent modified in the restriction proceedings | ||
AG | Has addition no. |
Ref country code: DE Ref document number: 3933585 Format of ref document f/p: P |
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8322 | Nonbinding interest in granting licenses declared | ||
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