DE3711755A1 - Orthonyxie-spange zur nagelbehandlung - Google Patents
Orthonyxie-spange zur nagelbehandlungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Orthonyxie-Spange zur
Nagelbehandlung, insbesondere von Fußnägeln, mit zwei an
einem Tragabschnitt einen Haken aufweisenden Spangenteilen,
Nagelbehandlung, insbesondere von Fußnägeln, mit zwei an
einem Tragabschnitt einen Haken aufweisenden Spangenteilen,
die durch ein Befestigungselement unter Vorspannung mit
einander verbindbar sind.
Im Rahmen der fußpflegerischen Tätigkeit müssen häufig Nägel
behandelt werden, die mit ihren Außenrändern schmerzhaft
ins Fleisch drücken. In vielen Fällen wird dabei heute noch
die gänzlich unbefriedigende Radikalmethode angewandt, indem
der Arzt den Nagel reißt. Selbst in Fällen, in denen ein
Facharzt zu Rate gezogen wird, werden die eingewachsenen Nägel
meist chirurgisch behandelt, wobei bei diesem Eingriff der
Nagel aus dem Nagelbett herausgelöst wird. Dies hat aber nicht
nur erhebliche Schmerzen, auch nach der Operation, zur Folge,
sondern führt auch zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, ohne
daß dabei sicher gewährleistet ist, daß die Krankheit nicht
wieder auftritt.
Eine nichtchirurgische Abhilfe ermöglicht die bereits mit
großem Erfolg eingesetzte sogenannte Orthonyxie, d.h. die Ge
raderichtung der Nägel mit Hilfe von auf sie aufgesetzten
Spangen. Diese Spangen sind seitlich mit Haken versehen, die
unter die Ränder des Nagels greifen und diese aufgrund der
federnden Spangenwirkung nach oben ziehen, um auf diese Weise
die Krümmung des Nagels zu reduzieren und schließlich die
Heilung der entzündeten eitrigen und eingewachsenen Ecken und
Nagelfalze zu erreichen. Neben der Einfachheit der Orthonyxie
behandlung gegenüber den komplizierteren chirurgischen Ein
griffen hat diese auch noch den Vorteil, daß eine sofortige
Schmerzbefreiung erreicht wird.
Für die allgemeine Orthonyxie gilt nach wie vor die vorbekannte
einteilige Spange als Behandlungsgerät. Damit konnten jedoch
eitrige und entzündete Nägel nicht behandelt werden. Diese
mußten bisher in jedem Fall operiert werden. Um auch diese
Operationen zu vermeiden, wurde bereits vorgeschlagen, die
Orthonyxiespange aus zwei Spangenteilen mit jeweils einem
Tragabschnitt und einem daran angeformten Haken zusammenzu
setzen, die durch ein Verbindungselement unter Vorspannung
miteinander verbindbar sind. Bei einer solchen in der Ge
brauchsmusterschrift 81 36 484 beschriebenen geteilten
Orthonyxiespange ist ein Plättchen mit Einlagerungsrinnen für
die Tragabschnitte der Spangenteile vorgesehen, welches zu
nächst mittels eines Klebers auf dem Nagel befestigt wird,
so daß dann einzeln das eine und das andere Spangenteil jeweils
mit vorgebbarem Zug aufsetzbar sind. Im allgemeinen ist dabei
auch vorgesehen, daß die Tragabschnitte der Spangenteile in
den Einlagerungsringen, in denen sie klemmend gehaltert sind,
zusätzlich durch eine weitere Klebung fixiert sind.
Diese geteilte Orthonyxiespange hat gegenüber den vorbekannten
einteiligen Spangen zwar den Vorteil, daß nicht für jeden An
wendungsfall eine mühsame Maßanfertigung der Spange statt
finden muß und daß darüber hinaus auch das Einhaken unter dem
eingewachsenen Seitenrand des Nagels leichter durchgeführt
werden kann. In der Praxis hat sich das Verfahren unter Ver
wendung einer geteilten Orthonyxiespange nach der Gebrauchs
musterschrift 81 36 484 aber nicht bewährt, da die Halterung
über das auf den Nagel aufgeklebte Plättchen weder die Ein
haltung einer definierten Vorspannung ermöglicht, noch - wegen
der vielen Klebevorgänge - einfach und rasch durchführbar ist.
Entscheidend aber ist der Nachteil, daß die Spangenteile in die
Rillen des Plättchens so stark eingedrückt werden müssen (an
sonsten ergibt sich ja keine ausreichende Klemmhalterung unter
Vorspannung), daß es am vereiterten Nagel zu unerträglichen
Schmerzen kam.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine geteilte
Orthonyxie-Spange zu schaffen, welche bei einfachster Aufsetz
barkeit eine exakte vorgebbare federnde Vorspannung auf die
Nagelränder ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß vorgesehen,
daß die Spangenteile mit Verbindungs-Ausbiegungen versehen
sind, über welche eine das Befestigungselement bildende, vor
zugsweise im wesentlichen C-förmig ausgebildete, Federklammer
aufhakbar ist.
Die Ausbildung des Befestigungselements als im wesentlichen
C-förmige Federklammer, die die beiden Spangenteile miteinander
verklammert, ermöglicht es zunächst, die beiden Spangenteile
sehr schonend und ohne Druck auf den Nagel unter die einander
gegenüberliegenden Nagelränder einzuhängen, woraufhin dann mit
einem einfachen Handgriff das Aufhaken der Federklammer er
folgt, die - sowohl in Verbindung mit der elastischen Feder
wirkung der Federklammer selbst als auch der aus Metalldraht
gebogenen Spangenteile - für eine ausreichende Vorspannung
sorgt, die unerläßlich ist, um die Nagelränder sofort anzu
heben.
Um dabei eine ausreichende Federkraft zu erzielen und gleich
zeitig mit Hilfe einer speziellen Zange das Aufsetzen der Fe
derklammer zu vereinfachen, kann in Ausgestaltung der Erfindung
vorgesehen sein, daß der Basisschenkel der Federklammer etwa
mittig mit einer gebogenen Federöse versehen ist. Diese Feder
öse läßt sich darüber hinaus auch durch Verdrücken in der Weise
ausnutzen, daß die wirksame Länge des Basisschenkels verändert
und damit eine Anpassung an unterschiedliche Nagelbreiten er
zielt wird. Der wesentliche Teil der Federung und damit der
Vorspannung für die die Nagelränder untergreifenden Haken lie
fert aber nicht nur die Federklammer, sondern die Spangenteile
selbst, was in besonders einfacher Weise dadurch realisierbar
ist, daß die aus Federstahl oder dergl. gebogenen Spangenteile
jeweils wenigstens eine im wesentlichen U-förmige, flach auf
dem Nagel aufliegende Federausbiegung aufweisen. Je nach der
Breite des Nagels erfolgt beim Aufsetzen der Federklammer eine
mehr oder weniger große V-förmige Auffederung dieser Federaus
biegung.
Während die Federausbiegung zweckmäßigerweise immer auf dem
Nagel flach aufliegen sollte, damit sie nicht unnötig störend
nach oben übersteht, können die Verbindungsausbiegungen zum
Aufhaken der Federklammer sowohl in der Ebene der Federausbie
gungen als auch in einer dazu senkrechten Ebene angeordnet sein,
wobei im ersteren Fall die Federklammer von oben auf den Nagel
aufgesetzt wird, während sie im zweiten Fall parallel zur Nagel
oberfläche von vorne oder hinten aufzusetzen ist.
Dieses Aufhaken läßt sich dabei gemäß einer weiteren vorteil
haften Weiterbildung der Erfindung besonders einfach dadurch
ausführen, daß die Spangenteile mit - nach dem Aufsetzen abzu
trennenden - Griffschenkeln versehen sind. Durch diese nach
oben überstehenden Griffschenkel lassen sich die Spangenteile
einzeln einfach unter den Nagelrand haken und - unter Verwendung
von Sekundenkleber - mit einer gewissen Vorspannung an ihrem
auf dem Nagel aufliegenden Abschnitt fixieren. Anschließend
wird der Griffschenkel abgetrennt und die Spangenteile durch
die Federklammer miteinander verbunden. Das zusätzliche Fixie
ren der Spangenteile durch Sekundenkleber am Nagel hat nur eine
vorübergehende Halterungsfunktion derart, daß die dreiteilige
Spange nicht wie eine Kette wirkend am Nagel hin und her
rutschen kann, sondern fixiert ist. Darüber hinaus erfolgt
dann auch noch eine endgültige Fixierung durch Aufbringen
eines künstlichen Nagels, der zusätzlich die hochstehenden
Enden der Spangenteile bzw. der Federklammer einbettet und
überdeckt.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung erge
ben sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier Ausführungs
beispiele sowie anhand der Zeichnung. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen Fußnagel mit aufgesetzter er
findungsgemäßer Orthonyxie-Spange,
Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1 mit
getrennt dargestellter Federklammer,
Fig. 3
und 4 den Fig. 1 und 2 entsprechende Darstellungen einer
abgeänderten Orthonyxie-Spange, bei der das Aufsetzen
der Klammer nicht parallel zum Zehennagel, sondern von
oben her erfolgt,
Fig. 5 die Haltung des die beiden Spangenteile in einem gemein
samen Bauteil vereinigenden Drahtbiegeteils bei Beginn
der Behandlung, und
Fig. 6 den Restfederstahlabschnitt nach dem Abtrennen der bei
den Spangenteile und dem Anbiegen eines als Federklammer
fungierenden Achter-Biegeteils.
Die erfindungsgemäße Orthonyxie-Spange besteht aus zwei Spangen
teilen 1 und 2, die in den beiden dargestellten Ausführungs
beispielen jeweils spiegelsymmetrisch unterschiedlich ausge
bildet sind, die aber auch zwei identisch ausgebildete Spangen
teile sein könnten. Jedes dieser Spangenteile 1 und 2 umfaßt
einen Drahtabschnitt mit einem angeformten Haken 3 bzw. 4, wobei
im Zuge des Drahtabschnittes im wesentlichen U-förmige Feder
ausbiegungen 5 und 6 der aus Federstahldraht gebogenen Spangen
teile vorgesehen sind, an die sich Verbindungsausbiegungen 7
bzw. 8 anschließen. Schließlich ist jedes Spangenteil mit einem
Griffschenkel 9 bzw. 10 versehen, der es erleichtert, den
Haken 3 bzw. 4 unter den jeweiligen Rand 11, 12 des Nagels 13
zu haken. Nach dem Aufhaken des ersten Spangenteils wird dieses
mit Hilfe von Sekundenkleber unter einer vorgegebenen Vorspan
nung auf dem Nagel fixiert (was aus Übersichtlichkeitsgründen
in der Zeichnung nicht dargestellt ist) und anschließend der
Griffschenkel 9 bzw. 10 bei 16 abgetrennt. Nachdem in gleicher
Weise das zweite Spangenteil aufgebracht und fixiert worden
ist, wird die Federklammer 14 auf die Verbindungs-Ausbiegungen
7, 8 aufgehakt und schließlich zur endgültigen Fixierung ein
künstlicher Nagel aufgebracht, der neben dieser Fixierungs
funktion auch die nach oben überstehenden Enden der Verbindungs
teile, die durch das Abzwicken der Griffschenkel gebildet sind,
einbettet und überdeckt.
Im Fall der Anordnung nach Fig. 1 liegen die Verbindungsaus
biegungen 7 und 8 in einer Ebene senkrecht zu den Federaus
biegungen 5, 6, stehen also nach oben über den Nagel über, so
daß die im wesentlichen C-förmige, mit einer mittig angeordne
ten gebogenen Federöse 15 versehene Federklammer 14 parallel
zur Nageloberfläche von vorne aufgehakt werden kann. Zum Auf
haken der Federklammer 14 sieht man zweckmäßigerweise eine
Zange vor, welche im Bereich der Öse eingreifend die Basis
schenkelteile stärker streckt und somit die Feder öffnet,
so daß sie über die Verbindungs-Ausbiegungen 7, 8 aufgehakt
werden kann, während beim Loslassen die Haken sich wieder
einander nähern und dann die gewünschte Verbindung der Spangen
teile 1 und 2 übernehmen.
Die Ausführungsform nach Fig. 3 unterscheidet sich von der
nach Fig. 1 dadurch, daß die Verbindungs-Ausbiegungen 7 und 8
in der gleichen Ebene wie die Feder-Ausbiegungen 5, 6 liegen,
d.h. ebenfalls unmittelbar auf dem Nagel aufliegen und daß
sich die Griffschenkel unmittelbar an den jeweiligen Außen
schenkel der Verbindungs-Ausbiegungen 7, 8 anschließen. Bei
dieser Ausführungsform erfolgt das Aufhaken der Federklammer,
deren Haken nicht in der Ebene der Öse 15, sondern senkrecht
dazu liegen, von oben und nicht von vorne, was durch das Frei
liegen des Bereichs über dem Nagel infolge der anderen An
winklung der Griffschenkel 9 und 10 ohne weiteres möglich ist.
Die beiden Spangenteile bilden zunächst, wie man insbesondere
aus Fig. 5 erkennen kann, ein einteiliges Biegeteil, welches
eine sorgfältige und schmerzlose Einbringung des ersten Spangen
teils und auch den notwendigen Zug gestattet. Nachdem das
erste Teil fixiert ist, wird dieses oberhalb der Biegung an
der gestrichelten Stelle abgeschnitten und anschließend in
gleicher Weise das zweite Biegeteil aufgebracht. Die gezeigte
Handstellung ermöglicht dabei in Verbindung mit der mittigen
Ausbiegung 17 des einstückigen Federdrahtteils eine besonders
einfache Behandlung und verhindert, daß die Finger am Biegeteil
abrutschen können, wie dies der Fall wäre, wenn man die Spangen
teile von vorneherein einzeln hätte und nur einen dünnen Draht
zwischen den Fingern halten und unter Zug unter den Nagel haken
müßte.
Nach dem Fixieren und dem anschließenden Abtrennen des zweiten
Spangenteils bleibt ein Reststück zurück, an dem sich, wie in
Fig. 6 gezeigt ist, mit Hilfe einer Zange sehr einfach ein
Achter-Biegeteil herstellen läßt, welches anstelle der Feder
klammer 14 als Verbindungselement benutzt werden kann. Diese
unmittelbare Fertigung des Verbindungsteils oder der Feder
klammer aus dem übrigbleibenden Federdrahtstahl mit Hilfe einer
Zange hat den Vorteil, daß man die Bemessung, d.h. den Abstand
zwischen den angeformten Ösen je nach der Breite des behandel
ten Nagels genau abstimmen kann.
Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbei
spiele beschränkt. Neben einer anderen Ausbildung der Spangen
teile mit beispielsweise mehreren mäanderförmigen Feder-Aus
biegungen, könnte selbstverständlich auch eine andere Feder
klammer verwendet werden, als die dargestellte, im wesentlichen
C-förmige Federklammer. Darüber hinaus ist es nicht unbedingt
erforderlich, daß das zweite Spangenteil vor dem Aufsetzen der
Federklammer mit Sekundenkleber auf dem Nagel fixiert wird,
sondern eine solche Fixierung könnte auch nachträglich erfolgen,
ehe der Nagel insgesamt mit Kunstnagelmaterial übergossen wird.
Claims (8)
1. Orthonyxie-Spange zur Nagelbehandlung, insbesondere von Fuß
nägeln, mit zwei an einem Tragabschnitt einen Haken aufwei
senden Spangenteilen, die durch ein Befestigungselement unter
Vorspannung miteinander verbindbar sind, dadurch gekennzeich
net, daß die Spangenteile (1, 2) mit Verbindungs-Ausbiegungen
(7, 8) versehen sind, über welche eine das Befestigungsele
ment bildende, vorzugsweise C-förmige, Federklammer (14) auf
hakbar ist.
2. Orthonyxie-Spange nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Basisschenkel der Federklammer (14) etwa mittig mit
einer gebogenen Federöse (15) versehen ist.
3. Orthonyxie-Spange nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Spangenteile (1, 2) Biegeteile aus Federstahl
od.dgl. sind.
4. Orthonyxie-Spange nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spangenteile (1, 2) eine im wesentli
chen U-förmige, flach auf dem Nagel aufliegende Federausbie
gung (5, 6) aufweisen.
5. Orthonyxie-Spange nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungs-Ausbiegungen (7, 8) in der Ebene der
Federausbiegungen (5, 6) liegen.
6. Orthonyxie-Spange nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verbindungs-Ausbiegungen (7, 8) im wesentlichen in
einer zur Ebene der Federausbiegungen (5, 6) senkrechten Ebene
angeordnet sind.
7. Orthonyxie-Spange nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spangenteile (1, 2) mit
nach dem Aufsetzen der Federklammer (14) abzutrennenden
Griffschenkeln (9, 10) versehen sind.
8. Orthonyxie-Spange nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spangenteile als einstückiges Biege
teil mit einer mittigen Fingerausbiegung aneinanderhängen.
Priority Applications (1)
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DE19873711755 DE3711755A1 (de) | 1987-04-07 | 1987-04-07 | Orthonyxie-spange zur nagelbehandlung |
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ID=6325084
Family Applications (1)
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DE19873711755 Granted DE3711755A1 (de) | 1987-04-07 | 1987-04-07 | Orthonyxie-spange zur nagelbehandlung |
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