DE3711138A1 - Antrieb zum fernbetaetigten ein- und ausschalten eines selbstschalters - Google Patents
Antrieb zum fernbetaetigten ein- und ausschalten eines selbstschaltersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Antrieb zum fernbetätigten
Ein- und Ausschalten eines Selbstschalters, insbesondere
eines Leitungsschutzschalters, mittels eines an
Steuerleitungen angeschlossenen, in seiner Drehrichtung
umkehrbaren Elektromotors, der über ein Getriebe und einen
damit zusammenwirkenden Mechanismus mit einem Bedienungsknebel
des in einer parallelen Ebene angeordneten, etwa in einem
konturengleichen Nachbargehäuse untergebrachten
Selbstschalters gekoppelt ist.
Ein solcher Antrieb ist aus der DE-OS 35 00 587 bekannt.
Hierbei ist auf dem letzten Rad des Getriebes ein mit einem
Stift in das Bedienungsorgan des Selbstschalters
eingreifender Hebel schwenkbar gelagert, der in
Einschaltrichtung des Selbstschalters von einem Nocken
beaufschlagt wird. In Ausschaltrichtung ist der Hebel über
einen zweiten Mitnehmer in Form einer Kulisse steuerbar
und nach beendetem Einschaltvorgang erfolgt eine
selbsttätige Unterbrechung des Einschaltsignals durch
einen im Steuerleitungskreis angeordneten Sprungschalter.
Nach dem Einschaltvorgang wird der Motor und das Getriebe
durch eine vorher gespannte Feder in die Ausgangsstellung
zurückgedreht. Dieser Antrieb arbeitet mit einem
Gleichstrommotor und ist nach einer manuellen Ausschaltung
nicht selbstverriegelnd.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für einen Antrieb
der vorstehenden Art einen einfachen und funktionssicheren
Mechanismus aufzuzeigen, der sich sinnvoll insbesondere
mit einem Leitungsschutzschalter koppeln läßt, so daß
dieser ohne Beeinträchtigung seiner Selbstschaltfunktion
auch fernbetätigt ein- und ausschaltbar ist und dabei das
über Steuerleitungen herangeführte Ein- bzw. Ausschaltsignal
nach durchgeführtem Schaltvorgang selbsttätig unterbricht.
Der mechanische Aufbau des Antriebs soll zusätzlich durch
eine lediglich geringfügige Abwandlung nach einer manuellen
Ausschaltung des Leitungsschutzschalters ein nachfolgendes,
fernbetätigtes Einschalten verhindern und sich somit selbst,
verriegeln, und außerdem sollen die verschiedenen
Funktionen des Schalters zur Anzeige gebracht werden.
Die Hauptaufgabe wird gemäß der Erfindung durch einen
Antrieb mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst. Die Lösung der Zusatzaufgabe und weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben.
Die Vorteile des erfindungsgemäßen Antriebs bestehen in
einer räumlichen kleinen und mechanisch funktionssicheren
Anordnung, die auch nachträglich mit einem
Leitungsschutzschalter einer vorhandenen Grundbaureihe ohne
zusätzliche Änderung gekoppelt werden kann. Dabei bietet
das etwa konturengleiche Antriebsgehäuse ausreichend Platz
zur Unterbringung von Anschlußklemmen für die extern
herangeführten Steuerleitungen und außerdem für Leitungen,
die zur Anzeige von die Schaltfunktionen des
Leitungsschutzschalters abfragenden Hilfs- und/oder
Signalschaltern anschließbar sind. Der Antrieb unterbricht
selbsttätig sowohl das Einschalt- als auch das
Ausschaltsignal und kann mit nur wenigen Zusatzteilen ohne
Änderung im grundsätzlichen Aufbau als selbstverriegelndes
System ausgebildet werden. Eine Handabschaltung am
Leitungsschutzschalter schützt so vor fernbetätigtem
Wiedereinschalten und trägt dadurch bei Arbeiten am
Stromkreis zur Unfallsicherheit bei.
Anhand der Zeichnung wird die Erfindung nachstehend näher
erläutert.
Fig. 1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel des Antriebes
in einer Grundstellung, wobei der angekoppelte
Leitungsschutz- (LS-)Schalter ausgeschaltet ist.
In
Fig. 2 ist der gleiche Antrieb nach einer motorischen
Einschaltung des LS-Schalters wiedergegeben.
Fig. 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Antriebs, ebenfalls nach
beendeter motorischer Einschaltung des
LS-Schalters, während in
Fig. 3a ein Teilschnitt durch den Antrieb entsprechend der
in Fig. 3 angedeuteten Schnittlinie dargestellt
ist.
Fig. 4 zeigt den Antrieb gemäß Fig. 3 nach einer
motorischen Ausschaltung des LS-Schalters mit
Hilfs- und Signalschaltern, während in
Fig. 5 der Antrieb gemäß Fig. 3 nach einer manuellen
Ausschaltung des LS-Schalters, ebenfalls mit
Hilfs- und Signalschaltern, dargestellt ist, die
ihrerseits in
Fig. 5a in einer Schnittdarstellung gezeigt sind.
Schließlich ist in
Fig. 6 der Antrieb gemäß Fig. 3 nach einer magnetischen
bzw. thermischen Abschaltung des LS-Schalters mit
entsprechender Anzeige durch die Hilfs- und
Signalschalter dargestellt.
Der Antrieb ist in einem Gehäuse (1) angeordnet, welches
etwa konturengleich mit einem lediglich angedeuteten
Nachbargehäuses eines vorhandenen ein- oder mehrpoligen
Leitungsschutzschalters (2) ausgebildet und mit diesem in
einer gehäuseparallelen Ebene nachträglich mechanisch
verbindbar ist. Das Antriebsgehäuse (1) nimmt einen in
seiner Drehrichtung umkehrbaren Elektromotor (3) auf,
dessen Ritzel (3 a) ein als Getrieberad ausgebildetes
Steuerrad (4) treibt. Das auf einer gehäusefesten Achse (5)
gelagerte Steuerrad ist auf einer Stirnfläche mit einer
ringförmigen Ausnehmung (4 a) versehen, deren Außenwand in
einem bestimmten Funktionsbereich mehrere sägezahnartige
Mitnehmernasen (4 b) aufweist. Innerhalb des von der
Ausnehmung (4 a) umschlossenen Bereiches ist im Steuerrad
eine Lagerstelle (4 c) für einen Kurbelzapfen (6 a) ausgespart,
der durch das abgewinkelte eine Ende einer
Einschaltzugstange (6) gebildet ist. Mit ihrem anderen
abgewinkelten Ende (6 b) greift die als Drahtbügel
ausgebildete Einschaltzugstange (6) in eine bogenförmige
Kulisse (7 a) eines Knebelrades (7) ein, welches auf einer
Achse (7 b) des Antriebsgehäuses konzentrisch mit einem
Bedienungsknebel (2 a) des benachbarten Leitungsschutzschalters
gelagert und über einen hervorstehenden Stift (7 e) spielfrei
gekoppelt ist. (Fig. 3a bzw. 5a) Das Knebelrad bildet
seinerseits eine Lagerstelle (7 c) für eine bügelförmige
Ausschaltzugstange (8), die mit ihrem anderen abgewinkelten
freien Ende (8 a) in die ringförmige Ausnehmung (4 a) des
Steuerrades eingreift. Die Ausschaltzugstange steht unter
der Wirkung einer Zugfeder (8 b) und wird mit ihrem Ende (8 a)
gegen die äußere Wandung der Ausnehmung (4 a) gezogen.
Auf der Achse (5) ist beim ersten Ausführungsbeispiel
(Fig. 1, Fig. 2) koaxial mit dem Steuerrad ein zweiarmiger
Hebel 9 gelagert, der von einer Zugfeder (9 a) im
Uhrzeigersinn gegen einen Gehäuseanschlag (1 a) gezogen wird.
Der Hebel (9) liegt mit seinem Hebelarm (9 b) im
Wirkungsbereich einer Steuerkante (7 d) des Knebelrades (7),
die ihn im Gegenuhrzeigersinn beaufschlagt. Der
gegenüberliegende Hebelarm (9 c) des Hebels greift mit einer
Abwinklung über zwei in der zeichnerischen Darstellung
hintereinander liegende Mikroschalter (11) bzw. (12).
Diese liegen in Reihe mit nicht gezeigten Steuerleitungen,
über die fernbetätigt Einschalt- bzw. Ausschaltsignale
in noch näher zu beschreibender Weise an den Elektromotor (3)
herangeführt werden können. Bei der in Fig. 1 gezeigten
Stellung, in der die jeweiligen Ansteuerhebel (11 a bzw. 12 a)
der beiden Mikroschalter durch den Hebel (9) herabgedrückt
sind, hat bestimmungsgemäß der obenliegende erste
Mikroschalter (11) ein über ihn geführtes Ausschaltsignal
unterbrochen, während der darunter bzw. dahinter befindliche
zweite Mikroschalter (12), für ein Einschaltsignal
durchgeschaltet ist. Der Mikroschalter (12) ist zudem am
Ende seines Ansteuerhebels mit einem Nocken (12 b) versehen,
der mit einer umlaufenden Nockenbahn (4 d) des Steuerrades (4),
zusammenwirkt. Die Nockenbahn weist einen Einschnitt (4 d′)
auf, in den der Ansteuerhebel (12 a) mit seinem Nocken (12 b)
einrasten kann, wenn er durch den unteren Hebelarm (9 c)
des Hebels (9) freigegeben wird (Fig. 2).
Die Funktionsweise des Antriebs in seiner ersten
Ausführungsform ist folgende:
Ausgehend von einem ausgeschalteten Leitungsschutzschalter,
befindet sich das Knebelrad (7) durch seine unmittelbare
Kopplung mit dem Bedienungsknebel (2 a) über den eine
entsprechende Gehäuseausnehmung (1 d) durchgreifenden
Stift (7 e) in der in Fig. 1 gezeigten Lage. Wird nunmehr
ein Einschaltsignal gegeben, so fließt ein Strom über den
durchgeschalteten Mikroschalter (12) und der
Elektromotor (3) läuft an. Dieser hat dabei einen solchen
Drehsinn, daß das Ritzel (3 a) das Steuerrad (4) im
Uhrzeigersinn antreibt. Hierdurch wird die
Einschaltzugstange (6) am Kurbelzapfen (6 a) erfaßt und
gelangt mit ihrem anderen abgewinkelten Ende (6 b) nach einem
kurzen Weg zum Ausgleich von Toleranzen an der
Stirnkante (7 a′) der bogenförmigen Kulisse (7 a) zur
Anlage. Das weiterdrehende Steuerrad nimmt nunmehr das
Knebelrad ebenfalls im Uhrzeigersinn mit und somit auch
den Bedienungsknebel. Die Ausschaltzugstange (8) gleitet
derweil mit ihrem Ende (8 a) innerhalb der ringförmigen
Ausnehmung (4 a). Nach einer etwa halben Umdrehung des
Steuerrades ist das Knebelrad (7) so weit um seine
Lagerstelle (7 c) verschwenkt, daß der Bedienungsknebel
seinen Einschaltwinkel von etwa 120° zurückgelegt hat,
und damit ist der Leitungsschutzschalter über seine obere
Totpunktlage hinweg in die selbstverriegelnde
Einschaltstellung gelangt. Zwischenzeitlich ist auch die
Steuerkante (7 d) des Knebelrades gegen den Hebelarm (9 b)
des Hebels gelaufen und hat diesen entgegen dem Moment
der Zugfeder (9 a) im Gegenuhrzeigersinn in die Stellung
gemäß Fig. 2 verschwenkt. Die beiden Ansteuerhebel (11 a
bzw. 12 a) sind hierdurch vom Hebelarm (9 c) entlastet, so
daß der Mikroschalter (11) umschaltet und für ein
Ausschaltsignal vorbereitet ist. Der Ansteuerhebel (12 a)
des Mikroschalters (12) wird jedoch trotz Freigabe durch
den Hebel (9) aufgrund des auf der Nockenbahn (4 d)
gleitenden Nockens (12 b) in seiner Lage gehalten und das
anstehende Einschaltsignal bleibt unverändert wirksam. Der
Elektromotor dreht daher das Steuerrad im Uhrzeigersinn
weiter, bis der Kurbelzapfen (6 a) der Einschaltzugstange
einmal umgelaufen ist. Während dieser zweiten Halbdrehung
des Steuerrades ist die Einschaltzugstange mit ihrem
abgewinkelten Ende (6 b) innerhalb der bogenförmigen
Kulisse (7 a) des Knebelrades frei nach oben verschoben
worden, ohne daß dieses seine Lage geändert hat. Beendet
wird der Einschaltvorgang, indem nunmehr der Nocken (12 b)
des Ansteuerhebels (12 a) in den Einschnitt (4 d′) der
Nockenbahn einrastet, der Mikroschalter (12) entlastet wird
und selbsttätig das Einschaltsignal unterbricht. Beim
vollständigen Umlauf des Steuerrades ist auch die
Ausschaltzugstange (8) über einen Teil der sägezahnartigen
Mitnehmernasen (4 b) hinweggeglitten und liegt nunmehr
unter der Wirkung ihrer Zugfeder (8 b) mit ihrem Ende (8 a)
dort an. Der Einschaltvorgang ist beendet und der Antrieb
hat die Stellung nach Fig. 2 eingenommen.
Die bestimmungsgemäße Funktion des angekoppelten
Leitungsschutzschalters ist in dieser Stellung des Antriebs
nicht beeinträchtigt. Eine durch Kurzschluß oder Überlastung
hervorgerufene Abschaltung ist bereits aufgrund der bei
Leitungsschutzschaltern geforderten Freiauslösung möglich,
hier aber nicht Bedingung, da die Rückdrehung des
Knebelrades (7) und damit des Bedienungsknebels nicht
beeinträchtigt ist. Dies wird durch den jeweils
ausreichenden Freiweg gewährleistet, den die Zugstangen (6
bzw. 8) in der Kulisse (7 a) bzw. der Ausnehmung (4 a) haben.
So läßt sich auch der Bedienungsknebel manuell bewegen und
damit können alle Schaltfunktionen ausgeführt werden.
Soll der Leitungsschutzschalter fernbetätigt ausgeschaltet
werden, so fließt ein entsprechendes Ausschaltsignal über
den Mikroschalter (11), der durch die Entlastung seines
Ansteuerhebels (11 a) durchgeschaltet ist, auf den
Elektromotor (3). Dieser läuft nun in umgekehrter Richtung
und treibt das Steuerrad (4) im Gegenuhrzeigersinn an.
Hierbei verhakt sich die Ausschaltzugstange (8) hinter
einer der Mitnehmernasen (4 b) und das sich drehende
Steuerrad nimmt das Knebelrad (7) ebenfalls im
Gegenuhrzeigersinn mit. Der unmittelbar mitschwenkende
Bedienungsknebel kippt dabei bereits mit Überschreiten
seiner oberen Totpunktlage durch den Schaltmechanismus des
Leitungsschutzschalters beschleunigt in die Ausschaltstellung
zurück. Während das Steuerrad (4) also nur geringfügig
zurückgelaufen ist, hat das Knebelrad (7) bereits die
volle Ausschaltbewegung durchgeführt, da die
Ausschaltzugstange (8) mit ihrem Ende (8 a) frei in die
Ausnehmung (4 a) hineingleiten konnte. Das
zurückschwenkende Knebelrad hat hierbei mit der
Steuerkante (7 d) auch den Hebel (9) freigegeben, so daß
dieser unter der Wirkung seiner Zugfeder (9 a) im
Uhrzeigersinn gegen den Anschlag (1 a) schwenkt, mit dem
Hebelarm (9 c) den Ansteuerhebel (11 a) belastet und über
den Mikroschalter (11) das Ausschaltsignal selbsttätig
unterbricht sowie dadurch den Elektromotor (3) stillsetzt.
Zugleich ist durch die kurze Rückdrehung des Steuerrades
der Nocken (12 b) aus dem Einschnitt (4 d′) der Nockenbahn
(4 d) herausgetreten und der dabei heruntergedrückte
Ansteuerhebel (12 a) hat den Mikroschalter (12) für ein
mögliches Einschaltsignal durchgeschaltet. Nach beendeter
motorischer Ausschaltung ergibt sich gegenüber der
Darstellung nach Fig. 1 für das Steuerrad (4) und die
Einschaltzugstange (6) eine geringfügige Lageveränderung
im Sinne der vorbeschriebenen kurzen Rückdrehung. Neben
einer manuellen Wiedereinschaltung des Leitungsschutzschalters
ist aus dieser Stellung heraus auch eine motorische
Einschaltung entsprechend dem anfangs beschriebenen
Funktionsablauf möglich.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel des Antriebs entsprechend
den Fig. 3 bis 6 ist bei gleicher Anordnung der Bauteile 1
bis 8 als erfindungswesentlicher Unterschied zur ersten
Ausführungsform der Hebel (9) in einen Steuerhebel (9′) und
einen von diesem zwangsgesteuerten Sperrhebel (10) aufgeteilt,
die gemeinsam mit dem Steuerrad (4) auf der Achse (5)
gelagert sind. Dabei betätigt der Steuerhebel (9′) nur den
obenliegenden ersten Mikroschalter (11), während der
Sperrhebel (10) den dahinterliegenden zweiten
Mikroschalter (12) beaufschlagt. Beide Hebel sind im
Uhrzeigersinn durch das Moment je einer Zugfeder (9 a′
bzw. 10a) belastet, wobei der Sperrhebel (10) mit einer
Abwinklung (10 b) am Steuerhebel (9′) zur Anlage gelangt.
Zusätzlich ist im Antriebsgehäuse (1) noch ein
Klinkenhebel (13) schwenkbar gelagert, der durch eine
Zugfeder (13 a) ebenfalls im Uhrzeigersinn belastet
einerseits mittels einer Abwinklung (13 b) mit dem
Ansteuerhebel (12 a) des Mikroschalters (12) und andererseits
mittels einer Verklinkungsnase (13 c) mit dem Sperrhebel (10)
zusammenwirkt. Letzterer verfügt dazu über eine
Verklinkungskante (10 c), die in noch näher zu beschreibender
Weise abhängig von der Stellung des Steuerrades mit dem
Klinkenhebel (13) verklinkbar ist. Dieser wiederum ist
aufgrund der Zugfeder (13 a) kraftschlüssig dem
Ansteuerhebel (12 a) nachgeführt, da die Abwinklung (13 b)
im Bereich des Nockens (12 b) unter den Ansteuerhebel (12 a)
greift.
Die Funktionsweise dieses abgewandelten Antriebes ist wie
folgt:.
Ausgehend von der Darstellung nach Fig. 3, in der der
Antrieb nach einer motorischen Einschaltung des
Leitungsschutzschalters (insofern ähnlich Fig. 2) gezeigt
ist, befindet sich das Knebelrad (7) zusammen mit dem
Bedienungsknebel (2 a) in der nach rechts verschwenkten
Grenzlage. Damit hat die Steuerkante (7 b) den Steuerhebel
(9′) im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt, der seinerseits
über die Abwinklung (10 b) den Sperrhebel (10) zwangsweise
mitgenommen hat. Beide Ansteuerhebel (11 a bzw. 12 a) sind
dadurch entlastet, so daß der Mikroschalter (11) für ein
mögliches Ausschaltsignal durchgeschaltet ist, während der
Mikroschalter (12) aufgrund des im Einschnitt (4 d′)
liegenden Nockens (12 b) das Einschaltsignal unterbrochen
hat. In dieser Lage kommt der durch die Zugfeder (13 a)
belastete Klinkenhebel (13) mit seiner Verklinkungsnase (13 c)
vor die Verklinkungskante (10 c) des Sperrhebels zu liegen,
so daß eine mögliche Schwenkbewegung des Sperrhebels (10)
im Uhrzeigersinn nach Zurücklegen eines im Rahmen der
Toleranzen erforderlichen Freiweges begrenzt wäre.
Erfolgt aus der vorbeschriebenen Einschaltstellung
fernbetätigt eine motorische Ausschaltung, so fließt
entsprechend der bereits beschriebenen Funktionsweise bei
der ersten Ausführungsform das Ausschaltsignal über den
durchgeschalteten Mikroschalter (11) auf den Elektromotor (3),
der das Steuerrad (4) im Gegenuhrzeigersinn antreibt. Hierbei
zieht die Ausschaltzugstange (8) das Knebelrad (7) in
Ausschaltrichtung und der Nocken (12 b) gleitet aus dem
Einschnitt (4 d′) der Nockenbahn (4 d). Der jetzt in
Richtung des Mikroschalters (12) gedrückte Ansteuerhebel (12 a)
bewirkt die Umschaltung für ein Einschaltsignal und nimmt
auch den Klinkenhebel (13) über dessen Abwinklung (13 b) mit
nach unten. Nebenbei schwenkt der von der Steuerkante (7 d)
des Knebelrades freigegebene Steuerhebel (9′) im
Uhrzeigersinn, beaufschlagt den Steuerhebel (11 a) und
unterbricht über den Mikroschalter (11) das Ausschaltsignal.
Der unter der Wirkung seiner Zugfeder (10 a) dem Steuerhebel
nachgeführte Sperrhebel (10) geht dabei mit seiner
Verklinkungskante (10 c) über die zuvor nach unten bewegte
Verklinkungsnase (13 c) des Klinkenhebels frei hinweg in die
in Fig. 4 gezeigte Position. Auf die hier dargestellten
Hilfs- und Signalschalter (14 bzw. 15) wird weiter hinten
noch eingegangen. Aus der Lage des Kurbelzapfens (6 a) der
Einschaltzugstange (6) ist auch gut zu erkennen, daß beim
Ausschaltvorgang das Steuerrad (4) nur eine geringfügige
Rückdrehung gegenüber der Einschaltstellung nach Fig. 3
ausgeführt hat.
Neben der vorbeschriebenen motorischen Ausschaltung ist auch
das manuelle Ausschalten in die Stellung nach Fig. 5 bzw.
das selbsttätigte Abschalten des Leitungsschutzschalters in
die Stellung nach Fig. 6 unabhängig voneinander möglich. Wie
in Fig. 3 gezeigt, liegt in der Einschaltstellung der
Ansteuerhebel (12 a) mit seinem Nocken (12 b) im Einschnitt (4 d′)
des Steuerrades (4) und der Mikroschalter (12) für das
Einschaltsignal ist unterbrochen. Der dem Ansteuerhebel (12 a)
nachgeführte Klinkenhebel (13) greift mit seiner
Verklinkungsnase (13 c) vor die Verklinkungskante (10 c) des
Sperrhebels (10) und blockiert dessen mögliche Schwenkbewegung
im Uhrzeigersinn. Da nun sowohl die manuelle als auch die
selbsttätigte Ausschaltfunkion vom Leitungsschutzschalter
ausgeht, erfährt das Steuerrad (4) keine Veränderung und
der Ansteuerhebel (12 a) sowie der Klinkenhebel (13) behalten
unverändert ihre Lage bei. Zusammen mit dem Bedienungsknebel
des Leitungsschutzschalters schwenkt jedoch das Knebelrad (7)
in die Ausschaltstellung, und dessen Steuerkante (7 d) gibt
den Steuerhebel (9′) frei. Dieser schwenkt unter der
Wirkung der Zugfeder (9 a′) im Uhrzeigersinn um die Achse (5),
beaufschlagt den Steuerhebel (11 a) und unterbricht den
Mikroschalter (11). Damit ist ein möglicherweise über die
Steuerleitungen ankommendes Ausschaltsignal wirkungslos.
Der dem Steuerhebel unter der Wirkung der Zugfeder (10 a)
nachgeführte Sperrhebel schlägt hier jedoch nach
Zurücklegen des im Rahmen der Toleranzen erforderlichen
kurzen Freiweges mit seiner Verklinkungskante (10 c) an die
Verklinkungsnase (13 c) und verändert praktisch seine Lage
nicht. Dadurch kann der Sperrhebel (10) den Ansteuerhebel (12 a)
nicht aus seiner oberen Lage drücken und der Mikroschalter (12)
für das Einschaltsignal bleibt weiterhin unterbrochen. Weder
ein über die Steuerleitungen herangeführtes Einschaltsignal
noch ein Ausschaltsignal können so wirksam werden und der
motorische Antrieb ist funktionslos.
Erst ein manuelles Wiedereinschalten am Bedienungsknebel
des Leitungsschutzschalters hebt diese Selbstblockierung
des Antriebes auf, da die Steuerkante (7 d) des Knebelrades
den Steuerhebel (9′) im Gegenuhrzeigersinn verschwenkt
und der dadurch entlastete Ansteuerhebel (11 a) den
Mikroschalter (11) für ein mögliches Ausschaltsignal
durchschaltet. Die vorbeschriebene Selbtverriegelung
des Antriebes gem. Fig. 5 bzw. Fig. 6 ist insbesondere
dann wichtig, wenn bei Arbeiten am elektrischen
Leitungsnetz dieses am Leitungsschutzschalter
spannungslos geschaltet wird. Ein zufälliges oder
unbedachtes Wiedereinschalten des Leitungsschutzschalters
fernbetätigt durch einen Dritten ist somit ausgeschlossen.
Die selbstverriegelnde Anordnung trägt so zur
Unfallverhütung und Unfallsicherheit eines unmittelbar
hinter dem Leitungsschutzschalter am Netz Arbeitenden
bei.
Mit einer erfindungswesentlichen Ausgestaltung des
Antriebs lassen sich die Schaltfunktionen des
Leitungsschutzschalters mittels im Antriebsgehäuse
integrierter Hilfs- und Signalschalter abfragen und
über zusätzliche Signalleitungen beispielsweise an
einer Schaltzentrale zur Anzeige bringen. Die in Fig. 4,
5 und 6 in Ansicht sowie in Fig. 5a im Schnitt gezeigten
Hilfs- und Signalschalter (14 bzw. 15) sind vorzugsweise
gekapselte Mikroschalter, die von Schaltwippen (14 a bzw.
15 a) beaufschlagt sind. Die Betätigung der Schaltwippe (14 a)
des Hilfsschalters (14) erfolgt unmittelbar durch einen
U-förmigen Bügel (16), dessen einer Schenkel (16 a) in
einem Lagerzapfen (1 b) des Antriebsgehäuses schwenkbar
geführt ist, während sein anderer verlängerter Schenkel (16 b)
durch eine Langloch-Öffnung (1 c) aus dem Antriebsgehäuse
heraussteht. Dieser verlängerte Schenkel (16 b) greift in
einen Kupplungshebel (2 b) des Leitungsschutzschalters ein,
der von dessen Auslösemechanismus gesteuert eine
Schwenkbewegung durchführt und bei mehrpoligen
Leitungsschutzschaltern auch für die mechanische Kupplung
der Einzelpole untereinander ausgebildet ist. Der
mögliche Schwenkweg des Bügels (16) entspricht dabei
etwa dem gezeigten Langloch (1 c). Mit dem Bügel (16)
wirkt ein Schiebehebel (17) zusammen, der auf dem
Außendurchmesser des Lagerzapfens (1 b) längsverschieblich
geführt und von einer Schenkelfeder (17 a) in Richtung des
Knebelrades (7) beaufschlagt ist. Der Schiebehebel (17)
umgreift den Bügel (16), wie insbesondere aus Fig. 5a
ersichtlich ist, und hat zwei parallele Schenkel (17 b, 17 c),
deren innerer Abstand dem Durchmesser des Lagerzapfens (1 c)
angepaßt ist. Der kurze Schenkel (17 b) ist stirnseitig
mit einer Verriegelungsnase (17 b′) versehen, deren
Funktion noch näher erläutert wird, während der längere
Schenkel (17 c) die Schaltwippe (15 a) des Signalschalters (15)
beaufschlagt. Der Schiebehebel (17) ist zudem mit einem
Zapfen (17 d) versehen, der einerseits von der
Schenkelfeder (17 a) beaufschlagt wird und andererseits mit
einer Steuerkurve (7 f) des Knebelrades (7) zusammenwirkt.
(Fig. 5, Fig. 5a).
Die Anzeige der Funktionen des Leitungsschutzschalters über
die Hilfs- und Signalschalter geschieht folgendermaßen:
Befindet sich der Leitungsschutzschalter in
Einschaltstellung, so hat dessen Kupplungshebel (2 b) eine
Lage, die den Bügel (16) im Gegenuhrzeigersinn nach rechts
geschwenkt hat. Der lange Schenkel (16 b) des Bügels
belastet dadurch weder die Schaltwippe (14 a) noch über den
Schiebehebel (17) die Schaltwippe (15 a), so daß am
Hilfsschalter (14) und am Signalschalter (15) entsprechende
Signale über den eingeschalteten Leitungsschutzschalter
bgefragt werden können.
Erfolgt nun eine motorische Ausschaltung des
Leitungsschutzschalters über den Antrieb entsprechend Fig. 4,
so schwenkt erst das Knebelrad (7) zusammen mit dem
Bedienungsknebel des Leitungsschutzschalters entgegen dem
Uhrzeigersinn in die Ausschaltstellung, bevor der
Kupplungshebel des Leitungsschutzschalters den Schenkel (16 b)
des U-Bügels in die linke Grenzlage verschwenkt hat. Bei
diesem Bewegungsablauf im Leitungsschutzschalter gleitet
der SchiebehebeL (17) unter der Wirkung der Schenkelfeder
(17 a) mit seinem Zapfen (17 d) entlang der sich zur
Achse (7 b) hin verjüngenden Steuerkurve (7 f) des
Knebelrades, und schiebt sich auf dem Lagerzapfen (1 b)
soweit nach oben, daß der Schenkel (16 b) des Bügels (16)
den Schenkel (17 b) des Schiebehebels nicht erfassen kann.
Dieser verharrt somit unverändert in seiner Lage, und der
verschwenkte Schenkel (16 b) des Bügels beaufschlagt nur die
Schaltwippe (14 a). Während also der Hilfsschalter (14), der
vorzugsweise neben einem Eingang zwei Ausgänge aufweist,
umschaltet und dadurch je nach Wunsch eine Öffner- oder
Schließerfunktion abgreifbar ist, erfährt der
Signalschalter (15) keine Änderung.
Auch bei einer manuellen Ausschaltung des
Leitungsschutzschalters entsprechend Fig. 5 tritt der
vorbeschriebene Bewegungsablauf ein, da hier ebenfalls erst
die Ausschaltbewegung des Bedienungsknebels zusammen mit
dem Knebelrad (7) erfolgt, bevor der Kupplungshebel im
Auslösemechanismus des Leitungsschutzschalters nachschwenkt
und den U-Bügel (16) in seine linke Position mitnimmt.
An den Schaltstellungen der Hilfs- und Signalschalter ist
somit kein Unterschied zwischen einer fernbetätigten
motorischen Ausschaltung über den Antrieb und einer
manuellen Ausschaltung direkt am Bedienungsknebel des
Leitungsschutzschalters erkennbar, aber die Steuersignale
sind unterschiedlich.
Tritt hingegen eine durch Kurzschluß oder Überlast
hervorgerufene selbsttätige Auslösung des
Leitungsschutzschalters auf, so verschwenkt erst dessen
Kupplungshebel und die Bewegung des Bedienungsknebels
eilt funktionsbedingt nach. Hierdurch wird der Bügel (16)
bereits in seine linke Position verschwenkt, während der
Schiebehebel (17) von der Steuerkurve (7 f) des Knebelrades
noch nach unten gedrückt ist. (Fig. 6) Dabei greift der
Schenkel (16 b) des Bügels hinter die Verriegelungsnase (17 b′)
und nimmt den Schiebehebel (17) ebenfalls im Uhrzeigersinn
mit. Dieser kann somit nicht mehr in Richtung der Achse (7 b)
des Knebelrades ausweichen und betätigt seinerseits mit
seinem längeren Schenkel (17 c) die Schaltwippe (15 a).
Somit werden in diesem Fall der Hilfsschalter (14) und der
Signalschalter (15) umgeschaltet und die entsprechenden
Schaltstellungen, insbesondere über die Fehlerfunktion
des Leitungsschutzschalters, können über Signalleitungen
zur Anzeige gebracht werden.
Claims (12)
1. Antrieb zum fernbetätigten Ein- und Ausschalten eines
Selbstschalters, insbesondere eines
Leitungsschutzschalters, mittels eines an
Steuerleitungen angeschlossenen, in seiner Drehrichtung
umkehrbaren Elektromotors, der über ein Getriebe und
einen damit zusammenwirkenden Mechanismus mit einem
Bedienungsknebel des in einer parallelen Ebene
angeordneten, etwa in einem konturengleichen
Nachbargehäuse untergebrachten Selbstschalters gekoppelt
ist, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
- - Ein ausgangsseitiges Rad des Getriebes ist als Steuerrad (4) ausgebildet,
- - auf dem Steurrad (4) ist eine Einschaltzugstange (6) an einem Kurbelzapfen (6 a) gelagert,
- - die Einschaltzugstange (6) greift in eine bogenförmige Kulisse (7 a) eines Knebelrades (7) ein,
- - das Knebelrad (7) ist konzentrisch mit dem Bedienungsknebel (2 a) des benachbarten Selbstschalters (2) im Antriebsgehäuse (1) gelagert,
- - das Knebelrad (7) weist eine Lagerstelle (7 c) für eine Ausschaltzugstange (8) und eine Steuerkante (7 d) zur Betätigung eines Hebels (9) auf,
- - die Ausschaltzugstange (8) wirkt mit einer Mitnehmernasen (4 b) aufweisenden, ringförmigen Ausnehmung (4 a) des Steuerrades (4) formschlüssig zusammen,
- - der Hebel (9) ist gehäusefest gelagert und mittels der Steuerkante (7 d) des Knebelrades (7) entgegen dem Moment eines an ihm angreifenden Kraftspeichers (9 a) verschwenkbar,
- - vom Hebel (9) betätigt, sind ein erster Mikroschalter (11) für ein Ausschaltsignal und ein zweiter Mikroschalter (12) für ein Einschaltsignal jeweils in Reihe mit den Steuerleitungen geschaltet,
- - am Steuerrad (4) ist umlaufend eine mit einem Einschnitt (4 d′) versehene Nockenbahn (4 d) angeformt,
- - mit der Nockenbahn (4 d) wirkt ein den zweiten Mikroschalter (12) beaufschlagender Ansteuerhebel (12 a) zusammen.
2. Antrieb nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende
Merkmale:
- - Der Hebel (9) ist in einen Steuerhebel (9′) mit zusätzlichem Sperrhebel (10) aufgeteilt, die beide koaxial gelagert und durch das Moment je eines Kraftspeichers (9 a′ bzw. 10 a) beaufschlagt sind,
- - der Sperrhebel (10) ist entgegen dem Moment seines Kraftspeichers (10 a) vom Steuerhebel (9′) zwangsgesteuert,
- - der erste Mikroschalter (11) ist vom Steuerhebel (9′) betätigbar,
- - der Ansteuerhebel (12 a) des zweiten Mikroschalters (12) ist vom Sperrhebel (10) betätigbar,
- - ein gehäusefest gelagerter, von einem Kraftspeicher (13 a) beaufschlagter Klinkenhebel (13) ist kraftschlüssig dem Ansteuerhebel (12 a) des zweiten Mikroschalters (12) nachgeführt,
- - der Sperrhebel (10) ist über eine Verklinkungsstelle (10 c/13 c) mit dem Klinkenhebel (13) in Wirkverbindung bringbar.
3. Antrieb nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Steuerhebel (9′) und der Sperrhebel (10) auf
einer gemeinsamen Achse (5) mit dem Steuerrad (4)
gelagert sind.
4. Antrieb nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß im Antriebsgehäuse (1) Hilfs- und/
oder Signalschalter (14 bzw. 15) zur Anzeige der
Funktionen des angekoppelten Selbstschalters (2)
angeordnet sind.
5. Antrieb nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Betätigung der Hilfs- und/oder Signalschalter
(14 bzw. 15) eine vom Auslösemechanismus des
Selbstschalters (2) gesteuerte und an dessen
Kupplungshebel (2 b) abgreifbare Bewegung auf einem
im Antriebsgehäuse (1) schwenkbar gelagerten, in den
Kupplungshebel (2 b) mit einem verlängerten Schwenkel
(16 b) eingreifenden U-förmigen Bügel (16) übertragen
ist.
6. Antrieb nach Anspruch 4 und 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenkbewegung des Bügels (16) auf einem im
Antriebsgehäuse (1) längsverschieblich gelagerten
Schiebehebel (17) übertragbar ist.
7. Antrieb nach Anspruch 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß der auf einem Lagerzapfen (1 b) geführte
Schiebehebel (17) mittels einer am Knebelrad (7)
angeordneten Steuerkurve (7 f) längsverschieblich
beaufschlagt ist.
8. Antrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigung des Hilfsschalters (14)
unmittelbar über den schwenkbaren Schenkel (16 b) des
Bügels (16) gesteuert ist.
9. Antrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betätigung des Signalschalters
(15) mittelbar über die Schwenkbewegung des Bügels (16)
in Verbindung mit dem Schiebehebel (17) bewirkt ist.
10. Antrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer motorischen oder manuellen
Ausschaltung des Selbstschalters (2) der unter Wirkung
einer Feder (17 a) befindliche, mit einem Zapfen (17 d)
entlang der Steuerkurve (7 f) des Knebelrades (7)
geführte Schiebehebel (17) außer Eingriff mit dem
schwenkbaren Schenkel (16 b) des Bügels (16) bringbar
ist.
11. Antrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß bei einer durch den
Auslösemechanismus des Selbstschalters (2)
hervorgerufenen Abschaltung der Bügel (16) hinter einer
Nase (17 c′) des Schiebehebels (17) verrastet ist und
dadurch die mögliche Längsverschiebung des unter
Federspannung stehenden Schiebehebels (17) aufgehoben
und seine zwangsweise Mitnahme durch den Bügel (16)
bewirkt ist.
12. Antrieb nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß als Hilfs- und Signalschalter
(14, 15) gekapselte Mikroschalter verwendet sind.
Priority Applications (3)
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DE19873711138 DE3711138A1 (de) | 1987-04-02 | 1987-04-02 | Antrieb zum fernbetaetigten ein- und ausschalten eines selbstschalters |
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