DE3707336A1 - Anordnung zur speisung mindestens eines wechsel- oder drehstrommotores - Google Patents
Anordnung zur speisung mindestens eines wechsel- oder drehstrommotoresInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung gemäß
dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei einer vorbekannten Anordnung dieser Art
(BBC-Druckschrift DAT 5022 85D) ist an einen
Umrichter mit eingeprägtem Speisestrom eine Vielzahl
parallel geschalteter Motoren angeschlossen.
Zum Unterschied von Umrichtern mit eingeprägter
Spannung, bei welchen ein Absinken des Widerstandes
im Kreis - im Grenzfall bei Kurzschluß auf Null -
vermieden werden muß (da mit geringer werdendem
Widerstand der Strom ansteigt, bei Kurzschluß gegen
unendlich), muß bei einem Umrichter mit eingeprägtem
Ausgangsstrom und damit mit sich normalerweise frei
ausbildender Ausgangsspannung ein Zunehmen des
Widerstandes im Kreis (im Grenzfall bei Leerlauf,
z.B. bei Leitungsbruch auf unendlich) vermieden
werden, da mit zunehmendem Widerstand die Spannung
gegen unendlich geht. Bei einem System mit
eingeprägtem Strom dürfen daher, zumindest im
unverzweigten Kreis, kein die Last vom Umrichter
abschaltender Ausschalter oder im Falle einer aus
mehreren oder vielen Motoren bestehenden Last die
Last zu stark vermindernde Ausschalter vorhanden
sein, da sonst die Gefahr zu hoher Ausgangsspannungen
mit allen nachteiligen Folgen, wie Beschädigung oder
Zerstörung von dem Wechselrichter des Umrichters
nachgeschalteten Spannungs- oder Stromfühlern,
Motoren, Leitungsdrähten, Unterbindung der
Kommutierung des Wechselrichters usw. besteht.
Dementsprechend sind in der genannten Druckschrift
bei Systemen mit Umrichtern mit eingeprägter Spannung
die Motoren mit Schaltern (Fig. 4, 6), und bei
Systemen mit Umrichtern mit eingeprägtem Strom die
Motoren ohne Schalter dargestellt. In der
Beschreibung dazu ist bei Mehrmotorenantrieben eine
begrenzte Motorzu- und -abschaltung zugelassen (Seite
4).
Ein Beispiel eines Frequenzumrichters mit
eingeprägtem Ausgangsstrom und variabler
Ausgangsfrequenz zeigt die DE-PS 26 44 748. Die in
ihr dargestellte Schaltungsanordnung ist in Fig. 1
dargestellt und sei kurz beschrieben.
In dieser Fig. 1 ist mit 10 eine in ihrer Drehzahl
verstellbar regelbare Asynchronmaschine bezeichnet.
Von lhrer Läuferwelle 9 werden ein Gerät 8 oder dgl.
und ein Tachogenerator 28, der eine zur Drehzahl der
Asynchronmaschine 10 proportionale Gleichspannung
liefert, angetrieben. Die Maschine 10 wird von einem
primären Drehstromnetz 12 über einen Ein-Aus-Schalter
13 über eine voll gesteuerte Drehstrombrücke 11 mit
der Drehzahlregelung unterlagerter Stromregelung und
Anfahr-Brems-Automatik 33 gespeist. An den Schalter
13 ist ein gesteuerter Gleichrichter 14
angeschlossen, dessen Steuereingänge von einem u.a.
die Komponenten 60, 61 aufweisenden Drehzahlregler 15
über einen Strombegrenzer 16, der den vom selbstgeführ
ten Wechselrichtes 19 lieferbaren Ausgangsstrom
dieses Umrichters mittels des Grenzwertgebers 22
einstellbar begrenzt, einen u.a. die Komponenten
60′, 61′ aufweisenden unterlagerten Stromregler 17 und
einen dessen Ausgangssignal in Steuerimpulse
umwandelnden Wandler 18 angesteuert werden. Der durch
den Tachogenerataor 28 gelieferte Ist-Wert der
Drehzahl der Maschine 10 wird über die Leitung 7 und
den Widerstand 7′ als eine zur Drehzahl proportionale
Spannung zu der Stelle 26′ geleitet, an der die
Regelabweichung für den Drehzahlregler 15 gebildet
wird. Dieser Regler 15 liefert den Sollwert des in
der Leitung 36 zum Gleichrichter 14 strömenden
Stromes und damit des über die Induktivität 24 zum
statischen, frequenzgesteuerten Wechselrichter 19 und
zur Maschine 10 strömenden Ausgangsstromes dieses
Umrichters. An der Stelle 17′ wird die Differenz
zwischen dem über die Leitung 23 gelieferten Ist-Wert
und dem vom Regler 15 gelieferten Sollwert dieses
Stromes als Regelabweichung für den unterlagerten
Stromregler 17 gebildet. In die Leitung 23 sind der
einstellbare Widerstand 23′ und ein Gleichrichter 23′′
zwischengeschaltet. Das auf der Leitung 7 auftretende
Spannungssignal wird über die Leitung 45 auch zu
einem Addierer 41 und über die Leitung 46 als das
eine Eingangssignal eines u.a. die Komponenten
47, 48, 49 aufweisenden Erregerstrom-Reglers 42 zu der
Stelle 50 geleitet, zu welcher als das zweite
Eingangssignal ein zur Klemmenspannung der
Asynchronmaschine 10 proportionale Signal geliefert
wird, welches über die einen Gleichrichter 43
enthaltende Leitung 44 kommt. Der Verstärker 47
liefert dann ein zur an der Stelle 50 gebildeten
Regelabweichung des Erregerstromreglers 42
proportionales Gleichspannungssignal, das die
Läuferschlupffrequenz der Maschine 10 bestimmt und
dem zweiten Eingang des Addierers 41 zwecks Addition
mit dem über die Leitung 45 kommenden
Gleichspannungssignal zugeleitet wird. Der durch den
Regler 42 geregelte Erregerstrom wird bei konstanter
Läuferdrehzahl auf konstanten Wert geregelt. In einem
sehr weiten Drehzahlbereich bleibt die Größe des
Erregerstromes unabhängig von der Last konstant.
Die Klemmenspannung der Maschine 10 bildet sich an
den frequenzabhängigen Motorreaktanzen an sich frei
aus, wird jedoch mittels des Reglers 42 durch
Beeinflussung der Läuferschlupffrequenz bei gegebener
Drehzahl ungefähr konstant gehalten. Da der
Ausgangsstrom jedoch eingeprägter Strom ist, kann
diese Klemmenspannung beim Einschalten mit zu
geringer Last oder bei plötzlicher Veränderung der
Last kurzzeitig stark ansteigen und ggf. zu hohe
Werte annehmen, die bspw. den dem Wechselrichter 19
nachgeschalteten Spannungsfühler beschädigen und auch
sonstige Schäden oder Störungen bewirken kann. Der
Ausgang des Addierers 41 ist über die Leitung 51 an
einen Spannungsfrequenzwandler 52 angeschlossen, an
dessen Ausgang Steuerimpulse liegen, deren Frequenz
proportional der Eingangsspannung des Wandlers 52
ist. Diese Steuerimpulse werden über einen
Impulsverteiler (Zündverteiler) 53 den Stromventilen
des eine sechspulsige vollgesteuerte Drehstrombrücke
bildenden statischen Wechselrichters 19 zur Erzeugung
des Ständerdrehstromes der Asynchronmaschine 10
aufgedrückt. Die Anfahr-Brems-Automatik 33 ist
eingangsseitig an eine Phasen-Kontrollschaltung 34
angeschlossen, die ihrerseits von einem
Steuerspannungsglied 35 gesteuert wird. Sie wirkt
über die Leitung 27 beim Anfahren und beim Bremsen
auf den Regler 15, den Strombegrenzer 16 und den
Wandler 18 in der für das Anfahren und Bremsen
erforderlichen Weise ein. Zum Anfahren der Maschine
10 ist es ferner erforderlich, daß der
Erregerstrom-Regler 42 zu Beginn des Anfahrens
Läuferschlupf vorgibt, was mittels eines nur
kurzzeitig zum Anfahren einschaltbaren Stellers 54
erreicht wird.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine Anordnung
gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 so zu
verbessern, daß beliebiges Ein- und Ausschalten des
oder der an den Frequenzumrichter - nachfolgend
Umrichter genannt - angeschlossenen Motoren möglich
ist und/oder daß Einschalten der Anordnung ohne oder
mit zu geringer Last möglich ist, ohne daß es zu
Beschädigungen oder Zerstörung von Teilen kommen
kann, wie z.B. eines an den Umrichter angeschlossenen
Fühlers oder angeschlossenen Meßinstrumenten, des
oder der Motoren usw.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im
Kennzeichen des Anspruches 1 angegebenen Maßnahmen
gelöst.
Bei dieser Ausbildung der Anordnung läßt sich bei zu
geringer oder fehlender Last die Entstehung
gefährlicher Spannungen am Ausgang des Umrichters
verhindern, so daß die Kommutierung des
Wechselrichters des Umrichters nicht gestört werden
kann und auch keine Beschädigung oder Zerstörung von
Bauelementen oder von angeschlossenen Motoren
stattfinden kann, insbesondere auch nicht von ggf.
vorhandenen Spannungs- und/oder Stromfühlern.
Eine erfindungsgemäße Anordnung kann vorzugsweise der
Speisung mindestens eines elektrischen
Antriebsmotors, vorzugsweise einer Mehr- oder
Vielzahl solcher Motoren einer Textilmaschine dienen
und zu diesem Zweck an ihr angeordnet sein.
Eine erfindungsgemäße Anordnung kann so vorgesehen
sein, daß sie im Betrieb die Ausgangsspannung oder
den Ausgangsstrom des Umrichters ständig überwacht.
Auch besteht die Möglichkeit, daß die Anordnung nur
zeitweise überwacht, ob die Last fehlt oder zu klein
ist, bspw. zweckmäßig nur eine vorbestimmte
Zeitspanne die Überwachung durchführt, beginnend mit
dem jeweiligen Einschalten der Anordnung,
insbesondere dann, wenn dabei gleichzeitig der
Ausgangsstrom oder die Ausgangsspannung gemäß
Anspruch 7 begrenzt wird.
Wenn, wie bevorzugt vorgesehen, im normalen Betrieb
der Anordnung die Ausgangsspannung oder der
Ausgangsstrom ständig überwacht wird, kann man ohne
Gefahr zulassen, die Last während des normalen
Betriebs durch Abschalten des Motores oder einer
beliebigen Anzahl von Motoren zu verringern, ohne daß
hierdurch Gefahr der Beschädigung oder Zerstörung von
Komponenten oder des oder der Motoren auftreten kann.
Man kann deshalb jedem angeschlossenen Motor einen
eigenen Schalter zu seinem beliebigen Abschalten
zuordnen und/oder die anschließbaren Motoren in
einzeln abschaltbare Gruppen einteilen.
Die erfindungsgemäße Anordnung kann also u.a. der
Speisung einer Vielzahl von wahlweise beliebig zu
und abschaltbarer Motoren, bspw. der Motoren
einzelmotorisch angetriebenen Streckgaletten an
Streckzwirn- oder -spulmaschinen, die in Abhängigkeit
von Bedienvorgängen zu- und abgeschaltet werden
müssen, oder der Speisung sonstiger Synchron- oder
Asynchronmotoren dienen. Wenn mehrere Motoren an die
Anordnung angeschlossen sind, können diese in
Parallel- und/oder Reihenschaltung, vorzugsweise in
Parallelschaltung, angeschlossen sein.
In den Fig. 2 bis 6 sind Ausführungsbeispiele der
Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 2 ein schematisches Blockschaltbild einer
Schaltung gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
Fig. 3 ein Blockschaltbild eines zweiten
Ausführungsbeispieles,
Fig. 4 ein Schaltbild eines in die Schaltung nach
Fig. 1 integrierten dritten
Ausführungsbeispiels,
Fig. 5 ein Blockschaltbild eines weiteren
Ausführungsbeispiels und
Fig. 6 ein Schaltbild eines in die Schaltung nach
Fig. 1 integrierten weiteren
Ausführungsbeispiels.
Soweit Komponenten der Schaltung nach Fig. 1 denen
der Schaltungen nach den Fig. 2 bis 6 entsprechen
oder entsprechen können, sind sie mit denselben
Bezugszeichen versehen.
Fig. 2 zeigt ein schematisches Blockschaltbild eines
eingeprägten Ausgangsstrom konstanter oder
vorzugsweise verstellbarer Frequenz liefernden
Frequenzumrichters 91 gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung, der an einer beliebigen Maschine,
vorzugsweise einer Textilmaschine zum Speisen
mindestens eines elektrischen Antriebsmotors dieser
Maschine angeordnet sein kann. Der Umrichter 91
weist einen gesteuerten Gleichrichter 11 auf, der
bspw. gemäß der voll gesteuerten Drehstrombrücke 11
mit der Drehzahlregelung unterlagerter Stromregelung
aus Fig. 1 ausgebildet sein kann oder auch andere
Ausbildung haben kann und der über einen eine
Induktivität 24 enthaltenden Gleichstromzwischenkreis
auf einen selbstgeführten Wechselrichter 19 wirkt,
welcher den von der Induktivität 24 geglätteten Strom
auf den Wechsel- oder Drehstromausgang des
Umrichters, an dem die einzeln durch zugeordnete
Schalter 90 unabhängig voneinander ein- und
ausschaltbaren Elektromotoren 10 liegen, mit
verstellbarer Frequenz schaltet, wobei sich die
Ausgangsspannung des Umrichters 91, also hier die des
Wechselrichters 19 frei ausbildet. Ein am Ausgang des
den Ausgangsstrom des Umrichters 91 liefernden
Wechselrichters 19 liegender Spannungsfühler 67 oder
an seiner Stelle ein Stromfühler 67′ führt die
betreffende Ausgangsgröße einer Überwachungsschaltung
64 zu, die einen Komparator 66 aufweist, an dessen
einen Eingang der Fühler 67 bzw. 67′ und an dessen
anderen Eingang mittels eines Umschalters 75
alternativ ein einstellbarer Grenzwertgeber 64′ oder
ein einstellbarer Grenzwertgeber 64′′ angeschlossen
ist. Die Überwachungsschaltung 64 ist im normalen
Betrieb des Umrichters 91 aberregt, solange der am
Grenzwertgeber 64′ eingestellte Grenzwert der
Ausgangsspannung der vom Spannungsfühler 67 gefühlten
Ausgangsspannung nicht überschritten wird bzw. im
Falle des Fühlens des Ausgangsstromes solange der
dann vom Stromfühler 67′ gefühlte Ausgangsstrom den
dann am Grenzwertgeber 64′ eingestellten Grenzwert
des Ausgangsstromes nicht unterschreitet. Dies ist
jeweils ein Indiz dafür, daß die durch die Motoren 10
gebildete Last, die an diesen Umrichter 91 jeweils
angeschlossen ist, nicht zu klein ist, also nicht zu
viele Motoren 10 abgeschaltet sind, so daß die
Ausgangsspannung keine gefährlich hohen Werte
annehmen kann.
Sobald jedoch der am Grenzwertgeber 64′ eingestellte
Grenzwert der Ausgangsspannung überschritten wird
bzw. der an ihm eingestellte Grenzwert des
Ausgangsstromes unterschritten wird, wird die
Überwachungsschaltung 64 erregt, indem dies der
Komparator 66 erkennt, und damit liefert er ein
Ausgangssignal zur Sicherheitsschaltung 60. Dieses
Ausgangssignal tritt so lange auf, solange der
Komparator 66 Überschreiten des ihm momentan
aufgedrückten Spannungsgrenzwertes bzw.
Unterschreiten des ihm momentan aufgedrückten
Stromgrenzwertes durch die gefühlte effektive
Ausgangsspannung bzw. den gefühlten effektiven
Ausgangsstrom des Umrichters 91 fühlt. Dieses die
Erregung der Überwachungsschaltung 64 signalisierende
Ausgangssignal bewirkt, daß die Sicherheitsschaltung
60 einen Sicherheitsvorgang auslöst, der das
Auftreten gefährlich hoher Ausgangsspannung des
Umrichters 91 verhindert. Der Sicherheitsvorgang kann
bspw. darin bestehen, daß der Umrichter 91 durch
Öffnen des Schalters 13 oder sofort ausgeschaltet
wird, oder daß die Ausgangsspannung oder der
Ausgangsstrom bspw. durch entsprechende Ansteuerung
des Gleichrichters 11 oder Umschaltung auf eine
andere Spannungsquelle auf einen Wert begrenzt wird,
der unter dem Mindestwert liegt, den die betreffende
Größe im normalen Betrieb bei eingeschalteten Motoren
10 hat und der so vorgesehen ist, daß der begrenzte
Ausgangsstrom bzw. die begrenzte Ausgangsspannung
keine Schäden oder Zerstörungen von durch sie
beaufschlagten Komponenten, wie bspw. des Fühlers 67
oder 67′ oder von Motoren 10, anrichten oder die
Kommutierung des Wechselrichters 19 stören kann.
In diesem letzteren Fall, wenn also im Gefolge des
Ansprechens der Überwachungsschaltung der Umrichter
91 nicht abgeschaltet, sondern auf Begrenzung der
betreffenden Ausgangsgröße des Umrichters 91 umgeschal
tet wird, wird gleichzeitig mit dem Einschalten
dieser Begrenzung mittels des Umschalters 75 auf den
Grenzwertgeber 64′′ umgeschaltet, dessen Grenzwert so
eingestellt ist, daß im Falle der durch die
Sicherheitsschaltung 60 bewirkten Begrenzung des
Ausgangsstromes die Überwachungsschaltung 64 erregt
wird, wenn der am Grenzwertgeber 64′′ eingestellte
Grenzwert der Ausgangsspannung des Umrichters 91
überschritten wird, bzw. im Falle der Begrenzung der
Ausgangsspannung des Umrichters der Grenzwert am
Grenzwertgeber 64′′ so eingestellt ist, daß die
Überwachungsschaltung 64 immer dann erregt wird, wenn
der vom Fühler 67′ gefühlte Ausgangsstrom den
Grenzwert des Grenzwertgebers 64′′ unterschreitet.
Anstelle zweier gesonderter Grenzwertgeber 64′ und
64′′ kann auch ein einziger Grenzwertgeber vorgesehen
sein, dessen Grenzwert mittels des Umschalters 75 auf
unterschiedliche Werte entsprechend umschaltbar ist.
Wenn es zu einer solchen Erregung der
Überwachungsschaltung 64 kommt, wird wieder ein
Sicherheitsvorgang durch die Sicherheitsschaltung 60
ausgelöst. Dieser kann im sofortigen oder
zeitverzögerten Abschalten der Anordnung durch Öffnen
des Schalters 13 bestehen oder in unbestimmter
Verlängerung der Begrenzung des Ausgangsstromes bzw.
der Ausgangsspannung bis Wiederaberregen der
Überwachungsschaltung 64 von selbt eintritt oder bis
eine Bedienungsperson eingreift. Mit dem Aberregen
der Überwachungsschaltung 64 kann sofortiges oder
zeitverzögertes Entaktivieren der
Sicherheitsschaltung 60 verbunden sein, so daß
nunmehr der normale Betrieb des Umrichters 91 wieder
eingeschaltet ist. Gleichzeitig mit diesem
Einschalten des normalen Betriebes wird dann wieder
der Grenzwertgeber 64′ an den Komparator 66
angeschlossen.
Es kann auch oft zweckmäßig vorgesehen sein, daß
mit dem Einschalten des Schalters 13 gleichzeitig
ohne Mitwirkung durch die Überwachungsschaltung 64
sofort die Sicherheitsschaltung 60 zur Begrenzung des
Ausgangsstromes bzw. der Ausgangsspannung auf einen
völlig ungefährlichen Wert für eine vorbestimmte,
durch ein Zeitglied abmeßbare Zeitspanne
eingeschaltet wird und dabei auch der Grenzwertgeber
64′′ an den Komparator 66 angeschlossen wird und auf
den normalen Betrieb der Motoren 10 und den
Grenzwertgeber 64′ nur dann umgeschaltet wird, wenn
während der mit dem Einschalten des Schalters 13
beginnenden Zeitspanne es nicht zum Erregen der
Überwachungsschaltung 64 kommt, und zwar überhaupt
nicht kommt, oder es kann auch vorgesehen sein, daß
immer dann auf den normalen Betrieb der Motoren 10
und damit des Umrichters 91 umgeschaltet wird, wenn
am Ende der abgemessenen Zeitspanne die
Überwachungsschaltung 64 aberregt ist, gleichgültig,
ob sie während der abgemessenen Zeitspanne kurzzeitig
erregt wurde oder nicht.
Es ist in vielen Fällen zweckmäßig, vorzusehen, daß
die Überwachungsschaltung 64 stets nur so lange
erregt ist, so lange der Komparator 66 ermittelt, daß
der ihm momentan aufgedrückte Spannungsgrenzwert von
dem vom Fühler 67 gefühlten Wert der Ausgangsspannung
überschritten ist bzw. der dem Komparator 66
aufgedrückte Grenzwert des Ausgangsstromes von dem
vom Fühler 67′ gefühlten Wert des Ausgangsstromes
unterschritten ist. Es kann in manchen Fällen jedoch
auch zweckmäßig vorgesehen sein, daß die
Überwachungsschaltung 64 jedesmal dann, wenn sie
erregt wird, in ihrem erregten Zustand so lange
verbleibt, bis ein vorbestimmter Eingriff vorgenommen
wird, vorzugsweise von einer Bedienungsperson, bspw.
eine Bedienungsperson den Schalter 13 ausschaltet.
Wenn der Stromfühler 67′ an die Überwachungsschaltung
64 angeschlossen ist, kann ferner zweckmäßig
vorgesehen sein, daß nach dem Einschalten des
Schalters 13 die Überwachungsschaltung 64 den mit dem
Einschalten beginnenden anfänglichen Stromanstieg
unberücksichtigt läßt, bspw. die
Überwachungsschaltung 64 zunächst für eine
vorbestimmte kurze Zeitspanne ausgeschaltet wird, bis
der mit dem Einschalten beginnende Stromanstieg
beendet ist und dann erst die Überwachungsschaltung
64 eingeschaltet wird, wobei sie dann je nach Größe
des sich einstellenden Stromes des Umrichters 91
aberregt bleibt oder erregt wird.
Man kann also bspw. dann, wenn im Falle der erwähnten
Streckspulmaschine oder Streckzwirnmaschine mit
Einzelantrieb ihrer Streckgaletten, der Umrichter an
einer solchen Maschine zur Speisung der an ihr
angeordneten Antriebsmotoren 10 angeordnet ist,
gefahrlos vorsehen, daß zur Bedienung der Maschine je
nach Erfordernis praktisch beliebig viele der Motoren
10 mittels der Schalter 90 ausgeschaltet werden
können. Wenn dabei die Zahl dieser ausgeschalteten
Motoren 10 so groß wird, daß hierdurch die Last so
klein wird, daß es zu gefährlich hoher Speisespannung
kommen kann, dann greift die Überwachungsschaltung 64
sofort durch Aktivierung der Sicherheitsschaltung 60
ein, wobei sie dem sofortigen Ausschalten der Motoren
10 durch Abschalten des Umrichters 91 oder die
Begrenzung des Speisestromes bzw. der Speisespannung
einschalten kann. Wenn im letzteren Fall dann keine
zeitliche Begrenzung dieser Strombegrenzung oder
Spannungsbegrenzung vorgesehen ist, wird selbsttätig
wieder auf den normalen Betrieb des Umrichters 91
durch Beendigung dieser Strombegrenzung oder
Spannungsbegrenzung umgeschaltet, sobald die
Überwachungsschaltung 64 in ihren aberregten Zustand
gelangt, also im Falle der Spannungsbegrenzung der am
Grenzwertgeber 64′′ eingestellte Stromgrenzwert wieder
überschritten wird, und im Falle der Strombegrenzung
der an diesem Grenzwertgeber 64′′ eingestellte
Spannungsgrenzwert wieder unterschritten wird.
Diese Anordnung nach Fig. 2 ist also betriebssicher
und verhindert jede Gefahr der Beschädigung von
irgendwelchen Teilen oder gar ihrer Zerstörung durch
zu hohe Spannung, wie auch Störungen des
Wechselrichters 19 usw.
In Fig. 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt, das auf der vorbekannten
Schaltung nach Fig. 1 aufbaut.
Das schematische Blockschaltbild nach Fig. 3 zeigt
eine vereinfachte Darstellung des Schaltbildes der
Fig. 4, die sich aus der folgenden Beschreibung von
selbst erklärt, wobei das Schaltbild nach Fig. 3
jedoch sich auch durch andere Schaltungen als die
nach Fig. 4 selbstverständlich realisieren läßt.
Die Anordnung nach Fig. 4 stellt im
strichzweipunktiert umrandeten Teil 74 im
wesentlichen die in Fig. 1 gezeigte Regeleinrichtung
mit den aus der Fig. 4 ersichtlichen Unterschieden
dar. In Fig. 4 ist mit 10 ein
Drehstrom-Asynchronmotor bezeichnet, welcher die
induktive Last für die Drehzahl-Regeleinrichtung, die
eine voll gesteuerte Drehstrombrücke 11 mit einer
Drehzahlregelung 15 mit unterlagerter Stromregelung
17, 17′ mit einem Strombegrenzer 16 und eine
Anfahr-Brems-Automatik 33 mit den nachgeschalteten
Komponenten 34, 35, sowie einen frequenzgesteuerten,
selbstgeführten Wechselrichter 19 aufweist,
darstellt. Der Motor 10 ist mittels des Schalters 90
ein- und ausschaltbar und seine geregelte Drehzahl
ist mittels des Sollwertstellers 20 verstellbar.
Anstelle des dargestellten Motors 10 sind auch
mehrere Motoren, wie in Fig. 2 gezeigt, als induktive
Last dieser Anordnung möglich, denen ebenfalls
Ein-Aus-Schalter 90 zugeordnet sein können.
Diese Anordnung und deren Arbeitsweise, wie in Fig. 1
dargestellt und oben beschrieben, wird der weiteren
Beschreibung der Fig. 4 mit zugrundegelegt, so daß
auf eine umfangreiche Erklärung an dieser Stelle
verzichtet werden kann.
Bei der Anordnung nach Fig. 1 ist ein Strombegrenzer
16 vorhanden, welcher das von der Drehzahlregelung
kommende Ausgangssignal auf einen mittels eines
Grenzwertgebers 22 einstellbaren Wert begrenzt, der
bspw. etwa dem 1,5-fachen Wert des Nennstromes der
angeschlossenen Last 10 entsprechen kann. Bei der
Anordnung nach Fig. 4 ist dagegen dieser
Grenzwertgeber 22 über den zu einer
Sicherheitsschaltung 60 gehörenden Umschalter 62 an
den Strombegrenzer 16 anschließbar.
Der Hauptunterschied zwischen der vorbekannten
Anordnung nach Fig. 1 und der ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung darstellenden Anordnung nach Fig. 4
besteht in dieser Sicherheitsschaltung 60, einer
ebenfalls zusätzlich vorgesehenen
Überwachungsschaltung 64 und dem Schalter 90.
Die strichpunktiert umrandete Sicherheitsschaltung 60
weist ein Zeitglied 61 auf, welches vom
Ein-Aus-Schalter 13 gleichzeitig mit dem Anschließen
des Grenzwertgebers 64′′ an den Komparator 66 und im
normalen Betrieb des Umrichters 91 von der
Überwachungsschaltung 64, wenn bei ihr der
Grenzwertgeber 64′ an den Komparator 66 angeschlossen
ist, eingeschaltet bzw. angestoßen wird und ab dem
Einschaltzeitpunkt für eine vorgegebene, einstellbare
Zeitdauer Δ t ein Ausgangssignal abgibt. Dieses
Ausgangssignal wirkt, als strichlierter Pfeil 61 c
angedeutet, auf den vorzugsweise elektronischen
Umschalter 62 ein, der in die Verbindungsleitung
zwischen dem Strombegrenzer 16 und dem Grenzwertgeber
22 eingefügt ist, derart, daß er in seiner voll
ausgezogen dargestellten Stellung, der Normalstellung
62 a, den Grenzwertgeber 22 mit dem Strombegrenzer 16
verbindet und in seiner anderen Stellung, der
Sicherheitsstellung 62 b, die durch das Ausgangssignal
des Zeitgliedes 61 bewirkt wird, so lange dieses
Ausgangssignal vorhanden ist, einen zweiten,
einstellbaren Grenzwertgeber 63 mit dem
Strombegrenzer 16 verbindet. Anstelle der beiden
Grenzwertgeber 22, 63 kann auch ein einziger
Grenzwertgeber vorgesehen sein, dessen Grenzwert
mittels des Umschalters 61 auf unterschiedliche Werte
einschaltbar ist.
Am durch den Ausgang des Wechselrichters 19
gebildeten Ausgang dieses Frequenzumrichters 91 ist
die Überwachungsschaltung 64, ebenfalls
strichpunktiert umrandet, vorgesehen, welche den
Komparator 66 enthält, dessen einer Eingang über die
Leitung 70 an einen Spannungsfühler 67 bzw. an einen
diesem nachgeschalteten Gleichrichter 43
angeschlossen ist und dessen anderer Eingang über den
Umschalter 75 alternativ an den Grenzwertgeber 64′
oder den Grenzwertgeber 64′′ angeschlossen ist. Dieser
Komparator 66 vergleicht die mittels des
Spannungsfühlers 67, der bereits für die
Erregerstromregelung vorhanden ist, gemessene oder
gefühlte Ausgangsspannung des Wechselrichters 19 mit
dem jeweils durch den an den Komparator 66
angeschlossenen, vorzugsweise einstellbaren
Grenzwertgeber 64 bzw. 64′′ vorgegebenen Grenzwert.
Übersteigt die vom Wechselrichter 19 gelieferte
Ausgangsspannung diesen Grenzwert, so gibt der
Komparator 66 ein Ausgangssignal ab. (Wenn der Motor
10 angeschlossen ist, entspricht diese
Ausgangsspannung dessen Klemmenspannung). Dieses
Ausgangssignal wird dem Zeitglied 61 der
Sicherheitsschaltung 60 über die Leitung 61 a und auch
einer akustischen oder optischen Anzeige 68
zugeführt.
Die Wirkungsweise dieser Schaltung ist folgende: Beim
Einschalten des Ein-Aus-Schalters 13 wird der
Grenzwertgeber 64′′ an den Komparator 66
angeschlossen, falls dies nicht schon vorher erfolgt
ist, und das Zeitglied 61 über die Wirkungslinie 61 b
aktiviert und gibt für eine vorbestimmte Zeitspanne
Δ t über die Wirkungslinie 61 c ein Ausgangssignal ab,
durch welches der elektronische Umschalter 62 seine
Stellung 62 b einnimmt und so den zweiten
Grenzwertgeber 63 mit dem Strombegrenzer 16
verbindet.
Dadurch wird der Gleichrichter 14 so gesteuert, daß
der Wechselrichter 19 nur einen so geringen
Ausgangsstrom abgeben kann, daß sich, falls der Motor
10 mittels des Schalters 90 ausgeschaltet ist oder
sonstwie eine zu geringe Last an den Wechselrichter
19 angeschlossen ist, die vom Spannungsfühler 67
gefühlte Ausgangsspannung keine Werte annehmen kann,
die eine Beschädigung oder Zerstörung des hochohmigen
Spannungsfühlers 67 bewirken könnten. Auch kann
bevorzugt vorgesehen sein, daß die Begrenzung dieses
Speise- oder Ausgangsstromes so vorgesehen ist, daß
der Motor 10 nicht anlaufen kann. Diese vom Fühler 67
gefühlte Ausgangsspannung wird im Komparator 66 der
Überwachungseinrichtung 64 mit dem am Grenzwertgeber
64′′ eingestellten Grenzwert verglichen. Übersteigt
die Ausgangsspannung den Grenzwert, so gibt der
Komparator 66 ein Ausgangssignal an das Zeitglied 61
der Sicherheitsschaltung ab. Dies gilt als Indiz
dafür, der der Widerstand im Verbraucherkreis zu hoch
ist, also bspw. kein Motor oder zu wenige Motoren
angeschlossen ist bzw. sind oder ein Defekt vorliegt.
Erscheint dieses Ausgangssignal innerhalb der
Zeitspanne Δ t, so bewirkt es für die Zeit seiner
Dauer in dem Zeitglied 61 eine zeitliche Verlängerung
von dessen Ausgangssignal solange, bis der
Ein-Aus-Schalter 13 manuell ausgeschaltet wird oder
das Ausgangssignal der Überwachungsschaltung 64
verschwindet, sie also aberregt wird. Dies bedeutet
also eine ggf. beliebige Verlängerung der Begrenzung
des Ausgangsstromes und zugleich ein optisches
Warnsignal bei angeschlossener Anzeige 68.
Erscheint innerhalb der Zeitspanne Δ t kein
Ausgangssignal der Überwachungsschaltung 64, so wird
nach Ablauf der Zeitspanne Δ t auf normalen
Belastungsbetrieb umgeschaltet, d.h., der Umschalter
62 durch das Zeitglied 61 in seine Normalstellung
62 a geschaltet, und ermöglicht dadurch die volle
Leistungsabgabe mit bspw. bis zum 1,5-fachen
Nennstrom für den Anlauf und den Normalbetrieb des
oder der Motoren 10. Gleichzeitig wird auf den
Grenzwertgeber 64′ umgeschaltet und so der
Normalbetrieb durch die Überwachungsschaltung 64
ebenfalls überwacht.
Anstatt der Verlängerung der Zeitspanne Δ t kann auch
vorgesehen sein, daß das Zeitglied 61 bei Erscheinen
eines Ausgangssignals der Überwachungsschaltung 64
innerhalb oder am Ende der Zeitspanne Δ t ein durch
einen punktierten Pfeil 69 angedeutetes Signal zum
Ausschalten des Ein-Aus-Schalters 13 abgeben kann,
wodurch diese Anordnung bei fehlender oder zu
geringer Last im Gefolge des Einschaltens selbsttätig
wieder ausgeschaltet wird. Dabei kann oft zweckmäßig
auch vorgesehen sein, daß der Ein-Aus-Schalter 13 nur
dann am Ende der Zeitspanne Δ t ausgeschaltet wird,
wenn zu diesem Zeitpunkt noch Erregung der
Überwachungsschaltung 64 vorliegt. Hat deren Erregung
schon vorher wieder aufgehört, dann wird in diesem
Fall der Schalter 13 also nicht ausgeschaltet,
sondern auf normalen Betrieb umgeschaltet.
Wenn es zum Einschalten des normalen Betriebs des
oder der Motoren 10 kommt, also die durch die
Sicherheitsschaltung 60 bewirkbare Strombegrenzung
durch Umschalten des Umschalters 62 auf den
Schaltkontakt 62 a beendet ist, dann wird gleichzeitig
mittels des Umschalters 75 der Grenzwertgeber 64′ an
den Komparator 66 angeschlossen, so daß nunmehr diese
Überwachungsschaltung 64 den normalen Betrieb des
Umrichters 91 daraufhin überwacht, ob die vom
Wechselrichter 19 gelieferte Ausgangsspannung, d.h.
die Klemmenspannung des Motors 10 über den am
Grenzwertgeber 64′ eingestellten Grenzwert ansteigt,
also die Last plötzlich zu klein geworden ist oder
ganz in Fortfall gekommen ist. Der Komparator 66
liefert dann sofort praktisch trägheitslos ein Signal
an das Zeitglied 61, welches ebenfalls trägheitslos
den insbesondere elektronischen Umschalter 62
umschaltet, so daß nunmehr wieder der Grenzwertgeber
63 den Ausgangsstrom auf ungefährliche Werte
begrenzt. Dies läuft so rasch ab, daß es nicht zu
gefährlich hohen Ausgangsspannungen kommt, die zu
Störungen, Beschädigungen oder Zerstörungen des
Wechselrichters, des Fühlers 67, des oder der Motoren
10 usw. führen können. Es können nun für das
Zeitglied 61 dieselben Funktionen vorgesehen sein,
wie beim Einschalten des Schalters 13. Bevorzugt kann
vorgesehen sein, daß die vom Zeitglied 61 abmeßbare
Zeitspanne auf unbestimmte Zeit so lange verlängert
wird, bis das Ausgangssignal des Komparators 66
wieder verschwindet, was ein Zeichen dafür ist, daß
nunmehr die Last wieder groß genug geworden ist und
keine Gefahr der unzulässig hohen Ausgangsspannungen
besteht und es kann dann selbsttätig mittels der
Umschalter 62 und 75 wieder auf die Grenzwertgeber 22
und 64′ für den normalen weiteren Betrieb dieser
Anordnung umgeschaltet werden oder es kann vorgesehen
sein, daß bei eingeschaltetem Grenzwertgeber 64′′ bei
Ansprechen der Überwachungsschaltung 64 das von ihr
dann gelieferte Ausgangssignal sofortiges Abschalten
der Anordnung durch Öffnen des Schalters 13 auslöst
oder daß dies erst nach Ablauf der am Zeitglied 61
eingestellten Zeitspanne erfolgt. Oder es kann auch
vorgesehen sein, daß, wenn innerhalb des Abmessens
der Zeitspanne durch das Zeitglied 61, die
Überwachungsschaltung wieder aberregt wird, dann
sofort mittels der Umschalter 62, 75 wieder auf den
normalen Betrieb durch Umschaltung auf die
Grenzwertgeber 22, 64′ umgeschaltet wird. Auch andere
Abwandlungen dieser Schaltung sind möglich. Bspw.
kann in manchen Fällen auch vorgesehen sein, den
Grenzwertgeber 64′′ unter Fortfall des Schalters 75
und des Grenzwertgebers 64′ ständig an den Komparator
66 anzuschließen und die Sicherheitsschaltung nur
beim jeweiligen Einschalten des Schalters 13
einzuschalten und die Überwachungsschaltung 64 beim
jeweiligen Umschalten auf den normalen Betrieb des
Umrichters 91 außer Funktion zu setzen, sie bspw.
abzuschalten und erst beim Einschalten des Schalters
13 dann wieder einzuschalten.
Fig. 5 zeigt ein schematisches Blockschaltbild eines
zweiten, in einigen Punkten abweichenden
Ausführungsbeispiels. Anstelle eines Spannungsfühlers
67 ist hier ein Stromfühler 67′ zum Fühlen des
Ausgangsstromes des Umrichters 91 vorgesehen, dessen
- über einen nicht dargestellten Gleichrichter
geführtes - Meßsignal über die Leitung 70′ der
Überwachungsschaltung 64 zugeführt wird. Diese wirkt
wie beim ersten Ausführungsbeispiel auf die
Sicherheitsschaltung 60, deren Zeitglied 61 hier auf
eine Schalteinrichtung 72 mit zwei synchron
schaltenden Einschaltkontakten 72′ und 72′′ einwirkt,
wobei beide Einschaltkontakte im Normalbetrieb
geöffnet sind und nur beim Einschalten des Schalters
13 oder beim Ansprechen der Überwachungsschaltung 64
schließen. Durch den Einschaltkontakt 72′ wird ein
Grenzwertgeber 63′ mit dem gesteuerten Gleichrichter
11 verbunden, der diesen und damit den Wechselrichter
19 abschaltet. Durch den Einschaltkontakt 72′′ wird
eine Wechsel- oder Drehspannungsquelle 73 anstelle
des dann abgeschalteten Wechselrichters 19 so an die
angeschalteten (oder mittels der Schalter 90
wahlweise nicht angeschalteten) Motoren 10 gelegt,
daß der Stromfühler 67′den von der Spannungsquelle 73
nunmehr gelieferten Ausgangsstrom des Umrichters
fühlt und so den Laststrom messen kann. Die
Wirkungsweise dieses zweiten Ausführungsbeispiels
wird anhand einer Ausführungsform, die in Fig. 6
dargegstellt ist, mitbeschrieben, indem sie sich aus
der Beschreibung der Fig. 6 mit ergibt, obwohl die
Schaltung nach Fig. 5 auch andere Ausführungsformen
als die nach Fig. 6 natürlich ermöglicht.
Die in Fig. 6 dargestellte Anordnung entspricht in
ihrem Teil 74 wieder der Anordnung nach der Fig. 1
bzw. der Zeichnung der DE-PS 26 44 748 mit den
dargestellten Unterschieden.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel der Erfindung
sind eine Überwachungsschaltung 64 und eine
Sicherheitsschaltung 60 vorgesehen, wobei der
wesentliche Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel
nach Fig. 4 darin besteht, daß hier während der vom
Zeitglied abgemessenen Zeitspanne Δ t nicht der
Ausgangsstrom des Wechselrichters 19 begrenzt,
sondern die Ausgangsspannung des Umrichters 91
mittels einer gesonderten Spannungsquelle 73
vorgegeben wird. Die Wirkungsweise ist dabei wie
folgt. Wenn die Anordnung mittels des Schalters 13
eingeschaltet wird, wird hierdurch gleichzeitig das
Zeitglied 61 über die Wirkungslinie 61 b zum Abmessen
seiner vorbestimmten Zeitspanne Δ t eingeschaltet
und schaltet seinerseits sofort die Schalteinrichtung
72 durch über die Wirkungslinie 61 c erfolgendes
Schließen der Einschaltkontakte 72′ und 72′′ ein. Auch
wird der Grenzwertgeber 64′′ mittels des Umschalters
75 an den Komparator 66 angeschlossen. Durch
Schließen des Einschaltkontaktes 72′ wird der
Grenzwertgeber 63′ über die Leitung 72′′′ mit der
Leitung 27 verbunden, wodurch ein vorgegebener
Grenzwert derart über den Drehzahlregler 15, den
Strombegrenzer 16 und den Wandler 18 auf den
Gleichrichter 14 einwirkt, daß dieser und damit der
Wechselrichter 19 abgeschaltet wird. Dies kann durch
Trennung der Gleich- oder Wechselrichterausgänge
mittels nicht dargestellter Schalter geschehen.
Gleichzeitig wird durch Schließen des
Einschaltkontaktes 72′′ (zwei- oder mehrphasig) die
Wechsel- oder Drehstromquelle 73 an den Ausgang des
Umrichters 91 gelegt, deren Spannung so niedrig ist,
daß der im Lastkreis verbliebene Spannungsfühler 67
nicht beschädigt oder zerstört werden kann, wenn der
Schalter 90 geöffnet ist oder der Motor 10 infolge
eines Defektes viel zu hohen Widerstand hat.
Vorzugsweise kann der vorgegebene Wert dieser
Spannung so niedrig sein, daß der Motor 10 oder, wenn
mehrere Motoren als Last angeschlossen sind, diese
Motoren nicht anlaufen können. Wenn nun der vom
Stromfühler 67′ gefühlte und über die Leitung 70′ an
den einen Eingang des Komparators 66 gemeldete Wert
des Ausgangsstromes des Umrichters 91 während der vom
Zeitglied 61 abgemessenen Zeitspanne Δ t den am
Grenzwertgeber 64′′ der Überwachungsschaltung 64
eingestellten Grenzwert dieses Stromes nicht
überschreitet, dann bedeutet dies, daß keine Last
oder eine zu geringe Last angeschlossen ist, und der
Komparator 66 liefert dann zur Alarmleuchte 68 und
zur Sicherheitsschaltung 60 über die Leitung 61 a ein
Ausgangssignal, ist also erregt. Durch die mittels
der Quelle 73 gegebene Spannung wird dann die Gefahr,
daß sich durch das Einschalten dieser Anordnung auf
vollen Lastbetrieb kurzzeitig am hochohmigen
Spannungsfsühler 67 eine so hohe Spannung aufbauen
könnte, daß hierdurch dieser Spannungsfühler 67
beschädigt oder zerstört wird, vermieden. Es wird
deshalb dann, wenn der Komparator 66 während der
Zeitdauer Δ t kein Überschreiten des am
Grenzwertgeber 64′′ eingestellten Grenzwertes des
Stromes dem Zeitglied 61 mitteilt, durch das
Zeitglied 61 wegen der hierdurch erkannten fehlenden
oder zu geringen Last entweder Ausschalten des
Schalters 13 über die Wirkungslinie 69 ausgelöst oder
das dem Schließen und Geschlossenhalten der
Schalteinrichtung 72 dienende Ausgangssignal 61 c des
Zeitgliedes 61 auf unbestimmte Zeit verlängert, und
zwar so lange, bis entweder die Anordnung durch
manuelles Öffnen des Schalters 13 wieder
ausgeschaltet wird oder bis der Komparator 66 dem
Zeitglied 61 Überschreiten des am Grenzwertgeber 64′′
eingestellten Stromgrenzwertes meldet, indem bspw.
sein Ausgangssignal abgeschaltet wird. Letzteres kann
bspw. dadurch eintreten, indem nachträglich die Last
angeschlossen oder geändert wird.
Überschreitet dagegen der Strom schon während der mit
Einschalten des Schalters 13 beginnenden, vom
Zeitglied 61 abgemessenen Zeitspanne Δ t den am
Grenzwertgeber 64′′ eingestellten Stromgrenzwert, dann
bedeutet dies, daß eine ausreichend große induktive
Last angeschlossen ist. Das Zeitglied 61 löst dann
sofort oder vorzugsweise erst dann, wenn dieses
Überschreiten bis zum Ende der Zeitspanne Δ t
andauert, Öffnen der Schalteinrichtung 72 aus, so
daß nunmehr die Spannungsbegrenzung aufgehoben und
die Last 10 in vollen Betrieb genommen wird.
Gleichzeitig damit wird mittels des Schalters 75 auf
den Grenzwertgeber 64′ umgeschaltet und damit nunmehr
der Normalbetrieb der an den Umrichter 91
angeschlossenen induktiven Last überwacht. Und zwar
kann es vorkommen, daß diese Last sich aus
irgendwelchen Gründen vermindert, bspw. durch
Abschalten des Motors 10 oder eines oder mehrerer
Motoren 10 im Falle des Vorhandenseins einer Mehrzahl
von Motoren oder durch Verringerung der Motorlast 8
oder durch Ausfall einer Phase des Motors usw. Bei
aus solchen oder anderen Gründen eintretender
Verringerung der Last während des normalen Betriebs,
infolge der der am Grenzwertgeber 64′ eingestellte
Grenzwert des Ausgangsstromes unterschritten wird,
kann dann vorgesehen werden, selbsttätiges
Ausschalten dieser Anordnung durch Öffnen des
Schalters 13 auszulösen oder das Zeitglied 61 der
Sicherheitsschaltung 60 zur Spannungsbegrenzung durch
Umschalten auf die Spannungsquelle 73 einzuschalten.
Oder es kann, wie es in Fig. 5 eingezeichnet ist, in
vielen Fällen auch zweckmäßig vorgesehen sein, daß im
Normalbetrieb des Umrichters 91, bei dem also der
Grenzwertgeber 64′ eingeschaltet ist, die
Überwachungsschaltung 64 nicht das Zeitglied 61
ansteuern kann, sondern ihre Ausgangsleitung 61 a
mittels eines Umschalters 77 vom Zeitglied 61
abgeschaltet und an ein Stellglied 76 angeschlossen
ist, das im Falle der Erregung der
Überwachungsschaltung die Kommutierungskapazitäten
des Wechselrichters 19 zur Reduzierung der
Kommutierung des Wechselrichters 19 verringert, um so
der verringerten Last Rechnung zu tragen. Und zwar
weist der Wechselrichter 19 normalerweise zur
Kommutierung des Stromes Kommutierungskondensatoren
auf, bezüglich deren Dimensionierung die folgende
Gleichung annähernd eingehalten werden soll, in der L
die Induktivität des als Last angeschlossenen Motors
bzw. der als Last angeschlossenen Motoren, C die
Kapazität der Kommutierungskondensatoren, U die
auftretende Ausgangsspannung und J den auftretenden
Ausgangsstrom bedeuten:
CU² = LJ².
Wenn bei abnehmender Last die Kapazität C nicht
ebenfalls vermindert wird, sinkt nämlich die
Kommutierungsspannung und dies kann unter Umständen
die Arbeitsweise des Wechselrichters 19
beeinträchtigen. Auch in diesem Falle nimmt bei
aufrechterhaltenem Verhältnis Ausgangsspannung/
Ausgangsfrequenz des Wechselrichters 19 der
Ausgangsstrom beim Vermindern der Last ab und kann
gemäß dieser Weiterbildung zum Abschalten der
Anordnung bzw. zur Spannungsbegrenzung oder zum
entsprechenden Reduzieren der Kommutierung durch
Verminderung der Kommutierungskapazitäten des
Wechselrichters 19 herangezogen werden. Die
Verminderung der Kommutierungskapazitäten kann bspw.
erfolgen, indem die einzelne Kapazität durch jeweils
zwei oder mehr parallel geschaltete Kondensatoren
gebildet ist, von denen dann jeweils einer oder ggf.
mehrere zur Verringerung der betreffenden Kapazität
abgeschaltet werden.
Es sei zu der Schaltung nach den Fig. 4 und 6 noch
ausgeführt, daß der eingeprägte Ausgangsstrom des
Wechselrichters 19 sich bei konstantem Verhältnis
Ausgangsspannung/Ausgangsfrequenz mit abnehmender
Last vermindert. Es kann deshalb bei der Schaltung
nach Fig. 5 und 6 ggf. oft auch zweckmäßig vorgesehen
sein, daß der Grenzwert des Grenzwertgebers 64′
selbsttätig in Abhängigkeit des Verhältnisses
Ausgangsspannung/Ausgangsfrequenz auf
unterschiedliche Grenzwerte eingestellt wird.
Es sei ferner noch zu den Schaltungen nach Fig. 4 und
6 ausgeführt, daß der Erregerstromregler an sich
einer starken Erhöhung der Ausgangsspannung bei
plötzlicher Verminderung oder Abwurf der Last
entgegenwirkt, daß es aber dennoch je nach Auslegung
der Schaltung bei solchen plötzlichen
Lastverminderungen oder Lastabwurf und auch beim
Einschalten der Schaltung bei zu geringer Last zu
kurzzeitig starkem Anstieg der Ausgangsspannung
kommen kann.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf
Umrichter nach den Fig. 4 und 6 beschränkt, sondern
kann auch bei sonstigen Umrichtern mit eingeprägtem
Strom zweckmäßig vorgesehen sein, insbesondere auch
bei Umrichtern, die keinen Erregerstrom-Regler haben
und bei denen sich die Ausgangsspannung in
Abhängigkeit der Last ändert, vorzugsweise bei
Umrichtern mit selbstgeführten Wechselrichtern.
Claims (21)
1. Anordnung zur Speisung mindestens eines Wechsel-
oder Drehstrommotors, vorzugsweise einer Mehrzahl
solcher Motoren, mittels eines eingeprägten
Ausgangsstrom liefernden Frequenzumrichters -
nachfolgend kurz Umrichter genannt - der über
einen Ein-Aus-Schalter an ein primäres Wechsel- oder
Drehstromnetz anschließbar ist, wobei die Frequenz
des Ausgangsstromes eines ausgangsseitigen
Wechselrichters des Umrichters vorzugsweise
verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Größe der Ausgangsspannung oder des
Ausgangsstromes des Umrichters (91) zumindest
zeitweise mittels einer Überwachungsschaltung (64)
überwacht wird und, wenn der Ausgangsstrom einen
vorbestimmten Grenzwert unterschreitet oder nicht
überschreitet oder die Ausgangsspannung einen
vorbestimmten Grenzwert überschreitet, die
Überwachungsschaltung erregt wird und sie
hierdurch eine Sicherheitsschaltung (60) zur
Auslösung eines Sicherheitsvorganges aktiviert.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Überwachungsschaltung (64) für die
Zeitdauer ihrer jeweiligen Erregung die
Sicherheitsschaltung (60) aktiviert und die
Sicherheitsschaltung wieder entaktiviert wird,
sobald die Überwachungsschaltung (64) aberregt
wird.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherheitsschaltung (60)
in ihrem aktivierten Zustand den Ausgangsstrom
oder die Ausgangsspannung des Umrichters auf einen
vorbestimmten Wert begrenzt, der unter dem
Mindestwert dieses Ausgangsstromes oder dieser
Ausgangsspannung liegt, der im normalen Betrieb
des oder der Motoren auftritt, wenn sie an den
Umrichter angeschlossen sind.
4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsschaltung (60) in ihrem aktivierten
Zustand die Kommutierungskapazität eines
Wechselrichters (19) des Umrichters verstellt.
5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsschaltung (60), wenn sie aktiviert
wird, Abschalten des Umrichters (91) sofort oder
nach einer vorbestimmten Zeitspanne, falls am Ende
dieser Zeitspanne die Überwachungsschaltung noch
erregt ist, auslöst.
6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichent, daß mit dem Aktivieren der
Sicherheitsschaltung (60) der Grenzwert der von
der Überwachungsschaltung überwachten
Ausgangsspannung bzw. des überwachten
Ausgangsstromes des Umrichters von einem bei nicht
aktivierter Sicherheitsschaltung geltenden
Grenzwert auf einen bei aktivierter
Sicherheitsschaltung geltenden Grenzwert
umgeschaltet wird.
7. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsschaltung (60) mit jedem Einschalten
des Umrichters (91) für eine vorbestimmte
Zeitspanne zur Begrenzung des Ausgangsstromes oder
der Ausgangsspannung des Umrichters aktiviert
wird, und daß, falls die Überwachungsschaltung
(64) während dieser Zeitspanne erregt wird - wobei
sie im Falle des Fühlens des Ausgangsstromes des
Umrichters den anfänglichen Stromanstieg
unberücksichtigt läßt - entweder die Aktivierung
der Sicherheitsschaltung (60) auf unbestimmte Zeit
verlängert oder die Anordnung sofort oder am Ende
der Zeitspanne, falls zu diesem Zeitpunkt die
Überwachungsschaltung noch erregt ist,
abgeschaltet wird.
8. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Überwachungsschaltung im Falle der durch die
Sicherheitsschaltung (60) bewirkten Begrenzung des
Ausgangsstromes des Umrichters (91) erregt wird,
wenn die Ausgangsspannung des Umrichters einen
vorbestimmten Grenzwert überschreitet und im Falle
der durch die Sicherheitsschaltung bewirkten
Begrenzung der Ausgangsspannung des Umrichters
erregt wird, wenn der Ausgangsstrom des Umrichters
einen vorbestimmten Grenzwert nicht überschreitet.
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Strombegrenzer
(16) zur Begrenzung des Ausgangsstromes des
Umrichters vorgesehen ist, dem zwei über einen
Umschalter (62) alternativ an ihn anschaltbare
Grenzwertgeber (22, 63) zugeordnet sind, von denen
der eine Grenzwertgeber (22) dem normalen Betrieb
und der andere Grenzwertgeber (63) der Begrenzung
des Ausgangsstromes dient.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 9,
dadurch gekennzeichent, daß durch die
Sicherheitsschaltung (60) in ihrem aktivierten
Zustand der Umrichter abschaltbar und an seinen
Ausgang eine externe, die begrenzte
Ausgangsspannung liefernde Wechsel- oder
Drehstromspannungsquelle (73) anschließbar ist.
11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Überwachungsschaltung (64) einen Komparator (66)
aufweist, dessen einer Eingang mit einem die
Ausgangsspannung oder den Ausgangsstrom des
Umrichters fühlenden Fühler (67, 67′) oder mit
einem eine zu dieser Ausgangsgröße proportionale
Größe fühlenden Fühler verbunden ist und an dessen
anderen Eingang ein vorzugsweise einstellbarer
Grenzwertgeber (65) oder zwei unterschiedliche
Grenzwerte liefernde Grenzwertgeber
anschließbar sind.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Überwachungsschaltung (64) im normalen Betrieb der
Anordnung immer dann, wenn der Ausgangsstrom des
Umrichters (19) unter einen ihm zugeordneten
Grenzwert der Überwachungsschaltung absinkt, eine
Verringerung der Kommutierungskapazität des
Wechselrichters (19) auslöst.
13. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine optische oder
akustische Anzeige (68) vorgesehen ist, welche vom
Ausgangssignal der Überwachungsschaltung (64)
aktivierbar ist.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß im Falle der
Begrenzung der Ausgangsspannung des Umrichters
diese auf einen Wert begrenzt wird, bei welchem
keine Gefahr besteht, daß der diese
Ausgangsspannung fühlende Spannungsfühler (67) bei
fehlender Last beschädigt werden kann.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß im Falle der
Begrenzung der Ausgangsspannung des Umrichters der
durch die Überwachungsschaltung (64) vorbestimmte
Grenzwert des Ausgangsstromes des Umrichters so
getroffen ist, daß dieser Ausgangsstrom immer dann
während der Begrenzung der Ausgangsspannung unter
diesem Grenzwert bleibt, wenn der Widerstand der
Last so groß ist, daß dies ein Indiz dafür ist,
daß entweder die Last fehlt oder zu klein ist.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß der von der
Sicherheitsschaltung (60) begrenzte Grenzwert der
Ausgangsspannung oder des Ausgangsstromes des
Umrichters so getroffen ist, daß bei ihm der oder
die Motoren nicht anlaufen kann bzw. können.
17. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Umrichter (91)
einen gesteuerten Gleichrichter (14) aufweist.
18. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Umrichter (91)
einen Drehzahlregler mit unterlagertem Stromregler
zur Drehzahlregelung eines an den Umrichter
anschließbaren Motores (10) aufweist.
19. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Umrichter einen
selbstgeführten Wechselrichter aufweist.
20. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Motoren
(10) über Ein-Aus-Schalter (19) einzeln oder
gruppenweise an den Umrichter (91) anschließbar
sind.
21. Textilmaschine, vorzugsweise Spinnereimaschine,
dadurch gekennzeichnet, daß sie zum Speisen
mindestens eines an ihr angeordneten elektrischen
Antriebsmotors eine Anordnung nach einem der
vorhergehenden Ansprüche aufweist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873707336 DE3707336A1 (de) | 1987-03-07 | 1987-03-07 | Anordnung zur speisung mindestens eines wechsel- oder drehstrommotores |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19873707336 DE3707336A1 (de) | 1987-03-07 | 1987-03-07 | Anordnung zur speisung mindestens eines wechsel- oder drehstrommotores |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3707336A1 true DE3707336A1 (de) | 1988-09-15 |
Family
ID=6322487
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19873707336 Withdrawn DE3707336A1 (de) | 1987-03-07 | 1987-03-07 | Anordnung zur speisung mindestens eines wechsel- oder drehstrommotores |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3707336A1 (de) |
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EP1519478B1 (de) | 2003-09-18 | 2017-04-05 | Behringer GmbH | Sägemaschine |
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