DE3616469C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Tonträgerfolie zur Verwendung
als die Tonrillen aufweisendes Oberflächenelement, das
zur Anordnung auf einer Mittelschicht und für in einem
Pressverfahren hergestellte dekorierte Schallplatten
vorgesehen ist, wobei die Tonträgerfolie eine durchsichtige
Tonträgerschicht und eine auf der Tonträgerschicht
angeordnete Dekorschicht aufweist. Außerdem befaßt sich
die Erfindung mit einem Verfahren zur Herstellung einer
solchen Tonträgerfolie.
Schallplatten werden so hergestellt, daß in eine
entsprechende Presse ober- und unterseitig jeweils eine
üblicherweise aus transparentem Kunststoff, beispielsweise
PVC, bestehende Tonträgerfolie eingelegt wird. Auf diese
Folie wird dann ein sog. Inlay-Papier, das normalerweise
schwarz ist, gelegt. Zwischen diese beide Schichten aus
Tonträgerfolie und Inlay-Papier wird dann die Kunststoffmasse
eingebracht und es wird dann die Schallplatte durch Schließen
der Form und entsprechende Verteilung der Kunststoffmasse
hergestellt, wobei während des Pressvorganges in die
außenliegenden Oberflächen der Tonträgerfolien die
Tonrillen eingebracht werden. Schallplatten bestehen
somit üblicherweise aus fünf Schichten, nämlich den die
beiden Oberflächen bildenden Tonträgerfolien, den beiden
Inlay-Papieren sowie dem Kern aus Kunststoffmasse.
Es besteht nun häufig der Wunsch, Schallplatten zu dekorieren,
sei es nur um das Etikett in der Mitte aufzubringen,
sei es aber auch, um insgesamt farbige, nicht nur schwarze
Schallplatten oder gar Schallplatten mit Bildern herzustellen.
Beispielsweise ist es üblich, sogenannten "goldene
Schallplatten" zu erzeugen.
Bei der Herstellung der "goldenen Schallplatten" geht man
bisher derart vor, daß eine auf übliche Weise hergestellte
Schallplatte nachträglich galvanisch beschichtet wird, was
zum einen einen vergleichsweise hohen Herstellungsaufwand
erfordert, zum anderen die Tonqualität der Schallplatte unter
Umständen erheblich beeinträchtigt und schließlich den
Nachteil hat, daß die nachträglich galvanisch aufgebrachte
Schicht keine allzu gute Verschleißfestigkeit aufweist.
Dies spielt bei "goldenen Schallplatten" allerdings keine
große Rolle, da es sich hierbei meist nur um Dekorationsstücke
handelt.
Zur Vereinfachung der Herstellung und um auch andere Dekorationen
möglich zu machen, wurde auch bereits versucht, anstelle
des bisher üblichen, einfarbig schwarzen Inlay-Papieres
ein entweder in sich gefärbtes Inlay-Papier oder ein mit
einem Dekor versehendes Inlay-Papier zu verwenden. Sofern es
um normale Dekors geht, lassen sich auf diese Weise relativ
zufriedenstellende Ergebnisse erzielen, obwohl an die erreichbare
Druckqualität keine allzu hohen Anforderungen gestellt
werden dürfen, weil im Pressvorgang mit unerwarteten
Verformungen des Inlay-Papieres zu rechnen ist. Bei der Herstellung
von "goldenen Schallplatten" führte dieses Verfahren
jedoch nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Insbesondere
war es unter Verwendung entsprechend gefärbter Inlay-Papiere
nicht möglich, hochglänzende Metallisierungen zu erreichen,
weil golden oder silbern gefärbte Papiere üblicherweise matt
sind bzw. solche Papiere, bei denen in besonderer Weise ein
Hochglanzeffekt erzeugt wurde, bei der Verarbeitung in der
Plattenpresse matt wurden, was vermutlich auf die
vergleichsweise hohen, angewendeten Temperaturen
zurückzuführen ist.
Zu der älteren deutschen Patentanmeldung P 35 46 225.6
(DE 35 46 225 A1) ist eine Schallplatte beschrieben, die
mehrere Schichten aufweist, wobei eine der Schichten mit
einem Farbauftrag versehen sein kann. Die äußere, die
Schallrillen tragende Schicht ist durchsichtig, Zwischen
der Tonträgerschicht und der Mittelschicht ist eine
Metallschicht vorgesehen, die als Dekorschicht dient. Die
Dekorschicht kann auf einer Zwischenschicht angeordnet sein,
so daß sich ein zweischichtiges Laminat aus Dekorschicht
und Zwischenschicht ergibt. Dieses zweischichtige Laminat
wird auf der Mittelschicht der Schallplatte angeordnet.
Auf dem zweischichtigen Laminat wird die durchsichtige
Tonträgerschicht angeordnet. Nach dem Übereinanderstapeln
dieser Lagen wird die Schallplatte in einem Pressvorgang
hergestellt. Bei einer anderen Ausbildung dieser bekannten
Schallplatte wird die Dekorschicht auf der durchsichtigen
Tonträgerschicht angebracht und das auf diese Weise
hergestellte Laminat aus Tonträgerschicht und Dekorschicht
anschließend auf der Mittelschicht angeordnet. Das
mehrlagige Gebilde aus Mittelschicht und zweischichtigem
Laminat wird anschließend verpresst. Da es sich bei der
durchsichtigen Tonträgerschicht dieser Schallplatte um
eine bei höheren Temperaturen weich werdende Polyvinylchlorid
schicht handelt, ist es kaum möglich, ein an sich bekanntes
Aufdampfverfahren zum Aufbringen der Dekorschicht in Gestalt
einer Metall- oder Metallegierungsschicht anzuwenden, weil
bei diesem Aufdampfungsverfahren auf die Tonträgerfolie zu hohe
Temperaturen wirksam würden. Die anderen an sich bekannten
Verfahren zur Aufbringung der Dekor- d. h. Metallschicht wie
Sputtern o. dgl. sind aus Kostengründen jedoch nicht
anwendbar.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tonträgerfolie
vorzugschlagen, die es gestattet, mit vergleichsweise
einfachen Mitteln und insbesondere ohne allzu große Erhöhung
der Herstellungskosten Schallplatten zu erzeugen, die in
unterschiedlichster Weise dekoriert sind, wobei insbesondere
auch die Herstellung von glänzend metallisierten
Schallplatten möglich sein soll. Gleichzeitig soll auch ein
sehr einfaches Verfahren zur Herstellung solcher
Tonträgerfolien angegeben werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird nach der Erfindung bei einer
Tonträgerfolie der eingangs erwähnten Art vorgeschlagen,
diese so auszubilden, daß sie von der Mittelschicht nach
außen eine Grundfolie, eine Klebeschicht, die Dekorschicht
und die durchsichtige Tonträgerschicht aufweist, wobei die
Tonträgerschicht eine Schutzlackschicht ist, und die
Klebeschicht gegebenenfalls mit der Dekorschicht kombiniert ist.
Die in der Presse verformende Außenfläche der Tonträgerfolie
ist mit dem Dekorfilm versehen, der neben der äußeren,
transparenten Schutzlackschicht eine Dekorschicht umfaßt.
Durch diese Kombination von Schutzlackschicht und Dekorschicht
läßt sich erreichen, daß trotz der Einbringung der Tonrillen
in die Außenfläche der Tonträgerfolie
die Dekoration der Tonträgerfolie weitgehend ungestört erhalten
bleibt. Versuche haben dabei gezeigt, daß die Dekorschicht
ganz unterschiedlich ausgebildet sein kann. Sie
kann beispielsweise eine übliche Dekor-Lackschicht, aber
auch eine Metallschicht sein. Neben dem Vorteil der nahezu
beliebigen Dekorationsmöglichkeiten für die Schallplatte
bzw. die Tonträgerfolie bietet ein Vorgehen nach der Erfindung
aber weitere, unerwartete Vorzüge. Durch entsprechende
Wahl des zum Aufbau der Schutzlackschicht dienenden Lackes
lassen sich nämlich die Eigenschaften der Schallplatte erheblich
verbessern. Bisher war ja die Tonträgerfolie im
allgemeinen eine PVC-Folie, die, um eine Verformung während
des Pressvorganges zu ermöglichen, vergleichsweise
weich sein mußte. Die Schutzlackschicht kann dagegen so
ausgebildet sein, daß sie eine wesentliche größere Härte
ergibt als die bisher übliche Tonträgerfolie, wodurch die
Widerstandsfähigkeit der Schallplatte gegen Verkratzen und
auch die Beständigkeit während des normalen Betriebes verbessert
werden können. Weiterhin läßt sich die Schutzlackschicht
ohne Probleme antistatisch ausrüsten. Es kann außerdem
ein Schutzlack verwendet werden, der die Nadel des
Plattenspielers besonders gut gleiten läßt, so daß auch
die Abnutzung der Abtastelemente des Plattenspielers, beispielsweise
teuerer Saphire oder Diamanten, vermindert werden
kann. Trotz dieser Vielzahl von Vorteilen läßt sich
aber die Tonträgerfolie gemäß der Erfindung ohne Änderungen
in den Pressformen für Schallplatten einsetzen. Die
Aufbringung des Dekorfilms ist außerdem zu Kosten möglich,
die erheblich unter den bisher bei der Herstellung dekorierter
Schallplatten zu kalkulierenden Kosten liegen.
Wenn, wie nach der Erfindung weiter vorgesehen, die Schutzlackschicht
aus einem Lack besteht, der nach dem Einprägen
der Tonrillen nachhärtbar ist, beispielsweise einem Lack,
der unter Einwirkung von Feuchtigkeit, Hitzeeinwirkung oder mittels
UV-Strahlung nachgehärtet
werden kann, ist es möglich, eine besonders harte
Oberfläche für die Schallplatte zu erzielen, indem die Einprägung
der Tonrillen in den noch vergleichsweise weichen
Schutzlack erfolgt und dann erst eine Nachhärtung vorgenommen
wird.
Die Schutzlackschicht kann aus ganz verschiedenen Lacken bestehen.
Günstig ist es jedoch, wenn die Schutzlackschicht
von einem teilvernetzten Lack, z. B. einem isocyanatgehärteten
Acrylharzlack, gebildet ist. Günstig ist hierbei z. B.
wenn die Schutzlackschicht aus einem durch Reaktion eines
hydroxyfunktionellen Acrylats oder Polyesters mit einem
polyfunktionellen Isocyanat erhaltenen Polyurethanpolymeren
besteht, wobei als Lösungsmittel Ketone, Ester und/oder
Aromaten verwendet sind. Solche Lacke können zum einem so eingestellt
werden, daß sie nachhärtend bzw. nachhärtbar sind. Zum anderen
lassen sie sich auch auf die gewünschte Oberflächen-Eigenschaften
der Tonträgerfolie abstimmen. Der Hydroxylgehalt
des Acrylats oder Polyesters sollte bei solchen Lacken
zweckmäßigerweise zwischen 1 und 5% liegen, der NCO-Gehalt
des Isocyanats vorzugsweise bei 10 bis 20%. Die Lösungsmittel
können einzeln oder kombiniert verwendet werden,
wobei 35 bis 40% Ketone, 20 bis 25% Ester und 5 bis
10% Aromaten zur Anwendung kommen könne. Zur Variation bzw.
Einstellung der gewünschten Eigenschaften des Schutzlackes
können dann auch noch Zusätze beigefügt werden, beispielsweise
Nitrocellulose in einem Anteil von 5 bis 10 Gew.-%
und Lackhilfsmittel wie Verlaufs-, Entschäumungsmittel und
Antistatika.
Bekanntlich beträgt die Tiefe der Tonrillen bei Schallplatten
üblicherweise etwa 20 bis 60 µm. Erstaunlicherweise ist
es jedoch nun nicht erforderlich, daß auch die Schutzlackschicht
derart dick ist. Erfindungsgemäß genügt vielmehr,
wenn die Schutzlackschicht eine Dicke von 2 bis 12 µm, vorzugsweise
eine solche von 3 bis 8 µm, aufweist.
Wie bereits erwähnt, kann die Dekorschicht ganz unterschiedlich
ausgebildet sein. Sehr zweckmäßig ist es allerdings,
wenn sie von einer, vorzugsweise aufgedampften, Metallschicht
gebildet ist, die günstigerweise eine Dicke von 0,015 bis
0,06 µm, vorzugsweise von 0,02 bis 0,04 µm, aufweist. Eine
solche Metallschicht ist zum einen in der Lage, eine glänzende
Oberfläche der Schallplatte zu erzeugen. Zum anderen
hat sie auch noch den Vorzug, daß über die Metallschicht
lokale, übermäßige elektrostatische Aufladungen, die zu
Störungen bei der Wiedergabe der Schallplatte führen können,
leicht abgeführt werden, wobei diese Abführung dadurch begünstigt
wird, daß die Metallschicht im allgemeinen beim Einprägen
der Tonrillen zumindest bereichsweise freigelegt wird.
Wenn, wie vorgesehen, die Schutzlackschicht
im Vergleich zur Tiefe der Tonrillen dünn ist, muß, vor allem
bei Vorhandensein einer Metallschicht als Dekorschicht,
damit gerechnet werden, daß im Bereich der tiefsten Stellen
der Tonrillen die Metallschicht reißt und dann die Schallplatten-
Grundmasse, durchscheint. Hierdurch
wird das relativ einheitliche Aussehen der Schallplatte
unter Umständen beeinträchtigt. Um hier Abhilfe zu schaffen,
kann beispielsweise ein der Farbe der Dekorschicht entsprechend
eingefärbtes Inlay-Papier verwendet werden. Eine günstigere
Möglichkeit ist jedoch die, daß die Tonträgerfolie
selbst, bei der es sich zweckmäßig - in an sich bekannter
Weise - um eine PVC-Folie einer Dicke von 100 bis 300 µm
handelt, in der Grundfarbe der Dekorschicht eingefärbt ist.
Selbstverständlich ist der Erfindungsvorschlag nicht auf die
üblichen PVC-Tonträgerfolien beschränkt. Es wäre vielmehr
bei Anbringung des erfindungsgemäßen Dekorfilmes durchaus
denkbar, als Tonträgerfolie eine gegenüber der PVC-Folie
härtere und damit schlechter verformbare Folie zu verwenden,
wozu dann unter Umständen die Dicke der Schutzlackschicht
bzw. des Dekorfilmes vergrößert werden müßte, um trotzdem
einwandfrei die Tonrillen einpressen zu können. Bei
Verwendung von härteren Tonträgerfolien könnte man dann
eventuell auf den Einsatz von Inlay-Papieren verzichten,
die bisher auch deswegen vorgesehen werden, um ein Anschmelzen
der PVC-Tonträgerfolie durch die heiße Kunststoff-
Masse zu verhindern.
Zur Herstellung einer Tonträgerfolie gemäß der Erfindung
wird nun vorgeschlagen, derart vorzugehen, daß eine den
Dekorfilm mit der Schutzlackschicht, der Dekorschicht und
der Klebeschicht auf einem Trägerfilm aufweisende Heißprägefolie
in an sich bekannter Weise hergestellt und von dieser
der Dekorfilm unter Einwirkung von Hitze und Druck in
von der Verarbeitung von Heißprägefolien her an sich bekannter
Weise auf die Außenfläche der Tonträgerfolie übertragen
und dort festgelegt wird. Diese Herstellungsweise hat vor allem
den Vorzug, daß zur Erzeugung des Dekorfilmes gut beherrschte,
bei der Herstellung von Heißprägefolien bekannte
Technologien eingesetzt werden können, mit denen es möglich
ist, nahezu jedes gewünschte Dekor mit unterschiedlichsten
Schutzlack-Zusammensetzungen herzustellen. Die Übertragung
des Dekorfilmes auf die Tonträgerfolie bereitet dann keine
Schwierigkeiten. Dabei wird zweckmäßig der Dekorfilm auf
die Tonträgerfolie in einem Abrollverfahren aufgebracht,
z. B. in einem Kalander, wobei die Abrollung günstigerweise
bei einer Temperatur von 160 bis 180°C und einer Abrollgeschwindigkeit
von etwa 50 bis 300 m/min, vorzugsweise von
100 bis 150 m/min, erfolgt. Bei diesen Arbeitsbedingungen
erreicht man zum einen eine gute Haftung des Dekorfilmes
auf der Tonträgerfolie, zum anderen werden noch tragbare
Arbeitsgeschwindigkeiten erzielt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung
werden nachstehend anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Teilschnitt durch eine Schallplatte üblichen
Aufbaues;
Fig. 2 einen Teilschnitt durch eine Tonträgerfolie
nach der Erfindung mit teilweise noch anhaftendem
Trägerfilm und
Fig. 3 schematisch eine Vorrichtung zur Herstellung
von Tonträgerfolien gemäß der Erfindung.
Wie Fig. 1 zeigt, besteht eine übliche Schallplatte aus
einem Kern 1 aus Kunststoffmasse, an den beidseits eine
Schicht 2 eines Inlay-Papiers anschließt. Die beiden Oberflächen
mit den Tonrillen 3 bilden jeweils eine Tonträgerfolie
4. Die Tonträgerfolie 4 besteht bisher üblicherweise
aus einem transparenten PVC-Film einer Dicke von etwa 100
bis 300 µm, in den die Tonrillen einer Tiefe zwischen 20
und 60 µm eingepresst sind.
In Fig. 2 ist nun im Schnitt eine Tonträgerfolie 4 gemäß
der Erfindung gezeigt. Diese Tonträgerfolie besteht aus einem
PVC-Film 5, an dessen Innenfläche 6 bei den üblichen
Schallplatten ein Inlay-Papier 2 bzw., sofern auf ein solches
verzichtet wird, der Plattenkern 1 anschließt.
Wesentlich ist die Gestaltung der Tonträgerfolie 4 im Bereich
der Außenfläche 7. Diese Außenfläche 7 ist nämlich mit einem
insgesamt mit 8 bezeichneten Dekorfilm versehen, der bei
dem gezeigten Ausführungsbeispiel aus drei Lagen besteht,
nämlich einer Schutzlackschicht 9, einer im Vakuum aufgedampften
Metallschicht 10 sowie einer Heiß-Siegel- bzw.
Klebeschicht 11. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel hat
die Schutzlackschicht eine Dicke von etwa 2 bis 12 µm, vorzugsweise
eine solche von 3 bis 8 µm. Die Metallschicht ist
beispielsweise eine im Vakuum aufgedampfte Aluminiumschicht
einer Dicke von 0,015 bis 0,06 µm, vorzugsweise von 0,02
bis 0,04 µm. Die Klebeschicht 11 ist eine übliche Heißklebeschicht,
die beispielsweise eine Dicke von 0,5 bis
3 µm aufweisen kann. Anstelle der Metallschicht 10 - ggf.
aber auch zusätzlich zu dieser - könnte auch eine oder mehrere
andere Dekorschichten, beispielsweise eine pigmentierte
Lackschicht, vorgesehen sein.
Bei der Herstellung der Tonträgerfolie 4 nach der Erfindung
wird nun zweckmäßig so vorgegangen, daß zuerst eine an
sich bekannte Heißprägefolie hergestellt wird, die neben
dem Dekorfilm 8 einen Trägerfilm 12, z. B. einen Film aus
Polyethylenglycolterephthalsäureester einer Dicke von etwa
19 bis 26 µm, umfaßt.
Bei der Herstellung der Heißprägefolie wird, wie an sich
bekannt, auf den Trägerfilm 12 in einem Druckverfahren zuerst
die Schutzlackschicht 9 aufgebracht, wobei zwischen
Trägerfilm 12 und Schutzlackschicht 9 erforderlichenfalls
eine Ablöseschicht, z. B. eine Wachsschicht, vorgesehen sein
kann. Nach dem Antrocknen der Schutzlackschicht 9 wird dann
die Metallschicht 10 im Vakuum aufgedampft oder - bei Vorhandensein
einer anderen Dekorschicht - diese, ggf. vor einer Metallisierung,
in einem weiteren Druckverfahren aufgebracht. Schließlich bringt man
dann in einem zusätzlichen Verfahrensschritt die Klebeschicht
11 auf, sofern nicht - bei Vorhandensein einer anderen
Dekorschicht als der Metallschicht 10 - diese Schicht
bereits aus einem Lack besteht, der hinreichende Heißklebefähigkeit
besitzt. Zwischen die Klebeschicht 11 und die Metallschicht
10 kann, falls dies erforderlich sein sollte,
ein Haftvermittler eingebracht werden.
Die Schutzlackschicht wird entsprechend den an die fertige
Schallplatte zu stellenden Anforderungen zusammengesetzt.
Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Schutzlackschicht
möglichst dehnbar sein soll, um ein Einprägen der Tonrillen
zu gestatten, ohne daß die Schutzlackschicht sehr bald
reißt. Außerdem soll die Schutzlackschicht entsprechende
mechanische Festigkeit aufweisen, da sie ja später die
Schallplatten-Oberfläche bildet. Für die Tonwiedergabe sind
dabei zu beachten, daß Verformbarkeit und Relaxation zufrieden
stellen, der Schutzlack bzw. insgesamt der Dekorfilm
frei von Fremdpartikeln und Bläschen sind und außerdem
der Schutzlack hinreichendes Gleitvermögen aufweist.
Um eine gute Haltbarkeit zu erzielen, sind Gleitvermögen
neben Härte und Elastizität des Lackes von Bedeutung.
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, kann der Schutzlack
aus einem Polyurethanpolymeren bestehen, das man durch
Reaktion eines hydroxyfunktionellen Acrylats oder Polyesters
(Hydroxylgehalt vorzugsweise 1 bis 5%) mit einem
polyfunktionellen Isocyanat (NCO-Gehalt vorzugsweise 10
bis 20%) erhält, wobei die Anteile stets in Gewichts-Prozent
angegeben sind. Um eine gute Verarbeitbarkeit des
Lackes zu gewährleisten, müssen natürlich Lösungsmittel
zugesetzt sein, wofür Ketone (35 bis 40 Gew.-%), Ester
(20 bis 25 Gew.-%) und/oder Aromaten (5 bis 10 Gew.-%)
verwendet werden können. Zur Beeinflussung der Eigenschaften
des Schutzlackes können Zusätze verwendet
werden, beispielsweise Nitrocellulose (5 bis 10 Gew.-%),
sowie Lackhilfsmittel, die das Verlaufsverhalten sowie
die Entschäumung begünstigen. Außerdem kann ein Zusatz
von Antistatika günstig sein.
Als Beispiel für eine Zusammensetzung des Schutzlackes
kann auf folgendes verwiesen werden:
BestandteilGew.-%
Methylethylketon30,0
Ethylacetat12,0
Toluol10,0
Hydroxyfunktionelles Acrylat mit
4,2% Hydroxylgruppen (Lieferform 60%)18,5 Nitrocellulose (K-Wert 420) 9,0 Verlaufsmittel 0,5 Aromatisches Isocyanat mit 8%
NCO-Gruppen (Lieferform 50%)20,0
4,2% Hydroxylgruppen (Lieferform 60%)18,5 Nitrocellulose (K-Wert 420) 9,0 Verlaufsmittel 0,5 Aromatisches Isocyanat mit 8%
NCO-Gruppen (Lieferform 50%)20,0
Der vorerwähnte Schutzlack wird auf einen glänzenden Polyesterfilm
einer Schichtdicke von 12 bis 50 µm, vorzugsweise
einer solchen von 19 bis 26 µm, aufgebracht, dann durch Aufdampfen
der Metallschicht 10 sowie Anbringung der Kleberschicht
11, bei der es sich um einen Heißkleber oder um
einen speziellen, bei Erwärmung klebrig werdenden Lack
handeln kann, fertiggestellt. Die Lacke werden vorzugsweise
mit Rasterwalzen im Tiefdruck appliziert, es können aber auch
andere Auftragsverfahren wie Filmgießen oder Reverse-Roll-
Coater verwendet werden.
Die so erzeugte Heißprägefolie aus dem Dekorfilm 8 und dem
Trägerfilm 12 wird dann in der schematisch in Fig. 3 gezeigten
Vorrichtung mit einer PVC-Folie, die als Tonträgerfolie
dient, einer Dicke von 100 bis 300 µm verbunden.
Die Vorrichtung gemäß Fig. 3 umfaßt eine Abwickeleinrichtung
13 für die Heißpräge- bzw. Lackfolie 14 aus dem
Dekorfilm 8 und dem Trägerfilm 12, eine Abwickelvorrichtung
15 für die PVC-Folie bzw. Tonträgerfolie 5, mehrere
Leitwalzen 16, eine beheizte Andruckwalze 17 sowie eine
Gegendruckwalze 18, die zwischen sich einen Spalt bilden.
Außerdem ist vorgesehen eine Aufwickelvorrichtung 19 für
den von der Lack- bzw. Heißprägefolie 14 abzuziehenden
Träger-Polyesterfilm 19 sowie eine Aufwickelvorrichtung 20
für die fertiggestellte Tonträgerfolie 4.
Wie anhand der Fig. 3 ohne Schwierigkeiten ersichtlich ist,
werden die Heißpräge- bzw. Lackfolie 14 und die PVC-Folie
5 gemeinsam in den Spalt zwischen der Andruckwalze 17 und
der Gegendruckwalze 18 eingeführt. Dort wird unter Einwirkung
von Hitze und Druck mittels der Klebeschicht 11 der
Dekorfilm 8, der die Schutzlackschicht 9 und die Metallschicht
10 bzw. eine sonstige Dekorschicht umfaßt, an der
PVC-Folie 5 unter Bildung der Tonträgerfolie 4 festgelegt.
Nach dem Verlassen des Spaltes zwischen den Walzen 17 und 18
wird der Polyester-Trägerfilm 12 von der Schutzlackschicht 9,
wie dies auch in Fig. 2, rechts, angedeutet ist, abgezogen
und auf die Aufwickelvorrichtung 19 aufgewickelt. Die Tonträgerfolie
4 wird dagegen bei 20 gesammelt.
Die Abrollung der Lack- bzw. Heißprägefolie 14 auf die PVC-
Folie 5 in der Vorrichtung gemäß Fig. 3 erfolgt unter
Verfahrensbedingungen, die auf die jeweils verwendeten Materialien
abgestimmt werden müssen. Im allgemeinen wird es jedoch
günstig sein, wenn man die Abrollung bei einer Temperatur
von etwa 160 bis 180°C und Abrollgeschwindigkeit von etwa
50 bis 300 m/min, vorzugsweise von 100 bis 150 m/min, vornimmt,
wobei eine kalanderartige Vorrichtung, wie sie in
Fig. 3 gezeigt ist, besonders zweckmäßig zur Anwendung
kommt.
Selbstverständlich kann die Abrollung aber auch auf jede
andere geeignete Art erfolgen, z. B. auf einer planen Unterlage
oder bogenweise. Es wäre auch denkbar, die Aufbringung
des Dekorfilms nicht in einem Abrollverfahren sondern durch
planes Anpressen unter Erhitzung vorzunehmen, was jedoch
verfahrenstechnisch weniger günstig ist.
Die erfindungsgemäß hergestellte Tonträgerfolie wird dann
in der bisher gebräuchlichen Art beim Herstellen von Schallplatten
in einem Pressverfahren verwendet, wobei im allgemeinen
auch ein Inlay-Papier Anwendung findet. Dieses Inlay-
Papier kann eingefärbt sein, um eventuelle Risse in der
Dekorschicht, die beim Einpressen der Tonrillen entstehen,
optisch zu verdecken. Eine gleiche Wirkung läßt sich aber
auch dadurch erzielen, daß anstelle der bisher üblichen,
klaren PVC-Folie eine im Grundton der Dekorschicht eingefärbte
PVC-Folie verwendet wird.
Claims (12)
1. Tonträgerfolie (4) zur Verwendung als die Tonrillen aufweisendes
Oberflächenelement, das zur Anordnung auf einer
Mittelschicht und für in einem Pressverfahren hergestellte
dekorierte Schallplatten vorgesehen ist, wobei die
Tonträgerfolie (4) eine durchsichtige Tonträgerschicht
(9) und eine auf der Tonträgerschicht (9) angeordnete
Dekorschicht (10) aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tonträgerfolie (4) von der Mittelschicht nach
außen eine Grundfolie (5), eine Klebeschicht (11), die
Dekorschicht (10) und die durchsichtige Tonträgerschicht
(9) aufweist, wobei die Tonträgerschicht eine Schutz
lackschicht ist, und die Klebeschicht (11) gegebenenfalls
mit der Dekorschicht (10) kombiniert ist.
2. Tonträgerfolie nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzlackschicht (9) aus einem Lack besteht,
der nach dem Einprägen der Tonrillen (3) nachhärtbar
ist.
3. Tonträgerfolie nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzlackschicht (9) von einem teilvernetzten
Lack, z. B. eine isocyanatgehärteten Acrylharzlack,
gebildet ist.
4. Tonträgerfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzlackschicht (9) aus einem durch Reaktion
eines hydroxyfunktionellen Acrylats oder Polyesters
mit einem polyfunktionellen Isocyanat erhaltenen Poly
urethanpolymeren besteht, wobei als Lösungsmittel Ketone,
Ester und/oder Aromaten verwendet sind.
5. Tonträgerfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schutzlackschicht (9) eine Dicke von 2 bis 12 µm,
vorzugsweise von 3 bis 8 µm, aufweist.
6. Tonträgerfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dekorschicht (10) von einer vorzugsweise aufgedampften
Metallschicht gebildet ist.
7. Tonträgerfolie nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Metallschicht (10) eine Dicke von 0,015 bis
0,06 µm, vorzugsweise von 0,02 bis 0,04 µm, aufweist.
8. Tonträgerfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tonträgerfolie (5) in der Grundfarbe der Dekorschicht
(10) eingefärbt ist.
9. Tonträgerfolie nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine PVC-Folie einer Dicke von 100 bis 300 µm
ist.
10. Verfahren zur Herstellung einer Tonträgerfolie nach
einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine den Dekorfilm (8) mit der Schutzlackschicht
(9), der Dekorschicht (10) und der Klebeschicht (11)
auf einem Trägerfilm aufweisende Heißprägefolie (14)
in an sich bekannter Weise hergestellt und von dieser
der Dekorfilm (8) unter Einwirkung von Hitze und Druck
in von der Verarbeitung von Heißprägefolien her an
sich bekannter Weise auf die Außenfläche (7) der Tonträgerfolie
(5) übertragen und dort festgelegt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Dekorfilm (8) auf die Tonträgerfolie (5) in
einem Abrollverfahren aufgebracht wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Abrollung bei einer Temperatur von etwa 160
bis 180°C und einer Abrollgeschwindigkeit von etwa
50 bis 300 m/min, vorzugsweise von 100 bis 150 m/min,
erfolgt.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE19863616469 DE3616469A1 (de) | 1986-05-15 | 1986-05-15 | Tontraegerfolie fuer schallplatten sowie verfahren zu deren herstellung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19863616469 DE3616469A1 (de) | 1986-05-15 | 1986-05-15 | Tontraegerfolie fuer schallplatten sowie verfahren zu deren herstellung |
Publications (2)
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DE3616469A1 DE3616469A1 (de) | 1987-11-19 |
DE3616469C2 true DE3616469C2 (de) | 1988-06-16 |
Family
ID=6300948
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19863616469 Granted DE3616469A1 (de) | 1986-05-15 | 1986-05-15 | Tontraegerfolie fuer schallplatten sowie verfahren zu deren herstellung |
Country Status (1)
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Families Citing this family (2)
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US6296926B1 (en) | 1997-08-18 | 2001-10-02 | Stefan Huebner | Embossed sound track |
DE19754860C1 (de) | 1997-12-10 | 1999-05-12 | Huebner Stefan | Echtheitsmerkmal |
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DE3546225A1 (de) * | 1985-12-27 | 1987-07-02 | Michael P Fischer | Schallplatte und verfahren zu ihrer herstellung |
-
1986
- 1986-05-15 DE DE19863616469 patent/DE3616469A1/de active Granted
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DE3616469A1 (de) | 1987-11-19 |
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