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DE3602734A1 - Handtuch-spender - Google Patents

Handtuch-spender

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Publication number
DE3602734A1
DE3602734A1 DE19863602734 DE3602734A DE3602734A1 DE 3602734 A1 DE3602734 A1 DE 3602734A1 DE 19863602734 DE19863602734 DE 19863602734 DE 3602734 A DE3602734 A DE 3602734A DE 3602734 A1 DE3602734 A1 DE 3602734A1
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DE
Germany
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towel
drive
transport
roller
dispenser according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19863602734
Other languages
English (en)
Inventor
Karl Friedrich Kleemann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Erich Schumm GmbH and Co KG
Original Assignee
Erich Schumm GmbH and Co KG
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Filing date
Publication date
Application filed by Erich Schumm GmbH and Co KG filed Critical Erich Schumm GmbH and Co KG
Priority to DE19863602734 priority Critical patent/DE3602734A1/de
Publication of DE3602734A1 publication Critical patent/DE3602734A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47KSANITARY EQUIPMENT NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; TOILET ACCESSORIES
    • A47K10/00Body-drying implements; Toilet paper; Holders therefor
    • A47K10/24Towel dispensers, e.g. for piled-up or folded textile towels; Toilet-paper dispensers; Dispensers for piled-up or folded textile towels provided or not with devices for taking-up soiled towels as far as not mechanically driven
    • A47K10/28Towel dispensers, e.g. for piled-up or folded textile towels; Toilet-paper dispensers; Dispensers for piled-up or folded textile towels provided or not with devices for taking-up soiled towels as far as not mechanically driven dispensing a clean part and taking-up a soiled part, e.g. using rolls; with dispensers for soap or other detergents; with disinfecting or heating devices

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Description

Die Erfindung betrifft einen Handtuch-Spender, mit einem in einem Gehäuse zwischen einem Abgabespeicher und einem Auf­ nahmespeicher vorgesehenen, motorbetriebenen Laufwerk für eine mit einem Gebrauchsabschnitt außerhalb des Gehäuses liegende Handtuchbahn, wobei das Laufwerk ein Antriebsglied für den dem Aufnahmespeicher zugehörigen Teil der Handtuch­ bahn sowie ein angetriebenes Abzugsglied für den vom Abga­ bespeicher abzuziehenden Teil der Handtuchbahn aufweist und der Gebrauchsabschnitt durch eine Austrittsöffnung vom Ab­ gabespeicher aus dem Gehäuse aus- und durch eine Eintritts­ öffnung in das Gehäuse zum Aufnahmespeicher eintritt.
Bei motorbetriebenen Handtuch-Spendern besteht im Gegensatz zu rein handbetätigten Spendern, bei welchen das Laufwerk durch Zug am Gebrauchsabschnitt betrieben wird, die Schwie­ rigkeit, daß die Handtuchbahn nicht durch Zug am Gebrauchs­ abschnitt, sondern durch Antrieb innerhalb des Gehäuses nach außen transportiert werden muß, was angesichts der völlig flexiblen Eigenschaften der Handtuchbahn zu Faltun­ gen, Schlaufenbildungen und ähnlichem innerhalb des Gehäu­ ses führen kann. Hierbei ist von Bedeutung, daß die Hand­ tuchbahn zur Bereitstellung eines genügend langen Ge­ brauchsabschnittes nicht nur vom Abgabespeicher abgezogen werden sollte, sondern ein zuvor durch die Eintrittsöffnung eingezogener gebrauchter Teil der Handtuchbahn in entgegen­ gesetzter Richtung wieder zurückgegeben werden sollte, um zur Bildung einer für den Gebrauch ausreichend langen Ge­ brauchsschlaufe nicht zuviel frische Handtuchbahn vom Abga­ bespeicher zu benötigen; bei relativ großer, für den Ge­ brauch günstiger Länge des Gebrauchsabschnittes wird näm­ lich nur ein Teil dieser Länge tatsächlich zur Benutzung benötigt, während der übrigen Teil der Länge dazu dient, den Gebrauchsabschnitt flexibel handhaben zu können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Handtuch- Spender der genannten Art zu schaffen, welcher auf einfache Weise einen sicheren und schnellen Transport der Handtuch­ bahn zur Bildung eines ausreichend langen Gebrauchsab­ schnittes gewährleistet.
Diese Aufgabe wird bei einem Handtuch-Spender der eingangs beschriebenen Art gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß im Bereich der Eintrittsöffnung für den Gebrauchsabschnitt ein Transportglied des Laufwerkes für die Handtuchbahn vor­ gesehen ist. Dieses Transportglied für die Handtuchbahn ist erfindungsgemäß zweckmäßig so ausgebildet, daß es vor allem entgegen Eintrittsrichtung, also in Austrittsrichtung durch die Eintrittsöffnung mit der Handtuchbahn zusammenwirkt, so daß die Handtuchbahn unmittelbar benachbart zur Eintritts­ öffnung von dem Transportglied erfaßt und durch die Ein­ trittsöffnung aus dem Gehäuse heraustransportiert werden kann, ohne daß zwischen dem Abgabespeicher bzw. dem zugehö­ rigen Antriebsglied und der Eintrittsöffnung eine zu große, antriebsfreie Strecke der Führung für die Handtuchbahn liegt. Eine bevorzugte Ausgestaltung des Erfindungsgegen­ standes besteht daher darin, daß zusätzlich zu dem, insbe­ sondere unmittelbar auf den Aufnahmespeicher wirkenden, Antriebsglied für den von der Eintrittsöffnung zum Aufnah­ mespeicher führenden Teil der Handtuchbahn ein weiteres Transportglied vorgesehen ist, daß also diesem Teil der Handtuchbahn zwei in größtmöglichem Abstand voneinander liegende Antriebs- bzw. Transportglieder zugeordnet sind.
Da der zuletzt genannte Teil der Handtuchbahn beim Einzie­ hen auf den Aufnahmespeicher durch das Antriebsglied zugbe­ lastet wird, braucht in diesem Fall das Transportglied nicht wirksam zu sein, was auch die Gefahr eines seitlichen Versetzens der Handtuchbahn gegenüber dem Aufnahmespeicher verringert. Das Transportglied ist also zweckmäßig so aus­ gebildet, daß es die Handtuchbahn in der einziehenden Transportrichtung freigibt, was durch einen Freilauf, ein Abheben der Handtuchbahn vom Transportglied bzw. des Trans­ portgliedes von der Handtuchbahn, eine Keilführung der Ach­ se einer Transportwelle und/oder eines Gegendruckelementes, wie einer Gegendruckrolle oder durch Ähnliches erreicht werden kann.
Bei einer sehr einfachen Ausführungsform wird das Gegen­ druckelement bei einziehender Transportrichtung mit einem Steuerglied von der Handtuchbahn abgehoben, wobei dieses Steuerglied in reibschlüssiger Verbindung mit dem Trans­ portglied, nicht jedoch mit der Handtuchbahn, steht und vorzugsweise durch einen Steuerkeil gebildet ist, der mit seiner Keilfläche zwischen der Transportwalze und dem Ge­ gendruckelement selbsteinziehend und selbstausstoßend ge­ führt ist.
Das Transportglied und das Antriebsglied können durch die erfindungsgemäße Ausbildung in einfacher Weise durch einen gemeinsamen Antrieb, insbesondere einem Elektromotor, ange­ trieben sein, wobei die Führung der Handtuchbahn zweckmäßig so vorgesehen ist, daß sie bei gleicher Drehrichtung des Transportgliedes und des Antriebsgliedes vom Aufnahmespei­ cher abgezogen und durch die Eintrittsöffnung nach außen transportiert wird, so daß das Transport- und das Antriebs­ glied über einen einfachen Riementrieb miteinander an­ triebsverbunden sein können. Die Transport- bzw. Drehge­ schwindigkeit des Transportgliedes ist dabei zweckmäßig durch geeignete Übersetzung größer als die des Antriebs­ gliedes.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe kann, insbeson­ dere bei einem Handtuch-Spender der beschriebenen Art, aber auch bei Handtuch-Spendern, die kein Transportglied aufwei­ sen, ferner dadurch gelöst werden, daß das Abzugsglied, insbesondere ein von zwei beiderseits an der Handtuchbahn angreifenden Teilgliedern gebildeter Transportspalt des Abzugsgliedes unmittelbar benachbart zur Austrittsöffnung liegt, daß also die Handtuchbahn zwischen diesem Transport­ spalt und der Austrittsöffnung ohne jegliche weitere Umlen­ kung geradlinig geführt ist.
Die Führungsstrecke zwischen dem Abgabspeicher und der Aus­ trittsöffnung kann dabei extrem reduziert werden, wenn die Handtuchbahn vom Abgabespeicher nicht zuerst nach oben über die Mittelachse einer Speicherrolle des Abgabespeichers hinausgeführt wird, sondern der vom Abgabespeicher ablau­ fende Teil der Handtuchbahn vollständig unterhalb der Mit­ telachse des Abgabespeichers, vorzugsweise im wesentlichen unterhalb der Unterseite des Abgabespeichers bzw. der zuge­ hörigen Speicherrolle liegt. In einfacher Weise kann das dadurch erreicht werden, daß die Handtuchbahn von der Un­ terseite der Speicherrolle des Abgabespeichers tangential bzw. etwa horizontal in Richtung zur Vorderseite des Gehäu­ ses oder vertikal von der Vorderseite der Speicherrolle tangential nach unten zum Abzugsglied weggeführt ist.
Um zu verhindern, daß der Abgabespeicher bzw. die zugehöri­ ge Speicherrolle von dem Abzugsglied erfaßt werden kann, ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung ein Trennglied vorgesehen, welches an dem von der Speicherrolle ablaufen­ den Abschnitt der Handtuchbahn angreift und zwischen diesem Abschnitt und der Speicherrolle nach Art eines Schälmessers liegt.
Das Abzugsglied ist zweckmäßig mit einem gesonderten An­ triebsmotor antriebsverbunden, wobei vorzugsweise die bei­ den genannten Antriebsmotore etwa achsgleich zueinander an den Innenseiten der beiden gegenüberliegenden Seitenwandun­ gen des Gehäuses vorgesehen sein können. Zur Antriebsver­ bindung sowohl für das Abzugsglied wie auch für das An­ triebsglied des Aufnahmespeichers eignet sich besonders vorteilhaft eine geradlinig durchgehende Verbindungswelle, die mit dem Antriebsmotor über einen Kegeltrieb und mit dem Antriebsglied bzw. dem Abzugsglied mit einem Schneckentrieb antriebsverbunden ist, so daß gleiche Kegelräder und Ge­ triebeschnecken in beiden Antriebsverbindungen verwendet werden können und nur unterschiedlich lange Wellen erfor­ derlich sind, auf welchen diese Kegelräder und Getriebe­ schnecken anzuordnen sind.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombina­ tionen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf an­ deren Gebieten verwirklicht sein können. Ein Ausführungs­ beispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Handtuch-Spender im Vertikalschnitt zwischen seinen Seitenwänden und in Ansicht auf die Innenseite einer Sei­ tenwand,
Fig. 2 den Handtuch-Spender im Vertikalschnitt ge­ mäß Fig. 1, jedoch in Ansicht auf die Innen­ seite der anderen Seitenwand,
Fig. 3 einen Ausschnitt der Fig. 1 in vergrößerter Darstellung, jedoch beim Einzug der Handtuch­ bahn in Richtung zum Aufnahmespeicher.
Der Handtuch-Spender 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 weist ein dünnwandig kastenförmiges Gehäuse 2 mit einer vertikalen Vorderwand 3, einer zu dieser parallelen Rückwand 4, zwei vertikalen Seitenwändern 5 und einer durchgehend ebenen, horizontalen Bodenwand 6 auf. Der so umgrenzte Gehäuseraum bildet in seinem unteren Bereich einen Abgabespeicher 7 für die Aufnahme einer Speicherrolle 8 für die abzuziehende frische Handtuchbahn und einen darüber liegenden Aufnahme­ speicher 9 für die auf eine Aufwickelrolle 10 aufzuwickeln­ de gebrauchte Handtuchbahn, die durch die Bodenwand 6 zu einem unterhalb des Gehäuses 2 liegenden schlaufenförmigen Gebrauchsabschnitt benachbart zur Vorderwand 3 aus dem Ge­ häuse heraus und benachbart zur Rückwand 4 in das Gehäuse hineingeführt ist. Innerhalb des Gehäuses 2 wird die Hand­ tuchbahn 11 von einem motorbetriebenen Laufwerk 12 geför­ dert und geführt, das zwei mechanisch voneinander vollstän­ dig gesonderte Laufwerke einerseits für den vom Abgabespei­ cher 7 aus dem Gehäuse herausgeführten Teil und anderer­ seits für den zum Aufnahmespeicher 9 in das Gehäuse geführ­ ten Teil der Handtuchbahn aufweist; diese beiden Einzel­ laufwerke sind jedoch über eine, insbesondere elektroni­ sche, Steuerung miteinander so gekoppelt, daß sie in Abhän­ gigkeit voneinander die unterschiedlichen Antriebsfunktio­ nen ausführen, wobei die Steuerung auf gesonderte Antriebs­ motore 16, 17 der beiden Einzellaufwerke wirkt. Für den vom Abgabespeicher 7 abzuziehenden Teil der Handtuchbahn 11 ist unmittelbar benachbart zur Innenseite der Bodenwand 6 ein Abzugsglied 13 vorgesehen, das von dem einen, nur in einer einzigen Arbeitsdrehrichtung zu betreibenden, darüberlie­ genden Antriebsmotor 16 über eine im wesentlichen vertikale Getriebeverbindung 18 angetrieben wird. Das Einzellaufwerk, das dem zwischen der Bodenwand 6 und den Aufnahmespeicher 9 liegenden Teil der Handtuchbahn zugeordnet ist, weist ein unmittelbar in den Außenumfang der Aufwickelrolle reib­ schlüssig eingreifendes und unter der Aufwickelrolle 10 liegendes Antriebsglied 14 in Form einer Aufwickelwalze auf, auf welcher die mit zunehmendem Außendurchmesser nach oben verschiebbar gelagerte Aufwickelrolle 10 unter ihrem Gewicht aufliegt und das über eine schräg nach vorne an­ steigende Getriebeverbindung 19 mit dem zweiten, in beiden Drehrichtungen betreibbaren Eleketro-Antriebsmotor 17 an­ triebsverbunden ist, der auf der dem Antriebsmotor 16 ge­ genüberliegenden Seite des Gehäuses angeordnet ist. Die beiden gleichen Antriebsmotore 16, 17 können an gleichen Konsolen an der Innenseite jeweils einer der beiden Sei­ tenwandungen 5 unmittelbar oberhalb des Abgabespeichers 7 bzw. der Speicherrolle 8, d.h. also zwischen dem Abgabe­ speicher 7 und dem Aufnahmespeicher 9 angeordnet sein, etwa in gleicher Höhe wie das Antriebsglied 14 liegen und sind zweckmäßig zwischen dem Antriebsglied 14 und der Vorder­ wand 3 achsgleich zueinander vorgesehen. Das dem zugehöri­ gen Antriebsmotor 17 gegenüberliegende, also beim Antriebs­ motor 16 liegende Ende des Antriebsgliedes 14 ist über eine weitere Getriebeverbindung in Form eines einfachen Riemen­ triebes 20 mit einem Transportglied 15 gleichlaufend an­ triebsverbunden, das etwa in gleicher Höhe wie das Abzugs­ glied 13, also unmittelbar oberhalb der Innenseite der Bo­ denwand 6, jedoch benachbart zur Rückwand 4 vorgesehen ist. Das Abzugsglied 13 weist zwei Walzen gleichen Durchmessers, nämlich eine über die Antriebsverbindung 18 angetriebene Abzugswalze 21 und eine frei mitlaufende Gegendruckwalze 22 auf, die zwischen sich einen Transportspalt 24 für die Handtuchbahn 11 begrenzen und deren Unterseiten nur einen Spaltabstand von der Innenseite der Bodenwand 6 haben. Die Gegendruckwalze 22 liegt auf der der Vorderwand 3 zugekehr­ ten Seite der Abzugswalze 21 bzw. unmittelbar benachbart zur Innenseite der Vorderwand 3, ist rechtwinklig zu ihrer Mittelachse bzw. parallel zur gemeinsamen Axialebene mit der Abzugswalze 21 in Schlitzführungen verschiebbar geführt und mit einer Feder 23 in Form einer an der Innenseite der Vorderwand 3 befestigten Blattfeder gegen die Abzugswalze 21 angedrückt. Vertikal unterhalb des Transportspaltes 24 ist in der Bodenwand 6 eine schlitzförmige Austrittsöffnung für die Handtuchbahn 11 vorgesehen, so daß also der Abstand zwischen dem Transportspalt 24 und der Austrittsöffnung 25 nur etwa höchstens so groß wie der halbe Durchmesser der Walzen ist. Die Handtuchbahn 11 ist von der Unterseite der Speicherrolle 8 etwa parallel zur Bodenwand 6 in Richtung zur Vorderwand 3 unmittelbar auf die Abzugswalze 21 ge­ führt, auf welcher sie über einen Bogenwinkel von minde­ stens 90°, insbesondere etwa 135° umgelenkt ist. Damit die­ ser Bogenwinkel unabhängig vom Außendurchmesser der Spei­ cherrolle 8 stets etwa gleich bleibt, ist ein plattenförmi­ ges Trennglied 26 vorgesehen, das von einer zu den Drehach­ sen der Walzen parallelen gelenkigen Lagerung 27 frei ab­ stehend schräg nach unten ragt, über die gesamte Breite der Handtuchbahn 11 reicht und mit seinem freien Ende unter seiner Gewichtskraft auf der von der Abzugswalze 21 abge­ kehrten bzw. der der Speicherrolle 8 zugekehrten Seite der Handtuchbahn 11 anliegt. Die entgegen Abzugsrichtung der Handtuchbahn weisende freie Längskante des Trenngliedes 26 läuft an der Handtuchbahn und drückt diese gegen die Ab­ zugswalze 21, derart, daß das Trennglied 26 unmittelbar benachbart zu dieser Längskante tangential an der Abzugs­ walze 21 abgestützt ist. Die Lagerung 27 liegt oberhalb des Abzugsgliedes 13 bzw. oberhalb der Unterseite der Speicher­ rolle 8 unmittelbar benachbart zur Innenseite der Vorder­ wand 3. Die Getriebeverbindung 18 weist eine vertikale, an der zugehörigen Seitenwand gelagerte Welle 28 auf, die am oberen Ende ein Kegelrad 29 und am unteren Ende eine Ge­ triebeschnecke 30 trägt. Das Kegelrad 29 kämmt mit einem entsprechenden Kegelrad auf der Motorwelle des Antriebsmo­ tors 16, während die Getriebeschnecke 30 in ein Schnecken­ rad eingreift, das auf der Welle der Abzugswalze 21 benach­ bart zur zugehörigen Seitenwand angeordnet ist. Der An­ triebsmotor 16 ist ebenso wie der Antriebsmotor 17 mit ho­ rizontaler bzw. mit zu den Seitenwänden 5 rechtwinkliger Motorachse angeordnet, wobei die Motorachse parallel zu den Drehachsen und Gelenkachsen aller übriger Teile des Lauf­ werkes 12, ausgenommen die Getriebeverbindungen 18, 19, liegt. Die Getriebeverbindung 19 weist eine gleiche, jedoch kürzere und an der Innenseite der anderen Seitenwand gela­ gerte Welle 31 mit einem Kegelrad 32 für die Motorwelle und einer Getriebeschnecke 33 für den Eingriff in die Untersei­ te eines Schneckenrades auf, das am zugehörigen Ende auf der Welle des Antriebsgliedes 14 angeordnet ist.
Das Transportglied 15 weist eine über den Riementrieb 20 angetriebene, unmittelbar benachbart zur Innenseite der Rückwand 4 und zur Innenseite der Bodenwand 6 in der zuge­ hörigen einspringenden Ecke des Gehäuseraumes liegende Transportwalze 34 etwa gleichen Durchmessers wie die Walzen des Abzugsgliedes 13 und ein Gegendruckelement 35 in Form einer gegen den Außenumfang der Transportwalze 34 geringfü­ gig konvex gekrümmten, streifenförmigen Druckplatte auf, zwischen denen die Handtuchbahn 11 geführt ist bzw. die einen Transportspalt bilden, der vertikal oberhalb einer Eintrittsöffnung 36 in der Bodenwand 6 liegt, so daß die Handtuchbahn zwischen diesem Transportspalt und der Ein­ trittsöffnung 36 sich nur auf sehr kurzer Länge erstreckt und geradlinig verläuft. Das Gegendruckelement 35 liegt auf der von der Rückwand 4 abgekehrten Seite der Transportwalze 34, wobei die Handtuchbahn an der Transportwalze 34 über einen Bogenwinkel von weniger als 90°, vorzugsweise etwa 45° umgelenkt ist. Auf der Welle der Transportwalze 34 ist eine gegenüber dieser im Druchmesser wesentlich kleinere Steuerrolle 37 angeordnet, die durch einen freiliegenden Abschnitt der Welle gebildet sein kann und der eine im Durchmesser beispielsweise geringfügig kleinere Gegenrolle 38 zugeordnet ist, die an dem Gegendruckelement 35 drehbar gelagert ist. Bei federnd am Außenumfang der Transportwalze 34 unter Zwischenlage der Handtuchbahn 11 abgestütztem Ge­ gendruckelement 35 liegt der Außenumfang der Gegenrolle 38 mit sehr geringem Spaltabstand vom Außenumfang der Steuer­ rolle 37. In den Spalt zwischen die Steuerrolle 37 und die in gleicher Höhe liegende Gegenrolle 38 greift ein Steuer­ keil 40 eines Steuergliedes 39 ein, das in Form eines am oberen Ende den nach oben spitz zulaufenden Steuerkeil 40 tragenden Bolzens in einer entsprechenden, unmittelbar be­ nachbart zur Eintrittsöffnung 36 liegenden Lagerbohrung in der Bodenwand 6 vertikal verschiebbar so geführt ist, daß der Steuerkeil 40 auch bei tiefster Lage des Steuergliedes 39 noch in reibschlüssigem Eingriff mit der Steuerrolle 37 steht. Bei der Drehrichtung der Transportwalze 34, bei wel­ cher die Handtuchbahn 11 von dem Transportglied 15 durch die Eintrittsöffnung 36 eingezogen wird, wird der Steuer­ keil 40 infolge seines reibschlüssigen Eingriffes selbsttä­ tig in den Transportspalt eingezogen, so daß er die Gegen­ rolle 38 von der Steuerrolle 37 entfernt und damit das Ge­ gendruckelement 35 von der Transportwalze 34 abhebt. In der anderen Drehrichtung, in welcher die Handtuchbahn 11 von dem Transportglied 15 durch die Eintrittsöffnung 36 nach außen gefördert wird, wird der Steuerkeil 40 selbsttätig aus dem Rollenspalt ausgestoßen, so daß die Gegenrolle 38 sich wieder der Steuerrolle 37 annähert und das Gegendruck­ element 35 am Außenumfang der Transportwalze 34 abgestützt wird. Das Steuerglied 39 hat in der Lagerbohrung der Boden­ wand 6 so viel Radialspiel, daß es in der eingezogenen Stellung gemäß Fig. 3 auch die sich durch den spitzen Keil­ winkel ergebende Kippbewegung gegenüber der gehäusefesten Drehachse der Transportwalze 34 ausführen kann.
Das Gegendruckelement 35 ist hängend an den unteren Enden von seitlichen, einen Schwenkarm 41 bildenden Lenkern ange­ ordnet, deren obere Enden an den freien Enden von Lenkern 42 gelagert sind, die ihrerseits in Höhe des Gegendruckele­ mentes 35, also unterhalb der Speicherrolle 8 und zwischen dem Abzugsglied 13 und dem Transportglied 15 an den Seiten­ wänden 5 des Gehäuses 2 schwenkbar gelagert sind. Die obe­ ren Enden der Lenker 42 bzw. des Schwenkarmes 41 liegen etwa vertikal oberhalb des Steuerspaltes und höher als die Mittelachse der Speicherrolle 8 unmittelbar benachbart zur Innenseite der Rückwand 4; sie tragen das um die Schwenk­ achse der Lenker 42 bewegbare Reibglied eines Straffers 43 für die Handtuchbahn 11, das in Form einer Gleitleiste 44 an der von der Rückwand 4 abgekehrten Seite der Handtuch­ bahn 11 anliegt und diese zwischen zwei von der Innenseite der Rückseite 4 abstehende Gegenleisten drückt und dadurch umlenkt. Durch den horizontalen Radialabstand zwischen der Lenkerachse 45 der Lenker 42 und der Gleitleiste 44 wird diese unter der auf sie einwirkenden Gewichtskraft im we­ sentlichen konstant gegen die Handtuchbahn gedrückt. Unmit­ telbar benachbart zur Anlage der Gleitleiste 44 an der Handtuchbahn 11 ist der Schwenkarm 41 um die Schwenkachse 46 an den Lenkern 42 bzw. an der Gleitleiste 44 schwenkbar gelagert. Zwischen den Lenkern 42 und dem Schwenkarm 41 ist eine Feder 47 in Form einer Blattfeder vorgesehen, welche das Gegendruckelement 35 gegenüber den Lenkern 42 gegen die Transportwalze 34 belastet. Das Gegendruckelement 35 kann also mit der Gleitleiste 44 relativ kleine Schwenk- bzw. Höhenbewegungen um die Lenkerachse 45 und gegenüber den Lenkern 42 etwa horizontale Bewegungen um die Schwenkachse 46 ausführen. Beim Einziehen des Gebrauchsabschnittes 48 der Handtuchbahn 11 in Richtung zum Aufnahmespeicher 9 ist nur das Antriebsglied 14 bzw. die Aufwickelrolle 10 wirk­ sam, da das Transportglied 15 infolge abgehobenen Gegen­ druckelementes 35 nicht in transportierendem Eingriff mit der Handtuchbahn steht. Durch das Abheben des Gegendruck­ elementes 35 nimmt dieses über die Feder 47 auch die Gleit­ leiste 44 um eine geringe Strecke derart mit, daß die auf die Handtuchbahn wirkende Reibung des Straffers 43 geringer wird. Beim Abziehen der Handtuchbahn vom Aufnahmespeicher 9 zur Bildung des schlaufenförmigen Gebrauchsabschnittes 48 ist die vom Transportglied 15 der Handtuchbahn vermittelte Transportgeschwindigkeit größer als diejenige des Antriebs­ gliedes 14, wobei gleichzeitig die reibende Hemmwirkung durch den Straffer 43 größer ist, so daß auf jeden Fall gewährleistet ist, daß die Handtuchbahn zwischen dem Trans­ portglied 15 und dem Aufnahmespeicher 9 straff gespannt bleibt. Der Antriebsmotor 17 ist ebenso wie das zugehörige Einzellaufwerk in beiden möglichen Drehrichtungen betreib­ bar.
Zur Steuerung des Laufwerkes kann im Bereich der Vordersei­ te des Gehäuses 2 ein Betätigungsknopf oder aber ein Nähe­ rungsfühler 49 vorgesehen sein, der die Annäherung einer Person erfaßt und dadurch bewirkt, daß der zuvor straff an der Unterseite der Bodenwand 6 anliegende Gebrauchsab­ schnitt durch Transport der Handtuchbahn von beiden Spei­ chern zu einer nach unten hängenden Schlaufe verlängert wird. Über ein geeignetes Verzögerungsglied wird nach einer geraumen Zeit dieser schlaufenförmige Gebrauchsabschnitt durch Einholen der Handtuchbahn in den Aufnahmespeicher 9 bzw. auf die Aufwickelrolle 10 straff gegen die Unterseite der Bodenwand 6 gespannt. Zur Steuerung des Gegendruckele­ mentes 35 sind auch andere Einrichtungen, z.B. eine Rat­ sche, eine Magnetsteuerung o.dgl. möglich. Die Abschaltung des Antriebsmotors 17 beim Einziehen der gebrauchten Hand­ tuchbahn auf die Aufwickelrolle 10 erfolgt zweckmäßig durch einen Überlastschalter, welcher den durch den straffgezoge­ nen Gebrauchsabschnitt 48 bis zum Stillstand abgebremsten Antriebsmotor 17 abschaltet bis über den durch den bei­ spielsweise optischen Näherungsschalter 49 gebildeten be­ rührungslosen Fühler ein weiterer Arbeitszyklus eingeleitet wird. Damit das Transportglied 15 gegenüber dem Antriebs­ glied 14 schlupffrei ist, ist der Riementrieb 20 zweckmäßig durch einen Zahnriementrieb gebildet.

Claims (16)

1. Handtuch-Spender mit einem in einem Gehäuse (2) zwischen einem Abgabespeicher (7) und einem Aufnahmespeicher (9) vorgesehenen motorgetriebenen Laufwerk (12) für eine mit einem Gebrauchsabschnitt (48) außerhalb des Gehäuses (2) liegende Handtuchbahn (11), wobei das Laufwerk (12) ein Antriebsglied (14) für den dem Aufnahmespeicher (9) zu­ gehörigen Teil der Handtuchbahn (11) sowie ein angetrie­ benes Abzugsglied (13) für den vom Abgabespeicher (7) abzuziehenden Teil der Handtuchbahn (11) aufweist und der Gebrauchsabschnitt (48) durch eine Austrittsöffnung (25) vom Abgabespeicher (7) aus dem Gehäuse (2) aus- und durch eine Eintrittsöffnung (36) in das Gehäuse (2) zum Ausnahmespeicher (9) eintritt, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Eintrittsöffnung (36) für den Ge­ brauchsabschnitt (48) ein Transportglied (15) des Lauf­ werkes (12) für die Handtuchbahn (11) vorgesehen ist.
2. Handtuch-Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Transportglied (15) ausschließlich in sei­ ner vom Aufnahmespeicher (9) abziehenden Richtung mit der Handtuchbahn (11) transportverbunden ist und in der einziehenden Transportrichtung die Handtuchbahn (11) im wesentlichen freigibt.
3. Handtuch-Spender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Transportglied (15) eine Transport­ walze (34) und ein Gegendruckelement (35) in Form einer Druckplatte o.dgl. aufweist und daß vorzugsweise das Gegendruckelement (35) bei einziehender Transportrich­ tung mit einem Steuerglied (39) von der Handtuchbahn (11) abgehoben ist.
4. Handtuch-Spender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß das mechanische Steuerglied (39) in reibschlüs­ siger Verbindung mit dem Transportglied (15) steht und vorzugsweise durch einen Steuerkeil (40) gebildet ist, der mit seiner Keilfläche zwischen der Transportwalze (34) und dem Gegendruckelement (35) selbsteinziehend und selbstausstoßend geführt ist.
5. Handtuch-Spender nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Steuerglied (39) an einem im Durchmes­ ser abgesetzten, insbesondere kleineren, Läuferabschnitt der Transportwalze (34) in Form einer Steuerrolle (37) o.dgl. und/oder an einem gegenüber der Druckfläche des Gegendruckelementes (35) querversetzten Nocken in Form einer Gegenrolle (38) o.dgl. angreift.
6. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 3 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß das Steuerglied (39) zur Frei­ gabestellung kraft-, insbesondere gewichtsbelastet, ist und vorzugsweise mit nach oben gerichteter Keilspitze in einer unteren Gehäusewand (6) gelagert ist.
7. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 3 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß das Gegendruckelement (35), insbesondere hängend, an einem in Andrückrichtung feder­ belasteten Schwenkarm (41) gelagert ist, der vorzugs­ weise an einem oberhalb des Transportgliedes (15) ein Reibhemmglied (44) für die Handtuchbahn (11) tragenden Lenker (42) gelagert ist, dessen Lenkerachse (45) insbe­ sondere etwa in Höhe des Transportgliedes (15) liegt.
8. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 7, da­ durch gekennzeichnet, daß außer dem Transportglied (15) in einziehender Transportrichtung der Handtuchbahn (11) im Abstand zu diesem ein zusätzlicher Antrieb für die einzuziehende Handtuchbahn vorgesehen ist, der vorzugs­ weise durch das unmittelbar eine Aufwickelrolle (10) des Aufnahmespeichers (9) antreibende Antriebsglied (14) gebildet ist, wobei insbesondere zwischen dem Transport­ glied (15) und dem zusätzlichen Antrieb das Reibhemm­ glied (44) vorgesehen ist.
9. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da­ durch gekennzeichnet, daß das Transportglied (15), ins­ besondere gleichlaufend und/oder übersetzt, mit dem durch eine Aufwickelwalze gebildeten Antriebsglied (14) für den Aufnahmespeicher (9) antriebsverbunden ist, wo­ bei vorzugsweise als Antriebsverbindung ein Riementrieb (20) vorgesehen ist.
10. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 9, da­ durch gekennzeichnet, daß benachbart zum Antriebsglied (14) für den Aufnahmespeicher (9) ein Antriebsmotor (17) vorgesehen ist, der vorzugsweise über einen motorseiti­ gen Kegeltrieb einerseits und einen Schneckentrieb ande­ rerseits mit dem Antriebsglied (14) antriebsverbunden ist.
11. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 10, da­ durch gekennzeichnet, daß das Abzugsglied (13), insbe­ sondere mit einem Transportspalt (24), unmittelbar be­ nachbart zur Austrittsöffnung (25) liegt, wobei vorzugs­ weise die Austrittsöffnung (25) etwa vertikal unterhalb des Transportspaltes (24) vorgesehen ist.
12. Handtuch-Spender nach Anspruch 11, dadurch gekennzeich­ net, daß der Transportspalt (24) durch eine angetriebene Abzugswalze (21) und eine Gegendruckwalze (22) gebildet ist, die vorzugsweise in gleicher Höhe unmittelbar ober­ halb des die Austrittsöffnung (25) aufweisenden unteren Gehäusebodens (6) vorgesehen sind.
13. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 12, da­ durch gekennzeichnet, daß die Handtuchbahn (11) von der Unterseite einer Speicherrolle (8) des Abgabespeichers (7) tangential in Richtung zur Vorderseite des Gehäuses (2) zum Abzugsglied (13) weggeführt ist und daß vorzugs­ weise ein zwischen der Speicherrolle (8) und dem Trans­ portspalt (24) an der Handtuchbahn (11) angreifendes Trennglied (26), wie eine Führungsplatte, vorgesehen ist.
14. Handtuch-Spender nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich­ net, daß das Trennglied (26) am Umfang der Abzugswalze (21) abgestützt ist und vorzugsweise mit einer etwa ent­ gegen Abzugsrichtung weisenden Kante an der der Spei­ cherrolle (8) zugekehrten Seite der ablaufenden Hand­ tuchbahn (11) anliegt.
15. Handtuch-Spender nach Anspruch 13 oder 14, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Trennglied (26) bewegbar gelagert und gegen die Handtuchbahn (11) kraft-, insbesondere gewichtsbelastet ist, wobei vorzugsweise das Trennglied (26) oberhalb des Abzugsgliedes (13) im Bereich einer Vorderwand (3) des Gehäuses (2) schwenkbar gelagert ist.
16. Handtuch-Spender nach einem der Ansprüche 1 bis 15, da­ durch gekennzeichnet, daß das Abzugsglied (13) mit einem gesonderten Antriebsmotor (16) antriebsverbunden ist, wobei vorzugsweise die Abzugswalze (21) über einen Schneckentrieb und einen motorseitigen Kegeltrieb mit dem darüberliegenden Antriebsmotor (17) verbunden ist.
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