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DE3536791C2 - - Google Patents

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DE3536791C2
DE3536791C2 DE3536791A DE3536791A DE3536791C2 DE 3536791 C2 DE3536791 C2 DE 3536791C2 DE 3536791 A DE3536791 A DE 3536791A DE 3536791 A DE3536791 A DE 3536791A DE 3536791 C2 DE3536791 C2 DE 3536791C2
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DE
Germany
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folding
blanks
feeder wheel
blank
lid
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DE3536791A
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Heinz Focke
Kurt 2810 Verden De Liedtke
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von (quaderförmigen) Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) oder dergleichen und Befüllen derselben mit blockförmigen Gegenständen, wie in einen Stanniol-Zuschnitt eingehüllte Zigaretten-Gruppen (Zigaretten-Block), wobei die (ungefalteten, flachen) Zuschnitte längs einer tangentialen Zuschnittbahn an den Umfang eines kontinuierlich umlaufenden Zubringerförderers (Zubringerrad) heranförderbar, an den radial außenliegenden Halteflächen desselben von Zuschnitt-Trägern durch Saugluft oder dergleichen fixierbar, während des Transports durch das Zubringerrad mittels ortsfesten, diesem zugeordneten Faltorganen teilweise faltbar, die insoweit vorgefalteten Zuschnitte durch das Zubringerrad in Taschen eines Faltförderers (Taschenkette) einführbar sind, der tangential zum Zubringerrad und mit gleicher Geschwindigkeit wie dieses und synchron zu diesem angetrieben ist, und sodann die Zigaretten-Blöcke im Bereich des Obertrums der Taschenkette in die sich in den Taschen befindenden vorgefalteten Zuschnitte während der Bewegung der Taschenkette in Richtung quer zu dieser durch ein längs einer Teilstrecke mitlaufendes Förderorgan, insbesondere durch einen Diagonaleinschieber, einschiebbar sind.
Die hier vorrangig angesprochenen Klappschachteln (Hinge- Lid-Packungen) werden weltweit in großem Umfange zur Verpackung von Zigaretten eingesetzt. Die aus dünnem Karton bestehenden Klappschachteln sind komplex aufgebaut, wobei die Herstellung und Befüllung mit Zigaretten-Gruppen einen erheblichen verpackungstechnischen Aufwand erfordern, wenn angemessene Leistungen der Verpackungsmaschine erreicht werden sollen.
Eine Zigaretten-Verpackungsmaschine mit insgesamt erhöhter Leistungsfähigkeit ist in der DE-OS 34 14 364 vorgeschlagen, mit der Zigaretten-Packungen kontinuierlich hergestellt und gefüllt werden sollen. Dabei ist einem Faltförderer in Form einer Taschenkette im Bereich der Umhüllungs- und Füllfördervorrichtung ein erster Etiketten-Rotor und der Umhüllungs- und Füllfördervorrichtung direkt ein zweiter Etiketten-Rotor zugeordnet. Mittels dieser beiden Etiketten-Rotoren werden die Zigaretten-Gruppen zuerst in einen Innenzuschnitt, bestehend aus einem Stanniol-Zuschnitt oder dergleichen, eingehüllt und anschließend die bereits eingehüllten Zigaretten-Gruppen durch einen Außenzuschnitt, bestehend aus einem Papier-Zuschnitt oder dergleichen, nochmals umhüllt. Dabei werden die ungefalteten, flachen Zuschnitte aus Stanniol bzw. Papier längs einer tangentialen Zuschnittbahn an den Umfang der kontinuierlich umlaufenden Etiketten-Rotoren herangefördert, jeweils an radial außenliegenden Halteflächen derselben von Zuschnitt-Trägern durch Saugluft oder dergleichen fixiert und während des Transports durch den jeweiligen Etiketten-Rotor jeweils mittels eines ortsfesten, diesem zugeordneten Faltorgans teilweise gefaltet. Die insoweit vorgefalteten Zuschnitte werden schließlich durch den jeweiligen Etiketten-Rotor in die oben offenen Taschen der Umhüllungs- und Füllfördervorrichtung eingedrückt und damit U-förmig gefaltet. Danach wird der Packungsinhalt, d. h. die jeweilige Zigaretten-Gruppe, eingeführt und sodann in nicht näher dargestellter Weise zur Bildung der kompletten Umhüllung vollständig gefaltet. Diese bekannte Ausführungsform einer Zigaretten-Verpackungsmaschine eignet sich in der Hauptsache zur Herstellung von sogenannten Weich-(Becher-)Packungen, die aus einem dünnen und hoch flexiblen Material bestehen. Nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Beschaffenheit des Verpackungsmaterials läßt sich daher mittels einer solchen Zigaretten-Verpackungsmaschine eine kontinuierliche Herstellung von quaderförmigen Klappschachteln bzw. von also sogenannten Hinge-Lid-Packungen oder dergleichen aus relativ formsteifem pappkartonartigen Material nicht, zumindest aber nur in unzureichendem Maße, erreichen. Demnach sind allein vor dem eigentlichen Befüllungsvorgang der quaderförmigen Klappschachteln mit der jeweiligen Zigaretten-Gruppe eine Reihe zusätzlicher Vorfaltungen notwendig. Um einerseits die jeweilige Zigaretten-Gruppe korrekt aufzunehmen und andererseits diese durch nachfolgende Faltungen nicht zu beschädigen, sind beispielsweise besondere Vorkehrungen erforderlich, die bei der bekannten Ausführungsform einer Zigaretten-Verpackungsmaschine infolge der unterschiedlichen Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sowie der anderseitigen Arbeitsabläufe nicht vorgesehen sind.
Für den Transport der Zuschnitte während der Faltung und Befüllung derselben sind ferner umlaufende Faltrevolver mit Taschen, aber auch langgestreckte Taschenketten bekannt. So ist in der DE-OS 28 40 850 eine Vorrichtung zum Falten beschnittener Elemente in Maschinen zur Verpackung von Artikeln, insbesondere Zigaretten, beschrieben, mittels derer unter anderem die Zuschnitte im Bereich einer Rückwand und einer Deckelrückwand durch einen Faltrevolver erfaßbar sind und die überragende Vorderwand zusammen mit den daran angebrachten Außenseitenlappen durch ortsfeste Faltweichen bzw. einen verschwenkbaren Hebel in eine aufrechte Stellung relativ zu dem übrigen Teil des Zuschnitts faltbar sind. Als außerordentlich nachteilig bei dieser bekannten Vorrichtung hat sich deren taktweiser Antrieb herausgestellt, wodurch notwendigerweise eine Leistungsminderung hervorgerufen wird.
Weiterhin ist aus der DE-OS 24 40 006 eine Vorrichtung zum Herstellen und Füllen von Klappschachteln aus faltbarem Werkstoff, vorzugsweise für Zigaretten, bekannt, bei welcher die Bodenwand sowie die Vorderwand zusammen mit den daran angebrachten Außenseitenlappen durch eine ortsfeste Faltzunge in eine aufrechte Stellung relativ zu dem übrigen Teil des Zuschnitts faltbar ist. Da jedoch eine solche Faltung auch bei dieser bekannten Vorrichtung während einer Stillstandsphase des Faltrevolvers erfolgt, ist die Leistungsfähigkeit dieser Vorrichtung insgesamt infolge einer verminderten Taktzahl reduziert, obschon sich diese Vorrichtung in der Praxis durchaus bewährt hat.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, daß unter Beibehaltung der Anordnung und der Betriebsweise der maßgeblichen Förderorgane, d. h. des Zubringerrades und der Taschenkette, ein handelsüblicher Klappdeckel-Zuschnitt auf eine einfache und rasche Weise so gefaltet wird, daß die blockförmigen Gegenstände korrekt aufgenommen und durch nachfolgende Faltungen nicht beschädigt werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnitte in Richtung quer zu ihrer Längserstreckung auf dem Zubringerrad förderbar sind, daß die Zuschnitte lediglich im Bereich einer durch die Rückwand und die Deckelrückwand gebildeten Fläche durch den Zuschnitt-Träger bzw. dessen Tragkopf erfaßbar sind, dessen Haltefläche ebenfalls dieser Fläche entspricht, und daß bei den derart erfaßten Zuschnitten vor deren Übergabe an die Taschenkette die Innenseitenlappen, die Deckelinnenseitenlappen, die Bodenecklappen, die Deckelecklappen sowie anschließend Vorderwände und Bodenwände durch im Bereich des Zubringerrades ortsfest angeordnete Faltorgane faltbar sind.
Die in den Unteransprüchen genannten weiteren Merkmale betreffen die Ausgestaltung und Funktion der Zuschnittbahnen, des Zubringerrades sowie der Taschenkette mit den Zu- und Abführungsorganen.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Zuschnitt für eine Klappschachtel in ausgebreitetem, ungefalteten Zustand,
Fig. 2 die Vorrichtung in schematischer Seitenansicht,
Fig. 3 einen Grundriß eines Teils (Taschenkette) der Vorrichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Einzelheit der Vorrichtung gemäß Fig. 2 (Zubringerrad) in vergrößertem Maßstab,
Fig. 5 einen Radialschnitt durch das Zubringerrad in nochmals vergrößertem Maßstab,
Fig. 6 eine Einzelheit im Bereich der Taschenkette (Einschubstation) in vergrößertem Maßstab,
Fig. 7 eine weitere Einzelheit im Bereich der Taschenkette (Ausschubstation), ebenfalls in vergrößertem Maßstab,
Fig. 8 einen Querschnitt durch die Taschenkette im Bereich der Einschubstation,
Fig. 9 eine Darstellung entsprechend Fig. 8 bei veränderter Stellung von Organen.
Die als Ausführungsbeispiel bezeigte Vorrichtung (Verpackungsmaschine) dient zur Herstellung (Faltung) und Befüllung von Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) für Zigaretten. Ein ungefalteter Zuschnitt 10 für eine derartige Klappschachtel ist in Fig. 1 gezeigt. Durch längs- und quergerichtete Faltlinien 11 sowie Stanzschnitte 12 werden Zuschnittbereiche zur Bildung einer Vorderwand 13, einer Bodenwand 14, einer Rückwand 15, einer Deckelrückwand 16, einer Deckeloberwand 17 sowie einer Deckelvorderwand 18 in Folge aneinanderschließend markiert. An die Deckelvorderwand 18 ist im vorliegenden Fall eine gegen die Innenseite derselben umfaltbarer Deckelinnenlappen 19 angebracht. Zur Bildung von Seitenwänden bzw. Deckelseitenwänden sind an den vorstehend aufgezählten Zuschnittbereichen seitliche Faltlappen angeordnet, nämlich an der Vorderwand 13 Außenseitenlappen 20, an der Rückwand 15 Innenseitenlappen 21, an der Deckelrückwand 16 Deckelinnenseitenlappen 22 und an der Deckelvorderwand 18 Deckelaußenseitenlappen 23. An den Innenseitenlappen 21 sowie den Deckelinnenseitenlappen 22 sind darüber hinaus Bodenecklappen 24 bzw. Deckelecklappen 25 in üblicher Weise angebracht. Letztere sind jeweils durch die winkelförmigen Stanzschnitte 12 von den übrigen Zuschnitteilen abgesondert.
In Fig. 1 werden weiterhin Leimstellen 26 gezeigt, die an der Innenseite des Zuschnitts 10 angebracht sind bzw. werden, um den Packungsinhalt, nämlich eine in eine Innenumhüllung eingeschlagene Zigaretten-Gruppe (Zigaretten-Block 27) in der Packung zu fixieren. Weitere Leimstellen 28 dienen der Befestigung des Deckelinnenlappens 19 nach dessen Umfaltung.
Die Vorrichtung zur Verarbeitung derartiger Zuschnitte 10 besteht gemäß Fig. 2 aus den Hauptaggregaten Zuschnitt- Magazin 29 mit zwei Einzelmagazinen 30 und 31, diesen zugeordneten Zuschnittbahnen 32 und 33, einem Zu­ bringerförderer in Gestalt eines Zubringerrades 34 und einem Faltförderer in der Ausführung als Taschenkette 35.
Die Zuschnitte 10 finden in einer größeren Anzahl Aufnahme jeweils in den Einzelmagazinen 30, 31. Die Zuschnitte liegen hier auf einem Magazinförderer 36 auf, und zwar in vertikalen Ebenen mit der Längserstreckung horizontal gerichtet und quer zur Förderrichtung unter Bildung eines Zuschnittstapels 37. Der jeweils vordere Zuschnitt 10 wird dem Zuschnittstapel 37 entnommen und in die zugeordnete Zuschnittbahn 32 oder 33 eingefördert. Im vorliegenden Falle erfolgt die Entnahme durch bekannte und bewährte Abroller 38. Nach Maßgabe der Entnahme von Zuschnitten 10 wird der Zuschnittstapel 37 nachgefördert durch den Magazinförderer 36.
Dem Zubringerrad 34 sind hier zwei Zuschnittbahnen 32, 33 zugeordnet, die tangential an den Umfang des Zubringerrades 34 heranführen, und zwar im Bereich vorgegebener, in Umfangsrichtung versetzt zueinander angeordneter Übergabepositionen 39 und 40 entsprechend der Lage der Tangentialebene im Bereich dieser Übergabepositionen 39 und 40 sind die Zuschnittbahnen 32 und 33 unter einem spitzen Winkel zueinander gerichtet.
Die Zuschnittbahnen 32 und 33 sind im Prinzip übereinstimmend ausgebildet, bestehen nämlich aus einer Anzahl von Transportrollenpaaren 41, zwischen denen die Zuschnitte 10 hindurchlaufen. Zusätzlich sind (seitliche) Schlitzführungen für die Zuschnitte 10 vorgesehen. Der Abstand der Transportrollenpaare 41 voneinander ist derart, daß jeder Zuschnitt 10 in jeder Stellung innerhalb der Zuschnittbahn 32, 33 erfaßt und gefördert wird. Im Bereich der Zuschnittbahn 32, 33 sind weiterhin Leimaggregate 42 eingebaut, durch die die Leimstellen 26 und 28 auf die Innenseite des Zuschnitts aufgebracht werden.
In besonderer Weise ist das Zubringerrad 34 ausgebildet, welches hier in vertikaler Ebene umläuft. Die Zuschnitte 10 werden an ebenen sich tangential längs des Umfangs erstreckenden Halteflächen 43 von radial gerichteten, vorstehenden Zuschnittträgern 44 gehalten und mitgenommen. Die Fixierung der Zuschnitte 10 an den Zuschnittträgern 44 erfolgt durch Saugluft. An der Haltefläche 43 jedes Zuschnittträgers 44 münden mehrere Saugbohrungen 45. Diese sind über Verbindungskanäle 46 mit einem innerhalb des Zuschnittträgers 44 radial verlaufenden Anschlußkanal 47 verbunden, der wiederum an eine Ringleitung 48 einer feststehenden, also nicht mit umlaufenden Ringscheibe 49 anschließt. Die offene Ringleitung 48 innerhalb der Ringscheibe 49 ist an eine gemeinsame, zentrale Unterdruckquelle angeschlossen.
Die mit ihrer Längserstreckung achsparallel zum Zubringerrad 34 orientierten Zuschnitte 10 sind auf den Zuschnittträgern 44 bzw. auf radial außenliegenden, verbreiterten Tragköpfen 50 derselben so angeordnet, daß die entsprechend dimensionierte Haltefläche 43 sich lediglich im Bereich der Rückwand 15 einschließlich der Deckelrückwand 16 des Zuschnitts 10 erstreckt. Alle übrigen Bereiche bzw. Faltlappen des Zuschnitts 10 erstrecken sich ohne Unterstützung außerhalb des Bereichs der Haltefläche 43. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind mehrere, nämlich sechs Saugbohrungen 45 über die so dimensionierte Haltefläche 43 verteilt angeordnet, so daß der gesamte an der Haltefläche 43 anliegende Bereich fixiert ist.
Die Zuschnittträger 44 bzw. deren Halteflächen 43 werden in der Übergabestation 39 bzw. 40 mit Saugluft beaufschlagt und während einer nachfolgenden Förderstrecke (Teilumfang). Die Zuschnitte 10 werden zeitlich versetzt den Einzelmagazinen 30, 31 entnommen. Die Eingabe der Zuschnitte 10 in die zugeordneten Zuschnittbahnen 32, 33 ist so aufeinander abgestimmt, daß gleichzeitig jeweils ein Zuschnitt 10 die Übergabeposition 39, 40 erreicht, so daß gleichzeitig die Übergabe von zwei Zuschnitten 10 an die zugeordneten Zuschnittträger 44 erfolgt.
Da die Übergabeposition 39, 40 in Umfangsrichtung des Zubringerrades 34 versetzt sind, sind zwei selbständige Saugkanalsysteme vorgesehen, und zwar durch eine zweite Ringleitung 51 in der Ringscheibe 49 für die der Übergabeposition 40 jeweils zugeordneten Zuschnittträger 44. Die der konzentrisch zur Ringleitung 48 angeordneten Ringleitung 51 zugeordneten Anschlußkanäle 47 der betreffenden Zuschnittträger 44 sind entsprechend länger ausgebildet.
Die Zuschnitte 10 werden aus einem oberen Bereich der Übergabepositionen 39, 40 längs eines etwa halbkreisförmigen Transportweges bis zur Unterseite des Zubringerrades 34 gefördert und hier in einer Übertragungsstation 52 an den Faltförderer, nämlich die Taschenkette 35, abgegeben. Im Bereich der Übertragungsstation 52 sind die Saugbohrungen 45 nicht mehr mit Unterdruck beaufschlagt, sondern entlüftet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel kann über Bohrungen 84, 85 in diesem Bereich Druckluft zugeführt werden, wodurch die Übergabe der Zuschnitte an die Taschenkette 35 begünstigt ist.
Während des Transportes der Zuschnitte 10 durch das Zubringerrad 34 werden erste Faltschritte vollzogen ohne (momentanen) Stillstand des Zubringerrades 34. Auf halber Höhe zwischen den Übergabepositionen 39, 40 einerseits und der Übertragungsstation 52 andererseits ist am Außenumfang des Zubringerrades 34 ein Faltrad 53 gelagert. Dieses synchron mit dem Zubringerrad 34 umlaufende Faltorgan ist längs des Umfangs mit mehreren, nämlich vier Faltausnehmungen 54 versehen. Diese sind so bemessen und gestaltet, daß in Faltstellung der sich jeweils gegenüber dem Faltrad 53 befindende Zuschnittträger 44 bzw. der Tragkopf 50 in eine Faltausnehmung 54 eintritt. Nach außen divergierende Faltflächen 55 als seitliche Begrenzung der Faltausnehmungen 54 erfassen Zuschnitteile, nämlich die Innenseitenlappen 21 sowie die Deckelinnenseitenlappen 22 und richten diese auf in eine Schrägstellung. Die vorgenannten Lappen werden dabei um eine seitliche Faltkante 56 der Zuschnittträger 44 herumgefaltet.
Mit den Lappen 21 und 22 werden unter anderem auch die Bodenecklappen 24 aufgerichtet. Im weiteren Verlauf der Transportbewegung des Zubringerrades 34 werden die Bodenecklappen 24 nach innen, also in eine aufgerichtete Querstellung gefaltet durch im einzelnen nicht näher gezeigte Faltorgane bekannter Ausführungen. Danach erfolgt - ebenfalls während der dem Faltrad 53 nachgeordneten Transportphase - ein Aufrichten der frei abstehenden Vorderwand 13 mit Bodenwand 14 und Außenseitenlappen 20. Diese Aufrichtfaltung erfolgt durch bekannte Faltweichen 57, an denen die genannten Zuschnitteile während der Förderbewegung entlanggleiten. Bei Erreichen der Übertragungsstation 52 sind demnach Bodenwand 14, Vorderwand 13 und Außenseitenlappen 20 in eine Stellung unter einem rechten Winkel zu der sich horizontal erstreckenden Rückwand 15 mit Deckelrückwand 16, Deckeloberwand 17 und Deckelvorderwand 18 gerichtet.
Der soweit gefaltete Zuschnitt wird nunmehr unmittelbar durch das Zubringerrad 34 in eine Tasche 58 der Taschenkette 35 von oben her eingeführt, und zwar während ununterbrochener kontinuierlicher Bewegung von Zubringerrad 34 und Taschenkette 35. Die Taschen 58 sind so bemessen und ausgestaltet, daß die Zuschnittträger 44 bzw. der Tragkopf 50 derselben wie ein Einschubstempel für die Zuschnitte 10 wirkt. Diese werden unter Aufrechterhaltung der bereits erfolgten Faltungen von den Taschen 58 im Bereich eines Obertrums der Taschenkette 35 aufgenommen.
Während des Transportes der Zuschnitte 10 in den Taschen 58 der Taschenkette 35 wird zunächst durch eine fest stehende Faltweiche 59 seitlich neben der Taschenkette 35 der Deckelinnenlappen 19 gegen die Oberseite der Deckelvorderwand 18 umgefaltet. Des weiteren werden durch im einzelnen nicht gezeigte bekannte Organe die aufgerichteten Deckelecklappen 25 in eine trichterförmige Schrägstellung gebracht.
Die Zuschnitte 10 gelangen nunmehr in den Bereich einer Einschubstation 60, in der anderweitig hergestellte Zigaretten- Blöcke 27 in die Taschen 58 und damit in die Zuschnitte 10 eingeführt werden.
Die Zigaretten-Blöcke 27 werden paarweise nebeneinander auf Blockbahnen 61 und 62 der Einschubstation 50 zugefördert. An die Blockbahnen 61, 62 schließt ein in Bewegungsrichtung der Taschenkette 35 hin- und hergehendes Überführungsorgan an, nämlich eine Übergabetasche 63. Diese ist neben der Taschenkette 35 auf Tragstangen 64 hin- und herbewegbar. Einzeltaschen 65 und 66 dienen je zur Aufnahme eines Zigaretten-Blocks 27. Die Abstände der Einzeltaschen 65, 66 voneinander entspricht dem Abstand der Blockbahnen 61, 62 voneinander sowie dem Abstand aufeinanderfolgender Taschen 58 der Taschenkette 35. Während eines momentanen Stillstandes der Übergabetasche 63 in einer Endstellung werden die Zigaretten- Blöcke 27 in die Einzeltaschen 65, 66 eingefördert.
Nach Einführung von zwei Zigaretten-Blöcken 27 in die Einzeltaschen 65, 66 der Übergabetasche 63 bewegt sich diese aus einer Ausgangsposition (Fig. 3) parallel zur Taschenkette 35. Während einer Phase momentanen Gleichlaufs der Übergabetasche 63 mit zwei zugeordneten Taschen 58 erfolgt der Einschub in diese. Zu diesem Zweck ist der Übergabetasche 63 ein in Schrägrichtung bewegbares Überführungsorgan zugeordnet, nämlich ein Diagonaleinschieber 67. Dieser ist an den Enden einer schräggerichteten Schubstange 68 mit zwei Schieberköpfen 69 und 70 versehen zum Erfassen eines zugeordneten Zigaretten- Blocks 27 an rückseitigen Stirnflächen. Der Schieberkopf 69, 70 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einem Oberschenkel 71 versehen, der während der Einschubbewegung auf der Oberseite des Zigaretten- Blocks 27 aufliegt und darüber hinaus einen auf dem Zigaretten- Block 27 aufliegenden Kragenzuschnitts 72 in der vorgegebenen Relativstellung fixiert.
Die Bewegung des Diagonaleinschiebers 67 ist auf die Bewegung der Übergabetasche 63 abgestimmt. Während der schräg zur Taschenkette 35 gerichteten Einschubbewegung des Diagonaleinschiebers 67 tritt der Schieberkopf 69, 70 durch die zugeordnete Einzeltasche 65, 66 hindurch, und zwar über einen Schlitz in der Oberseite der Einzeltaschen 65, 66. Die Zigaretten-Blöcke 27 werden bei fortgesetzter Bewegung der Taschenkette 35 und ebenfalls mit laufender Übergabetasche 63 aus den Einzeltaschen 65, 66 aus und in die Taschen 58 bzw. Zuschnitte 10 der Taschenkette 35 eingeschoben. Um den Einschubvorgang zu erleichtern, ist eine Unterwand 73 der Taschen 58 an der Eintrittsseite mit einer Anschärfung 74 ausgebildet, durch die der Einschub erleichtert wird. Wie aus Fig. 8 und 9 ersichtlich, liegt ein zugekehrter Randbereich der Übergabetasche 63 oberhalb eines Teils der Unterwand 73 im Bereich der Anschärfung 74.
Der Diagonalschieber 67 kehrt nach dem Einschub der Zigaretten- Blöcke 27 in die Taschen 58 in die Ausgangsstellung zurück, und zwar längs einer Bewegungsbahn oberhalb der Übergabetasche 63 (Fig. 9 - strichpunktierte Linien), so daß während dieser Rückbewegung auch die Übergabetasche 63 in die Ausgangsstellung gemäß Fig. 3 zurückkehren kann.
Nach dem Einschub der Zigaretten-Blöcke 27 in zugeordnete Taschen 58 der Taschenkette 35 werden während des weiteren Transportes weitere Faltungen durchgeführt.
Zunächst wird durch die im Bereich eines aufrechten Schenkels des Zuschnitts 10 - gebildet im wesentlichen durch Vorderwand 13 und Bodenwand 14 - verlaufende Faltweiche 57 fortgesetzt und so geformt, daß die Vorderwand 13 mit den Außenseitenlappen 20 bis zur Anlage auf der Oberseite des Zigaretten-Blocks 27 umgefaltet wird. Auf der gegenüberliegenden Seite der Taschenkette 35 werden die Deckeloberwand 17 aufgerichtet mit Deckelvorderwand 18. Diese wiederum wird ebenfalls gegen die Oberseite des Zigaretten-Blocks 27 gefaltet, so daß damit die Klappschachtel weitgehend fertiggestellt ist. Zuvor sind durch im einzelnen nicht gezeigte Faltoperationen die Deckelecklappen 25 in die Querstellung gefaltet worden.
Im Bereich einer Ausschubstation 75 befinden sich lediglich noch die Außenseitenlappen 20 sowie die Deckelaußenseitenlappen 23 in einer horizontalgerichteten Ausgangsstellung. In dieser Gestaltung werden die Zuschnitte 10 bzw. die nahezu fertiggestellten und gefüllten Klappschachteln aus den Taschen 58 der Taschenkette 35 ausgestoßen. Da auch hier gleichzeitig zwei Taschen 58 geleert werden, führen zwei parallele Abförderbahnen 76 und 77 zur gleichzeitigen Aufnahme von zwei Klappschachteln 78 quer zur Taschenkette 35 von dieser weg. Der Ausschub erfolgt analog zu der Einschubstation 60, nämlich mit Hilfe einer Übergabetasche 79, die in gleicher Weise ausgebildet ist wie die Übergabetasche 63. Des weiteren ist auf der gegenüberliegenden Seite der Taschenkette 35 ein Diagonalausschieber 80 gelagert, der in der im Zusammenhang mit dem Diagonaleinschieber 67 beschriebenen Weise zwei Klappschachteln 78 gleichzeitig aus Taschen 58 aus- und in die Übergabetasche 79 einfördert. Die Überführung erfolgt während zeitweiligen Gleichlaufs von zwei Taschen 58 mit der Übergabetasche 79.
Von dieser werden die beiden Klappschachteln 78 an die Abförderbahnen 76 und 77 übergeben, und zwar während einer kurzen Stillstandphase der Übergabetasche. Die noch quergerichteten Außenseitenlappen 20 und Deckelaußenseitenlappen 23 werden im Bereich der Abförderbahnen 76, 77 nach einer Beleimung in bekannter Weise in die Endstellung umgefaltet.
Zur Führung und zum Schutz der quer abstehenden Außenseitenlappen 20 und Deckelaußenseitenlappen 23 im Bereich der Übergabetasche 79 ist diese in der Ebene der vorgenannten Zuschnitteile mit quergerichteten Stützschlitzen 86 versehen, in die die Seitenlappen während des Aufenthalts der Klappschachteln 78 in der Übergabetasche 79 eintreten.
Die Taschen 58 der Taschenkette 35 sind so ausgebildet, daß die vorgefalteten Zuschnitte 10 durch Formschluß gegen Herausgleiten auf der offenen Seite gesichert sind. Zu diesem Zweck bilden Taschenseitenwände 81 an ihrer Innenseite einen schräg verlaufenden Absatz 82. Dieser entspricht hinsichtlich seiner Lage und seiner Ausbildung einer Schrägkante 83, die zur Abgrenzung der Innenseitenlappen 21 einerseits und der Deckelinnenseitenlappen 22 andererseits durch einen entsprechenden Stanzschnitt überlicherweise bei derartigen Klappschachteln gebildet ist. Die Schrägkante 83 stützt sich innerhalb der Tasche 58 auf dem ebenfalls schräg verlaufenden Absatz 82 ab. Die Innenseitenlappen 21 sind dabei ebenfalls schräg gestellt, nämlich nach oben divergierend.
Bezugszeichenliste
10 Zuschnitt
11 Faltlinien
12 Stanzschnitte
13 Vorderwand
14 Bodenwand
15 Rückwand
16 Deckelrückwand
17 Deckeloberwand
18 Deckelvorderwand
19 Deckelinnenlappen
20 Außenseitenlappen
21 Innenseitenlappen
22 Deckelinnenseitenlappen
23 Deckelaußenseitenlappen
24 Bodenecklappen
25 Deckelecklappen
26 Leimstellen
27 Zigaretten-Block
28 Leimstellen
29 Zuschnitt-Magazin
30 Einzelmagazin
31 Einzelmagazin
32 Zuschnittbahn
33 Zuschnittbahn
34 Zubringerrad
35 Taschenkette
36 Magazinförderer
37 Zuschnittstapel
38 Abroller
39 Übergabeposition
40 Übergabeposition
41 Transportrollenpaar
42 Leimaggregat
43 Haltefläche
44 Zuschnittträger
45 Saugbohrung
46 Verbindungskanal
47 Anschlußkanal
48 Ringleitung
49 Ringscheibe
50 Tragkopf
51 Ringleitung
52 Übertragungsstation
53 Faltrad
54 Faltausnehmung
55 Faltfläche
56 Faltkante
57 Faltweiche
58 Tasche
59 Faltweiche
60 Einschubstation
61 Blockbahnen
62 Blockbahnen
63 Übergabetasche
64 Tragstange
65 Einzeltasche
66 Einzeltasche
67 Diagonaleinschieber
68 Schubstange
69 Schieberkopf
70 Schieberkopf
71 Oberschenkel
72 Kragenzuschnitt
73 Unterwand
74 Anschärfung
75 Ausschubstation
76 Abförderbahn
77 Abförderbahn
78 Klappschachtel
79 Übergabetasche
80 Diagonalausschieber
81 Taschenseitenwand
82 Absatz
83 Schrägkante
84 Bohrung
85 Bohrung
86 Stützschlitz

Claims (10)

1. Vorrichtung zum Herstellen von (quaderförmigen) Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) oder dergleichen und Befüllen derselben mit blockförmigen Gegenständen, wie in einen Stanniol-Zuschnitt eingehüllte Zigaretten-Gruppen (Zigaretten-Block), wobei die (ungefalteten, flachen) Zuschnitte längs einer tangentialen Zuschnittbahn an den Umfang eines kontinuierlich umlaufenden Zubringerförderers (Zubringerrad) heranförderbar, an den radial außenliegenden Halteflächen desselben von Zuschnitt-Trägern durch Saugluft oder dergleichen fixierbar, während des Transports durch das Zubringerrad mittels ortsfesten, diesem zugeordneten Faltorganen teilweise faltbar, die insoweit vorgefalteten Zuschnitte durch das Zubringerrad in Taschen eines Faltförderers (Taschenkette) einführbar sind, der tangential zum Zubringerrad und mit gleicher Geschwindigkeit wie dieses und synchron zu diesem angetrieben ist, und sodann die Zigaretten-Blöcke im Bereich des Obertrums der Taschenkette in die sich in den Taschen befindenden vorgefalteten Zuschnitte während der Bewegung der Taschenkette in Richtung quer zu dieser durch einen längs einer Teilstrecke mitlaufendes Förderorgan, insbesondere durch einen Diagonaleinschieber einschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnitte (10) in Richtung quer zu ihrer Längserstreckung auf dem Zubringerrad (34) förderbar sind, daß die Zuschnitte (10) lediglich im Bereich einer durch die Rückwand (15) und die Deckelrückwand (16) gebildeten Fläche durch den Zuschnitt-Träger (44) bzw. dessen Tragkopf (50) erfaßbar sind, dessen Haltefläche (43) ebenfalls dieser Fläche entspricht, und daß bei den derart erfaßten Zuschnitten (10) vor deren Übergabe an die Taschenkette (35) die Innenseitenlappen (21), die Deckelinnenseitenlappen (22), die Bodenecklappen (24), die Deckelecklappen (25) sowie anschließend Vorderwände (13) und Bodenwände (14) durch im Bereich des Zubringerrades (34) ortsfest angeordnete Faltorgane (53, 57) faltbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, insbesondere sechs Saugbohrungen (45) über die so dimensionierte Haltefläche (43) des Tragkopfes (50) verteilt angeordnet sind, so daß der gesamte an der Haltefläche (43) anliegende Bereich des Zuschnitts (10) fixiert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkopf (50) mit Bohrungen (84, 85) versehen ist, über die im Bereich einer Übertragungsstation (52) von Zubringerrad (34) an Taschenkette (35) Druckluft zur erleichternden Übergabe der Zuschnitte (10) an die Taschenkette (35) zuführbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zuschnitte (10) dem Zubringerrad (34) längs mehrerer unter einem Winkel zueinandergerichteter Zuschnittbahnen (32, 33) zuführbar sind, die Zuschnitte abwechselnd an Zuschnitt-Träger (44) im Bereich aufeinanderfolgender Übergabepositionen (39, 40) überführen, während sich die tangentialen Halteflächen (43) (momentan) in der Ebene der jeweiligen Zuschnittbahn (32, 33) befinden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Haltefläche (43) des Tragkopfes (50) verteilten Saugbohrungen (45) über Verbindungskanäle (46), innerhalb der Zuschnitt-Träger (44) radial verlaufende Anschlußkanäle (47) und Ringleitungen (48, 51) in einer feststehenden Ringscheibe (49) mit einer zentralen Unterdruckquelle verbindbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugbohrungen (45) von jeweils zueinander benachbarten Zuschnitt-Trägern (44) im Bereich der aufeinanderfolgenden Übergabepositionen (39, 40) abwechselnd mit zwei selbständigen Saugkanalsystemen verbindbar sind, insbesondere über zwei in der Ringscheibe (49) konzentrisch zueinander angeordneten Ringleitungen (48, 51).
7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der für die Übergabeposition (40) vorgesehenen, zweiten Ringleitung (51) verbindbaren Anschlußkanäle (47) länger ausgebildet sind als die mit der für die Übergabeposition (39) vorgesehenen, ersten Ringleitung (48) verbindbaren Anschlußkanäle (47).
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Zubringerrad (34) ein Faltrad (53) mit Faltausnehmungen (54) zum Falten der Innenseitenlappen (21), Deckelinnenseitenlappen (22) und Bodenecklappen (24) um Umfaltkanten (56) des Zuschnitt-Trägers (44) herum mittels schräggerichteter Faltflächen (55) zugeordnet ist, wobei das Faltrad (53) synchron mit dem Zubringerrad (34) umläuft.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Faltrad (53) mit insbesondere vier Faltausnehmungen (54) versehen ist, in die jeweils der sich gegenüber dem Faltrad (53) befindliche Zuschnitt-Träger (44) des Zubringerrades (34) mit dem Tragkopf (50) während der Faltstellung eintritt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Zubringerrad (34) ortsfeste, dem Faltrad (53) nachgeordnete Faltweichen (57) zur Aufrechtfaltung der Vorderwände (13) und Bodenwände (14) zugeordnet sind, an denen die Vorderwände (13) und die Bodenwände (14) während der Förderbewegung entlanggleiten.
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