DE3536791C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Herstellen von
(quaderförmigen) Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) oder
dergleichen und Befüllen derselben mit blockförmigen Gegenständen,
wie in einen Stanniol-Zuschnitt eingehüllte
Zigaretten-Gruppen (Zigaretten-Block), wobei die (ungefalteten,
flachen) Zuschnitte längs einer tangentialen Zuschnittbahn
an den Umfang eines kontinuierlich umlaufenden
Zubringerförderers (Zubringerrad) heranförderbar, an den
radial außenliegenden Halteflächen desselben von Zuschnitt-Trägern
durch Saugluft oder dergleichen fixierbar, während
des Transports durch das Zubringerrad mittels ortsfesten,
diesem zugeordneten Faltorganen teilweise faltbar, die insoweit
vorgefalteten Zuschnitte durch das Zubringerrad in
Taschen eines Faltförderers (Taschenkette) einführbar sind,
der tangential zum Zubringerrad und mit gleicher Geschwindigkeit
wie dieses und synchron zu diesem angetrieben
ist, und sodann die Zigaretten-Blöcke im Bereich des Obertrums
der Taschenkette in die sich in den Taschen befindenden
vorgefalteten Zuschnitte während der Bewegung der
Taschenkette in Richtung quer zu dieser durch ein längs
einer Teilstrecke mitlaufendes Förderorgan, insbesondere
durch einen Diagonaleinschieber, einschiebbar sind.
Die hier vorrangig angesprochenen Klappschachteln (Hinge-
Lid-Packungen) werden weltweit in großem Umfange zur Verpackung
von Zigaretten eingesetzt. Die aus dünnem Karton
bestehenden Klappschachteln sind komplex aufgebaut, wobei
die Herstellung und Befüllung mit Zigaretten-Gruppen einen
erheblichen verpackungstechnischen Aufwand erfordern, wenn
angemessene Leistungen der Verpackungsmaschine erreicht
werden sollen.
Eine Zigaretten-Verpackungsmaschine mit insgesamt erhöhter
Leistungsfähigkeit ist in der DE-OS 34 14 364 vorgeschlagen,
mit der Zigaretten-Packungen kontinuierlich hergestellt
und gefüllt werden sollen. Dabei ist einem Faltförderer
in Form einer Taschenkette im Bereich der Umhüllungs-
und Füllfördervorrichtung ein erster Etiketten-Rotor
und der Umhüllungs- und Füllfördervorrichtung direkt
ein zweiter Etiketten-Rotor zugeordnet. Mittels dieser
beiden Etiketten-Rotoren werden die Zigaretten-Gruppen
zuerst in einen Innenzuschnitt, bestehend aus einem
Stanniol-Zuschnitt oder dergleichen, eingehüllt und anschließend
die bereits eingehüllten Zigaretten-Gruppen
durch einen Außenzuschnitt, bestehend aus einem Papier-Zuschnitt
oder dergleichen, nochmals umhüllt. Dabei werden
die ungefalteten, flachen Zuschnitte aus Stanniol bzw.
Papier längs einer tangentialen Zuschnittbahn an den Umfang
der kontinuierlich umlaufenden Etiketten-Rotoren herangefördert,
jeweils an radial außenliegenden Halteflächen derselben
von Zuschnitt-Trägern durch Saugluft oder dergleichen
fixiert und während des Transports durch den jeweiligen
Etiketten-Rotor jeweils mittels eines ortsfesten,
diesem zugeordneten Faltorgans teilweise gefaltet. Die insoweit
vorgefalteten Zuschnitte werden schließlich durch den
jeweiligen Etiketten-Rotor in die oben offenen Taschen der
Umhüllungs- und Füllfördervorrichtung eingedrückt und damit
U-förmig gefaltet. Danach wird der Packungsinhalt, d. h.
die jeweilige Zigaretten-Gruppe, eingeführt und sodann in
nicht näher dargestellter Weise zur Bildung der kompletten
Umhüllung vollständig gefaltet. Diese bekannte Ausführungsform
einer Zigaretten-Verpackungsmaschine eignet sich in
der Hauptsache zur Herstellung von sogenannten
Weich-(Becher-)Packungen, die aus einem dünnen und hoch
flexiblen Material bestehen. Nicht zuletzt aufgrund der
unterschiedlichen Beschaffenheit des Verpackungsmaterials
läßt sich daher mittels einer solchen Zigaretten-Verpackungsmaschine
eine kontinuierliche Herstellung von quaderförmigen
Klappschachteln bzw. von also sogenannten Hinge-Lid-Packungen
oder dergleichen aus relativ formsteifem
pappkartonartigen Material nicht, zumindest aber nur in
unzureichendem Maße, erreichen. Demnach sind allein vor dem
eigentlichen Befüllungsvorgang der quaderförmigen Klappschachteln
mit der jeweiligen Zigaretten-Gruppe eine Reihe
zusätzlicher Vorfaltungen notwendig. Um einerseits die
jeweilige Zigaretten-Gruppe korrekt aufzunehmen und andererseits
diese durch nachfolgende Faltungen nicht zu beschädigen,
sind beispielsweise besondere Vorkehrungen erforderlich,
die bei der bekannten Ausführungsform einer
Zigaretten-Verpackungsmaschine infolge der unterschiedlichen
Beschaffenheit des Verpackungsmaterials sowie der
anderseitigen Arbeitsabläufe nicht vorgesehen sind.
Für den Transport der Zuschnitte während der Faltung und
Befüllung derselben sind ferner umlaufende Faltrevolver mit
Taschen, aber auch langgestreckte Taschenketten bekannt. So
ist in der DE-OS 28 40 850 eine Vorrichtung zum Falten beschnittener
Elemente in Maschinen zur Verpackung von
Artikeln, insbesondere Zigaretten, beschrieben, mittels
derer unter anderem die Zuschnitte im Bereich einer Rückwand
und einer Deckelrückwand durch einen Faltrevolver erfaßbar
sind und die überragende Vorderwand zusammen mit den
daran angebrachten Außenseitenlappen durch ortsfeste Faltweichen
bzw. einen verschwenkbaren Hebel in eine aufrechte
Stellung relativ zu dem übrigen Teil des Zuschnitts faltbar
sind. Als außerordentlich nachteilig bei dieser bekannten
Vorrichtung hat sich deren taktweiser Antrieb herausgestellt,
wodurch notwendigerweise eine Leistungsminderung
hervorgerufen wird.
Weiterhin ist aus der DE-OS 24 40 006 eine Vorrichtung zum
Herstellen und Füllen von Klappschachteln aus faltbarem
Werkstoff, vorzugsweise für Zigaretten, bekannt, bei
welcher die Bodenwand sowie die Vorderwand zusammen mit den
daran angebrachten Außenseitenlappen durch eine ortsfeste
Faltzunge in eine aufrechte Stellung relativ zu dem übrigen
Teil des Zuschnitts faltbar ist. Da jedoch eine solche
Faltung auch bei dieser bekannten Vorrichtung während einer
Stillstandsphase des Faltrevolvers erfolgt, ist die
Leistungsfähigkeit dieser Vorrichtung insgesamt infolge
einer verminderten Taktzahl reduziert, obschon sich diese
Vorrichtung in der Praxis durchaus bewährt hat.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln,
daß unter Beibehaltung der Anordnung und der Betriebsweise
der maßgeblichen Förderorgane, d. h. des Zubringerrades
und der Taschenkette, ein handelsüblicher
Klappdeckel-Zuschnitt auf eine einfache und rasche Weise so
gefaltet wird, daß die blockförmigen Gegenstände korrekt
aufgenommen und durch nachfolgende Faltungen nicht beschädigt
werden.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist die Erfindung dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuschnitte in Richtung quer zu ihrer
Längserstreckung auf dem Zubringerrad förderbar sind, daß
die Zuschnitte lediglich im Bereich einer durch die Rückwand
und die Deckelrückwand gebildeten Fläche durch den Zuschnitt-Träger
bzw. dessen Tragkopf erfaßbar sind, dessen
Haltefläche ebenfalls dieser Fläche entspricht, und daß bei
den derart erfaßten Zuschnitten vor deren Übergabe an die
Taschenkette die Innenseitenlappen, die Deckelinnenseitenlappen,
die Bodenecklappen, die Deckelecklappen sowie anschließend
Vorderwände und Bodenwände durch im Bereich des
Zubringerrades ortsfest angeordnete Faltorgane faltbar
sind.
Die in den Unteransprüchen genannten weiteren Merkmale betreffen die Ausgestaltung
und Funktion der Zuschnittbahnen, des Zubringerrades
sowie der Taschenkette mit den Zu- und Abführungsorganen.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung
wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 einen Zuschnitt für eine Klappschachtel in
ausgebreitetem, ungefalteten Zustand,
Fig. 2 die Vorrichtung in schematischer Seitenansicht,
Fig. 3 einen Grundriß eines Teils (Taschenkette)
der Vorrichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 eine Einzelheit der Vorrichtung gemäß Fig. 2
(Zubringerrad) in vergrößertem Maßstab,
Fig. 5 einen Radialschnitt durch das Zubringerrad
in nochmals vergrößertem Maßstab,
Fig. 6 eine Einzelheit im Bereich der Taschenkette
(Einschubstation) in vergrößertem Maßstab,
Fig. 7 eine weitere Einzelheit im Bereich der Taschenkette
(Ausschubstation), ebenfalls in vergrößertem
Maßstab,
Fig. 8 einen Querschnitt durch die Taschenkette im
Bereich der Einschubstation,
Fig. 9 eine Darstellung entsprechend Fig. 8 bei veränderter
Stellung von Organen.
Die als Ausführungsbeispiel bezeigte Vorrichtung (Verpackungsmaschine)
dient zur Herstellung (Faltung) und
Befüllung von Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) für
Zigaretten. Ein ungefalteter Zuschnitt 10 für eine derartige
Klappschachtel ist in Fig. 1 gezeigt. Durch
längs- und quergerichtete Faltlinien 11 sowie Stanzschnitte
12 werden Zuschnittbereiche zur Bildung einer
Vorderwand 13, einer Bodenwand 14, einer Rückwand 15,
einer Deckelrückwand 16, einer Deckeloberwand 17 sowie
einer Deckelvorderwand 18 in Folge aneinanderschließend
markiert. An die Deckelvorderwand 18 ist im vorliegenden
Fall eine gegen die Innenseite derselben umfaltbarer
Deckelinnenlappen 19 angebracht. Zur Bildung von
Seitenwänden bzw. Deckelseitenwänden sind an den vorstehend
aufgezählten Zuschnittbereichen seitliche Faltlappen
angeordnet, nämlich an der Vorderwand 13 Außenseitenlappen
20, an der Rückwand 15 Innenseitenlappen
21, an der Deckelrückwand 16 Deckelinnenseitenlappen 22
und an der Deckelvorderwand 18 Deckelaußenseitenlappen
23. An den Innenseitenlappen 21 sowie den Deckelinnenseitenlappen
22 sind darüber hinaus Bodenecklappen 24
bzw. Deckelecklappen 25 in üblicher Weise angebracht.
Letztere sind jeweils durch die winkelförmigen Stanzschnitte 12
von den übrigen Zuschnitteilen abgesondert.
In Fig. 1 werden weiterhin Leimstellen 26 gezeigt, die
an der Innenseite des Zuschnitts 10 angebracht sind
bzw. werden, um den Packungsinhalt, nämlich eine in
eine Innenumhüllung eingeschlagene Zigaretten-Gruppe
(Zigaretten-Block 27) in der Packung zu fixieren. Weitere
Leimstellen 28 dienen der Befestigung des Deckelinnenlappens
19 nach dessen Umfaltung.
Die Vorrichtung zur Verarbeitung derartiger Zuschnitte
10 besteht gemäß Fig. 2 aus den Hauptaggregaten Zuschnitt-
Magazin 29 mit zwei Einzelmagazinen 30 und 31,
diesen zugeordneten Zuschnittbahnen 32 und 33, einem Zu
bringerförderer in Gestalt eines Zubringerrades 34 und
einem Faltförderer in der Ausführung als Taschenkette
35.
Die Zuschnitte 10 finden in einer größeren Anzahl Aufnahme
jeweils in den Einzelmagazinen 30, 31. Die Zuschnitte
liegen hier auf einem Magazinförderer 36 auf,
und zwar in vertikalen Ebenen mit der Längserstreckung
horizontal gerichtet und quer zur Förderrichtung unter
Bildung eines Zuschnittstapels 37. Der jeweils vordere
Zuschnitt 10 wird dem Zuschnittstapel 37 entnommen und
in die zugeordnete Zuschnittbahn 32 oder 33 eingefördert.
Im vorliegenden Falle erfolgt die Entnahme durch
bekannte und bewährte Abroller 38. Nach Maßgabe der Entnahme
von Zuschnitten 10 wird der Zuschnittstapel 37
nachgefördert durch den Magazinförderer 36.
Dem Zubringerrad 34 sind hier zwei Zuschnittbahnen 32,
33 zugeordnet, die tangential an den Umfang des Zubringerrades
34 heranführen, und zwar im Bereich vorgegebener,
in Umfangsrichtung versetzt zueinander angeordneter
Übergabepositionen 39 und 40 entsprechend der Lage
der Tangentialebene im Bereich dieser Übergabepositionen
39 und 40 sind die Zuschnittbahnen 32 und 33 unter
einem spitzen Winkel zueinander gerichtet.
Die Zuschnittbahnen 32 und 33 sind im Prinzip übereinstimmend
ausgebildet, bestehen nämlich aus einer Anzahl
von Transportrollenpaaren 41, zwischen denen die Zuschnitte
10 hindurchlaufen. Zusätzlich sind (seitliche)
Schlitzführungen für die Zuschnitte 10 vorgesehen. Der
Abstand der Transportrollenpaare 41 voneinander ist derart,
daß jeder Zuschnitt 10 in jeder Stellung innerhalb
der Zuschnittbahn 32, 33 erfaßt und gefördert wird. Im
Bereich der Zuschnittbahn 32, 33 sind weiterhin Leimaggregate
42 eingebaut, durch die die Leimstellen 26
und 28 auf die Innenseite des Zuschnitts aufgebracht
werden.
In besonderer Weise ist das Zubringerrad 34 ausgebildet,
welches hier in vertikaler Ebene umläuft. Die Zuschnitte
10 werden an ebenen sich tangential längs des
Umfangs erstreckenden Halteflächen 43 von radial gerichteten,
vorstehenden Zuschnittträgern 44 gehalten und
mitgenommen. Die Fixierung der Zuschnitte 10 an den Zuschnittträgern
44 erfolgt durch Saugluft. An der Haltefläche
43 jedes Zuschnittträgers 44 münden mehrere Saugbohrungen
45. Diese sind über Verbindungskanäle 46 mit
einem innerhalb des Zuschnittträgers 44 radial verlaufenden
Anschlußkanal 47 verbunden, der wiederum an eine
Ringleitung 48 einer feststehenden, also nicht mit umlaufenden
Ringscheibe 49 anschließt. Die offene Ringleitung
48 innerhalb der Ringscheibe 49 ist an eine
gemeinsame, zentrale Unterdruckquelle angeschlossen.
Die mit ihrer Längserstreckung achsparallel zum Zubringerrad
34 orientierten Zuschnitte 10 sind auf den Zuschnittträgern
44 bzw. auf radial außenliegenden, verbreiterten
Tragköpfen 50 derselben so angeordnet, daß
die entsprechend dimensionierte Haltefläche 43 sich lediglich
im Bereich der Rückwand 15 einschließlich der
Deckelrückwand 16 des Zuschnitts 10 erstreckt. Alle übrigen
Bereiche bzw. Faltlappen des Zuschnitts 10 erstrecken
sich ohne Unterstützung außerhalb des Bereichs
der Haltefläche 43. Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind
mehrere, nämlich sechs Saugbohrungen 45 über die so
dimensionierte Haltefläche 43 verteilt angeordnet, so
daß der gesamte an der Haltefläche 43 anliegende Bereich
fixiert ist.
Die Zuschnittträger 44 bzw. deren Halteflächen 43 werden
in der Übergabestation 39 bzw. 40 mit Saugluft beaufschlagt
und während einer nachfolgenden Förderstrecke
(Teilumfang). Die Zuschnitte 10 werden zeitlich
versetzt den Einzelmagazinen 30, 31 entnommen. Die Eingabe
der Zuschnitte 10 in die zugeordneten Zuschnittbahnen
32, 33 ist so aufeinander abgestimmt, daß gleichzeitig
jeweils ein Zuschnitt 10 die Übergabeposition 39,
40 erreicht, so daß gleichzeitig die Übergabe von zwei
Zuschnitten 10 an die zugeordneten Zuschnittträger 44
erfolgt.
Da die Übergabeposition 39, 40 in Umfangsrichtung des
Zubringerrades 34 versetzt sind, sind zwei selbständige
Saugkanalsysteme vorgesehen, und zwar durch eine zweite
Ringleitung 51 in der Ringscheibe 49 für die der Übergabeposition
40 jeweils zugeordneten Zuschnittträger
44. Die der konzentrisch zur Ringleitung 48 angeordneten
Ringleitung 51 zugeordneten Anschlußkanäle 47 der
betreffenden Zuschnittträger 44 sind entsprechend länger
ausgebildet.
Die Zuschnitte 10 werden aus einem oberen Bereich der
Übergabepositionen 39, 40 längs eines etwa halbkreisförmigen
Transportweges bis zur Unterseite des Zubringerrades
34 gefördert und hier in einer Übertragungsstation
52 an den Faltförderer, nämlich die Taschenkette 35, abgegeben.
Im Bereich der Übertragungsstation 52 sind die
Saugbohrungen 45 nicht mehr mit Unterdruck beaufschlagt,
sondern entlüftet. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
kann über Bohrungen 84, 85 in diesem
Bereich Druckluft zugeführt werden, wodurch die
Übergabe der Zuschnitte an die Taschenkette 35 begünstigt
ist.
Während des Transportes der Zuschnitte 10 durch das Zubringerrad
34 werden erste Faltschritte vollzogen ohne
(momentanen) Stillstand des Zubringerrades 34. Auf halber
Höhe zwischen den Übergabepositionen 39, 40 einerseits
und der Übertragungsstation 52 andererseits ist
am Außenumfang des Zubringerrades 34 ein Faltrad 53 gelagert.
Dieses synchron mit dem Zubringerrad 34 umlaufende
Faltorgan ist längs des Umfangs mit mehreren, nämlich
vier Faltausnehmungen 54 versehen. Diese sind so
bemessen und gestaltet, daß in Faltstellung der sich jeweils
gegenüber dem Faltrad 53 befindende Zuschnittträger
44 bzw. der Tragkopf 50 in eine Faltausnehmung 54
eintritt. Nach außen divergierende Faltflächen 55 als
seitliche Begrenzung der Faltausnehmungen 54 erfassen
Zuschnitteile, nämlich die Innenseitenlappen 21 sowie
die Deckelinnenseitenlappen 22 und richten diese auf in
eine Schrägstellung. Die vorgenannten Lappen werden dabei
um eine seitliche Faltkante 56 der Zuschnittträger
44 herumgefaltet.
Mit den Lappen 21 und 22 werden unter anderem auch die
Bodenecklappen 24 aufgerichtet. Im weiteren Verlauf der
Transportbewegung des Zubringerrades 34 werden die
Bodenecklappen 24 nach innen, also in eine aufgerichtete
Querstellung gefaltet durch im einzelnen nicht näher
gezeigte Faltorgane bekannter Ausführungen. Danach erfolgt
- ebenfalls während der dem Faltrad 53 nachgeordneten
Transportphase - ein Aufrichten der frei abstehenden
Vorderwand 13 mit Bodenwand 14 und Außenseitenlappen
20. Diese Aufrichtfaltung erfolgt durch bekannte
Faltweichen 57, an denen die genannten Zuschnitteile
während der Förderbewegung entlanggleiten. Bei Erreichen
der Übertragungsstation 52 sind demnach Bodenwand
14, Vorderwand 13 und Außenseitenlappen 20 in eine
Stellung unter einem rechten Winkel zu der sich horizontal
erstreckenden Rückwand 15 mit Deckelrückwand 16,
Deckeloberwand 17 und Deckelvorderwand 18 gerichtet.
Der soweit gefaltete Zuschnitt wird nunmehr unmittelbar
durch das Zubringerrad 34 in eine Tasche 58 der Taschenkette
35 von oben her eingeführt, und zwar während
ununterbrochener kontinuierlicher Bewegung von Zubringerrad
34 und Taschenkette 35. Die Taschen 58 sind so
bemessen und ausgestaltet, daß die Zuschnittträger 44 bzw.
der Tragkopf 50 derselben wie ein Einschubstempel für
die Zuschnitte 10 wirkt. Diese werden unter Aufrechterhaltung
der bereits erfolgten Faltungen von den Taschen
58 im Bereich eines Obertrums der Taschenkette 35 aufgenommen.
Während des Transportes der Zuschnitte 10 in den
Taschen 58 der Taschenkette 35 wird zunächst durch eine
fest stehende Faltweiche 59 seitlich neben der Taschenkette
35 der Deckelinnenlappen 19 gegen die Oberseite
der Deckelvorderwand 18 umgefaltet. Des weiteren werden
durch im einzelnen nicht gezeigte bekannte Organe die
aufgerichteten Deckelecklappen 25 in eine trichterförmige
Schrägstellung gebracht.
Die Zuschnitte 10 gelangen nunmehr in den Bereich einer
Einschubstation 60, in der anderweitig hergestellte Zigaretten-
Blöcke 27 in die Taschen 58 und damit in die
Zuschnitte 10 eingeführt werden.
Die Zigaretten-Blöcke 27 werden paarweise nebeneinander
auf Blockbahnen 61 und 62 der Einschubstation 50 zugefördert.
An die Blockbahnen 61, 62 schließt ein in Bewegungsrichtung
der Taschenkette 35 hin- und hergehendes
Überführungsorgan an, nämlich eine Übergabetasche 63.
Diese ist neben der Taschenkette 35 auf Tragstangen 64
hin- und herbewegbar. Einzeltaschen 65 und 66 dienen je
zur Aufnahme eines Zigaretten-Blocks 27. Die Abstände
der Einzeltaschen 65, 66 voneinander entspricht dem Abstand
der Blockbahnen 61, 62 voneinander sowie dem Abstand
aufeinanderfolgender Taschen 58 der Taschenkette
35. Während eines momentanen Stillstandes der Übergabetasche
63 in einer Endstellung werden die Zigaretten-
Blöcke 27 in die Einzeltaschen 65, 66 eingefördert.
Nach Einführung von zwei Zigaretten-Blöcken 27 in die
Einzeltaschen 65, 66 der Übergabetasche 63 bewegt sich
diese aus einer Ausgangsposition (Fig. 3) parallel zur
Taschenkette 35. Während einer Phase momentanen Gleichlaufs
der Übergabetasche 63 mit zwei zugeordneten Taschen
58 erfolgt der Einschub in diese. Zu diesem Zweck
ist der Übergabetasche 63 ein in Schrägrichtung bewegbares
Überführungsorgan zugeordnet, nämlich ein Diagonaleinschieber 67.
Dieser ist an den Enden einer schräggerichteten
Schubstange 68 mit zwei Schieberköpfen 69 und
70 versehen zum Erfassen eines zugeordneten Zigaretten-
Blocks 27 an rückseitigen Stirnflächen. Der Schieberkopf
69, 70 ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
mit einem Oberschenkel 71 versehen, der während
der Einschubbewegung auf der Oberseite des Zigaretten-
Blocks 27 aufliegt und darüber hinaus einen auf dem Zigaretten-
Block 27 aufliegenden Kragenzuschnitts 72 in
der vorgegebenen Relativstellung fixiert.
Die Bewegung des Diagonaleinschiebers 67 ist auf die Bewegung
der Übergabetasche 63 abgestimmt. Während der
schräg zur Taschenkette 35 gerichteten Einschubbewegung
des Diagonaleinschiebers 67 tritt der Schieberkopf 69,
70 durch die zugeordnete Einzeltasche 65, 66 hindurch,
und zwar über einen Schlitz in der Oberseite der Einzeltaschen
65, 66. Die Zigaretten-Blöcke 27 werden bei
fortgesetzter Bewegung der Taschenkette 35 und ebenfalls
mit laufender Übergabetasche 63 aus den Einzeltaschen
65, 66 aus und in die Taschen 58 bzw. Zuschnitte
10 der Taschenkette 35 eingeschoben. Um den Einschubvorgang
zu erleichtern, ist eine Unterwand 73 der Taschen
58 an der Eintrittsseite mit einer Anschärfung 74
ausgebildet, durch die der Einschub erleichtert wird.
Wie aus Fig. 8 und 9 ersichtlich, liegt ein zugekehrter
Randbereich der Übergabetasche 63 oberhalb eines Teils
der Unterwand 73 im Bereich der Anschärfung 74.
Der Diagonalschieber 67 kehrt nach dem Einschub der Zigaretten-
Blöcke 27 in die Taschen 58 in die Ausgangsstellung
zurück, und zwar längs einer Bewegungsbahn
oberhalb der Übergabetasche 63 (Fig. 9 - strichpunktierte
Linien), so daß während dieser Rückbewegung auch die
Übergabetasche 63 in die Ausgangsstellung gemäß Fig. 3
zurückkehren kann.
Nach dem Einschub der Zigaretten-Blöcke 27 in zugeordnete
Taschen 58 der Taschenkette 35 werden während des
weiteren Transportes weitere Faltungen durchgeführt.
Zunächst wird durch die im Bereich eines aufrechten
Schenkels des Zuschnitts 10 - gebildet im wesentlichen
durch Vorderwand 13 und Bodenwand 14 - verlaufende Faltweiche
57 fortgesetzt und so geformt, daß die Vorderwand
13 mit den Außenseitenlappen 20 bis zur Anlage auf
der Oberseite des Zigaretten-Blocks 27 umgefaltet wird.
Auf der gegenüberliegenden Seite der Taschenkette 35
werden die Deckeloberwand 17 aufgerichtet mit Deckelvorderwand
18. Diese wiederum wird ebenfalls gegen die
Oberseite des Zigaretten-Blocks 27 gefaltet, so daß damit
die Klappschachtel weitgehend fertiggestellt ist.
Zuvor sind durch im einzelnen nicht gezeigte Faltoperationen
die Deckelecklappen 25 in die Querstellung gefaltet
worden.
Im Bereich einer Ausschubstation 75 befinden sich lediglich
noch die Außenseitenlappen 20 sowie die Deckelaußenseitenlappen
23 in einer horizontalgerichteten Ausgangsstellung.
In dieser Gestaltung werden die Zuschnitte
10 bzw. die nahezu fertiggestellten und gefüllten
Klappschachteln aus den Taschen 58 der Taschenkette 35
ausgestoßen. Da auch hier gleichzeitig zwei Taschen 58
geleert werden, führen zwei parallele Abförderbahnen 76
und 77 zur gleichzeitigen Aufnahme von zwei Klappschachteln
78 quer zur Taschenkette 35 von dieser weg. Der
Ausschub erfolgt analog zu der Einschubstation 60, nämlich
mit Hilfe einer Übergabetasche 79, die in gleicher
Weise ausgebildet ist wie die Übergabetasche 63. Des
weiteren ist auf der gegenüberliegenden Seite der Taschenkette
35 ein Diagonalausschieber 80 gelagert, der
in der im Zusammenhang mit dem Diagonaleinschieber 67
beschriebenen Weise zwei Klappschachteln 78 gleichzeitig
aus Taschen 58 aus- und in die Übergabetasche 79
einfördert. Die Überführung erfolgt während zeitweiligen
Gleichlaufs von zwei Taschen 58 mit der Übergabetasche
79.
Von dieser werden die beiden Klappschachteln 78 an die
Abförderbahnen 76 und 77 übergeben, und zwar während
einer kurzen Stillstandphase der Übergabetasche. Die
noch quergerichteten Außenseitenlappen 20 und Deckelaußenseitenlappen
23 werden im Bereich der Abförderbahnen
76, 77 nach einer Beleimung in bekannter Weise in
die Endstellung umgefaltet.
Zur Führung und zum Schutz der quer abstehenden Außenseitenlappen
20 und Deckelaußenseitenlappen 23 im Bereich
der Übergabetasche 79 ist diese in der Ebene der
vorgenannten Zuschnitteile mit quergerichteten Stützschlitzen
86 versehen, in die die Seitenlappen während
des Aufenthalts der Klappschachteln 78 in der Übergabetasche
79 eintreten.
Die Taschen 58 der Taschenkette 35 sind so ausgebildet,
daß die vorgefalteten Zuschnitte 10 durch Formschluß
gegen Herausgleiten auf der offenen Seite gesichert
sind. Zu diesem Zweck bilden Taschenseitenwände 81 an
ihrer Innenseite einen schräg verlaufenden Absatz 82.
Dieser entspricht hinsichtlich seiner Lage und seiner
Ausbildung einer Schrägkante 83, die zur Abgrenzung der
Innenseitenlappen 21 einerseits und der Deckelinnenseitenlappen
22 andererseits durch einen entsprechenden
Stanzschnitt überlicherweise bei derartigen Klappschachteln
gebildet ist. Die Schrägkante 83 stützt sich innerhalb
der Tasche 58 auf dem ebenfalls schräg verlaufenden
Absatz 82 ab. Die Innenseitenlappen 21 sind dabei
ebenfalls schräg gestellt, nämlich nach oben divergierend.
Bezugszeichenliste
10 Zuschnitt
11 Faltlinien
12 Stanzschnitte
13 Vorderwand
14 Bodenwand
15 Rückwand
16 Deckelrückwand
17 Deckeloberwand
18 Deckelvorderwand
19 Deckelinnenlappen
20 Außenseitenlappen
21 Innenseitenlappen
22 Deckelinnenseitenlappen
23 Deckelaußenseitenlappen
24 Bodenecklappen
25 Deckelecklappen
26 Leimstellen
27 Zigaretten-Block
28 Leimstellen
29 Zuschnitt-Magazin
30 Einzelmagazin
31 Einzelmagazin
32 Zuschnittbahn
33 Zuschnittbahn
34 Zubringerrad
35 Taschenkette
36 Magazinförderer
37 Zuschnittstapel
38 Abroller
39 Übergabeposition
40 Übergabeposition
41 Transportrollenpaar
42 Leimaggregat
43 Haltefläche
44 Zuschnittträger
45 Saugbohrung
46 Verbindungskanal
47 Anschlußkanal
48 Ringleitung
49 Ringscheibe
50 Tragkopf
51 Ringleitung
52 Übertragungsstation
53 Faltrad
54 Faltausnehmung
55 Faltfläche
56 Faltkante
57 Faltweiche
58 Tasche
59 Faltweiche
60 Einschubstation
61 Blockbahnen
62 Blockbahnen
63 Übergabetasche
64 Tragstange
65 Einzeltasche
66 Einzeltasche
67 Diagonaleinschieber
68 Schubstange
69 Schieberkopf
70 Schieberkopf
71 Oberschenkel
72 Kragenzuschnitt
73 Unterwand
74 Anschärfung
75 Ausschubstation
76 Abförderbahn
77 Abförderbahn
78 Klappschachtel
79 Übergabetasche
80 Diagonalausschieber
81 Taschenseitenwand
82 Absatz
83 Schrägkante
84 Bohrung
85 Bohrung
86 Stützschlitz
11 Faltlinien
12 Stanzschnitte
13 Vorderwand
14 Bodenwand
15 Rückwand
16 Deckelrückwand
17 Deckeloberwand
18 Deckelvorderwand
19 Deckelinnenlappen
20 Außenseitenlappen
21 Innenseitenlappen
22 Deckelinnenseitenlappen
23 Deckelaußenseitenlappen
24 Bodenecklappen
25 Deckelecklappen
26 Leimstellen
27 Zigaretten-Block
28 Leimstellen
29 Zuschnitt-Magazin
30 Einzelmagazin
31 Einzelmagazin
32 Zuschnittbahn
33 Zuschnittbahn
34 Zubringerrad
35 Taschenkette
36 Magazinförderer
37 Zuschnittstapel
38 Abroller
39 Übergabeposition
40 Übergabeposition
41 Transportrollenpaar
42 Leimaggregat
43 Haltefläche
44 Zuschnittträger
45 Saugbohrung
46 Verbindungskanal
47 Anschlußkanal
48 Ringleitung
49 Ringscheibe
50 Tragkopf
51 Ringleitung
52 Übertragungsstation
53 Faltrad
54 Faltausnehmung
55 Faltfläche
56 Faltkante
57 Faltweiche
58 Tasche
59 Faltweiche
60 Einschubstation
61 Blockbahnen
62 Blockbahnen
63 Übergabetasche
64 Tragstange
65 Einzeltasche
66 Einzeltasche
67 Diagonaleinschieber
68 Schubstange
69 Schieberkopf
70 Schieberkopf
71 Oberschenkel
72 Kragenzuschnitt
73 Unterwand
74 Anschärfung
75 Ausschubstation
76 Abförderbahn
77 Abförderbahn
78 Klappschachtel
79 Übergabetasche
80 Diagonalausschieber
81 Taschenseitenwand
82 Absatz
83 Schrägkante
84 Bohrung
85 Bohrung
86 Stützschlitz
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Herstellen von (quaderförmigen)
Klappschachteln (Hinge-Lid-Packungen) oder dergleichen und
Befüllen derselben mit blockförmigen Gegenständen, wie in
einen Stanniol-Zuschnitt eingehüllte Zigaretten-Gruppen
(Zigaretten-Block), wobei die (ungefalteten, flachen) Zuschnitte
längs einer tangentialen Zuschnittbahn an den Umfang
eines kontinuierlich umlaufenden Zubringerförderers
(Zubringerrad) heranförderbar, an den radial außenliegenden
Halteflächen desselben von Zuschnitt-Trägern durch
Saugluft oder dergleichen fixierbar, während des Transports
durch das Zubringerrad mittels ortsfesten, diesem zugeordneten
Faltorganen teilweise faltbar, die insoweit vorgefalteten
Zuschnitte durch das Zubringerrad in Taschen
eines Faltförderers (Taschenkette) einführbar sind, der
tangential zum Zubringerrad und mit gleicher Geschwindigkeit
wie dieses und synchron zu diesem angetrieben ist,
und sodann die Zigaretten-Blöcke im Bereich des Obertrums
der Taschenkette in die sich in den Taschen befindenden
vorgefalteten Zuschnitte während der Bewegung der Taschenkette
in Richtung quer zu dieser durch einen längs einer
Teilstrecke mitlaufendes Förderorgan, insbesondere durch
einen Diagonaleinschieber einschiebbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zuschnitte (10) in
Richtung quer zu ihrer Längserstreckung auf dem Zubringerrad
(34) förderbar sind, daß die Zuschnitte (10) lediglich
im Bereich einer durch die Rückwand (15) und die Deckelrückwand
(16) gebildeten Fläche durch den Zuschnitt-Träger
(44) bzw. dessen Tragkopf (50) erfaßbar sind, dessen Haltefläche
(43) ebenfalls dieser Fläche entspricht, und daß
bei den derart erfaßten Zuschnitten (10) vor deren Übergabe
an die Taschenkette (35) die Innenseitenlappen (21),
die Deckelinnenseitenlappen (22), die Bodenecklappen (24),
die Deckelecklappen (25) sowie anschließend Vorderwände
(13) und Bodenwände (14) durch im Bereich des Zubringerrades
(34) ortsfest angeordnete Faltorgane (53, 57) faltbar
sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere, insbesondere sechs Saugbohrungen (45)
über die so dimensionierte Haltefläche (43) des Tragkopfes
(50) verteilt angeordnet sind, so daß der gesamte an der
Haltefläche (43) anliegende Bereich des Zuschnitts (10)
fixiert ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Tragkopf (50) mit Bohrungen (84, 85) versehen ist,
über die im Bereich einer Übertragungsstation (52) von Zubringerrad
(34) an Taschenkette (35) Druckluft zur erleichternden
Übergabe der Zuschnitte (10) an die Taschenkette
(35) zuführbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zuschnitte (10) dem Zubringerrad (34) längs mehrerer
unter einem Winkel zueinandergerichteter Zuschnittbahnen
(32, 33) zuführbar sind, die Zuschnitte abwechselnd an Zuschnitt-Träger
(44) im Bereich aufeinanderfolgender Übergabepositionen
(39, 40) überführen, während sich die tangentialen
Halteflächen (43) (momentan) in der Ebene der
jeweiligen Zuschnittbahn (32, 33) befinden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die über die Haltefläche (43) des Tragkopfes (50) verteilten
Saugbohrungen (45) über Verbindungskanäle (46), innerhalb
der Zuschnitt-Träger (44) radial verlaufende Anschlußkanäle
(47) und Ringleitungen (48, 51) in einer feststehenden
Ringscheibe (49) mit einer zentralen Unterdruckquelle
verbindbar sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Saugbohrungen (45) von jeweils zueinander benachbarten
Zuschnitt-Trägern (44) im Bereich der aufeinanderfolgenden
Übergabepositionen (39, 40) abwechselnd mit
zwei selbständigen Saugkanalsystemen verbindbar sind, insbesondere
über zwei in der Ringscheibe (49) konzentrisch
zueinander angeordneten Ringleitungen (48, 51).
7. Vorrichtung nach wenigstens einem der Ansprüche 5
und 6, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der für die
Übergabeposition (40) vorgesehenen, zweiten Ringleitung
(51) verbindbaren Anschlußkanäle (47) länger ausgebildet
sind als die mit der für die Übergabeposition (39) vorgesehenen,
ersten Ringleitung (48) verbindbaren Anschlußkanäle
(47).
8. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Zubringerrad (34) ein Faltrad (53) mit Faltausnehmungen
(54) zum Falten der Innenseitenlappen (21), Deckelinnenseitenlappen
(22) und Bodenecklappen (24) um Umfaltkanten
(56) des Zuschnitt-Trägers (44) herum mittels
schräggerichteter Faltflächen (55) zugeordnet ist, wobei
das Faltrad (53) synchron mit dem Zubringerrad (34) umläuft.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
das Faltrad (53) mit insbesondere vier Faltausnehmungen
(54) versehen ist, in die jeweils der sich gegenüber dem
Faltrad (53) befindliche Zuschnitt-Träger (44) des Zubringerrades
(34) mit dem Tragkopf (50) während der Faltstellung
eintritt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren
der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Zubringerrad (34) ortsfeste, dem Faltrad (53) nachgeordnete
Faltweichen (57) zur Aufrechtfaltung der Vorderwände
(13) und Bodenwände (14) zugeordnet sind, an denen
die Vorderwände (13) und die Bodenwände (14) während der
Förderbewegung entlanggleiten.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853536791 DE3536791A1 (de) | 1985-10-16 | 1985-10-16 | Vorrichtung zum herstellen von klappschachteln |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19853536791 DE3536791A1 (de) | 1985-10-16 | 1985-10-16 | Vorrichtung zum herstellen von klappschachteln |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE3536791A1 DE3536791A1 (de) | 1987-04-16 |
DE3536791C2 true DE3536791C2 (de) | 1991-11-21 |
Family
ID=6283652
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19853536791 Granted DE3536791A1 (de) | 1985-10-16 | 1985-10-16 | Vorrichtung zum herstellen von klappschachteln |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE3536791A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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CN100537210C (zh) * | 2003-10-08 | 2009-09-09 | 吉第联合股份公司 | 弯曲用于生产硬包装的扁平坯件的方法和装置 |
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