DE3530632A1 - Abheftvorrichtung fuer blattlagen - Google Patents
Abheftvorrichtung fuer blattlagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Abheftvorrichtung für mit einer
Lochung versehene Blattlagen, aus einem einteilig aus einem
flächigen, flexiblen Rohling, von im wesentlichen konstanter
Dicke, wie einer Folie aus Kunststoff oder dergl., als Abwicklungszuschnitt
herausgetrennten Faltungskörper, der
zwei durch eine Faltgelenkzone zwischen einer aufgeklappten
Abwicklungs- und Zugriffslage und einer mit ihren Innenseiten
gegeneinander geklappten Falt- und Schließlage bewegbare
Hefterwangen bildet, von denen eine als Aufreihwange mindestens
zwei Aufreihzungen für die Aufnahme der Blattlagen in
deren Lochung aufweist und von denen die andere als Gegenwange
für jede Aufreihzunge in einer aufstellbaren Stecklasche
eine Stecköffnung aufweist, in welche die zugehörige Aufreihzunge
aus ihrer Aufreihlage in ihre Heftlage einsteckbar ist.
Es ist eine Abheftvorrichtung dieser Art bekannt (DE-OS 26 12 625),
welche durch einen einteiligen Stanzteil derart gebildet ist, daß
die Hefterwangen, die Aufreihzungen, sowie die Stecklaschen
aus einem Stück sind. Bei dieser Abheftvorrichtung ist es wie
im allgemeinen bei derartigen Abheftvorrichtungen bisher nicht
gelungen, eine so gute Funktion wie bei mehrteiligen Abheftvorrichtungen,
insbesondere bei solchen Abheftvorrichtungen
zu erzielen, bei welchen die Aufreihzungen durch gesonderte,
nachträglich befestigte Bauteile gebildet sind. Das Verhalten
der Aufreihzungen beim Auf- und Zuklappen der Abheftvorrichtung
konnte nämlich bisher im wesentlichen nur durch
Wahl des Werkstoffes sowie der Querschnitte der Aufreihzungen
beeinflußt werden, indem nämlich die Aufreihzungen
verhältnismäßig hart federnd aus einem anderen Werkstoff
als die Hefterwangen ausgebildet worden sind. Im Falle der
bekannten einteiligen Lösung bestehen die Aufreihzungen aus
demselben, flexiblen, also weniger biegeelastischen als biegeweichen
bzw. biegeschlaffen Material, weshalb die Gefahr,
daß diese Aufreihzungen in der Heftlage beim Zuklappen der
Abheftvorrichtung in sich gefaltet und dadurch bleibend geknickt
werden, besonders groß ist. Diese konnte auch nicht
dadurch verhindert werden, daß die Aufreihzungen im Zusammenwirken
mit den Stecklaschen so ausgebildet sind, daß
die Aufreihzungen durch die Stecköffnungen der Stecklaschen
nicht zu schieben, sondern hindurch zu ziehen sind, also in
die Stecköffnungen mit einem gegenüber ihrer Knickfestigkeit
wesentlich größeren und nur gegenüber ihrer Zugfestigkeit
kleineren Reibwiderstand in die Stecklaschen eingreifen.
Soll ein Knicken der Aufreihzungen beim Zuklappen der Abheftvorrichtung
vermieden werden, so muß praktisch bis zur
Beendigung des Klappvorganges mit einer Hand an der Innenseite
der Gegenwange an den über die Stecklaschen vorstehenden
Enden der Aufreihzungen gezogen werden, um diese entsprechend
der Verkürzung des Abstandes zwischen Stecklaschen
und Zungenwurzeln nachzuführen. Da dies äußerst umständlich
ist und bereits ein einmaliger Handhabungsfehler zur dauerhaften
Knickbeschädigung mindestens einer Aufreihzunge führt, konnte
sich diese Abheftvorrichtung nicht durchsetzen, obwohl das
Bedürfnis nach einer einteiligen, jedoch funktionsgerechten
Abheftvorrichtung wegen der besonderen Vorteile hinsichtlich
der Unverwüstbarkeit, des geringen Gewichtes und der geringen
räumlichen Ausdehnung wie auch der ästhetischen Klarheit
durchaus vorhanden ist.
Diese Vorteile haben die ebenfalls bekannt gewordenen,
mehrteiligen Abheftvorrichtungen (US-PS 27 73 504) nicht.
Sie sind auch wesentlich komplizierter in der Herstellung,
wobei Nieten oder Klammern zur Befestigung einzelner Faltlagen
aneinander und vor allem gesonderte, in ihren Materialeigenschaften
auf die Erfordernisse angepaßte Aufreihzungen
benötigt werden. Diese Aufreihzungen sind zwar biegsam,
jedoch nicht biegeschlaff, weshalb sie im jeweiligen Biegezustand
hinsichtlich ihrer Knickfestigkeit ein gewisses Standvermögen
haben. Dadurch soll erreicht werden, daß beim Zusammenklappen
der Hefterwangen die Aufreihzungen unter den auftretenden
Belastungen von selbst in den Stecköffnungen gleiten und dadurch
ihre Lage an die jeweilige Lage der Stecklasche anpassen.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Verwendung einer biegsamen
Aufreihzunge mit einem gewissen Standvermögen in der jeweils
gebogenen Form nicht verhindern kann, daß beim Zuklappen
der Hefterwangen eine so große Hemmung zwischen Gegenwange
und Aufreihzunge auftritt, daß die Aufreihzunge nicht mehr
gleitet, sondern insich selbst gefaltet und dabei durch Entstehen
einer Knickstelle praktisch unbrauchbar wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abheftvorrichtung
der genannten Art zu schaffen, die einerseits die Vorteile
der Herstellung aus einem einteiligen Abwicklungszuschnitt
und andererseits gewährleistet, daß die Aufreihzungen beim
bestimmungsgemäßen Gebrauch der Abheftvorrichtung nicht beschädigt
werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Abheftvorrichtung
der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß vorgesehen,
daß die Stecköffnung gegenüber den Querschnitten zumindest
eines in Heftlage in sie mit Bewegungsspiel eingreifenden Abschnittes
der einteilig mit der Stecklasche ausgebildeten Aufreihzunge
zur Bildung einer Gleitöffnung um so viel weiter ist,
daß dieser Abschnitt in jeder Lage der Hefterwangen
leichtgängig längsverschiebbar in der Stecklasche gelagert
ist und daß die Aufreihzunge gegen die auftretenden
Gleitwiderstände als biegeelastischer Druckstab gegenüber
der Aufreihwange abgestützt ist. Es wird also, trotz einteiliger
Ausbildung, im Gegensatz zu den bekannten Lösungen
durch geeignete Abstützung und Ausbildung der Aufreihzunge
ein biegeelastischer, also aus jeder Biegeverformung rückfedernder
Druckstab geschaffen, dessen Druckbelastbarkeit
sowohl in sich als auch in der Abstützung gegenüber der Aufreihwange
so auf die Lagerung im Bereich der Gleitöffnung
bzw. der Gegenwange abgestimmt ist, daß eine Knickung beim
Zuklappen der Abheftvorrichtung infolge der hierbei auftretenden
und als Druckkräfte in die Aufreihzunge eingeleiteten
Gleitwiderstände nicht zu befürchten ist.
Zur Abstützung der Aufreihzunge gegenüber der Aufreihwange
in der Weise, daß die Aufreihzunge im Bereich ihrer
gelenkigen Anbindung an die aufreihwange den Druckbelastungen
auch dann nicht durch Gelenkbewegungen ausweicht, wenn
nur eine sehr geringe Anzahl von Blattlagen abgeheftet ist,
kann vor allem dann erreicht werden, wenn die federelastische
Aufreihzunge über ein einteilig mit ihr und der Aufreihwange
ausgebildetes Zungengelenk mit einer einzigen, im wesentlichen
parallel zur Mittelachse der Faltgelenkzone und wenigstens
annähernd in der Ebene der Innenseite der Aufreihwange liegenden
sowie sowohl gegenüber der Aufreihzunge als auch gegenüber
der Aufreihwange lagefesten Zungengelenkachse in die Aufreihwange
übergeht. Im Gegensatz hierzu weist ein Zungengelenk,
das durch einen teilkreisförmig abgerundeten Abschnitt der
Zungenwurzel gebildet ist, keine genau definierte Zungengelenkachse
auf, weil ein mehr oder weniger großer Längsabschnitt der
Zungenwurzel an der Gelenkkrümmung beteiligt ist.
Ein solches Gelenk neigt bei Schubbelastungen sehr schnell
zum abrollartigen Nachgeben und damit zur Knickung der
Aufreihzunge. Auch eine zur Lagerhülse gebogene, in der
lichten Weite gegenüber dem eingreifenden Lagerglied größere
Zungenwurzel weist keine Zungengelenkachse auf, deren
Lage gegenüber dem zugehörigen Ende der Aufreihzunge
genau definiert ist, da die Lagerhülse wegen ihres Radialspieles
mit unterschiedlichen Abschnitten ihres Innenumfanges
an dem Lagerglied anliegen kann und dabei erst jeweils die
Zungengelenkachse bestimmt ist. Beim Erfindungsgegenstand
kann es ausreichend sein, wenn das Zungengelenk nicht von
vorneherein vorgesehen, sondern lediglich beispielsweise in
dem Sinne angelegt ist, daß durch ein einmaliges Falten bzw.
Knicken der Aufreihzunge im Bereich ihres Anschlusses an
die Innenseite der Aufreihwange infolge der dadurch auftretenden
Materialveränderungen im Knickquerschnitt der Aufreihzunge
das Gelenk vor Ingebrauchnahme der Abheftvorrichtung
geschaffen werden kann. Das Zungengelenk kann dabei
auch von vorneherein, bspw. durch eine Sollknickstelle mit
gegenüber den übrigen Abschnitten der Aufreihzunge geringerer
Knickfestigkeit, markiert sein.
Die gegen unerwünschte Gelenkbewegungen im Zungengelenk
gesicherte Abstützung der Aufreihzunge läßt sich auch durch
eine auf die Erfordernisse abgestimmte Schwergängigkeit des
Zungengelenkes verbessern, das zweckmäßig so rückfedernd
ausgebildet ist, daß es innerhalb eines spitzen Schwenkwinkels
die Aufreihzunge zumindest in einer Schwenkrichtung auf eine
Ausgangslage zurückstellt. Das Zungengelenk kann dabei so
ausgebildet sein, daß es, wenn die Aufreihzunge über diesen
Schwenkwinkel hinausgeschwenkt wird, nur über den vorbestimmten
Rückstellwinkel zurückschwenkt, also dann eine versetzte
Ausgangsstellung einnimmt; das Zungengelenk ist zweckmäßig
so ausgebildet, daß diese Verstellung der Ausgangslage
wiederholt vorgenommen werden kann, ohne daß die rückfedernde
Eigenschaften des Zungengelenkes wesentlich
abnehmen.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
besteht darin, daß das freie Ende der Aufreihzunge
benachbart zu einem an der Innenseite der Gegenwange
in Heftlage gleitend geführten Endabschnitt ein Verriegelungsglied
einer leicht lösbaren Verriegelung aufweist, welche ein
widerstandsfreies bzw. versehentliches Herausziehen der
Aufreihzunge aus der Stecklasche verhindert, jedoch durch
eine einfache Querbewegung des zugehörigen Abschnittes der
Aufreihzunge entriegelt werden kann. Das Verriegelungsglied
ist so ausgebildet, daß es in Riegelstellung einen Widerstand
nur gegen Bewegungen durch die bzw. aus der Stecklasche
bewirkt, während es in der entgegengesetzten Richtung, also
in der dem Zuklappen der Hefterwangen zugehörigen Schubrichtung
der Aufreihzunge deren leichtgängige Verschiebbarkeit
auch unmittelbar aus der Verriegelungsstellung in keiner Weise
beeinträchtigt; aus der Riegelstellung kann das Verriegelungsglied
also ohne jeden erhöhten Widerstand von seinem zugehörigen
Gegenglied wieder abgehoben werden.
Das Entriegeln der Aufreihzungen ist bei bekannten Abheftvorrichtungen
verhältnismäßig schwierig, da die Verriegelungsglieder
zum Verklemmen oder Verhaken im Bereich der Stecköffnungen
neigen und meist nur unter Verwendung zweier Hände
durch die Stecköffnung hindurch zu führen sind. Durch die
erfindungsgemäße Ausbildung ist es in besonders vorteilhafter
Weise möglich, die Verriegelungsglieder der Aufreihzungen so
auszubilden, daß beide Aufreihzungen gleichzeitig mit nur einer
Hand und in kürzester Zeit entriegelt werden können. Als Handhabe
ist zu diesem Zweck ein in Heftlage und Zugriffslage
zwischen der Gleitöffnung und dem zum Eingriff in die Lochung
bestimmten Aufreihabschnitt liegender, federnd gekrümmter
Abschnitt der Aufreihzunge, insbesondere der Verschiebe-
Abschnitt vorgesehen, der je nach Ausbildung der Verriegelungsglieder
entweder lediglich niedergedrückt oder
durch Druck gegen seine Seitenkante tordiert zu werden
braucht, um das Verriegelungsglied gegenüber der Stecklasche
in eine Lage zu bewegen, in welcher es nicht mehr
wirksam ist.
Um die auf die Aufreihzunge wirkenden Gleitwiderstände möglichst
niedrig zu halten, ist für jede Aufreihzunge eine gesonderte,
vorzugsweise bügelförmige Stecklasche vorgesehen,
so das also die Gleitöffnung nicht vollständig nur von der
Stecklasche begrenzt wird, sondern verhältnismäßig weit bis
an die Innenfläche der Gegenwange reicht und von dieser an
der zugehörigen, dem Bügeljoch gegenüber liegenden Seite begrenzt
wird. Hierzu trägt auch bei, daß die Stecklasche aus
ihrer von der Gegenwange freigeschnittenen Abwicklungslage
von der Faltgelenkzone weg in ihre aufgestellte Lage geschwenkt
werden muß, da auf sie infolge der einteiligen Ausbildung mit der
Gegenwange entgegen dieser Schwenkrichtung höhere Rückstellkräfte
wirken als in dieser Schwenkrichtung. Die Stecklasche ist
dabei zweckmäßig in gleicher Weise, wie anhand der Aufreihzunge
beschrieben, aufgrund der Eigenschaften ihres Laschengelenkes
rückfedern ausgebildet. Die Leichtgängigkeit der Aufreihzunge
in der Gleitöffnung wird ferner durch die Lage der Stecklasche
gegenüber der Mitte der Breite der Faltgelenkzone bestimmt, wobei
zweckmäßig der Abstand der Laschengelenkachse von dieser Mitte höchstens
geringfügig kleiner, vorzugsweise mindestens so groß wie der
entsprechende Abstand der Zungengelenkachse von dieser Mitte
der Faltgelenkzone ist. Das Laschengelenk kann gleichartig wie
anhand des Zungengelenkes beschrieben ausgebildet bzw. angelegt sein.
Beim Einführen der Aufreihzungen in die Stecklaschen besteht
bei einteilig gestanzten Abheftvorrichtungen die Gefahr, daß die
Aufreihzunge durch die Ausschnittsöffnung in der Gegenwange
gesteckt wird, welche durch das Austrennen der Stecklasche in
der Gegenwange entsteht und bei aufgestellter Stecklasche
in deren Bereich offenliegt; die Aufreihzunge wird also hierbei,
statt in die Stecköffnung, versehentlich durch die Ausschnittsöffnung
an die Außenseite der Gegenwange geführt, was das
Einfädeln der Aufreihzunge in die Stecköffnung erschwert.
Diese Gefahr kann bei der erfindungsgemäßen Ausbildung
wesentlich dadurch reduziert werden, daß durch die Bügelform
der Stecklasche eine in der Ebene der übrigen Gegenwange verbleibende
Führungszunge geschaffen wird, deren Breite zweckmäßig
größer als die Breite der Bügel-Schenkel bzw. der zugehörigen
Schenkelabschnitte der Laschen-Ausschnittsöffnung
ist und die bis nahe an deren Querbegrenzung reicht, so daß das
freie Zungenende beim Einfädeln der Aufreihzunge auf diese
Führungszunge aufgesetzt und dann in geführter Abstützung
durch die Gleitöffnung gesteckt werden kann.
Damit die Aufreihzungen zur Bildung des Verriegelungsgliedes
nicht in sich verformt werden müssen, sondern lediglich durch
einen einfachen Stanzschnitt herstellbar sind, ist das Verriegelungsglied
im wesentlichen durch einen verbreiterten Endabschnitt
der Aufreihzunge gebildet, der eine über eine Seitenkante
der Aufreihzunge vorstehende Riegelschulter aufweist und in
deren Bereich die Zone größter Breite der Aufreihzunge bildet,
deren Breite zweckmäßig an die Weite bzw. den Durchmesser
der zugehörigen Lochung so angepaßt ist, daß er mit geringem
Bewegungspiel gerade noch durch diese Lochung eingeführt
werden kann. Der an die Riegelschulter zur Zungenwurzel anschließende
Abschnitt der Aufreihzunge hat eine an die Breite der
Gleitöffnung so angepaßte Breite, daß er mit geringem seitlichen
Bewegungsspiel von allenfalls 10-tel Millimetern zwischen die seitlichen
Begrenzungskanten der Gleitöffnung paßt. Zum leichteren
Einführung der Aufreihzunge sowohl in die Lochung als auch in
die Gleitöffnung ist eine, nämlich die an das Verriegelungsglied
anschließende Seitenkante bis zum freien Zungenende schräg
gestellt, wobei diese schräggestellte Seitenkante unter einem
stumpfen Winkel in die Riegelschulter übergeht.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung, insbesondere
einer Abheftvorrichtung der beschriebenen Art, besteht darin,
daß die gegenüber der Weite der Löcher der Lochung schmalere
Aufreihzunge in Bezug auf Ihre Längs-Mittelebene gegenüber
dem Lochungsraster so versetzt angeordnet ist, daß sie mit
einer Seitenkante an den Innenbegrenzungen der Lochung anliegt,
während sie mit ihrer anderen Seitenkante im Abstand
von der Innenfläche der Lochung liegt. Sind zwei Aufreihzungen
in dieser Weise entgegengesetzt versetzt, so richten sie die
Blattlagen durch die genannte Anlage an den Innenflächen der
Lochung serh genau gegeneinander aus, wodurch auch die von
den Blattlagen auf die Aufreihzungen wirkenden Belastungen sehr
gleichmäßig verteilt werden, und gering bleiben. Sind dabei die
Ausrichtkanten die von den Verriegelungsgliedern abgekehrten
Seitenkanten der Aufreihzungen, so können die Aufreihzungen
die Entriegelungsbewegungen für die Verriegelung besonders
ungehindert durchführen und die Lochung beim Entheften leicht
freigeben.
Auf die sichere Funktion der Abheftvorrichtung kann auch einen
wesentlichen Einfluß die Genauigkeit der Herstellung haben. Bei
der Her- und Fertigstellung der gesamten Abheftvorrichtung
durch einen einzigen Stanzvorgang, bspw. mittels eines Bandmessers,
können vor allem dadurch Ungenauigkeiten und Herstellungsfehler
entstehen, daß Verschnittpartikel der Kunststoff-Folie
oder dergl., die beim Ausstanzen entstehen, im Bereich der Stanzmesser
verbleiben und folgenden Stanzschnitten im Wege sind.
Gemäß der Erfindung sind daher sowohl die Aufreihzungen als
auch die Stecklaschen jeweils durch verschnittfreie Trennschnitte
von der übrigen zugehörigen Hefterwange getrennt, derart, daß
in dieser eine der Form der Aufreihzunge bzw. der Stecklasche
deckungsgleiche Ausschnittsöffnung entsteht und keinerlei Verschnittpartile
anfallen. Für diese Herstellung ist es auch von
Vorteil, wenn alle Gelenknuten durch Prägevorgänge von derselben
Seite des Rohlings her durch Prägung hergestellt werden,
wobei diese Seite zweckmäßig dieselbe Seite ist, von welcher auch
die Stanzmesser beim Stanzschnitt gegen den Rohling bewegt werden,
so daß also mit einem einzigen Werkzeug simultan sowohl die
Trennschnitte als auch die Gelenknuten-Prägungen hergestellt
werden.
Mindestens eine Hefterwange der erfindungsgemäßen Abheftvorrichtung
kann kleiner als die abzuheftenden Blattlagen,
bspw. streifenförmig ausgebildet sein. Zur Herstellung einer
Abheftvorrichtung in Form einer Heftmappe, von der mindestens
ein Hefterdeckel die abgehefteten Blattlagen vollständig
abdeckt, bildet der jeweilige Hefter- bzw. Mappendeckel
die zugehörige, mit der übrigen Abheftvorrichtung einteilige
Hefterwange. Es hat sich zur Erzielung der beschreibenen Wirkungen
als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Abheftvorrichtung
aus einer Polypropylen-Folie besteht, wobei es
jedoch auch denkbar ist, Folien mit quer zur Faltgelenkzone
liegenden Zonen unterschiedlicher Materialeigenschaften oder
unterschiedlichen Werkstoffen zu verwenden, die als einteilige
Verbundfolien hergestellt sind. Des weiteren kann die Folie
dadurch, bspw. rasterartig, Zonen unterschiedlicher Dicke aufweisen,
daß sie mit prägungsartigen Profilierungen, insbesondere
an der Außenseite, versehen ist.
Die erfindungsgemäße Abheftvorrichtung eignet sich für alle
Arten von Lochungen, also für 2-fach, 3-fach, 4-fach und mehrfach-Lochungen,
wobei zweckmäßig die für die Ausrichtung
der Blattlagen exzentrisch angeordneten Aufreihzungen durch
die äußersten Zungen gebildet sind. Bei mehr als zwei Aufreihzungen
können lediglich zwei, vorzugsweise symmetrisch beiderseits
einer Lochungs-Mittelebene liegende Aufreihzungen Verriegelungsglieder
aufweisen oder es können alle Aufreihzungen
mit Verriegelungsgliedern versehen sein, wobei bei einer ungeraden
Anzahl von Aufreihzungen zweckmäßig jeweils Verriegelungsglieder
nur paarweise an Aufreihzungen vorgesehen sind.
Die beschriebenen sowie bevorzugte Weiterbildungen der
Erfindung gehen auch aus den Zeichnungen hervor.
Die einzelnen Merkmale können jeweils für sich allein oder
zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer
Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein.
Die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele
werden im Folgenden näher erläutert. Es sind dargestellt in
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Abheftvorrichtung in
perspektivischer Ansicht und aufgeklapptem
Zustand,
Fig. 2 die Abheftvorrichtung gemäß Fig. 1 in Abwicklungslage
und Ansicht auf die Innenseite,
Fig. 3 ein Ausschnitt der Fig. 2, jedoch in Heftlage der
Aufreihzunge und in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 ein Schnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 3,
Fig. 5 die Anordnung gemäß Fig. 4, jedoch in halb zugeklapptem
Zustand der Gegenwange,
Fig. 6 die Anordnung gemäß den Fig. 4 und 5, jedoch
in ganz zugeklapptem Zustand der Gegenwange,
Fig. 7 ein Ausschnitt der Fig. 3, jedoch bei rechtwinklig
zur Gegenwange aufgestellter, geschnittener Stecklasche,
Fig. 8 ein Schnitt nach der Linie VIII-VIII in Fig. 7,
Fig. 9 ein Ausschnitt der Fig. 7 und 8 in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 10 eine weitere Ausführungsform des Anschlusses einer
Aufreihzunge in vergrößerter geschnittener Darstellung,
Fig. 11 bis 14 weitere Ausführungsformen von Aufreihzungen
in Draufsicht,
Fig. 15 und 16 zwei weitere Ausführungsformen von Stecklaschen
in Ansicht,
Fig. 17 eine weitere Ausführungsform einer Aufreihzunge
in Draufsicht,
Fig. 18 eine, insbesondere für die Aufreihzunge gemäß Fig. 17
vorgesehene Stecklasche in Ansicht,
Fig. 19 eine weitere Ausführungsform einer Aufreihzunge
in Draufsicht,
Fig. 20 ein Längsschnitt durch die Aufreihzunge gemäß Fig. 19,
Fig. 21 und 22 zwei weitere Ausführungsformen von Stecklaschen
in Ansicht,
Fig. 23 eine weitere Ausführungsform einer Abheftvorrichtung
in einer Darstellung entsprechend einem
Ausschnitt der Fig. 2.
Die Abheftvorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 9 ist als Heftmappe
ausgebildet, die als durchgehend einstückiger Bauteil aus einer
Folie von einer Dicke zwischen etwa 0,3 bis 1,6, insbesondere jedoch
unter 1 mm Dicke durch einen einzigen Stanz-Prägeschnitt
hergestellt ist, derart, daß zumindest alle Teile des eigentlichen
Aufreih- bzw. Heftsystems über einteilige Verbindungen aneinander
anschließen. Zwei Hefterwangen, nämlich eine Aufreihwange 2
und eine Gegenwange 3 sind über eine Faltgelenkzone 4 auf- und
zusammenklappbar miteinander verbunden und bilden jeweils
einen Mappendeckel 5 bzw. 6, wobei zwischen den zusammengeklappten
Mappendeckeln die abzuheftenden Blattlagen 7 vollständig abgedeckt
werden können.
Die nach Art eines Gliedergelenkes aus einer Mehrzahl
parallel nebeneinander liegender Gelenke gebildete Faltgelenkzone 4,
die den biegeelastischen Rücken von vorbestimmter
Breite der Abheftvorrichtung bildet, weist eine
Mehrzahl paralleler Gelenkachsen auf, wobei eine in der
Mitte der Breite der Faltgelenkzone 4 parallel zu den Gelenkachsen
liegende gedachte Mittelachse 8 im folgenden als
Mittelachse der Faltgelenkzone 4 bezeichnet wird, unabhängig
davon, ob im Bereich dieser Mittelachse 8 ein Gelenk oder
ein beiderseits von Gelenken begrenzter, in sich gelenkfreier
Mittelstreifen der Faltgelenkzone 4 liegt. An den Innenseiten 8, 9
der beiden Hefterwangen ist benachbart zur Faltgelenkzone 4
ein Aufreih- bzw. Abheftsystem vorgesehen, das im wesentlichen
aus zwei oder mehr von der Innenseite 8 der Aufreihwange 2
abstehenden, länglich streifenförmigen Aufreihzungen 12 und
zwei von der Innenseite 9 der Gegenwange 3 abstehenden, bügelförmigen
Stecklaschen 13 für die Aufnahme dieser Aufreihzungen 12
gebildet ist. Die Aufreihzungen 12 dienen zur Durchführung
durch die bspw. kreisrunden Löcher einer Abheft-Lochung 14,
die üblicherweise normgerecht in vorbestimmtem Abstand zu
einem Rand der Blattlagen 7 und mit festgelegtem Abstand
zwischen ihren Löchern in allen Blättern gleich vorgesehen ist.
Das Aufreihsystem bzw. dessen Aufreihglieder sind spiegelsymmetrisch
zu einer zur Mittelachse 8 rechtwinkligen Mittelebene 15
angeordnet, die zweckmäßig in der Mitte zwischen den zu ihr
parallelen, durchgehenden Außenbegrenzungen der Hefterwangen
liegt.
Die Aufreihzungen 12, die jeweils über ein Zungengelenk 16
mit zur Mittelachse 8 paralleler Zungengelenkachse 17 an die
Aufreihwange 2 anschließen und durch einen verschnittfreien,
im Zungengelenk unterbrochenen Trennschnitt aus dieser herausgestanzt
sind, ragen in Abwicklungslage gemäß Fig. 2 über einen
Teil der Breite der Aufreihwange 2 von der Faltgelenkzone 4
und rechtwinklig zu dieser frei aus.
Ihre Zungengelenke 16 bzw. ihre gemeinsame Zungengelenkachse
17 liegt in einem Abstand von der benachbarten Begrenzung
der Faltgelenkzone 4, der etwa um die Hälfte größer
als der mittlere Abstand 1 der Lochung 14 vom zugehörigen
Rand der Blattlagen ist. Die gegenüber den Aufreihzungen 12
wesentlich kürzeren Stecklaschen 13 ragen in der Abwicklungslage
in derselben Richtung wie die Aufreihzungen 12
frei von Laschengelenken 18 aus, die in einer gemeinsamen,
zur Lungengelenkachse 14 bzw. zur Mittelachse 8 parallelen
Laschengelenkachse 19 liegen. Auch die Stecklaschen 13 sind
durch einen verschnittfreien, nur im Bereich des jeweils als
Doppelgelenk ausgebildeten Zungengelenkes 18 unterbrochenen
Stanzschnitt aus der zugehörigen Hefterwange freigeschnitten,
wobei jedoch der Abstand der Laschengelenkachse 19 von der
zugehörigen äußeren Begrenzung der Faltgelenkzone 4 kleiner
als der entsprechende Abstand der Zungengelenkachse 17, jedoch
größer als der mittele Abstand der Lochung 14 von den zugehörigen
Blattkanten der Blattlagen 7 ist.
Für den Gebrauch der Abheftvorrichtung 1 werden die Aufreihzungen
12 und die Stecklaschen 13 vom Benutzer etwa um 180°
zu den Hefterwangen an deren Innenseiten 8, 9 umgelegt, wobei
sie aufgrund des gewählten Materials sowie der Gelenkausbildungen
nach einer Rückfederschwenkung etwa in rechtwinkliger
Lage stehen bleiben. Alle Gelenke sind durch Gelenknuten 20 bis 24
gebildet, welche von der Außenseite 10, 11 nach Art von Filmscharnier-
Nuten parallel zueinander in die Oberfläche des Rohlings
eingeprägt sind, wobei im Gegensatz zur dargestellten Anordnung
das Materialverhalten des Rohlings meist dazu führt, daß sich im
Bereich jeder Einprägung auf der Innenseite 8, 9, des Hefters eine
gleichlaufende nutförmige Vertiefung herausgebildet, obwohl als
Gegenwerkzeug für das an der Außenseite wirksame, profilierte Prägewerkzeug
keine profilierte Matrize, sondern eine durchgehend
glatte ebene Gegenfläche verwendet wird, die sowohl das Gegenwerkzeug
für alle Stanzmesser wie auch für alle mit diesem baulich
vereinten Prägewerkzeuge bildet.
Durch die Lage des nach der Prägung verbleibenden, gegenüber
der Dicke der Ausgangsfolie reduzierten Querschnittes im Bereich
der Bodenfläche jeder Gelenknut ergibt sich, daß die Gelenkachsen
zwischen den Außenflächen der Folie, jedoch wesentlich
näher bei den Innenseiten 8, 9 der Hefterwangen liegen. Die
Gelenknuten 22 bis 24 der Faltgelenkzone 4 sind paarweise beiderseits
der Mitte der Breite der Faltgelenkzone 4 vorgesehen, wobei
die äußersten Gelenknuten 24 die äußeren Begrenzungen der Faltgelenkzone 4 bilden.
Jede der beiden spiegelsymmetrisch zur Mittelebene 15 gleich ausgebildeten
Aufreihzungen 12 bildet einen unmittelbar an das Zungengelenk 16
anschließenden Aufreihabschnitt 25 für den Eingriff in
die zugehörigen Löcher der Lochung 14 der ganzflächig flach auf der
Innenseite 8 der Aufreihwange 2 aufliegenden Blattlagen 7, einen
durch eine kontinuierliche Fortsetzung mit gleichen Querschnitten
gebildeten, längeren Verschiebe-Abschnitt 26 und einen an diesen
anschließenden, das freie Zungenende 28 bildenden Endabschnitt 27.
Die Breite des Aufreihabschnittes 25 ist bspw. nahezu um ein Viertel
kleiner als der Durchmesser der Lochung 14 der Blattlagen 7,
wobei jedoch die beiden voneinander abgekehrten, bis zum abgerundeten
Zungenende 28 geradlinig und parallel zur Mittelebene 15
durchgehenden Seitenkanten 29 der Aufreihabschnitte 25 der beiden
Aufreihzungen 12 in einem Abstand voneinander liegen, der im wesentlichen
gleich dem mittleren Abstand 30 der Löcher der Lochung 14
voneinander zuzüglich des Durchmessers dieser Lochung bzw. demgegenüber
nur um ein geringes Bewegungsspiel kleiner ist. Dadurch
bilden diese Seitenkanten 29 Ausrichtkanten für die Blattlagen 7,
so daß diese parallel zur Mittelachse 8 der Faltgelenkzone 4 praktisch
keine Relativbewegungen gegenüber den Aufreihzungen 12 und damit
gegenüber der Aufreihwange 2 ausführen können. Die Länge derjenigen
Abschnitte der Aufreihzungen 12, welche den Aufreihabschnitt 25
bilden, ist abhängig von der Dicke bzw. Höhe der jeweils auf der
Aufreihwange 2 liegenden Blattlagen 7, derart daß der über die Oberseite
dieser Blattlagen vorstehende Abschnitt der jeweiligen Aufreihzunge
12 dann den Verschiebe-Abschnitt 26 bildet.
Die Breite des Verschiebe-Abschnittes 26, der über seine Länge
durchgehend in einer Ebene mit den Seitenkanten des Aufreihabschnittes
25 gemeinsame, zueinander parallele Seitenkanten 31, 32
aufweist, ist gleich der Breite des Aufreihabschnittes 25. Dadurch
können Blätter der Blattlagen 7 ungehindert vom Blattlagen-Stapel
abgehoben und unter Gleiten mit ihrer Lochung entlang dem Verschiebe-
Abschnitt 26 hin- und herbewegt und so unter vollständiger
Trennung vom Blattlagen-Stapel aufgeblättert, sowie wieder zurückgeblättert
werden. Gleichzeitig dient der Verschiebe-Abschnitt 26
als Führung beim Aufreihen von Blättern auf die Aufreihzungen 12
bzw. beim Abnehmen von Blättern von diesen Aufreihzungen.
Jede Stecklasche 13 bildet eine in Ansicht rechteckig begrenzte
Gleitöffnung 33, die bei aufgestellter Stecklasche 13 in einer zur
Innenseite 9 der Gegenwange 3 quer und zur Mittelachse 8 parallel
stehenden Ebene vorgesehen ist und deren zur Mittelachse 8 rechtwinklige
Mittelebene 34 mit der zugehörigen Mittelebene des Verschiebe-
Abschnittes 26 bzw. des Aufreihabschnittes 25 zusammenfällt.
Jeder der beiden über ein gesondertes Laschengelenk 18 an der
Gegenwange 3 angelenkten Bügel-Schenkel 35 der Stecklasche 13
bildet mit seiner Innenkante eine seitliche Begrenzung 37, 38 der
Gleitöffnung 33, wobei diese seitlichen Begrenzungen über die lichte
Höhe der Stecklasche 13 durchgehend parallel zueinander sowie in
zur Innenseite 9 der Gegenwange 3 rechtwinkligen Ebenen liegen.
Das Bügel-Joch 36 der Stecklasche 13 bildet eine äußere, zur Ebene
der Innenseite 9 der Gegenwange 3 parallele, annähernd geradlinig
bis zu den seitlichen Begrenzungen 37, 38 durchgehende Begrenzung 39.
Die benachbart zur Gegenwange 3 liegende innere Querbegrenzung
der Gleitöffnung 33 wird unmittelbar durch die Innenfläche der
Gegenwange 3 gebildet. Die lichte Breite der Gleitöffnung 33, die
geringfügig breiter als die Breite der Bügel-Schenkel 35 ist, ist
nur um ein geringes Bewegungsspiel größer als die Breite des
Verschiebe-Abschnittes 26 der Aufreihzunge 12, derart, daß die
Begrenzungen 37 und 39 Gleitflächen für die leichtgängige Führung
der Seitenkanten, sowie der von der Gegenwange 3 abgekehrten
Außenseite des Verschiebe-Abschnittes bilden. Die gegenüber
der Breite größere, lichte Höhe der Gleitöffnung 33, die gegenüber
dem doppelten von ihrer Breite kleiner ist, ist größer als
die größte Breite der Aufreihzunge 12 im Bereich des Endabschnittes 27
oder zumindest so groß, daß das Ecken-Diagonalmaß
der Gleitöffnung 33 mindestens so groß wie diese größte Breite
des Endabschnittes 27 ist. Die Breite des Bügel-Jochs 36
ist etwa gleich derjenigen der untereinander gleich breiten Bügel-
Schenkel 35.
Die größte Breite der Aufreihzunge 12, die im Bereich des Überganges
des Verschiebe-Abschnittes 26 in den Endabschnitt 27
liegt, ergibt sich durch ein am Endabschnitt 27 vorgesehenes Verriegelungsglied
41 einer leicht lösbaren Verriegelung 40, durch
welche die Aufreihzunge 12 bei Heftlage gegen versehentliches
Herausziehen aus der Stecklasche 13 gesichert ist. Das durch eine
Verbreiterung der Aufreihzunge 12 gebildete Verriegelungsglied 41
bildet eine über die der jeweils anderen Aufreihzungen 12 zugekehrte
Seitenkante 32 des Verschiebe-Abschnittes 26 vorstehende Riegelschulter
42, deren inneres Ende 44 unmittelbar an das zugehörige
Ende der Seitenkante 32 anschließt und die annähernd rechtwinklig
von dieser Seitenkante 32 ausgeht und zwar, bspw. teilkreisförmig,
in einem konvexen Bogen. Vom vorstehenden Ende 45 der Riegelschulter
42 geht eine geradlinige, spitzwinklig zum freien Zungenende
mit der Seitenkante 31 konvergierende Einführungskante 46
aus, die die zugehörige, bis zum abgerundeten Zungenende 28
geradlinig verlaufende Seitenkante des Endabschnittes 27 bildet.
Als Gegenglied 43 für das Verriegelungsglied 41 ist diejenige Kante
der seitlichen Begrenzung 38 der Gleitöffnung 33 vorgesehen,
welche bei aufgestellter Stecklasche 13 an deren von der Faltgelenkzone 4
abgekehrten Seite liegt. Der durch die Bogenform nach außen
abnehmende Steigungswinkel der Riegelschulter 42 ist dabei so gewählt,
daß, wenn das Verriegelungsglied 41 unter Zugbelastung der
Aufreihzunge 12 ein geringes Stück weit in die Gleitöffnung 33
hineingezogen wird, zwischen der Aufreihzunge 12 und der Stecklasche
13 keine Klemmung bzw. Selbsthemmung auftritt, sondern
daß die Aufreihzunge 12 unter Schubbelastung in Richtung zum
freien Zungenende 28 ohne größere Widerstände als die Gleitwiderstände
zwischen dem Verschiebe-Abschnitt 26 und der Stecklasche 13
so wieder gegenüber der Stecklasche 13 längsschoben
werden kann, daß sich die Riegelschulter 42 widerstandsfrei
von der Stecklasche 13 löst. Die größte Breite der
Aufreihzunge 12 im Bereich des Verriegelungsgliedes 41 ist
kleiner als die Breite der Stecklasche 13, vorzugsweise etwa
halb so groß, derart daß das Verriegelungsglied 41 über die
Seitenkante 32 um weniger als die Breite eines Bügel-Schenkels 35
vorsteht.
Da mit zunehmender Länge der Aufreihzunge 12 zwischen dem Zungengelenk
16 und dem Verriegelungsglied 41 deren Druckstab-Wirkung
abnimmt, ist zur Aufrechterhalten dieser Wirkung auch in Verriegelungsstellung
diese Länge geringfügig kleiner als die Bogengebildeten
gelenkigen Anschluß der Aufreihzunge 12 an die Aufreihwange 2
ist. Dadurch bildet die in sich biegeelastisch rückfedernde
Aufreihzunge 12 bei in Verriegelungsstellung in die Stecklasche 13
eingreifendem Verriegelungsglied 41 unter ihrer Eigenspannung
sowie ggf. in der Lochung 14 gestützt durch die Blattlagen 7 einen
in Seitenansicht nach oben gewölbten Bogen, der von der Aufreihwange 2
zur Stecklasche 13 abnehmenden Krümmungsradius aufweist
und im Bereich der Stecklasche 13 durch federnde Anlage an
der Begrenzung 39 sowie durch federnde Abstützung im Bereich des
freien Zungenendes 28 an der Innenseite 9 der Gegenwange 3 in
einen entgegengesetzt gekrümmten flachen Bogen übergeht.
Dadurch können jeweils obenliegende Blätter der Blattlagen 7 bis
zum Anschlag an die Stecklasche 13 bequem aufgeblättert werden.
Beim Zurückblättern dieser Blätter wird die Aufreihzunge 12 zugbelastet,
wobei durch Anlage der Riegelschulter 42 an dem Gegenglied 43
trotz Spielbewegungen des Verriegelungsgliedes 41 gegenüber der
Stecklasche 43 vermieden ist, daß sich die Aufreihzunge 12 von der
Stecklasche 13 lösen kann. Beim Zuklappen der Abheftvorrichtung
gemäß den Fig. 5 und 6 gleitet die Aufreihzunge 12 im Bereich ihres
Zungenendes 28 entlang einer durch die Innenseite 9 der Gegenwange 3
gebildeten Gleitbahn 48 sowie mit ihrer zugehörigen Oberfläche an
der Begrenzung 39 der Gleitöffnung 33, wobei die gleitende Anlage
jeweils durch die geringe federnde Vorspannung der Aufreihzunge
12 gesichert ist. Im zugeklappten Zustand liegt die Gleitöffnung 33
im wesentlichen deckungsgleich über der Lochung 14 der Blattlagen 7
bzw. über dem Zungengelenk 16.
Zur Entriegelung der leicht lösbaren Verriegelungen 40 weist
jede Aufreihzunge 12 eine Handhabe 49 auf, die lediglich durch
einen Abschnitt mindestens einer Seitenkante 31 bzw. 32 der Aufreihzunge
12 gebildet ist. Wird bei Zugriffslage der Hefterwangen
sowie bei Heftlage der Aufreihzunge 12 gemäß den Fig. 3 und 4
gegen eine Seitenkante 31 bzw. 32 des Verschiebe-Abschnittes 26
der Aufreihzunge 12 gedrückt, so weicht der Verschiebe-Abschnitt
26 dieser Kraft in der zugehörigen Richtung aus, wobei sich der
zum Zungenende 28 anschließende Abschnitt der Aufreihzunge 12
unter den auftretenden Kräften in sich um seine Längs-Mittelachse 50
federnd verdreht, so daß das Verriegelungsglied 41 in Richtung zu
einer Diagonalstellung gegenüber der Gleitöffnung 33 unter fortgesetzter
Anlage des Zungenendes 28 an der Innenseite 9 schrägstellt
und somit vom Gegenglied 43 frei ist. Die Auslenkung des
Verschiebe-Abschnittes 26 durch die aufgebrachte Druckkraft bewirkt
gleichzeitig eine Verringerung des Abstandes zwischen Zungengelenk
16 und Riegelglied 41, so daß mit dem Freikommen des Verriegelungsgliedes 41 dieses aus der Stecklasche 13 herausgezogen
wird und die Aufreihzunge 12 von der Stecklasche 13 freikommt.
In Fig. 3 ist strichpunktiert eine Stellung der Aufreihzunge 12 angedeutet,
welche diese einnimmt, wenn sie zur Entriegelung an der
vom Verriegelungsglied 41 abgekehrten Längsseite druckbeaufschlagt
wird; hierbei verdreht sich die Aufreihzung 12 in sich so, daß das
Verriegelungsglied 41 in Richtung zur Innenseite 9 der Aufreihwange 3
schwenkt, so daß die durchgehend geradlinige Seitenkante 31 bis
zum Zungenende 28 an der Begrenzung 39 der Gleitöffnung 33 gleitet.
Dieser Handhabung kommt auch entgegen, daß die Lochung 14 in
der beschriebenen Weise derart exzentrisch liegt, daß der Aufreihabschnitt
25 in dieser Richtung ein gewisses Bewegungsspiel gegenüber
den Blattlagen 7 hat. Auch kann, da es sich bei den Seitenkanten 31 um
die voneinander abgekehrten Seitenkanten der beiden gemeinsam verriegelten
Aufreihzungen 12 handelt, die Entriegelung gleichzeitig
sehr leicht mit den Fingern einer einzigen Hand, bspw. mit
Daumen und Zeigefinger durch gegeneinandergerichtete Druckbelastung
vorgenommen werden. Wird die Aufreihzunge 12 zur
Entriegelung im Bereich der anderen Seitenkante 32 druckbeaufschlagt,
so schwenkt das Verriegelungsglied 41 in der entgegengesetzten
Richtung von der Innenseite 9 der Gegenwange 3 weg
und überspringt dann die Begrenzung 39 der Gleitöffnung 33,
die verhältnismäßig scharfwinklig in die seitlichen Begrenzungen
37, 38 übergeht.
Die Gleitbahn 48 für die Aufreihzunge 12 weist eine durch die Gleitöffnung
33 durchgehende und über die aufgestellte Stecklasche 13
zur Faltgelenkzone 4 ein Stück weit vorstehende Verlängerung in
Form einer Gleitbahn 51 auf, deren mit der Gleitöffnung 33 fluchtende
Breite gleich der Breite der Gleitöffnung 33 ist und die durch
eine frei vorstehende Führungszunge 52 gebildet ist. Diese Führungszunge
52 ergibt sich durch den verschnittfreien Trennschnitt, mit
welchem die Stecklasche 13 ausgestanzt ist und ist derjenige Teil
des Trennschnittes, welcher zur Bildung der Gleitöffnung 33 herausgetrennt
ist. Die durch das Heraustrennen der Stecklasche 13 gebildete,
bügelförmige Laschen-Ausschnittsöffnung 53 in der Gegenwange 3
ist an der Innenseite ihrer Bügelschenkel 54 durch die
Führungszunge 52 begrenzt, die mit ihrem freien Ende mit verhältnismäßig
kleinem Abstand von der Querbegrenzung der Ausschnittsöffnung
53 in der Ebene der Gegenwange 3 liegt und mit ihrer Zungenwurzel
gelenkfrei an die übrige Gegenwange 3 anschließt. Beim Einführen
des freien Endes der Aufreihzunge 12 in die Stecklasche 13
kann die Aufreihzunge 12 bequem auf die Gleitbahn 51 der Führungszunge
52 aufgesetzt und dann unter Schubbelastung in die Gleitöffnung
33 eingeführt werden. Im Bereich des freien Zungenendes 28 ist die
Aufreihzunge schmaler als im Bereich des Verschiebe-Abschnittes 26.
Durch den die jeweilige Aufreihzunge 12 bildenden Trennschnitt ergibt
sich in der Aufreihwange 2 jeweils eine Zungen-Ausschnittsöffnung 55.
An die Aufreihwange schließt die jeweilige Aufreihzunge 12 dabei mit
einer Zungenwurzel 56 an, welche den zugehörigen Endabschnitt des
Aufreih-Abschnittes 25 bildet bzw. von diesem gebildet wird.
Durch die Maßverhältnisse zwischen sowie innerhalb der
Aufreihzunge 12 einerseits und der Stecklasche 13 andererseits
kann bei gegebener Knicksteifigkeit der Aufreihzunge
12 wesentlich beeinflußt werden, inwieweit die Aufreihzunge
12 in jeder Stellung nur als nicht knickender Druckstab belastet
wird. Meist wird hierfür eine möglichst hohe Stecklasche
13 bzw. Gleitöffnung 33 anzustreben sein, was dazu
führt, daß - da eine zu starke Annäherung an die zugehörige
äußerste Gelenknut 24 in den meisten Fällen unerwünscht ist -
die Stecklasche 13 bzw. die äußere Querbegrenzung 39 der
Gleitöffnung 33 bei ganz umgelegter Stecklasche 13 verhältnismäßig
weit von der Faltgelenkzone 4 entfernt ist. Diese
Lage der äußeren Querbegrenzung ist aber auch von Bedeutung
für den zugeklappten Zustand der Abheftvorrichtung 1,
da hierbei die Querbegrenzung 39 von der Faltgelenkzone 4
einen Abstand haben soll, der - bspw. um geringfügig mehr
als der halbe Lochungsdurchmesser - größer als der gleiche
Abstand des Zungengelenkes 16 ist, damit die Aufreihzunge 12
bei zugeklappten Hefterwangen 2,3 vom Zungengelenk 16
bzw. vom Aufreihabschnitt 25 über einen möglichst großen
und daher für bleibende Verformungen unkritischen Bogen
in den Verschiebe-Abschnitt 26 übergeht bzw. die Gleitöffnung
33 durchsetzt. Der Abstand des Zungengelenkes 16 von der Faltgelenkzone 4
ist aber andererseits so klein zu halten, daß
zwischen den zugehörigen Kanten der Blattlagen 7 und der
Faltgelenkzone 4 kein unnötiger Raum verlorengeht. In manchen
Fällen ist hierfür die Ausbildung nach Fig. 21 besonders günstig.
Da das Verhalten der Aufreihzunge 12 als nicht knickender, jedoch
gekrümmter Druckstab auch unmittelbar von der bei
aufgeklappter Zugriffslage der Abheftvorrichtung 1 und
bei gleichzeitiger Heftlage der Aufreihzunge 12 gegebenen
maximalen Knicklänge, also der Länge zwischen der gleitenden
Abstützung an der Stecklasche 13 und der Abstützung
im Bereich der Lochung 14 der Blattlagen 7 bzw. des Zungengelenkes,
abhängt, bildet die Verriegelung 40 diejenige
Begrenzung der Länge des Verschiebe-Abschnittes 26 ggf.
zuzüglich der Länge des Aufreihabschnittes 25, welche ein
Herausziehen der Aufreihzunge 12 aus der Stecklasche 13 über und damit ein Verlängern des als Druckstab wirkenden
Abschnittes auf das für eine Knickung kritische Maß verhindert.
Wie insbesondere Fig. 4 unschwer erkennen läßt, ist für die
Belastung der Aufreihzunge 12 als Druckstab auch von Bedeutung,
welche Reibungswiderstände auf sie an der von der
Anlage an der Querbegrenzung 39 der Gleitöffnung 33 abgekehrten
Seite im Bereich des Zungenendes 28 einwirken, wenn
der Endabschnitt 27 am oder in Nähe des Zungenendes 28 auf
der Innenseite 9 bzw. der Gleitbahn 48 gleitet; diese Reibungswiderstände
nehmen widerum mit demjenigen Winkel 60 zu,
unter welchem der Endabschnitt 27 an die Gegenwange 3
anschließt, der in Verriegelungsstellung am größten ist und
der auch abhängig von der Länge des Endabschnittes 27 ist.
Dieser spitze Winkel 60 sollte wesentlich unter 45° bzw. kleiner
als 30° oder 20° sein, insbesondere etwa in der Größenordnung
von 15° liegen und erhält bspw. einen günstigen Werten, wenn
die Länge des Endabschnittes 27 etwa das Zweieinhalb- bis
Dreifache der Höhe der Querbegrenzung 39 der Stecköffnung
33 über der Gleitbahn 48 beträgt. Diese Werte gelten insbesondere
für die eben ausgebreiteten Hefterwangen 2, 3 gemäß Fig. 4,
da hierbei der Winkel 60 am größten ist. Infolge ihrer selbstaufrichtend
federnden Eigenschaften verläuft die Gegenwange 3
auch in Zugriffslage in einem S-förmigen Bogen von der Faltgelenkzone 4
zunächst nach oben und dann wieder im Bereich
oder jenseits des Zungenendes 28 nach unten.
In den Fig. 10 bis 23 sind für einander entsprechende Teile
die gleichen Bezugszeichen wie in den Fig. 1 bis 9, jedoch
mit unterschiedlichen Buchstaben-Indizes verwendet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 10 ist auf der der Faltgelenkzone
zugekehrten Seite des einteiligen Überganges bzw. Anschlusses
der Zungenwurzel 56 a der Aufreihzunge 12 a in die Aufreihzunge 2 a
eine mit der Längsrichtung des Aufreihabschnittes 25 a fluchtend
liegende Durchstecköffnung 57 vorgesehen, deren Breite gleich
der Breite des Aufreihabschnittes 25 a ist und die durch einen verschnittfreien,
U-förmigen Trennschnitt mit zur Zungen-Ausschnittsöffnung
55 weisenden Schnittschenkeln gebildet ist. Die Länge dieser
Schnittschenkel ist gleich oder nur geringfügig größer wie die
Materialdicke der Aufreihzunge 12 a, wobei die Durchstecköffnung 57
mit Abstand von der Faltgelenkzone vorgesehen ist. Für den
Gebrauch wird die Aufreihzunge 12 a aus ihrer Abwicklungslage
nicht zur Innenseite, sondern zur Außenseite 10 a der Aufreihwange
2 a
hochgestellt, dann mit ihrem freien Ende von der Außenseite 10 a
durch die Durckstecköffnung 57 gesteckt und so an die Innenseite
8 a
der Aufreihwange 2 a gezogen, daß ihr zwischen der Zungenwurzel 65 a
und der Durchstecköffnung 57 an der Außenseite 10 a der Aufreihwange
2 a liegender Abschnitt eng an dieser Außenseite anliegt. Durch den
U-förmigen Trennschnitt ist eine Laschenzunge 58 gebildet, welche
beim Durchziehen der Aufreihzunge 12 a zur Innenseite 8 a der Aufreihwange
2 a hochgestellt wird und mit Vorspannung an der von der Faltgelenkzone
abgekehrten Oberfläche der Aufreihzunge 12 a im Bereich
der Innenseite 8 a der Aufreihwange 2 a anliegt. Dadurch bildet die
Laschenzunge 58 ein Stützglied für die Aufreihzunge 12 a im Bereich
von deren gelenkigen, an der Innenseite der Durchstecköffnung 27
liegenden Anschluß an die Aufreihwange 2 a, wobei die Laschenzungen 58
die Aufreihzunge 12 a in diesem Bereich gegen die gegenüberliegende
Begrenzungen der Druchstecköffnung 57 spannt. In diesem Bereich kann
die Aufreihzunge 12 a mit einem filmscharnier-artigen Zungengelenk
versehen sein, oder das Zungengelenk 16 a ergibt sich ohne daß eine
Veränderung des Zungenquerschnittes erforderlich wäre
dadurch, daß die Aufreihzunge an den Kanten der Durchstecköffnung
57 und der Laschenzunge 58 schneidenlagerartig abgestützt
ist.
Die Aufreihzunge 12 b gemäß Fig. 11 weist eine dem Verriegelungsglied
41 b zugehörige Seitenkante 32 b auf, die vom Zungengelenk 16 b
bis zum Verriegelungsglied 41 b durchgehend geradlinig unter einem
Winkel von wenigen Grad in Richtung zum Zungenende 28 b mit der
anderen Seitenkante 31 b konvergiert, so daß sich von der Zungenwurzel
56 b eine allmähliche Verringerung der Breite des Aufreihabschnittes
und des Verschiebe-Abschnittes 26 b ergibt.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 12 weist der Aufreihabschnitt
25 c konstante Breite auf, während die Seitenkante 32 c zwischen
dem Aufreihabschnitt 25 c und dem Verriegelungsglied 41 c wie anhand
Fig. 11 beschrieben schräg liegt. Die schräge Seitenkante 32 d
gemäß Fig. 13 reicht vom Verriegelungsglied 41 d nur über einen Teil
der Länge des Verschiebe-Abschnittes 26 d. Wie Fig. 13 zeigt
kann die Riegelschulter 42 d auch annähernd rechtwinklig zur Längs-Mittelachse
50 d liegen.
Die Aufreihzunge 12 e gemäß Fig. 14 weist zwei spiegelsymmetrisch
über beide Seitenkanten 31 e, 32 e vorstehende Verriegelungsgliede 41 e
mit jeweils einer Riegelschulter 42 e auf, derart, daß die Aufreihzunge
12 e symmetrisch zu ihrer Längs-Mittelachse 50 e ausgebildet ist.
Für diese Aufreihzunge 12 e ist zweckmäßig eine Gleitöffnung vorgesehen,
die von ihrer äußeren Querbegrenzung in Richtung zur
Begrenzung durch die Gegenwange in der Breite auf die Breite der
Aufreihzunge 12 e im Bereich der Verriegelungsglieder 41 e zunimmt.
Dadurch braucht die unter ihrer eigenen Vorspannung an der Querbegrenzung
verriegelt anliegende Aufreihzunge 12 e im Bereich des
Verschiebe-Abschnittes lediglich niedergedrückt zu werden, bis die
Verriegelungsglieder 41 e in den breiteren Bereich der Gleitöffnung
gelangt sind, wonach durch Ziehen am Verschiebe-Abschnitt die
Aufreihzunge 12 e von der Stecklasche freikommt.
In Fig. 15 ist eine Stecklasche 13 f mit derart verbreiterter Gleitöffnung
33 f dargestellt, die auch für die Aufreihzungen gemäß
den Fig. 1 bis 13 geeignet ist. Die Verbreiterung ergibt sich
dadurch, daß eine der beiden Seitenbegrenzungen der Gleitöffnung
33 f entsprechend schräg angeordnet ist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 16, die insbesondere für die
Aufreihzunge 12 e nach Fig. 14 geeignet ist, ergibt sich die Verbreiterung
der Gleitöffnung 33 g durch eine halbkreisförmige
Querbegrenzung 39 g bei parallelen seitlichen Begrenzungen 37 g, 38 g.
Die Aufreihzunge 12 h nach Fig. 17, die insbesondere für eine
Stecklasche 13 h nach Fig. 18 geeignet ist, weist über ihre gesamte
Länge durchgehend konstante Breite auf und hat als Verriegelungsglied
41 h eine zwischen ihren Seitenkanten 31 h, 32 h in der Mitte
ihrer Breite liegende, allseits umschlossene Riegelöffnung 42 h,
der eine Riegelnocke 43 h in der querliegenden Begrenzung 39 h der
Gleitöffnung 33 h der Stecklasche 13 h zugeordnet ist. Die in Richtung
zur Zungenwurzel 56 h spitzwinklig dreieckförmig verjüngte Riegelöffnung
42 h wird in Riegelstellung von der Riegelnocke 43 h wenigstens
teilweise durchsetzt, wobei die Riegelnocke 43 h bei Zugbelastung
des Verschiebe-Abschnittes 26 h an der Querbegrenzung
der Riegelöffnung 42 h anliegt und bei Schubbelastung sich infolge
der dreieckförmigen Ausbildung der Riegelöffnung 42 h leichtgängig
aus dieser lösen kann. Zum Entriegeln braucht der Verschiebe-
Abschnitt 26 h lediglich nach unten gedrückt werden.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 19 und 20 weist die Aufreihzunge
12 i als Verriegelungsglied 41 i eine verschnittfrei ausgestanzte
Riegelzunge 42 i auf, die in Abwicklungslage zur Zungenwurzel
56 i frei ausragt und so gegenüber der Aufreihzunge 12 i
hochgestellt wird, daß sie in Riegelstellung in Eingriff mit dem
Bügel-Joch der Stecklasche kommt. Auch in diesem Fall genügt ein
Niederdrücken des Verschiebe-Abschnittes der Aufreihzunge 12 i
zum Entriegeln.
Die Stecklasche 13 j gemäß Fig. 21 ist so angeordnet, daß sie
in Abwicklungslage von der Faltgelenkzone 4 j weggerichtet ist,
Gemäß Fig. 22 kann die Stecklasche 13 k in Abwicklungslage
auch im Bereich der Faltgelenkzone 4 k liegen, also aus dieser
herausgestanzt sein, wobei die Stecklasche 13 k in dieser Abwicklungslage
in Richtung zur Zungenwurzel der zugehörigen Aufreihzunge
frei ausragt und an ihrem von dieser Zungewurzel abgekehrten
Seite des vorzugsweise einzige Laschengelenk 18 k aufweist. Die
Stecklasche 13 k ist nicht bügelförmig, sondern länglich bzw.
länglich rechteckig ringförmig ausgebildet, so daß sie selbst die
Gleitöffnung 33 k an allen Seiten ununterbrochen umschlossen begrenzt.
Die Riegelschulter kann auch im Anschluß an die Seitenkante 32,
bspw. auf einem Teil ihrer Länge, geradlinig sein. In jedem Fall
ist die Spitze des Verriegelungsgliedes zweckmäßig derart abgerundet,
daß die Abrundung tangential in die Einführkante 46
übergeht. Durch die schräge oder abgerundete Riegelschulter 42
läßt sich die Aufreihzunge besonders leicht entriegeln
und aus der Lochung 14 der Blattlagen 7 herausziehen.
Wie Fig. 23 zeigt, können aus der Abheftvorrichtung auch einteilig
mit dieser ausgebildete Halteösen 59 herausgetrennt werden, die
vorzugsweise ebenfalls bügelförmig sind, so daß die verschnittfrei
hergestellt werden können. Diese Halteösen 59 können bspw. im
Lochungsraster vorgesehen und an die dieser Lochung zugehörigen
Abheftmaße angepaßt sein, sodaß die gesamte Abheftvorrichtung
in einer weiteren Abheftvorrichtung oder dergl. aufgenommen werden
kann. Die aus der Abwicklungslage zur Außenseite der Abheftvorrichtung
aufzustellenden Halteösen 59 sind fluchtend zu den
Aufreihzungen 12 m angeordnet, wobei jeweils eine Halteöse 59
zwischen einer Zungenwurzel 56 m und der Faltgelenkzone 4 m vorgesehen
ist. In Abwicklungslage ragt die Halteöse 59 in Richtung zur
Zungenwurzel 56 m frei aus, während die Enden ihrer Bügel-Schenkel
im Bereich der Faltgelenkzone 4 m, insbesondere der zugehörigen
äußersten Gelenknut 24 m liegen können, so daß die Halteöse 59
ebenfalls über ein Gelenk in die Abheftvorrichtung übergeht,
ohne daß hierzu eine gesonderte Gelenknut erforderlich ist.
Die erfindungsgemäße Abheftvorrichtung eignet sich insbesondere
dort, wo Blattlagen nicht nur nach Art einer dauerhaften Bindung
zusammengehalten werden, sondern wo es erforderlich ist, Blätter
immer wieder zu entnehmen oder abzuheften, wo also ein häufigerer
Blattwechsel und ein leichtes Blättern der abgehefteten Blattlagen
gefordert wird. Mindestens eine der Hefterwangen bzw. mindestens
einer der Mappendeckel kann mit einem, bspw. rechteckigen
Fensterausschnitt versehen sein, der zweckmäßig gemäß Fig. 1
in dem oberen Mappendeckel 6 angeordnet ist; bei Verwendung eines
an oberster Stelle innerhalb der Abheftvorrichtung eingehefteten
Blattes mit entsprechend einfach herzustellender Beschriftung kann
dadurch auf eine gesonderte Kennzeichnungs-Beschriftung der
jeweiligen Abheftvorrichtung verzichtet werden. Die Ecken der
Mappendeckel sind zur Schonung zweckmäßig viertelkreisförmig
abgerundet.
- Bezugszeichenliste
1 Abheftvorrichtung
2 Aufreihwange
3 Gegenwange
4 Faltgelenkzone
5 Mappendeckel
6 Mappendeckel
7 Blattlage
8 Innenseite
9 Innenseite
10 Außenseite
11 Außenseite
12 Aufreihzunge
13 Stecklasche
14 Lochung
15 Mittelebene
16 Zungengelenk
17 Zungengelenkachse
18 Laschengelenk
19 Laschengelenkachse
20 Gelenknut
21 Gelenknut
23 Gelenknut
24 Gelenknut
25 Aufreihabschnitt
26 Verschiebe-Abschnitt
27 Endabschnitt
28 Zungenende
29 Seitenkante
30 Abstand
31 Seitenkante
32 Seitenkante
33 Gleitöffnung
34 Mittelebene
35 Bügel-Schenkel
36 Bügel-Joch
37 seitliche Begrenzung
38 seitliche Begrenzung
39 Begrenzung
40 Verriegelung
41 Verriegelungsglied
42 Riegelschulter
43 Gegenglied
44 zurückversetztes Ende
45 vorstehendes Ende
46 Einführkante
47 Radius
48 Gleitbahn
49 Handhabe
50 Längs-Mittelachse
51 Gleitbahn
52 Führungszunge
53 Laschen-Ausschnittsöffnung
54 Bügel-Schenkel
55 Zungen-Ausschnittsöffnung
56 Zungenwurzel
57 Durchstecköffnung
58 Laschenzunge
59 Halteöse
60 Winkel
Claims (31)
1. Abheftvorrichtung (1) für mit einer Lochung (14)
versehene Blattlagen (7), aus einem einteilig aus
einem flächigen flexiblen Rohling von im wesentlichen
konstanter Dicke, wie einer Folie aus Kunststoff oder
dergl., als Abwicklungszuschnitt herausgetrennten
Faltungskörper, der zwei durch eine Faltgelenkzone (4)
zwischen einer aufgeklappten Abwicklungs- und
Zugriffslage (Fig. 2) und einer mit ihren Innenseiten
(8, 9) gegeneinander geklappten Falt- und Schließlage
(Fig. 6) bewegbare Hefterwangen (2, 3) bildet, von denen
eine als Aufreihwange (2) mindestens zwei Aufreihzungen
(12) für die Aufnahme der Blattlagen (7) in deren Lochung
(14) aufweist und von denen die andere als Gegenwange
(3) für jede Aufreihzunge (12) in einer aufstellbaren Stecklasche
(13) eine Stecköffnung (33) aufweist, in welche
die zugehörige Aufreihzunge (12) aus ihrer Aufreihlage
in ihre Heftlage einsteckbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stecköffnung gegenüber
den Querschnitten zumindest eines in Heftlage
in sie mit Bewegungsspiel eingreifenden Abschnittes (26)
der einteilig mit der Stecklasche (13)
ausgebildeten Aufreihzunge (12) zur Bildung einer
Gleitöffnung (33) um so viel weiter ist, daß dieser
Abschnitt (26) in jeder Lage der Hefterwangen (2, 3)
leichtgängig längsverschiebbar in der Stecklasche (13)
gelagert ist und daß die Aufreihzunge (12) gegen
die auftretenden Gleitwiderstände als biegeelastischer
Druckstab gegenüber der Aufreihwange (2) abgestützt
ist.
2. Abheftvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß im Anschluß einer Zungenwurzel (56)
der Aufreihzunge (12) an die Aufreihwange (2) ein
Zungengelenk (16) mit einer einzigen, im wesentlichen
parallel zur Mittelachse (8) der Faltgelenkzone (4)
annähernd in der Ebene der Innenseite (8) der Aufreihwange (2)
liegenden und sowohl gegenüber der
Aufreihzunge (12) als auch gegenüber der Aufreihwange (2)
lagefesten Zungengelenkachse (17) wenigstens
angelegt ist.
3. Abheftvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufreihzunge (12) in ihrer Belastungsstellung
als Druckstab durch eine vorbestimmte Schwergängigkeit
des Zungengelenkes (16) gesichert ist,
das vorzungsweise innerhalb eines gegenüber dem
maximalen Schwenkwinkel der Zungenwurzel (56) wesentlich
kleineren Schwenkwinkels jeweils annähernd
monostabil zu einer Mittelstellung federbelastet ist.
4. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das dem freien Zungenende (28)
zugekehrte Ende des leichtgängig längsverschiebbar
in die Gleitöffnung (33) eingreifenden
Verschiebe-Abschnittes (26) der Aufreihzunge (12)
im Abstand vom Zungenende (28) liegt und daß vorzugsweise
die Aufreihzunge (12) ein vor Erreichen der
Aufreihlage an einem Gegenglied (43) der Gegenwange
(3) leichtgängig abhebbar anliegendes, als Auflaufanschlag
ausgebildetes Verriegelungsglied (41) einer
leicht lösbaren Verriegelung (40) aufweist, deren Verriegelungsglied
(41) in jeder Riegelstellung quer
zur Längs-Mittelachse (50) des zugehörigen Abschnittes
der Aufreihzunge (12) in eine Entriegelungsstellung
gegenüber dem Gegenglied (43) bewegbar ist.
5. Abheftvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß als Handhabe (49) zur Überführung des Verriegelungsgliedes
(41) in die Entriegelungsstellung ein in Heftlage
und Zugriffslage (Fig. 3) zwischen der Gleitöffnung (33)
und dem zum Eingriff in die Lochung (14) bestimmten
Aufreihabschnitt (25) liegender, federnd gekrümmter
Abschnitt der Aufreihzunge (12), insbesondere der
Verschiebe-Abschnitt (26), vorgesehen ist.
6. Abheftvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12) etwa um
ihre Längsmittelachse (50) rückfedern tordierend in
die Entriegelungsstellung verdrehbar angeordnet ist
und daß vorzugsweise als drückerartige Verdreh-
Handhabe (49) mindestens eine Seitenkante (31)
des in Zugriffslage (Fig. 3) zwischen der Zungenwurzel
(56) und der Gleitöffnung (33) frei liegenden
Verschiebe-Abschnittes (26) vorgesehen ist.
7. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Innenseite (9)
der Gegenwange (3) aufstellbare, entlang mindestens
einer Trennschnittlinie von der übrigen Gegenwange (3)
getrennte Stecklasche (13) um ein Laschengelenk (18)
mit zur Mittelachse (8) der Faltgelenkzone (4) etwa paralleler
Laschen-Gelenkachse (19) gelenkig an der Gegenwange (3)
gelagert ist.
8. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige, von den
übrigen Stecklaschen (13) gesonderte Stecklasche (13),
insbesondere U-förmig, bügelförmig ist, daß ausschließlich
die Enden ihrer Bügel-Schenkel (35) an
der Gegenwange (3) angelenkt sind und daß die Bügel-
Innenkanten Begrenzungskanten (37, 38, 39) der
Gleitöffnung (33) bilden.
9. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stecklasche (13)
in ihrer in der Ebene der Gegenwange (3) liegenden
Abwicklungslage in Richtung zur Faltgelenkzone (4)
und/oder zur Zungenwurzel (56) der Aufreihzunge (12)
ausragt.
10. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stecklasche (13)
wenigstens innerhalb eines begrenzten, gegenüber
ihrem maximalen Schwenkwinkel wesentlich kleineren
Schwenkwinkels annähernd monostabil zu einer zur
Ebene der Gegenwange (3) quer liegenden Stecklage
jeweils rückfedern ausgebildet ist.
11. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen-Gelenkachse
(19) und/oder die Gleitöffnung (33) bei rechtwinklig
zur Gegenwange (3) aufgestellter Stecklasche (13)
zur Mitte der Faltgelenkzone (4) etwa gleichen,
insbesondere geringfügig kleineren Abstand hat
wie die Zungengelenkachse (17).
12. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stecklasche (13) bis
auf den Bereich der Verbindung mit der Gegenwange (3)
bzw. des Laschengelenkes (18) durch einen verschnittfreien
Trennschnitt von der übrigen Gegenwange (3)
getrennt ist, derart, daß die Gegenwange (3) eine der
Form der Stecklasche deckungsgleiche Laschen-Ausschnittöffnung
(53) aufweist.
13. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das Laschengelenk (18)
der Stecklasche (13) nach Art eines Knick- bzw.
Filmscharniers ausgebildet ist, das vorzugsweise an
wenigstens einer Seite der Gegenwange (3), insbesondere
an deren Außenseite (11) von der Innenfläche
einer Gelenknut (21) begrenzt ist.
14. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenwange (3) im
Bereich der Gleitöffnung (33) eine etwa in ihrer Ebene
liegende, sich in Verschieberichtung der Aufreihzunge
(12) erstreckende und insbesondere an mindestens einer
Seite der aufgestellten Stecklasche (13) annähernd
bis zur Gleitöffnung (33) reichende Gleitbahn (48, 51)
für das freie Zungenende (28) der Aufreihzunge (12)
aufweist und daß die Gleitbahn (48, 51) vorzugsweise
durch eine die bügelförmige Laschen-Ausschnittsöffnung
(53) an den Innenseiten von deren Bügel-Schenkeln (54)
begrenzende Führungszunge (52) und/oder die anschliessende
Innenfläche (9) der Gegenwange (3) gebildet ist.
15. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß als Gegenglied (42) der
leicht lösbaren Verriegelung (40) der Aufreihzunge (12)
eine Begrenzung der Gleitöffnung (33), insbesondere
der Stecklasche (13) vorgesehen ist.
16. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungsglied
(41) der Aufreihzunge (12) an seinem der Zungenwurzel
(56) zugekehrten Ende mindestens eine bei gestreckter
Aufreihzunge (12) gegen deren Zungenwurzel (56)
weisende Riegelschulter (42) aufweist, der vorzugsweise
als Gegenglied (43) die in Zugriffslage (Fig. 7)
von der Zungenwurzel (56) abgekehrte Seite der Stecklasche
(13) zugeordnet ist.
17. Abheftvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Riegelschulter (42) wenigstens auf
einem Teil ihrer Länge zum freien Zungenende (28)
mit der Längs-Mittelachse (50) der Aufreihzunge (12),
vorzugsweise unter einem Winkel, divergiert, der größer
als der zugehörige Selbsthemmungswinkel bei bestimmungsgemäßem
Eingriff des Verriegelungsgliedes (41) in die
Begrenzung (37, 38) der Gleitöffnung (33) ist.
18. Abheftvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelschulter (42)
an einer Seitenkante (32) der Aufreihzunge (12) vorgesehen,
insbesondere durch diese Seitenkante gebildet
ist und daß das zurückversetzte Ende (44) der Riegelschulter
(42) vorzugsweise unmittelbar an eine etwa
in Längsrichtung der Aufreihzunge (12) liegende
Seitenkante (32) des Verschiebe-Abschittes (26) der
Aufreihzunge (12) anschließt, der in Nähe der Riegelschulter (42)
eine gegenüber der zugehörigen Breite
der Gleitöffnung (33) nur um ein geringes Bewegungsspiel
kleinere Breite aufweist, während die Aufreihzunge
(12) im Bereich des vorstehenden Endes (45) der Riegelschulter
(42) gegenüber dieser Breite der Gleitöffnung
(33) annähernd um das Vorstehmaß der Riegelschulter
(42) breiter und/oder etwa gleich breit wie die Weite
der Lochung (14) ist.
19. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12)
zum freien Zungenende (28), insbesondere ausschließlich
in der Breite des Verschiebe-Abschnittes
(26) kleinere Breite aufweist.
20. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitöffnung (33)
wenigstens über einen an ihre äußere Quer-Begrenzung
(39) anschließenden Bereich etwa parallele Seiten-
Begrenzungen (37, 38) aufweist, die vorzugsweise annähernd
scharfwinklig in die Quer-Begrenzung (39)
übergehen.
21. Abheftvorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis
20, dadurch gekennzeichnet, daß die Erstreckung der
Gleitöffnung (33) quer zu ihrer Breitenerstreckung
wesentlich größer als die zugehörige Querschnittserstreckung
der Aufreihzunge (12) und/oder mindestens
annähernd so groß wie die Breite der Aufreihzunge (12)
im Bereich des Verriegelungsgliedes (41) ist.
22. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
21, dadurch gekennzeichnet, daß der für den Eingriff
in die Lochung (14) bestimmte Aufreihabschnitt (25)
der Aufreihzunge (12) mindestens so breit wie der Verschiebeabschnitt
(26) ist und daß vorzugsweise die
Aufreihzunge (12) zwischem dem Verriegelungsglied (41)
und der Zungenwurzel (56) durchgehend konstante
Breite und/oder in gestrecktem Zustand gradlinige
Seitenkanten (31, 32) aufweist.
23. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
22, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Aufreizunge
(12), zwischen ihrem Anschluß an die Aufreihwange
(2) und dem in Riegelstellung die Stecklasche (13)
durchsetzenden Abschnitt kleiner, insbesondere mindestens
ein Fünftel kleiner, als die Bogenlänge eines
Halbkreises mit einem Radius (47), ist der gleich dem
Abstand der Mitte der Faltgelenkzone (4) von dem Anschluß
der Aufreihzunge (12) an die Aufreihwange (2) ist.
24. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
23, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander entsprechende
Seitenkanten (29) der beiden, insbesondere
beiderseits einer Lochungs-Mittelebene (15) liegenden
Aufreihzunge (12) als Blattlagen-Ausrichtungskanten
in einem Abstand voneinander liegen, der etwa um
die zugehörige Lochweite der Lochung (14) von dem
zugehörigen mittleren Lochungsabstand (30) abweicht,
wobei vorzugsweise die beiden voneinander abgekehrten
Seitenkanten (29) der äußersten Aufreihzungen (12)
einen Abstand voneinander haben, der etwa gleich dem
zugehörigen mittleren Lochungsabstand (30) zuzüglich
der Lochweite der Lochung (14) ist.
25. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
24, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzungen (12)
die Verriegelungsglieder (41) an den einander zugekehrten
Seitenkanten (32) und/oder an den von den Ausrichtkanten
(29) abgekehrten Seitenkanten (32) aufweisen.
26. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
25, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12)
bis auf ihre einteilige Verbindung mit der Aufreihwange
(2) durch einen verschnittfreien Trennschnitt von der
übrigen Aufreihwange (2) getrennt ist, derart, daß die
Aufreihwange (2) eine der Form der Aufreihzunge (12)
deckungsgleiche Zungen-Ausschnittsöffnung (55)
aufweist.
27. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis
26, dadurch gekennzeichnet, daß das Zungengelenk (16)
der Zungenwurzel (56) nach Art eines Knick- bzw.
Filmscharniers ausgebildet ist, das an mindestens einer
Seite der Aufreihwange (2), insbesondere an deren
Außenseite (10), von der Innenfläche einer Gelenknut
(20) begrenzt ist.
28. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1
bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge
(12 a) von ihrer einteiligen Verbindung mit der Aufreihwange
(2 a) an deren Außenseite (10 a) liegend zu
einer näher bei der Faltgelenkzone liegenden Durchstecköffnung
(57) und durch diese zur Bildung des
Zungengelenks (16 a) an die Innenseite (8 a) der Aufreihwange
(2 a) führbar ist, wobei vorzugsweise das
Zungengelenk (16 a) im Bereich der Durchstecköffnung
(57) liegt.
29. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihwange (2) und
die Gegenwange (3) über eine oder mehrere parallele,
die Faltgelenkzone (4) bildende, insbesondere an derselben
Seiten wie die übrigen Gelenknuten (18, 20)
liegende, Gelenknuten (22, 23, 24) ineinander übergehen
und daß vorzugsweise die Stecklasche (13) in Abwicklungslage
bis nahe an die zu ihr benachbarte Gelenknut
(24) reicht.
30. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
29, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihwange (2)
und/oder die Gegenwange (3) durch einen Mappendeckel
(5,6,) einer Heftmappe gebildet ist, insbesondere derart,
daß alle Teile der Abheftvorrichtung (1) ausschließlich
durch einen einzigen einteiligen Bauteil gebildet
sowie miteinander verbunden sind.
31. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30,
dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihwange (2) und/oder
die Gegenwange (3) aus einer Polypropylen-Folie
geformt sind.
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