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DE3530632A1 - Abheftvorrichtung fuer blattlagen - Google Patents

Abheftvorrichtung fuer blattlagen

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Publication number
DE3530632A1
DE3530632A1 DE19853530632 DE3530632A DE3530632A1 DE 3530632 A1 DE3530632 A1 DE 3530632A1 DE 19853530632 DE19853530632 DE 19853530632 DE 3530632 A DE3530632 A DE 3530632A DE 3530632 A1 DE3530632 A1 DE 3530632A1
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DE
Germany
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cheek
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Withdrawn
Application number
DE19853530632
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English (en)
Inventor
Hans Vetter
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Merz und Vetter GmbH
Original Assignee
Merz und Vetter GmbH
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Publication date
Application filed by Merz und Vetter GmbH filed Critical Merz und Vetter GmbH
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Priority to EP86110844A priority patent/EP0258464B1/de
Priority to AT86110844T priority patent/ATE61018T1/de
Priority to GR862130A priority patent/GR862130B/el
Priority to US06/896,447 priority patent/US4784507A/en
Priority to ES8601275A priority patent/ES2001115A6/es
Priority to JP61195752A priority patent/JPS6285998A/ja
Priority to AU61761/86A priority patent/AU593572B2/en
Priority to CA000516642A priority patent/CA1271388A/en
Priority to DK402386A priority patent/DK402386A/da
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F13/00Filing appliances with means for engaging perforations or slots
    • B42F13/02Filing appliances with means for engaging perforations or slots with flexible or resilient means
    • B42F13/06Filing appliances with means for engaging perforations or slots with flexible or resilient means with strips or bands
    • B42F13/10Filing appliances with means for engaging perforations or slots with flexible or resilient means with strips or bands of plastics

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Description

Die Erfindung betrifft eine Abheftvorrichtung für mit einer Lochung versehene Blattlagen, aus einem einteilig aus einem flächigen, flexiblen Rohling, von im wesentlichen konstanter Dicke, wie einer Folie aus Kunststoff oder dergl., als Abwicklungszuschnitt herausgetrennten Faltungskörper, der zwei durch eine Faltgelenkzone zwischen einer aufgeklappten Abwicklungs- und Zugriffslage und einer mit ihren Innenseiten gegeneinander geklappten Falt- und Schließlage bewegbare Hefterwangen bildet, von denen eine als Aufreihwange mindestens zwei Aufreihzungen für die Aufnahme der Blattlagen in deren Lochung aufweist und von denen die andere als Gegenwange für jede Aufreihzunge in einer aufstellbaren Stecklasche eine Stecköffnung aufweist, in welche die zugehörige Aufreihzunge aus ihrer Aufreihlage in ihre Heftlage einsteckbar ist.
Es ist eine Abheftvorrichtung dieser Art bekannt (DE-OS 26 12 625), welche durch einen einteiligen Stanzteil derart gebildet ist, daß die Hefterwangen, die Aufreihzungen, sowie die Stecklaschen aus einem Stück sind. Bei dieser Abheftvorrichtung ist es wie im allgemeinen bei derartigen Abheftvorrichtungen bisher nicht gelungen, eine so gute Funktion wie bei mehrteiligen Abheftvorrichtungen, insbesondere bei solchen Abheftvorrichtungen zu erzielen, bei welchen die Aufreihzungen durch gesonderte, nachträglich befestigte Bauteile gebildet sind. Das Verhalten der Aufreihzungen beim Auf- und Zuklappen der Abheftvorrichtung konnte nämlich bisher im wesentlichen nur durch Wahl des Werkstoffes sowie der Querschnitte der Aufreihzungen beeinflußt werden, indem nämlich die Aufreihzungen verhältnismäßig hart federnd aus einem anderen Werkstoff als die Hefterwangen ausgebildet worden sind. Im Falle der bekannten einteiligen Lösung bestehen die Aufreihzungen aus demselben, flexiblen, also weniger biegeelastischen als biegeweichen bzw. biegeschlaffen Material, weshalb die Gefahr, daß diese Aufreihzungen in der Heftlage beim Zuklappen der Abheftvorrichtung in sich gefaltet und dadurch bleibend geknickt werden, besonders groß ist. Diese konnte auch nicht dadurch verhindert werden, daß die Aufreihzungen im Zusammenwirken mit den Stecklaschen so ausgebildet sind, daß die Aufreihzungen durch die Stecköffnungen der Stecklaschen nicht zu schieben, sondern hindurch zu ziehen sind, also in die Stecköffnungen mit einem gegenüber ihrer Knickfestigkeit wesentlich größeren und nur gegenüber ihrer Zugfestigkeit kleineren Reibwiderstand in die Stecklaschen eingreifen. Soll ein Knicken der Aufreihzungen beim Zuklappen der Abheftvorrichtung vermieden werden, so muß praktisch bis zur Beendigung des Klappvorganges mit einer Hand an der Innenseite der Gegenwange an den über die Stecklaschen vorstehenden Enden der Aufreihzungen gezogen werden, um diese entsprechend der Verkürzung des Abstandes zwischen Stecklaschen und Zungenwurzeln nachzuführen. Da dies äußerst umständlich ist und bereits ein einmaliger Handhabungsfehler zur dauerhaften Knickbeschädigung mindestens einer Aufreihzunge führt, konnte sich diese Abheftvorrichtung nicht durchsetzen, obwohl das Bedürfnis nach einer einteiligen, jedoch funktionsgerechten Abheftvorrichtung wegen der besonderen Vorteile hinsichtlich der Unverwüstbarkeit, des geringen Gewichtes und der geringen räumlichen Ausdehnung wie auch der ästhetischen Klarheit durchaus vorhanden ist.
Diese Vorteile haben die ebenfalls bekannt gewordenen, mehrteiligen Abheftvorrichtungen (US-PS 27 73 504) nicht. Sie sind auch wesentlich komplizierter in der Herstellung, wobei Nieten oder Klammern zur Befestigung einzelner Faltlagen aneinander und vor allem gesonderte, in ihren Materialeigenschaften auf die Erfordernisse angepaßte Aufreihzungen benötigt werden. Diese Aufreihzungen sind zwar biegsam, jedoch nicht biegeschlaff, weshalb sie im jeweiligen Biegezustand hinsichtlich ihrer Knickfestigkeit ein gewisses Standvermögen haben. Dadurch soll erreicht werden, daß beim Zusammenklappen der Hefterwangen die Aufreihzungen unter den auftretenden Belastungen von selbst in den Stecköffnungen gleiten und dadurch ihre Lage an die jeweilige Lage der Stecklasche anpassen. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Verwendung einer biegsamen Aufreihzunge mit einem gewissen Standvermögen in der jeweils gebogenen Form nicht verhindern kann, daß beim Zuklappen der Hefterwangen eine so große Hemmung zwischen Gegenwange und Aufreihzunge auftritt, daß die Aufreihzunge nicht mehr gleitet, sondern insich selbst gefaltet und dabei durch Entstehen einer Knickstelle praktisch unbrauchbar wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abheftvorrichtung der genannten Art zu schaffen, die einerseits die Vorteile der Herstellung aus einem einteiligen Abwicklungszuschnitt und andererseits gewährleistet, daß die Aufreihzungen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch der Abheftvorrichtung nicht beschädigt werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist bei einer Abheftvorrichtung der eingangs beschriebenen Art erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Stecköffnung gegenüber den Querschnitten zumindest eines in Heftlage in sie mit Bewegungsspiel eingreifenden Abschnittes der einteilig mit der Stecklasche ausgebildeten Aufreihzunge zur Bildung einer Gleitöffnung um so viel weiter ist, daß dieser Abschnitt in jeder Lage der Hefterwangen leichtgängig längsverschiebbar in der Stecklasche gelagert ist und daß die Aufreihzunge gegen die auftretenden Gleitwiderstände als biegeelastischer Druckstab gegenüber der Aufreihwange abgestützt ist. Es wird also, trotz einteiliger Ausbildung, im Gegensatz zu den bekannten Lösungen durch geeignete Abstützung und Ausbildung der Aufreihzunge ein biegeelastischer, also aus jeder Biegeverformung rückfedernder Druckstab geschaffen, dessen Druckbelastbarkeit sowohl in sich als auch in der Abstützung gegenüber der Aufreihwange so auf die Lagerung im Bereich der Gleitöffnung bzw. der Gegenwange abgestimmt ist, daß eine Knickung beim Zuklappen der Abheftvorrichtung infolge der hierbei auftretenden und als Druckkräfte in die Aufreihzunge eingeleiteten Gleitwiderstände nicht zu befürchten ist.
Zur Abstützung der Aufreihzunge gegenüber der Aufreihwange in der Weise, daß die Aufreihzunge im Bereich ihrer gelenkigen Anbindung an die aufreihwange den Druckbelastungen auch dann nicht durch Gelenkbewegungen ausweicht, wenn nur eine sehr geringe Anzahl von Blattlagen abgeheftet ist, kann vor allem dann erreicht werden, wenn die federelastische Aufreihzunge über ein einteilig mit ihr und der Aufreihwange ausgebildetes Zungengelenk mit einer einzigen, im wesentlichen parallel zur Mittelachse der Faltgelenkzone und wenigstens annähernd in der Ebene der Innenseite der Aufreihwange liegenden sowie sowohl gegenüber der Aufreihzunge als auch gegenüber der Aufreihwange lagefesten Zungengelenkachse in die Aufreihwange übergeht. Im Gegensatz hierzu weist ein Zungengelenk, das durch einen teilkreisförmig abgerundeten Abschnitt der Zungenwurzel gebildet ist, keine genau definierte Zungengelenkachse auf, weil ein mehr oder weniger großer Längsabschnitt der Zungenwurzel an der Gelenkkrümmung beteiligt ist.
Ein solches Gelenk neigt bei Schubbelastungen sehr schnell zum abrollartigen Nachgeben und damit zur Knickung der Aufreihzunge. Auch eine zur Lagerhülse gebogene, in der lichten Weite gegenüber dem eingreifenden Lagerglied größere Zungenwurzel weist keine Zungengelenkachse auf, deren Lage gegenüber dem zugehörigen Ende der Aufreihzunge genau definiert ist, da die Lagerhülse wegen ihres Radialspieles mit unterschiedlichen Abschnitten ihres Innenumfanges an dem Lagerglied anliegen kann und dabei erst jeweils die Zungengelenkachse bestimmt ist. Beim Erfindungsgegenstand kann es ausreichend sein, wenn das Zungengelenk nicht von vorneherein vorgesehen, sondern lediglich beispielsweise in dem Sinne angelegt ist, daß durch ein einmaliges Falten bzw. Knicken der Aufreihzunge im Bereich ihres Anschlusses an die Innenseite der Aufreihwange infolge der dadurch auftretenden Materialveränderungen im Knickquerschnitt der Aufreihzunge das Gelenk vor Ingebrauchnahme der Abheftvorrichtung geschaffen werden kann. Das Zungengelenk kann dabei auch von vorneherein, bspw. durch eine Sollknickstelle mit gegenüber den übrigen Abschnitten der Aufreihzunge geringerer Knickfestigkeit, markiert sein.
Die gegen unerwünschte Gelenkbewegungen im Zungengelenk gesicherte Abstützung der Aufreihzunge läßt sich auch durch eine auf die Erfordernisse abgestimmte Schwergängigkeit des Zungengelenkes verbessern, das zweckmäßig so rückfedernd ausgebildet ist, daß es innerhalb eines spitzen Schwenkwinkels die Aufreihzunge zumindest in einer Schwenkrichtung auf eine Ausgangslage zurückstellt. Das Zungengelenk kann dabei so ausgebildet sein, daß es, wenn die Aufreihzunge über diesen Schwenkwinkel hinausgeschwenkt wird, nur über den vorbestimmten Rückstellwinkel zurückschwenkt, also dann eine versetzte Ausgangsstellung einnimmt; das Zungengelenk ist zweckmäßig so ausgebildet, daß diese Verstellung der Ausgangslage wiederholt vorgenommen werden kann, ohne daß die rückfedernde Eigenschaften des Zungengelenkes wesentlich abnehmen.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes besteht darin, daß das freie Ende der Aufreihzunge benachbart zu einem an der Innenseite der Gegenwange in Heftlage gleitend geführten Endabschnitt ein Verriegelungsglied einer leicht lösbaren Verriegelung aufweist, welche ein widerstandsfreies bzw. versehentliches Herausziehen der Aufreihzunge aus der Stecklasche verhindert, jedoch durch eine einfache Querbewegung des zugehörigen Abschnittes der Aufreihzunge entriegelt werden kann. Das Verriegelungsglied ist so ausgebildet, daß es in Riegelstellung einen Widerstand nur gegen Bewegungen durch die bzw. aus der Stecklasche bewirkt, während es in der entgegengesetzten Richtung, also in der dem Zuklappen der Hefterwangen zugehörigen Schubrichtung der Aufreihzunge deren leichtgängige Verschiebbarkeit auch unmittelbar aus der Verriegelungsstellung in keiner Weise beeinträchtigt; aus der Riegelstellung kann das Verriegelungsglied also ohne jeden erhöhten Widerstand von seinem zugehörigen Gegenglied wieder abgehoben werden.
Das Entriegeln der Aufreihzungen ist bei bekannten Abheftvorrichtungen verhältnismäßig schwierig, da die Verriegelungsglieder zum Verklemmen oder Verhaken im Bereich der Stecköffnungen neigen und meist nur unter Verwendung zweier Hände durch die Stecköffnung hindurch zu führen sind. Durch die erfindungsgemäße Ausbildung ist es in besonders vorteilhafter Weise möglich, die Verriegelungsglieder der Aufreihzungen so auszubilden, daß beide Aufreihzungen gleichzeitig mit nur einer Hand und in kürzester Zeit entriegelt werden können. Als Handhabe ist zu diesem Zweck ein in Heftlage und Zugriffslage zwischen der Gleitöffnung und dem zum Eingriff in die Lochung bestimmten Aufreihabschnitt liegender, federnd gekrümmter Abschnitt der Aufreihzunge, insbesondere der Verschiebe- Abschnitt vorgesehen, der je nach Ausbildung der Verriegelungsglieder entweder lediglich niedergedrückt oder durch Druck gegen seine Seitenkante tordiert zu werden braucht, um das Verriegelungsglied gegenüber der Stecklasche in eine Lage zu bewegen, in welcher es nicht mehr wirksam ist.
Um die auf die Aufreihzunge wirkenden Gleitwiderstände möglichst niedrig zu halten, ist für jede Aufreihzunge eine gesonderte, vorzugsweise bügelförmige Stecklasche vorgesehen, so das also die Gleitöffnung nicht vollständig nur von der Stecklasche begrenzt wird, sondern verhältnismäßig weit bis an die Innenfläche der Gegenwange reicht und von dieser an der zugehörigen, dem Bügeljoch gegenüber liegenden Seite begrenzt wird. Hierzu trägt auch bei, daß die Stecklasche aus ihrer von der Gegenwange freigeschnittenen Abwicklungslage von der Faltgelenkzone weg in ihre aufgestellte Lage geschwenkt werden muß, da auf sie infolge der einteiligen Ausbildung mit der Gegenwange entgegen dieser Schwenkrichtung höhere Rückstellkräfte wirken als in dieser Schwenkrichtung. Die Stecklasche ist dabei zweckmäßig in gleicher Weise, wie anhand der Aufreihzunge beschrieben, aufgrund der Eigenschaften ihres Laschengelenkes rückfedern ausgebildet. Die Leichtgängigkeit der Aufreihzunge in der Gleitöffnung wird ferner durch die Lage der Stecklasche gegenüber der Mitte der Breite der Faltgelenkzone bestimmt, wobei zweckmäßig der Abstand der Laschengelenkachse von dieser Mitte höchstens geringfügig kleiner, vorzugsweise mindestens so groß wie der entsprechende Abstand der Zungengelenkachse von dieser Mitte der Faltgelenkzone ist. Das Laschengelenk kann gleichartig wie anhand des Zungengelenkes beschrieben ausgebildet bzw. angelegt sein.
Beim Einführen der Aufreihzungen in die Stecklaschen besteht bei einteilig gestanzten Abheftvorrichtungen die Gefahr, daß die Aufreihzunge durch die Ausschnittsöffnung in der Gegenwange gesteckt wird, welche durch das Austrennen der Stecklasche in der Gegenwange entsteht und bei aufgestellter Stecklasche in deren Bereich offenliegt; die Aufreihzunge wird also hierbei, statt in die Stecköffnung, versehentlich durch die Ausschnittsöffnung an die Außenseite der Gegenwange geführt, was das Einfädeln der Aufreihzunge in die Stecköffnung erschwert. Diese Gefahr kann bei der erfindungsgemäßen Ausbildung wesentlich dadurch reduziert werden, daß durch die Bügelform der Stecklasche eine in der Ebene der übrigen Gegenwange verbleibende Führungszunge geschaffen wird, deren Breite zweckmäßig größer als die Breite der Bügel-Schenkel bzw. der zugehörigen Schenkelabschnitte der Laschen-Ausschnittsöffnung ist und die bis nahe an deren Querbegrenzung reicht, so daß das freie Zungenende beim Einfädeln der Aufreihzunge auf diese Führungszunge aufgesetzt und dann in geführter Abstützung durch die Gleitöffnung gesteckt werden kann.
Damit die Aufreihzungen zur Bildung des Verriegelungsgliedes nicht in sich verformt werden müssen, sondern lediglich durch einen einfachen Stanzschnitt herstellbar sind, ist das Verriegelungsglied im wesentlichen durch einen verbreiterten Endabschnitt der Aufreihzunge gebildet, der eine über eine Seitenkante der Aufreihzunge vorstehende Riegelschulter aufweist und in deren Bereich die Zone größter Breite der Aufreihzunge bildet, deren Breite zweckmäßig an die Weite bzw. den Durchmesser der zugehörigen Lochung so angepaßt ist, daß er mit geringem Bewegungspiel gerade noch durch diese Lochung eingeführt werden kann. Der an die Riegelschulter zur Zungenwurzel anschließende Abschnitt der Aufreihzunge hat eine an die Breite der Gleitöffnung so angepaßte Breite, daß er mit geringem seitlichen Bewegungsspiel von allenfalls 10-tel Millimetern zwischen die seitlichen Begrenzungskanten der Gleitöffnung paßt. Zum leichteren Einführung der Aufreihzunge sowohl in die Lochung als auch in die Gleitöffnung ist eine, nämlich die an das Verriegelungsglied anschließende Seitenkante bis zum freien Zungenende schräg gestellt, wobei diese schräggestellte Seitenkante unter einem stumpfen Winkel in die Riegelschulter übergeht.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung, insbesondere einer Abheftvorrichtung der beschriebenen Art, besteht darin, daß die gegenüber der Weite der Löcher der Lochung schmalere Aufreihzunge in Bezug auf Ihre Längs-Mittelebene gegenüber dem Lochungsraster so versetzt angeordnet ist, daß sie mit einer Seitenkante an den Innenbegrenzungen der Lochung anliegt, während sie mit ihrer anderen Seitenkante im Abstand von der Innenfläche der Lochung liegt. Sind zwei Aufreihzungen in dieser Weise entgegengesetzt versetzt, so richten sie die Blattlagen durch die genannte Anlage an den Innenflächen der Lochung serh genau gegeneinander aus, wodurch auch die von den Blattlagen auf die Aufreihzungen wirkenden Belastungen sehr gleichmäßig verteilt werden, und gering bleiben. Sind dabei die Ausrichtkanten die von den Verriegelungsgliedern abgekehrten Seitenkanten der Aufreihzungen, so können die Aufreihzungen die Entriegelungsbewegungen für die Verriegelung besonders ungehindert durchführen und die Lochung beim Entheften leicht freigeben.
Auf die sichere Funktion der Abheftvorrichtung kann auch einen wesentlichen Einfluß die Genauigkeit der Herstellung haben. Bei der Her- und Fertigstellung der gesamten Abheftvorrichtung durch einen einzigen Stanzvorgang, bspw. mittels eines Bandmessers, können vor allem dadurch Ungenauigkeiten und Herstellungsfehler entstehen, daß Verschnittpartikel der Kunststoff-Folie oder dergl., die beim Ausstanzen entstehen, im Bereich der Stanzmesser verbleiben und folgenden Stanzschnitten im Wege sind. Gemäß der Erfindung sind daher sowohl die Aufreihzungen als auch die Stecklaschen jeweils durch verschnittfreie Trennschnitte von der übrigen zugehörigen Hefterwange getrennt, derart, daß in dieser eine der Form der Aufreihzunge bzw. der Stecklasche deckungsgleiche Ausschnittsöffnung entsteht und keinerlei Verschnittpartile anfallen. Für diese Herstellung ist es auch von Vorteil, wenn alle Gelenknuten durch Prägevorgänge von derselben Seite des Rohlings her durch Prägung hergestellt werden, wobei diese Seite zweckmäßig dieselbe Seite ist, von welcher auch die Stanzmesser beim Stanzschnitt gegen den Rohling bewegt werden, so daß also mit einem einzigen Werkzeug simultan sowohl die Trennschnitte als auch die Gelenknuten-Prägungen hergestellt werden.
Mindestens eine Hefterwange der erfindungsgemäßen Abheftvorrichtung kann kleiner als die abzuheftenden Blattlagen, bspw. streifenförmig ausgebildet sein. Zur Herstellung einer Abheftvorrichtung in Form einer Heftmappe, von der mindestens ein Hefterdeckel die abgehefteten Blattlagen vollständig abdeckt, bildet der jeweilige Hefter- bzw. Mappendeckel die zugehörige, mit der übrigen Abheftvorrichtung einteilige Hefterwange. Es hat sich zur Erzielung der beschreibenen Wirkungen als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Abheftvorrichtung aus einer Polypropylen-Folie besteht, wobei es jedoch auch denkbar ist, Folien mit quer zur Faltgelenkzone liegenden Zonen unterschiedlicher Materialeigenschaften oder unterschiedlichen Werkstoffen zu verwenden, die als einteilige Verbundfolien hergestellt sind. Des weiteren kann die Folie dadurch, bspw. rasterartig, Zonen unterschiedlicher Dicke aufweisen, daß sie mit prägungsartigen Profilierungen, insbesondere an der Außenseite, versehen ist.
Die erfindungsgemäße Abheftvorrichtung eignet sich für alle Arten von Lochungen, also für 2-fach, 3-fach, 4-fach und mehrfach-Lochungen, wobei zweckmäßig die für die Ausrichtung der Blattlagen exzentrisch angeordneten Aufreihzungen durch die äußersten Zungen gebildet sind. Bei mehr als zwei Aufreihzungen können lediglich zwei, vorzugsweise symmetrisch beiderseits einer Lochungs-Mittelebene liegende Aufreihzungen Verriegelungsglieder aufweisen oder es können alle Aufreihzungen mit Verriegelungsgliedern versehen sein, wobei bei einer ungeraden Anzahl von Aufreihzungen zweckmäßig jeweils Verriegelungsglieder nur paarweise an Aufreihzungen vorgesehen sind.
Die beschriebenen sowie bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung gehen auch aus den Zeichnungen hervor. Die einzelnen Merkmale können jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung verwirklicht sein. Die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele werden im Folgenden näher erläutert. Es sind dargestellt in
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Abheftvorrichtung in perspektivischer Ansicht und aufgeklapptem Zustand,
Fig. 2 die Abheftvorrichtung gemäß Fig. 1 in Abwicklungslage und Ansicht auf die Innenseite,
Fig. 3 ein Ausschnitt der Fig. 2, jedoch in Heftlage der Aufreihzunge und in vergrößerter Darstellung,
Fig. 4 ein Schnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 3,
Fig. 5 die Anordnung gemäß Fig. 4, jedoch in halb zugeklapptem Zustand der Gegenwange,
Fig. 6 die Anordnung gemäß den Fig. 4 und 5, jedoch in ganz zugeklapptem Zustand der Gegenwange,
Fig. 7 ein Ausschnitt der Fig. 3, jedoch bei rechtwinklig zur Gegenwange aufgestellter, geschnittener Stecklasche,
Fig. 8 ein Schnitt nach der Linie VIII-VIII in Fig. 7,
Fig. 9 ein Ausschnitt der Fig. 7 und 8 in perspektivischer Darstellung,
Fig. 10 eine weitere Ausführungsform des Anschlusses einer Aufreihzunge in vergrößerter geschnittener Darstellung,
Fig. 11 bis 14 weitere Ausführungsformen von Aufreihzungen in Draufsicht,
Fig. 15 und 16 zwei weitere Ausführungsformen von Stecklaschen in Ansicht,
Fig. 17 eine weitere Ausführungsform einer Aufreihzunge in Draufsicht,
Fig. 18 eine, insbesondere für die Aufreihzunge gemäß Fig. 17 vorgesehene Stecklasche in Ansicht,
Fig. 19 eine weitere Ausführungsform einer Aufreihzunge in Draufsicht,
Fig. 20 ein Längsschnitt durch die Aufreihzunge gemäß Fig. 19,
Fig. 21 und 22 zwei weitere Ausführungsformen von Stecklaschen in Ansicht,
Fig. 23 eine weitere Ausführungsform einer Abheftvorrichtung in einer Darstellung entsprechend einem Ausschnitt der Fig. 2.
Die Abheftvorrichtung gemäß den Fig. 1 bis 9 ist als Heftmappe ausgebildet, die als durchgehend einstückiger Bauteil aus einer Folie von einer Dicke zwischen etwa 0,3 bis 1,6, insbesondere jedoch unter 1 mm Dicke durch einen einzigen Stanz-Prägeschnitt hergestellt ist, derart, daß zumindest alle Teile des eigentlichen Aufreih- bzw. Heftsystems über einteilige Verbindungen aneinander anschließen. Zwei Hefterwangen, nämlich eine Aufreihwange 2 und eine Gegenwange 3 sind über eine Faltgelenkzone 4 auf- und zusammenklappbar miteinander verbunden und bilden jeweils einen Mappendeckel 5 bzw. 6, wobei zwischen den zusammengeklappten Mappendeckeln die abzuheftenden Blattlagen 7 vollständig abgedeckt werden können.
Die nach Art eines Gliedergelenkes aus einer Mehrzahl parallel nebeneinander liegender Gelenke gebildete Faltgelenkzone 4, die den biegeelastischen Rücken von vorbestimmter Breite der Abheftvorrichtung bildet, weist eine Mehrzahl paralleler Gelenkachsen auf, wobei eine in der Mitte der Breite der Faltgelenkzone 4 parallel zu den Gelenkachsen liegende gedachte Mittelachse 8 im folgenden als Mittelachse der Faltgelenkzone 4 bezeichnet wird, unabhängig davon, ob im Bereich dieser Mittelachse 8 ein Gelenk oder ein beiderseits von Gelenken begrenzter, in sich gelenkfreier Mittelstreifen der Faltgelenkzone 4 liegt. An den Innenseiten 8, 9 der beiden Hefterwangen ist benachbart zur Faltgelenkzone 4 ein Aufreih- bzw. Abheftsystem vorgesehen, das im wesentlichen aus zwei oder mehr von der Innenseite 8 der Aufreihwange 2 abstehenden, länglich streifenförmigen Aufreihzungen 12 und zwei von der Innenseite 9 der Gegenwange 3 abstehenden, bügelförmigen Stecklaschen 13 für die Aufnahme dieser Aufreihzungen 12 gebildet ist. Die Aufreihzungen 12 dienen zur Durchführung durch die bspw. kreisrunden Löcher einer Abheft-Lochung 14, die üblicherweise normgerecht in vorbestimmtem Abstand zu einem Rand der Blattlagen 7 und mit festgelegtem Abstand zwischen ihren Löchern in allen Blättern gleich vorgesehen ist. Das Aufreihsystem bzw. dessen Aufreihglieder sind spiegelsymmetrisch zu einer zur Mittelachse 8 rechtwinkligen Mittelebene 15 angeordnet, die zweckmäßig in der Mitte zwischen den zu ihr parallelen, durchgehenden Außenbegrenzungen der Hefterwangen liegt.
Die Aufreihzungen 12, die jeweils über ein Zungengelenk 16 mit zur Mittelachse 8 paralleler Zungengelenkachse 17 an die Aufreihwange 2 anschließen und durch einen verschnittfreien, im Zungengelenk unterbrochenen Trennschnitt aus dieser herausgestanzt sind, ragen in Abwicklungslage gemäß Fig. 2 über einen Teil der Breite der Aufreihwange 2 von der Faltgelenkzone 4 und rechtwinklig zu dieser frei aus.
Ihre Zungengelenke 16 bzw. ihre gemeinsame Zungengelenkachse 17 liegt in einem Abstand von der benachbarten Begrenzung der Faltgelenkzone 4, der etwa um die Hälfte größer als der mittlere Abstand 1 der Lochung 14 vom zugehörigen Rand der Blattlagen ist. Die gegenüber den Aufreihzungen 12 wesentlich kürzeren Stecklaschen 13 ragen in der Abwicklungslage in derselben Richtung wie die Aufreihzungen 12 frei von Laschengelenken 18 aus, die in einer gemeinsamen, zur Lungengelenkachse 14 bzw. zur Mittelachse 8 parallelen Laschengelenkachse 19 liegen. Auch die Stecklaschen 13 sind durch einen verschnittfreien, nur im Bereich des jeweils als Doppelgelenk ausgebildeten Zungengelenkes 18 unterbrochenen Stanzschnitt aus der zugehörigen Hefterwange freigeschnitten, wobei jedoch der Abstand der Laschengelenkachse 19 von der zugehörigen äußeren Begrenzung der Faltgelenkzone 4 kleiner als der entsprechende Abstand der Zungengelenkachse 17, jedoch größer als der mittele Abstand der Lochung 14 von den zugehörigen Blattkanten der Blattlagen 7 ist.
Für den Gebrauch der Abheftvorrichtung 1 werden die Aufreihzungen 12 und die Stecklaschen 13 vom Benutzer etwa um 180° zu den Hefterwangen an deren Innenseiten 8, 9 umgelegt, wobei sie aufgrund des gewählten Materials sowie der Gelenkausbildungen nach einer Rückfederschwenkung etwa in rechtwinkliger Lage stehen bleiben. Alle Gelenke sind durch Gelenknuten 20 bis 24 gebildet, welche von der Außenseite 10, 11 nach Art von Filmscharnier- Nuten parallel zueinander in die Oberfläche des Rohlings eingeprägt sind, wobei im Gegensatz zur dargestellten Anordnung das Materialverhalten des Rohlings meist dazu führt, daß sich im Bereich jeder Einprägung auf der Innenseite 8, 9, des Hefters eine gleichlaufende nutförmige Vertiefung herausgebildet, obwohl als Gegenwerkzeug für das an der Außenseite wirksame, profilierte Prägewerkzeug keine profilierte Matrize, sondern eine durchgehend glatte ebene Gegenfläche verwendet wird, die sowohl das Gegenwerkzeug für alle Stanzmesser wie auch für alle mit diesem baulich vereinten Prägewerkzeuge bildet.
Durch die Lage des nach der Prägung verbleibenden, gegenüber der Dicke der Ausgangsfolie reduzierten Querschnittes im Bereich der Bodenfläche jeder Gelenknut ergibt sich, daß die Gelenkachsen zwischen den Außenflächen der Folie, jedoch wesentlich näher bei den Innenseiten 8, 9 der Hefterwangen liegen. Die Gelenknuten 22 bis 24 der Faltgelenkzone 4 sind paarweise beiderseits der Mitte der Breite der Faltgelenkzone 4 vorgesehen, wobei die äußersten Gelenknuten 24 die äußeren Begrenzungen der Faltgelenkzone 4 bilden.
Jede der beiden spiegelsymmetrisch zur Mittelebene 15 gleich ausgebildeten Aufreihzungen 12 bildet einen unmittelbar an das Zungengelenk 16 anschließenden Aufreihabschnitt 25 für den Eingriff in die zugehörigen Löcher der Lochung 14 der ganzflächig flach auf der Innenseite 8 der Aufreihwange 2 aufliegenden Blattlagen 7, einen durch eine kontinuierliche Fortsetzung mit gleichen Querschnitten gebildeten, längeren Verschiebe-Abschnitt 26 und einen an diesen anschließenden, das freie Zungenende 28 bildenden Endabschnitt 27. Die Breite des Aufreihabschnittes 25 ist bspw. nahezu um ein Viertel kleiner als der Durchmesser der Lochung 14 der Blattlagen 7, wobei jedoch die beiden voneinander abgekehrten, bis zum abgerundeten Zungenende 28 geradlinig und parallel zur Mittelebene 15 durchgehenden Seitenkanten 29 der Aufreihabschnitte 25 der beiden Aufreihzungen 12 in einem Abstand voneinander liegen, der im wesentlichen gleich dem mittleren Abstand 30 der Löcher der Lochung 14 voneinander zuzüglich des Durchmessers dieser Lochung bzw. demgegenüber nur um ein geringes Bewegungsspiel kleiner ist. Dadurch bilden diese Seitenkanten 29 Ausrichtkanten für die Blattlagen 7, so daß diese parallel zur Mittelachse 8 der Faltgelenkzone 4 praktisch keine Relativbewegungen gegenüber den Aufreihzungen 12 und damit gegenüber der Aufreihwange 2 ausführen können. Die Länge derjenigen Abschnitte der Aufreihzungen 12, welche den Aufreihabschnitt 25 bilden, ist abhängig von der Dicke bzw. Höhe der jeweils auf der Aufreihwange 2 liegenden Blattlagen 7, derart daß der über die Oberseite dieser Blattlagen vorstehende Abschnitt der jeweiligen Aufreihzunge 12 dann den Verschiebe-Abschnitt 26 bildet.
Die Breite des Verschiebe-Abschnittes 26, der über seine Länge durchgehend in einer Ebene mit den Seitenkanten des Aufreihabschnittes 25 gemeinsame, zueinander parallele Seitenkanten 31, 32 aufweist, ist gleich der Breite des Aufreihabschnittes 25. Dadurch können Blätter der Blattlagen 7 ungehindert vom Blattlagen-Stapel abgehoben und unter Gleiten mit ihrer Lochung entlang dem Verschiebe- Abschnitt 26 hin- und herbewegt und so unter vollständiger Trennung vom Blattlagen-Stapel aufgeblättert, sowie wieder zurückgeblättert werden. Gleichzeitig dient der Verschiebe-Abschnitt 26 als Führung beim Aufreihen von Blättern auf die Aufreihzungen 12 bzw. beim Abnehmen von Blättern von diesen Aufreihzungen.
Jede Stecklasche 13 bildet eine in Ansicht rechteckig begrenzte Gleitöffnung 33, die bei aufgestellter Stecklasche 13 in einer zur Innenseite 9 der Gegenwange 3 quer und zur Mittelachse 8 parallel stehenden Ebene vorgesehen ist und deren zur Mittelachse 8 rechtwinklige Mittelebene 34 mit der zugehörigen Mittelebene des Verschiebe- Abschnittes 26 bzw. des Aufreihabschnittes 25 zusammenfällt. Jeder der beiden über ein gesondertes Laschengelenk 18 an der Gegenwange 3 angelenkten Bügel-Schenkel 35 der Stecklasche 13 bildet mit seiner Innenkante eine seitliche Begrenzung 37, 38 der Gleitöffnung 33, wobei diese seitlichen Begrenzungen über die lichte Höhe der Stecklasche 13 durchgehend parallel zueinander sowie in zur Innenseite 9 der Gegenwange 3 rechtwinkligen Ebenen liegen. Das Bügel-Joch 36 der Stecklasche 13 bildet eine äußere, zur Ebene der Innenseite 9 der Gegenwange 3 parallele, annähernd geradlinig bis zu den seitlichen Begrenzungen 37, 38 durchgehende Begrenzung 39. Die benachbart zur Gegenwange 3 liegende innere Querbegrenzung der Gleitöffnung 33 wird unmittelbar durch die Innenfläche der Gegenwange 3 gebildet. Die lichte Breite der Gleitöffnung 33, die geringfügig breiter als die Breite der Bügel-Schenkel 35 ist, ist nur um ein geringes Bewegungsspiel größer als die Breite des Verschiebe-Abschnittes 26 der Aufreihzunge 12, derart, daß die Begrenzungen 37 und 39 Gleitflächen für die leichtgängige Führung der Seitenkanten, sowie der von der Gegenwange 3 abgekehrten Außenseite des Verschiebe-Abschnittes bilden. Die gegenüber der Breite größere, lichte Höhe der Gleitöffnung 33, die gegenüber dem doppelten von ihrer Breite kleiner ist, ist größer als die größte Breite der Aufreihzunge 12 im Bereich des Endabschnittes 27 oder zumindest so groß, daß das Ecken-Diagonalmaß der Gleitöffnung 33 mindestens so groß wie diese größte Breite des Endabschnittes 27 ist. Die Breite des Bügel-Jochs 36 ist etwa gleich derjenigen der untereinander gleich breiten Bügel- Schenkel 35.
Die größte Breite der Aufreihzunge 12, die im Bereich des Überganges des Verschiebe-Abschnittes 26 in den Endabschnitt 27 liegt, ergibt sich durch ein am Endabschnitt 27 vorgesehenes Verriegelungsglied 41 einer leicht lösbaren Verriegelung 40, durch welche die Aufreihzunge 12 bei Heftlage gegen versehentliches Herausziehen aus der Stecklasche 13 gesichert ist. Das durch eine Verbreiterung der Aufreihzunge 12 gebildete Verriegelungsglied 41 bildet eine über die der jeweils anderen Aufreihzungen 12 zugekehrte Seitenkante 32 des Verschiebe-Abschnittes 26 vorstehende Riegelschulter 42, deren inneres Ende 44 unmittelbar an das zugehörige Ende der Seitenkante 32 anschließt und die annähernd rechtwinklig von dieser Seitenkante 32 ausgeht und zwar, bspw. teilkreisförmig, in einem konvexen Bogen. Vom vorstehenden Ende 45 der Riegelschulter 42 geht eine geradlinige, spitzwinklig zum freien Zungenende mit der Seitenkante 31 konvergierende Einführungskante 46 aus, die die zugehörige, bis zum abgerundeten Zungenende 28 geradlinig verlaufende Seitenkante des Endabschnittes 27 bildet. Als Gegenglied 43 für das Verriegelungsglied 41 ist diejenige Kante der seitlichen Begrenzung 38 der Gleitöffnung 33 vorgesehen, welche bei aufgestellter Stecklasche 13 an deren von der Faltgelenkzone 4 abgekehrten Seite liegt. Der durch die Bogenform nach außen abnehmende Steigungswinkel der Riegelschulter 42 ist dabei so gewählt, daß, wenn das Verriegelungsglied 41 unter Zugbelastung der Aufreihzunge 12 ein geringes Stück weit in die Gleitöffnung 33 hineingezogen wird, zwischen der Aufreihzunge 12 und der Stecklasche 13 keine Klemmung bzw. Selbsthemmung auftritt, sondern daß die Aufreihzunge 12 unter Schubbelastung in Richtung zum freien Zungenende 28 ohne größere Widerstände als die Gleitwiderstände zwischen dem Verschiebe-Abschnitt 26 und der Stecklasche 13 so wieder gegenüber der Stecklasche 13 längsschoben werden kann, daß sich die Riegelschulter 42 widerstandsfrei von der Stecklasche 13 löst. Die größte Breite der Aufreihzunge 12 im Bereich des Verriegelungsgliedes 41 ist kleiner als die Breite der Stecklasche 13, vorzugsweise etwa halb so groß, derart daß das Verriegelungsglied 41 über die Seitenkante 32 um weniger als die Breite eines Bügel-Schenkels 35 vorsteht.
Da mit zunehmender Länge der Aufreihzunge 12 zwischen dem Zungengelenk 16 und dem Verriegelungsglied 41 deren Druckstab-Wirkung abnimmt, ist zur Aufrechterhalten dieser Wirkung auch in Verriegelungsstellung diese Länge geringfügig kleiner als die Bogengebildeten gelenkigen Anschluß der Aufreihzunge 12 an die Aufreihwange 2 ist. Dadurch bildet die in sich biegeelastisch rückfedernde Aufreihzunge 12 bei in Verriegelungsstellung in die Stecklasche 13 eingreifendem Verriegelungsglied 41 unter ihrer Eigenspannung sowie ggf. in der Lochung 14 gestützt durch die Blattlagen 7 einen in Seitenansicht nach oben gewölbten Bogen, der von der Aufreihwange 2 zur Stecklasche 13 abnehmenden Krümmungsradius aufweist und im Bereich der Stecklasche 13 durch federnde Anlage an der Begrenzung 39 sowie durch federnde Abstützung im Bereich des freien Zungenendes 28 an der Innenseite 9 der Gegenwange 3 in einen entgegengesetzt gekrümmten flachen Bogen übergeht. Dadurch können jeweils obenliegende Blätter der Blattlagen 7 bis zum Anschlag an die Stecklasche 13 bequem aufgeblättert werden. Beim Zurückblättern dieser Blätter wird die Aufreihzunge 12 zugbelastet, wobei durch Anlage der Riegelschulter 42 an dem Gegenglied 43 trotz Spielbewegungen des Verriegelungsgliedes 41 gegenüber der Stecklasche 43 vermieden ist, daß sich die Aufreihzunge 12 von der Stecklasche 13 lösen kann. Beim Zuklappen der Abheftvorrichtung gemäß den Fig. 5 und 6 gleitet die Aufreihzunge 12 im Bereich ihres Zungenendes 28 entlang einer durch die Innenseite 9 der Gegenwange 3 gebildeten Gleitbahn 48 sowie mit ihrer zugehörigen Oberfläche an der Begrenzung 39 der Gleitöffnung 33, wobei die gleitende Anlage jeweils durch die geringe federnde Vorspannung der Aufreihzunge 12 gesichert ist. Im zugeklappten Zustand liegt die Gleitöffnung 33 im wesentlichen deckungsgleich über der Lochung 14 der Blattlagen 7 bzw. über dem Zungengelenk 16.
Zur Entriegelung der leicht lösbaren Verriegelungen 40 weist jede Aufreihzunge 12 eine Handhabe 49 auf, die lediglich durch einen Abschnitt mindestens einer Seitenkante 31 bzw. 32 der Aufreihzunge 12 gebildet ist. Wird bei Zugriffslage der Hefterwangen sowie bei Heftlage der Aufreihzunge 12 gemäß den Fig. 3 und 4 gegen eine Seitenkante 31 bzw. 32 des Verschiebe-Abschnittes 26 der Aufreihzunge 12 gedrückt, so weicht der Verschiebe-Abschnitt 26 dieser Kraft in der zugehörigen Richtung aus, wobei sich der zum Zungenende 28 anschließende Abschnitt der Aufreihzunge 12 unter den auftretenden Kräften in sich um seine Längs-Mittelachse 50 federnd verdreht, so daß das Verriegelungsglied 41 in Richtung zu einer Diagonalstellung gegenüber der Gleitöffnung 33 unter fortgesetzter Anlage des Zungenendes 28 an der Innenseite 9 schrägstellt und somit vom Gegenglied 43 frei ist. Die Auslenkung des Verschiebe-Abschnittes 26 durch die aufgebrachte Druckkraft bewirkt gleichzeitig eine Verringerung des Abstandes zwischen Zungengelenk 16 und Riegelglied 41, so daß mit dem Freikommen des Verriegelungsgliedes 41 dieses aus der Stecklasche 13 herausgezogen wird und die Aufreihzunge 12 von der Stecklasche 13 freikommt. In Fig. 3 ist strichpunktiert eine Stellung der Aufreihzunge 12 angedeutet, welche diese einnimmt, wenn sie zur Entriegelung an der vom Verriegelungsglied 41 abgekehrten Längsseite druckbeaufschlagt wird; hierbei verdreht sich die Aufreihzung 12 in sich so, daß das Verriegelungsglied 41 in Richtung zur Innenseite 9 der Aufreihwange 3 schwenkt, so daß die durchgehend geradlinige Seitenkante 31 bis zum Zungenende 28 an der Begrenzung 39 der Gleitöffnung 33 gleitet. Dieser Handhabung kommt auch entgegen, daß die Lochung 14 in der beschriebenen Weise derart exzentrisch liegt, daß der Aufreihabschnitt 25 in dieser Richtung ein gewisses Bewegungsspiel gegenüber den Blattlagen 7 hat. Auch kann, da es sich bei den Seitenkanten 31 um die voneinander abgekehrten Seitenkanten der beiden gemeinsam verriegelten Aufreihzungen 12 handelt, die Entriegelung gleichzeitig sehr leicht mit den Fingern einer einzigen Hand, bspw. mit Daumen und Zeigefinger durch gegeneinandergerichtete Druckbelastung vorgenommen werden. Wird die Aufreihzunge 12 zur Entriegelung im Bereich der anderen Seitenkante 32 druckbeaufschlagt, so schwenkt das Verriegelungsglied 41 in der entgegengesetzten Richtung von der Innenseite 9 der Gegenwange 3 weg und überspringt dann die Begrenzung 39 der Gleitöffnung 33, die verhältnismäßig scharfwinklig in die seitlichen Begrenzungen 37, 38 übergeht.
Die Gleitbahn 48 für die Aufreihzunge 12 weist eine durch die Gleitöffnung 33 durchgehende und über die aufgestellte Stecklasche 13 zur Faltgelenkzone 4 ein Stück weit vorstehende Verlängerung in Form einer Gleitbahn 51 auf, deren mit der Gleitöffnung 33 fluchtende Breite gleich der Breite der Gleitöffnung 33 ist und die durch eine frei vorstehende Führungszunge 52 gebildet ist. Diese Führungszunge 52 ergibt sich durch den verschnittfreien Trennschnitt, mit welchem die Stecklasche 13 ausgestanzt ist und ist derjenige Teil des Trennschnittes, welcher zur Bildung der Gleitöffnung 33 herausgetrennt ist. Die durch das Heraustrennen der Stecklasche 13 gebildete, bügelförmige Laschen-Ausschnittsöffnung 53 in der Gegenwange 3 ist an der Innenseite ihrer Bügelschenkel 54 durch die Führungszunge 52 begrenzt, die mit ihrem freien Ende mit verhältnismäßig kleinem Abstand von der Querbegrenzung der Ausschnittsöffnung 53 in der Ebene der Gegenwange 3 liegt und mit ihrer Zungenwurzel gelenkfrei an die übrige Gegenwange 3 anschließt. Beim Einführen des freien Endes der Aufreihzunge 12 in die Stecklasche 13 kann die Aufreihzunge 12 bequem auf die Gleitbahn 51 der Führungszunge 52 aufgesetzt und dann unter Schubbelastung in die Gleitöffnung 33 eingeführt werden. Im Bereich des freien Zungenendes 28 ist die Aufreihzunge schmaler als im Bereich des Verschiebe-Abschnittes 26. Durch den die jeweilige Aufreihzunge 12 bildenden Trennschnitt ergibt sich in der Aufreihwange 2 jeweils eine Zungen-Ausschnittsöffnung 55. An die Aufreihwange schließt die jeweilige Aufreihzunge 12 dabei mit einer Zungenwurzel 56 an, welche den zugehörigen Endabschnitt des Aufreih-Abschnittes 25 bildet bzw. von diesem gebildet wird.
Durch die Maßverhältnisse zwischen sowie innerhalb der Aufreihzunge 12 einerseits und der Stecklasche 13 andererseits kann bei gegebener Knicksteifigkeit der Aufreihzunge 12 wesentlich beeinflußt werden, inwieweit die Aufreihzunge 12 in jeder Stellung nur als nicht knickender Druckstab belastet wird. Meist wird hierfür eine möglichst hohe Stecklasche 13 bzw. Gleitöffnung 33 anzustreben sein, was dazu führt, daß - da eine zu starke Annäherung an die zugehörige äußerste Gelenknut 24 in den meisten Fällen unerwünscht ist - die Stecklasche 13 bzw. die äußere Querbegrenzung 39 der Gleitöffnung 33 bei ganz umgelegter Stecklasche 13 verhältnismäßig weit von der Faltgelenkzone 4 entfernt ist. Diese Lage der äußeren Querbegrenzung ist aber auch von Bedeutung für den zugeklappten Zustand der Abheftvorrichtung 1, da hierbei die Querbegrenzung 39 von der Faltgelenkzone 4 einen Abstand haben soll, der - bspw. um geringfügig mehr als der halbe Lochungsdurchmesser - größer als der gleiche Abstand des Zungengelenkes 16 ist, damit die Aufreihzunge 12 bei zugeklappten Hefterwangen 2,3 vom Zungengelenk 16 bzw. vom Aufreihabschnitt 25 über einen möglichst großen und daher für bleibende Verformungen unkritischen Bogen in den Verschiebe-Abschnitt 26 übergeht bzw. die Gleitöffnung 33 durchsetzt. Der Abstand des Zungengelenkes 16 von der Faltgelenkzone 4 ist aber andererseits so klein zu halten, daß zwischen den zugehörigen Kanten der Blattlagen 7 und der Faltgelenkzone 4 kein unnötiger Raum verlorengeht. In manchen Fällen ist hierfür die Ausbildung nach Fig. 21 besonders günstig.
Da das Verhalten der Aufreihzunge 12 als nicht knickender, jedoch gekrümmter Druckstab auch unmittelbar von der bei aufgeklappter Zugriffslage der Abheftvorrichtung 1 und bei gleichzeitiger Heftlage der Aufreihzunge 12 gegebenen maximalen Knicklänge, also der Länge zwischen der gleitenden Abstützung an der Stecklasche 13 und der Abstützung im Bereich der Lochung 14 der Blattlagen 7 bzw. des Zungengelenkes, abhängt, bildet die Verriegelung 40 diejenige Begrenzung der Länge des Verschiebe-Abschnittes 26 ggf. zuzüglich der Länge des Aufreihabschnittes 25, welche ein Herausziehen der Aufreihzunge 12 aus der Stecklasche 13 über und damit ein Verlängern des als Druckstab wirkenden Abschnittes auf das für eine Knickung kritische Maß verhindert.
Wie insbesondere Fig. 4 unschwer erkennen läßt, ist für die Belastung der Aufreihzunge 12 als Druckstab auch von Bedeutung, welche Reibungswiderstände auf sie an der von der Anlage an der Querbegrenzung 39 der Gleitöffnung 33 abgekehrten Seite im Bereich des Zungenendes 28 einwirken, wenn der Endabschnitt 27 am oder in Nähe des Zungenendes 28 auf der Innenseite 9 bzw. der Gleitbahn 48 gleitet; diese Reibungswiderstände nehmen widerum mit demjenigen Winkel 60 zu, unter welchem der Endabschnitt 27 an die Gegenwange 3 anschließt, der in Verriegelungsstellung am größten ist und der auch abhängig von der Länge des Endabschnittes 27 ist. Dieser spitze Winkel 60 sollte wesentlich unter 45° bzw. kleiner als 30° oder 20° sein, insbesondere etwa in der Größenordnung von 15° liegen und erhält bspw. einen günstigen Werten, wenn die Länge des Endabschnittes 27 etwa das Zweieinhalb- bis Dreifache der Höhe der Querbegrenzung 39 der Stecköffnung 33 über der Gleitbahn 48 beträgt. Diese Werte gelten insbesondere für die eben ausgebreiteten Hefterwangen 2, 3 gemäß Fig. 4, da hierbei der Winkel 60 am größten ist. Infolge ihrer selbstaufrichtend federnden Eigenschaften verläuft die Gegenwange 3 auch in Zugriffslage in einem S-förmigen Bogen von der Faltgelenkzone 4 zunächst nach oben und dann wieder im Bereich oder jenseits des Zungenendes 28 nach unten.
In den Fig. 10 bis 23 sind für einander entsprechende Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den Fig. 1 bis 9, jedoch mit unterschiedlichen Buchstaben-Indizes verwendet.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 10 ist auf der der Faltgelenkzone zugekehrten Seite des einteiligen Überganges bzw. Anschlusses der Zungenwurzel 56 a der Aufreihzunge 12 a in die Aufreihzunge 2 a eine mit der Längsrichtung des Aufreihabschnittes 25 a fluchtend liegende Durchstecköffnung 57 vorgesehen, deren Breite gleich der Breite des Aufreihabschnittes 25 a ist und die durch einen verschnittfreien, U-förmigen Trennschnitt mit zur Zungen-Ausschnittsöffnung 55 weisenden Schnittschenkeln gebildet ist. Die Länge dieser Schnittschenkel ist gleich oder nur geringfügig größer wie die Materialdicke der Aufreihzunge 12 a, wobei die Durchstecköffnung 57 mit Abstand von der Faltgelenkzone vorgesehen ist. Für den Gebrauch wird die Aufreihzunge 12 a aus ihrer Abwicklungslage nicht zur Innenseite, sondern zur Außenseite 10 a der Aufreihwange 2 a hochgestellt, dann mit ihrem freien Ende von der Außenseite 10 a durch die Durckstecköffnung 57 gesteckt und so an die Innenseite 8 a der Aufreihwange 2 a gezogen, daß ihr zwischen der Zungenwurzel 65 a und der Durchstecköffnung 57 an der Außenseite 10 a der Aufreihwange 2 a liegender Abschnitt eng an dieser Außenseite anliegt. Durch den U-förmigen Trennschnitt ist eine Laschenzunge 58 gebildet, welche beim Durchziehen der Aufreihzunge 12 a zur Innenseite 8 a der Aufreihwange 2 a hochgestellt wird und mit Vorspannung an der von der Faltgelenkzone abgekehrten Oberfläche der Aufreihzunge 12 a im Bereich der Innenseite 8 a der Aufreihwange 2 a anliegt. Dadurch bildet die Laschenzunge 58 ein Stützglied für die Aufreihzunge 12 a im Bereich von deren gelenkigen, an der Innenseite der Durchstecköffnung 27 liegenden Anschluß an die Aufreihwange 2 a, wobei die Laschenzungen 58 die Aufreihzunge 12 a in diesem Bereich gegen die gegenüberliegende Begrenzungen der Druchstecköffnung 57 spannt. In diesem Bereich kann die Aufreihzunge 12 a mit einem filmscharnier-artigen Zungengelenk versehen sein, oder das Zungengelenk 16 a ergibt sich ohne daß eine Veränderung des Zungenquerschnittes erforderlich wäre dadurch, daß die Aufreihzunge an den Kanten der Durchstecköffnung 57 und der Laschenzunge 58 schneidenlagerartig abgestützt ist.
Die Aufreihzunge 12 b gemäß Fig. 11 weist eine dem Verriegelungsglied 41 b zugehörige Seitenkante 32 b auf, die vom Zungengelenk 16 b bis zum Verriegelungsglied 41 b durchgehend geradlinig unter einem Winkel von wenigen Grad in Richtung zum Zungenende 28 b mit der anderen Seitenkante 31 b konvergiert, so daß sich von der Zungenwurzel 56 b eine allmähliche Verringerung der Breite des Aufreihabschnittes und des Verschiebe-Abschnittes 26 b ergibt. Bei der Ausführungsform nach Fig. 12 weist der Aufreihabschnitt 25 c konstante Breite auf, während die Seitenkante 32 c zwischen dem Aufreihabschnitt 25 c und dem Verriegelungsglied 41 c wie anhand Fig. 11 beschrieben schräg liegt. Die schräge Seitenkante 32 d gemäß Fig. 13 reicht vom Verriegelungsglied 41 d nur über einen Teil der Länge des Verschiebe-Abschnittes 26 d. Wie Fig. 13 zeigt kann die Riegelschulter 42 d auch annähernd rechtwinklig zur Längs-Mittelachse 50 d liegen.
Die Aufreihzunge 12 e gemäß Fig. 14 weist zwei spiegelsymmetrisch über beide Seitenkanten 31 e, 32 e vorstehende Verriegelungsgliede 41 e mit jeweils einer Riegelschulter 42 e auf, derart, daß die Aufreihzunge 12 e symmetrisch zu ihrer Längs-Mittelachse 50 e ausgebildet ist. Für diese Aufreihzunge 12 e ist zweckmäßig eine Gleitöffnung vorgesehen, die von ihrer äußeren Querbegrenzung in Richtung zur Begrenzung durch die Gegenwange in der Breite auf die Breite der Aufreihzunge 12 e im Bereich der Verriegelungsglieder 41 e zunimmt. Dadurch braucht die unter ihrer eigenen Vorspannung an der Querbegrenzung verriegelt anliegende Aufreihzunge 12 e im Bereich des Verschiebe-Abschnittes lediglich niedergedrückt zu werden, bis die Verriegelungsglieder 41 e in den breiteren Bereich der Gleitöffnung gelangt sind, wonach durch Ziehen am Verschiebe-Abschnitt die Aufreihzunge 12 e von der Stecklasche freikommt.
In Fig. 15 ist eine Stecklasche 13 f mit derart verbreiterter Gleitöffnung 33 f dargestellt, die auch für die Aufreihzungen gemäß den Fig. 1 bis 13 geeignet ist. Die Verbreiterung ergibt sich dadurch, daß eine der beiden Seitenbegrenzungen der Gleitöffnung 33 f entsprechend schräg angeordnet ist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 16, die insbesondere für die Aufreihzunge 12 e nach Fig. 14 geeignet ist, ergibt sich die Verbreiterung der Gleitöffnung 33 g durch eine halbkreisförmige Querbegrenzung 39 g bei parallelen seitlichen Begrenzungen 37 g, 38 g.
Die Aufreihzunge 12 h nach Fig. 17, die insbesondere für eine Stecklasche 13 h nach Fig. 18 geeignet ist, weist über ihre gesamte Länge durchgehend konstante Breite auf und hat als Verriegelungsglied 41 h eine zwischen ihren Seitenkanten 31 h, 32 h in der Mitte ihrer Breite liegende, allseits umschlossene Riegelöffnung 42 h, der eine Riegelnocke 43 h in der querliegenden Begrenzung 39 h der Gleitöffnung 33 h der Stecklasche 13 h zugeordnet ist. Die in Richtung zur Zungenwurzel 56 h spitzwinklig dreieckförmig verjüngte Riegelöffnung 42 h wird in Riegelstellung von der Riegelnocke 43 h wenigstens teilweise durchsetzt, wobei die Riegelnocke 43 h bei Zugbelastung des Verschiebe-Abschnittes 26 h an der Querbegrenzung der Riegelöffnung 42 h anliegt und bei Schubbelastung sich infolge der dreieckförmigen Ausbildung der Riegelöffnung 42 h leichtgängig aus dieser lösen kann. Zum Entriegeln braucht der Verschiebe- Abschnitt 26 h lediglich nach unten gedrückt werden.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 19 und 20 weist die Aufreihzunge 12 i als Verriegelungsglied 41 i eine verschnittfrei ausgestanzte Riegelzunge 42 i auf, die in Abwicklungslage zur Zungenwurzel 56 i frei ausragt und so gegenüber der Aufreihzunge 12 i hochgestellt wird, daß sie in Riegelstellung in Eingriff mit dem Bügel-Joch der Stecklasche kommt. Auch in diesem Fall genügt ein Niederdrücken des Verschiebe-Abschnittes der Aufreihzunge 12 i zum Entriegeln.
Die Stecklasche 13 j gemäß Fig. 21 ist so angeordnet, daß sie in Abwicklungslage von der Faltgelenkzone 4 j weggerichtet ist, Gemäß Fig. 22 kann die Stecklasche 13 k in Abwicklungslage auch im Bereich der Faltgelenkzone 4 k liegen, also aus dieser herausgestanzt sein, wobei die Stecklasche 13 k in dieser Abwicklungslage in Richtung zur Zungenwurzel der zugehörigen Aufreihzunge frei ausragt und an ihrem von dieser Zungewurzel abgekehrten Seite des vorzugsweise einzige Laschengelenk 18 k aufweist. Die Stecklasche 13 k ist nicht bügelförmig, sondern länglich bzw. länglich rechteckig ringförmig ausgebildet, so daß sie selbst die Gleitöffnung 33 k an allen Seiten ununterbrochen umschlossen begrenzt.
Die Riegelschulter kann auch im Anschluß an die Seitenkante 32, bspw. auf einem Teil ihrer Länge, geradlinig sein. In jedem Fall ist die Spitze des Verriegelungsgliedes zweckmäßig derart abgerundet, daß die Abrundung tangential in die Einführkante 46 übergeht. Durch die schräge oder abgerundete Riegelschulter 42 läßt sich die Aufreihzunge besonders leicht entriegeln und aus der Lochung 14 der Blattlagen 7 herausziehen.
Wie Fig. 23 zeigt, können aus der Abheftvorrichtung auch einteilig mit dieser ausgebildete Halteösen 59 herausgetrennt werden, die vorzugsweise ebenfalls bügelförmig sind, so daß die verschnittfrei hergestellt werden können. Diese Halteösen 59 können bspw. im Lochungsraster vorgesehen und an die dieser Lochung zugehörigen Abheftmaße angepaßt sein, sodaß die gesamte Abheftvorrichtung in einer weiteren Abheftvorrichtung oder dergl. aufgenommen werden kann. Die aus der Abwicklungslage zur Außenseite der Abheftvorrichtung aufzustellenden Halteösen 59 sind fluchtend zu den Aufreihzungen 12 m angeordnet, wobei jeweils eine Halteöse 59 zwischen einer Zungenwurzel 56 m und der Faltgelenkzone 4 m vorgesehen ist. In Abwicklungslage ragt die Halteöse 59 in Richtung zur Zungenwurzel 56 m frei aus, während die Enden ihrer Bügel-Schenkel im Bereich der Faltgelenkzone 4 m, insbesondere der zugehörigen äußersten Gelenknut 24 m liegen können, so daß die Halteöse 59 ebenfalls über ein Gelenk in die Abheftvorrichtung übergeht, ohne daß hierzu eine gesonderte Gelenknut erforderlich ist.
Die erfindungsgemäße Abheftvorrichtung eignet sich insbesondere dort, wo Blattlagen nicht nur nach Art einer dauerhaften Bindung zusammengehalten werden, sondern wo es erforderlich ist, Blätter immer wieder zu entnehmen oder abzuheften, wo also ein häufigerer Blattwechsel und ein leichtes Blättern der abgehefteten Blattlagen gefordert wird. Mindestens eine der Hefterwangen bzw. mindestens einer der Mappendeckel kann mit einem, bspw. rechteckigen Fensterausschnitt versehen sein, der zweckmäßig gemäß Fig. 1 in dem oberen Mappendeckel 6 angeordnet ist; bei Verwendung eines an oberster Stelle innerhalb der Abheftvorrichtung eingehefteten Blattes mit entsprechend einfach herzustellender Beschriftung kann dadurch auf eine gesonderte Kennzeichnungs-Beschriftung der jeweiligen Abheftvorrichtung verzichtet werden. Die Ecken der Mappendeckel sind zur Schonung zweckmäßig viertelkreisförmig abgerundet.
  • Bezugszeichenliste  1 Abheftvorrichtung
     2 Aufreihwange
     3 Gegenwange
     4 Faltgelenkzone
     5 Mappendeckel
     6 Mappendeckel
     7 Blattlage
     8 Innenseite
     9 Innenseite
    10 Außenseite
    11 Außenseite
    12 Aufreihzunge
    13 Stecklasche
    14 Lochung
    15 Mittelebene
    16 Zungengelenk
    17 Zungengelenkachse
    18 Laschengelenk
    19 Laschengelenkachse
    20 Gelenknut
    21 Gelenknut
    23 Gelenknut
    24 Gelenknut
    25 Aufreihabschnitt
    26 Verschiebe-Abschnitt
    27 Endabschnitt
    28 Zungenende
    29 Seitenkante
    30 Abstand
    31 Seitenkante
    32 Seitenkante
    33 Gleitöffnung
    34 Mittelebene
    35 Bügel-Schenkel
    36 Bügel-Joch
    37 seitliche Begrenzung
    38 seitliche Begrenzung
    39 Begrenzung
    40 Verriegelung
    41 Verriegelungsglied
    42 Riegelschulter
    43 Gegenglied
    44 zurückversetztes Ende
    45 vorstehendes Ende
    46 Einführkante
    47 Radius
    48 Gleitbahn
    49 Handhabe
    50 Längs-Mittelachse
    51 Gleitbahn
    52 Führungszunge
    53 Laschen-Ausschnittsöffnung
    54 Bügel-Schenkel
    55 Zungen-Ausschnittsöffnung
    56 Zungenwurzel
    57 Durchstecköffnung
    58 Laschenzunge
    59 Halteöse
    60 Winkel

Claims (31)

1. Abheftvorrichtung (1) für mit einer Lochung (14) versehene Blattlagen (7), aus einem einteilig aus einem flächigen flexiblen Rohling von im wesentlichen konstanter Dicke, wie einer Folie aus Kunststoff oder dergl., als Abwicklungszuschnitt herausgetrennten Faltungskörper, der zwei durch eine Faltgelenkzone (4) zwischen einer aufgeklappten Abwicklungs- und Zugriffslage (Fig. 2) und einer mit ihren Innenseiten (8, 9) gegeneinander geklappten Falt- und Schließlage (Fig. 6) bewegbare Hefterwangen (2, 3) bildet, von denen eine als Aufreihwange (2) mindestens zwei Aufreihzungen (12) für die Aufnahme der Blattlagen (7) in deren Lochung (14) aufweist und von denen die andere als Gegenwange (3) für jede Aufreihzunge (12) in einer aufstellbaren Stecklasche (13) eine Stecköffnung (33) aufweist, in welche die zugehörige Aufreihzunge (12) aus ihrer Aufreihlage in ihre Heftlage einsteckbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecköffnung gegenüber den Querschnitten zumindest eines in Heftlage in sie mit Bewegungsspiel eingreifenden Abschnittes (26) der einteilig mit der Stecklasche (13) ausgebildeten Aufreihzunge (12) zur Bildung einer Gleitöffnung (33) um so viel weiter ist, daß dieser Abschnitt (26) in jeder Lage der Hefterwangen (2, 3) leichtgängig längsverschiebbar in der Stecklasche (13) gelagert ist und daß die Aufreihzunge (12) gegen die auftretenden Gleitwiderstände als biegeelastischer Druckstab gegenüber der Aufreihwange (2) abgestützt ist.
2. Abheftvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im Anschluß einer Zungenwurzel (56) der Aufreihzunge (12) an die Aufreihwange (2) ein Zungengelenk (16) mit einer einzigen, im wesentlichen parallel zur Mittelachse (8) der Faltgelenkzone (4) annähernd in der Ebene der Innenseite (8) der Aufreihwange (2) liegenden und sowohl gegenüber der Aufreihzunge (12) als auch gegenüber der Aufreihwange (2) lagefesten Zungengelenkachse (17) wenigstens angelegt ist.
3. Abheftvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12) in ihrer Belastungsstellung als Druckstab durch eine vorbestimmte Schwergängigkeit des Zungengelenkes (16) gesichert ist, das vorzungsweise innerhalb eines gegenüber dem maximalen Schwenkwinkel der Zungenwurzel (56) wesentlich kleineren Schwenkwinkels jeweils annähernd monostabil zu einer Mittelstellung federbelastet ist.
4. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das dem freien Zungenende (28) zugekehrte Ende des leichtgängig längsverschiebbar in die Gleitöffnung (33) eingreifenden Verschiebe-Abschnittes (26) der Aufreihzunge (12) im Abstand vom Zungenende (28) liegt und daß vorzugsweise die Aufreihzunge (12) ein vor Erreichen der Aufreihlage an einem Gegenglied (43) der Gegenwange (3) leichtgängig abhebbar anliegendes, als Auflaufanschlag ausgebildetes Verriegelungsglied (41) einer leicht lösbaren Verriegelung (40) aufweist, deren Verriegelungsglied (41) in jeder Riegelstellung quer zur Längs-Mittelachse (50) des zugehörigen Abschnittes der Aufreihzunge (12) in eine Entriegelungsstellung gegenüber dem Gegenglied (43) bewegbar ist.
5. Abheftvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Handhabe (49) zur Überführung des Verriegelungsgliedes (41) in die Entriegelungsstellung ein in Heftlage und Zugriffslage (Fig. 3) zwischen der Gleitöffnung (33) und dem zum Eingriff in die Lochung (14) bestimmten Aufreihabschnitt (25) liegender, federnd gekrümmter Abschnitt der Aufreihzunge (12), insbesondere der Verschiebe-Abschnitt (26), vorgesehen ist.
6. Abheftvorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12) etwa um ihre Längsmittelachse (50) rückfedern tordierend in die Entriegelungsstellung verdrehbar angeordnet ist und daß vorzugsweise als drückerartige Verdreh- Handhabe (49) mindestens eine Seitenkante (31) des in Zugriffslage (Fig. 3) zwischen der Zungenwurzel (56) und der Gleitöffnung (33) frei liegenden Verschiebe-Abschnittes (26) vorgesehen ist.
7. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die zur Innenseite (9) der Gegenwange (3) aufstellbare, entlang mindestens einer Trennschnittlinie von der übrigen Gegenwange (3) getrennte Stecklasche (13) um ein Laschengelenk (18) mit zur Mittelachse (8) der Faltgelenkzone (4) etwa paralleler Laschen-Gelenkachse (19) gelenkig an der Gegenwange (3) gelagert ist.
8. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige, von den übrigen Stecklaschen (13) gesonderte Stecklasche (13), insbesondere U-förmig, bügelförmig ist, daß ausschließlich die Enden ihrer Bügel-Schenkel (35) an der Gegenwange (3) angelenkt sind und daß die Bügel- Innenkanten Begrenzungskanten (37, 38, 39) der Gleitöffnung (33) bilden.
9. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecklasche (13) in ihrer in der Ebene der Gegenwange (3) liegenden Abwicklungslage in Richtung zur Faltgelenkzone (4) und/oder zur Zungenwurzel (56) der Aufreihzunge (12) ausragt.
10. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecklasche (13) wenigstens innerhalb eines begrenzten, gegenüber ihrem maximalen Schwenkwinkel wesentlich kleineren Schwenkwinkels annähernd monostabil zu einer zur Ebene der Gegenwange (3) quer liegenden Stecklage jeweils rückfedern ausgebildet ist.
11. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen-Gelenkachse (19) und/oder die Gleitöffnung (33) bei rechtwinklig zur Gegenwange (3) aufgestellter Stecklasche (13) zur Mitte der Faltgelenkzone (4) etwa gleichen, insbesondere geringfügig kleineren Abstand hat wie die Zungengelenkachse (17).
12. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Stecklasche (13) bis auf den Bereich der Verbindung mit der Gegenwange (3) bzw. des Laschengelenkes (18) durch einen verschnittfreien Trennschnitt von der übrigen Gegenwange (3) getrennt ist, derart, daß die Gegenwange (3) eine der Form der Stecklasche deckungsgleiche Laschen-Ausschnittöffnung (53) aufweist.
13. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Laschengelenk (18) der Stecklasche (13) nach Art eines Knick- bzw. Filmscharniers ausgebildet ist, das vorzugsweise an wenigstens einer Seite der Gegenwange (3), insbesondere an deren Außenseite (11) von der Innenfläche einer Gelenknut (21) begrenzt ist.
14. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegenwange (3) im Bereich der Gleitöffnung (33) eine etwa in ihrer Ebene liegende, sich in Verschieberichtung der Aufreihzunge (12) erstreckende und insbesondere an mindestens einer Seite der aufgestellten Stecklasche (13) annähernd bis zur Gleitöffnung (33) reichende Gleitbahn (48, 51) für das freie Zungenende (28) der Aufreihzunge (12) aufweist und daß die Gleitbahn (48, 51) vorzugsweise durch eine die bügelförmige Laschen-Ausschnittsöffnung (53) an den Innenseiten von deren Bügel-Schenkeln (54) begrenzende Führungszunge (52) und/oder die anschliessende Innenfläche (9) der Gegenwange (3) gebildet ist.
15. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß als Gegenglied (42) der leicht lösbaren Verriegelung (40) der Aufreihzunge (12) eine Begrenzung der Gleitöffnung (33), insbesondere der Stecklasche (13) vorgesehen ist.
16. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Verriegelungsglied (41) der Aufreihzunge (12) an seinem der Zungenwurzel (56) zugekehrten Ende mindestens eine bei gestreckter Aufreihzunge (12) gegen deren Zungenwurzel (56) weisende Riegelschulter (42) aufweist, der vorzugsweise als Gegenglied (43) die in Zugriffslage (Fig. 7) von der Zungenwurzel (56) abgekehrte Seite der Stecklasche (13) zugeordnet ist.
17. Abheftvorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelschulter (42) wenigstens auf einem Teil ihrer Länge zum freien Zungenende (28) mit der Längs-Mittelachse (50) der Aufreihzunge (12), vorzugsweise unter einem Winkel, divergiert, der größer als der zugehörige Selbsthemmungswinkel bei bestimmungsgemäßem Eingriff des Verriegelungsgliedes (41) in die Begrenzung (37, 38) der Gleitöffnung (33) ist.
18. Abheftvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Riegelschulter (42) an einer Seitenkante (32) der Aufreihzunge (12) vorgesehen, insbesondere durch diese Seitenkante gebildet ist und daß das zurückversetzte Ende (44) der Riegelschulter (42) vorzugsweise unmittelbar an eine etwa in Längsrichtung der Aufreihzunge (12) liegende Seitenkante (32) des Verschiebe-Abschittes (26) der Aufreihzunge (12) anschließt, der in Nähe der Riegelschulter (42) eine gegenüber der zugehörigen Breite der Gleitöffnung (33) nur um ein geringes Bewegungsspiel kleinere Breite aufweist, während die Aufreihzunge (12) im Bereich des vorstehenden Endes (45) der Riegelschulter (42) gegenüber dieser Breite der Gleitöffnung (33) annähernd um das Vorstehmaß der Riegelschulter (42) breiter und/oder etwa gleich breit wie die Weite der Lochung (14) ist.
19. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12) zum freien Zungenende (28), insbesondere ausschließlich in der Breite des Verschiebe-Abschnittes (26) kleinere Breite aufweist.
20. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitöffnung (33) wenigstens über einen an ihre äußere Quer-Begrenzung (39) anschließenden Bereich etwa parallele Seiten- Begrenzungen (37, 38) aufweist, die vorzugsweise annähernd scharfwinklig in die Quer-Begrenzung (39) übergehen.
21. Abheftvorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Erstreckung der Gleitöffnung (33) quer zu ihrer Breitenerstreckung wesentlich größer als die zugehörige Querschnittserstreckung der Aufreihzunge (12) und/oder mindestens annähernd so groß wie die Breite der Aufreihzunge (12) im Bereich des Verriegelungsgliedes (41) ist.
22. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der für den Eingriff in die Lochung (14) bestimmte Aufreihabschnitt (25) der Aufreihzunge (12) mindestens so breit wie der Verschiebeabschnitt (26) ist und daß vorzugsweise die Aufreihzunge (12) zwischem dem Verriegelungsglied (41) und der Zungenwurzel (56) durchgehend konstante Breite und/oder in gestrecktem Zustand gradlinige Seitenkanten (31, 32) aufweist.
23. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Aufreizunge (12), zwischen ihrem Anschluß an die Aufreihwange (2) und dem in Riegelstellung die Stecklasche (13) durchsetzenden Abschnitt kleiner, insbesondere mindestens ein Fünftel kleiner, als die Bogenlänge eines Halbkreises mit einem Radius (47), ist der gleich dem Abstand der Mitte der Faltgelenkzone (4) von dem Anschluß der Aufreihzunge (12) an die Aufreihwange (2) ist.
24. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwei einander entsprechende Seitenkanten (29) der beiden, insbesondere beiderseits einer Lochungs-Mittelebene (15) liegenden Aufreihzunge (12) als Blattlagen-Ausrichtungskanten in einem Abstand voneinander liegen, der etwa um die zugehörige Lochweite der Lochung (14) von dem zugehörigen mittleren Lochungsabstand (30) abweicht, wobei vorzugsweise die beiden voneinander abgekehrten Seitenkanten (29) der äußersten Aufreihzungen (12) einen Abstand voneinander haben, der etwa gleich dem zugehörigen mittleren Lochungsabstand (30) zuzüglich der Lochweite der Lochung (14) ist.
25. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzungen (12) die Verriegelungsglieder (41) an den einander zugekehrten Seitenkanten (32) und/oder an den von den Ausrichtkanten (29) abgekehrten Seitenkanten (32) aufweisen.
26. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12) bis auf ihre einteilige Verbindung mit der Aufreihwange (2) durch einen verschnittfreien Trennschnitt von der übrigen Aufreihwange (2) getrennt ist, derart, daß die Aufreihwange (2) eine der Form der Aufreihzunge (12) deckungsgleiche Zungen-Ausschnittsöffnung (55) aufweist.
27. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Zungengelenk (16) der Zungenwurzel (56) nach Art eines Knick- bzw. Filmscharniers ausgebildet ist, das an mindestens einer Seite der Aufreihwange (2), insbesondere an deren Außenseite (10), von der Innenfläche einer Gelenknut (20) begrenzt ist.
28. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihzunge (12 a) von ihrer einteiligen Verbindung mit der Aufreihwange (2 a) an deren Außenseite (10 a) liegend zu einer näher bei der Faltgelenkzone liegenden Durchstecköffnung (57) und durch diese zur Bildung des Zungengelenks (16 a) an die Innenseite (8 a) der Aufreihwange (2 a) führbar ist, wobei vorzugsweise das Zungengelenk (16 a) im Bereich der Durchstecköffnung (57) liegt.
29. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihwange (2) und die Gegenwange (3) über eine oder mehrere parallele, die Faltgelenkzone (4) bildende, insbesondere an derselben Seiten wie die übrigen Gelenknuten (18, 20) liegende, Gelenknuten (22, 23, 24) ineinander übergehen und daß vorzugsweise die Stecklasche (13) in Abwicklungslage bis nahe an die zu ihr benachbarte Gelenknut (24) reicht.
30. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihwange (2) und/oder die Gegenwange (3) durch einen Mappendeckel (5,6,) einer Heftmappe gebildet ist, insbesondere derart, daß alle Teile der Abheftvorrichtung (1) ausschließlich durch einen einzigen einteiligen Bauteil gebildet sowie miteinander verbunden sind.
31. Abheftvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufreihwange (2) und/oder die Gegenwange (3) aus einer Polypropylen-Folie geformt sind.
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