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DE3511529A1 - Ruecksendungs-drucksache, insbesondere fuer eine briefwahl - Google Patents

Ruecksendungs-drucksache, insbesondere fuer eine briefwahl

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Publication number
DE3511529A1
DE3511529A1 DE19853511529 DE3511529A DE3511529A1 DE 3511529 A1 DE3511529 A1 DE 3511529A1 DE 19853511529 DE19853511529 DE 19853511529 DE 3511529 A DE3511529 A DE 3511529A DE 3511529 A1 DE3511529 A1 DE 3511529A1
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DE
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Withdrawn
Application number
DE19853511529
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English (en)
Inventor
Eckart 2800 Bremen Kück
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3511529A1 publication Critical patent/DE3511529A1/de
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    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D15/00Printed matter of special format or style not otherwise provided for
    • B42D15/02Postcards; Greeting, menu, business or like cards; Letter cards or letter-sheets
    • B42D15/04Foldable or multi-part cards or sheets
    • B42D15/08Letter-cards or letter-sheets, i.e. cards or sheets each of which is to be folded with the message inside and to serve as its own envelope for mailing

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Description

Eckart Kück, Poelzigstr. 9, 2800 Bremen 1 Rücksendungs-Drucksache, insbesondere für eine Briefwahl
Die Erfindung betrifft eine (Post-)Rücksendungs-Drucksache/ insbesondere für eine Briefwahl.
Bei öffentlichen Wahlen (z.B. Bundestags-, Landtags-, oder Kommunalwahlen, wie auch beispielsweise bei Wahlen zu bestimmten Kammern, wie z.B. Angestelltenkammern, Arbeiterkammern od.dgl.) wie auch bei Wahlen innerhalb geschlossener Berufs- oder sonstiger Vereinigungen besteht außer der Wahl in einem Wahllokal, bei welcher den Wahlberechtigten jeweils ein Stimmzettel mit mehreren wählbaren Kandidaten ausgehändigt wird, von denen sie je nach der betreffenden Wahl einen oder mehrere
512
Büro Bremen / Bremen Office:
Postfach / P. O. Box 107127 Hollerallee 32, D-2800 Bremen Telephon: (0421) »349071 Telekopierer / Telecopier: CCITT Teleer / Cables: Diapramtn Rremen
Konten / Accounts: Bremer Bank, Bremen
(BLZ 290 80010) 100 144 900
Deutsche Bank, Bremen
(BLZ 290 700 50) 111 2002
Bank für Gemeinwirtschaft, München
/οι τ -inn mi 11\17 Qm 7m nn
Büro München/Munich Office (nut paunurwaiu)
Postfach / P. O. Box 22 0137 Schlotthauerstraße 3, D-8000 München 22 Telephon: (089)* 22 33 11 Telekop. / Telecop.: (089) 2215 69 CCITT Telegr. / Cables: Forbopat München
BOEHMERT-& BOEHMERT
Kandidaten ankreuzen können, in aller Regel für diejenigen, die an einer Wahl in einem Wahllokal gehindert sind (sei es, daß sie wegen örtlicher Abwesenheit zum Wahltermin an einer solchen Wahl im zuständigen Wahllokal verhindert sind, sei es, daß sie behindert sind), die Möglichkeit einer Briefwahl. Eine solche Briefwahl ist deshalb wahltechnisch erheblich komplizierter als eine Stimmzettelwahl in einem Wahllokal, weil dabei verschiedene Gesichtspunkte zu berücksichtigen sind, die sich bei einer Stimmzettelwahl in einem Wahllokal von selbst regeln oder aber auf andere Art und Weise gelöst sind.
So ist zunächst einmal dafür Sorge zu tragen, daß die dem Wahlberechtigten vorher übersandten Wahlunterlagen tatsächlich in dessen Hände gelangt sind und auch von
den Wahlberechtigten nicht von einem Dritten verwendet ,
worden sind. Dieses wird im allgemeinen durch einen j
dem Wahlberechtigten zugestellten Wahlausweis bzw. '
Wahlschein sichergestellt, der die an die Wahlstelle j
zurückzusendenden Wahlunterlagen wieder beizufügen ist,
damit dort anhand des betreffenden Wahlverzeichnisses >
geprüft werden kann, ob es sich bei dem übersender tat- !
sächlich um einen Wahlberechtigten handelt, und ob dieser j
auch nur einmal wählt. I
Andererseits muß aber bei einer Briefwahl sichergestellt ' werden, daß das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt, was bei ·
einer Stimmzettelwahl im Wahllokal durch Schaffung einer ' Wahlmöglichkeit in einer geschlossenen, für Dritte nicht i einsehbaren Kabine und in aller Regel das Einkuvertieren : des Stimmzettels in einen Umschlag sichergestellt ist, wobei der den Stimmzettel enthaltende Umschlag dann von dem Wahlberechtigten durch einen Schlitz in eine Wahl-
C:~.:?:;s!AL imJECTED
BOEHMERT & BOEHMERT
A-
urne geworfen wird, in welcher er sich mit anderen Umschlägen vermischt, so daß bei ordnungsgemäßem Wahlablauf hinterher nicht festzustellen ist, welche Wahl ein bestimmter Wahlberechtigter getroffen hat.
Bei einer Briefwahl ist dieses ersichtlich erheblich schwieriger, wobei sich im übrigen gezeigt hat, daß ein erheblicher Teil der jeweils Wahlberechtigten bezüglich der Wahrung des Wahlgeheimnisses außerordentlich skeptisch ist, da bei Aufgabe seiner Wahlunterlagen zur Post durch den in einer einzigen Postsendung befindlichen Stimmzettel einerseits und den Wahlausweis bzw. Wahlschein andererseits grundsätzlich eine Zuordnungsmöglichkeit des Stimmzettels zu dem Wahlschein bzw. umgekehrt gegeben ist.
Um dieses auszuschließen, bestehen die Briefwahlunterlagen regelmäßig aus vier getrennten Elementen, nämlich 1. aus dem Stimmzettel, 2. aus einem Umschlag für den Stimmzettel, in welchen dieser nach dem Ausfüllen hineinzutun ist, woraufhin dieser (erste) Umschlag verschlossen werden kann. Weiterhin (3.) ist sodann ein zweiter Umschlag vorhanden, der größer ist als der erste Umschlag, so daß der den Stimmzettel enthaltene erste Umschlag in den größeren zweiten Umschlag zusammen mit dem Wahlschein (= 4. Element) einzugeben ist, woraufhin der größere zweite Umschlag dann zu verschließen und zur Post zu geben ist.
Diese bekannten Briefwahlunterlagen leiden ersichtlich an zahlreichen Nachteilen. So ist zunächst einmal festzustellen, daß sie eines erheblichen Aufwandes bedürfen, und zwar sowohl auch hinsichtlich der Fertigung der vier Elemente, dann anschließend aber auch noch bei der
BOEHMERT & EOEHMERT "
■Ρ
Auszählung, bei welcher nämlich zunächst der äußere Umschlag zu öffnen ist (= größerer zweiter Umschlag),der Wahlschein zu entnehmen und - nach Vergleich mit dem Wahlverzeichnis sowie Anbringung einer entsprechenden Notiz über eine erfolgte Briefwahl - von den übrigen Wahlunterlagen zu separieren ist. Sodann muß an anderer Stelle der den Stimmzettel enthaltende kleinere erste Umschlag geöffnet werden, um den Stimmzettel zu entnehmen etc..
Ein weiterer beachtlicher Nachteil der bekannten Briefwahlunterlagen besteht darin, daß zahlreiche an sich wahlwillige Wahlberechtigte nach einem Ankreuzen zu wählender Kandidaten zwar den Stimmzettel in den (kleineren) ersten Umschlag eingeben, diesen sodann verschließen und in den größeren zweiten Umschlag einfügen, jedoch den Wahlschein nicht darüber hinaus auch noch in den größeren zweiten Umschlag hineintun, wobei ein Teil der Wahlberechtigten dieses unterläßt, weil dieses Procedere für viele Wahlberechtigte zu kompliziert und daher insgesamt unverständlich ist, und ein anderer Teil es bewußt unterläßt, den Wahlschein beizufügen, um mit Sicherheit dafür zu sorgen, daß das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.
Nun führt aber praktisch bei allen (Brief-)Wahlen das Fehlen des Wahlausweises zu einer ungültigen Wahl, so daß sich die letztgenannten Wahlberechtigten die Mühen einer solchen (unvollständigen) Briefwahl an sich ersparen könnten, da ihre Stimme wegen Ungültigkeit verlorengeht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine insbesondere für eine Briefwahl geeignete (Post-) Rücksendungsdrucksache zu schaffen, mittels welcher
BOEHMERT & BOEHMERT
•HA-
bei Verwendung für eine Briefwahl durch entsprechende Vereinfachung sichergestellt ist, daß von den Wahlberechtigten - sei es bewußt oder unbewußt - praktisch keine Fehler gemacht werden können, wobei darüber hinaus der erforderliche finanzielle Aufwand sowohl für die Erstellung der Briefwahlunterlagen als auch für deren Verarbeitung, also insbesondere das öffnen, das Separieren des Wahlscheins von dem Stimmzettel etc. entscheidend vereinfacht werden soll, und zwar u.a. derart, daß die erfindungsgemäße Drucksache bei Verwendung als Briefwahlunterlage unter Einsatz maschineller Vorrichtungen (also insbesondere Schneidmaschinen) verarbeit werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe ist erfindungsgemäß gekennzeichnet durch einen integralen (= einteiligen) Zuschnitt (aus Papier bzw. relativ dünnem Karton) mit (wenigstens) drei im wesentlichen gleich großen, genauer gesagt im wesentlichen deckungsgleichen Abschnitten, von denen jeweils zwei einander benachbarte Abschnitte an ihrem einander zugekehrten, als Falzbzw. Knicklinie ausgebildeten, gemeinsamen Rand miteinander verbunden sind, wobei (a)) der eine (erste) Abschnitt wenigstens an seinen drei freien Randabschnitten mit einer Klebeschicht versehen ist, (b)) ein diesem (ersten) Abschnitt benachbarter zweiter Abschnitt an seinen entsprechenden Randabschnitten (d.h. im zusammengefalteten Zustand über den jeweils mit einer Klebeschicht versehenen Randabschnitten des ersten Abschnittes liegenden Randabschnitten) mit einer Klebeschicht versehen ist, und (c)) der dritte Abschnitt an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden Randabschnitten (die im zusammengefalteten Zustand jeweils über einer Klebeschicht des benachbarten Abschnittes
BOEHMERT& BGEHMERT
liegen) mit einer Klebeschicht versehen ist.
Bevorzugte Ausgestaltungen der vorliegenden Erfindung sind anhand von Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung - einschließlich ihrer Funktionsweise, Vorteile etc. - ist nachstehend unter Bezugnahme auf eine Zeichnung an Ausführungsbeispielen weiter erläutert, wobei die
Hinweise zur Funktionsweise, den gegenüber dem Stand der Technik erzielbaren Vorteilen etc. indes ganz überwiegend über die konkreten Ausführungsbeispiele hinaus gelten, wie für den einschlägigen Fachmann ohne weiteres ersichtlich ist.
In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine - zugleich deren Zuschnitt darstellende - (Post-)Rücksendungs-Drucksache, nämlich eine (einteilige) Briefwahl-Drucksache (auf die u.a. den Stimmzettel und den Wahlschein enthaltende Seite gesehen);
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Briefwahl-Unterlage gemäß Fig. 1 in einer um eine der beiden (links bzw. rechts in Fig. 1 liegenden) Ränder um 180° gewendeten Position, also einen Blick auf die (den Wahlbrief und den Stimmzettelverschluß enthaltende) Rückseite der Drucksache gemäß Fig. 1;
BOEHMERT & BOEHMERT
Fig. 3 eine Darstellung gemäß Fig. 1 in einer konkreten Ausgestaltung als Post-Rücksendungs-Brief Wahldrucksache;
Fig. 4 eine Fig. 2 entsprechende Darstellung in einer konkreten Ausgestaltung gemäß Fig. 3, den Wahlbrief und den Stimmzettelverschluß enthaltend;
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der
Drucksache gemäß den Fig. 1 bis 4 während einer ersten Stufe des Zusammenfalten;
Fig. 6 eine Darstellung gemäß Fig. 5 nach der ersten Stufe des Zusammenfaltens;
Fig. 7 eine Darstellung gemäß den Fig. 5 und 6 nach der zweiten Stufe des Zusammenfaltens bzw. im endgültig zusammengefalteten Zustand;
Fig.8,9 eine etwas schematisierte (und verkleinerte) Darstellung der Drucksache gemäß den Fig. 1 bis 7, welche einige
Schneidvorgänge zum Entnehmen des Wahlscheins zeigt;
Fig. 10 eine Fig. 8 entsprechende Darstellung, welche die Schneidvorgänge zum Entnehmen des Stimmzettels zeigt; und
Fig. 11 eine Fig. 1 entsprechende Darstellung
einer Variante der erfindungsgemäßen
BOEHMERT & EOEHMERT
(Post-)Rücksendungs-Drucksache.
Die Figuren 1 und 2 zeigen einen (erfindungsgemäß teilweise bereits mit einer Klebeschicht versehenen) im ganzen mit 1 bezeichneten Zuschnitt für eine(Post-) Rücksendungs-Drucksache, die insbesondere als Briefwahlunterlage geeignet ist - wie nachstehend insbesondere anhand der Figuren 3 und 4 noch im einzelnen erläutert werden wird -, wobei der Zuschnitt 1 - abgesehen von dem Aufdruck - an sich bereits mit der erfindungsgemäß integral ausgebildeten Briefwahl-Drucksache identisch ist, so daß für diese nachstehend das gleiche Bezugszeichen verwendet wird wie für den Zuschnitt.
Der Zuschnitt 1 weist drei im wesentlichen gleich große, im wesentlichen deckungsgleiche Abschnitte 2, 3 und 4 auf, von denen jeweils die einander benachbarten Abschnitte 2 und 3 bzw. 3 und 4 an ihrem einander zugekehrten, als jeweils mit einer strichpunktierten Linie dargestellten Falz- bzw. Knicklinie 6 bzw. 7 ausgebildeten, gemeinsamen Rand miteinander verbunden sind. Der eine (erste) Abschnitt 2 ist an seinen drei freien Randabschnitt 8, 9 und 11 jeweils mit einer schraffiert angedeuteten Klebeschicht versehen.
Der den ersten Abschnitt 2 unmittelbar benachbarte zweite Abschnitt 3 ist an seinen entsprechenden Randabschnitten 12, 13 und 14 ebenfalls jeweils mit einer
BOEHMERT & BOEHMERT
ebenfalls schraffiert dargestellten Klebeschicht versehen.
Der an den zweiten Abschnitt 3 angrenzende dritte Abschnitt 4 ist an seinen beiden einander gegenüberliegenden freien Randabschnitt 16 und 17, die im zusammengefalteten Zustand jeweils über den äußeren Bereich 12' der Klebeschicht im Bereich des Randabschnittes 12 bzw. dem äußeren Bereich 13' der Klebeschicht auf dem Randabschnitt 13, mit einer ebenfalls schraffiert dargestellten Klebeschicht versehen.
Die beiden Falz- bzw. Knicklinien 6, 7 verlaufen parallel zueinander.
Die Breite b des ersten Abschnittes 2 ist kleiner als die Breite B des benachbarten Abschnittes 3, dessen Breite wiederum identisch mit der Breite des Abschnittes 4 ist, welcher im wesentlichen deckungsgleich mit dem zweiten Abschnitt 3 ist.
Die seitlich über die Seitenränder 18 bzw. 19 des ersten Abschnittes 2 vorstehenden Abschnitte 12' bzw. 13' des zweiten Abschnittes 3 sowie die hierzu fluchtenden Randabschnitte 16 und 17 des dritten Abschnittes 4 sind ebenfalls mit einer Klebeschicht versehen, wie dieses weiter oben bereits angedeutet worden ist, wobei die bisher erwähnten Klebeschichten jeweils dadurch gebildet sind, daß der aus einem relativ dünnen Karton bestehende Zuschnitt 1 in den Klebeschichtbereichen mit einem Adhäsionskleber versehen ist.
Die mit einer Klebeschicht versehenen Randabschnitte 12, 12", 13, 13" des zweiten Abschnittes 3 weisen ersieht-
BOEHMERT& BOEHMERT -
lieh eine größere Breite s auf als die jeweils mit einer Klebeschicht versehenen Randabschnitte 16 und 17 des dritten Abschnittes 4 und setzen sich jeweils im wesentlichen soweit nach innen fort, wie dieses dem jeweiligen Innenrand 21 bzw. 22 der jeweils mit einer Klebeschicht versehenen seitlichen Randabschnitte 8 bzw. 9 des ersten Abschnittes 2 entspricht, so daß die Innenränder 21 und 23 bzw. 22 und 24 der einander zugeordneten Klebeschichten des ersten Abschnittes 2 und des zweiten Abschnittes 3 jeweils zueinander fluchten.
Wie weiterhin aus Fig. 1 erkennbar ist, ist auch der der Falz- bzw. Knicklinie 6 zum zweiten Abschnitt 3 abgekehrte Randabschnitt 11 des rechtwinklig zu den Seitenrändern 18, 19 verlaufenden freien Randes des ersten Abschnittes 2 mit einer Klebeschicht versehen.
Der der Falz- bzw. Knicklinie 6 benachbarte Randabschnitt des ersten Abschnittes 2 ist nicht mit einer Klebeschicht versehen, während der der Falz- bzw. Knicklinie 7 zum ersten Abschnitt 2 abgekehrte, im dritten Abschnitt 4 zugekehrte Randabschnitt 14 des rechtwinklig zu den Seitenrändern 26 bzw. 27 verlaufenden Randabschnittes 14 des zweiten Abschnittes 3 wiederum mit einer Klebeschicht versehen ist.
Die Breite ρ der Klebeschicht an dem dem dritten Abschnitt 4 zugekehrten Randabschnitt 14 des zweiten Abschnittes 3 ist im wesentlichen gleich der Breite m der Klebeschicht am freien Randabschnitt 11 des zu ihm parallelen freien Randes des ersten Abschnittes
Der dritte Abschnitt 4 ist an seinen den Falz- bzw.
BOEHMERT &-BOEHMERT
Knicklinien 7, 6 parallelen freien Randabschnitt mittels einer Falz- bzw. Knicklinie 28 mit einer mit einer in der Art Gummierung ausgebildeten Klebeschicht 29 versehen, die auf einer Schließklappe 30 ausgebildet ist.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 10 sind erkennbar sämtliche (schraffiert dargestellten) Klebeschichten (s. Randabschnitte 8, 9, 11, 12/12', 13/13', 14, 16, 17 und 29) auf einer Seite des Zuschnittes 1 angeordnet.
Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, welches den Zuschnitt gemäß Fig. 1 in einer um 90 beispielsweise um den Seitenrand 26 gewendeten Stellung zeigt, ist ein mit 31 bezeichneter Teil des Abschnitts 2 verdickt ausgebildetet,und zwar zu einem Zwecke, wie weiter unten unter Bezugnahme auf die Fig. 3 und 4 noch erläutert ist. Diese Verdickung 31 ist durch Aufkleben eines Verdickungsabschnittes auf die in Fig. 2 dargestellte (Rück-)Seite des Abschnittes 2 realisiert.
Die Fig. 3 und 4 zeigen in einer Darstellung gemäß den Fig. 1 und 2 ein konkretes Verwendungsbeispiel des Ausführungsbeispieles gemäß den Fig. 1 und 2 der erfindungsgemäßen Drucksache für eine (einteilige!) Briefwahl-Drucksache, die mithin im Gegensatz zu dem vorbekannten Stand der Technik nicht mehr aus vier (!) unterschiedlichen "Elementen", nämlich zwei (unterschiedlich großen) Umschlägen und zwei Bögen (Wahlschein; Stimmzettel) besteht, sondern lediglich aus einem einzigen, integralen Zuschnitt, der sämtlichen an eine Briefwahl-Drucksache zu stellenden Anforderungen in optimaler Weise Rechnung trägt, wie es sich für den einschlägigen
BOEHMERT& BpEHMERT
Fachmann ohne weiteres von selbst ergeben dürfte.
Dabei enthält der Abschnitt 2 auf der in Fig. 3 dargestellten Vorderseite des Zuschnittes (= Briefwahl-Drucksache) ein den mehrere zur Auswahl stehende Kandidaten A bis D enthaltenden Stimmzettel-Aufdruck, der Abschnitt 4 den die Personalien des Wahlberechtigten, eine Wahlverzeichnisnummer od.dgl. sowie ggf. weitere Daten enthaltenen Wahlschein, und der Abschnitt 3 (Benutzungs-)Hinweise für die Verwendung bzw. Handhabung der Briefwahl-Drucksache 1, von denen auch im Abschnitt 4 (in Fig. 3 rechts) weitere Hinweise enthalten sind.
Fig. 4 zeigt die Rückseite der Wahlbrief-Drucksache 1, von welcher Fig. 3 die Vorderseite zeigt, wobei die Rückseite des Abschnittes 2 als Stimmzettelverschluß dient und der Verdickungsabschnitt 31 sicherstellt, daß sich die auf dem Stimmzettel (= Vorderseite des Abschnittes 2, s. Fig. 3) gemachten Kreuze sich nicht bis auf die Rückseite (s. Fig. 4) durchdrücken und dort erkennbar sind.
Der Abschnitt 4 enthält - hinsichtlich der Bedruckung ebenso wie die Bedruckung des Abschnittes 2 "auf dem Kopfe stehend" - den Wahlbrief und die Schließklappe enthält Hinweise darauf, daß die auf der Vorderseite befindliche Gummierung der Klebeschicht 29 zu befeuchten ist, bevor die Schließklappe 30 in einer weiter unten anhand der Fig. 5 bis 7 beschriebenen Weise (s.d. insbesondere Fig. 7) umgefaltet und geschlossen wird.
Die Fig. 5 und 7 zeigen den Faltvorgang nach erfolgtem Ausfüllen des Stimmzettels, der dabei vor dem Wahl-
BOEHMERT & BOEHMERT
- 49-
berechtigten auf einer Unterlage liegt, wie dieses den Fig. 1 bzw. 3 entspricht. Nach dem Ankreuzen von im vorliegenden Falle zwei Kandidaten (von denen bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3 die Kandidaten A und C gewählt "worden sind), wird zunächst der auf der. Vorderseite den Stimmzettel und auf seiner Rückseite den Stimmzettelverschluß sowie den Verdickungsabschnitt 31 enthaltende Abschnitt 2 in Richtung des Pfeiles 32 zunächst aus der Horizontalen um die Knicklinie 6 hoch und dann mit seiner Vorderseite auf die Vorderseite des zweiten Abschnittes 3 heruntergeklappt (s. Fig. 5), so daß die Briefwahl-Drucksache danach den Zustand gemäß Fig. 6 einnimmt.
In dem Zustand gemäß Fig. 6 liegt mithin der mit einer Adhäsionsklebeschicht versehene Randabschnitt 8 des Abschnittes 2 auf dem Randabschnitt 12 des Abschnittes auf, während der dem Seitenrand 26 benachbarte freie Randabschnitt 12' dabei noch frei, d.h. von dem Abschnitt 2 nicht bedeckt ist.
Entsprechend liegt in dem Zwischen-Faltzustand gemäß Fig. 6 der dem Randabschnitt 8 parallel gegenüberliegende freie Randabschnitt 9 des Abschnittes 2 auf dem mit einer Klebeschicht versehenen Randabschnitt 13 des Randabschnittes 3 auf, während der dem Seitenrand 27 benachbarte Randabschnitt 13' noch frei, d.h. also von dem Abschnitt 2 nicht bedeckt ist. Schließlich liegt der ebenfalls mit einer Klebeschicht versehene Randabschnitt 11 des Abschnittes 2 auf dem ebenfalls mit einer Adhäsionsklebeschicht versehenen Randabschnitt des Abschnittes 2 auf, wobei jeweils die Randabschnitte 8, 12 bzw. 9, 13 bzw. 11, 4 bzw. deren in den Zeichnungen jeweils schraffiert dargestellte Klebeschichte mitein-
BOEHMERX & BOEHMERT . > :
ander klebend verbunden sind, so daß die den Stimmzettel enthaltende Vorderseite des Abschnittes 2 danach rundum geschlossen ist, nämlich an ihrem dem Abschnitt zugekehrten Rand (= Falz- bzw. Knicklinie 6) ohnehin konstruktiv, und an den drei anderen Randabschnitten durch gegenseitige Verklebung.
Nachdem der auf seiner Vorderseite des Stimmzettels enthaltende und mit seiner Rückseite mithin ein Stimmzettelverschlußmittel bildende Abschnitt 2 auf den zweiten Abschnitt 3 gemäß Fig. 6 heruntergeklappt ist, wird die nunmehr auf der Vorderseite liegende ursprüngliche Rückseite des Abschnittes 2 hochgeklappt und dann auf die Vorderseite des Abschnittes 4 heruntergeklappt bzw. umgekehrt die Vorderseite des Abschnittes 4 hoch und sodann auf die im Zustand gemäß Fig. 6 nunmehr auf % der Vorderseite liegende, ursprünglich die Rückseite j
bildende Seite des Abschnittes 2 heruntergeklappt, wobei mithin die jeweils mit einer Klebeschicht versehenen ■
Randabschnitte 16 und 17 des dritten Abschnittes 4 mit I
den noch freien, vom heruntergeklappten Abschnitt 2 ,
nicht bedeckten Randabschnitten 12* bzw. 13' des zweiten j Abschnittes 3 in Berührung kommen und mit diesem ver- |
klebt werden, wie dieses in Fig. 7 erkennbar ist. ;
Dabei befindet sich die Schließklappe 30 zunächst noch in ihrer Ausgangsstellung, bevor sie um die FaIt- bzw.
i Knicklinie 28 hoch und sodann auf die nunmehr auf der !
Vorderseite liegende ursprüngliche Rückseite des Ab- !
schnittes 3 heruntergeklappt wird, nachdem die Gummierung ;
29 befeuchtet worden ist, so daß die Schließklappe 30 j
danach mit der nunmehr auf der Vorderseite liegenden, i
ursprünglichen Rückseite des zweiten Abschnittes 3 ver- '
klebt werden kann, wie dieses im rechten Abschnitt von Fig. 3 dargestellt ist.
BOEHMERT &BOEHMERT
. A4-
Der Grund für die Maßnahme, daß die Klebeschicht 29 der Schließklappe 3 nicht auch als Adhäsionsklebeschicht ausgebildet ist, wie dieses bei sämtlichen übrigen Klebeschichten der Fall ist, liegt darin, daß aus notwendigen Bevorratungsgründen angestrebt worden ist, Adhäsionskiebeschichten nur auf einer Seite des Zuschnittes 1 vorzusehen, um ein gegenseitiges Verkleben einander benachbarter Zuschnitte bzw. Briefwahl-Drucksachen 1 im Bevorratungs- und Transportzustand zu verhindern. Würde man nun aber auch die Klebeschicht 29 der Schließklappe 3 als Adhäsionsklebeschicht ausbilden, so würde dieses scheinbar dem vorstehenden Bestreben nicht entgegenstehen. Dabei ist jedoch zu bedenken, daß eine ebenfalls als Adhäsionsklebeschicht ausgebildete Klebeschicht 29 auf der Schließklappe eine Gegen-Klebeschicht bedingen würde, die auf der ursprünglichen Rückseite des Abschnittes 3 vorhanden sein müßte. Dieses wäre zwar ersichtlich grundsätzlich möglich, da diese benachbart zu der Falz- bzw. Knicklinie 6 auf der Rückseite des zweiten Abschnittes 3 anzuordnende Klebeschicht mit einer auf der Vorderseite befindlichen Klebeschicht eines benachbarten Zuschnittes bzw. einer benachbarten Briefwahl-Drucksache 1 in Berührung kommen würde, wenn sie sich nicht über die gesamte Breite B erstrecken würde, sondern nur im mittleren Abschnitt angeordnet wäre, also mit einer zumindest etwas kleineren Erstreckung in Richtung der Breite a dem Maß b entspricht. Bei einem relativen gegenseitigen Verschieben einander benachbarter Zuschnitte bzw. Briefwahl-Drucksachen 1 in einem Stapel könnte es dann aber allzu leicht zu unbeabsichtigten Verklebungen zwischen einander benachbarten Zuschnitten 1 kommen, so daß es sich im Rahmen der umfangreichen Entwicklungsarbeiten als zweckmäßiger herausgestellt hat,
BOEHMERT & BOEHMERT
die Klebeschicht 29 der Schließklappe 30 in der Art einer zum Verkleben zu befeuchtenden Gummierung auszubilden.
Nachdem die gemäß Fig. 7 (rechts) postfertig gemachte Briefwahl-Drucksache 1 dem zuständigen Wahlbüro zugeleitet worden ist, kann sie zusammen mit anderen gleichartigen Briefwahl-Drucksachen 1 im Gegensatz zu den bisherigen Briefwahldrucksachen maschinell bearbeitet werden.
Hierfür werden mehrere Briefwahldrucksachen - ggf. maschinell - gleichsinnig gestapelt und es werden sodann in einem ersten Arbeitsgang mittels einer Schneidmaschine drei Schnitte ausgeführt, die in Fig. 8 mit den strichpunktierten Schnittlinien 33, 34 und 36 angedeutet sind, so daß man danach eine Rest-Briefwahl-Drucksache erhält, wie sie in Fig. 9a erkennbar ist. Für den ebenfalls maschinell durchzuführenden zweiten Bearbeitungsgang, bei dem ebenfalls ein relativ dicker bzw.hoher Stapel gleichartiger Briefwahl-Drucksachen bearbeitet werden kann, werden die Restbriefwahl-Drucksachen dann entweder so behandelt, wie dieses in Fig. 9a mit der Schnittlinie 37 angedeutet ist, oder aber, wie dieses in Fig. 9b mit der Schnittlinie 38 angedeutet ist.
Im dritten Arbeitsgang erfolgt dann eine Endbearbeitung entweder gemäß Fig. 10a durch Schnittlinien 39, 40 und 41 oder aber gemäß Fig. 10b durch Schnittlinien 42, 43, 44 und 45.
Es ist ohne weiteres erkennbar, daß mit der erfindungsgemäßen Post-Rücksendungs-Drucksache insbesondere für Briefwahlen ein ohne Übertreibung als optimal zu be-
BOEHMERT & BOEHMERT
"H" " 351Ί
zeichnendes Mittel geschaffen worden ist, um den bisher zu treffenden Aufwand in jeder Beziehung erheblich zu reduzieren, und dabei gleichzeitig - wenn nicht vor allem - auch den Briefwahl-Vorgang insgesamt narrensicher zu machen und dabei alle möglichen Fehler, die zu einem Ungültigsein einer Wahl führen, weitgehend auszuschalten.
Fig. 11 zeigt an einem Beispiel die Möglichkeit einer Variante einer erfindungsgemäßen Post-Rücksendungs-Drucksache 1, wobei indes für den Fachmann bereits auf Anhieb erkennbar ist, daß die Variante gemäß Fig. 11 deshalb nicht so günstig ist wie das Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 bis 10, da der Zuschnitt 1 dieser Variante zu größerem Abfall führt, obwohl dieser wiederum nicht so groß ist, als daß eine solche oder ähnliche Variante etwa für Verwendungszwecke ausscheiden würde, insbesondere, wenn man dabei auf den bisherigen Stand der Technik - hier wiederum insbesondere mit Blick auf die Briefwahl-Drucksachen abstellt. Dennoch soll aus den vorgenannten Gründen die Variante gemäß Fig. 11 nicht in aller Ausführlichkeit erläutert werden, sondern lediglich darauf hingewiesen werden, daß gleiche oder gleichwirkende Teile der Ausgestaltung gemäß Fig. 11 mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind wie bei der Ausgestaltung gemäß den Fig.1 bis 10.
BOEHMERT & BOEHMERT
BSZUG3ZSIGHENLI3TE (LIST OF REFERENCE NUMERALS)
Zuschnitt (= (Briefwahl-)Drucksache)
P Abschnitt (von 1;) (erster -) ?
^ Abschnitt (zweiter -) 5
4 Abschnitt (dritter-)
5 " 5
ς Falz- bzw. Knicklinie (2/3) 6
7 «71 Falz- bzw. Knicklinie (3/4) 7
8 (freie) Randabschnitte (von 2) 8
9 (freie) Randabschnitte (von 2) 9
10 Randabschnitt (von 2/ Fig. 11) 10
11 Randabschnitt (von 2/ Fig. 11) 11
12 Randabschnitt (von 3; entspricht 8) 12
I3 Randabschnitt (von 3; entspricht 9) 13
14 Randabschnitt (von 3; entspricht 11) 14
15 Randabschnitt (von 3) (Fig. 11) 15
16 Randabschnitt (von 4) 16
17 Randabschnitt (von 4) 17
18 Seitenrand (von 2) 18
19 Seitenrand (von 2) 19
20 - 20
21 Innenrand (von 8 ) 21
22 Innenrand (von 9 ) 2P
23 Innenrand (von 12) 25
24 Innenrand (von 13) 24
25 - 25
?£> Seitenrand (von 3) ?6
27 Seitenrand (von 3) 27
28 FaIt- bzw. Knicklinie 28
29 Klebeschicht (Guiranierung) 29
30 Schließklappe 50
BOEHMERT & BOBHMERT
^i verdickter Teil (von 2) 31
32 Pfeil 32
33 Schnittlinie 33
34 Schnittlinie 34
35 - 35
36 Schnittlinie 36
37 Schnittlinie 37
38 Schnittlinie 38
39 Schnittlinie 39
40 Schnittlinie 40
41 Schnittlinie 41
42 - 42
43 Schnittlinie 43
44 Schnittlinie 44
45 Schnittlinie +5
46 46
^7 47
48 48
4-9 49
50 50
51 51
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Claims (25)

BOEHMERT & BOEHMEKT K 1150 Ansprüche
1. Rücksendungs-Drucksache, insbesondere für eine Briefwahl, gekennzeichnet durch einen integralen Zuschnitt (1) mit drei gleichgroßen (im wesentlichen kongruenten) Abschnitten (2, 3, 4), von denen jeweils zwei einander benachbarte Abschnitte (2, 3 bzw. 3, 4) an ihrem einander zugekehrten, als Falz-bzw. Knicklinie (6 bzw. 7) ausgebildeten Rand miteinander verbunden sind, wobei der eine (erste) Abschnitt (2) wenigstens an seinen drei freien Randabschnitten -
(8, 9, 11) mit einer Klebeschicht verbunden ist, ein *
diesem (ersten) Abschnitt (2) benachbarter zweiter Abschnitt (3) an seinen entsprechenden Randabschnitten (12, 13, 14) mit einer Klebeschicht versehen ist, und der dritte Abschnitt (4) an wenigstens zwei einander gegenüberliegenden freien Randabschnitten (16, 17) mit einer Klebeschicht versehen ist.
2. Drucksache nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Falze- bzw. Knicklinien (6, 7) im wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
3. Drucksache nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (b) des ersten Abschnittes (2) kleiner ist als die Breite (B) des benachbarten Abschnittes (3).
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4. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Abschnitt (4) im wesentlichen deckungsgleich mit dem zweiten Abschnitt (3) ist.
5. Drucksache nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlich über die Seitenränder (18, 19) des ersten Abschnittes (2) vorstehenden Randabschnitte (121, 13') des zweiten Abschnittes (3) sowie die hierzu fluchtenden Randabschnitte (16, 17) des dritten Abschnittes (4) jeweils mit einer Klebeschicht versehen sind.
6. Drucksache nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die mit einer Klebeschicht versehenen seitlichen Randabschnitte (12, 12", 13, 13') des zweiten Abschnittes (3) eine größere Breite (s) aufweisen als
j die jeweils mit einer Klebeschicht versehenen Randabschnitte (16, 17) des dritten Abschnittes (4) und sich jeweils im wesentlichen so weit nach innen fortsetzen, wie dieses dem jeweiligen Innenrand (21 bzw. 22) der jeweils mit einer Klebeschicht versehenen seitlichen Randabschnitte (8 bzw. 9) des ersten Abschnittes (2) entspricht.
7. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der der Falz- bzw. Knicklinie (6) zum zweiten Abschnitt (3) abgekehrte Randabschnitt (14) des rechtwinklig zu den Seitenrändern (18, 19) verlaufenden Randes des ersten Abschnittes (2) mit einer Klebeschicht versehen ist.
~~
8. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehen-
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den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der der Falz- bzw. Knicklinie (6) benachbarte Randabschnitt des ersten Abschnittes (2) nicht mit einer Klebeschicht versehen ist.
9. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der der Falz- bzw. Knicklinie (7) zum ersten Abschnitt (2) abgekehrte, dem dritten Abschnitt (4) zugekehrte Randabschnitt (14) des rechtwinklig zu den Seitenrändern (26, 27) verlaufenden Randabschnittes (14) des zweiten Abschnittes (3) mit einer Klebeschicht versehen ist.
10. Drucksache nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (p) der Klebeschicht an dem dem dritten Abschnitt (4) zugekehrten Randabschnitt (14) des zweiten Abschnittes (3) im wesentlichen gleich der Breite (m) der Klebeschicht am Randabschnitt (11) des zu ihm * parallelen freien Randes des ersten Abschnittes (2)
11. Drucksache nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Falz- bzw. Knicklinien (6, 7·) rechtwinklig zueinander verlaufen (Fig. 11).
12. Drucksache nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Randabschnitte (8 bis 11 bzw. 12 bis 15) des ersten Abschnittes (2) bzw. des zweiten Abschnittes (3) mit einer Klebeschicht versehen sind (Fig. 11).
13. Drucksache nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden seitlichen Randabschnitte (16, 17) sowie der Randabschnitt (29) des freien Randes
BOEHMERT & BOEHMiSRT
des dritten Abschnittes (4) jeweils mit einer Klebeschicht versehen sind.
14. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der dritte Abschnitt (4) an seinem den Falz- bzw. Knicklinien (7, 6) parallelen freien Randabschnitt eine (dritte) Falz- bzw. Knicklinie (28) mit einer wenigstens teilweise mit einer Klebeschicht (29) versehenen Schließklappe (30) versehen ist.
15. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sämtliche Klebeschichten auf einer Seite des Zuschnittes (1) angeordnet sind.
16. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil eines Abschnittes (2) des Zuschnittes (1) mit einer Verdickung (31) versehen ist.
17. Drucksache nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abschnitt (2) verdickt ausgebildet ist.
18. Drucksache nach Anspruch 16 und einem oder mehreren der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Abschnitt (3) verdickt ausgebildet ist.
19. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Verdickung (31) durch vorzugsweise geklebte Verbindung eines Verdickungsabschnittes auf den Zuschnitt (1) gebildet ist.
BOEHMERT & BOEHMERT
20. Drucksache nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Verdickungsabschnitt (31) auf der Rückseite des Zuschnittes (1) ausgebildet ist.
21. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klebeschicht (8, 9, 11, 12, 12', 13, 13', 16, 17) als Adhäsionsklebeschicht ausgebildet ist.
22. Drucksache nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die einer als Adhäsionsklebeschicht ausgebildeten Klebeschicht (z.B. 8 bzw. 11 bzw. 9) zugeordneten Klebeschicht (12-bzw. 14 bzw. 13) ebenfalls als Adhäsionsklebeschicht(en) ausgebildet ist (sind).
23. Drucksache nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, daß eine als Adhäsionsklebeschicht ausgebildete Klebeschicht (z.B. 8, 9, 11, 12, 12', 13, 13', 16, 17) in an sich bekannter Weise so ausgebildet ist, daß ein Lösen der Klebeschicht nach einem Andrücken ohne erkennbare Materialzerstörung nicht möglich ist.
24. Drucksache nach einem oder mehreren der Ansprüche
1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klebeschicht (29) aus einem Kleber besteht, der ohne das der der Klebeschicht im zusammengeführten Zustand zugeordnete Gegenabschnitt ebenfalls mit einer Klebeschicht versehen ist, durch Andrücken mit dem zugeordneten Gegenabschnitt - ggf. nach einem vorherigen Anfeuchten mit der Gegenschicht so nicht zu verbinden ist, daß ein Lösen nicht ohne erkennbare Materialzerstörung möglich ist.
BOEHMERT & BOEHMERY
25. Drucksache nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Klebeschicht mit einem abziehbaren, nicht klebenden Abdeckstreifen versehen ist.
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