DE3505077C2 - Zerspanunsmaschine für Stamm- und Restholz - Google Patents
Zerspanunsmaschine für Stamm- und RestholzInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Zerspanungsmaschine für Stamm- und Restholz zur unmittelbaren Erzeugung von splitterfreiem und feingutarmen Spangut. Die Zerspanung erfolgt innerhalb eines mit einem auswechselbaren Messerring bestückten Messerrotors, der samt seinem Gehäuse vor der Ausmündung einer mit Andrückelementen versehenen Holzzufuhrrinne hin- und herbewegbar ist. Im Innern des Messerringes befindet sich eine Kompressionskammer, in der das zu zerspanende Holz sich abschnittsweise gegen eine Gegenlage anlegt. Um die Hölzer auch bei großer Schnittbreite bis zur restlosen Zerspanung flatterfrei und unverrückbar festzuhalten, ist die Kompressionskammer mit zusätzlichen, quer zur Gegenlage wirkenden Andrückelementen versehen, wobei unmittelbar vor der Kompressionskammer eine ortsfeste, etwas überhöhte Eintrittsschwelle angeordnet ist. Um zu verhindern, daß Restabschnitte in zerspanungswidrige Lagen geraten, ist in der Kompressionskammer eine axial verschiebbare Leitplatte vorgesehen, und die Schwenkachsen der Andrückelemente sind derart angeordnet, daß deren Andrückbewegung nur geringfügig vom Messerflugkreis abweicht.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Zerspanungsmaschine fur Stamm- und Restholz zur unmittelbaren Erzeugung von Flachspänen, Strands und Wafers aus nicht abgelängtem Rundholz, Scheitholz oder Schwarten mit den im Gattungsteil des Hauptanspruchs umrissenen konstruktiven Merkmalen.
- Bei einer solchen aus der DE-PS 13 00 230 bekannten Zerspanungsmaschine wird das Zerspanungsaggregat, das aus einem stirnseitig offenen Gehäuse um eine waagerechte Achse rotierenden topfförmigen Messerrotor besteht, vor der Ausmündung einer mit einer Vorschubeinrichtung sowie mit Andrückelementen versehenen Zufuhrrinne auf- und abbewegt, wobei der Arbeitshub aufwärts gerichtet ist. Im Innern des Messerrotors ist ein am Gehäuse befestigter, mit parallelen vertikalen Seitenwänden gebildeter Schneidraum vorgesehen, in den ein als bewegliches Preßelement und feststellbare Gegenlage wirkender Druckschuh hineinragt und den von der Zufuhrrinne abschnittsweise in den Schneidraum eingeschobenen Holzstapel zunächst zusammendrücken und dann während des Arbeitshubes festhalten soll. Zur Begrenzung des Arbeitshubes ist die Schubstange des Druckschuhes mit einem Anschlag versehen, der mit einem am Gehäuse befindlichen Endschalter zusammenwirkt. Der Druckschuh ist auf seiner wirksamen Seite entsprechend dem Innenumfang des Messerrotors gewölbt und in mehrere, je für sich wirksame Drucksegmente aufgeteilt.
- Mit dieser Zerspanungsmaschine sollen, wie der Beschreibungseinleitung der DE-PS 13 00 230 zu entnehmen ist, Nachteile behoben werden, die einer seinerzeit bereits bekannten gattungsgleichen Zerspanungsmaschine anhafteten, bei der das Zerspanungsaggregat in waagerechter Richtung vor der Ausmündung der Holzzufuhrrinne hin- und herbewegt wird, wobei während des Arbeitshubes der in der Zufuhrrinne eingeklemmte Holzstapel gegen einen darin aufrechtstehenden Anschlag gedrückt wird. Mit der in der DE-PS 13 00 230 vorgeschlagenen Verlegung des Anschlages bzw. der Gegenlage von der Zufuhrrinne in das lnnere des Messerrotors hinein, wurden zwar die Andrückverhältnisse in der Zerspanungszone verbessert, doch reichte diese konstruktive Maßnahme offenbar nicht aus, um quantitativ und qualitativ in Leistungsbereiche vorzustoßen, die es diesem Zerspanungsprinzip ermöglicht hätten, sich auf dem Markt gegen die für die Langholzzerspanung bewährten Messerwellen-Zerspaner erfolgreich durchzusetzen.
- In der DE-PS 25 42 340 ist eine weitere Zerspanungsmaschine mit topf- bzw. korbförmigem Messerrotor beschrieben, die für die Zerspanung von abgelängtem, also gleichlangen und etwa auch gleichdicken Holzstücken bestimmt ist, deren Länge der Arbeitsbreite des Messerrotors entspricht. Die zu zerspanenden Hölzer werden dort stapelweise in ihrer ganzen Länge in einen innerhalb des Messerrotors angeordneten Kasten eingeschoben und anschließend von dessen bewegbarem Boden gegen den lnnenumfang des ortsfest gelagerten Messerrotors geschoben und hierbei von dessen nach innen vorstehenden Spanmessern zerspant. Diese bekannte Zerspanungsmaschine ist jedoch mit der erfindungsgemäßen allein schon gattungsmäßig nicht vergleichbar, weil damit nur abgelängtes, also entsprechend vorbereitetes Holz zerspant werden kann, nicht aber, wie bei der Erfindung gattungsbildend vorausgesetzt, Stamm- und Restholz beliebiger Länge und Dicke, also in einem Zustand, wie es beispielsweise bei der Holzwerbung im Walde unmittelbar anfällt. Um derartige Hölzer zu Spangut hoher Qualität bei wirtschaftlich vertretbarem Aufwand zu verarbeiten, sind aber, wie nachstehend dargelegt, Probleme zu bewältigen, die bei der Zerspanung von abgelängtem Holz naturbedingt gar nicht auftreten können.
- In Anbetracht des geschilderten einschlägigen Standes der Technik wird mit der Erfindung vorrangig das Ziel verfolgt, die eingangs beschriebene und im Gattungsteil des Hauptanspruchs in bezug genommene Zerspanungsmaschine für Stamm- und Restholz beliebiger Länge und Dicke dermaßen weiter zu entwickeln, daß damit nicht nur eine wirtschaftlich befriedigende Mengenleistung ermöglicht wird, sondern daß damit vor allem auch ein homogenes Spangut von gleichbleibender hoher Qualität erzielt wird, das eine industrielle Weiterverarbeitung ohne aufwendiges und kostenträchtiges Nachsichten gestattet.
- Der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Realisierung dieser Zielsetzung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß eine quantitative und qualitative Leistungssteigerung bei der in Rede stehenden Gattung von Zerspanungsmaschinen nur dann möglich ist, wenn es gelingt, innerhalb des Messerrotors, trotz der dort beengten Raumverhältnisse, ein Kompressionssystem unterzubringen, das den abschnittsweise in den Schneidraum eingeschobenen Holzstapel nicht nur, wie bereits bekannt, in Richtung der Vorschubbewegung des Zerspanungsaggregates, sondern auch quer dazu hinreichend fest zusammenzupressen vermag, ohne hierbei - und das ist eine wesentliche weitere Bedingung - die Vorschubbewegung des Zerspanungsaggregates zu beeinträchtigen.
- Diese beiden an sich konträren Forderungen werden erfindungsgemäß durch die im Hauptanspruch gekennzeichneten Merkmale befriedigt.
- In der erfindungsgemäß gestalteten Kompressionskammer wird der Holzstapel unmittelbar in der Schneidzone durch zwei quer zueinander wirkende Drucksysteme zusammengepreßt, so daß nicht nur ein flatterfreies und unverrückbares Festklemmen des Holzes im Zerspanungsbereich auch bei großer Schnittbreite gewährleistet ist, sondern daß auch, was für eine gleichbleibende hohe Spanqualität von ganz entscheidender Bedeutung ist, Endholzstücke, die von den vor der Kompressionskammer angeordneten Andrückelementen nicht mehr erfaßt werden, bis zu ihrer restlosen Zerspanung in ihrer ursprünglichen zerspanungsgerechten Lage festgehalten werden.
- Damit nun die hohen Andrückkräfte das relative Gleiten des Holzstapels innerhalb der Kompressionskammer während des Arbeitshubes nicht nennenswert beeinträchtigen, ist der Kompressionskammer eine ortsfeste Eintrittsschwelle unmittelbar vorgeordnet, die gegenüber dem Kammerboden etwas erhöht ist, und auf diese Weise die durch das Zusammenpressen des Holzstapels verursachten Druckkräfte größtenteils aufnimmt, so daß die Bodenplatte der Kompressionskammer anstandslos unter dem Holzstapel hinweggleiten kann.
- Die hintere Abschlußwand der Kompressionskammer stoppt die abschnittsweisen Einschubbewegungen des Holzstapels in die Kompressionskammer und schützt zudem die Stirnflächen der Hölzer vor energieverzehrenden Reibungskräften und somit auch vor spanschädigenden Erschütterungen, die andernfalls durch die Rotation der Nabenscheibe des Messerrotors am Holzstapel verursacht würden.
- Durch die im Anspruch 2 gekennzeichnete Maßnahme, wonach innerhalb der Kompressionskammer eine in Achsrichtung des Messerrotors verschiebbare Leitplatte für den Holzeinschub angeordnet ist, wird verhindert, daß Restabschnitte beim taktweisen Einschieben des Holzstapels vorzeitig in die Kompressionskammer fallen und dadurch bereits in eine unkontrollierbare Lage geraten. Die Leitplatte wird jedesmal, nachdem das Zerspanungsaggregat nach einem Arbeitshub in seine Ausgangsstellung zurückgefahren ist, so weit aus der Kompressionskammer ausgeschoben, bis sie an den Stirnflächen des in der Zufuhrrinne noch festgehaltenen Holzstapels zur Anlage kommt.
- Anschließend wird dann, nachdem der Holzstapel in der Zufuhrrinne für den nächsten abschnittsweisen Holzeinschub in die Kompressionskammer freigegeben ist, die Leitplatte synchron mit dem Holzvorschub in ihre Ausgangsstellung zurückgeschoben. Da hierbei die Stirnflächen der Hölzer ständig an der Leitplatte anliegen, ist es auf diese Weise ausgeschlossen, daß Restabschnitte bereits beim Holzeinschub in eine zerspanungswidrige Lage geraten können.
- Bezüglich dieser im Anspruch 2 gekennzeichneten Lösungsmaßnahme ist es aus der DE-OS 33 01 922 bei Langholzzerspanern mit walzenförmigem Zerspanungswerkzeug, also bei sogenannten Messerwellenzerspanern, bereits bekannt, in der ortsfesten Zerspanungskammer gegenüber der Ausmündung der Holzzufuhrrinne eine dort als "verschiebbare Prallwand" bezeichnete, in Förderrichtung der Zufuhrrinne verschiebbare Leitplatte für den Holzeinschub vorzusehen. Damit wird zwar bei Messerwellenzerspanern auch schon ein unkontrolliertes Verlagern von Restabschnitten beim abschnittsweisen Holzeinschub in die Zerspanungskammer weitgehend verhindert, doch erbringt die erfindungsgemäß vorgeschlagene Leitplatte für den Holzeinschub in die Kompressionskammer erst in Kombination mit den Merkmalen des Hauptanspruchs den durchschlagenden wirtschaftlichen Erfolg.
- Durch die im Anspruch 3 gekennzeichnete Maßnahme, wonach die Schwenkachsen der Andrückelemente an der Frontseite des Gehäuses und/oder an achssenkrechten Wandungsteilen der Kompressionskammer auf der Verlängerung einer (gedachten) Geraden liegen, welche die Achse des Messerrotors mit der Mitte der Andrückzone verbindet, wird verhindert, daß die Restabschnitte im unmittelbaren Zerspanungsbereich während des Zerspanungsvorganges nicht hinreichend festgehalten werden, so daß sie durch die auf sie ausgeübten Schneidkräfte in ungünstige Lagen bewegt werden können. Infolge dieser geometrischen Bedingung beschreiben die Andrücknasen der Andrückelemente einen Kreisbogen, dessen Radius zwar größer ist als der des Messerflugkreises, doch können auf diese Weise die Andrücknasen in der Ausgangs- und in der Endstellung ihrer Andrückbewegung beliebig nahe an den Messerflugkreis heranreichen, wobei sie sich im mittleren Bereich ihrer Andrückbewegung nur geringfügig vom Messerflugkreis entfernen, so daß dadurch der erfindungsgemäß angestrebte Festhalteeffekt, insbesondere für Restabschnitte, praktisch nicht beeinträchtigt ist.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 4 bis 12.
- Mit der Erfindung ist nicht nur erstmalig die Möglichkeit geschaffen worden, die Messerring-Zerspanung auch für Stamm- und Resthölzer beliebiger Länge und Dicke wirtschaftlich erfolgreich einzusetzen, sondern es ist, wie zahlreiche Versuche ergeben haben, auch gelungen, ein homogenes, also splitterfreies und feingutarmes Spangut zu erzielen, so daß sich ein kostenträchtiges Nachsichten der Späne in der Regel erübrigt. Diese hohe Spanqualität kann auch durch Verschleißeinflüsse über längere Zeit hinweg nicht beeinträchtigt werden, weil gemäß der Erfindung auch dafür Sorge getragen ist, daß die von der Messerring-Hackschnitzelzerspanung her bekannten und dort bewährten Methoden zur frühzeitigen und kostengünstigen Ausschaltung von Verschleißeinflüssen durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Kompressionssystem nicht beeinträchtigt sind.
- So ist es gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung möglich, nach Herausschwenken der Gegenlage aus der Kompressionskammer und nach seitlichem Verschieben des Zerspanungsaggregates aus dem Bereich der Zufuhrrinne den Messerring problemlos zu wechseln und auf diese Weise mit geringem Aufwand an Zeit und Kosten den kompletten Neuzustand des Schneidwerkzeuges wieder herzustellen. Hierbei braucht die Kompressionskammer, sofern sie gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung, mittels ihrer hinteren Abschlußwand an einer starren Achse abgestützt ist, nicht einmal ausgebaut zu werden; vielmehr genügt es in diesem Fall, ihre vorderseitige Halterung aus dem Bereich des Messerringes herauszuschwenken.
- In den Zeichnungen sind mehrere Ausführungsmöglichkeiten der Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigt
- Fig. 1 eine erste Ausführungsform im Schnitt längs der Linie I-I in Fig. 2 und 3;
- Fig. 2 einen Schnitt längs der Linie II-II in Fig. 1;
- Fig. 2a eine Einzelheit der Fig. 2 in vergrößertem Maßstab;
- Fig. 3 eine Draufsicht im Schnitt längs der Linie III-III in Fig. 1;
- Fig. 4 eine zweite Ausführungsform im Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 5;
- Fig. 5 eine Frontansicht von Fig. 4;,
- Fig. 6 eine Abwandlung der zweiten Ausführungsform in verkleinertem Maßstab;
- Fig. 7 die zweite Ausführungsform, wobei sich das Zerspanungsaggregat in Auswechselstellung für den Messerring befindet.
- Das in Fig. 1 größtenteils in Frontansicht dargestellte Zerspanungsaggregat besteht aus einem Messerrotor 1, der in einem frontseitig offenen Gehäuse 2 auf einer Welle 3 fliegend gelagert ist und in Richtung des Pfeiles R rotiert. Das Gehäuse 2 ist auf einem Schlitten 4 montiert, der mittels einer druckmittelgesteuerten Vorschubeinrichtung 5 längs einer Gleitbahn 6 auf einem ortsfesten Grundrahmen 7 quer zur Rotorachse, also in Richtung des Doppelpfeiles H, hin- und herbewegbar ist.
- Der Messerrotor 1 besteht aus einem Messerring 8, der an einer auf der Welle 3 sitzenden Nabenscheibe 9 auswechselbar befestigt ist. Am freien Ende der hohl ausgebildeten Welle 3 sitzt eine Riemenscheibe 10, die über einen Riementrieb 11 mit einem Motor 12 gekoppelt ist, der ebenfalls auf dem Schlitten 4 montiert ist.
- Am Messerring 8 sind zwischen einem hinteren, an der Nabenscheibe 9 befestigten Messerträgerring 13 und einem vorderen Messerträgerring 14 Spanmesser 15 in nicht näher dargestellter Weise an kranzförmig angeordneten Messerträgerplatten 21 befestigt. Die Schneiden der Spanmesser 15 sind nach innen gerichtet und bilden in bekannter Weise entsprechend ihren gleichmäßigen Überständen über den Innenumfang des Messerringes 8 bei Rotation des Messerrotors 1 den Messerflugkreis 16. Um die für einen einwandfreien Trennschnitt erforderliche Flankenfreiheit an den Spanmessern 15 zu gewährleisten, ist die Achse des Messerrotors 1 - in Draufsicht gesehen - nicht genau senkrecht zur Bewegungsrichtung H des Schlittens 4 ausgerichtet, sondern weicht (in nicht dargestellter Weise) geringfügig davon ab.
- In dem vom Kranz der Messerträgerplatten 21 umgebenen Innenraum des Messerrotors 1 ist eine Kompressionskammer 17 angeordnet, die auf ihrer Unterseite von einer sich waagerecht beidseitig bis nahe an den Messerflugkreis 16 erstreckenden Bodenplatte 18 und auf ihrer Oberseite von einer parallel dazu verlaufenden, die Kompressionskammer 17 nur teilsweise abdekkenden Deckplatte 19 begrenzt ist. Ober- und unterhalb der Kompressionskammer 17 befinden sich die einerseits vom Innenumfang des Messerringes 8 und andererseits von der Deckplatte 19 bzw. der Bodenplatte 18 begrenzten Raumsegmente 25 und 26. Rückseitig ist die Kompressionskammer 17 von einer die Nabenscheibe 9 des Messerrotors 1 abdeckenden hinteren Abschlußwand 20 begrenzt. Der Abstand zwischen der Bodenplatte 18 und der Deckplatte 19 markiert die Zerspanzone z, an deren unteren Rand die Bodenplatte 18 mit einem Gegenmesser 22 versehen ist.
- Die Kompressionskammer 17 ist mittels einer mit ihr verbundenen, den Messerring 8 mit Ausnahme der Zerspanzone z abdeckenden Frontscheibe 23 an der Stirnseite des Gehäuses 2 befestigt. ln der Frontscheibe 23 sind radiale Lüftungskanäle 24 vorgesehen. Im Bereich des unteren Raumsegments 26 bildet die die Frontscheibe 23 mit der hinteren Abschlußwand 20 verbindende Bodenplatte 18 zusammen mit einem zylindrischen Wandabschnitt 26&min; einen geschlossenen, die Kompressionskammer 17 versteifenden Hohlkörper. An der Innenseite der Frontscheibe 23 ist auf der Höhe der Bodenplatte 18 ein flacheisenförmiger, aus verschleißfestem Material bestehender, auswechselbarer Spaltbegrenzer 27 angebracht, der sich über die Breite des vorderen Messerträgerringes 14 erstreckt.
- In die frontseitig offene Kompressionskammer 17 ragt eine Gegenlage 28 hinein, die beiderseits konvex gewölbte, dem Radius des Messerflugkreises 16 entsprechende Flächen 31 aufweist. Die Gegenlage 28 ist mittels einer Achse 30 an einem Support 32 angeordnet, der auf ortsfesten Gleitstangen 29 mittels eines hydraulischen Schubantriebes in Bewegungsrichtung H des Schlittens 4 verschiebbar ist. Während des Arbeitshubes ist die Gegenlage 28, nachdem sie in Kompressionsstellung bewegt wurde, arretierbar. Außerdem ist bei Stillstand des Messerrotors 1 die Gegenlage 28 um ihre Achse 30 aus der Kompressionskammer 17 herausschwenkbar.
- Seitlich neben der Kompressionskammer 17 ist im Bereich der Zerspanzone z ein ebener Schutzschild 34 an der Frontseite des Gehäuses 2 angebracht, dessen Vorderseite in der Ebene des Trennschnittes liegt und sich somit im Verlaufe des Arbeitshubes vor die soeben abgespanten Stirnflächen des Holzstapels schiebt. Dadurch ist die Bewegungsbahn des Zerspanungsaggregates davor geschützt, daß Holzstücke während des Arbeits- und Rücklaufhubes in seine Bewegungsbahn vordringen und dadurch den Arbeitsablauf behindern können.
- Innerhalb der Kompressionskammer 17 ist vor ihrer hinteren Abschlußwand 20 eine in Achsrichtung des Messerrotors 1 verschiebbare Leitplatte 33 angeordnet. Als Schubantrieb 35 für die Leitplatte 33 dient ein hydraulisches Druckaggregat, das in der hohlen Welle 3 untergebracht ist und dessen Schubstange 36 an der Rückseite der Leitplatte 33 angreift. Der Zylinder des Druckaggregates ist an der Rückseite der hinteren Abschlußwand 20 der Kompressionskammer 17 befestigt. Der untere und obere Rand der Leitplatte 33 ist mit Gleitkufen 37 und 38 versehen, von denen die unteren Gleitkufen 37 in achsparallelen, in der Bodenplatte 18 vorgesehenen Führungsnuten 39 gleiten. Der Ausschubweg s der Leitplatte 33 entspricht genau der Arbeitsbreite b des Messerrotors 1, so daß im ausgeschobenen Zustand die Vorderseite der Leitplatte 33 genau mit der Vorderseite des Schutzschildes 34 fluchtet.
- Oberhalb der Kompressionskammer 17 sind im Raumsegment 25 mehrere Andrückschwerter 64 an einem gemeinsamen Schwertträger 65 kammartig, jedoch einzeln federnd angeordnet. Der Schwertträger 65 ist mit dem längeren Hebelarm eines Winkelhebels 66 starr verbunden, dessen Schwenkachse 67 an der Frontscheibe 23 der Kompressionskammer 17 in der Weise angeordnet ist, daß sie auf der Verlängerung einer Geraden e liegt, welche die Rotorachse c mit der Mitte M der Andrückzone d der Drucknasen 69 verbindet. Am kürzeren Hebelarm des Winkelhebels 66 greift ein hydraulisches Druckaggregat 68 an, das an der Grundplatte des Gehäuses 2 angelenkt ist. Wird der Winkelhebel 66 um den Winkel α geschwenkt, so bewegen sich die Andrücknasen 69 der Andrückschwerter 64 in die in Fig. 1 strichpunktiert gezeichnete Lage auf einer kreisbogenförmigen Bahn, die in der Ausgangs- und Endstellung der Andrückschwerter 64 beliebig nahe an den Messerflugkreis 16 heranreichen kann und sich nur im mittleren Bahnbereich geringfügig davon entfernt. Damit die Andrückschwerter 64 den Arbeitsablauf nicht behindern, sind in der Gegenlage 28 entsprechende Schlitze 40 vorgesehen.
- Unmittelbar vor der Kompressionskammer 17 ist eine ortsfeste Eintrittsschwelle 41 angeordnet, deren Auflagefläche 42 gegenüber der Bodenplatte 18 der Kompressionskammer 17 um einen geringfügigen Betrag a überhöht ist. Zur Zufuhrrinne 44 hin, deren Boden ein Förderband 46 bildet, ist die Eintrittsschwelle 41 mit einer schrägen Auflauffläche 43 versehen. Ein zwischen der Eintrittsschwelle 41 und dem Förderband 46 der Zufuhrrinne 4 belassener Spalt 45 dient zur Ausscheidung von Schmutz und Fremdkörpern.
- Die im Bereich der Zufuhrrinne 44 vorgesehenen Andruckelemente bestehen in bekannter Weise aus einem sogenannten Gewichteturm 47 mit in vertikalen Führungen beweglichen Gewichten 48, einem seitlichen, synchron mit der Gegenlage 28 beweglichen und arretierbaren Druckschieber 49 sowie aus Andrücklappen 50.
- Zwecks guter Durchlüftung des Zerspanungsaggregates ist die Rückseite der Nabenscheibe 9 mit Flügeln 51 besetzt, und das Gehäuse 2 ist rückseitig mit entsprechenden Öffnungen 52 versehen.
- Auf dem Schlitten 4 ist neben dem Gehäuse 2 eine Plattform 53 vorgesehen, von der aus das Auswechseln der Spanmesser 15 bzw. der kompletten, aus Spanmesser 15 und Messerträgerplatten 21 bestehenden Messerpakete bei geöffneter Gehäuseklappe 54 vorgenommen werden kann.
- Die in den Fig. 4 bis 6 dargestellte zweite Ausführungsform unterscheidet sich von der vorbeschriebenen im wesentlichen dadurch, daß die Kompressionskammer 17 auch rückseitig abgestützt ist, und zwar auf einer starren Achse 55, die von der hohlen Welle 3&min; konzentrisch umgeben ist und auf der die hintere Abschlußwand 20&min; der Kompressionskammer 17 befestigt ist. Auf ihrer Vorderseite ist die Kompressionskammer 17 über stirnseitige Segmentscheiben 56 und 57, die das untere und obere Raumsegment 26 und 25 frontseitig abdekken, mittelbar mit dem Gehäuse 2 verbunden.
- Bei dem in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht das frontseitige Verbindungselement zwischen der Kompressionskammer 17 und dem Gehäuse 2 aus einer Frontscheibe 59, die nach Art einer Tür mittels einer Schwenkachse 60 am Gehäuse 2 angeschlagen ist. Die Frontscheibe 59 ist auf ihrer lnnenseite mit einer Ausdrehung 58 versehen, an der sich die beiden stirnseitigen Segmentscheiben 56 und 57 beim Schließen der türartigen Frontscheibe 59 formschlüssig anlegen.
- Wie Fig. 6 zeigt, kann die frontseitige Verbindung zwischen der Kompressionskammer 17 und dem Gehäuse 2 aber auch aus Laschen 61 und 61&min; bestehen, welche die an der Kompressionskammer 17 oben und unten stirnseitig angebrachten Segmentscheiben 56 und 57 mit dem Gehäuse 2 verbinden. Die Laschen 61 und 61&min; können in die strichpunktiert gezeichneten Lagen und somit aus dem Bereich des Messerringes 8geschwenkt werden, und zwar mittels Bolzen 62 in der Bildebene oder mittels Scharnieren 63 senkrecht dazu.
- Bei dieser Ausführungsform ist die gesamte Andrückkinematik in dem Raum zwischen der Nabenscheibe 9 des Messerrotors 1 und der hinteren Abschlußwand 20&min; der Kompressionskammer 17 untergebracht. Hierbei ist an der Rückseite der hinteren Abschlußwand 20&min;, wie insbesondere aus Fig. 5 ersichtlich, sowohl das hydraulische Druckaggregat 68&min; angelenkt, als auch die Schwenkachsen 67&min; des Winkelhebels 66&min; angeordnet, und zwar wiederum derart, daß ihre Verbindung mit der Rotorachse c und der Mitte M der Andrückzone d eine Gerade e bildet.
- Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist sowohl der hydraulische Schubantrieb 70 als auch die axiale Gleitführung 71 für die Leitplatte 33&min; in der hohl ausgebildeten starren Achse 55 untergebracht.
- Fig. 7 zeigt die gemäß den Fig. 4 und 5 gestaltete zweite Ausführungsform in der Stellung, in welcher der Messerring 8 des Messerrotors 1 ausgewechselt werden kann. Zu diesem Zweck wird nach Abschalten des Rotorantriebes die Gegenlage 28 um ihre Achse 30 aus der Kompressionskammer 17 herausgeschwenkt, so daß das aus Messerrotor 1 und Gehäuse 2 bestehende Zerspanungsaggregat nunmehr seitlich über den Bereich der Zufuhrrinne 44 hinausgeschoben werden kann. Daraufhin wird die türartige Frontscheibe 59 um ihre Schwenkachse 60 in die dargestellte Offenstellung geschwenkt und der Messerring 8 von der Nabenscheibe 9 des Messerrotors 1 gelöst. Nachdem der Messerring 8 auf den Tragstangen 72 des hydraulisch bewegbaren Ausbauschlittens 73 aufliegt, kann er in seine Auswechselstellung 8&min; bewegt werden.
- Die Zerspanungsmaschine arbeitet wird folgt: In der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausgangsstellung des aus Messerrotor 1 und Gehäuse 2 bestehenden Zerspanungsaggregates liegen sich die frontseitige Öffnung der Kompressionskammer 17 und die Ausmündung der Zufuhrrinne 44 gegenüber, wobei die Gegenlage 28 sich seitlich vom Rinnenquerschnitt befindet. In dieser Ausgangsstellung wird in der Kompressionskammer 17 zunächst die Leitplatte 33 um den Verschiebeweg s nach vorne geschoben, wodurch ihre Vorderseite an den Stirnflächen des von den Niederhalteorganen (Gewichteturm 47 und Andrückklappen 50) der Zufuhrrinne 44 noch festgehaltenen Holzstapels zur Anlage kommt. Daraufhin wird der Holzstapel von den Niederhalteorganen freigegeben, so daß er von dem taktweise fördernden Förderband 46 in Richtung des Pfeiles E mit einem der Schnittbreite b des Messerringes 8 entsprechenden Vorschub in die Kompressionskammer 17 eingeschoben werden kann. Hierbei schiebt der Holzstapel die Leitplatte 33, deren hydraulischer Schubantrieb 35 vom Druckmedium nicht mehr beaufschlagt ist, vor sich her, so daß die Stirnflächen des Holzstapels ständig in Anlage an der Leitplatte 33 bleiben. Auf diese Weise wird verhindert, daß kurze Restabschnitte vorzeitig in die Kompressionskammer 17 fallen und dort in zerspanungsungünstige Lagen geraten.
- Nach beendetem Holzeinschub wird der Holzstapel von der Gegenlage 28 und von dem synchron mitbewegten seitlichen Druckschieber 49 gegen die gegenüberliegende Wand der Zufuhrrinne 44 gedrückt. Nach Erreichen eines bestimmten, vorwählbaren seitlichen Anpreßdruckes werden die Gegenlage 28 und der seitliche Druckschieber 49 in den erreichten Stellungen arretiert. Zugleich werden sowohl die oberhalb der Zufuhrrinne 44 befindlichen Niederhalteorgane als auch die oberhalb der Kompressionskammer 17 angeordneten Andrückschwerter 64 in Druckstellung gefahren. Nach Erreichen eines ebenfalls einstellbaren Druckes in der Kompressionskammer 17 wird das komplette auf dem Schlitten 4 montierte, aus Messerrotor 1 und Gehäuse 2 bestehende Zerspanungsaggregat samt Motor 12 in Richtung der arretierten Gegenlage 28 gefahren. Während dieses Arbeitshubes zerspant der Messerring 8 das in der Kompressionskammer 17 zusammengedrückte Holz zu gleichmäßigen Spänen, die in Richtung des Pfeiles A das Zerspanungsaggregat verlassen. Während des Zerspanungsprozesses gleiten die in die Kompressionskammer 17 von oben eingefahrenen Andrückschwerter 64 über den ortsfest festgehaltenen Holzstapel hinweg und halten die Hölzer ständig im unmittelbaren Schneidbereich, also sozusagen vor Ort, unverrückbar fest. Das ist vor allem für die einwandfreie restlose Zerspanung von kurzen Stammenden und sonstigen Restabschnitten, die von den vor der Kompressionskammer angeordneten Niederhalteelementen 47 und 50 nicht mehr erfaßt werden, sehr wichtig. Gegen Ende des Arbeitshubes werden die in die Schlitze 40 der Gegenlage 28 gleitenden Andrückschwerter 64 von diesen allmählich nach oben gedrückt und kurz vor der Beendigung des Arbeitshubes ganz aus der Kompressionskammer 17 nach oben herausbewegt. Sobald der Messerflugkreis 16 des Messerringes 8 die wirksame gewölbte Fläche 31 der Gegenlage 28 berührungsfrei erreicht hat, wird das Zerspanungsaggregat sowie die Gegenlage 28 und der seitliche Druckschieber 49 im Schnellgang in die Ausgangsstellung zurückgefahren, worauf dann, wie beschrieben, ein neuer Arbeitstakt beginnt.
Claims (12)
1. Zerspanungsmaschine für Stamm- und Restholz beliebiger Länge und Dicke mit einer den Holzvorrat aufnehmenden, eine Vorschubeinrichtung und Andrückelemente aufweisenden Zufuhrrinne, vor deren Ausmündung das aus einem topfförmigen, in einem frontseitig offenen Gehäuse gelagerten Messerrotor bestehende Zerspanungsaggregat hin- und herbewegbar ist, wobei innerhalb des Messerrotors ein zu Zufuhrrinne hin offener Schneidraum vorgesehen ist, der zumindest von einer sich in Bewegungsrichtung des Zerspanungsaggregates beidseitig bis nahe an den Messerflugkreis erstrekkenden Gleitplatte begrenzt ist und in den eine als Preßelement wirkende, relativ zum Messerrotor beweg- und feststellbare und auf ihrer wirksamen Seite konvex gewölbte Gegenlage hineinragt, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Schneidraum eine Kompressionskammer (17) ausgebildet ist, die rückseitig von einer hinteren Abschlußwand (20, 20&min;) begrenzt ist und deren untere, der Gleitplatte entsprechende Begrenzung von einer Bodenplatte (18) gebildet ist und an deren oberen, der Bodenplatte (18) gegenüberliegenden Bereich Andrückelemente (Andrückschwerter 64, 64&min;) vorgesehen sind, und daß unmittelbar vor der Kompressionskammer (17) eine ortsfeste Eintrittsschwelle (41) angeordnet ist, deren Auflagefläche (42) gegenüber der Bodenplatte (18) um einen geringfügigen Betrag (a) überhöht ist.
2. Zerspanungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Kompressionskammer (17) eine in Achsrichtung des Messerrotors (1) verschiebbare Leitplatte (33, 33&min;) für den Holzeinschub angeordnet ist, die mit einem Schubantrieb (35, 70) und mit einer Gleitführung (37, 38, 39; 71) versehen ist.
3. Zerspanungsmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückelemente (Andrückschwerter 64, 64&min;) kreisbogenförmige Schwenkbewegungen ausführen, wobei ihre Schwenkachsen (67, 67&min;) an der Frontseite des Gehäuses (2) oder an senkrechten Wandteilen ( Frontscheibe 23, Abschlußwand 20&min;) der Kompressionskammer (17) auf der Verlängerung einer Geraden (e) liegen, welche die Achse (c) des Messerrotors (1) mit der Mitte (M) der Andrückzone (d) verbindet.
4. Zerspanungsmaschine nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Andrückelemente aus mehreren Andrückschwertern (64, 64&min;) bestehen, die an einem gemeinsamen Schwertträger (65, 65&min;) einzeln federnd angeordnet sind.
5. Zerspanungsmaschine nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der frontseitig angeordneten Schwenkachse (67) ein weiteres, gesondert angetriebenes Andrückelement schwenkbar gelagert ist, das unmittelbar vor der Kompressionskammer (17) wirksam ist.
6. Zerspanungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der der Messerrotor (1) mit einem auswechselbaren Messerring (8) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß bei Stillstand des Messerrotors (1) die Gegenlage (28) aus der Kompressionskammer (17) herausbewegbar ist und das Zerspanungsaggregat (Messerrotor 1, Gehäuse 2) seitlich über den Bereich der Zufuhrrinne (44) hinaus verschiebbar ist (Fig. 7).
7. Zerspanungsmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompressionskammer (17) mittels einer den Messerring (8) stirnseitig größtenteils abdeckenden Frontscheibe (23) am Gehäuse (2) befestigt ist (Fig. 1 bis 3).
8. Zerspanungsmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompressionskammer (17) im rückwärtigen Bereich mittels ihrer hinteren Abschlußwand (20&min;) auf einer starren Achse (55) und im vorderen Bereich am Gehäuse (2) mittels Halterungen (Ausdrehung 58; Laschen 61, 61&min;) abgestützt ist, die aus dem stirnseitigen Bereich des Messerringes (8) ausschwenkbar sind (Fig. 4, 5 und 6).
9. Zerspanungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderseitige Halterung (Ausdrehung 58) für die Kompressionskammer (17) an der Innenseite einer türartig am Gehäuse (2) angeschlagenen Frontscheibe (59) angebracht ist (Fig. 4 und 5).
10. Zerspanungsmaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Kompressionskammer (17) unten und oben mit stirnseitigen Segmentscheiben (56, 57) versehen ist, die mit dem Gehäuse (2) mittels Laschen (61, 61&min;) verbunden sind, die um Bolzen (62) oder um Scharniere (63) aus dem stirnseitigen Bereich des Messerringes (8) ausschwenkbar sind (Fig. 6).
11. Zerspanungsmaschine nach den Ansprüchen 2 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schubantrieb (35) für die Leitplatte (33) in der hohlen Welle (3) des Messerrotors (1) untergebracht und an der hinteren Abschlußwand (20) der Kompressionskammer (17) befestigt ist und daß die Gleitführung (37, 38, 39) an der Leitplatte (33) vorgesehen ist (Fig. 1 bis 3).
12. Zerspanungsmaschine nach den Ansprüchen 2 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Schubantrieb (70) und die axiale Gleitführung (71) für die Leitplatte (33&min;) in der hohlen starren Achse (55) untergebracht sind (Fig. 4 und 5).
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