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DE3590667C2 - Schwenkbarer Gesichtsschutz an einem Sicherheitshelm - Google Patents

Schwenkbarer Gesichtsschutz an einem Sicherheitshelm

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DE3590667C2
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DE
Germany
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Bo Gunnar Loennstedt
Ab Huddinge Elvometer
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ELVOMETER AB
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ELVOMETER AB
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    • A42HEADWEAR
    • A42BHATS; HEAD COVERINGS
    • A42B3/00Helmets; Helmet covers ; Other protective head coverings
    • A42B3/04Parts, details or accessories of helmets
    • A42B3/18Face protection devices
    • A42B3/22Visors
    • A42B3/225Visors with full face protection, e.g. for industrial safety applications

Landscapes

  • Helmets And Other Head Coverings (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen schwenkbaren Gesichtsschutz an einem Sicherheits­ helm, wobei das Gerät eine dem Schutz zugeordnete und einen im wesentlichen flachen Führungsabschnitt aufweisende An­ bringung und einen lösbar an dem Helm befestigten Halter aufweist, mit Führungseinrichtungen für den Führungsab­ schnitt, die es ermöglichen, daß die Anbringung in dem Halter um eine rechtwinklig gegenüber dem Führungsabschnitt verlaufende Achse schwenkbar ist, wobei ebenfalls eine Ver­ riegelungseinrichtung zum Verriegeln der Anbringung in un­ terschiedlichen Winkelpositionen gegenüber dem Halter vor­ handen ist.
Es ist mehr und mehr üblich geworden, an Sicherheitshelmen einen Gesichtsschutz zum Zweck des Schutzes anzubringen. In solchen Fällen ist es wünschenswert, das Zurückziehen des Gesichtsschutzes aus einer unteren Gebrauchsstellung in eine obere inoperative Position zu ermöglichen. Das Scharniermittel soll hier gewährleisten, daß es leicht ist, den Schutz zwischen diesen Positionen zu bewegen, während es gleichzeitig sicherstellen soll, daß sowohl in der Gebrauchs­ stellung als auch in der inoperativen Position gut befestigt ist. Weiterhin muß das Gerät robust und in der Lage sein, dem Gebrauch in schwierigen Bedingungen standzu­ halten, und es darf nicht derart angeordnet sein, daß die Gefahr besteht, daß es im Gebrauch zu Störungen führt.
Mehrere verschiedene Arten von schwenkbaren Gesichtsschützern wurden vor­ geschlagen und sind auf dem Markt, obwohl keines von ihnen vollständige Lösungen für die oben erwähnten Probleme bietet. Bei einer Art eines in der Einleitung erwähnten schwenkbaren Gesichtsschutzes, entsprechend dem schwedischen Patent 7802554-1, ist die Anbringung an dem Schutz zwischen dem Helm und einem daran befestigten Halter verklemmt. Der Halter ist derart geformt, daß er die Anbringung in verschiedenen Winkelposi­ tionen verklemmt, aber die Belastungen des Scharniers sind während des Schwenkens groß, was zu einer beachtlichen Ab­ nutzung führt, was seinerseits dazu führt, daß nach einiger Zeit die Befestigungspositionen nicht mehr voneinander un­ terschieden sind.
Bei einer weiteren Implementierung entsprechend der veröffent­ lichten schwedischen Auslegeschrift 341 574, werden Rei­ bungsunterlegscheiben und eine Schraubenfeder dazu verwendet, den Schutz in verschiedenen Winkelpositionen durch Reibung zu befestigen. Einer der Nachteile dieses Entwurfes ist, daß der schwenkbare Gesichtsschutz deutlich von dem Helm in einer Querrichtung vorspringt, mit dem Begleitrisiko von Unfällen.
Weiterhin bekannt ist ein Augenschutz für einen Schweißer, der an einem am Kopf getragenen Bügel schwenkbar angelenkt ist (US-PS 25 88 553). Der Augenschutz kann hochgeklappt werden und unter Überwindung eines Widerstands vor die Augen geklappt werden. Dabei drückt eine einseitig eingespannte Zungenfeder punktförmig auf eine Nockenfläche, so daß der Augenschutz vor die Augen gedrückt wird.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, einen gegenüber bekannten derartigen Geräten verbesserten schwenkbaren Gesichtsschutz zu schaffen.
Dies wird in Übereinstimmung mit der Erfindung durch ein Scharniergerät mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen erreicht. Der schwenkbare Gesichtsschutz kann daher derart ausgebildet werden, daß es nur wenig Platz erfordert, während es unterschiedene Positionen für den Schutz und gute Abnutzungswiderstandsfähigkeit ermöglicht.
Es ist hier besonders vorteilhaft, wenn die Kantenoberflächen derart angeordnet sind, daß eine größere Kraft notwendig ist, den Schutz aus seiner Gebrauchsstellung in seine inoperative Position zu bringen als umgekehrt. Dadurch wird die Gefahr, den Schutz unbeabsichtigt zurückzuziehen, verringert, während er leicht und schnell in seine Gebrauchs­ stellung abgesenkt werden kann.
Die Erfindung wird nun im einzelnen mit der Hilfe von in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsformen be­ schrieben, wobei
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Sicher­ heitshelmes ist, an dem ein schwenkbarer Gesichtsschutz mit der Hilfe eines erfindungsgemäßen Schar­ niergerätes befestigt wurde;
Fig. 2 eine Ansicht des Scharniergerätes in Fig. 1 von oben ist;
Fig. 3 ein Schnitt längs Linie III-III in Fig. 2 ist;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist; und
Fig. 5 ein dem Schnitt in Fig. 3 entsprechender Schnitt einer weiteren Ausführungsform ist.
Entsprechend Fig. 1 ist ein Gesichtsschutz 1 schwenkbar an einem Sicherheitshelm 3 mit der Hilfe eines Scharniergerätes 2 befestigt, und kann daher von der dargestellten Be­ triebsstellung in eine nicht dargestellte inoperative Posi­ tion zurückgezogen werden. In dem Scharniergerät 2 ist ein­ geschlossen eine dem Schutz 1 zugeordnete Anbringung 4 sowie ein lösbar an dem Helm 3 befestigter Halter 5. In diesem Fall ist der Halter 5 an dem Helm mit Hilfe eines Anbringungs­ elementes 6 befestigt, in dem er in Längsrichtung zwischen verschiedenen Verriegelungspositionen verlagert werden kann. Das Anbringungselement 6 kann selbstverständlich in vielen verschiedenen Arten je nach Bedarf verwirklicht werden.
Wie sich aus Fig. 2 und 3 ergibt, hat die Anbringung 4 einen im wesentlichen flachen Führungsabschnitt 7, der in Füh­ rungseinrichtungen 8 in dem Halter 5 untergebracht ist. Die Anbringung 4 ist schwenkbar in dem Halter 5 um einen Zapfen 9, der seine Achse unter rechten Winkeln gegenüber dem Führungsabschnitt 7 hat. Eine Verriegelungseinrichtung 10 ermöglicht ein Verriegeln der Anbringung 4 in verschiedenen Winkelpositionen gegenüber dem Halter 5 (siehe Fig. 3). Ent­ halten in der Verriegelungseinrichtung 10 sind Kantenoberflächen 11, 12 an der Anbringung 4 und ein in dem Halter 5 ent­ haltenes Sperrelement 13 zur federvorgespannten Zusammen­ wirkung mit den Kantenoberflächen. Das Sperrelement 13 ist hier eine Federplatte, die an einem Ende in dem Halter 5 befestigt ist, während ihr freies Ende nach vorwärts gerich­ tet ist.
Wenn die Anbringung 4 von der in ausgezogenen Linien in Fig. 3 dargestellten Position gedreht wird, ist die Ecke 14 zwischen Kantenoberflächen 11, 12 näher dem festen Ende des Sperrelementes 13 als wenn die Anbringung 4 von der durch strichpunktierte Linien dargestellten inoperativen Position zurück in die Gebrauchsstellung gedreht wird. Dies bedeutet, daß eine größere Kraft erforderlich ist, um den Schutz 1 von der Gebrauchsstellung in die inoperative Position zu ver­ schwenken, als von der inoperativen in die Gebrauchsstellung.
Das Sperrelement 13 ist geeigneterweise aus Metall her­ gestellt, während der Rest des Halters 5 geeigneterweise beispielsweise aus Kunststoff hergestellt sein kann. Die Anbringung 4 kann ebenfalls aus Kunststoff hergestellt sein. Der Halter 5 selbst kann einstückig sein, es ist jedoch auch möglich, bei Beibehaltung der Funktion, ihn zu trennen, bei­ spielsweise längs der in Fig. 2 dargestellten Schnittlinie, um das Anbringen des Sperrelementes 13 zu erleichtern. Die verschiedenen Teile des Halters 5 können dann in geeigneter Weise miteinander verbunden werden, beispielsweise durch Kleben.
In der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform ist das Sperrelement 13 einstückig mit dem Halter 5 und hat die weitere Aufgabe, den Zapfen 15 (von dem nur ein Ende darge­ stellt ist) in im wesentlichen halbkreisförmigen Lagerungs­ oberflächen 16 (von denen nur eine dargestellt ist) an dem Halter zu halten. Die Lageroberflächen 16 öffnen sich in Richtung auf das Sperrelement 13 und halten dadurch die Anbrin­ gung 4 sicher in dem Halter 5; jedoch auch so kann diese leicht verklinkt werden, wenn notwendig. Wie bei der vorhe­ rigen Ausführungsform ist eine größere Kraft erforderlich, den Schutz in seine inoperative Position zurückzuziehen, als ihn in seine Gebrauchsstellung abzusenken. In diesem Fall ist der Halter vorzugsweise vollständig aus Kunststoff herge­ stellt.
Es ist selbstverständlich möglich, die Größe des Schwenkwinkels zwischen der Gebrauchsstellung und der inoperativen Position zu ändern, indem andere Konfigurationen und Anordnun­ gen der Kantenoberflächen 11, 12 gewählt werden. Die Ecke 14 kann ggf. mehr oder weniger abgerundet werden, um die Dreh­ kraft zu verringern, die erforderlich ist, wenn ein starkes Sperrelement 13 verwendet wird. Der Führungsabschnitt 7 an der Anbringung 4 kann sehr einfach dadurch gebildet werden, daß das Sperrelement 13 mit der Unterseite der Anbringung 4 zusammenwirkt und mit seinem freien Ende nach vorne gerich­ tet ist.
In der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform enthält das Sperrelement 13 eine federvorgespannte Metallplatte, die an beiden gegenüberliegenden Enden in dem Halter 5 derart unter­ gebracht ist, daß ihre Ausbiegungsbewegung ermöglicht wird.

Claims (9)

1. Schwenkbarer Gesichtsschutz an einem Sicherheitshelm, enthaltend eine dem Gesichtsschutz zugeordnete Anbringung (4), die einen im wesentlichen flachen Führungsabschnitt (7) aufweist, des weiteren enthaltend einen an dem Helm befestigten Halter (5), der eine Führungseinrichtung (8) für den Führungsab­ schnitt (7) aufweist, so daß die Anbringung in dem Halter um eine Achse rechtwinklig gegenüber dem Füh­ rungsabschnitt schwenkbar ist, sowie eine Verriegelungs­ einrichtung (10) zum Verriegeln der Anbringung in verschiedenen Winkelpositionen gegenüber dem Halter, dadurch gekennzeichnet, daß ein in Verbindung mit dem Halter (5) angeordnetes federvorgespanntes Sperrelement (13) zusammen mit Kantenoberflächen (11, 12) an dem Führungsabschnitt die Verriegelungseinrichtung bildet und daß das Sperrelement (13) derart angeordnet und ausgebildet ist, daß es den Führungsabschnitt (7) einer Kraft unterwirft, die im wesentlichen rechtwinklig zu einer Kantenoberfläche des Führungsabschnittes verläuft und im wesentlichen in einer nach oben gerichteten Richtung in der Führungseinrichtung (8) des Halters (5) wirkt.
2. Schwenkbarer Gesichtsschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Kantenoberflächen (11, 12) eine Ecke (14) bilden, die derart angeordnet ist, daß eine größere Kraft erforderlich ist, um die Anbringung (4) von der Gebrauchsstellung des Geschichtsschutzes in dessen inoperative Position zu drehen als umgekehrt.
3. Schwenkbarer Gesichtsschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Kantenoberflächen (11, 12) im wesentlichen rechtwinklig zueinander verlaufen.
4. Schwenkbarer Gesichtsschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung (8) zwei parallel zueinander verlaufende Führungsarme aufweist, zwischen denen der Führungsabschnitt (7) untergebracht werden soll.
5. Schwenkbarer Gesichtsschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement einen federvorge­ spannten Arm mit einem freien nach vorne gerichteten Ende bildet.
6. Schwenkbarer Gesichtsschutz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungsabschnitt (7) mit zwei entgegengesetzt gerichteten Lagerzapfen (15) versehen ist, von denen jeder in einer im wesentlichen halbkreisförmigen Lage­ rungsoberfläche (16) an dem Halter (5) angeordnet ist, und daß das Sperrelement (13) derart angeordnet ist, daß es über den Führungsabschnitt (7) die Zapfen radial in Richtung auf die Lagerungsoberflächen (16) preßt, um die Anbringung (4) in dem Halter (5) zu halten.
7. Schwenkbarer Gesichtsschutz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (13) ein einstückiger Teil des vor­ zugsweise aus Kunststoff bestehenden Halters (5) ist.
8. Scharniergerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Sperrelement (13) aus Metall und in dem Rest des aus Kunststoff bestehenden Halters (5) ein­ seitig gelagert ist.
9. Schwenkbarer Gesichtsschutz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Sperrelement (13) eine an zwei entgegengesetzten Enden in dem Halter (5) untergebrachte federvorgespannte Metallplatte ist, die zwischen den Enden mit dem Führungsabschnitt zusammenwirkt.
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