DE3435066C2 - - Google Patents
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- DE3435066C2 DE3435066C2 DE19843435066 DE3435066A DE3435066C2 DE 3435066 C2 DE3435066 C2 DE 3435066C2 DE 19843435066 DE19843435066 DE 19843435066 DE 3435066 A DE3435066 A DE 3435066A DE 3435066 C2 DE3435066 C2 DE 3435066C2
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- Butt Welding And Welding Of Specific Article (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum automatischen
Zusammenschweißen von Fahrzeugachsen gemäß dem Oberbe
griff des ersten Anspruches; sie betrifft ferner eine
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des dreizehnten An
spruches (ersten Vorrichtungsanspruches).
Man kennt bereits derartige Verfahren und Vorrichtungen
zum Herstellen von Fahrzeugachsen. Diese haben jedoch
noch zahlreiche Nachteile. So wird beispielsweise bei
zahlreichen Vorrichtungen bzw. Verfahren zum Herstellen
von Fahrzeugachsen diese vor einer Schweißeinrichtung
aufgespannt und festgehalten und die Schweißquelle wird
entlang der herzustellenden Schweißnaht z. B. durch ei
nen Roboter bewegt. Das hat den Nachteil, daß die Bewe
gung der Schweißquelle in bis zu sechs Achsen program
miert werden muß, um die entsprechenden Bewegungen aus
führen zu können. Der Programmieraufwand ist entsprechend
groß. Hinzu kommt, daß Schweißfachleute, welche die
schweißtechnische Seite dieser Angelegenheit gut beur
teilen können, häufig nicht oder nur schwer in der Lage
sind, entsprechend schwierige Programmierungen vorzu
nehmen. Ferner ergeben sich bei ausschließlichem oder
überwiegendem Bewegen der Schweißstelle bei praktisch
stillstehender, zu bearbeitender Fahrzeugachse schweiß
technische Nachteile.
Weitere Nachteile ergeben sich bei den bisher bekannten
Schweißverfahren sowie den zugehörigen Schweißeinrich
tungen dadurch, daß die Fahrzeugachsen an den verschie
denen Schweißeinrichtungen neu positioniert werden müssen.
Es ergeben sich u. a. Toleranzfehler, die gegebenenfalls
mit Hilfe sensorischer Mittel korrigiert werden müssen.
Dadurch verschlechtert sich nicht nur die Produktionssicher
heit und die Qualität, sondern die Fertigungstoleranzen
und -Zeiten erhöhen sich.
Ein weiterer Nachteil der bisher bekannten Schweißverfah
ren und der zugehörigen Vorrichtungen besteht darin, daß
die zu fertigenden Fahrzeugachsen an ihren Achsenden auf
gespannt bzw. festgehalten werden. Beim Schweißen tritt
erfahrungsgemäß eine Erwärmung der Fahrzeugachse bis zu
80° Celsius auf; dadurch kommt es zu unkontrollierten,
unsymmetrischen Ausdehnungen des Werkstückes, was die
Qualität der Fahrzeugachse negativ beeinflussen kann.
Nachteilig ist bei bisher bekannten Vorrichtungen und Ver
fahren der eingangs erwähnten Art auch, daß innerhalb ei
ner Schweißvorrichtung oder einer Schweißstraße einzelne
Schweißeinrichtungen für je einen Schweißvorgang mehr
oder minder unabhängig voneinander eingerichtet sind.
Das hat zur Folge, daß die eine Schweißeinrichtung die
Arbeiten einer anderen Schweißeinrichtung nur dann über
nehmen kann, wenn erhebliche Umprogrammierungen bei ihr
und/oder bei den den Arbeitsablauf unterstützenden Hilfs
werkzeugen vorgenommen werden. Insbesondere muß die Zufuhr
der einzelnen Fahrzeugachsen zu den einzelnen Schweißein
richtungen mit einem entsprechend großen Aufwand angepaßt
werden. Ein längerer Stillstand der gesamten Vorrichtung
zum Schweißen der Fahrzeugachse bzw. einer entsprechenden
Schweißstraße läßt sich dabei nicht vermeiden.
Bei bekannten Vorrichtungen und/oder Schweißstraßen werden
die zu bearbeitenden Fahrzeugachsen über Hängebahnen oder
Überkopfeinrichtungen, z. B. mittels Hebezeuge usw. von der
Annahmestation zu der oder den Bearbeitungsstationen
befördert. In dieser Anmeldung werden nicht nur die
einzelnen Bearbeitungsstationen, sondern auch die An
nahme- und die Abgabestation(en) für die Fahrzeug
achse kurz "Station(en)" genannt. Die vorerwähnte,
bekannte Beförderungsart über Hängebahnen od. dgl.
ist bezüglich der Transportmittel aufwendig und außer
dem unfallträchtig. Außerdem besteht dabei ein weiterer,
stark ins Gewicht fallender Nachteil darin, daß in der
Regel die gesamte Fertigung entlang einer einzigen,
z. B. von einer Hängebahn gebildeten Förderstraße
erfolgt. Dementsprechend ist der Gesamt-Arbeitsablauf
von der Transportmöglichkeit der einzigen Förderstraße
abhängig; eine beliebig abrufbare Pufferung (Stapeln einzelner Fahr
zeugachsen innerhalb des Arbeitsablaufes) ist nicht möglich.
Dementsprechend bestimmt der zeitaufwendigste Arbeits
gang der gesamten Vorrichtung den gesamten Arbeitsab
lauf, also auch den Arbeitsablauf an den einzelnen, we
sentlich schneller arbeitenden Schweißeinrichtungen.
Außerdem wirken sich an Einzelstellen auftretende Still
standszeiten, die z. B. durch einzelne Maschinenstill
stände, Ungenauigkeiten, Unfälle notwendige Korrekturen
ergeben, jeweils auf den gesamten Fertigungsablauf inner
halb des Verfahrens bzw. der Vorrichtung oder Schweiß
straße aus. Dies setzt die Rentabilität der bisher be
kannten einschlägigen Schweißverfahren und der entspre
chenden Vorrichtungen erheblich herab.
Ein weiterer, wesentlicher Nachteil bisher bekannter
Arbeitsverfahren bzw. Vorrichtungen besteht in folgendem:
Beim automatisierten Schweißen von Fahrzeugachsen treten
gleichzeitig örtlich hohe Temperaturen, hochbrennbare
Gase (Schweißen) sowie in der unmittelbaren Nähe solcher
Bereiche hydraulische und pneumatische Vorrichtungen auf;
durch das enge örtliche Beieinander wird die Brandgefahr
erhöht (z. B. kann leicht in die Leckage von Öl ein sprühender
Funke vom Schweißvorgang hineinfallen).
Aus der DE-OS 26 28 620 ist bereits eine Methode zum Schweißen
von Achsen bekannt, wobei zwei achsgleiche Wellen über ein
Zentralteil mittels Elektronenstrahlschweißen zusammengefügt
werden. Einzelheiten bezüglich der Verfahrensabläufe sind
dieser Druckschrift jedoch nicht entnehmbar.
Weiterhin ist zum Stand der Technik die DE-OS 19 55 989
bekannt, die Spannelemente bei einer Schweißvorrichtung zum
Verbinden von Achsteilen zeigt.
Es besteht daher die Aufgabe, ein Verfahren zum auto
matischen Zusammenschweißen von Fahrzeugachsen zu
schaffen, bei dem unter weitgehender Vermeidung von
Nachteilen der bisher bekannten Herstellungsverfahren
dieser Art ein ökonomischer Arbeitsablauf bei besserer,
aber dennoch nicht zu komplizierter Programmierbarkeit
möglich ist und dabei insbesondere auch die Qualität
der herzustellenden Fahrzeugachsen praktisch gleich
bleibt oder gar verbessert wird. Ferner gehört mit zur
Aufgabe der Erfindung die Schaffung einer Vorrichtung
zur Durchführung eines solchen Verfahrens zum automa
tischen Zusammenschweißen von Fahrzeugachsen, wobei
die Vorrichtung bei einfacher Bedienbarkeit qualitativ
hochwertige Erzeugnisse liefert. Letzteres schließt mit
ein, daß an der Fahrzeugachse exakte, gute Schweißnähte
angebracht werden.
Die erfindungsgemäße Lösung besteht beim Verfahren der
eingangs erwähnten Art insbesondere aus den im Kennzeich
nungsteil des ersten Anspruches genannten Verfahrens
schritten. Bei einer solchen Verfahrensweise kann die
Fahrzeugachse vor Beginn des Schweißens einmal in einem
günstigen Werkstückbereich eingespannt, dann an sämt
lichen Schweißeinrichtungen vorbeigeführt und zum Schluß
an einer Entladestation abgegeben werden.
Auch sehr unterschiedliche Schweißvorgänge können bei
Vermeidung oder wenigstens stark verminderter Umweltbe
lastung sowie weitgehend entfernt von Bedienungspersonen
durchgeführt werden, wodurch auch die Gefahr von gesund
heitlichen Schäden von diesen Bedienungspersonen weit
gehend ferngehalten werden kann. Außerdem ist eine der
artige Bearbeitungsweise vergleichsweise unfallsicher.
Die vergleichsweise hohen Anforderungen, die an die
Schweißqualität bei Fahrzeugachsen gestellt werden,
können erfüllt werden. Fahrzeugachsen sind nämlich,
wie bekannt, hohen Belastungen ausgesetzt, besonders,
wenn es sich um Lastwagen-Achsen handelt.
Zusätzliche Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens sind in den Verfahrens-Unteransprüchen
aufgeführt.
Bezüglich der Vorrichtung besteht die erfindungsgemäße
Lösung für eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
dreizehnten Anspruches insbesondere in den Kennzeich
nungsmerkmalen dieses dreizehnten Anspruches. Bezüg
lich der Vorteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung
gelten die zum Verfahren bereits genannte Aufgaben
stellung und Vorteile analog.
Zusätzliche Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind in den weiteren Vorrichtungsansprüchen
aufgeführt.
Nachstehend ist die Erfindung anhand von vorteilhaften
Ausführungsbeispielen mit ihren erfindungswesentlichen
Einzelheiten in Verbindung mit der Zeichnung noch be
sonders erläutert. Es zeigen, zum Teil stärker schema
tisiert sowie in unterschiedlichen Maßstäben
Fig. 1 bis 8 Aufsichten auf die Gesamtvorrichtung, die zeich
nerisch jeweils in einzelnen Aufsichts-Abschnit
ten wiedergegeben ist,
Fig. 9 eine Aufsicht der gesamten Vorrichtung in sche
matischer Blockdarstellung mit Zuordnung der
Fig. 1 bis 8 innerhalb der Gesamtvorrichtung
sowie
Fig. 10 eine perspektivische, schematisierte Dar
stellung einer in der Vorrichtung nach Fig. 1
bis 9 hergestellten Fahrzeugachse,
Fig. 11 bis 17 Seitenansichten im Bereich einer Schweiß
station mit Übergabeeinrichtung zwischen
Schweißvorrichtung und Zuführung und
Fig. 18 bis 22 Teilseitenansichten von Schweißstationen.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Vorrichtung bildet
im wesentlichen eine Schweißstraße, die schematisch
in Fig. 9 durch die einzelne Bearbeitungsstationen
kennzeichnende Blöcke A bis H dargestellt ist. Den
einzelnen Stationen A bis H entsprechen die Fig. 1
bis 8.
Die Vorrichtung 1 dient zur Herstellung einer Fahrzeugachse, nach
stehend auch Fahrzeug-Achskörper 2 (Fig. 10) genannt. Mittels der im
wesentlichen eine Schweißstraße bildenden Vorrichtung 1 werden bei
einem Achsen-Grundkörper 3 Flansche 4, ein Deckel 5,
Federsättel 6 sowie Gegenplatten 7 und eine
Balkonplatte 8 angeschweißt.
Zum Anschweißen dieser Teile sind im Ausführungsbei
spiel vier Schweißstationen 9 bis 12 vorgesehen, die
in den Fig. 3, 5, 6 und 7 erkennbar sind. Außerdem ge
hören zu der Vorrichtung noch eine Heftstation 13 für
die Flansche 4 (Fig. 2) und eine Heft- und Bestückungs
station 14 (Fig. 4) für den Deckel 5 und weiterhin eine
Beladestation 15 und eine Entladestation 16.
Die vorerwähnten Bearbeitungsstationen 9 bis 16 sind
entlang einer Zuführung 17 (vgl. Fig. 9) nebeneinander
angeordnet. Die Fig. 1 bis 8 sowie 11 bis 17 lassen
gut erkennen, daß die Zuführung im wesentlichen zwei
parallele Führungsbahnen 18 mit Bodenschienen 19 auf
weist, auf denen jeweils ein Transportfahrzeug 20, 21
läuft. Das Transportfahrzeug 20 bildet dabei ein Hin
transportfahrzeug und läuft auf der den Schweiß
stationen 9 bis 12 und dgl. zugewandten Führungsbahn 18a,
während das andere Transportfahrzeug 21 als Rücktrans
portfahrzeug ausgebildet ist und auf der Führungsbahn 18b
läuft.
Mit Hilfe des Transportfahrzeuges 20 können mit Achskör
pern 2 bestückte Werkstückträger 22 zu den einzelnen Ar
beitsstationen transportiert werden. Durch die Anordnung
der Führungsbahnen parallel zu der Reihe der Bearbeitungs
stationen besteht die Möglichkeit eines wahlfreien Zuganges
zum Hin- oder Abtransport von Achsenkörpern zu den einzel
nen Stationen.
Die Werkstückhalter 22 sind im Ausführungsbeispiel im
Querschnitt etwa quadratisch ausgebildet und weisen an
jeder Flachseite Aufspannstellen 23 auf. Bedarfsweise
können anstatt von vier Aufspannstellen 23 bei anderer
Querschnittswahl der Werkstückträger 22 auch eine gerin
gere oder größere Anzahl von Aufspannstellen vorgesehen
sein. An diesen Aufspannstellen 23 sind jeweils Spann
halter 24 befestigbar, die ihrerseits während des gesam
ten Bearbeitungsprozesses des Achsenkörpers 2 mit diesem
in einer bei Beginn des Fertigungsvorganges ausgerichteten
Lage verbunden bleiben. Besonders vorteilhaft ist dabei,
daß die Spannhalter 24 im Bereich des Differentialgehäu
ses 25 und somit mittig am Achsenkörper 2 angreifen. Die
Halteverbindung zwischen Spannhalter 24 und Achskörper 2
kann dabei durch Spannpratzen erfolgen, die einseitig in
eine Öffnung des Differentialgehäuses 25 eingreifen. Die
se Art der Befestigung hat den erheblichen Vorteil, daß
während der Schweißvorgänge auftretende Erwärmungen nicht
zu unkontrollierten und unsymmetrischen Ausdehnungen des
Werkstückes führen, so daß keine negative Beeinflussung
auftritt. Wie schon vorerwähnt, bleibt der Spannhalter 24
nach seinem einmaligen ausgerichteten Verbinden mit einem
Achskörper 2 bis zur Fertigstellung mit diesem verbunden.
Entsprechend der Ausbildung der Spannhalter 24 sind die
vorgesehenen Aufspannstellen 23 bei den Werkstückträgern
22 sowie bei den weiteren, noch zu beschreibenden Ein
richtungen, die zeitweilig mit den Spannhaltern 24 zu
zusammenarbeiten, gleich und für die Spannhalter 24 pas
send ausgebildet. Durch die vorerwähnten Maßnahmen wird
vermieden, daß die jeweils zu bearbeitenden Achskörper
bei den Bearbeitungsstationen aus und jeweils neu einge
spannt werden müssen, wodurch erhebliche Positionier
fehler auftreten könnten.
Der Hintransportwagen 20 ist im Ausführungsbeispiel als
Doppelwagen zur Aufnahme von 2 Werkstückträgern 22 ausge
bildet. Aus den Fig. 2 bis 8 ist erkennbar, daß neben den
Schweißstationen 9 bis 12 und auch neben den Heftstationen
13 und 14 Ablagespeicher 26 zur vorübergehenden Aufnahme
von Werkstückträgern 22 angeordnet sind. Der Abstand die
ser Ablagespeicher 26 von jeweils beidseitig benachbarten
Stationen ist jeweils gleich und entspricht dem Abstand
der beiden auf dem Hintransportfahrzeug 20 vorgesehenen
Aufnahmen für Werkstückträger 22. Dadurch besteht die Mög
lichkeit, gleichzeitig an zwei Stellen Werkstückträger ab
zugeben oder zu übernehmen. Die Ablagespeicher 26 sind
etwa fluchtend zu Aufnahmeeinrichtungen 27 parallel zur
Haupttransportrichtung (Zuführung 17) angeordnet.
Fig. 11 bis 17 zeigen in einer Seitenansicht die Schweißstation 9,
die neben den Führungsbahnen 18a, 18b für die Transport
fahrzeuge 20, 21 angeordnet ist. Die Schweißstation 19 und
auch die weiteren Stationen 10 bis 12 sowie 13 bis 16 wei
sen gleichermaßen Einrichtungen auf, die zur Übernahme von
mit Achskörpern 2 bestückten Werkstückträgern 22 und zum
Zuführen einzelner Achskörper zu dem jeweiligen Bearbei
tungsvorgang dienen. Bei den Schweißstationen 9 bis 12
bilden diese Einrichtungen Übergabestationen 28 zu der
jeweiligen Schweißeinrichtung 29 bzw. 30 bis 32. Die
Übergabestation 28 hat eine Aufnahmeeinrichtung 27
sowie eine Zuführeinrichtung 33. Durch die Aufnahme
einrichtung(en) 27 können Werkstückträger 22 beispiels
weise von dem Transportfahrzeug 20 übernommen werden.
Die Aufnahmeeinrichtungen haben insbesondere durch
Seitenflansche 34 gebildete Halterungen und die Werk
stückträger 22, die stirnseitig mit Lagerbohrungen 35
(vgl. z. B. Fig. 12) versehen sind, können in diesen
Seitenflanschen 34 drehbar nach der Übernahme von dem
Transportfahrzeug 20 gelagert werden. In den Fig. 12 bis 17
sind die Achskörper 2 noch stärker schematisiert dargestellt.
Zur Übergabe von Werkstückträgern 22 beispielsweise
von dem Transportfahrzeug 20 zu der Aufnahmeeinrichtung
27, sind die Aufnahmen an den Transportfahrzeugen als
festlegbare Schiebehalter 36 mit quer zur Haupttrans
portrichtung verlaufenden Schiebeführungen ausgebildet.
In Übergabelage fluchten an der Aufnahmeeinrichtung 27
und den Fahrzeugen 20, 21 vorgesehene Schiebeführungen
37, so daß der Schiebehalter 36 mit dem darauf befind
lichen Werkstückträger 22 bis zu der Aufnahmeeinrichtung
27 verschoben werden kann. Dort wird er dann mittels ei
ner Drehlagerung 38 mit der Aufnahmeeinrichtung verbun
den, so daß anschließend der Schieberhalter 36 wieder in
Ausgangslage auf das Fahrzeug 20 zurückfahren kann (vgl.
Fig. 12 bis 14). Auch die sich an die Aufnahmeeinrich
tung 27 zur Schweißeinrichtung 29 hin anschließende Zu
führeinrichtung 33 ist mit einem Brückenschieber 39 ausge
rüstet, der gemäß dem Doppelpfeil Pf1 in Fig. 11 hin und
her verschiebbar ist. Mit Hilfe dieses Brückenschiebers
39 können einzelne Achskörper 2 zusammen mit den an ihnen
fixierten Spannhaltern 24 von dem in der Aufnahmeeinrich
tung 27 drehbar gelagerten Werkstückträger 22 übernommen
und einem Schweißpositioniertisch 40 bei der Schweißein
richtung 29 zugeführt werden. Der Zuführablauf ist gut
aus den Fig. 11 bis 16 erkennbar. Erwähnt sei noch,
daß der Werkstückträger 22 im Ausführungsbeispiel
- ausgehend von der Beladestation 15 - mit drei Achs
körpern 2 bestückt wird. Innerhalb der Aufnahmeeinrich
tung 27 steht dann auch die vierte Seite des Werkstück
trägers 22 zur Aufnahme eines Achskörpers zur Verfü
gung. Dies kann beispielsweise dazu benutzt werden, daß
trotz eines mit drei Achskörpern bestückten Werkstück
trägers 22 von der Schweißeinrichtung ein vierter, fer
tig geschweißter Achskörper übernommen und zwischenge
lagert werden kann. Auch dies trägt zur optimalen Aus
nutzung der Vorrichtung 1 mit bei. Auch die Bereit
stellung von mit Achskörpern 2 bestückten Werkstückträ
gern 22 bei den Ablagespeichern 26 ermöglicht schnelle
Werkstückwechsel bei kurzen Zuführwegen, so daß nach ei
nem Bearbeitungszyklus beim Ab- und Zuführen von einem
neuen Achskörper nur sehr kurze Totzeiten entstehen.
Zur Positionierung von dem oder den Schweißköpfen 41 und
dem Achskörper 2 relativ zueinander, ist eine Dreiachsen-
Bahnsteuerung 42 vorgesehen, mittels der der Schweißpo
sitioniertisch 40 während des Schweißvorganges in seinen
Bewegungen gesteuert wird, während der oder die Schweiß
köpfe 41 still stehen. Der Programmieraufwand für eine
solche Drei-Achsen-Bahnsteuerung ist vergleichsweise ge
ring und unkompliziert. Außerdem können durch das Positio
nieren des Achskörpers schweißtechnisch günstige Lagen
wie z. B. die sogenannte "Wannenlage" eingenommen werden.
In den Fig. 3, 5, 6 und 7 ist erkennbar, daß für jede
Schweißstation 9 bis 12 eine mit 42 bezeichnete Drei-
Achsen-Bahnsteuerung und außerdem eine weitere mit 43
bezeichnete Steuerung vorgesehen sind. Die Steuerung 43
dient dabei insbesondere für die Steuerung der Übergabe
station 28 sowie zum Positionieren des Schweißkopfes 41.
Auch bei den weiteren Bearbeitungsstationen 13 bis 16
sind Steuerungen 44 zur Steuerung der dort erfolgenden
Funktionsabläufe vorgesehen. Bei der Beladestation 15
erkennt man noch eine mit 45 bezeichnete Hauptsteuerung,
die unter anderen zur Koordinierung und Optimierung der
gesamten Arbeitsabläufe dient und die auch mit den an
deren Steuerungen 42 bis 44 in Verbindung steht.
Die bei den Schweißstationen 9 bis 12 vorgesehenen
Steuerungen 43 dienen unter anderem dazu, daß während
des automatischen Produktionsablaufes die Schweißköpfe
automatisch nach Beendigung des Schweißens aus dem Kol
lisionsbereich gefahren und nach Übergabe eines neuen
Achskörpers 2 wieder automatisch in Zündposition gefah
ren werden. Zu Einrichtzwecken können die Schweißköpfe
von Hand über Verstellmotoren in entsprechende Positionen
gefahren werden.
Parallel zu der Führungsbahn 18a für das Hintransport
fahrzeug 20 weist die Zuführung 17 eine weitere Führungs
bahn 18b für das zweite Transportfahrzeug 21 auf. Ins
besondere dient dieses Transportfahrzeug zum Rücktrans
port von leeren Werkstückträgern 22 zur Beladestation 15.
Darüberhinaus besteht aber die Möglichkeit, dieses Trans
portfahrzeug 21 auch für Zwischentransporte oder Umsetz
vorgänge einzusetzen.
An den Endbereichen der Führungsbahnen 18a, 18b sind
Übergabeeinrichtungen 46 vorgesehen, mittels denen Werk
stückträger 22 einerseits von der Entladestation auf die
Rückführungsbahn 18b oder von dieser zu der Belade
station 15 umgesetzt werden können. Die beiden Führungs
bahnen 18a u. 18b weisen einen vergleichsweise geringen
Parallelabstand auf, wobei dieser insbesondere so bemes
sen ist, daß eine Übergabe von Werkstückträgern von einem
Transportfahrzeug auf das andere gut möglich ist.
Die Transportfahrzeuge 20, 21 weisen voneinander unab
hängige Antriebe auf und stehen in Steuerverbindung mit
dem Rechner 45 zur Koordinierung und Optimierung der
Fahrwege. Dieser Hauptrechner 45 steht weiterhin mit den
Steuerungen 42 bis 44 in Verbindung.
Ein Fertigungsablauf mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Schweißstraße kann folgendermaßen aussehen:
Ausgehend von Fig. 1 werden zunächst Achskörper 2
bei der Beladestation 15 bereitgestellt. Bei dieser
Beladestation befindet sich eine Halteeinrichtung 47,
mittels der Achskörper 2 jeweils beidseitig erfaßt
werden können. Zwischen der Halteeinrichtung 47 be
findet sich eine Zuführeinrichtung 33, von der Achs
körper 2, die dort in vorgegebener Lage mit Spann
haltern 24 verbunden werden, einer Aufnahmeeinrichtung
27 zugeführt werden können. In dieser Aufnahmeeinrich
tung 27 befindet sich in Aufnahmestellung ein leerer
Werkstückträger 22, an den jeweils nach Weiterdrehung
um 90°, mit Hilfe des Brückenschiebers 39 nacheinan
der drei Achskörper 2 übergeben werden. Erwähnt sei
noch, daß die bei der Halteeinrichtung 47 in definier
ter Lage mit einem Achskörper 2 verbundenen Spannhalter
24 während des gesamten Bearbeitungsdurchlaufes mit dem
Achskörper 2 verbunden bleiben.
Nach dem Laden des Werkstückträgers 22 mit drei Achs
körpern 2 steht dieser zur Übernahme durch das Trans
portfahrzeug 20 bereit. Dieses übernimmt den beladenen
Werkstückträger 22 und kann diesen auf dem in Fig. 2
erkennbaren Ablagespeicher 26 ablegen. Dieser Ablage
speicher 26 befindet sich in der Mitte zwischen der
Beladestation 15, die in Fig. 1 wiedergegeben ist, und
der sich links daran anschließenden Heftstation 13
(Fig. 2). Bei der Übernahme eines zweiten, beladenen
Werkstückträgers 22 bei der Beladestation 15, kann auch
der zwischen-abgelegte Werkstückträger 22 von dem Ab
lagespeicher 26 übernommen werden. Das Transportfahr
zeug 20 ist nun mit zwei Werkstückträgern und sechs
Achskörpern beladen.
Gegebenenfalls könnten die Führungsbahnen 18a, 18b
(Fig. 1) auch nach rechts verlängert sein, wie dies
strichliert angedeutet ist, so daß dann ein Beladen
des Transportfahrzeuges 20 nacheinander mit zwei be
ladenen Werkstückträgern 22 ohne Zwischenablage auf
dem Ablagespeicher 26 möglich wäre.
Das Transportfahrzeug 20 fährt nun bis zu der Heft
station 13 und übergibt einen Werkstückträger 22 an
den Ablagespeicher 26 und den anderen Werkstückträ
ger 22 an die Aufnahmeeinrichtung 27. Der vorbeschrie
bene Belade- und Übergabezyklus läuft dann so oft ab,
bis bei allen Stationen mit Achskörpern 2 bestückte
Werkstückträger 22 vorhanden sind. Bei einer Ausführungs
form der Vorrichtung gemäß Fig. 1 bis 8 würden sich
dann fünfundvierzig Achskörper 2 in der Schweißstraße
befinden. Gut zu erkennen ist in den Figuren auch, daß
die Zuführeinrichtungen 33, die Aufnahmeeinrichtungen
27 und die Ablagespeicher 26 bei den einzelnen Stationen
jeweils gleich ausgebildet sind. Dadurch ergeben sich
unter anderem herstellungstechnische Vorteile und wei
terhin auch Vorteile hinsichtlich von Ersatzteilbevorratung,
Service usw.
In der Heftstation 13 werden die einzelnen Achskörper
nacheinander von dem Werkstückträger 22 auf die Zuführ
einrichtung 33 übergeben und es erfolgt dort ein Heft
vorgang für die Flansche 4 (Fig. 2).
In der Schweißstation 9 (Fig. 3), die sich an die in Fig. 2 ge
zeigte Heftstation 13 links anschließt, erfolgt das
endgültige Anschweißen der Flansche 4. In dieser Station
9 ist eine Schweißeinrichtung 29 mit vier Schweißköpfen
41 vorgesehen. Der Schweißtisch 40 kann einen darauf
befindlichen Achskörper 2 mit Hilfe der Bahnsteuerung 42
um 270° drehen und zusätzlich auf einer Linearachse
den Achskörper parallel zur Drehachse von diesem ver
fahren (vgl. auch Fig. 18).
Die Schweißköpfe 41 sind zu Einrichtzwecken von Hand
über Verstellmotoren in Position fahrbar. Während des
automatischen Ablaufes werden die Schweißköpfe von der
NC-Steuerung 42 automatisch nach Beendigung des Schwei
ßens aus dem Kollisionsbereich und nach Übergabe eines
neuen Achskörpers 2 wieder automatisch in Zündposition
gefahren.
An die Schweißstation 9 schließt sich eine in Fig. 4
gezeigte Heft- und Bestückungsstation 14 an. Der Funk
tionsablauf entspricht im wesentlichen dem der
Heftstation 13 (Fig. 2).
An die Heft- und Bestückungsstation 14 für Deckel 5 bis 8
(vgl. Fig. 10) schließt sich eine weitere Schweiß
station 10 an, in der der Deckel 5 geschweißt wird (Fig. 5 u. 19).
Dabei wird ein auf dem Schweißpositioniertisch 40 be
findlicher Achskörper 2 zunächst um 45° gekippt, wie
dies in der Seitenansicht gemäß Fig. 19 strichpunktiert
angedeutet ist. Dadurch kann in der schweißtechnisch
günstigen Wannenlage geschweißt werden. Der Schweiß
positioniertisch 40 hat drei Bewegungsachsen mit einer
Rundachse und zwei um 90° zueinander beweglichen
Linearachsen. Auch hier kann der Schweißkopf 41 von
Hand über Verstellmotoren zu Einrichtzwecken verstellt
werden und wird während des automatischen Ablaufes beim
Wechseln eines Achskörpers automatisch aus dem Kollisions
bereich gefahren.
An die Schweißstation 10 schließt sich eine weitere, in
Fig. 6 u. 20 gezeigte Schweißstation zum Anschweißen der Feder
sättel 6 sowie der Gegenplatten 7 an. Bei dieser Schweiß
station 11 sind zwei Schweißköpfe 41 vorgesehen. Der zu
bearbeitende Achskörper 2 kann hier mit Hilfe des Schweiß
positioniertisches 40 um 270° gedreht und zusätzlich auf
einer Linearachse parallel und senkrecht zur Drehachse
des Achskörpers verfahren werden (Fig. 20).
Auch hier weist die Schweißeinrichtung 11, die in Seitenansicht
in Fig. 20 erkennbar ist, eine Einrichtung 101 auf, mit deren Hilfe
der Schweißkopf vor Beginn des Schweißens und insbesondere nach Be
endigung des Schweißvorganges aus dem Kollisionsbereich des Werk
stückes herausgefahren bzw. in Betriebsstellung hineingebracht wer
den kann.
An die Schweißstation 11 schließt sich die in Fig. 7
erkennbare Schweißstation 12 zum Schweißen der Balkon
platte 8 an. Etwa vergleichbar wie bei der Schweiß
station 10 zum Schweißen des Deckels 5 kann auch beim
Schweißen der Balkonplatte der Achskörper 2 um 45°
in Wannenlage gekippt werden. Der Schweißpositionier
tisch 40 ermöglicht eine Bewegung um eine Rundachse und
zwei um 90° zueinander bewegliche Linearachsen. Die
übrigen Einrichtungen entsprechen denen bei den anderen
Schweißstationen. Eine Besonderheit bei dieser Schweiß
station 12, die auch gut in Fig. 21 und 22, erkennbar ist,
besteht darin, daß der Schweißpositioniertisch 40 in
Querzuführrichtung am Ende angeordnet ist und das zwi
schen dem Schweißtisch und der davor befindlichen Zu
führeinrichtung 33 seitlich versetzt außerhalb des Zu
führbereiches die Schweißeinrichtung 32 angeordnet ist.
Insbesondere für den Störfall ist von wesentlicher
Bedeutung, daß die Schweißstation 9 zum Schweißen der
Flansche 4 und die Schweißstation 11 zum Schweißen der
Federplatten 6 und der Gegenplatten 7 soweit gleich aus
gebildet sind, daß sie sich gegenseitig ersetzen können.
Das gleiche gilt auch für die Schweißstationen 10 und 12.
Insbesondere kann dadurch ein Stillstand der gesamten
Schweißstraße vermieden werden, da bei Ausfall einer
Schweißstation eine entsprechend andere deren Funktion
mit übernehmen kann. Vorteilhaft ist dabei auch, daß die
parallel zu der Reihe von Schweißstationen angeordnete
Zuführung 17 ein unabhängiges Zuführen von Achskörpern
2 zu den anderen Stationen ermöglicht.
Als letzte Station ist die Entladestation 16 (Fig. 8)
anschließend an die Schweißstation 12 angeordnet. Hier
können vom Transportfahrzeug 20 an die Aufnahmeeinrich
tung 27 übergebene, mit fertigen Fahrzeug-Achskörpern 2
bestückte Werkstückträger 22 entladen werden, wobei die
Achskörper 2 über die Einrichtung 33 nacheinander abge
führt werden können. Ebenso wie bei der Beladestation 15,
ist die Aufnahmeeinrichtung 27 seitlich zu einer Übergabe
einrichtung 46 verfahrbar angeordnet. Die leeren Werk
stückhalter 22 können dadurch von der Aufnahmeeinrich
tung 27 über die Übergabeeinrichtung 46 an das Rücktrans
portfahrzeug 21 übergeben werden. In umgekehrter Folge
läuft dann der Übergabewechsel der Werkstückhalter 22
bei der Beladestation 15 ab.
Während des Arbeitsablaufes steht das Transportfahrzeug
20 in Bereitschaft bei der Schweißstation 10, da diese
die Taktzeit der Schweißstraße bestimmt. Selbst wenn
das Transportfahrzeug 20 andere Manipulationen an an
deren Stationen ausführt, hat die Station 10 Abruf
vorrang. Durch die zwischengeschalteten Ablagespeicher
26 kann das Transportfahrzeug die Schweißstation 10 im
mer vorrangig bedienen. Erwähnt sei noch, daß die Spann
halter 24 und auch die Werkstückträger 22 kodiert sind.
Bei einem Achskörperprogrammwechsel sind nur wenige, ein
fach durchführbare Umstellvorgänge erforderlich und die
Vorrichtung 1 kann dann im weiteren unverändert auch an
dere Achskörpertypen bearbeiten.
Um einen definierten Schweißstromfluß bei den Schweiß
stationen zur Verfügung zu haben, sind die Spannhalter
24 mit Schweißstrom-Steckanschlüssen ausgerüstet.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 benötigt zur Versor
gung nur eine Energieform, nämlich elektrischen Strom,
da die Antriebe für die Fahrzeuge, die Übergabestation,
die Positionierung, die Halterungen und dgl. elektrisch
und/oder elektromechanisch ausgebildet sind.
Mit 48 ist in den Figuren eine Sicherheitsumgrenzung
angedeutet, durch die insbesondere auch eine geschlos
sene Gehäuseeinheit gebildet ist. Die gesamte Vorrich
tung kann auf einer entsprechenden Grundplatte montiert
und gegebenenfalls auch demontiert werden.
Die vorbeschriebenen, erfindungsgemäßen Maßnahmen er
geben die nachfolgend kurz zusammengefaßten Vorteile.
Die Verwendung von Spannhaltern 24 in Verbindung mit
entsprechenden Aufnahmen und Führungen bei den einzelnen
Bearbeitungsstationen ergibt eine hohe Lagegenauigkeit
der Achskörper im Fertigungsablauf und eine hohe Pro
duktions- und Qualitätssicherheit. Außerdem ist durch
die mittige Anbringung der Spannhalter 24 an den Achs
körpern eine symmetrische Wärmedehnung möglich.
Die Ausbildung der Zuführung mit Bodenschienen und
Schienenfahrzeugen ergibt eine einfache Installierbar
keit, eine gute Zugänglichkeit bei erhöhter Sicherheit
und Servicefreundlichkeit. Außerdem sind bei dieser Aus
bildung der Zuführung genaue Anfahrpositionen an den
Übergabestellen möglich.
Der Einsatz der vorgesehenen Werkstückträger 22 mit
Halterungen für mehrere Achskörper 2 ergibt eine er
höhte Kapazität bei gleichzeitig vorhandener Platz
ersparnis. Außerdem ist dadurch auch eine Pufferwirkung
erzielbar, durch die mit sehr geringen Totzeiten gear
beitet werden kann.
Die Kombination eines Doppel-Transportfahrzeuges 20 mit
einem Einzelfahrzeug 21 für den Rücktransport ergibt
eine hohe Verfügbarkeit der Vorrichtung und es sind da
durch auch Fahrzeugmanipulationen während der Schweiß
vorgänge möglich.
Weitere wesentliche Vorteile der erfindungsgemäßen Vor
richtung bzw. des Verfahrens wurden an Hand der Vorbe
schreibung bereits aufgeführt.
Alle in der Beschreibung, den Ansprüchen und der
Zeichnung dargestellten Merkmale können sowohl ein
zeln als auch in beliebiger Kombination miteinander
erfindungswesentlich sein.
Claims (34)
1. Verfahren zum automatischen Zusammenschweißen von
Fahrzeug-Achskörpern aus einem Grundkörper und
vorbereiteten Einzelteilen, bei dem in mindestens einer
Arbeitsstation Relativbewegungen zwischen dem Achskörper
sowie Schweißstellen vorgenommen werden und eine Zu- und
eine Abfuhr der zu bearbeitenden Achskörper stattfindet,
dadurch gekennzeichnet, daß der Achskörper bei Beginn des
Fertigungsvorganges einmal ausgerichtet sowie aufgespannt
und einzelnen Schweißstationen wählbar nacheinander bis zu
einer Entladestation zugeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Achskörper (2) bei seinem Mittelbereich aufgespannt und in
dieser Aufspannung unverändert die Schweißposi
tionierbewegungen ausführt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schweißkopf(köpfe) während des Schweißvorganges
fest steht (fest stehen) und nur der zu bearbeitende
Achskörper die Schweiß und Transportbewegungen ausführt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß Achskörper im Wege des Arbeitsablaufes
aus dem fortschreitenden Arbeitsprozeß zeitweise heraus
genommen werden.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die aufgespannten Achskörper von der
Aufnahmestelle zu den einzelnen Bearbeitungsstationen und
von dort bis zur Entladestation einerseits befördert
werden und das Rücktransportieren von Haltemitteln entlang
unterschiedlicher, voneinander unabhängiger Bahnen
erfolgt.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Hin- und/oder Zurückbefördern auf
mindestens einer ebenerdigen Bahn erfolgt.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß neben dem Transportieren in
Haupttransportrichtung zwischen den einzelnen Stationen
Achskörper gleichzeitig quer zur Haupttransportrichtung
transportiert werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens an einer Arbeitsstation
bearbeitete Werkstücke auf eine Rücktransportbahn
übergeben und von dort zu einer separaten Entnahmestation
transportiert werden und daß gegebenenfalls im laufenden
Arbeitsgang mehrere unterschiedlich zu bearbeitende
Achskörper bearbeitet werden, von denen ein Achsentyp
einen längeren Arbeitsweg durchläuft und dann vorzugsweise
bis zur Entladestation läuft und ein anderer, weniger zu
bearbeitender Achskörper-Typ vorzeitig auf eine
Rücklaufbahn zur Entladestation bewegt wird.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Achskörper während des
Schweißvorganges in eine "Wannenlage" bezüglich der
Schweißnaht geführt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß Schweiß und/oder Übergabevorgänge
und/oder das Bereitstellen von Transporteinrichtungen
zeitlich gleichzeitig und/oder überdeckend stattfindet.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß während des Schweißens an einer
Schweißeinrichtung bei der zugehörigen Übergabestation
eine Ergänzung des Vorrates an zu bearbeitenden
Achskörpern erfolgt.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei Schweißeinrichtungen
gleiche Funktionsabläufe ausführen können und bedarfs- und/oder
zeitweise unterschiedliche Schweißvorgänge
durchführen.
13. Vorrichtung zum automatischen Zusammenschweißen von
Fahrzeug-Achskörpern aus einem Grundkörper und
vorbereiteten Einzelteilen, wobei Arbeitsstationen mit
mindestens einer Schweißeinrichtung, einer
Halteeinrichtung für die Achskörper sowie mit einer
Positioniervorrichtung zum Positionieren von
Schweißeinrichtung und Halteeinrichtung relativ
zueinander vorgesehen sind, und die eine
Transporteinrichtung hat, dadurch gekennzeichnet, daß
Schweißstationen (9 bis 12) entlang einer Zuführung (17)
nebeneinander und unabhängig voneinander mit Werkstücken
(Achskörper 2) bestückbar angeordnet sind und daß in ihrem
Bewegungsablauf auf die Arbeitsabläufe in den
Schweißstationen abstimmbare Transportmittel (20, 21)
vorgesehen sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zuführung (17) mehrere, vorzugsweise zwei parallele
Führungsbahnen (18) mit jeweils einem Transportfahrzeug
(20, 21) aufweist, wobei vorzugsweise die Führungsbahnen
als Bodenschienen (19) und die Fahrzeuge als
Schienenfahrzeuge ausgebildet sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transportfahrzeuge (20, 21)
Aufnahmen für Achskörper (2), vorzugsweise für mit den
Achskörpern verbundene Werkstückträger (22) aufweisen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Aufnahmen an den Transportfahrzeugen (20, 21) als
festlegbare Schiebehalter (36) mit quer zur
Haupttransportrichtung verlaufenden Schiebeführungen (37)
ausgebildet sind.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß vorzugsweise jeder Schweißstation (9
bis 12) eine Übergabestation (28) zumindest mit einer
Aufnahmeeinrichtung (27) für Werkstückträger (22) sowie
mit einer Zuführeinrichtung (33) zu der Schweißeinrichtung
(29 bis 32) zugeordnet ist, und daß diese Einrichtungen
jeweils in einer quer zur Haupttransportrichtung
verlaufenden Fluchtlinie angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Werkstückträger (22) mehrere
Aufspannstellen aufweisen und vorzugsweise als Prisma mit
insbesondere vier Aufspannstellen für Achskörper (2)
ausgebildet sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß am Werkstückträger (22) bei seinen
Aufspannstellen palettenartige, mit den Achskörpern (2)
jeweils mittig verbindbare Spannhalter (24) befestigbar
sind und daß für die Spannhalter (24) vorgesehene
Aufspannstellen an den Werkstückträgern (22) sowie den
Schweißeinrichtungen und Führungen bei der
Zuführeinrichtung (33) gleiche, auf die Spannhalter
abgestimmte, passende Formen aufweisen.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß neben zumindest einem Teil der
Übergabestationen (28) Ablagespeicher
(26) zur vorübergehenden Aufnahme von Werkstückträgern
(22) angeordnet sind, wobei vorzugsweise die
Ablagespeicher (26) etwa fluchtend mit den
Aufnahmeeinrichtungen (27) parallel zur
Haupttransportrichtung angeordnet sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß das auf der den Schweißstationen (9
bis 12) zugewandten Führungsbahn (18a) laufende
Transportfahrzeug (20) ein Hintransportfahrzeug bildet und
vorzugsweise wahlweise als Mehrfachwagen, insbesondere
Doppelwagen mit zwei Aufnahmen für Werkstückträger (22)
ausgebildet ist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand der Aufnahmen auf dem Hintransportfahrzeug
(20) gleich dem Seitenabstand zwischen einer
Übergabestation (28) oder einer Be- und Entladestation
(15, 16) und einem benachbarten Ablagespeicher (26) ist
oder halb so groß wie der Abstand benachbarter
Arbeitsstationen ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß an den Endbereichen der Führungsbahnen
Übergabeeinrichtungen (46) für Werkstückträger (22)
einerseits zur Übergabe zwischen Entladestation (16) und
Rückführschiene (18b) und andererseits zwischen
Rückführschiene (18b) und Beladestation (15) vorgesehen
sind.
24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtungen (27) jeweils
eine Halterung (34) zur Aufnahme von Werkstückträgern (22)
aufweisen, daß der Werkstückträger drehbar und in
Drehrichtung positionierbar in der Halterung lagerbar ist
und daß eine Querführung für den Schiebehalter (36) des
Transportfahrzeuges (20) vorgesehen ist.
25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Parallelabstand der Führungsbahnen
(18a, 18b) derart vorgesehen ist, daß durch den Arbeitshub
der Schiebehalter (36) der Transportfahrzeuge (20, 21)
eine Übergabe von Werkstückträgern (22) durchführbar ist.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß bei der Beladestation (15) eine
Halteeinrichtung (47) zum beidseitigen Erfassen der
Achskörper (2) und eine Zuführung für mit den Achskörpern
zentral kuppelbare Spannhaltern (24) vorgesehen ist.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß bei den Schweißeinrichtungen (29 bis
32) ein Schweißtisch (40) zum Positionieren der Achskörper
(2) vorgesehen ist und daß der Schweißkopf (41) oder
mehrere Schweißköpfe während des Schweißvorganges
vorzugsweise stillstehend ausgebildet ist.
28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 27, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Schweißstationen (zum
Beispiel 9 und 11 oder 13 und 14) im wesentlichen gleich
ausgebildet sind und wahlweise für unterschiedliche
Schweißvorgänge einsetzbar sind.
29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß die Transportfahrzeuge (20, 21)
voneinander unabhängige Antriebe haben und in
Steuerverbindung mit einem Rechner stehen zur
Koordinierung und Optimierung der Fahrwege.
30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Schweißstation eine
elektronische Steuerung, vorzugsweise mit einer Drei-
Achsen-Bahnsteuerung (42), insbesondere für den
Schweißpositioniertisch (40) der Schweißeinrichtung und
mit einer weiteren Steuerung (43) für die Übergabestation
(28) und die Schweißköpfe (41) zugeordnet ist, und daß die
Steuerungen insbesondere mit einem übergeordneten Rechner
(45) verbunden sind, der auch zur Steuerung der
Transportfahrzeuge (20, 21) dient.
31. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebe für die
Transportfahrzeuge, die Übergabestationen, die
Positionierungen, die Halterungen elektrisch und/oder
elektromechanisch ausgebildet sind.
32. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 31, dadurch
gekennzeichnet, daß sie insgesamt eine automatische
Schweißstraße bildet und eine Sicherheitsumgrenzung (48)
aufweist und insbesondere eine geschlossene Gehäuseeinheit
bildet.
33. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 32, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spannhalter (24) einen
Schweißstrom-Steckanschluß aufweisen.
34. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 33, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Schweißstation (zum Beispiel 12)
zum Anschweißen der Balkonplatte (8) einen in
Querzuführrichtung am Ende angeordneten
Schweißpositioniertisch (40) und eine etwa zwischen
Schweißtisch und Zuführeinrichtung (33) angeordnete,
seitlich versetzt neben der Zuführung befindliche
Schweißeinrichtung (zum Beispiel 32) aufweist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE19843435066 DE3435066A1 (de) | 1984-09-25 | 1984-09-25 | Verfahren und vorrichtung zum automatischen zusammenschweissen von fahrzeugachsen |
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DE3435066A1 DE3435066A1 (de) | 1986-04-03 |
DE3435066C2 true DE3435066C2 (de) | 1993-07-01 |
Family
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Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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DE19843435066 Granted DE3435066A1 (de) | 1984-09-25 | 1984-09-25 | Verfahren und vorrichtung zum automatischen zusammenschweissen von fahrzeugachsen |
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CN103537844A (zh) * | 2013-10-25 | 2014-01-29 | 李立群 | 一种铁路车辆下侧门自动焊接小车 |
Family Cites Families (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE1955989A1 (de) * | 1969-11-07 | 1971-05-19 | Maschf Augsburg Nuernberg Ag | Vorrichtung zur Schweissung eines Achskoerpers |
FR2316598A1 (fr) * | 1975-07-03 | 1977-01-28 | Alsthom Cgee | Joint soude entre deux pieces de revolution et controle de celui-ci |
-
1984
- 1984-09-25 DE DE19843435066 patent/DE3435066A1/de active Granted
Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE3435066A1 (de) | 1986-04-03 |
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