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DE3423542A1 - Seitenschutzvorrichtung fuer fahrzeuge - Google Patents

Seitenschutzvorrichtung fuer fahrzeuge

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Publication number
DE3423542A1
DE3423542A1 DE19843423542 DE3423542A DE3423542A1 DE 3423542 A1 DE3423542 A1 DE 3423542A1 DE 19843423542 DE19843423542 DE 19843423542 DE 3423542 A DE3423542 A DE 3423542A DE 3423542 A1 DE3423542 A1 DE 3423542A1
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DE
Germany
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side protection
protection device
trailer
upright post
rails
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Withdrawn
Application number
DE19843423542
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English (en)
Inventor
Peter Lutterworth Leicester Schotel
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AE PLC
Original Assignee
AE PLC
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Publication date
Application filed by AE PLC filed Critical AE PLC
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R19/00Wheel guards; Radiator guards, e.g. grilles; Obstruction removers; Fittings damping bouncing force in collisions
    • B60R19/56Fittings damping bouncing force in truck collisions, e.g. bumpers; Arrangements on high-riding vehicles, e.g. lorries, for preventing vehicles or objects from running thereunder
    • B60R19/565Fittings damping bouncing force in truck collisions, e.g. bumpers; Arrangements on high-riding vehicles, e.g. lorries, for preventing vehicles or objects from running thereunder on vehicle sides

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

GtYtK, HALjU^]AINW'öi.IiLTiL ."„ ;
HiROPfAN
,maninger Straße 108 · 8000München 80 ·Telefon O089/980731-34 · Telex 5216136hage d · Telegramm:hagcypAlrnt · lelff.u tKWMiA.' 1 Auttmut tt HIH,'
Briefanschrift: Postfach 860 329 · 8000 München 86
U. Z.: Pat 276/13-84M 3423 542 München, den HGM 276/13-84M 26. Juni 1984
- 3 - Dr. G/2/ho
AEPLC
Rugby, Warwickshire / Großbritannien
SEITENSCHUTZVORRICHTUNG FÜR FAHRZEUGE
Beanspruchte Priorität: Datum: 28. Juni 1983
Land: Großbritannien Aktenzeichen: 8317462
CLYER, H
ATlORMVb
ianinger Straf·* 1OH · 8000 München 80 · Telefon D 089/980731-34 · Telex 5216136 hage d · Telegramm: hageypatent · Telefax 089/9824 21 Automat (CCITT C
Briefanschrift: Postfach 860329 · 8000 München 86
- 4 _ AEPLC
Rugby, Warwickshire / Großbritannien U. Z.: Pat 276/13-84M
HGM 276/13-84M
München, den 26. Juni 1984 Dr. G/2/ho
SEITENSCHUTZVORRICHTÜNG FÜR FAHRZEUGE
Die Erfindung betrifft Seitenschutzvorrichtungen für Fahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen, Frachtwagen und Anhänger, mit einem ersten aufrechten Pfosten, einem zweiten aufrechten Pfosten, einer unteren Schiene und einer mittleren Schiene, wobei sich die beiden Schienen zwischen den beiden aufrechten Pfosten und allgemein senkrecht zu diesen erstrecken.
Bei Langgut-Fahrzeugen ist es üblich, an jeder Seite Seitenschutzvorrichtungen zu verwenden, welche sich nach unten bis fast zur Straßenoberfläche erstrecken. Diese Schutzvorrichtungen sind vorderhalb der vorderen Hinterradgruppe angeordnet und enden kurz vor den Vorderrädern, oder bei einem Anhänger kurz vor der vorderen Auflage. Diese Schutzvorrichtungen können drei aufrechte Pfosten umfassen, sowie eine untere Schiene und eine mittlere Schiene, die alle aus Stahl mit Kastenquerschnitt sind und gewöhnlich mit
Bolzen an den Fahrzeugenseiten angebracht sind, um zu verhindern, daß Fußgänger, Radfahrer, Motorradfahrer, Tiere und andere Hindernisse unter das Fahrzeug hineingelangen und von den Hinterrädern überfahren werden. 5
Durch eine kürzliche Gesetzgebung wurde die maximal zulässige Last für den Straßentransport von 32,5 Tonnen auf 38 Tonnen angehoben, und zwar unter der Bedingung, daß diese Last von drei Hinterachsen abgestützt wird.
Um aus dieser Zunahme der Nutzlast Nutzen zu schöpfen, ist es üblich geworden, eine dritte Hinterachse an Langgut-Fahrzeuge anzusetzen, die früher zwei hatten, und zwar »manchmal dadurch, daß die vorhandenen Achsen nach vorne versetzt werden und die dritte hinter diesen beiden angeordnet wird; in einigen Fällen erfolgt dies auch dadurch, daß die vordere Hinterachse nach vorne versetzt wird und eine dritte Achse zwischen das ursprüngliche Paar eingesetzt wird. Um eine Störung mit den Rädern zu vermeiden, mußten dann die Seitenschutzvorrichtungen, welche für die neuen Hochlast-Fahrzeuge obligatorisch sind, verkürzt werden, da jedoch keine definitiven Richtlinien für die Umpositionierung der Achsen vorliegen, ist die erforderliche wirksame Länge der Seitenschutzvorrichtung für jeden Fall verschieden, und zwar insbesondere deshalb, weil die Längen der Anhänger usw. selbst keine Standardmaße aufweisen. In der Praxis hat das bedeutet, daß Schneide- und Schweißvorgänge erforderlich waren, die verhältnismäßig kostspielig und zeitraubend sind. Die Gesetzgebung erfordert, daß die Seitenschutzvorrichtung einer Kraft von 2 kN (4 cwt) widerstehen können muß, und zwar bei Prüfbedingungen, bei denen die Kraft senkrecht auf irgendeinen Teil der Oberfläche mittels eines Stößels angelegt wird, dessen Stirnfläche kreisförmig ist und nicht mehr als 22 mm Durchmesser hat.
Kein Teil der Schutzvorrichtung, der weniger als 250 nun (9,8 Zoll) von ihrem hintersten Teil entfernt ist, darf sich um mehr als 30 mm (1,2 Zoll) auslenken lassen. Eine Auslenkung von bis zu 150 mm (5,9 Zoll) ist nur an einem beliebigen anderen Teil der Seitenschutzvorrichtung zugelassen.
Hinsichtlich der Größe und Gestalt muß jeder nach außen gerichtete Teil der Seitenschutzvorrichtung glatt und entweder eben oder horizontal gewellt sein, so daß in der Praxis Rohre ausgeschlossen sind.
Die Anforderungen hinsichtlich der Abmessungen sind in der Tabelle I mit Bezug auf die Figur 1 angegeben.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, eine Ausführungsform einer Seitenschutzvorrichtung zu schaffen, die einfach und kostengünstig herstellbar ist und die in einem großen Bereich von Langgut-Fahrzeugen verwendet werden kann.
Gemäß der Erfindung umfaßt eine Seitenschutzvorrichtung für ein Fahrzeug ein erstes und ein zweites Element, von denen jedes aus einem aufrechten Pfosten besteht, sowie eine untere Teilschiene und eine mittlere Teilschiene, wobei die beiden Teilschienen jedes Elements sich allgemein senkrecht zu den jeweiligen aufrechten Pfosten erstrecken; die beiden Teilschienen des ersten Elements sind hohl, haben offene Enden und sind derart bemessen, daß sie die beiden Teilschienen des zweiten Elements teleskopisch aufnehmen können.
Auf diese Weise kann der relative Abstand der beiden aufrechten Pfosten und damit auch die wirksame Länge der Schutzvorrichtung eingestellt werden. Die Schutz-
vorrichtung kann dann mit der erforderlichen Länge verschweißt (oder mit Bolzen festgelegt) werden, und in ihrer Lage an dem Fahrzeug befestigt werden.
Diese Anordnung weist den klaren Vorteil auf, daß sie in einem weiten Bereich verschiedener Fahrzeuggrößen unabhängig von einer Achsenmodifikation verwendet werden kann. Zusätzlich eignet sich diese Anordnung auch zum Gebrauch mit riicht-abgewandelten Fahrzeugen, da diese keinen Standardgrößen entsprechen. Überdies überlappen sich die beiden Paare von Teilschienen im mittleren Teil der Schienen, an dem sie unter der größten Belastung stehen, so daß sich eine erhöhte Festigkeit ergibt.
Die erfindungsgemäße Anordnung weist auch einen dritten Vorteil auf, da sie einfacher zu transportieren und zu lagern ist und in "Baukastenform" ausgeliefert werden kann. Eine nicht-einstellbare Schutzvorrichtung kann bis zu 5 m lang sein, jedoch sind bei einer erfindungsgemäßen Schutzvorrichtung dieser Länge die beiden Elemente lediglich etwas mehr als 2,5 m lang, wenn sie voll teleskopisch zusammengeschoben sind, so daß sich insgesamt ein Aufbau ergibt, der weniger als 3 m lang ist.
Vorzugsweise weist das erste Element einen zweiten aufrechten Pfosten auf, der im Abstand zu dem ersten aufrechten Pfosten angeordnet ist. Dies hat die Wirkung, daß die Schutzvorrichtung insgesamt versteift wird und daß auch die Gestaltung und Anordnung der Teilschienen des ersten Elements aufrechterhalten wird, so daß die Relativverschiebung der beiden Paare von Teilschienen erleichtert wird. Vorzugsweise ist die Seitenschutzvorrichtung aus Stahlelementen mit kastenförmigem oder C-förmigem Querschnitt, vorzugsweise mit flacher Querschnittsgestalt, hergestellt, so daß eine mögl.i chorweise erforder-
liehe Verbindung durch Bolzen von der Unterseite des Fahrzeuges aus durchgeführt werden kann, ohne daß Ausbeulungen oder Vorsprünge verbleiben, die sich an der Außenseite der Seitenschutzvorrichtung wegerstrecken, wie es den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
Die Seitenschutzvorrichtung kann mit Scharnieren bzw. gelenkig mit dem Anhänger verbunden sein. Sie weist vorzugsweise diagonale Streben auf, die sich von ihrem unteren Teil nach oben und einwärts erstrecken. Diese Streben können als hydraulische Stößel ausgebildet sein.
Ferner wird durch die Erfindung ein Anhänger für einen Lastkraftwagen geschaffen, der mit einem Paar von Seitenschutzvorrichtungen ausgestattet ist, welche erfindungsgemäß ausgebildet sind.
Insbesondere zeichnet sich der Anhänger dadurch aus, daß die Seitenschutzvorrichtungen mittels kurzer Stahlelemente mit Kastenquerschnitt an dem Anhänger angebracht sind, wobei diese Stahlselemente zuerste an den Anhänger angeschweißt werden und dann als Positionierungspunkte für die aufrechten Pfosten dienen. 25
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung beispielshalber im Prinzip noch näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 die Abmessungserfordernisse mit Bezug
auf die Tabelle I,
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Gelenklastwagens bzw. Sattelschleppers mit einer angebrachten Seitenschutzvorrichtung,
— 9 —
Fig. 3 eine Seitenansicht einer Seitenschutz
vorrichtung gemäß der Erfindung in vergrößertem Maßstab, und
Fig. 4 eine perspektivische Darstellung
der Schutzvorrichtung.
Der in der Fig. 1 gezeigte Sattelschlepper umfaßt eine Kabine 11 und einen Anhänger 12. Der Anhänger weist drei Hinterachsen 13, 14, 15 auf sowie an jeder Seite eine Seitenschutzvorrichtung 16, die vor der vorderen Hinterachse 13 mit Bolzen am Anhänger 12 angebracht sind. Die Seitenschutzvorrichtung 16 endet knapp vor den Hinterrädern der Kabine bzw. des Zugfahrzeuges 11.
Wie deutlicher in der Fig. 2 gezeigt ist, umfaßt die Schutzvorrichtung ein Paar von umgekehrt F-förmigen Elementen 21, 22, die jeweils aus Stahlrohr mit quadratischem Querschnitt hergestellt sind. Das vordere Element 21 besteht aus einem vorderen aufrechten Pfosten 23, einer Unterteil-Schiene 24 und einer Mittelteil-Schiene 25, die alle einen quadratischen Querschnitt von 10 cm (4 Zoll) aufweisen. Die beiden Teilschienen 24, 25 erstrecken sich senkrecht zum vorderen aufrechten Pfosten 23 nach hinten.
Das hintere Element 22 weist eine ähnliche Gestalt auf wie das vordere Element 21 und umfaßt einen hinteren aufrechten Pfosten 26 und zwei sich nach vorne erstreckende Teilschienen 27, 28, die alle quadratischen Querschnitt aufweisen, wobei jedoch das hintere Element 22 einen mittleren aufrechten Pfosten 29 nahe den Enden der Teilschienen 27, 28 trägt, der innenbords der Teilschienen angebracht ist. Überdies haben die Teilschienen 27, 28 eine größere Querschnittsabmessung und offene Enden. Wenn da-
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her die Schutzvorrichtung 16 zusammengebaut ist, sind die vorderen Teilschienen 24, 25 innerhalb der hinteren Teilschienen 27, 28 teleskopisch aufgenommen, so daß die Gesamtlänge der Schutzvorrichtung 16 eingestellt werden kann.
Die beiden Elemente 21, 22 weisen überdies Diagonalstreben 32 (Fig. 4) auf, die sich von dem unteren Teil der aufrechten Pfosten 23, 26, 29 aufwärts und einwärts zur Unterseite des Anhängers erstrecken.
Wenn die Schutzvorrichtungen 16 an die Seiten eines Anhängers 12 angepaßt werden sollen, werden zwei F-EIemente 21, 22 für jede Seite zusammengepaßt und auf die richtige Größe eingestellt. Dann werden die beiden Elemente 21, 22 jeweils mit Bolzen am Anhänger 12 angebracht, und zwar zwischen den vordersten Hinterrädern des Anhängers und der Position des hintersten Rades der Zugmaschine. Wenn die Seitenschiene 16 wiederverwendet werden soll, können die Schweißnähte aufgeschweißt werden und die beiden Elemente 21, 22 neu eingestellt und wieder verschweißt werden.
Jede Anordnung 21, 22 wird dann um die Mündung der hinteren Teilschienen 27, 28 herum an der mit dem Bezugszeichen 31 angegebenen Stelle verschweißt.
Die Anordnung 21, 22 kann an den Anhänger dadurch angepaßt werden, daß kurze Stahlelemente 33 mit Kastenquerschnitt verwendet werden, welche zuerst an den Anhänger angeschweißt werden und dann als Positionierpunkte für die aufrechten Pfosten 23, 26, 29 dienen.
- 11 -
TABELLE I
Bezeichnung Länge
A 4,5 m (min.)
B 3,0m (max.)
C 250 mm (max.)
D 300 mm (max.)
E 550 mm (max.)
F 300 mm (max.)
G 100 mm (min.)
H 350 mm (max.)
Abmessungen gemäß den Transportbehörden.
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- Leerseite -

Claims (7)

Ansprüche
1. Seitenschutzvorrichtung für ein Fahrzeug, mit einem ersten aufrechten Pfosten, einem zweiten aufrechten Pfosten, einer unteren Schiene und einer Mittelschiene, wobei die beiden Schienen allgemein senkrecht zu den beiden aufrechten Pfosten stehen und sich zwischen diesen erstrecken, dadurch gekennzeich η e t , daß die beiden Schienen jeweils eine erste Teilschiene (27,28) umfassen, die mit dem ersten aufrechten Pfosten (26) verbunden ist, sowie eine zweite Teilschiene (24,25), die mit dem zweiten aufrechten Pfosten (23) verbunden ist, und daß die beiden Teilschienen (27,28) hohl sind, offene Enden aufweisen und derart dimensioniert sind, daß sie die zweiten Teilschienen (24,25) teleskopisch aufnehmen.
2. Seitenschutzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein dritter aufrechter Pfosten (29) vorgesehen ist, der im Abstand zu dem ersten aufrechten Pfosten (26) angeordnet und an den beiden ersten Teilschienen (27,28) befestigt ist.
— 2 —
3. Seitenschutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß sie aus Stahlelementen mit Kastenquerschnitt oder C-Querschnitt hergestellt ist.
4. Seitenschutzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet ,
daß diagonale Streben (32) vorgesehen sind, welche sich aufwärts und einwärts von dem unteren Teil der Schutzvorrichtung erstrecken.
5. Seitenschutzvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , daß die Streben (32)
hydraulische Stößel sind.
6. Anhänger für einen Lastwagen, der mit einem Paar von Seitenschutzvorrichtungen ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet , daß die Seitenschutzvorrichtungen (16) entsprechend einem der vorhergehenden
Ansprüche ausgebildet sind.
7. Anhänger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Seitenschutzvorrichtungen an dem Anhänger durch kurze Stahlelemente (33)
mit Kastenquerschnitt angepaßt sind, die zuerst am Anhänger angeschweißt sind und dann als Positionierpunkte für die aufrechten Pfosten (23,26,29) dienen.
DE19843423542 1983-06-28 1984-06-26 Seitenschutzvorrichtung fuer fahrzeuge Withdrawn DE3423542A1 (de)

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GB838317462A GB8317462D0 (en) 1983-06-28 1983-06-28 Side guards for vehicles

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DE (1) DE3423542A1 (de)
FR (1) FR2548112A1 (de)
GB (2) GB8317462D0 (de)
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