DE3409843C2 - Verfahren und Anlage zum Herstellen von aus mehreren Teilen bestehenden Werkstücken - Google Patents
Verfahren und Anlage zum Herstellen von aus mehreren Teilen bestehenden WerkstückenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und
eine Anlage nach dem Oberbegriff des Anspruches 8.
Aus der DE-OS 27 56 422 sind Anlagen zum Montieren von aus mehreren Einzelteilen
zusammengesetzten Werkstücken
bekannt. Bei derartigen Anlagen, die aus mehreren Montagestationen
zusammengesetzt sind, werden die Werkstücke auf Montagewerkstückträgern
montiert. Diese Montagewerkstückträger werden mit einer
Fördervorrichtung von einer Arbeitsstation zur nächsten gebracht. In den
einzelnen Montagestationen werden mittels Handhabungsvorrichtungen die
verschiedenen Einzelteile aus Bereitstellungsbereichen, beispielsweise
Pufferstrecken von vollautomatischen Teileförderern, entnommen und in
das Werkstück eingesetzt bzw. zu dem Werkstück zusammengefügt. Die Einzelteile
werden dann vielfach durch technologische Vorgänge, z. B. Schrauben,
Nieten, Schweißen oder dgl., zusätzlich miteinander verbunden. Zum
vollautomatischen Montieren von sehr schwierigen, aus vielen Einzelteilen
bestehenden Werkstücken, die eine komplexe Fertigungsanlage mit einer Vielzahl
verschiedener Einzelstationen erfordern, hat sich diese bekannte
Anlage mit einer sogenannten losen Verkettung, bei der die einzelnen
Montagewerkstückträger unabhängig voneinander entlang eines Förderweges
von einer Montagestation zur nächsten befördert werden können, besonders
bewährt. Derartige Anlagen sind jedoch nicht in allen
Anwendungsfällen verwendbar, da die flexible Anpassung an wechselnde
Stückzahlen bzw. Typen der Werkstücke trotz des Einsatzes von zwischengeschalteten
Arbeitsplätzen, an welchen manuelle Zuführ- bzw. Füge- oder
Montagevorgänge vorgenommen werden, nicht immer ausreicht.
Aus der DE 32 22 657 A1 sind ein Verfahren und eine Anlage der gattungsgemäßen
Art bekannt. Hierbei sind Werkstückträger vorgesehen, auf welchen mehrere
gleichartig ausgebildete Subwerkstückträger angeordnet sind. Jeder dieser
Subwerkstückträger ist mit einer Montageplatte bzw. einer Montageaufnahme für
den Zusammenbau eines Werkstücks ausgestattet und weist rundherum angeordnet
Einzelteilaufnahmen auf, in denen jeweils mehrere gleichartige Einzelteile übereinander
angeordnet werden. Diesem bekannten Verfahren und dieser bekannten
Anlage liegt das Prinzip zugrunde, jeweils vier gleichartige Einzelteile gleichzeitig
in einer Roboter-Bearbeitungsstation zu montieren, indem jeweils vier
gleiche Teile von den vier Subwerkstückträgern entnommen und auf einer Montageplattform
abgesetzt bzw. zusammengebaut werden. Nach Fertigstellung von
vier Werkstücken werden diese zu einer Entnahmestation für fertige Werkstücke
gebracht. In einem weiteren Durchlauf werden die nächsten Werkstücke montiert.
Dies hat zur Folge, daß eine Fülle von Einzelteilen auf der Anlage ständig
hin- und herbewegt werden muß, da die zu verarbeitenden Einzelteile zwingend
an der Bewegung des Montagewerkstückträgers beteiligt sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Anlage jeweils
der gattungsgemäßen Art zu schaffen, wobei bei einfachem Aufbau eine
automationsgerechte Zufuhr der Einzelteile zu den Montagestationen erfolgt und
eine flexible Anpassung an wechselnde Stückzahlen bzw. unterschiedliche Typen
gleichartiger Werkstücke möglich ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruches 1
durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil des Anspruches 1 und bei einer Anlage
nach dem Oberbegriff des Anspruches 8 durch die Merkmale im Kennzeichnungsteil
des Anspruches 8 gelöst. Der Transport der Einzelteile wird vom
Transport der Werkstücke bzw. der teilweise montierten Werkstücke vollständig
getrennt, so daß bei Störungen eine Störungsbehebung in sehr einfacher Weise
möglich ist. Da die Einzelteile bereits vereinzelt auf dem Einzelteilträger
herangefördert werden, ist eine sehr einfache, mit geringem Aufwand realisierbare
Übergabe in der Übergabestation von einem Einzelteilträger auf den Montagewerkstückträger
möglich. Durch die Aufteilung der Wege für die Einzelteile
einerseits und das zu montierende Werkstück andererseits wird der von jedem
Einzelteil zurückzulegende Weg minimiert.
Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen
der Erfindung wieder.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Anlage zum Herstellen von aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzten
Werkstücken und von deren Einzelteilen in Draufsicht in schematischer
stark vereinfachter Darstellung,
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform einer Anlage zum Herstellen von Werkstücken
in Draufsicht ebenfalls in schematischer Darstellung,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform einer Anlage zum Herstellen von Werkstücken
in Draufsicht in stark vereinfachter schematischer Darstellung
und
Fig. 4 ein Fahrwerk zur Aufnahme eines Einzelteilträgers mit einer im Bereich
einer Montagestation angeordneten Positionier- bzw. Arretiervorrichtung
für dieses Fahrwerk in schaubildlicher Darstellung bei abgehobenem
Einzelteilträger.
In Fig. 1 ist eine Anlage 1 zum Herstellen von Werkstücken 2 von deren
Einzelteilen 3, 4, 5 und zum Zusammenbau der Einzelteile 3 bis 5 zum Werkstück
2 gezeigt. Die gesamte Anlage 1 zum Herstellen von Werkstücken 2 unterteilt
sich in einen Produktionsbereich 6 für die Einzelteile 4, 5, einen Bereitstellungsbereich
7 für die Einzelteile 4, 5, einen Speicherbereich 8 bzw.
9 für die mit Einzelteilen zu bestückenden bzw. bereits bestückte Einzelteilträger
10 und einen Montagebereich 11, in dem die Einzelteile 3 bis 5
zu einem Werkstück 2 zusammengesetzt werden.
Im Produktionsbereich 6 sind Bearbeitungsstationen 12 gezeigt, die beispielsweise
durch eine Drehmaschine 13 bzw. ein Bohrwerk 14 gebildet werden. Die
fertig bearbeiteten Einzelteile 4 bzw. 5 werden in Einzelteilaufnahmen 15
abgelegt. Diese Einzelteilaufnahmen 15 werden beispielsweise durch becherartige
Kunststoffbehälter gebildet, die in Halterungen 17 von Transportgebinden
18 eingesetzt sind. Sind alle Einzelteilaufnahmen 15 mit Einzelteilen
4 bzw. 5 bestückt, werden die Transportgebinde in den Bereitstellungsbereich
7 verbracht. In diesem Bereitstellungsbereich 7 werden die Einzelteile
4, 5 bzw. die Einzelteilaufnahmen 15 mittels Handhabungsvorrichtungen
19 bzw. durch Arbeitskräfte 20 in einen Einzelteilträger 21 eingelegt. Um
die Handhabungsvorrichtung 19 möglichst einfach gestalten zu können und die
Kosten für in mehreren Raumrichtungen frei bewegliche Roboter einzusparen,
die jedoch für diese Arbeiten ebenso eingesetzt werden können, wird die Positionierung
der Einzelteile 4, 5 bzw. Einzelteilaufnahmen 15 in Richtung
des Doppelpfeiles 22 durch eine Längsverstellung der Transportgebinde 18
bzw. der Einzelteilträger 10, 21 relativ zur quer dazu verlaufenden Führungsbahn
23 der Handhabungsvorrichtung 19 bewirkt. Die Handhabungsvorrichtung
benötigt zur Positionierung der Einzelteile 4, 5 bzw. der Einzelteilaufnahmen
15 lediglich eine weitere Führungsbahn in vertikaler Richtung. Nachdem
alle Einzelteilaufnahmen 15 aus den Transportgebinden 18 entfernt sind,
werden diese zur Aufnahme der entleerten Einzelteilaufnahmen 15 in den Bereich
einer Entnahmestelle 24 gebracht. Es ist aber auch ohne weiteres
möglich, bei entsprechend langen Taktzeiten mit der Handhabungsvorrichtung
19 die leeren Einzelteilaufnahmen 15 aus den Einzelteilträgern 10, 21 in
die Transportgebinde 18 zu versetzen bzw. dazu nebeneinander, wie schematisch
angedeutet, mehrere Handhabungsvorrichtungen 19 anzuordnen. Des weiteren
ist es auch möglich, Einzelteile, die in Schüttgutform angeliefert werden,
beispielsweise Schrauben, Federn, Stanzteile und dgl., über eine eigene Zuführvorrichtung 25 zu vereinzeln und zuzuführen bzw. gegebenenfalls auch zu
entwirren und in leere Einzelteilaufnahmen 15 des Einzelteilträgers 10, 21
einzuschieben. Die Bestückung der Einzelteilträger 10, 21 mit den Einzelteilen
4, 5 bzw. den Einzelteilaufnahmen 15 kann nun derart erfolgen, daß unter
Ausnutzung eines Parallelförderweges 26, die beispielsweise im vorliegenden
Fall aus vier Einzelteilträgern 10, 21 gebildete Gruppe 27 mehrmals
an der Handhabungsvorrichtung 19 der Arbeitskraft 20 vorbeigeführt
wird, wobei bei jedem Durchlauf jeweils nur gleichartige Einzelteile 4 oder
5 bzw. Einzelteilaufnahmen 15, die nur gleichartige Teile beinhalten, eingelegt
werden.
Während der Bestückungsdauer kann der Montagebereich 11 mit bereits bestückten
Einzelteilträgern 10, 21 aus der im Speicherbereich 8 angeordneten
Speichervorrichtung 28 für die bestückten Einzelteilträger 21 versorgt
werden. Die vom Montagebereich 11 zurückkommenden leeren Einzelteilträger
10, 21 werden mittlerweile in einer Speichervorrichtung 29 zum Aufnehmen
der nachzufüllenden Einzelteilträger aufgefangen.
Unter Mitverwendung der Speichervorrichtung 28, 29 ist es auch möglich, eine
entsprechende Anzahl von mit Einzelteilen bestückten Einzelteilträgern
10, 21 zu bevorraten, so daß beispielsweise für die Montage von Werkstücken
2 in einer dritten vollautomatischen Schicht genügend Einzelteile 4, 5 vorliegen
und keine Arbeitskräfte zum Einsetzen bzw. Überwachen des Einsetzens
von Einzelteilen 4, 5 in die Einzelteilträger 10, 21 im Bereitstellungsbereich 7
benötigt werden.
Im Montagebereich 11 ist eine Vorrichtung 30 zum Montieren von Werkstücken
2 vorgesehen. Entlang eines umlaufenden Förderweges 31 sind mehrere
Montagestationen 32 angeordnet. In diesen
Montagestationen 32 sind Handhabungsvorrichtungen 33 bzw. Bearbeitungsvorrichtungen
34, z. B. Taumelnietmaschinen, Einpreßmaschinen, Schraubmaschinen
bzw. Schweißmaschinen oder dgl. angeordnet. Parallel zu einer Führungsbahn
35 des Förderweges 31 ist ein Förderweg 36 für die Einzelteilträger
10, 12 angeordnet. Die Förderrichtung - Pfeil 37 - von entlang des
Förderweges 31 mit Antrieben 38 bewegten Montagewerkstückträgern 39 und
die für die Einzelteilträger 10, 21 ist gleich. Die Ausbildung des Förderweges
31 sowie der Antriebe 38 ist in der DE-OS 27 56 422
beschrieben.
Es kann aber jede andere Fördervorrichtung
für den Montagewerkstückträger 39 bzw. Einzelteilträger 10, 21 verwendet
werden.
Zum Entnehmen der herangeförderten Einzelteile 4 bzw. 5 werden die Einzelteilträger
10, 21 durch das Zusammenwirken von an diesen befestigten
Signalträgervorrichtungen 40 mit Lese- bzw. Codiervorrichtungen 41 bis
48 positioniert. Diese Vorrichtungen 40, 41 bis 48 arbeiten über eine
Steuervorrichtung 49 mit Anschlägen 50 zusammen. Mit dem der Lese- bzw.
Codiervorrichtung 41 zugeordneten Anschlag 50 wird der Einzelteilträger
10 in der gezeigten Position angehalten, so daß der Einzelteil 5 auf eine
Achse 51 eines Greiferarmes 52 der Handhabungsvorrichtung 33 zentriert
ist. Der Greiferarm 52 ist lediglich in Richtung der Achse 51 und in vertikaler
Richtung zu bewegen, um den Einzelteil 5 aus dem Einzelteilträger 21 zu entnehmen
und am Montagewerkstückträger 39 abzusetzen bzw. mit dem bereits
aufliegenden Einzelteil 3 zu verbinden. Sollte der aufgenommene Einzelteil
5 dann dem vorgeschriebenen Qualitätsstandard nicht entsprechen
bzw. eine Montage dieses Einzelteiles 5 am Einzelteil 3 nicht möglich
sein, so kann der Schlechtteil in einen Behälter 53 abgeworfen werden
und der Greiferarm 52 wird über den, in einer weiteren Einzelteilaufnahme
befindlichen weiteren Einzelteil 5 verbracht. Der weitere Einzelteil
5 wird mit dem Greiferarm 52 entnommen und am Einzelteil 3 montiert.
In solch einem Fall verbleibt dann, wie dies beispielsweise anhand des
Einzelteilträgers 54 gezeigt ist, lediglich ein Einzelteil 4. Der sich
daraus ergebende Vorteil liegt darin, daß auch bei Vorliegen eines beschädigten
oder ungenauen Einzelteiles dieser ausgeschieden und trotzdem
das Werkstück 2 weiter zusammengebaut werden kann uind der Montagewerkstückträger
nicht als schlecht bzw. als Ausschuß codiert und in einem
sehr teuren Nachbearbeitungsverfahren manuell fertig zusammengebaut
werden muß.
Mit den Lese- und Codiervorrichtungen 41, 42 ist es nun nicht nur möglich,
den Einzelteilträger 10 bzw. 21 oder 54 in der gewünschten Position relativ
zur Handhabungsvorrichtung 33 anzuhalten, sondern es ist unter Umständen
auch möglich, beim Repetieren des Greiferarmes 52, wenn also ein zusätzlicher
Einzelteil entnommen wird, dies auf der Signalträgervorrichtung
40 des Einzelteilträgers 10 zu kennzeichnen, um beim nachfolgenden Bestücken
mit neuen Einzelteilen 4 bzw. 5 oder Einzelteilaufnahmen 15 die
dort vorgesehene Handhabungsvorrichtung 19 entsprechend zu steuern. Die
technische Ausführung der Codiervorrichtung kann beliebig erfolgen und es
können sowohl magnetische Codes als auch mechanisch verstellbare Signalträgervorrichtungen,
wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, zur
Anwendung kommen.
Nachdem an den Arbeits- bzw. Bearbeitungsstationen 32 die erforderlichen
Einzelteile 4, 5 aus den Einzelteilträgern 10, 21, 54 entnommen sind, werden
diese Einzelteilträger 10, 21, 54 wieder dem Bereitstellungsbereich 7 zugeführt. Dies
kann unter Mitverwendung bzw. Umgehung der Speichervorrichtung 29 erfolgen.
Wie aus der Darstellung im Montagebereich 11 weiterhin ersichtlich ist, kann
zwischen zwei Montagestationen 32, in welchen mittels
Handhabungsvorrichtungen 33 Einzelteile 4 oder 5 montiert oder auf den Montagewerkstückträger
39 aufgesetzt werden, auch eine Bearbeitungsvorrichtung 34,
beispielsweise eine Schweißvorrichtung, vorgesehen sein, mit der die Teile
3 und 5 miteinander verschweißt werden, bevor der Teil 4 aufgelegt wird.
Des weiteren ist es auch möglich, zwischen diesen einzelnen Montagestationen
32 Arbeitsstationen 55 anzuordnen, in welchen Einzelteile 56 über eine Zuführvorrichtung 57 aus einem Bunker zugeführt und mit einer Handhabungsvorrichtung
33 am Montagewerkstückträger 39 montiert werden. Erforderlichenfalls
ist es auch möglich, derartige als Schüttgut angelieferte Teile, wie
Schrauben, Scheiben, Federn oder dgl., auch im Bereich jener Montagestationen
32, in welchen aus den Einzelteilträgern 10, 21, 54 Einzelteile 4, 5 entnommen
werden, zusätzlich als andersartige Einzelteile zur Verfügung zu stellen,
die mit gleichen Handhabungsvorrichtungen 33 am Montagewerkstückträger
39 montiert werden.
Die Ausbildung einer derartigen Anlage 1 zum Herstellen von Werkstücken
2 ermöglicht es, Störungen, die beim Zuführen und
Entnehmen von Einzelteilen aus Bunkerzuführvorrichtungen entstehen können,
zu vermeiden, da die Einzelteile in den Einzelteilträgern bereits in einer
grob vorpositionierten exakten Lage angeordnet sind.
Weiterhin ist es in einfacher Weise möglich, die eventuellen
Störquellen zentral zusammenzufassen, wenn im Bereitstellungsbereich
7 alle Zuführvorrichtungen für die Einzelteile konzentriert sind. Dadurch
ist die Überwachung und Störungsbehebung durch eine Bedienungsperson
leicht vorzunehmen, und es wird die Produktion im Montagebereich 11 dadurch
nicht behindert und verzögert, vor allem dann, wenn eine Speichervorrichtung
28 zwischen dem Bereitstellungsbereich 7 und dem Montagebereich 11
angeordnet ist. Zusätzlich wird die Zugänglichkeit der einzelnen
Montagestationen 32 durch den Wegfall der mit Bunker
versehenen Zuführvorrichtungen erleichtert.
Ein großer Vorteil liegt aber auch darin, daß die Anlage stufenlos
an unterschiedliche Produktionsvoraussetzungen angepaßt werden kann.
So ist die Anlage bereits bei geringen Stückzahlen wirtschaftlich rentabel,
da teure Zuführvorrichtungen für Einzelteile eingespart und diese in
relativ einfacher Form von Arbeitskräften bzw. Bedienungspersonen auf den
Einzelteilträgern positioniert bzw. auch im Montagebereich 11 entnommen und
montiert werden können. Bei steigender Stückzahl ist es dann möglich, die
Anzahl der Arbeitskräfte im Bereitstellungs- bzw. Montagebereich zu erhöhen
bzw. das Einsetzen der Einzelteile in die Einzelteilaufnahmen, Werkstücke
oder der Einzelteilaufnahmen in die Einzelteilträger zu automatisieren, wobei
durch die Verwendung von genormten auswechselbaren Einzelteilaufnahmen
15 von der Fertigstellung der Einzelteile bis zur Entnahme der Einzelteile
für die Montage der Aufwand für die Manipulation der Einzelteile verringert
werden kann. Gleichzeitig ist es auch möglich, durch die Verwendung dieser
Einzelteilaufnahmen mit genormten Abmessungen standardisierte Handhabungsvorrichtungen
mit jeweils gleicher Greiferausbildung zu verwenden, so daß
die Kosten für derartige Vorrichtungen reduziert werden können.
Der Ablauf des Verfahrens zum Herstellen bzw. zum Montieren von Werkstücken
2 mit der Anlage 1 ist folgendermaßen:
Die auf den einzelnen Bearbeitungsstationen 12 fertiggestellten Einzelteile
4, 5 werden in leeren Einzelteilaufnahmen 15, die in dort bereitstehenden
Transportgebinden 18 enthalten sind, abgelegt. Sind alle Einzelteilaufnahmen
15 eines Transportgebindes 18 mit Einzelteilen 4, 5 versehen,
wird das Transportgebinde, gegebenenfalls unter Zwischenspeicherung in einem
Lager, in den Bereitstellungsbereich 7 zum Bestücken der
Einzelteilträger 10, 21 verbracht.
In dem Bereitstellungsbereich 7 werden durch eine Arbeitskraft 20 bzw.
durch halb- oder vollautomatische Handhabungsvorrichtungen 19 die mit
Einzelteilen gefüllten Einzelteilaufnahmen 15 aus den Transportgebinden
18 herausgehoben und auf Einzelteilträger 10, 21, 54
oder in entsprechende Aufnahmen oder Halterungen
von Montagewerkstückträgern abgesetzt. Zusätzlich können als Schüttgut angelieferte
Teile über Zuführvorrichtungen 25 aus einem Bunker hochgefördert,
vereinzelt, orientiert und leere Einzelteilaufnahmen 15 abgelegt
werden. Die derart mit Einzelteilen 4, 5 bestückten Einzelträger 10, 21,
54 können dann im Speicherbereich 8 in einer Speichervorrichtung 28 zwischengespeichert
werden. Zum leichteren Verständnis des Ablaufs des
Verfahrens sind in Fig. 1 lediglich zwei unterschiedliche
Einzelteile 4 bzw. 5 dargestellt. Selbstverständlich ist es
möglich, eine beliebige Anzahl derartiger Einzelteile
entsprechend dem gewünschten Montageablauf in den Einzelteilträgern 10, 21
bzw. 54 zu positionieren. Von Vorteil ist dabei, wie in der Zeichnung dargestellt,
wenn die Einzelteilträger 10, 21, 54 in der Reihenfolge des Montageablaufes
mit zwei Sätzen von gleichartigen Einzelteilen 4, 5 bestückt sind.
Die sich daraus ergebenden Vorteile werden dann in der Erläuterung des Verfahrens
im Montagebereich 11 näher behandelt werden.
Unter anderem ist es auch möglich, die Einzelteilträger 10, 21 bzw. 54
mehrmals unter Verwendung des Parallelförderweges 26 durchlaufen zu lassen
und bei jedem Durchlauf durch den Bereitstellungsbereich 7 diese nur
mit gleichartigen Einzelteilen zu bestücken, so daß der Einsatz von relativ wenig Vorrichtungen
bzw. mit wenig Arbeitskräften
ausreichend ist.
Werden im Montagebereich Einzelteilträger 10, 21 bzw. 54 benötigt, so werden
diese aus der Speichervorrichtung 28 dem Förderweg 36 zugeführt. Wie
im dargestellten Ausführungsbeispiel, bewegen sich die Einzelteilträger
10, 21, 54 parallel zur Fortbewegungsrichtung
- Pfeil 37 - bzw. zur Führungsbahn 35 des Förderweges
31 des Montagewerkstückträgers 39. Es ist aber
auch möglich, in jeder beliebigen anderen Richtung die Einzelteilträger
10 bzw. 21 dem Arbeitsbereich der einzelnen Montagestationen 32
zuzuführen. Mit den Handhabungsvorrichtungen 32 wird nach entsprechender
Positionierung der Einzelteilträger 10, 21, 54 relativ zur Achse 51 der
Handhabungsvorrichtung ein Einzelteil 5 bzw. 4 aus der Einzelteilaufnahme
15 herausgehoben und auf dem Montagewerkstückträger 39 abgelegt. Sollte sich
herausstellen, daß der entnommene Einzelteil 4 schadhaft ist, beispielsweise
verbogen oder das Gewinde zerstört oder nicht maßhaltig, so daß eine
Montage nicht erfolgen kann, so wird der schadhafte Einzelteil 5 mit
der Handhabungsvorrichtung 33 in einen Behälter 53 für Ausschußteile abgeworfen.
Es ist von Vorteil, wenn in dem Einzelteilträger zwei Garnituren
von gleichartigen Einzelteilen 4 bzw. 5 vorgesehen sind, so daß
die Montage fortgesetzt werden kann, da mit der Handhabungsvorrichtung
33 der zweite Einzelteil 5 geholt und montiert werden kann. Gleichermaßen
ist es aber auch möglich, in so einem Fall bei nur einfacher Bestückung
der Einzelteilträger mit Einzelteilen 4 bzw. 5 diesen Einzelteilträger
weiter laufen zu lassen und von den nächstfolgenden Einzelteilträger
wiederum den Teil 5 zu entnehmen. Die Fortbewegung der
Einzelteilträger entlang des Förderweges 36 von einer Arbeitsstation zur
nächsten kann mit einer gleichartigen Transportvorrichtung erfolgen wie
für die Montagewerkstückträger 39. Ist der Einzelteil 5 auf dem Montagewerkstückträger
39 abgesetzt bzw. mit dem Einzelteil 3 gefügt, wird der Montagewerkstückträger 39 in den Bereich der Bearbeitungsvorrichtung 34, z. B. einer
Schweißvorrichtung, in der unmittelbar benachbarten Montagestation
32 verbracht. Mit dieser Schweißvorrichtung werden die Einzelteile
3 und 5 miteinander verschweißt. Danach wird der Montagewerkstückträger
39 in die nächstliegende Montagestation 32 weiter transportiert, und
es wird dort mit einer Handhabungsvorrichtung 33 von dem mit dem Anschlag
50 zentrierten Einzelteilträger 10 der Einzelteil 4 aus der Einzelteilaufnahme
15 entnommen und auf dem Montagewerkstückträger 39 abgesetzt
bzw. mit den Einzelteilen 3 und 5 gefügt. Daran anschließend werden
die Einzelteilträger 10, 21 bzw. 54 zur Nachfüllung der nunmehr geleerten
Einzelteilaufnahmen 15 in den Bereitstellungsbereich 7 zurück gebracht.
Der Montagewerkstückträger 39 wird entlang des Förderweges 31
weitergefördert, wobei beispielsweise im Bereich einer weiteren Arbeitsstation
55 mit der Zuführvorrichtung 57 ein weiterer Teil zugeführt wird,
der mit einer Handhabungsvorrichtung 33 auf dem Werkstück 2 montiert wird.
Daran anschließend werden die fertig montiert Werkstücke 2 ohne Montagewerkstückträger
39 durch eine Bedienungsperson an einem Handarbeitsplatz
58 entfernt und gegebenenfalls in leere Einzelteilaufnahmen eines Transportgebindes
59 abgelegt, um in den Bereitstellungsbereich einer weiteren Anlage
1 verbracht zu werden, im Zuge welcher das nunmehr gefertigte
Werkstück 2 einen Einzelteil für eine zu montierte größere Baugruppe bzw.
ein Werkstück darstellt.
Durch diese Art des Transports der Einzelteile 3, 4, 5 bzw. Werkstücke
2 wird ein gleichmäßiger Teile- und Werkstücktransport innerhalb
eines Montageablaufes, beispielsweise bei größeren Bauteilen erzielt, wobei
es unter Umständen möglich ist, die auf einer Anlage 1 gefertigten
Werkstücke, die bei einem weiteren Montagevorgang einen Einzelteil bilden,
in eine örtlich davon distanzierte Produktionsstätte mittels dieser
Transportgebinde zu verbringen, wobei jedoch die Ordnung der Einzelteile
bzw. Werkstücke gleichgehalten und durch die Verwendung der Einzelteilaufnahmen
eine einheitliche Manipulation der Teile mit einheitlichen Handhabungsvorrichtungen
bzw. Robotern möglich ist. Im Bereich der Entnahmestelle
24 werden jene Einzelteilaufnahmen 15, aus welchen die Einzelteile
4 bzw. 5 entnommen wurden, aus dem Einzelteilträger 10, 21 bzw. 54
entnommen und in leere Transportgebinde 18 abgesetzt. Anschließend an
diesen Vorgang ist es möglich, die nunmehr als Reserve vorgesehene Einzelteile
in jene Positionen am Einzelteilträger 10, 21, 54 zu verbringen,
aus der mit den Handhabungsvorrichtungen 33 die Einzelteile 4, 5 entnommen
werden. Dies kann durch Verschieben der Einzelteilaufnahmen 15 bzw. durch
Umsetzen mit einem Manipulator erreicht werden. Dadurch wird sichergestellt,
daß auch dann, wenn über einen längeren Zeitbereich kein Ersatz-
Einzelteil 4 bzw. 5 benötigt wird, diese Reserveteile nicht verschmutzen
bzw. nicht rosten oder sonstwie beschädigt werden können.
In Fig. 2 ist eine Anlage 60 zum Herstellen von Werkstücken 61 gezeigt,
bei welcher die Einzelteile 62, 63 für das Werkstück 61 auf einem unabhängig
vom Montagewerkstückträger 64 verfahrbaren Einzelteilträger 65
in Einzelteilaufnahmen 66 zugeführt werden. Der Einzelteilträger 65 ist
auf einem Fahrwerk 67 gelagert, das mit einer gleichartigen Fördervorrichtung
68 wie die Montagewerkstückträger 64 entlang eines Förderweges
69 fortbewegt wird. Zum Unterschied zur Anlage 1 nach Fig. 1
verläuft der Förderweg 69 im Montagebereich 11 zwischen zwei Förderwegen
70, 71 und parallel zu diesen. Während die Fahrwerke 67 für die Einzelteilträger
65 parallel zum Förderweg 70 entlang des Förderweges 69 fortbewegt
werden, um in den einzelnen Montagestationen 32
die Einzelträger 65 in der jeweils entsprechenden Position den Handhabungsvorrichtungen
33 zuzuordnen, werden diese Einzelteilträger 65 im Bereich einer
Umsetzstation 72 in den Förderweg 71 für die Montagewerkstückträger 64
eingeschleust und bewegen sich zwischen diesen entlang desselben Förderweges
71 bis zu einer Umsetzstation 73, an der sie wieder in einen eigenen
Förderweg 74 ausgeschleust und dem Speicherbereich 9 zugeführt werden,
während im Bereich der Umsetzstation 73 die Werkstücke 61 von den Montagewerkstückträgern
64 abgehoben und abtransportiert werden. Die Zufuhr der
bestückten Einzelteilträger zum Förderweg 69 erfolgt über eine Kreuzungsstation
75, in der sich die Förderwege 69 für die Einzelteilträger 65 sowie
der Förderweg 70 für die Montagewerkstückträger 64 kreuzt. Ist der
Einzelteilträger 65 derart ausgestaltet, daß er vom Fahrwerk 67 abgehoben
werden kann, so ist es vorteilhaft, wenn im Speicherbereich 9 lediglich
die zur Nachfüllung vorgesehenen Einzelteilträger 65 von den Fahrwerken
67 abgehoben und gespeichert werden, während die in ihrer Konstruktion
etwas aufwendigen Fahrwerke 67 über eine Wendestation unmittelbar
in den Speicherbereich 8 für fertig bestückte Einzelteilträger verbracht
werden können. Damit kann sowohl das Speichervolumen
der einzelnen Speicherbereiche mit geringem Kostenaufwand erhöht
werden, da lediglich die relativ preisgünstig zu gestaltenden Einzelteilträger
65 in großer Menge vorrätig sein müssen, während die aufwendiger
gebauten Fahrwerke 67 nur in geringer Anzahl benötigt werden.
Die Einzelteilträger 65 werden vom Speicherbereich 9 dem Bereitstellungsbereich
7 zugeführt, in dem eine Arbeitskraft 20 die leeren Einzelteilaufnahmen
66 aus den Einzelteilträgern 65 entnimmt und beladene Einzelteilaufnahmen
66 in die Einzelteilträger 65 einsetzt. Eine gegenübersitzende
Arbeitskraft 20 setzt dann weitere Einzelteile 62 mit ihren Einzelteilaufnahmen
in die Einzelteilträger 65 ein. Die Arbeitskräfte 20 können
durch Handhabungsvorrichtungen 19 ersetzt werden. Soll bei geringen
Stückzahlen nur eine einzelne Arbeitskraft 20 eingesetzt
werden, ist es möglich, die Einzelteilträger mehrmals umlaufen zu lassen,
wobei vor dem Einlaß zum Speicherbereich 8 eine Querförderbahn vorgesehen
ist, so daß beispielsweise die Arbeitskraft 20 die Einzelteilaufnahmen 66 mit
den Einzelteilen 62 einsetzt und mit einem zweiten Umlauf der Fahrwerke 67
am gegenüberliegenden Arbeitsplatz die Einzelteile 63 mit ihren
Einzelteilaufnahmen 66 in die Einzelteilträger 65 einsetzt. Die fertig bestückten
Einzelteilträger 65 werden dann im Speicherbereich 8 gespeichert und bei
Bedarf auf die über die Wendestation 76 zugeführten Fahrwerke 67
aufgesetzt und dem Montagebereich 11 zugeführt. Um in einfacher Weise die
beim ersten Durchlauf des Einzelteilträgers 65 als Reserve vorgesehenen Einzelteile
62, 63 beim nächsten Durchlauf in die Entnahmeposition zu bringen
sind die Einzelaufnahmen 66 für gleichartige Einzelteile 62 bzw. 63 in
der Diagonale des Einzelteilträgers 65 angeordnet. Damit ist es durch ein einfaches Drehen des Einzelteilträgers 65 um 180° möglich, die zuerst als Reserveteile vorgesehenen Einzelteile 62, 63 in die Verarbeitungsposition zu
bringen.
In Fig. 3 ist eine Anlage 85 gezeigt, bei der im Bereitstellungsbereich
7 eine Entladestation 86 und drei Beladestationen 87, 88, 89 gezeigt
sind. Bei dieser Ausführungsform werden für die Entlade- bzw Beladestationen
dieselben Maschinenmodule 90 verwendet, wie sie im Montagebereich
11 eingesetzt sind. Jedes dieser einzelnen Maschinenmodule 90 ist mit einem
Förderwegeabschnitt sowie einem eigenen Antrieb, einer eigenen Kraftversorgung
und Steuervorrichtung versehen. Dadurch ist ein kostengünstiger
Aufbau einer derartigen Anlage möglich. Zum Unterschied gegenüber
der Ausführung in Fig. 1 und 2 ist für den Transport der Einzelteilträger
91 im Montagebereich 11 ein Förderweg 92, 93 vorgesehen, in welchem die
Einzelteilträger 91 unabhängig von den entlang von Förderwegen 94, 95 verfahrbaren
Montagewerkstückträgern 96 bewegt werden. Lediglich ein Förderweg
97 zum Verbinden der Förderwege 94, 95 bzw. 92, 93 ist für die Einzelteilträger
91 bzw. die Montagewerkstückträger 96 gemeinsam. Die Kreuzung
der einzelnen Förderwege bzw. der Verknüpfung erfolgt, wie in Fig. 2
beschrieben, mit Umsetzstationen 72 bzw. 73 und Kreuzungsstationen 75.
In Fig. 4 ist ein Einzelträger 118 gezeigt, der Halterungen 119 für
auswechselbare Einzelteilaufnahmen 120 umfaßt. Der Einzelteilträger 118
ist über Führungsstifte 121 auf einem Fahrwerk 122 positioniert
und gehalten.
Das Fahrwerk 122 weist einen umlaufenden Rahmen 123 auf, an dem
Führungsorgane 101 und 102 zur Seiten- bzw. Höhenführung entlang der Führungsflächen
103, 104 angeordnet sind. Anstelle der durch umlaufende Reibantriebe 124,
z. B. Reibrollen bzw. zusätzlich zu diesen, kann zur Fortbewegung und gleichzeitigen
Positionierung des Fahrwerks 122 ein Zahnrad 125 bzw. ein
Malteserkreuz mit einer entsprechenden Positioniereinheit vorgesehen sein.
Dieses Zahnrad 125 kann in eine, auf einer Tragleiste des Fahrwerkes
122 angeordneten Zahnleiste 126 eingreifen. Damit wird ermöglicht, daß,
wie zu Fig. 1 und 2 beschrieben, der Einzelteilträger 118 in beiden Bewegungsrichtungen
- Pfeil 127 - relativ zu einer Achse der Handhabungsvorrichtung
zentriert werden, so daß die in den Einzelteilaufnahmen 120 enthaltenen
Einzelteile 128 an der Bearbeitungsstelle durch eine in nur zwei Raumrichtungen
bewegbare Handhabungsvorrichtung entnommen werden können. Lediglich
zum besseren Verständnis sind einige der Halterungen 119 ohne die eingesetzten
Einzelteilaufnahmen 120 gezeigt, im normalen Betrieb werden jedoch
alle Halterungen mit Einzelteilaufnahmen 120 bestückt.
Von Vorteil ist es weiterhin, wenn bei derartigen Fahrwerken 122 für die
Einzelteilträger 118 bzw. Montageplatten von Montagewerkstückträgern sowohl diese Einzelteilträger
118 als auch die Montageplatten und die diese aufnehmenden Fahrwerke
122 mit eigenen Signalträgervorrichtungen 129 versehen
ist.
Werden den jeweiligen Signalträgervorrichtungen 129 entsprechende Ablesevorrichtungen zugeordnet, so kann in einfacher Weise unterschieden werden, ob
es sich um Fahrwerke für die Aufnahme von Montageplatten oder um Montagewerkstückträger
oder um Fahrwerke zur Aufnahme von Einzelteilträgern
bzw. um derartige Einzelteilträger handelt. Bei entsprechend unterschiedlicher
Codierung dieser einzelnen Teile, wobei bevorzugt jeder Einzelteil
eine für sich charakteristische ihn von allen anderen im System befindlichen
Einzelteilen unterscheidende Kennzeichnung aufweist, kann der Weg der
einzelnen Fahrwerke bzw. Montageplatten oder Einzelteilträger nahtlos
verfolgt und beispielsweise bei den Einzelteilträgern bereits vor deren
Ankunft im Bereitstellungsbereich bekanntgegeben werden, welche
Einzelteilaufnahmen zu ergänzen bzw. auszutauschen sind. Gleichermaßen
kann diese Codierung dazu verwendet werden, um die einzelnen Fahrwerke
bzw. Montageplatten oder Einzelträger in verschiedenen Montagestationen
entsprechend zu positionieren, um den Fortgang der Montageoperation
zu überwachen bzw. bei Auftreten von Fehlern bei der Montage derartige
Fahrwerke bzw. Montageplatten in der Zentralsteuerung vorzumerken,
um sie zu nachgeordneten Reparatur- bzw. Nachbearbeitungsplätzen
zu bringen oder die fehlerhaft gefertigten Werkstücke auszuscheiden.
Die Austauschbarkeit der Einzelteilträger ohne allzu großen Kostenaufwand
bzw. die Austauschbarkeit von Einzelteilaufnahmen und unter Umständen auch
von Montageplatten ermöglicht eine
hohe Flexibilität und Anpaßbarkeit des Verfahrens bzw.
der Anlage an die Produktion von Einzelteilen mit
stark wechselnden Stückzahlen. Dies deshalb, da das Grobpositionieren der
Einzelteile bzw. das Zuführen im Bereich der Montagestation sehr einfach gestaltet
werden kann. Die Anlage ist in der Stückzahl nahtlos von der Kleinteilserie bis zur
Großserie mit mehreren tausend Werkstücken im Monat einsetzbar und kostenmäßig
dem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen anpaßbar. Dazu kommt, daß mit
der Anlage auch Produktgruppen bzw. -familien, deren Aufbau im wesentlichen
gleich ist, die sich jedoch in den Einzelteilen bei den unterschiedlichen
Typen voneinander unterscheiden, montiert werden können. Dort ist es möglich,
durch Verwendung unterschiedlicher Einzelteilaufnahmen das Verfahren
bzw. die Einrichtung ohne lange Stillstandszeiten für die Montage bzw. die
Bearbeitung von unterschiedlichen Einzelteilen heranzuziehen, wobei der
verlorene Aufwand bzw. der Aufwand zum Umstellen durch einfachen Austausch
der Einzelteilträger bzw. Einzelteilaufnahmen sehr gering gehalten werden
kann. Dadurch, daß Einzelteilaufnahmen eine standardisierte Abmessung
aufweisen, ist bei der Bearbeitung unterschiedlicher Typenreihen, beispielsweise
im Bereitstellungsbereich, keinerlei Änderung der dortigen
Handhabungsvorrichtungen oder dgl. erforderlich. Dies ermöglicht insgesamt
eine hohe Wiederverwertbarkeit der Einzelteile einer solchen Fertigungsanlage
bei der Umrüstung auf die Produktion andersartiger Werkstücke.
Die in dem Bereitstellungsbereich 7 zugeführten Einzelteilträger 10, 21 bzw.
54 können beispielsweise nach der Speichervorrichtung 29 eine Abfragevorrichtung
130 - Fig. 1 - die portalartig oberhalb des Förderweges angeordnet
sein kann, durchlaufen, um festzustellen, welche Einzelteilaufnahmen auszutauschen
bzw. neu zu bestücken sind. Diese Informationen können dazu genutzt
werden, um beim Eintreffen des Einzelteilträger bei der Arbeitskraft
20 dieser bereits optisch anzuzeigen, wieviele Einzelteile jeder Art
in die Einzelteilträger einzusetzen sind; es ist weiterer Folge
auch möglich, die Bestückung der Einzelteilträger vollautomatisch zu gestalten.
Claims (12)
1. Verfahren zum Herstellen von aus mehreren Teilen bestehenden Werkstücken
(2; 61), die insbesondere vollautomatisch montiert und entlang eines Förderweges
(31; 71; 94; 95; 105) von einer Montagestation (32) zur nächsten befördert
werden, und bei dem in einem Bereitstellungsbereich (7) einzubauende Einzelteile
(4, 5; 62, 63; 128) in einem Einzelteilträger (10, 21; 54; 91; 118)
abgelegt werden und in einer Montagestation (32) von dem Einzelteilträger (10,
21; 54; 65; 91; 118) entnommen, auf einem Montagewerkstückträger (39; 64; 96)
abgelegt oder an einem auf diesem positionierten Werkstück (2; 61) montiert
werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelteile (4, 5; 62, 63; 112 bis 115;
128) auf dem Einzelteilträger (10, 21, 54; 65; 91; 118) vereinzelt abgelegt
werden und der Einzelteilträger (10; 21; 54; 65; 91; 118) unabhängig von dem
Montagewerkstückträger (39; 64; 96) auf einem zumindest teilweise von dem Förderweg
(31; 71; 94; 95; 105) des Montagewerkstückträgers (39; 64; 96) gesonderten
Förderweg (36; 69; 74; 93, 93) in eine Montagestation (32) verbracht
und in einer, dem Werkstück (2; 61) zugeordneten Übergabeposition angehalten
wird, worauf die Einzelteile (4, 5; 62, 63; 128) von dem Einzelteilträger (10;
21; 54; 65; 91; 118) entnommen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Einzelträger
(10; 21; 54; 65; 91; 118) in der Montagestation (32) relativ zu einer
Handhabungsvorrichtung (33) zur Entnahme der Einzelteile (4, 5; 62, 63; 128)
in verschiedene Übergabepositionen verstellt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabungsvorrichtung
(33) nur in zur Förderrichtung (37; 68; 127) senkrechten Richtungen
bewegt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß
an einer Übergabeposition ein fehlerhafter Einzelteil (4, 5; 62, 63; 128)
ausgeschieden und ein gleichartiger Einzelteil (4, 5; 62, 63; 128) aus demselben
oder einem nachfolgenden Einzelteilträger (10; 21; 54; 65; 91; 118)
entnommen und zugeführt wird.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelteile (4, 5; 62; 63; 128) auf dem Einzelträger (10; 21; 54; 65; 91;
118) orientiert sowie grobpositioniert abgelegt werden.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelteile (4, 5; 62, 63; 128) am Einzelteilträger (10; 21; 54; 65; 91; 118)
in der für die Montage erforderlichen Reihenfolge angeordnet werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelteile (4, 5; 62, 63; 128) in gegenüber dem Einzelteilträger (10; 21;
54; 65; 91; 118) auswechselbare Einzelteilaufnahmen (15; 66; 120) abgelegt und
letztere in den Einzelteilträger (10; 21; 54; 65; 91; 118) eingesetzt werden.
8. Anlage zum Herstellen von aus mehreren Teilen bestehenden Werkstücken (2;
61), die insbesondere vollautomatisch montiert und entlang eines Förderweges
(31; 71; 91; 95; 105) von einer Montagestation (32) zur nächsten befördert
werden und bei der zu verarbeitende Einzelteile (4, 5; 62, 63; 128) in einem
Bereitstellungsbereich (7) in Einzelteilträger (10; 21; 54; 65; 91; 118) abgelegt
werden und bei der in den Montagestationen (32) Handhabungsvorrichtungen
(33) angeordnet sind, mit welchen die Einzelteile (4, 5; 62, 63; 128) aus Einzelteilträgern
(10; 21; 54; 65; 91; 118) entnommen und auf einem Montagewerkstückträger
(39; 64; 96) abgelegt oder an einem auf diesem positionierten
Werkstück (2; 61) montiert werden, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereitstellungsbereich
(7) mit den davon distanziert angeordneten Montagestationen (32)
über eine Mehrzahl von Förderwegen (31, 36; 69; 70, 71, 74; 92) bis 95; 105)
verbunden ist, auf welchen die Einzelteilträger (10; 21; 54; 65; 91; 118) und
die Montagewerkstückträger (39; 64; 96) jeweils unabhängig voneinander verfahrbar
angeordnet sind und daß in der Montagestation (32) eine Handhabungsvorrichtung
(33) zur Entnahme der Einzelteile (4, 5; 62, 63; 128) angeordnet
ist und daß Vorrichtungen zum Positionieren des Einzelteilträgers (10; 21;
54; 65; 91; 118) gegenüber der Handhabungsvorrichtung (33) vorgesehen sind.
9. Anlage nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf einem Einzelteilträger
(10; 21; 54; 65; 91; 118) auswechselbare Einzelteilaufnahmen (15; 66;
78; 120) angeordnet sind.
10. Anlage nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Einzelteilträger
(10; 21; 54; 65; 91; 118) und/oder der Montagewerkstückträger (39;
64; 96) mit seinem jeweiligen Fahrwerk (67; 122) lösbar verbunden ist.
11. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Förderweg (31) des Montagewerkstückträgers (39) in der Montagestation
(32) ein weiterer Förderweg (36) für den Einzelteilträger (10) benachbart ist.
12. Anlage nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einzelteilträger (10; 21; 54; 65; 91; 118) und/oder die Einzelteilaufnahmen
(15; 66; 120) und/oder die Fahrwerke (67; 122) mit einer Signalträgervorrichtung
(40; 129) versehen sind und sowohl dem Bereitstellungsbereich (7) als
auch den einzelnen Montagestationen (32) Lese- und/oder Codiervorrichtungen
(41 bis 48) mit den Handhabungsvorrichtungen
(33) sowie mit einer Steuervorrichtung (49) für die einzelnen Montagestationen
(32) verbunden sind.
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