DE3325643C2 - Bauplatte sowie Verfahren und Vorrichtung zu ihrer Herstellung - Google Patents
Bauplatte sowie Verfahren und Vorrichtung zu ihrer HerstellungInfo
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Abstract
In den oberen Bereich einer mattenbildenden Zone wird eine Mischung aus Bindemittel und Fasermaterial eingebracht. Die Mischung wird von einem horizontal oder nach oben gerichteten Luftstrom durchschnitten, darin mitgerissen und dann auf wenigstens einem Lochsieb als Schicht abgelegt, wobei die die Mischung mitreißende Luft durch das Lochsieb oder die Lochsiebe abgesaugt wird. Durch Verringerung der Turbulenz und durch Steuerung der Art und Weise, in der das teilchenförmige Material auf den Lochsieben abgeschieden wird, erhält man gleichförmige Vliesbahnen, die vielfältig als Bauprodukte verwendet werden können.
Description
Die Erfindung betrifft eine Bauplatte nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren und
eine Vorrichtung zu ihrer Herstellung.
Aus der DE-OS 27 28 581 ist eine Leichtfasergipsplatte bekannt, die aus einer Kernplatte aus einem lufteinschließenden
Gips, welche kurze Stränge von darin dispergierten Glasfasern aufweist, und aus einer Abdekkung
aus einem aus Fasern bestehenden Bahnmaterial zusammengesetzt ist, das fest und eng auf der Kernplatte
anliegt. Das Bahnmaterial kann eine Faservliesbahn sein, dessen synthetische Fasern mit Leim als Bindemittel
versetzt sein können. Die Kernplatte kann als Zuschlagstoff Perlit aufweisen.
Die die Kernschicht bildende Gipsmasse wird im nicht gehärteten, also viskosen plastischen Zustand zwischen
den äußeren Faserbahnen angeordnet und verbindet sich mit ihnen während des Hartwerdens der
Gipsmasse.
Die bekannte Bauplatte hat aufgrund des Gipsgehalts zwar gute feuerhemmende Eigenschaften, ist jedoch relativ
schwer und schlagempfindlich. Wenn eine derartige Bauplatte für Schalldämmzwecke eingesetzt werden
soll, muß ihre Oberfläche noch speziell behandelt werden, was sehr aufwendig ist.
Aus der DE-OS 27 56 503 ist es bereits bekannt, vor einer mattenbildenden Zone in einer Rohrleitung durch
horizontale Zuführung von Luft durch eine Venluri-Düse und durch vertikales Einfallenlassen eines Gemisches
aus Bindemittel und organischen Fasern durch einen Trichter in den Luftstrom ein Gemisch herzustellen, das
horizontal im unteren Bereich in die mattenbildende Zone eingeführt wird. Dabei ist die untere Wand dieser
Zuführung fluchtend zu dem Boden der mattenbildenden Zone ausgerichtet, der von einem kontinuierlich
umlaufenden Siebboden gebildet wird, dem Einrichtungen zum Absaugen von Luft nach unten zugeordnet
sind Auf der Oberseite wird die mattenbildende Zone von einem weiteren Siebboden begrenzt, der zum unteren
Siebboden in einem Winkel von etwa 12° geneigt ist und durch den ebenfalls Luft, in diesem Fall nach oben,
abgesaugt wird. Aufgrund dieser Luftabsaugung scheiden sich Bindemittel und Fasermaterial aus dem Transportgemisch
an den Siebboden ab und werden durch eine Spaltöffnung als Matte abgeführt, die zur Herstellung
der Faservliesbahn noch verfestigt und gehärtet wird.
Bei der bekannten Faservliesbahnhersteliung erfolgt also eine gemeinsame Zuführung der Mischung aus Bindemittel
und anorganischem Fasermaterial zusammen mit Luft als Transportmittel im unteren Bereich der
mattenbildenden Zone. Um das Mitreißen der Teilchen im Luftstrom zu ermöglichen, müssen sehr hohe Strömungsgeschwindigkeiten
verwendet werden, aufgrund derer sich die Teilchen statisch aufladen, was zur Klumpewbildung
und zu einer wellenförmigen Materialablage führt. Dadurch lassen sich beispielsweise Mineralwol/eprodukte
mit einer Stärke von mehr als 25 mm mit merklichen Dickenabweichungen herstellen, eine
gleichförmige Materialablage und somit die Schaffung einer Faservliesbahn mit gleichbleibendem Flächengewicht
bei geringeren Stärken ist jedoch nicht gewährleistet.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Bauplatte der eingangs genannten Art
derart auszubilden, daß sie neben einem geringen Flächengewichl
bei hoher Festigkeit gute akustische Eigenschaften aufweist und äußerst einfach hergestellt
werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den im Kennzeichen des neuen Patentanspruchs 1 angegebenen Maßnahmen gelöst.
Das Verfahren und die Vorrichtung zur Herstellung der erfindungsgemäßen Bauplatte sind in den Unteransprüchen
2 bis 5 bzw. 6 bis 8 beschrieben.
Die erfindungsgemäße Bauplatte läßt sich auf äußerst
rationelle Weise herstellen. Aufgrund der als Deckschichten verwendeten Faservliesbahnen mit Mineralwolle
erhält man leichte Platten mit gleichförmigem Flächengewicht, hoher Festigkeit und besonders günstigen
akustischen Eigenschaften.
Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren bzw. mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist es möglich, aufgrund
der getrennten Zuführung der Mischung aus Bindemittel und anorganischem Fasermaterial und der Luft
in die mattenbildende Zone unter einer bestimmten räumlichen Zuordnung eine erheblich vergleichmäßigte
Materialablage zu erreichen, da wellenbildende Turbulenzen und klumpenbildende statische Teilchenaufladungcn
nicht vorhanden sind und die vom Luftstrom mitgeführten Teilchen nicht mit hoher Geschwindigkeit
parallel über die Oberfläche des Siebbodens geführt werden. Dadurch ist es möglich, Faservliesbahnen mit
gleichförmigen Flächengewichten und gleicher Stärke bis in die Größenordnung von 1 mm ohne Schwierigkeiten
herzustellen.
Anhand von Zeichnungen wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Ausführungsform der Vorrichtung mit zwei mattenbildenden Zonen,
F i g. 2 schematisch die Aufbereitung des Materials für die Faservliesbahnen,
Fig.3 schematisch den Aufbau einer mattenbildenden
Zone,
F i g. 4 die Ansicht D-D von F i g. 3 und
Fig.5 eine Draufsicht auf die Einrichtung für die
Luftzuführung in die mattenbildende Zone.
Die Bauplatten werden aus einem Bahnmaterial geschnitten, das kontinuierlich mit der in F i g. 1 gezeigten
Vorrichtung hergestellt wird. Die Vorrichtung weist eine untere mattenbildende Zone 83 und eine obere mattenbildende
Zone 84 auf, aus deren Abgabeöffnungen 85 bzw. 86 jeweils eine als Matte abgelegte Faservliesbahn
austritt. Aus der unteren mattenbildenden Zone 83 kommt die Faservliesbahn 87, die auf eintm Förderer 88
über Oberführungsrollen 89 auf einen Förderer 90 gelangt, wo mit Hilfe einer Abgabeeinrichtung 91 eine
Kernmischung 92 auf der Bahn 87 abgelegt wird, die mit einer Rakel 83 geglättet wird. Auf die Kernmischung 92
wird eine weitere Faservliesbahn 94 aufgelegt, die aus der Abgabeöffnung 86 der oberen mattenbildenden Zone
84 austritt, über Überführungsrollen 95 auf einen schräg nach unten transportierenden Förderer 96 gelangt
und über eine Gleitplatte auf die auf der unteren Bahn 87 befindliche Kernmischung 92 aufgelegt wird.
Mit Hilfe einer Bandanordnung 98 wird ein Verdichtungsspalt 99 geschaffen, aus dem das dreischichtige
Bahnmaterial austritt, das vor dem Zerschneiden in Bauplatten noch gehärtet werden kann.
Die Herstellung der Mischung für die Erzeugung der Faservliesbahnen 87 und 94 wird anhand von Fig.2
erläutert. Die Mineralwollefasern werden in Form von Ballen 10 auf einem Förderer 11 zugeführt und bei 12 in
Abschnitte zerschnitten, die auf einem Förderer 13 mit Hilfe einer Reißtrommel 14 zur Bildung von Fasern 15
aufgeschlossen werden, die auf einen Förderer 16 fallen und auf einem mit Stiften versehenen weiteren Förderer
17 schräg nach oben zu einem Trommelkamm 18 geführt werden, von dem aus dann das in der Stärke nivellierte
Fasermaterial vorbei an einer Rolle 19 in einer die Schwerkraft nutzenden Fördereinrichtung 20 weiter befördert
wird. Die Einrichtung 20 hat einen Schacht 21, in dem die Fasern nach unten zwischen Kompressionswalzen
22 und 23 fallend durch eine ihren Mengenstrom messende Einrichtung 24 hindurchgehen. Nach dem
Durchgang durch Lieferwalzen 25 und 26 unter Führung über eine Lockerungswalze 27 gelangen die Fasern
auf einen horizontalen Förderer 30, wo über eine Zuführungseinrichtung 31 ein Bindemittel 32 zugeführt
und mit Hilfe einer Lockerungswalze 33 mit den Fasern 15 vermischt wird.
Wie in F i g. 3 gezeigt, wird diese Mischung durch ein Lieferwalzenpaar 40, 41 einer Vorreißerwalze 42 zugeführt,
die mit einer gegenüberliegenden Abnahmebürste 43 eine erste Öffnung 35 für die Zuführung des Faser-Biindemittelgemiscnes
in die mattenbildende Zone 83 bildet, die in F i g. 1 die untere mattenbildende Zone ist.
Die mattenbildende Zone 83 hat einen unteren Siebboden 45 aus einem elektrisch leitenden Material und
einen oberen Siebboden 46 aus einem elektrisch nicht leitenden Material, an dessen Stelle auch eine Platte
verwendet werden kann. Die Siebboden 45 und 46 laufen an einer Spaltöffnung zusammen, der eine Verfestigungszone
48, ein Spalt 49, eine obere Stampfeinrichtung 50 und eine untere antistatische Einrichtung 51 zur
Lösung der verfestigten Faservliesbahn von den Siebboden nachgeordnet ist.
Wie in Fig.3 gezeigt ist, läuft der untere Siebboden
45 in Richtung Λ durch den unteren Bereich der mattenbildenden Zone 36, während der obere Siebboden 46
umgelenkt von einer Walze 58 geneigt dazu in Richtung B zu einer Spaltöffnung 47 läuft und die mattenbildende
Zone 83 nach Umlenkung um eine Rolle 59 verläßt. Dem unteren Siebboden 45 sind drei Luftabsaugeinrich-
tungen 60,61 und 62, dem oberen Siebboden 46 ist eine
Luftabsaugeinrichtung 63 zugeordnet. Die mattenbildende Zone 83 ist in den übrigen Bereichen durch eine
Abdeckung 64,65 und 65, durch eine Rückwand 67 und durch Seitenwände 68 und 69 (F i g. 2) umschlossen.
In der Rückwand 67 ist eine zweite Öffnung 44 vorgesehen, durch die Luft in die mattenbildende Zone 36
horizontal oder nach oben gerichtet eintritt, was durch den Pfeil Cveranschaulicht ist.
Wie aus den F i g. 4 und 5 zu ersehen ist, ist die weite öffnung 44 von Seiienwänden 73 und 74, einer oberen
Wand 75 und einer unteren Wand 76 begrenzt. In der zweiten öffnung 44 sitzen auf in der oberen Wand 75
und der unteren Wand 76 drehbar gelagerten Zapfen 78 Leitplatten 77, die um die Achsen der Zapfen 78 verschwenkbar
sind. Die Leitplatten 77 sind auf der von der mattenbildenden Zone 36 abgewandten Seite über Verbindungsstücke
80 mit einem Schaft 79 für ihre Bewegung verbunden. Dadurch läßt sich die Richtung der in
die mattenbildende Zone 83 einströmenden Luft variabel steuern. Durch ein Hin- und Herschwenken der Leitplatten
77 durch Bewegen des Schafts 79 längs der Bahn EFm F i g. 3 werden die Leitplatten 77 zuerst zur einen
Seite der mattenbildenden Zone 83 und dann zur anderen Seite dieser Zone 83 hin gerichtet, wodurch eine
Kanalisierung durch statisch induziertes Ablegen der Teilchen in verschiedenen Abschnitten und somit eine
Wellenmusterbildung bei der herzustellenden Faservliesbahn vermieden wird.
Wenn das Gemisch aus Fasern und Bindemittel aus der ersten Öffnung 35 in die mattenbildende Zone 83
fällt, trifft es auf den schräg nach oben unmittelbar unter die erste Öffnung 35 gerichteten Luftstrom aus der
zweiten Öffnung 44, der mit Hilfe der Leitplatten 77 gerichtet wird. Das vom Luftstrom mitgerissene Gemisch
wird dann auf den beiden Siebboden 45 und 46 abgelegt, durch die die Luft mit Hilfe der variabel einsetzbaren
Luftabsaugeinrichtungen 60, 61, 62 und 63 hindurch abgesaugt wird, wobei in der mattenbildenden
Zone 36 ein einstellbarer Unterdruck herrscht und die Absaugluftströme lokal verändert werden können, was
zu Schichtungsänderungen führt.
Zur Vermeidung eines Turbulenzstroms des über die Siebbodenoberflächen geführten Materials beträgt der
Winkel zwischen dem unteren Siebboden 45 und dem oberen Siebboden 46 an der Spaltöffnung 47 zwischen
20° und 55°. Bei einem kleineren Winkel treten die erwähnten Turbulenzen auf, bei einem größeren Winkel
kann das am oberen Siebboden 46 abgelegte Fasermaterial davon herabfallen.
Wenn das Aufeinandertreffen der durch die zweite Öffnung 44 eingeführten Luft auf den nach unten fallenden
Faserstrom zu weit unterhalb der Öffnung 35 liegt, nimmt der Luftstrom die Fasern unter einem relativ
flachen Winkel bezüglich des unteren Siebbodens 45 mit, was zur Wellenmusterbildung führen kann. Deshalb
wird die zweite öffnung 44 im oberen Abschnitt der Rückwand 67 vorgesehen. Ähnliche Probleme würden
sich ergeben, wenn die zweite Öffnung 44 den Luftstrom nach unten gerichtet ausblasen würde. Zu optimalen
Ergebnissen führt ein Abstand zwischen der ersten Öffnung 35 und dem unteren Siebboden 45, der wenigstens
90 cm beträgt, und ein Abstand zwischen dem Ausblasende der zweiten öffnung 44 und der Stelle, an der der
ausgeblasene Luftstrom den nach unten fallenden Faserstrom schneidet, der etwa 60 cm beträgt
Anhand von Beispielen wird die Erfindung weiter erläutert
Mit der Vorrichtung von F i g. 1 soll ein Bahnmaterial
aus 87% Mineralwolle und 13% pulverförmigem phenolischen Bindemittel mit einer Stärke von 2,8 cm und
einer Dichte von 0,1 g/cm3 hergestellt werden, das zu Bauplatten zerschnitten wird.
In der unteren mattenbildenden Zone 83 beträgt der Abstand zwischen der Spaltöffnung 47 und der Rückwand
67 etwa 2,8 m, die Zonenbreite wird zwischen den Seitenwänden 68 und 69 zu etwa 66 cm gemessen, die
vertikal zwischen dem Sieb 45 und dem Mittelpunkt der Vorreißerwalze 42 gemessene Höhe beträgt etwa 1,1 m.
Der Winkel der Spaltöffnung 47 liegt bei etwa 25". Die obere mattenbildende Zone 84 hat einen Abstand zwischen
der Spaltöffnung 47 und der Rückwand 67 von etwa 2,1 m, Breite und Höhe entsprechen der maltcnbildenden
Zone 83. Der Winkel an der Spaltöffnung 47 liegt bei etwa 48°.
Für jede mattenbüdende Zone 83 bzw. 84 werden Mineralwollefasern getrennt und auf einem Förderer 30
(Fig.2) mit einem Mengenstrom von 3,4 kg/min unter Einsatz einer gravimetrischen Zuführeinrichtung zugeführt.
Das Phenolharz wird auf die Fasern in der Station 32 mit einer Menge von 1 kg/min aufgebracht. Dieses
Material wird durch die Auflockerungswalze 33 vermischt und der jeweiligen Faserungseinrichtung 34 zugeführt.
Die Siebboden 45 und 46 in den jeweiligen mattenbildenden Zonen laufen konvergent gegeneinander
mit etwa 3 m/min. In die Zonen wird Luft mit einem Volumenstrom von etwa 135m3/min eingeführt und
durch die formenden Siebboden 45 und 46 hindurch abgeführt. Der Druck in jeder mattenbildenden Zone
liegt um etwa 520 Pa unter dem Atmosphärendruck. In der unteren mattenbildenden Zone 83 werden etwa
90% der die Mischung mitführenden Luft durch den unteren Siebboden 45 abgezogen, wobei der größte Teil
dieser Luft durch die Luftabsaugeinrichtung 62 abgezogen wird. In der oberen mattenbildenden Zone 84 werden
etwa 60% der Luft durch den oberen Siebboden 46 abgezogen, wobei das Absaugen nicht variiert wird. Die
Leitplatten 77 werden in jeder öffnung 44 etwa dreißigmal hin- und herbewegt.
Die als Matte abgelegten Faservliesbahnen laufen konvergent an den Spaltöffnungen 47 zusammen und werden in den Verfestigungszonen 48 verfestigt Unmittelbar vor dem Verlassen der Verfestigungszonen 48 werden die Faservliesbahnen gleichzeitig durch eine Stampfeinrichtung 50 gerüttelt und der antistatischen Einrichtung 51 ausgesetzt Die Stampfeinrichtung 50 ist so eingestellt daß sie gegen die Rückseite der Siebboden 46 etwa dreißigmal pro Minute schlägt, wodurch die Faservliesbahnen 48 (Fig.3) bzw. 87 und 94 (Fig. 1) abwechselnd komprimiert und freigegeben werden. Die antistatischen Einrichtungen 51 sind herkömmliche Alphateilchenemitter, welche die Ladungen aus den Faservliesbahnen entfernen und die statische Haftung auf ein Minimum reduzieren.
Die einzelnen von den mattenbildenden Zonen 83 und 84 austretenden Faservliesbahnen 87 bzw. 94 werden konvergierend zusammengeführt und mit Hilfe der schräg laufenden Bandanordnung 98 komprimiert Das verfestigte Material wird dann durch einen Trocknungsofen geführt und etwa drei Minuten Luft ausgesetzt die auf etwa 200° C erhitzt ist Während dieser Zeit schmilzt das harzförmige Bindemittel und härtet im wesentlichen aus. Wenn das aus dem Trocknungsofen austretende Bahnmaterial einen etwas plastischen Zustand hat, wird
Die als Matte abgelegten Faservliesbahnen laufen konvergent an den Spaltöffnungen 47 zusammen und werden in den Verfestigungszonen 48 verfestigt Unmittelbar vor dem Verlassen der Verfestigungszonen 48 werden die Faservliesbahnen gleichzeitig durch eine Stampfeinrichtung 50 gerüttelt und der antistatischen Einrichtung 51 ausgesetzt Die Stampfeinrichtung 50 ist so eingestellt daß sie gegen die Rückseite der Siebboden 46 etwa dreißigmal pro Minute schlägt, wodurch die Faservliesbahnen 48 (Fig.3) bzw. 87 und 94 (Fig. 1) abwechselnd komprimiert und freigegeben werden. Die antistatischen Einrichtungen 51 sind herkömmliche Alphateilchenemitter, welche die Ladungen aus den Faservliesbahnen entfernen und die statische Haftung auf ein Minimum reduzieren.
Die einzelnen von den mattenbildenden Zonen 83 und 84 austretenden Faservliesbahnen 87 bzw. 94 werden konvergierend zusammengeführt und mit Hilfe der schräg laufenden Bandanordnung 98 komprimiert Das verfestigte Material wird dann durch einen Trocknungsofen geführt und etwa drei Minuten Luft ausgesetzt die auf etwa 200° C erhitzt ist Während dieser Zeit schmilzt das harzförmige Bindemittel und härtet im wesentlichen aus. Wenn das aus dem Trocknungsofen austretende Bahnmaterial einen etwas plastischen Zustand hat, wird
es nachkalibriert und gekühlt. Durch die Nachkalibrierung
wird die Dicke auf 3,8 cm eingestellt. Das gleichzeitige Kühlen mit Umgebungsluft reduziert die Temperatur
des'Bahnmaterials auf weniger als 120°C. Das so erhaltene Produkt hat ohne Nachkalibrierung in der
Stärke eine Toleranz von ± 1 mm, bei Einsatz der Nachkalibrierung beträgt die Toleranz in der Stärke
±0,25 mm.
Die akustischen Leistungsdaten von aus dem so hergestellten Bahnmaterial geschnittenen Bauplatten sind
sehr gut.
Beispiel Il
Mit der Vorrichtung von Fig. 1 wird ein Bahmmaterial
mit folgender Gesamtzusammensetzung hergestellt:
Bestandteile
Gewichtsprozent
auf Feststoffbasis
auf Feststoffbasis
Mineralwolle 24,21
pulverförmiges Phenolbindemittel 1,82
geschäumter Perlit 64,35
flüssiges Phenolharz 9,62
Die äußeren Faservliesbahnen weisen 93% Mineralwolle und 7% pulverförmiges Phenolbindemittel auf,
während die Kernmischung aus 87% expandiertem Perlit und 13% flüssigem Phenolharz besteht Die Mineralwollefasern
werden jeweils auf einem Förderer 30 (F i g. 2) in einer Menge von 1,1 kg/min aufgebracht. Das
pulverförmige Phenolharz wird auf den Förderer 30 in der Station 32 mit einer Menge von 0,084 kg/min aufgebracht.
Dieses Material wird durch die Auflockerungswalze 33 gemischt und der Faserungseinrichtung 34
(Fig.3) der mattenbildenden Zone 83 bzw. 84 zugeführt.
Mit der nachstehenden Ausnahme entsprechen die Betriebsparameter denen von Beispiel 1.
Die Mischungen aus Mineralwolle und Bindemittel werden in der jeweiligen mattenbildenden Zone 83 bzw.
84 auf den Siebboden 45 und 46 wie in Beispiel 1 abgelegt, wobei 75% der Luft durch den unteren Siebboden
45 der Zone 83 und 25% durch den oberen Siebboden
46 abgezogen werden. Der statische Druck in jeder mattenbildenden Zone 83 bzw. 84 liegt etwa 460 Pa unter
dem Atmosphärendruck.
Die Matten konvergieren an den jeweiligen Spaltöffnungen 47, werden in den Verfestigungszonen 48 verfestigt
und durch die Stampfeinrichtungen 50, die antistatischen Einrichtungen 51 und unter die Bandanordnung
98 (F i g. 1) geführt Wenn die untere Faservliesbahn 87 auf den Förderer 90 überführt ist, wird auf ihr in der
Abgabeeinrichtung 91 eine Mischung aus 23% flüssigem Phenolharz und 77% geschäumtem Perlit in einer
Menge von 4,4 kg/m3, bestimmt auf nasser Basis, abgelegt. Die Kernmischung 92 wird mit der Rakel S3 nivelliert
mit der oberen Faservliesbahn 94 kombiniert und mit der Bandanordnung 98 verfestigt, die am Eintrittspunkt 3,3 cm und am Verdichtungsspalt 99 1,4 cm über
dem Förderer 90 liegt Die Stärke des derart komprimierten Bahnmaterials beträgt 1,8 cm.
Diese Kompression dient dazu, dem ungehärteten Bahnmaterial eine ausreichende Festigkeit und einen
definierbaren Rand zu geben, so daß das Bahnmaterial durch die aufeinanderfolgenden Vorerhitzungs- und
Härtungsstufen ohne Perlitverlust aus der Kernschicht und ohne Beschädigung gefördert werden kann. In einer
Trocknungseinrichtung wird das Kernmaterial mit einem nach unten gerichteten Luftstrom, dessen Temperatur
unter 1500C liegt, 2 Minuten lang vorerhitzt, wodurch die Kernmischung im wesentlichen getrocknet
und gehärtet wird, die äußeren Faservliesbahnen aber noch ungehärtet bleiben. Anschließend wird das Bahnmaterial
in Bauplatten-Rohlinge geschnitten, die dann in einer Presse bei 180 bis 290°, 15 Sekunden bis 15 Minuten,
vorzugsweise bei 23O0C 90 Sekunden lang auf eine
Dicke von 16 mm verdichtet und gehärtet werden.
Die erhaltene Bauplatte hat eine Gesamtdicke von 16 mm und eine Dichte von 0,32 g/cm3. Die ungefähre
Dicke der oberen und unteren gehärteten Faservliesbahn ist jeweils 1 mm. Die Dicke des Kerns liegt bei
14 mm. Die ungefähre Dichte der gehärteten Faservliesbahn beträgt 0,55 g/cm3, die der Kernschicht 0,26 g/cm3.
Beispiel III
Es wird ein Bahnmaterial gemäß Beispiel 2 gefertigt, wobei das die Bahnanordnung 98 verlassende Bahnmaterial
durch die Trocknungseinrichtung geführt wird, in welcher der Luftstrom von der Unterseite zur Oberseite
des Bahnmaterials geführt wird. Um ein Abheben oder Auswölben des Bahnmaterials vom Förderer zu verhindern,
ist eine Gegenhalterung vorgesehen. Es stellt sich eine Härtung des Bahnmaterials vom Boden auf eine
Dicke von 1,6 mm bis 6,4 mm ein.
Anschließend wird das Bahnmaterial in Bauplatten-Rohlinge geschnitten, die in einer Flachbettpresse gepreßt und gehärtet werden. Die obere Preßplatte der Presse ist eine Prägeplatte, die nur in den oberen ungehärteten Bereich des Bauplatten-Rohlings eindringt. Wie in Beispiel II erfolgt das Pressen bei einer Temperatür von 230° C bei einer Verweilzeit von 90 s. Dichte und Flächengewicht der so hergestellten, geprägten Bauplatten entsprechen denen der Bauplatten von Beispiel II.
Anschließend wird das Bahnmaterial in Bauplatten-Rohlinge geschnitten, die in einer Flachbettpresse gepreßt und gehärtet werden. Die obere Preßplatte der Presse ist eine Prägeplatte, die nur in den oberen ungehärteten Bereich des Bauplatten-Rohlings eindringt. Wie in Beispiel II erfolgt das Pressen bei einer Temperatür von 230° C bei einer Verweilzeit von 90 s. Dichte und Flächengewicht der so hergestellten, geprägten Bauplatten entsprechen denen der Bauplatten von Beispiel II.
B e i s ρ i e 1 1V
Ausgegangen wird von einem Bahnmaterial folgender Gesamtzusammensetzung:
Bestandteile
Gewichtsprozent
auf Feststoffbasis
auf Feststoffbasis
Mineralwolle 35,14
pulverförmiges Phenolbindemittel 6,10
Perlit mit Zementqualität 50,76
Harnstofformaldehydharz 9,00
Die Faservliesbahnen haben 85% Mineralwolle und 15% pulverförmiges Phenolbindemittel, während die
Kernmischng 85% Perlit mit Zementgüte und 15% Harnstofformaldehydharz aufweist.
Die Bauplatten werden wie in Beispiel II beschrieben hergestellt Die Endstärke liegt jedoch bei 4,76 mm. Die
erhaltenen Bauplatten haben eine Dichte von 0,67 g/cm3 und ein Flächengewicht von 3,3 kg/m2. Das Flächengewicht
der Außenhäute bildenden gehärteten Faservliesbahnen beträgt 1,3 kg/m2. Die Bauplatte hat eine dünne,
gegen Feuchte resistente Innenschicht hoher Dichte.
Das Bahnmaterial hat folgende Gesamtzusammensetzung:
Bestandteile
Gewichtsprozent
auf Feststoffbasis
auf Feststoffbasis
Mineralwolle 22,17
pulverförmiges Phenolbindemittel 3,87
geschäumter Perlit 48,10
Fasern von entrindetem Espenholz 11,08
flüssiges Phenolharz 14,78
Die Bauplatten werden wie in Beispiel II hergestellt. Man erhält Bauplatten mit einer Stärke von 16 mm und
einer Dichte von 0,32 g/cm3. Das Gesamtgewicht der Außenhäute bildenden gehärteten Faservliesbahnen beträgt
1,36 kg/m2. Durch das Vorhandensein der Holzfasern in den Bauplatten wird ihre Widerstandsfähigkeit
gegen Beschädigungen, insbesondere ihre Schlagfestigkeit erhöht.
platten-Rohlinge geschnitten, die mit einer zehnprozentigen Lösung von Hexamethylentetramin auf der Oberseite
und Unterseite in einer Menge von 66,7 g/m2 besprüht werden. Dann werden die Platten in einer Flachbettpresse
wie in Beispiel II gehärtet. Die physikalischen Eigenschaften der so hergestellten Bauplatten entsprechen
im wesentlichen denen von Beispiel II. Vor der abschließenden Härtung der äußeren Faservliesbahnen,
können diese noch geprägt werden.
Das Bahnmaterial wird gemäß Beispiel II hergestellt,
jedoch mit der Ausnahme, daß das Phenolharz kein Hexamethylentetraminhärtungsmittel
enthält und als Bindemittel für die Kernmischung Stärkepulver verwendet wird.
Das Bahnmaterial hat folgende Zusammensetzung auf trockener Basis:
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Bestandteile | Gewichtsprozent |
auf Feststoffbasis | |
Mineralwolle | 24,21 |
pulverförmiges Novolac-Phenol- | 1,82 |
bindemittel plus Hexamethylen | |
tetramin | |
geschäumter Perlit | 64,35 |
pulverförmiges Stärkebindemittel | 9,62 |
Die Faservliesbahnen haben 93% Mineralwolle und 7% Bindemittel basierend auf den angegebenen Anteilen
der Bestandteile, während die trockene Kernmischung 87% geschäumten Perlit und 13% pulverförmige
Stärke aufweist.
Die obere und untere Faservliesbahn wird wie bei Beispiel II hergestellt, mit der Ausnahme, daß pulverförmiges
Bindemittel mit einer Menge von 77 g/min zugesetzt wird, ein Härtungsmittel jedoch fehlt. Der Kernmischung
wid vor ihrem Aufbringen Wasser zugesetzt, bis ein Wassergehalt von 19% basierend auf dem Gewicht
der nassen Mischung vorhanden ist Die feuchte Kernmischung 92 wird dann in der Aufgabeeinrichtung 91
mit 4,8 kg/m2 aufgebracht und mit der Rakel 93 geglättet. Danach wird die obere Faservliesbahn 94 aufgelegt
Nach dem Durchlauf durch die komprimierende Bandanordnung 98 wird das Bahnmaterial vor dem Trocknen
zwischen einer oberen Wasserdampf abgebenden Leitung und einer unteren Vakuumeinrichtung auf einem
Förderer hindurchgeführt. Durch den in das Bahnmaterial eindringenden Dampf wird die Temperatur des
Wassers in der Kernmischung auf über 82° C gesteigert,
so daß die Stärke geliert Beim Durchlauf durch die Trocknungseinrichtung wird die Kernschicht bei Temperaturen
über 1500C getrocknet, ohne daß das Bindemittel in den äußeren Faservliesbahnen härtet, da sie
kein Härtungsmittel enthalten.
Nach dem Trocknen wird das Bahnmaterial in Bau-
Claims (8)
1. Bauplatte mit einer aus Bindemittel und Füllstoff bestehenden Kernschicht und mit mit der
Kernschicht verbundenen, aus Fasern und Bindemittel bestehenden Faservliesbahnen, dadurch gekennzeichnet,
daß das Bindemittel der Kernschicht ein organisches Bindemittel ist und daß jede
Faservliesbahn aus einer mit Luft abgelegten Schicht aus Mineralwolle und organischem Bindemittel
besteht.
2. Verfahren zur Herstellung einer Bauplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mischung
aus einem organischen Bindemittel und einem aus Mineralwolle bestehenden Fasermaterial
direkt in eine obere und eine untere mattenbildende Zone jeweils in ihrem oberen Bereich eingeführt
wird, ein Luftstrom in jede mattenbildende Zone getrennt von der Mischung eingeführt und horizontal
oder nach oben gerichtet gegen die nach unten fallende Mischung geblasen wird, die Luft aus jeder
mattenbildenden Zone wenigstens in ihrem unteren Bereich einstellbar abgesaugt wird, die Mischung auf
einem beweglichen Siebboden abgelegt, durch eine konvergierende Spaltöffnung abgeführt sowie danach
unter Bildung jeweils einer Faservliesbahn verfestigt wird, zur Bildung einer Kernschicht eine Mischung
aus einem Füllstoff und einem organischen Bindemittel auf der aus der unteren mattenbildenden
Zone zugeführten Faservliesbahn abgeschieden wird, darauf die aus der oberen mattenbildenden Zone
zugeführten Faservliesbahn aufgebracht wird und das so gebildete Bahnrnaterial komprimiert, gehärtet
und auf Größe zugeschnitten wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das organische Bindemittel der Kernschicht
vor dem organischen Bindemittel der Faservliesbahnen härtet.
4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das organische Bindemittel der
Kernschicht bei einer Temperatur härtet, bei der das Bindemittel in den Faservliesbahnen im wesentlichen
ungehärtet bleibt.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß ein härtungskomponentenfreies organisches
Bindemittel für die Faservliesbahnen verwendet wird, so daß die Faservliesbahnen ungehärtet
bleiben, wenn die Mischung der Kernschicht härtet und daß die Härtungskomponente den Faservliesbahnen
vor ihrer Härtung zugesetzt wird.
6. Vorrichtung zur Herstellung einer Bauplatte nach Anspruch 1 und zur Durchführung des Verfahrens
nach einem der Ansprüche 2 bis 5, gekennzeichnet durch eine obere und eine untere mattenbildende
Zone (83, 84), von denen jede eine in ihrem oberen Bereich angeordnete erste öffnung (35) für die
Zuführung einer Mischung aus Mineralwollfasern und organischem Bindemittel, eine zweite öffnung
(44) für die Einblasung von Luft, wobei die Einblasrichtung der Luft horizontal oder nach oben gegen
die durch die erste Öffnung (35) zugeführte, nach unten fallende Mischung gerichtet ist, einen unteren
Siebboden (45) und eine gegebenenfalls als weiterer Siebboden (46) ausgebildete obere Platte, die zusammen
mit dem unteren Siebboden (45) zu einer Spaltöffnung (47) konvergiert, zu der hin wenigstens der
untere Siebboden (45) bewegbar ist, und wenigstens
eine dem unteren Siebboden (45) zugeordnete Luftabsaugeinrichtung (60,61,62) aufweist, wobei jeder
Spaltöffnung (47) eine Einrichtung zum Verfestigen der abgelegten Faservliesbahn (49, 87, 94) nachgeordnet
ist, durch Einrichtungen (88, 90, 96, 97) zum konvergierenden Zusammenführen der in der oberen
und unteren mattenbildenden Zone (83, 84) gebildeten Faservliesbahnen (87, 94), durch eine vor
der Zusammenführung der beiden Faservliesbahncn (87, 94) angeordnete Einrichtung (91) zum Aufbringen
einer Mischung aus organischem Bindemittel und Füllstoff zur Bildung einer Kernschicht, durch
eine nach der Zusammenführung der Faservliesbahnen (87,94) mit dazwischen befindlicher Kernschicht
angeordnete Einrichtung (98) zum Verfestigen des gebildeten Bahnmaterials und durch Einrichtungen
zum Schneiden der Bauplatten aus dem Bahnmaterial, wobei entweder das Bahnmateria] oder die Bauplatten
einer abschließenden Härtung unterworfen werden.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch in der zweiten Öffnung (44) angeordnete, gemeinsam
verschwenkbare Leitplatten (77).
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die die mattenbildende Zone
(83) oben begrenzende Platte (46) und der untere Siebboden (45) unter einem Winkel "on 20° bis 55"
zur Soaltöffnuing (47) hin konvergieren.
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