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DE3308753A1 - Vorrichtung zum abziehen einer oberflaechenschicht von draehten aus insbesondere thermoplastischem kunststoff - Google Patents

Vorrichtung zum abziehen einer oberflaechenschicht von draehten aus insbesondere thermoplastischem kunststoff

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DE3308753A1
DE3308753A1 DE3308753A DE3308753A DE3308753A1 DE 3308753 A1 DE3308753 A1 DE 3308753A1 DE 3308753 A DE3308753 A DE 3308753A DE 3308753 A DE3308753 A DE 3308753A DE 3308753 A1 DE3308753 A1 DE 3308753A1
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plastic wire
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blades
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Dieter Ing.(grad.) 8901 Stadtbergen Kalhammer
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Description

Dieter Kaihammer, Ahornweg 39, 8901 Stadtbergen
Vorrichtung zum Abziehen einer Oberflächenschicht von Drähten aus insbesondere thermoplastischem Kunststoff
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abziehen einer Oberflächenschicht von Drähten aus insbesondere thermoplastischen Kunststoffen, wie Polyäthylen und Polypropylen, unter Verwendung einer Abziehklinge mit Schneidkante.
Die Oberflächen von Drähten aus thermoplastischen Kunststoffen nehmen mit der Zeit Sauerstoff auf, d.h. sie oxidieren. Diese Oxidschicht macht die Drähte jedoch ungeeignet zur Verwendung für Schweißzwecke, beispielsweise für die Verbindung von Kunststoffteilen im Behälterbau. Bei dem hier angesprochenen Kunststoffschweißen wird im allgemeinen so vorgegangen, daß zunächst die vorzugsweise abgeschrägten Kanten der miteinander zu verbindenden Kunststoffteile aneinandergesetzt und der als Schweißdraht verwendete Kunststoffdraht unter entsprechender Wärmeeinwirkung in den Spalt bzw. die Nut zwischen den miteinander zu verbindenden Kunststoffteilen gedrückt wird. Um dabei ein einwandfreies Verschweißen des
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Materials der miteinander zu verbindenden Kunststoffteile einerseits und des Kunststoffdrahtes andererseits zu gewährleisten, müssen vorher die Oberflächenschichten, d.h. die Oxidschichten, sowohl des Drahtes als auch der zu verschweißenden Teile selber, entfernt worden sein.
Dazu war es bisher erforderlich, den zur Verwendung als Schweißdraht bestimmten Kunststoffdraht mittels einer Zieh- bzw. Abziehklinge allseits von seiner Oberflächenschicht zu befreien, wobei es vom Geschick des betreffenden Arbeiters abhing, wie schnell, wie gründlich und wie materialschonend dieses Abziehen des Kunststoffdrahtes geschah. Da es praktisch unmöglich ist, auf diese Weise die Oxidschicht auf allen Seiten des Drahtes mit völlig gleichmäßiger Schichtdicke zu entfernen, erhielt der Draht dabei eine ungleichmäßige Kontur, da nun einmal zwangsläufig an einer Stelle etwas mehr weggenommen wird als an einer anderen, nachdem das Führen der Ziehklinge von Hand bezüglich Druck, Schneidwinkel und Richtung nicht völlig gleichmäßig erfolgen kann. Eine weitere, nachteilige Folge ist ein erhöhter Materialverbrauch, da die Forderung nach vollständiger Beseitigung der Oberflächenschicht zu einer übermäßigen Wegnahme von Material führt, was einen Verlust bedeutet. Schließlich ist diese Art der Handarbeit zeitraubend und mühsam.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird darin gesehen, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welcher sich die oxidierte Oberflächenschicht eines zur Verwendung als Schweißdraht bestimmten Kunststoffdrahtes besonders gleichmäßig, in kürzerer Zeit und materialschonender bei Wahrung eines gleichmäßigen Drahtquerschnittes, insbesondere auch müheloser entfernen läßt, und zwar bei zumindest gleicher Zuverlässigkeit hinsichtlich der Vollständigkeit des Entfernens der Oxidschicht. - 3 -
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Halterung, durch welche der Kunststoffdraht in seiner Längsrichtung hindurchführbar ist und an welcher mindestens zwei Abziehklingen in Umfangsrichtung des Kunststoffdrahtes gegeneinander versetzt am Kunststoffdraht angreifend und dabei gemeinsam dessen gesamten Umfang erfassend angeordnet sind.
Führt man nun den abzuziehenden Kunststoffdraht an den in Zugrichtung aufeinanderfolgenden Schneidkanten der Abziehklingen vorbei und hält man sodann entweder den Kunststoffdraht oder die Halterung fest, während man auf den anderen Teil einen Zug ausübt, dann wird die Oberflächenschicht des Kunststoffdrahtes durch die Schneidkanten in Form von Spänen
vom Drahtmaterial abgehoben. Auf diese Weise läßt sich in einem einzigen Arbeitsgang eine vollständige und materialschonende Beseitigung der Oxidbzw. Oberflächenschicht des Kunststoffdrahtes bewirken, und zwar auch bei Drähten, die herstellungsbedingt unrund sind oder auch Durchmesserschwankungen aufweisen. Dabei wird zweckmäßig so vorgegangen, daß der zu bearbeitende Kunststoffdraht an einem Ende festgehalten wird, während der Zug auf die vorteilhaft als Handhabe ausgebildete Halterung ausgeübt wird.
Dabei können die Abziehklingen in Durchlaufrichtung des Kunststoffdrahtes in Abstand voneinander angreifend angeordnet sein, was eine einwandfreie Spanabfuhr begünstigt. Verwendet man beispielsweise sechs Abziehklingen, die jeweils um 60° gegeneinander versetzt an der Halterung angeordnet sind, dann hat man die Möglichkeit, vorteilhaft jeweils drei Abziehklingen derart anzuordnen, daß sie gemeinsam zumindest annähernd den gleichen Abstand von den anderen drei Abziehklingen aufweisen. Dabei kann die Anordnung entweder so getroffen werden, daß die ersten drei in einer Ebene oder in Längsrichtung des Kunststoffdrahtes nur geringfügig in Abstand voneinander angeordneten Abziehklingen die erste Hälfte des Umfangs des Kunststoffdrahtes überdecken, während die zweiten drei Abziehklingen im Abstand von den ersten drei Abziehklingen die zweite Hälfte des Umfangs des Kunststoffdrahtes überdecken. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die ersten drei Klingen um jeweils 120° versetzt am Umfang des
Kunststoffdrahtes angreifen zu lassen, während die zweiten drei Abziehklingen in Längsrichtung des Kunststoffdrahtes in Abstand von den ersten drei Abziehklingen ebenfalls um 120° gegeneinander versetzt am Kunststoffdraht angreifen, jedoch ihrerseits um 60° gegen den Kranz aus den drei ersten Abziehklingen in Umfangsrichtung versetzt, so daß wiederum der gesamte Umfang des Kunststoffdrahtes überdeckt ist. Es versteht sich, daß in jedem Falle die sechs abzuziehenden Späne die gesamte Oberfläche des Kunststoffdrahtes zu erfassen haben, was durch entsprechende Bemessung und Anordnung der Abziehklingen mit ihren Schneidkanten relativ zum Kunststoffdraht'in Abhängigkeit von dem Durchmesser desselben erreicht wird.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weisen die Abziehklingen jeweils einen den Kunststoffdraht teilweise umfassenden Schneidspalt mit einer bogenförmigen, den Spaltgrund begrenzenden Schneidkante auf. In diesem Falle führt man den abzuziehenden Kunststoffdraht durch die in Zugrichtung aufeinanderfolgenden Schneidspalte der Abziehklingen hindurch. Diese Ausgestaltung macht es möglich, mit lediglich zwei Abziehklingen auszukommen, die einander diametral gegenüberliegen und von denen jede zumindest den halben Umfang des Kunststoffdrahtes übergreift.
Es ist von Vorteil, den Draht vor und/oder hinter den Abziehklingen in Ziehrichtung in mindestens einer an der Halterung angeordneten Drahtführung zu führen. Dies sorgt für eine stets gleichmäßige Drahtzuführung und die Einhaltung der gewünschten Span- bzw. Freiwinkel. Zweckmäßig wird der Draht sowohl vor als auch hinter den Abziehklingen geführt. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform steht dabei zumindest eine der Abziehklingen etwas vor, derart, daß der Draht durch die bogenförmige Schneidkante im Bereich dieser Abziehklinge aus der durch die beiden zueinander koaxialen Führungen definierten Längsrichtung herausgedrückt ist. Durch dieses Versetzen der Schneidkante gegenüber der linearen Drahtachse ergibt sich eine Verstärkung des Schneiddruckes, wobei das Ausmaß der Versetzung ein Maß für diese Verstärkung ist. Darüberhinaus läßt sich auf diese Weise auch der jeweilige Spanwinkel verändern. Sind zwei Abziehklingen vorhanden, dann wird die Einstellung zweckmäßig derart getroffen, daß die jeweils folgende Abziehklinge den Kunststoffdraht zumindest teilweise in seine durch die Führungen definierte Längsrichtung zurückdrückt. Dies genügt in der Regel, um an der
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folgenden Abziehklinge den gleichen Schneidwinkel zu erzielen wie an der ersten, vorangehenden Abziehklinge.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Einstellung der Abziehklingen derart vorzunehmen, daß der beim Abziehen ausgeübte Zug etwas unterhalb der Streckspannung bleibt, die bei Polyäthylendrähten etwa 20 N/mm2 beträgt.
Zweckmäßig ist die den Abziehklingen vorgelagerte Führung länger als die den Abziehklingen nachgeordnete Führung, da es sich herausgestellt hat, daß die Führung des zulaufenden Teils des Kunststoffdrahtes von besonderer Bedeutung für ein einwandfreies Abziehen ist.
Vorteilhaft bilden die Abziehklingen mit der Längsachse des zulaufenden Teils des Kunststoffdrahtes einen spitzen Winkel, wobei dieser Winkel etwa 73° bis 82° beträgt, derart, daß ein negativer Spanwinkel von 8° bis 17° vorhanden ist. Bevorzugt wird ein negativer Spanwinkel von etwa 10° sowie ein Keilwinkel zwischen Spanfläche und Freifläche von etwa 90°. Beträgt dieser Keilwinkel genau 90°, dann hat man Abziehklingen, die bei symmetrischer Formgebung gewendet werden können, da sie zwei Schneidkanten aufweisen, die einen Abstand voneinander besitzen, welcher der Dicke bzw. Wandstärke der Jeweiligen Abziehklinge entspricht.
Es hat sich bewährt, bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung Abziehklingen zu verwenden, bei welchen die den Spaltgrund bildende, bogenförmige Schneidkante halbkreisförmig ist und einen Radius besitzt, der etwa 0,2 mm kleiner ist als der Radius des jeweils dünnsten abzuziehenden Kunststoffdrahtes.
Eine solche Ausgestaltung begünstigt ein einwandfreies Abziehen der Oberflächen- bzw. Oxidschicht in ausreichender Stärke, derart, daß diese vollständig entfernt wird. Dabei ist zu beachten, daß der Durchmesser des Kunststoffdrahtes denjenigen Wert nicht unterschreiten soll, bei dem die Abziehklingen noch etwa 0,2 mm Schichtdicke allseitig wegnehmen können. Hingegen darf dieser Durchmesser größer sein, derart, daß die Spandicke, bzw. die Schichtdicke des abgezogenen Materials, entsprechend größer wird. Da natürlich ein Reißen des Kunststoffdrahtes vermieden werden muß, bildet die Streckgrenze des Materials eine Obergrenze für den noch bearbeitbaren Durchmesser eines abzuziehenden Kunststoffdrahtes bei vorgegebenen Schneidspaltmaßen.
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Bei einer bewährten Ausführungsform besteht die Handhabe aus zwei Schneidbacken, deren jeder mindestens eine Abziehklinge und die Hälfte mindestens einer Drahtführung aufweist, wobei die beiden Schneidbacken aneinander geführt und zum Einspannen und Freigeben des Kunststoffdrahtes aufeinander zu und voneinander weg bewegbar sind. Auf diese Weise läßt sich der abzuziehende Kunststoffdraht sehr einfach zwischen die Schneidbacken der Handhabe bringen, woraufhin diese sozusagen geschlossen werden und die Abziehklingen zum Angriff an dem Kunststoffdraht kommen können.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung und ihre vorteilhaften Ausgestaltungen sind im folgenden anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der Vorrichtung in
schaubildlicher Ansicht;
Fig. 2 eine Seitenansicht der Ausführungsform nach Fig. 1, teilweise geschnitten;
Fig. 3 eine Schnittansicht längs der Linie HI-III in Fig. 2;
Fig. 4 eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung
in schaubildlicher Ansicht;
Fig. 5 oino Seltonansicht dor Ausführuny3form nach Hg. 4;"
Fig. 6 eine vergrößerte Schnittansicht längs der Linie Vl-Vl in
Fig. 5;
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■ ρ » w M β « » « a
Fig. 7 eine der Fig. 5 entsprechende Teil-Seitenansicht im Schnitt
längs der Linie VII-VII in Fig. 4 in vergrößertem Maßstab; Fig. 8 einen Ausschnitt aus Fig. 7;
Fig. 9 eine Draufsicht auf die in Fig. 8 gezeigte Abziehklinge.
Fig. 10 eine weitere Ausbildung und Anordnung der Abziehklingen
zur Verwendung bei der ersten Ausführungsform der Vorrichtung gemäß den Fig. 1, 2 und 3 in schaubildlicher Darstellung.
Es wird zunächst auf die Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 3 bezug genommen. Die in diesen Figuren dargestellte Vorrichtung zeigt eine Halterung 1, durch welche der Kunststoffdraht 2 in seiner Längsrichtung hindurchführbar ist. An dieser Halterung 1 sind zwei Abziehklingen 4 und in Durchlaufrichtung (Pfeil A) des Kunststoffdrahtes 2 in Abstand a voneinander und einander gegenüberliegend am Kunststoffdraht 2 angreifend angeordnet. Die Abziehklingen 4, 5 weisen jeweils einen den Kunststoffuraht 2 teilweise umfassenden Schneidspalt 6 bzw. 7 mit einer bogenförmigen, den Spaltgrunu b'iprfjnzonden Schneidkante 8 bzw. 9 auf (siehe Fig. 3).
Bei der gezeigten Ausführungsform sind zwei Abziehklingen 4, 5 vorgesehen, die einander diametral gegenüberliegen und von denen jede zumindest den halben Umfang des Kunststoffdrahtes 2 übergreift. Es wird jedoch betont, daß auch die Verwendung von z.B. drei Abziehklingen möglich wäre, die jeweils um 120° in Umfangsrichtung versetzt am Kunststoffdraht angreifen.
Der Kunststoffdraht 2 ist vor und hinter den Abziehklingen 4, 5 in Ziehrichtung (Pfeil B) in an der Halterung 1 angeordneten Führungen 10, 11 geführt. Bei der gezeigten, bevorzugten Ausführungsform ist die den Abziehklingen 4, 5 vorgelagerte Führung 10 länger als die den Ab-
ziehklingen 4, 5 nachgeordnete Führung 11. Dies begünstigt durch den erzielten Ausrichteffekt die einwandfreie Zuführung des meist gebogen von Rollen ankommenden Kunststoffdrahtes zu den Abziehklingen 4, 5. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß in der Regel der Kunststoffdraht 2 in nicht gezeigter Weise an seinem freien Ende 12 stationär gehalten wird, während die Halterung in Ziehrichtung B geführt wird, woraus sich die Durchlaufrichtung A des Kunststoffdrahtes 2 ergibt.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 besteht die Halterung 1 aus einer Handhabe und diese aus zwei Schneidbacken 13 und 14, deren jeder eine Abziehklinge 4 bzw. 5 und jeweils die Hälften 15, 16 bzw. 17, 18 der Drahtführungen 10 und 11 aufweist. Die beiden Schneidbacken 13, sind aneinander geführt und zum Einspannen und Freigeben des Kunststoffdrahtes 2 aufeinander zu und voneinander weg bewegbar. Die gegenseitige Führung der beiden Schneidbacken 13, 14 besteht bei der gezeigten Ausführungsform aus zwei an dem einen Schneidbacken 14 befestigten Bolzen 19, 20, die durch entsprechende Bolzenführungen 21 und 22 des anderen Schneidbackens 13 hindurchgreifen und Endanschläge 23, 24 aufweisen. Auf jeden Bolzen 19, 20 ist dabei eine Druckfeder 25 und aufgeschoben und eingespannt, mittels welcher die beiden Schneidbacken 13, in die nicht gezeigte Freigabestellung auseinanderdrückbar sind. In den Fig. 1 bis 3 ist lediglich die Betriebsstellung der Vorrichtung gezeigt, in wolchor bolrJo Alviohkllngon 4 und 5 nm Kunatntoffdrnht 2 ιιικμοίΐοΐι. Es ist ohne weiteres verständlich, daß die beiden Schneidbacken 13 und von Hand in die in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Angriffsstellung am Kunststoffdraht gebracht wordnn und in die Richtung B gezogen werdon können, um die Oxidschicht vom Kunststoffdraht 2 abzuziehen. Der Abstand T der Abziehklinge 5 von der Führung 10 einerseits und der Abstand & (Inr Al)/U'hkllh(|fi 4 von Hnr AbHehkllnge 5 andererseits worden jeweils no (jnili uHWrtlill, iIhM h|mh nliiwttiiHrrelw AhtOhfurifj «Jer ομΙηΙ«ΙιηιιΊιμι ΗρΑιιο 21 und Pi" (jewAhrlnlstet Ist.
Außer den Endanschlägen 23 und 24 sind bei der gezeigten Ausführununform
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auch noch verstellbare Anschläge vorgesehen, die hier die Form eines im Schneidbacken 13 verschraubbaren Schraubbolzens 28 und eines am Schneidbacken 14 angeordneten Widerlagers 28' für das freie Ende des mittels einer Kontermutter 28" feststellbaren Schraubbolzens 28 aufweisen. Durch diesen einstellbaren Anschlag 28, 28' läßt sich der Angriff der Abziehklingen 4,5 am Kunststoffdraht 2 hinsichtlich der Spandicke und gleichzeitig auch dahingehend einstellen, daß die Streckspannung des Kunststoffdrahtes nicht etwa
erreicht oder gar überschritten wird.
Bei der in den Fig. 4 und 9 gezeigten, zweiten Ausführungsform ist die Handhabe ein länglicher Griff 29, welcher einen koaxialen, die den Abziehklinyen 30, 31 vorgelagerte Führung für den Kunststoffdraht 2 bildenden Längsschlitz 32 aufweist. Die den Abziehklingen 30, 31 nachgeordnete Führung in Form einer halbkreisförmigen Scheibe 33 umfaßt den Kunststoffdraht 2 lediglich von oben, mittels einer entsprechenden Ausnehmung 34, was sich als ausreichend erwiesen hat, und ist mittels eines Montagestegs 35 am Griff 29 befestigt. Im Bereich der Abziehklingen 30, sind am länglichen Griff 29 eine Aussparung 36 für das Einlegen des abzuziehenden Kunststoffdrahtes 2 und seitlich versetzte, einander gegenüberliegende Konsolen 38 und 39 für die Anbringung der Abziehklingen 30, 31 an deren Stirnflächen 40 und 41 vorgesehen. Beide Abziehklingen 30 und weisen jeweils einen den Kunststoffdraht 2 teilweise umfassenden Schneidspalt 42, 43 mit einer bogenförmigen, den Spaltgrund, 37 bildenden Schneidkante auf, die in Fig. 9 an der Abziehklinge 30 mit €3 bezeichnet worden ist. Auch bei dieser zweiten Ausführungsform sind die beiden Abziehklingen 30 und 31 in Durchlaufrichtung A des Kunststoffdrahtes 2 in Abstand a voneinander (Fig. 5) und einander gegenüberliegend am Kunststoffdraht 2 angreifend angeordnet.
Bei beiden Ausführungsformen sind die Abziehklingen 4, 5 bzw. 30, 31 lösbar und damit auswechselbar an der Handhabe 1 bzw. dem Griff 29 befestigt. Die Befestigung erfolgt jedoch in beiden Fällen unterschiedlich und auch die äußere Kontur der Messer ist verschieden. Während bei der
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zweiten Ausführungsform nach Fig. 4 bis 9 die Befestigung mittels Gewindebohrungen in den Konsolen 38, 39 und entsprechende, durch .Bohrungen in den Abziehklingen 30, 31 hindurchgesteckte und in die Gewindebohrungen eingeschraubte, nicht gezeigte Schraubbolzen erfolgt, sowie durch Zentrierstifte 45 an den Konsolen/die in entsprechende Bohrungen 46 an den Abziehklingen eingreifen, wie in den Fig. 6 und 9 angedeutet ist, weist die Befestigung der Abziehklingen 4 und 5 bei dem ersten Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 4 eine unterschiedliche Ausführung auf, auf die weiter unten eingegangen werden wird. Bei der zweiten Ausführungsform nach Fig. 5 bis 9 sind die beiden Abziehklingen 30, 31 bezüglich ihrer Abstände voneinander und vom Längsschlitz 32 bzw. der nachfolgenden Führung 33 unveränderbar. Wie die Fig. 4 und 9 zeigen, besitzen beide Abziehklingen 30, 31 im wesentlichen die Form einer halbkreisförmigen Platte mit abgerundeten Übergängen zwischen dem Kreisbogen und der im Bereich des Durchmessers angeordneten Sekante. Dabei wird gemäß Fig. 4 zweckmäßig so vorgegangen, daß der Kunststoff draht 2 zunächst unter der vom Steg 35 gehaltenen Führung 33 hindurchgeführt, sodann in die Abziehklinge 31 bzw. deren Schneidspalt 43 eingelegt, dann zwischen der Abziehklinge 31 und 30 hinuntergebogen und in den Schneidspalt 42 dieser Abziehklinge 30 eingelegt wird, woraufhin sich der Kunststoffdraht 2 aufwärtsbiegen und anschließend in den Längsschlitz 32 des Griffs 29 legen läßt.
Bei der ersten Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 hingegen sind die gelösten Abziehklingen 4, 5 in ihrer Ebene relativ zur Handhabe 1 verlagerbar und damit stufenlos auf den abzuziehenden Kunststoffdraht 2 zu und von diesem weg verstellbar. Dabei sind zur Befestigung der Abziehklingen 4, 5 in Gewindebohrungen 47' und 48' der Handhabe 1 eingreifende Kopfschrauben 47 und 48 vorgesehen, welche in den Abziehklingen 4, 5 entsprechend der angestrebten Verstellbarkeit angeordnete Langlöcher 49, 50 durchdringen (Fig. 2 und 3). In Fig. 2 ist lediglich jeweils eine Kopfschraube 47 bzw. 48 zu erkennen, obwohl senkrecht zur Zeichenebene jeweils zwei Kopfschrauben 47 bzw.
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hintereinander angeordnet sind, wie dies den aus Fig. 3 zu entnehmenden beiden Langlöchern 49 in der Abziehklinge 4 und 50 in der Abziehklinge entspricht. Die Verstellbarkeit ermöglicht eine Veränderung des Schneiddruckes und des Schneidwi nkels.
Ferner ist jede Abziehklinge 4, 5 am freien Steg 51 bzw. 52 einer Winkelkonsole 53 bzw. 54 angeordnet, deren jeweils anderer Steg 55 bzw. 56 (Fig. 2) flächig am zugehörigen Schneidbacken 13 bzw. 14 anliegt und an diesem mittels eines Langlochs 57 bzw. 58 (Fig. 1) und mindestens einer Kopfschraube 59 bzw. 60 befestigt ist. Wie man den Fig. 1 und 2 leicht entnimmt, liegt der andere Steg 55, 56 jeweils an der Außenfläche des zugehörigen Schneidbackens 13, 14 an, während der freie, die Abziehklinge 4 bzw. 5 tragende Steg 51, 52 durch eine Durchbrechung 61, 62 im jeweiligen Schneidbacken 13, 14 hindurch in das Innere der Handhabe auf den abzuziehenden Kunststoffdraht 2 zu ragt.
Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß diese Ausgestaltung es ermöglicht, sowohl die Abziehklingen 4 und 5 auf den Kunststoffdraht 2 zu bzw. von diesem weg zu verlagern, als auch den Abstand a zwischen den Abziehklingen 4 und 5 in Längsrichtung 3 (Fig. 1) des Kunststoffdrahtes 2 zu verändern, wie auch beispielsweise den Abstand T der Abziehklinge von der Führung 10.
Beiden Ausführungsformen ist gemeinsam, daß die Abziehklingen 4, 5 bzw. 30, 31 mit der Längsachse 63 des zulaufenden Teils des Kunststoffdrahtes 2 einen spitzen Winkel oc bilden (Fig. 8). Dieser Winkel oc beträgt etwa 72 bis 82 , derart, daß ein negativer Spanwinkel /5 von 8 bis 17 vorhanden ist. Vorzugsweise beträgt dieser negative Spanwinkel fo etwa 10 . Ferner wird es in beiden Fällen bevorzugt, den Keilwinkel ^zwischen Spanfläclic 04 und Freifläche 65 etwa 90 betragen zu lassen. Dies hat
vor allem ck>n Vorteil, daß infolge der symmetrischen Form der Abziehklingen 4, 5 bzw. 30, 31 diosßlben nicht nur auswechselbar, sondern darüberhinaus auch wendbar .sind, da sie nicht nur eine Schneidkante aufweisen,
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sondern zwei gleichgeartete Schneidkanten, die in Fig. 8 mit (36 und 67 bezeichnet worden sind. Die den Spaltgrund 37 begrenzenden, bogenförmigen Schneidkanten 66, 67 sind, wie anhand aer Fig. 8 und 9 gezeigt, halbkreisförmig ausgebildet und besitzen einen Radius, der etwa 0,2 mm kleiner ist als der Nennradius des jeweils dünnsten abzuziehenden Kunststoffdrahtes 2.
Bei beiden Ausführungsformen stehen die beiden Abziehklingen 5 bzw. 30 etwas vor, derart, daß der Kunststoffdraht 2 durch die bogenförmige Schneidkante 66 (Fig. 8) im Bereich der Abziehklinge aus der Längsrichtung des Drahtes 2 bzw. der beiden zueinander koaxialen Führungen 10, 11 bzw. 32, 33 transversal herausgedrückt ist. Ferner drückt die jeweils folgende Abziehklinge 4 bzw. 31 den Kunststoffdraht 2 zumindest teilweise in seine Längsrichtung 3 zurück. Somit stimmt im Bereich der Abziehklingen 4, 5 bzw. 30, 31 die Längsrichtung 3 des Kunststoffdrahtes 2 keineswegs fluchtend mit der Längsachse 63 des Kunststoffdrahtes 2 überein, wie Fig. 8 zeigt. Das Maß e der seitlichen Herausdrückung ist im Hinblick auf den gewünschten Schneiddruck nebst Schneidwinkel wählbar und richtet sich nach der gewünschten Dicke des abzuziehenden Spans in Abhängigkeit von der Streckspannung des Drahtmaterials, die nicht überschritten werden darf. Hier die jeweils günstigste Einstellung zu finden, ist für den Fachmann ein leichtes, nachdem empirisch vorgegangen werden kann.
Die einmal gefundene, günstigste Einstellung wird bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3 natürlich beibehalten, sofern diese Vorrichtung ständig in betriebsmäßigen Gebrauch ist. Ansonsten lassen sich natürlich die gefundenen Einstellmaße auf entsprechende Vorrichtungen übertragen, die keine Verschiebbarkeit der Abziehklingen 4, 5 mittels Langlöchern oder dergleichen besitzen, derart, daß beispielsweise feste Einstellungen vorgesehen sind, wie sie die zweite Ausführungsform gemäß Fig. 4 folgende aufweist. Damit ergeben sich darin Vorrichtungen, die feste Einstellungen besitzen, die jeweils für einen bestimmten Kunststoff und eine bestimmte Drahtdicke optimal sind. Auf diese Weise läßt sich mit zwei oder drei ständig verfügbaren, bezüglich der Einsiellungen der Abziehklingen und der Maße (Durchmesser D) ihrer Schneidspalte unterschiedlichen Vorrichtungen das gesamte Spektrum der jeweils vorhandenen Kunststoffmaterialien und Kunststoffdrahtdicken abdecken, ohne daß irgendwelche Einstellungen der Abziehklingen vorgenommen werden müssen. Sollte die jeweils in Be-
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trieb befindliche Schneidkante abstumpfen, dann kann die Klinge zunächst gewendet werden. Sollte auch die zweite Schneidkante nach einer gewissen Zeit zu stumpf werden, lassen sich die beiden Schneidkanten durch beiderseitiges, flächiges Schleifen der Abziehklingen wieder schärfen. Sollte zu gegebener Zeit die Wandstärke der Abziehklingen eine Mindeststärke unterschreiten, erfolgt ein Auswechseln der Abziehklingen.
Was die Drahtführungen 10, 11 bzw. 32, 33 angeht, so bestimmt sich der Durchmesser ihrer halbkreisförmigen, koaxialen Ausnehmungen jeweils nach der Stärke des dicksten, mit der Vorrichtung noch bearbeitbaren Kunststoffdrahtes, d. h. der Durchmesser der im wesentlichen halbkreisförmigen, koaxialen Ausnehmungen in den Führungen ist gleich oder größer als der Durchmesser des Kunststoffdrahtes, was eine einwandfreie Führung gewährleistet.
Die erste Ausführungsform nach Fig. 1 und 3 zeigt eine Parallelführung der Schneidbacken 13 und 14 aufeinander zu und voneinander weg zwecks Einlegens und Entnehmens des jeweils zu bearbeitenden bzw. bearbeiteten Kunststoffdrahtes 2. Es versteht sich jedoch, daß die beiden Schneidbacken 13 und 14 ggf. auch an ihrem einen Ende eine Gelenkverbindung aufweisen können, derart, daß sie scherenartig auf- und zuklappbar sind, wobei diese Schwenkbarkeit entweder in Längsrichtung des Drahtes oder quer zu demselben erfolgen kann, derart, daß im erstgenannten Falle die Schwenkbewegung der Schneidbacken 13 und 14 in einer den Kunststoffdraht 2 enthaltenden Ebene erfolgt, während im zweitgenannten Falle diese Schwenkbewegung senkrecht zu dieser Ebene erfolgt.
In Fig. 10 schließlich ist noch eine weitere Ausführungsform als Beispiel gegeben, dit; sich in Verbindung mit einer Handhabe entsprechend den Fit]. 1 bi:; 3 vnrwoncJon liißt. Dabei sind wiederum zwei Winkelkonsolen /0 und /I vomii'ncIk'm, din jowoils oinon flächig am zugehörigen Schneidbacken .inlitMii'inli'ii üli'<i /-', /3 nufwoinon, tiowio ο inn η froion Slog 74, 75, iliM jnwi'il . iliMi ΛΙι/ιιΊιΙ· Ιιιιιΐ'Ίΐ πιιΙ WiMiil. hin:,ei Al)/ii)likll[i!j()i) üind im Falle Um Wiiil· nil· !iM'.nlii /(I mil «I · > 11 I Wi/ii\|:./okln'ii /(i, // und 7iJ vor IiO hon.
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Im Falle der Winkelkonsole 71 ist infolge der schaubildlichen Ansicht lediglich eine Abziehklinge 79 sichtbar, die anderen beiden Abziehklingen, die praktisch spiegelbildlich zu den beiden Abziehklingen 76 und 77 der Winkelkonsole 70 angeordnet sind, sind nicht sichtbar. Die Winkelkonsolen 70 und 71 sind in gleicher Weise zum Einbau in eine Handhabe bestimmt, wie dies beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 für die Winkelkonsolen 53 und 54 gilt, d.h. die Winkelkonsolen 53 und 54 lassen sich gegen die Winkelkonsolen 70 und 71 austauschen. Die letzteren sind lediglich der Übersichtlichkeit halber in Fig. 10 in einem etwas größeren Abstand a angeordnet, als dies bei der Ausführungsform nach Fig. 2 der Fall ist.
Die freien Stege 74 und 75 der Winkelkonsolen 70 und 71 sind nicht nur in gleicher Weise wie die Winkelkonsolen 53 und 54 in Fig. 2 abgewinkelt, um beispielsweise im Falle der Winkelkonsole 70 die Abziehklinge 77 im gleichen Winkel gegen den nicht gezeigten Kunststoffdraht zu führen wie im Falle der Ausführungsform nach den Rg. 1 bis 3, sondern es sind darüberhinaus auch noch in der gezeigten Weise Abwinkelungen längs den Linien und 81 vorgesehen, um auch die Abziehklingen 76 und 78 unter dem gewünschten Schneidwinkel gegenüber dem Kunststoffdraht führen zu können. Diese Abwinkelungen <f bzw. </"' sind in Fig. 10 an der Winkelkonsole 71 angedeutet.
Es versteht sich, daß die sechs am nicht gezeigten Kunststoffdraht angreifenden Abziehklingen eine sechseckige Form des abgezogenen Kunststoffdrahtes bewirken, wobei sich die jeweiligen Schneidflächen am Kunststoffdraht gegenseitig berühren oder sogar überdecken, um sicherzustellen, daß keinerlei oxidierte Oberfläche am Kunststoff draht verbleibt. Es ist zu betonen, daß die sich ergebende sechseckige bzw., bei Verwendung von einer noch größeren Anzahl von Abziehklingen, polygonale Form des abgezogenen Kunststoffdrahts in gleicher Weise für Schweißzwecke verwendbar ist wie die runde Form des abgezogenen Kunststoffdrahts, wie sie sich bei Verwendung der Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 3 einerseits und Fig. 4 bis 9 andererseits ergibt.
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Zo
Zwecks Einstellung der Abziehklingen in Anpassung an den jeweiligen Durchmesser des Kunststoffdrahtes sind wiederum Langiöcher vorgesehen, wie sie besonders deutlich die Abziehklingen 76 und 78 bei 82 und 83 zeigen. Stationäre Führungsstifte 84 und 85 sorgen in Verbindung mit den Schraubbolzen 86 und 87 dafür, daß die Abziehklingen 76 und
jeweils parallel zu sich selbst relativ zu dem Kunststoffdraht verlagert und befestigt werden können. Die gleiche Anordnung gilt natürlich für die weiteren Abziehklingen 77 und 79, wie auch die beiden nicht sichtbaren Abziehklingen an der Winkelkonsole 71.
Es versteht sich, daß bei der gezeigten Anordnung von insgesamt sechs am Umfang des nicht gezeigten Kunststoffdrahtes verteilten Abziehklingen der in Umfangsrichtung des Kunststoffdrahtes gemessene Winkel ψ zwischen zwei benachbarten Abziehklingen, z.B. den Abziehklingen 76 und 77, 60° betragen muß. Bei der Verwendung von acht Abziehklingen wäre dementsprechend ein Winkel von 45° angezeigt.
Der Vollständigkeit halber ist zu betonen, daß bei der gezeigten Ausführungsform gemäß Fig. 10 zwar die Abziehklinge 77 von den Abziehklingen 76 und 78 einen geringen Abstand in Längsrichtung des durchlaufenden Kunststoffdrahtes aufweist, diese Anordnung jedoch nicht zwingend ist. Vielmehr könnte sich die Abziehklinge 77 auch den beiden Abziehklingen 76'und 78 gegenüber an der Winkelkonsole 71 befinden, derart, daß in Betriebsstellung die drei Abziehklingen 76, 77 und 78 um jeweils 120° an ein und demselben Umfang des Kunststoffdrahtes versetzt angreifen, wobei ihre die Achse des Kunststoffdrahtes schneidenden Mittellinien praktisch die Mantellinien eines Kegels bilden,dessen Öffnungswinkel dem doppelten Winkel et, in Fig. 8 entspricht.. Im Abstand a könnte die Anordnung des zweiten Satzes aus den drei weiteren Abziehklingen, von denen in Fig. 10 lediglich die Abziehklinge 79 zu sehen ist, in entsprechender Weise getroffen werden, wobei diese entsprechende sternförmige Anordnung natürlich um jeweils 60° in Umfangsrichtung des Kunststoffdrahtes gegenüber der ersten Anordnung aus den Abziehklingen 76, 77 und 78 versetzt sein muß, damit :die gesamte Oberfläche
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des Kunststoffdrahtes erfaßt werden kann. Es versteht sich, daß sich auch in diesem Falle die Schnittbereiche der sechs Abziehklingen am Kunststoffdraht gegenseitig ein wenig überlappen, zumindest sich jedoch berühren, was sich in der beschriebenen Weise durch entsprechende Einstellung der Abziehklingen an den Winkelkonsolen 70 und 71 bewerkstelligen läßt.
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Claims (28)

Ansprüche
1. Vorrichtung zum Abziehen einer Oberflächenschicht von Drähten aus
insbesondere thermoplastischen Kunststoffen, wie Polyäthylen und Polypropylen, unter Verwendung einer Abziehklinge mit Schneidkante, gekennzeichnet durch eine Halterung (1), durch welche der Kunststoffdraht (2) in seiner Längsrichtung (3) hindurchführbar ist und an welcher mindestens zwei Abziehklingen (4, 5; 30, 31) in Umfangsrichtung des Kunststoffdrahtes gegeneinander versetzt am Kunststoffdraht (2) angreifend und dabei gemeinsam dessen gesamten Umfang erfassend angeordnet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil der Abziehklingen (4, 5; 30, 31; 76, 77, 78, 79) in Durchlaufrichtung (A) des Kunststoffdrahtes (2) in Abstand (a) voneinander angreifend angeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sechs
Abziehklingen (76, 77, 78, 79) um jeweils 60° in Umfangsrichtung gegeneinander versetzt an der Halterung angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils drei Abziehklingen gemeinsam zumindest annähernd den gleichen Abstand (a) von den anderen drei Abziehklingen aufweisen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abziehklingen (4, 5; 30, 31) jeweils einen den Kunststoff draht (2) teilweise umfassenden Schneidspalt (6, 7) mit einer bogenförmigen, den Spaltgrund begrenzenden Schneidkante (8, 9; 66) aufweisen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Abziehklingen (4, 5; 30, 31) vorgesehen sind, die einander
diametral gegenüberliegen und von denen jede zumindest den halben Umfang des Kunststoffdrahtes (2) übergreift.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kunststoffdraht (2) vor und/oder hinter den Abziehklingen in mindestens einer an der Halterung (1) angeordneten Führung (10, 11; 32, 33) geführt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, mit jeweils einer Führung vor und hinter den Abziehklingen, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der Abziehklingen (4, 5 bzw. 30, 31) etwas vorsteht, derart, daß der Kunststoffdraht (2) im Bereich dieser Abziehklinge aus der durch die beiden zueinander koaxialen Führungen (10, 11 bzw. 32, 33) definierten Längsrichtung (3) transversal herausgedrückt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8 mit zwei Abziehklingen, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine der im Abstand (a) folgenden Abziehklingen (5, 4 bzw. 31, 30) den Kunststoffdraht (2) zumindest teilweise in seine im wesentlichen durch die Führungen (10, 11 bzw. 32, 33) definierte Längsrichtung (3) zurückdrückt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die den Abziehklingen (4, 5) vorgelagerte Führung (10) länger ist als die den Abziehklingen nachgeordnete Führung (11).
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abziehklingen (4, 5; 30, 31) mit der Längsachse (63) des zulaufenden Teils des Kunststoffdrahtes (2) einen spitzen Winkel ( O6 ) bilden.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
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Winkel (οί· ) etwa 73° bis 82° beträgt, derart, daß ein negaiivu· Spanwinkel (/S) von 8° bis 17° vorhanden ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der negative Spanwinkel ( ß ) etwa 10° beträgt.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Keilwinkel ( "Jäf) zwischen Spanfläche (64) und Freifläche (65) etwa 90° beträgt.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Schneidkante (8, 9; 66) halbkreisförmig ist und einen Radius besitzt, der etwa 0,2 mm kleiner ist als der Nennradius des jeweils dünnsten, abzuziehenden Kunststoffdrahtes (2).
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Halterung (1) aus einer Handhabe besteht.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe aus zwei Schneidbacken (13, 14) besteht, deren jeder mindestens eine Abziehklinge (4 bzw. 5) und die Hälfte (15, 16 bzw. 17, 18) mindestens einer Drahtführung (10, 11) aufweist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Schneidbacken (13, 14) aneinander geführt und zum Einspannen und Freigeben des Kunststoffdrahtes (2) aufeinander zu und voneinander weg bewegbar sind.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die gegenseitige Führung der beiden Schneidbacken (13, 14) aus zwei an dem einen Schneidbacken (14) befestigten Bolzen (19, 20)
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besteht, die durch entsprechende Bolzenführungen-(21, 22) des anderen Schneidbackens (13) hindurchgreifen und Endanschläge (23, 24) aufweisen, wobei mindestens eine Druckfeder (25, 26) vorgesehen ist, mittels welcher die beiden Schneidbacken (13, 14) in Freigabestellung auseinanderdrückbar sind.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß außer den Endanschlägen (23, 24) verstellbare Anschläge (28, 28') vorgesehen sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet,
daß die Handhabe ein länglicher Griff (29) ist, welcher einen koaxialen, die den Abziehklingen (30, 31) vorgelagerte Führung für den Kunststoffdraht (2) bildenden Längsschlitz (32) aufweist.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Abziehklingen (30, 31) am länglichen Griff (29) eine Aussparung (36) für das Einlegen des abzuziehenden Kunststoffdrahtes (2) und seitlich versetzte, einander gegenüberliegende Konsolen (38, 39) für die Anbringung der Abziehklingen (30, 31) an deren Stirnflächen (40, 41) vorgesehen sind.
23. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Abziehklingen (4, 5 bzw. 30, 319 lösbar und damit auswechselbar an der Handhabe (1 bzw. 29) befestigt sind.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die gelösten Abziehklingen (4, 5) in ihrer Ebene relativ zur Handhabe (1) verlagerbar und damit stufenlos auf den abzuziehenden Kunststoffdraht (2) zu und von diesem weg verstellbar sind.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß zur Befestigung der Abziehklingen (4, 5) in Gewindebohrungen der Handhabe (1) eingreifende Kopfschrauben (47, 48) vorgesehen sind,
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welche in den Abziehklingen (4, 5) entsprechend der angestrebten Verstellbarkeit angeordnete Langlöcher (49, 50) durchdringen.
26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß jede Abziehklinge (4, 5) am freien Steg (51, 52) einer Winkelkonsole (53, 54) angeordnet ist, deren jeweils anderer Steg (55, 56) flächig am zugehörigen Schneidbacken (13, 14) befestigt ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der
andere Steg (55, 56) der Winkelkonsole jeweils an der Außenfläche des zugehörigen Schneidbackens (13, 14) anliegt und der freie, die Abziehklinge (4, 5) tragende Steg (51, 52) durch eine Durchbrechung (61, 62) im Schneidbacken (13, 14) hindurch in das Innere der Handhabe (1) auf den abzuziehenden Kunststoffdraht (2) zu ragt.
28. Vorrichtung nach den Ansprüchen 14 und 26, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils drei Abziehklingen (76, 77, 78) an einer Winkelkonsole (70) angeordnet sind.
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