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Rollstuhl
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Rollstuhl für gehbehinderte Personen,
der manuell oder durch Motorantrieb zum Fahren gebracht werden kann.
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Rollstühle sind in verschiedensten Ausführungen bekannt, wobei es
auch bereits Versionen gibt, die für unebene Bodenverhaltnisse geeignet sind. Die
Benutzer dieser bekannten Rollstühle sind jedoch, sobald größere Bodenniveauunterschiede,
z.B. relativ hohe Gehsteigkanten zu überwinden sind, auf fremde Hilfe angewiesen.
Dies gilt vor allem. auch für diejenigen Fälle, bei welchen der Rollstuhl einschließlich
seines Benutzers in ein Fahrzeug ein- biw. auszuladen ist, da nur in seltenen Fällen
Reisebusse mit hydraulischen Hebevorrichtungen für Rollstuhlbenutzer ausgerüstet
sind.
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Ein weiterer Mangel bekannter Rollstuhl konstruktionen besteht darin,daß
die Sitzposition der Benutzer z.B.
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für Beobachtungszwecke bei Veranstaltungen beliebiger Art zu niedrig
ist, d.h. zur Verbesserung der Beobachtungsmöglichkeiten nach oben nicht verändert
werden kann.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, hier eine Abhilfe durch
einen Rollstuhl zu schaffen, der es seinem Benutzer gestattet, auch größere Niveauunterschiede
ohne fremde Hilfe einfach zu überwinden, sowie unterschiedlich hohe Sitzpositionen
einzustellen.
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Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch eine parallel zur Längsachse
des Rollstuhls aus- und einfahrbare Hebevorrichtung für den Rollstuhl gelöst, auf
welcher der Rollstuhl horizontal von einem erhöhten Niveau in eine aufgeständerte
Stellung oder umgekehrt aus der aufgeständerten Stellung heraus auf ein erhöhtes
Niveau bewegbar ist, wobei der Rollstuhl in seiner Stellung auf der Hebevorrichtung
auf- und abbewegbar oder auch abstützbar ist.
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Die erfindungsgemäße, vorzugsweise motorisch aus- und einfahrbare
Hebevorrichtung ermöglicht dem Rollstuhlbenutzer auf einfache Weise relativ große
Niveauunterschiede völlig alleine zu überwinden. Die Erfindung vergrößert dadurch
die Mobilität von Rollstuhlbenutzern ganz beträchtlich. Mit der erfindungsgemäßen
Hebevorrichtung kann ferner ein Rollstuhl mitsamt seinem Benutzer völlig selbständig
z.B. in einen Kleinbus eingeladen und auch wieder ausgeladen werden. Schließlich
eröffnet die Hebevorrichtung dem Rollstuhlbenutzer die Möglichkeit, im Stillstand
des Rollstuhls seine Sitzposition in der Höhe zu verändern, was für Beobachtungszwecke
verschiedenster Art sehr hilfreich sein kann.
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Die Ausgestaltung der Erfindung entsprechend dem Anspruch 2 bringt
den Vorteil, daß der Einsatzbereich der Hebevorrichtung weiter vergrößert wird,
denn im Bedarfsfall kann der Rollstuhlbenutzer die Hebevorrichtung auch rückwärts
ausfahren. Wenn sich die Hebevorrichtung in aufgeständerter Stellung befindet, kann
der Benutzer den Rollstuhl auch rückwärts auf die Hebevorrichtung fahren.
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Mehrere baulich einfache Varianten der Hebevorrichtung gehen aus den
Ansprüchen 3 - 6 hervor.
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Wenn entsprechend Anspruch 7 die zwei tragenden Schienen mit den höhenverstellbaren
Stützen durch Querverstrebungen verbunden sind, wird die Hebevorrichtung vorteilhaft
ausgesteift und ihre Standfestigkeit im ausgefahrenen Zustand verbessert.
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Die Erfindung wird anschließend anhand der Zeichnungen eines Ausführungsbeispiels
erläutert.
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Es zeigen: Figur 1 eine schematische Seitenansicht eines Rollstuhls
auf erhöhtem Bodenniveau, mit in vollen Linien an der Rückseite des Rollstuhls gezeigter
Hebevorrichtung und an der Vorderseite des Rollstuhls in gestrichelten Linien angedeuteter
Hebevorrichtung zum wahlweisen Absetzen des Rollstuhls vor oder hinter dem erhöhten
Bodenniveau; Figur 2 eine vergrößerte Teil-Draufsicht des Rollstuhis der Figur 1,
die insbesondere die Antriebselemente zwischen Rollstuhl und Hebevorrichtung veranschaulicht;
Figur 3 eine weiter vergrößerte Teil-Schnittansicht einer tragenden Schiene der
Hebevorrichtung mit einer rollstuhlseitig befestigten Laufrolle in einer Führung
der tragenden Schiene; Figur 4 eine schematische Teil-Rückansicht des. Rollstuhls
in aufgeständerter Stellung auf der Hebevorrichtung;
Figur 5 A -
5 D schematische Darstellungen verschiedener Arbeitsphasen der Hebevorrichtung,
um den Rollstuhl von einem Bodenniveau bestimmter Höhe auf ein relativ niedrigeres
Bodenniveau zu bringen; Figuren 6 A - 6 D schematische Darstellungen verschiedener
Arbeitsphasen der Hebevorrichtung, um den Rollstuhl von einem bestimmten Bodenniveau
auf ein relativ höheres Bodenniveau zu versetzen.
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Der in den Figuren 1 und 2 schematisch dargestellte Rollstuhl 10 kann
wahlweise aus einer Ausführung bestehen, die manuell und /oder motorisch in Bewegung
gesetzt werden kann. Mit 10 A und 10 B sind die Laufräder des Rollstuhls 10 bezeichnet.
Der Rollstuhl 10 ist mit einer Hebevorrichtung 11 ausgerüstet, die parallel zur
Längs.achse des Rollstuhls aus- und eingefahren werden kann und in Figur 1 in vollen
bzw. gestrichelten Linien angedeutet ist. Die Hebevorrichtung 11 weist im Ausführungsbeispiel
zwei tragende Schienen 12 auf, von denen eine jede einer Längsseite des Rollstuhls
10 zugeordnet ist. Jede Schiene 12 wird im Ausführungsbeispiel von zwei hydraulisch
höhenverstellbaren Stützen 13 getragen, welche Fußplatte 14 zur Abstützung auf einer
tragenden Fläche,z.B. Bodenfläche aufweisen. Die Schienen 12 sind a-ls Hohl-Schienen
mit einem nach innen gerichteten Längsschlitz 15 ausgebildet und dienen zugleich
als Führungen für Laufrollen 16, die auf Lagerteilen 17 drehbeweglich angeordnet
sind. Die Lagerteile 17 sind im geeigneten seitlichen Abstand an einer Schiene 18
mittels jeweils einer
Schraube 19 befestigt. Die Schienen 18 sind
an den gegenüberliegenden Längsseiten des Rollstuhls 10 an dessen Gestell 20 befestigt.
Aus obigem geht hervor, daß jede Schiene 12 mit ihren Stützen 13 durch die Laufrollen
16 relativ zum Rollstuhl 10 verstellbar ist. Diese Relativbewegung zwischen Rollstuhl
10 und Schienen 12 wird durch nicht gezeigte Anschläge begrenzt, sobald die Schienen
12 oder der Rollstuhl 10 jeweils ihre Randstellungen beim Ausfahren erreicht haben.
Ein nicht gezeigter, vom Rollstuhlbenutzer auslösbarer -Arretiermechanismus kann
den Rollstuhl 10 direkt auf der Hebevorrichtung 11 fixieren. In diesem Fall nimmt
die Hebevorrichtung 11 eine mittige Stellung gegenüber dem Rollstuhl 10 ein.
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Beide Schienen 12 der Hebevorrichtung 11 können im Ausführungsbeispiel
bei eingefahrenen bzw. zurückgezogenen Stützen 13 synchron motorisch relativ zum
Rollstuhl 10 verstellt werden. Zu diesem Zweck sind zwei reversibel steuerbare,
synchron laufende Elektromotoren 21 am Gestell des Rollstuhls 10 befestigt, die
jeweils über Zahnräder 22, 23 sich quer über den Rollstuhl 10 erstreckende und an
dessen Gestell gelagerte Antriebswellen 24 antreiben. Jede Antriebswelle 24 trägt
an ihren Enden Reibräder 25, die in Eingriff mit jeweils einem Reibbelag 26 stehen,
der auf der Oberseite jeder Schiene 12 befestigt ist. An Stelle dieser Reibräder
25 können auch Zahnräder vorgesehen sein, die mit Zahnstangen kämmen, welche auf
der Oberseite der Schienen 12 befestigt sind (nicht gezeigt).
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Aus Vorstehendem geht hervor, daß bei entsprechender Einschaltung
bzw. -Drehrichtung der Elektromotore 21 die Schienen 12 der Hebevorrichtung 11 bei
eingefahrenen
Stützen 13 sowohl an der Vorderseite als auch an der
Rückseite des Rollstuhls 10 in ihre Randstellungen ausgefahren werden können. Die
Arbeitsweise der Hebevorrichtung 11 wird nun unter Bezugnahme auf die Figuren 5
A - 5 D und 6 A - 6 D erläutert.
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In den Figuren 5 A - 5 D ist schematisch angedeutet, wie der Rollstuhl
10 mittels Hebevorrichtung 11 von einem erhöhten Boden-Niveau 28-auf ein relativ
niedrigeres Boden-Niveau 29 gebracht werden kann. -In der in Figur 5 A gezeigten
Stellung des Rollstuhls 10 schaltet sein Benutzer die Elektromotore 21 für einen
solchen Betrieb ein, daß die Schienen 12 über die Reibräder 25 nach rechts, also
an der Vorderseite des Rollstuhls ausgefahren werden.
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Wenn die Schienen 12 ihre entspre.chende Randstellung erreicht haben,
die in Figur 5 B, aber auch in Figur 1 in gestrichelten Linien angedeutet ist, werden
die Elektromotore 21 durch nicht gezeigte Endschalter abgeschaltet.
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Alsdann kann der Rollstuhl-Benutzer die Hydraulikanlage der Hebevorrichtung
11 einschalten, um die vier Stützen 13 gemeinsam nach unten auszufahren, bis deren
Fußplatte 14 auf dem tiefer liegenden Bodenniveau 29 sich aufsetzen.
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Die Abschaltung der Hydraulik-Anlage kann dann manuell oder auch automatisch
durch Fühler gesteuert werden, die bei einem Bodenkontakt der Stützen 13 in Funktion
treten.
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Wenn die Hebevorrichtung 11 die in Figur 5 B gezeigte Stellung einnimmt,
kann der Rollstuhl-Benutzer den Rollstuhl 10 z.B. durch entsprechendes Drehen der
Laufräder 10 A in Pfeilrichtung bewegen, wobei der Rollstuhl entlang den Schienen
12 in die in Figur 5 C gezeigte aufgeständerte Stellung rollt. Letztere ist, wie
schon einganges erwähnt, durch eine nicht gezeigte Arretiereinrichtung fixierbar.
In dieser aufgeständerten Stellung betätigt nun der Rollstuhl-Benutzer die Hydraulikanlage
der
Hebevorrichtung 11 erneut in der Weise, daß die Stützen 13 einfahren, um den Rollstuhl
10 mit seinen Laufrädern 10 A und 10 B auf dem tiefer liegenden Bodenniveau 29 abzusetzen.
Diese Stellung ist in Figur 5 D gezeigt und der Rollstuhlbenutzer kann nun seine
Fahrt in Pfeilrichtig fortsetzen. Wenn sich der Rollstuhl 10 im Fahrzustand befindet,
ist zwischen den unteren Enden der völlig eingefOrenen Stützen 13 und dem Boden
ein genügend großer Zwischenraum vorhanden.
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Wenn umgekehrt der Rollstuhl 10 von dem tiefer liegenden Bodenniveau
29 auf das höhere Bodenniveau 28 umgesetzt werden soll, wird die Hebevorrichtung
11 in der in den Figuren 6 A - 6 D gezeigten Art und Weise betätigt.
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Demzufolge werden zunächst die vier Stützen 13 ausgefahren, um den
Rollstuhl 10 auf das Bodenniveau 28 anzuheben /Figur 6 B). Alsdann wird der Rollstuhl
10 mit Hilfe der entsprechend eingeschalteten Elektromotore 21 in Pfeilrichtung
gemäß den Figuren 6 B und 6 C nach links bewegt, wobei diese Bewegung durch den
Rollstuhl-Benutzer in d.em Augenblick manuell unterstützt werden kann, in dem die
hinteren Laufräder 10 A Bodenkontakt haben.
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Wenn der Rollstuhl 10 mit seinen Laufrädern sicher auf dem erhöhten
Bodenniveau 28 steht, werden die Stützen 13 entsprechend Figur 6 D eingefahren und
die Schienen 12 werden dann durch die eingeschalteten Elektromotore 21 in-Pfeilrichtung
nach links bewegt, bis sie ihre durch die nicht gezeigte Arretiereinrichtung fixierte
Mittelstellung erreicht haben. Alsdann kann der Rollstuhlbenutzer die Fahrt auf
dem erhöhten Bodenniveau 28 fortsetzen.
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Obige Beispiele erläutern die Einsatzmöglichkeiten der Hebevorrichtung
11 für den Rolletuhl 10 keineswegs vollständig. So kann z.B. im Bedarfsfall die
Hebevorrichtung
11 auch von der Rückseite des Rollstuhls weg durch
die Elektromotore 21 ausgefahren werden oder der Rollstuhl 10 kann in der z.B. in
den Figuren 5 C oder 6 B gezeigten aufgeständerten Stellung vorübergehend gehalten
werden* um dem Benutzer in dieser erhöhten Stellung eine bessere Sicht z.B. bei
Veranstaltungen beliebiger Art zu ermöglichen. Das erhöhte Bodenniveau 28 kann z.B.
auch der Boden e-ines Fahrzeugs, z.B. Kleinbusses sein, in den der Rollstuhl-Benutzer
mit seinem Rollstuhl ohne fremde Hilfe gelangen und den er auch wieder in der oben
geschilderten Weise selbständig verlassen kann. Zur Beschleunigung der Umsetzung
des Rollstuhls kann die Hydraulikanlage der He-bevorrichtung 11 so ausgebildet sein,
daß im unbelasteten Zustand die Stützen 13 schneller aus- oder eingefahren werden
als unter Last.