DE3220606C2 - Einrichtung zum automatischen Be- und Entladen von Röntgenfilmkassetten - Google Patents
Einrichtung zum automatischen Be- und Entladen von RöntgenfilmkassettenInfo
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Abstract
Die Maschine enthält einen Führungstrichter (23) für die Filme, die aus einem oberhalb einer Station (9) zum Entladen einer Röntgenkassette (4) angeordneten Magazin (10) herausgenommen wurden und im freien Fall von dem genannten Magazin (10) zu der genannten Röntgenkassette (4) geführt werden, bestehend aus zwei Führungselementen (23Δ und 23ΔΔ) für die einzelnen Filme, grundsätzlich "U-förmig und eins gegenüber dem anderen angeordnet, so daß eine Anzahl von Gleitkanälen für die beiden sich gegenüberliegenden Ränder der Filme gebildet wird. Eins der genannten Elemente (23Δ und 23ΔΔ) ist fest, während das andere verschiebbar von dem Gestell der Maschine getragen wird, so daß es nach beiden Seiten in Richtung des festen Elementes bewegt werden kann, und es ist mit einer Schubvorrichtung (13) verbunden, mit der die Maschine zwecks Positionierung der in die Station (9) eingeschobenen Röntgenkassette (4) gegen ein Anschlagelement (14) versehen ist, das an der gleichen Seite der Maschine angebracht ist, an der sich das feste Führungselement befindet.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Einrichtung zum automatischen Be- und Entladen von Röntgenfilmkassetten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Bei einer derartigen aus der DE-OS 26 07 876 bekannten Einrichtung zum automatischen Be- und Entladen von Röntgenfilmkassetten besitzt die Zuführungsvorrichtung, mit der nach und nach die aus den Kästen des Magazins entnommenen Filme der eingeschobenen Röntgenfilmkassette zugeführt werden, eine der Anzahl der Kästen entsprechende Vielzahl von Transportvorrichtungen mit Rollen oder Riemen, welche die Filme zu entsprechenden rohrförmigen Bahnen führen, die sich im Verhältnis zum Magazin unterhalb dieser Transportvorrichtungen befinden. Die Anzahl der rohrförmigen Bahnen ist gleich der Anzahl der im Magazin vorgesehenen Kästen, wobei deren Eingangsöffnungen dem jeweiligen Kasten zugeordnet sind, während deren Ausgangsöffnungen zusammengefaßt sind und in Richtung des Bereiches zeigen, in dem sich die zum Laden bereitstehende Röntgenkassette befindet. Die nach und nach aus den genannten Kästen des Magazins je nach Format der eingeschobenen Röntgenfilmkassette entnommenen Filme erreichen die Eingangsposition der Kassette durch freies Gleiten im Inneren der Bahnen. Obwohl diese bekannten Einrichtungen einen erheblichen technischen Fortschritt ermöglichen im Verhältnis zu der Zeit, in der alle obenerwähnten Arbeiten einem Bedienenden anvertraut wurden, der in der Dunkelkammer arbeiten mußte, weisen sie einige Nachteile auf, vor allem dahingehend, daß zum Weiterleiten der Filme vom Magazin zu dem Bereich, indem sich die zu ladende Röntgenfilmkassette befindet, eine aufwendige Zuführungsvorrichtung notwendig ist, die aus einer Reihe von einzelnen rohrförmigen Bahnen besteht, die eingangsseitig jeweils in genaue Flucht mit dem betreffenden zugeordneten Kasten des Magazins gebracht werden müssen. Dabei ist von seiten des Bedienenden keine leichte Inspektion für den Fall möglich, daß durch ein nicht korrektes Hineingleiten der Filme in das Innere der Bahn Unterbrechungen im Arbeitszyklus der Einrichtung entstehen sollten. Jede Bahn besteht nämlich aus einem im wesentlichen gehäuseförmigen Körper, der im Schnitt ungefähr dem der einzelnen Filme entspricht, die im Inneren der Bahn gleiten sollen, weshalb es ausgesprochen schwierig ist, von Hand einzugreifen, um den eventuell im Inneren verklemmten Film zu befreien.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Einrichtung zum automatischen Be- und Entladen von Röntgenfilmkassetten der eingangs genannten Art zu schaffen, bei der die Zuführungsvorrichtung in einfacherer Weise ausgebildet und bei Störungen bequem zugänglich ist. Diese Aufgabe wird bei einer Einrichtung der genannten Art durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
- Erfindungsgemäß besteht somit die Zuführungsvorrichtung aus nur einem einzigen Führungstrichter für die Filme aus allen Kästen, der so gebaut ist, daß er nur die Ränder der beiden sich gegenüberliegenden Seiten der nach und nach aus dem Magazin entnommenen Filme hält und sich automatisch den Breitenabmessungen der nach und nach aus dem Magazin entnommenen Filme je nach der Breitenabmessung der in die Maschine eingeschobenen Röntgenkassette anpaßt.
- Die erfindungsgemäße Einrichtung kann dabei mit einem ortsfesten Magazin entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 3 oder mit einem beweglichen Magazin entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 4 bestückt sein. Im letzteren Falle sind die übereinander angeordneten Kästen des Magazins je nach Format der zu ladenden Röntgenkassette relativ zu einer einzigen Entnahmevorrichtung der Filme positionierbar, so daß zwischen dem genannten Magazin die Verwendung von ebenso vielen Entnahmevorrichtungen für die Filme, wie Kästen im Magazin vorgesehen sind, vermieden ist.
- Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Merkmalen der weiteren Unteransprüche. Weitere Einzelheiten der vorliegenden Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigt
- Fig. 1 die betreffende Einrichtung in einer schematischen Gesamtansicht gemäß einer ersten Ausführungsform, wobei nur die Hauptbetriebsteile hervorgehoben sind;
- Fig. 2 schematisch einen Teil der Einrichtung mit Führungstrichter für die Filme und ortsfestem Magazin, in Ansicht gemäß Pfeil A der Fig. 1;
- Fig. 3 schematisch den Teil der Einrichtung wie in Fig. 2, jedoch von der hinteren Seite gesehen;
- Fig. 4 teilweise und schematisch die betreffende Einrichtung in einer zweiten Ausführungsform, mit einem vertikal beweglichen Magazin und nur einer Entnahmevorrichtung für die Filme aus dem Magazin;
- Fig. 4a schematisch das Magazin wie in Fig. 4, jedoch von der entgegengesetzten Seite her gesehen;
- Fig. 5 schematisch eine erste mögliche Variante bei der Verwirklichung des Führungstrichters für die aus dem Magazin entnommenen Filme; und
- Fig. 6 schematisch eine mögliche zweite Variante bei der Verwirklichung des Führungstrichters.
- Unter besonderer Bezugnahme auf die Fig. 1 ist mit 1 das Gestell einer Einrichtung bzw. Maschine bezeichnet, das ringsum mit lichtabdichtenden Platten 2 verschlossen ist. Die Maschine ist vorn mit einer Ladefläche 3 zum Einschieben der einzelnen Röntgenkassetten versehen, wie die, die mit 4 bezeichnet ist, welche die entsprechenden belichteten Filme enthalten, sowie zum Entnehmen der erneut geladenen Röntgenkassetten im Ausgang aus der Maschine. Ein sich gegeneinander drehendes angetriebenes Rollenpaar 5 und 6 aus weichem Gummi hat die Aufgabe, die einzelnen Röntgenkassetten 4 in die Maschine einzuschieben und aus dieser auszustoßen, während ein leerlaufendes Rollenpaar 7 und 8 gewährleistet, daß während der genannten Einschieb- und Ausstoßphasen kein Licht in das Innere der Maschine dringt, indem sie genau am Außenprofil der Kassetten anliegen.
- Mit 9 ist eine Arbeitsstation bezeichnet, in der folgende Arbeitsphasen erfolgen:
- - Erfassen des Formates der in die Maschine eingeschobenen Röntgenkassette;
- - Öffnen der Röntgenkassette durch Anheben des entsprechenden Deckels 4 a durch Hochschieben eines Blockierhebels 4 b für den Deckel;
- - Entnahme aus der Röntgenkassette 4 des darin enthaltenen belichteten Films und Weiterleiten desselben an ein Entwicklungsgerät;
- - Einlegen in die Röntgenkassette 4 eines neuen Films von geeignetem Format, der aus einem oberhalb der Arbeitsstation 9 angeordneten Magazin 10 entnommen wurde;
- - Niederdrücken des Deckels 4 a und Ausstoßen der geladenen Röntgenkassette 4 mit gleichzeitigem Verschließen derselben durch Betätigung des Blockierhebels 4 b des Deckels 4 a.
- Alle diese obengenannten Arbeiten werden durch Vorrichtungen ausgeführt, die automatisch und synchron miteinander arbeiten und durch eine zyklische Welle der Maschine gesteuert werden. Die genannten Vorrichtungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung und werden daher nicht detailliert beschrieben. Beschrieben werden hier nur kurz die Vorrichtungen, die das Erfassen des Formates der Röntgenkassette 4 ermöglichen, sowie die Aufeinanderfolge der obengenannten Arbeitsphasen. In der Arbeitsstation 9 ist eine kontinuierliche Transportvorrichtung 11 angeordnet, welche die nach und nach in die Maschine eingeschobenen Röntgenkassetten 4 aufnimmt und sie bis zu einem ersten Anschlagelement 12 führt, das nachstehend als Frontalanschlag bezeichnet wird und am hinteren Teil der kontinuierlichen Transportvorrichtung 11 angebracht ist. Der Anschlag einer Kassette 4 gegen den Frontalanschlag 12 wird durch einen in den Zeichnungen nicht sichtbaren Mikroschalter erfaßt, der das Anhalten der kontinuierlichen Transportvorrichtung 11 und das Auslösen einer Schubvorrichtung 13 bewirkt, die sich am Beginn des Arbeitszyklus seitlich der kontinuierlichen Transportvorrichtung 11 befindet (auf der linken Seite bei Betrachten der Fig. 1). Diese Schubvorrichtung hat die Aufgabe, die schon an dem Frontalanschlag 12 anliegende Kassette 4 gegen ein zweites Anschlagelement 14 zu schieben, das nachstehend als Seitenanschlag bezeichnet wird und ebenfalls seitlich der kontinuierlichen Transportvorrichtung angeordnet ist, und zwar gegenüber der Seite, an der sich die Schubvorrichtung 13 befindet. Während ihres Hinlaufs fängt die Schubvorrichtung nacheinander eine Anzahl von Mikroschaltern 15 ab, die am hinteren Ende der kontinuierlichen Transportvorrichtung 11 in einer Reihe angeordnet sind, und von denen jeder in der Lage ist, im Verhältnis zu dem Seitenanschlag 14 die Breitenabmessung einer Röntgenkassette 4 zu erfassen.
- Wenn die Röntgenkassette 4 an dem Seitenanschlag 14 in Anschlag geht, steuert ein Mikroschalter (nicht dargestellt) das Anhalten der Schubvorrichtung 13, während eine Reihe von Mikroschaltern 16, die in dem beschriebenen Falle von dem Seitenanschlag 14 getragen werden, sich praktisch aber auch an der Schubvorrichtung 13 befinden könnten, es ermöglichen, je nach der durch sie festgestellten Zahl, die Längenabmessung einer Röntgenkassette 4 zu erfassen.
- Bei Beendigung dieser Phase der Erfassung des Formates einer Röntgenkassette 4 erfolgt die Öffnung derselben und das Anheben des entsprechenden Deckels 4 a in der in Fig. 1 mit Strichlinien angedeuteten Position. Der in dieser Kassette enthaltene Film wird nun durch eine Vorrichtung mit Saugnäpfen, die allgemein mit 17 bezeichnet ist, entnommen und durch ein gegeneinander laufendes, angetriebenes Rollenpaar 18 zu einer Ausgangstransportvorrichtung 19 gebracht, die mit einem Entwicklungsgerät für die Röntgenfilme (in den Zeichnungen nicht dargestellt) verbunden ist.
- Je nach dem durch die Mikroschalter 15 und 16 erfaßten Format der Röntgenkassette 4 erfolgt die Entnahme eines neuen Films aus einem von einer Reihe von Kästen 10 a, mit denen das Magazin bestückt ist, und schließlich das Einlegen dieses Films in die zu ladende Röntgenkassette 4. Danach erfolgt automatisch das Senken des Deckels 4 a der Röntgenkassette 4 bis zur Auflage auf der Kassette selbst und anschließend das Wiederanlaufen der kontinuierlichen Transportvorrichtung 11, welche die Kassette zu den Rollen 7-8 und 5-6 bringt und somit zum Ausgang aus der Maschine.
- Das Verschließen der geladenen Röntgenkassette ist einer oder mehreren Vorrichtungen mit Rollen übertragen, wie jene in Fig. 1 mit 34 bezeichnete, koaxial zu der Rolle 7 und dazu dienend, den Blockierhebel 4 b des Deckels 4 a in die Verschlußposition der Kassette 4 herabzudrücken.
- Nach diesen kurzen Andeutungen wird nun beschrieben, wie in Übereinstimmung mit einer ersten Ausführungsform der Maschine aus der vorliegenden Erfindung die nach und nach aus dem Magazin 10 entnommenen Filme zu der Röntgenkassette 4 geführt werden, die sich in der Arbeitsstation 9 in Halteposition befindet. Dabei wird besonders auf die Fig. 1, 2 und 3 Bezug genommen.
- Wie schon gesagt wurde, ist das Magazin 10 mit einer Reihe von Filmkästen 10 a versehen. Diese sind übereinander angeordnet, befinden sich in fester Position und sind vertikal entsprechend der Seite der Maschine ausgerichtet, auf der sich der Seitenanschlag 14 befindet.
- Entsprechend zu jedem Kasten 10 a (siehe Fig. 2) ist eine Vorrichtung mit Saugnäpfen bekannter Art vorgesehen und schematisch mit 20 bezeichnet, die innerhalb bestimmter Zeiten aus einer Position, in der die Saugnäpfe einen Film 22 aus dem entsprechenden Kasten 10 a nehmen, in eine Position, in der sie den vorderen Rand des entnommenen Films 22 zwischen ein gegeneinander laufendes, angetriebenes Rollenpaar 21 schieben, das den Film in das Innere eines nachstehend beschriebenen Führungstrichters 23 transportiert, beweglich ist.
- Der Führungstrichter 23 besteht aus zwei Führungselementen 23&min; und 23&min;&min; für die einzelnen Filme 22, von denen sich das erste Element 23&min; in fester Position befindet und ungefähr auf einer vertikalen Ebene zu dem Seitenanschlag 14 ausgerichtet, während das zweite Element 23&min;&min; mit der Schubvorrichtung verbunden ist.
- Das erste Führungselement 23&min; ist an einem Paar Querstreben 24 befestigt, die zu dem Gestell 1 der Maschine gehören, während das zweite Führungselement 23&min;&min; an einem Schlitten 25 befestigt ist, der sich entlang einer Führungsstange 26 bewegt, die quer zu der Maschine verläuft und an dem Gestell 1 befestigt ist. Die vertikale Stabilität des Elementes 23&min;&min; ist durch ein leerlaufendes Rollenpaar 27 (nur eine Rolle in Fig. 3 sichtbar) gewährleistet, deren Achsen parallel zueinander und vertikal stehen, und die von dem Führungselement 23&min; gehalten werden, so daß die Rollen 27 an den sich gegenüberliegenden Oberflächen von einer der Querstreben 24 anliegen.
- Das Führungselement 23&min;&min; ist über einen Arm 28, der an der genannten Schubvorrichtung 13 befestigt ist, mit dieser verbunden, wobei der Arm gleichzeitig an dem Führungselement selbst mit Hilfe einer Schraube 29 befestigt ist, auf die ein Mutternpaar 30 geschraubt wird, welches es ermöglicht, während der Einstellphase der Maschine die Position des Führungselementes 23&min;&min; im Verhältnis zu der Schubvorrichtung 13 und dem Führungselement 23&min; einzustellen. Das Führungselement 23&min;&min; ist also zusammen mit der Schubvorrichtung 13 in Richtung des ersten Führungselementes 23&min; beweglich. Daraus ergibt sich, daß je nach der durch die Schubvorrichtung 13 eingenommenen Position am Ende der Phase, in der die in die Maschine eingeschobene Röntgenkassette 4 an den Seitenanschlag 14 geführt wird, das Führungselement 23&min;&min; automatisch im Verhältnis zu dem Führungselement 23&min; in einem Abstand x positioniert wird, der von dem Format der Kassette 4 selbst abhängt.
- In Übereinstimmung mit der in den Fig. 1, 2 und 3 gezeigten Lösung sind die Führungselemente 23&min; und 23&min;&min; aus halbgehäuseförmigen Elementen geformt, die sich einander gegenüberliegen und von oben nach unten wie folgt aufweisen: Einen ersten Abschnitt von grundsätzlich L-förmigem Querschnitt und einer Höhe, die etwa der Höhe des Magazins 10 entspricht und mit 23 a bezeichnet ist; einen zweiten Abschnitt 23 b von grundsätzlich U-förmigem Querschnitt, der sich vom Boden des Magazins 10 aus nach unten entwickelt und dessen parallele Wände zum unteren Teil hin konvergierend verlaufen (siehe Fig. 2); einen dritten Abschnitt 23 c, ebenfalls grundsätzlich U-förmig und so ausgebildet, daß die Ausgangsöffnung in Richtung der Röntgenkassette 4 zeigt, die sich in der Arbeitsstation 9 in Halteposition befindet, und dessen Wände sich an die des zweiten Abschnitts 23 b anschließen und einen Abstand voneinander haben, der leicht größer ist als die Stärke der einzelnen Filme 22.
- Diese besondere Ausbildung der Führungselemente 23&min; und 23&min;&min; erlaubt die Verwendung eines einzigen Trichters 23 zur Führung der aus einem der Kästen 10 a des Magazins 10 entnommenen Filme 22 und deren Weiterleitung an die zu ladende Röntgenkassette 4. Tatsächlich haben die einzelnen Filme 22, die aus den Rollen 21 der entsprechenden Kästen 10 a herauskommen, alle die Möglichkeit, in den Führungstrichter 23 zu fallen und während des Falls in Richtung der Röntgenkassette 4 beiderseitig perfekt geführt zu werden, und zwar durch die automatische Einstellung des zweiten Führungselementes 23&min;&min; je nach Format der Röntgenkassette 4 und folglich des neuen Films 22, der in diese eingelegt werden soll.
- Um das Hineingleiten der einzelnen Filme 22 in den Führungstrichter 23 zu begünstigen, befindet sich an jedem Rollenpaar 21 noch eine dritte leerlaufende Rolle 29, die im Anschluß an die Rollen 21 angeordnet ist und deren untere Erzeugende sich im Verhältnis zu der Erzeugenden der oberen Rolle des genannten Rollenpaares 21 auf einer tieferen Ebene befindet. Auf diese Weise werden die in den Führungstrichter 23 eintretenden Filme 22 nach unten gerichtet, so daß sie leichter in das Innere der Abschnitte 23 a und 23 b der Führungselemente 23&min; und 23&min;&min; hineingleiten können.
- Die einzelnen aus dem Führungstrichter 23 austretenden Filme 22 fallen auf eine mit Riemen versehene Transportvorrichtung, die in den Fig. 1 und 3 schematisch mit 30 bezeichnet ist. Die genannte Transportvorrichtung wird über eine kinematische Verbindung durch eine Motorwelle 31 angetrieben, auf die eine oder mehrere Antriebsscheiben 32 aufgezogen sind. Über der genannten Transportvorrichtung mit Riemen 30 ist eine Mitnehmerrolle 33 angeordnet, die mit einer Drehbewegung in Richtung des Vorschubs der Transportvorrichtung mit Riemen selbst versehen ist.
- Die Rolle 33 zusammen mit der genannten Transportvorrichtung mit Riemen 30 bewirken das Weiterleiten der einzelnen aus dem Trichter 23 austretenden Filme 22 bis in die zu ladende Röntgenkassette 4, die sich in der Arbeitsstation 9 befindet.
- Zur Vervollständigung der oben bereits erfolgten Beschreibung muß noch hervorgehoben werden, daß die Vorrichtungen mit Saugnäpfen 20, die die Entnahme der neuen Filme 22 aus dem Magazin 10 ermöglichen, alle durch eine einzige Antriebsvorrichtung oder auch einzeln angetrieben werden können. In jedem Fall erfolgt während der Ladephase einer in die Arbeitsstation 9 eingeschobenen Kassette 4 die Aktivierung von nur der Vorrichtung 20, die dem Kasten 10 a mit den Filmen des geeigneten Formates in bezug auf das Format der Röntgenkassette 4 entspricht, das durch die Mikroschalter 15 und 16 erfaßt wurde.
- Unter Bezugnahme auf die Darstellungen in den Fig. 4 und 4a wird nun eine zweite mögliche Verwirklichungsform der betreffenden Maschine aus der vorliegenden Erfindung beschrieben, die sich daduch von der vorstehend beschriebenen unterscheidet, daß das Magazin für die neuen Filme 22 statt feststehend, vertikal beweglich ist, so daß die verschiedenen, die Filme enthaltenden Kästen von unterschiedlichem Format einer nach dem anderen an eine einzige Entnahmevorrichtung für die Filme aus diesem Magazin herangeführt werden können, wobei die Entnahmevorrichtung vor dem Eingang des Trichters 23 angeordnet ist.
- Das Magazin 110 wird aus einer Reihe von Filmkästen 10 a gebildet, die auf verschiedene Ebenen übereinander angeordnet sind, jeder mit einem Deckel 110 b versehen.
- Jeder der Kästen 110 a liegt auf einem Wagen 111, der seitlich von an einem Rahmen 112 befestigten Führungsschienen getragen wird, mit der Möglichkeit, sich im Verhältnis zu diesem Rahmen nur in der Richtung der Vorrichtung 20 zu bewegen. Der Rahmen 112 ist verschiebbar an einem Paar von Ständern 114 angebracht, die am Gestell der Maschine befestigt sind. Wie schon oben gesagt wurde, ist das Magazin 10 dazu bestimmt, Filme von verschiedenen Formaten zu enthalten.
- Aus diesem Grund sind die verschiedenen Kästen 10 a alle vertikal auf der Seite ausgerichtet, auf der sich das feststehende Führungselement 23&min; des Trichters 23 befindet, folglich auch auf der Seite, auf der der Seitenanschlag 14 angeordnet ist.
- Die Kästen 110 a müssen jeweils in die Arbeitshöhe der Entnahmevorrichtung 20 gebracht werden, und zwar je nach dem durch die Mikroschalter 15 und 16 erfaßten Format die in die Maschine eingeschobenen Röntgenkassette 4.
- Zu diesem Zweck ist der Rahmen 112 an einem Kettenpaar 117 befestigt (von dem in Fig. 4 nur eine Kette zu sehen ist), die sich ringförmig geschlossen um Vorgelege-Zahnräder 118 und 119 winden, von denen die Räder 118 von dem Gestell der Maschine getragen werden, während die Räder 119 auf eine von dem Rahmen 112 getragene Welle aufgezogen sind.
- Ein Ende der Ketten 117 ist an dem Gestell der Maschine verankert, während das andere Ende in entsprechende Antriebsscheiben gehakt ist, die sich auf der Welle befinden, die aus einem am Gestell der Maschine befestigten Getriebemotor 120 herausragt.
- Je nach Drehrichtung der Welle des Getriebemotors 120 erfolgt also die Verschiebung nach oben oder nach unten des Magazins 10 mit der Möglichkeit, den Kasten 110 a mit den Filmen des gewünschten Formates in die Arbeitshöhe der Entnahmevorrichtung 20 zu bringen.
- Um das Anhalten des Getriebemotors 120 zu erlangen, wenn der gewünschte Kasten 110 a die Arbeitshöhe der Entnahmevorrichtung 20 erreicht, ist eine Reihe von Mikroschaltern 121 vorgesehen, welche die Höhe anzeigen, und die in den Stromkreis des Getriebemotors 120 eingeschaltet und mit den Mikroschaltern 15 und 16 verbunden sind, welche das Format der in die Maschine eingeschobenen Röntgenkassette 4 erfassen.
- Die Mikroschalter 121 sind übereinander auf verschiedenen Höhen an einer vertikalen Stange 122 angebracht, die parallel zu den Ständern 114 steht.
- Die Mikroschalter 121 sind in der gleichen Anzahl vorhanden wie die Kästen 110 a, wobei sie einen Abstand voneinander haben, der dem Abstand zwischen den Auflageflächen der Kästen 110 a auf den Wagen 111 entspricht. Die Mikroschalter 121 sind außerdem so angeordnet, daß sie durch ein Tastelement 123, das an dem Rahmen 112 befestigt ist, abgefangen werden können. Nach dieser Lösung sieht die betreffende Maschine eine einzige Vorrichtung vor, um die Kästen, die nach und nach die Arbeitsposition der Entnahmevorrichtung 20 erreichen, an diese selbst heranzuführen. Jeder Wagen 111 (siehe Fig. 4a) weist eine Kupplung 125 auf, durch die er sich mit einer Rolle 126verbinden kann, die am oberen Ende eines zweiarmigen Hebels 127 angelenkt ist, der mit seinem Drehpunkt am mittleren Teil des Gestells der Maschine befestigt ist.
- Dieser Hebel 127 ist mit Antriebsmitteln verbunden, die mit Nocken versehen und in den Zeichnungen nicht abgebildet sind, und schwingt um seinen eigenen Drehpunkt entsprechend zu den Phasen der anderen Vorrichtungen der Maschine, so daß die Verschiebung in Richtung der Vorrichtung 20 des Wagens 111 erfolgt, auf dem der Kasten 110 a mit den Filmen des entsprechenden Formates liegt, das dem durch die Mikroschalter 15 und 16 erfaßten Format der Röntgenkassette 4 entspricht.
- Mit 132 ist eine vertikale Führung bezeichnet, die am Gestell der Maschine befestigt ist, und an der ständig gleitend die Kupplungen 125 mit den Wagen 111 in zurückgezogener Position entlanglaufen. Die Führung 132 befindet sich auf der gleichen Ebene wie die Rolle 126 und ist entsprechend zu der Rolle unterbrochen, um das Gleiten in beiden Richtungen nur des Wagens 111 zu ermöglichen, der den entsprechenden Kasten 110 a enthält, welcher die Arbeitshöhe der Entnahmevorrichtung 20 erreicht hat. Am Beginn eines Arbeitszyklus befindet sich das Magazin 10 in einer Position entsprechend dem tiefsten Punkt des vertikalen Hubs.
- Wenn die Mikroschalter 15 und 16 das Format der in die Maschine eingeschobenen Röntgenkassette 4 erfassen, schaltet sich der Getriebemotor 120 ein und das Magazin 10 beginnt sich nach oben zu verschieben.
- Die Verbindung zwischen den Mikroschaltern 121 und den Mikroschaltern 15 und 16 ist so hergestellt, daß, nur wenn das Tastelement 123 den Mikroschalter 121 abfängt, der auf Grund der Anzahl von Mikroschaltern 15 und 16 aktiviert wird, die durch die Röntgenkassette 4 ausgelöst werden, das Anhalten des Getriebemotors 120 erfolgt, und zwar so, daß das Anhalten der Positionierung des Kastens 110 a mit den Filmen des Formates entspricht, welches das gleiche ist, wie es entprechend der Röntgenkassette 4 in der Arbeitsposition der Entnahmevorrichtung 20 erfaßt wurde.
- Wenn der genannte Kasten 110 a in Richtung der Vorrichtung 20 vorgeschoben wird, fängt eine leerlaufende Rolle 110 d, die von dem Deckel 110 b getragen wird, eine auf dem Gestell der Maschine in der Nähe der Vorrichtung 20 befestigte Nocke 110 c ab, so daß diese automatisch dann das Öffnen des Kastens bewirkt, wenn ein Film 22 entnommen werden soll.
- In Übereinstimmung mit dieser Lösung sind die Führungselemente 23&min; und 23&min;&min;, die den Führungstrichter 23 bilden, so ausgebildet, daß sie über ihren gesamten Verlauf einen grundsätzlich U-förmigen Querschnitt bilden, und daß sie von der Seite gesehen (siehe Fig. 4 und 4a) die entsprechenden parallelen Wände so aufweisen, daß diese den Führungskanal für die Seitenränder der Filme 22 bilden, und zwar von oben nach unten konvergierend bis sie einen Endabschnitt 23 c erreichen, in dem sie einen Abstand voneinander haben, der leicht größer ist als die Stärke der einzelnen Filme 22.
- Nach einer möglichen Verwirklichungsform kann der Führungstrichter 23 mit einer Vorrichtung 40 versehen sein, die es ermöglicht, Bögen oder Filme anderer Art als die Filme 22, die zum Laden der Röntgenkassetten 4 benutzt werden können, nach außerhalb des Trichters abzuleiten.
- In der Tat ist es notwendig, daß, wenn ein neues Paket mit Filmen 22 in das Magazin 10 eingelegt wird, aus dem Paket der Kartonbogen oder der Film, eingelegt zum Schutz des Paketes von Filmen 22 selbst, entfernt werden müssen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß in Übereinstimmung mit der bekannten Technik die Verpackung, die das Paket neuer Filme enthält, von Vorrichtungen geöffnet wird, die sich im Inneren eines jeden Kastens befinden, und zwar bei geschlossenem Kasten, so daß vermieden wird, die Filme selbst dem Licht auszusetzen.
- In Übereinstimmung mit den in Fig. 2 und 5 gezeigten Lösungen weisen die Führungselemente 23&min; und 23&min;&min; des Führungstrichters 23 einen Abschnitt 35 der sich entsprechend gegenüberliegenden Wände auf, der im Verhältnis zu der von den einzelnen Filmen im freien Fall von dem Magazin 10 zu der sich in der Arbeitsstation 9 in Halteposition befindlichen Röntgenkassette 4 verfolgten Richtung schrägstellbar ist. In dem dargestellten Fall sind die Abschnite 35 der sich gegenüberliegenden Wände eines jeden Elementes 23&min; und 23&min;&min; oben an dieselben Wände angelenkt und sind im mittleren Teil mit dem Schaft eines kleinen pneumatisch gesteuerten Kolbens verbunden, der im Inneren eines kleinen Zylinders 36 verschiebbar ist, welcher von dem Gestell der Maschine getragen wird. Der Antrieb des genannten Kolbens erfolgt durch eine Sensorvorrichtung 37, die mit einer jeden Entnahmevorrichtung 20 für die Filme 22 aus dem Magazin 10 verbunden ist, beziehungsweise mit der einzigen Entnahmevorrichtung 20 nach der in den Fig. 4 und 4a dargestellten Lösung, und die in der Lage ist, das Vorhandensein eines Bogens oder eines Filmes von anderer Art als die der Filme 22 festzustellen, wenn die Vorrichtung 20 den Befehl erhält, einen bestimmten Film 22 aus dem Magazin 10 zu entnehmen.
- Der Antrieb des genannten kleinen Kolbens bewirkt das Austreten des entsprechenden Schaftes aus dem kleinen Zylinder 36 und das anschließende Verstellen der Abschnitte 35 der sich gegenüberliegenden Wände der Führungselemente 23&min; und 23&min;&min;, wie es in Strichlinien in den Fig. 2 und 5 dargestellt ist. Auf diese Weise wird der Bogen oder der Film, der sich in dem Führungstrichter 23 im Fallen befindet, nach außerhalb desselben abgeleitet.
- Nach einer möglichen Variante in der Verwirklichung wie in Fig. 6, kann auch nur eine der sich gegenüberliegenden Wände der Führungselemente 23&min; und 23&min;&min;, genauer gesagt die äußere, mit einem schräggestellten Abschnitt 35 wie oben beschrieben versehen sein. In diesem Falle ist der genannte Abschnitt 35 am unteren Ende an die genannte Wand angelenkt und der Schaft des kleinen Kolbens, der sich im Inneren des Zylinders 36bewegt, befindet sich normalerweise in einer ganz herausgetretenen Position, so daß er sich in den Zylinder zurückzieht, wenn der Kolben durch den Befehl des Sensors 37 angetrieben wird. Der Abschnitt 35 versteht sich in diesem Falle wie in Fig. 6 mit Strichlinien gezeigt, das heißt mit dem oberen Ende im Anschlag gegen die gegenüberliegende innere Wand des entsprechenden Führungselementes 23&min; oder 23&min;&min;, wobei gleich -zeitig ein Kanal zum Ableiten des sich im Fall befindlichen Bogens oder Films nach außerhalb des Trichters geöffnet wird.
- Außerdem kann eine Anzeigevorrichtung vorgesehen werden, die in der Lage ist, dem Bedienenden das Eingreifen der Vorrichtung 40 anzuzeigen, so daß der Bedienende das Wiedereinschieben der aus der Maschine austretenden Kassette vornehmen kann, die durch das Ableiten nach außerhalb des Führungstrichters 23 des Bogens oder des Schutzfilms für das Paket von Filmen 22, das während des Arbeitszyklus, in dem die genannte Kassette geladen werden sollte, in das Magazin eingelegt wurde, leergeblieben ist.
Claims (11)
1. Einrichtung zum automatischen Be- und Entladen von Röntgenfilmkassetten, mit einer Arbeitsstation (9), die Vorrichtungen (5, 6 und 7, 8) zum Ein- und Ausschieben der Kassetten (4) aufweist, mit wenigstens einer Schubvorrichtung (13), die in im wesentlichen horizontaler Ebene und lotrecht zur Vorschubrichtung der Kassetten (4) bewegbar ist und dazu dient, seitlich auf diese einzuwirken und sie gegen ein Anschlagelement (14) zu schieben, das seitlich von Transportmitteln (11) angeordnet ist, auf denen die Kassetten (4) liegen, mit einem Magazin (10) unbelichteter Filme verschiedener Formate, das oberhalb der Arbeitsstation (9) angeordnet ist und aus einer Anzahl Kästen (10 a) besteht, die übereinander in verschiedenen Ebenen liegen und jeweils ein Filmpaket eines bestimmten Formats aufnehmen, mit einer dem Magazin (10) zugeordneten Entnahmevorrichtung (20) zum Entnehmen eines Films (22), dessen Format dem Format der eingeschobenen Kassette (4) entspricht, welches durch erste und zweite Abgriffmittel (15, 16) erfaßt wird, von denen die ersten durch die Schubvorrichtung (13) und die zweiten durch die Kassette, die gegen das Anschlagelement (14) gedrückt ist, beaufschlagbar sind, mit einer Zuführungsvorrichtung (23) für die entnommenen unbelichteten Filme zwischen dem Magazin (10) und der Arbeitsstation (9), und mit einer Greif- und Leitvorrichtung (30-33) im Bereich der Arbeitsstation (9) zum Einbringen des aus dem Magazin (10) entnommenen Films (22) in die sich in der Arbeitsstation (9) befindlichen offenen Kassette (4), dadurch gekennzeichnet, daß die Zuführungsvorrichtung einen einzigen Führungstrichter (23) für die aus dem Magazin (10) entnommenen Filme (22) und für deren freien Fall bis zur Röntgenkassette aufweist, und daß der Führungstrichter (23) zwei Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;) besitzt, die einander gegenüberliegen und Kanäle für die beiden sich gegenüberliegenden Ränder der Filme (22) bilden und von denen das erste Führungselement (23&min;) fest und auf der gleichen Seite der Einrichtung wie das Anschlagelement (14) positioniert ist, während das zweite Führungselement (23&min;&min;) derart verschiebbar gehalten ist, daß es relativ zum ersten Führungselement nach beiden Richtungen beweglich und mit der Schubvorrichtung (13) bewegungsfest verbunden ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;) zumindest am Endstück (23 c), das zur Greif- und Leitvorrichtung (30-33 ) hinzeigt, einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen, wobei die parallelen Wände der Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;) an diesem Teil einen Abstand voneinander haben, der etwas größer ist als der Dicke der einzelnen Filme (22) entspricht.
3. Einrichtung mit einem ortsfesten Magazin, nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;) symmetrisch angeordnet sind und von oben nach unten zunächst einen ersten Abschnitt (23 a) von im wesentlichen L-förmigem Querschnitt und mit einer Höhe, die ungefähr der Höhe des genannten Magazins (10) entspricht, dann einen zweiten Abschnitt (23 b) von im wesentlichen U- förmigem Querschnitt, der von einer Bodenplatte des Magazins (10) aus nach unten verläuft und parallele Wände aufweist, welche die Führungskanäle für die Filme (22) bilden und von oben nach unten konvergent verlaufen, so daß sich die Breite des so gebildeten Kanals progressiv verengt, und schließlich einen dritten Abschnitt (23 c) bilden, der ebenfalls von im wesentlichen U- förmigem Querschnitt ist und in Richtung der Greif- und Leitvorrichtung (30-33) für die Filme (22) zeigt, deren parallele Wände einen Abstand voneinander haben, der etwas größer ist als der Dicke der Filme entspricht.
4. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der in verschiedenen Ebenen übereinander angeordneten Kästen (110 a) des Magazins (10) auf einem entsprechenden Wagen (111) liegt, der in Höhe einer einzigen Entnahmevorrichtung (20) für die Filme (22), die sich zwischen dem Magazin (10) und dem Führungstrichter (23) befindet, bewegbar ist, daß die Wagen (111) beiderseitig an entsprechenden Führungen liegen, die starr an einem Rahmen (112) gehalten sind, der auf Schienen (114) oder an am Gestell (1) der Einrichtung befestigten Säulen vertikal bewegbar ist, daß der Rahmen (112) mit einem Abtastelement (123) versehen ist, der sich in einer Position befindet, in welcher er mit Fühlern einer Reihe von Mikroschaltern (121), die übereinander und in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der dem Abstand zwischen den Auflageflächen der Kästen (110 a) auf den entsprechenden Wagen (111) entspricht, zur Anzeige der Ebene in Wirkverbindung bringbar ist, wobei die Mikroschalter (121) in den Stromkreis eines Getriebemotors (120) geschaltet sind, über den die Bewegung des gesamten Magazins (10) erreicht ist, und mit den ersten und zweiten Abgriffsmitteln (15, 16) verbunden sind, die das Format der eingeschobenen Kassette (4) erfassen, so daß die Aufwärtsbewegung des Magazins (10) angehalten wird, wenn das Abtastelement (123) mit demjenigen Mikroschalter in Wirkverbindung kommt, die dem Kasten (110 a) entspricht, welcher die Filme von dem Format enthält, das von den genannten ersten und zweiten Abtastmitteln ( 15, 16) erfaßt wurde, und die der Positionierung des Kastens (110 a) im Verhälntis zur Entnahmevorrichtung (20) eines Films (22) aus dem Magazin (10) entspricht.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Kästen (110 a) mit einem angelenkten Deckel (110 b) versehen ist, und daß außerdem eine am Gestell der Einrichtung in einer solchen Position befestigte Nocke (110 c) vorgesehen ist, daß sie von einer kleinen Leerlaufrolle (110 d) am Deckel abgefangen wird, so daß das Öffnen des Kastens während der Verschiebung desselben zur Entnahmevorrichtung (20) der Filme aus dem Magazin erfolgt.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;), welche den Führungstrichter (23) für die Filme (22) bilden, symmetrisch zueinander in Form eines halben Gehäuses angeordnet sind und mit den parallelen Wänden, welche die Gleitkanäle für die Seitenränder der aus dem Magazin entnommenen Filme (22) bilden, einen im wesentlichen U-förmigen Querschnitt aufweisen und von oben nach unten derart verlaufen, daß sie zueinander konvergieren, bis ein unterer Endabschnitt (23 c) der genannten Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;) erreicht ist, in dem diese einen Abstand voneinander haben, der nur etwas größer ist als der Dicke der einzelnen Filme (22) entspricht.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;), welche den Führungstrichter (23) für die Filme (22) bilden, einen im Verhältnis zu der von den einzelnen Filmen im freien Fall im Inneren des Führungstrichters (23) verfolgten Richtung schrägstellbaren Abschnitt (35) derart aufweisen, daß die Bahn der genannten Filme (22) vom Trichter (23) selbst nach außen abgeleitet werden kann, bevor sie die Arbeitsstation (9) erreichen, in der sich die zu ladende Röntgenkassette (4) befindet.
8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der schrägstellbare Abschnitt (35 ) im Verhältnis zu der von den einzelnen Filmen (22) in freiem Fall im Inneren des Führungstrichters (23) verfolgten Richtung von zwei Abschnitten der parallelen Wände eines jeden Führungselementes (23&min;, 23&min;&min;) gebildet ist, die sich auf gleicher Ebene befinden, oberhalb an die genannten Wände angelenkt und an eine einzige Bewegungsvorrichtung (36) angeschlossen sind, welche die gleichzeitige und übereinstimmende Schwingung um eine entsprechende Scharnierachse bewirkt, so daß einer der beiden in eine schräggestellte Position gebracht wird, in der sich der Gleit- und Führungskanal für die einzelnen Filme (22) schließt, und der andere in eine Position, in der sich der Eintritt in einen Ausstoßkanal für die Filme öffnet, wobei der Abschnitt der Wand, welche den genannten Kanal schließt, auf eben diesen Eintritt zeigt.
9. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der schrägstellbare Abschnitt (35) im Verhältnis zu der von den einzelnen Filmen in freiem Fall im Inneren des Führungstrichters (23) verfolgten Richtung von einem Abschnitt einer jeden der Außenwände der beiden Führungselemente (23&min;, 23&min;&min;) gebildet ist, welche den Führungskanal für die Filme (22) bilden, wobei die Abschnitte unterhalb an der entsprechenden Wand angelenkt und oben mit einer Bewegungsvorrichtung (36) verbunden sind, welche die gleichzeitige und übereinstimmende Schwingung um eine entsprechende Scharnierachse bewirkt, so daß das obere Ende derselben an der gegenüberliegenden inneren Wand des Führungselementes anschlägt.
10. Einrichtung nach Anspruch 7, 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der schrägstellbare Abschnitt (35) von der Wirkung einer Bewegungsvorrichtung abhängig ist, deren Antrieb von einer Vorrichtung mit Sensoren (37) gesteuert ist, die mit der Entnahmevorrichtung (20) der einzelnen Filme (22) aus dem Magazin (10) verbunden in der Lage sind, das Vorhandensein eines Bogens oder Films zu erfassen, der von anderer Art ist als die der Filme (22), die zum Laden der Röntgenkassetten (4) benutzt sind.
11. Einrichtung, bei der die Entnahmevorrichtung (20) der einzelnen Filme (22) aus dem Magazin ein Paar von gegeneinander laufende und angetriebene Mitnehmerrollen (21) enthält, die dazu dienen, einen Film (22), der aus dem Magazin (10) mittels Saugvorrichtungen entnommen wurde, welche in beiden Richtungen zwischen den Rollen und den genannten Magazin beweglich sind, aufzunehmen und in das Innere des genannten Führungstrichters (23) weiterzuleiten, nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Leerlaufrolle (29) vor dem genannten Rollenpaar (21) auf einer Ebene derart vorgesehen ist, daß die untere Erzeugende im Verhältnis zu der Erzeugenden der oberen Rolle des genannten Rollenpaares (21) auf einer niedrigeren Ebene liegt.
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