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Beschreibun~g
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Tragvorrichtung für die Aufnahme einer Palette über einer weiteren
Palette Die Erfindung bezieht sich auf eine Tragvorrichtung für die Aufnahme einer
mit Ladegut beladenen bzw. zu beladenden Palette über einer mit Ladegut beladenen
bzw. zu beladenden weiteren Palette.
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Es ist bereits üblich, zum Ubereinanderstapeln von Paletten ohne Druckübertragung
auf das Stapelgut Metallbügel zu verwenden, die auf der Schmalseite der jeweiligen
Palette aufgesetzt sind. Dazu sind pro Palette jeweils zwei einzelne Bügel erforderlich.
Dies bedeutet aber einen nicht unerheblichen Lagerungsaufwand.
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Eine andere Möglichkeit des Ubereinanderstapelns von Paletten besteht
darin, sogenannte Ansteckbügel zu verwenden, die auf einer Palettenkante aufgesetzt
werden müssen. Auch diese Ansteckbügel bestehen aus
zwei Teilen
und bedingen somit einen entsprechenden Lagerungsaufwand.
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Es ist schließlich auch noch möglich, zum Ubereinanderstapeln von
Paletten sogenannte Metallaufsetzrahmen zu verwenden, die entweder auf der jeweiligen
Palette selbst aufgesetzt werden oder die, falls die gesamte Ladefläche einer Palette
benötigt wird, außerhalb dieser Palette auf dem Boden steht. Damit ist aber der
Nachteil eines relativ hohen Aufwandes verbunden.
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Von Nachteil bei sämtlichen bisher verwendeten Tragvorrichtungen der
vorstehend betrachteten Art ist, daß beim Übereinanderstapeln von Paletten die jeweils
untere Palette nicht bewegt werden kann. Vielmehr muß erst die Traganordnung mit
der darauf befindlichen Palette entfernt werden. Von Nachteil ist ferner, daß die
betreffenden Tragvorrichtungen üblicherweise auf ein feststehendes Palettenmaß fixiert
sind, so daß also nicht ohne weiteres Paletten unterschiedlicher Flächengröße übereinander
gestapelt werden können. Schließlich ist noch von Nachteil, daß häufig Spezialpaletten
erforderlich sind, die jedoch teuer sind und im übrigen nicht im internationalen
Palettenaustausch eingesetzt werden können.
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Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, einen Weg zu zeigen,
wie unter Vermeidung der vorstehend aufgezeigten Nachteile eine Tragvorrichtung
der eingangs genannten Art auszubilden ist, damit vor allem die volle Nutzfläche
der übereinander zu stapelnden Paletten ausgenutzt werden kann und dennoch eine
Bewegung der jeweils unteren Palette möglich ist, ohne daß dazu die Tragvorrichtung
bzw. die obere Palette entfernt werden muß.
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Gelöst wird die vorstehend aufgezeigte Aufgabe bei
einer
Tragvorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch, daß zwei relativ
zueinander verschwenkbare Bügelteile jeweils mit zwei von einem Tragteil abstehenden
Fußteilen in einer solchen relativen Lage zueinander lösbar festgehalten sind, daß
der Abstand zwischen einander benachbarten Fußteilen der beiden Bügelteile der Längs-
bzw. Querabmessung einer Palette entspricht, und daß die Fußteile jeweils eine der
Höhe einer Palette und des von dieser aufgenommenen bzw. aufzunehmenden Ladegutes
entsprechende Länge aufweisen.
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Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß auf relativ einfache
Weise die volle Nutzfläche der jeweils übereinander zu stapelnden bzw. gestapelten
Paletten, wie Europaletten und ähnliche Paletten, ausgenutzt werden kann und daß
dennoch die jeweils untere Palette bewegt werden kann, ohne daß dazu die Tragvorrichtung
und die von dieser aufgenommenen Palette abgenommen werden müssen. Ferner bringt
die Erfindung den Vorteil mit sich, daß die gesamte Tragvorrichtung einfach zusammengelegt
werden kann und dabei wenig Platz benötigt. Im übrigen bringt die Erfindung den
Vorteil mit sich, daß eine Stapelung von unterschiedlichen Palettenformaten, wenigstens
aber von zwei verschiedenen Palettenformaten, ermöglicht ist, da die beiden Bügelteile
in entsprechender Stellung zueinander eingestellt und festgehalten werden können.
Schließlich kann die Tragvorrichtung gemäß der Erfindung kostengünstig hergestellt
werden und bedingt nicht die Verwendung von Spezialpaletten.
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Vorzugsweise weist das eine Bügelteil in der Oberseite bzw. in der
Unterseite seines Tragteiles einen Gelirungsschlitz für die Aufnahme des Tragteiles
des anderen Bügelteiles auf. Hierdurch ergibt sich der Vorteil einer besonders einfachen
und sicheren
Positionierung der beiden Bügelteile relativ zueinander.
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Es ist aber auch gemäß einer anderen Ausbildung der Erfindung möglich,
daß das eine Bügelteil in der Oberseite seines Tragteiles einen Gehrungsschlitz.
aufweist una daß das andere Bügelteil in der Unterseite seines Tragteiles einen
entsprechenden Gehrungsschlitz aufweist. Die beiden Bügelteile sind dann im Bereich
der Gehrungsschlitze ihrer Tragteile zusammengesteckt Diese Maßnahme bringt ebenfalls
den Vorteil einer besonders einfachen und sicheren Positionierung der beiden Bügelteile
relativ zueinander mit sich.
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Vorzugsweise verläuft der jeweilige Gehrungsschlitz unter einem von
900 verschiedenem Winkel zur Längsrichtung des jeweiligen Tragteiles. Hierdurch
ergibt sich der Vorteil, daß auf relativ einfache Weise die beiden Bügelteile der
Tragvorrichtung für die Aufnahme von Paletten unterschiedlicher Palettenformate
in ihrer relativen Lage zueinander sicher festgehalten werden können.
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Zweckmäßigerweise weist das den jeweiligen Gehrungsschlitz aufweisende
Tragteil den Gehrungsschlitz festlegende gesonderte Tragteile auf. Dies bringt den
Vorteil mit sich, daß der jeweilige Gehrungsschlitz mit besonders geringem Fertigungsaufwand
hergestellt werden kann.
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Zweckmäßigerweise sind die beiden Bügelteile durch eine Schraubverbindung
lösbar miteinander verbunden.
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Dies bringt den Vorteil einer besonders einfachen und dennoch wirksamen
Verbindung der beiden Bügelteile mit sich.
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Die beiden Bügelteile bestehen vorzugsweise aus Profilteilen, und
zwar insbesondere aus Vierkantteilen. Da-
durch kann die Tragvorrichtung
besonders einfach und billig hergestellt werden.
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Vorzugsweise sind die Fußteile der Bügelteile jeweils durch eine Auflageplatte
abgeschlossen. Dies bringt den Vorteil mit sich, daß die Druckauflagefläche dieser
Fußteile auf einfache Weise vergrößert werden kann.
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Anhand von Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielsweise
näher erläutert.
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Fig. 1 zeigt eine gemäß der erfindung aufgebaute Tragvorrichtung im
zusamlnengeklappten Zustand.
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Fig. 2 zeigt die Tragvorrichtung gemäß der Erfindung im aufgeklappten
Zustand.
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Fig. 3 zeigt eine Draufsicht auf die in Fig. 2 dargestellte Tragvorrichtung.
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Fig. 4 zeigt eine weitere Tragvorrichtung gemäß der Erfindung,allerdings
im auseinandergenommenen Zustand.
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Die in Fig. 1 und 2 dargestellte Tragvorrichtung besteht aus zwei
Vierkant-Bügelteilenl und 2, die jeweils ein Tragteil 4 bzw. 7 aufweisen, von dessen
den zwei Fußteile 5,6 bzw. 8,9 mit Auflageplatten 12 abstehen, die für eine ausgezeichnete
Standfestigkeit der Vorrichtung sorgen. Auf der Oberseite des Tragteiles 7 sind
noch gesonderte Vierkant-Tragteile 10 vorgesehen, die mit dem Tragteil 7 verbunden
sind, beispielsweise durch eine Schweißung 16. Die beiden gesonderten Tragteile
10 bilden im Bereich der Mitte des Bügelteiles 7 einen Gehrungsschlitz 11, der das
Tragteil 4 des anderen Bügelteiles 1 aufzunehmen vermag, wie dies Fig. 2 und 3 zeigen.
Die gesonderten Tragteile 10 weisen dabei eine Höhe auf, die gleich der Höhe bzw.
Dicke des Tragteiles 4 ist. Im Bereich der Mitte der Tragteile 4, 7 ist eine lösbare
Schraubverbindung vorgesehen, die eine durch das Tragteil 7 hindurchragende Schraube
3 und eine von dem Tragteil 4 aufgenommene Mutter 15 umfaßt. Mit Hilfe
dieser
Schraubverbindung können die beiden Bügelteile 1 und 2 in ihrer jeweiligen relativen
Stellung zueinander festgehalten werden. Im vorliegenden Fall ist die eine Stellung
die in Fig.1 dargestellte zusammengeklappte Stellung oder Lagerungsstellung, und
die andere Stellung ist die in Fig. 2 dargestellte ausgeklappte Stellung oder Arbeitsstellung.
In der Lagerungsstellung liegt das Bügelteil 2 in dem Bügelteil 1. In der Arbeitsstellung
werden die beiden Bügelteile 1 und 2 mit ihren Tragteilen 4 und 7 durch den erwähnten
Gehrungsschlitz 11 in ihrer relativen Lage zueinander gehalten; die Schraubverbindung
sichert jedoch diese Lage und trägt dazu bei, daß die beiden zusammengehörenden
Bügelteil le 1 und 2 auch zusammen bleiben.
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In der in Fig. 2 dargestellten Arbeitsstellung ist der Abstand 13
bzw. 14 zwischen einander benachbarten Fußteilen 5, 9 bzw. 9,6 der beiden Bügelteile
1 und 2 so groß, daß er der Längs- bzw. Querabmessung einer Palette, wie einer Europalette,
entspricht,über der eine weitere Palette zu stapeln ist. Dies bedeutet, daß eine
solche Palette, die also eine untere Palette eines Stapels von Paletten darstellt,
mit ihrer Längs- oder Ques abmessung in die in Fig.2 dargestellte Tragvorrichtung
hineingeschoben bzw. aus dieser herausgezogen werden kann. Es versteht sich, daß
es selbstverständlich auch möglich ist, die in Fig.2 dargestellte Tragvorrichtung
über eine auf dem Boden bereits abgelagerte Palette aufzusetzen, ohne dabei mit
den Fußteilen auf der betreffenden Palette zu stehen. Damit ist aber die Länge der
Tragteile 4,7 jeweils größer als die Längs- bzw.
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Querabmessung der jeweiligen zu lagernden Palette.
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Damit auf einer Palette, über die die zuvor betrachtete Tragvorrichtung
gesetzt wird, Ladegut abgelagert werden kann, weisen die Fußteile 5,6,8,9 eine der
Höhe der betreffenden Palette und das Ladegutes entsprechende Höhe auf. Die Höhe
der Fußteile 5 und 6 ist dabei um soviel
größer als die Höhe der
Fußteile 8 und 9,daß insgesamt die beiden Bügelteile 1 und 2 die gleiche Stanihehsben.
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Auf der zuvor betrachteten Tragvorrichtung kann nun eine weitere Palette
mit Ladegut abgesetzt werden, ohne daß dadurch auf die unter dieser Tragvorrichtung
befindliche Palette bzw. auf das auf dieser vorhandene Ladegut ein Druck ausgeübt
wird. Im übrigen kann die betreffende untere Palette mit ihrem Ladegut aus der Tragvorrichtung
herausgenommen werden, ohne daß dazu erst die obere Palette und die Tragvorrichtung
zu entfernen sind.
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Bei der in den Zeichnungen dargestellten Tragvorrichtung ist angedeutet,
daß der Gehrungsschlitz 11, der sich lediglich in dem einen Bügelteil befindet,
unter einem von 900 verschiedenen Winkel zur Längsrichtung des Tragteiles 7 des
betreffenden Bügelteiles verläuft. Durch diese Maßnahme können, wie oben bereits
angedeutet, Paletten unterschiedlicher Palettenformate gestapelt werden. Es sei
an dieser Stelle jedoch angemerkt, daß anstelle des Gehrungsschlitzes 11 auch ein
Rastgesperre zwischen den beiden Bügelteilen 1 und 2 vorgesehen sein kann, so daß
diese Bügelteile dann in einer Vielzahl von verschiedenen Stellungen relativ zueinander
eingestellt und in diesen Stellungen festgehalten werden können.
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Es sei hier noch angemerkt, daß mit Hilfe der zuvor erläuterten Tragvorrichtung
nicht nur eine mit Ladegut beladene bzw. zu beladende Palette über einer mit Ladegut
beladenen bzw. zu beladenden Palette gestapelt werden kann, die auf einem Boden
abgelagert ist, sondern daß vielmehr entsprechende Tragvorrichtungen in entsprechender
Weise übereinander gestapelt werden können, so daß die Fußteile entsprechender Bügelteile
übereinander stehen. Dabei
wird man dann zweckmäßigerweise Maßnahmen
treffen, um das gegenseitige Verschieben der Fußteile zweier übereinander gesetzter
Tragvorrichtungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck können die Fußteile entsprechende
Ausnehmungen aufweisen oder z.B. mit entsprechenden Aufsteckmanschetten versehen
sein.
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In Fig. 4 ist eine weitere Ausführungsform der Tragvorrichtung gemäß
der Erfindung gezeigt, allerdings im auseinandergenommenen Zustand. Gemäß Fig. 4
weisen die beiden Bügelteile 1 und 2 jeweils einen Gehrungsschlitz auf; so weist
das Bügelteil 1 in der Unterseite seines Tragteiles 4 einen Gehrungsschlitz 17 auf,
und das Bügelteil 2 weist in der Oberseite seines Tragteiles 7 einen Gehrungsschlitz
18 auf. Im Bereich des Gehrungsschlitzes 18 weist das Tragteil 7 ein Durchgangsloch
19 auf; im Bereich des Gehrungsschlitzes 17 weist das Tragteil 4 ein Gewindeloch
oder ein Durchgangsloch 15 auf. Nach dem Zusammenstecken der beiden Bügelteile 1
und 2 - die im übrigen wie die in Fig. 2 gezeigten Bügelteile mit Fußteilen 5,6
bzw. 8,9 sowie mit Auflageplatten 12 versehen sind - im Bereich der Gehrungsschlitze
17,18 können dann diese Bügelteile mittels der in Fig. 4 angedeuteten Schraube 3
in ihrer relativen Lage zueinander festgehalten werden. Die Schraube 3 als lösbares
Verbindungselement wird dazu in das Gewindeloch 15 bzw. in eine in diesem Loch enthaltene
Mutter eingeschraubt.
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Im Hinblick auf die im vorstehenden erläuterten lösbaren Verbindungen
der beiden Bügelteile 1 und 2 sei noch angemerkt, daß es sich dabei entweder um
solche Verbindungen handelt, die eine vollständige Lösung der beiden Bügelteile
1 und 2 voneinander ermöglichen, oder aber um solche Verbindungen, die nach ihrem
Lösen lediglich ein Verschwenken der beiden Bügelteile 1 und 2 zulassen, ohne diese
indessen voneinander wegnehmen zu
zu können. Während es im zuerst
genannten Fall möglich ist, unterschiedliche Bügelteile (entsprechend unterschviedlichen
Palettengrößen und -formen) einfach kombinieren zu können, sind im zweitgenannten
Fall die Bügelteile 1 und 2 gewissermaßen gegen Verlieren gesichert.