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DE3010115A1 - Arretierungsvorrichtung fuer vorreiberverschluesse, stangenverschluesse u.dgl. - Google Patents

Arretierungsvorrichtung fuer vorreiberverschluesse, stangenverschluesse u.dgl.

Info

Publication number
DE3010115A1
DE3010115A1 DE19803010115 DE3010115A DE3010115A1 DE 3010115 A1 DE3010115 A1 DE 3010115A1 DE 19803010115 DE19803010115 DE 19803010115 DE 3010115 A DE3010115 A DE 3010115A DE 3010115 A1 DE3010115 A1 DE 3010115A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
locking device
key
housing
lock
sash
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19803010115
Other languages
English (en)
Inventor
Dieter 5620 Velbert Ramsauer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to EP81101610A priority patent/EP0036141B1/de
Priority to DE8181101610T priority patent/DE3167895D1/de
Priority to AT81101610T priority patent/ATE10961T1/de
Publication of DE3010115A1 publication Critical patent/DE3010115A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B35/00Locks for use with special keys or a plurality of keys ; keys therefor

Landscapes

  • Lock And Its Accessories (AREA)
  • Hooks, Suction Cups, And Attachment By Adhesive Means (AREA)
  • Coin-Freed Apparatuses For Hiring Articles (AREA)
  • Power-Operated Mechanisms For Wings (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Description

drying. Ernst stratmänn
D-4000 DÜSSELDORF 1 · SCHADOWPLATZ 9
k
Püsseldorf, 14. Mär2 1980 8009
Dieter Ramsauer
5620 Velbert 11
Arretierungsvorrichtung für Vorreiberverschlüsse, Stangenverschlüsse u. dgl.
• Die Erfindung betrifft eine Arretierungsvorrichtung für Vorreiber-, Stangen- oder ähnliche Verschlüsse, die mittels Doppelbartschlüssel, Mehrkantdornschlüssel o. dgl. betätigbar sind.
Insbesondere bei elektrischen Schaltschränken werden zum Verschluß der Türen Stangenverschlüsse oder Vorreiberverschlüsse benutzt, die mittels Doppelbartschlüssel oder auch Mehrkantdornschlüssel, insbesondere Vierkantdornschlüssel· betätigt werden. Bei vielen Anwendungen, wie bei Krananlagen, Baggereinrichtungen usw. unterliegen die Schaltschranktüren und deren Verschlüsse starken Rüttel- und Vibrationseinwirkungen, die bei ungesicherten Verschlüssen zu einem ungewollten und oftmals gefährlichen öffnen der Schaltschranktür führen. Ein weiteres Problem taucht dann auf, wenn ein Schlüsselfang für den Verschluß zur Anwendung kommt, der dazu dient, das öffnen derartiger Türen durch Unbefugte mit Hilfe von nicht zum öffnen der Tür vorgesehenen Schlüsseln sowie Werkzeugen zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Der Schlüsselfang weist einen dem Querschnitt des Schlüssels < angepaßten Durchbruch auf und erschwert dadurch das Einführen von Schlüsseln oder Werkzeugen mit anderer Profilform oder macht dies sogar unmöglich.
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POSTSCHECKiBtRLiNWEtT(BLZ 100 100 10) 1327 36-109 ■ deutsche ·ανκ (BLZ 300700 10) 6 160253
Für die Zellen- oder Schranktüren von elektrischen Schaltanlagen sind gemäß DIN beispielsweise Doppelbartschlüssel bestimmter Abmessungen vorgesehen, die zwei sich gegenüberliegende Schlüsselbärte sowie eine Axialbohrung von jeweils genormten Abmessungen aufweisen. Zu diesen Doppelbartschlüsseln gehört ein ebenfalls hinsichtlich seiner Abmessungen genormtes Schlüsselloch, das beispielsweise vom Schlüsselfang gebildet wird.
Bei Verschlüssen dieser Art tritt bei Rüttelbelastung das Problem auf, daß die Betätigungswelle des Verschlusses, die an ihrem Ende entsprechende von den Schlüsselbärten zu erfassende Einsenkungen besitzt, aufgrund von durch das Rütteln verursachter Verschiebungen nicht^genau in der eingeschlossenen bzw. ausgeschlossenen Stellung steht, d. h., daß diese Einsenkungen zu den Durchbrüchen des Schlüsselloches nicht genau fluchten. In diesem Falle ist das Einstecken des Doppelbartschlüssels nicht möglich. Es muß erst in umständlicher Weise mit Hilfswerkzeug erreicht werden, daß die Einsenkungen zu den Durchbrüchen des Schlüsselloches wieder genau ausgerichtet sind, ehe der Doppelbartschlüssel (bzw. Mehrkantdornschlüssel o. dgl.) eingesteckt werden kann.
Derartige ungewollte Verschiebungen können auch durch Vibrationen eintreten, die z. B. durch die innerhalb der Schaltschränke angeordneten Geräte entstehen, oder aber auch durch den Transport der Schränke, z. B. beim Transport von Schaltschränken von der Fabrik zum Aufstellungsort auf Lastwagen. Am Aufstellungsort haben sich dann oft die Verschlüsse um ein Stück verschoben und die Schlösser können nicht mehr oder nicht mehr ohne weiteres mit den für sie vorgesehenen Schlüsseln geöffnet werden, was für den Benutzer sehr ärgerlich ist.
Bei Vorreiberverschlüssen hat man sich bisher hin und wieder dadurch geholfen, daß am mit der Drehachse verbundenen Ende des Vorreibers in dessen Umfang zwei oder drei Einschnitte angebracht wurden, wodurch sich eine Art Nockenbahn bildete, auf der ein federbelasteter Nocken gleiten konnte. Die Arretierungs-
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stellen waren die Punkte, bei denen der Nocken in die Einsenkungen eindrang. Diese Art der Arretierung ist allerdings nicht besonders sicher, weil durch größere Drehkräfte der Nocken aus der Arretierung ohne weiteres herausrutschen kann. Ein weiterer Nachteil sind die nicht zu vermeidenden Fertigungstoleranzen, die gleichfalls dazu führen können, daß die Einraststellen nicht genau fixiert sind. Eine andere übliche Sicherung wird durch ein Zusatzschloß erreicht, die allerdings aufwendig ist und zu ihrer Betätigung beide Hände erfordert.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer Arretierungsvorrichtung der eingangs genannten Art, die auch bei starkem auf den Verschluß einwirkenden Drehmoment nicht freikommt, auch durch Fertigungstoleranzen zu keinen Ungenauigkeiten bei der Verschlußfixierung führt und zur Entriegelung keine weitere Hand erfordert.
Gelöst wird diese Aufgabe dadurch, daß die Betätigungswelle des Verschlusses gegen Federkraft axial nach innen verschieblich gelagert ist und am vorderen Ende mindestens eine radial über den Wellendurchmesser vorspringende Nase aufweist, und daß das Lagergehäuse für die Betätigungswelle eine Gleitfläche für die Nase mit zumindest einem an die Nasenabmessungen angepaßten Einschnitt zu dessen arretierender Aufnahme aufweist.
Dadurch, daß zur Entriegelung der Arretierungsvorrichtung eine Bewegung ausgeführt werden muß, die nicht die Schließ- oder Öffnungsbewegung ist, entfällt die Möglichkeit, daß durch eine starke Drehmomentbelastung des Verschlusses die Arretierung gelöst wird. Da außerdem keine Nockenbahn benötigt wird, die stets bestimmte Abrundungen aufweisen muß, entfallen auch Ungenauigkeiten hinsichtlich des genauen Arretierungspunktes, wie sie z. B. durch Fertigungstoleranzen kaum zu umgehen sind.
Statt die Nase an der Betätigungswelle und den Einschnitt am Lagergehäuse vorzusehen, könnte man natürlich auch umgekehrt die Betätigungswelle mit dem Einschnitt und das Lagergehäuse
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mit der Nase ausstatten.
Besonders günstig ist es, wenn die Gleitfläche des Gehäuses (bzw. der Betätigungswelle) zwei um jeweils 180° oder auch vier um jeweils 90° zueinander versetzte Einschnitte besitzt und auch zwei bzw. vier zugehörige Nasen vorhanden sind, weil sich dann eine besonders stabile Arretierung sowie insgesamt zwei bzw. vier jeweils um 180° bzw. 90° zueinander versetzte Arretierungsstellungen ergeben. Die erstgenannte Anordnung ist günstig, wenn der Schlüssel z. B. nur in Schließstellung abziehbar sein soll, während bei der zweiten Anordnung mit vier Einschnitten der Schlüssel z. B. sowohl in Offen- wie in Schließstellung abziehbar ist. Werden mehr Arretierungsstellungen benötigt oder sollen die Arretierungsstellungen zueinander in anderen Winkelverhältnissen liegen, sind entsprechend mehr bzw. anders angeordnete Nase und Einschnitte vorzusehen.
Die Anordnung von vier jeweils 90° zueinander versetzt liegender Einschnitte bzw. Nasen ist auch deshalb von Vorteil, weil sich dadurch die Möglichkeit ergibt, das Schloß sowohl als Linkswie auch als Rechtsschloß zu verwenden. Es brauchen somit für links bzw. rechts schließende Türen keine unterschiedlichen Verschlüsse auf Lager.gehalten zu werden.
Um möglichst große Festigkeit zu erreichen, was bei anzustrebender kleiner Bauform von erheblicher Bedeutung ist, ist es günstig, wenn sich die Nasen bzw. die Einschnitte über jeweils etwa 90° bzw. 45 erstrecken (bei zwei bzw. vier Nasen mit Abstand von jeweils 180° bzw. 90°).
Um die axiale Verschieblichkeit der Betätigungswelle bezüglich des Verschlusses bzw. Schlüsselfanges zu erreichen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen könnte der Verschluß selbst so konstruiert sein, daß seine Betätigungsachse eine Verschiebung gegen Federkraft zuläßt. Ist dies nicht der Fall, könnte gemäß einer Weiterbildung der vorliegenden Erfindung die Betätigungswelle aus einem inneren und einem äußeren Teilstück bestehen,
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wobei das innere Teilstück an seinem äußeren Ende eine axiale, prismatische (d. h. nicht kreisförmige) Einsenkung, wie Vierkantsackloch aufweist, in das das entsprechend konturierte anschließende Ende des äußeren Teilstücks axial gleitend aufgenommen ist.
Um die Federkraft zu erzeugen, gegen die beim Eindrücken des Schlüssels gedrückt werden muß, könnte gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung um die Betätigungswelle herum eine Druckspiralfeder angeordnet werden, die sich einerseits auf eine am äußeren Ende der Betätigungswelle angeordnete Ringschulter und andererseits auf eine von der Wellenlagerung gebildete Ringschulter abstützen.
Im Falle eines Vorreiberverschlusses, bei dem trotz der zusätzlichen Verschieblichkeit eine möglichst kurze Baulänge erhalten bleiben soll, ist es günstig, wenn die Wellenlagerung am Vorderende vom Vorreibergehäuse, am Hinterende von einer im Vorreibergehäuse drehbar gelagerten Vorreiberach.se (z. B. dem Wellenteilstück) gebildet wird. Die Vorreiberachse (das innere Wellenteilstück) selbst könnte von einem am Ende oder innerhalb des inneren des Endes des Vorreibergehäuses angebrachten Ringteil gegen axiale Verschiebung gehalten werden, wobei dieses Ringteil beispielsweise mittels Eindrückungen innerhalb des Vorreibergehäuses festgehalten ist. Diese Konstruktion ermöglicht es, die Innenkonstruktion von hinten in das Vorreibergehäuse hineinzuschieben und dann anschließend die Anordnung mittels des Ringteils festzulegen.
Beim StangenVerschluß kann die Konstruktion etwas einfacher gehalten werden, da dort mehr Platz zur Verfügung steht und Arretierungsvorrichtung und Verschluß nicht von vornherein als eine Gesamtanordnung vorzuliegen braucht. Vielmehr wird die Arretierungsvorrichtung bei der Montage des Stangenverschlusses erst auf den Stangenverschluß aufgesteckt.
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Um die Arretierungsvorrichtung und den nachgeschalteten Verschluß gegenüber Verschmutzungseinflüssen abzusichern,' ist es günstig, wenn vor den Nasen die Welle oder die Lagerung eine Ringnut zur Aufnahme einer O-Dichtung tragen.
Mit der erfindungsgemäßen Konstruktion ergibt sich eine exakte Arretierung des Verschlusses in z. B. der Schließstellung, in der der Schlüssel abgezogen werden kann, oder auch zusätzlich in der Offenstellung, falls auch in dieser Offenstellung der Verschluß abziehbar sein muß, was insbesondere für Vorreiberverschlüsse gilt, die meistens aus mehreren Verschlüssen pro Tür bestehen, die mit nur einem Schlüssel betätigt werden.
Bei Stangenverschlüssen, bei denen nur ein Verschluß pro Tür vorhanden ist, kann es dagegen ausreichen oder sogar zweckmäßig sein, wenn der Schlüssel nur dann abgezogen werden kann, wenn die Tür geschlossen ist. In diesem Falle genügt es, wenn nur die Schließstellung arretierbar ist.
Bei der Arretierungsvorrichtung für einen Vorreiber kann es im übrigen noch günstig sein, den durch den Ringteil gebildeten Verschlußstopfen mit zwei Ohren zu versehen, die im Zusammenwirken mit einem vom Vorreiber vorstehenden Vorsprung einen Verdrehschutz bilden, so daß der Vorreiber nur um die beispielsweise gewünschten 90° von der offenen in die geschlossene Stellung verschwenkt werden kann und umgekehrt.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt
Fig. 1 in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht einen Stangenverschluß mit erfindungsgemäßer Arretxerungsvorrichtung;
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Fig. 2 in einer abgeschnittenen Seitenansicht das Ende eines zugehörigen Doppelbartschlüssels;
Fig. 3 eine Axialansicht auf den Doppelbart; Fig. 4 eine Ansicht auf den Schlüsselfang;
Fig. 5 einen Axialschnitt durch das Gehäuse der in Fig. 1 dargestellten Arretierungsvorrichtung;
Fig. 6 eine Ansicht von links auf das in Fig. 5 dargestellte Gehäuse;
Fig. 7 eine Seitenansicht auf das in Fig. 5 dargestellte Gehäuse;
Fig. 8 eine Ansicht von vorn auf die Betätigungswelle des in Fig. 1 dargestellten arretierbaren Verschlusses;
Fig. 9 eine teilweise geschnittene Seitenansicht der in Fig. 8 dargestellten Betätigungswelle;
Fig. 10 eine Ansicht von hinten auf die in Fig. 8 dargestellte Betätigungswelle;
Fig. 11 einen Vorreiberverschluß mit erfindungsgemäßer Arretierungsvorrichtung;
Fig. 12 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 2 auf einen Doppelbartschlüssel, jedoch mit um 90° verdrehtem Schlüssel;
Fig. 13 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 3; Fig. 14 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 4; Fig. 15 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 5;
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Fig. 16 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 6; Fig. 17 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 7;
Fig. 18 in einer ähnlichen Ansicht wie in Fig. 8 das äußere Teilstück der eine Kupplung bildenden geteilten Betätigungswelle;
Fig. 19 in einer ähnlichen Ansicht wie Fig. 9 eine teilweise geschnittene Seitenansicht dieses äußeren Teilstücks;
Fig. 20 in einer ähnlichen Ansicht wie Fig. 10 das innere Teilstück der zweiteiligen Betätigungswelle;
Fig. 21 einen teilweisen Axialschnitt durch dieses innere Teilstück;
Fig. 22 das als Verschlußstopfen dienende Ringteil in einer Draufsicht;
Fig. 23 das Ringteil der Fig. 22 in einer Seitenansicht; Fig. 24 das Ringteil der Fig. 22 in einer Ansicht von unten;
Fig. 25 und 26
in einer Draufsicht und in einer schematischen Seitenansicht eine Federscheibe; und
Fig. 27 in einer schematischen Seitenansicht eine Spiralfeder.
In Fig. 1 ist ein Stangenverschluß dargestellt, der in seiner allgemeinen Form seit langem bekannt ist, siehe beispielsweise die Fig. 2 der DE-Gbm 76 21 270. Der in Fig. 1 dargestellte Stangenverschluß besteht aus einem Schloßteil 10, an dem ein Bügel oder Unterfütterung 12 mittels Verschweißung oder Verschraubung 14 befestigt ist. Die Unterfütterung 12 ist mit dem Türblatt 16 verschweißt oder, wie dargestellt, durch eine Mutter
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befestigt, die auch zur Befestigung der einen Schlüsselfang 22 und ein Rohrgehäuse 20 aufweisenden Arretierungsvorrichtung 24 dient. Durch die Unterfütterung 12 hält das Schloßteil 10 vom Türblatt 16 einen bestimmten Abstand, so daß für die Arretierungsvorrichtung 24 ausreichend Platz zur Verfügung steht, ohne daß der Schlüsselfang 24 allzu weit über die Ebene des Türblattes 16 hinausragt.
Am Schloßteil 10 sind zwei Rundstangen 28 befestigt, die bis zum oberen bzw. unteren Ende des Türblattes 16 reichen und dort bei verschlossener Tür mit einer Nase oder einem Steg des Türgehäuses in Eingriff treten (nicht dargestellt).
Um den StangenVerschluß öffnen und schließen zu können, ist ein Vierkantloch 34 vorgesehen, so daß mittels eines Vierkantdorns 26 ein Schließriegel aus dem Schloßteil 10 heraus- und hereinbewegt werden kann und außerdem auch die Rundstangen 28 in axialer Richtung verschoben werden. Zur Betätigung des Vierkantdorns 26 dient eine die erfindungsgemäße Arretierungsvorrichtung aufweisende Anordnung, die aus dem bereits erwähnten zylindrischen Gehäuse 20 besteht, die von einem Schlüsselfang ausgeht, wobei das Gehäuse 20 an seiner Außenseite ein Gewinde trägt, um das Gehäuse mittels einer Mutter 18 innerhalb eines Durchbruchs im Türblatt 16 festlegen zu können. Wie Fig. 7 zeigt, besitzt das Gehäuse an einer Seite eine Abflachung 30, die mit einem entsprechenden sehnenartigen Vorsprung des Stanzloches im Türblatt 16 derart zusammenarbeitet, daß sich eine Drehsicherung ergibt. Es können auch zwei sich gegenüberliegende oder auch vier jeweils im Abstand von 90 zueinander liegende derartige Abflachungen vorgesehen werden, falls das Gehäuse in z. B. zwei oder vier unterschiedlich gedrehten Stellungen montierbar sein soll. Die Fig. 6 zeigt eine Ausfuhrungsform mit vier derartigen Abflachungen 30.
Innerhalb des Gehäuses 20 der Arretierungsvorrichtung 24 ist die Betätigungswelle 32 angeordnet, die in den Fig. 8 bis 10 in größeren Einzelheiten dargestellt ist. Die Betätigungswelle
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besitzt an ihrem rückwärtigen Ende den bereits erwähnten Betätigungsvierkant 26, der in eine entsprechende Vierkantaussparung einer Schloßnuß 36 des Schließteils unverdrehbar, aber gleitend geführt ist, welche Schloßnuß 36 über nicht näher dargestellte Gelenkverbindungen bei Drehung die Rundstangen 28 verschiebt und außerdem eine Schließzunge trägt, die während des schließenden Drehens der Schloßnuß 36 aus dem Gehäuse des Schloßteils heraustritt und die Tür im Mittelbereich verschließt. Die Schloßnuß 36 weist hinter der Aussparung 34 eine zylindrische Bohrung 38 auf, die einen solchen Durchmesser besitzt, daß eine Spiraldruckfeder 40 aufgenommen werden kann. Die Druckfeder 40 stützt sich auf ihrer einen Seite auf einer Schulter 42 ab, die von der Schloßnuß 36 gebildet wird, während sie auf der anderen Seite gegen eine leicht eingesenkte Ringschulter 44 liegt, die von einem Vorsprung 46 gebildet wird, der gemäß Fig. 10 noch insgesamt vier vorspringende Nasen 48 besitzt. Diese Nasen besitzen derartige radiale und tangentiale Abmessungen, daß sie in entsprechende Einschnitte 50 passen, die von einer Gleitfläche 52 ausgehen, welche im Inneren des Lagergehäuses 20 zur gleitenden Aufnahm5 der Nasen 48 im entriegelten Zustand vorgesehen ist. Der mittlere Teil der Betätigungswelle, Bezugszahl 54, besitzt einen Kreisdurchmesser, der so ausgebildet ist, daß die Spiraldruckfeder 40 mit geringem Spiel darüber geschoben werden kann.
Das äußere Ende der Betätigungswelle 32 ist ein Rundkopf 56, der drehbar innerhalb einer entsprechenden Bohrung 58 des Gehäuses 20 gelagert ist. Die Stirnfläche 60 des Rundkopfes 56 besitzt eine oder mehrere Einsenkungen 62, die an die Form des zu verwendenden Schlüssels angepaßt sind und im vorliegenden Fall einen Doppelbartschlüssel aufnehmen können, der mit seinem Ende in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist. Insbesondere sind die für die Doppelbartenden 64 des Doppelbartschlüssels erforderlichen Radialeinschnitte 66 sowie der ringförmige Einschnitt vorgesehen, der in der Mitte einen dornartigen Vorsprung 68 ergibt, der in eine entsprechende Einsenkung 72 des Doppelbartschlüssels eindringt und diesen führt und außerdem das Einstek-
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ken anderer Betätigungsvorrichtungen erschwert.
Einen an die Form des Doppelbartschlüssels angepaßten Durchbruch 74 besitzt auch der Schlüsselfang 22, der in Fig. 4 in einer Draufsicht dargestellt ist.
Die Einsenkungen 50 und die Nasen 48 sind bezüglich der Anordnung des Durchbruchs 64 im Schlüsselfang 22 und der Lage der Radialeinschnitte 66 im Kopf 56 der Welle 32 so angeordnet, daß die Nasen 48 aufgrund der Druckkraft der Feder 40 in die Einschnitte 50 der Gleitfläche 52 des Gehäuses 20 einrasten, sobald die Radialeinschnitte 66 zu den entsprechenden Einschnitten 76 des Durchbruchs 74 im Schlüsselfang 22 genau fluchten, sofern sich das Schloß in der geschlossenen Stellung befindet. Das bedeutet, daß der Doppelbartschlüssel (oder auch jeder andere Schlüssel, für den das Schloß vorgesehen sein mag), nach dem Verschließen aus dem Schlüsselfang 22 herausgezogen werden kann. Die Arretierung verhindert, daß beispielsweise durch Rütteln sich die Betätigungswelle 32 bei abgezogenem Schlüssel auch nur geringfügig verdreht, so daß gewährleistet ist, daß später der Doppelbartschlüssel durch den Schlüsselfang 22 wieder hindurchgesteckt und in die Einsenkungen 62 unbehindert eingeführt werden kann, wenn der Verschluß wieder geöffnet werden soll. Zum Öffnen wird der Doppelbartschlüssel um 90° gedreht, in welcher Stellung die Radialeinschnitte 66 des Wellenkopfes nicht mehr unterhalb der Radialeinschnitte 76 des Schlüsselfanges 22 liegen, so daß in dieser Stellung der Schlüssel nicht abgezogen werden kann. Soll jedoch der Schlüssel auch in der geöffneten Stellung des Stangenverschlusses abziehbar sein, brauchen nur zwei weitere Radialeinschnitte 76 vorgesehen zu werden, die bezüglich der in Fig. 4 dargestellten Einschnitte 76 um 90° versetzt sind, siehe beispielsweise dazu die in Fig. 14 dargestellte andere Ausführungsform mit ihren Einschnitten 176.
Um während des zum Verschließen oder zum öffnen notwendigen Drehvorganges die Arretierung zu entriegeln, die von den Nasen und den Einschnitten 50 gebildet wird, muß nach dem Einstecken
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des Doppelbartschlüssels dieser um ein solches Maß gegen die Kraft der Feder 40 eingedrückt werden, daß die Nasen 48 aus den Einschitten 50 herausgleiten und dadurch bei leichter Drehung auf der Gleitfläche 52 zu liegen kommen. In dieser Stellung kann die Welle 30 um beispielsweise 90° gedreht werden, um das Schloß zu verriegeln oder auch zu entriegeln.
Man kann die Tiefe der Einsenkungen 62, Maß A, sowie die Höhe des Doppelbartes 64, Maß B, sowie die Tiefe der Einsenkungen 50, Maß C, so aufeinander abstimmen, daß die Barte 64 des Doppelbartschlüssels erst dann den Durchbruch 74 des Schlüsselfangs durchwandert haben und unterhalb der Innenfläche 78 mit ihrer Hinterkante 80 zu liegen kommen, sobald auch die Nasen 46 aus den Einschnitten 50 herausgekommen sind. Das bedeutet, daß das Maß B, die Barthöhe des Doppelbartschlüssels, die gemäß der Norm 7 mm beträgt, etwa gleich dem zur Entriegelung notwendigen Hub beim Einschieben (beispielsweise 3 mm) zuzüglich dem Einschubweg in den Kopf der Welle 32 (z. B. 4 ... 4,5 mm) sein sollte.
In der Fig. 9 ist in der Welle 32 noch eine Ringnut 82 zu erkennen, in die eine O-Ringdichtung 84 eingelegt werden kann, die mit der Wand der Bohrung 58 eine Dichtung bildet, die bei nicht eingeschobenem Schlüssel alle mechanischen Teile des Verschlusses gegenüber Staub und Feuchtigkeit abschirmt. Statt eine Ringnut 82 in der Welle 32 vorzusehen, kann eine entsprechende Ringnut auch im Gehäuse 20 vorgesehen werden, wobei allerdings dort möglicherweise Festigkeitsprobleme auftreten können.
Es sei nun auf die in Fig. 13 bis 27 dargestellte weitere Ausführungsform näher eingegangen, die einen Vorreiberverschluß darstellt, der allgemein mit der Bezugszahl 110 versehen ist. Der Verschluß umfaßt ein Rohrgehäuse 120, das ähnlich wie bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform mit einer Gleitfläche 52 versehen ist, die Einschnitte 50 aufweist. Das Rohrgehäuse weist allerdings eine größere Baulänge auf und besitzt an seinem inneren Ende einen in axiale Richtung weisenden Vorsprung 111,
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der als Anschlag für eine von der Vorreiberzunge 113 getragene Nase 115 dienen könnte, um die Drehbewegung des Vorreiberverschlusses auf im wesentlichen 90° zu begrenzen.
Das Rohrgehäuse 120 weist wiederum die bereits bezüglich der in den Fig. 1 bis 10 dargestellten Ausführungsform beschriebenen Anfasungen 30 zwecks Drehsicherung auf, auch erfolgt die Befestigung des Rohrgehäuses wiederum mittels einer auf einem auf der Außenfläche des Rohrgehäuses 120 angeordneten Gewinde aufschraubbaren Mutter 18. Auch der Schlüsselfang des Rohrgehäuses entspricht dem des Gehäuses 20, mit dem Unterschied jedoch, daß insgesamt vier Radialeinschnitte 176 vorgesehen sind, mit jeweils 90 Abstand zueinander. Der Doppelbartschlüssel kann somit sowohl in der verschlossenen Stellung als auch in der geöffneten Stellung vom Verschluß abgezogen werden, was bei Vorreiberverschlüssen deshalb günstig ist, weil bei einer Schaltschranktür oft mehrere (beispielsweise drei) Vorreiberverschlüsse angeordnet sind, die zweckmäßigerweise alle mit nur einem Vorreiberschlüssel zu öffnen und zu schließen sein sollten. Während des Öffnens muß also der Vorreiber vom ersten geöffneten Schloß abziehbar sein, um auch das zweite bzw. dritte Schloß öffnen zu können, ohne daß nun ein zweiter bzw. dritter Schlüssel zur Verfügung stehen müßte.
Bei einem Vorreiber ist es auch wichtig, daß er sowohl "rechts" als auch "links" verwendet werden kann, d. h., daß die Konstruktion derart getroffen sein sollte, daß sie sowohl für links als auch rechts anschlagende Türen eingesetzt werden kann. Im folgenden wird noch deutlich, wie dies erreicht wird.
Wie aus Fig. 11, insbesondere aber aus den Fig. 18 bis 21 hervorgeht, ist im vorliegenden Falle zur Erlangung einer axialen Verschieblichkeit der Betätigungswelle bezüglich des aus Gleitfläche 52 mit Einschnitten 50 bestehenden vorderen Verriegelungsteils die Betätigungswelle 132 "zweiteilig" ausgeführt. Man kann allerdings die Konstruktion auch so sehen, daß der in Fig. dargestellte äußere Teil die Betätigungswelle 132 darstellt,
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während der in Fig. 21 dargestellte innere Teil zum Vorreiber gehört und mit der Schloßnuß 36 des in der Fig. 1 dargestellten Stangenverschlusses vergleichbar ist. Der untere Teil hat daher die Bezugszahl 136 erhalten.
Das Teil 132 entspricht im wesentlichen dem in Fig. 9 bereits beschriebenen Teil 32, wobei lediglich der mittlere Teil 54 der in Fig. 9 dargestellten Betätigungswelle 32 wesentlich kürzer ist, weil die hier zur Verfügung stehende Baulänge kleiner sein muß. Der Betätigungsvierkant 26 des Teils 132 greift in einen entsprechenden Vierkantdurchbruch 134 des Teils 136 ein, so daß sich wiederum eine drehstarre, aber axial verschiebliche Verbindung zwischen den Teilen 132 und 136 ergibt. Die Arretierungsfeder 40, die auch hier vorhanden ist, wird vom Teil 136 in einer entsprechenden Ringnut 142 aufgenommen. Das Teil 136 weist an seinem unteren Ende eine Schulterfläche 143 auf, mit der es - ggf. unter Zwischenlage einer Federscheibe 112, siehe Fig. 25 und 26 - auf einem Haltering 114 sich abstützt, der nach Einführen des vorderen Teiles 132, der Feder 40 und des hinteren Teils 136 sowie ggf. des Federringes 112 in das Ende des Rohrgehäuses 120 eingeschoben und dort in geeigneter Weise festgelegt wird, beispielsweise durch eine Ringeindrückung 145. Die Halterung 114 bildet gleichzeitig auch die Drehachse für das Wellenteil 136, indem dessen im Durchmesser reduziertes Ende 145 in der Bohrung 147 der Halterung 114 passend zu liegen kommt. Hinter dem Lagerabschnitt 145 schließt sich ein prismatisches Teil 147, insbesondere ein Vierkant an, auf den die Vorreiberzunge 113 mit einem entsprechend geformten Durchbruch aufgesteckt und dann mittels einer Kopfschraube 151 festgelegt werden kann. Die Schraube 151 kann in eine Gewindebohrung 153 eingeschraubt werden, die axial in dem Teil 136 angeordnet ist.
Das mit dem Durchbruch 149 versehene Montageende der Vorreiberzunge 113 gleitet auf dem Haltering 114 bzw. dem Ende des Gehäuses 120 und stellt somit eine Axialarretierung für das Teil dar, die andererseits von der Schulterfläche 143 geliefert wird.
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Bei der dargestellten Ausführungsform weist der Haltering 114 neben einer Ringnut 155, die für die Festlegung mittels Eindrükkung 145 dient, noch zwei Ohren 157 sowie einen Einschnitt 159 auf. Die Ohren 157 sind derart angeordnet, daß sie mit ihren Flächen 161 sich an die Flächen 163 des Vorsprungs 111 des Gehäuses 120 legen und nach Einführen des Halteringes 114 in das Ende des Gehäuses 120 diesen gegen Verdrehung sichern, andererseits bilden die Ohren mit ihrer anderen Fläche 165 Anschlagflächen für die Nase 115 der Vorreiberzunge 113. Der Vorsprung 111 des Gehäuses 120 dient hier also nicht direkt, sondern erst über den Haltering 114 als Anschlag für die Vorreiberzunge 113, obwohl eine Konstruktion natürlich auch möglich wäre, bei der die Nase 115 direkt an Vorsprüngen anschlägt, die vom Gehäuse 120 gebildet werden.
Statt den Haltering 114 mittels der Eindrückung 145 im Gehäuse 120 festzulegen, sind natürlich auch andere Befestigungsarten denkbar, wie Befestigung mittels einer Federklammer, Verstiftung oder auch Verklebung.
Auch hier ist wieder ein Dichtungsring 84 vorgesehen, der in einer im Teil 132 angeordneten Ringnut 82 angeordnet werden kann.
Der Vorreiberverschluß 110 wird bei seiner Herstellung in der Weise montiert, daß in der bereits geschilderten Weise die inneren Teile des Gehäuses 120 zusammengesteckt und dann der Haltering 114 angeordnet und festgelegt wird, woraufhin die Vorreiberzunge 113 auf den aus dem Gehäuse 120 vorspringenden Vierkant 147 aufgesteckt und dann die Schraube 151 in die Gewindebohrung 153 eingeschraubt und - ggf. unter Zwischenlage einer Sieherungsseheibe 167 - festgeschraubt wird.
Das für die Mutter 18 vorgesehene Gewinde auf der Außenfläche des Gehäuses 120 reicht nicht ganz bis zum Hinterende des Gehäuses, sondern nur bis zu einem Punkt, der in Fig. 17 mit 169 bezeichnet ist. Die verbleibende Gehäuselänge D ist etwas größer
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als die Breite der Mutter 18, so daß diese noch auf dem Ende des Gehäuses 120 freikommt und über die Vorreiberzunge 113 abgezogen werden kann. Zur Montage des Vorreibers braucht also die Zunge 113 nicht abgeschraubt zu werden, vielmehr wird man nach Entfernung der Mutter 18 den Vorreiber durch das entsprechende Stanzloch im Türblatt hindurchstecken - durch die Krümmung 171 der Zunge 113 ist dies ohne weiteres möglich - und anschließend die Mutter 18 über die Zunge 113 hinwegführen und dann auf das Gehäuse 120 aufschrauben.
Es wurde bereits erwähnt, daß dadurch, daß vier 90 zueinander versetzte Radialeinschnitte 176 vorgesehen sind, und auch dadurch, daß vier zueinander um 90° versetzte Anfasungen 30 vorhanden sind, das Schloß sowohl als Linksschloß wie auch als Rechtsschloß dienen kann.
Bezüglich der Betriebsweise des Vorreiberschlosses wie auch hinsichtlich der Hubhöhe und der Höhe der BartvorSprünge 64 gelten die gleichen Verhältnisse, wie sie bereits bezüglich des Stangenverschlusses geschildert wurden.
Es sei erwähnt, daß trotz der zusätzlichen Sicherungseinrichtung die Gesamtgehäuselänge des hier dargestellten Vorreiberverschlusses beispielsweise nur 6 mm größer ist, als es für Vorreiber der Fall ist, die diese zusätzliche Sicherungseinrichtung nicht besitzen. Diese zusätzliche Gehäuselänge kann ohne Schwierigkeiten durch entsprechende Dimensionierung der Vorreiberzunge 113 ausgeglichen werden, die ohnehin in unterschiedlichen Abmessungen für die unterschiedlichen Schranktürkonstruktionen lieferbar sind.
Die dargestellten Ausführungsformen betreffen Doppelbartschlüssel, doch läßt sich die Erfindung genauso gut bei anders geformten Schlüsseln und zugehörigen Verschlüssen anwenden, sofern es dort auf eine genaue Ausrichtung der Betätigungswelle bezüglich eines Schlüsselfanges im geschlossenen und/oder geöffneten Zustand des Verschlusses ankommt und/oder der Verschluß gegen un-
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beabsichtigtes oder fehlerhaftes Öffnen der Tür durch Vibrationen gesichert werden soll, ohne daß die Möglichkeit der Einhandbetätigung verloren geht.
ES/jn 4
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Claims (14)

  1. DR.-ING. Ernst Stratmann
    PATENTANWALT 3 Π 1 Ω 1 15
    D-4OOO DÜSSELDORF 1 · SCHADOWPLATZ 9
    püsseldorf, 14. März 1980 8009
    Dieter Ramsauer
    Velbert 11
    Patentansprüche ;
    Arretierungsvorrichtung für Vorreiber-, Stangen- oder ähnliche Verschlüsse, die mittels Doppelbartschlüssel, Mehrkantdornschlüssel o. dgl. betätigbar sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungswelle (32) des Verschlusses (10) gegen Federkraft (40) axial nach innen verschieblich gelagert ist und am vorderen Ende mindestens eine radial über den Wellendurchmesser vorspringende Nase (48) aufweist, und daß das Lagergehäuse (20) für die Betätigungswelle (32) eine Gleitfläche (52) für die Nase (48) mit zumindest einem an die Nasenabmessungen angepaßten Einschnitt (50) zu dessen arretierender Aufnahme aufweist.
  2. 2. Arretierungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitfläche (52) mit Einschnitt (50) von der Betätigungswelle (32) gebildet und die Nase (48) vom Lagergehäuse (20) getragen wird.
  3. 3. Arretierungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitfläche (52) zwei um 180° zueinander versetzte Einschnitte (50) besitzt und auch zwei zugehörige Nasen (48) vorhanden sind.
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    posTSCHECKiBERL!NWEST(BLZ 100 100 10) 132736-109- deutsche rank (BLZ 300 700 10) 6 160253
  4. 4. Arretierungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitfläche (52) vier um jeweils 90 zueinander versetzte Einschnitte (50) besitzt und auch vier zugehörige Nasen (48) vorhanden sind.
  5. 5. Arretierungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet/
    strecken.
    zeichnet/ daß die Einschnitte (50) sich über etwa 45° er-
  6. 6. Arretierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungswelle aus einem inneren (136) und einem äußeren (132) Teilstück besteht und daß das innere Teilstück (136) an seinem äußeren Ende eine axiale prismatische Einsenkung wie Vierkantsackloch (134) aufweist, in das das entsprechend konturierte anschließende Ende des äußeren Teilstücks (132) axial gleitend aufgenommen ist.
  7. 7. Arretierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß um die Betätigungswelle (32; 132) herum eine Druckspiralfeder (40) angeordnet ist, die sich einerseits auf eine am äußeren Ende der Betätigungswelle (32, 132) angeordnete Ringschulter (44) und andererseits auf eine von der Wellenlagerung bzw. dem inneren Teilstück gebildete Ringschulter (42; 142) abstützt.
  8. 8. Arretierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Falle eines Vorreiberverschlusses (110) die Wellenlagerung am Vorderende vom Vorreibergehäuse (120), am Hinterende von einer im Vorreibergehäuse (120) drehbar gelagerten Vorreiberachse (136) gebildet wird.
  9. 9. Arretierungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorreiberachse (136) von einem am oder innerhalb des inneren Endes des Vorreibergehäuses (120) angebrachten Ringteil (114) gegen axiale Verschiebung gehalten wird.
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  10. 10. Arretierungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet/ daß der Ringteil (114) mittels Eindrückungen (145) innerhalb des Vorreibergehäuses (120) festgehalten ist.
  11. 11. Arretierungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Ringteil (114) zwei Ohren (157) besitzt, die für einen von der Vorreiberzunge (113) ausgehenden Vorsprung (115) Anschläge (165) bilden und so die Drehbewegung des Vorreibers begrenzen.
  12. 12. Arretierungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß vor den Nasen (48) die Welle (32, 132) oder das Gehäuse (20, 120) eine Ringnut (82) zur Aufnahme einer O-Dichtung (84) trägt.
  13. Beschreibung:
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