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DE3045269T1 - Windscreen wiper arm subjected to the action of a compression spring - Google Patents

Windscreen wiper arm subjected to the action of a compression spring

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Publication number
DE3045269T1
DE3045269T1 DE803045269T DE3045269T DE3045269T1 DE 3045269 T1 DE3045269 T1 DE 3045269T1 DE 803045269 T DE803045269 T DE 803045269T DE 3045269 T DE3045269 T DE 3045269T DE 3045269 T1 DE3045269 T1 DE 3045269T1
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DE
Germany
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housing
spring
plate
windshield wiper
head
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DE803045269T
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J Auzolat
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Equipements Automobiles Marchal SA
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Equipements Automobiles Marchal SA
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Publication date
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    • B60SSERVICING, CLEANING, REPAIRING, SUPPORTING, LIFTING, OR MANOEUVRING OF VEHICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60S1/00Cleaning of vehicles
    • B60S1/02Cleaning windscreens, windows or optical devices
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    • B60S1/32Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by constructional features of wiper blade arms or blades
    • B60S1/34Wiper arms; Mountings therefor
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    • B60S1/32Wipers or the like, e.g. scrapers characterised by constructional features of wiper blade arms or blades
    • B60S1/34Wiper arms; Mountings therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pivots And Pivotal Connections (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Description

^ Λ ALSO PROFESSIONAL REPRESENTATIVES
«£> BEFORE THE EUROPEAN PATENT OFFICE
Equipements Automobiles MARCHAL
DIPL. CHEM. DR. URSULA SCHÜBEL-HOPF DIPL. INS. DIETER EBBINGHAUS _ _ DR. INQ. DIETER FINCK
Issy Les Moulxneaux
Frankreich telefon (oBe) «eaoo«
TELEX 5-93 865 ALIRO D TELEGRAMME AUROMARCPAT MÜNCHEN
PCT-DEA-14665 SP/BR 26. November 1980
Scheibenwischerelement, das einen Scheibenwischerarm aufweist, der sich unter der Einwirkung einer Druckfeder befindet
Die vorliegende Erfindung betrifft Scheibenwischer, insbesondere für Kraftfahrzeuge.
Man weiß, daß die verglasten Oberflächen, die Bespritzungen unterworfen sind, der Einwirkung eines Scheibenwischers, der allgemein eine hin- und hergehende Wischbewegung ausführt, unterworfen werden müssen, wenn man eine gute Sicht durch dieselben aufrecht zu erhalten wünscht. Die Einwirkung eines Scheibenwischers auf die zu wischende Oberfläche erfolgt mittels eines Scheibenwxscherblatts, das durch einen Antriebsmechanismus mittels eines Scheibenwischerelements angetrieben wird, welches die mechanische Verbindung zwischen dem Scheibenwischerblatt und dem Antriebsmechanismus sicherstellt. Genauer gesagt weist der Antriebsmechanismus allgemein eine Drehachse auf, auf der ein Verbindungskopf montiert ist, der mittels eines zylin-
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drischen Gelenks mit Bezug auf ein Gehäuse verschwenkbar ist, das fest mit einem Scheibenwischerarm verbunden ist. Zwischen dem Gehäuse und dem erwähnten Kopf ist ein elastisches System in der Weise eingefügt, daß dieses im Verlauf des Betriebs des Scheibenwischers ein elastisches Aufliegen des Scheibenwischerblatts auf der zu wischenden Oberfläche aufrechterhält.
In dem elastischen System, das es ermöglicht, das Scheibenwischerblatt gegen die Windschutzscheibe zu halten, wird allgemein eine Spiralfeder verwendet, die entweder unter Zug oder unter Druck arbeiten kann. Die Verwendung einer Feder, die unter Zug arbeitet, bringt zahlreiche Nachteile mit sich, deren wesentlichster darin besteht, daß dann, wenn eine Zugfeder, welche die elastische Auflage des Scheibenwischers auf der Windschutzscheibe sicherstellt, bricht, der Scheibenwischer nicht mehr auf der Windschutzscheibe abgestützt und seine Wirksamkeit zu Null wird. Wenn man dagegen eine unter Druck wirkende Feder verwendet, so ist eine solche Feder stets auf einer gegen Knickung wirkenden internal Führung montiert, und wenn eine der Windungen bricht, fällt die Wirkung der in Betracht stehenden Windung weg, aber die Wirkung aller anderen Windungen bleibt in der Weise aufrechterhalten, daß die Feder nur einen geringen Teil ihrer Wirksamkeit verliert und daß der Scheibenwischer weiterhin in zufriedenstellender Weise arbeiten kann. Das führt infolgedessen dazu, daß die Verwendung einer Druckfeder für die Auflage des Scheibenwischers auf seiner zugeordneten Windschutzscheibe zu bevorzügen ist.
übrigens weiß man, daß es zum manuellen Reinigen der Windschutzscheibe, zu welcher der in Betracht stehende Scheibenwischer gehört, notwendig ist, die Möglichkeit zu haben, den Scheibenwischer von der Windschutzscheibe abzuheben, indem man ihn um das Gelenk verschwenkt, durch wel-
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ches das Gehäuse und der Verbindungskopf auf der Antriebsachse verbunden sind. Dieses Verschwenken erfolgt unter der Wirkung eines Moments, das von dem Benutzer manuell angewandt wird, um das Gegenmoment zu überwinden, das von der Feder erzeugt wird, die den Scheibenwischer auf die Windschutzscheibe aufdrückt. Es ist ohne weiteres klar, daß es zu bevorzugen ist, einen Anschlag vorzusehen, der es ermöglicht, die Bewegung des Abhebens des Arms des Scheibenwischers von der Windschutzscheibe zu begrenzen; im Ergebnis wird, wenn man keinen Anschlag vorsieht, die Beschränkung der Bewegung des Abhebens nicht anders bewirkt als durch das Inanlagebringen des Gehäuses (oder einer eventuellen Schutzkappe, die den Verbindungskopf des Scheibenwischers schützt) an der Karosserie oder einem mit der Karosserie verbundenen Element,
und ein solches Inanlagebringen ist geeignet, entweder eine Beschädigung des erwähnten Gehäuses oder der erwähnten Schutzkappe oder eine Beschädigung der Karosserie oder eine gleichzeitige Beschädigung der beiden in Anlage gebrachten Elemente zu bewirken. Es ist daher schon vorgeschlagen worden, einerseits ein Organ zur Sicherung der Feder des Scheibenwischers, die unter Druck arbeitet, und andererseits den Verbindungskopf des Scheibenwischers in der Weise zu gestalten, daß man durch Zusammenwirken einen Anschlag erhält, der die Bewegung des Scheibenwischers beschränkt: Diese Art der Ausführung ist beispielsweise im deutschen Patent 1 217 229 und im französischen Patent 2 239 1o1 beschrieben. In jedem Fall ist das Organ zur Sicherung der Druckfeder ein Organ, das vollständig oder teilweise ins Innere der Feder eindringt, derart, daß notwendigerweise seine Abmessung wie auch seine mechanische Widerstandsfähigkeit relativ beschränkt sind. Nun ist die Kraft des Abhebens, die auf den Scheibenwischer angewandt wird, um so bedeutender, je stärker die Feder des Scheiben-Wischers ist: Im Ergebnis besteht die Gefahr, daß die Ein-
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wirkung des Benutzers auf den Scheibenwischer, wenn dieser am Ende der Bewegung des Abhebens ankommt, um so bedeutender wird, je mehr die Feder eine wesentliche Auflagekraft ausübt. Geht man davon aus, daß das Bestreben besteht, die Kraft der Feder zu vergrößern, um ein Anheben der Scheibenwischerblätter aufgrund von Luftstrahlen während eines Fahrens mit hoher Geschwindigkeit zu vermeiden, und geht man im übrigen davon aus, daß die Federn des Scheibenwischers auf den industriellen Fahrzeugen eine
•)O beträchtliche Kraft entwickeln, so ist es oft so, daß das Sicherungsorgan, das sich in Anlage gegen den Verbindungskopf des Scheibenwischers legt, am Ende der Abhebebewegung eine beträchtliche Biegekraft erfährt. Berücksichtigt man die Tatsache, daß diese Organe nach dem Stande der Technik stets eine verminderte Abmessung haben, so ist es klar, daß sie derartige Blegekräfte nicht aushalten können und daß oft Beschädigungen durch Deformation festzustellen sind. Diese Beschädigungen sind häufig, insbesondere bei industriellen Fahrzeugen, bei denen die Benutzer zuweilen auf den Scheibenwischergehäusen in abgehobener Position Halt suchen, um verschiedene Betätigungen auszuführen, beispielsweise die Reinigung der Windschutzscheibe.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine solche Be-Schädigung des Sicherungsorgans der Kompressionsfeder eines Scheibenwischers durch Deformation zu vermeiden, und zwar eines Organs, durch das der Anschlag am Ende der Bewegungsbahn des Abhebens des Scheibenwischers von der Windschutzscheibe erzielt wird. Nach dem Stand der Technik, wie er in dem französischen Patent 2 239 1o1 wiedergegeben ist, wird vorgeschlagen, den Anschlag durch Zusammenwirken des Verbindungskopfs mit der knickverhindernden Führung der Feder des Scheibenwischers zu realisieren, einer Führung, die gegen eine Relativbewegung bezüglich des Gehäuses empfindlich ist. Gemäß der Erfindung wird vorgeschlagen, die knickverhindernde Führung der Feder und das Teil, das
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den Anschlag am Ende der Abhebebewegung des Scheibenwischers sicherstellen soll, zu trennen, und es wird außerdem vorgeschlagen, dieses Teil beiderseits der Feder vorzusehen, derart, daß man einen beträchtlichen Widerstand gegen Biegung erhält, durch den jede Beschädigung im Verlauf der Benutzung vermieden wird.
Mit der vorliegenden Erfindung soll infolgedessen ein neues industrielles Produkt zur Verfügung gestellt werden, das ein Scheibenwischerelement zum Sicherstellen der Verbindung zwischen der Abtriebsachse eines Antriebsmechanismus und der Halterung eines Scheibenwischers bildet, wobei dieses Element einerseits einen Kopf aufweist, der auf der vorgenannten Abtriebswelle befestigt wird, sowie andererseits einen Arm, der an seinem einen Ende ein Mittel zur Verbindung mit der Halterung des vorerwähnten Scheibenwischers trägt und dessen anderes Ende mechanisch über ein Gehäuse mit dem vorgenannten Kopf verbunden ist, und schließlich ein zylindrisches Gelenk, das zwischen dem Kopf und dem vorstehend erwähnten Gehäuse angebracht ist, eine Schraubendruckfeder die einerseits auf einem Organ aufliegt, das mit dem vorgenannten Kopf durch eine Achse verbunden ist, die parallel zu derjenigen des Gelenks des Kopfs auf dem Gehäuse ist, und andererseits auf einem fest mit dem Gehäuse verbundenen Teil, wobei das Organ einen Anschlag trägt, der durch Zusammenwirken mit dem Kopf die Abhebebewegung des Scheibenwischers von der zu wischenden Oberfläche begrenzt und mit dem Gehäuse durch eine Verbindung, die ein freies Verschieben gestattet, verbunden 1st; und das dadurch gekennzeichnet ist, daß das vorgenannte Organ eine Platte ist, deren Ebene im wesentlichen senkrecht zu ihrer Achse der Gelenkverbindung mit dem Kopf ist, und deren mittiger Bereich eine Aussparung aufweist, die eine Unterbringung der Feder gestattet, wobei die Verbindung, die ein freies Verschieben der Plat-
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te mit Bezug auf das Gehäuse sicherstellt, mit Mitteln versehen ist, die die Wirkung der Feder abstützen und ihre Verlagerung senkrecht zur Platte verhindern.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Platte in dem Bereich, in dem sich ein Ende der Feder auf ihr abstützt, ein Zentrierungsmittel für die Feder mit Bezug auf die Platte auf; man kann vorteilhafterweise vorsehen, daß das Zentrierungsmittel ein Vorsprung ist, der eine Erhebung in der Aussparung bildet, in der die Feder untergebracht ist; die Aussparung, in der die Feder untergebracht ist, ist rechteckig, wobei ihre Länge wenigstens gleich der maximalen Länge der Feder im freien Zustand und ihre Breite gleich dem Durchmesser der Feder ist; das Gehäuse hat einen U-förmigen Querschnitt, wobei die beiden Schenkel des ü mittels eines Stegs verbunden sind und die Achse des Gelenks des Kopfs mit Bezug auf das Gehäuse in der Nähe ihrer Längsränder, die dem Steg gegenüberliegen, tragen; im Fall eines solchen Gehäuses wird die Verbindung, die ein freies Verschieben der Platte mit Bezug auf das Gehäuse gestattet, vorteilhafterweise von einem Schlitz gebildet, der in einer Abwinklung ausgebildet ist, die senkrecht zum Steg des Gehäuses ist, wobei dieser Schlitz im wesentlichen in gleichen Abständen von den beiden Schenkeln des Gehäuses ist und von der Platte durchsetzt wird; die vorgenannte Abwinklung wird vorteilhafterweise von dem gebogenen Ende des Schexbenwxscherarms gebildet, das fest mit dem Gehäuse verbunden ist; die Mittel, welche die Wirkung der Feder abstützen und welche mit der verschiebbaren Verbindung der Platte bezüglich des Gehäuses verbunden sind, werden von einer U-förmigen Platte gebildet, deren Steg die Wirkung der Feder aufnimmt, sich auf der Abwinklung des Gehäuses abstützt und einen Schlitz aufweist, der das freie Verschieben der Platte sicherstellt, und deren Schenkel im wesentlichen parallel zu den
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Schenkeln des Gehäuses sind; die Schenkel der Platte sind in einem Abstand voneinander angeordnet, der im wesentlichen gleich dem oder etwas größer als der Außendurchmesser der Feder ist; der Verbindungskopf weist eine gabelförmige Verbindung zwischen den beiden Schenkeln auf, in die das Ende der Platte, das der verschiebbaren Verbindung mit dem Gehäuse gegenüberliegt, eingefügt ist, sowie eine Gelenkachse, welche die Anordnung Platte/gabelförmige Verbindung zur Bildung eines zylindrischen Gelenks durchsetzt; der Rand der Plätte, der sich in der Nähe des Gelenks der Platte bezüglich des Kopfs befindet, bildet durch seine beiden Enden zwei Anschläge, welche die Winkelbewegung des Kopfs um seine Schwenkachse mit Bezug auf das Gehäuse begrenzen; eine knickverhindernde Führung ist im Inneren der Feder vorgesehen; die erwähnte knickverhindernde Führung ist eine zylindrische Stange, die einen Durchmesser hat, der im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der Feder ist.
Zum besseren Verständnis des Gegenstandes der Erfindung wird nun als rein zur Veranschaulichung dienendes und nicht beschränkendes Beispiel eine in der beigefügten Zeichnung dargestellte Ausführungsform beschrieben.
In dieser Zeichnung:
Die Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt des Teils eines Scheibenwischerelements nach der Erfindung, der sich in der Nähe des Gelenks des Gehäuses auf dem Kopf befindet, wobei der
Kopf bezüglich des Gehäuses in der Position angeordnet ist, in der er sich befindet, wenn der Scheibenwischerarm in der Betriebsposition ist, d. h. wenn das Scheibenwischerblatt in Auflage auf der dem Schei-
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benwischer zugeordneten Windschutzscheibe ist.
Die Fig. 2 zeigt eine Ansicht von unten gemäß II-II der Fig. 1;
die Fig. 3 zeigt das Scheibenwischerelement der Fig. 1 in der extremen Position des Kopfs bezüglich des Gehäuses, die dem vollständigen Abheben des Scheibenwischers von der Wind
schutzscheibe entspricht;
die Fig. 4 zeigt das Scheibenwischerelement der Fig. 1, wenn der Kopf bezüglich des Gehäuses die andere extreme Position seiner zulässigen
Winkelbewegung einnimmt, diese Position wird in der Tat niemals erreicht, während das Scheibenwischerelement auf einem Fahrzeug angebracht ist, sie entspricht jedoch einer Beschränkung der Winkelbewegung des
Kopfs, wenn das Scheibenwischerelement als Austauschteil gelagert wird.
Es sei nun auf die Zeichnung Bezug genommen, aus der man ersieht, daß das Scheibenwischerelement gemäß der Erfindung einen Scheibenwischerarm 1 aufweist, der über ein Gehäuse, das insgesamt mit 3 bezeichnet ist, mit einem Verbindungskopf 2 verbunden ist. Der Arm 1 ist mittels zweier Nieten 4 fest mit dem Gehäuse 3 verbunden. Jenseits des Bereichs, in dem der Arm 1 auf das Gehäuse genietet ist, ist der Arm 1 um 9o° gebogen, so daß eine Abwinklung 5 gebildet ist. In dieser Abwinklung ist ein Schlitz 6 in dem mittleren Bereich des metallischen Flachprofils, das den Arm 1 bildet, vorgesehen.
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Das Gehäuse 3 hat einen U-förmigen Querschnitt: Es ist von zwei im wesentlichen parallelen Schenkeln 3a gebildet, die durch einen Steg 3b miteinander verbunden sind. Die Schenkel 3a des Gehäuses 3 halten die Gelenkachse 7 des Kopfs bezüglich des Gehäuses. Die Achse 7 ist senkrecht zu den Schenkeln 3a angeordnet, und zwar in dem Bereich dieser Schenkel, der einerseits am weitesten vom Arm 1 und andererseits am weitesten vom Steg 3b entfernt ist. Der Kopf weist eine Hülse 8 auf, die mit einer Bohrung versehen ist, welche von der Achse 7 durchsetzt wird. Die Achse weist an dem einen ihrer Enden einen halbkugelförmigen Kopf 7a auf und-ist an ihrem anderen Ende 7b durch eine Quetschverbindung flachgedrückt, damit sichergestellt wird, daß die Position gehalten wird. Im mittigen Bereich der Hülse 8 ist eine gabelförmige Verbindung angeschlossen, die von zwei parallelen Schenkeln 9 gebildet wird, zwischen denen das eine Ende einer Platte 1 ο vorgesehen ist, die eine allgemein im wesentlichen rechteckige Form hat. Die Verbindung zwischen der Platte 1o und den beiden Schenkeln 9 ist mittels einer Achse 11 ausgebildet, die ein zylindrisches Gelenk zwischen der Platte Io und dem Kopf 2 bildet. Der Kopf 2 weist eine Bohrung 2a auf, die dazu bestimmt ist, den Kopf auf der Antriebswelle (nicht dargestellt) des Scheibenwischerelements anzubringen, wobei die Antriebswelle durch einen geeigneten Mechanismus in hin- und hergehende Drehung versetzt wird. Die Befestigung des Kopfs 2 auf seiner Antriebsachse erfolgt mittels einer Mutter, die auf das Ende der Achse aufgeschraubt wird. Wie man aus der Zeichnung ersieht, sind die Achse 11 und die Bohrung 2a beiderseits der Ebene angeordnet, die durch die Achse 7 hindurchgeht und senkrecht zum Steg 3b ist.
Der Steg 3b ist auf der Seite der Achse 7 durch einen Querrand 3c begrenzt, der ungefähr in der Nähe der Achse 11
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vorgesehen ist. Das hat zur Folge, daß die zylindrischen Gelenke, die den Achsen 7 und 11 entsprechen, nicht von dem Gehäuse bedeckt sind. Aus ästhetischem Grund und zum Schutz kann man mit dem Scheibenwischerelement nach der Erfindung eine Schutzkappe (in der Zeichnung nicht dargestellt) verbinden, vorausgesetzt, daß diese Schutzkappe die Bewegung des Kopfs 2 bezüglich des Gehäuses 3 und das Anbringen der Montageschraube, welche den Kopf 2 auf seiner Antriebsachse befestigt, gestattet.
Die Platte 1o ist an einem ihrer Enden um die Achse 11 schwenkbar, und ihr anderes Ende befindet sich in Eingriff mit dem Schlitz 6 der Abwinklung 5 des Arms 1. Die Platte to weist in ihrem mittigen Bereich eine rechteckige Aussparung 12 auf, deren große Achse parallel zur großen Seite der Platte 1o ist, die ihrerseits im wesentlichen rechteckig ist, wie weiter oben näher dargelegt worden ist. Auf der kleinen Seite der Aussparung 12, die der Achse 11 am nächsten ist, ist ein Vorsprung 13 vorgesehen, der von einer dreieckigen Spitze gebildet wird, die eine Erhebung in der Aussparung 12 bildet. Im Inneren der Aussparung 12 ist eine Schraubenfeder^ angeordnet, die mit Druck arbeitet. Die Länge der Aussparung 12 ist im wesentlichen gleich der Länge der Feder 14 im Ruhezustand; die Breite der Aussparung 12 ist im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser der Feder 14. Der Vorsprung 13 ermöglicht eine Zentrierung der Feder 14 in der Aussparung 12; aber es ist ohne weiteres ersichtlich, daß die Feder am Ende der Aussparung 12, welche dem Vorsprung 13 gegenüberliegt,
•3o nicht senkrecht zur Ebene der Platte 1o gehalten wird. Das Ende der Feder 14, das nicht auf dem Vorsprung 13 zentriert ist, stützt sich auf dem Steg einer Platte 15 ab, die einen ü-förmigen Querschnitt hat: Die Platte 15 weist zwei parallele Schenkel 15a auf, die durch einen Steg 15b miteinander verbunden sind, der senkrecht zur Platte 1o angeord-
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net ist. Die Platte 1o durchsetzt den Steg 15b aufgrund
eines Schlitzes 15c, der in dem Steg 15b ausgebildet ist. Der Steg 15b wird durch die Feder 14 in Anlage an die Abwinklung 5 gedrückt. Die Schenkel 15a der Platte 15 sind in einem Abstand voneinander vorgesehen, der im wesentlichen gleich dem Außendurchmesser der Feder 14 ist, derart, daß sie die Feder 14 in der Richtung senkrecht zur Platte 1o in ihrer Position blockieren. Die Feder 14 arbeitet
mit Druck und erzeugt eine Kraft zwischen der Abwinklung
1c 5 und der Gelenkachse 11; diese Kraft erzeugt ein Moment, das, wenn man annimmt, daß der Kopf 2 wegen seiner festen Verbindung mit der Antriebsachse ortsfest ist, das Bestreben hat, eine Drehung des Arms 1 in dem Sinn zu bewirken, der durch den Pfeil F in Fig. 1 angedeutet ist. Dieses
Moment ist dasjenige, welches das Aufdrücken des Scheibenwischerblatts auf die Windschutzscheibe während
des Betriebs des Scheibenwischers ermöglicht. Es hat das Bestreben, das Gehäuse 1 und die Platte 1o in die Position zu bringen, die in Fig. 4 dargestellt ist, aber wegen des Vorhandenseins der Windschutzscheibe wird diese
Position im Betrieb niemals erreicht, wenn das Scheibenwischerelement auf einem Fahrzeug montiert ist. In der
Position der Fig. 4 bildet der Bereich 1oa des Randes der Platte 1o, der in der Nähe der Achse 11 ist, folglich einen Anschlag, der die Winkelbewegung des Kopfs 2 bezüglich des Gehäuses 3 begrenzt, und dieser Bereich 1oa gelangt in Anlage an die Hülse 8 des Kopfs 2. Das für den
Bereich 1oa vorgesehene Profil hängt, wie man ohne weiteres ersieht, von der gewünschten Begrenzung der Winkelbewegung ab.
Wenn der Benutzer den Scheibenwischer von der Windschutzscheibe abheben will, übt er auf den Arm 1 ein Moment aus, welches das Bestreben hat, eine Drehung des Gehäuses 3 um die Achse 7 im entgegengesetzten Sinn zu dem durch den
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Pfeil F in Fig. 1 definierten Sinn zu bewirken. Bei dieser Bewegung wird eine Änderung der Relativposition der durch die Feder auf das Gehäuse gegenüber der Achse 7 ausgeübten Kraft bewirkt; wenn sich die Auflage der Kraft auf der Achse 7 abstützt, dann herrscht Gleichgewicht; jenseits dieser Position hat die Feder 14 das Bestreben, den Scheibenwischerarm im entgegengesetzten Sinn zum Pfeil F zu drücken, d. h., daß die Wirkung der Feder zur Einwirkung des Benutzers hinzukommt. Diese Drehung des Abhebens der Arms 1 bezüglich des Kopfs 2 setzt sich fort, bis der Bereich 1ob des Rands der Platte 1o, der sich in der Nähe der Achse 11 befindet, in Anlage an die Hülse 8 des Kopfs 2 kommt. Dieser Bereich 1ob bildet folglich einen zweiten Anschlag zum Beschränken der relativen Viinkelbewegung zwisehen dem Gehäuse 3 und dem Kopf 2.
Es ist klar, daß dann, wenn der Benutzer den Scheibenwischer von der Windschutzscheibe abhebt und der Rand 1ob an der Hülse 8 in Anlage zu kommen beginnt, auf das Teil 1o eine Biegekraft hervorgerufen wird, die um so beträchtlicher ist, je heftiger die Einwirkung des Benutzers ist und je größer die Kraft der Feder ist, die in diesem Moment zu derjenigen des Benutzers hinzukommt. Nun sind einerseits Benutzer ziemlich wenig vorsichtig, und andererseits sind die verwendeten Scheibenwischerfedern oft sehr stark, um ein Anheben des Scheibenwischers durch Luftstrahlen bei großen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge zu vermeiden; es ist daher damit zu rechnen, daß die auf das Teil 1o ausgeübte Biegekraft am Ende des Vorgangs des Abhebens des Scheibenwischers beträchtlich ist. Dank der Vorrichtung nach der Erfindung hat das Teil 1o einen wesentlichen Widerstand gegen die Biegung, weil es eine große Höhe bekommen hat, indem es beiderseits der Feder 14 vorgesehen ist. Darüber hinaus kann dieses Teil, das sich außerhalb der Feder 14 befindet, ohne Schwierigkeit eine
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erhöhte Dicke erhalten, wenn sich das als notwendig erweist. Man sieht folglich, daß es dieser Aufbau ermöglicht, jede Deformation bei der Durchfederung während des Abhebens des Scheibenwischerarms von der Windschutzscheibe zu vermeiden.
Um ein Knicken der Feder 14 zu vermeiden, ist im Inneren dieser Feder eine Führung vorgesehen, die von einer Stange 1 6 von kreisförmigem Querschnitt gebildet wird.
Diese Stange hat einen Durchmesser, der etwas kleiner als der Innendurchmesser der Feder 14 ist. Im Verlauf der Relativbewegung zwischen dem Gehäuse 3 und dem Kopf 2 verlagert sich die Platte 1o mit Bezug auf das Gehäuse 3 und gleitet frei durch die Schlitze 15c der Platte 15 und 6 der Abwinklung 5. Im Verlauf dieser Bewegungen verändert sich die Neigung der Mittellinie der Platte 1o, d. h. der Achse der Feder 14, mit Bezug auf den Steg 3b des Gehäuses 3 leicht, wie gut aus den Fig. 1,3 und 4 ersichtlich ist.
Das Scheibenwischerelement gemäß der Erfindung ist einfach ausgebildet, weil man die Teile 1o und 15 durch einfaches Prägen von Walzblech erhalten kann. Außerdem läßt sich die Montage dieses Scheibenwischerelements ohne irgendeine Schwierigkeit ausführen: Man fügt zunächst den Arm 1 und das Gehäuse 3 durch Vernieten zusammen; dann verbindet man den Kopf 2 und die Platte 1o mittels der Achse 11; daraufhin bringt man die Feder 14 und ihre Antiknick-Führung 16 an Ort und Stelle in der Aussparung 12 unter, und man ordnet an dem Ende der Feder 14, das nicht auf dem Vorsprung 13 ruht, die Platte 15 an, indem man die Platte 1o in den Schlitz 15c schiebt. Danach bringt man das freie Ende der Platte 1o in Eingriff mit dem Schlitz 6 und setzt die Feder 14 unter Druck, indem man sie auf die Achse 11 drückt, bis die Bohrung der Hülse 8 gegenüber den Öffnungen zu lie-
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gen kommt, die für die Achse 7 in den Schenkeln 3a vorgesehen sind; daraufhin bringt man die Achse 7 an Ort und Stelle, wodurch die feste Verbindung des Ganzen sichergestellt wird.
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Die Montage und die Herstellung des Scheibenwischerelements nach der Erfindung sind einfach. Die Gestehungskosten dieses Elements sind günstig. Es ermöglicht, es, jede Beschädigung durch Deformation zu vermeiden, und zwar selbst im Falle einer heftigen Einwirkung des Benutzers bei der Abhebbewegung des Scheibenwischers von der Windschutzscheibe.
Es versteht sich ohne weiteres, daß die oben beschriebene Ausfuhrungsform in keiner Weise eine Beschränkung darstellt und daß alle wünschenswerten Abwandlungen im Rahmen der Erfindung möglich sind.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    1. Scheibenwischerelement zum Sicherstellen der Verbindung zwischen der Abtriebswelle eines Antriebsmechanismus und der Halterung eines Scheibenwischers, wobei dieses Element einerseits einen Kopf (2) aufweist, der auf der vorgenannten Abtriebswelle befestigt wird, sowie andererseits einen Arm (1), der an seinem einen Ende ein Mittel zur Verbindung mit der Halterung des vorerwähnten Scheibenwischers trägt und dessen anderes Ende mechanisch über ein Gehäuse (3) mit dem vorgenannten Kopf verbunden ist, und schließlich ein zylindrisches Gelenk, das zwischen dem Kopf (2) und dem Gehäuse (3), die vorstehend erwähnt sind, angebracht ist, eine Schraubendruckfeder (14), die einerseits auf einem Organ aufliegt, das mit dem vorgenannten Kopf (2) durch eine Achse (11) verbunden ist, die parallel zu derjenigen (7) des Gelenks des Kopfs (2) auf dem Gehäuse (3) ist, und andererseits auf einem fest mit dem Gehäuse (3) verbundenen Teil, wobei das Organ einen Anschlag trägt, der durch Zusammenwirken mit dem Kopf (2) die Abhebbewegung des Scheibenwischers von der zu wischenden Oberfläche begrenzt, und mit dem Gehäuse (3) durch eine Verbindung, die ein freies Verschieben gestattet, verbunden ist, dadurch gekennzeichnet , daß das vorgenannte Organ eine Platte (1o) ist, deren Ebene im wesentlichen senkrecht zu ihrer Achse der Gelenkverbindung (11) mit dem Kopf (2) ist, und deren mittiger Bereich eine Aussparung (12) aufweist, die eine Unterbringung der Feder (14) gestattet, wobei die Verbindung, die ein freies Verschieben der Platte (1o) mit Bezug auf das Gehäuse (3) sicherstellt, mit Mitteln versehen ist, die die Wirkung der Feder (14) abstützen und ihre Verlagerung senkrecht zur Platte (1o) verhindern.
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    2. Scheibenwischerelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , daß die Platte (1ο) in dem Bereich, in dem sich ein Ende der Feder (14) auf ihr abstützt, ein Zentrierungsmittel für die Feder (14) bezüglich der Platte (1o) aufweist.
    3. Scheibenwischerelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet , daß das Zentrierungsmittel ein Vorsprung (13) ist, der eine Erhebung in der Aussparung (12) bildet, in der die Feder (14) untergebracht ist.
    4. Scheibenwischerelement nach einem der Ansprüche 1 bis
    3, dadurch gekennzeichnet , daß die Aussparung (12), in der die Feder (14) untergebracht ist, rechteckig ist, wobei ihre Länge wenigstens gleich der maximalen Länge der Feder (14) im freien Zustand und ihre Breite wenigstens gleich dem Durchmesser der Feder (14) ist.
    5. Scheibenwischerelement nach einem der Ansprüche 1 bis
    4, dadurch gekennzeichnet , daß das Gehäuse (3) einen U-förmigen Querschnitt hat, wobei die beiden Schenkel (3a) des U durch einen Steg (3b) verbunden sind und die Gelenkachse (7) des Kopfs (2) bezüglich des Gehäuses (3) in der Nähe ihrer Längsränder, die dem Steg (3b) gegenüberliegen, tragen.
    6. Scheibenwischerelement nach Anspruch 5, dadurch g e kennzeichnet, daß die Verbindung, die ein freies Verschieben der Platte (1o) mit Bezug auf das Gehäuse (3) gestattet, von einem Schlitz (6) gebildet wird, der in einer zum Steg (3b) des Gehäuses (3) senkrechten Abwinklung (5) ausgebildet ist, wobei der Schlitz (6) im wesentlichen in gleichem Abstand von
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    den beiden Schenkeln (3a) des Gehäuses (3) ist und von der Platte (1o) durchsetzt wird.
    7. Scheibenwischerelement nach Anspruch 6, dadurch g e kennzeichnet, daß die Abwinklung (5) von dem gebogenen Ende des Scheibenwischerarms (1), der fest mit dem Gehäuse (3) verbunden ist, gebildet wird.
    8. Scheibenwischerelement nach einem der Ansprüche 6 oder ο 7, dadurch gekennzeichnet , daß die Mittel, welche die Wirkung der Feder (14) abstützen und mit der Verschiebeverbindung der Platte (1o) mit Bezug auf das Gehäuse (3) verbunden sind, von einer im Schnitt U-förmigen Platte (15) gebildet sind, deren Steg (15b) die Wirkung der Feder (14) aufnimmt, sich auf der Abwinklung (5) des Gehäuses (3) abstützt und einen Schlitz (15c) aufweist, der das freie Verschieben der Platte (1o) sicherstellt, und deren Schenkel (15a) im wesentlichen parallel zu den Schenkeln (3a) des Gehäuses (3) sind.
    9. Scheibenwischerelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet , daß die Schenkel (15a) der Platte (15) in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der im wesentlichen gleich dem oder ein wenig größer als der Außendurchmesser der Feder (14) ist.
    1o. Scheibenwischerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet , daß der Verbindungskopf (2) eine gabelförmige Verbindung zwischen den beiden Schenkeln (9) aufweist, in die das Ende der Platte (1o), das der Verschiebeverbindung mit dem Gehäuse (3) gegenüberliegt, eingefügt ist, wobei eine Achse (11) die Anordnung Platte-gabelförmige Verbindung zur Bildung eines zylindrischen Gelenks durchsetzt.
    1 30617/0036
    11. Scheibenwischerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 1o, dadurch gekennzeichnet , daß der Rand der Platte (1ο), der sich in der Nähe des Gelenks der Platte (1o) mit Bezug auf den Kopf (2) befindet, mittels seiner beiden Enden zwei Anschläge bildet, welche die Winkelbewegung des Kopfs (2) um seine Gelenkachse (7) mit Bezug auf das Gehäuse (3) begrenzen.
    12. Scheibenwischerelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , daß eine knickverhindernde Führung im Inneren der Feder (14) angeordnet ist.
    13. Scheibenwischerelement nach Anspruch 12, dadurch g e kennzeichnet, daß die knickverhindernde Führung eine zylindrische Stange (16) ist, die einen Durchmesser hat, der im wesentlichen gleich dem Innendurchmesser der Feder (14) ist.
    130617/0036
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