DE29920504U1 - Drückerbetätigtes Schloss - Google Patents
Drückerbetätigtes SchlossInfo
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Description
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Anmelder:
Gretsch-Unitas GmbH
Baubeschläge
Johann-Maus-Straße 3
71254 Ditzingen
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Johann-Maus-Straße 3
71254 Ditzingen
1645 286 22.11.1999
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Die Erfindung betrifft ein drückerbetätigtes Schloss, insbesondere Einsteckschloss, mit einem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse mit Schlossboden.
Aus der EP 0 341 173 Bl ist ein Einsteckschloss bekannt geworden, bei welchem der Riegel mittels des Drückers ausgeschlossen wird. Um ein anschließendes Öffnen der Tür entweder mit dem Drücker oder um ein Zurückdrücken des Riegels z.B. mittels eines Einbruchwerkzeuges zu verhindern, kann der Riegel mittels eines Schließzylinders
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gesichert werden, indem der Schließzylinder eine Zuhaltung derart verlagert, dass der ausgeschlossene Riegel seinerseits verriegelt wird. Ein derartiges Schloss hat den wesentlichen Vorteil, dass zunächst eine Verriegelung ohne Schlüssel erfolgen kann. Ein derartiges Schloss ist auch aus der FR 2 776 328 Al sowie der FR 2 776 695 Al bekannt.
Aus der DE 1 553 413 Al ist ein Türeinsteckschloss bekannt geworden, welches einen aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehenden Schlosskasten aufweist. Außerdem ist aus der DE 197 46 766 Al ein Türschloss bekannt geworden, bei welchem alle Funktionselemente aus Kunststoff bestehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein drückerbetätigtes Schloss, d.h. ein Schloss, bei welchem der Riegel mittels des Drückers ausgeschlossen wird, bereitzustellen, welches zum einen funktionssicher ist, zum anderen aus einer geringen Anzahl an Bauteilen besteht.
Diese Aufgabe wird bei einem Schloss der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass im Schlossboden Vertiefungen und/oder am Schlossboden Erhebungen vorgesehen sind, in bzw. an welchen Funktionsteile des Schlosses geführt werden.
Beim erfindungsgemäßen Schloss ist das Gehäuse mit dem Schlossboden einstückig ausgebildet und es besteht aus Kunststoff. Insbesondere besteht das Gehäuse aus einem Polyamid, z.B. aus PA 6.6. Dabei kann der Kunststoff faserverstärkt sein, insbesondere mit Glasfasern, Metallfasern, Mineralfasern, Kohlefasern und/oder anderen Kunststofffasern. Im Schlossboden dieses Gehäuses sind Vertiefungen bzw. sind am Schlossboden Erhebungen vorgesehen, die dazu dienen, dass verschieblich oder drehbar gelagerte Funktionsteile des Schlosses, z.B. die Falle, der Riegel, die Nuss usw. funktionssicher geführt werden. Es bedarf also zur Führung dieser Bauteile keiner weiteren Elemente oder, wie allgemein üblich, Durchbrüche in Boden und Decke des Schlosses. Da für die Führung keinerlei weitere Bauteile benötigt werden, wird hierdurch die Gesamtzahl an Bauteilen für das erfindungsgemäße Schloss reduziert, was zum einen die Montage erleichtert, zum anderen die Herstellungskosten verringert.
Erfindungsgemäß werden die Vertiefungen im Schlossboden bereits während des Spritzvorganges erzeugt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Vertiefungen nachträglich maschinell einzuarbeiten. Dabei wird berücksichtigt, dass die Vertiefungen, die sich lediglich über einen Teil der Dicke des Bodens erstrecken, von außen nicht sichtbar sind. Dies hat den Vorteil, dass zum einen die Gefahr, das
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Schloss von außen zu manipulieren, verringert wird, zum anderen kann in das Schloss weniger Schmutz eindringen, wodurch die Funktionssicherheit erhöht wird.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass am Gehäuse wenigstens ein elastisches Element angespritzt ist. Dieses elastische Element besitzt die Aufgabe einer Feder, insbesondere einer Halte- oder Positionshaltefeder für ein Funktionsteil des Schlosses. Mit diesem elastischen Element werden Funktionsteile, die verschieblich oder drehbar im Gehäuse des Schlosses gelagert sind, in definierten Positionen gehalten, indem die Feder z.B. mittels einer Nase in entsprechenden Vertiefungen verrastet. Selbständige Positionsänderungen dieser Funktionsteile werden dadurch ausgeschlossen.
Bei einer Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Vertiefungen und/oder Erhebungen Endanschläge für die Funktionsteile aufweisen. Aufgrund dieser Endanschläge wird der Vorteil erzielt, dass die Funktionsteile, die in diesen Vertiefungen bzw. an diesen Erhebungen geführt werden, in den Endlagen definierte Positionen einnehmen. Außerdem können in diesen Endlagen Kräfte von den Funktionsteilen auf das Gehäuse übertragen werden.
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Um eine mutwillige Beschädigung des Schlosses weiter zu erschweren bzw. um eine größere Einbruchsicherheit zu erlangen ist vorgesehen, dass die aus dem Gehäuse über Gehäuseöffnungen ausfahrbaren Funktionsteile aus Metall bestehen. Sollte, z.B. mit einem Einbruchwerkzeug versucht werden, den Riegel oder die Falle zu manipulieren, so bieten aus Metall bestehende Funktionsteile größeren Widerstand, auch hinsichtlich Trennwerkzeugen usw..
Bei einer Weiterbildung ist eine Treibstange vorgesehen ist, die einen Nocken aufweist, der von einer zurückgefalteten Lasche gebildet wird. Dies hat den wesentlichen Vorteil, dass die Treibstange nicht mit zusätzlichen Bauteilen, z.B. Zapfen oder dergl., versehen werden muss, was einen erhöhten Arbeitsaufwand zur Folge hätte. Die Nocke wird von einer vorstehenden Lasche gebildet, die nach dem Ausstanzen der Treibstange in einem weiteren Arbeitsgang um 18 0° umgebogen und auf eine der Oberflächen der Treibstange aufgefaltet wird. Zur sicheren Fixierung wird in einer Weiterbildung der Erfindung die Lasche angeschweißt. Dies erfolgt z.B. mittels einer Punktschweißung. Eine Verklebung ist ebenfalls denkbar.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung ist eine Zuhaltung vorgesehen, die einteilig ausgebildet ist. Diese Zuhaltung, mit welcher eine Bewegung des Riegels verhindert wird,
insbesondere ein Einschieben des ausgeschlossenen Riegels, besteht im Stand der Technik (z.B. der EP 0 341 173 Bl) in der Regel aus mehreren Teilen. Die einzelnen Teile dieser bekannten Zuhaltung haben die Aufgabe, die Zuhaltung in definierten Positionen zu halten und dort zu fixieren. Eine Bewegung der Zuhaltung aus diesen Positionen heraus ist nur möglich, wenn die Sicherung zuvor z.B. mittels des Schließzylinders bzw. des Schließzylindernockens freigegeben wurde. Diese einzelnen Bauteile umfassen Federn, Sicherungsstifte, Führungsnuten usw. Die erfindungsgemäße Zuhaltung ist dagegen einteilig ausgebildet und wird in einer im Schlossboden vorgesehenen Vertiefung oder an einer entsprechenden Erhebung geführt. Die Fixierung der Zuhaltung in definierten Positionen erfolgt über am Gehäuse vorgesehenen Halteelementen, die insbesondere einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet sind, und die in entsprechende · Rastnuten der Zuhaltung eingreifen.
Bei einem Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass ein die Nuss in einer Ruhelage haltender Rückstellmechanismus vorgesehen ist. Dabei ist die Ruhelage der Nuss eine Mittellage. Aus dieser Mittellage kann sie sowohl in die eine Richtung als auch in die andere Richtung gedreht werden. Dabei wird über die Nuss die Falle entweder ins Gehäuse eingezogen oder, bei Verdrehung der Nuss in die andere Richtung, der Riegel ausgeschlossen. Die Rückstellung der
Nuss sowohl aus der einen als auch aus der anderen Schwenklage in ihre Ruhelage erfolgt über einen einzigen Rückstellmechanismus, der unter Federkraft an der Nuss angreift.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnung ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel im einzelnen beschrieben ist. Dabei können die in der Zeichnung dargestellten und in der Beschreibung und den Ansprüchen erwähnten Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. In der Zeichnung zeigen:
Figur 1 eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Schlosses bei abgenommener Gehäusedecke mit eingeschlossenem Riegel;
Figur 2 das Schloss gemäß Figur 1 mit ins Gehäuse zurückgezogener Falle;
Figur 3 das Schloss gemäß Figur 1 mit ausgeschlossenem Riegel; und
Figur 4 das Schloss gemäß Figur 3 mit gesichertem Riegel.
Die Figur 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des insgesamt mit 10 bezeichneten erfindungsgemäßen Schlosses, welches ein aus Kunststoff bestehendes Gehäuse 12 mit einem Schlossboden 14 aufweist. Im Gehäuse 12 sind eine Falle 16 und ein Riegel 18 verschieblich gelagert. Außerdem befinden sich im Gehäuse 12 eine Nuss 20, eine Treibstange 22 sowie eine einstückige Zuhaltung 24. In der Figur 1 ist das Schloss 10 in seiner Ruhelage dargestellt, in welcher die Falle 16 von einer Schenkelfeder 26 derart gehalten wird, dass sie aus dem Gehäuse 12 hervorragt sowie eine Stulpschiene 2 8 durchgreift. Die Schenkelfeder 26 ist an einem Zapfen 30 gelagert und stützt sich mit ihrem einen Schenkel 32 am Gehäuse 12 und mit ihrem anderen Schenkel 34 an einem Fortsatz 36 des Fallenschwanzes 38 ab, wodurch die Falle 16 aus dem Gehäuse 12 ausgeschoben wird.
Der Fortsatz 36 weist eine in Richtung einer Nuss 20 abragende Schulter 42 auf, auf die weiter unten noch näher eingegangen wird. Die Nuss 2 0 ist drehbar in einer im Schlossboden 14 vorgesehenen Vertiefung 44 gelagert. Außerdem weist die Nuss 20 einen Ansatz 40 und einen Arm 46 auf. Der Ansatz 4 0 weist in etwa in Richtung der Stulpschiene 28, und der Ansatz 40 und der Arm 46 bilden eine V-förmige Aufnahme 48 für einen Rückstellmechanismus 50. Dieser Rückstellmechanismus 50 besitzt einen Keil 52,
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welcher in die Aufnahme 48 eingreift und sich über eine Schraubendruckfeder 54 an einer Gehäusewand 56 abstützt.
Der Ansatz 40 ist an seiner der Stulpschiene 28 zugewandten Stirnseite 58 mit einer Nut 60 versehen, in welche ein dreieckförmiger Nocken 62 der Treibstange 22 eingreift. Die Nut 6 0 ist sowohl an ihrem oberen Ende als auch an ihrem unteren Ende von Mitnehmern 64 und 66 für den Nocken 62 begrenzt. In der in der Figur 1 dargestellten Lage liegt der Nocken 62 am oberen Mitnehmer 64 an. Außerdem greift in dieser Lage der Keil 52 des Rückstellmechanismusses 50 in die V-förmige Aufnahme 4 8 ein und hält die Nuss 2 0 in dieser Lage fest.
Der in das Gehäuse 12 zurückgezogene, d.h. eingeschlossene Riegel 18, ist mit einer Steuernut 68 versehen, in welche ein an der Treibstange 22 vorgesehener und in Richtung des Riegels 18 abstehender Zapfen 70 eingreift. Außerdem ist am Riegelschwanz 72 ein Fortsatz 74 angeformt, welcher in einer im Schlossboden 14 vorgesehenen Vertiefung 76 in Ausschubrichtung des Riegels 18 verfahrbar ist.
Schließlich ist in der Figur 1 noch die Zuhaltung 24 erkennbar, welche an ihrer oberen Stirnseite 78 einen in Querrichtung verlaufenden und dem Betrachter zugewandten Vorsprung 80 aufweist. An ihrer dem Schlossboden 14
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zugewandten Seite besitzt die Zuhaltung 24 ebenfalls einen Vorsprung 106, der in eine im Schlossboden 14 vorgesehene Vertiefung 82 eingreift und in dieser verschieblich geführt ist. Außerdem weist die Stirnseite 78 und somit auch der Vorsprung 80 zwei Rastaufnahmen 84 und 86 auf, in welche das freie Ende einer Positionshaltefeder 88 eingreift. Die Zuhaltung 24 ist schließlich noch mit einer Aufnahme 90 für den Antriebsnocken eines nicht dargestellten Schließzylinders versehen.
In der Figur 2 ist durch Betätigung eines nicht dargestellten Drückers die Nuss 2 0 in Richtung des Uhrzeigersinns um etwa 45° verschwenkt, so dass der Nocken 62 am unteren Mitnehmer 66 anliegt. Der obere Mitnehmer 64 greift dagegen an der Schulter 42 an und verlagert über die Schulter 42 den Fortsatz 36 in Richtung der hinteren Gehäusewand 92, wodurch die Falle 16 in das Gehäuse 12 eingezogen wird. Bei dieser Bewegung wird der Fortsatz 36 in einer Vertiefung 94, welche im Schlossboden 14 vorgesehen ist, geführt. Eine Verlagerung sowohl der Treibstange 22 als auch des Riegels 18 findet bei dieser Bewegung der Nuss 20 nicht statt.
In der Figur 3 wird die Nuss 20 über einen nicht dargestellten Drücker entgegen der Richtung des Uhrzeigersinns um etwa 45° verschwenkt, wobei der Nocken 62 vom oberen Mitnehmer 64 nach unten mitgenommen wird. Dadurch verlagert
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sich die Treibstange 22 nach unten und überfährt einen Rasthaken 96, der die Treibstange 22 in den Positionen der Figuren 1 und 2 an ihrem Vorsprung 98 Untergriffen hat. Die Aufgabe des Rasthakens 96 besteht darin, die Treibstange 22 in ihrer in den Figuren 1 und 2 dargestellten oberen Position sicher zu halten. Der Rasthaken 96 ist an einem an die Gehäusewand 92 angespritzten elastischen Element 100 angeformt.
Durch die Verlagerung der Treibstange 22 wird der Zapfen 70 in der Steuernut 68 des Riegels 18 verfahren, wodurch der Riegel 18 aus dem Gehäuse 12 ausgeschlossen wird. Dabei wird Riegel 18 über den Fortsatz 74 geführt, der in der Vertiefung 76 verfahrbar gelagert ist. In dieser Position der Treibstange 22 fluchtet ein Ausschnitt 102 mit dem Vorsprung 80 der Zuhaltung 24.
Zwar ist der Riegel 18 aus dem Gehäuse 12 ausgeschlossen, jedoch kann er durch eine entgegengesetzte Drehbewegung der Nuss 2 0 wieder in das Gehäuse 12 eingeschlossen werden. Um dieses drückerbetätigte Einschließen des Riegels 18 zu verhindern wird, z.B. mittels eines nicht dargestellten Schließzylinders, die Zuhaltung 24 in der Vertiefung 82 in Richtung auf die Treibstange 22 derart verlagert, dass der Vorsprung 80 in den Ausschnitt 102 eingreift. Die Position der Treibstange 22 ist nun gesichert. Bei der Verlagerung
der Zuhaltung 24 von der in der Figur 3 dargestellten Position, in welcher das freie Ende der Positionshaltefeder 88 in die Rastaufnahme 86 eingreift, in die in der Figur 4 dargestellten Position, wird das freie Ende der Positionshaltef eder 88 aus dieser Rastaufnahme 86 ausgehoben. Die in der Figur 4 dargestellte Position der Zuhaltung 24 wird dadurch sicher gehalten, dass die Positionshaltefeder 88 nunmehr in die Rastaufnahme 84 eingreift.
Bei der Auslenkung der Nuss 2 0 entweder zum Zurückziehen der Falle 16 oder zum Ausschließen des Riegels 18 (Figuren 2 und 3) wird der Rückstellmechanismus 50, insbes. dessen Schraubenfeder 54 komprimiert, indem der Keil 52 über die keilförmige Aufnahme 48 von der Nuss 20 entfernt wird. Durch die Kraft der Schraubenfeder 54, die versucht, den Keil 52 in die Aufnahme 4 8 zurückzuschieben, wird eine Rückstellkraft auf die Nuss 20 ausgeübt, die die ausgelenkte Nuss in ihre Ruhelage (Figuren 1 und 4) zurückführt.
Dies gilt auch für die Auslenkbewegung zum Zurückziehen der Falle 16, die in der Figur 2 dargestellt ist. Eine exakte Führung der Nuss 20 erfolgt über die Vertiefung 44, die sich in etwa halbkreisförmig unterhalb der Nuss 20 erstreckt und in welche von der Nuss 20 abstehende und in Richtung des Schlossbodens 14 vorspringende Führungszapfen 104 eingreifen.
Claims (17)
1. Drückerbetätigtes Schloss (10), insbesondere Einsteckschloss, mit einem aus Kunststoff bestehenden Gehäuse (12) mit Schlossboden (14), wobei im Schlossboden (14) Vertiefungen (44, 76, 82, 94) und/oder am Schlossboden (14) Erhebungen vorgesehen sind, in bzw. an welchen Funktionsteile des Schlosses (10) geführt werden.
2. Schloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (44, 76, 82, 94) eingespritzt sind.
3. Schloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (44, 76, 82, 94) maschinell eingearbeitet sind.
4. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (12) mit Schlossboden (14) aus einem Polyamid, insbesondere PA 6.6 besteht.
5. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff faserverstärkt ist, insbesondere Glasfasern, Metallfasern, Mineralfasern, Kohlefasern und/oder Kunststofffasern enthält.
6. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (12) wenigstens ein elastisches Element (100) angespritzt ist.
7. Schloss nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element (100) die Aufgabe einer Feder besitzt.
8. Schloss nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element als Haltefeder, insbesondere als Positionshaltefeder (88), für ein Funktionsteil des Schlosses (10) ausgebildet ist.
9. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (44, 76, 82, 94) bzw. Erhebungen im Schlossboden (14) zur Führung einer Falle (16), eines Riegels (18), einer Nuss (20), einer Zuhaltung (24) und/oder einer Treibstange (22) dienen.
10. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (44, 76, 82, 94) und/oder Erhebungen Endanschläge für die Funktionsteile aufweisen.
11. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aus dem Gehäuse (12) über Gehäuseöffnungen ausfahrbaren Funktionsteile aus Metall bestehen.
12. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vertiefungen (44, 76, 82, 94) bzw. Erhebungen von außen nicht erkennbar, insbesondere nicht sichtbar, sind.
13. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Treibstange (22) vorgesehen ist, die einen Nocken (62) aufweist, der von einer zurückgefalteten Lasche gebildet wird.
14. Schloss nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die zurückgefaltete Lasche zusätzlich aufgeschweißt ist.
15. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zuhaltung (24) vorgesehen ist, die einteilig ausgebildet ist.
16. Schloss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Nuss (20) in einer Ruhelage haltender Rückstellmechanismus (50) vorgesehen ist.
17. Schloss nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Ruhelage der Nuss (20) eine Mittellage ist.
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