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DE29817914U1 - Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem Messerkranz - Google Patents

Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem Messerkranz

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DE29817914U1
DE29817914U1 DE29817914U DE29817914U DE29817914U1 DE 29817914 U1 DE29817914 U1 DE 29817914U1 DE 29817914 U DE29817914 U DE 29817914U DE 29817914 U DE29817914 U DE 29817914U DE 29817914 U1 DE29817914 U1 DE 29817914U1
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Pallmann Maschinenfabrik GmbH and Co KG
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B27WORKING OR PRESERVING WOOD OR SIMILAR MATERIAL; NAILING OR STAPLING MACHINES IN GENERAL
    • B27LREMOVING BARK OR VESTIGES OF BRANCHES; SPLITTING WOOD; MANUFACTURE OF VENEER, WOODEN STICKS, WOOD SHAVINGS, WOOD FIBRES OR WOOD POWDER
    • B27L11/00Manufacture of wood shavings, chips, powder, or the like; Tools therefor
    • B27L11/005Tools therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wood Science & Technology (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Crushing And Pulverization Processes (AREA)
  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)
  • Mechanical Treatment Of Semiconductor (AREA)
  • Mixers Of The Rotary Stirring Type (AREA)

Description

pattntanwälte'··* ··"*■
DIPL.-ING. F. W. MOLL · DIPL.-ING. H. CH. BITTERICH ZUGELASSENE VERTRETER VOR DEM EUROPÄISCHEN PATENTAMT LANDAU/PFALZ
06.10.1998 K/Mr.
PALLMANN MASCHINENFABRIK GmbH & Co. KG, 66482 Zweibrücken
Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem Messerkranz
KORRESPONDENZ KANZLEI BANKVERBINDUNGEN
POSTFACH 20 80 WESTRING 17 DEUTSCHE BANK AG LANDAU
D-76810 LANDAU/PFALZ D-76829 LANDAU/PFALZ 02 154 00 (BLZ 546 700 95)
TEL. 0 63 41 / 8 70 00; 2 00 35 POSTBANK LUDWIGSHAFEN
TELEGRAMME INVENTION FAX 0 63 41 / 2 03 56 275 62-676 (BLZ 545 100 67)
Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem Messerkranz gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Gattungsgemäße Zerkleinerungsmaschinen, wie sie zum Beispiel aus der DE 35 05 077 C2 bekannt sind, eigenen sich unter anderem auch zum Zerkleinern von Langholz. Dabei wird das zu spanende Langholz zyklisch in axialer Richtung bis zu einer Anschlagplatte in den Schneidraum einer Zerkleinerungsmaschine geführt. Während der aus dem Schneidraum ragende Teil des Langholzes gehalten wird, verfährt der Messerkranz bei jedem Arbeitszyklus quer zur Ausrichtung der Langhölzer und kürzt dabei diese über eine Länge, die der Tiefe des Schneidraums entspricht. Anschließend fährt der Messerkranz wieder in Ausgangsposition zurück, die Langhölzer werden erneut bis zum Anschlag in den Schneidraum geführt und es beginnt ein neuer Arbeitszyklus.
Bei derartigen Maschinen besteht der den Schneidraum umfassende Messerkranz aus einer Trägerscheibe, einem dazu koaxial angeordneten Trägerring und dazwischen angeordneten Messerträgem. Die Messerträger sind gleichmäßig über den Umfang des Messerkranzes verteilt, wobei durch einen vorbestimmten Abstand zwischen den einzelnen Messerträgern ein axialer Spalt entsteht. Durch diesen Spalt werden die Späne aus dem Schneidraum und dem Bereich des Messerkranzes geführt.
Um den in den Schneidraum kragenden Teil der Langhölzer auch zerkleinern zu können, ist es erforderlich, daß die in den Messerträgern gehaltenen Messer mindestens bis zur Außenseite des Trägerrings reichen. Andernfalls würde der Trägerring mit seiner inneren Laibungsfläche an den Langhölzern anstoßen und das Querfahren des Messerkranzes verhindern. Als problematisch erweist sich dabei die Spanabfuhr der im Bereich des Trägerrings entstehenden Späne. Damit auch diese in das Innere der Zerkleinerungsmaschine geführt werden, ist die Laibung des Trägerrings in dem Spaltbereich zwischen zwei Messerträgern über
ihre gesamte Breite mit einer Schräge zum Inneren der Zerkleinerungsmaschine hin versehen. Diese Schräge bildet einen Kanal, durch welchen die Späne dem Spalt zwischen zwei Messerträgern zugeführt werden.
Beim Betrieb solcher Zerkleinerungsmaschinen kann man im Bereich des Kanals starke Verschleißerscheinungen beobachten, die ein vorzeitiges Auswechseln des Trägerrings notwendig machen. Der Verschleiß ist bedingt durch Verunreinigungen im Aufgabegut in Form von Wasser, Sand und Boden, die im Laufe der Zeit zu rißähnlichen Auswaschungen führen und so die Festigkeit des Trägerrings beeinträchtigen.
Um dem vorzubeugen, ist man dazu übergegangen, am inneren Umfang der Außenseite des Trägerrings plattenförmige Verschleißelemente anzuordnen, die an der Stelle des Kanals eine Schräge aufweisen und die über ihre Dicke einen Teil der Laibung des Trägerrings schützen. Diese Maßnahme hat sich als nicht ausreichend erwiesen, da immer noch Verschleißerscheinungen an dem nicht geschützten Teil der Laibungsfläche des Trägerrings und an dessen Innenseite auftreten.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verschleißelement anzugeben, das den Verschleiß des Trägerrings weitestgehend unterbindet.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verschleißelement mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Vorteil der Erfindung ist, daß das erfindungsgemäße Verschleißelement den Trägerring über die gesamte Länge des Spanabfuhrkanals bedeckt. Dadurch ist der Trägerring nicht mehr einer direkten Verschleißbeanspruchung ausgesetzt, so daß die Intervalle zum Auswechseln des Trägerrings entsprechend groß sind. Die
Verschleißelemente hingegen, die aus einem hinreichend widerstandsfähigen Material bestehen, sind aufgrund ihrer Größe und guten Zugänglichkeit einfach auszutauschen. Somit werden durch die Erfindung sowohl Materialkosten als auch Personalkosten reduziert.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt in der speziellen Ausbildung des Verschleißelements, die es gestattet, es im Austausch für bekannte Verschleißplatten zu verwenden. Dadurch brauchen bei vorhandenen Zerkleinerungsmaschinen nicht der gesamte Trägerring, sondern lediglich die Verschleißplatten ausgetauscht zu werden.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verschleißelement derart am Trägerring positioniert, daß es mit seinem mittleren Bereich etwa den Spalt zwischen zwei Messerträgern abdeckt. Dadurch kann die Verschleißlippe in statisch günstiger Position am Verschleißelement befestigt werden. Durch eine randseitige Ausnehmung in diesem Bereich, wodurch die Verschleißlippe und damit der Spanabfuhrkanal entsprechend tief am Verschleißelement sitzen, wird genügend Raum für eine problemlose Spanabfuhr geschaffen.
Der Querschnitt der Verschleißlippe ist nach einer vorteilhaften Ausführungsform trapezförmig ausgestattet. Dadurch wird der stark beanspruchte Boden des Spanabfuhrkanals geschützt. Bei Verschleißerscheinungen an den Seitenflächen des Spanabfuhrkanals ist es vorteilhaft, die Verschleißlippe mit einem U-förmigen Querschnitt auszustatten, wodurch der Spanabfuhrkanal im ganzen geschützt ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Teilansicht der Außenseite eines Trägerrings,
Fig. 2 einen Schnitt durch den in Fig. 1 dargestellten Trägerring mit Messerträger entlang der in Fig. 1 dargestellten Linie H-Il und
Fig. 3 eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Verschleißelements.
In den Fig. 1 und 2 sieht man einen Teil eines Messerkranzes im Bereich des Trägerrings 1. Der Trägerring 1 besteht aus einer Ringscheibe, an deren Innenseite 2, die der nicht dargestellten Trägerscheibe des Messerkranzes gegenüberliegt, die Messeträger 3 quer zur Scheibenebene im Bereich des inneren Umfangs 4 angeordnet sind.
Die Messeträger 3 besitzen etwa trapezförmigen Querschnitt, wobei die breitere Basis der Messerträger 3 über den inneren Umfang 4 des Trägerrings 1 hinaus- und in den Schneidraum 5 hineinsteht. Zwischen den einzelnen Messerträgern 3 ist ein Spalt 6 vorbestimmter Breite eingehalten, der sich aufgrund des Trapezquerschnitts der Messerträger 3 in Richtung des äußeren Umfangs 7 des Trägerrings 1 hin erweitert.
Die Basis der Messerträger 3 ist von einem Verschleißschuh 8 abgedeckt, dessen eine Längsflanke zusammen mit einer Aussparung 9 im Messerträger 3 eine Aufnahme für die Messerhalteplatte 10 und der darauf befestigten Messer 11 bietet. Auf den Messern 11 ist wiederum eine Spanbrecherleiste 12 befestigt.
Im unteren Bereich der Rückseite der Messerträger 3 und an der Rückseite des Verschleißschuhs 8 ist eine Schutzleiste 13 angeordnet, deren dem Schneideraum 5 zugewandte Kante spitz zuläuft und mit den Schneiden des Messers 11 einen Längsspalt 14 geringer Breite bildet. Durch den Längsspalt 14 gelangt das gespante Material in den sich weitenden Spalt 6 zwischen den Messerträgern 3 und im weiteren zu einer Auslaßöffnung im Gehäuseboden der Zerkleinerungsmaschine.
In Fig. 2 erkennt man, daß die Messer 11 mit der Messerhalteplatte 10 und der Spanbrecherleiste 12 über das Ende des Messerträgers 3 und über die Außenseite 15 des Trägerrings 1 überstehen. Dadurch ist es möglich, das Langholz beim Zerspanen gleichzeitig um einen Teil seiner Länge zu kürzen.
Um die im Bereich des Trägerrings 1 anfallenden Späne in den Spalt zwischen zwei Messerträgern 3 zu leiten, weist der Trägerring 1 im Bereich der Messer 11 radiale Ausnehmungen 16 auf, deren Laibungsfläche zum Messerträger 3 hin eine die Ausnehmung 16 weitende Schräge 17 aufweist. Ferner sieht man an der Außenfläche 15 des Trägerrings 1 eine Ausdrehung 18, die sich über einen Teil der Laibung des Trägerrings 1 erstreckt und die zur Aufnahme der erfindungsgemäßen Verschleißelemente 19 bestimmt ist.
Das erfindungsgemäße Verschleißelement 19 besteht, wie in Fig. 3 dargestellt, aus einer Platte 20 vorbestimmter Dicke mit ringsektorförmiger Gestalt. Die Platte 20 weist Bohrungen 21 auf, welche für Befestigungsschrauben bestimmt sind. An dem den Innenradius bildende Längsrand des Verschleißelements 19 sieht man die Ausnehmungen 22 und 23. Die Ausnehmung 22 ist für den Durchlaß des Messers 11 sowie der Messerhalteplatte 10 und Spanbrecherleiste 12 bestimmt.
Die Ausnehmung 23 dient der problemlosen Spanabfuhr in den Innenraum der Zerkleinerungsmaschine. Zu diesem Zweck weist die Ausnehmung 23 entsprechend der Ausnehmung 16 im Trägerring 1 eine die Ausnehmung 23 zur Rückseite hin weitende Schräge 24 auf. In Verlängerung der Schräge 24 und bündig mit deren Oberfläche ist eine Verschleißlippe 25 angeordnet, die starr mit der Platte 20 verbunden ist. Die Verschleißlippe 25 besitzt trapezförmigen Querschnitt.
Die Anordnung eines erfindungsgemäßen Verschleißelements 19 innerhalb eines Messerkranzes ist aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich. Eine Vielzahl von Verschleißelementen 19 sind hintereinander mit ihrer flachen Seite in der Ausdrehung 18 des Trägerrings 1 angeordnet, so daß dadurch die Außenseite
und ein Teil der Ringlaibung des gesamten inneren Umfangs 4 des Trägerrings 1 von dem Verschleißelement 19 bedeckt sind. Die Verschleißlippe 25 kommt dabei in der Schräge 17 der Ausnehmung 16 zu liegen und schützt so den Trägerring 1 vor übermäßigem Verschleiß.

Claims (6)

Schutzansprüche:
1. Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen, deren rotierender Messerkranz eine Trägerscheibe, einen dazu koaxial angeordneten Trägerring (1) und axial dazwischenliegende, gleichmäßig über den Umfang verteilte Messerträger (3) umfaßt, wobei das Verschleißelement (19) aus einer Platte (20) bestimmter Dicke mit ringsektorförrniger Gestalt besteht, die jeweils den inneren Umfang (4) der Außenseite (15) des Trägerrings (1) bedeckt und im Bereich des Spalts (6) zwischen zwei Messerträgern (3) über die Dicke des Verschleißelements (19) zum Trägerring (1) hin eine Schräge (24) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in Verlängerung der Schräge (24) eine Verschleißlippe (25) zum Schutz des Trägerrings (1) angeordnet ist.
2. Verschleißelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleißelement (19) jeweils den Spaltbereich (6) zwischen zwei Messerträgern (3) abdeckt.
3. Verschleißelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschleißelement (19) in dem dem Spalt (6) zwischen zwei Messerträgern (3) zugeordneten Bereich eine Ausnehmung (23) aufweist.
4. Verschleißelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verschleißlippe (25) über die gesamte Dicke des Trägerrings (1) erstreckt.
5. Verschleißelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißlippe (25) trapezförmigen Querschnitt besitzt.
6. Verschleißelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißlippe (25) U-förmigen Querschnitt besitzt.
DE29817914U 1998-10-07 1998-10-07 Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem Messerkranz Expired - Lifetime DE29817914U1 (de)

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