DE29817914U1 - Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem Messerkranz - Google Patents
Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem MesserkranzInfo
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Description
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06.10.1998 K/Mr.
PALLMANN MASCHINENFABRIK GmbH & Co. KG, 66482 Zweibrücken
Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit rotierendem Messerkranz
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Beschreibung:
Die Erfindung betrifft ein Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen mit
rotierendem Messerkranz gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
Gattungsgemäße Zerkleinerungsmaschinen, wie sie zum Beispiel aus der DE 35
05 077 C2 bekannt sind, eigenen sich unter anderem auch zum Zerkleinern von
Langholz. Dabei wird das zu spanende Langholz zyklisch in axialer Richtung bis zu einer Anschlagplatte in den Schneidraum einer Zerkleinerungsmaschine
geführt. Während der aus dem Schneidraum ragende Teil des Langholzes gehalten wird, verfährt der Messerkranz bei jedem Arbeitszyklus quer zur
Ausrichtung der Langhölzer und kürzt dabei diese über eine Länge, die der Tiefe des Schneidraums entspricht. Anschließend fährt der Messerkranz wieder in
Ausgangsposition zurück, die Langhölzer werden erneut bis zum Anschlag in den Schneidraum geführt und es beginnt ein neuer Arbeitszyklus.
Bei derartigen Maschinen besteht der den Schneidraum umfassende Messerkranz
aus einer Trägerscheibe, einem dazu koaxial angeordneten Trägerring und dazwischen angeordneten Messerträgem. Die Messerträger sind gleichmäßig
über den Umfang des Messerkranzes verteilt, wobei durch einen vorbestimmten Abstand zwischen den einzelnen Messerträgern ein axialer Spalt entsteht. Durch
diesen Spalt werden die Späne aus dem Schneidraum und dem Bereich des Messerkranzes geführt.
Um den in den Schneidraum kragenden Teil der Langhölzer auch zerkleinern zu
können, ist es erforderlich, daß die in den Messerträgern gehaltenen Messer mindestens bis zur Außenseite des Trägerrings reichen. Andernfalls würde der
Trägerring mit seiner inneren Laibungsfläche an den Langhölzern anstoßen und das Querfahren des Messerkranzes verhindern. Als problematisch erweist sich
dabei die Spanabfuhr der im Bereich des Trägerrings entstehenden Späne. Damit auch diese in das Innere der Zerkleinerungsmaschine geführt werden, ist die
Laibung des Trägerrings in dem Spaltbereich zwischen zwei Messerträgern über
ihre gesamte Breite mit einer Schräge zum Inneren der Zerkleinerungsmaschine
hin versehen. Diese Schräge bildet einen Kanal, durch welchen die Späne dem Spalt zwischen zwei Messerträgern zugeführt werden.
Beim Betrieb solcher Zerkleinerungsmaschinen kann man im Bereich des Kanals
starke Verschleißerscheinungen beobachten, die ein vorzeitiges Auswechseln des Trägerrings notwendig machen. Der Verschleiß ist bedingt durch
Verunreinigungen im Aufgabegut in Form von Wasser, Sand und Boden, die im Laufe der Zeit zu rißähnlichen Auswaschungen führen und so die Festigkeit des
Trägerrings beeinträchtigen.
Um dem vorzubeugen, ist man dazu übergegangen, am inneren Umfang der
Außenseite des Trägerrings plattenförmige Verschleißelemente anzuordnen, die an der Stelle des Kanals eine Schräge aufweisen und die über ihre Dicke einen
Teil der Laibung des Trägerrings schützen. Diese Maßnahme hat sich als nicht ausreichend erwiesen, da immer noch Verschleißerscheinungen an dem nicht
geschützten Teil der Laibungsfläche des Trägerrings und an dessen Innenseite auftreten.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
Verschleißelement anzugeben, das den Verschleiß des Trägerrings weitestgehend unterbindet.
Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verschleißelement mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Vorteil der Erfindung ist, daß das erfindungsgemäße Verschleißelement den
Trägerring über die gesamte Länge des Spanabfuhrkanals bedeckt. Dadurch ist der Trägerring nicht mehr einer direkten Verschleißbeanspruchung ausgesetzt, so
daß die Intervalle zum Auswechseln des Trägerrings entsprechend groß sind. Die
Verschleißelemente hingegen, die aus einem hinreichend widerstandsfähigen
Material bestehen, sind aufgrund ihrer Größe und guten Zugänglichkeit einfach auszutauschen. Somit werden durch die Erfindung sowohl Materialkosten als auch
Personalkosten reduziert.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt in der speziellen Ausbildung des
Verschleißelements, die es gestattet, es im Austausch für bekannte Verschleißplatten zu verwenden. Dadurch brauchen bei vorhandenen
Zerkleinerungsmaschinen nicht der gesamte Trägerring, sondern lediglich die Verschleißplatten ausgetauscht zu werden.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist das erfindungsgemäße Verschleißelement derart am Trägerring positioniert, daß es mit seinem mittleren
Bereich etwa den Spalt zwischen zwei Messerträgern abdeckt. Dadurch kann die Verschleißlippe in statisch günstiger Position am Verschleißelement befestigt
werden. Durch eine randseitige Ausnehmung in diesem Bereich, wodurch die Verschleißlippe und damit der Spanabfuhrkanal entsprechend tief am
Verschleißelement sitzen, wird genügend Raum für eine problemlose Spanabfuhr geschaffen.
Der Querschnitt der Verschleißlippe ist nach einer vorteilhaften Ausführungsform
trapezförmig ausgestattet. Dadurch wird der stark beanspruchte Boden des Spanabfuhrkanals geschützt. Bei Verschleißerscheinungen an den Seitenflächen
des Spanabfuhrkanals ist es vorteilhaft, die Verschleißlippe mit einem U-förmigen
Querschnitt auszustatten, wodurch der Spanabfuhrkanal im ganzen geschützt ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Teilansicht der Außenseite eines Trägerrings,
Fig. 2 einen Schnitt durch den in Fig. 1 dargestellten Trägerring mit
Messerträger entlang der in Fig. 1 dargestellten Linie H-Il und
Fig. 3 eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Verschleißelements.
In den Fig. 1 und 2 sieht man einen Teil eines Messerkranzes im Bereich des
Trägerrings 1. Der Trägerring 1 besteht aus einer Ringscheibe, an deren
Innenseite 2, die der nicht dargestellten Trägerscheibe des Messerkranzes gegenüberliegt, die Messeträger 3 quer zur Scheibenebene im Bereich des
inneren Umfangs 4 angeordnet sind.
Die Messeträger 3 besitzen etwa trapezförmigen Querschnitt, wobei die breitere
Basis der Messerträger 3 über den inneren Umfang 4 des Trägerrings 1 hinaus-
und in den Schneidraum 5 hineinsteht. Zwischen den einzelnen Messerträgern 3 ist ein Spalt 6 vorbestimmter Breite eingehalten, der sich aufgrund des
Trapezquerschnitts der Messerträger 3 in Richtung des äußeren Umfangs 7 des Trägerrings 1 hin erweitert.
Die Basis der Messerträger 3 ist von einem Verschleißschuh 8 abgedeckt, dessen
eine Längsflanke zusammen mit einer Aussparung 9 im Messerträger 3 eine
Aufnahme für die Messerhalteplatte 10 und der darauf befestigten Messer 11
bietet. Auf den Messern 11 ist wiederum eine Spanbrecherleiste 12 befestigt.
Im unteren Bereich der Rückseite der Messerträger 3 und an der Rückseite des
Verschleißschuhs 8 ist eine Schutzleiste 13 angeordnet, deren dem Schneideraum 5 zugewandte Kante spitz zuläuft und mit den Schneiden des
Messers 11 einen Längsspalt 14 geringer Breite bildet. Durch den Längsspalt 14
gelangt das gespante Material in den sich weitenden Spalt 6 zwischen den
Messerträgern 3 und im weiteren zu einer Auslaßöffnung im Gehäuseboden der Zerkleinerungsmaschine.
In Fig. 2 erkennt man, daß die Messer 11 mit der Messerhalteplatte 10 und der
Spanbrecherleiste 12 über das Ende des Messerträgers 3 und über die
Außenseite 15 des Trägerrings 1 überstehen. Dadurch ist es möglich, das
Langholz beim Zerspanen gleichzeitig um einen Teil seiner Länge zu kürzen.
Um die im Bereich des Trägerrings 1 anfallenden Späne in den Spalt zwischen
zwei Messerträgern 3 zu leiten, weist der Trägerring 1 im Bereich der Messer 11
radiale Ausnehmungen 16 auf, deren Laibungsfläche zum Messerträger 3 hin eine die Ausnehmung 16 weitende Schräge 17 aufweist. Ferner sieht man an der
Außenfläche 15 des Trägerrings 1 eine Ausdrehung 18, die sich über einen Teil
der Laibung des Trägerrings 1 erstreckt und die zur Aufnahme der erfindungsgemäßen Verschleißelemente 19 bestimmt ist.
Das erfindungsgemäße Verschleißelement 19 besteht, wie in Fig. 3 dargestellt,
aus einer Platte 20 vorbestimmter Dicke mit ringsektorförmiger Gestalt. Die Platte
20 weist Bohrungen 21 auf, welche für Befestigungsschrauben bestimmt sind. An dem den Innenradius bildende Längsrand des Verschleißelements 19 sieht man
die Ausnehmungen 22 und 23. Die Ausnehmung 22 ist für den Durchlaß des Messers 11 sowie der Messerhalteplatte 10 und Spanbrecherleiste 12 bestimmt.
Die Ausnehmung 23 dient der problemlosen Spanabfuhr in den Innenraum der
Zerkleinerungsmaschine. Zu diesem Zweck weist die Ausnehmung 23 entsprechend der Ausnehmung 16 im Trägerring 1 eine die Ausnehmung 23 zur
Rückseite hin weitende Schräge 24 auf. In Verlängerung der Schräge 24 und
bündig mit deren Oberfläche ist eine Verschleißlippe 25 angeordnet, die starr mit
der Platte 20 verbunden ist. Die Verschleißlippe 25 besitzt trapezförmigen Querschnitt.
Die Anordnung eines erfindungsgemäßen Verschleißelements 19 innerhalb eines
Messerkranzes ist aus den Fig. 1 und 2 ersichtlich. Eine Vielzahl von Verschleißelementen 19 sind hintereinander mit ihrer flachen Seite in der
Ausdrehung 18 des Trägerrings 1 angeordnet, so daß dadurch die Außenseite
und ein Teil der Ringlaibung des gesamten inneren Umfangs 4 des Trägerrings 1
von dem Verschleißelement 19 bedeckt sind. Die Verschleißlippe 25 kommt dabei
in der Schräge 17 der Ausnehmung 16 zu liegen und schützt so den Trägerring 1
vor übermäßigem Verschleiß.
Claims (6)
1. Verschleißelement für Zerkleinerungsmaschinen, deren rotierender
Messerkranz eine Trägerscheibe, einen dazu koaxial angeordneten Trägerring (1) und axial dazwischenliegende, gleichmäßig über den Umfang verteilte
Messerträger (3) umfaßt, wobei das Verschleißelement (19) aus einer Platte
(20) bestimmter Dicke mit ringsektorförrniger Gestalt besteht, die jeweils den
inneren Umfang (4) der Außenseite (15) des Trägerrings (1) bedeckt und im Bereich des Spalts (6) zwischen zwei Messerträgern (3) über die Dicke des
Verschleißelements (19) zum Trägerring (1) hin eine Schräge (24) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß in Verlängerung der Schräge (24) eine
Verschleißlippe (25) zum Schutz des Trägerrings (1) angeordnet ist.
2. Verschleißelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verschleißelement (19) jeweils den Spaltbereich (6) zwischen zwei Messerträgern (3) abdeckt.
3. Verschleißelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das
Verschleißelement (19) in dem dem Spalt (6) zwischen zwei Messerträgern (3)
zugeordneten Bereich eine Ausnehmung (23) aufweist.
4. Verschleißelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Verschleißlippe (25) über die gesamte Dicke des
Trägerrings (1) erstreckt.
5. Verschleißelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschleißlippe (25) trapezförmigen Querschnitt
besitzt.
6. Verschleißelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verschleißlippe (25) U-förmigen Querschnitt besitzt.
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