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DE29811049U1 - Mobiles Meßgerät, insbesondere Blutzuckermeßgerät - Google Patents

Mobiles Meßgerät, insbesondere Blutzuckermeßgerät

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DE29811049U1
DE29811049U1 DE29811049U DE29811049U DE29811049U1 DE 29811049 U1 DE29811049 U1 DE 29811049U1 DE 29811049 U DE29811049 U DE 29811049U DE 29811049 U DE29811049 U DE 29811049U DE 29811049 U1 DE29811049 U1 DE 29811049U1
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DE
Germany
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housing
mobile
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mobile measuring
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TARGIS HEALTHCARE COMMUNICATIO
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TARGIS HEALTHCARE COMMUNICATIO
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    • A61B5/00Measuring for diagnostic purposes; Identification of persons
    • A61B5/145Measuring characteristics of blood in vivo, e.g. gas concentration, pH value; Measuring characteristics of body fluids or tissues, e.g. interstitial fluid, cerebral tissue
    • A61B5/14532Measuring characteristics of blood in vivo, e.g. gas concentration, pH value; Measuring characteristics of body fluids or tissues, e.g. interstitial fluid, cerebral tissue for measuring glucose, e.g. by tissue impedance measurement
    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
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Description

TARGIS
Healthcare Communications GmbH
Mainzer Str. 75
65189 Wiesbaden
Beschreibung
Mobiles Messgerät, insbesondere Blutzuckermessgerät
Die Erfindung bezieht sich auf ein mobiles Messgerät zur Bestimmung der Konzentration mindestens einer Substanz in einer Körperflüssigkeit, insbesondere Blutzuckermessgerät, umfassend ein Gehäuse mit einer Auswerteeinrichtung, einer Anzeigeeinrichtung sowie zumindest einem Bedienelement.
Zur Bestimmung von Glucose bzw. Blutzucker im Blut sind mobile bzw. tragbare Messgeräte bekannt. Dabei handelt es sich um Schnelltestverfahren mit Teststreifen, die beispielsweise nach dem reflektionsfotometrischen Verfahren ausgewertet werden.
Derartige Messgeräte sollten von einem Patienten stets mitgeführt werden, so dass jederzeit die Möglichkeit besteht, eine Blutzuckerbestimmung durchzuführen.
Um das Blutzuckermessgerät als ständigen Begleiter am Körper mitzuführen, wird in DE 296 20 371 Ul vorgeschlagen, dass das Messgerät einen Uhrenschaltkreis enthält und als Armbanduhr ausgebildet ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt das Problem zu Grunde, ein mobiles Messgerät, insbesondere ein Blutzuckermessgerät derart weiterzubilden, dass dieses mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet, kompakt aufgebaut und unauffällig ist und auf bequeme Art von einer Person mitgeführt werden kann.
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Das Problem wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Messgerät integraler Bestandteil eines mobilen Telekommunikationsgerätes (Handy) ist und/oder mit diesem verbindbar ist. Dadurch ergeben sich eine Vielzahl von Vorteilen für die Benutzer. Insbesondere wird insulinpflichtigen Menschen nach einem durchgeführten Testverfahren unmittelbar die Möglichkeit gegeben, über das integrierte Telekommunikationsgerät Hilfe anzufordern. Durch die Integration beider Geräte muss der Benutzer nur noch ein Gerät mitführen, das zwei Funktionen erfüllt. In integraler Bauweise ist das Gerät kompakt aufgebaut und unauffällig.
Vorzugsweise sind an dem Gehäuse des Messgerätes erste Verbindungsmittel angeordnet, die mit an einem Gehäuse eines mobilen Telekommunikationsgerätes (Handy) angebrachten zweiten Verbindungsmittel derart koppelbar sind, dass das Messgerät mit dem Telekommunikationsgerät lösbar verbindbar ist. Diese Lösung bietet insbesondere für Personengruppen einen Vorteil, die sowohl ein Messgerät zur Bestimmung des Blutzuckers als auch ein mobiles Telekommunikationsgerät als ständigen Begleiter mit sich führen. Durch die Verbindungsmittel wird eine Verbindung zwischen beiden elektronischen Geräten ermöglicht, so dass beide Geräte eine Einheit bilden. Ein Verlegen oder Vergessen eines der Geräte ist somit nahezu ausgeschlossen.
Als besonders vorteilhafte Lösung ist vorgesehen, dass das erste Verbindungsmittel fest mit dem Gehäuse des Messgerätes verbunden ist und dass das zweite Verbindungsmittel mit dem Gehäuse des Telekommunikationsgerätes verbindbar wie verschraubbar oder verklebbar ist. Somit wird dem Besitzer des Messgerätes die Möglichkeit gegeben, dieses mit verschiedenen mobilen Telekommunikationsgeräten zu koppeln. Insbesondere beim Wechsel zu einem Telekommunikationsgerät anderer Bauart kann das zweite Verbindungsmittel von dem alten Telekommunikationsgerät entfernt und mit dem neuen Telekommunikationsgerät verbunden werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die ersten und zweiten Verbindungsmittel jeweils auf einer Gehäuserückseite angeordnet sind. Dadurch wird erreicht, dass die Bedienungselemente beider Geräte jeweils von einer Seite ungehindert zugänglich sind. Auch wird eine insgesamt kompakte Anordnung zur Verfügung gestellt. Alternativ kann
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vorgesehen sein, dass die ersten und zweiten Verbindungselemente jeweils auf einer Gehäusestirnseite angeordnet sind, so dass insgesamt eine langgestreckte, stabförmige Einheit gebildet wird.
Einer weitere bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass das erste und zweite Verbindungsmittel jeweils als Profilschiene ausgebildet ist, die in Längsrichtung ineinander verschiebbar sind und im zusammengefügten Zustand eine feste Verbindung herstellen. Die Profilschienen sind auf dem Markt erhältlich und können an verschiende Messgerätegehäuse angepasst werden. Dabei kann die erste mit dem Messgerät zu verbindende Profilschiene im Querschnitt im wesentlichen hutförmig ausgebildet sein, mit zwei seitlichen L-förmigen Schenkeln, die mit einer komplementären, im wesentlichen U-förmig ausgebildeten zweiten Profilschiene mit parallel zu einer Gehäuseseite verlaufenden Längskanten zusammenwirken. Damit wird eine sichere und haltbare Verbindung zur Verfügung gestellt.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Verbindungsmittel integraler Bestandteil der jeweiligen Gehäuseseiten sind. Die Gehäuse, die vorzugsweise aus Kunststoff bestehen, können dabei die Verbindungsmittel als Anformteile aufweisen. Auch hierbei sind Schienenführungen auf einfache Weise realisierbar. Bevorzugt weist die Gehäuserückseite des Messgerätes eine im Querschnitt hutförmige oder trapezförmige Anformung auf, die in eine in der Gehäuserückseite des Telekommunikationsgerätes eingebrachte komplimentäre Vertiefung eingreift. Derartige Anformungen bzw. Einformungen können beim Herstellungsprozess berücksichtigt werden. Um eine feste Verbindung zwischen dem Messgerät und dem Telekommunikationsgerät zu erreichen ist vorgesehen, dass die Verbindungsmittel miteinander verrastbar sind. Die Rastung kann über einen Druckkontakt oder eine Rastnase erreicht werden.
Auch kann das Gehäuse des Telekommunikationsgerätes eine köcherförmige Halterung bzw. Aufnahme aufweisen, in die das Messgerät einsteckbar ist.
Eine Erfindung mit eigenständigem erfinderischem Charakter zeichnet sich dadurch aus, dass
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das Gehäuse des Messgerätes Bedienungselemente und Funktionselemente eines mobilen Telekommunikationsgerätes enthält, wobei die Anzeigeeinheit, die Bedienungselemente und eine Energieversorgungseinheit zum Betrieb des Messgerätes und/oder zum Betrieb des Telekommunikationsgerätes vorgesehen sind. Mit anderen Worten wird eine integrale Einheit eines Messgerätes, insbesondere Blutzuckermessgerätes und eines mobilen Telekommunikationsgerätes (Handy) vorgeschlagen, deren elektronische Komponenten und/oder Gehäusekomponenten sich gegenseitig ergänzen.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass das Gehäuse eine Einrichtung zur Aufnahme und Auswertung eines Testreifens enthält, wobei diese Einrichtung gehäusestirnseitig angeordnet ist.
Bevorzugt ist die als Einrichtung zur Aufnahme des Teststreifens als Führung ausgebildet und in einer von der Gehäusebedienseite her zugänglichen Vertiefung angeordnet und in Längsrichtung des Gehäuses ausgerichtet.
Des Weiteren ist vorgesehen, dass im Bereich zwischen Anzeigeeinheit und Teststreifenaufnahme Bedienelemente für das Messgerät und/oder für das Telekommunikationsgerät angeordnet sind.
Als besonderer Vorteil ist zu erwähnen, dass die Auswerteeinheit des Messgerätes mit der Anzeigeeinheit und einer Speichereinheit gekoppelt ist und dass ermittelte Messwerte speicherbar sind und über das Telekommunikationsgerät zu einer zentralen Stelle übermittelbar sind.
Auch besteht die Möglichkeit, dass das Telekommunikationsgerät zum Empfang und zur Auswertung von patientenspezifischen Informationen einstellbar bzw. programmierbar ist.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen - für sich und/oder in Kombination -, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung von den Zeichnungen zu entnehmenden
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bevorzugten Ausführungsbeispielen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Gerätekombination bestehend aus einem Messgerät zur Bestimmung der
Konzentration mindestens einer Substanz in einer Körperflüssigkeit, insbesondere Blutzuckermessgerät und einem mobilen Telekommunikationsgerät (Handy),
Fig. 2a eine Rückansicht des Messgerätes mit einem ersten Verbindungsmittel,
Fig. 2b eine Darstellung des ersten Verbindungsmittels,
Fig. 3a eine Rückansicht des Telekommunikationsgerätes mit einem zweiten Verbindungsmittel,
Fig. 3b eine Darstellung des zweiten Verbindungsmittels und
Fig. 4 eine integrale Einheit des Messgerätes mit dem mobilen Telekommunikationsgerät.
In Fig. 1 ist eine Gerätekombination 10 bestehend aus einem Messgerät 12 zur Bestimmung der Konzentration mindestens einer Substanz in einer Körperflüssigkeit, vorzugsweise ein Blutzuckermessgerät mit einem mobilen Telekommunikationsgerät 14 wie Handy dargestellt.
Das Blutzückermessgerät 12 ist in einem Gehäuse 16 angeordnet, das gehäusestirnseitig eine Einrichtung 18 zur Aufnahme und Auswertung eines Teststreifens (nicht dargestellt) aufweist. Dazu ist in einer Gehäuseoberseite eine einer Zylinderform folgende Vertiefung 22 eingeformt, die eine im wesentlichen rechteckförmige, sich in Längsrichtung des Gehäsues 16
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erstreckende Führung 24 aufweist. Im Verlauf der Führung 24 ist eine vorzugswiese optische Auswerteeinrichtung 26 zur Auswertung des Teststreifens vorgesehen. Oberhalb der Einrichtung 18 sind Bedienelemente 28, 30 zur Bedienung des Blutzuckermessgerätes angeordnet. Zur visuellen Darstellung der Messergebnisse ist des Weiteren eine Anzeigeeinheit wie LCD-Display 32 vorgesehen. In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Messgerät 12 auf einer Gehäuserückseite 34 des Handys 14 befestigbar.
Fig. 2a zeigt eine Rückansicht des Blutzuckermessgerätes 12. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass auf einer Gehäuserückseite 36 des Gehäusese 16 ein erstes Verbindungsmittel 38 angeordnet ist. Das erste Verbindungsmittel 38 ist vorzugsweise fest mit der Gehäuserückseite 36 verbunden.
In dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ist das erste Verbindungselement 38 als Profilschiene ausgebildet. Das erste Verbindungselement 38 besteht aus einer Grundfläche 40, von dessen Randseiten 42, 44 im wesentlichen L-förmige Profile 46, 48 ausgehen. Das erste Verbindungsmittel weist einen im wesentlichen hutförmigen Querschnitt auf.
Des Weiteren ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass auf der Rückseite 34 des Telekommunikationsgerätes 14 ein zweites Verbindungsmittel 50 angeordnet ist. Dieses zweite Verbindungsmittel ist vorzugsweise mit der Rückseite 34 des Telekommunikationsgerätes lösbar verbunden wie verklebt oder geschraubt und kann somit mit einer Vielzahl von Modellen von Telekommunikationsgeräten verbunden werden.
Wie in Fig. 2b dargestellt, ist das zweite Verbindungsmittel ebenfalls als Profilschiene ausgebildet und weist im wesentlichen einen U-förmigen Querschnitt auf, mit seitlichen Schenkeln 52, 54, deren Endbereiche 56 , 58 jeweils nach innen umgebogen und parallel zu einer Grundfläche 60, die mit der Rückseite 34 des Telekommonikationsgerätes zum Beispiel verklebt ist, verlauferi:'Ferner ist ein Anschlag 62 vorgesehen, an dem die L-förmigen Profile-46, 48 des ersten Verbindungsmittels beim Einschieben des Messgerätes anschlagen.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die ersten und zweiten Verbindungsmittel
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38, 50 als integrale Gehäuseteile auszubilden, wobei diese als Kunststoffformteile ausgebildet sind. Auch andere Verbindungsmittel wie Rastelemente können eingesetzt werden, wobei Rastelemente in korrespondierende Aufnahmen einrasten.
In Fig. 4 ist eine Ausführungsform mit eigenständigem Erfindungscharakter dargestellt, wobei das Gehäuse 16' des Messgerätes 12' und das Gehäuse desTelekommunikationsgerätes 14' eine in einem Gehäuse 64 ausgebildete integrale Einheit bilden. Dabei ist vorgesehen, dass das Gehäuse 64 des Messgerätes Bedienungselemente 66 und Funktionselemente wie Antenne 68, Ohrhörer 70, Mikrofon 72 sowie Empfangseinheiten usw. eines Telekommunikationsgerätes enthält, wobei die Anzeigeeinheit 32', die Bedienungselemente 66 und eine Energieversorgungseinheit wahlweise zum Betrieb des Messgerätes und/oder zum Betrieb des Telekommunikationsgerätes vorgesehen sind. Das Mikrofon ist dabei vorzugsweise in das Bedienelement 28 integriert. Eine Aufnahme und Auswerteeinheit 18' für den Teststreifen ist dabei auf einer Stirnseite des Gehäuses 64 angeordnet. Zwischen der Einheit 18' und der Anzeigeeinheit 32' sind die Bedienelemente 28, 30, 66 angeordnet. Dabei entspricht der Aufbau des Blutzuckermessgerätes 12' demjenigen, der mit Bezug zu Fig. 1 beschrieben wurde.
Erfindungsgemäß wird eine Gerätekombination zur Verfügung gestellt, die zwei für einen bestimmten Personenkreis wichtige elektronische Geräte als Kombination zur Verfügung stellt. Auch besteht die Möglichkeit, dass ermittelte Messdaten über das Telekommunikationsgerät direkt an eine zentrale Stelle übermittelt werden können. Bei akuten Gefährdungen kann mittels des Telekommunikationsgerätes unmittelbar Hilfe angefordert werden. Somit wird für einen insulinpflichtigen Personenkreis eine sinnvolle und wünschenswerte Gerätekombination zur Verfügung gestellt.
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Claims (1)

  1. TARGIS
    Healthcare Communications GmbH
    Mainzer Str. 75
    65189 Wiesbaden
    Schutzansprüche
    Mobiles Messgerät, insbesondere Blutzuckermessgerät
    1. Mobiles Messgerät (12, 12') zur Bestimmung der Konzentration mindestens einer Substanz in einer Körperflüssigkeit, insbesondere Blutzuckermessgerät, umfassend ein Gehäuse (16, 64) mit einer Auswerteeinrichtung (18, 18'), einer Anzeigeeinrichtung (32, 32') sowie zumindest einem Bedienelement (28, 30,66),
    dadurch gekennzeichnet,
    dass das Messgerät (12, 12') integraler Bestandteil eines mobilen Telekommunikationsgerätes (14, 14') ist und/oder mit diesem verbindbar ist.
    2. Mobiles Messgerät nach Anspruch 1,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass das Gehäuse (16) des Messgerätes (12), ein erstes Verbindungsmittel (38) aufweist, das mit an einem Gehäuse (34) des mobilen Telekommunikationsgerätes (Handy) (14) angebrachten zweiten Verbindungsmittel (50) derart koppelbar sind, dass das Messgerät (12) mit dem Telekommunikationsgerät (14) lösbar verbindbar ist.
    3. Mobiles Messgerät nach Anspruch 1 oder 2,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass die ersten und zweiten Verbindungsmittel (38, 50) jeweils auf einer Gehäuse-
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    rückseite (34, 36) angeordnet sind.
    4. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    dass das erste und zweite Verbindungsmittel (38, 50) jeweils als Profilschiene ausgebildet ist, die in Längsrichtung ineinander verschiebbar sind und eine feste Verbindung herstellen.
    5. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    dass die erste mit dem Messgerät zu verbindende Profilschiene (38) im Querschnitt im wesentlichen hutförmig ausgebildet ist, mit zwei seitlichen L-förmigen Schenkeln, die mit komplementären, im wesentlichen parallel zu einer Gehäuseseite verlaufenden Längskanten derer hutförmig ausgebildeten zweiten Profilschiene auf der Gehäuserückseite (34) des mobilen Telekommunikationsgerätes (14) zusammenwirken.
    6. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    dass das Verbindungsmittel (38, 50) integraler Bestandteil der jeweiligen Gehäuseseite (34, 36) ist.
    7. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    dass die Gehäuserückseite (36) des Messgerätes (12) eine im Querschnitt hutförmige oder trapezförmige Anformung aufweist, die in eine in der Gehäuserückseite (34) des Telekommunikationsgerätes eingeformte komplementäre Vertiefung eingreift.
    8. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
    dass die Verbindungsmittel (38, 50) miteinander verrastbar sind.
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    9. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass das Gehäuse (64) des Messgerätes Bedienungselemente (28, 30, 66) und Funktionselemente (68, 70) eines mobilen Telekommunikationsgerätes enthält, wobei die Anzeigeeinheit (32'), die Bedienungselemente (66, 30, 28) und eine Energieversorgungseinheit zum Betrieb des Messgerätes und/oder zum Betrieb des Telekommunikationsgerätes vorgesehen sind.
    10. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass das Gehäuse (64) eine Einrichtung (18') zur Aufnahme und Auswertung eines Teststreifens enthält, wobei diese Einrichtung vorzugsweise gehäusestirnseitig angeordnet ist.
    11. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
    d adurch gekennzeichnet,
    dass die Auswerteeinrichtung (18') in einer von der Gehäusebedienseite her zugänglichen Vertiefung (22') angeordnet ist und dass eine Führung (24') für einen Teststreifen in Längsrichtung des Gehäuses (64) ausgerichtet ist.
    12. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurchgekennzeichnet,
    dass die Auswerteeinrichtung (18') des Messgerätes (12) mit der Anzeigeeinheit (32') und einer Speichereinheit gekoppelt ist, dass ermittelte Messwerte speicherbar und über das Telekommunikationsgerät zu einer zentralen Stelle übermittelbar sind.
    13. Mobiles Messgerät nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche,
    dadurch gekennzeichnet,
    dass das Telekommunikationsgerät zum Empfang und zur Auswertung von patientenspezifischen Informationen einstellbar bzw. programmierbar ist.
    22. Juni 1998-38371 a/hk
DE29811049U 1998-06-22 1998-06-22 Mobiles Meßgerät, insbesondere Blutzuckermeßgerät Expired - Lifetime DE29811049U1 (de)

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