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DE29613291U1 - Sicherheitseinrichtung für die Sitze eines Passagier-Flugzeuges - Google Patents

Sicherheitseinrichtung für die Sitze eines Passagier-Flugzeuges

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DE29613291U1
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  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Description

Sicherheitseinrichtung für die Sitze eines Passagier-Flugzeuges
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für die Sitze eines Passagier-Flugzeuges, wobei jeder Sitz eine in ihrer Neigung verstellbare Rückenlehne und einen Sicherheitsgurt mit einem Gurtschloß aufweist.
Während der Startphase und während der Landung und während besonderer Bedingungen wie Turbulenzen in der Luft, erscheint in der Kabine des Passagier-Flugzeuges das optische Signal "Bitte anschnallen". Das Flugzeug-Begleitpersonal hat bei den Fluggästen diese Sicherheitsmaßnahme zu überprüfen, d.h. das Flugzeug-Begleitpersonal muß bei den einzelnen Fluggästen überprüfen, ob sich das Gurtschloß in der Verschlußstellung befindet. Außerdem hat das Flugzeug-Begleitpersonal festzustellen, ob sich die jeweilige Rückenlehne in ihrer aufrechten Sitzposition befindet. Insbes. bei Großraumflugzeugen mit einigen hundert Sitzen bedeutet diese Überprüfung einen entsprechenden Aufwand bzw. eine entsprechende Anzahl Flugzeug-Begleitpersonen. Im Zuge einer Kostenersparnis ist es selbstverständlich sinnvoll, das Flugzeug-Begleitpersonal möglichst gering zu halten. Das darf jedoch selbstverständlich nicht auf Kosten der Sicherheit gehen.
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Außerdem ist immer wieder festzustellen, daß Passagiere trotz Erscheinens des optischen Signals "Bitte anschnallen" das Gurtschloß nicht verrasten, sondern den Sicherheitsgurt nur über ihren Körper legen, ohne das Gurtschloß in seine Verschlußstellung zu bringen. Außerdem schlafen während eines Langstreckenfluge viele Passagiere, welche die Aufforderung "Bitte anschnallen" gar nicht zur Kenntnis nehmen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitseinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit welcher die oben beschriebenen Mangel mit vergleichsweise einfachen Mitteln beseitigt werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Sicherheitseinrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das Gurtschloß einen Gurtschloß-Sensor zur Peststellung der Verschluß- bzw. der Nichtverschlußstellung des Gurtschlosses und/oder die Rückenlehne einen Rückenlehnen-Sensor zur Feststellung der aufrechten Sitzposition bzw. einer von der aufrechten Sitzposition abweichenden, nach hinten geschwenkten Ruhe- bzw. Liegeposition aufweist, und daß der Gurtschloß-Sensor und/oder der Rückenlehnen-Sensor des jeweiligen Sitzes mit einem vom Flugzeug-Begleitpersonal einsehbaren optischen Anzeigeelement verbunden ist.
Ein mit einer solchen erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung ausgerüstetes Passagier-Flugzeug weist den Vorteil auf, daß es dem Flugzeug-Begleitpersonal einfach und zeitsparend möglich ist, festzustellen, ob die einzelnen Passagiere während der oben erwähnten besonderen Flugbedingungen wie Start, Landung oder Flug durch eine Turbulenzzone das Gurtschloß ihres Sicherheitsgurtes der entsprechenden Aufforderung nachkommend in die Verschlußstellung gebracht und/oder die Rückenlehne in die aufrechte Sitzposition verstellt haben. Das Flugzeug-
Begleitpersonal ist nach einer kurzen, d.h. zeitsparenden Überprüfung der optischen Anzeigeelemente kurzfristig und gezielt in der Lage, zu den entsprechenden Passagieren hinzugehen, und diese zu bitten, das Gurtschloß zu verrasten bzw. die Rückenlehne in die aufrechte Sitzposition zu verstellen, um den Sicherheitsanforderungen zu genügen. Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung weist dabei den besonderen Vorteil auf, daß Flugzeug-Begleitpersonal einsparbar ist, ohne daß darunter Sicherheitsgesichtspunkt beeinträchtigt wurden. Die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung ist dabei insbes. für Großraumflugzeuge wie Airbusse o.dgl. mit mehreren hundert Passagieren vorteilhaft. Selbstverständlich kann die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung auch bei kleineren Passagier-Plugzeugen zur Anwendung gelangen.
Bei der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung kann der Gurtschloß-Sensor von einem elektromechanischen, einem induktiven, einem kapazitiven oder einem optoelektronischen Sensorelement oder von einem Transponder gebildet sein. Desgleichen kann der Rückenlehnen-Sensor von einem elektromechanischen, einem induktiven, einem kapazitiven oder einem optoelektronischen Sensorelement oder von einem Transponder gebildet sein. Derartige Sensorelemente bzw. Transponder sind an sich bekannt, so daß es sich erübrigt, hierauf näher einzugehen.
Die optischen Anzeigeelemente können an der jeweiligen Gruppe von Sitzen an einem vom Flugzeug-Begleitpersonal einsehbaren Ort zu einer Einheit zusammengefaßt angeordnet sein. Hierbei können die optischen Anzeigeelemente am jeweiligen gangseitigen Sitz der entsprechenden Gruppe von Sitzen oder am Plafond der entsprechenden Gruppe von Sitzen zusammengefaßt angeordnet sein. Die Anordnung der optischen Anzeigeelemente ist in jedem Fall derart, daß das Flugzeug-Begleitpersonal die optischen
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Anzeigeelemente bereits von weitem einsehen kann, d.h. die optischen Anzeigeelemente sind entsprechend übersichtlich vorgesehen. Besonders zweckmäßig ist es, wenn die optischen Anzeigeelemente aller Sitze in einem zentralen Display zusammengefaßt sind, das mit den Sensoren mittels einer Bus-Leitung verbunden ist. Dieses zentrale Display ist vorzugsweise der Sitzanordnung des Flugzeuges entsprechend gestaltet. Eine derartige zentrale Gestaltung weist den Vorteil auf, daß das Flugzeug-Begleitpersonal auf einen Blick sofort erkennen kann, welcher Passagier sein Gurtschloß trotz der Aufforderung "Bitte anschnallen" nicht verrastet bzw. welcher Passagier die Rückenlehne seines Sitzes nicht in die aufrechte Sitzposition verstellt hat.
Um den Energieverbrauch bei der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung und auch ihr Gewicht so klein wie möglich zu dimensionieren, ist es bevorzugt, wenn die optischen Anzeigeelemente von lichtemittierenden Dioden (LED) gebildet sind. Diese LED's leuchten bspw. rot, wenn das zugehörige Gurtschloß nicht verrastet ist, bzw. sie leuchten grün, wenn das entsprechende Gurtschloß sich in seiner Verschlußstellung befindet. Entsprechendes gilt für die Rückenlehnen-Neigungsposition. Bei den LED's kann es sich bspw. um Mini-Chip-LED' s der Baugröße 0603, two colours, handeln. Derartige LED's sind auf dem Markt preisgünstig erhältlich.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf einen Abschnitt eines Passagier-Flugzeuges mit in Gruppen angeordneten Sitzen,
Fig. 2 abschnittweise einen Sicherheitsgurt mit einem Gurtschloß, das einen Gurtschloß-Sensor aufweist,
Fig. 3 eine Seitenansicht eines Flugzeugsitzes mit verstellbarer Rückenlehne und mit einem Rückenlehnen-Sensor,
Fig. 4 ein zentrales Display der Sitzanordnung eines bestimmten Flugzeug-Typs,
Fig. 5 ein zentrales Display, das einem anderen Flugzeug-Typ entspricht, und
Fig. 6 noch ein anderes zentrales Display für ein Großraum-Flugzeug.
Fig. 1 zeigt abschnittweise in einer Ansicht von oben einen Bereich eines Passagier-Flugzeuges 10 mit in Gruppen zusammengefaßten Sitzen 12. Auf der rechten Seite des Ganges des Passagier-Flugzeuges 10 sind jeweils drei Sitze 12 zu einer Gruppe zusammengefaßt. Auf der linken Seite des Gangs 14 sind jeweils zwei Sitze 12 zu erkennen. Jeder Sitz 12 weist eine Sitzplatte 15 und eine mit der Sitzplatte 16 verschwenkbar verbundene Rückenlehne 18 auf. Außerdem weist jeder Sitz 12 einen Sicherheitsgurt 20 mit einem Gurtschloß 22 auf. Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, weist das jeweilige Gurtschloß 22 einen Gurtschloß-Sensor 24 auf, der in Fig. 2 schematisch durch einen Block verdeutlicht ist. Mit der Bezugsziffer 20 ist auch in Fig. 2 der Sicherheitsgurt des entsprechenden Sitzes 12 (sh. Fig.l) bezeichnet. Der jeweilige Gurtschloß-Sensor 24 ist mit einem optischen Anzeigeelement 26 elektrisch
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zusammengeschaltet, was in Fig. 2 durch den abgewinkelten und teilweise strichliert gezeichneten Pfeil 28 angedeutet ist.
Fig. 3 zeigt schematisch in einer Seitenansicht einen der Sitze 12 mit seiner Sitzplatte 16 und mit der mit der Sitzplatte 16 verbundenen Rückenlehne 18. Die jeweilige Rückenlehne 18 ist mit einem Rückenlehnen-Sensor 30 versehen, der in Fig. 3 durch einen Block schematisch verdeutlicht ist. Der Rückenlehnen-Sensor 30 ist mit einem zugehörigen optischen Anzeigeelement elektrisch zusammengeschaltet. Das ist in Fig. 3 durch den abgewinkelten Pfeil 34 verdeutlicht. Außerdem zeigt die Fig. 3 schematisch eine Armlehne 36 sowie den jeweiligen Sicherheitsgurt 20 mit dem zugehörigen Gurtschloß 22.
Die Fig. 1 verdeutlicht, daß die optischen Anzeigeelemente 26 und 32 der jeweiligen Gruppe von Sitzen 12 zugeordnet an einem vom Flugzeug-Begleitpersonal gut einsehbaren Ort, d.h. am jeweiligen gangseitigen Sitz 12 der entsprechenden Gruppe von Sitzen 12 vorgesehen sind. Selbstverständlich ist es auch möglich, die optischen Anzeigeelemente 26, 32 bspw. am Plafond der jeweiligen Gruppe von Sitzen 12 zusammengefaßt anzuordnen. Eine weiter optimierte Ausbildung ergibt sich, wenn bei der Sicherheitseinrichtung die optischen Anzeigeelemente 26,32 aller Sitze 12 in einem zentralen Display 38 zusammengefaßt sind. Drei Ausführungsbeispiele derartiger Display's 38 sind in den Figuren 4, 5 und 6 angedeutet. Diese zentralen Display's sind - wie aus den Figuren 4 bis 6 klar ersichtlich ist - der Sitzanordnung des jeweiligen Flugzeug-Typs entsprechend ausgebildet, so daß es dem Flugzeug-Begleitpersonal auf einen Blick sofort möglich ist, festzustellen, welcher Passagier sein Gurtschloß 22 trotz entsprechender Aufforderung nicht verrastet bzw. die Rückenlehne 18 seines Sitzes 12 nicht in die aufrechte Sitzposition verstellt hat.

Claims (1)

  1. Ansprüche ;
    1. Sicherheitseinrichtung für die Sitze (12) eines Passagier-Flugzeuges (10), wobei jeder Sitz (12) eine in ihrer Neigung verstellbare Rückenlehne (18) und einen Sicherheitsgurt (20) mit einem Gurtschloß (22) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gurtschloß (22) einen Gurtschloß-Sensor (24) zur Feststellung der Verschluß- bzw. der Nichtverschlußstellung und/oder die Rückenlehne (18) einen Rückenlehnen-Sensor (30) zur Feststellung der aufrechten Sitzposition bzw. einer von der aufrechten Sitzposition abweichenden, nach hinten geschwenkten Ruhebzw. Liegeposition aufweist, und daß der Gurtschloß~ Sensor (24) und/oder der Rückenlehnen-Sensor (30) des jeweiligen Sitzes (12) mit einem vom Flugzeug-Begleitpersonal einsehbaren optischen Anzeigeelement (26, 32) verbunden ist.
    . Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gurtschloß-Sensor (24) von einem elektromechanischen, einem induktiven, einem kapazitiven oder einem optoelektronischen Sensorelement oder von einem Transponder gebildet ist.
    3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Rückenlehnen-Sensor (30) von einem elektromechanischen, einem induktiven, einem kapazitiven oder einem optoelektronischen Sensorelement oder von einem Transponder gebildet ist.
    4. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß die optischen Anzeigeelemente (26, 32) der jeweiligen Gruppe von Sitzen an einem vom Flugzeug-Begleitpersonal einsehbaren Ort zu einer Einheit zusammengefaßt angeordnet sind.
    5. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die optischen Anzeigeelemente (26, 32) am gangseitigen Sitz (12) der jeweiligen Gruppe von Sitzen (12) oder am Plafond der jeweiligen Gruppe von Sitzen (12) zusammengefaßt angeordnet sind.
    6. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
    daß die optischen Anzeigeelemente (26, 32) aller Sitze (12) in einem zentralen Display (38) zusammengefaßt sind, das mit den Sensoren (24,30) mittels einer Bus-Leitung verbunden ist.
    . Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das zentrale Display (38) der Sitzanordnung des Flugzeuges entsprechend ausgebildet ist.
    &igr; : : s: ! s~a - "-&Xgr; 5~-
    8. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
    daß die optischen Anzeigeelemente (26, 32) von lichtemittierenden Dioden (LED) gebildet sind.
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