DE2703313A1 - Verfahren zur herstellung von organischen polyaminen - Google Patents
Verfahren zur herstellung von organischen polyaminenInfo
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Description
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5090 Leverkusen, Bayerwerk Wr/be
Verfahren zur Herstellung von organischen Polyaminen
Die vorliegende Erfindung betrifft ein neues Verfahren zur hydrolytischen Spaltung von undestillierbaren organischen
Polyisocyanaten, insbesondere von Destillationsrückständen, wie sie bei der destillativen Aufarbeitung von organischen
Polyisocyanaten anfallen.
Organische Polyisocyanate, wie sie zur Herstellung von Polyurethankunststoffen eingesetzt werden, werden bekanntlich
durch Phosgenierung der entsprechenden Polyamine großtechnisch hergestellt. Aus den bei dieser Phosgenierungsreaktion
anfallenden rohen Phosgenierungsprodukten werden die zur Herstellung der Polyurethankunststoffe
geeigneten reinen Polyisocyanate im allgemeinen durch Destillation gewonnen. Bei dieser Destillation fallen
beträchtliche Mengen an Destillationsrückständen an, die einer technisch sinnvollen Verwertung nicht zugeführt
werden konnten. Es mangelte daher auch nicht an Versuchen, diese Destillationsrückstände hydrolytisch
in die entsprechenden, bei der Phosgenierung als Aus-
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gangsmaterial eingesetzten Polyamine aufzuspalten (vgl.
z.B. US-PS 3 128 31O oder US-PS 3 331 876). Diese Verfahren des Standes der Technik, bei welchen man zur Hydrolyse
entweder reines Wasser oder wäßrige Lösungen von Alkalihydroxiden verwendet, sind jedoch mit beträchtlichen
Nachteilen verbunden. So erschwert z.B. die schlechte Verträglichkeit der Destillationsrückstände mit Wasser eine
rasch und quantitativ ablaufende Hydrolyse- und Abbaureaktion zu einheitlichen Abbauprodukten. Ein besonders
gravierender Nachteil, der sich insbesondere bei den genannten Verfahren des Standes der Technik bemerkbar macht,
liegt in dem Umstand begründet, daß die polymere Nebenprodukte der unterschiedlichsten Struktur enthaltenden
Destillationsrückstände bei höheren Temperaturen oft ein Erweichungsverhalten aufweisen, das zu starken Verklumpungen
und zur Bildung kompakter Massen führt, wodurch Rührvorgänge erschwert oder vollständig verhindert werden.
Der hydrolytische Abbau in heterogener Phase verläuft dann außerordentlich langsam und führt neben technischen
Störungen zu uneinheitlichen Hydrolyseprodukten. Erschwerend bei allen neutral, alkalisch oder auch sauer eingeleiteten
Hydrolysereaktionen kommt ferner hinzu, daß die eingesetzten, oft teerartigen Rückstandspolyisocyanate
einen NCO-Gehalt zwischen 5 bis 20 % aufweisen, so daß in derAufheizperiode durch Reaktion mit Wasser höhermolekulare,
hochvernetzte Polyharnstoffe entstehen, die wiederum durch ihre vollständige Unlöslichkeit Spaltreaktionen
ungemein erschweren, da die Diffusion des zur Spaltung notwendigen Wassers in die molekularen Bereiche der Polymeren
äußerst langsam erfolgt. So sind bei der Hydrolyse mit Natronlauge oder Kalilauge auch unter erhöhten Druckein»
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ebenso bei der Hydrolyse mit Schwefelsäure äußerst lange Reaktionszeiten erforderlich, wobei die den Polyisocyanaten
zugrunde liegenden Diamine in schlechten Ausbeuten erhalten werden. Selbst bei 3Ostündiger Hydrolyse bei
13O°C werden dabei nur relativ kleine Anteile, oft nicht
mehr als 30 Gew.-%, zu Polyaminen aufgespalten. Nachteilig hierbei ist auch, daß diese Polyamin-Anteile von pulvrigen
bis verklumpenden restlichen Mengen an nicht hydrolysierten Polymeren in mühevoller Weise isoliert werden
müssen.
Wie eigene Versuche der Anmelderin gezeigt haben, liegt der Grund für diese außerordenlich langsam ablaufende
Hydrolyse u.a. darin, daß z.B. in allen Rückstandsisocyanaten, insbesondere in Ruckstandsisocyanaten der
Toluylendiisocyanat-Herstellung wie auch in Rückstandsisocyanaten der 4,4'-Diisocyanatodiphenylmethan- und
Hexamehtylendiisocyanat-Hersteilung höhermolekulare
Biurethgruppen aufweisende Polyisocyanate in Anteilen von ca. 30-40 Gew.-%, Isocyanurat- und Polyisocyanuratpolyisocyanate
in Anteilen von ca. 20-30 Gew.-%, Polycarbodiimide, sowie deren Dimerisierungs- und Trimerisierungsprodukte
in Anteilen von ca. 10 bis 15 Gew.-%, sowie andere cyclische oder lineare Polymere, insbesondere der
entsprechenden Diisocyanatocarbodiimide, Additionsprodukte von monomeren Diisocyanaten an Carbodiimide und
Polyurethdiongruppen aufweisende Polyisocyanate enthalten. Da diese polymeren Verbindungen entweder freie oder
aber verkappte Isocyanatgruppen aufweisen, reagieren sie
bei ihrer Behandlung mit hydrolytisch wirkenden Agenzien
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gemäß Verfahren des Standes der Technik sehr rasch unter Molekulargewichtsvergrößerung und Vernetzungsreaktionen
unter Polyharnstoffbindung und zwar insbesondere während der Aufheizperiode bei der Durchführung der Verfahren des
Standes der Technik.
Dies hat zur Folge, daß bei den Verfahren des Standes der Technik sofort unlösliche Produkte einer extrem geringen
Quellbarkeit in Wasser entstehen, die einer Verseifung nur in sehr langsam und unwirtschaftlich verlaufender
Reaktion zugänglich sind.
Durch das nachstehend näher beschriebene Verfahren der vorliegenden Erfindung konnten diese Nachteile überwunder,
werden.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung von organischen Polyaminen durch hydrolytische
Zersetzung von undestillierbaren Polyisocyanater oder Destillationsrückständen wie sie bei der destillativen
Aufarbeitung von organischen Polyisocyanaten anfallen, dadurch gekennzeichnet, daß man die undestillierbaren Polyisocyanate oder Destillationsrückstände gegebenenfalls
nach erfolgter Vorbehandlung mit Ammoniak unter Umwandlung der vorliegenden Isocyanatgruppen in
Harnstoffgruppen unter Druck bei einer Temperatur von
1OO-3OO°C mit wäßrigen Lösungen von primären oder sekundären
Aminen, von Ammoniak oder von unter den Reaktionsbedingungen Ammoniak abspaltenden Verbindungen zur Reaktion
bringt.
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Das erfindungsgemäße Verfahren ist anwendbar für
a) beliebige nicht destillierbare organische Polyisocyanate wie beispielsweise Urethangruppen, Isocyanuratgruppen,
Biurethgruppen, Allophanatgruppen, Urethdiongruppen,
Carbodiimidgruppen oder Urethonimingruppen aufweisende
organische Polyisocyanate und insbesondere für
b) beliebige Destillationsrückstände, wie sie bei der großtechnischen
destillativen Aufarbeitung von organischen Polyisocyanaten anfallen.
Eine Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens für die
unter a) genannten nicht destillierbaren Polyisocyanate wäre beispielsweise im Falle einer gewünschten Aufarbeitung
von technischen Fehlpartien, deren Eigenschaften den jeweiligen Spezifikationen nicht entsprechen, denkbar.
Bei den vorzugsweise beim erfindungsgemäßen Verfahren
einzusetzenden Destillationsrückständen handelt es sich um beliebige Destillationsrückstände der destillativen
Reindarstellung organischer Polyisocyanate, insbesondere um die Destillationsrückstände, die bei der destillativen
Aufarbeitung von rohem technischem Diisocyanatotoluol, Hexamethylendiisocyanat, 3,3,5-Trimethyl-5-isocyanatomethyl-cyclohexylisocyanat
(IPDI), m-XyIylendiisocyanat, Diisocyanatodiphenylmethan, oder den, den genannten aromatischen
Isocyanaten entsprechenden, perhydrierten cyclcaliphatischen Diisocyanaten anfallen. Vorzugsweise findet
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das erfindungsgemäße Verfahren Anwendung für die Destillationsrückstände,
wie sie bei der destillativen Aufarbeitung der Phosgenierungsprodukte von 2,4- und/oder 2,6-Diaminotoluol
anfallen.
Die beim erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzenden Destillationsrückstände
weisen im allgemeinen noch einen Gehalt an freien, destillativ nicht mehr ohne weiteres
austreibbaren Diisocyanaten von bis zu 35, vorzugsweise 8 bis 30 Gew.-% und einen Gesamt-NCO-Gehalt von
bis zu 30, vorzugsweise 10 bis 25 Gew.-% auf. Im übrigen bestehen die Destillationsrückstände in erster Linie aus
Biuretgruppen, Harnstoffgruppen, Isocyanuratgruppen,
Carbodiimidgruppen, Iminotriazingruppen, Urethonimingruppen und/oder Urethdiongruppen aufweisenden oligomeren
bzw. polymeren Isocyanatgruppen aufweisenden Verbindungen der bereits oben beispielhaft genannten Art.
Es ist grundsätzlich möglich, beim erfindungsgemäßen Verfahren
auch solche Destillationsrückstände einzusetzen, deren freie Isocyanatgruppen durch Einwirkung von Wasser
(Luftfeuchtigkeit bei längerer Lagerung), Aminen oder Alkoholen ganz oder teilweise in Harnstoff- oder Urethangruppen
überführt worden sind.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die nicht destillierbaren Polyisocyanate bzw. die besonders bevorzugt einzusetzenden Destillationsrückstände unter Druck bei einer Temperatur von 100-3000C
vorzugsweise 150-250°C,besonders bevorzugt bei 18O-22O°C,
mit den erfIndungsgemäßen flydrolysemitteln zur Umsetzung
gebracht.
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Als erfindungsgemäße "Hydrolysemittel" eignen sich:
1. Wäßrige Ammoniaklösungen bzw. wäßrige Lösungen von unter
den Reaktionsbedingungen Ammoniak abspaltenden Verbinddungen mit einem Gehalt an Ammoniak von 1-60 Gew.-% (ggf.
unter Druck) und vorzugsweise von 20 bis 30 Gew.-% bzv/. einem Gehalt an Ammoniak abspaltender Verbindung, welche
einem Ammoniakgehalt von vorzugsweise 1 bis 30, bevorzugt 20-25, Gew.-% entspricht. Geeignete Ammoniak abspaltende
Verbindungen sind insbesondere Ammoniumdicarbonat, Amrioniumcarbonat,
Ammoniumcarbaminat oder Harnstoff. Die Verwendung der beispielhaft genannten Ammoniak-Abspalter ist
oft von Vorteil, da sie eine lösungsvermittelnde und verklumpungsverhindernde Funktion übernehmen. Dennoch
ist die Verwendung von wäßrigen, insbesondere von bei Raumtemperatur und bei Normaldruck gesättigten Ammoniaklösungen
gegenüber der Verwendung der genannten Ammon:.akabspalter bevorzugt.
2. Wäßrige Lösungen von wasserlöslichen primäre und/oder sekundäre Aminogruppen aufweisenden Aminen, die einen
beträchtlich unter dem Siedepunkt des bei der Phosgenierung eingesetzten und somit beim erfindungsgemäßen
Verfahren als Hauptprodukt anfallenden Diamine aufweisen. Dieser Unterschied des Siedepunkts ist zwecks Erleichterung
der destillativen Reindarstellung der erfindungsgemäß als Hauptprodukt anfallenden Diamine
von Vorteil. Geeignete derartige wasserlösliche Amine sind z.B. Methylamin, Dimethylamin, Äthylamin, Diäthylamin,
Propylamin, Di-n-propylamin, n-Butylamin, Äthylendiamin,
Propylendiamin, Aminoäthanol u.dgl.. Die bei-
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spielhaft genannten Amine kommen im allgemeinen als 1 bis 30, bevorzugt 10-20-Gew.-%ige wäßrige Lösungen
zum Einsatz. Die Verwendung derartiger wäßriger Aminlösungen ist gegenüber der Verwendung der unter 1. genannten
Hydrolysemittel weniger bevorzugt.
3. Wäßrige Lösungen von organischen Diaminen, die bezüglich ihrer Konstitution der Konstitution den bei der
Phosgenierung eingesetzten und somit beim erfindungsgemäßen als Hauptprodukt entstehenden Polyamine entsprechen.
Dies bedeutet, daß beispielsweise bei der hydrolytischen Aufarbeitung von Destillationsrückständen
des Hexamethylendiisocyanats eine wäßrige Lösung von Hexamethylendiamin eingesetzt würde. Da diese Polyamine
oft nur eine begrenzte Löslichkeit in Wasser aufweisen, empfiehlt sich hierbei die Mitverwendung von
Löslichkeitsvermittlern, beispielsweise von Aceton oder Methanol. Die Lösungen weisen im allgemeinen einen Gehalt
von 1 bis 30, vorzugsweise von 10-20 Gew.-% an Polyamin auf. Der Einsatz dieser Lösungen ist im Vergleich zum
Einsatz der unter 2. genannten Lösungen weniger bevorzugt.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren werden pro kg Destillationsrückstand
im allgemeinen 1 bis 10 1 Hydrolysemittel eingesetzt.
Da die beim erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzenden Destillationsrückstände bei erhöhter Temperatur leicht
zur Verklumpung neigen, ist es oft empfehlenswert, die
Destillationsrückstände einer Vorbehandlung mit Ammoniak
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zu unterziehen, um so die NCO-Gruppen in Harnstoffgruppen
zu überführen und gleichzeitig ein späteres Zusammenballen bzw. Verklumpen der Rückstände zu verhindern. Diese Vorbehandlung
kann beispielsweise in Form einer Begasung der Destillationsrückstände mit Ammoniakgas oder mit einer
Behandlung mit wäßriger Ammoniaklösung bei Temperaturen vor sich gehen, welche unterhalb des Erweichungspunkts
des Destillationsrückstandes liegen. Eine derartige Vorbehandlung empfiehlt sich insbesondere im Falle der Destillationsrückstände
des IPDI oder des m-Xylilendiisocyanats oder des m-Xylilendiisocyanats. Die besonders bevorzugt
beim erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzenden Destillationsrückstände der Diisocyanato-Toluol-Produktion
lassen sich mit dem erfindungsgemäßen Verfahren insbesondere bei Verwendung von konzentrierten wäßrigen Ammoniaklösungen
und bei raschem Aufheizen auf die bevorzugte Hydrolysetemperatur von 18O-22O°C im allgemeinen ohne
eine derartige Vorbehandlung glatt verseifen, weil mit dem Erreichen der Hydrolysetemperatur die Verseifung so
rasch verläuft, daß aus der anfangs vorliegenden Mischung des als Feststoff eingetragenen Destillationsrückstandes
und des Hydrolysemittels sehr schnell, oft schon ab ca. 100°C ein flüssiges Gemisch entsteht.
Wie sich ferner gezeigt hat, ist es oft empfehlenswert, bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ca.
3-10 Gew.-%, bezogen auf Destillationsrückstand an £-Caprolactam
mitzuverwenden, da diese Verbindung nicht nur
einen guten Lösungsvermittler, sondern auch ein "Linearisierungsmittel" für vernetzte Anteile im Destillationsrückstand
darstellt. Ferner kann es von Vorteil sein, bei
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der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens Katalysatoren
für die Spaltung des besonders resistenten Isocyanuratrings mitzuverwenden. Derartige ggf. in Mengen von
bis zu 10 Gew.-%, bezogen auf Destillationsrückstand, einzusetzende
Katalysatoren sind beispielsweise Natriumformiat, Kaliumacetat, N-Methyldiäthanolamin, N-Äthyldiäthanolamin,
permethyliertes Diäthylentriamin oder permethyliertes Tetraäthylenpentamin.
Es ist als besonders überraschend anzusehen, daß bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens besonders
rasche Hydrolysegeschwindigkeiten erzielt werden können, denn es mußte erwartet werden, daß die Ruckstandsisocyaneite
durch ihre nahezu spontane Reaktion mit Ammoniak bzw. primären bzw. sekundären aliphatischen Aminen oder Diaminen
zu äußerst stabilden Polyharnstoffen bzw. Polybiureten unter Ablauf starker Vernetzung reagieren und daher infolge
völliger Unlöslichkeit die Hydrolyse der Polymeren äußerst erschwert werden würde. Als völlig überraschend
ist schließlich der Umstand zu werten, daß Carbodiimidstrukturen
und Segmentstrukturen wie
a) -N=C=N-, —£-N=C=N-R-J-£ und ihre Polymeren
sowie durch NH^-Addition sich bildende Polyguanidine
bzw. vernetzte Polyguanidine
b) ferner Isocyanuratgruppen
O=C .C=O
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in wäßrigem aminischen Milieu unter Druck so leicht aufgespalten werden können.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden die in den Destillationsrückständen vorliegenden Harnstoff-, Biuret-, Isocyanurat-, Uretdion-cabodiimid
und Guanidin-Segmente stets hydrolytisch so verseift, daß das die Heteroatome verbindende Kohlenstoffatom als Kohlendioxid
eliminiert wird.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird daher für den Fall der Anwendung von Ammoniak dieser in Ammoniumbikarbonat bzw. Ammoniumcarbonat überführt,
wobei diese Salze in der wäßrigen Lösung infolge ihrer hohen Löslichkeit verbleiben und von den entstandenen
Di- oder Polyaminen leicht entfernt werden können.
Eine vorteilhafte Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
besteht nun darin, daß die thermisch leicht dissozierbaren Ammoniumsalze (NH,-Abspalter) in wäßriger Lösung
in kontinuierlicher Weise fortlaufend erneut zur Hydrolyse der Rückstandsisocyanate wiederverwendet werden können,
so daß man im Prinzip mit einer vorgegebenen Menge an Ammoniak stets im Kreislauf beliebige Mengen an Rückstandsisocyanaten
und ihren Folgeprodukten aufspalten kann.
Bei einem Gesamtsauerstoffgehalt von etwa 16,1 % des Rückstandsisocyanates
aus TDI-Rückstandsisocyanat kommen z.B. bei der Aufspaltung des Rückstandsisocyanates mit einem
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Liter ca. 25 %iger Ammoniaklösung auf etwa 6,01 C=O-Äquivalente etwa 14,7 NH3~Äquivalente bei 2OO°C zur Einwirkung,
d.h. es werden pro C=O-Äquivalent ca. 2,43 NH,-Xquivalente
verwendet, die entstehendes COj als Ammoniumcarbonat
binden können.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
es ferner überraschend, daß aus Toluylendiisocyanat-Rückstandsisocyanaten
der verschiedensten Isomerenverteilungen in so einfacher Weise «L- und β-Methy!benzimidazolone isoliert
und nahezu quantitativ abgetrennt werden können. In den bevorzugt beim erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzenden
Destillationsrückständen der destillativen Aufarbeitung von 2,4- und/oder 2,6-Diisocyanatotoluol liegen diese
Verbindungen oft in beträchtlichen Konzentrationen vor. Sie werden unter den Reaktionsbedingungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens zwar nicht zu Diaminotoluol verseift, jedoch können sie, da sie in fast allen Lösungsmitteln
schwerlöslich sind, durch Abfiltrieren oder aber auch durch Extraktion unter Verwendung von Natronlauge aus
dem Spaltungsgemisch entfernt und anschließend aufgearbeitet werden.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens mit
Rückstandsisocyanaten der Hexamethylendiisocyanat-Hersteilung
können insbesondere dann, wenn diese Rückstände 2 bis 10 Gew.-% an monomerem Chlorhexylisocyanat enthalten,
hohe Umwandlungsraten des Chlorhexylisocyanates in Hexamethylendiamin erreicht werden, wobei in einer Nebenreaktion
auch wertvolle Polyamine der Konstitution
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H2N-(CH2Jg-NH-(CH2)6-NH2 bzw.
H2N-(CH2)g-NH-(CH2)g-NH-(CH2)g-NH2
entstehen.
Wie bereits dargelegt, sind die besonders bevorzugt beim erfindungsgemäßen Verfahren einzusetzenden Destillationsrückstände jene, die bei der Herstellung der isomeren
Toluylendiisocyanate nach dem Abdestillieren von Toluylendiisocyanat anfallen. Diese Toluylendiisocyanate sind bekanntlich
solche, die ein Verhältnis von 2,4- : 2,6-Isomeren wie 80:20, 70:30 bzw. 65:35 Gew.-% enthalten. Die
Rückstandsisocyanate werden beovzrugt mit einem Monomerengehalt an 1-Methylbenzol-2,4- oder 2,6-diisocyanat
von 8 bis 30 Gew.-% den Destillationsvorrichtungen entnommen und gewünschtenfalls verschuppt bzw. gemahlen.
Diese Rückstandsisocyanate besitzen in fester Form in der Regel einen Gesamt-NCO-Gehalt von 15 bis 24 %.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl diskontinuierlich als auch kontinuierlich durchgeführt werden. Im
ersten Fall wird zweckmäßig in geeigneten Autoklaven gearbeitet. Bei einer kontinuierlichen Arbeitsweise bedient
man sich zweckmäßigerweise eines geeigneten Röhrenreaktors, in welchen das in Form einer Aufschlämmung vorliegende
Gemisch aus Destillationsrückstand und Hydrolysemittel kontinuierlich eingeführt wird. Nach erfolgter Auftrennung
des dem Autoklaven entnannenen bzw. des den Röhrenreaktor
verlassenden Gemischs in eine die erfindungsgemäßen Verfahrensprodukte enthaltende organische Phase und eine
das Hydrolysemittel enthaltende wäßrige Phase kann letztere
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im Kreis an den Prozeßanfang zurückgeführt werden. Die Auftrennung
des im erfindungsgemäßen Verfahren anfallenden einphasigen oder zweiphasigen Reaktionsgemischs erfolgt in an
sich bekannter Weise, beispielsweise durch Auskristallisieren der gebildeten Polyamine und deren Reindarstellung durch
Filtration und gegebenenfalls anschließende Destillation, oder durch Extraktion der im Reaktionsgemisch vorliegenden
Polyamine mit Hilfslösungsmitteln wie z. B. Methylenchlorid,
Dichloräthan, Chlorbenzol oder Dichlorbenzol und anschließende Reindarstellung der Polyamine durch destillative Aufarbeitung
der hierbei erhaltenen organischen Phase, oder aber durch Einengen der wäßrigen Reaktionsmischung durch Abdestillieren
des Wassers, ggf. Freisetzung der ggf. als Salz vorliegenden organischen Polyamine durch Zugabe starker Basen
wie z. B. Natronlauge und anschließende destillative Reindarstellung der organischen Polyamine. Es ist grundsätzlich
auch möglichjdie bei der Extraktionsmethode anfallende organische
Lösung beispielsweise in Chlorbenzol direkt, ohne weitere Aufarbeitung einer Phosgenierungsreaktion zuzuführen.
Unabhängig von den genannten Methoden der Aufarbeitung der erfindungsgemäß anfallenden Verfahrensprodukte kann gesagt
werden, daß bei der Aufarbeitung und Reindarstellung der beim erfindungsgemäßen Verfahren entstehenden Polyamine lediglich
ein Rückstand von ca. 5-15 Gew.-%, bezogen auf eingesetzte Destillationsrückstand verbleibt. Dies bedeutet, daß mit dem
erfindungsgemäßen Verfahren eine Möglichkeit eröffnet wurde,
die es gestattet, 85-95 Gew.-% des bei der technischen Herstellung von Polyisocyanaten anfallenden Destillationsrückstandes
in wertvolle organische Zwischenprodukte zu zerlegen. Es handelt sich somit beim erfindungsgemäßen Verfahren um ein
echtes Recycling-Verfahren, welches die RohstoffVerknappung zu
lindern hilft, und welches, da die Destillationsrückstände nicht mehr verbrannt werden müssen, zur Entlastung der Umwelt
beiträgt.
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Beispiel 1 ^®
Das in diesem Beispiel verwendete Rückstandspolyisocyanat wird bei der technischen Phosgenierung von 1-Methylbenzol-2,4-diamin
und 1-Methylbenzol-2,6-diamin im Isomerenverhältnis
80/20 erhalten. Man destilliert 1-Methylbenzol-2,4- und 1-Methylbenzol-2,6-diisocyanat aus Destillationsblasen soweit ab, daß der viskose Rückstand noch einen
Gehalt von etwa 22 % NCO aufweist. Man drückt die erhaltene, glasartig erstarrende Schmelze in Pfannen ab und pulverisiert
das Rückstandisocyanat-Gemisch. Es besitzt einen Gehalt von 15 Gew.-% an monomeren Toluylendiisocyanaten.
85 Gew.-% bestehen aus höhermolekularen Biuretpolyisocyanaten, Isocyanurat-isocyanaten, Polycarbodiimiden,
Methyl-benzimidazolon-Addukten an Toluylendiisocyanate sowie Uretdion, Carbodiimid- bzw. üreton-imingruppen
enthaltenden höhermolekularen Polyisocyanaten. NCO-Gehalt: 21,8 %.
600 g zerkleinertes Material des Destillationsrückstandes wurden in 1 Liter konzentrierter wäßriger Ammoniaklösung
2,5 Stunden in einem 3 Liter-Autoklaven bei 200°C gerührt. Es wurde entspannt, abgekühlt, mit Dichlormethan verrührt
und filtriert. Man erhielt 144,4 g Rückstand vom Schmelzpunkt 284-289°C; dieser Rückstand wurde zur Reinigung in
verdünnter Natronlauge gelöst. Unlösbares Material "-10,6 g
vom Schmelzpunkt >32O°C wurde abfiltriert. Beim Ansäuern
der Natronlauge-Lösung wurden tfL~ un<* ß-Methylbenzimidazolon
als Gemisch (40 % ß und 60 % o£ laut 220 MH-NMR) vom Schmelzpunkt 284-289°C erhalten.
Die im ersten Filtrat anfallende Mischung aus Dichlormethan und Wasser/NH, wurde getrennt und die NH,/Wasser-Lösung
mit Dichlormethan gut extrahiert. Die vereinigten
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Dichlormethanlösungen wurden mit verdünnter Natronlauge extrahiert (hieraus wurden nochmals 6,9 g j)L - und ß-Methylbenzimidazolon
gewonnen), anschließend einmal mit Wasser gewaschen, getrocknet und eingedampft: 316 g
Rohamin. Bei der Destillation im Vakuum (Kp21 175-185°C)
wurden 284,4 g 2,4- und 2,6-Toluylendiamingemisch (Schmelzpunkt
86-91°C) erhalten. Die Zusammensetzung wurde kapillargaschromatographisch zu 13,1 % 2,6- und 86,9 % 2,4-Toluylendiamin
ermittelt (diese Werte wurden auch durch das NMR-Spektrum bestätigt).
Bei der Destillation des Amingemisches verblieben 30 g dunkles Produkt. Die Gesamtmenge an Abfall beträgt somit
in diesem Falle 40,6 g bezogen auf eingesetzten Rückstand, d.s. ~7 % wirklicher Abfall.
Beim Eindampfen der wäßrigen NH3-Lösung wurden 41 g Feststoff
erhalten, der vorwiegend aus Harnstoff und Ammoniumsalzen besteht.
Das in diesem Beispiel verwendete Rückstandsisocyanat-Gemisch
wird bei der technischen Phosgenierung von 1-Methylbenzol-2,4-diamin
und 1-Methylbenzol-2,6-diamin im Isomerenverhältnis 65/35 Gew.-% erhalten. Man destilliert die monomeren
Diisocyanate im Isomerenverhältnis 65/35 im Vakuum aus Destillationsblasen soweit ab, daß der viskose Rückstand
noch einen Gehalt von 23 % NCO aufweist, drückt die erhaltene, glasartig erstarrende Schmelze in Pfannen ab
und pulverisiert das Ruckstandsisocyanat-Gemisch. Es besitzt
einen Gehalt von etwa 12 Gew.-% an monomeren ToIuylendiisocyanaten
und besteht im wesentlichen aus höher-
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molekularen Biuretpolyisocyanaten, Isocyanuratgruppen aufweisenden Polyisocyanaten und höhermolekularen Uretdion-Carbodiimid-
bzw. Uretonimingruppen enthaltenden Polyisocyanaten vorgenannter höhermolekularer Polyisocyanate.
Es wurden 600 g des Destillationsrückstandes in 1 Liter einer konzentrierten wäßrigen Ammoniaklösung 2,5 Stunden
bei 20O0C gerührt. Die weitere Aufarbeitung erfolgte wie
im Beispiel 1.
Ergebnis:
Ausbeute an Toluylendiamin, 364 g bestehend aus
74,5 % L 1LrH und 25,1 % |" l| NH2
NH0
2 δ
Ausbeute an oi,- und ß-Methylbenzimidazolon, 90,33 g bestehend
aus
CH-
0Η3γΓΝ^ΝΗ\=ο r
Gesamtmenge an wirklichem Abfall 37,2 g d.s. ~6% bezogen
auf eingesetzten Rückstand.
600 g des Destillationsrückstandes, der bei der Herstellung von 2,4-Toluylendiisocyanat anfällt, und welcher 22 Gew.-%
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NCO-Gruppen und 15 Gew.-% freies Diisocyanat enthält, wurden in 1 Liter einer konzentrierten wäßrigen Ammoniaklösung
2 Stunden bei 2OO°C gerührt. Die weitere Aufarbeitung erfolgte wie in Beispiel 1.
Ergebnis:
Ausbeute am 2,4-Toluylendiamin: 363,7 g zu 99 % aus
Ausbeute an ((.- und ß-Methylbenzimidazolon: 25,5 g bestehend
aus
20 %
und 80 %
Gesamtmenge am wirklichen Abfall: 35,1, d.s. ^6 % bezogen
aufeingesetzten Rückstand.
Wie in Beispiel 1 beschrieben werden 300 g des dort eingesetzten Destillationsrückstands unter Verwendung einer Lösung
von 240 g Harnstoff in 400 ml Wasser während 3 Stunden bei 200°C hydrolisiert. Nach erfolgter Aufarbeitung wie in
Beispiel 1 beschrieben wurden 127,1 g destilliertes Diamin erhalten. Die Ausbeute an Methylbenzimidazolonen betrug
58,9 g.
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Es wird entsprechend Beispiel 4 verfahren, jedoch als Hydrolysemittel
die Lösung von 3 3Og Ammoniumcarbonat in 400 ml Wasser eingesetzt. Es wurden 141,7 g an Diamin und 58,55 g
Methylbenzimidazolone erhalten.
Das in diesem Beispiel verwendete Rückstandsisocyanatgemisch fiel bei der Destillation des Phosgenierungsprodukts von
Hexamethylendiamin an und stellt eine schwarze Flüssigkeit mit einem NCO-Gehalt von 30,8 Gew.-% dar.
Variante A:
2OO Gew.-Teile dieses Rückstandsisocyanatgemisches werden
zunächst unter intensivem Rühren im Verlaufe von 2 Stunden in 1200 Gew.-Teile etwa 25 %iger wäßriger Ammoniaklösung
bei 2O-25°C eingetropft und zu einem pulvrigen, NH--C-NH-
Gruppen besitzenden Folgeprodukt des Rückstandsisocyanat umgesetzt. Die erhaltene wäßrige Dispersion, die ca. 270 Gew,-Teile
freies Ammoniak enthält, wird nun in einem 3 Liter Autoklaven 4 Stunden bei 200 C hydrolytisch zu Polyaminen
gespalten. Man läßt den Autoklaven auf Raumtemperatur abkühlen und erhält nach der Filtration des Autoklaveninhaltes lediglich
2 Gew.-Teile an braun-schwarzen unlöslichen Rückständen. Das zur Hydrolyse eingesetzte unlösliche Ruckstandsisocyanat-NH,-Umsetzungsprodukt
ist also in einer Ausbeute von ca. 99 %, bezogen auf eingesetztes Rückstandsisocyanatgemisch, in wasser
lösliche Polyamine hydrolysiert worden. In der braunen Lösung liegen Salze der Kohlensäure mit Ammoniak bzw. betainartige
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Salze des Hexamethylendiamins, von H3N-(CH2)g-N-(CH2)g-NH2
und höhermolekularer Polyamine vor (=Lösung A).
Die Lösung A wird im Wasserstrahlvakuum eingeengt, wobei Ammoniumcarbonat und Ammoniumbicarbonate thermisch dissoziieren
und im Destillat angereichert werden. Die betainartigen Salze der gebildeten Polyamine verbleiben im Sumpf. Nachdem der
flüssige Destillationssumpf auf etwa 310 Gew.-Teile eingeengt ist, werden 200 Gew.-Teile festes Natriumhydroxyd darin
gelöst. Hierdurch wird das gebundene CO2 in den Betainen
als Natriumcarbonat gebunden. Man kreist das im Destillationsrückstand vorliegende Wasser durch azeotrope Destillation
mit 800 Vol.-Teilen Toluol aus und engt anschließend die in Toluol gelösten Polyamine durch Destillation im Vakuum ein.
Man erhält ein leicht gelbliches Polyamingemisch in einer Ausbeute von 120 Gew.-Teilen.
Aus diesem Polyamingemisch lassen sich bei der Vakuumdestillation 62 Gew.-Teile reines Hexamethylendiamin abdestillieren.
Sp. 85°C/13 Torr. Im Rückstand verbleiben 58 Gew.-Teile goldgelbe Polyamingemische, die aus polymerhomologen Polyaminen
der Konstitution
H2N-(CH2)g-NH-(CH2)5-NH2
H2N- (CH2) 6-N- (CH2) 6-N- (CH3) ^NH3
H H
bestehen. Diese Polyamine mit primären und sekundären NH^ .a
Gruppen stellen wertvolle Vernetzer für Epoxyharze und Porj isocyanate dar.
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Variante B;
Eine gleiche Menge einer wie oben beschrieben hergestellten Lösung A kann ohne weitere Aufarbeitung zur Druck-Hydrolyse
von weiteren 400 Gew.-Teilen des isolierten unlöslichen Ruckstandsisocyanat-Ammoniak-Umsetzungsproduktes eingesetzt
werden. Hierbei wird die Hydrolyse durch Ammoniak, vorliegendes Ammoniumcarbonat und die kohlensauren Salze der
unter Variante A isolierten Polyamine ausgeführt. Die Aufarbeitung des Ansatzes erfolgt genau nach Variante A. Zur
Bindung des Kohlendioxids aus den kohlensauren Salzen der Polyamine werden 600 Gew.-Teile festes Natriumhydroxid zugesetzt.
Aufarbeitung, Extraktion und Isolierung der Polyamine erfolgt genau wie bei Variante A beschrieben. Ausbeute an
reinem Hexamethylendiamin: 182 Gew.-Teile. Ausbeute an polymerhomologen Polyamingemischen: 174 Gew.-Teile.
Man verfährt genau wie in Beispiel 6, Variante A beschrieben, ersetzt aber Ammoniak
a) durch 16 Mol Methylamin
b) durch 16 Mol Äthylamin.
Die Hydrolyse, Extraktion und Isolierung der Polyamine erfolgt genau wie in Beispiel 6, Variante A.
a*) Ausbeute an Hexamethylendiamin: 59 Gew.-Teile
Ausbeute an polymerhomologen Polyaminen: 57 Gew.-Teile
b1) Ausbeute an Hexamethylendiamin: 60 Gew.-Teile Ausbeute an polymerhomologen Polyaminen: 59 Gew.-Teile.
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Man verfährt genau wie in Beispiel 6, Variante A beschrieben, verwendet jedoch 200 Gew.-Teile eines flüssigen, braunschwarzen
Ruckstandsisocyanates, das bei der technischen Phosgenierung von 3,SjS-Trimethyl-S-amino-methyl-cyclohexylamin
= Isophorondiamin
erhalten wird. Das Ruckstandsisocyanat besitzt einen NCO-Gehalt
von 18,2 %. Hydrolytische Aufspaltung dieses Rückstandsisocyanates nach erfolgter Umsetzung der NCO-Gruppen
mit Ammoniak sowie Aufarbeitung und Isolierung der Polyamine erfolgt gemäß Beispiel 6, Variante A. Die unlöslichen
schwarzen Rückstände nach erfolgter Filtration betragen lediglich 6 Gew.-Teile, d. h. ca. 97 Gew.-% des Rückstandsisocyanates
werden hydrolysiert.
Ausbeute an 3,SjS-Trimethyl-S-amino-methyl-cyclohexylamin
(=Isophorondiamin): 71 Gew.-Teile, Sp. 99°C/O,3 Torr Ausbeute an höhermolekularen, nichtdestiliierbaren honiqartigen
Polyaminen: 76 Gew.-Teile.
Aus einem technisch minderwertigen, höhermolekularen Biuretpolyisocyanat,
das aus Hexamethylendiisocyanat und tert. Butanol im Molverhältnis 8 : 1 hergestellt wurde und durch
unsachgemäße Lagerung infolge Weiterreaktion der NCO-Gruppen mit Luftfeuchtigkeit in ein höhermolekulares Biuretpoly-
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isocyanat mit einer Viskosität von 150 000 cP/40°C umgewandelt worden ist, werden 2OO Gew.-Teile genau nach Beispiel
6, Variante A mit Ammoniak umgesetzt und anschließend unter Druck hydrolysiert. Unlösliche Anteile nach der Filtration:
1,8 Gew.-Teile, d. h. die Hydrolyse des eingesetzten Biuretpolyisocyanates erfolgt zu ca. 99 %.
Die Aufarbeitung, Extraktion und Isolierung des Hexamethylendiamins
und der höhermolekularen polymerhomologen Polyamine erfolgt genau wie in Beispiel 6, Variante A.
Ausbeute an Hexamethylendiamin:
59 Gew.-Teile, Sp. 85°C/13 Torr.
59 Gew.-Teile, Sp. 85°C/13 Torr.
Ausbeute an polymerhomologen Polyamingemischen der Konstitution
H2N-(CH2)6-N-(CH2)6-NH2
H
H
H-N- (CH-) ,-N- (CH-) C-NH- (CH-) -.-NH- :
2 26H 26 262
54 Gew.-Teile
Beispiel 10
Das in diesem Beispiel verwendete schwarz-braune Rückstandsisocyanatgemisch
wurde bei der technischen Phosgenierung von Anilin-Formaldehydkondensaten und destillativen Entfernung
von 4,4'-Diisocyanatodiphenylmethan erhalten. Durch unsachgemäße 3 monatige Lagerung
des Rückstandsisocyanates und Reaktion der NCO-Gruppen mit Luftfeuchtigkeit entstehen durch
Polyharnstoffbildung viskose Polyisocyanate. NCO-Gehalt 21,5 %.
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200 Gew.-Tie. dieses Rückstandsisocyanates werden genau
wie in Beispiel k, Variante A mit wäßriger Ammoniaklösung
in ein Polyharnstoffgemisch überführt und anschließend im
Autoclaven unter Druck hydrolysiert. Nach Abkühlung des Autoclaven werden die durch Hydrolyse erhaltenen aromatischen
Polyamingemische. die mit dem durch Hydrolyse entstandenen Kohlendioxyd keine leichtlöslichen betainartigen Salze bilden,
abfiltriert und getrocknet. Ausbeute: 145 Gew.-TIe.
Durch fraktionierte Kristallisation aus wenig Benzol können
19 Gew.-TIe. k,k'-Diaminodiphenylmethan isoliert werden.
Fp. 9"50C. 126 Gew.-TIe. der vorgenannten Ausbeute bestehen
ans ]somereneemisehen und mehrkernigen methylenverknüpften
aromatischen Polyaminen.
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Claims (4)
1) Verfahren zur Herstellung von organischen Polyaminen durch hydrolytische Zersetzung von undestillierbaren
Polyisocyanaten oder Destillationsrückständen wie sie bei der destillativen Aufarbeitung von organischen Polyisocyanaten
anfallen,,dadurch gekennzeichnet, daß man
die undestillierbaren Polyisocyanate oder Destillationsrückstände gegebenenfalls nach erfolgter Vorbehandlung
mit Ammoniak unter Umwandlung der vorliegenden Isocyanatgruppen in Harnstoffgruppen unter Druck bei einer
Temperatur von 100-3OO C mit wäßrigen Lösungen von primären oder sekundären Aminen, von Ammoniak oder von
unter den Reaktionsbedingungen Ammoniak abspaltenden Verbindungen zur Reaktion bringt.
2) Verfahren gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Umsetzung in Gegenwart von bis zu 10 Gew.-%, bezogen auf nicht destillierbares Polyisocyanat, bzw.
auf Destillationsrückstand an £-Caprolactam durchführt.
3) Verfahren gemäß Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß man die Umsetzung in Gegenwart von die Aufspaltung
von Isocyanurat-Ringen beschleunigenden Katalysatoren durchführt.
4) Verwendung der gemäß Anspruch 1-3 zugänglichen Polyamine als Rohstoff zur Herstellung von organischen
Polyisocyanaten durch Phosgenierung der in dem erhaltenen Polyamingemisch vorliegenden Polyamine mit ausschließlich
primären Aminogruppen.
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809831/0107
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