DE2758044A1 - Zufuehrvorrichtung zum zufuehren von dokumenten bei einem fotokopiergeraet - Google Patents
Zufuehrvorrichtung zum zufuehren von dokumenten bei einem fotokopiergeraetInfo
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Description
DR -ING. JIPL.-ΙΝΟ. M. SC. LlrL.-PHY'j. DR. DIPU,-PMYS.
A 42 589 b Anmelder: Savin Business Machines
u - 168 Corp.
14. Dez. 1977 Valhalla, New York 10595
USA
Beschreibung
Zuführvorrichtung zum Zuführen von Dokumenten bei einem Fotokopiergerät
Die Erfindung betrifft eine Zuführvorrichtung zum Zuführen von
Dokumenten bei einem Fotokopiergerät mit einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Abbildungsplatte, über die die Dokumente
mittels Transportiereinrichtungen hinweg zu einem Sammelbehälter bewegbar sind.
In der Patentanmeldung P 26 47 265 derselben Anmelderin ist
eine Zuführvorrichtung vorgeschlagen worden, bei welcher die zu kopierenden Originale mittels mehrerer paraleller, im Abstand
angeordneter Antriebsriemen über eine Abbildungsplatte
geführt werden. Die Antriebsriemen sind auf Antriebsvor richtungen
mit Antriebswalzen gelagert, wobei jeder Antriebsrieren ein unteres, an der Abbildungsplatte entlanglaufendes Trum
aufweist. Die Originale werden durch eine an der Oberseite der Antriebswalzenanordnung durch eine Einzugsöffnung in die Zuführvorrichtung
eingeführt und um die Antriebswalzen herum auf einen unteren Vorschubweg gelenkt, der durch die Antriebsriemen
und die Abbildungsplatte gebildet wird. Zum Kopieren werden sie durch mehrere nach oben weisende Finger angehalten,
welche an der entfernten Kante der Abbildungsplatte angeordnet sind. Die Finger können selektiv zwischen die Antriebsriemen
eingeschoben und aus dem Vorschubweg der Dokumente wieder herausbewegt werden. Bei einer der vorgeschlagenen Ausführungsformen werden die Originale nach dem Passieren der Finger längs
einer gekrümmten Vorschubbahn nach oben und nach Hinten um
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einen Winkel von etwas mehr als 180° abgelenkt und gelangen
zu einer Auslaßöffnung, aus der sie auf eine Stapelaufnahme abgelegt werden, die sich oberhalb der Antriebsriemen und der
Abbildungsplatte befindet.
Es hat sich herausgestellt, daß bei der Ablage von Originalen mit nach oben gebogenen Rändern die Kanten in die Vorschubbahn
der folgenden Dokumente hineinragen können, so daß es Schwierigkeiten bei dem Vorschub gibt, insbesondere besteht die Gefahr,
daß die Dokumente beschädigt werden und knittern. Man könnte dieses Problem zwar dadurch beseitigen, daß man die Höhe der
Auslaßöffnung erheblich steigert, dadurch wird jedoch die Bauhöhe der Vorrichtung ebenfalls erheblich größer. Außerdem besteht
die Gefahr, daß sich die Vorderkante der Dokumente bei
der Ablage umbiegt. Schließlich kann eine solche Konstruktion auch nicht mit Sicherheit ausschließen, daß nachfolgende Dokumente
von bereits abgelegten, umgebogenen behindert werden.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Zuführvorrichtung dieser Art derart zu verbessern, daß ohne Vergrößerung der Bauhöhe
eine störungsfreie Ablage der Dokumente selbst dann möglich ist, wenn vorher abgelegte Dokumente sich umgebogen haben.
Diese Aufgabe wird erfindüngsgemäß von einer Zuführvorrichtung
der eingangs beschriebenen Art gelost, die gekannzeichnet ist
durch eine Stapelaufnahme für die abzulegenden Dokumente mit
einer öffnung an der Oberseite, durch eine Vorschubeinrichtung zum Vorschieben des Dokuments von der Abbildungsplatte auf die
Stapelaufnahme durch dessen öffnung hindurch, durch ein an die Abbildungsplatte anschließendes, das Dokument von der Abbildungsplatte
längs einer gekrümmten Vorschubbahn lenkendes Führungselement mit einem Ausgabeteil, der relativ zu der öff-
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nung der Stapelaufnahme schräg nach oben und nach hinten verläuft,
und durch ein zweites, oberhalb der öffnung im Abstand angeordnetes Führungselement zur Führung der Vorderkante des
Dokuments und zur Einführung des Dokuments durch die Öffnung auf die Stapelaufηahme.
Das erste Führungselement leitet also das von der Abbildungsplatte
kommende Dokument längs einer nach hinten gekrümmten Bahn und gibt dieses Dokument an einem Ende der Stapelaufnahme
längs einer schräg nach hinten und nach oben verlaufenden Bahn ab. Das zweite Führungselement nimmt dieses schräg nach
oben und nach hinten bewegte Dokument an einer Stelle auf, die ausreichend weit oberhalb der Oberseite der Stapelaufnahme
gelegen ist und sich so weit hinter dem Auslaß des ersten Führungselementes befindet, daß ein Zusammentreffen mit einem
umgebogenen, bereits auf dem Stapel abgelegten Dokument nicht mehr möglich ist. Aus dieser Lage wird das Dokument vom zweiten
Führungselement nach unten auf dem Stapel abgelegt. Vorzugsweise umfaßt das erste Führungselement ein festes Führungsglied,
während das zweite Führungselement als ein an dem Aufnahmebehälter schwenkbar angelenkter Deckel ausgebildet ist.
Günstig ist es, wenn das zweite Führungselement durchsichtig ist.
Es kann vorgesehen sein, daß das zweite Führungselement mit seiner einen Seite oberhalb des oberen Teils des ersten Führungselementes
angeordnet ist.
Günstig ist es auch, wenn die Unterseite der Stapelaufnahme
mindestens eine Vertiefung zur Einführung der Finger bei der Entnahme des auf der Aufnahme abgelgten Stapels aufweist.
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Das zweite Führungselement kann einen erhöhten, zwischen dem
dem ersten Führungselement benachbarten Ende und dem gegenüberliegenden Ende gelegenen Mittelteil aufweisen.
Zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen kann vorgesehen
sein, daß das zweite Führungselement im Abstand zueinander angeordnete Längsrippen aufweist.
Gemäß einer v/eiteren Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß längs der Seite der Abbildungsplatte ein Stapelbehälter
für die zu kopierenden Dokumente angeordnet ist. Vorzugsweise weist dieser Stapelbehälter einen im wesentlichen horizontalen
Teil, eine längs dieses Teiles unter einem spitzen Winkel nach oben verlaufende Anschlagschiene sowie einen
schräg nach oben verlaufenden, an den horizontalen Teil anschließenden Teil auf.
Der Winkel zwischen horizontalem Teil und Anschlagschiene kann bei
etwa 45° liegen. Der schräg nach oben verlaufende Teil ist vorzugsweise um etwa 30° gegenüber dem horizontalen Teil geneigt.
Günstig ist es, wenn die Größe des horizontalen und des geneigten Teils derart gewählt ist, daß ein an der Anschlagschiene
anliegendes Dokument über das gegenüberliegende Ende des geneigten Teils hervorsteht.
Der beschriebene Stapelbehälter ist Gegenstand der Erfindung sowohl in Kombination mit dem ersten und dem zweiten Führungselement
als auch für sich allein, d.h. zur Verwendung bei Zuführvorrichtungen anderer Bauart. Insbesondere bei der Verwendung
des Stapelbehälters bei einer erfindungsgemäßen Zuführvorrichtung
mit erstem und zweitem Führungselement kann
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vorgesehen sein, daß der geneigte Teil des Stapelbehälters etwa auf der Höhe der Abbildungsplatte angeordnet ist. Günstig
ist es dann auch, wenn die Anschlagschiene parallel zur Seitenkante der Abbildungsplatte verläuft und dieser dicht benachbart
ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche und in diesen niedergelegt.
Die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren
Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1 einen Teilquerschnitt durch ein Kopiergerät mit
einer halbautomatischen Zuführvorrichtung gemäß
der Erfindung;
einer halbautomatischen Zuführvorrichtung gemäß
der Erfindung;
Fig. 2 eine vergrößerte Teilansicht der in Fig. 1 dargestellten Zuführvorrichtung;
Fig. 3 eine Teildraufsicht auf den vorderen Teil der in
Fig. 1 dargestellten Vorrichtung;
Fig. 4 eine Teildraufsicht auf den hinteren Teil der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung, wobei verschiedene
Teile weggelassen sind;
Fig. 5 eine Teildraufsicht auf einen Bogenhalter für die Vorrichtung der Fig. 1 und
Fig. 6 eine Teilschnittansicht längs Linie 6-6 in Fig. 5.
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Wie aus der Zeichnung ersichtlich ist eine allgemein mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete Zuführvorrichtung derart ausgebildet,
daß sie auf ein Fotokopiergerät 12 aufsetzbar ist, welches eine Vorderwand 14, eine Rückwand 16 und eine Oberseite
13 aufweist, an der eine Abbildungsplatte 20 aus Glas angebracht ist. Bei dem Fotokopiergerät 12 handelt es sich um
ein Gerät, bei dem die zu kopierenden Dokumente mit einer Längskante an der Vorderkante der Abbildungsplatte 20 und mit
dem oberen bzw. unteren Rand am rechten Rand der Abbildungsplatte 20 ausgerichtet werden. Für Fotokopiergeräte, bei denen
die Ausrichtung der Dokumente am linken Rand erfolgt, müssen die Elemente der Zuführrichtung einfach in umgekehrter Folge
angebracht werden.
Die Zuführvorrichtung 10 besitzt eine linke Seitenplatte 22 und eine rechte Seitenplatte 24, die im wesentlichen längs der
Abbildungsplatte 20 des Fotokopiergeräts 12 verlauft. Mit den rückwärtigen Teilen der Seitenplatten 22, 24 ist eine linke
bzw. eine rechte hintere Seitenplatte 34 bzw. 36 verbunden. Bügel 39 an dem Fotokopiergerät 12 dienen der Lagerung von
Schwenkzapfen 41, welche die hinteren Seitenplatten 34, 36
durchgreifen, so daß die gesamte Zuführvorrichtung von der Abbildungsplatte 20 des Fotokopiergerätes 12 abschwenkbar ist,
um das Kopieren von dicken Originalen, wie z.B. Büchern o. dgl., zu ermöglichen. Eine Blattfeder 43 drückt eine Nockenrolle 45
gegen eine fest an den Bügeln 39 gehaltene Nockenbahn 47 , so daß eine Zuhaltung für die abgesenkte Zuführvorrichtung 10 geschaffen
wird. Ein geeigneter (in der Zeichnung nicht dargestellter) Mikroschalter kann verwendet werden, um die abgesenkte
Position der Zuführvorrichtung 10 festzustellen. An der Innenseite des oberen hinteren Teils der Seitenplatte 24 ist femer
eine Anschlagschiene 43 zum Ausrichten der Dokumente angeordnet.
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Die Transporteinrichtungen der Zuführvorrichtung 10 umfassen eine vordere Riemenscheibenanordnung 40 mit einer Welle 42,
die zwischen den Seitenwänden 22 und 24 drehbar gelagert ist. Auf ihr sind im Abstand voneinander mehrere Riemenscheiben 44
im Abstand zueinander montiert. Eine rückwärtige Riemenscheibenanordnung 64 umfaßt eine Welle 66, auf der mehrere Riemenscheiben
63 im Abstand zueinander angeordnet sind. Die Welle 66 ist in den Seitenplatten 22 und 24 drehbar gelagert. Mehrere
einzelne Antriebsriemen 98 laufen über Riemenscheiben der vorderen und rückwärtigen Riemenscheibenanordnungen 40 bzw.
6 4 und bilden eine Förderbandschleife. Vorzugsweise sind die
Antriebsriemen etwa 1,25 cm breit und etwa 0,4 mm dick und bestehen aus einer textlien Basis mit Neopren oder einem synthetischen
Gummi, wie er beispielsweise von der Firma E. I. duPont de Nemours & Co. unter der Bezeichnung "HYPALON" vertrieben
wird. Ferner sind mehrere mit Flanschen versehene Spann rollen 114 vorgesehen, welche drehbar an den freien Enden von
federnden Metallstreifen 116 befestigt sind, deren anderes
Ende jeweils an einer Querstange 113 gehalten ist. Die Spannrollen dienen der Erzeugung einer geeigneten Spannung in den
Antriebsriemen 98.
Wenn ein Dokument, wie zum Beispiel ein Blatt Papier, kopiert werden soll, wird es mit der Bildseite nach oben auf eine
zwischen den Seitenplatten 22 und 24 befindliche Plattform 143 gelegt.Das Dokument wird dann längs der Plattform 148 und
quer zur Blattlängsrichtung von Hand bis zu einer Eingabeöffnung A vorgeschoben, welche sich in der Nähe des oberen Endes
der zweiten Riemenscheibenanordnung 64 befindet. Vorzugsweise ist die Plattform 143 an ihrem hinteren Ende mit einer Rampe
150 versehen, welche dem Dokument beim Eintreten in die Fördervorrichtung
durch die Eingabeöffnung A eine gewisse Stei-
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figkeit verleiht. Das Dokument wird dann um die rückwärtige
Riemenscheibenanordnung G4 herumgeleitet, und zwar längs
eines Transportweges, welcher durch Leiteinrichtungen in Form einer zylindrischen Führung 152 definiert wird.
Vorzugsweise werden die Dokumente aus einem Stapelbehälter 400 auf die Plattform 143 gelegt. Dieser Behälter ist rechts
der Zuführvorrichtung 10 in der aus den Figuren 5 und 6
ersichtlichen Weise angeordnet. Er weist einen rechteckigen, horizontalen, an der Oberseite des Kopiergeräts 12 befestigten
Teil 402, eine auf der Seite der Zuführvorrichtung 10 längs
dieses Teiles 402 verlaufende, nach oben stehende Anschlagschiene 404 und einen nach oben geneigten Teil 406 auf, der
sich auf der der Zuführvorrichtung 10 gegenüberliegenden Seite
an den horizontalen Teil 402 anschließt. Vorzugsweise besteht der Behälter 400 aus einem einstückig geformten Metallteil.
Die Anschlagschiene 404 ist vorzugsweise in Richtung auf den horizontalen Toil gebogen, mit dem sie einen Winkel von etwa
45° einschließt. Der schräg verlaufende Teil 406 ist gegenüber dem horizontalen Teil 402 um etwa 30° nach oben verlaufend
geneigt. Die einen Stapel 408 bildenden Dokumente werden auf den Behälter 400 mit der Druckseite nach oben derart aufgelegt,
daß di(i Seitenkante an dor Anschlagschiene 4O4 anliegt, wie
dies au5". rig. 0 ersichtlich ist. Der nach oben geneigte Teil
4Ol) schiebt die Dokumente gegen die Anschlagschiene 404, während Anschlagschiene 404 und geneigter Toil 406 zusammen
die angehobenen Suitenkanten der den Stapel 4Od bildenden Dokumente voneinander trennt. Die Anordnung des Behälters 4OO
relativ ;-.ui Zuführvorrichtung 10 erlaubt der Bedienungsperson,
J i c! Dokumente von dt.» η Behälter einfach JaJurch auf die Plattform
148 zu legen, laß die Dokumente von HanJ von dem Behälter
aL<jem:i.xien und gleichzeitig horizontal um (J()° gedreht werden.
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Mehrere Finger 158 sind selektiv durch geeignete öffnungen
in der zylindrischen Führung 152 hindurch bewegbar und in den Transportweg der Dokumente einschiebbar, um zu verhindern,
daß ein Dokument über einen vorgegebenen Punkt seines Transportweges
hinausgelangt. Die Finger 158 sind vorzugsweise ausgestanzt oder auf andere Weise aus einem einzigen Metallteil
168 oder aus einem anderen Material hergestellt. Der Finger 158 ist an einem Metallblock 169 befestigt, welcher von einer
Welle 170 getragen wird, die in den hinteren Seitenplatten 34, 36 drehbar gelagert ist, damit die Finger 158 in den Transportweg
für die Dokumente hinein- und aus diesen herausschwingbar sind.
Mehrere Antriebsrollen 120 mit niedriger Oberflächenreibung,
die auf der Welle 66 der rückwärtigen Riemenscheibenanordnung 64 in vorgegebenen Abständen vom rechten Ende der Welle angeordnet
sind und die den gleichen Durchmesser aufweisen wie die Riemenscheiben 68, unterstützen den Antrieb des Dokuments
längs des von der zylindrischen Führung 152 definierten Transportweges. Die Antriebswalzen 120 arbeiten mit mehreren Andruckwalzen
128 zusammen, welche vorzugsweise einen etwas geringeren Durchmesser besitzen und ferner vorzugsweise mit
Gummiringen 136 versehen sind, so daß sich eine Arbeitsfläche mit hohem Reibungsfaktor ergibt. Die Andruckwalzen 128 sitzen
auf einer drehbaren Achse 138, und zwar in Abständen, die der Lage der Antriebswalzen 120 entsprechen. Die Achse 138 ist: in
einer Mehrzahl von schwenkbaren Betätigungsarmen 140 gelagert,
so daß die Achse 133 relativ zu einer Achse 146 verschwenkt werden kann. Die Achsen 138 sowie 146 und die Betätigungsarme
140 sind derart angeordnet, daß die Andruckwalzen 128 an den Antriebswalzen 120 längs einer Linie zur Anlage kommen, die
zwischen Eingabeöffnung A und den Fingern 158 liegt. Wie sich
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aus der eingangs erwähnten Patentanmeldung P 26 47 265 ergibt, sind drei Betätigungsarme 140 zwischen den Achsen 146 und
vorgesehen. Nur der mittlere Betätigungsarm 140 übt ein Drehmoment
aus und erzeugt damit einen Anpreßdruck. Die äußeren Betätigungsarme 140 (nicht dargestellt) sind auf der Achse
146 lose getragen und dienen nur als Abstandshalter für die Achse 138. Die Achse 133 kann daher um einen begrenzten Betrag
um den Betätigungsarm 140 hin und her schwenken. Dadurch
können sich die Gummiringe 136 selbst justieren, so daß sich eine gleichmäßige Druckbeaufschlagung aller Ringe ergibt. Die
zylindrische Führung 152 weist in der Zeichnung nicht dargestellte Schlitze auf, die die Anlage der Antriebswalzen 120
an den Andruckwalzen 128 ermöglichen.
Normalerweise wird die beschriebene Dokumenteneinzugvorrichtung
in abgehobenem Zustand gehalten, wie er in Fig. 1 in gestrichelten Linien dargestellt ist. In diesem Zustand sind die Andruckwalzen
123 von den Antriebswalzen 120 abgehoben, und die Finger 158 sind in den Weg der Dokumente eingerückt, so daß
eine weite Bewegung derselben verhindert wird. Wenn die Einzugsvorrichtung in diesem abgehobenen Zustand ist, kann eine
Bedienungsperson ein Blatt Papier von Hand durch die Eingabeöffnung A in die Zuführvorrichtung einlegen und seine vordere
Kante an den Fingern 158 ausrichten. Sobald die Zuführvorrichtung
zur Aufnahme des zu kopierenden Dokuments bereit ist, werden die Finger 158 aus dem Transportweg ausgerückt, während
die Andruckwalzen 123 gleichzeitig an den Antriebswalzen 120 zur Anlage gelangen, wodurch sie das Dokument längs des
Vorschubweges bewegen.
Wenn das Dokument das untere Ende der zylindrischen Führung 152 verläßt, folgt es dann einem Transportweg, welcher durch
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die Abbildungsplatte 20 des FotokopiergerUts 12 sowie durch
eine rückwärtige Abschlußschiene 184 einerseits und eine Führungsplatte 186 andererseits begrenzt ist, welche in geringem
Abstand parallel zu der als Abbildungsplatte ausgebildeten Oberseite 20 zwischen den Seitenplatten 22 und 2 4 angeordnet
ist. Die Führungsplatte 136 erstreckt sich über die Abbildungsplatte 20 und über die Abschlußschiene 184 und besitzt eine
Reihe von Fingern 188, welche im wesentlichen nach oben und hinten verlaufen und zwischen die Antriebswalzen 120 sowie die
Riemenscheiben 68 greifen, um die Möglichkeit, daß ein Dokument zu der Oberseite der Führungsplatte 186 geleitet wird, auf
ein Minimum zu reduzieren.
Mehrere vordere und hintere Andruckrollen 190 und 192 sind gegenüber den inneren Antriebsriemen 9 8 angeordnet, um das
Dokument im engen Xontakt mit der Abbildungsplatte 20 zu halten,
wenn es über diese vorrückt. Die Andruckrollen 190, 192 werden durch Gewichte o. dgl. (nicht dargestellt) nach unten gegen
die Antriebsriemen 9 8 gepreßt. Die Führungsplatte 136 ist an
geeigneten Stellen mit öffnungen versehen, durch welche die Andruckrollen 19O, 192 hindurchgreifen und sich an die Antriebsriemen
98 anlegen.
/*n der Vorderseite der /Jjbildungsplatte 20 ist ein Anschlag
2O4 vorgesehen, der die Dokumente für das Kopieren anhält. Der Anschlag 204 ist in einem Gehäuse 202 angeordnet, welches
auf der Gbeiseite 13 des Kopiergerätes befestigt ist. Der Anschlag
204 v/oist mehrere nach oben weisende Finger 21O auf,
dio normalorv/eise von den Antriebsriemen 9d entfernt sind,
die jedoch nach oben zwischen die Antriebsriemen geschoben werden, so dall sie eine weitere Vorwürtsbewegung der Dokumente
n dor Abbildungnplatte 20 verhindern. Der Anschlag kann
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durch geeignete Mittel betätigt werden, beispielsweise durch eine Spule, wie dies in der Patentanmeldung P 26 47 265 ausführlicher
beschrieben ist.
Das Dokument wird längs der Abbildungsplatte 20 von den Antriebsriemen
9 8 fortbewegt, bis seine Vorderkante an den Fingern 210 des Anschlages anstößt, wodurch eine weitere Vorwärtsbewegung
verhindert wird. Die Antriebsriemen 9 8 gleiten nunmehr relativ zu dem Dokument und üben gleichzeitig eine
schwache Kraft aus, welche die Vorderkante des Dokuments bezüglich der Finger ausrichtet, falls das Dokument in eine
Schräglage verschoben worden sein sollte.
Wenn die gewünschte Anzahl von Kopien fertiggestellt ist, wird
der Anschlag 204 wieder betätigt, so daß die Finger 210 aus dem Transportweg für die Dokumente zurückgezogen werden. Das
Dokument kann dann von den Antriebsriemen 9 8 zu der Trennstelle B weitergeschoben werden. Eine Leitplatte 215, welche von einem
Stützteil 216 getragen wird, hat nach hinten und nach oben weisende, zwischen die Antriebsriemen 9 8 eintretende Finger
217, die gewährleisten, daß das Dokument an der Trennstelle B von den Antriebsriemen gelöst und nicht von diesen mitgenommen
wird. Die abgetrennten Dokumente werden dann längs einer nach oben gekrümmten Leitfläche 222 zu einer Stapelaufnahme 300 gelenkt,
die oberhalb der Antriebsriemen 9 8 und der Bildplatte 20 etwa parallel zu diesen verlaufend angeordnet ist. Das herausgeführte
Dokument wird dabei an der Innenseite der Leitfläche 222 durch erste Antriebswalzen 225 vorangeschoben, die
an dieser Innenseite angeordnet sind. In Vorschubrichtung im Abstand von diesem ersten Antriebsrad 225 sind weitere Antriebswalzen 226 an der Innenseite der Leitfläche 222 angeordnet.
Die Antriebswalzen 225 und 226 liegen an Laufwalzen 227 bzw.
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223 an, die gegenüber den Antriebswalzen 225 und 226 auf der
anderen Seite der Leitfläche 222 angeordnet sind. An geeigneten Stellen weist die Leitfläche 222 Schlitze 229 auf, durch
die die Laufwalzen 227 und 223 an den Antriebswalzen 225 bzw. 226 zur Anlage kommen. Die Antriebswalzen 225 und 226 sind auf
drehbar in den Seitenwänden 22 und 24 gelagerten Wellen 230 bzw. 231 gehalten. Diese Wellen 230 und 231 werden durch geeignete
Antriebsmittel angetrieben, beispielsweise durch einen Kettentrieb (nicht dargestellt). Die Laufwalzen 227 und 228
sind drehbar auf Wellen 237 bzw. 238 gelagert, die zwischen den Seitenwänden 22 und 24 gehalten sind.
In der Patentanmeldung P 26 47 265 ist eine ausführlichere
Beschreibung dieser Zuführvorrichtung enthalten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die verbesserte Ablagevorrichtung
der vorliegenden Erfindung nicht auf Zuführvorrichtungen der bisher beschriebenen Art beschränkt sind, sondern bei allen
Zuführvorrichtungen Verwendung finden kann, bei welcher Dokumente auf eine Stapelaufnahme geführt werden, die oberhalb der
nach oben gerichteten Abbildungsplatte angeordnet ist.
Die Stapelaufnahme 300 weist eine Unterseite 302 mit Seitenwänden 304 und 306 auf, wobei die Unterseite mit den Seitenwänden
vorzugsweise aus einem einzigen Werkstück aus Metall oder einem anderen Material gefertigt ist. Vorzugsweise weist die
Unterseite 302 eine oder mehrere Vertiefungen 308 auf, die die Einführung der Finger zur Entnahme des Dokumentenstapels
erleichtern. Die Seitenwände 304 und 306 sind an Stützteilen (Stützteil 216 und Querstange 118) befestigt. An der Seitenwand
304 ist eine Führung 312 befestigt, die an der Oberseite der DokumentenIeitflache 222 eine Ausgabeöffnung C bildet. Die Führung
312 verhindert so, daß eine Bedienungsperson unabsichtlich
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die Finger in den Weg der bewegten Teile im ßereich der Dokumentenvorschubbahn
bringt.
Der Stapelaufnahme 300 ist ferner ein Deckel 314 zugeordnet,
der vorzugsweise aus einem durchsichtigen Plastikmaterial besteht. Sein hinteres Ende ist durch Scharniere 316 gelenkig
mit der Vorderkante der Plattform 148 verbunden, so daß er zwischen einer offenen Stellung, in welcher der Zugang zu der
Stapelaufnahme 300 freigegeben ist, und einer geschlossenen Stellung verschwenkt werden kann, in welcher die Vorderkante
auf der Oberseite einer vorderen Abdeckung 318 aufliegt. An der Unterseite des Deckels 314 sind vorzugsweise mehrere Längsrippen
321 angeordnet, die verhindern, daß die Dokumente direkt an dem Deckel 314 reiben und dadurch elektrostatisch aufgeladen
werden. Die Längsrippen 321 sind etwa 1,6 mm breit und haben einen Abstand von etwa 5 cm. 0er Mittelteil des Deckels 314
zwischen Vorderkante und Hinterkante befindet sich eine Strecke χ oberhalb der Oberseite der Stapelaufnahme 300 und erstreckt
sich nach hinten bis über die Vorderkante des bereits auf der Aufnahme 300 abgelegten Dokumentenstapels 320. Die rückwärtige
Erstreckung des Mittelteils und der Abstand χ sind so gewählt, daß ein aus der Ausgabeöffnung C austretendes Dokument längs
des Weges D (Fig. 2) verschoben v/ird. Dieser Weg verhindert, daß das auf die Aufnahm*, transportierte Dokument zum Beispiel
mit einer nach oben gebogenen Kante 322 eines bereits auf der Stapelaufnahme 3OO abgelegten Dokumentes in Berührung kommt.
Die Form des Deckels verhindert auch weitgehend, daß die Vorderkante des Dokumentes bei der Transportbewegung nach unten
gebogen v/ird. Eine Fehlzuführung kann durch den durchsichtigen
Plastikdeckel hindurch leicht festgestellt werden. Wenn man die Dokumente entnehmen oder eine Falschzuführung korrigieren
will, dann wird der Deckel einfach geöffnet, so daß man einen
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-19-
A 42 589 b ΛΠΓ... .
14. Dez. 1977
Zugang zum Inneren der Aufnahme erhält.
Mit der beschriebenen Konstruktion ist die eingangs dargelegte Aufgabe gelöst. Es ist eine Dokumentenzuführvorrichtung geschaffen
worden, die jede störende Wechselwirkung zwischen bereits auf der Stapelaufnahme abgelegten Dokumenten und neu
zugeführten Dokumenten vermeidet. Dadurch ist diese Zuführvorrichtung im Betrieb sicherer als Zuführvorrichtungen bekannter
Bauart. Trotz dieser vorteilhaften Betriebsweise ist die Dokumentenzuführvorrichtung kompakt im Aufbau.
Selbstverständlich können einige der beschriebenen Merkmale und Unterkombinationen auch einzeln Verwendung finden. Auch
andere Abwandlungen der beschriebenen Erfindung sind möglich, die noch im Bereich der vorliegenden Erfindung liegen.
809827/0902
Leerse ite
Claims (19)
- Patentansprüche :Zuführvorrichtung zum Zuführen von Dokumenten bei einem Fotokopiergerät mit einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Abbildungsplatte, über die die Dokumente mittels Transportiereinrichtungen hinweg zu einem Sammelbehälter bewegbar sind, gekennzeichnet durch eine Stapelaufnahme (300) für die abzulegenden Dokumente mit einer öffnung an der Oberseite, durch eine Vorschubeinrichtung (225, 226, 227, 228) zum Vorschieben des Dokuments von der Abbildungsplatte (20) auf die Stapelaufnahme (300) durchein
dessen Öffnung hindurch, durch'an die Abbildungsplatte (20) anschließendes,das Dokument von der Abbildungsplatte (20) längs einer gekrümmten Vorschubbahn lenkendes Führungselement (222) mit einem Ausgabeteil, der relativ zu der Öffnung der Stapelaufnahme (300) schräg nach oben und nach hinten verläuft,und durch ein zweites, oberhalb der Öffnung im Abstand angeordnetes Führungselement (314) zur Führung der Vorderkante des Dokuments und zur Einführung des Dokuments durch die Öffnung auf die Stapelaufnahme (300). - 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Führungselement (314) von der einen Seite der Abbildungsplatte (20) bis zu einer Stelle hinter der der Abbildungsplatte (20) zugewandten Seite des Dokumentenstapels (320) führt.
- 3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Führungselement (314) an seiner von dem ersten Führungselement (222) entfernten Seite809827/090}-2-A 42 589 bschwenkbar mit der Stapelaufnahme (300) verbunden ist.
- 4. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Führungselement (314) durchsichtig ist.
- 5. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Führungselement (314) mit seiner einen Seite oberhalb des oberen Teils des ersten Führungselements (222) angeordnet ist.
- 6. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (302) der Stapelaufnahme (300) mindestens eine Vertiefung (308) zur Einführung der Finger bei der Entnahme des auf der Aufnahme abgelegten Stapels (320) aufweist.
- 7. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen parallel zu der Abbildungsplatte (20) eine die Dokumente aufnehmende Plattform (148) vorgesehen ist, deren eines Ende an der von dem ersten Führungselement (222) entfernten Seite des zweiten Führungselementes (314) anliegt, und daß an dem anderen Ende der Plattform (148) Führungselemente (152) vorgesehen sind, die das Dokument von der Plattform (148) längs einer nach unten gekrümmten Bahn über die Abbildungsplatte (20) führen.
- 8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das dem ersten Führungselement (222) abgewandte Ende des zweiten Führungselementes (314) schwenkbar an dem einen Ende der Plattform (148) befestigt ist.809827/0902A 42 589 b
- 9. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Führungselement (314) einen erhöhten, zwischen dem dem ersten Führungselement (222) benachbarten Ende und dem gegenüberliegenden Ende gelegenen Mittelteil aufweist.
- 10. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Teil des ersten Führungselementes (222) im wesentlichen auf gleicher Höhe liegt wie die Oberkante der Stapelaufnahme (300).
- 11. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand des zweiten Führungselementes (314) von der Stapelaufnahme (300) wesentlich größer ist als die Tiefe der Stapelaufnahme (30O).
- 12. Vorrichtung nach einem der vo!anstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Führungselement (314) im Abstand zueinander angeordnete Längsrippen (321) aufweist.
- 13. Vorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß längs der Seite der Abbildungsplatte (20) ein Stapelbehälter (400) für die zu kopierenden Dokumente angeordnet ist.
- 14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Stapelbehälter (400) einen im wesentlichen horizontalen Teil (402), eine längs dieses Teils (402) unter einem spitzen Winkel nach oben verlaufende Anschlagschiene (404) sowie einen schräg nach oben verlaufenden, an den horizontalen Teil (402) anschließenden Teil (406) aufweist.809827/090?-4-A 42 589 b
- 15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Winkel zwischen horizontalem Teil (402) und Anschlagschiene (404) bei etwa 45° liegt.
- 16. Vorrichtung nach einen der Ansprüche 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß der schräg nach oben verlaufende Teil (406) gegenüber dem horizontalen Teil (402) um etwa 30° geneigt ist.
- 17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe des horizontalen und des geneigten Teils (402 bzw. 406) derart gewählt sind, daß ein an der Anschlagschiene (404) anliegendes Dokument über das gegenüberliegende Ende des geneigten Teils (406) hervorsteht,
- 13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der geneigte Teil (406) etwa auf der Höhe der Abbildungsplatte (20) angeordnet ist.
- 19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlagschiene (404) parallel zur Seitenkante der Abbildungsplatte (20) verläuft und dieser dicht benachbart ist.809827/090?
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SAVIN CORP., 10595 VALHALLA, N.Y., US |
|
8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: STELLRECHT, W., DIPL.-ING. M.SC. GRIESSBACH, D., D |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |