DE2613780C3 - Lösbare Befestigungsvorrichtung für Lenkrollen in einem Möbelfuß o.dgl - Google Patents
Lösbare Befestigungsvorrichtung für Lenkrollen in einem Möbelfuß o.dglInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine lösbare Befestigungsvorrichtung
für Lenkrollen in einem Möbelfuß od. dgl. mit mindestens einem zwischen zwei mit konischen
Druckflächen versehenen Druckstücken gelagerten, gegen die Innenwand des Möbelfu°-es od. dgl. preßbaren
Spreizkörper, wobei der Abstand der Druckstücke voneinander über einen in den Hohlraum des Möbelfußes
od. dgl. eingreifenden und sich unter dem Lenkrollenlager abstützenden Schraubbolzen einstellbar ist.
Eine derartige lösbare Befestigungsvorrichtung ist z. B. durch das DE-GM 18 41 552 bekanntgeworden. Sie
dient dazu, Lenk- oder Laufrollen mit Möbelfüßen, mit in Möbelfüßen eingelagerten Hülsen, mit hohlen
Apparatebeinen od. dgl. so zu verbinden, daß diese beim Anheben der mit Rollen bestückten Möbel oder Geräte
nicht herausfallen können. Bei der bekannten gattungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ist von unten in die
Laufrollengabel ein das Rollenlager durchdringender Schraubbolüen gesteckt, der in die Höhlung des mit der
Rolle versehenen Gegenstandes eintaucht. Mit seinem äußersten Gewindeende wird er in ein mit Innengewinde
versehenes Druckstück geschraubt, während das andere gesonderte Druckstück sich von oben her gegen
die Rollenlagerschale abstützt. Zwischen diesen beiden Druckstücken ist ein Spreizkörper angeordnet, der mit
Teilen seines Umfangs durch dessen Aufweitung von innen an die Möbel- oder Apparatehöhlung preßbar ist.
Diese Aufweitung des Spreizkörpers geschieht durch Aufeinandel'zubeWegen der Druckstücke, was infolge
Drehens am Schraubbolzen bewirkt wird, wodurch das äußerste Druckstück näher zum inneren Druckstück
gezogen wird. An einander zugekehrten Flächen sind Druckstück und Spreizkörper parallel konisch ausgebildet,
so daß durch eine Relativbewegung zwischen
Druckstück und Spreizkörper in Längsrichtung eine Aufweitung des Spreizkörpers resultiert Die bekannte
Befestigungsvorrichtung hat den Vorteil, daß sie zu zuverlässig die Lenk- bzw. Laufrolle am Möbelstück
od. dgl. hält, wenn dieses angehoben wird.
Die bekannte Anordnung besitzt aber insbesondere den Nachteil, daß sich der Spreizkörper gegenüber den
Druckstücken verdrehen kann, wenn eine blockierte Lenkrolle in D.-ehrichtung um ihre Lenkachse beansprucht
wird. Hierdurch kann sich die Befestigungsvorrichtung insgesamt lockern oder lösen. Auch läßt der
mögliclie Spreizweg des vorgesehenen Spreizkörpers zu wünschen übrig, so daß die Einzelteile dieser
Befestigungsvorrichtung in ihren speziellen Abmessungen nur für einen sehr engen Toleranzbereich von zu
bestückenden Möbelfüßen, Rohren od. dgl. geeignet sind.
Bei einer anderen bekannten lösbaren Befestigung nach dem DE-GM 19 97 445 ist zwar eine tormschlüssige
Drehsicherung des Spreizkörpers gegenüber dem Rollenlager durch einen urngebogenen Sperrlappen
hergestellt, doch findet keine Sicherung zwisL-nen dem
Druckstück und dem einzigen Spreizkörper ntatL In einem oberen Bereich des Spreizkörpers angeordnete
Abflachungsflächen dienen zur Verhinderung eines Mitdrehens mit dem Schraubzapfen während der
Montage. Das Wirksamwerden dieser Abflachungsflächen setzt jedoch voraus, daß das Druckstück in den
Spreizkörper so weit eintaucht, daß diese Abfkchungsflächen
überhaupt wirksam werden können. Dies wiederum wird nur eintreten, wenn das zu bestückende
Aufnahmerohr entsprechend toleriert ist.
Bei einer weiteren, mit dem Gegenstand des DE-GM 19 97 445 sehr ähnlichen Befestigungsvorrichtung, welche
in den Unterlagen des DE-GM 19 62 380 beschrieben ist, findet keine Drehsicherung zwischen dem
Spreizkörper und dem Rollenlager Anwendung, so daß sich bei Einleitung eines Drehmomentes um die Achse
des Rückenbolzens bei blockierter Lenkrolle der Schraubbolzcn und damit die Befestigungsvorrichtung
insgesamt lösen können.
Weiterhin ist aus dem DE-GM 69 10 831 eine reibschlüssige Steckhalterung bekannt, die jedoch
weder über Spreizkörper, noch über Druckstücke im Sinne der Erfindung verfügt und daher dem Fachmann
keine Anregungen vermitteln kann.
Ausgehend von einer lösbaren Befestigungsvorrichtung
der im Oberbegriff des Patentanspruches 1 vorausgesetzten Art (DE-GM 18 41552) liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine lösbare Befestigungsvorrichtung
zu schaffen, die bei Verwendung günstig herstellbarer Bauteile und bei einfachem Aulbau
in besonderer Weise zur Anwendung an blockierbaren Lenkrollen geeignet ist und mit der relativ große
Toleranzbereiche der Aufnahme für den Spreizkörper überbrückbar sind.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß der Spreizkörper eine Mehrzahl von durch
Schlitze voneinander getrennte eigenbewegliche Klemmkörper besitzt und daß die Druckstücke, der
Spreizkörper und das Lenkrollenlager durch formschlüssig wirkende Mittel untereinander drehfest
verbunden sind.
Die Aufteilung des Spreizkörpers in eine Mehrzahl von zwar zusammenhängenden, jedoch in einem weiten
Bereich voneinander getrennten und getrennt wirkenden Klemmkörpefn ermöglicht nicht hur die Überbrük*
kung größerer Klemmdurchmesser, so daß ein und
derselbe Spreizkörper für Aufnahmerohre der verschiedensten
Durchmesser mit Vorteil verwendet werden kann, es ergibt sich auch der Vorzug, Spreizkörper mit
derart getrennten Klemmkörpern sehr einfach hersteilen zu können, was beispielsweise durch Fertigen des
Spreizkörpers als Kunststoff-Formteil möglich ist. Im
übrigen besitzt der Erfindungsgegenstand durch die Aufteilung des Spreizkörpers in mehrere solche
Klemmkörper den Vorzug, daß die neue Befestigungsvorrichtung sowohl in einem runden Aufnahmerohr als
auch in einem mehrkantigen äquivalenten Durchmessers sicher gehalten werden kann. Die drehfeste
Verbindung der Bauteile der Befestigungsvorrichtung durch formschlüssig wirkende Mittel untereinander und
gegenüber der Lenkrolle selbst schließt ein unbeabsichtigtes Wiederlösen der fixierten Befestigungsvorrichtung
auch dann aus, wenn auf eine Lenkrolle Drehbewegungen um deren Drehachse (die mit der
Achse des Schraubbolzens zusammenfällt) ausgeübt werden. Damit ist die Befestigungsvo -chtung nach der
Erfindung in besonders günstiger Weise auch für feststellbare Lenkrollen geeignet, insbesondere für
solche feststellbaren Lenkrollen, in denen mit Bezug zum Möbelstück genau definierte Blockierlagen eingehalten
werden sollen, wie dies beispielsweise bei Krankenhausbetten zum exakten Längs- oder Querverfahren
erwünscht ist. Der in Klemmkörper aufgeteilte Spreizkörper erweist sich somit in der Summe seiner
Vorzüge den einzelnen bekannten Befestigungsvorrichtungen überlegen.
Bezüglich der Anordnung der Klemmkörper ergibt sich eine vorteilhafte Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
dadurch, daß die Klemmkörper an der Stirnseite einer den Schraubbolzen umgebenden Hülse
angeordnet sind und gegenüber der Hülse in axialer und radialer Richtung vorstehen. Derartige Klemmkörper
weisen einen Werkstoffverbund mit der Hülse auf, der im Querschnitt relativ klein bemessen ist, so 'Jaß shh für
die Klemmkörper bei nur geringem Kraftaufwand über den Schraubbolzen große Verstellwege ergeben. Dadun
\ daß die Klemmkörper gegenüber der Hülse in axialer und radialer Richtung vorstehen, besitzen sie
große Federwege, die die Überdeckurg eines weiteren Toleranzbereiches ermöglichen und auch gleichzeitig
einer Rückstellung der Klemmkörper bei Lösen der Befestigungsvorrichtung behilflich sind.
Klemmkörper können sowohl an der oberen als auch
an der unteren Kante der Hülse vorgesehen sein, wodurch sich ein doppelt wirkender Spreizkörper
ergibt, dessen Klemmkörper an zwei Kreisringstellen im Möbelfußrohr od. dgl. durch Klemmung gehalten
sind, wodurch der zwischen dem Spreizkörper und der Rohrinnpnwand herrschende Reibschluß in vorteilhafter
Weise erhöht wird.
Zweckmäßig besitzt der entspannte Spreizkörper einen konischen, sich zu den Druckstücken hin
verjüngenden Außenmantel, und die zum Druckstück weisende Stirnfläche des Spreizkörpers ist unter
Einschluß eines V.inkels λ nach innen hin konkav eingewölbt bzw. im Längsschnitt kegelförmig verjüngt.
Hierdurch ergibt sich eine gewisse Vorspannbarkeit der
Klemmkörper mit der vorteilhaften Folge, daß erst nach einem gewissen Anziehen des Schraubbolzens die
Außenmantelflächen sämtlicher Klemmkörper vollflächig an der Rohriniienwand anliegen, so daß die
Klemmkraft nicht nur gut dosiert aufgebracht, sondern über eine große Anlagefläche zu Wirkung gelangt. Im
übrigen gestattet die Konizität des Spreizkörpers ein
leichtes Einführen desselben in den Möbelfuß od. dgl.
Durch die konkav eingewölbte bzw. sich kegelförmig unter dem Winkel α nach innen hin verjüngende
Stirnfläche des Spreizkörpers gelingt es, durch Anpressen an die Druckstücke zunächst die Umfangszonen an
die lnnenmantelfläche des Aufnahmerohres zu pressen, die im entspannten Zustand Untermaß besitzen. Auch
ermöglicht diese spezielle Ausbildung der Stirnflächen in Verbindung mit dem konisch gestalteten Außenmantel
des Spreizkörpers eine besonders gute Anpassung der Reibflächen des Spreizkörpers auch an den
Innenmantel eines größeren Aufnahmerohres.
Vorteilhaft Ut die der kegelförmig verjüngten bzw. eingewölbten Stirnfläche des Spreizkörpers zugewandte
Stirnfläche des Druckstücks unter Einschluß des Winkels β konvex bzw. kegelstumpfförmig ausgebildet,
wobei der Winkel β zumindest geringfügig größer ist als
der Winkel <x. Hierdurch wird sichergestellt, daß jeder Klemmkörper zunächst in der Zone geringeren
Querschnittes des Spreizkörpers nach außen gedrückt wird, wobei jedoch in der gewünschten Endlage, also in
der endgültigen Klemmstellung, eine vollflächige Auflage der einander berührenden Flächen des
Druckstückes einerseits und des Spreizkörpers andererseits erhalten wird.
In vorteilhafter Ausgestaltung der Klemmkörper sieht die Erfindung vor, daß jeder Klemmkörper des
Spreizkörpers klotzförmig mit etwa kreissektorabschnittförmig gestaltetem Querschnitt ausgebildet und
werkstoffeinheitlich mit der Hülse verbunden ist. Jeder dieser so erhaltenen Klemmkörperklötze ist zweckmäßig
mit einer axial gerichteten Aussparung, vorzugsweise einer in Richtung auf seine Stirnfläche geschlossenen
Aussparung versehen. Diese Aussparung gestattet, daß sich der Klemmkörper beim Anpressen an die
Innenwandung des Aufnahmerohres elastisch verformen kann, wodurch er sich möglichen Toleranzunterschieden
sehr leicht anzupassen in der Lage ist. Auch gestattet die Aussparung in Verbindung mit der Vielzahl
der vorgesehenen klotzförmigen Klemmkörper eine Anpassung des Spreizkörpers auch an Aufnahmerohre,
deren innerer Querschnitt von dem eines Kreises abweicht, insbesondere also auch für Vier- oder
Sechskantrohre.
Gemäß einer weiteren Ausführung nach dem Grundgedanken der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Hülse im Bereich ihrer mittleren radialen Symmetrieebene geteilt ist und daß ihre einander zugekehrten
Stirnkanten verzahnt sind. Durch die mittige Quertrennung der Hülse erhält man einen zweigeteilten
Spreizkörper bzw. zwei getrennte Spreizkörper, deren drehfeste Verbindung untereinander durch die in der
Trennebene vorgesehene Verzahnung zuverlässig bewirkt wird. Es werden so zwei identische Spreizkörper
erhalten, die rationeller hergestellt werden können, weil im Gegensatz zu einem Spreizkörper mit Hülse und
beidseitig an ihr angeordneten Klemmkörpern die geteilten Spreizkörper je für sich keine Hinterschneidungen
aufweisen.
Zur gegenseitigen Verdrehsicherung des oder der Spreizkörper mit der Lenkrolle und den Druckstücken
ist vorgesehen, daß wenigstens je ein Klemmkörper des Spreizkörpers mit einem axial nach außen gerichteten
Fortsatz versehen ist, der in eine korrespondierende Aussparung des anliegenden Druckstückes eingreift
Zweckmäßig sind zwei diametral gegenuberHeger.de
derartige Fortsätze und entsprechend zwei diametral gegenüberliegende korrespondierende Aussparungen
im anliegenden Druckstück angeordnet. Sieht man im Bereich der Lenkrollenlagerung ein besonderes Druckstück
Vor, so empfiehlt es sich, dieses mit wenigstens einem axial gerichteten Fortsatz zu versehen, welcher in
eine lagerseitige Ausnehmung eingreift und eine Ausnehmung einer gegebenenfalls zwischen Lenkrollenlager
und Möbelfuß od. dgl. vorgesehenen Abdeckkappe durchgreift. Dabei kann der Fortsatz des
Druckstückes aus einem einseitig freigeschniltenen, ausgeprägten Lappen gebildet sein, wobei die durch die
Freischneidung gebildete Aussparung als Aufnahme des am Klemmkörper angeordneten Fortsatzes dient. Die
Druckstücke können als Stanzteile aus gegebenenfalls prägeverformten Stahlblechscheiben erhalten werden.
Besonders zweckmäßig ist es, das dem Lenkrollenlager zugeordnete Druckstück als Kunstsloff-Formteil auszubilden,
welches in je gegenüberliegender Anordnung Ausnehmungen und Fortsätze besitzt. Die Wahl eines
geeigneten Kunststoffes macht dessen Verwendung für dieses weniger belastete Druckstück möglich. Das
andere, mit der Verschraubung des Schraubbolzens zusammenwirkende Druckstück ist hingegen zweckmäßig
aus Stahl gefertigt.
Die beschriebenen Verdrehsicherungsmittel bewirken,
daß sämtliche Teile der Befestigungsvorrichtung sich untereinander nicht verdrehen können. Der einzige
Reibschluß besteht bei der neuen Befestigungsvorrichtung ledigl'^h zwischen den Klemmkörpern der
Spreizkörper und der Innenwandung des zugeordneten Aufnahmerohres des Möbels. Bei dieser Reibverbindung
können aufgrund der besonderen Gestaltung und Anordnung der Befestigungsvorrichtung so große
Klemmkräfte übertragen werden, daß sich die Vorrichtung insgesamt durch einen extrem guten Halt selbst
dann auszeichnet, wenn bei einer blockierten Lenkrolle Kräfte auf diese ausgeübt werden, die die Lenkrolle um
ihre Lagerachse beanspruchen.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstandes sind in der nachfolgenden Beschreibung im einzelnen
erläutert und auf den Zeichnungen dargestellt. In ihnen zeigt
F i g. 1 einen Längsschnitt durch die Befestigungsvorrichtung mit entspannten Spreizkörpern in der Lösestellung
der Befestigungsvorrichtung,
Fig.2 eine der Fig. 1 entsprechenden Darstellung mit in der Klemmstellung befindlichen Spreizkörpern,
F i g. 3a die teilweise Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung,
F i g. 3b die teilweise Draufsicht auf die Befestigungsvorrichtung,
jedoch mit weggelassenem Druckstück,
F i g. 4 eine Explosionsdarstellung sämtlicher Einze1
teile der Befestigungsvorrichtung,
F i g. 5 und 6 Ansicht und Querschnitt des mit dem Schraubbolzen unmittelbar zusammenwirkenden oberen
Druckstückes, und
F i g. 7 und 8 Ansicht und Querschnitt des lenkrollenlagerseitigen
Druckstückes.
In den F i g. 1 und 2 sind von der Lenkrolle die Gabel
10, ferner die Innenkugelschale 11 und die Außenkugelschale
12 mit zwischengelagerten Kugeln 13 dargestellt Die Kugelschalen 11 und 12 sind dabei durch eine
Lagerbefestigungshülse 14 zusammengehalten. Durch die mittlere Bohrung der Lagerbefestigungshülse 14 ist
von unten her ein Schraubbolzen 15 durchgesteckt, der in -den Innenraum 16 eines Aufnahmerohres 17
eintaucht. Dieses Aufnahir.erehr 17 kann in einem
Möbelfuß als gesondertes Bauteil eingelagert sein; es kann sich bei diesem Aufnahmerohr 17 aber auch
unmittelbar uin einen Möbelfuß, ein Apparatebein
od. dgl. handeln, wobei dessen Querschnitt auch in Abweichung der dargestellten Form beispielsweise auch
vier^ oder sechskantig sein kann.
Auf das äußere Gewindeende 18 des Schfaubbolzens ο
15 ist ein stählernes Druckstück 19 aufgeschraubt. Dieses Druckstück 19 kann durch Anziehen des
Schrau!i£olzens in Richtung auf das Lenkrollenlager 14
bewegt werden.
Zwischen dem Druckstück 13 und dem Lenkrollenlager sind zwei untereinander identische Spreizkörper 20
aus Kunststoff angeordnet. Sie bestehen aus zueinander weisenden und aneinander anstoßenden Hülsenabschnitten
21, von denen in radialer und axialer Richtung VOi stehend klotzförmige Klemmkörper 22 vorkragen.
Diese Klemmkörper 22, von denen im dargestellten Beispiel an jedem Spreizkörper 20 sechs Stück
vorhanden sind, sind untereinander durch radial Vci laufende, an den üülscü endende Schlitze 23
voneinander distanziert.
Wie aus F i e. 1 ersichtlich, besitzen die Spreizkörper
20 einen sich jeweils nach außen verjüngenden konischen Außenmantel 24, der bewirkt, daß die
einzelnen Klemmkörper 22 erst nach Anziehen der Schraube an der Innenwandung 16a des Aufnahmerohres
17 voll anliegen. Ebenfalls im entspannten Zustand besitzen die Spreizkörper 20 äußere Stirnflächen 25, die
— bezogen auf den Längsschnitt — zum Mittelpunkt hin Unter Bildung des Winkels λ im wesentlichen konvex
bzw. kegelstumpfförmig eingewölbt sind. Die zur Stirnfläche 25 korrespondierenden Stirnflächen 26 und
27 des Druckstückes 19 und eines unteren Druckstückes
28 sind gleichsinnig kegelstumpfförmig bzw. konvex ausgebildet, der entsprechende Winkel β ist jedoch
größer als der Winkel α, wodurch beim Anziehen des Schraubbolzens 15 die einzelnen Klemmkörper zunächst
im Bereich ihrer jeweils außenliegenden Bereiche gegen die Innenwandung 16a des Aufnahmerohres
17 bewegt werden.
Die einzelnen Klemmkörper 22 besitzen axial gerichtete Aussparungen 29, die nahe ihrer jeweiligen
Außenwand angeordnet sind und sich nach innen hin öffnen. Infolge dieser Aussparungen 29 entstehen
Zonen 30 erhöhter Flexibilität mit dem Vorteil, daß sich die einzelnen Klemmkörper der jeweiligen Kontur der
Innenwandung 16a besonders vorteilhaft anpassen können. Im übrigen werden durch die Aussparungen 29
im wesentlichen überall gleichstarke Wandungen innerhalb der Spreizkörper 20 erhalten, was aus
formtechnischen Gründen günstig ist
Ebenfalls aus Gründen formtechnischer Vereinfachung bestehen die Spreizkörper 20 aus zwei gesonderten,
jedoch untereinander identischen Kunststoff-Spritzgußteilen, die an aufeinanderzu gerichteten
Stirnkanten 21a der Hülsen 21 aneinanderstoßen. Diese Stirnkanten 21a der Hülsen weisen eine Stirnverzahnung
31 auf, vermittels derer die Spreizkörper 20 an einer Verdrehung gegeneinander gehindert werden.
Zwischen dem unteren Spreizkörper 20 und dem Lenkrollenlager befindet sich ein weiteres Druckstück
28, welches in etwa analog dem Druckstück 19 ausgebildet ist, dessen konvexe Stirnfläche jedoch nach
oben gerichtet ist Im übrigen ist das untere Ende des Aufnahmerohres von einer nach oben offenen Abschlußkappe
32 überstülpt Da gemäß dem Vorschlag der Erfindung ausschließlich zwischen den einzelnen Klemmkörpern 22 und der
innenwandung 16a des Aufnahmerohres 17 Reibschluß herrschen soll, sind zwischen jeweils einander berührenden
Einzelteilen der Befestigungsvorrichtung formschlüssig wirkende Verdrehsicherungsmittel vorgesehen.
Diese bestehen aus ineinandergreifenden Voriiprüngen und Aussparungen. Im einzelnen sind an zwei
diametral gegenüberliegenden Klemmkörpern 22 jeweils nach außen weisende Fortsätze 33 vorgesehen, die
itiif entsprechenden Aussparungen 34 und 35 der Druckstücke 19 und 28 zusammenwirken. Das Druckütück
19 (Fig.5 und 6) besteht aus einem geprägten
Stahlstanzteil mit Innengewinde 36 und weist die Aussparungen 34 als einfache radiale Aushiebe 34 auf.
'Analoge Ausnehmungen besitzt das aus Kunststoff gefertigte Druckstück 28 (F i g. 7 und 8). Gemäß einer
weiteren möglichen Ausführungsform (Fig. 1, 2 und 4)
ist auch das Druckstück 2Sa als Mstsüstanz- und
•Prägeteil ausgebildet. Die zum Eingriff der Fortsätze 33 bestimmte Aussparung 35a ist hier durch Ausprägung
isines lappenartigen Fortsatzes 37a erhalten. Beim Kunststoff-Druckstück 28 sind analoge Fortsätze 37
lunterseitig werkstoffeinheitlich und stoffschlüssig mit angespritzt.
Die Fortsätze 37 bzw. 37a dienen zum Eingriff in eine an der Oberseite der Lagerbefestigungshülse 14
vorgesehene Einkerbung 38. Gleichzeitig durchdringen die Fortsätze 37 oder 37a korrespondierende Aussparungen
32a im Boden der Abschlußkappe 32. Zur Verdrehsicherung des Schraubbolzens 15 gegenüber
der Lagerbefestigungshülse 14 dient eine Sicherungsscheibe 39.
Die beschriebenen und dargestellten Mittel zur Gewährleistung einer absoluten Verdrehsicherheit
sämtlicher Einzelteile untereinander stellt sicher, daß — bei hinreichend hohen Klemmdrücken zwischen den
Klemmkörpern 22 und dem Aufnahmerohr 17, die jedoch aufgrund der speziellen Gestaltung der Spreizkörper
20 ohne weiteres erzielbar sind — bei blockierter Lenkrolle eine auf diese einwirkende Kraft mit Abstand
zur Drehachse (Achse des Schraubbolzens 15) dennoch eine Veränderung der Raumlage der Lenkrolle kaum
hervorrufen kann. Eine mit Bezug zum Möbelstück oder Apparat genau vorgenommene Lenkrollenfixierung
wird daher auch bei rauher Handhabung zuverlässig beibehalten.
Die neuartige Gestaltung der Befestigungsvorrichtung, insbesondere der Ausbildung der Spreizkörper 20,
besitzt überdies den Vorteil, daß durch nur sehr wenige Umdrehungen des Schraubbolzens 13 bei zugleich nur
geringer Schraubkraft hohe Klemmkräfte aufgebracht und übertragen werden können. Und schließlich
gestattet die Befestigungsvorrichtung nach der Lehre der Erfindung auch die Überbrückung recht unterschiedlicher
Formen und Innendurchmesser des Aufnahmerohres 17 mit nur einem Bausatz bestimmter
Größe. Praktische Versuche haben gezeigt daß Spreizkörper ein und derselben Größe zuverlässig mit
Innendurchmesserbereichen des Aufnahmerohres 17 gepaart v/erden können, deren die Durchmesseränderungen
ein Vielfaches derjenigen betragen können, wie es beispielsweise die Vorrichtung nach der DT-PS
11 91 943 gestattet
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (14)
1. Lösbare Befestigungsvorrichtung für Lenkrollen in einem Möbelfuß od. dgl, mit mindestens einem
zwischen zwei mit konischen Druckflächen versehenen Druckstücken gelagerten, gegen die Innenwand
des Möbelfußes od. dgl. preßbaren Spreizkörper, wobei der Abstand der Druckstücke voneinander
über einen in den Hohlraum des Möbelfußes od. dgl. eingreifenden und sich unter dem Lenkrollenlager
abstützenden Schraubbolzen einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkörper
(20) eine Mehrzahl von durch Schlitze (23) voneinander getrennte eigenbewegliche Klemmkörper
(22) besitzt und daß die Druckstücke (19,28, T&a),
der Spreizkörper (20) und das Lenkrollenlager (14) durch formschlüssig wirkende Mittel (33,34,35,35a,
37,37a, 38) untereinander drehfest verbunden sind.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spreizkörper (20) ein
Kunststoff-Formteil ist.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmkörper
(22) an der Stirnseite einer den Schraubbolzen (15) umgebenden Hülse (21) angeordnet sind und
gegenüber der Hülse in axialer und radialer Richtung vorstehen.
4. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmkörper (22)
sowohl an der oberen als auch an der unteren Kante der Hülse (2J) vorgesehen sind.
5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, uadurch gekennzeichnet, daß
der entspannte Spreizkörper (20) einen konischen, sich zu den Druckstücken VI9, 28, 2Sa) hin
verjüngenden Außenmantel (24) besitzt, und daß ferner die zum Druckstück weisende Stirnfläche (25)
des Spreizkörpers unter Einschluß eines Winkels α nach innen hin konkav eingewölbt bzw. im
Längsschnitt kegelförmig verjüngt ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die der kegelförmig
verjüngten bzw. eingewölbten Stirnfläche (25) des Spreizkörpers (20) zugewandte Stirnfläche (26, 27)
des Druckstücks (19, 28, 28a; unter Einschluß des
Winkels β konvex bzw. kegelstumpfförmig ausgebildet ist, wobei der Winkel β zumindest geringfügig
größer ist als der Winkel <x.
7. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Klemmkörper (22) des Spreizkörpers (20) klotzförmig mit etwa kreissektorabschnittförmig
gestaltetem Querschnitt ausgebildet und werkstoffeinheitlich mit der Hülse (21) verbunden ist.
8. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 7, dad-jrch
gekennzeichnet, daß jeder Klemmkörper (22) mit einer axial gerichteten Aussparung (29) versehen
ist, die vorzugsweise in Richtung auf die Stirnfläche (25) geschlossen ist
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 3 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß
die Hülse (21) Im Bereich ihrer mittleren radialen Symmetrieebene geteilt ist und daß ihre einander
zugekehrten Stirnkanteri (bei 31) verzahnt sind.
10. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß Wenigstens je ein Klemmkörper (22) des Spreizkörpers (20) mit einem axial nach außen
gerichteten Fortsatz (33) versehen ist, der in eine korrespondierende Aussparung (34, 35, 35a) des
anliegenden Druckstückes (19,28,2SaJ eingreift.
11. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet,
daß das der Lenkrollenlagerung (14) zugeordnete Druckstück (28, 28a; mindestens einen axial
gerichteten Fortsatz (37, 37a; aufweist, welcher in
eine lagerseitige Ausnehmung (38) eingreift und eine Ausnehmung (32a; einer gegebenenfalls zwischen
Lenkrollenlager und Möbelfuß (17) od. dgl. vorgesehenen Abdeckkappe (32) durchgreift
12. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Fortsatz (37a; des
Druckstückes (28, 28a; aus einem einseitig freigeschnittenen, ausgeprägten Lappen gebildet ist,
wobei die durch die Freischneidung gebildete Aussparung (35a; als Aufnahme des am Kiammkörper(22)
angeordneten Fortsatzes (33) dient
13. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckstücke (19S 28,2Sa,' Stanzteüe aus
gegebenenfalls prägeverformten Stahlblechscheiben sind.
14. Befestigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das den: Lenkrollenlager (14) zugeordnete
Druckstück (28) ein Kunststoff-Formteil ist, welches in je gegenüberliegender Anordnung Ausnehmungen
(35) und Fortsätze (37) besitzt.
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DE2613780C3 true DE2613780C3 (de) | 1979-04-19 |
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Families Citing this family (1)
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---|---|---|---|---|
US4969232A (en) * | 1989-08-03 | 1990-11-13 | Everest & Jennings, Inc. | Adjustable caster wheel assembly |
-
1976
- 1976-03-31 DE DE19762613780 patent/DE2613780C3/de not_active Expired
Also Published As
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DE2613780B2 (de) | 1978-08-24 |
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C3 | Grant after two publication steps (3rd publication) | ||
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