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Anlage zur Aufnahme und zum Transport von glühende
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Koks" Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Aufnahme und zum Transport
des auf der Koksseite von Verkokungsöfen ausgestoßenen glühenden Kokses, die aus
einem Kokskuchenführungswagen, aus einem Traggestell, das die Haube, die die Aufnahmefläche
für einen glühenden Kokskuchen überdeckt, aus einem Koksübernahmegefäß, das den
glühenden Koks aufnimmt und das mit dem fahrbaren Traggestell über Kupplungen verbunden
und mit diesen zusammen entlang einer Batterie von Horizontalkammeröfen verfahrbar
ist, besteht.
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Derartige Anlagen dienen dazu, die beim Ausstoßen und beim Transport
des glühenden Kokses auf der Koksseite von Verkokungsbatterien auftretenden Emissionen
aufzufangen und soweit möglich unschädlich zu machen. Bei diesen Emissionen handelt
es sich sowohl um Staub als auch um Gase, wie z.B. CO und 502. Diese Anlagen sind
im Rahmen der Bemühungen zur Verbesserung der Umwelt zu sehen und richten sich darauf,
die erwähnten Emissionen, zu denen auch die beim Füllen der Koksöfen auftretenden
Gase, sowie die Leckgase während des Verkokungsprozesses treten, unschädlich zu
machen.
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In diesem Zusammenhang sind u.a. sogenannte Löschgleishallen bekannt
geworden; sie erstrecken sich über die gesamte Länge einer Batterie und erfassen
daher auch die Leckgase. Die Leckgase und der glühende Koks belasten jedoch das
Tia in der Halle.
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Bekannt sind daneben die sogenannten Haubenwagen, die nur die Emissionen
beim Drücken der Koksöfen erfassen und unschädlich machen. Beim Transport des glühenden
Kokses, insbesondere durch nicht ausreichend verkokte Nester treten erhebliche Emissionen
auf, die bei Verwendung derartiger Haubenwagen unbeeinflußt in die freie Atmosphäre
entweichen können.
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Bekannt sind schließlich Behälterwagen mit einem Fahrgestell, das
eine Haube zum Auffangen der Emissionen und eine Entstaubungseinrichtung trägt,
sowie Auf fang-bzw. Fördereinrichtungen für den glühenden Koks. Bei
Behälterwagen
bevorzugt man eine direkte Löschung.
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Deshalb treten sehr starke Emissionen auf. Daher wird dem Fahrgestell
ein Container zugeordnet, der den glühenden Koks aufnimmtund rechtwinklig zur Behälterwagenfahrbahn
der Löschanlage aufgibt.
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Damit das Fahrgestell in der Behälterwagenfahrbahn laufend bewegt
wird, muß zwischen Container, d.h.
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Koksübernahmegefäß und Löschanlage immer wieder eine Brückenverbindung
hergestellt werden. Wegen der erheblichen Gewichte der Gesamtanlage und der notwendigen
Genauigkeit treten jedoch Probleme bei der Herstellung dieser Brückenverbindung
auf.
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Daher sind aufwendige Sicherheitsmaßnahmen bzw.
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-vorrichtungen notwendig. Nachteilig ist außerdem, daß sich die beschriebene
Einrichtung nicht für bereits bestehende Kokereien eignet, bei denen nämlich fast
ausnahmslos die notwendigen Löscheinrichtungen am Ende der Behälterwagenfahrbahn
und nicht seitlich davon angeordnet sind. Bestehen-de Kokereien können daher nur
mit erheblichem Kostenaufwand auf eine derartige Anlage umgestellt werden.
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Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, eine Anlage vorzuschlagen,
die ohne nennenswerten Mehraufwand auch in bestehende Kokereien eingebaut werden
kann und für Sicherung bei der übergabe des Koksübernahmege--fäßes in den Löschturm
nur einen minimalen Aufwand erfordert; dabei sollen die Ofeneinrichtungen nicht
mit zusätzlichen Gewichten beschwert und der Untergrund möglichst gleichmäßig belastet
werden.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemaß dadurch gelöst, daß dem Koksübernahmegefäß
Radsätze zugeordnet sind und daß das Koksübernahmegefäß auf einer Gleisanlage verfahrbar
ist, die innerhalb der Gleisanlage des Fahrgestells angeordnet ist. Hierdurch wird
eine fast gleichmäßige Gewichtsbelastung erreicht, die den Verzicht auf stärkere
Fundamente ermöglicht. Das beruht darauf, daß bislang das Gewicht des Koksübernahmegefäßes
vom Traggestell der Haube mitgetragen und deswegen das Traggestell entsprechend
stark ausgelegt werden mußte, während nunmehr das Gewicht des Koksübernahmegefäßes
über eigene Radsätze in die Fahrbahn abgeleitet wird. Im übrigen sind die mit dem
Behälterwagen verbundenen Vorteile, nämlich das Auffangen der Emissionen beim Drücken
und während des Transportes zum Löschturm sowie auf dem Rückweg auch mit der erfindungsgemäßen
Anlage verbunden. Es konunen jedoch noch weitere Vorteile aufgrund der einfacheren
und wenig kostenaufwendigen Wartung hinzu, die auf dem Fortfall der bisher notwendigen
Brückenverbindung beruhen. Die Anlagen sind im übrigen auch bei vorhandenen Kokereien
ohne nennenswerten Mehraufwand einzubauen.
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Die weitaus größten Emissionen entstehen während des Drückens des
glühenden Kokses. Daher wird während deses Vorganges ein möglichst enger und dichter
Abschluß zwischen Koksofen und Koksübernahmewagen bzw. Haube angestrebt. Eine direkte
Verbindung und damit eine Koksübergabe ohne entsprechende Emission wird erfindungsgemäß
dadurch erzielt, daß das Koksübernahmegefäß während des Koksdrückens und des Verfahrens
zum
Löschturm über Kupplungsorgane fixierbar mit dem Traggestell
und damit mit dessen Haube und der darauf angeordneten Entstaubungseinrichtung verbunden
ist und daß während des Koksdrückens eine lösbare Verbindung des Traggestells mit
dem Kokskuchenführungswagen besteht. Die Kupplungsorgane können z.B. als Kugel rund
sich erweiternde Halbschale ausgebildet sein, so daß sie automatisch und ohne großen
Regelaufwand Ungenauigkeiten ausgleichen. Solche Einrichtungen sind aufgrund ihrer
Robustheit und Einfachheit besonders für den Betrieb auf Kokereien geeignet.
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Das Koksübernahmegefäß und das Fahrgestell mit Haube und Entstaubungseinrichtungen
werden gemeinsam verfahren, nachdem der Koks aus der Kokskammer herausgedrückt und
in das Koksübernahmegefäß gefüllt ist.
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Das Koksübernahmegefäß wird somit ohne eigenen Antrieb bis zum Löschturm
gebracht. Um auch in diesem Bereich einen möglichst einfachen und sicheren Betrieb
zu gewährleisten, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, nur die Gleisanlage für das
Koksübernahmegefäß durch den Löschturm hindurch und noch einige Meter darüber hinauszuführen
und hinter dem Löschturm eine Zug- und Druckvorrichtung, die auf der Gleisanlage
verfahrbar ist, vorzusehen und zusätzlich vor dem Löschturm Vorrichtungen wie Schienenschalter
anzuordnen. Wegen der Ausmaße der Haube und ggf. der Entstaubungseinrichtung ist
es nicht zweckmäßig, eine Durchfahrtsmöglichkeit für die gesamte Anlage vorzusehen.
Mit Hilfe der Schienenschalter oder
der ähnlich wirkenden Vorrichtungen
ist eine einfache und sichere Trennung und Wiedervereinigung von Traggestell und
Koksübernahmegefäß möglich.
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Die Verlängerung der Gleise über den Kokslöschturm hinaus hat den
Zweck, einmal die Zug- und Druckvorrichtung verfahrbar zu gestalten und darüber
hinaus eine Möglichkeit zu erreichen, die im Notfall ein Aussetzen des Koksübernahmegefäßes
hinter dem Löschturm ermöglicht. Es ist allerdings auch möglich, die Zug- und Druckvorrichtung
stationär anzuordnen. Das hat den Vorteil, daß die Gleisanlage unter dem Löschturm
endet und damit eine automatische Fixierung des Koksübernahmegefäßes unterhalb bzw.
in dem Löschturm zu erreichen.
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Statt einer Zug- und Druckvorrichtung kann das Koksübernahmegefäß
erfindungsgemäß auch über einen eigenen Antrieb verfügen. Damit ist das Gerät beweglicher.
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Außerdem kann das Koksübernahmegefäß einfacher und schneller hinter
dem Löschturm ausgesetzt und repariert werden.
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Im Regelfall wird das Traggestell mit der Haube wartungsintensiver
sein als das Koksübernahmegefäß. Daher wird erfindungsgemäß für eine einfache und
kostengünstige Reparaturmöglichkeit dadurch Sorge getragen, daß jeweils mindestens
eine Schiebebahn für zwei Traggestelle mit Koksübernahmegefäß vorhanden ist, über
die die Einrichtungen auf ein Reparatur-und Abstellgleis verfahren werden kann.
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Damit ist gleichzeitig ein Platz für eine Reserveanlage geschaffen,
Die Schiebebahn führt zu einem Reparaturgleis, das sich nach beiden Seiten hin erstreckt,
so daß das Traggestell mit Haube und Entstaubungseinrichtung vom Koksübernahmewagen
getrennt werden kann. Damit ist eine optimale Reparaturmöglichkeit geschaffen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles
weiter erläutert und gekennzeichnet; es zeigen: Fig. 1 Schnitt mit Koksofen und
Transport und Entstaubungseinrichtung, Fig. 2 tbersicht, Fig. 1 zeigt deutlich die
aus dem Traggestell 4 und Haube 5 sowie Koksübernahmegefäß 1 bestehende Anlage.
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Dabei ist dadurch, daß auf die Darstellung der an sich bekannten Kupplungsorgane
verzichtet ist, verdeutlicht, daß das Koksübernahmegefäß 1 unabhängig von dem Traggestell
4 verfahren werden kann.
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Dargestellt ist in Fig. 1 der Moment, in dem das Traggestell 4 und
Koksübernahmegefäß 1 vor einem zu drückenden Ofen stehen und zur uebernahme des
glühenden Kokses bereit sind. Der glühende Koks wird über eine nicht dargestellte
Drückvorrichtung aus dem Koksofen 20 heraus und durch den Kokskuchenführungswagen
10 in das Koksübernahmegefäß 1 gedrückt. Der Kokskuchenführungswagen 10, der wie
der Ausdruck
besagt, den gesamten Kokskuchen, d.h. die Koksofenfüllung,
in das Koksübernahmegefäß 1 lenkt, ist auf dem Meistergang verfahrbar. Auf eine
detaillierte Darstellung des KokskuchenfUhrungswagens kann verzichtet werden, weil
es sich um eine bekannte Einrichtung handelt. Derartige Wagen werden meist über
Überleitung elektrisch angetrieben.
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Die beim Ausdrücken des glühenden Kokses hochsch-ießenden Emissionen
werden zunächst durch das Dach des Kokskuchenführungswagens 10 und dann durch die
Haube 5 abgeleitet bzw. aufgefangen. Auch auf die Darstellung der Entstaubungsvorrichtung
wird verzichtet, weil derartige Vorrichtungen bereits bekannt und ausreichend beschrieben
worden sind.
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Der Koks fällt durch den Raum, der durch den unteren Teil der Haube
5 gebildet wird durch und rutscht in das Koksübernahmegefäß 1 hinein. Das Koksübernahmegefäß
1 verbleibt auch während des Weges zum Löschturm 7, der in Fig. 2 dargestellt ist,
unter der Haube und wird vom Traggestell 4 mitgenommen. Dennoch fährt es auf einer
eigenen Gleisanlage 3 und verfügt über eigene Radsätze 2. Die Radsätze 2 können
beliebig unter dem Koksübernahmegefäß 1 angeordnet sein.
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Die Anordnung der Radsätze 2 kann so gewählt werden, daß die günstigste
Kraftverteilung erreichbar ist.
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Der Boden 17 des Koksübernahmegefäßes 2 besteht aus einer Schräge
17, die üblicher zwischen 27 und 450 Neigung aufweist, um ein einwandfreies Abrutschen
des Kokses auf die oksrampe 15 bzw. später auf das Band 14 zu ermöglichen.
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Man versucht, die Emissionen beim Drücken des Kokses zu verringern,
indem man das Kokspaket möglichst lange zusammenhält und möglichst schonend in das
Koksübernahmegefäß 1 hineinleitet.
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Hierzu können Einrichtungen in der Haube 5 und auf das Blech 18 nützlich
sein.
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Da das Koksübernahmegefäß unter dem Traggestell 4 verfahrbar ist,
steht das Traggestell 4 auf Stützen 16, die wiederum über Radsätze verfügen, die
auf der Gleisanlage 6 fahren. Diese Stützen 16 sind im dargestellten Beispiel nicht
gleich lang. Eine derartige Ausbildung ist nicht zwingend notwendig, sondern nur
zweckmäßig, um ein störungsfreies Abrutschen des Kokses zu ermöglichen bzw. Beschädigungen
der Radsätze der Stützen 16 durch den immer noch heißen Koks.
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zu vermeiden, Fig. 2 zeigt einen Teilausschnitt einer Kokerei, wobei
nur auf die Koksseite, d.h. also auf die Seite der Batterie 21, auf der der glühende
Koks anfällt und gelöscht werden muß, Gewicht gelegt ist Die batterie 21 besteht
aus einer Vielzahl von Koksöfen 20, Zwischen zwei Batterien 21 liegt der Kohlenturm
19. Von diesem Kohlenturm 19 wird die Kokskohle über sogenannte Füllwagen abgeholt
und dann von oben in die Koksöfen 20 gefüllt. Auf der Kokaseite sind die Gleisanlage
3 für das Koksübernahmegefäß 1 und die Gleisanlage 6 für das Traggestell 4 verlegt.
Die Anlage 1, 4, 5 wird auf den Gleisanlagen 3, 6 bis zum Löschturm 7 verfahren.
Dann wird das Koksübernahmegefäß 1 abgetrennt und über die Zug- und Druckvorrichtung
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unter den Löschturm gezogen. Nach erfolgtem Ablöschen des Kokses wird dann das Koksübernahmegefäß
wie der aus dem Löschturm 7 heraus und unter die Haube 5 des Traggestells 4 geschoben
und mit diesem zusammen verfahren. Der abgelöschte Koks wird während der Rückfahrt
auf die freien Flächen der Koksrampc verteilt.
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In der Darstellung ist gezeigt, daß die Gleisanlage 3 über den Löschturm
hinausgeführt ist. Auf dem Ende der Gleisanlage 3 ist die Zug- und Druckvorrichtung
9 staioniert, die auf diese Art sehr beweglich und leicht austauschbar bzw. reparierbar
ist. Falls sich während des Betriebes herausstellt, daß das Koksübernahmegefäß 1
schnell und ohne Behinderung des übrigen Betriebes repariert werden muß, kann dieses
über die Zug- und Druckvorrichtung 9 hinweggehoben und repariert werden, während
ein Reservekoksübernahmegefäß bereitgestellt wird.
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Mit Hilfe der Schiebebrücke 11 vaird die gesamte Anlage 1, 4, 5 ausgesetzt
und auf dem Reparaturgleis 12 überholt. Dabei kann das Koksübernahmegefäß 1 getrennt
ausgefahren und abgestellt werden.
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Patentansprüche
L e e r s e i t e