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DE2543685A1 - Feuerfeste dichtungen - Google Patents

Feuerfeste dichtungen

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DE2543685A1
DE2543685A1 DE19752543685 DE2543685A DE2543685A1 DE 2543685 A1 DE2543685 A1 DE 2543685A1 DE 19752543685 DE19752543685 DE 19752543685 DE 2543685 A DE2543685 A DE 2543685A DE 2543685 A1 DE2543685 A1 DE 2543685A1
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DE
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seal
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interior
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Bernard Dixon
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Dixon International Ltd
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Dixon International Ltd
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Publication date
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  • Building Environments (AREA)
  • Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)

Description

Dr.W. PFEIFFER
PATENTANWALT
8 MÖNCHEN 40
UNGERERSTR. 25 TELEFON 333626
DIXON INTERNATIONAL LIMITED, Pampisford, Cambridge,
England
Feuerfeste Dichtungen
Die Erfindung betrifft die Anwendung eines Materials, das anschwillt, wenn es heißem Rauch oder Flammen ausgesetzt ist und in dem schwellenden Zustand eine feuerhemmende Absperrung bildet. Dieses Material wird in dieser Beschreibung als anschwellendes Material (intumeszierendes Material) bezeichnet. Dieses Material wird als feuerfeste Absperrung oder Dichtung von Spalten verwendet, z.B. zwischen einer Türe und dem Türrahmen oder entsprechenden Teilen eines Fensters.
Bisher wurde eine Nut in den Konstruktionsteilen vorgesehen und das Material, das mit etwa 1 Gew.-% Glasfasern vermischt worden ist, wurde in diese Nut direkt eingebracht. Ein solches Verfahren ist unzureichend,
weil diese Nut eingeschnitten werden muß, wenn die Konstruktion nicht bei der Herstellung bereits mit einer Nut versehen worden ist. Weiter hat das Materials, das
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_ O mm.
bisher im Handel erhältlich ist, nur die Form von Streifen und wird gewöhnlich in Streifen mit 2 mm Dicke und 10 mm Breite angewandt. Diese Streifen sind ziemlich schwierig zu handhaben und bisher mußten sie in die Nut an Ort und Stelle eingeklebt und vorzugsweise so tief in die Konstruktion eingelegt werden, daß das Material nicht hervorsteht, um dadurch das Risiko der Beschädigung zu vermeiden. Weiter ist praktisch nur die äußere Oberfläche des Materials zunächst nur dem Feuer ausgesetzt und nicht die anderen Oberflächen dieses Materials.
Die Erfindung bezweckt daher,die Verwendung des Materials als feuerhemmende Schicht oder Sperre zu erleichtern.
Gemäß der Erfindung wird das Material von einem Halter gehalten, in den es vorzugsweise eingelegt wird und der an der Konstruktion versteckt werden kann. Der Halter besteht vorzugsweise aus einem Material mit hoher Wärmeleitfähigkeit, z.B. Aluminium,und hat ein streifenförmiges Profil, obwohl es wünschenswert sein kann, ihm die Form einer Platte zu geben, die eine Vielzahl von solchen Haltern aufweist, welche parallel zueinander verlaufen und durch schwache Verbindungen an ihren Längsrändern miteinander verbunden sind, so daß die Halter leicht voneinander getrennt werden können, wenn dies erforderlich ist.
Bei Verwendung kann der Halter in eine vorgefertigte Nut in derKonstruktion eingesetzt oder auf einer nicht vorbehandelten Oberfläche mit Schrauben oder anderen Befestigungseinrichtungen befestigt werden. Tatsächlich kann mit dem Halter nach der Erfindung das intumeszierende
I.
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Material auf eine bestehende Konstruktion aufgebracht werden, die normalerweise als hierfür als ungeeignet betrachtet wird, z.B. auf Konstruktionen aus Eisen oder Glas, die aufgrund der hohen Kosten oder der Unbearbeitbarkeit nicht mit einer Nut versehen, werden können, in die das anschwellende Material direkt eingelegt wird. Der Halter jedoch kann auf Eisen oder Glas befestigt werden.
Der Halter mit dem in ihm enthaltenen Material wird vorzugsweise mit einem Streifenprofil aus einem Metall mit hoher thermischer Leitfähigkeit installiert, das an der gegenüberliegenden Seite des Spaltes so angeordnet ist, daß es zu dem anschwellenden Material hinweist und auf dieses die Wärme abstrahlt, die durch den Metallstreifen bei Feuerausbruch aufgenommen wird.
Der Halter kann außerdem als Abdichtung gegen Luftzug ausgebildet sein, indem eine elastische Dichtung in ihm vorgesehen ist, welche nicht feuerbeständig ist und sich parallel zu dem anschwellenden Material erstreckt.
Das Material in Streifenform kann in dem Halter befestigt werden, indem eine Klebstoffschicht in den Halter vor Einsatz des Materialstreifen eingebracht wird oder indem die Flansche des Halters das Material zurückhalten.
Eine andere Möglichkeit gemäß der Erfindung, das Material in dem Halter zu halten, besteht darin, das Material selbsttragend auszubilden, so daß es sich bei normaler Handhabung und bei normalem Gebrauch in dem Halter selbst halten kann. Zum Beispiel kann das Material, wenn es sich einmal in dem Halter befindet, einer Wärmebehandlung unter-
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worfen werden, die gerade ausreicht, das Material so weit anschwellen zu lassen, daß es selbst fest und formschlüssig in den Halter eingreift.
Bei einer weiteren Ausführungsform werden in das Material eine oder mehrere Zusätze eingebracht, oder das Material mit diesen imprägniert, die bewirken, daß das Material zusammenbindet und sich ebenfalls mit dem Halter verbindet oder die selbst abbinden oder so aktiviert werden können, daß sie mit oder ohne Wärmebehandlung als Bindemittel wirken. Ein geeigneter Zusatz kann Wasser oder ein anderes Lösungsmittel, z.B. Äthoxol, oder ein Zusatz sein, der durch Wasser oder ein anderes Lösungsmittel zwecks Bewirkung einer Bindung oder durch Wärme oder ein Mittel aktiviert wird, weiches eine Polymerisation bewirkt oder die Polymerisation fördert und dadurch bindet. Tatsächlich kann jeder geeignete Zusatz, der die erforderliche Bindung fördert, verwendet werden. Das Zusatzmittel kann aus einem Weichmacher bestehen oder einen Weichmacher enthalten, hauptsächlich um das Risiko zu verringern, daß das Material leicht bricht und zu ermöglichen, daß Asbest oder Glasfasern, die gewöhnlich in dem Material zur Befestigung eingebracht sind, weggelassen werden.
Das Zusatzmittel kann in einigen Fällen bereits mit dem anschwellenden Material vermischt sein, wenn es zuerst in den Halter eingebracht wird. In diesem Fall kann es Polyvinylacetat/ -chlorid oder Phosphorsäure oder Natriumsilikat oder Zucker in Form von Sirup oder Puder sein. Ein Erhitzen der Mischung in dem Halter bis auf etwa 100°C kann ausreichend sein, um die Bindung des Materials zu erreichen. Alternativ kann das Imprägnieren mit Wasser
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und Trocknen notwendig sein, um die Bindung zu bewirken.
Wenn das Material sich in dem Halter befindet, kann es hierauf mit Epoxyharz oder Polyurethanharz überzogen werden.
Wenn der Halter dem Angriff chemischer Einflüsse unterworfen ist, kann er entsprechend geschützt werden, z.B. kann ein Aluminiumhalter anodisiert werden.
Das Material nach der Erfindung kann die Form eines Streifens haben, oder es kann, wenn es zuerst in den Halter eingebracht wird, pasten- oder puderförmig sein.
In Form einer Paste wird es vorzugsweise aus einer Düse in den Halter extrudiert und in Form von Puder kann es mit einem Trichter eingebracht werden. Der Halter wird zweckmäßigerweise an der Düse oder dem Trichter vorbeibewegt. Die Paste oder der Puder.kann in den Haltern durch Mikrowellenvibration verdichtet werden, die Ultaschallfrequenz hat und/oder es kann in den Haltern abgestrichen werden, indem diese Halter, welche mit dem Material gefüllt sind, durch eine Lehre oder ein Streichmaß oder einen Schlitz in einem elastomeren Material, zum Beispiel, gefüllt werden.
Der Halter besteht vorzugsweise aus einem Material hoher Wärmeleitfähigkeit, z. B. aus Aluminium oder Kupfer oder einer geeigneten Legierung dieser Metalle. Er kann aus korrosionsbeständigem Stahl oder einem geeigneten Nicht-Metall, z.B. Polyvinylchlorid oder anderen synthetischen Kunststoffen oder Graphit bestehen. In einem kontinuierlichen Verfahren kann der Halter zweckmäßigerweise mit dem Material beschickt werden, während er noch heiß aus
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der Extrudermatrize kommt. Eine andere Wärmebehandlung oder Trockenbehandlung des Materials in dem Halter 'kann durch Erwärmen des Halters oder durch Bestrahlung des Materials mit Infrarotstrahlung oder durch Erwärmen mit anderen Formen von elektromagnetischer Energie erfolgen.
Bei einer anderen Ausführungsform nach der Erfindung wird das Material wenigstens zum Teil durch die innere Form des Halters gehalten. Die Wände, die den inneren Raum bilden können, von einer öffnung, durch die das Material während des Anschwellens austritt, divergieren und/oder ein inneren Teil oder der innerste Teil des Innenraums kann gegenüber der öffnung abgedeckt sein, indem der Querschnitt des Halters sich ändert oder sich die Richtung der Wand zwischen der öffnung und dem inneren Teil oder innersten Teil des Innenraums sich ändert.
Die Erfindung besteht weiter darin, daß der Wärmetransport von einer Grenzschicht, die eine äußere Schicht oder eine das Material umgebende Schicht ist, zu einer inneren Schicht des Materials, die noch nicht angeschwollen ist oder nicht vollständig angeschwollen ist, dann verzögert wird, wenn die Anordnung dem Feuer so weit ausgesetzt ist, daß das Material in der Grenzschicht zu schwellen beginnt. Der Ausdruck "umgebende Schicht" wird verwendet, weil nicht nur die äußere Schicht des Materials der Wärme ausgesetzt wird, sondern auch der Materialkörper, der den Halter einschließt, wenn, wie es vorzugsweise der Fall ist, der Halter ein guter Wärmeleiter ist. Die Materialmasse, die auf diese Weise eingeschlossen ist, würde
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-· 7 —
mit Ausnahme der Wärmeleitung durch den Halter weitgehend von der Konstruktion, die gewöhnlich aus Holz besteht, abgeschirmt werden, in die der Halter eingebracht wird.
Es wurde gefunden, daß eine solche Verzögerung des Wärmetransports von der oben genannten Grenzschicht nach innen durch die Verwendung eines Zuckers oder anderen Materials, z.B. Monopentraärythritil oder hydratisiertes Natriummetasilikat bewirkt werden kann, das unter Feuereinwirkung eine Sperre mit niederer Wärmeleitfähigkeit in der Grenzschicht des Materials bildet mit dem zeitweiligen Ergebnis, daß der Wärmetransport zu der Grenzschicht und zu der oben erwähnten inneren Schicht entsprechend begrenzt wird und die Geschwindigkeit des Anschwellens verlangsamt. Die Sperre resultiert teilweise aus dem Verkohlen des Zuckers oder des Monopentraarythritols, wenn ein solcher Stoff angewandt wird. Der Vorteil der Bildung der Sperre ergibt sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele.
Das anschwellende Material wird gemäß der Erfindung vorzugsweise in einer solchen Menge in dem Halter verwendet, die die Menge (nachstehend als Basisstreifen bezeichnet) überschreitet, die bisher im Handel erhältlich ist und gemäß dem Stand der Technik angewandt wird. Der Basisstreifen ist 10 mm breit und 2 mm stark. Gemäß der Erfindung wird ein Streifen oder eine Schicht aus Material verwendet, die 25 bis 50 % dicker als der Basisstreifen ist, um eine Reserve zu erhalten, die ein Schrumpfen und ein Verziehen der Konstruktion, die abgedichtet werden soll, unter Brandbedingungen ausgleicht.
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Anhand der Figuren wird die Erfindung beispielsweise erläutert.
Figur 1 zeigt eine Endansicht einer Ausführungsforin einer Dichtung nach der Erfindung.
Die Figuren 2, 3 und 4 zeigen Endansichten einer zweiten, einer dritten und einer vierten Ausführungsform der Dichtung nach der Erfindung, wie sie für Türen und Türrahmenkonstruktionen verwendbar sind, und
die Figuren 5 bis 8 zeigen Endansichten von weiteren Ausführungsformen der Dichtung nach der Erfindung, die in Nuten einer Konstruktion eingelegt werden können.
In der nachstehenden Beschreibung und in den Zeichnungen werden einander entsprechende Teile mit entsprechenden Bezugszeichen bezeichnet.
Die Endansicht in Figur 1 zeigt ein längs gestrecktes Aluminiumprofil 10 mit Flanschen, das einen offenen Kanal bildet, in dem ein Streifen aus dem anschwellenden Material 11 nach der Erfindung gehalten wird, welches in den Halter 10 eingeschoben ist.
Bei der Ausführungsform nach Figur 2 ist der Querschnitt des Halters abgeändert. Der ü-förmige Teil des Halters nimmt den Streifen aus dem anschwellenden Material 11 nach der Erfindung auf. Parallel zu ihm ist ein zweiter Kanal 12 angeordnet, aus dem eine erste Dichtung 13 herausragt.
Der in Figur 2 dargestellte Halter ist in einer Nut eines
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Türenfrieses 14 angeordnet. Die Türe 15 hat ebenfalls eine Nut, in der sich ein an den Halter 10 anschließender Streifen 16 befindet. Der Streifen 16 besteht aus Aluminium und er ist so gelegen, daß, wenn die Türe 15 geschlossen ist, dieser Streifen 16 Wärme bei Feuerausbruch absorbieren kann, so daß diese Wärme links von der Dichtung 13 an der Dichtung vorbeigeleitet und zu dem anschwellenden Material 11 gestrahlt wird. Der Streifen 16 dient dem gleichen Zweck, wenn der Feuerausbruch rechts an der Dichtung 13 erfolgen sollte.
Der Streifen 16 kann auch zusammen mit dem in Figur 1 dargestellten Halter verwendet werden, der keine elastische Dichtung aufweist.
Der Halter 10 und der Streifen 16 können in üblicher Weise befestigt werden, beispielsweise mit Schrauben.
Bei der Ausführungsform nach Figur 3 hat der Halter 10 einen Fuß 17, mit dem er durch Schrauben an die Außenseite eines Türanschlages 18 befestigt werden kann. Der Halter 10 kann zusammen mit einem Aluminiumstreifen 16 Verwendung finden, der an der Türe 15 befestigt ist.
Bei der in Figur 4 dargestellten Ausführungsform weist der Halter 10, der aus einem längsgestreckten Aluminiumprofil mit einem kanalförmigen, einseitig offenen Querschnitt besteht, eine Anschlagdichtung 13, beispielsweise aus einem Neoprenschlauch, der in eine Nut 12 eingelegt ist, die von weiteren Nuten flankiert wird. In diesen flankierenden Nuten befinden sich Streifen aus anschwellendem Material nach der Erfindung. Der Halter 10 ist an einem Fensterbrett oder einer Schwelle 19 befestigt. Er kann jedoch auch an einer anderen Stelle der Türöffnung angebracht sein, beispielsweise als Er-
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satz- oder Hilfsanschlag für die Türe neben den senkrechten Friesen oder dem oberen waagrechten Fries derselben. Vorzugsweise sind mehrere Halter 10 angebracht, mit denen die Türöffnung eingerahmt wird.
Unter gewöhnlichen Bedingungen dient die Dichtung 13 in Figur 2 und in Figur 4 als Einrichtung, die den Luftzug verhindert. Bei Feuerausbruch wird die Dichtung wahrscheinlich zerstört, jedoch bekommen die anschwellenden Streifen 11, auf alle Fälle bei der Anordnung nach Figur 4, eine Dichtungswirkung infolge der Wärme, die durch den Halter 10 absorbiert wird oder infolge des Einflusses von heißem Rauch.
Die Querschnitte der in den Figuren 1 bis 3 gezeigten Halter können abgeändert werden, um einen Streifen 11 im Gegensatz zu den Ausführungsformen nach diesen Figuren 1 bis 4 mit größerer Dicke als Breite aufzunehmen.
Das in Figur 5 dargestellte Streifenhalteprofil 10 ist so modifiziert, daß es einen F-förmigen Querschnitt aufweist mit einem Hauptkanal 20, welcher eine öffnung 21 oben in der dargestellten Zeichnung und einen parallel zu diesem Kanal 20 verlaufenden Kanal 22. hat, der, bezogen auf die Darstellung nach unten hin geöffnet ist. Weiter ist eine kleine V-förmige Nut 23 vorgesehen, die die Spitzen der Nägel führt, wenn der Halter 10 an einer Konstruktion befestigt wird. Die Nut dient auch als Versenkung für die Nagelknöpfe, wenn die Nagelung in Heimarbeit erfolgt, wobei ein Steg 25 durchbohrt wird und die Nägel nach unten durch den Kanal 22 in die Konstruktion eingetrieben werden.
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Die Seitenwände 24 der Hauptkanals 20 divergieren nach unten von der öffnung 21 zu dem Boden dieses Kanals 20.
Der Kanal 20 ist mit quellbarem Material 11 gefüllt. Die Neigung der Wände 24 dient dazu, das Material 11 in dem Kanal festzuhalten.
Bei diesem Beispiel und bei den Beispielen, die anhand der Figuren 6 und 7 beschrieben werden, besteht der Halter 10 aus Aluminium des Typs HE9TF. Das Material 11 besteht aus einer der Saccharose enthaltenden Mischungen II und IV, die nachfolgend noch beschrieben werden. Das Material 11, das in dem in Figur 5 dargestellten Halter verwendet wird, liegt weiter zunächst in Form eines Pulvers oder einer Paste vor. Das Material wird in den Kanälen 11 eingefüllt und wird in diesen durch eines der oben beschriebenen Verfahren selbsthaltend oder selbsttragend gemacht .
Wie weiter aus Figur 5 ersehen werden kann, wird unterstellt, daß der das Material enthaltende Halter durch Einlegen in eine entsprechende Nut in einer Konstruktion angebracht wird, die allgemein aus Holz besteht. Bei Feuerausbruch leitet die Aluminiumlegierung die Wärme von dem Halter an der öffnung 21 zu den Seiten und dem Boden des Kanals 20. Es schwillt also nicht nur das Material im Bereich der öffnung 21 sondern auch an einer Stelle, die direkt dem Feuer ausgesetzt ist, also wird auch die Materialschicht an den Seiten und am Boden des Kanals 20 anschwellen, wenn sie ausreichend heiß wird. Die Saccharose in''.der Schicht und möglicherweise Saccharose innerhalb der Schicht wird dazu veranlaßt, zu sieden und zu verkohlen und dient als zeitweilige Wärmesperre zu dem inneren Ma-
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terial 11, das noch zum Schwellen oder vollständig zum Schwellen gebracht werden kann. Trotzdem wird in diesem Zustand genügend Material 11 aufgebläht, so daß der zunächst vorhandene Spalt zwischen dem Halter und der gegenüberliegenden Konstruktion abgedichtet wird. Sollte der Spalt sich durch Schrumpfung oder Verzug der Konstruktion oder durch Beschädigung des Halters vergrößern, treten Sprünge oder Brüche in der temporären thermischen Schutzzone auf. Wenigstens bei solchen Brüchen oder Rissen dringt die Wärme bis zu der darunterliegenden Mischung vor, die dann anschwillt, so daß es möglich ist, daß der Spalt hierdurch abgedichtet wird.
Bei derAusführungsform nach Figur 6 weist der dargestellte Querschnitt des Halters 10 zwei Seite an Seite, jedoch im Abstand voneinander angeordnete Nuten oder Kanäle 20 auf, deren öffnungen durch die äußeren Seitenwände 24 und einem Brückenteil 25 definiert sind. Der Brückenteil 25 verbindet die zwei Kanäle 20 und überlappt diese teilweise. Die äußeren Seitenwände 24 verlaufen auf ihren Innenseiten schräg nach unten zu den öffnungen 21. Die inneren Seitenwände 24' jedes Kanals 20 verlaufen jedoch in einem rechten Winkel zu dem Boden des entsprechenden Kanalprofils. Der Raum zwischen den Innenwänden 24 bildet einen Kanal 22. Durch diesen können Schrauben oder Nägel zu einem Konstruktionsteil verlaufen, auf dem der Halter 10 befestigt wird. Die Nägel werden in einer V-förmigen Nut 23 in dem Überbrückungsteil 25 eingesetzt oder eingeschlagen.
Das anschwellende Material 11 wird in.jedem der Kanäle 20 eingebracht und teilweise durch die Form des Querschnitts jedes Kanals gehalten.
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Der Überbrückungsteil 25, der teilweise jeden Kanal 20 überlappt, verdeckt und schützt dadurch weitgehend einen wesentlichen Anteil des Materials vor Zerstörern/ die das Material herausnehmen wollen. Weiter dient die überbrükkuhg als Wärmeleiter. Der in Figur 7 dargestellte Halter entspricht in mancher Hinsicht dem in Figur 6 dargestellten. Gleiche Bezugszeichen werden für gleiche Teile verwendet. Anstelle der haubenförmigen Brücke 25 wird jedoch ein Brückenkanalabschnitt 12' verwendet, der Innenflansch an jeder oberen Seite und eine Nut 27 mit V-förmigem Querschnitt in seinem Boden aufweist.
Die Kanäle 20 enthalten anschwellendes Material 11. Der Brückenkanalabschnitt 12" dient als Wärmeleiter, jedoch in der Hauptsache dazu, den Fuß einer elastischen Dichtung 13" aufzunehmen, die den Querschnitt eines umgekehrten T hat. Die Flansche 26 halten den Fuß des Dichtungsstreifens fest. Der Steg des T-förmigen Dichtungsstreifens ragt deshalb oben aus dem Halter 10 heraus. Der in Figur 7 dargestellte Halter 10 ist daher für die Verwendung als ständige Zugdichtung, sowie als Halter für das anschwellende Material geeignet.
Der in Figur 7 dargestellte Halter 10 kann praktisch gegenüber einem Halter installiert werden, der die in Figur 6 dargestellte Form hat. Dieser Halter ist mit gestrichelten Linien in Figur 7 dargestellt. Die Dichtung 13" greift in diesen Halter ein.
Der in Figur 8 dargestellte Halter entspricht teilweise dem in Figur 5 gezeigten, jedoch enthält der in Figur 8 dargestellte Halter das Material 11 in einem Rohr 20'. Die obere Wand des Rohres 20' kann geschwächt sein, indem
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eine schmale Nut in diese Wand eingefräst ist oder eine schmale öffnung 21 kann nach dem Füllen des Rohres 20' mit dem Material 11 eingebracht werden.
Die anhand der Figuren 5 bis 8 beschriebenen Halter können beispielsweise an dem Verschlußfries oder dem Scharnierfries einer scharniergelagerten Türe befestigt sein.
Es wurde gefunden, daß, wenn das Material 11 aus irgendeiner der Mischungen I bis IV besteht, die nachstehend beschrieben werden, es dazu neigt, etwas aus dem Halter auszulaufen, insbesondere ganz zu Anfang, wenn Feuer ausbricht. Dies ist jedoch kein Nachteil und insbesondere dann auch kein Nachteil, wenn der Halter vertikal über den Türscharnieren installiert ist. Das Material kann über die Scharniere laufen, schwellen und den Scharnierbereich der Türe abdichten. Das Material kann jedoch auch durch den Einschluß von Natriumglaspulver oder Glasfasergewebe oder Asbest ausgesteift werden.
Da der Schmelzpunkt von Aluminium nicht besonders hoch liegt, ist die Verwendung von äußeren Haltern, wie sie anhand der Figuren 3 und 4 beschrieben werden, entsprechend begrenzt. Die anderen Halter (Figuren 1,2 und 5 bis 8) können in bestimmtem Umfang dadurch geschützt werden, daß sie in entsprechende Nuten eingelegt werden, die sich in den Oberflächen der Friese oder der anderen Konstruktion befinden, die gewöhnlich aus Holz besteht (siehe die gestrichelte Linie S in Figur 5 bzw. in Figur 8). Dieses Versenken des Profils gewährt einen überraschenden Schutz für die verdeckten Teile des Halters und sicherlich halter unter Bedingungen, die bei einem Brard vorliegen, aus, die sonst den Halter zerstören würden^ wenn er außerhalb der Konstruktion angeordnet sein würde, wie das in den Figuren 3 und 4 dargestellt ist oder wenn er aus Kunststoff sein würde.
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Bei jedem der Halter, die in Figuren 1 bis 7 dargestellt sind, kann die Oberfläche des Material 11 im Bereich der öffnungen 21 gegen Abrieb mit einer Metallfolie, die Perforationen hat, abgedeckt oder geschützt sein. Bei einem Brand wird die Folie durch das Anschwellen des Materials 11 zerrissen. Alternativ kann die Oberfläche des Materials insbesondere gegen atmosphärischen Angriff geschützt werden, indem sie mit einem Epoxyharz oder einem Polyurethankunststoff überzogen wird. Diese Ausführungsform trifft besonders bei der Anordnung nach Figur 8 zu, wenn diese mit der öffnung 21 ausgeführt wird.
Jede der folgenden Mischungen kann in den Haltern nach den Figuren 1 bis 7 verwendet werden:
Mischung I Gew.-%
Diammoniumphosphat 50 %
P.V.A. Harz enthaltendes Harnstoff-
f or ma ldehy d 20 %
Titandioxid 10 %
Monopentraerythritol 10 %
Harnstoff 5 %
Dicyandiamid 5 %
Mischung II Gew.-%
Diammoniumphosphat 20,8
Monoammoniumphosphat 20,8
Harnstoff 8,3
Titandioxid 8,3
Saccharose 8,3
Harnstofformaldehyd enthalendes Harz 16,8
• P.V.A. Emulsion 16,7
100.0
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- 16 - Mischung III 2543685 Gew.-%
Monoaitunoniumphosphat 50 %
Harnstofformaldehyd 20 %
Titandioxid 10 %
Monopentrerythritol 10 %
Harnstoff 5 %
Di cyandi ami d 5 %
Mischung IV Gew.-%
Diammoniumphosphat 35,8
P.V.A. Harz enthaltender 28,9)PVA
Harnstofformaldehyd 14.,3)U.F.
Titandioxid 7,1
Saccharose 7,1
Harnstoff 7,1
Dicyandiamid ohne Angabe
Der in Figur 8 dargestellte Halter wird jedoch zweckmäßgerweise mit einer flüssigen Mischung (Mischung V) gefüllt, die der Mischung II entspricht, mit Ausnahme, daß die P.V.A. Emulsion durch denselben Prozentsatz Wasser, bezogen auf das Gewicht, ersetzt wird, die P.V.A. Emulsion besteht zu 67 % aus Wasser. Die Mischung V kann auch in nicht rohrförmige Halter (Figuren 1 bis 7) eingebracht werden.
Polyvinylchlorid kann das Polyvinylacetat ganz oder teilweise in den Mischungen I, II und IV ersetzen.
Um beim Einspritzen der Mischung V in den rohrförmigen Halter Verstopfungen zu vermeiden, wird die Mischung hergestellt, indem das Wasser zu einem kleinen Teil dem Harnstoff ormaldehydharzpulver unter Rühren zugesetzt wird, bis eine klumpenfreie Flüssigkeit erhalten wird. Als Sicherheit gegen den Einschluß von Klumpen sollte die Flüssigkeit jedoch durch ein Sieb gegossen werden. Die
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anderen Bestandteile der Mischung V werden gemahlen, gemischt, gesiebt und dann in die Flüssigkeit eingerührt.
Die Flüssigkeit wird in den rohrförmigen Halter eingefüllt. Das Fräsen, um die Schwächung zu bewirken oder die öffnung bei 21 einzubringen, wird ausgeführt, nachdem die Flüssigkeit eingefüllt worden ist.
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Claims (1)

  1. - 18 Patentansprüche
    Dichtung für eine Konstruktion, zum Beispiel zwischen einer Türe und ihrem Rahmen oder zwischen einem Fenster und dessen Rahmen mit einem Streifen aus feuerdämmendem oder feuerbeständigem Material, das unter dem Einfluß des Feuers anschwillt, dadurch gekennzeichnet, daß das-Material (11) in einem Halter (10) gehalten wird, der seinerseits an der Konstruktion befestigt ist.
    2. Dichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) von selbst in dem Halter (1O): gehalten wird.
    3. Dichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) sich in einem teilweise angeschwollenen Zustand in dem Halter (10) befindet.
    4. Dichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) in dem Halter (10) haftet.
    5. Dichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) wenigstens einen Zusatz enthält, welcher das Material (11) zusammenbindet und ebenfalls dieses Material mit dem Halter verbindet.
    6. Dichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) verbindet und ebenfalls dieses Material mit dem Halter (10) verbindet
    7. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) einen Weichmacher enthält.
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    8. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) Harnstoff oder eine Harnstoffverbindung enthält, die unter Feuereinwirkung anschwillt.
    9. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) Ammoniumphosphat enthält.
    10. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) Polyvinylacetat oder Polyvinylchlorid enthält.
    11. Dichtung nach einem der Ansprüche T bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) einen Zucker oder eine andere Substanz enthält, die unter dem Einfluß von Feuer eine Sperre mit niederer Wärmeleitfähigkeit bildet.
    12. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11),das in den Halter (10) eingeschlossen ist, eine Schicht mit zwei bis drei Millimeter Dicke ist.
    13. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) wenigstens teilweise durch die Form des Inneren des Halters (10) zurückgehalten wird.
    14. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Innere (24, 24') des Halters (10) zwischen einer Öffnung (21), durch die das Material (11) während eines Brandes austritt und einem Kernteil des Inneren divergierend verläuft.
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    15. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kernteil· des Inneren (24, 24') des Haders (10) von einer Öffnung (21) abgedeckt ist, durch die das Material· (11) ausgießt, während es infoige einer Änderung des Querschnitts des Haiterinneren (24, 24') anschwilit.
    16. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kernteii des Inneren (24, 24') des Haders (10) von einer Öffnung (21) abgedeckt ist, durch die das Material· während des AnschWe^ens infoige einer Richtungsänderung einer Wand (24, 24', 25) ausfiießt, die den Innenraum zwischen der Öffnung und dem Kernteil· des Innenraums bestimmt.
    17. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Haiter (10) ein Streifenprofil· ist, das auf einer Seite eine erste Nut (20) hat, die sich über die Länge des Harters (10) erstreckt und in der das Material· (11) zurückgehaiten wird, wobei der Hal·- ter (10) auf der anderen Seite eine zweite Nut (12*) aufweist, die neben der Nut (20) veriäuft und eine el·astische Dichtung (131) enthäit, we^he aus der zweiten Nut (12·) herausrägt.
    18. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Haiter (10) aus Meta^ besteht.
    19. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Haiter (10) aus A^minium oder einer Aiuminiumiegierung besteht.
    . Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß der Haiter (10) aus Kupfer oder einer seiner Legierungen besteht.
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    21. Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2Q, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einer Materialmischung I bis V besteht.
    22. Verfahren zum Herstellen einer Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß als Halter (10) ein extrudiertes Streifenprofil verwendet wird und daß das Material (11) in Form einer Paste oder eines Puders in den Halter (10) eingefüllt wird, während der Halter (10) noch die ihm in der Strangpreßmatrize aufgeprägte Wärme enthält.
    23. Verfahren zum Herstellen einer Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) als Paste oder Puder in den Halter (10) eingegeben und das Material (10) in dem Halter durch Mikrowellenschwingungen verdichtet wird.
    24. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) in dem Halter mit Infrarotstrahlung bestrahlt wird.
    25. Verfahren zum Herstellen der Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) in den Halter (10) eingebracht und danach. dieses Material (11) mit einem oder mehr Zusätzen imprägniert wird, die bewirken, daß es zusammenbindet und sich ebenfalls mit dem Halter verbindet.
    26. Verfahren zum Herstellen der Dichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Material (11) in den Halter (10) eingefüllt und hernach dieses Material (11) mit einem oder mehreren Zusätzen imprägniert wird, die selbst das Material abbinden und
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    ebenfalls das Material (11) zusammenbindet und weiter das Material (11) mit dem Halter (10) verbindet.
    27. Dichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Halter (10) einen rohrförmigen Teil (201) aufweist, der das Material (11) enthält.
    28. Dichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite des rohrförmigen Teils (20') eine geschwächte Linie (21), die sich längs dieses Rohres erstreckt, aufweist.
    29. Dichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite des rohrförmigen Teils (20*) eine Öffnung (21) aufweist, die sich längs dieses rohrförmigen Teils erstreckt.
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