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DE2404319A1 - Orthopaedisches geraet zum oeffnen der mittigen sutur des palatums - Google Patents

Orthopaedisches geraet zum oeffnen der mittigen sutur des palatums

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DE2404319A1
DE2404319A1 DE2404319A DE2404319A DE2404319A1 DE 2404319 A1 DE2404319 A1 DE 2404319A1 DE 2404319 A DE2404319 A DE 2404319A DE 2404319 A DE2404319 A DE 2404319A DE 2404319 A1 DE2404319 A1 DE 2404319A1
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palate
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DE2404319A
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William Biederman
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ORTHODONTIC INTERNATIONAL SERV
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/10Devices having means to apply outwardly directed force, e.g. expanders

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  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

  • ORTHOPÄDISCHES GERÄT ZUM ÖFFNEN DER MITTIGEN SUTUR DES PALATUMS Die Erfindung bezieht sich auf ein orthopädisches Gerät zum öffnen oder Spreizen der in der Mitte des Palatums verlaufenden Sutur.
  • In der Orthodontie, also bei der Regulierung von falsch stehenden Zähnen, ist eine Fülle von Geräten und Vorrichtungen zur Bewegung von Zähnen bekannt, um Beissprobleme und andere bekannte Deformierungen der Zahnstellung zu korrigieren. Es wurde jedoch oft darauf hingewiesen, daß solche Deformierungen am besten durch Spreizen der Knochenstruktur des mittleren Gaumens unter Ermöglichung einer spontanen Rückstellung der Zähne zum Ausgleich korrigiert werden können. Vom Standpunkt der Festigkeitscharakteristika sind orthodontische Geräte nicht ausreichend, um den mittleren Gaumen zu strecken und darüber hinaus sind die zu diesem Zweck erhältlichen orthopädischen Geräte unnötigerweise kompliziert und bewirken Folgeschwierigkeiten beim Patienten.
  • Insbesondere haben normalerweise erhältliche orthopädische Geräte in der Regel einen Aufbau, bei dem getrennte Führungsstifte vorgesehen sind, die die bei solchen Geräten notwendigen Zusammenbauschritte nicht nur schwierig gestalten, sondern auch eine Verringerung der Festigkeitseigenschaften bewirken. Beispielsweise dienen solche Führungsstifte dazu, eine Rotationsbewegung von Hauptkörperteilen des Gerätes zu vermeiden, die in der Regel zu einer Trennverstellung der Teile führt. Die Verwendung von Führungsstiften mit verringendem Durchmesser reicht in der Regel nicht aus, eine solche Umlaufbewegung zu verhindern.
  • Darüber hinaus ist eine Einfachheit im Gesamtaufbau eines orthopädischen Gerätes für den Gebrauch im Mund eines Patienten zur Trennung der mittleren Sutur des Gaumens notwendig, um einen Klumpen oder eine Ansammlung von Nahrungsmitteln und andere Reizungen zu vermeiden.
  • Weiterhin ist diese Einfachheit in Verbindung mit den Festigkeitseigenschaften, die notwendig sind, um eine schnelle Spreizung der mittleren Sutur des Gaumens zu bewirken, ein weiterer Weg, um Reizungen beim Patienten zu vermeiden.
  • Somit ist es Ziel der Erfindung, eine einfache, jedoch wirksame Einrichtung zu schaffen, mit der die mittlere Sutur des Gaumens schnell gespreizt werden kann, um orthopädische Deformationen zu korrigieren, die zu Fehlstellungen und Fehlausrichtungen von Zähnen führen.
  • Auch liegt es im Rahmen der Aufgabe der Erfindung, ein orthopädisches Gerät zum Spreizen der Mittelgaumen-Knochennaht zu schaffen, die stark genug ist, um den beabsichtigten Zweck schnell zu erreichen und doch eine Reizung des Gaumens vermeidet.
  • Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung gelöst. Bei einem illustrativen Ausführungsbeispiel weist ein orthopädisches Gerät einen ersten und einen zweiten Hauptkörperteil auf, die beide mit einem mittig vorgeSehenen Stellschraubengewinde versehen sind9ige sind in den beiden Hauptkörperteilen zueinander gegenläufig ausgebildet. Eine Stellschraube ist mit jeweils einem Ende in die mittige Bohrung der Hauptkörperteile eingeschraubt. Sie ist ebenfalls an ihren beiden Enden mit gegenläufigen Schraubengewinden versehen und weist in ihrer Mitte einen Stellkopf auf, der entweder gerändelt ist oder eine Anzahl von Stellausnehmungen aufweist, die senkrecht zur Längsachse der Stellschraube vorgesehen sind.
  • Wahlweise kann dann ein Stellglied eingesetzt und zum Drehen der Stellschraube verwendet werden, wodurch die EIauptkorperteile entweder auseinander oder näher zusammen gebracht werden. Gegenüberliegend im Bereich der Mittelbohrung in jedem Hauptkörperteil ist eine Ausnehmung oder Bohrung vorgesehen, die groß genug ist, um Stangen mit einem Durchmesser von 1,5 mm bis 1,8 mm (Browne and Sharp Gauge 14 and 15) und größer mit Gleitsitz aufzunehmen. Die Stangen oder Drähte sind mit Gleitsitz in diese Ausnehmungen derart eingesetzt, daß sie über die Hauptkörperteile überstehen, und jede Stange ist unterteilt, so daß sie gleichzeitig als Träger des Gerätes dient und als Führungsstange, um eine Umlaufbewegung oder Rotation der Hauptkörperteile zu verhindern, wenn die Stellschraube gedreht wird. Die Stärke der Stangen ermöglicht weiterhin die Erfüllung der Hauptaufgabe des Gerätes, d.h., es quer über die Maxilla anzusetzen, und die beiden Hälften der Maxilla auseinander zu drücken, Die Stangen sind an jedes Ende des durch die beiden Hauptkörperteile gebildeten Körpers und andernends an die Zahnbänder angelötet oder anderweitig befestet, so daß bei einem Auseinanderrücken der Hauptkörperteile die Stangen und die Zähne, an die sie angelegt sind, bewegt werden, wodurch die mittlere Knochennaht des Gaumens gespreizt oder geöffnet wird, um die erforderliche Korrektur zu bewirken.
  • Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung sowie anhand der schematischen Zeichnung. Es zeigen: Fig. 1 eine schaubildliche Darstellung des Gerätes gemäß der Erfindung zum Spreizen der Knochennaht in der Mitte des Gaumens; Fig. 2 eine Untenansicht des eingesetzten Gerätes, wobei beide Bänder angelegt sind; die zentralen Zähne stoßen gegenseitig aneinander an, und die Hauptkörperteile des erfindungsgemäßen Gerätes sind eng aneinander angeordnet; Fig. 3 die gleiche Ansicht wie Fig. 2, wobei die Hauptkörperteile auseinanderbewegt sind; die Knochennaht in der Mitte des Gaumens ist nach einem Einsetzen über zwei Wochen gleichermaßen auseinanderbewegt, die mittleren Zähne sind auseinandergespreizt, und die Stellschraube bewirkt eine vollständige Auseinanderbewegung der Hauptkörperteile des Gerätes; Fig. 4 die gleiche Ansicht wie Fig. 3; hierbei wird gezeigt, wie sich die Knochenaht in der Mitte des Gaumens und die mittleren Zähne beginnen zu schließen, wobei das orthopädische Gerät weiterhin getragen wird bei völliger Auseinanderbewegung der Hauptkörperteile; Fig. 5 eine Ansicht gemäß Fig. 2 bis 4 zur Darstellung des Oberkiefers eines Patienten, wobei jedoch das orthopädische Gerät gemäß der Erfindung entfernt ist Die Knochennaht in der Mitte des Gaumens und die zentralen Zähne sind nach einer etwa vier Monate lange währenden Therapie geschlossen; Fig. 6- einen Schnitt nach Linie 6-6 der Fig. 3; Fig. 7 einen Schnitt nach Linie 7-7 der Fig. 3 und Fig. 8 eine weitere Ansicht, nunmehr längs der Linie 8-8 der Fig. 3.
  • In der Zeichnung ist ein orthopädisches Gerät dargestellt, das einen Hauptkörper aufweist, der insgesamt mit 11 bezeichnet ist und zwei Hauptkörperteile 10 und 12 aufweist, deren jeder eine zentrale Bohrung 14a, 14b zur Aufnahme einer Stellschraube aufweist. Die Bohrung oder Ausnehmung 14a in dem Hauptkörperteil 10 ist mit einem Gewinde in einer Richtung versehen, und die Bohrung 14b im Hauptkörperteil 12 weist ein Gewinde in entgegengesetzter Richtung auf aus Gründen, die unten näher erläutert werden.
  • Eine Stellschraube 16 weist ein erstes und ein zweites Stellgewinde 16a, 16b auf, wobei das Stellgewinde 16a gegenläufig ist zum Stellgewinde 16b, damit die Schraube 16 in die Ausnehmungen 14a und 14b eingeschraubt werden kann. Der Hauptkörper der Stellschraube 16 weist beispielsweise eine Anzahl von Stellausnehmungen oder Stellbohrungen 16c auf. In diese kann ein dazu passendes Werkzeug zwecks Drehen der Stellschraube und anschließendem Auseinanderbewegen oder Zusammenführen der Hauptkörperteile 10 und 12 eingefügt werden. Das Auseinanderbewegen oder Zusammenführen der Hauptkörperteile 10 und 12 wird wegen der vorbeschriebenen gegenläufigen Gewindeausbildung erzielt.
  • Wie insbesondere aus Fig. 1 zu entnehmen ist, ist ein Stangen-oder Drahtpaar, das mit 18 und 20 bezeichnet ist, zum Spreizen der Stellschraube 16 vorgesehen. Zu diesem Zweck sind in jedem Hauptkörperteil 10, 12 Ausnehmungen oder Bohrungen 22, 24 zur Aufnahme der Stangen 18, 20 vorgesehen. Im Bereich der Stellen A, B, C und D sind Lötmittel, Kleber (oder Gewinde) vorgesehen, so daß die Stangen seitlich bezüglich der Hauptkörperteile fest angeordnet sind. Infolgedessen werden, wenn die Hauptkörperteile 10, 20 bei Betätigung der Stellschraube 16 auseinanderbewegt werden, die Stangen oder Drähte 18, 20 nach außen bewegt, um die Funktion des Gerätes zu erfüllen.
  • Die Stangen 18, 20 sind jeweils in zwei Teile 18a, 18b und 20a, 20b unterteilt. Die Unterteilung der Stangen kann innerhalb des Hauptkörperteils 10 erfolgen, wie bei den Stellen E und F dargestellt. Auch kann die Unterteilung einer Stange innerhalb eines Hauptkörperteiles 10 erfolgen, während die Unterteilung der anderen in dem Hauptkörperteil 12 vorgenommen werden kann. Die Unterteilungen E und F an dem Gestänge ermöglichen eine Funktion der Stangen 18, 20 nicht nur als Stütz- oder Tragstangen und zur Übertragung der Trennkraft, sondern auch als Führungsstangen, so daß ein Drehen der Stellschraube 16 nicht zu einer relativen Drehung- zwischen den Hauptkörperteilen 10, 20 führt. Die Stangenteile 18c und 20c ergeben diese erwähnte Führungseigenschaft der Stangen.
  • Die Stärke der Stangen oder Drähte 18, 20 ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung im Hinblick auf deren beschriebene Mehrfachfunktion. Es empfiehlt sich, daß Drahtabmessungen (Durchmesser) verwendet werden, die das Browne and Sharp Maß 14 and 15 übersteigen. Dies ergibt größere Durchmesser als 1,5 - 1,8 mm und ermöglicht eine prompte Öffnung der Mittelpalatum-Sutur bis zu 6-10 mm innerhalb von zwei bis drei Wochen. Im Unterschied zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung bewegen herkömmliche orthodontische Geräte einzelne Zähne anstelle von Knochensegmenten; sie können lediglich einzelne Zähne etwa einen Millimeter innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen bewegen. Ebenfalls sind herkömmliche orthodontische Gerätschaften lediglich dazu in der Lage, Kräfte in der Größenordnung von etwa 57 - 113 Grammaufzubringen, während bei der erfindungsgemäßen Einrichtung Kräfte ausgeübt werden können, die in der Größenordnung von Pfunden liegen.
  • Zur vollständigen Darstellung der Erfindung sei nunmehr eine Anzahl von Schritten beim Gebrauch des Gerätes in Verbindung mit einem Herstellungsverfahren des Gerätes beschrieben.
  • Beim Gebrauch des orthopädischen Gerätes gemäß der Erfindung werden die Hauptkörperteile 10, 20 räumlich so wie in Fig. 1 dargestellt angeordnet, und die Stellschraube 16 wird vollständig in die entsprechenden Hauptkörperteile eingeschraubt. Dann werden die Stangenteile 20a, 20b, wie in Fig. 1 gezeigt eingesetzt und im Bereich der Stellen B und D verschraubt oder verlötet. Gleichermaßen werden die Stangenteile 18a und 18b in die Ausnehmung 22 eingesetzt und bei A und C oder in diesen Bereichen verschraubt oder verlötet.
  • Daraufhin werden die Stangen 18, 20 gehandhabt und in die in den Fig. 2 bis 4 und 6 gezeigte Form gebogen.
  • Anschließend werden Bänder oder Laschen 26 durch Löten od. dgl. angefügt, so daß das Gerät mit Abstand zum Palatum 30 angeordnet und von Zähnen 28 oberhalb des Raumes getragen wird, in dem es zu einem störenden Zusammenwirken mit der Zunge kommt.
  • Nach dem Zusammenbau wird das Gerät angeordnet und befestigt gemäß Fig. 2, die die Zuordnung der Teile beim Einsetzen wiedergibt. Insbesondere soll festgehalten werden, daß in Fig. 2 die zentralen Zähne 28a eng beieinander stehen, und daß die mittige Gaumenlinie 28b ein Anstoßen der Knochenstruktur des mittleren Gaumens zeigt.
  • Nach dem Einsetzen des Gerätes wird die Stellschraube 16 beispielsweise zweimal täglich gedreht, wobei die Knochen des Mittelgaumens alle 24 Stunden über zwei Wochen lang etwa 0,5 mm auseinanderbewegt werden. In Fig. 3 ist das Ergebnis und die Stellung des Gerätes nach zwei Wochen dargestellt. In dieser Figur ist gezeigt, daß die zentralen Zähne 28a wesentlich voneinander wegbewegt wurden und daß die Mittelgaumenknochen unter einem Winkel zueinander angeordnet sind, vgl. die Mittelgaumenlinie 28'b. Weiterhin ergibt sich die resultierende Separierung der Hauptkörperteile 10, 12 aus Fig. 3. Hierdurch ergibt sich mit aller Deutlichkeit die Funktion der Stangen 18, 20 als Führungsstangen in ihrem mittleren Bereich 18c, 20c.
  • Fig. 4 gibt die Verhältnisse nach einem etwa dreimonatigen Gebrauch des Gerätes wieder. Die mittleren Zähne 28a haben sich spontan zueinanderbewegt; zu diesem Zeitpunkt der Therapie würde eine Röntgenaufnahme eine Trübung im Bereich der Mitte des Gaumens anzeigen, da dieser Bereich spontan mit Knochenstruktur gefüllt wird, wie mit den Linien 28'b gezeigt ist. Bei den Verhältnissen nach Fig. 3 hingegen würde eine Röntgenaufnahme im Bereich der Mitte des Gaumens Durchlässigkeit zeigen.
  • Nach einer Therapie von etwa vier Monaten kann das erfindungsgemäße Gerät entfernt werden - das Ergebnis ist in Fig. 5 gezeigt. Zu diesem Zeitpunkt haben sich die mittleren Zähne 28a bis zur gegenseitigen Anlage spontan zurückbewegt, und die Knochenstruktur in der Mitte des Gaumens ist geschlossen, wie dies durch die Mittelgaumenlinie 28''b dargestellt ist.
  • Bei Gebrauch des erfindungsgemäßen Gerätes wird eine orthopädische Bewegung erzielt, die einhergeht mit einer Ausrichtung der Zähne innerhalb einer kurzen Zeitspanne. Dies wird durch die Verwendung eines starken, jedoch biegsamen Gestänges oder Drahtes ermöglicht, der eine Unterteilung aufweist, wodurch das Gestänge in die Lage versetzt wird in zweifacher Hinsicht wirksam zu werden, nämlich einmal die vom Gerät erzeugte Kraft zu übertragen und zum anderen die Hauptkörperteile des Gerätes zu führen.

Claims (10)

PATENTANSPRÜCHE
1. Orthopädisches Gerät zum Spreizen der in der Mitte des Palatums verlaufenden Sutur, dadurch gekennzeichnet, daß ein Hauptkörper (11) mit einem ersten und einem zweiten Hauptkörperteil (10, 12) vorgesehen ist, die je ein zentral angeordnetes Stellschraubengewinde (14a, 14b) aufweisen, welche zueinander gegenläufig sind, daß in den Stellschraubengewinden eine Stellschraube (16) vorgesehen ist, die etwa mittig eine Handhabe zur Verstellung der Stellschraube und eines Stangenpaares (18, 20), dessen beide Stangen jeweils in zwei Teilstücke (18a,18b; 20a,20b) unterteilt sind, aufweisen und daß in den Hauptkörperteilen im Bereich des Stellschraubengewindes weiterhin Ausnehmungen (22,24) zur gleitenden Aufnahme der Stangen vorgesehen sind.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es mit einem Haftmittel zur Befestigung der Stangen an den Hauptkörperteilen versehen ist.
3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangen längsgestreckt sind und sich vom Gerät in beiden Richtungen nach außen über eine Entfernung erstrecken, die gleich dem maximalen Quermaß eines menschlichen Oberkiefers ist.
4. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangen einen Durchmesser größer als 1,5 mm aufweisen.
5. Gerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangen einen Durchmesser zwischen 1,5 mm und 1,8 mm haben.
6. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die sich über den Hauptkörper hinaus erstreckenden Teile der Stangen derart gebogen sind, daß die Stangen der Paare mit größerwerdendem Abstand vom Hauptkörper weiter von einander entfernt sind.
7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Stangen an menschlichen Zähnen befestigbar sind und dazu an ihren Enden mit Bändern (26) versehen sind.
8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß beide Stangen im Bereich der Ausnehmungen eines Hauptkörperteils unterteilt sind.
9. Gerät nach einem der Ansprüche 1 - 7, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Stange in der Ausnehmung des einen und die andere Stange in der Ausnehmung des anderen Hauptkörperteils unterteilt ist.
10. Gerät nach einem der Ansprüche 1 - 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen und die Stangen mit korrespondierenden Gewinden versehen sind.
L e e r s e i t e
DE19742404319 1974-01-30 1974-01-30 Dehnschraube für ein kieferorthopädisches Gerät Expired DE2404319C3 (de)

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