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ORTHOPÄDISCHES GERÄT ZUM ÖFFNEN DER MITTIGEN SUTUR DES PALATUMS Die
Erfindung bezieht sich auf ein orthopädisches Gerät zum öffnen oder Spreizen der
in der Mitte des Palatums verlaufenden Sutur.
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In der Orthodontie, also bei der Regulierung von falsch stehenden
Zähnen, ist eine Fülle von Geräten und Vorrichtungen zur Bewegung von Zähnen bekannt,
um Beissprobleme
und andere bekannte Deformierungen der Zahnstellung
zu korrigieren. Es wurde jedoch oft darauf hingewiesen, daß solche Deformierungen
am besten durch Spreizen der Knochenstruktur des mittleren Gaumens unter Ermöglichung
einer spontanen Rückstellung der Zähne zum Ausgleich korrigiert werden können. Vom
Standpunkt der Festigkeitscharakteristika sind orthodontische Geräte nicht ausreichend,
um den mittleren Gaumen zu strecken und darüber hinaus sind die zu diesem Zweck
erhältlichen orthopädischen Geräte unnötigerweise kompliziert und bewirken Folgeschwierigkeiten
beim Patienten.
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Insbesondere haben normalerweise erhältliche orthopädische Geräte
in der Regel einen Aufbau, bei dem getrennte Führungsstifte vorgesehen sind, die
die bei solchen Geräten notwendigen Zusammenbauschritte nicht nur schwierig gestalten,
sondern auch eine Verringerung der Festigkeitseigenschaften bewirken. Beispielsweise
dienen solche Führungsstifte dazu, eine Rotationsbewegung von Hauptkörperteilen
des Gerätes zu vermeiden, die in der Regel zu einer Trennverstellung der Teile führt.
Die Verwendung von Führungsstiften mit verringendem Durchmesser reicht in der Regel
nicht aus, eine solche
Umlaufbewegung zu verhindern.
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Darüber hinaus ist eine Einfachheit im Gesamtaufbau eines orthopädischen
Gerätes für den Gebrauch im Mund eines Patienten zur Trennung der mittleren Sutur
des Gaumens notwendig, um einen Klumpen oder eine Ansammlung von Nahrungsmitteln
und andere Reizungen zu vermeiden.
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Weiterhin ist diese Einfachheit in Verbindung mit den Festigkeitseigenschaften,
die notwendig sind, um eine schnelle Spreizung der mittleren Sutur des Gaumens zu
bewirken, ein weiterer Weg, um Reizungen beim Patienten zu vermeiden.
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Somit ist es Ziel der Erfindung, eine einfache, jedoch wirksame Einrichtung
zu schaffen, mit der die mittlere Sutur des Gaumens schnell gespreizt werden kann,
um orthopädische Deformationen zu korrigieren, die zu Fehlstellungen und Fehlausrichtungen
von Zähnen führen.
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Auch liegt es im Rahmen der Aufgabe der Erfindung, ein orthopädisches
Gerät zum Spreizen der Mittelgaumen-Knochennaht zu schaffen, die stark genug ist,
um den beabsichtigten Zweck schnell zu erreichen und doch eine Reizung des Gaumens
vermeidet.
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Diese Aufgabe ist gemäß der Erfindung gelöst. Bei einem illustrativen
Ausführungsbeispiel weist ein orthopädisches Gerät einen ersten und einen zweiten
Hauptkörperteil auf, die beide mit einem mittig vorgeSehenen Stellschraubengewinde
versehen sind9ige sind in den beiden Hauptkörperteilen zueinander gegenläufig ausgebildet.
Eine Stellschraube ist mit jeweils einem Ende in die mittige Bohrung der Hauptkörperteile
eingeschraubt. Sie ist ebenfalls an ihren beiden Enden mit gegenläufigen Schraubengewinden
versehen und weist in ihrer Mitte einen Stellkopf auf, der entweder gerändelt ist
oder eine Anzahl von Stellausnehmungen aufweist, die senkrecht zur Längsachse der
Stellschraube vorgesehen sind.
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Wahlweise kann dann ein Stellglied eingesetzt und zum Drehen der Stellschraube
verwendet werden, wodurch die EIauptkorperteile entweder auseinander oder näher
zusammen gebracht werden. Gegenüberliegend im Bereich der Mittelbohrung in jedem
Hauptkörperteil ist eine Ausnehmung oder Bohrung vorgesehen, die groß genug ist,
um Stangen mit einem Durchmesser von 1,5 mm bis 1,8 mm (Browne and Sharp Gauge 14
and 15) und größer mit Gleitsitz aufzunehmen. Die Stangen oder Drähte sind mit Gleitsitz
in diese Ausnehmungen derart eingesetzt, daß sie über die Hauptkörperteile überstehen,
und jede Stange
ist unterteilt, so daß sie gleichzeitig als Träger
des Gerätes dient und als Führungsstange, um eine Umlaufbewegung oder Rotation der
Hauptkörperteile zu verhindern, wenn die Stellschraube gedreht wird. Die Stärke
der Stangen ermöglicht weiterhin die Erfüllung der Hauptaufgabe des Gerätes, d.h.,
es quer über die Maxilla anzusetzen, und die beiden Hälften der Maxilla auseinander
zu drücken, Die Stangen sind an jedes Ende des durch die beiden Hauptkörperteile
gebildeten Körpers und andernends an die Zahnbänder angelötet oder anderweitig befestet,
so daß bei einem Auseinanderrücken der Hauptkörperteile die Stangen und die Zähne,
an die sie angelegt sind, bewegt werden, wodurch die mittlere Knochennaht des Gaumens
gespreizt oder geöffnet wird, um die erforderliche Korrektur zu bewirken.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung
sowie anhand der schematischen Zeichnung. Es zeigen: Fig. 1 eine schaubildliche
Darstellung des Gerätes gemäß der Erfindung zum Spreizen der Knochennaht in der
Mitte des Gaumens;
Fig. 2 eine Untenansicht des eingesetzten Gerätes,
wobei beide Bänder angelegt sind; die zentralen Zähne stoßen gegenseitig aneinander
an, und die Hauptkörperteile des erfindungsgemäßen Gerätes sind eng aneinander angeordnet;
Fig. 3 die gleiche Ansicht wie Fig. 2, wobei die Hauptkörperteile auseinanderbewegt
sind; die Knochennaht in der Mitte des Gaumens ist nach einem Einsetzen über zwei
Wochen gleichermaßen auseinanderbewegt, die mittleren Zähne sind auseinandergespreizt,
und die Stellschraube bewirkt eine vollständige Auseinanderbewegung der Hauptkörperteile
des Gerätes; Fig. 4 die gleiche Ansicht wie Fig. 3; hierbei wird gezeigt, wie sich
die Knochenaht in der Mitte des Gaumens und die mittleren Zähne beginnen zu schließen,
wobei das orthopädische Gerät weiterhin getragen wird bei völliger Auseinanderbewegung
der Hauptkörperteile;
Fig. 5 eine Ansicht gemäß Fig. 2 bis 4 zur
Darstellung des Oberkiefers eines Patienten, wobei jedoch das orthopädische Gerät
gemäß der Erfindung entfernt ist Die Knochennaht in der Mitte des Gaumens und die
zentralen Zähne sind nach einer etwa vier Monate lange währenden Therapie geschlossen;
Fig. 6- einen Schnitt nach Linie 6-6 der Fig. 3; Fig. 7 einen Schnitt nach Linie
7-7 der Fig. 3 und Fig. 8 eine weitere Ansicht, nunmehr längs der Linie 8-8 der
Fig. 3.
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In der Zeichnung ist ein orthopädisches Gerät dargestellt, das einen
Hauptkörper aufweist, der insgesamt mit 11 bezeichnet ist und zwei Hauptkörperteile
10 und 12 aufweist, deren jeder eine zentrale Bohrung 14a, 14b zur Aufnahme einer
Stellschraube aufweist. Die Bohrung oder Ausnehmung 14a
in dem Hauptkörperteil
10 ist mit einem Gewinde in einer Richtung versehen, und die Bohrung 14b im Hauptkörperteil
12 weist ein Gewinde in entgegengesetzter Richtung auf aus Gründen, die unten näher
erläutert werden.
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Eine Stellschraube 16 weist ein erstes und ein zweites Stellgewinde
16a, 16b auf, wobei das Stellgewinde 16a gegenläufig ist zum Stellgewinde 16b, damit
die Schraube 16 in die Ausnehmungen 14a und 14b eingeschraubt werden kann. Der Hauptkörper
der Stellschraube 16 weist beispielsweise eine Anzahl von Stellausnehmungen oder
Stellbohrungen 16c auf. In diese kann ein dazu passendes Werkzeug zwecks Drehen
der Stellschraube und anschließendem Auseinanderbewegen oder Zusammenführen der
Hauptkörperteile 10 und 12 eingefügt werden. Das Auseinanderbewegen oder Zusammenführen
der Hauptkörperteile 10 und 12 wird wegen der vorbeschriebenen gegenläufigen Gewindeausbildung
erzielt.
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Wie insbesondere aus Fig. 1 zu entnehmen ist, ist ein Stangen-oder
Drahtpaar, das mit 18 und 20 bezeichnet ist, zum Spreizen der Stellschraube 16 vorgesehen.
Zu diesem Zweck sind in jedem Hauptkörperteil 10, 12 Ausnehmungen oder
Bohrungen
22, 24 zur Aufnahme der Stangen 18, 20 vorgesehen. Im Bereich der Stellen A, B,
C und D sind Lötmittel, Kleber (oder Gewinde) vorgesehen, so daß die Stangen seitlich
bezüglich der Hauptkörperteile fest angeordnet sind. Infolgedessen werden, wenn
die Hauptkörperteile 10, 20 bei Betätigung der Stellschraube 16 auseinanderbewegt
werden, die Stangen oder Drähte 18, 20 nach außen bewegt, um die Funktion des Gerätes
zu erfüllen.
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Die Stangen 18, 20 sind jeweils in zwei Teile 18a, 18b und 20a, 20b
unterteilt. Die Unterteilung der Stangen kann innerhalb des Hauptkörperteils 10
erfolgen, wie bei den Stellen E und F dargestellt. Auch kann die Unterteilung einer
Stange innerhalb eines Hauptkörperteiles 10 erfolgen, während die Unterteilung der
anderen in dem Hauptkörperteil 12 vorgenommen werden kann. Die Unterteilungen E
und F an dem Gestänge ermöglichen eine Funktion der Stangen 18, 20 nicht nur als
Stütz- oder Tragstangen und zur Übertragung der Trennkraft, sondern auch als Führungsstangen,
so daß ein Drehen der Stellschraube 16 nicht zu einer relativen Drehung- zwischen
den Hauptkörperteilen 10, 20 führt. Die
Stangenteile 18c und 20c
ergeben diese erwähnte Führungseigenschaft der Stangen.
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Die Stärke der Stangen oder Drähte 18, 20 ist ein wesentliches Merkmal
der Erfindung im Hinblick auf deren beschriebene Mehrfachfunktion. Es empfiehlt
sich, daß Drahtabmessungen (Durchmesser) verwendet werden, die das Browne and Sharp
Maß 14 and 15 übersteigen. Dies ergibt größere Durchmesser als 1,5 - 1,8 mm und
ermöglicht eine prompte Öffnung der Mittelpalatum-Sutur bis zu 6-10 mm innerhalb
von zwei bis drei Wochen. Im Unterschied zum Gegenstand der vorliegenden Erfindung
bewegen herkömmliche orthodontische Geräte einzelne Zähne anstelle von Knochensegmenten;
sie können lediglich einzelne Zähne etwa einen Millimeter innerhalb eines Zeitraums
von zwei Wochen bewegen. Ebenfalls sind herkömmliche orthodontische Gerätschaften
lediglich dazu in der Lage, Kräfte in der Größenordnung von etwa 57 - 113 Grammaufzubringen,
während bei der erfindungsgemäßen Einrichtung Kräfte ausgeübt werden können, die
in der Größenordnung von Pfunden liegen.
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Zur vollständigen Darstellung der Erfindung sei nunmehr eine Anzahl
von Schritten beim Gebrauch des Gerätes in Verbindung mit einem Herstellungsverfahren
des Gerätes beschrieben.
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Beim Gebrauch des orthopädischen Gerätes gemäß der Erfindung werden
die Hauptkörperteile 10, 20 räumlich so wie in Fig. 1 dargestellt angeordnet, und
die Stellschraube 16 wird vollständig in die entsprechenden Hauptkörperteile eingeschraubt.
Dann werden die Stangenteile 20a, 20b, wie in Fig. 1 gezeigt eingesetzt und im Bereich
der Stellen B und D verschraubt oder verlötet. Gleichermaßen werden die Stangenteile
18a und 18b in die Ausnehmung 22 eingesetzt und bei A und C oder in diesen Bereichen
verschraubt oder verlötet.
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Daraufhin werden die Stangen 18, 20 gehandhabt und in die in den Fig.
2 bis 4 und 6 gezeigte Form gebogen.
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Anschließend werden Bänder oder Laschen 26 durch Löten od. dgl. angefügt,
so daß das Gerät mit Abstand zum Palatum 30 angeordnet und von Zähnen 28 oberhalb
des Raumes getragen wird, in dem es zu einem störenden Zusammenwirken mit der Zunge
kommt.
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Nach dem Zusammenbau wird das Gerät angeordnet und befestigt gemäß
Fig. 2, die die Zuordnung der Teile beim Einsetzen wiedergibt. Insbesondere soll
festgehalten werden, daß in
Fig. 2 die zentralen Zähne 28a eng
beieinander stehen, und daß die mittige Gaumenlinie 28b ein Anstoßen der Knochenstruktur
des mittleren Gaumens zeigt.
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Nach dem Einsetzen des Gerätes wird die Stellschraube 16 beispielsweise
zweimal täglich gedreht, wobei die Knochen des Mittelgaumens alle 24 Stunden über
zwei Wochen lang etwa 0,5 mm auseinanderbewegt werden. In Fig. 3 ist das Ergebnis
und die Stellung des Gerätes nach zwei Wochen dargestellt. In dieser Figur ist gezeigt,
daß die zentralen Zähne 28a wesentlich voneinander wegbewegt wurden und daß die
Mittelgaumenknochen unter einem Winkel zueinander angeordnet sind, vgl. die Mittelgaumenlinie
28'b. Weiterhin ergibt sich die resultierende Separierung der Hauptkörperteile 10,
12 aus Fig. 3. Hierdurch ergibt sich mit aller Deutlichkeit die Funktion der Stangen
18, 20 als Führungsstangen in ihrem mittleren Bereich 18c, 20c.
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Fig. 4 gibt die Verhältnisse nach einem etwa dreimonatigen Gebrauch
des Gerätes wieder. Die mittleren Zähne 28a haben sich spontan zueinanderbewegt;
zu diesem Zeitpunkt der Therapie würde eine Röntgenaufnahme eine Trübung im Bereich
der
Mitte des Gaumens anzeigen, da dieser Bereich spontan mit Knochenstruktur
gefüllt wird, wie mit den Linien 28'b gezeigt ist. Bei den Verhältnissen nach Fig.
3 hingegen würde eine Röntgenaufnahme im Bereich der Mitte des Gaumens Durchlässigkeit
zeigen.
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Nach einer Therapie von etwa vier Monaten kann das erfindungsgemäße
Gerät entfernt werden - das Ergebnis ist in Fig. 5 gezeigt. Zu diesem Zeitpunkt
haben sich die mittleren Zähne 28a bis zur gegenseitigen Anlage spontan zurückbewegt,
und die Knochenstruktur in der Mitte des Gaumens ist geschlossen, wie dies durch
die Mittelgaumenlinie 28''b dargestellt ist.
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Bei Gebrauch des erfindungsgemäßen Gerätes wird eine orthopädische
Bewegung erzielt, die einhergeht mit einer Ausrichtung der Zähne innerhalb einer
kurzen Zeitspanne. Dies wird durch die Verwendung eines starken, jedoch biegsamen
Gestänges oder Drahtes ermöglicht, der eine Unterteilung aufweist, wodurch das Gestänge
in die Lage versetzt wird in zweifacher Hinsicht wirksam zu werden, nämlich einmal
die vom Gerät erzeugte Kraft zu übertragen und zum anderen die Hauptkörperteile
des Gerätes zu führen.