DE2360481B2 - Einseitig verschlossener Hohlstab aus geraffter Schlauchhülle mit im Stabhohlraum liegendem, aus entfältelter Schlauchhülle gebildetem Endverschluß sowie Verfahren zur Herstellung des Verschlusses - Google Patents
Einseitig verschlossener Hohlstab aus geraffter Schlauchhülle mit im Stabhohlraum liegendem, aus entfältelter Schlauchhülle gebildetem Endverschluß sowie Verfahren zur Herstellung des VerschlussesInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen einseitig verschlossenen, zylindrischen, durch längsweises Raffen eines Schlauchs
gebildeten Hohlstab mit im Stabhohlraum liegendem, aus entfäitelter Schlauchhülle gebildetem Endverschluß
in Form eines Schlauchwickels sowie ein Verfahren zu seiner Herstellung.
Zur Wurstherstellung werden in großem Umfang künstliche Wursthüllen in Schlauchform aus synthetischem
Werkstoff, insbesondere aus Cellulosehydrat, verwendet. Bei der Herstellung von Würsten gelangen
dabei derartige Schlauchhüllen in unter Fältelung zu einem Hohlstab geraffter Form zur Anwendung. Man
geht dabei beispielsweise von einer Schlauchhülle einer Länge von ca. 30 m aus, die nach bekannten Verfahren
unter längsweiser Fältelung und Stauchung zu einem zylindrischen Hohlstab einer Länge von ca. 30 cm
aufgestockt wird.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Hohlstabs wird in seinen zylindrischen Hohlraum das
Füllrohr einer Wurstfüllmaschine eingeschoben, danach wird fortlaufend aus dem Füllrohr die Wurstmasse in die
Raupe eingepreßt. Der Hohlstab soll zu diesem Zweck an dem der Öffnung des Füllrohres nächstliegenrlen
Ende verschlossen sein. Durch den Preßdruck der Wurstmasse wird der Hohlstab nach Maßgabe der in
ίο diesen eingepreßten Wurstmasse fortlaufend entfältelt.
Der dabei entstehende Wurststrang wird synchron mit dem Füllvorgang durch Abbinden oder Abdrehen in
eine Vielzahl einzelner Würste unterteilt.
Die zuerst entstehende Wurst der gebildeten Wurstkette wird verworfen, da sie normalerweise nicht
die beabsichtigte Füllmenge enthält. Die in dieser Wurst enthaltene Menge Wurstmasse soll jedoch aus ökonomischen
Gründen wiedergewonnen werden; der Endverschluß des Hohlstabs muß deshalb in der Weise
ausgebildet sein, daß er sich von Hand durch Aufstreichen leicht öffnen läßt, da die Wiedergewinnung
der in der ersten gebildeten Wurst enthaltenen Wurstmasse unmittelbar bei der Herstellung der
Wurstkette erfolgt. Andererseits muß der Endverschluß des Hohlsiabs hinreichend fest sein, so daß er sich durch
die Einwirkung des auf ihn wirkenden Preßdrucks der Wurstmasse beim Einpressen derselben in den Hohlstab
nicht unbeabsichtigt öffnet.
Es ist ein aus geraffter Schlauchhülle bestehender
Hohlstab mit innerhalb seiner Bohrung liegendem Endverschluß, der aus der Schlauchhülle selbst gebildet
ist, bekannt, wobei dieser in der Weise hergestellt wird, daß man mit einer stempelartigen Vorrichtung einen
Endabschnitt des längsweise gerafften Hohlstabs von einer Seite her radial in den Stabhohlraum drückt und
den gerafften Endabschnitt dabei gleichzeitig teilweise in den Stabhohlraum hinein umstülpt. Der dabei
gebildete Hohlstabverschluß weist einen freien Durchgang auf. Der nach dem bekannten Verfahren
hergestellte Hohlstab hat den Nachteil, daß sein Verschluß beim Füllen der Raupe mit Wurstbrät auf
bekannten Wurstabfüllmaschinen, insbesondere wenn es sich um Hohlstäbe aus größerem Schlauchkaliber
handelt und vornehmlich bei Verwendung von Wurstbrät geringer Konsistenz, nicht ausreichend dicht ist.
Ein weiterer Nachteil des bekannten Hohlstabverschlusses ist, daß die zu seiner Bildung erforderliche
Länge des Schlauchmaterials davon abhängt, ob ein mehr oder weniger breites Stück eines Hohlstabendab-Schnitts
bei dem Eindrückvorgang erfaßt wird. Bei der in der Praxis angestrebten hohen Hohlstabraffdichte
(Länge der ungerafften Schlauchhülle zur Länge des daraus gebildeten Hohlstabs) benötigt man zur Bildung
des bekannten Endverschlusses relativ viel Schlauchmaterial. Dies bedingt den zusätzlichen Nachteil, daß das
Wurstbrät des ersten beim Füllvorgang nicht fertig ausgebildeten Würstchens durch einen zu langen
Schlauchhüllenweg ausgestreift werden muß. Eine solche Maßnahme verbietet aber die hohe Arbeitsge-
fto schwindigkeit moderner Wurstfüllmaschinen, so daß das
Wurstbrät des ersten Würstchens aus zeitlichen Gründen zur Wiederverwendung nicht gewonnen
werden kann.
Aus der DE-AS 12 96 543 ist ein Hohlstab aus
(ι1; längsweise gerafftem Schlauch mit integralem, im
Stabhohlraum liegendem Endverschluß bekannt, der aus einem Endstück des den Hohlstab bildenden Schlauchs
besteht, das entfältelt und längsaxial zu einem Wickel
verdrillt ist.
Der US-PS 31 62 893 ist ein aus gerafftem Schlauch gebildeter Hohlstab mit außerhalb seines Hohlraums
liegendem, integralem Endverschluß zu entnehmen, der aus einem verdrillten Hohlstabendstück besteht.
Bei Hohlstäben, deren Endverschluß aus verdrilltem Schlauchmaterial gebildet ist, besteht die Gefahr, daß
sich die Verdrillung unbeabsichtigt und unkontrollierbar lockert, so daß dann kein hinreichend haltbarer
Hohlabendverschluß gewährleistet ist. Bei dem verdrillten außenliegenden EndverschluD besteht zudem das
Risiko, daß bei der bestimmungsgemäßen Handhabung des Hohlstabs teilweise Entfältelung desselben eintritt,
wenn unbeabsichtigt Zugkraft auf den Endverschluß zur Einwirkung gelangt
Wieder ein anderer bekannter im Stabhohlraum liegender Endverschluß, der aus dem Schlauchhüllenmaterial
selbst gebildet ist, entsteht dadurch, daß man den Endabschnitt eines Hohlstabs entfältelt, das faltenfreie
Schlauchstück in den Stabhohlraum einschiebt und dann mittels Werkzeugen innerhalb des Stabhohlraums zu
einem Verschlußpfropfen zusammenpreßt.
Die beiden letztgenannten Hohlstabendverschlüsse haben den Nachteil, daß zu ihrer Herstellung Werkzeuge
entlang der gesamten Hohlstablänge durch den Stabhohlraum geführt werden müssen. Dabei besteht
die Gefahr einer Beschädigung des relativ empfindlichen Hohlstabs, insbesondere bei Hohlstäben aus
kleinkalibriger Schlauchhülle, da derartige Hohlstäbe bei einer Länge von ca. 35 bis 50 cm einen Stabhohlraum
von nur ca. 10 mm Durchmesser aufweisen.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen im Hohlraum eines aus gefältelter Schlauchhülle
bestehenden Hohlstabs liegenden Endverschluß aus der diesen bildenden Schlauchhülle zu schaffen, welcher
einerseits dem Druck des Wurstbräts beim Füllen des Hohlstabs widersteht, ohne sich zu öffnen, andererseits
aber ausreichend leicht und schnell das Ausstreichen des Wurstbräts von Hand aus der Hülle ermöglicht, und zu
dessen Herstellung eine definierte, relativ geringe Menge Schlauchhülle benötigt wird.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird bei einem einstückigen, selbsttragenden Hohlstab aus
geraffter Schlauchhülle mit im Stabhohlraum liegendem, aus entfältelter Schlauchhülle gebildetem Endverschluß
in Form eines Schlauchwickels dadurch gelöst, daß der Schlauchwickel als Rolle ausgebildet ist, bei der die
Kanten der aus flachgelegtem Schlauch bestehenden Wickellagen fluchten, und daß die Rolle etwa in ihrer
Mitte V-förmig geknickt ist.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Endverschlusses
des Hohlstabs wird verhindert, daß dieser sich unbeabsichtigt entrollt, es wird ferner bewirkt, daß sich
der gewinkelte Schlauchwinkel im Stabhohlraum durch die inherente Spreizkraft des gewinkelten Schlauchwikkels
verankert, sich bei Bedarf von Hand jedoch auf- und ausstreichen läßt.
Die Schlauchhülle, aus der der Hohlstab und der als V-förmig gewinkelte Schlauchrolle ausgebildete Endverschluß
bestehen, kann aus Cellulosederivaten, insbesondere Cellulosehydrat, oder aus synthetischen Polymeren,
wie beispielsweise Polyamid, bestehen.
In bevorzugter Ausführungsform ist der als gewinkelte Schlauchrolle ausgebildete Wickel innerhalb des
Stabhohlraums in der Weise angeordnet, daß seine Spitze auf das Hohlstabende zu weist. In besonders
bevorzugter Ausführungsform besteht der als gewinkelte Schlauchrolle ausgebildete Wickel aus zwei Doppelschlauchlagen.
Es ist unter einem einstückigen Hohlstab mit in seinem Hohlraum angeordnetem Endverschluß
aus Schlauchhülle zu verstehen, daß Hohlstab und Endverschluß aus ein und demselben Schlauchstück
gebildet sind.
Unter einem als gewickelte Schlauchrolle ausgebildetem Wickel, nachfolgend kurz auch Schlauchrolle
genannt, ist dabei ein Körper zu verstehen, der durch längsaxiales Aufwickeln eines flachgelegten Schlauch-Stücks
in der Weise, daß jeweils die Seitenkanten der einzelnen Schlauchlagen der Rolle fluchten, entsteht.
Unter einer gewinkelten Schlauchrolle soll ein Formgebilde verstanden werden, das entsteht, wenn man eine
Schlauchrolle bevorzugt mittig in der Weise knickt, daß dabei ein V-förmig ausgebildeter Körper entsteht. Das
Knicken der Schlauchrolle erfolgt, indem man die Rollenenden aufeinander zu biegt, die Biegeachse
entspricht der senkrecht zur Rollenlängsachse stehenden Quersymmetrieachse der Rolle.
Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen Hohlstabs mit in seinem Hohlraum angeordnetem,
aus der Schlauchhülle selbst gebildetem Endverschluß wird in der Weise durchgeführt, daß man von einer
gerafften Schlauchhülle ein Schlauchhüllenstück entfältelt und aus diesem einen in dem Stabhohlraum
angeordneten Verschluß in Form eines Schlauchwickels bildet, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist,
daß man das entfältelte Schlauchhüllenstück von seinem freien Ende her in längsaxialer Richtung unter
Flachlegung zu einer Rolle aufwickelt, diese etwa in ihrer Mitte V-förmig knickt, wobei die Spitze auf den
Hohlstab zu weist, und anschließend die V-förmig geknickte Rolle in den Stabhohlraum einschiebt.
Eine besondere Ausgestaltung des Verfahrens ist dadurch gekennzeichnet, daß man das entfältelte,
flachgelegte Schlauchhüllenstück etwa in der Hälfte seiner Länge und quer zu seiner Längsachse mittels
eines Werkzeuges ergreift und über dieses zu einer Doppelrolle aufwickelt und nach Entfernen des
Werkzeuges die Doppelrolle unter Knickung mit ihrer Spitze auf das Hohlstabende zu weisend in den
Stabhohlraum einschiebt.
Der Verschluß des Hohlstabs gemäß der Erfindung wird in der Weise hergestellt, daß man zunächst am
4ϊ Hohlstabanfang einen Abschnitt desselben unter Entfältelung
der Schlauchhülle abzieht. Als Hohlstabanfang soll dabei derjenige Teil des Hohlstabs gelten, der bei
seiner Herstellung durch längsweise Fältelung einer Schlauchhülle auf einem Dorn zuerst gebildet wird;
w entsprechend wird das zuletzt bei der Hohlstabherstellung
gebildete Hohlstabstück als Hohlstabende bezeichnet.
Anschließend wird das entfältelte Schlauchstück von seinem freien Ende her in längsaxialer Richtung unter
v, Flachlegung zu einem als Rolle mit fluchtenden
Seitenkanten der Schlauchlagen ausgebildeten Schlauchwickel aufgerollt. Der Schlauchwickel wird
dann in der Weise eingeknickt, daß dabei ein symmetrisch ausgebildeter Körper in Gestalt einer
hi> gewinkelten Rolle entsteht, deren Spitze auf den
Hohlstab weist. Anschließend wird die gewinkelte Schlauchrolle in den Stabhohlraum eingeschoben.
In bevorzugter Ausführungsform wird das Verfahren zur Herstellung des Endverschlusses in der Weise
ι., durchgeführt, daß man einen Endabsohnitt des Hohlstabs
entfältelt, den raffaltenfreien Sehlauchabschnitt in unmittelbarer Nähe des Hohlstabendes mit Hilfe eines
zangenartig ausgebildeten Werkzeuges flachlegt und in
der Weise längsaxial aufrollt, daß man dabei gleichzeitig den Hohlstab weiterentfältelt und das anfänglich
abgezogene raffaltenfreie Schlauchstück aufrollt, wobei die Längsachse des Hohlstabs senkrecht zur Schlauchrollenlängsachse
verläuft. Die durch den beschriebenen Wickelvorgang gemäß der bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens entstehende Schlauchrolle soll als
Doppelrolle bezeichnet werden.
Danach wird die Rolle unter Knickung in der Weise in den Stabhohlraum eingeschoben, daß die Spitze der
geknickten Rolle auf das Hohlstabende zu weist. Knickung und Einschieben der gewinkelten Schlauchrolle
können beispielsweise mit Hilfe eines Stößels erfolgen. In bevorzugter Ausführung erfolgen Einschieben
und Knicken in einem Arbeitsgang mit Hilfe der vorgenannten Vorrichtung.
Die Knickung der Schlauchdoppelrolle erfolgt um eine Biegeachse, die der Quersymmetrieachse derselben
entspricht und senkrecht zur Hohlstablängsachse steht.
Es soll dabei unter Knickung verstanden werden, daß nach dem Knickvorgang die Längsachse der Schlauchrolle
(Rollenlängsachse) gewinkelt verläuft, wobei die Schenkel des Formgebildes bevorzugt gleich lang
ausgebildet sind. Als Spitze der gewinkelten Schlauchrolle wird derjenige Bereich derselben bezeichnet, der
die Knickkante aufweist.
Die Erfindung wird durch F i g. I bis VIII zeichnerisch näher erläutert. Der in F i g. I dargestellte Hohlstab
entsteht in bekannter Weise durch längsweise Raffung eines Schlauchs unter Fältelung und stellt einen
hohlzylinderförmigen Körper dar. Der zylindrische Hohlraum des Hohlstabs 1 wird als Stabhohlraum 2
bezeichnet. Der Hohlstabendverschluß wird am Hohlstabanfang 3 gebildet. Das Hohlstabende wird mit 4
bezeichnet.
Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Endverschlusses wird der zu verschließende Hohlstab über
seine gesamte Länge in nicht näher dargestellten prismatischen Klemmbacken schonend gehalten und in
seiner Lage radial und axial fixiert.
Nach F i g. II wird zunächst am Hohlstabanfang 3 ein Endabschnitt des Hohlstabs 1 mit Hilfe einer speziellen
Greifvorrichtung 5 zu einem raffaltenfreien Schlauchhüllenstück 6 auseinandergezogen. Das Auseinanderziehen
geschieht bevorzugt in Richtung der Längsachse des Hohlstabs 1. Es kann aber auch seitlich, z. B.
rechtwinklig zur Längsachse des Hohlstabs abgezogen werden. Unmittelbar am Übergang des abgezogenen
raffaltenfreien Schlauchhüllenstücks 6 zum plissierten Hohlstab 1 sind eine Flachlageklammer 7, eine
pinzettenartige Klammer 8 zum längsaxialen Aufrollen des Schlauchs in flachliegendem Zustand und nochmals
eine Flachlegeklammer 7a hintereinander angeordnet und im geöffneten Zustand dargestellt. Die Klammern
können durch einen einfachen ebenfalls nicht dargestellten Mechanismus je nach Verfahrensschritt geöffnet
oder geschlossen werden. Im geöffneten Zustand wird der Schlauch von den Klammern nicht berührt.
In Fig. III sind die Flachlegeklammer 7, die Aufrollklammer 8 und die Flachlegeklammer 7a
geschlossen. Die AufiOllklammer 8 ist zum Einrollen des
Schlauchs bereit. Durch das Schließen der Klammern wird das raffaltenfreie Schlauchhüllenstück 6 im
Berührungsbereich der Klammern flach zusammcngelegt.
Die Klammern erfassen den flachgelcgtcn Schlauch 9 jeweils über seine ganze Breite.
Der flachgclügte Schlauch 9 verbindet den gerafften
Hohlstab 1 mit dem raffaltenfreien Schlaiichhüllcnstück
6 integral und besteht aus den beiden Schlauchhalter
10,10a bzw. 11,11a. Das Aufrollen erfolgt zwischen der
Flachlegeklammern 7, 7a mittels der drehbarer pinzettenartigen Aufrollklammer 8, ohne daß bei diesen"
Vorgang die Klammern ihre Positionen verändern. Di« in der Darstellung gewählte Aufrollrichtung ist durch
einen Pfeil symbolisch angegeben. Die Drehrichtung beim Aufrollen ist jedoch ohne Einfluß auf Verfahren
und Endverschluß.
ίο InFi g. IC und V ist der Aufrollvorgang abgebildet
wie er sich dem Betrachter zeigt, wenn die pinzettenar tige Aufrollklammer 8 um 180° (Fig. IV) und um 360°
(F i g. V) gedreht ist. Durch Drehen der Aufrollklammei
8 wird die Schlauchhülle jeweils in gleicher Länge vom entfältelten Schlauchstück 6 und vom Hohlstab zui
Aufrollklammer abgezogen und aufgerollt. Bereits nacr einer halben Umdrehung der Aufrollklammer 8 werder
fortlaufend die beiden Schlauchlagen 12, 13 übereinan der aufgerollt, wodurch eine Doppelschlauchrollt
entsteht. Die Schlauchlage 12 ergibt sich aus den beider Schlauchhälften 10, 10a, die Schlauchlage 13 aus der
Schlauchhälften 11, Ua.
In Fig. VI liegt die bereits fertig ausgebildet« Schlauchrolle 14 vor dem Stabhohlraum 2. Di«
Hohlstablängsachse steht dabei senkrecht auf dei Längsachse der Rolle. Nachdem die Aufrollklammer f
aus der fertigen Schlauchrolle 14 herausgezogen wurde befinden sich die Flachlegeklammern 7, 7a unc
Aufrollklammer 8 im geöffneten Zustand wieder ir Ausgangsposition. Der Stößel 15, auf die Mitte der RoIU
wirkend, schiebt nun die vor dem Stabhohlraum ί liegende fertige Schlauchrolle 14 in den Stabhohlraum ί
hinein; dabei wird diese etwa mittig zu einei symmetrisch gewinkelten Schlauchrolle geknickt. Di«
Abb. II und VIII sind gegenüber den übriger Darstellungen um 90° gedreht und somit als Draufsich
zu verstehen.
Fig.VII zeigt die teilweise geknickte Schlauchrollf
14, wie sie beim Hineinschieben mittels des Stößels Ii
an der Stirnseite des Hohlstabs 1 V-förmig geknick wird, wobei ihre Spitze zuerst in den Stabhohlraum 2
hineingeschoben wird. Die Spitze weist auf da; Stabhohlraumende 4.
Die in dem Stabhohlraum liegende V-förmig geknick te, mit ihrer Spitze zum Hohlstabende weisend«
Schlauchrolle bildet den in Fig.VIII dargestellter erfindungsgemäßen Endverschluß 16.
Nachstehend wird das zur Ausbildung des Verschlus ses führende Verfahren anhand eines Beispiels noch
so mais kurz beschrieben.
Zu diesem Zweck soll ein Hohlstab mit einem Kalibei von 20 mm bei einem Hohlraumdurchmesser vor
12 mm mit einem Endverschluß versehen werden. Untei
Kaliber versteht man den Durchmesser der mit Brä gefüllten Schlauchhülle, der weitgehend dem äußeret
Durchmesser des Hohlstabs aus gerafftem Schlaucl entspricht.
Zunächst wird vom gefältelten Hohlstab ein ca 80 mm langes Schlauchhüllenstück abgezogen um
dabei entfältelt. Die Flachlegeklammern und di( pinzettenartige Aufrollklammer legen das Schlauchhül
lenstück in ihrem Berührungsbereich unmittelbar an Ende des Hohlstabs flach zusammen. Anschließend wire
durch Drehen der pinzettenartigen Aufrollklammer di<
μ flachliegendc raffaltenfreie Schlauchhülle um die Auf
rotlklammer gerollt. Dabei wird die Schlauchhülle ii zwei Doppcllagen zu einer Doppelrolle mit fluchtender
Kanten der Lagen übercinandergewickell, indem di<
eine Schlauchlage über eine Flachlegeklammer vom abgezogenen Schiauchhüllenstück und die andere
Schlauchlage über eine andere Flachlegeklammer vom gerafften Hohlstab geliefert wird. Der Wickel in Form
einer Rolle hat dann seinen endgültigen Durchmesser erreicht, wenn das 80 mm abgezogene raffaltenfreie
Schiauchhüllenstück bis zum Ende aufgewickelt ist. Daraus resultiert, daß für die Schlauchrolle insgesamt
160 mm Schlauchhülle benötigt werden, einmal 50% vom abgezogenen Schiauchhüllenstück und einmal 50%
vom Hohlstab.
Ferner besteht die Möglichkeit, den Rollenaufbau dadurch zu beeinflussen, daß man die prozentuale
Verteilung der für die Rolle benötigten Schlauchhüllenlänge verändert. Im Höchstfall beträgt die Länge des
entfältelten Schlauchhüllenstücks 50% der erforderlichen Länge der Schlauchhülle zur Herstellung der
Schlauchrolle. Bei sehr kleinen Kalibern reichen aber auch wenige Prozente aus, um einen aufgabengemäßen
Endverschluß zu erhalten. Eine Maßnahme, die vornehmlich bei Schlauch- bzw. Hohlstabkalibern von
18 mm und kleiner Anwendung findet. Je nach zu verschließendem Kaliber liegt das entfältelte Schiauchhüllenstück
bevorzugt im Bereich zwischen 10 bis 50% der zu wickelnden Schlauchhüllenlänge für den Endverschluß.
Der Durchmesser der Schlauchrolle ist so gewählt, daß er sich V-förmig in den Stabhohlraum hineinschieben
läßt, einerseits hinreichend fest in diesem sitzt und sich andererseits leicht und ohne Beschädigung aus dem
Stabhohlraum wieder hinausdrücken läßt. Die für den erfindungsgemäßen Endverschluß benötigte Schlauchhüllenlänge
ist für jedes Kaliber genau definiert und bleibt nie dem Zufall unterschiedlicher Hohlstabraffdichte
überlassen. Durch das beschriebene Verfahren ist man in der Lage, mit einem Minimum an Schlauchmaterial
einen äußerst haltbaren, dichten und jederzeit reproduzierbaren Endverschluß herzustellen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Einstückiger, selbsttragender Hohlstab aus geraffter Schlauchhülle mit im Stabhohlraum liegendem,
aus entfäitelter Schlauchhülle gebildetem EndverschluB in Form eines Schlauchwickels,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauchwickel als Rolle (16) ausgebildet ist, bei der
die Kanten der aus flachgelegtem Schlauch bestehenden Wickellagen fluchten, und daß die Rolle etwa
in ihrer Mitite V-förmig geknickt ist.
2. Hohlstab nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlauchwickel als Doppelrolle
(14) ausgebildet ist
3. Hohlstab nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die V-förmig geknickte Rolle
mit ihrer Spitze auf das Hohlstabende zu weist.
4. Verfahren zur Herstellung eines einstückigen, selbsttragenden Hohlstabs mit Endverschluß nach
einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem man von einer gerafften Schlauchhülle ein Schlauchhüllenstück
entfältelt und aus diesem einen in dem Stabhohlraum angeordneten Verschluß in Form eines Schlauchwikkels
bildet, dadurch gekennzeichnet, daß man das entfältelte Schlauchhüllenstück von seinem freien
Ende her in längsaxialer Richtung unter Flachlegung zu einer Rolle aufwickelt, diese etwa in ihrer Mitte
V-förmig knickt, wobei die Spitze auf den Hohlstab zu weist, und anschließend die V-förmig geknickte
Rolle in den Stabhohlraum einschiebt.
5. Verfahren zur Herstellung eines einstückigen, selbsttragenden Hohlstabs mit Endverschluß nach
einem der Ansprüche 1 bis 3, bei dem man von einer gerafften Schlauchhülle ein Schlauchhüllenstück
entfältelt und aus diesem einen in dem Stabhohlraum angeordneten Verschluß in Form eines Schlauchwikkels
bildet, dadurch gekennzeichnet, daß man das entfältelte, flachgelegte Schlauchhüllenstück etwa in
der Hälfte seiner Länge und quer zu seiner Längsachse mittels eines Werkzeuges ergreift und
über dieses zu einer Doppelrolle (14) aufwickelt und nach Entfernen des Werkzeuges die Doppelrolle
unter Knickung mit ihrer Spitze auf das Hohlstabende zu weisend in den Stabhohlraum einschiebt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden Enden des entfältelten,
flachgelegten Schlauchhüllenstücks je ein Werkzeug zum Flachlegen der Hülle angreift.
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