DE2259559C3 - Einrichtung zum Überleiten der beim Füllen der Ofenkammern einer Horizontalkoksofenbatterie entstehenden Füllgase in die jeweils benachbarte Ofenkammer - Google Patents
Einrichtung zum Überleiten der beim Füllen der Ofenkammern einer Horizontalkoksofenbatterie entstehenden Füllgase in die jeweils benachbarte OfenkammerInfo
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Description
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Die Erfindung betrifft eine Einrichtung /um Überleiten der beim Füllen der Ofenkammern einer Horizontalkoksofenbatterie
entstehenden Füllgase in die jeweils benachbarte Ofenkammer mittels eines auf einem
Wagen angeordneten Überleitrohres, wobei dieser Wagen auf einem Gleis verfahrbar ist, das sich auf der
der Vorlage gegenüberliegenden Seite der Decke der Koksofenbatterie in deren Längsrichtung erstreckt
Horizontalkoksöfen werden bekanntlich durch Fülllöcher in der Ofendecke beschickt, wozu die Kohlencharge
für eine Ofenkammer mittels eines Füllwagens von einem Bunker herbeitransportiert wird, der nahe
dem Ende einer Batterie oder zwischen zwei Batterien angeordnet ist Der Füllwagen besitzt Füllbehälter,
deren Anzahl der der Füllöcher entspricht. Er ist auf Schienen auf der Ofendecke verfahrbar und kann mit
Teleskoprohren versehen sein, die von den Füllbehälterausläufen auf die Füllöcher herabgelassen werden. Der
Füllwagen kann ferner mit Betätigungsvorrichtungen für das Entfernen und Wiederaufsetzen der Füllochdekkel
ausgerüstet sein.
Beim Einfüllen der zu verkokenden Kohle in die heiße Ofenkammer entstehen darin die sogenannten Füllgase,
das sind Gase und Dämpfe, die mit Kohleteilchen beladen sind Das Entweichen dieser Füllgase in die
Atmosphäre stellt nun ein ernstes Problem im Hinblick auf die dadurch entstehende Verschmutzung der
Umgebung dar, und es sind daher von Seiten der Industrie bereits erhebliche Anstrengungen gemacht
worden, um das Austreten der Füllgase soweit wie möglich zu verhindern.
Es sei in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß während der Verkokung einer Kohlencharge in der
Ofenkammer der Gassammelraum im oberen Teil der Ofenkammer mit mindestens einer Gasvorlage verbunden
ist. In dieser wird ein Unterdruck aufrechterhalten, so daß das Koksofengas aus der Ofenkammer in die
Vorlage abgezogen wird.
Die Menge der Füllgase, in der auch die von der Kohlencharge aus der Ofenkammer verdrängte Luft
enthalten ist, sowie deren Entstehungsgeschwindigkeit hängen von einer Reihe von Faktoren ab: die
Beschaffenheit der Kohle, ihr Wassergehalt, ihre durchschnittliche Korngröße, die Einfüllgeschwindigkeit
usw. im allgemeinen ist es jedoch so, daß die Füllgase sich schneller bilden als sie durch eine oder
auch durch zwei Vorlagen mittels der normalen Saugung abgezogen werden können.
Eine Maßnahme, um das Entweichen der Füllgase in Grenzen zu halten, ist die Anordnung eines Dampfoder
Gasinjektors in den Steigerohren, die den Gassammelraum der Ofenkammern mit der oder den
Vorlagen verbinden. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt jedoch davon ab, ob eine durchgehende
Verbindung zwischen allen Teilen des Gassammelraumes und dem oder den Steigerohren während des
gesamten Füllvorganges aufrechterhalten bleibt.
Das Entweichen von Füllgasen geschieht in der Regel im letzten Teil des Füllvorganges am stärksten,
besonders in der Zeit kurz vor dem Planieren der Kohlencharge, da sich dann Anhäufungen von Kohle
unter den Füllöchern gebildet haben, die bis an die Decke der Ofenkammer reichen und den Gassammelraum
unterbrechen.
Sofern die Koksofenbatterie zwei Vorlagen aufweist, von denen sich je eine an jeder Seite der Batterie
erstreckt und jeweils über ein Steigerohr mit dem Gassammelraum der betreffenden Ofenkammer verbunden
ist, kann das Problem des Entweichens von Füllgascn während des genannten kritischen Zeitrau-
mes weitgehend durch eine geeignete Steuerung der Geschwindigkeit und der Reihenfolge der Kohleeinfülluiig
durch die einzelnen Füllöcher beherrscht werden. Akuter ist das Problem dann, wenn die Koksofenbatterie
nur mit einer Vorlage ausgerüstet ist, die mit den Gassammeiräumen der Ofenkammern nur an einem
Ende dieser Gassammeiräume mittels eines Steigerohres verbunden ist.
In der Regel liegt die zu beschickende Ofenkammer neben wenigstens einer Ofenkammer, in der der
Verkokungsvorgang schon ziemlich weit fortgeschritten ist, so daß die Gaserzeugung dort erheblich unter
der Gasabzugkapazität des zugehörigen Steigerohres liegt. Es ist deshalb bei Koksofenbatterien mit nur einer
Vorlage bereits vorgeschlagen worden, die verfügbare Gasabzugskapazität einer benachbarten Ofenkammer
für das Absaugen der Füllgase aus der zu beschickenden Ofenkammer nutzbar zu machen. Zu diesem Zweck hat
man jeden Gassammeiraum an seinem dem Steigerohr abgewandten Ende mit einem Anschluß für ein
sogenanntes Überleitrohr versehen. Hierbei handelt es sich um ein U-förmiges Rohr, dessen senkrechte
Schenkel mit den Anschlußstellen zweier benachbarter Ofenkammern verbunden werden können, so daß dann
die Gassammeiräume dieser beiden Ofenkammern miteinander in Verbindung stehen, wenn eine von diesen
gefüllt wird. Das Überleitrohr ist im allgemeinen auf einem Wagen angeordnet, wobei das Verfahren dieses
Wagens und die Handhabung des Überleitrohrs durch Handbetätigung erfolgt. Man hat auch schon das
Überleitrohr auf dem Füllwagen angebracht und es vor. dort aus an die Gassammeiräume von benachbarten"
Ofenkammern angeschlossen.
Heutzutage ist man bestrebt, den Kokereibetrieb mehr und mehr zu mechanisieren und zu automatisieren
und somit die Zahl des Bedienungspersonals zu reduzieren. Die Mechanisierung des Füllens und des
Entleerens der Ofenkammern mittels Maschinen, die bisher von Hand ausgeführte Arbeiten verrichten, ist ein
typisches Beispiel für dieses Bestreben. Dagegen ist die Mechanisierung der Handhabung eines Überleitrohres
bisher nicht als durchführbar angesehen worden. So wird die Anordnung des Überleitrohres auf dem
Füllwagen in einer Stellung und in einer Art, die das mechanisierte Betätigen gestatten, durch räumliche
Begrenzungen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für bestehende Anlagen mangels ausreichenden Zwischenraumes
zwischen dem Füllwagen und dem Kohlenbunker, zu dem dieser zwischen den einzelnen
Füllvorgängen fahren muß. Darüber hinaus muß die Möglichkeit bestehen, daß das Überleitrohr den
Gassamtnelraum der zu beschickenden Ofenkammer wahlweise mit einem der benachbarten Gassammelräume
verbindet. Dies ist unbedingt erforderlich, wenn auch für die beiden Endöfen einer Koksofenbatterie das
Überleitrohr eingesetzt werden soll.
Die Erfindung hat sich daher die Aufgabe gestellt, eine Einrichtung zum Überleiten der Füllgase so
auszubilden, daß sie unter Beseitigung der vorstehend genannten Schwierigkeiten einen mechanisierten Betriebgestattet.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruchs 1 gelöst.
Mit der erfindungsgemäßen Einrichtung wird das lnstellungbringen des Wagens für das Überleitrohr
zwecks Verbindung des Gassammeiraumes der zu beschickenden Ofenkammer mit dem der benachbarten
Oienkammer bewerkstelligt, indem der Füllwagen in die
Füllstellung fahrt Wahrend des Fullvorganges ist der Wagen mit dem Füllwagen verbunden, so daß die
Betätigungsvorrichtungen für das Überleitrohr und die Deckel für die Öffnungen in der Ofendecke, an die das
Überleitrohi angeschlossen wird, vom Bedienungsmann
des Fül'wagens gesteuert werden können. Der Wagen für das Überleitrohr wird jedoch automatisch vom
Füllwagen abgekuppelt und auf einem Abstellplatz zurückgelassen, wenn der Füllwagen auf den Kohlenbunker
zufährt, um erneut Kohle aufzunehmen.
Ist der Füllwagen in Füllstellung gegangen, so nimmt
durch die Kupplungselemente der Wagen für das Überleitrohr eine solche Stellung ein, daß ein Ende des
Überleitrohres Anschluß an die Deckenöffnung der zu beschickenden Ofenkammer hat. während das andere
Ende mit der Deckenöffnung einer der beiden benachbarten Ofenkammern in Verbindung steht.
Welche dieser beiden Ofenkammern dies ist, hängt davon ab, welche von den beiden möglichen Kupplungs-Stellungen
zwischen dem Füllwagen und dem Wagen für das Überleitrohr gewählt ist.
Die Anordnung der Kupplungselemente ist vorzugsweise
so gewählt, daß beim Heranfahren des Füllwagens vom Bunker zur Koksofenbatterie und beim
Passieren des Abstellplatzes an diesem Ende der Batterie das Ankuppeln des Wagens für das Überleitrohr
erfolgt und die beiden Wagen hierbei derart zueinander angeordnet sind, daß jede Ofenkammer der
Batterie beschickt werden kann. Beim Annähern des Füllwagens an die Koksofenbatterie vom bunkerabgewandtt.i
Ende wird dagegen der Wagen für das Überleitrohr so an den Füllwagen angekuppelt, daß die
letzte Ofenkammer an diesem Ende der Batterie beschickt werden kann.
Die Kupplungselemente selbst können mechanischer Art sein. Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
können sie aus Kupplungsbacken am Füllwagen und aus zwei Stäben oder dgl. am Wagen für
das Überleitrohr bestehen, wobei die Stäbe oder dgl. in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der dem
der beiden Anschlüsse des Überleitrohres entsprechen und wobei ferner die Kupplungsbacken bei Annäherung
des Füllwagens an Jen Wagen für das Überleitrohr den nächstliegenden Stab oder dpi. erlassen.
An Stelle mechanischer Kupplungselemente können jedoch auch elekiromagnetische vorgesehen sein,
beispielsweise in der Form, daß auf dem Füllwagen ein Elektromagnet angeordnet ist, dem auf dem Wagen für
das Überleitrohr zwei Angriffsflächen in entsprechendem
Abstand voneinander zugeordnet sind.
Die Erfindung sieht ferner vor. daß im Bereich der Abstellplätze Entriegelungsvorrichtungen für die Kupplungselemente
vorgesehen sind. Bei Verwendung der erwähnten mechanischen Kupplungselemente können
zum Entriegeln der Kupplungsbacken im Bereich des Fahrweges des Füllwagens nahe der Abstellplätze
Auflaufflächen vorgesehen sein, denen an dem Füllwagen angeordnete und auf die Kupplungsbacken
einwirkende Kontaktvorrichtungen zugeordnet sind.
Sind dagegen elektromagnetisch^ Kupplungselemente gewählt worden, so kann man die Auflaufflächen auf
geeignete Schaltelemente einwirken lassen.
Es ist schließlich noch vorgesehen, daß am Füllwagen Stromschienen und am Wagen für das Überleitrohr
Stromabnehmer angeordnet sind, die bei aneinandergekuppelten Wagen miteinander Kontakt haben und mit
den Betätigungsvorrichtungen für das Überleitrohr und für die Deckel der dem Überleitrohr zugeordneten
Öffnungen in der Ofendecke verbunden sind.
Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielsweise veranschaulicht. Es zeigt
Fig. 1 einen Grundriß einer Koksofenbatterie,
F i g. 2 eine Draufsicht — teilweise im Schnitt — auf die Kupplungsvorrichtung,
F i g. 3 eine Vorderansicht der Kupplungsvorrichtung gemäß Fig. 2,
F i g. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der F i g. 2,
Fig 5 eine Seitenansicht des Wagens für das Überleitrohr,
F i g. 6 eine Ansicht gegen das Wagenende sowie den Füllwagen und einen Teil der Koksofenbatterie und
F i g. 7 eine teilweise Draufsicht auf den Wagen für das Überleitrohr.
Mit t ist die Koksofenbatterie bezeichnet, die für den Betrieb mit einem Überleitrohr eingerichtet ist und die
Öffnungen 2, 2a, 26 zu den Gassammeiräumen der einzelnen Ofenkammern aufweist. Diese Öffnungen, die
zusätzlich zu den üblichen Füllöchern 3 vorgesehen sind, befinden sich auf der der Vorlage gegenüberliegenden
Seite der Batterie. Über den Öffnungen 2,2a, 26 verläuft
in Längsrichtung der Koksofenbatterie ein Gleis 4, das über beide Enden der Batterie hinaus verlängert ist. Die
Verlängerungen bilden Abstellplätze, die von Puffern 5 begrenzt sind.
Auf Schienen 7 fährt ein Füllwagen 6 auf der Decke der Batterie. Diese Schienen erstrecken sich an einem
Ende der Batterie bis zu einer Bunkeranlage 8, an der die Behälter des Füllwagens vor jedem Füllvorgang mit
Kohle beschickt werden. Am anderen Ende der Batterie reichen sie ein kurzes Stück über den dortigen
Abstellplatz hinaus.
Der Füllwagen ist zweckmäßig mit den üblichen Vorrichtungen für einen mechanischen Betrieb ausgerüstet:
eine Betätigungsvorrichtung für die Füllochdeckel, eine solche für das Heben und Senken von Überleittrichtern
unter den Füllbehälterausläufen. Vibratoren für die Füllbehälter, mechanische Fördervorrichtungen
sowie Steuerelemente für die genannten Vorrichtungen. Fails gewünscht, kann auch eine Programmschaltung
vorgesehen sein, die — lediglich überwacht von dem Bedienungsmann — die Betätigung der verschiedenen
Vorrichtungen in der erforderlichen Reihenfolge bewirkt. Der Füllwagen kann darüber hinaus Fernsteuerungen
für die Injektor-Ventile in den Steigerohren aufweisen. Bekannte Verriegelungen sind vorgesehen,
um einen genauen und sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten.
Der Füllwagen 6 ist mit Kupplungselementen ausgerüstet. Diese bestehen aus einem Paar Kupplungsbacken
9 an dem zum Gleis 4 hin gelegenen Ende des Füllwagens. Die Kupplungsbacken sind in
Fig. 2—4 näher dargestellt Sie sind dazu vorgesehen,
von einer Vorrichtung betätigt zu werden, die von der Unterseite des Füllwagens herunterhängt und auf die
eine Auflauffläche einwirkt, die an einer der Füllwagenschienen im Bereich jedes Abstellplatzes des Gleises 4
für den Wagen des Überleitrohres angeordnet ist.
Am selben Ende des Füllwagens, an dem sich die Kupplungsbacken 9 befinden, sind ferner Stromschienen
10 angeordnet Sie erstrecken sich in Fahrtrichtung des Füilwagens, und ihre Länge ist etwas größer als der
Abstand zweier Ofenkammern voneinander.
Auf dem Gleis 4 ist der Wagen 11 für das Überleitrohr
12 verfahrbar, das an dem Wagen mittels geeigneter elektrischer Betätigungselemente heb- und senkbar
angeordnet ist. Das Überleitrohr ist U-förmig ausgebildet, und seine senkrechten Anschlußstutzen an die
öffnungen 2 haben einen Abstand gleich dem zweier Ofenkammern voneinander. Durch einfaches Absenken
des Überleitrohres können so bei genauer Stellung des Wagens 11 zwei benachbarte öffnungen 2 und damit die
diesen zugeordneten Ofenkammern miteinander verbunden werden.
Die öffnungen 2 sind in üblicher Weise mit Deckeln
versehen. Zum Abheben und Wiederaufsetzen der
ίο Deckel von zwei durch das Überleitrohr zu verbindenden
öffnungen ist an dem Wagen 11 eine magnetische Deckelbetätigungsvorrichtung vorgesehen. Die Betätigungsvorrichtung
für das Heben und Senken des Überleitrohres sowie für die Bewegung der Deckelabhebemagnete
und für die Magnete selbst sind einzeln mit Stromabnehmern Ί3 verbunden, die an dem Wagen
11 angeordnet sind und die an den Stromschienen 10 anliegen, wenn der Füllwagen 6 mit dem Wagen 11 für
das Überleitrohr gekoppelt ist.
Der Wagen 11 weist ferner ein Paar Stäbe 14,15 auf,
die Kupplungselemente darstellen und an denen die Kupplungsbacken 9 des Füllwagens 6 angreifen. Der
Stab 14 ist so am Wagen 11 angebracht, daß beim Erfassen durch die Kupplungsbacken das Überleitrohr
12 mit einem Stutzen an die öffnung 2 der Ofenkammer angeschlossen ist, über der der Füllwagen zur
Beschickung in Stellung gegangen ist, während der andere Stutzen an die Öffnung 2 der benachbarten, vom
Bunker 8 weiter entfernten Ofenkammern angeschlossen ist. Wird der andere Stab 15 von den Kupplungsbakken
9 erfaßt, so verbindet das Überleitrohr die Öffnung der zu beschickenden Ofenkammer mit der näher zum
Bunker gelegenen. Der Abstand der Stäbe 14, 15 in Fahrtrichtung des Wagens 11 entspricht daher dem
zweier Ofenkammern. Die Stromabnehmer 13 sind am Wagen 11 so angeordnet, daß sie an den Stromschienen
10 anliegen, gleichgültig, ob die Kupplungsbacken 9 mit dem Stab 14 oder mit dem Stab 15 in Eingriff stehen.
Die beiden Kupplungsbacken 9a, 9b. die zusammen das Paar 9 bilden, sind bei 16 an den Gleitstücken 17a,
176 drehbar gelagert, die in dem Gehäuse 18 verschiebbar sind. Führungsstäbe 19a. 190 verbinden die
Enden der Kupplungsbacken mit anderen Gleitstücken 20a, 206, auf die Federn 21a, 216 in Gehäusen 22a, 22b
einwirken, um die Kupplungsbacken in ausgefahrener Stellung zu halten. Zum selben Zweck sind weitere
Federn 23a, 236 vorgesehen, die auf die Gleitstücke 17a.
176 einwirken. Die ausgefahrene Kupplungsbacke kann somit in das Gehäuse 18 hineingedrückt oder um ihren
so Drehpunkt 16 in einer Richtung geschwenkt werden. Wenn daher ein Stab 14 oder 15 sich den Kupplungsbakken
als Folge einer Relativbewegung zwischen Füllwagen 6 und Wagen 11 nähert, so läuft er auf den
Führungsstab 19a oder 196 der zuerst begegnenden Kupplungsbacke auf und drückt diese gegen die
Wirkung der Feder 23a oder 236 in das Gehäuse 18 hinein, bis bei der weiteren Relativbewegung der Stab
die Kupplungsbacke freigibt, so daß diese hinter dem Stab wieder hervorkommt Ist die andere Kupplungsbacke
nicht verriegelt, so kann eine Fortsetzung der Relativbewegung zwischen Füllwagen 6 und Wagen 11
erfolgen, wobei dann der Stab 14 oder 15 diese Kupplungsbacke gegen die Wirkung der Feder 216 oder
21a um ihren Drehpunkt 16 schwenkt und aus dem Bereich zwischen den beiden Kupplungsbacken herauskommt
Jede der beiden Kupplungsbacken 9a, 96 ist mit einer
eigenen Verriegelung versehen. Diese besteht aus den
10
25
Verriegelungsstangen 24a, 24b, die in dem Gehäuse 18
parallel zu den Gleitstücken 17a, 17b verschiebbar sind. Die Verriegelungsstangen weisen jeweils ein Rollenpaar
25, 26 auf, das einerseits am Ende der zugehörigen Kupplungsbacke 9a oder 9b, andererseits an einer Platte
27 im Gehäuse 18 anliegt. Durch Federn 28a und 28b werden die Verriegelungsstangen 24a und 24b gegen die
Vorderseite des Gehäuses 18 gedrückt, d. h. in die Verriegelungsstellung, in der die Rollen mit der
Endpartie der Kupplungsbacke und der Platte 27 in Eingriff stehen. Damit wird verhindert, daß die
Kupplungsbacke um ihren Drehpunkt 16 geschwenkt werden kann.
Die Verriegelungsstangen 24a, 246 weisen für eine Handbetätigung Zugseile 29a, 29b auf, mit denen jede
von ihnen gegen die Wirkung der Feder 18a bzw. 28b zurückgezogen werden kann, so daß die zugehörige
Kupplungsbacke entriegelt wird. Zusätzlich besitzen die Verriegelungsstangen Ansätze 30a, 30b, an denen
jeweils eine Rolle 31 angreift, die am Ende 32 der Hebel
33a. 336 angeordnet ist. Die Hebel sind in einem Gehäuse 34 drehbar gelagert und über Seile. Ketten 35a,
35b oder dgl. mit weiteren Hebeln 36a, 36b verbunden, die unter dem Füllwagen so angeordnet sind, daß sie von
Auflaufflächen 37,38 ausgeschwenkt werden können.
Die Auflaufflächen 37, 38 sind seitlich an einer der Schienen 7 vorgesehen, und zwar je eine im Bereich der
beiden Abstellplätze. Sie sind auf gegenüberliegenden Seiten der Schiene angeordnet, so daß nur einer der
beiden Hebel 36a, 36b ausgeschwenkt wird, wenn der Füllwagen 6 den Abstellplatz an einem Ende der
Koksofenbatterie passiert. Bei der Fahrt des Füllwagens 6 von der Baaerie fort drückt die Auflagefläche 37 oder
38 (je nach Fahrtrichtung) den betreffenden Hebel 36a oder 36b beiseite, so daß die in Fahrtrichtung gesehen
hintere Kupplungsbacke entriegelt wird, wodurch wiederum der Wagen 11 vom Füllwagen abgehängt
wird. Passiert der Füllwagen 6 einen Abstellplatz, wenn er an die Batterie heranfährt, wird dagegen die in
Fahrtrichtung vordere Kupplungsbacke entriegelt.
Die Anordnung der Kupplungsbacken 9 und der Stäbe 14, 15 ist derart, daß beim Heranfahren des
Füllwagens 6 an die Batterie und beim Zusammentreffen mit dem Wagen 11 am betreffenden Absteiipiatzdie
Kupplungsbacken den nächstliegenden Stab erfassen und bewirken, daß der Wagen 11 zusammen mit dem
Füllwagen zur Batterie hin fährt. Dabei befindet sich der Wagen 11 in einer solchen Stellung zum Füllwagen, daß,
wenn letzterer anschließend zum Füllen der in Fahrtrichtung gesehen ersten Ofenkammer anhält, das
Überleitrohr 12 diese Ofenkammer über die Öffnung 2a
oder 2b mit der benachbarten Ofenkammer — über die dieser zugeordnete Öffnung 2 — verbindet.
Wenn bei dieser Anordnung der Füllwagen vom Bunker 8 her an die Batterie heranfährt und den am
40
50 Abstellplatz dieses Endes der Batterie stehenden Wagen 11 erfaßt, so werden die beiden Wagen
automatisch durch den Stab 15 miteinander verbunden. In dieser Stellung wird der Gassammeiraum irgendeiner
Ofenkammer, über der der Füllwagen zum Beschicken anhält, mit der benachbarten, weiter vom Bunker
entfernten Ofenkammer verbunden. Nach dem Füllvorgang, d. h. wenn der Füllwagen zurück zum Bunker 8
fährt, wird die in Fahrtrichtung gesehen hintere Kupplungsbacke 9a beim Passieren des Abstellplatzes
am bunkerseitigen Ende der Batterie entriegelt. Dieses erfolgt durch das Ausschwenken des Hebels 36 mittels
der Auflauffläche 37. Dadurch löst sich der Wagen 11
vom Füllwagen 6 und bleibt am Abstellplatz stehen, gegebenenfalls abgestoppt vom Puffer 5.
Soli die vom Bunker 8 am weitesten entfernt liegende
Ofenkammer beschickt werden, so wird der vom Bunker 8 kommende Füllwagen den Wagen 11 wiederum über
den Stab 15 erfassen. Diese Stellung der beiden Wagen zueinander ist natürlich nicht geeignet, den Gassammelraum
der letzten bunkerabgewandten Ofenkammer mit der einzigen Nachbarkammer zu verbinden. In diesem
Falle wird daher der Füllwagen mit dem abgehängten Wagen 11 für das Überleitrohr über das Ende der
Batterie hinaus verfahren. Am dortigen Abstellplatz wird die Kupplungsbacke 9b durch den von der
Auflauffläche 38 ausgeschwenkten Hebel 36b entriegelt und der Wagen 11 vom Füllwagen getrennt. Darauf
wird die Fahrtrichtung des Füllwagens umgekehrt und der Wagen 11 erneut angehängt. Hierbei erfassen die
Kupplungsbacken 9a und 9b jedoch den Stab 14. In dieser Stellung von Füllwagen 6 und Wagen II
zueinander kann nun beim Füllen der bunkerabgewandten Endofenkammer deren Gassammeiraum mit der der
einzigen benachbarten Ofenkammer verbunden werden. Auch in diesem Falle wird beim Zurückfahren des
Füllwagens zum Bunker der Wagen 11 wieder am dortigen Abstellplatz abgehängt.
Auf dem Füllwagen sind geeignete Steuervorrichtungen vorgesehen, die mit den Stromschienen 10
verbunden sind und durch die der Bedienungsmann des Füllwagens die Betätigungsvorrichtungen für das
Überleitrohr und die Deckel der Öffnungen 2, 2a. 2b am Wagen 1 i in Gang setzen kann. Es sind ferner
Verriegelungen vorgesehen, die den korrekten Ablauf dieser Steuerungen in Beziehung zu den anderen
Steuerungsvorgängen des Füilwagens sicherstellen.
Es ist auch empfehlenswert. Mittel vorzusehen, die dafür Sorge tragen, daß der Füllwagen nur mit geringer
Geschwindigkeit die Abstellplätze an beiden Enden des Gleises 4 passiert. Damit soll erreicht werden, daß der
Wagen 11 für das Überleitrohr bei langsamer Fahrt im
Bereich der Abstellplätze vom Füllwagen getrennt wird. Solche Mittel können beispielsweise von den Auflaufflächen
37 und 38 zusätzlich betätigt werden.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. Einrichtung zum Überleiten der beim Füllen der Ofenkammern einer Horizontalkoksofenbatterie
entstehenden Füllgase in die jeweils benachbarte Ofenkammer mittels eines auf einem Wagen angeordneten
Überleitrohres, wobei dieser Wagen auf einem Gleis verfahrbar ist, das sich auf der der Vorlage
gegenüberliegenden Seite der Decke der Koksofenbatterie in deren Längsrichtung erstreckt, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Füllwagen (6) eine Kupplungshälfte (9) und auf dem Wagen
(11) für das Überleitrohr (12) in einem Abstand, der dem Abstand zweier benachbarter Ofenkammern
entspricht, je eine zu der einen Kupplungshälfte (9) gehörige andere Kupplungshälfte (14 bzw. 15)
angebracht ist, von denen jeweils die in Fahrtrichtung erste mit der einen Kupplungshälfte (9) ankuppelbar
und mit dem Füllwagen auf der Decke der Koksofenbatterie verfahrbar ist, daß das Gleis (4) für
den Wagen (11) sowie das Gleis (7) für den Füllwagen
(6) über beide Enden der Koksofenbatterie hinausragen und den Abstellplätze bilden, in deren Bereich
das An- und Abkuppeln erfolgt, wobei an den Abstellplätzen beim Passieren der Wagen selbsttätig
auf die Kupplungselemente einwirkende Entriegelungsvorrichtungen angeordnet sind, und daß auf
dem Füllwagen an sich bekannte Steuerungsvorrichtungen für das Betätigen des Überleitrohres und der
Deckel für die Anschlußöffnungen (2, 2a, 2b) in der Ofendecke vorgesehen sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kupplungselemente aus Kupplungsbacken
(9a, 9b) am Füllwagen (6) und aus zwei Stäben (14, 15) am Wagen (11) bestehen, daß die
Stäbe in einem Abstand voneinander angeordnet sind, der dem der beiden Anschlüsse des Überleitrohres
(12) entsprechen und daß die Kupplungsbakken bei Annäherung des Füllwagens an den Wagen
(11) den nächstliegenden Stab erfassen.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß elektro-magnetische Kupplungselemente
vorgesehen sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zum Entriegeln der Kupplungsbacken
(9a, 9b) im Bereich des Fahrweges des Füllwagens (6) nahe der Abstellplätze Auflaufflächen
(37, 38) vorgesehen sind, denen an dem Füllwagen angeordnete und auf die Kupplungsbacken (9a, 9b)
einwirkende Kontaktvorrichtungen (36a, 36b) zügeordnet sind.
5. Einrichtung nach Anspruch 1, 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflaufflächen auf Schaltelemente
einwirken.
6. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Füllwagen (6) Stromschienen (10)
und am Wagen (11) für das Überleitrohr (12) Stromabnehmer (13) angeordnet sind, die bei aneinandergekuppelten
Wagen miteinander Kontakt haben und mit den Betätigungsvorrichtungen für das überleitrohr
und für die Deckel der Öffnungen (2, 2a, 2b) verbunden sind.
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