DE2243766A1 - Photographische filmeinheit fuer die herstellung eines fertigen photographischen bildes - Google Patents
Photographische filmeinheit fuer die herstellung eines fertigen photographischen bildesInfo
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Description
ρ ρ / ο η n c
Photographische Filmeinheit für die Herstellung eines
fertigen photographischen Bildes Die Erfindung betrifft eine photographische Filmeinheit für
die Herstellung eines fertigen photographischen Bildes, mit einem lichtempfindlichen Element, einem Entwicklerblatt, einem
Entwicklerzuführbehälter, der zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt zu verteilende Entwicklersubstanz
enthält, und einem den Bildbereich verbindenden Maskenelement.
Selbstentwickelnde Filmeinheiten, die fertige Bilder liefern, sind bekannt und bestehen in der Regel aus einem Bildaufzeichnungsteil
mit einem lichtempfindlichen Element und einem Entwicklerblatt, ferner aus einer Entwicklerzuführeinrichtung
zur Zuführung von Entwicklersubstanz zum Bildaufzeichnungsteil, und außerdem aus einer Entwicklerauffangeinrichtung
zur Aufnahme überschüssiger, vom Bildaufzeichnungsteil
abfließender Entwicklersubstanz.
Das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt können anfänglieh, d. h. vor und während der Belichtung, getrennt
voneinander vorliegen und erst vor und- während der Entwicklung zusammengebracht und nach der Entwicklung wieder voneinander
getrennt werden, wobei das fertige photographische Bild erhalten wird. Eine derartige Filmeinheit wird oftmals dem
nachregistrierten und Abziehtyp zugeordnet. Eine Filmeinheit dieses Typs wird z. B. in der USA-Patentschrift 3 080 805 beschrieben.
Wahlweise können das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt
bereits vor und während der Belichtung sowie vor, während und für alle Zeiten nach der Entwicklung miteinander
verbunden sein. Eine derartige Filmeinheit wird oftmals dem vorregistrierten integralen Typ-zugeordnet. Filmeinheiten dieses
Typs werden z. B. in der. USA-Patentschrift 3 415 644 und in der britischen Patentschrift 1 224 372 beschrieben, und in
diesen bekannten Filmeinheiten ist die Bildempfangsschicht ganz
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ORfGfNAL INSPECTED
eng dem Entwicklerblatt zugeordnet. Weitere Filmeinheiten dieses Typs werden z. B. in der belgischen Patentschrift 757
beschrieben, und in diesen bekannten Filmeinheiten ist die Bildempfangsschicht mit dem lichtempfindlichen Element verbunden.
In der deutschen Auslegeschrift 1 918 885 wird z. B. eine
selbstentwickelnde Filmeinheit beschrieben, die ein lichtempfindliches Element und ein Entwicklerblatt aufweist, welche
mit Hilfe eines außen vorgesehenen Bindeelements, das um
das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt längs dreier Kanten umgelegt ist, verbunden sind. Der Hund eines
Entwicklerzuführbehälters ist zwischen dem lichtempfindlichen
Element und dem Entwicklerblatt an der vierten Kante angeordnet. Dieser Behältermund weist eine aufbrechbare Verbindungsstelle
auf. Ein Entwicklerauffangbehälter für überschüssige
Entwicklersubstanz ist an dem dem Entwicklerbehälter gegenüber liegenden Ende des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes
vorgesehen, wobei das Bindeelement die abdichtende Umhüllung des Auffangbehälters bildet. Diese bekannte
Filmeinheit ist dafür vorgesehen, nach der Entwicklung intakt zu bleiben. Das Bindeelement stellt einen Rahmen dar,
der die Größenabmessungen des in der Filmeinheit erzeugten Bildes begrenzt. Gemäß der in der angegebenen Auslegeschrift näher
beschriebenen Ausführungsform ist dieser Rahmen oberhalb des Entwicklerblattes vorgesehen und das lichtempfindliche Element
wird durch das Entwicklerblatt belichtet und das sichtbare Bild wird von derselben Seite her betrachtet.
Das in der angegebenen Auslegeschrift beschriebene Bindeelement
muß in nachteiliger Weise um das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt an drei Seiten derselben umgefaltet
werden, was mit dem erforderlichen Grad an Genauigkeit an schnell laufenden Produktionsmaschinen schwierig durchführbar
ist.
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Nachteilig ist ferner, daß dieses Binde element einen Rahmen
bildet, der vom Betrachter des Bildes gesehen wird, weshalb seine Farbe und andere Eigenschaften in ästhetischer Hinsicht
akzeptabel sein müssen, was wiederum mit anderen Erfordernissen nicht leicht verträglich ist.
Außerdem stellt dieses Bindeelement in nachteiliger Weise eine für den Benutzer in der Regel nicht attraktive Diskontinuität
derjenigen Oberfläche des Bildes dar, auf welcher das sichtbare Bild erscheint.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine in einfacher und vorteilhafter Weise herstellbare lilmeinheit anzugeben, die vom ästhetischen
Standpunkt aus einwandfreie fertige photographische Bilder liefert.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die angegebene Aufgabe dadurch lösbar ist, daß.ein in genau definierter
Weise ausgestaltetes Maskenelement vorgesehen wird.
Gegenstand der Erfindung ist eine photographische lilmeinheit
für die Herstellung eines fertigen photographischen Bildes, mit einem lichtempfindlichen Element, einem Entwicklerblatt,
einem Entwicklerzuführbehälter, der zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt zu verteilende Entwicklersubstanz
enthält, und einem den Bildbereich verbindenden Maskenelement, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Maskenelement
zwischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt angeordnet und mit diesen permanent verbunden ist,
und daß es sich bis zum Entwicklerzuführbehälter erstreckt und zur Lenkung der Entwicklersubstanz vom Entwicklerzuführbehälter
zum Bildbereich dient.
Durch die Erfindung wird erreicht, daß eine lilmeinheit zur
Verfugung steht, die zu Bildern führt, deren Oberfläche frei
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von Diskontinuitäten ist, da das verwendete Maskenelement zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt
vorgesehen ist. Vorteilhaft ist ferner, daß das verwendete Maskenelement nicht gefaltet zu werden braucht um
das lichtempfindliche Element und Entwicklerblatt, so daß die Filmeinheit leichter und billiger herstellbar ist. Vorteilhaft
ist ferner, daß gemäß bestimmten Ausführungsformen, insbesondere gemäß denjenigen, bei welchen die Belichtung
durch das Entwicklerblatt und die Bildbetrachtung von der gegenüberliegenden Seite her erfolgt, das zur Herstellung des
Maskenelements verwendete Material nicht nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgesucht zu werden braucht, da der sichtbare
Bildrand von einer im lichtempfindlichen Element vorliegenden
Schicht, z. B. einer ein weißes Trübungsmittel enthaltenden Schicht, gebildet wird. Als weiterer Vorteil,kommt
hinzu, daß das verwendete Maskenelement verhindert, daß Entwicklersubstanz die im Bildrandbereich liegenden Emulsionsschichten erreicht, was- andernfalls zu einer vom ästhetischen
Standpunkt us nachteiligen Beeinflussung des Bildrandes
durch die .Entwicklersubstanz führen könnte.
Vorzugsweise liegt ein Entwicklerauffangbehälter zur Aufnahme
überschüssiger Entwicklersubstanz nach deren Ausbreitung vor und in diesen Fällen kann sich das Maskenelement bis zum Entwicklerauffangbehälter
erstrecken und dazu dienen, die überschüssige Entwicklersubstanz in den Auffangbehälter zu lenken.
Das Maskenelement kann umgefaltet sein, um auf diese Weise
den Auffangbehälter zur Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz
zu bilden. Dies hat den Vorteil, daß die Zahl der erforderlichen Bauteile vermindert und eine Herstellungsvereinfachung
erzielt wird.
Der umgefaltete, zur Bildung des Entwicklerauffangbehälters
dienende Abschnitt des Maskenelements kann vom lichtempfind-
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lichen Element und Entwicklerblatt weg ragen und seine Verbindungsstelle
mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt kann abtrennbar sein, so daß die Entfernung des
Entwicklerauffangbehälters vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt ermöglicht wird. Dies hat den Vorteil, daß
der Entwicklerauffangbehälter vom lichtempfindlichen Element
und Entwicklerblatt leicht abtrennbar ist, sobald er seine nützlichen Punktionen ausgeübt hat.
Der umgefaltete, den Entwicklerauffangbehälter bildende Abschnitt
des Maskenelements kann ferner vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt weg ragen und an seiner Verbindungsstelle
mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt flexibel sein, so daß der Entwicklerauffangbehälter
auf das lichtempfindliche Element oder das Entwicklerblatt umfaltbar ist. Dies hat den Vorteil, daß der Entwicklerauffangbehälter
auf die Rückseite des fertigen photographischen Bildes umgefaltet und der Sicht entzogen werden kann, sobald, er seine
nützliche Punktion erfüllt hat.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung, bei
welcher der Entwicklerzuführbehälter im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt angeordnet ist, kann
sich ein blattähnlicher Bauteil und ein Teil des Maskenelements vom lichtempfindlichen Element und.Entwicklerblatt bis
zum Entwicklerzuführbehälter erstrecken und beide zusammen bilden dann eine Lenkeinrichtung zur Leitung der Entwicklersubstanz
vom Entwicklerzuführbehälter- zu einer zwischen dem
lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt gelegenen Stelle, und an der Verbindungsstelle des Blatteiis und Maskenelementteils
mit dem lichtempfindlichen Element und Entwieklerblatt kann der Maskenelementteil und Blatteil abtrennbar sein,
so daß die Entfernung des Entwicklerzuführbehälters vom lichtempfindlichen
Element und Entwicklerblatt ermöglicht wird. Durch die Verwendung einer Verlängerung des Maskenelements als Teil
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der Lenkvorrichtung wird eine Verminderung der Zahl der zur
Bildung der Lenkvorrichtung erforderlichen Bauteile und somit eine Herstellungsvereinfachung erzielt. Durch Anordnung
des Entwicklerzuführbehälters im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt wird der Vorteil erzielt,
daß der Entwicklerzuführbehälter vom lichtempfindlichen Element
und Entwicklerblatt abtrennbar oder auf die Bückseite des fertigen photographischen Bildes umfaltbar ist, sobald
er seine nützliche Funktion erfüllt hat.
Wahlweise oder zusätzlich können der Blatteil oder ein Teil des Maskenelements flexibel sein, um das Palten des Entwicklerzuführbehälters
auf die Rückseite des Bildes zu ermöglichen .
Ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff ist auf dem Maskenelement im Bereich der Verbindungsstelle des den
Entwicklerauffangbehälter bildenden Abschnitts des Maskenei^-
ments mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt
vorgesehen, so daß der Entwicklerauffangbehälter und die dazu
benachbarten Enden des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes abgeschlossen werden können. Dies hat den Vorteil,
daß eine Abdichtung geschaffen werden kann längs und zu
beiden Seiten einer Trennlinie, so daß das Auslaufen von Entwicklersubstanz nach der Abtrennung des Entwicklerauffangbehälters
verhindert wird. Durch Verwendung eines durch Entwicklersubstanz aktivierbaren Klebstoffes wird die Möglichkeit
einer vorzeitigen Abdichtung ausgeschaltet.
Ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff ist am Maskenelement^ferner in den Endabschnitten des lichtempfindlichen
Elements und Entwicklerblattes benachbart zum Entwicklerzuführbehälter vorgesehen, so daß der Entwicklerzuführbehälter
und die hierzu benachbarten Enden des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes abgeschlossen werden kön-
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neu. Dies hat den Vorteils daß eine Abdichtung geschaffen werden
kann längs und zu "beiden Seiten einer Trennlinie, so daß das Auslaufen von Entwicklersubstanz nach der Abtrennung des
Entwicklerzuführbehälters vermieden wird. Durch Verwendung eines durch Entwicklersubstanz aktivierbaren Klebstoffes wird
die Möglichkeit einer vorzeitigen Abdichtung ausgeschaltet.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung soll durch die beigefügte Zeichnung veranschaulicht werden, in der darstellen:
Pig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Filmeinheit nach der Erfindung, wobei Teile derselben zur klareren
Wiedergabe aufgebrochen dargestellt sind,
Fig. 2 einen Querschnitt längs der Linie 2-2 der Fig. 1, der einen Abschnitt des Führungsendes der Filmeinheit
beim Durchlaufen zwischen einander gegenüber liegenden Druckkörpern wiedergibt,
Fig. 3 einen Querschnitt längs der Linie 3-3 der Fig. 1,
der einen Hittelabschnitt der Filmeinheit beim Durchlaufen
zwischen den Druckkörpern wiedergibt und
Fig. 4- eine perspektivische Ansicht eines Maskenelements, das in der in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Filmeinheit
vorliegt, wobei das Maskenelement in einer ungefalteten ausgestreckten Stellung gezeigt wird.
Die in Fig. 1 veranschaulichte selbstentwickelnde photographische
Filmeinheit 3 weist einen Bildaufzeichnungsteil 5 und eine
Entwicklerspeichervorrichtung in Form einer Entwicklerzuführeinrichtung 7 und einer Entwicklerauffangeinrichtung 9 auf.
Der Bildaufzeichnungsteil 5 ist zur Aufzeichnung eines laten-
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ten Bildes befähigt, das durch eine fließfähige Entwicklersubstanz
C entwickelbar ist, und er enthält zu diesem Zwecke ein lichtempfindliches Element 11, das als Träger für das
latente Bild dient, und ein Entwicklerblatt 13» das die Verteilung
der Entwicklersubstanz über das lichtempfindliche Element 11 unterstützt. Die Entwicklerzuführeinrichtung 7
liefert die zu verteilende Entwicklersubstanz, in der Regel in geringem Überschuß, und die Entwicklerauffangeinrichtung
9 nimmt die überschüssige Entwicklersubstanz auf, sobald die "Verteilung derselben beendet ist. Die Pilmeinheit 3 enthält
somit alle Materialien, die zur Aufzeichnung und Entwicklung eines photographischen Bildes erforderlich sind, wenn sie in
einem entsprechend ausgestalteten *hotoapparat verwendet wird.
Der Bildaufzeichnungsteil 5 ist dem vorregistrierten integralen
Typ zuzuordnen, bei welchem das Entwicklerblatt I3 mit
dem lichtempfindlichen Element 11 längs der seitlichen Randabschnitte 15 dieser beiden Bauteile permanent verbunden ist.
Der Bildaufzeichn igsteil 5 verbleibt in praktisch derselben
physikalischen Anordnung während der Belichtung und nach der Entwicklung. Weitere Einzelheiten eines derartigen Bildaufzeichnungsteils
werden z. B. in der deutschen Patentschrift (Patentanmeldung P 21 44- 940) beschrieben.
Das lichtempfindliche Element 11 besteht aus federnd flexiblen Materialien und weist eine oder mehrere strahlungsempfindliche
Schichten zur Aufzeichnung des latenten Bildes, sowie eine Beizmittel- oder andere geeignete Schicht zur Aufnahme
eines visuell sichtbaren Bildes, das während der Entwicklung des latenten Bildes erzeugt wird, auf. Da das lichtempfindliche
Element sowohl als Träger des latenten als auch des visuell sichtbaren Bildes dient, wird es oftmals als
"integraler Negativempfänger" bezeichnet.
Das Entwicklerblatt I3 besteht ebenfalls aus federnd flexiblen
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Materialien und/bildet zusammen mit dem lichtempfindlichen Element
11 eine rechteckige Einheit mit geraden Kanten und rechtwinkligen Ecken sowie anderen, die Handhabung- in Photoapparaten
erleichternden Eigenschaften. Während die seitlichen Randabschnitte
15 des Entwicklerblattes 13 i&it denen des lichtempfindlichen
Elements 11 permanent verbunden sind, sind die im Mittelabschnitt gelegenen Bildbereiche 16 des lichtempfindlichen
Elements und Entwicklerblattes federnd spreizbar, um zwischen sich die Verteilung der Entwicklersubstanz zu ermöglichen.
Die in Querrichtung verlaufenden Randabschnitte 17 sind
ebenfalls federnd spreizbar, um die Zuführung von Entwicklersubstanz zwischen diese Abschnitte 17 zu ermöglichen, und die
quer verlaufenden Randabschnitte 18 sind federnd spreizbar, um den Austritt von zwischen diesen Abschnitten 18 befindlicher
überschüssiger Entwicklersubstanz zu ermöglichen.
Weitere Einzelheiten derartiger lichtempfindlicher Elemente und Entwicklungsblätter werden z. B. in der angegebenen belgischen
Patentschrift 757 959 beschrieben.
Der Bildaufzeichnungsteil 5 ist zur Belichtung von einer Seite
und zur Bildbetrachtung von der anderen Seite bestimmt, d,. h.
daß die strahlungsempfindlichen Schichten von der durch den
Pfeil A bezeichneten Seite exponierbar sind, und die Bildempfangsschicht oder Beizmittelschicht auf derjenigen. Seite
angeordnet ist, von der aus, wenn es sich um.ein Aufsichtsbild
handelt, die Betrachtung erfolgt, nämlich von der durch den Pfeil B bezeichneten Seite. Die Möglichkeit, aus unterschiedlichen
Richtungen zu exponieren bzw. zu betrachten,wird dadurch geschaffen, daß zur Herstellung sowohl des Entwicklerblattes
13 als auch des ScMchtträgers für die Bildempfangsoder
Beizmittelschicht transparente Stoffe verwendet werden, die gleichzeitig praktisch klare Schutzüberzüge auf beiden
Seiten des Bildaufzeichnungsteils .bilden.
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Während die überwiegende Fläche des Bildaufzeichnungsteils 5
von den Bildbereichen 16 des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes eingenommen wird, liegt im Bildaufzeichnungsteil
5 außerdem ein weißer und vorzugsweise gleichmäßiger Bildrand 19 vor, der von den Seitenrandabschnitten 15
und den quer dazu verlaufenden Randabschnitten 17 und 18 der angegebenen beiden Bauteile gebildet wird.
Die Entwicklerspeichervorrichtung weist die Entwicklerzuführeinrichtung
7* die zur Entleerung der Entwicklersubstanz C zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt
am Führungsende des Bildaufzeichnungsteils 5 bestimmt ist, und die Entwicklerauffangeinrichtung 9 auf, die zur Aufnahme
von zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt 13 am Hinterende des Bildaufzeichnungsteils 5 gegebenenfalls
vorhandener überschüssiger Entwicklersubstanz bestimmt ist.
Die Entwicklerzuführeinrichtung 7 kann in verschiedenster Weise ausgestaltet sein unü sowohl sehr zahlreiche unterschiedliche
Teile, von denen Jeder eine bestimmte Funktion auszuüben hat, als auch nur einen oder wenige Teile, die gleichzeitig
zahlreichen Funktionen dienen, aufweisen. Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht die Entwicklerzuführeinrichtung 7 aus drei
Hauptbestandteilen, nämlich einem die Entwicklersubstanz C enthaltenden Behälter 23 (bisweilen auch als "Pod" bezeichnet),
einer !lenkvorrichtung 25 (bisweilen als "Auslaßtrichter11 bezeichnet)
der die Entwicklersubstanz aus-dem Behälter 23 zum
Führungsende des Bildaufzeichnungsteils und zwischen das lichtempfindliche Element 11 und Entwicklerblatt 13 lenkt, sowie einer
Abdeckung 27·
Der Entwicklerbehälter 23 kann in bekannter, für diesen Zweck
üblicherweise verwendeter Ausgestaltung vorliegen und besteht vorzugsweise aus verschiedenen dampfundurchlässigen und das
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Aussehen verbessernden Materialien., z. B. einer inneren Kunststoffschicht,
einer Bleifolie als Zwischenschicht und einer äußeren Papierhülle, die zusammen eil.® vergleichsweise steife
und im Vergleich zum Bildaufzeichnungsteil 5 nicht federnde
Struktur bilden. Der Entwicklerbehälter 23 ist außen herum abgedichtet
unter Bildung eines Hohlraums für die Entwicklersubstanz, wobei jedoch dafür gesorgt ist, daß die Entwicklersubstanz
an der aufbrechbaren Kante 29 austreten kann bei Anwendung einer auf den Behälter ausgeübten mechanischen Belastung,
die in der Regel mit Hilfe von in einem entsprechend ausgestalteten
Photoapparat vorgesehenen, einander gegenüberliegenden Druckkörpern, z. B. den Druckwalzen 30 und 31 (vgl* die Ifig. 2
und 3) bewirkt wird.
Die Lenkvorrichtung 25 wird durch übereinander angeordnete Blätter
33 und 34 gebildet, zwischen denen die aufbrechbare Kante
29 des Ent'rixklerb ehält er s 23 angeordnet ist- Die Vorderenden
der Blätter 33 und 34 sind am Entwicklerbehälter 23 mit Hilfe
der Klebstoffe 35 bzw. 36 befestigt, und die Hinterenden- der Blätter 33 und 34 sind zwischen den federnd auf spreizt» ar en
transversalen Randabschnitten 17 des lichtempfindlichen Elements 11 und Entwicklerblattes 13 angeordnet und mit diesen
durch die Klebstoffe 20a bzw. 20b verbunden. Die Lenkvorrichtung 25 lenkt die Entwicklersubstanz aus dem Entwicklerbehälter
zu den Bildbereichen 16, wobei eine nur geringe oder überhaupt keine Möglichkeit zum Auslaufen besteht.
Die Abdeckung 27 besteht aus einem vergleichsweise steifen Material, z. B. Papier oder Pappkarton, in Form eines praktisch
flachen, rechteckigen Bauelements mit geraden Kanten und rechtwinkligen Ecken, das um den Entwicklerbehälter 23 und
das Vorderende der Lenkvorrichtung 25 gefaltet ist unter Bildung eines unteren Abdeckteils 26 und eines oberen Abdeckteils
28 unter "bzw. über dem Behälter und der Lenkvorrichtung. Die Abdeckung 27 ist praktisch genauso breit wie der Bildaufzeichnungsteil
.
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Die Entwicklerauffangeinrichtung 9 weist einen Entwicklerauffangbehälter
oder eine Flüssigkeitsfalle 8 auf, die zur Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz dient. Die Flüssigkeitsfalle
8 hat einen vorderen Endabschnitt, der zwischen den quer verlaufenden Handabschnitten 18 des lichtempfindlichen
Elements 11 und Entwicklerblattes 13 angeordnet ist und mit diesem durch die Klebstoffe 21a bzw. 21b verbunden ist.
Die Entwicklerauffangeinrichtung 9 weist ferner eine Abdeckung
37 auf, die der Abdeckung 2? praktisch vollkommen entspricht. Die Abdeckung 37 besteht ebenfalls aus einem vergleichsweise
steifen Material in Form eines praktisch flachen, rechteckigen Bauelements mit geraden Kanten und rechtwinkligen Ecken,
und ist um die Flüssigkeitsfalle 8 gefaltet unter Bildung eines unteren Abdeckteils 12 und eines oberen Abdeckteils 14
unter bzw. über der Flüssigkeitsfalle 8. Die Abdeckung 37 ist ebenfalls praktisch genauso breit wie der Bildaufzeichnungsteil
5.
Die Flüssigkeitsf Ie 8 wird als umgefaltetes Stück eines
flexiblen Bahnmaterials wiedergegeben, das längs seiner Seitenkanten in solcher Weise abgedichtet ist, daß ein Gehäuse geschaffen
wird, aus dem darin vorhandene Entwicklersubstanz nicht auslaufen kann. Da die dargestellte Filmeinheit zur Verwendung
in Fhotoapparaten mit stufenförmigen Druckkörpern des in der angegebenen deutschen Patentschrift . ... ... (Patentanmeldung
P 21 44 940) beschriebenen Typs bestimmt ist, braucht die Flüssigkeitsfalle 8 nicht mit inneren Abstandshaltern
oder ähnlichen Bauteilen versehen zu sein, die oftmals
verwendet werden, um die Druckkörper auseinander zu halten, wenn das Hinterende der Filmeinheit zwischen ihnen hindurch
läuft.
Die Lenkvorrichtung 25 und die Flüssigkeitsfalle 8 sind mit
dem Bildaufzeichnungsteil durch die Klebstoffe 20a, 20b bzw. 21a, 21b, sowie mit den Abdeckungen 27 und 37 durch ähnliche
Klebstoffe 22a, 22b bzw. 24a, 24b permanent verbunden. Die
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verwendeten Klebstoffe sind in solcher Weise ausgewählt und
aufgebracht, daß sie zusammen mit den abgedichteten seitlichen Randabschnitten 15 des Bildaufzeichnungsteils ein vollkommen
abgeschlossenes System bilden, das die Wahrscheinlichkeit, daß schädliche Komponenten der Entwicklersubstanz daraus
entweichen können, praktisch vollständig ausschließt. Dies ist jedoch nicht so zu verstehen, daß auch das Entweichen von Wasser und anderen möglicherweise neutralen Komponenten der Entwicklersubstanz
aus diesem System verhindert wird, da deren Entweichen 3a erwünscht ist.
Die vergleichsweise steifen Abdeckungen 27 und 37 sind in geringem
Abstand vom Bildaufzeichnungsteil angeordnet, um eine Leiteinrichtung zum Führen einer Trennvorrichtung, z. B. einer
Schere, eines Messers oder einer Rasierklinge, längs des Vorder- bzw. Hinterendes des Bildaufze.ichnungsteils zu schaffen,
so daß die Abtrennung des Bildaufzeichnungsteils von der-Entwicklerzufuhr-
bzw. -auffangeinrichtung erleichtert wird. Die Leiteinrichtung am Führungsende der Filmeinheit wird durch
die Kantenflächen 39 und 41 des lichtempfindlichen Elements
bzw. Entwicklerblattes 13 und durch die Kantenflächen 43 und
45 des unteren Abdeckteils 26 bzw. oberen Abdeckteils 28 der Abdeckung 27 gebildet. Das einander gegenüber liegende Paar
von Kantenflächen 39 und 43 sowie das einander gegenüber liegende Paar von Kantenflächen 41 und 45 bildet einen länglichen
Schlitz 40, der. sich quer zum Auslaßtrichter 25 zwischen dem Bildaufzeichnungsteil 5 und der Abdeckung 27 erstreckt und zur
Aufnahme und Führung der Trennvorrichtung längs dem Vorderende des Bildaufzeichnungsteils 5 dient. In entsprechender Weise
wird die Leiteinrichtung am Hinterende der Filmeinheit von den Kantenflächen 47 und 49 des lichtempfindlichen Elements
bzw. Entwicklerblattes und den Kantenflächen 51 und 53 des unteren
Abdeckteils 12 bzw. oberen Abdeckteils 14 der Abdeckung 37 gebildet. Das einander gegenüber liegende Paar von Kantenflächen
47 und 51 sowie das einander gegenüber liegende Paar
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_ lh. -
von Kantenflächen 49 und 53 bildet einen länglichen Schlitz
50, der sich quer zum Führungsendabschnitt der Flüssigkeitsfalle
8 zwischen dem Bildaufzeichnungsteil 5 und der Abdeckung
37 erstreckt und zur Aufnahme und Führung der Trennvorrichtung längs dem Hinterende des Bildaufzeichnungsteils 5 dient.
Leiteinrichtungen zur Führung einer Trennvorrichtung längs dem Vorder- und Hinterende des Bildaufzeichnungsteils sind
sehr vorteilhaft, um,bestimmte Schwierigkeiten auszuschalten, die beim Fehlen derartiger Leiteinrichtungen auftreten, wenn
versucht wird, die Entwicklerzufuhr- und -auffangeinrichtung
vom Bildaufzeichnungsteil zu trennen. So ist es z. B. bisweilen schwierig» einen geradkantigen Schnitt befriedigenden Aussehens
benachbart zu einer wohldefinierten Kante, z. B. dem quer verlaufenden Randabschnitt 17 j auszuführen, da jede Abweichung
in der Geradlinigkeit oder Parallelität im Zusammenhang mit der wohldefinierten Kante leicht auffält und mit einer
derartigen Kante kontrastiert. Außerdem kann ein derartiger
Schnitt deshalb schwierig sein, weil er durch eine Bleifolie oder ein ähnliches Material, das zur Zurückhaltung oder
Lenkung der Entwicklersubstanz stark beiträgt, gelegt werden muß, und da Ioae Kanten, die von einem unregelmäßigen Schnitt
durch ein derartiges Material herrühren können, zu einem Auslaufen von noch zurückgebliebener Entwicklersubstanz führen
können.
Wie aus den Figuren 1 und 4 ersichtlich, ist zwischen dem
lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt ein Maskenelement
55 vorgesehen, das sich von deren Vorder- und Hinterenden
weg erstreckt. Das Maskenelement 55 dient nicht nur dazu, die Bildbereiche 16 des lichtempfindlichen Elements 11 und
Entwicklerblattes 13 miteinander zu verbinden, sondern auch dazu, den Abstand zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem
Entwicklerblatt in solcher Weise zu steuern, daß eine zufriedenstellende
Verteilung der Entwicklersubstanz erzielt wird.
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Das Haskenelement 55 weist ein Jr-Jiar seitlicher Randabschnitte
57 zur Begrenzung der seitlichen Randafasoimitte 15 des licnt-=
empfindlichen Elements 11 -und Entwieklerblattes 13, sowie ein
Paar quer dazu verlaufender Kantenabseknitte 59 und 61 zur Begrenzung
der transversalen Kandabschnitte 17 bzw. 18 auf. Die
seitlichen Kantenabschnitte 57 sind sowohl mit dem lichtempfindlichen Element als auch mit dem Entwicklerblatt längs der
Seitenrandabschnitte 15 mit Hilfe geeigneter Klebstoffe 63 bzw.
65 verbunden, um das lichtempfindlich© Element und das Entwicklerblatt längs ihrer Seitenrandabsehnitte permanent abzudiehten.
Die quer dazu verlaufenden Eaatenabschnitte 59 und 61
sind jedoch/am lichtempfindlichen Element 11 «so? längs dessen.
transversalen Handabschnitten 17. bzw. 18 mit Hilfe der Klebstoffe 20a bzw. 21a verklebt, um ein© federnde Spreizung des
lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes längs ihrer transversalen Sandabschnitte zu.ermöglichen<>
Das Haskenelement 55 weist ferner einen Führungsendabschnitt
auf, der vom transversalen Kantenabschnitt 59 weg ragt, wobei dieser Führungsendabschnitt zusammen mit dem Kantenabschnitt
59 das Blatt 33 der Lenkvorrichtung 25 bildet, das mit Hilfe der Klebstoffe 20a und 22a am lichtempfindlichen Element 11
bzw. dem Abdeckteil 26, und mit Hilfe des Klebstoffs 35 mit
dem Entwicklerbehälter 23 verbunden ist. Wie sich insbesondere aus Fig. 4 ergibt, erstreckt sich der Klebstoff 65 auf der
Oberseite jedes seitlichen Kantenabschnitts 57 über den transversalen Kantenabschnitt 59» um den Blatteil 33 des Maskeelements
55 und das Blatt 34- längs ihrer Seitenabschnitte permanent
zu verkleben. Das Blatt 34- dient demzufolge als Bindeglied
zwischen dem Kantenabschnitt 59 des Maskenelements ^ und
dem Querrand 17 des Entwicklerblattes 13, um den Bildaufzeichnungsteil
5 mit dem Entwicklerbehälter 23 zu verbinden und die
Entwicklersubstanz aus dem Entwicklerbehälter auf den Bildbereich 16 zu lenken, wobei dieses Bindeglied mit dem Querrand
des Entwieklerblattes 13, mit dem Abdeckteil 28 der Abdeckung
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27 t und mi-t dem Entwicklerbehälter sowie mit den angegebenen
Seitenabschnitten des Blattes 33 des Maskenelements 55 verbunden
ist.
Obwohl in Fig. 4 der Klebstoff 65 integral mit dem Klebstoff
35 gezeigt wird, ist in Fig. 1 zu Erläuterungszwecken eine Diskontinuität zwischen den Klebstoffen 65 und 35 gezeigt.
Ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff ist auf mindestens einer der Stirnflächen des Blattes 33 des Maskenelements
35 und des Blattes 34- zwischen den Bildbereichen 16
und dem Entwicklerbehälter 23 vorgesehen, um diese Flächen und demzufolge auch den transversalen B aidabschnitt 17 miteinander
zu verkleben, nachdem die Entwicklersubstanz aus dem Entwicklerbehälter auf den Bildaufzeichnungsteil entleert wurde. In
Fig. 1 wird gezeigt, daß zu diesem Zwecke durch Entwicklersubstanz
aktivierbare Klebstoffe 67a und 67b auf jeweils beide Oberflächen aufgebracht werden. Wird daher die aus den Blättern
33 und 34 bestehenne Lenkvorrichtung 25 längs der durch den
Schlitz 40 gebildeten, vorbestimmten Trennlinie abgetrennt,
um den Entwicklerbehälter 23 und die Abdeckung 27 vom Bildaufzeichnungsteil
5 nach der Verteilung der Entwicklersubstanz zwischen dem Bildbereich 16 zu trennen, so bleibt die Lenkvorrichtung
an beiden Seiten des durchgeführten Schnittes fest verschlossen, so daß das Auslaufen von Entwicklersubstanz entweder
aus dem Entwicklerzuführbehälter oder aus dem Vorderende des Bildaufzeichnungsteils verhindert wird. Der Benutzer
braucht zur Bewirkung dieser Abdichtung nichts beizutragen und lediglich dafür zu sorgen, daß dieser Teil der Filmeinheit
zwischen den Druckkörpern 30 und 31 hindurchgeführt wird,
da die durch diese Druckkörper bewirkten Kompressionskräfte die abzudichtenden Flächen zusammendrücken, wie in Fig. 2 gezeigt
wird.
Das Maskenelement 55 weist ferner einen hinteren Endabschnitt auf, der über den transversalen Kantenabschnitt 61 hinaus ragt.
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Dieser Endabschnitt ist zurückgefaltet auf sich selbst längs einer .in Fig. 4 mit f bezeichneten imaginären Linie, sowie
über den Kantenabschnitt 61 unter Bildung eines unteren, über den Kantenabschnitt 61 hinausragenden Hauptabschnitts 8a und
eines oberen, zurückgefalteten Abschnitts 8b, der dem Hauptabschnitt 8a frontal gegenüber liegt und mit Hilfe des Klebstoffes
21b an den transversalen Randabschnitt 18 des Entwicklerblattes 13 gebunden ist. Der Klebstoff 65 an der Oberseite
jedes seitlichen Kantenabschnitts 57 erstreckt sich über den transversalen Kantenabschnitt 61 hinaus bis zur imaginären
Linie f, und verbindet den Hauptabschnitt 8a und den Abschnitt 8b längs ihrer Seitenabschnitte.permanent miteinander.
Der Entwicklerauffangbehälter oder die Flüssigkeitsfalle
8 ist somit längs ihrer Seitenkanten und selbstverständlich auch längs ihres gefalteten Hinterendes permanent abgedichtet
unter Bildung eines Hohlraums, der die zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt gegebenenfalls vorhandene
überschüssige Entwicklersubstanz aufnimmt.
In entsprechender Weise wie oben im Zusammenhang mit der Lenkvorrichtung
25 beschrieben, ist auf mindestens einer der beiden Stirnflächen der Abschnitte 8a und 8b zwischen dem Bildbereich
16 und dem angegebenen Hohlraum ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff vorgesehen, um diese Flächen zu
verkleben, so daß sowohl der transversale Ea Eandabschnitt 18
als auch die Flüssigkeitsfalle abgeschlossen werden, nachdem die überschüssige Entwicklersubstanz aus dem Bildbezirk in den
angegebenen Hohlraum geflossen ist. In den Figuren 1 und 4 sind für den angegebenen Zweck durch-Entwicklersubstanz aktivierbare
Klebstoffe 69a und 69b auf beiden zu verklebenden Flächen angedeutet. Werden daher die Abschnitte 8a und 8b längs
der durch den Schlitz 50 vorbestimmten Trennlinie getrennt zur
Abtrennung der Flüssigkeitsfalle 8 und der Abdeckung 37 vom
Bildaufzeichnungsteil 5 nach der Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz
in der Flüssigkeitsfalle, so bleiben die Ab-
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schnitte 8a und 8b auf beiden Seiten des durchgeführten Schnittes vollständig abgeschlossen, so daß das Auslaufen
von Entwicklersubstanz aus dem £ntwicklerauffangbehälter
oder dem Hinterende des Bildaufzeichnungsteils verhindert
wird. Auch in diesem Falle braucht der Benutzer nichts zu tun, um diese Abdichtung zu bewirken und es muß lediglich
dafür gesorgt werden, daß dieser Teil der Filmeinheit zwischen den Druckkörpern 30 und 31 hindurch geführt wird, da
die von diesen Druckkörpern ausgeübte Kompressionskraft die zu verklebenden Flächen in solcher Weise zusammendrückt, wie
dies in Fig. 2 veranschaulicht ist.
Diejenigen Teile der Abschnitte 8a und 8b, zwischen welchen die Klebstoffe 69a und 69b aufgebracht sind, sind als Lenkvorrichtung
zur Lenkung der überschüssigen Entwicklersubstanz vom Bildaufzeichnungsteil in den Hohlraum der Flüssigkeitsfalle
anzusehen.
Das Maskenelement 55 und das Blatt 34- bestehen aus dünnem,
flexiblem, für Entwicklersubstanz undurchlässigem Material, das sowohl leicht faltbar als auch gut abtrennbar ist. Statt
die Entwicklerzuführeinrichtung 7 und die Entwicklerauffangeinrichtung
9 vom Bildaufzeichnungsteil 5 nach der Verteilung
der Entwicklersubstanz abzutrennen, können daher die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung leicht nach oben und über
das Entwicklerblatt 13 umgefaltet und danach am Entwicklerblatt 13 mit Hilfe geeigneter (in den Figuren nicht gezeigter)
Kohäsionsmittel, die an den Seitenrandabschnitten 15
des Entwicklerblattes 13 und den entsprechenden Abschnitten der Abdeckungen 27 und 37 aufgebracht sind, befestigt werden.
Die Abdeckungen 27 und 37 bilden in diesem Falle eine geeignete Bückseite für das fertige photographische Bild, das von
der gegenüber liegenden Seite der Filmeinheit, d. h. aus der Sichtung B, betrachtet wird. Eine derartige Faltung der Entwicklerzuführ-
und -auffangeinrichtung auf einen dieser bei-
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den Bauteile wird in der deutschen Patentschrift . ... ... (Patentanmeldung, die von der gleichen Anmelderin am selben
Tage unter der internen Registriernummer 123 648 eingereicht wurde) ausführlicher beschrieben.
Ein besonders vorteilhaftes Merkmal der erfindungsgemäßen Filmeinheit
3 ist die Leichtigkeit, mit der der Abstand zwischen
dem lichtempfindlichen Element 11 und dem Entwicklerblatt 13 durch einfache Wahl der Dicke des Ilaskenelements 55 während
der Herstellung eingestellt werden kann« Es zeigte sich, daß ein Zwischenraum von etwa 0,2 mm (0,008 inch) zwischen dem
lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt 13 zweckmäßig ist, um die vollständige Entwicklung eines latenten
Bildes und die Erzeugung eines fertigen photographischen Bildes
sicherzustellen. Ein derartiger Zwischenraum könnte auch durch Verwendung eines Maskenelements mit praktisch überhaupt
keiner Dicke erhalten werden, z. B. durch Anwendung einer Vorblitzbelichtungs- oder Photoresisttechnik auf das lichtempfindliche
Element, das dann zwischen Druckkörpern hindurch geführt wird, von denen einer oder beide in solcher Weise abgestuft
oder unterhöhlt sind, daß zwischen ihren Mittelabschnitten eine Aussparung von insgesamt etwa 0,2 mm gebildet wird.
Es zeigte sich jedoch, daß eine vollständige Ausbreitung der Entwicklersubstanz bis in die äußersten Ecken des Bildbereichs
leichter erzielbar ist, wenn das Maskenelement ausreichend dick ist, daß zwischen diesen Ecken ein Zwischenraum gebildet wird,
in den die Entwicklersubstanz eindringen kann.
Als Alternativmaßnahme kann daher der angegebene Zwischenraum
von etwa 0,2 mm dadurch erhalten werden, daß ein Maskenelement von etwa 0,2 mm Dicke zusammen mit eben ausgestalteten, nicht
abgestuften Druckkörpern, die praktisch keine Aussparung in ihrem Mittelabschnitt aufweisen, verwendet wird. Ein so dicker
Maskenteil kann jedoch das gefällige Aussehen des fertigen photographischen Bildes beeinträchtigen, da er zu sichtbaren Un-
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regelmäßigkeiten der Oberfläche längs der Kanten des Bildbereichs führen kann. Um diese Möglichkeit auszuschalten und
trotzdem eine vollständige Ausbreitung der Entwicklersubstanz bis zu den äußersten Ecken des Bildbereichs zu erleichtern,
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, einen Maskenteil von etwa 0,075 mm Dicke in Kombination mit einem Paar von Druckkörpern
zu verwenden, von denen einer oder beide in solcher Weise abgestuft oder unterhöhlt sind, daß zwischen ihren Mittel
ab schnitten eine Aussparung von insgesamt etwa 0,125 mm gebildet wird. Eine derartige Anordnung ist in Fig. 3 veranschaulicht,
gemäß welcher die seitlichen Kantenabschnitte des Maskenelements 55 praktisch 0,075 mm dick sind und der
Druckkörper 30 unter Ausbildung eines ausgesparten Mittelabschnitts
30a zwischen den flanschartigen Schulterteilen 30b abgestuft, der Druckkörper 31 hingegen nicht abgestuft ist,
wobei die Aussparung zwischen den Mittelabschnitten der Druckkörper 30 und 31 praktisch 0,125 mm ausmacht, so daß zwischen
den Bildbereichen des lichtempfindlichen Elements 11 und des Entwicklerblattes 13 ein Zwischenraum von insgesamt 0,2 mm gebildet
wird.
Mit Ausnahme der durch Entwicklersubstanz aktivierbaren Kohäsionsmittelüberzüge
67a, 67b und 69a, 69b, weisen alle übrigen Klebstoffschichten, z. B. die Klebstoffschichten 63 und
65, praktisch keine Dicke auf. Eine gegebenenfalls vorliegende merkliche Dicke dieser Schichten kann andererseits leicht
dadurch kompensiert werden, daß das Maskenelement entsprechend dünner ausgestaltet wird. Die Kohäsionsmittelschichten 67a,
67b und 69a, 69b sind jedoch so dick ausgestaltet, daß sie die durch die beiden Druckkörper gebildete Aussparung von
0,125 mm ausfüllen und auf diese Weise den Druckkörpern das Zusammenpressen der durch diese überzüge zu verklebenden Flächen
ermöglichen.
Wie bereits erwähnt, besteht ein besonders vorteilhaftes Merk-
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mal der erfindungsgemäßen Filmeinheit 3 darin, daß der gewünschte
Zwischenraum zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt leicht eingestellt werden kann
durch einfaches Variieren der Dicke des Maskenelements 55 während der Herstellung. Soll z. B. dieser Zwischenraum geändert
werden, um ihn an eine Entwicklersubstanz geänderter chemischer Zusammensetzung anzupassen, oder an eine geänderte
Entwicklung des latenten Bildes, oder an eine abgeänderte Struktur oder Materialbeschaffenheit des lichtempfindlichen
Elements und/oder des Entwicklerblattes, so kann dies einfach dadurch geschehen, daß ein Maskenelement mit entsprechend
abgeänderter Dicke verwendet wird, wobei keinerlei Änderung der Druckkörper des Photoapparats, in welchem
die betreffende Filmeinheit verwendet werden soll, erforderlich ist.
Zur Wirkungsweise der Filmeinheit 3 ist festzustellen, daß
die Filmeinheit dafür vorgesehen ist, der Kamera in ausgestreckter Lage zugeführt zu werden, in welcher sich die Entwicklerzuführ-
und -euffangeinrichtungen 7 und 9 vom Führungsbzw. Hinterende des Bildaufzeichnungsteils 5 weg erstrecken
und praktisch in gleicher Ebene wie der Bildaufzeichnungsteil liegen, wie dies in Fig. 1 veranschaulicht wird. Nach erfolgter
Belichtung in einem geeigneten Photoapparat, die zur Aufzeichnung eines latenten Bildes im lichtempfindlichen Element
führt, wird die Filmeinheit zwischen dem im Photoapparat vorgesehenen Paar einander gegenüber liegender Druckkörper 30
und 31 hindurchgeführt, um die Entwicklung des latenten Bildes
und die Erzeugung eines sichtbaren Bildes einzuleiten, was dadurch geschieht, daß der Entwicklerzuführbehälter*23 aufgebrochen,
die Entwicklersubstanz wischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt verteilt und gegebenenfalls . vorhandener
Überschuß an Entwicklersubstanz in den Entwicklerauffangbehälter 6 geleitet wird. Wie in der angegebenen belgischen
Patentschrift 759 959 beschrieben, enthält die Entwicklersub-
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stanz vorzugsweise ein Trübungsmittel, das es zusammen mit einer im lichtempfindlichen Element vorgesehenen opaken Schicht
ermöglicht, die Filmeinheit aus dem Photoapparat sofort herauszuziehen, so daß die Entwicklung außerhalb der Kamera vervollständigt
wird.
Während der Entwicklung stellen die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung
bequeme Anhängsel zur Handhabung des Bildaufzeichnungsteils dar, so daß dessen Bildbereich nicht berührt
zu werden braucht. Nach erfolgter Entwicklung beeinträchtigen jedoch diese Anhängsel das ästhetische Aussehen des fertigen
photographischen Bildes, zumindest insofern, als sich Fhotographen
inzwischen an Bilder mit gleichförmigen Bildrändern gewöhnt haben. Nachteilig ist auch, daß diese Anhängsel die Gesamtlänge
des Bildes vergrößern, so daß dessen Aufbewahrung in beispielsweise Photoalben und Lagerbehältern schwierig oder
zumindest unwirtschaftlich ist.
Der Benutzer kann daher in vorteilhafter Weise die Entwicklerzuführ-
und -auffangeinrichtung vom Bildaufzeichnungsteil abtrennen durch Schneiden längs der Schlitze 40 und 50 mit Hilfe
einer Schere, eines Messers oder einer Rasierklinge. Die Schneidvorrichtung wird längs der Schlitze bewegt und in vorteilhafter
Weise durch die durch die Kanten 41, 45; 39|43; 51, 47 i und 4-9, 53 gebildete Leiteinrichtung geführt. Beim
Führen längs der Schlitze zerschneidet die Schneidvorrichtung den Ausflußtrichter und die Flüssigkeitsfalle längs der vorbestimmten
Trennlinien.
Zieht es der Benutzer vor, die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung
um den Bildaufzeichnungsteil zu falten, statt sie abzutrennen, so braucht er die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung
nur längs der vorbestimmten Trennlinien umzufalten und danach gegen die Rückseite des fertigen photographischen
Bildes zu pressen, so daß die Entwicklerspeicherein-
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richtungen durch die angegebenen Hohäsionsmittel in ihrer
umgefalteten Stellung gehalten irrerden.
Gemäß der beschriebenen Ausführungsform. der Erfindung wird
die Filmeinheit von unterschiedlichen Seiten belichtet bzw. betrachtet. Gemäß weiterer Ausführungsformen kann es sich
bei der Filmeinheit nach der Erfindung um eine integrale
Filmeinheit handeln, die von derselben Seite her belichtet und betrachtet wird.
Ferner wird gemäß der beschriebenen Ausführungsform das Maskenelement
umgefaltet, um auf diese Weise die Flüssigkeitsfalle zu bilden. Selbstverständlich kann die Flüssigkeitsfalle jedoch
aus dem Maskenelement separat gebildet und mit diesem verbunden werden. In diesem Falle wird in der Regel ein zweites
Blattelement vorgesehen, um eine Lenkvorrichtung zu schaffen, die ähnlich der am Entwicklerzuführbehälter vorgesehenen
Lenkvorrichtung ist und überschüssige Entwicklersubstanz vom Bildaufzeichnungsteil in die Flüssigkeitsfalle leitet.
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Claims (1)
- PatentansprücheΓΛ ./Photographische Filmeinheit für die Herstellung eines fertigen photographischen Bildes, mit einem lichtempfindlichen Element, einem Entwicklerblatt, einem Entwicklerzuführbehälter, der zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt zu verteilende Entwicklersubstanz enthält, und einem den Bildbereich verbindenden Maskenelement, dadurch gekennzeichnet, daß das Maskenelement (55) zwischen dem lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) ungeordnet und mit diesen permanent verbunden ist, und daß es sich bis zum Entwicklerzuführbehälter (23) erstreckt und zur Lenkung der Entwicklersubetanz (C) vom Entwicklerzuführbehälter zum Bildbereich dient.2. Photographische Filmeinheit nach Anspruch 1 mit einem Entwicklerauffangbehälter zur Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz nach deren Ausbreitung, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Haskenelement (55) bis zum Entwicklerauffangbehälter (8) erstreckt und zur Lenkung überschüssiger Entwicklersubstanz in den Auffangbehälter dient.3. Photographische Filmeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Maskenelement (55) zur Bildung des für überschüssige Entwicklersubstanz bestimmten Entwickleraufnahmebehälters (8) umgefaltet ist.4. Fhotographisehe Filmeinheit nach Anspruch 3t dadurch gekennzeichnet, daß der umgefaltete, den Entwicklerauffangbehälter bildende Abschnitt des Maskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) wegsteht und an seiner Verbindungsstelle309811/0850mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt abtrennbar ist, um die Entfernung des Entwicklerauffangbehälters (8) vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt zu ermöglichen.Photographische Filmeinheit nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß der umgefaltete, den Entwicklerauffang behälter bildende Abschnitt (8a, 8b) des Haskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) wegsteht und an seiner Verbindungsstelle mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt flexi bel ist, um die ümfaltung des Entwicklerauffangbehälters (8) auf das lichtempfindliche Element oder Entwicklerblatt zu ermöglichen.6. Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 1 bis 5 einem im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt angeordneten Entwieklerzuführbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein Blatteil (34) und ein Abschnitt (33) des Maskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) zum Entwicklerzuführbehälter (23) erstrecken und zusammen eine Lenkvorrichtung (25) zur Lenkung der Entwicklersubstanz (C) vom Entwicklerzuführbehälter zu dem zwischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt gelegenen Bereich bilden, und daß an der Verbindungsstelle des Blattteils (34·) und Maskenelementabschnitts (33) J&it dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt der Maskenelementabschriitt und der Blatteil abtrennbar sind, um die Entfernung des EntwieklerZuführbehälters vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt zu ermöglichen.7· Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 1 bis 5 mit einem im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblätt angeordneten Entwicklerzuführbehälter, da-3 09811/0850durch gekennzeichnet, daß sich, ein Blatteil (34) und ein Abschnitt (33) des Maskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) zum Entwicklerzuführbehälter (23) erstrecken und zusammen eine Lenkvorrichtung (25) zur Lenkung der Entwicklersubstanz (C) vom Entwicklerzuführbehälter zu einem zwischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt gelegenen Bereich bilden, und daß an der Verbindungsstelle des Blattteils (34) und Maskenelementabschnitts (33) mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt der Maskenelementabschnitt und Blatteil flexibel ausgestaltet sind, um die Umfaltung des Entwicklerzuführbehälters auf das lichtempfindliche Element oder Entwicklerblatt zu ermöglichen.8. Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 4 und 5» dadurch gekennzeichnet, daß ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff (69a) am Maskenelement (55) ifi* Bereich der Verbindungsstelle des den Entwicklerauffangbehälter bildenden Bereichs (8a, 8b) des Maskenelements mit dem lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) vorgesehen ist zur Abdichtung des Entwicklerauffangbehälters (8) und der benachbarten Enden des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes.9· Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 6 und 7» dadurch gekennzeichnet, daß ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff (67a) sa Maskenelement (55) im Bereich der Enden des lichtempfindlichen Elements (11) und Entwicklerblattes (13) benachbart zum Entwicklerzuführbehälter (23) vorgesehen ist zur Abdichtung des Entwicklerzuführbehälters und der benachbarten Enden des lichtempfindlichen. Elements und Entwicklerblattes.309811/0850Leerseite
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