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DE2243766A1 - Photographische filmeinheit fuer die herstellung eines fertigen photographischen bildes - Google Patents

Photographische filmeinheit fuer die herstellung eines fertigen photographischen bildes

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Publication number
DE2243766A1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
developer
sheet
photosensitive
photosensitive element
substance
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE2243766A
Other languages
English (en)
Inventor
Donald Malcolm Harvey
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eastman Kodak Co
Original Assignee
Eastman Kodak Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Eastman Kodak Co filed Critical Eastman Kodak Co
Publication of DE2243766A1 publication Critical patent/DE2243766A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G03PHOTOGRAPHY; CINEMATOGRAPHY; ANALOGOUS TECHNIQUES USING WAVES OTHER THAN OPTICAL WAVES; ELECTROGRAPHY; HOLOGRAPHY
    • G03CPHOTOSENSITIVE MATERIALS FOR PHOTOGRAPHIC PURPOSES; PHOTOGRAPHIC PROCESSES, e.g. CINE, X-RAY, COLOUR, STEREO-PHOTOGRAPHIC PROCESSES; AUXILIARY PROCESSES IN PHOTOGRAPHY
    • G03C8/00Diffusion transfer processes or agents therefor; Photosensitive materials for such processes
    • G03C8/42Structural details

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Photographic Developing Apparatuses (AREA)
  • Cameras Adapted For Combination With Other Photographic Or Optical Apparatuses (AREA)
  • Sheet Holders (AREA)

Description

ρ ρ / ο η n c
Photographische Filmeinheit für die Herstellung eines
fertigen photographischen Bildes Die Erfindung betrifft eine photographische Filmeinheit für die Herstellung eines fertigen photographischen Bildes, mit einem lichtempfindlichen Element, einem Entwicklerblatt, einem Entwicklerzuführbehälter, der zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt zu verteilende Entwicklersubstanz enthält, und einem den Bildbereich verbindenden Maskenelement.
Selbstentwickelnde Filmeinheiten, die fertige Bilder liefern, sind bekannt und bestehen in der Regel aus einem Bildaufzeichnungsteil mit einem lichtempfindlichen Element und einem Entwicklerblatt, ferner aus einer Entwicklerzuführeinrichtung zur Zuführung von Entwicklersubstanz zum Bildaufzeichnungsteil, und außerdem aus einer Entwicklerauffangeinrichtung zur Aufnahme überschüssiger, vom Bildaufzeichnungsteil abfließender Entwicklersubstanz.
Das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt können anfänglieh, d. h. vor und während der Belichtung, getrennt voneinander vorliegen und erst vor und- während der Entwicklung zusammengebracht und nach der Entwicklung wieder voneinander getrennt werden, wobei das fertige photographische Bild erhalten wird. Eine derartige Filmeinheit wird oftmals dem nachregistrierten und Abziehtyp zugeordnet. Eine Filmeinheit dieses Typs wird z. B. in der USA-Patentschrift 3 080 805 beschrieben.
Wahlweise können das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt bereits vor und während der Belichtung sowie vor, während und für alle Zeiten nach der Entwicklung miteinander verbunden sein. Eine derartige Filmeinheit wird oftmals dem vorregistrierten integralen Typ-zugeordnet. Filmeinheiten dieses Typs werden z. B. in der. USA-Patentschrift 3 415 644 und in der britischen Patentschrift 1 224 372 beschrieben, und in diesen bekannten Filmeinheiten ist die Bildempfangsschicht ganz
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ORfGfNAL INSPECTED
eng dem Entwicklerblatt zugeordnet. Weitere Filmeinheiten dieses Typs werden z. B. in der belgischen Patentschrift 757 beschrieben, und in diesen bekannten Filmeinheiten ist die Bildempfangsschicht mit dem lichtempfindlichen Element verbunden.
In der deutschen Auslegeschrift 1 918 885 wird z. B. eine selbstentwickelnde Filmeinheit beschrieben, die ein lichtempfindliches Element und ein Entwicklerblatt aufweist, welche mit Hilfe eines außen vorgesehenen Bindeelements, das um das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt längs dreier Kanten umgelegt ist, verbunden sind. Der Hund eines Entwicklerzuführbehälters ist zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt an der vierten Kante angeordnet. Dieser Behältermund weist eine aufbrechbare Verbindungsstelle auf. Ein Entwicklerauffangbehälter für überschüssige Entwicklersubstanz ist an dem dem Entwicklerbehälter gegenüber liegenden Ende des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes vorgesehen, wobei das Bindeelement die abdichtende Umhüllung des Auffangbehälters bildet. Diese bekannte Filmeinheit ist dafür vorgesehen, nach der Entwicklung intakt zu bleiben. Das Bindeelement stellt einen Rahmen dar, der die Größenabmessungen des in der Filmeinheit erzeugten Bildes begrenzt. Gemäß der in der angegebenen Auslegeschrift näher beschriebenen Ausführungsform ist dieser Rahmen oberhalb des Entwicklerblattes vorgesehen und das lichtempfindliche Element wird durch das Entwicklerblatt belichtet und das sichtbare Bild wird von derselben Seite her betrachtet.
Das in der angegebenen Auslegeschrift beschriebene Bindeelement muß in nachteiliger Weise um das lichtempfindliche Element und das Entwicklerblatt an drei Seiten derselben umgefaltet werden, was mit dem erforderlichen Grad an Genauigkeit an schnell laufenden Produktionsmaschinen schwierig durchführbar ist.
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Nachteilig ist ferner, daß dieses Binde element einen Rahmen bildet, der vom Betrachter des Bildes gesehen wird, weshalb seine Farbe und andere Eigenschaften in ästhetischer Hinsicht akzeptabel sein müssen, was wiederum mit anderen Erfordernissen nicht leicht verträglich ist.
Außerdem stellt dieses Bindeelement in nachteiliger Weise eine für den Benutzer in der Regel nicht attraktive Diskontinuität derjenigen Oberfläche des Bildes dar, auf welcher das sichtbare Bild erscheint.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine in einfacher und vorteilhafter Weise herstellbare lilmeinheit anzugeben, die vom ästhetischen Standpunkt aus einwandfreie fertige photographische Bilder liefert.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß die angegebene Aufgabe dadurch lösbar ist, daß.ein in genau definierter Weise ausgestaltetes Maskenelement vorgesehen wird.
Gegenstand der Erfindung ist eine photographische lilmeinheit für die Herstellung eines fertigen photographischen Bildes, mit einem lichtempfindlichen Element, einem Entwicklerblatt, einem Entwicklerzuführbehälter, der zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt zu verteilende Entwicklersubstanz enthält, und einem den Bildbereich verbindenden Maskenelement, die dadurch gekennzeichnet ist, daß das Maskenelement zwischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt angeordnet und mit diesen permanent verbunden ist, und daß es sich bis zum Entwicklerzuführbehälter erstreckt und zur Lenkung der Entwicklersubstanz vom Entwicklerzuführbehälter zum Bildbereich dient.
Durch die Erfindung wird erreicht, daß eine lilmeinheit zur Verfugung steht, die zu Bildern führt, deren Oberfläche frei
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von Diskontinuitäten ist, da das verwendete Maskenelement zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt vorgesehen ist. Vorteilhaft ist ferner, daß das verwendete Maskenelement nicht gefaltet zu werden braucht um das lichtempfindliche Element und Entwicklerblatt, so daß die Filmeinheit leichter und billiger herstellbar ist. Vorteilhaft ist ferner, daß gemäß bestimmten Ausführungsformen, insbesondere gemäß denjenigen, bei welchen die Belichtung durch das Entwicklerblatt und die Bildbetrachtung von der gegenüberliegenden Seite her erfolgt, das zur Herstellung des Maskenelements verwendete Material nicht nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgesucht zu werden braucht, da der sichtbare Bildrand von einer im lichtempfindlichen Element vorliegenden Schicht, z. B. einer ein weißes Trübungsmittel enthaltenden Schicht, gebildet wird. Als weiterer Vorteil,kommt hinzu, daß das verwendete Maskenelement verhindert, daß Entwicklersubstanz die im Bildrandbereich liegenden Emulsionsschichten erreicht, was- andernfalls zu einer vom ästhetischen Standpunkt us nachteiligen Beeinflussung des Bildrandes durch die .Entwicklersubstanz führen könnte.
Vorzugsweise liegt ein Entwicklerauffangbehälter zur Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz nach deren Ausbreitung vor und in diesen Fällen kann sich das Maskenelement bis zum Entwicklerauffangbehälter erstrecken und dazu dienen, die überschüssige Entwicklersubstanz in den Auffangbehälter zu lenken.
Das Maskenelement kann umgefaltet sein, um auf diese Weise den Auffangbehälter zur Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz zu bilden. Dies hat den Vorteil, daß die Zahl der erforderlichen Bauteile vermindert und eine Herstellungsvereinfachung erzielt wird.
Der umgefaltete, zur Bildung des Entwicklerauffangbehälters dienende Abschnitt des Maskenelements kann vom lichtempfind-
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lichen Element und Entwicklerblatt weg ragen und seine Verbindungsstelle mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt kann abtrennbar sein, so daß die Entfernung des Entwicklerauffangbehälters vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt ermöglicht wird. Dies hat den Vorteil, daß der Entwicklerauffangbehälter vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt leicht abtrennbar ist, sobald er seine nützlichen Punktionen ausgeübt hat.
Der umgefaltete, den Entwicklerauffangbehälter bildende Abschnitt des Maskenelements kann ferner vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt weg ragen und an seiner Verbindungsstelle mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt flexibel sein, so daß der Entwicklerauffangbehälter auf das lichtempfindliche Element oder das Entwicklerblatt umfaltbar ist. Dies hat den Vorteil, daß der Entwicklerauffangbehälter auf die Rückseite des fertigen photographischen Bildes umgefaltet und der Sicht entzogen werden kann, sobald, er seine nützliche Punktion erfüllt hat.
Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung, bei welcher der Entwicklerzuführbehälter im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt angeordnet ist, kann sich ein blattähnlicher Bauteil und ein Teil des Maskenelements vom lichtempfindlichen Element und.Entwicklerblatt bis zum Entwicklerzuführbehälter erstrecken und beide zusammen bilden dann eine Lenkeinrichtung zur Leitung der Entwicklersubstanz vom Entwicklerzuführbehälter- zu einer zwischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt gelegenen Stelle, und an der Verbindungsstelle des Blatteiis und Maskenelementteils mit dem lichtempfindlichen Element und Entwieklerblatt kann der Maskenelementteil und Blatteil abtrennbar sein, so daß die Entfernung des Entwicklerzuführbehälters vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt ermöglicht wird. Durch die Verwendung einer Verlängerung des Maskenelements als Teil
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der Lenkvorrichtung wird eine Verminderung der Zahl der zur Bildung der Lenkvorrichtung erforderlichen Bauteile und somit eine Herstellungsvereinfachung erzielt. Durch Anordnung des Entwicklerzuführbehälters im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt wird der Vorteil erzielt, daß der Entwicklerzuführbehälter vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt abtrennbar oder auf die Bückseite des fertigen photographischen Bildes umfaltbar ist, sobald er seine nützliche Funktion erfüllt hat.
Wahlweise oder zusätzlich können der Blatteil oder ein Teil des Maskenelements flexibel sein, um das Palten des Entwicklerzuführbehälters auf die Rückseite des Bildes zu ermöglichen .
Ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff ist auf dem Maskenelement im Bereich der Verbindungsstelle des den Entwicklerauffangbehälter bildenden Abschnitts des Maskenei^- ments mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt vorgesehen, so daß der Entwicklerauffangbehälter und die dazu benachbarten Enden des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes abgeschlossen werden können. Dies hat den Vorteil, daß eine Abdichtung geschaffen werden kann längs und zu beiden Seiten einer Trennlinie, so daß das Auslaufen von Entwicklersubstanz nach der Abtrennung des Entwicklerauffangbehälters verhindert wird. Durch Verwendung eines durch Entwicklersubstanz aktivierbaren Klebstoffes wird die Möglichkeit einer vorzeitigen Abdichtung ausgeschaltet.
Ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff ist am Maskenelement^ferner in den Endabschnitten des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes benachbart zum Entwicklerzuführbehälter vorgesehen, so daß der Entwicklerzuführbehälter und die hierzu benachbarten Enden des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes abgeschlossen werden kön-
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neu. Dies hat den Vorteils daß eine Abdichtung geschaffen werden kann längs und zu "beiden Seiten einer Trennlinie, so daß das Auslaufen von Entwicklersubstanz nach der Abtrennung des Entwicklerzuführbehälters vermieden wird. Durch Verwendung eines durch Entwicklersubstanz aktivierbaren Klebstoffes wird die Möglichkeit einer vorzeitigen Abdichtung ausgeschaltet.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung soll durch die beigefügte Zeichnung veranschaulicht werden, in der darstellen:
Pig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Filmeinheit nach der Erfindung, wobei Teile derselben zur klareren Wiedergabe aufgebrochen dargestellt sind,
Fig. 2 einen Querschnitt längs der Linie 2-2 der Fig. 1, der einen Abschnitt des Führungsendes der Filmeinheit beim Durchlaufen zwischen einander gegenüber liegenden Druckkörpern wiedergibt,
Fig. 3 einen Querschnitt längs der Linie 3-3 der Fig. 1, der einen Hittelabschnitt der Filmeinheit beim Durchlaufen zwischen den Druckkörpern wiedergibt und
Fig. 4- eine perspektivische Ansicht eines Maskenelements, das in der in den Figuren 1 bis 3 dargestellten Filmeinheit vorliegt, wobei das Maskenelement in einer ungefalteten ausgestreckten Stellung gezeigt wird.
Die in Fig. 1 veranschaulichte selbstentwickelnde photographische Filmeinheit 3 weist einen Bildaufzeichnungsteil 5 und eine Entwicklerspeichervorrichtung in Form einer Entwicklerzuführeinrichtung 7 und einer Entwicklerauffangeinrichtung 9 auf.
Der Bildaufzeichnungsteil 5 ist zur Aufzeichnung eines laten-
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ten Bildes befähigt, das durch eine fließfähige Entwicklersubstanz C entwickelbar ist, und er enthält zu diesem Zwecke ein lichtempfindliches Element 11, das als Träger für das latente Bild dient, und ein Entwicklerblatt 13» das die Verteilung der Entwicklersubstanz über das lichtempfindliche Element 11 unterstützt. Die Entwicklerzuführeinrichtung 7 liefert die zu verteilende Entwicklersubstanz, in der Regel in geringem Überschuß, und die Entwicklerauffangeinrichtung 9 nimmt die überschüssige Entwicklersubstanz auf, sobald die "Verteilung derselben beendet ist. Die Pilmeinheit 3 enthält somit alle Materialien, die zur Aufzeichnung und Entwicklung eines photographischen Bildes erforderlich sind, wenn sie in einem entsprechend ausgestalteten *hotoapparat verwendet wird.
Der Bildaufzeichnungsteil 5 ist dem vorregistrierten integralen Typ zuzuordnen, bei welchem das Entwicklerblatt I3 mit dem lichtempfindlichen Element 11 längs der seitlichen Randabschnitte 15 dieser beiden Bauteile permanent verbunden ist. Der Bildaufzeichn igsteil 5 verbleibt in praktisch derselben physikalischen Anordnung während der Belichtung und nach der Entwicklung. Weitere Einzelheiten eines derartigen Bildaufzeichnungsteils werden z. B. in der deutschen Patentschrift (Patentanmeldung P 21 44- 940) beschrieben.
Das lichtempfindliche Element 11 besteht aus federnd flexiblen Materialien und weist eine oder mehrere strahlungsempfindliche Schichten zur Aufzeichnung des latenten Bildes, sowie eine Beizmittel- oder andere geeignete Schicht zur Aufnahme eines visuell sichtbaren Bildes, das während der Entwicklung des latenten Bildes erzeugt wird, auf. Da das lichtempfindliche Element sowohl als Träger des latenten als auch des visuell sichtbaren Bildes dient, wird es oftmals als "integraler Negativempfänger" bezeichnet.
Das Entwicklerblatt I3 besteht ebenfalls aus federnd flexiblen
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Materialien und/bildet zusammen mit dem lichtempfindlichen Element 11 eine rechteckige Einheit mit geraden Kanten und rechtwinkligen Ecken sowie anderen, die Handhabung- in Photoapparaten erleichternden Eigenschaften. Während die seitlichen Randabschnitte 15 des Entwicklerblattes 13 i&it denen des lichtempfindlichen Elements 11 permanent verbunden sind, sind die im Mittelabschnitt gelegenen Bildbereiche 16 des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes federnd spreizbar, um zwischen sich die Verteilung der Entwicklersubstanz zu ermöglichen. Die in Querrichtung verlaufenden Randabschnitte 17 sind ebenfalls federnd spreizbar, um die Zuführung von Entwicklersubstanz zwischen diese Abschnitte 17 zu ermöglichen, und die quer verlaufenden Randabschnitte 18 sind federnd spreizbar, um den Austritt von zwischen diesen Abschnitten 18 befindlicher überschüssiger Entwicklersubstanz zu ermöglichen.
Weitere Einzelheiten derartiger lichtempfindlicher Elemente und Entwicklungsblätter werden z. B. in der angegebenen belgischen Patentschrift 757 959 beschrieben.
Der Bildaufzeichnungsteil 5 ist zur Belichtung von einer Seite und zur Bildbetrachtung von der anderen Seite bestimmt, d,. h. daß die strahlungsempfindlichen Schichten von der durch den Pfeil A bezeichneten Seite exponierbar sind, und die Bildempfangsschicht oder Beizmittelschicht auf derjenigen. Seite angeordnet ist, von der aus, wenn es sich um.ein Aufsichtsbild handelt, die Betrachtung erfolgt, nämlich von der durch den Pfeil B bezeichneten Seite. Die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Richtungen zu exponieren bzw. zu betrachten,wird dadurch geschaffen, daß zur Herstellung sowohl des Entwicklerblattes 13 als auch des ScMchtträgers für die Bildempfangsoder Beizmittelschicht transparente Stoffe verwendet werden, die gleichzeitig praktisch klare Schutzüberzüge auf beiden Seiten des Bildaufzeichnungsteils .bilden.
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Während die überwiegende Fläche des Bildaufzeichnungsteils 5 von den Bildbereichen 16 des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes eingenommen wird, liegt im Bildaufzeichnungsteil 5 außerdem ein weißer und vorzugsweise gleichmäßiger Bildrand 19 vor, der von den Seitenrandabschnitten 15 und den quer dazu verlaufenden Randabschnitten 17 und 18 der angegebenen beiden Bauteile gebildet wird.
Die Entwicklerspeichervorrichtung weist die Entwicklerzuführeinrichtung 7* die zur Entleerung der Entwicklersubstanz C zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt am Führungsende des Bildaufzeichnungsteils 5 bestimmt ist, und die Entwicklerauffangeinrichtung 9 auf, die zur Aufnahme von zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt 13 am Hinterende des Bildaufzeichnungsteils 5 gegebenenfalls vorhandener überschüssiger Entwicklersubstanz bestimmt ist.
Die Entwicklerzuführeinrichtung 7 kann in verschiedenster Weise ausgestaltet sein unü sowohl sehr zahlreiche unterschiedliche Teile, von denen Jeder eine bestimmte Funktion auszuüben hat, als auch nur einen oder wenige Teile, die gleichzeitig zahlreichen Funktionen dienen, aufweisen. Wie in Fig. 1 dargestellt, besteht die Entwicklerzuführeinrichtung 7 aus drei Hauptbestandteilen, nämlich einem die Entwicklersubstanz C enthaltenden Behälter 23 (bisweilen auch als "Pod" bezeichnet), einer !lenkvorrichtung 25 (bisweilen als "Auslaßtrichter11 bezeichnet) der die Entwicklersubstanz aus-dem Behälter 23 zum Führungsende des Bildaufzeichnungsteils und zwischen das lichtempfindliche Element 11 und Entwicklerblatt 13 lenkt, sowie einer Abdeckung 27·
Der Entwicklerbehälter 23 kann in bekannter, für diesen Zweck üblicherweise verwendeter Ausgestaltung vorliegen und besteht vorzugsweise aus verschiedenen dampfundurchlässigen und das
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Aussehen verbessernden Materialien., z. B. einer inneren Kunststoffschicht, einer Bleifolie als Zwischenschicht und einer äußeren Papierhülle, die zusammen eil.® vergleichsweise steife und im Vergleich zum Bildaufzeichnungsteil 5 nicht federnde Struktur bilden. Der Entwicklerbehälter 23 ist außen herum abgedichtet unter Bildung eines Hohlraums für die Entwicklersubstanz, wobei jedoch dafür gesorgt ist, daß die Entwicklersubstanz an der aufbrechbaren Kante 29 austreten kann bei Anwendung einer auf den Behälter ausgeübten mechanischen Belastung, die in der Regel mit Hilfe von in einem entsprechend ausgestalteten Photoapparat vorgesehenen, einander gegenüberliegenden Druckkörpern, z. B. den Druckwalzen 30 und 31 (vgl* die Ifig. 2 und 3) bewirkt wird.
Die Lenkvorrichtung 25 wird durch übereinander angeordnete Blätter 33 und 34 gebildet, zwischen denen die aufbrechbare Kante 29 des Ent'rixklerb ehält er s 23 angeordnet ist- Die Vorderenden der Blätter 33 und 34 sind am Entwicklerbehälter 23 mit Hilfe der Klebstoffe 35 bzw. 36 befestigt, und die Hinterenden- der Blätter 33 und 34 sind zwischen den federnd auf spreizt» ar en transversalen Randabschnitten 17 des lichtempfindlichen Elements 11 und Entwicklerblattes 13 angeordnet und mit diesen durch die Klebstoffe 20a bzw. 20b verbunden. Die Lenkvorrichtung 25 lenkt die Entwicklersubstanz aus dem Entwicklerbehälter zu den Bildbereichen 16, wobei eine nur geringe oder überhaupt keine Möglichkeit zum Auslaufen besteht.
Die Abdeckung 27 besteht aus einem vergleichsweise steifen Material, z. B. Papier oder Pappkarton, in Form eines praktisch flachen, rechteckigen Bauelements mit geraden Kanten und rechtwinkligen Ecken, das um den Entwicklerbehälter 23 und das Vorderende der Lenkvorrichtung 25 gefaltet ist unter Bildung eines unteren Abdeckteils 26 und eines oberen Abdeckteils 28 unter "bzw. über dem Behälter und der Lenkvorrichtung. Die Abdeckung 27 ist praktisch genauso breit wie der Bildaufzeichnungsteil .
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Die Entwicklerauffangeinrichtung 9 weist einen Entwicklerauffangbehälter oder eine Flüssigkeitsfalle 8 auf, die zur Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz dient. Die Flüssigkeitsfalle 8 hat einen vorderen Endabschnitt, der zwischen den quer verlaufenden Handabschnitten 18 des lichtempfindlichen Elements 11 und Entwicklerblattes 13 angeordnet ist und mit diesem durch die Klebstoffe 21a bzw. 21b verbunden ist. Die Entwicklerauffangeinrichtung 9 weist ferner eine Abdeckung 37 auf, die der Abdeckung 2? praktisch vollkommen entspricht. Die Abdeckung 37 besteht ebenfalls aus einem vergleichsweise steifen Material in Form eines praktisch flachen, rechteckigen Bauelements mit geraden Kanten und rechtwinkligen Ecken, und ist um die Flüssigkeitsfalle 8 gefaltet unter Bildung eines unteren Abdeckteils 12 und eines oberen Abdeckteils 14 unter bzw. über der Flüssigkeitsfalle 8. Die Abdeckung 37 ist ebenfalls praktisch genauso breit wie der Bildaufzeichnungsteil 5.
Die Flüssigkeitsf Ie 8 wird als umgefaltetes Stück eines flexiblen Bahnmaterials wiedergegeben, das längs seiner Seitenkanten in solcher Weise abgedichtet ist, daß ein Gehäuse geschaffen wird, aus dem darin vorhandene Entwicklersubstanz nicht auslaufen kann. Da die dargestellte Filmeinheit zur Verwendung in Fhotoapparaten mit stufenförmigen Druckkörpern des in der angegebenen deutschen Patentschrift . ... ... (Patentanmeldung P 21 44 940) beschriebenen Typs bestimmt ist, braucht die Flüssigkeitsfalle 8 nicht mit inneren Abstandshaltern oder ähnlichen Bauteilen versehen zu sein, die oftmals verwendet werden, um die Druckkörper auseinander zu halten, wenn das Hinterende der Filmeinheit zwischen ihnen hindurch läuft.
Die Lenkvorrichtung 25 und die Flüssigkeitsfalle 8 sind mit dem Bildaufzeichnungsteil durch die Klebstoffe 20a, 20b bzw. 21a, 21b, sowie mit den Abdeckungen 27 und 37 durch ähnliche Klebstoffe 22a, 22b bzw. 24a, 24b permanent verbunden. Die
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verwendeten Klebstoffe sind in solcher Weise ausgewählt und aufgebracht, daß sie zusammen mit den abgedichteten seitlichen Randabschnitten 15 des Bildaufzeichnungsteils ein vollkommen abgeschlossenes System bilden, das die Wahrscheinlichkeit, daß schädliche Komponenten der Entwicklersubstanz daraus entweichen können, praktisch vollständig ausschließt. Dies ist jedoch nicht so zu verstehen, daß auch das Entweichen von Wasser und anderen möglicherweise neutralen Komponenten der Entwicklersubstanz aus diesem System verhindert wird, da deren Entweichen 3a erwünscht ist.
Die vergleichsweise steifen Abdeckungen 27 und 37 sind in geringem Abstand vom Bildaufzeichnungsteil angeordnet, um eine Leiteinrichtung zum Führen einer Trennvorrichtung, z. B. einer Schere, eines Messers oder einer Rasierklinge, längs des Vorder- bzw. Hinterendes des Bildaufze.ichnungsteils zu schaffen, so daß die Abtrennung des Bildaufzeichnungsteils von der-Entwicklerzufuhr- bzw. -auffangeinrichtung erleichtert wird. Die Leiteinrichtung am Führungsende der Filmeinheit wird durch die Kantenflächen 39 und 41 des lichtempfindlichen Elements bzw. Entwicklerblattes 13 und durch die Kantenflächen 43 und 45 des unteren Abdeckteils 26 bzw. oberen Abdeckteils 28 der Abdeckung 27 gebildet. Das einander gegenüber liegende Paar von Kantenflächen 39 und 43 sowie das einander gegenüber liegende Paar von Kantenflächen 41 und 45 bildet einen länglichen Schlitz 40, der. sich quer zum Auslaßtrichter 25 zwischen dem Bildaufzeichnungsteil 5 und der Abdeckung 27 erstreckt und zur Aufnahme und Führung der Trennvorrichtung längs dem Vorderende des Bildaufzeichnungsteils 5 dient. In entsprechender Weise wird die Leiteinrichtung am Hinterende der Filmeinheit von den Kantenflächen 47 und 49 des lichtempfindlichen Elements bzw. Entwicklerblattes und den Kantenflächen 51 und 53 des unteren Abdeckteils 12 bzw. oberen Abdeckteils 14 der Abdeckung 37 gebildet. Das einander gegenüber liegende Paar von Kantenflächen 47 und 51 sowie das einander gegenüber liegende Paar
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von Kantenflächen 49 und 53 bildet einen länglichen Schlitz 50, der sich quer zum Führungsendabschnitt der Flüssigkeitsfalle 8 zwischen dem Bildaufzeichnungsteil 5 und der Abdeckung 37 erstreckt und zur Aufnahme und Führung der Trennvorrichtung längs dem Hinterende des Bildaufzeichnungsteils 5 dient.
Leiteinrichtungen zur Führung einer Trennvorrichtung längs dem Vorder- und Hinterende des Bildaufzeichnungsteils sind sehr vorteilhaft, um,bestimmte Schwierigkeiten auszuschalten, die beim Fehlen derartiger Leiteinrichtungen auftreten, wenn versucht wird, die Entwicklerzufuhr- und -auffangeinrichtung vom Bildaufzeichnungsteil zu trennen. So ist es z. B. bisweilen schwierig» einen geradkantigen Schnitt befriedigenden Aussehens benachbart zu einer wohldefinierten Kante, z. B. dem quer verlaufenden Randabschnitt 17 j auszuführen, da jede Abweichung in der Geradlinigkeit oder Parallelität im Zusammenhang mit der wohldefinierten Kante leicht auffält und mit einer derartigen Kante kontrastiert. Außerdem kann ein derartiger Schnitt deshalb schwierig sein, weil er durch eine Bleifolie oder ein ähnliches Material, das zur Zurückhaltung oder Lenkung der Entwicklersubstanz stark beiträgt, gelegt werden muß, und da Ioae Kanten, die von einem unregelmäßigen Schnitt durch ein derartiges Material herrühren können, zu einem Auslaufen von noch zurückgebliebener Entwicklersubstanz führen können.
Wie aus den Figuren 1 und 4 ersichtlich, ist zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt ein Maskenelement 55 vorgesehen, das sich von deren Vorder- und Hinterenden weg erstreckt. Das Maskenelement 55 dient nicht nur dazu, die Bildbereiche 16 des lichtempfindlichen Elements 11 und Entwicklerblattes 13 miteinander zu verbinden, sondern auch dazu, den Abstand zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt in solcher Weise zu steuern, daß eine zufriedenstellende Verteilung der Entwicklersubstanz erzielt wird.
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Das Haskenelement 55 weist ein Jr-Jiar seitlicher Randabschnitte 57 zur Begrenzung der seitlichen Randafasoimitte 15 des licnt-= empfindlichen Elements 11 -und Entwieklerblattes 13, sowie ein Paar quer dazu verlaufender Kantenabseknitte 59 und 61 zur Begrenzung der transversalen Kandabschnitte 17 bzw. 18 auf. Die seitlichen Kantenabschnitte 57 sind sowohl mit dem lichtempfindlichen Element als auch mit dem Entwicklerblatt längs der Seitenrandabschnitte 15 mit Hilfe geeigneter Klebstoffe 63 bzw. 65 verbunden, um das lichtempfindlich© Element und das Entwicklerblatt längs ihrer Seitenrandabsehnitte permanent abzudiehten. Die quer dazu verlaufenden Eaatenabschnitte 59 und 61 sind jedoch/am lichtempfindlichen Element 11 «so? längs dessen. transversalen Handabschnitten 17. bzw. 18 mit Hilfe der Klebstoffe 20a bzw. 21a verklebt, um ein© federnde Spreizung des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes längs ihrer transversalen Sandabschnitte zu.ermöglichen<>
Das Haskenelement 55 weist ferner einen Führungsendabschnitt auf, der vom transversalen Kantenabschnitt 59 weg ragt, wobei dieser Führungsendabschnitt zusammen mit dem Kantenabschnitt 59 das Blatt 33 der Lenkvorrichtung 25 bildet, das mit Hilfe der Klebstoffe 20a und 22a am lichtempfindlichen Element 11 bzw. dem Abdeckteil 26, und mit Hilfe des Klebstoffs 35 mit dem Entwicklerbehälter 23 verbunden ist. Wie sich insbesondere aus Fig. 4 ergibt, erstreckt sich der Klebstoff 65 auf der Oberseite jedes seitlichen Kantenabschnitts 57 über den transversalen Kantenabschnitt 59» um den Blatteil 33 des Maskeelements 55 und das Blatt 34- längs ihrer Seitenabschnitte permanent zu verkleben. Das Blatt 34- dient demzufolge als Bindeglied zwischen dem Kantenabschnitt 59 des Maskenelements ^ und dem Querrand 17 des Entwicklerblattes 13, um den Bildaufzeichnungsteil 5 mit dem Entwicklerbehälter 23 zu verbinden und die Entwicklersubstanz aus dem Entwicklerbehälter auf den Bildbereich 16 zu lenken, wobei dieses Bindeglied mit dem Querrand des Entwieklerblattes 13, mit dem Abdeckteil 28 der Abdeckung
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27 t und mi-t dem Entwicklerbehälter sowie mit den angegebenen Seitenabschnitten des Blattes 33 des Maskenelements 55 verbunden ist.
Obwohl in Fig. 4 der Klebstoff 65 integral mit dem Klebstoff 35 gezeigt wird, ist in Fig. 1 zu Erläuterungszwecken eine Diskontinuität zwischen den Klebstoffen 65 und 35 gezeigt.
Ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff ist auf mindestens einer der Stirnflächen des Blattes 33 des Maskenelements 35 und des Blattes 34- zwischen den Bildbereichen 16 und dem Entwicklerbehälter 23 vorgesehen, um diese Flächen und demzufolge auch den transversalen B aidabschnitt 17 miteinander zu verkleben, nachdem die Entwicklersubstanz aus dem Entwicklerbehälter auf den Bildaufzeichnungsteil entleert wurde. In Fig. 1 wird gezeigt, daß zu diesem Zwecke durch Entwicklersubstanz aktivierbare Klebstoffe 67a und 67b auf jeweils beide Oberflächen aufgebracht werden. Wird daher die aus den Blättern 33 und 34 bestehenne Lenkvorrichtung 25 längs der durch den Schlitz 40 gebildeten, vorbestimmten Trennlinie abgetrennt, um den Entwicklerbehälter 23 und die Abdeckung 27 vom Bildaufzeichnungsteil 5 nach der Verteilung der Entwicklersubstanz zwischen dem Bildbereich 16 zu trennen, so bleibt die Lenkvorrichtung an beiden Seiten des durchgeführten Schnittes fest verschlossen, so daß das Auslaufen von Entwicklersubstanz entweder aus dem Entwicklerzuführbehälter oder aus dem Vorderende des Bildaufzeichnungsteils verhindert wird. Der Benutzer braucht zur Bewirkung dieser Abdichtung nichts beizutragen und lediglich dafür zu sorgen, daß dieser Teil der Filmeinheit zwischen den Druckkörpern 30 und 31 hindurchgeführt wird, da die durch diese Druckkörper bewirkten Kompressionskräfte die abzudichtenden Flächen zusammendrücken, wie in Fig. 2 gezeigt wird.
Das Maskenelement 55 weist ferner einen hinteren Endabschnitt auf, der über den transversalen Kantenabschnitt 61 hinaus ragt.
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Dieser Endabschnitt ist zurückgefaltet auf sich selbst längs einer .in Fig. 4 mit f bezeichneten imaginären Linie, sowie über den Kantenabschnitt 61 unter Bildung eines unteren, über den Kantenabschnitt 61 hinausragenden Hauptabschnitts 8a und eines oberen, zurückgefalteten Abschnitts 8b, der dem Hauptabschnitt 8a frontal gegenüber liegt und mit Hilfe des Klebstoffes 21b an den transversalen Randabschnitt 18 des Entwicklerblattes 13 gebunden ist. Der Klebstoff 65 an der Oberseite jedes seitlichen Kantenabschnitts 57 erstreckt sich über den transversalen Kantenabschnitt 61 hinaus bis zur imaginären Linie f, und verbindet den Hauptabschnitt 8a und den Abschnitt 8b längs ihrer Seitenabschnitte.permanent miteinander. Der Entwicklerauffangbehälter oder die Flüssigkeitsfalle 8 ist somit längs ihrer Seitenkanten und selbstverständlich auch längs ihres gefalteten Hinterendes permanent abgedichtet unter Bildung eines Hohlraums, der die zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt gegebenenfalls vorhandene überschüssige Entwicklersubstanz aufnimmt.
In entsprechender Weise wie oben im Zusammenhang mit der Lenkvorrichtung 25 beschrieben, ist auf mindestens einer der beiden Stirnflächen der Abschnitte 8a und 8b zwischen dem Bildbereich 16 und dem angegebenen Hohlraum ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff vorgesehen, um diese Flächen zu verkleben, so daß sowohl der transversale Ea Eandabschnitt 18 als auch die Flüssigkeitsfalle abgeschlossen werden, nachdem die überschüssige Entwicklersubstanz aus dem Bildbezirk in den angegebenen Hohlraum geflossen ist. In den Figuren 1 und 4 sind für den angegebenen Zweck durch-Entwicklersubstanz aktivierbare Klebstoffe 69a und 69b auf beiden zu verklebenden Flächen angedeutet. Werden daher die Abschnitte 8a und 8b längs der durch den Schlitz 50 vorbestimmten Trennlinie getrennt zur Abtrennung der Flüssigkeitsfalle 8 und der Abdeckung 37 vom Bildaufzeichnungsteil 5 nach der Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz in der Flüssigkeitsfalle, so bleiben die Ab-
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schnitte 8a und 8b auf beiden Seiten des durchgeführten Schnittes vollständig abgeschlossen, so daß das Auslaufen von Entwicklersubstanz aus dem £ntwicklerauffangbehälter oder dem Hinterende des Bildaufzeichnungsteils verhindert wird. Auch in diesem Falle braucht der Benutzer nichts zu tun, um diese Abdichtung zu bewirken und es muß lediglich dafür gesorgt werden, daß dieser Teil der Filmeinheit zwischen den Druckkörpern 30 und 31 hindurch geführt wird, da die von diesen Druckkörpern ausgeübte Kompressionskraft die zu verklebenden Flächen in solcher Weise zusammendrückt, wie dies in Fig. 2 veranschaulicht ist.
Diejenigen Teile der Abschnitte 8a und 8b, zwischen welchen die Klebstoffe 69a und 69b aufgebracht sind, sind als Lenkvorrichtung zur Lenkung der überschüssigen Entwicklersubstanz vom Bildaufzeichnungsteil in den Hohlraum der Flüssigkeitsfalle anzusehen.
Das Maskenelement 55 und das Blatt 34- bestehen aus dünnem, flexiblem, für Entwicklersubstanz undurchlässigem Material, das sowohl leicht faltbar als auch gut abtrennbar ist. Statt die Entwicklerzuführeinrichtung 7 und die Entwicklerauffangeinrichtung 9 vom Bildaufzeichnungsteil 5 nach der Verteilung der Entwicklersubstanz abzutrennen, können daher die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung leicht nach oben und über das Entwicklerblatt 13 umgefaltet und danach am Entwicklerblatt 13 mit Hilfe geeigneter (in den Figuren nicht gezeigter) Kohäsionsmittel, die an den Seitenrandabschnitten 15 des Entwicklerblattes 13 und den entsprechenden Abschnitten der Abdeckungen 27 und 37 aufgebracht sind, befestigt werden. Die Abdeckungen 27 und 37 bilden in diesem Falle eine geeignete Bückseite für das fertige photographische Bild, das von der gegenüber liegenden Seite der Filmeinheit, d. h. aus der Sichtung B, betrachtet wird. Eine derartige Faltung der Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung auf einen dieser bei-
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den Bauteile wird in der deutschen Patentschrift . ... ... (Patentanmeldung, die von der gleichen Anmelderin am selben Tage unter der internen Registriernummer 123 648 eingereicht wurde) ausführlicher beschrieben.
Ein besonders vorteilhaftes Merkmal der erfindungsgemäßen Filmeinheit 3 ist die Leichtigkeit, mit der der Abstand zwischen dem lichtempfindlichen Element 11 und dem Entwicklerblatt 13 durch einfache Wahl der Dicke des Ilaskenelements 55 während der Herstellung eingestellt werden kann« Es zeigte sich, daß ein Zwischenraum von etwa 0,2 mm (0,008 inch) zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt 13 zweckmäßig ist, um die vollständige Entwicklung eines latenten Bildes und die Erzeugung eines fertigen photographischen Bildes sicherzustellen. Ein derartiger Zwischenraum könnte auch durch Verwendung eines Maskenelements mit praktisch überhaupt keiner Dicke erhalten werden, z. B. durch Anwendung einer Vorblitzbelichtungs- oder Photoresisttechnik auf das lichtempfindliche Element, das dann zwischen Druckkörpern hindurch geführt wird, von denen einer oder beide in solcher Weise abgestuft oder unterhöhlt sind, daß zwischen ihren Mittelabschnitten eine Aussparung von insgesamt etwa 0,2 mm gebildet wird. Es zeigte sich jedoch, daß eine vollständige Ausbreitung der Entwicklersubstanz bis in die äußersten Ecken des Bildbereichs leichter erzielbar ist, wenn das Maskenelement ausreichend dick ist, daß zwischen diesen Ecken ein Zwischenraum gebildet wird, in den die Entwicklersubstanz eindringen kann.
Als Alternativmaßnahme kann daher der angegebene Zwischenraum von etwa 0,2 mm dadurch erhalten werden, daß ein Maskenelement von etwa 0,2 mm Dicke zusammen mit eben ausgestalteten, nicht abgestuften Druckkörpern, die praktisch keine Aussparung in ihrem Mittelabschnitt aufweisen, verwendet wird. Ein so dicker Maskenteil kann jedoch das gefällige Aussehen des fertigen photographischen Bildes beeinträchtigen, da er zu sichtbaren Un-
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regelmäßigkeiten der Oberfläche längs der Kanten des Bildbereichs führen kann. Um diese Möglichkeit auszuschalten und trotzdem eine vollständige Ausbreitung der Entwicklersubstanz bis zu den äußersten Ecken des Bildbereichs zu erleichtern, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, einen Maskenteil von etwa 0,075 mm Dicke in Kombination mit einem Paar von Druckkörpern zu verwenden, von denen einer oder beide in solcher Weise abgestuft oder unterhöhlt sind, daß zwischen ihren Mittel ab schnitten eine Aussparung von insgesamt etwa 0,125 mm gebildet wird. Eine derartige Anordnung ist in Fig. 3 veranschaulicht, gemäß welcher die seitlichen Kantenabschnitte des Maskenelements 55 praktisch 0,075 mm dick sind und der Druckkörper 30 unter Ausbildung eines ausgesparten Mittelabschnitts 30a zwischen den flanschartigen Schulterteilen 30b abgestuft, der Druckkörper 31 hingegen nicht abgestuft ist, wobei die Aussparung zwischen den Mittelabschnitten der Druckkörper 30 und 31 praktisch 0,125 mm ausmacht, so daß zwischen den Bildbereichen des lichtempfindlichen Elements 11 und des Entwicklerblattes 13 ein Zwischenraum von insgesamt 0,2 mm gebildet wird.
Mit Ausnahme der durch Entwicklersubstanz aktivierbaren Kohäsionsmittelüberzüge 67a, 67b und 69a, 69b, weisen alle übrigen Klebstoffschichten, z. B. die Klebstoffschichten 63 und 65, praktisch keine Dicke auf. Eine gegebenenfalls vorliegende merkliche Dicke dieser Schichten kann andererseits leicht dadurch kompensiert werden, daß das Maskenelement entsprechend dünner ausgestaltet wird. Die Kohäsionsmittelschichten 67a, 67b und 69a, 69b sind jedoch so dick ausgestaltet, daß sie die durch die beiden Druckkörper gebildete Aussparung von 0,125 mm ausfüllen und auf diese Weise den Druckkörpern das Zusammenpressen der durch diese überzüge zu verklebenden Flächen ermöglichen.
Wie bereits erwähnt, besteht ein besonders vorteilhaftes Merk-
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mal der erfindungsgemäßen Filmeinheit 3 darin, daß der gewünschte Zwischenraum zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt leicht eingestellt werden kann durch einfaches Variieren der Dicke des Maskenelements 55 während der Herstellung. Soll z. B. dieser Zwischenraum geändert werden, um ihn an eine Entwicklersubstanz geänderter chemischer Zusammensetzung anzupassen, oder an eine geänderte Entwicklung des latenten Bildes, oder an eine abgeänderte Struktur oder Materialbeschaffenheit des lichtempfindlichen Elements und/oder des Entwicklerblattes, so kann dies einfach dadurch geschehen, daß ein Maskenelement mit entsprechend abgeänderter Dicke verwendet wird, wobei keinerlei Änderung der Druckkörper des Photoapparats, in welchem die betreffende Filmeinheit verwendet werden soll, erforderlich ist.
Zur Wirkungsweise der Filmeinheit 3 ist festzustellen, daß die Filmeinheit dafür vorgesehen ist, der Kamera in ausgestreckter Lage zugeführt zu werden, in welcher sich die Entwicklerzuführ- und -euffangeinrichtungen 7 und 9 vom Führungsbzw. Hinterende des Bildaufzeichnungsteils 5 weg erstrecken und praktisch in gleicher Ebene wie der Bildaufzeichnungsteil liegen, wie dies in Fig. 1 veranschaulicht wird. Nach erfolgter Belichtung in einem geeigneten Photoapparat, die zur Aufzeichnung eines latenten Bildes im lichtempfindlichen Element führt, wird die Filmeinheit zwischen dem im Photoapparat vorgesehenen Paar einander gegenüber liegender Druckkörper 30 und 31 hindurchgeführt, um die Entwicklung des latenten Bildes und die Erzeugung eines sichtbaren Bildes einzuleiten, was dadurch geschieht, daß der Entwicklerzuführbehälter*23 aufgebrochen, die Entwicklersubstanz wischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt verteilt und gegebenenfalls . vorhandener Überschuß an Entwicklersubstanz in den Entwicklerauffangbehälter 6 geleitet wird. Wie in der angegebenen belgischen Patentschrift 759 959 beschrieben, enthält die Entwicklersub-
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stanz vorzugsweise ein Trübungsmittel, das es zusammen mit einer im lichtempfindlichen Element vorgesehenen opaken Schicht ermöglicht, die Filmeinheit aus dem Photoapparat sofort herauszuziehen, so daß die Entwicklung außerhalb der Kamera vervollständigt wird.
Während der Entwicklung stellen die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung bequeme Anhängsel zur Handhabung des Bildaufzeichnungsteils dar, so daß dessen Bildbereich nicht berührt zu werden braucht. Nach erfolgter Entwicklung beeinträchtigen jedoch diese Anhängsel das ästhetische Aussehen des fertigen photographischen Bildes, zumindest insofern, als sich Fhotographen inzwischen an Bilder mit gleichförmigen Bildrändern gewöhnt haben. Nachteilig ist auch, daß diese Anhängsel die Gesamtlänge des Bildes vergrößern, so daß dessen Aufbewahrung in beispielsweise Photoalben und Lagerbehältern schwierig oder zumindest unwirtschaftlich ist.
Der Benutzer kann daher in vorteilhafter Weise die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung vom Bildaufzeichnungsteil abtrennen durch Schneiden längs der Schlitze 40 und 50 mit Hilfe einer Schere, eines Messers oder einer Rasierklinge. Die Schneidvorrichtung wird längs der Schlitze bewegt und in vorteilhafter Weise durch die durch die Kanten 41, 45; 39|43; 51, 47 i und 4-9, 53 gebildete Leiteinrichtung geführt. Beim Führen längs der Schlitze zerschneidet die Schneidvorrichtung den Ausflußtrichter und die Flüssigkeitsfalle längs der vorbestimmten Trennlinien.
Zieht es der Benutzer vor, die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung um den Bildaufzeichnungsteil zu falten, statt sie abzutrennen, so braucht er die Entwicklerzuführ- und -auffangeinrichtung nur längs der vorbestimmten Trennlinien umzufalten und danach gegen die Rückseite des fertigen photographischen Bildes zu pressen, so daß die Entwicklerspeicherein-
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richtungen durch die angegebenen Hohäsionsmittel in ihrer umgefalteten Stellung gehalten irrerden.
Gemäß der beschriebenen Ausführungsform. der Erfindung wird die Filmeinheit von unterschiedlichen Seiten belichtet bzw. betrachtet. Gemäß weiterer Ausführungsformen kann es sich bei der Filmeinheit nach der Erfindung um eine integrale Filmeinheit handeln, die von derselben Seite her belichtet und betrachtet wird.
Ferner wird gemäß der beschriebenen Ausführungsform das Maskenelement umgefaltet, um auf diese Weise die Flüssigkeitsfalle zu bilden. Selbstverständlich kann die Flüssigkeitsfalle jedoch aus dem Maskenelement separat gebildet und mit diesem verbunden werden. In diesem Falle wird in der Regel ein zweites Blattelement vorgesehen, um eine Lenkvorrichtung zu schaffen, die ähnlich der am Entwicklerzuführbehälter vorgesehenen Lenkvorrichtung ist und überschüssige Entwicklersubstanz vom Bildaufzeichnungsteil in die Flüssigkeitsfalle leitet.
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Claims (1)

  1. Patentansprüche
    ΓΛ ./Photographische Filmeinheit für die Herstellung eines fertigen photographischen Bildes, mit einem lichtempfindlichen Element, einem Entwicklerblatt, einem Entwicklerzuführbehälter, der zwischen dem lichtempfindlichen Element und dem Entwicklerblatt zu verteilende Entwicklersubstanz enthält, und einem den Bildbereich verbindenden Maskenelement, dadurch gekennzeichnet, daß das Maskenelement (55) zwischen dem lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) ungeordnet und mit diesen permanent verbunden ist, und daß es sich bis zum Entwicklerzuführbehälter (23) erstreckt und zur Lenkung der Entwicklersubetanz (C) vom Entwicklerzuführbehälter zum Bildbereich dient.
    2. Photographische Filmeinheit nach Anspruch 1 mit einem Entwicklerauffangbehälter zur Aufnahme überschüssiger Entwicklersubstanz nach deren Ausbreitung, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Haskenelement (55) bis zum Entwicklerauffangbehälter (8) erstreckt und zur Lenkung überschüssiger Entwicklersubstanz in den Auffangbehälter dient.
    3. Photographische Filmeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Maskenelement (55) zur Bildung des für überschüssige Entwicklersubstanz bestimmten Entwickleraufnahmebehälters (8) umgefaltet ist.
    4. Fhotographisehe Filmeinheit nach Anspruch 3t dadurch gekennzeichnet, daß der umgefaltete, den Entwicklerauffangbehälter bildende Abschnitt des Maskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) wegsteht und an seiner Verbindungsstelle
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    mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt abtrennbar ist, um die Entfernung des Entwicklerauffangbehälters (8) vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt zu ermöglichen.
    Photographische Filmeinheit nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß der umgefaltete, den Entwicklerauffang behälter bildende Abschnitt (8a, 8b) des Haskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) wegsteht und an seiner Verbindungsstelle mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt flexi bel ist, um die ümfaltung des Entwicklerauffangbehälters (8) auf das lichtempfindliche Element oder Entwicklerblatt zu ermöglichen.
    6. Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 1 bis 5 einem im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt angeordneten Entwieklerzuführbehälter, dadurch gekennzeichnet, daß sich ein Blatteil (34) und ein Abschnitt (33) des Maskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) zum Entwicklerzuführbehälter (23) erstrecken und zusammen eine Lenkvorrichtung (25) zur Lenkung der Entwicklersubstanz (C) vom Entwicklerzuführbehälter zu dem zwischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt gelegenen Bereich bilden, und daß an der Verbindungsstelle des Blattteils (34·) und Maskenelementabschnitts (33) J&it dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt der Maskenelementabschriitt und der Blatteil abtrennbar sind, um die Entfernung des EntwieklerZuführbehälters vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt zu ermöglichen.
    7· Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 1 bis 5 mit einem im Abstand vom lichtempfindlichen Element und Entwicklerblätt angeordneten Entwicklerzuführbehälter, da-
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    durch gekennzeichnet, daß sich, ein Blatteil (34) und ein Abschnitt (33) des Maskenelements (55) vom lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) zum Entwicklerzuführbehälter (23) erstrecken und zusammen eine Lenkvorrichtung (25) zur Lenkung der Entwicklersubstanz (C) vom Entwicklerzuführbehälter zu einem zwischen dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt gelegenen Bereich bilden, und daß an der Verbindungsstelle des Blattteils (34) und Maskenelementabschnitts (33) mit dem lichtempfindlichen Element und Entwicklerblatt der Maskenelementabschnitt und Blatteil flexibel ausgestaltet sind, um die Umfaltung des Entwicklerzuführbehälters auf das lichtempfindliche Element oder Entwicklerblatt zu ermöglichen.
    8. Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 4 und 5» dadurch gekennzeichnet, daß ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff (69a) am Maskenelement (55) ifi* Bereich der Verbindungsstelle des den Entwicklerauffangbehälter bildenden Bereichs (8a, 8b) des Maskenelements mit dem lichtempfindlichen Element (11) und Entwicklerblatt (13) vorgesehen ist zur Abdichtung des Entwicklerauffangbehälters (8) und der benachbarten Enden des lichtempfindlichen Elements und Entwicklerblattes.
    9· Photographische Filmeinheit nach Ansprüchen 6 und 7» dadurch gekennzeichnet, daß ein durch Entwicklersubstanz aktivierbarer Klebstoff (67a) sa Maskenelement (55) im Bereich der Enden des lichtempfindlichen Elements (11) und Entwicklerblattes (13) benachbart zum Entwicklerzuführbehälter (23) vorgesehen ist zur Abdichtung des Entwicklerzuführbehälters und der benachbarten Enden des lichtempfindlichen. Elements und Entwicklerblattes.
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